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Full text of "Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel"

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ALDERMAN LISRARY 
UNIVERSITY OF VIRGINIA 
CHAMLOTTESVILLE. VIRGINIA 


WILH. RITTER 





Amtsblatt 


der 


Koͤniglichen Regierung zu Caſſel. 


1886. 





Caſſel. 


Gedruckt in der Hof» und Waifenhaus-Buhpruderei, 





Amtsblatt 


der Königlihen Negierung zu Gaifel. 


M 1. 


Ausgegeben Mittwoch den 6. Januar, 





2 
50 Pfennig zu beziehen ijt. 


Beleuntmachungen Grund des Reichsgeſetzes 
som 21. ber 1878, 
1. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. Dftober 1878 bezw. 31. Mat 1880 wirb 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das 
zwei boppelfpaltige Seiten umfaffende Flugblatt mit 
der Ueberſchrift „Profit Neujahr!«, Drud und 
Verlag der weizerifchen Genofjenfchaftsbuchbruderei 
Hottingen- Zürich, nach 8. 11 des gebachten Geſetzes 
von der unterzeichneten Yandes-Polizeibehörbe verboten 
worden iſt. 
München den 2. Januar 1886. 
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes 
Innern. Freiherr von Pfeufer. 


Berordnungen und Belauntmachungen der 
Königlichen Provinzial: Behörden. 
%. Nachſtehende Verleihungs-Urkunde: 
"Auf Grund der am 7. September 1885 präfen- 
firten Muthung wird dem Kaufmann 9. Eduard 
Goldſchmid zu Frankfurt a/Main unter dem Namen 


ma 
das Bergwerls⸗Eigenthum in tem Felde, deſſen 
—— auf dem heute von ins beglaubigten 
ituationsriſſe mit den Buchſtaben: 


A, B, C, D 
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt 
von Zwei Millionen einhundertneunundachtzig Tau— 
fend Duabratmetern umfaffend — in den Gemar- 
kungen Densberg, Brünchenhain und Oberförftereis 
bezirk Jesberg im Kreis Friglar, des Regierungs- 
bezirls Caſſel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal 
gelegen ift, zur Gewinnung ber in bem Felde vor: 
ommenben Eifenerge bierdurch verliehen.“ 
urkundlich ausgefertigt am heutiger Tage, wird mit dem 
Bemerken, daß der Situationsrig bei dem Stöniglichen 
Revierbeamten, Bergrath Des Coudres zu Caſſel zur 
Einfiht offen Liegt, unter Verweifung auf bie Para- 
graphen 35 und 36 bes allgemeinen Derggefegee vom 
4. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge 
bracht. Clausthal ven 17. December 1885. 
Königlihes Oberbergamt. 

3. Nachftehende Verleihungs-Urkunde: 

Auf Grund ver am 15. September 1885 präſen⸗ 

firten Muthung wird der Gewerffchaft „Gonfoli- 


— 


— 


Den Abonnenten und ſonſtigen Empfängern des Amtsblatts FW Nachricht, daß das Sachregifter zu 
demjelben für den Jahrgang 1885 erfhienen und bei ben 


aiferlichen Poftanjtalten zum Preife von 


birte Sollinger Braunkohlenwerle zu Uslar* unter 


dem Namen 
Heinrich 11 
das Bergiwerks- Eigentum in bem Felde, deſſen 
Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten 
Situationsriffe mit den Buchftaben: 
a,b, c, 

bezeichnet ift, und welches — einen Flächen - Inhalt 
von Zwei Millionen einhunbertachtundachtzig Taufenv 
achtyundert dreißig Quadratmetern umfaſſend — in 
ben Gemarfungen Leuderode, Umtsgerichtsbezirts Hom- 
berg, Kreifes Homberg, und Cenbericheib, Amtsgerichts- 
bezirks und Sreifes Ziegenhain, des Regierungsbezirks 

Caſſel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal gelegen 

L zur Gewinnung ber in dem Felde vorkommenden 

ifenerze hierdurch verliehen.“ 
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit 
dem Bemerfen, daß der Situationsrig bei dem König— 
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres zu Gafjel 
zur Einficht offen liegt, unter Verweifung auf bie 
Paragraphen 35 und bes allgemeinen Berggefeges 
vom 24. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Clausthal den 17. December 1885, 

Königliches Oberbergamt. 
Berordunngen und Belsuntmadiungen ber 
Königlichen Regierung, 
4. 68 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß zufolge Grinffes des Herren Minifters 
ür Handel und Gewerbe vom Iten d. Mts. in bem 
egierungsbezirfe Caſſel in Zukunft nur die Wichungs- 

ämter in Caſſel und in Fulda zur Aichung von Waagen 
jeder Größe befugt find. Dagegen ift die Befugnif 
ber Hichungsämter zu Eſchwege, Hanau, Marburg und 
Wigenhaufen auf die Ai und von Wangen mit einer 
Tragfähigkeit bis zu 10000 kg und die Befugniß aller 
übrigen zur Aichung von Waagen berechtigten Aichungs- 
ämter auf bie —— von Waagen mit einer Trag- 
fähigkeit bis zu 2000 kg befchränft worben. 

Caffet ben 30. December 1885. 

Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern, 
5. Nach Befchluß des Bundesraths findet, wie in 
den letten Jahren, in ber 2ten Hälfte des Monats 
Februar 1886 eine Ermittelung des Ernbteertrags für 
1885 ftatt, welche ven Zweck verfolgt, durch direkte 
Umfrage möglichft zuverläffige Angaben über bie 1885 


wirflich geernbtete Menge an Bodenprobuften zu ges 
winnen. Die bei ven gleichen Aufnahmen in ven jüngft 
verflojjenen Jahren ausgefprochene Hoffnung, daß fach- 
fundige Männer, namentlich Mitgliever ver landwirth— 
ſchaftlichen Vereine fich bereit finden würben, burch 
ihre Erfahrungen und Ortsfenntniffe bie angeoroneten 
Grmittelungen nad Kräften zu fürbern und auf einen 
möglichjt hohen Grad ber Zuverläffigfeit zu erheben, 
iſt erfreulicherweife nicht getäufcht worben und berechtigt 
und zu ber Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen 
ber diesjährigen Erndte-Ergebniffe fowchl Mitglieder 
ber gebacdhten Vereine, als fonjtige fachkundige und 
erfahrene Männer wie Landwirthe und anfäffige Orts- 
einwohner ihre thatfräftige Mitwirkung in ben bezüg- 
lichen Schägungs-fommiffionen nicht verfagen werben, 
Caſſel ven 23. December 1885. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
6, Wir bringen zur öffentlichen Kenntnif, daß 
fänmtlihe in dem Unfallverficherungsgefege vom 6ten 
Juli 1884 vorgefchriebenen und auf vasfelbe bezüglichen 
Formulare feitens der biefigen Waifenhausbuchbruderei 
vorräthig gehalten werben. 

Gafjel ven 23. December 1885. 
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 


— — und Belannima anderer 
Kaiſerlicher und —— Behäre. 
7. Zur Vornahme der Frühjahrs-Prüfung der 


Aſpiranten für den einjährig freiwilligen Militairdienſt 
des Jahres 1886 iſt als Anfangstermin der 1. März 
1886 feſtgeſetzt worden. 

Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung 
Theil nehmen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch 
ſpäteftens bis zum 1. Februar 1886 bei der unter⸗ 
zeichneten Commiſſion einzureichen und in bemfelben 
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ge— 
prüft zu fein wünfchen. " 

Dem Gefuche find beizufügen: 
2 ein Geburtszeugnif ; 
2) ein Eimwilligungs-Atteft bes Vaters oder Vor» 
munbes mit ber Erklärung über die Bereitwil- 
ligeit und Fähigleit, den Freiwilligen während 
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befleiven, 
auszuräften und zu verpflegen ; 
ein Unbefcholtenheits- Zeugniß, welches für Zög- 
linge von höheren Schulen (Gymnafien, Reals 
gumnafien, Progpmnafien, Realfchulen und Höheren 
Bürgerſchulen) durch den Divector ver Lehranitalt, 
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei- 
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgefegte 
Dienjtbehörde auszuftellen ift, und 

4) ein von dem Aſpiranten ſelbſt gefchriebener 

Lebenslauf, 

Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müffen im 
Driginal eingereicht werben. 

Caſſel ven 29. December 1885. 

Königlihe Prüfungs-Commiffion 
für Ginjährig- Freiwillige. 
8, Vom 1, Januar 1886 ab gelangen auf der Station 


3 


— 


Caſſel Rundreiſebillets nach Italien mit 60tägiger 
Gültigkeitsdauer für die I. und II. Wagenclaſſe zur 
Einführung. Das Nähere ift bei der Billet-Expebition 
Gaffel zu erfahren. 
Hannover den 19, December 1885. 
Königliche Eifenbahn-Direction. 
9. Um 10. Yanuar 1886 wird bie zwifchen ben 
Stationen Bufe und Willebabeffen errichtete Halteftelfe 
enenbeerie 

eröffnet und halten daſelbſt demnächſt die Züge 154b 
(Borm. 726), 157b (Borm. 848), 871 (Nachm. 1224), 
158b (Nachm. 637) und 153b (Nachm. 748). 

Eine directe Perfonenbeförberung wird eingerichtet 
zwifchen Neuenheerje einerfeits und Warburg, Bonen- 
burg, Willebavefjen, Bule, Altenbeken, Neuenbefen und 
Paverborn anvererjeits. — Gepäd wird nur nach, 
nicht au von Neuenheerfe erpebirt. — 

Das Nähere ift auf ben betreffenden Expeditionen 


zu erfahren. 


Hannover den 31. December 1885, 

Königliche Eifenbahn-Direction. 
Belanutmahungen communalitänd, Behörden. 
10. Emiſſions-Beſchluß über bie Ausgabe Seitens ber 
Inhaber untünbbarer (verloosbarer) Aprocentiger Schulbver- 
fhreibungen der Landeskreditlaſſe zu Caſſel — Serie XV. —. 

Auf Grund ver $$. 9 und 11 des Gefekes vom 
25. December 1869, vie Landeskreditkaſſe in Caſſel 
betreffend, und des Gefeges vom 18. Mär; 1885 
(6. S. 6.101) foll zufolge Beſchluſſes des kommunal— 
ftändifchen Ausſchuſſes des Regierungsbezirks Caffel vom 
7. December 1885 unter nachftehenden, von bem Herrn 
Ober-Präfiventen am 15. December 1885 genehmigten 
Bedingungen bie fünfzehnte Serie Seitens der Inhaber 
unkündbarer Schulpverjchreibungen der Landeskreditkaſſe 
ausgegeben werben. Diefelbe umfaßt diejenigen Schuld⸗ 
verjchreibungen, welche auf Grund biefes Emiſſions— 
Beichluffes bis zum Ende des Jahres 1892 nad 
Dedarf zur Ausgabe gelangen werben. 

1) Die Schuloverfchreibungen werden ausgegeben 


in Stüden: 
von 3000 Mark Lit. A. 
:» 1500 + » B. 
3 600 = ® C, 
” 300 Ei * D. 
: 10 ⸗ : E. 

Diefelben lauten auf den Inhaber, können aber 
auf Verlangen auf ven Namen geftellt werben, 

Diefelben erhalten im Anſchluſſe an die Schuldver— 
fchreibungen ber dreizehnten Serie fortlaufende Nummern, 

2) Die Direction der Lanbesfrebitfaffe kann auf 
ern bes ſtändiſchen Berwaltungs-Nusfchuffes die 
Serie XV, jederzeit für gefchloffen erklären. 

3) Die Schulvverfchreibungen werben zu vier 
Precent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und 
1. September — Raten verzinſt. 

Dieſelben können Seitens der Inhaber überhaupt 
nicht, Seitens der Yandesfrevitfaffe aber jederzeit nad) 
den folgenden Beitimmungen gekündigt werben. 









A) Alljährlich kommt mindejtens derjenige Betrag 

ber amögegebenen Schulpverfchreibungen zur baaren 

a welcher in dem vorausgegangenen Kalender⸗ 
a auf die mitteljt derſelben gewährten Darlehen 
kan ordentlichen oder außerorbentlichen Kapital-Wbtrag 
baar eingegangen ift. 

Der orbentlihe Kapital » Abtrag der gebachten 
Darlehen ift mindeſtens auf ein halbes Procent zu 
beſtimmen. 

5) Die Einlöſung der Schuldverſchreibungen er— 
felgt auf Grund vorhergehender Auslooſung mittelſt 
Kündigung nach Ablauf einer dreimongtlichen 
Kinbigungsfrift 8 16 unb 18 des Gefeges vom 
5. December 1869). 

Die Berloofung beginnt mit dem auf die Schließung 
der Serie folgenden Kalenverjahre; bis dahin erfolgt 
die jährliche Ginziehung ber nach vorftehenden Be- 
fimmungen (Ziffer 4) einzulöfenden Schulpver- 
ſchreibungen mittelft Auflaufs aus freier Han. 

Der zur Verlooſung zu bringende Betrag ift, 
unter Berüdjichtigung der als SKapitalabtrag zurück⸗ 
gelangten Stüde (fiehe Ziffer 8), unter die verſchiedenen 
Litera's der ausgegebenen Schulpverjchreibungen mög- 
lichft gleichmäßig nach Verhältniß deren Werthfummen 
zu vertheilen. 

Die Berloofung erfolgt durch die Direction nach 
vorgängiger Belanntinachung. 

Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung in 
dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gaffel, 
ſewie im Deutfchen Reichs» Unzeiger und Königlich 
Preußiſchen Staats» Anzeiger. 

„N Die gefündigten Schuloverjchreibungen werben, 
infoweit folche nicht chen vorher Seitens der Direction 
eingelöft find, nach Wblauf der Künbigungsfrift zum 
vollen Nennwerthe mit Zinfen bis zum Fälligkeits— 
Inmine ausgezahlt, 

SZedoch wird für biejenigen gekündigten Schulpver- 
Ihreibungen, deren Ginlöfung erſt nach Ablauf eines 
Vierteljahres, vom Fälligkeitstage an gerechnet, erfolgt, 
eine von legterem an beginnende Zinsvergütung von 
? Procent jährlich bis zum Tage der Einlöfung, falle 
nicht inmittelft Verjährung eingetreten fein follte, ge— 
währt (8. 18 des Geſetzes vom 18. März 1885). 

8) Die Schuloverfchreibungen der fünfzehnten Serie 
werden bei allen Rüdzahlungen auf bie mitteljt ders» 
jelben gewährten Darlehen — und zwar fowohl bei 
deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abſchläg— 
lichen Zahlungen, einfchlieglich der tilgungsplanmäßigen 
Rapital-Abträge, — jederzeit zum Nennwerth von ber 
Yandeöfrebitfajje in Zahlung angenommen, Eine Her- 
auszahlung eines Ueberſchuſſes auf die an Zahlungsjtatt 
gegebenen Schulpverfchreibungen findet nicht ftatt. 

Die ſolchergeſtalt an die Landeskreditlaſſe zurück— 
gelangten Schulbverfchreibungen werben, ebenjo wie bie 
nah Ziffer 4 bis 8 zurüdgezahlten Schuloverfchrei« 
bungen, vernichtet. Cafſel, am 21. December 1885. 
Die Direction der Landeskreditkaſſe. 

I. A: Lotz. 


Borftehenden Emiffionsbefchluß veröffentlichen wir 
mit dem Beifügen, daß bie anf Grund desfelben mittelft 
4 procentiger Schulpverfchreibungen zu gewährenden Dar- 
lehen ne Darlehnsregulativ vom 8. Juli 1874 
(Amtsblatt von 1874 ©. 138 ff.) zu vier und einem 
balben Procent jährlich zu verzinfen fein werben. 
Daneben findet wie bisher die Bewilligung vierpro- 
centiger Darlehen mittelft 3}procentiger Schulpver- 
ſchreibungen der Serie 14 ftatt. Mit dem Antrag 
auf Bewilligung eines Darlehns ift die Erklärung zu 
verbinden, ob ſolches aus Serie 14 ober aus Serie 15 
gewünſcht wird. 

Gafjel, am 22. December 1885, 

Die Direction der Landbeskreditfaffe. 


I. U: Lotz. 

11. Die durch die unterzeichnete Divection am 28ften 
Juli 1841 auf den Namen des Komab Brand zu 
Oberthalhaufen, Bormund über die Kinder des Heinrich 
Schwalm vafelbft, geftellte und von Heinrich Schwalm 
= Oberthalgaufen am 4. Zuli 1 bem vorbinnigen 

Ürgermeifter Konrab Reyer zu Rotenburg abgetretene 
Schulbverfchreibung ber Landesfrebitfaffe VIL Wb- 
theilung Serie C. b, Nr. 2130 über 100 Thlr. ift 
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit 
bem Antrage auf Umjchreibung in ein tunsfäbiges 
Papier vorgelegt worden. 

Gemäß dem $. 16 ver Verorbnung vom 16, Auguft 
1867, betreffend bie Außer- und Wiederinfursfegung ꝛc., 
wird Jeber, der ein Anrecht an biefem Papiere zu 
haben vermeint, Hierdurch aufgefordert, basfelbe bei 
der unterzeichneten Behörbe innerhalb ver nächften fechs 
Monate, fpäteftens am 8, Juli 1886, fohriftlich 
anzumelven, wibrigenfall® vie Kaffation des Papieres 
erfolgen und ber Untragfteller ein neues Fursfühiges 
erhalten wird. 

Gaffel am 29. December 1885, 

Die Direction der Landeskreditkaſſe. 
I. U: Log, 

12. Die von der unterzeichneten Direction am 20ften 
Mai 1842 auf ten Namen des Abraham Straus 
zu Amöneburg, Bormunds über Wolf Löwenftein 
daſelbſt, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem 
dem Adermann Adam Schid, a zu Mardorf 
und von biefem dem Hanbelsmann Abraham Straus 
zu Amöneburg, endlih am 7, December 1843 von 
dem letzteren ber Friederile Müller bafelbft gerichtlich 
abgetretenen Schulpverfchreibung der Landeskreditkaſſe 
VIL Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler 
ist von dem Floßholz- Makler Friebrich Ludwig Maus, 
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Bleß, 
zu Hanau mit bem Antrag auf Umfchreibung in ein 
fursfähiges Papier vorgelegt worben. 

Gemäß dem $. 16 ver Verordnung vom 16. Auguft 
1867, betreffend die Außer- und Wieberinfursfegung zc., 
wirb Jeder, ber an biefem Papiere ein Anrecht zu 
haben vermeint, hierdurch aufgeforvert, basfelbe bei 
der unterzeichneten Behörbe innerhalb der nächſten ſechs 
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich 


anzuzeigen, widrigenfalls bie Kaſſation des Papieres 
erfolgen und bie Antragftellerin ein neues Fursfähiges 
erhalten wird. - 
Eaffel am 29. December 1885. 
Die Direetion der Landeskreditkaſſe. 

J. U: %op. 
13. 4°), Unleihe der Stadt Hanau von 
1880. V, Ziehung am 30. September 1885. Aus- 
zahlung am 30. März 1886, 

Lit, A. Nr. 37 u. 50 & 1000 Mt,, 

Lit, B. Wr. 60. 137. 243. 285 à 500 ME, 

Lit, C. Nr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562. 

599. 672 à 200 Mt. 
—— C. Nr. 128 a 200 Mt., verlooſt per 
30. Mär; 1885. 
Hanau am 1. October 1885. 
Der Oberbürgermeifter. 3. V.: Heräus. 
Bacauzen. 
14. Die Pfarrftelle zu Berneburg in ber Claſſe 
Sontra % in Folge Ablebens ihres bisherigen In— 
habers erledigt. 

Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Meldungs⸗ 
gefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres Claffen- 
vorftandes binnen 7 Wochen anher einzureichen. 

Caſſel den 16. December 1886. 

Königliches Conſiſtorium. Wehrauch. 

15. 
Inhabers erledigte Schulſtelle zu Haddamar, mit 
welcher neben freier Wohnung mit 90 Mark für Feuerung 
ein Einfommen von 840 Mark verbunden ift, wollen 
ihre mit ben vorgefchriebenen Zeugniffen verfehenen 
Geſuche binnen 3 Wochen bei dem Yolaljchulinjpector, 
Heren Pfarrer Altmüller zu Geismar, ober bei dem 
Unterzeichneten einreichen. 

Friglar ven 21. December 1885. 

Der Landrath v. Eſchwege. 

16. Bewerber um bie vacant gewordene fatholifche 
Schulftelle zu Roßbach, mit welcher ein jährliches 
Einkommen von 780 Mark neben fyeier Wohnung und 
0 Mark für Fenerung verbunden. ift, wollen ihre 
Meldungsgefuche nebit Zeugniſſen innerhalb 3 Wochen 
an den Königlichen Lokalfchulinfpector, Heren Pfarrer 
Kaufholz zu Bieber, oder an den Unterzeichneten ein- 
reichen, 

Gelnhaufen am 22, December 1885. 

Der Königliche Landrath. 
3 B.: Menne, Kreisfecretair, 

17. Bewerber um die durch das Ableben eines Yehrers 
an ber hieſigen evangelifchen Elementarſchule erledigte 
Schulſtelle werben hiermit aufgeforvert, ſich baldigit, 
fpäteftens jeboch bi® zum 20. Januar 1886, unter 


4 


Bewerber um bie durch Ableben des feitherigen 


Vorlage ihrer Zeugniſſe bei der unterzeichneten Behörbe 
zu melven, 

Der Gehalt beträgt jährlich für biejenigen Lehrer, 
welche die zweite Prüfung beftanden haben, 1200 Mt. 
und fteigt von fünf zu fünf Jahren bis zum Marimal- 
Gehalt von 2000 DE, für diejenigen, welche fich noch 
nicht diefer Prüfung unterworfen haben, 1 ME. 

Fulda am 23. December 1885, 

Der Königlide Stadtſchulvorſtand: Trott. 


18. Die erledigte Stelle eines Bürgermeiſters 
biefiger Stabt foll balvigjt wieder auf die Dauer von 
8 Jahren beſetzt werben. 

Das Einkommen beträgt jährlich 900 Marl Gehalt. 

Dualificirte Bewerber wollen ſich unter Beifügung 
ihrer Zeugniffe binnen 4 Wochen bei dem unterzeich- 
neten Ausſchußvorſteher melden. 

Reuftadbt (M. W. B.) ven 21. December 1885. 

er Ausſchußvorſteher Reichenbach. 


19. Bon der Steuerlaſſe Sontra wird zum Iſten 
Februar ein gut bezeugter, brauchbarer Gehülfe gefucht. 
Honorar je nach den Leijtungen bis 50 Mt. m. 





Perfonal = Ehronit, 

Der Büreauvorftieher für das Grpebitiond- und 
Ranzleiwefen bei der Königlichen Provinzial» Steuer- 
Direction in Caſſel Carl Gilles ift Allerhöchit zum 
Kanzleirathe und ber Ober-SteuersInfpector Friebrich 
Albert Meyer in Hanau zum Steuerrathe ermannt 
worden, 


Dem Conjiftorialsftanzliften Heftermanm iſt bei 
feinem Webertritt in ven Ruheſtand ver Charakter als 
Kanzlei-Secretair verliehen und 


der Militair- Anwärter, Bezirksfelowebel Dieg el 
zum Kanzliften bei vem Königlichen Gonfiftorium dahier 
vom 1. Januar 1886 an ernannt worden, 

Ernannt: die Rechtscandidaten Spohr, Bed: 
mann und Madelven zu Meferenbarien. 

Berfegt: der Amtsrichter Dr. Leppel in Neuhof 
an das Amtsgericht in Witenhaufen, 

der Gerichtsvollzieher Monzel in Steinau an das 
Antsgericht in Schlüchtern. 


Verlieben: dem Gerichtsichreiber bei dem Ober: 
landesgericht, Secretair Gunkel in Caſſel ver Charakter 
als Rechnungsrath. 


Verſetzt: der Stationsvorfteher Zr Claſſe Born- 
gießer von Hettſtedt nach Malsfeld. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 1 und bas Schulverorbnungsblatt Nr. 1. 


(Imfertionsgebühren flir den Raum einer — —— 20 —— — Belagsblätter für } und 4 Boyen 5 


en 


10 Reichs 


Nebigirt bei Königliger Regierung, 
Eaffel. — Bebrudt in ber Hof> und Waiſenhaue-Buchdrucderei. 





Schulverordnungsblatt. 


Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel. 





wi 





1. Es ift wiederholt der Fall vorgekommen, daß provi⸗ 
forifch beftelite Lehrer des biesfeitigen Bezirks, in dem 
Glauben, die regierungsfeitige Beftätigung des Zeugnifjes 
über die beftanbene 2te (praftifche) Prüfung, (wodurch 
die Betreffenden die Dualification zur befinitiven 
Anftellung erlangen) fei ſchon als definitive Beftellungs- 
e anzufehen, es verfäumt haben, ihre befinitive 

Ernennung anzuregen, Wir machen beshalb ausprüdlich 
baranf aufmerkfam, daß nach Maßgabe ber Begleit- 
verfügung, mit welcher jevem Lehrer das betreffenve 
Zeugniß zugeht, basfelbe unverzüglich von vem Inhaber 
dem Königlichen Lokalſchulinſpector (bezw. Stadtſchul⸗ 
inſpicienten) vorzulegen iſt, welcher ſeinerſeits alsbald 
in vorſchriftsmäßiger Weiſe die erforderlichen Schritte 

Erwirfung der definitiven Anſtellung des reſp. 

zu thun hat. 
Caſſel ven 19. December 1885. 
Königlide Regierung, 
AbtHeilung für Kirchen» und Schulfachen. 

An ſammtliche Konigliche Schulvorftände, fowie an bie Stadt 

ſchuldeputationen bes Regierungsbezirls (B. 13908.) 
d, Im Berfolg des legten Bifitationsberichtes über 
die Halbtagsfchule in Walburg veranlaffen wir Ew. 
Hochwürden, in ſolchen Bifitationsberichten, welche Halb» 
tagsichulen betreffen, sub 10, mit Hinmweglaffung der 
Unterabtheilungen, um ber Weberfichtlichkeit willen nur 
bie Schülerzahl ber beiden getrennt unterrichteten Haupt- 
abtheilungen anzugeben. 


An ven Königlihen Oberfchulinfpector, Herrn Metropolitan 
Shember, Hochwürden, zu Lichtenau. 


In Abſchrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung. 
Caſſel den 1. October 1885. 
Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen. 
An fünmtliche * de Ober- bezw, Kreisſchulinſpectoren. 
(3. B. xr. 11169.) 


* 


3. Der Verband der Thierſchutzvereine des deutſchen 
Reichs Hat eine Drudjchrift „Leitfaden für die Er— 
ziehung ber Kinder zur Beſchützung ber Thiere“ von 
Rektor K. W. Peter dahier, herausgegeben, auf welche 
der Herr Minifter ber geiftlichen, Unterrichts- und 
Mevizinal» Ungelegenheiten durch Weberreichung von 
Gremplaren bereit# die Aufmerkjamleit der Königlichen 
Lehrerjeminarien und Königlichen Präparandenanftalten 
bingelenft Hat: Im Intereſſe ver guten Sache machen 
wir auch die uns unterftellten Lehrer und Lehrerinnen 
auf dies nach Inhalt und Form empfehlenswerthe 
Schriftchen aufmerkjam. Wir bemerfen dabei, daß ber 
Preis bes Büchleins bei Eingelbezug 50 Pf., bei Dutzend⸗ 


Ausgegeben Mittwoch den 6. Januar 


1886. 


beftellung 40 Pf. bei portofreier Aufendung beträgt. 
Bei Abnahme von 50 Stüd ermäßigt fich der Preis 
auf 17,50 ME., von 100 Stüd auf 30 Mt. Zur 


Vermittelung der Beftellung mag man fich portofrei 


unter Einfenbdung bes Betrages an den Rektor Beter 
dahier wenden, Caſſel ven 15. December 1885. 
Königlide Regierunug, 
(B. 14299) Wbtheilung für Kirchen» und Schulfachen. 
4. Huf Ihre Eingabe vom 12. November c., be- 
treffend Empfehlung der Peftalozziblätter, erwibern 
wir Ihnen mit Rüdficht auf unfere, von Ihnen ange» 
zogene Verfügung, worin wir zur Förderung des Unter— 
nehmens und bereit erflärt haben, daß wir auf Grund 
mehrjähriger genauer Beobachtung dieſe Bebingung als 
im MWefentlichen erfüllt anfehen fönnen. Wie bie 
Erziehung der Jugend auf religtös-fittlicher Grundlage 
buch das Zufammenmwirfen von Schule und Haus“ 
neben Pflege einer ächt patriotifchen Gefinnung als 
beherrſchender Gedanke der Peftalozziblätter ſtets feft- 
gehalten ift, fo hat die Redaktion fich ernftlich und mit 
Erfolg bejtrebt, ven Inhalt mehr und mehr in an« 
ſchauliche, vollsthümliche Form einzukleiden. Wir tragen 
demnach fein Bedenken, die Peſtalozziblätter, fo lange 
fie, unter Fernhaltung aller Barteibeftrebungen, auf 
biefem Wege fortjchreiten, als geeignete Lektüre für 
den Lehrerſtand und bas Haus zu empfehlen. 
Caſſel den 17. November 1885, 
Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kicchen- und Schulfachen, 
An den Herausgeber der Beftaloygiblätter, Heren Lehrer I. W. 
Lange bier. (B. 12804.) 
5. Die aus Beranlaffung meiner Verfügung vom 
12. April 1884 erftatteten Berichte haben ein interes- 
fantes Bild von ver Entwidelung gegeben, welche vie 
Sorge für die noch nicht fchulpflichtigen Kinder inner- 
halb ver legten Jahrzehnte in ven verfchievenften Theilen 
der Monarchie genommen hat. Bon ber Unterrichts» 
verwaltung kann bies nur mit Freuben begrüßt werben; 
denn wenn auch ber große Umfang und bie fich ftetig 
fteigernde Bedeutung ihrer Aufgaben gegenüber ber 
ſchulpflichtigen Jugend ihr nicht geftattet, die Anftalten 
für Bewahrung, Unterweifung und Erziehung Eleinerer 
Kinder in derſelben Weife wie der Volksjchule thätige 
Förderung angedeihen zu laffen, bezw. ihnen aus Staats» 
mitteln Zufchüffe zu gewähren und bie Ausbildung ber 
Lehrerinnen und Erzieherinnen für fie in eigne Hand 
zu nehmen, fo hat fie doch alle Veranlaffung, ihnen 
ihre Fürforge zuzuwenden. Je größer der Segen ift, 
welcher in erfter Reihe ver Ländlichen Bevölkerung und 


ben arbeitenden Claſſen, dann aber weiten Kreifen ver 
beffer fitutrten Stände durch eine Behütung und zweck⸗ 
mäßige Befchäftigung der Kinder in ben Zeiten, in 
welchen die Eltern fie nicht um fich haben Fönnen, ges 
währt wirb, deſto gewifjenhafter iſt dafür zu forgen, 
daß er auch voll zur Geltung fomme und nicht burch 
Fehlgriffe verfümmert werde, zu welchen fich oft gerabe 
ein wohlgemeinter Eifer verleiten läßt. Es kömmt 
einerfeit8 darauf an, baß bie Kinder im bem bezeich— 
neten Unftalten — Warteſchulen, Sinder » Bewahran- 
ftalten, Kleinlinderſchulen, Oberlinfchulen, Kindergärten 
— gefund erhalten und Förperlich gefräftigt werben, 
daß insbefonbere in ihren Spielen fich ihre Yeiber frei 
bewegen, ihre Einne üben, ihr ganzes Wefen ſich uns 
gezwungen entwidele, und fie an Orbnung und Rein» 
lichkeit Freude gewinnen und Berträglichfeit lernen. 
Nicht minder aber ift e8 anbrerfeits von Werth, daß 
die fleinen Gebete, Verſe, Lieder, Erzählungen, durch 
welche ihr Geift gewedt und genährt werben fol, mit 
Umficht gewählt, vaß jebe 9 ra ihrer geiftigen 
Kräfte, ganz befonders eine vorzeitige Unfpannung des 
Gedächtniſſes, forgfältig verhütet, jedes Hinübergreifen 
in die eigentlichen Aufgaben ber Vollsſchule vor dem 
ſchulpflichtigen Alter vermieden werbe. 

Die Erjahrung, welche die Vereine für Errichtung 
und Unterhaltung der in Rebe ftehenden Anſtalten ges 
macht haben, hat hier die Nothwendigkeit erkennen laſſen, 
befondere Beranftaltungen zur Ausbildung von Kinver- 
lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen in das 
Leben zu rufen und aus ben beiheiligten Kreifen jelbjt 
find Wünfche ausgefprochen worden, es möchten vieje 
ebenfo wie die Volfsfchullehrerinnen einer ftaatlichen 
Prüfung unterworfen werben. Diefelbe Erwägung, 
welche im Hinblid auf vie Schwierigkeit und Bedeutung 
ber von einer Sleinfinderlehrerin zu löfenden Aufgabe 
zur Errichtung jener Anftalten geführt bat, legt auch, 
wie zugegeben werben lann, ven Gedanken einer ftaat« 
lichen Prüfung nahe. 

Dennoch Habe ich mich nicht entfchließen können, 
bemfelben Folge zu geben, Wbgefehen von den, ber 
Königlichen Regierung ꝛc. wohl befannten praftifchen 
Gründen gegen eine Vermehrung der Urbeit bei ben 
Schulauffichtsbehörben und von der Schwierigkeit, fchon 
jet eine jachgemäße Prüfungs-Orbnung mit Sicherheit 
aufzuftellen, war für mich maßgebend, daß die Eigen- 
fchaften, welche bei einer guten Erzieherin und Lehrerin 
noch nicht fchulpflichtiger Kinder gefucht werben follen, 
mehr in ihrem Gemüthe, ihrem Takte, in ihrer ganzen 
Perfönlichkeit, als in ihrem Wiſſen und Können liegen, 
daß fich alſo die eigentliche Befähigung einer gewöhn⸗ 
lihen Prüfung entzieht. Außerdem kömmt in Betracht, 
daß es bebenflich fein würbe, bie Genehmigung zur 
Grrihtung von Anftalten ver bezeichneten Art von Ab- 
legung einer Prüfung vor einer ftaatlichen Prüfungs- 
Kommiffion abhängig zu. machen. 

Dadurch ift nicht ausgefchloffen, daß vie Königliche 
Regierung ꝛc. den Anſtalten zur Ausbildung von Kinder⸗ 
gärtnerinnen, SMeinfinverlehrerinnen u. f. w. Ihre be— 
jondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden bat. 

Daß biefelben ohne ftantliche Genehmigung nicht 


errichtet werben bürfen und ftaatlicher Aufficht unter- 
jtehen, iſt mit Rückſicht einerfeits auf ihre Yehraufgabe, 
anbrerfeits auf die Vorfchriften ver Allerhöchſten Ordre 
vom 10. Juni 1834, der Inftruction vom 31. December 
1839 und des Schulauffichtsgefeges vom 11. März 
1872 außer Zweifel. So weit bie bier gemachten Er- 
fahrungen reichen, wird dieſe Aufficht, wie jede Be- 
rathung aus zujtänbigen Streifen, von ber Leitung ber 
betreffenden Anftalten auch ftets willfommen geheißen, 
fofern nur aus ihrer Handhabung das Intereffe für bie 
Sade und ver Wunſch ihrer Förderung erfennbar wird. 

Nah den mir erjtatteten Berichten ertheilen bie 
Anſtalten für die Ausbildung von Kleinfinderlehrerinnen 
ihren Zöglingen beim Abgange Zeugniffe, die meijten 
von ihnen nach einer vorgängigen Entlaffungsprüfung. 
Dies hat fein Bedenken gegen ſich; es wird nur darauf 
zu achten fein, daß fich dieſe Zeugniffe nach ihrer 
Faſſung als Privatzeugniffe geben und nicht ven Schein 
eines ftaatlichen Befähigungszeugniffes annehmen. Hier— 
auf wird namentlich auch da zu achten fein, wo ver 
Lofals oder der Kreis-Schulinfpector over ein anderer 
Schulauffihtsbeanter das Zeugniß mit unterzeichnet. 
Der Werth dieſer Zeugniffe beftimmt fich erfahrungs- 
gemäß durch den Ruf, welchen fich vie Anftalt, von 
ber es ausgeftellt iſt, durch ihre Arbeit erworben hat, 
und es wäre unbillig und unzweckmäßig, wenn ein oft 
nur buch BZufälligkeiten veranlafter Umftanb einer 
einzelnen Anftalt einen Vorzug gäbe, und dadurch ber 
allgemeine Wetteifer gelähmt würde, 

Berlin den 13, November 18385. 

Minifterium ver geiftlichen, Unterrichts: und Medizinals 
Angelegenheiten. von Goßler. 
An fämmtlihe Königlihe Regierungen und au tas Königliche 

Provinzial⸗Schulkollegiun bier. (U. I1la Mr. 20257.) 
6. Auf Beranlaffung des Herrn Minijters der geiſt— 
lichen ꝛe. Angelegenheiten ift von dem Königlichen 
Provinzial-Schul-Eollegium hierfelbft angeordnet worden, 
daß bie bereits im Jahre 1870 in der Provinz Heffen- 
Naſſau in's Leben gerufenen und ſeildem in mehreren 
Seminarien von den Seminarbirectoren und Seminar: 
lehrern mit ven VBolfsjchullehrern ihres Wohnorts und 
ber nächften Schulauffichtsfreife periodiſch veranftalteten 
Konferenzen fortan regelmäßig jährlich zweimal abge: 
halten werben follen, 

Indem wir Ew. Hochwürden ꝛc. auf dieſe nicht 
nur für die Wechfelwirkung zwifchen ven Seminaren 
und ber Bolfsfchule, ſondern auch für vie geiftige und 
fachgemäße Fortbildung der Volksfchullehrer befonders 
geeignete Beranftaltung aufmerffam machen, veranlaffen 
wir Sie, den Lehrern Ihres Auffichtsfreifes ven Befuch 
ver fraglichen Konferenzen, deren Termine jedesmal 
von den Seminarbirectoren zu veröffentlichen find, ſo— 
weit es bie Entfernung vom Seminarorte gejtattet, 
nahe zu legen. 

Da es felbitverftändlich im Intereſſe ver Schule 
nur erwünfcht fein fann, wenn auch die Königlichen 
Ober: ꝛc. und Xofalfchulinfpectoren, wie dies mehrfach 
bereit8 gefchehen ift, am ven Wrbeiten ber in Nebe 
ftehenden Konferenzen thätigen Antheil nehmen, fo wollen 
Sie gegenwärtigen Erlaß zur Kenntniß ver Lolalſchul— 


infpectoren Ihres Auffichtsfreifes bringen und benfelben 
empfehlen, die fragliche Angelegenheit ſoweit thunlich 
durh perfönliche Theilnahme zu fördern. 

Gaffel den 15, November 1880, 

Königlide Regierung, 
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen, 

In die Königlichen Ober» (Kreis-, Diftricts-) Schulinfpectoren 

und bie jtädtiihen Schulinfpicienten des Reyierungsbezirks, 

(J. B. 130%.) 


7, Erlaß bes Herrn Minifters der geiftlichen, Unter- 
rihts- und Mebizinals Angelegenheiten vom 22, October 
1885 (U. IIla. Nr. 17970), vie Prüfung der Hand- 
arbeitslehrerinnen betreffend. 

Während die Prüfungen für die Lehrer und Lehre 
rinnen an höheren Mädchen- Mittel- und Bolfsfchulen 
in allen übrigen Beziehungen einheitlich geordnet find, 
it dies bei den Prüfungen der Handarbeits- 
lefrerinnen noch nicht ver Fall. Es beftehen viel- 
mehr für die einzelnen Provinzen, in welchen fie bis jetzt 
eingeführt find, befonbere, zum Theil nicht unmefentlich 
von einanber abweichende Prüfungs» Drbnungen, 

Ih habe daher, anftatt ven Anträgen einiger Pro- 
vinzial- Schulkollegien auf Genehmigung von entjprechen- 
ven Reglements für ihre Auffichtsfreife Folge zu geben, 
ven Erlaß einer gemeinfamen Vorſchrift für die gefammte 
Monarchie beſchloſſen. Selbitverftändlich durften für 
biefe die reichen Crfahrungen, welche auf dem Gebiete 
des weiblichen Handarbeitsunterrichts im legten Jahr⸗ 
zehnt gemacht worben find, nicht unbenußt und bie 
mancherlei Befchwerven, welche gegen benfelben erhoben 
werben find, nicht unbeachtet bleiben. Letztere bezogen 
fih namentlich parauf, daß ſowohl nach der materiellen, 
als auch nach der formellen Seite besjelben die eigent- 
liche Aufgabe des Handarbeitsunterrichts überfehen, daß 
die Ziele vesfelben in ven einfachen, namentlich ven 
laͤndlichen, Schulen in dem einfeitigen Intereſſe einer 
oft mehr ven Wünfchen der Kinder als ben Bedürf— 
niffen des Elternhaujes vienenden Ausbildung, in ven 
xhobenen Schulen in Nachgiebigkeit gegen Fünftlerifche 
Neigungen überjchritten und dadurch einerfeits vie Kräfte 
der Finder überfpannt, andererſeits aber das Ver— 
ſtandniß und bie Mitwirkung der Eltern, ohne welche 
diefer Unterricht zu einem bauernden Erfolge nicht ge» 
langen kann, abgefchwächt würben. 

Fortſetzung folgt im nächſten Blatte. 
PerionalzChronit, 

Dem Lehrer Dörr zu Neuenbrunslar ift aus Ans 
laß feiner Emeritirung und ven Lehrern Heimel zu 
pinterfteinau und Rothſchild zu Treyſa aus Anlaß 
ihres fünfzigjährigen Dienftjubiläums das Allgemeine 
Ehrenzeichen und zwar ven beiden Letztgenannten mit 
ter Zahl 50 Allergnäpigft verliehen worden. 

Dem Metropolitanatsverwefer, Pfarrer Kimpel 
su Ehringen ift an Stelle des nach Allendorf ad. Werra 
verfeten Metropolitang Yautemann, feither in Wolf- 
ingen, die Wahrnehmung ver Oberfchulinfpection über 
die Schulen der Claſſe Wolfhagen, fowie über die im 
reife Wolfhagen belegenen Schulen ver Claſſe Gudens— 
verg und dem Pfarrer Schweinsberg zu Treyſa 
an Stelle des auf fein Nachfuchen von dem Oberfchul« 


% 


infpectionsamte entbundenen Metropolitans v. Roques 
daſelbſt die Oberfchulinfpection über die Schulen ber 
Claſſe Treyſa bis auf Weiteres übertragen worden. 

Den Pfarrern Scheuermann zu ag Kr. 
Friglar, Schafft zu Dörnhagen, Münch zu Gronau, 
Münch zu Böddiger, Lohr zu Schwebda, Gerlad 
zu Pfieffe, Hamel zu Goffelven, Koch zu Geismar, 
Kr. Frankenberg, Schilling auf dem Berge, Orth 
zu Ramholz, Bradt zu Gathrinhagen, Hildebrandt 
zu Sacfenhaufen, Hübner zu Wltenhafungen, Fon— 
taine zu Oberfalbad, Martin zu Binsfärth, Ziegler 
zu Rengshaufen, Rall zu Trufen ift die Rofalfchul« 
infpection über die Schulen ihrer Stirchfpiele, fowie dem 
Metropolitan Lautemann zu Allenborf ad. Werra 
die Lokalſchulinſpection über die Schule des Vicariats 
Glfersbaufen und dem Pfarrer Daube zu Franfen- 
berg die Kofalfchulinfpection über die Schule der Filial- 
gemeinde Friebrichshaufen übertragen worden. 

Der 2te Pfarrer Henze zu Witenhaufen ift zum 
Mitgliede des Stadtfchulvorftandes bafelbft und das 
Stadtrathsmitglied, Kaufmann Böffer zu Ziegenhain 
zum Mitgliere des Staptfchulvorftandes zu Ziegenhain 
ernannt worden. 

Die Wahl der Stabtrathsmitgliever Heraeus 
und Hengsberger, der Ausſchußmitglieder Sanitäte- 
ratb Dr. Noll und Kaufmann C. F. Weber, des 
Realſchuldirectors Beder, des Pfarrerd Sopp, bes 
Kaplans Gutberlet, des Afademiedirectors, Profeffors 
Hausmann, ſämmtlich in Hanau, zu Mitgliebern 
der nenerrichteten Stadtſchul-Deputation daſelbſt ift 
bejtätigt worden. 

Der Pectoratsverwefer past. extr. Schütt zu 
Gudensberg ift zum Rector an der Stabtfchule daſ., 
der Lehrer Stöhr zu Ernfthaufen, Str. Kirchhain, zum 
Yehrer an der Stabtfchule zu Melfungen, der Lehrer 
Bölfer zu Haine, Kr. Frankenberg, zum Lehrer an 
der ev. Schule zu Friglar, der frühere Seminar-Hülfs- 
lehrer Rofen feet, aus Altenkirchen provif. zum 
Lehrer an der Nectorfchule zu Homberg, ver Schul- 
amtscandidat Berthold aus Hinterjteinau provif. zum 
Yehrer an ven ftäbt. Glementarjchulen zu Hanau, fowie 
die geprüfte Lehrerin Auth zu Gaffel proeif. zur 
Vehrerin an der kath. Schule daf. und die geprüfte 
Yehrerin Yiep zu Birlenbach provif. zur Lehrerin an 
der Stadtſchule zu Wigenhaufen ernannt worben. 

Berjegt wurben. die Lehrer Hollftein zu Ers— 
rode, Sr. Rotenburg, als Lehrer an bie ev. Schule zu 
Crumbach, Yandfr. Gaifel, Damm zu Ibra, Fr. Ziegen- 
hain, als Lehrer an die ev. Schule zu Fechenheim, Sr. 
Hanau, Yölfes zu Hachborn, Kir. Marburg, als Lehrer 
an bie ev. Schule zu Kirchvers, des. Kr, Beder zu 
Retterode, Kr. Witzenhauſen, als Yehrer an vie ev. 
Schule zu Nenenbrunslar, Kr. Melfungen, Schüßler 
zu Wangershaufen, Sr. Frankenberg, als Lehrer an 
die ev. Schule zu Haine, bes. Kr, Weber zu Lettgen- 
brunn, Amtsbezirls Orb, als Yehrer an bie fath. Schule 
zu Aufenau, desſ. Amtsbez., ferner bie provif. ange- 
jtellten Lehrer Brand zu Friedlos, Kr. Hersfeld, als 
provif. Yehrer an die ev. Schule zu Oberzwehren, Yanbfr. 


Eafiel, Hofmann zu Wolferborn, Kr. Gelnhaufen, 
als provif. Lehrer an die ev. Schule zu Enfheim, Pr. 
Hanau, Stihteneth zu Grebenhagen, Kr. Homberg, 
als provif. Lehrer an die ev. Schule zu Retterode, 
Kr. Witenhaufen, Damm zu Gethjemane, Kr. Hers- 
feld, als proviſ. Lehrer an die ev. Schule zu Wangerds 
haufen, Kr. Frankenberg. 

Die definitive Anftellung der feither provif. be— 
ftellten Lehrer Dr. van der Briele zu Caſſel als 
ordentl. Lehrer am ber ſtädt. höheren Mäpchenfchule 
daf. und Birkenhauer zu Caſſel ald Glementarlehrer 
an ben jtäbt. Schulen daſ. ift beftätigt worben; ferner 
wurben definitiv angeftellt bie feither provif. beftellten 
Lehrer Geis zu Kerbersdorf, Kr. Schlüchtern, als 
Lehrer an der Fath. Schule daſ. Hoos zu Allendorf, 
Kr. Frankenberg, als Lehrer an der ev. Schule daſ., 
Grebe zu Rohden, Fr. Rinteln, als Lehrer an der 
ev. Schule daſ. Schmidt zu Giefelwerber, Kr. Hof. 
geismar, als Lehrer an ver ev. Schule daf., Werner 
zu Rabmühl, Kr. Gelnhaufen, als Lehrer an ver ew. 
Schule daf., Tertor zu Unterfogbadh, Sr. Gelnhaufen, 
als Lehrer an der ev. Schule baf., Köhler zu Wich— 
mannshaufen, Sr. Eſchwege, als Lehrer an ver evang. 
Schule daf., Ickler zu Oberjoffa, Kr. Ziegenhain, 
als Lehrer an ver ev. Schule daf., Tromm zu Wenigen- 
bafungen, Kr. Wolfhagen, als Lehrer an der ev. Schule 
daf., Riemann zu Vollmarshauſen, Landkr. Caſſel, 
al® Lehrer an ber ev. Schule daſ., Gobrecht zu 
Trubenhaufen, Kr. Wigenhaufen, als Lehrer an ver 
ev. Schule daf., Schneider zu Simtshaufen, Fr. 
Marburg, al® Lehrer an ber ev. Schule daſ., Hetzel 
zu Unterweifenborn, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der 
ev. Schule daſ. Hamel zu Hoof, Landkr. Gaffel, ale 
Lehrer an ber ev. Schule daj, Trusheim zu Schön- 
bad, Kr. Kirchhain, als Lehrer an ver ev. Schule daſ., 
Schneider zu Odershaufen, Kr. Marburg, als Lehrer 
an der ev. Schule daſ., Steinhauer zu Wippers— 
bain, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der ev. Schule daſ., 
Wittelindt zu Gewiſſenruh, Sr. Hofgeismar, als 
Lehrer an der ev, Schule daſ., Bierwirth zu Holz- 
haufen, Kr. Hofgeismar, als Yehrer an der ev. Schule 
daf., Rupprecht zu Iba, Kr. Rotenburg, als Lehrer 
an der ev. Schule daf., Rojt zu Markershaufen, Kr. 
Eſchwege, als Lehrer an ver ev. Schule daſ., Oders- 
haufen zu Schwarzenborn, Sr, Marburg, als Lehrer 
an ber ev. Schule daſ., Freumd zu Bodenheim als 
Lehrer an den ftäbt. Bolfsjchulen daſ., Yotheim zu 
Baumbach, Kr. Rotenburg, als Lehrer an der israel. 
Schule daſ., ver Schulverwefer Walther zu Zimmers- 
robe, Kr. Frislar, ala Lehrer an der ev. Schule daſ., 
fowie bie feither sem. beftellte Lehrerin Heßberger 
zu Großenlüder, Kr. Fulda, als Lehrerin an der lath. 
Schule bafelbft. 

Proviforifch bejtellt wurben die Lehrergehülfen 
Pfeil zu Weimar zum Lehrer an der ev. Schule zu 
Goldbeck, Kr. Rinteln, Riekert zu Wahnhaufen zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Epterode, Kr. Witen- 
haufen, Morktel zu Helfersporf zum Lehrer an der 


ev. Schule zu Yohrhaupten, Fr. Gelnhaufen, Mai- 
farth zu Röhrenfurth zum Lehrer an ber ev. Schule 
zu Srieblos, Kr. Hersfeld, Wege zu Gemünden zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Dainrode, Hr. Franken: 
berg, Susmann zu Fambach zum Lehrer an der ew. 
Schule zu Hachborn, Kr. Marburg, Riemenfchneider 
zu Neuenbrunslar zum Lehrer an ber ev. Schule zu 
Grebenhagen, Kr. Homberg, Wiederhold zu Mete- 
bach, Kr. Melfungen, zum Lehrer an ver ev. Schule 
daf., ferner die Schulamtscandivaten Göbel aus 
Nieverrodenbah zum Lehrer an ver ev. Schule zu 
Wolferode, Kr. Kirchhain, Schlott aus Weichersbach 
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Wolferborn, Fr. 
Gelnhauſen, Shwalm aus Scigertshaufen zum Lehrer 
an der ev. Schule zu Obergrenzebach, Kr. Ziegenhain, 
Töpfer aus Nieverhülfa . zum Lehrer am ver evang. 
Schule zu Oberhülfa, Hr. Homberg, Heumann aus 
Obernfirchen zum Lehrer an ver ev. Schule zu Piel: 
wegen, Kr. Rinteln, Dieg aus Mengshaufen zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Allendorf id. Wüfte, 
Kr. Hersfeld, Engelhardt aus Ziegenhain zum Lehrer 
an der ev. Schule zu Rommershaufen, Sr Ziegenhain, 
W. Buchenau aus Trebfa zum Lehrer an ver ev. 
Schule zu Widenrove, Hr. Wigenhaufen, Funk aus 
Frankenau zum Lehrer an ver ev. Schule zu Ernſt— 
haufen, Kr. Kirchhain, Deiß aus Großenritte zum 
Yehrer an der ev. Schule zu Galven, Kr. Hofgeismar, 
Ritter aus Verna auf Präfentation zum Yehrer an 
der ev. Schule zu Ersrode, Sir. Rotenburg, Schwarz 
aus Niederjoffa auf Präfentation zum Lehrer an ber 
ew. Schule zu Ira, Kr. Ziegenhain, Beternell aus 
Eſchwege zum Lehrer an ber ev. Schule zu Nieder- 
vellmar, Landkr. Caſſel. 

Zu Lehrergehülfen wurden beſtellt die Schul— 
amtscandidaten Ritter aus Hüttengeſäß für bie en. 
Schule zu Unterreihenbab, Hr. Gelnhaufen, Meh— 
fahrt aus Mühlhaufen für vie ev. Schule zu Cas— 
borf, Kr. Homberg, ‚Gleim aus Nieverbüngebach für 
die ev. Schule zu Belle, Pr. Friglar, Otto aus Wolfers: 
dorf für die ev. Schule zu Kirchlotheim, Amts Vöhl, 
Schreiber aus Marjoß für die ew. Schule zu Krus- 
pis, Sr. Hersfeld, Stüd aus Eſchwege für die Stadt» 
ſchule zu Rinteln, Woiteneck aus Steinau fir bie 
ev, Schule zu Hohleborn, Kr. Schmalfalven. 

In den Ruheſtand find verfegt die Lehrer Bätten— 
haufen zu Obergrenzebah, Dörr zu Nenenbrunslar, 
Rothſchild zu Treyſa. 

Die nachgeſuchte Dienſtentlaſſung erhielten 
die Lehrer Bollmar zu Fulda, Mandt zu Rommers— 
haufen, Krid zu Aufenau, jowie die Lehrerin Neu— 
mann zu Caſſel. 

Im Disciplinarwege entlaffen wurde ver Lehrer 
Dley zu Metzebach. 

Seftorben find vie Lehrer Weishaar zu Widen- 
rode, Eymer zu Wolferove, Siemon zu Nieberel: 
fungen, Hildebrand zu Gasporf, Mainz zu Rons— 
haufen, Bantor Hill zu Fulda, 


Eaffel. — Gedrudt in der Hof- und Waifenhbaus-Bucdbruderei. 


Amtsblatt 


der Röniglihen Regierung zu Gaffel. 


MM 2. 


Ausgegeben Mittwoch den 13. Januar. 


—— no 


1886, 





Den Abonnenten und fonftigen Empfängern des Amteblatt® zur Nachricht, daß das Sadhregifter zu 
demfelben für ben Jahrgang 1885 erfchienen und bei den Kaiferlichen Poftanftalten zum Preife von 


50 Pfennig zu beziehen iſt. 








der ammlun di liche 
— — 


Die Nummer 40 der Geſetz ⸗Sammlung, welche 
vom 31. December 1885 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9102 ven Allerhöchſten Erlaß vom 28ften 
December 1885, betreffend bie Kündigung beziehungs- 
weife Zinsherabfegung ber der Stargarb-Pofener und 
Oberlauſitzer Eiſenbahngeſellſchaft privilegirten Anleihen. 

Die Nummer 1 der Gefeg- Sammlung, welche 
vom 6. Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9103 ven Alferhöchiten Erlaf vom 16. December 
1885, betreffend vie Presbyterial und Synodalordnung 
für die evangelifchen Kirchengemeinfchaften (die refor- 
mirte, die Iutherifche und die unirte) im Bezirk des 
Eonfiftoriums zu Gaffel. 

Die Nummer 2 ver Gejek- Sammlung, welche 
vom 6, Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9104 die Verorbnung wegen Ginberufung ber 
beiden Häufer des Landtages. Vom 4. Januar 1886. 


Landesherrlihe Berordnungen. 
20. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 
Preußen ꝛc. 
verorbnen in Gemäßheit des Artilels 51 ver Ber- 
faſſungs · Urlunde vom 31. Januar 1850, auf den An- 
trag des Staats-Minifteriums, was folgt: 


Die beiven Häufer des Yanbtages ver Monardjie, * 


das Herrenhaus und das Haus ber Abgeordneten, 
werden auf ven 14. Januar db. 9. in Unfere Haupt- 
und Refivenztabt Berlin zufammenberufen. 

Das Staats-Minifterium wird mit der Ausführung 
diefer Verorbnung beauftragt. 

Urkundlich unter Unſerer enge ga Unter: 
ſchrift und beigeprudtem Königlichen Iufiegel. 

Gegeben Berlin ven 4. Januar 1886, 

Wilhelm. 

von Bismard, von Puttlamer Mapybad. 
Lucius, Friepberg. von Boetticher. von Gofler. 


von Scholz Bronfart von Scellenporff. 
auf Grund des 
som 21. 1878. 


21. Auf Grund des $. 12 des Neichsgefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 


vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen 


Kenutniß gebracht, daß die Flugſchrift: „Wie's im 
Reichsſstag zugeht! Eine Winterbetrachtung für das 
Landvoll im Reichstagswahlkreis München Il» gemäß 
$. 11 des gedachten Geſetzes Seitens ver unterzeich- 
neten Yandes-Polizeibehörbe verboten worden iſt. 
München den 2. Januar 1886. 
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des 
Innern. Freiherr von Pfeufer, Präſident. 
22. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 (R.G.Bl. S. 351) wird hier- 
durch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in 
ber Druderei des „Przedſwit⸗/ zu Genf gebrudte Flug— 
blatt mit der Leberfchrift: „Do Ludu Pracuja- 
cego“ (An das arbeitende Boll) nad $. 11 des ge- 
dachten Geſetzes durch Die unterzeichnete Yandes- Polizei» 
behörbe verboten worden ift. 
Poſen den 7. Januar 1586. 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
Gaebel. 


Berordnungen und » 
Bee — — 


28. Mit Bezug auf die Allerhöchſie Verorbnung vom 
Aten d. Mie., durch welche vie beiden Käufer bes 
Yandtages der Monarchie, das Herrenhaus und 
das Hans der Abgeorbneten, auf den 14ten d. Mie. 
in die Haupt» und Refidenzftapt Berlin zufammenbe- 
rufen worden find, made ich hierdurch befannt, daß 
die beſondere Benachrichtigung über den Ort und bie 
Zeit ver Eröffnungsfigung in dem Bureau des Herren- 
baufes und in dem Bureau des Haufes ber Abge- 
orbnneten am 13ten d. Mis. in den Stunden von 8 Uhr 
früb bis 8 Uhr Abends, und am ldten dv. Dies, in 
den Wergenftunden von 8 Uhr ab offen liegen wire. 

Im dieſen Bureaur werden auch vie Yegitimations- 
farten zu der Gröffuungsfigung ausgegeben und alle 
fonft erforberlihen Mittheilungen in Bezug auf bie 
felbe gemacht werben. 

Berlin den 5. Januar 1886. 

Der Minifter des Innern. von Puttlamer. 
Berorduungen und Belauntmachungen ber 
Königlichen Provinzial: Behörden. 

24. Nachſiehende Berleihungs ⸗Urkunde: 
„Auf Grund der am 16. September 1885 präjen- 


tirten Muthung wird dem Oberfteiger Hollaudt 
zu Zeche Friedrich Wilhelm I am Habichtswalde 
unter dem Namen 

Curt 


das Bergwerks - Eigenthum in dem Felde, deſſen 
Begrenzung auf bem heute von uns beglaubigten 
Situationsriffe mit den Buchftaben: 
a,b,e,d 
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt 
von 2186325 (Zwei Millionen einhunbertjechs- 
undachtzig Tauſend vreihundert fünf unb zwanzig) 
Quadratmetern umfaffend — in ver Gemarkung von 
Nordehaufen im Oberförftereibezirt Kirchditmold, 
Anıtsgerichtsbezirts Caſſel im Kreife Caſſel, des 
Regierungsbezirk Gaffel und im Oberbergamtsbezirfe 
Clausthal gelegen ift, zur Gewinnung der in dem 
Felde vorkommenden Eifenerze hierdurch verliehen.“ 
urlundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit 
dem Bemerfen, daß ber Situationsrißg bei dem König- 
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres in Eaffel 
zur Einficht offen liegt, unter Verweiſung auf die Para— 
ge 35 und 36 des allgemeinen Derggeiegee vom 
4. Juni 1865 Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ger 
bradt. Glausthal den 16. December 1885. 
Königliches Oberbergamt. 
25. Die Löjhungs- Quittungen über bie bis zum 
30. September er. eingezahlten Renten - Ablöfungs- 
Rapitalien find von uns 
a) wenn die abgelöjten Leiftungen ausweislich ver 
Ablöfungs-Rezeffe in den General» Währfchafts- 
und Hhpotbelenbüchern bezw. Grundbüchern ein» 
getragen gewejen, an bie zuftänbigen Amtsgerichte 
zur Yöfchung ver bei den liberirten Grunpftüden 
in den genannten Büchern an Stelle der früheren 
Leiftungen eingetragenen Rentenpflichtigfeits:Ber- 
merfe, dagegen 
b) foweit die abgelöften Leiftungen nach ven Abs 
löſungs-Rezeſſen nicht eingetragen gewefen, an 
die befreffenten Stenerfaffen zur Aushändigung 
an bie Imterefjenten 
abgeſandt worden, wovon bie Betheiligten hierburch in 
Kenntniß gefett werben. 
Münfter ven 30. December 1885, 
Königliche Direction der Rentenbanf 
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie 
Provinz Heffen-Naffaı. 
und ber 


den Regierung, 
26. Die Kirchenbuchführung in den Pfarreien 
Johannesberg, Petersberg, Dipperz und Flieden ift 
den bafelbjt mit ver Hilfsfeelforge beauftragten Pfarrern 
Georg Grebe, Dr. Kircher und Kaplänen Wilhelm 
Ney und Willigis Kraiger vom 1. Januar 1886 
an bis auf Weiteres übertragen worben. 

Geſuche um Ertheilung von Kirchenbuchs- Auszügen 
ung Atteften find daher ar bie genannten Geiftlichen 
zu richten. Gaffel am 4. Januar 1886. 

Königliches Regierungs-Präfipium. 


27. Die Zinsjcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu 
den Prioritäts s Obligationen der Münfter - Hammer- 
Eiſenbahn über die Zinfen für bie Zeit vom Iſten 
Sanuar 1886 bis 31. December 1839 nebit ven An— 
weifungen zur Abhebung der Reihe VIII werben vom 
4. Januar F. I. ab vom ber Kontrolle der Staats- 
papiere bierfelbft, Dranienftraße 92 unten rechts, Vor⸗ 
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ 
und Feſttage umb ber letzten brei Gefchäftstage jedes 
Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsjcheine Fönnen bei ber Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen, ober burch die Regierungs-Haupt- 
faffen, ſowie durch die ſtreiskaſſe in Frankfurt a/Main 
bezogen werben, 

Wer die Empfangnahme bei ver Kontrolle felbit 
wünjcht, hat verfelben perſönlich oder durch einen Beauf- 
tragten die zur Abhebung ver nenen Reihe berechtigenpen 
Zinsfcheinanweifungen mit einem Verzeichniſſe zu über- 
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg 
bei dem SKaiferlichen Poſtamte Nr. 2 unentgeltlich zu 
haben find. Genügt dem Einreicher ver Zinsjchein- 
anweifungen eine nummerirte Marte als Empfangsbe» 
jcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er 
eine ausbrüdliche Befcheinigung, fo ift es doppelt vors 
zulegen. Im legteren Falle erhalten bie Ginreicher 
das eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung 
verjehen, fofort zurüd. Die Marfe over Empfangsbe- 
ſcheinigung ift bei ver Ausreichung der neuen Zinsfcheine 
zurüdzugeben. 

In Schriftwechſel fann die Kontrolle der 
Staatspapiere fih mit den Inhabern der 
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen. 

Wer bie Zinsfcheine burch eine ber oben genannten 
Provinzialsfaffen beziehen will, hat derfelben bie Zins— 
jcheinanmweifungen mit einem boppelten Berzeichniffe einzu- 
reichen. Das eine Berzeichniß wird mit einer Empfangs- 
befcheinigung verfehen fogleich zurüdgegeben und ift bei 
Aushändigung ver Zinsfcheine wieder abzuliefern. For⸗ 
mulare zu biefen Berzeichniffen find bei ven gebachten 
Provinzial» Kaffen und ben von ven Söniglichen Re— 
gierungen in ven Amtsblättern zu bezeichnenden ſonſtigen 
Kaſſen unentgeltlich zu haben. 

Der Einreichung der Priorttäts-Obligationen bebarf 
es zur Erlangung ber nenen Zinsfchein-Reihe nur dann, 
wenn die Zinsjcheinanweifungen abhanden gelommen 
find; in dieſem Falle find die Prioritäts-Obligationen 
an die Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ges 
nannten ProvinzialsKaffen mittelft befonverer Eingabe 
einzureichen. 

Schließlich machen wir darauf aufmerffam, daß in 
Zufunjt 20 Stüd Zinsfcheine * einen Zeitraum von 
zehn Jahren und nicht mehr 8 Stück Zinsſcheine für 
4 Jahre werben ausgereicht werben und daß bie ben 
Zinsſcheinen Reihe vi jet beigegebene Anweifung zur 
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine dement- 
fprechende Faſſung erhalten hat. 

Berlin ven 18. December 1885. 

Haupt-Verwaltung der Staatsfhulden. 


Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerlen ‚veröffentlicht, daß die Formulare 
zu ben Berzeichniffen über bie zur f e 
ber neuen —— — Zine ſchein ⸗Auweiſungen 
—— Kae Anweiſungen in unſerem Bezirle bei ber 

hiefigen Regierungs⸗ ae fowohl, als bei ben 
ſaͤmmilichen Steuerlafjen —— zu haben find. 

Gaffel den 30. — er 

Königliche Regierung. Magdeburg. 
28. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
daß auf Grund des $. 2 des Geſetzes vom 26. Februar 
1870, betreffend die Schonzeiten des Wildes, der Schluß 
ber Jagd auf Hafen auf ven 25. Januar db, 9. 
Abends feſtgeſetzt worden ijt. 
Caſſel ven 9, Januar 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
29. Wir bringen hierdurch, beſonders den Herren 
Apothelern, zur Kenntniß, daß die mit bem 1. Januar 
1886 in Kraft tretende Königlich Preufifche Arznei- 
tare für 1886 im Verlage von R. Gärtner (Herm. 
Hehfelder) in Berlin erfchienen ift und vom Ver⸗ 
feger felbft, ſowie durch alle ron Buchhandlungen 
zum Preife von 1 Mark 20 el: bezogen werben kann. 

Gaffel ven 5. Januar 1886 

Königliche Regierung, —2* des Innern. 
30. Mit Bezugnahme auf die Amtsblattsbefannt- 
mahung vom 30. December v. Is. (Nr. 1 Seite 1 
des Amtsblatts pro 1886) bringen wir zur öffentlichen 
—— daß dem Aichungsamte zu Gelnhauſen die 

— miß zum Aichen von Waagen mit einer Trag— 
fähigkeit von nicht mehr als 10000 kg beigelegt 
werben ift. 

Gafjel ven 12. Januar 1886, 

Königlihe Regierung, Wbtheilung des Innern. 

en des Landes= Directors. 
31. Die Imtereffenten ver Heſſiſchen Branbverfiche- 
rungs- Anftalt fege ich anburch in Kenntniß, daß bie 
Brandftener pro 1886 durch Befchluß des Communal - 
Landtags vom 10, December 1885 auf 1 Marf 
40 Pfennige pro 1000 Mark des Umlagefapitals 
feftgefegt worden ift. 

Caſſel am 7. Januar 1886, 

Der Landes-Director: von Hundelshauſen. 


Belauntmachungen commmmualftänd, Behörden. 
32%. Die fänmtlichen 40,,i gen, auf Mt, 50 laus 
tenden Obligationen ver Hanauer Leibbanf, Lit. D. 
von Nr. 1 bis 4914 aus den Jahren 1875 bis 1881 
werben, fofern foldhe noch nicht zur Rückzahlung ge» 
langt find, auf den 12, Februar 1886 mit dem 
— hiermit gekündigt, daß die Verzinſung 

von da ab gänzlich aufhört und daß es jedem 
—E freiſteht, die Kapitalien zu 34 °/, 
ee und — ſechsmonatliche Kündigungszeit ber 

Yeihbank zu belafjen. Die Rüdzahlung ver gefünbigten 
Obligationen, nebft fälligen Zinfen, erfolgt auf Ver⸗ 
langen auch fchon vor dem 12, Februar f. J.; dagegen 
find, biejenigen, welche ftehen bleiben follen, zur Ab⸗ 


ftempelung bis dahin vorzulegen. 

Zugleih wirb zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß bei ver Leihbank Kapitalien in beliebiger Höhe zu 
gi °/, Zinfen und gegen ſechsmonatliche Kündigungs- 

t zu jeber Zeit angenommen werben unb daß die 

Dreichöftempelahgabe von ber Leihbank getragen wird. 

Hanau den 4. November 1885. ’ 

Die Leihbanf-Direction. 2, von Deines. 
Bacangen, 

35. Die Pfarrftelle zu Kleinſchmalkalden, In— 

fpectur Schmalkalden, ift in Folge Berfekung ihres 
bisherigen Inhabers erlebigt. 

Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel- 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeuguiſſes ihres 
Glaffenvorftandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

Gaffel ven 19. December 1885. 

Königliches Conſiſtorium. Weyraud, 
34, Die erfte Iutherifche Pfarrftelle dahier iſt 
durch das Wbleben ihres jeitherigen Inhabers, des 
Metropolitang Menke, vacant geworben. 

Dei Wieberbefekung berfelben fteht ver hiefigen 
Stabt das Präfentationsrecht zu und wollen jich ge— 
eignete Bewerber um bie Stelle binnen vier Wochen 
bei dem Stabtrathe dahier melben. 

Frankenberg am 4. Januar 1886. 

Der Stabtraty. Renner. 
35. Bewerber um eine Lehrerſtelle an ven biefigen 
Elementarfchulen werden aufgeforbert, bis fpätellens 
30ſten d. Mis. unter Vorlage ihrer Zeugniffe umd 
eines Gefundheitsatteftes fich bei unterzeichneter Behörve 
zu melden, 

Das — beträgt je nach dem Dienftalter 1200 
bis 2250 M 

Marburg . 7. Januar 1886. 

Die Stadtſchuldeputation. Schüler. 

36. An dem biefigen Schulorganismus wird am 
Schluſſe des laufenden Schuljahres eine Lehrerſtelle 
vacant. Das Anfangsgehalt beträgt 990 Mark jährlich 
excl. 180 Mark Wohnungsentfchädigung und fteigt nach 
ber bier beftehenben Gehaltsfcala von 5 zu 5 Jahren um 
je 110 Mark bis zu dem Höchftbetrage von 1650 Marf. 

— Dienſtjahre werden zur Hälfte ange— 
rechnet. 

Bewerber wollen ſich unter Beifügung ihrer Zeugniffe 
bis zum 15, Februar d. I. bei dem Unterzeichneten 
melden. Hofgeismar ben 6. Sanuar 1886. 

Der Borfigende der Stabtfchulpeputation. 
chirmer. 
37. Die katholiſche Schulſtelle zu Abtsroda, deren 
jährliches Einkommen neben freier Wohnung, jedoch 
einſchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark für 
Feuerung, 840 Mark beträgt, wird in Folge Verſetzung 
des ſeitherigen Inhabers mit dem 1. Februar c. vacant. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen Ge— 
ſuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß ver erforber- 
lichen Zeugniffe an den Königlichen Lokalſchulinſpector, 
Herrn Kaplan Orth zu Poppenhaufen, over an ben 


Unterzeichneten einreichen. 
Gersfelo ven 8. Januar 1886. 
Der Königliche Landrath Krekeler. 
38. Bon ber Unterzeichneten wird zum baldigen Ein- 
tritt ein gut bezeugter, mit ver Buchführung vollſtändig 
vertrauter Ifter Gehülfe gefucht. 
Homberg ven 9. Januar 1886, 
Königliche Steuerkaſſe. 


Berjonal = Chronit. 

Die durch die Penfionirung des Pfarrers Hampe 
erledigte Pfarrjtelle zu Nieverwalgern, Claſſe Fron- 
haufen, ift dem Pfarrverwefer Ludwig Dietrich Ferdi— 
nand Dettmering bafelbjt verliehen worden. 


Dem Pfarrer Naden zu Kleinfchmallalden, In— 
ipectur Schmalfalven, ift die behufs Uebernahme ber 
Pfarritelle zu Daedlik in ber Provinz Sachen nach— 
gefuchte Entlaffung aus feinem bisherigen Pfarramte 
ertheilt worden. 


Des Kaiſers und Könige Majeftät haben ven König» 
lichen Rentmeiftern Leif zu Bodenheim und Hirfch- 
feld zu Friglar den Charakter als Rechnungsrath zu 
verleihen geruht. 


Der Regierungs⸗Aſſeſſor Etzd orf, bisher in Arns- 
berg, ift ber Hiefigen Regierung überwiefen worben. 

Beftellt: Freiherr von Lersner zum Amtganwalt 
bei dem Amtsgericht in Bodenheim. 

Ernannt: der Rechtscandidat Müller zum Re 
ferenbar. 

Verſetzt: vie etatsmäßigen Gerichtöfchreibergehülfen 








Mertens I bei dem Amtsgericht in Gaffel an pas 
Amtsgericht in Jesberg, 

Halle in Naumburg an das Amtsgericht in 
Schmallalven, 

Ruppel in Jesberg an das Amtsgericht in Caſſel, 
. Dombrowski in Bifchhaufen an das Amtsgericht 
in Caffel mit ver Funktion als Kaffenaffiftent. 


Der Rentmeifter Kohlhaus zu Frankenberg iſt 
geftorben. 


Der Poftmeifter Schwalm in Fritzlar ift mit 
Penfion in den Ruheſtand getreten. 

‚_ Dem Poftfecretair Klieſch aus Frankfurt (Main) 
ift die Vorfteher-Stelfe des Poftamts in Wabern (B;. 
Caſſel) übertragen und 

der Poftaffiftent Dönges in Galzfchlirf zum Poft- 
verwalter ernannt worden. 

Bere find: ber Poftmeifter von Fifcher von 
Wabern (Bz. Eafjel) nach Friglar, die Poftfecretaire 
Lehde von Frankfurt (Main) nach Caffel und Wächter 
von Gaffel nah Potsdam, fowie der Poftfecretair 
Hoberg von Rinteln nach Letmathe. 


Beſtellt: die Hülfsarbeiter Roß, Weber, Moreli 
und Schulz zu Secretariats-Gehülfen bei der Landes— 
frebitfaffe und von Loßberg zum Kanzliften bei ver 
Heſſiſchen Brandverficherungs-Anftalt dahier. 

Geſtorben: der Wegebau-Aufſeher Beyerle zu 
Schrecksbach. 





Apotheker Siegmund Siebert daſelbſt iſt als ſolcher 
von uns beſtätigt worden. 


Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 3. 


(Imfertionsgebühren für ben Raum einer re —— — — Belagebluütter für 4 umb J Bogen 5 


Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung. 
Eaffel. — Gebrudt in ber Hof: unb Waiſenhaue⸗Buchdruckerei. 


Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Gaffel. 


M 3. 


Ausgegeben Mittwoch den 20. Januar. 


1886. 





Den Abonnenten und ſonſtigen Empfängern bes Amtsblatts zur Nachricht, daß das Sachregiſter zu 


____ 50 Pfennig zu begin if. 


© Baiierl: unb Rönigl. Gentreibehirien. 
Ratierl. und Rönigl. 

89. Im Gemäfheit des 8.2 des Geſetzes vom 29ften 
Februar 1868 (G. ©. ©. 169), des $. 20 des Aus- 
führungsgefeges zur Givilprogekorpnung vom 24. März 
1879 (6 ©. ©. 281) und bes $. 6 der Verorbnung 
vom 16. Juni 1819 (G. S. ©. 157) wird befannt 
gemacht, baf ber verwitweten Wagenmeifter Mulmus, 
Amalie, geb. Berge, zu Eafjel, Grüner Weg Nr. 31, 
die Schulpverfchreibungen ver vormals Kurfürftlich 
zlfise Anleihe von 1863 lit. C. Nr. 1487 und 

6 über je 200 Thlr., lit. D. Nr. 9721 und 12583 
über je 100 Thlr. angeblich geftohlen worben find. 

Es werben Diejenigen, welche fich im Befige dieſer 
Urfunven befinden, aufgeforvert, dies der unterzeichneten 
Kontrolle ver Staatspapiere oder der Witwe Mulmuns 
anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsver- 
fahren behufs Kraftloserflärung ver Urkunden bean- 
fragt werben wirb. 

Berlin ven 12. Januar 1886. 

Königlide Kontrolle der Staatspapiere, 

40. Nach ven Straits-Settlements (Singapore, Pe- 
nang, Malacca) können fortab Padete ohne Werth- 
angabe auf bem Wege über Zrieft und Bombay be- 
fördert werben. Das Porto, weldes vom Abſender 
vorausbezahlt werden muß, beträgt 1 Mark für je 
500 Gramm oder einen Theil von 500 Gramm. Ueber 
die Berjenbungsbebingungen ertheilen. vie Poftanjtalten 
auf Verlangen Auskunft. 

Berlin W, ven 11. Januar 1886. 
Der Staatsfecretair des Reichs -Poftamts. 

von Stephan. 


— 58 Belenutmachuugen ber 
en Regierung, 
41. Die Kirchenbuchführung in ver Filialgemeinde 


Horas ift dem Stadtlaplan Endert von Fulda, jegt 
zu Horas, bis auf Weiteres übertragen worden, 

Gefuhe um Ertheilung von Kirchenbuche- Auszügen 
und Wteften find daher an benfelben zu richten. 

Gaffel am 14. Januar 1886, 

Königliches Regierungs- Bräfibium. 

42. Des Könige Majeftät haben mittelft Allerhöchſten 
Erlaffes vom Tien v. Mis. auf Grund des $. 4 ber 
Kurheſſiſchen Gemeinde» Orbnung vom 23. October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß bie von dem Forſt⸗ 


bemfelben für den Jahrgang 1885 erfcienen und bei ven Kaiferlichen Poftanftalten zum Preife von 





fiolus aus dem Gemeindebezirk Haufen, Kreifes Wigen- 

haufen, angelauften Grunpftüde: Karte 14. Nr. 87/7 

u. 8 unb Karte 9, Nr. 23, 24 u, 25 mit 4,0204 ha 

aus dem Gemeinbebezirfe von Haufen ausgefchieben 

und dem forftfisfalifchen Gutsbezirte Oberförfterei 

Meihner, Kreifes Wigenhaufen, einverleibt werben. 
Gaffel wen 6. Januar 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern, 
43. Nachweiſung ver gemäß des 8. 9 Nr. 3 
bes Geſetzes über die Natural»Veiftungen für die be» 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirts 
Caſſel feitgeftellten Durchfchnittspreife, welche für bie 
Vergütung ber verabreidhten Fourage pro Monat 
December 1885 maßgebend find. 


Durchſchnittspreis 
tner 


Bezeichnung 
bes Lieferungs⸗ 





eeee——— us. a » wu 8 1 bb 8 —— — 





175 
Gemäß des passus 6 alin. 5 der Iuftruction zur 


GE 


Ausführung des obengedachten Geſetzes vom 2. Sep⸗ 
tember 1875 werben bie vorſtehenden Durchſchnitts⸗ 
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 

—— — — 

egierung, Abtheilung des Innern. 

44. Im Abänderung ber unter dem 24. November 
1869 ergangenen Anweifung zur Wusführung des 
Titel III der Gewerbeorbnung wird hiermit keftimmt: 

Auf Recurſe gegen Beſcheide ber Bezirfs » Regie- 
rungen, durch welche bie Ertheilumg eines Wanberge- 
werbefcheines verfagt worben ift (in denjenigen Yandes- 
theilen, in denen das Gefeg über bie allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 noch nicht zur 


Einführung gelangt ift), und auf Beſchwerden von 


Ausländern über Verfügungen der Regierungs +» Präfi« 
denten, durch welche ihre Anträge auf Gewährung eines 
* en Per zurüdgemiefen find (im Geltungsbe- 
e des genannten Geſetzes), entſcheldet ver Ober⸗ 
Seifert Berlin den 21. December 1885. 
Der Minifter bes Innern. Für den Minifter für Handel 
v. Buttlfamer. und Gewerbe. 
v. Boetticer. 
Der Finanz» Miniftr. Scholz. 


Vorſtehenden Erlaß bringen wir hiermit zur öffent» 
lichen Kenntniß. 
Gaffel ven 6. Januar 1886. 
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 























































































45. Durchfchnitts ⸗Berechnung über die Markt- und Yabenpreife an den Gamifonsorten im dem 
Regierungs» Bezirke Eaffel für den Monat December 1885. 
ru ET Ductdfhnitts-Breis 
WBezʒeichnung a. für 100 Kilogramm, b, für 1 Kilogramm. * 
* der g gr 7 wi «12 57 R 5 7 I 8 Ep F EP SE , ER 
wi = = > — ers = ke 4 2 17 * 25 
A 
5 8 E = ]eelDE 
E Martiorte.]| 2 | & son: #153] zlz2l5 IE | ®, 
a AM aM ae a ELLI ZI ZIEZIE — — A 
1] Gafel 1542 119] 1845| 1 150] 2134] 4/05 
1 Kriglar 15/45 1109 1/70] { 3:83 
> 15/91 1:04 1 
A| Hanau 1681 104 2 
Sersield . | 16.16 — 18 
6 Hofgeismar 157 1% 116 
75 Marburg . | 1625 110 I 
BI Rotenburg I 16 — | 130 2 
Durdfent . 112777 75 11a 11 102 941164 Pr 34 iu 2365 2378 a2 59410 42] 8.96 * 7 55 9 132 9011746 3225 
urchſchn | 
betrag 15,97 T J 26 23179 33125 3158 3.60 5324 11305 1112] 1 27) 1103 1/74 Au 4103 
i . ———— LadenPreiſe F Bu 
Bezeichnung pro 1 Kilogramm GT 
Med. @erften- ‚Kaffee. & 5 
* von * Ro DER er —— * Hirſt Reit, Java⸗ geider #3 — 
elzen. Roggen — birſe. ie a 
Markt⸗Orte. Ipz, 1.|9r. 1. Graupel Brüge, Java, zug — ge ſalz. 
Ma Mi Er 
11Caſſel ...... — *— 3 —1060 
21 Fritzlar ...... — | 21— 3’ —11650 
3 Fulda ...... —1351— | 3i—f| 1/80 
41 Hanau ...... — 401 — 3/—] 140 
54 Seriflb ..... — 32 — 3 —21150 
6BSofgeismar —1321— | 2.801 1 — 
71 Marburg x... — 51— 2,80] 1:60 
8 | Rotenburg . — 331 — 3:40] 150 
Summa .| 245 1/95 224] 3/16 am 3 24] a,26]18/60]24|— [11 90 
Durchſchnittspreis — 131] — |] — | 531— 85] — |50|— a1] — 53] 2 33 3| 14012 
Caſſel am 8. Januar 1886. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
Verordunugen amd Velen anderer durch das Geſetz vom 18. Juni 1884 angeorbneten 


Raijerlicder und Königlicher Be 2* 
46. Am 24. März d. I. tritt hierorts unter Vorſitz 
bes Unterzeichneten vie Kommiffion zur Abhaltung der 


Prüfung über die Befähigung zum Betriebe des Huf- 
beſchlaggewerbes zuſammen. 
Dieſenigen, welche ſich dieſer Prüfung unterziehen 


wollen, Haben ihre Meldungen fpäteftens bis zum 24ften 
debruar d. I. unter Beifügung des Geburtsfcheines 
ud etwaiger Zeugnifje über bie erlangte ——— Yus- 
bildung, fowie unter Einfendung der 10 Mar 

genden Prüfungsgebühren an den ———— zu 
richten, worauf denſelben das Nähere von hier aus 
zugehen wird. 

Vorbereitung wird ven Prüflingen das Buch 
„Anleitung zum Beftehen der Huffchmiebeprüfung“ von 
Profeffor Dr. Möller — Berlin bei Paul Parey, 
Preis 1 Mark — empfohlen. 

Gafjel ven 17. Januar 1886. 

Der Königliche Departementsthierarzt. 
Holzenborff 

47. Die Unter-Receptur der Köni gen Forſtkaſſe 
Rodenberg für den Bezirk der früheren Revierabtheilung 
Obernkirchen der Oberförſterei gleichen Namens iſt dem 
Rentier Weidemann zu Obernkirchen vom 30ften 
December v. I. ab auf Widerruf übertragen worben, 

Die Dienftftunden für bie Unter-Receptur find auf 
bie Bormittagsftunden von 8 bis 12 Uhr täglich, mit 
Ausnahme der Sonn» und Feiertage jowie der Tage 
der vom Unterreceptor wahrzunehmenden auswärtigen 
Holzverfaufstermine, feftgejegt. 

Minden ven 11. Januar 1886. 

Bun e Regierung, 

Abtheilung für birecte — Domainen und Forſten. 
Belauntmachnugen des Landes⸗Directors. 
48. Die Intereſſenten der Heſſiſchen Brandverſiche⸗ 
rungs-Anftalt ſetze ich andurch in Kenntniß, daß bie 
Standſteuer pro 1886 durch Beſchluß des Communal ⸗ 
Landtags vom 10. December 1885 auf 1 Mark 
40 Pfennige pro 1000 Mark des Umlagefapitals 

feftgefegt worben ift. 
Caſſel am 7. Sanuar 1886. 
Der Landes-Director: von Hundelshauſen. 


Bacanzem 
49, Die erfte Iutherifche Pfarrftelle dahier ift 
durch das MUbleben ihres jeitherigen Inhabers, des 
Metropolitang Menche, vacant geworben, 
Bei Wiederbefegung berfelben fteht der hieſigen 
Stabt das Präfentationsreht zu und wollen fich ge- 
nete Bewerber um bie Stelle binnen vier Boden 
bei dem Stabtrathe dahier melben. 
Frankenberg am 4. Januar 1886, 
Der Stabtraty. Renner. 
50. An den hiefigen ftäbtifchen Vollsſchulen find zu 
Oſtern d. 38. zwei Lehrer evangelifcher Confeffion und 
ein Lehrer katholifcher —— — anzuſtellen, und 
werden dabei Bewerber, w 3 Dienftjahre noch 
nicht überfchritten haben, — t. 
Bewerbungs⸗Geſuche nebſt Zeugniſſen und Lebens⸗ 
lauf ſind binnen 14 Tagen hierher einzureichen. 
Bockenheim den 15. Januar 1886. 
Die Stadtſchuldeputation. 
51. An dem hieſigen Schulorganismus wird am 
Schluſſe des laufenden Schuljahres eine Lehrerſtelle 
vacant. Das Anfangsgehalt beträgt 990 Mark jährlich 


11 


excl. 180 Mark Wohnungsentfchäpigung und fteigt nach 
ber hier beftehenben Gehaltsfcala von 5 zu 5 Jahren um 
je 110 Mar bis zu dem Höchftbetrage von 1650 Mark. 
— Dienſtjahre werben zur Hälfte ange— 
rechnet 

Bewerber wollen ſich unter —— ihrer Zeugniffe 
bis zum 15. Februar d. 3. em Unterzeichneten 
melben. Hofgeismar den 6. — 1886. 

Der Vorſitzende der Stadtſchuldeputation. 


chirmer. 
Die katholiſche Schulſtelle zu Lütter, deren 


52. 
jährli Einkommen neben freier Wohnung, jedoch 
einſchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark für 


freie Feuerung, 930 Mark beträgt, wird nach Abgang 
des ſeitherigen Inhabers mit dem 1. Februar e. vacant. 

Bewerber um dieſelbe wollen ihre besfallfigen Ge- 
fuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß ber erforber- 
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Ober- u. Lofal- 
fchulinjpector, Herrn Pfarrer Endres zu Lütter, ober 
bei dem Unterzeichneten einreichen. 

Gersfeld den 13. Januar 1886, 

Der Königliche Landrat. Krekeler. 
58, Die evangl. Schulftelle zu Neuſchwambach, 
deren jührliches Einkommen neben freier Wohnung, 
jedoch einfchlieglich einer Entfchädigung von 90 Mart 
für freie Feuerung, 900 Mark beträgt, wird in Folge 
Ni bes feitherigen Inhabers mit bem 1. April e. 
vacant. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre besfallfigen Ge- 
fuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß der erforberlichen 
Zeugniffe bei der Freiherrlih von der Tann'ſchen 
es (Freiherrlih von der Tann'ſche 

Summtrenterei in Tann) einreichen. 

Gersfeld den 14. Januar 1886. 

Der Konigliche Landrath. Kreleler. 


Berjonal = Chronil, 
Dem bei vem Königlichen Ober-Präfivium befchäf- 
tigten Regierungs-Secretair Siebert bier ift ver Cha- 
rakter als Kanzlei-Rath verliehen worden. 


Der Kanzlei-Diätar Peterfen ift zum Kanzliften 
bei der hiefigen Königlichen Regierung ernannt worben, 


Beauftragt: der Pfarrer Soldan zu Kloſter 
ze mit Verſehung des durch das Ableben bes Iſten 
utherifchen Planes, Metropolitang Menche zu 
Franfenberg erlebigten Detropolitanates ber lutheriſchen 
Pfarreiclaffe Frankenberg. 


Der frühere Gerichts-Afjefjor Friedrich ift unter 
— zum Regierungs⸗Aſſeſſor in die landwirth⸗ 
Shaftlihe Verwaltung übernommen und als Spezial« 
fommiffar in Homberg ftationirt. Der bisherige Special» 
fommijfar, Regierungs » Afeffor Homann zu Caſſel 
ift zum 1. Februar d. I. als anferetatsmäßiges Mit- 
glied an die Königliche Generalkommiſſion in Merfe- 
burg verfegt und tft an beffen Stelle vom gebachten 
Zeilpunlte ab der Regierungs-Affeffor Buchholg als 





Speziallommiffar in Caſſel (Speziallommiffton I) be- 
ftellt. Der Generallommiffionsbote Winkelmann zu 
Caſſel ift zum Botenmeifter der Königlichen Generalfom- 
miffion hierfelbft ernannt, Die Landmeſſer Schröder III, 
Baum und Frig find von ber Königlichen General» 
fommiffion zu Caſſel zur Beihäftigung angenommen 
und find der zc. Schröber II und Baum dem 
geobätifch-technifchen Büreau in Caſſel, der ꝛc. Fritz 
der Spezialkommiſſion in Schmallalden überwieſen. 
Verſetzt ſind: ver Landmeſſer Mecke von ver Spezial⸗ 
fommifjion IV an vie Spezialkommiſſion VI in Caſſel, 


12 


der Landmeſſer Schmidt von ver Speziallommifjion V 
in Gaffel in das — — Büren bafelbft 
und ber Lanbmefler Ziege aus bem letztgedachten 
Büreau an die Speiallommiffion in Schmalfalven. 
Der Landmeſſer Werner II ift in Folge feines des— 
—— Antrags aus der Beſchäftigung im Reſſort ver 

niglicheh Generallommiffion zu el ausgejchieven. 


Die Auseinanberfegungs-Landmeiler Heinrich Carl 


Ferbinand Edarpt und Heinrich Weitemeher zu 
Rinteln find zu Vermeſſungs⸗Reviſoren ernannt worben. 


Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 5. 
Juſerti Ahreu für ben R i nlihen Dru 2 at. — Dei mb 4 8 5 
(Iufertiousgebühren aum — 9— * chei ich § ageblatter für } 4 Bogen 


und 1 Bogen 10 R 


B 


Rebigirt bei Rönigliger Regierung. 
Gafiel. — Gebrudt in ber Hof» und Waifeuhans:-Buhdruderei. 


Amtsblatt 


ber KRöniglihen Negierung zu Gaffel, 


MR 4. 


Ausgegeben Mittwoch den 27. Januar. 


1886, 





Den Ubonnenten und fonftigen Empfängern des Amtsblatts zur Nachricht, daß das Sachregiiter zu 


bemfelben für ben Jahrgang 1885 erfchienen und bei ven SKaiferlichen 


50 Pfennig zu beziehen ift. 
Zuhalt der Geſetzſammlung für die Königlichen 
Preußiiden Ernnten. 

Die Nummer 3 ver Gefeg-Sammlung, welche vom 
18, Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 
enthält unter 

Nr. 9105 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be» 
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 


ber Bezirke der Amtsgerichte Bergen, Dorum, Har- 
burg und Moringen. Vom 31. December 1885, 


Belanntmachungen auf Grund Des Reichsgeſetzes 
bom 21. —5* 1878. 
54. Auf Grund ber 88. 11 und 12 des Reichs⸗ 
geſetzes gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber 
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 wird hierdurch 
die nicht periopifhe Druckſchrift, betitelt: 
"Muder-, Pfaffen- und Königsſchwindel 
(Zur -Naturgefchichte ver Volksausbeuter)“, 
auf welcher weber ver Name des Verfaſſers, Verlegers 
oder Herausgebers, noch der Drudort angegeben ift, 
verboten, Arnsberg ven 15. Januar 1886. 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
von Rudploff. 
55. Auf Grund ver $$. 11 und 12 des Neichöge- 
jeged gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ber 
Spzialdemokratie vom 21. Dftober 1878 iſt bie im 
Selbitverlage des Verfaſſers erfchienene nichtperio- 
diſche Drudfcrift: 
"Was will die Arbeiterpartei? Ein offenes 
Wort an die Arbeiter, Handwerker und Kleinbauern 
in den fleinen Stäbten und auf dem Lande von 
Wilhelm —— in Halle a. S.“ Druck 
von Schönfeldt und Harniſch in Dresven, 
unterm heutigen Tage von ver unterzeichneten Landes⸗ 
Polizeibehörbe verboten worben. 
Schleswig den 14. Januar 1886, 
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern, 
- von Frank, 
Berorduungen und Belanuntmachungen der 
Königlichen Provinzial- Behörden. 
. Der Bunvesrath hat in der Sigung vom 17ten 
v. Mts. befchloffen, daß 
1) von der Zollbefreiung des 8. 4 lit. a. des Zoll- 
tarifgejeges vom 15. Juli 1879 vie über vie 
Grenzen gegen Defterreich-Ungarn uub die Zoll- 
ausſchlüſſe, ſowie gegen die Schweiz, Frankreich, 


oftanftalten zum Preife von 


Belgien und die Niederlande mit der Poft ein- 
gehenden Waarenſendungen, foweit biefelben 
Taſchenuhren, Werte und Gehäufe zu ſolchen 
enthalten, ausgejchlofjen werben ; 

2) die zu 1 bezeichneten Sendungen ber Inhalts» 
erflärung und ber zollamtlichen Behanblung nach 
ben Beitimmungen bes Regulativs über die z0ll- 
amtliche Behandlung ber mit ben Poſten ein-, 
aus · oder durchgehenden Gegenftände unterliegen, 

Im Auftrage des Herren Finanz - Minifters bringe 
ih dieſe Anoronungen hiermit zur Öffentlichen Kenntniß. 
Caſſel ven 23. Januar 1886, 
Der Provinzial» Steuer» Divector Schule. 
en und Belsun gen ber 


8 ichen Regierung, 

57. 1) Polizei: Berorduung, betreffend den Erlaß 
eines neuen Bahnpolizgei- Reglements für bie Eifenbahnen 
Deutſchlands. — Nachdem der Bundesrath in der Sigun 

vom 26. November v. I. auf Grund der Artikel 4 

und 43 ver Neichöverfaffung ven Erlaß eines neuen 
Bahnpolizei-Reglements für bie Gifenbahnen Deutfch- 
lands bejchloffen hat, bringen wir in Gemäßheit eines 
Erlafjes des Herrn Minifters der öffentlichen Arbeiten 
vom 31ſten v. Mts. das in der Anlage beigefügte 
Bahnpolizei» Reglement zur Beröffentlihung und be- 
ftimmen zugleich mit Bezug auf $. 11 der Verordnung 
vom 20. September 1867 über bie Polizei-Bermaltung 
in den neu erworbenen Yanbestheilen für den Umfang 
unferes Regierungsbezirks, was folgt: 

8. 1. Das anliegende BahnpolizeisReglement tritt 
mit dem 1. April 1886 an Stelle ver Bahnpolizei- 
Reglements vom 4. Ianuar 1875, vom 12. Januar 
1878 und vom 17. Mat 1881 in dem im $. 74 ans 
gegebenen Umfange in Kraft. 

8. 2. Zuwiderhandlungen gegen vie Beftimmungen 
ber 88. 53 bis 62 inel, des Bahnpoligei - Reglements 
werben, fofern nicht mach den allgemeinen Strafbe- 
ftimmungen eine härtere Strafe verwirft ift, mit ber 
im $. 62 des Reglements aufgeführten Geloftrafe bis 
zu einhundert Mark bejtraft. 

Gafjel ven 11. Januar 1886. 

Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern. 


58. Die in ver Anlage beigefügten Bekanntmachungen 
des Herrn Reichsfanzlers vom 30. November v. J., 
betreffend die Signalorbnung für die Eifenbahnen 


a 


&, 
S 
9 


Deutſchlands und die Normen für bie Conftruction 
and Ausrüftung der Eifenbahnen Deutſchlands, werben 
hiermit auf Anordnung des Herrn Minijters ber öffent- 
(ihen Arbeiten mit dem Anfügen veröffentlicht, daß 
mit dem 1. April 1886 bie — für bie 
Eifenbahnen Deutfchlands vom 4. Januar 1875, vom 
12. Yuni 1878 und vom 20. Juni 1880 unb bie 
Normen für die Eonftruction und Ausräftung ber Eifen- 


bahnen Deutſchlands vom 12. Juni 1878 außer Kraft 


treten. Caſſel ven 11. Ianuar 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
> and Belauntma en sauberer 
Raiierlicer und Königliher B 

59. Zu vem vom 1. Mai 1884 ab gültigen Tarife 
für ben birecten Güter⸗Verkehr zwifchen Stationen des 
Gifenbahn » Directions »Bezirt® Hamover, zugleich für 
bie Hohaer und Warftein-Tippftapter Eifenbahn, fowie 
Stationen ber Großherzoglih Oldenburgiſchen Gifen- 
bahn einerjeits und Stationen des Eifenbahn- Directions- 
Bezirkls Erfurt und der Thüringiichen Privat » Eifen- 
bahnen anvererfeits wird mit Gültigfeit vom 1. Februar 
d. 36, ein neuer Nachtrag (6) herausgegeben. 

Derfelbe enthält unter Anderem Ausnahmefäge für 
Gaffia, Petroleum, Reis u. f. w. und für frifche und 
gebörrte Pflaumen mit ven Elb» und Weferhäfen, ſowie 
neben vielen Ermäßigungen auch einzelne, am löten 
März d. 38, in Kraft tretende Erhöhungen, über welche 
in den Güter-Erpebitionen — wofelbft auch der Nach— 
trag zum Verkauf ausliegt — Näheres zu erfahren iſt. 

Hannover den 16. Januar 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 


Bataunzen. 
60. Die Kreiswundarztſtelle des Kreiſes Hom— 
berg, mit einem Gehalte von 600 Mark, iſt zu be— 
ſetzen. Aerzte, welche ſich um dieſelbe bewerben wollen, 
veranlaſſen wir, ihre Befähigungs-Nachweiſungen und 
einen kurz gefaften Lebenslauf binnen 6 Wochen uns 
einzureichen. 

Gajfel den 12. Januar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
61. Die Pfarrtelle zu Waßmuthshauſen, in ber 
Claſſe Homberg, ift in Folge Verſetzung ihres bis— 
berigen Inhabers erlevigt. 

Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel— 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres 
Giaffenvorftanbes binnen 4 Wochen anher einzureichen, 

Gaffel ven 16. Januar 1886. 

Königliches Eonfiftorium. Weyrauch. 
62. Die Schulftelle zu Kruspis ift durch ben am 
10ten d. Mts. erfolgten Tod ihres feitherigen Inhabers 
vacant geworben, 

Etwaige Bewerber um biefelbe wollen ihre Mel- 
dungsgefuche nebſt den nöthigen Sitten- und Befähi- 


14 


ungeneugnifien innerhalb 14 Tagen bei dem Königlichen 
ofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Heidelbach zu 
Kruspis, oder dem Unterzeichneten einreichen. 

Hersfeld am 22. Januar 1886, 

Der Königliche Landrath v. Schleinig. 
63. Die Stelle eined Badeverwalters, mit welcher 
Dienftleiftungen bei dem Bürgermeifteramte verbunden 
find, if für das Bad Sooven a. d. Werra vom Iſten 
April 1886 an zu befegen. 

Das jährliche Gehalt beträgt vorläufig 900 Mark 
und bie zu leiftende Gantion 800 Marf. 

Qualiſicirte Bewerber wollen fich unter Vorlage 
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter- 
amte melben. 

Sooden a. d. Werra den 21. Januar 1886. 

Der Bürgermeifter Lange. 
64. Bei der biefigen Stadt foll ein Waldwärter 
mit einem jährlichen Gehalte von 500 Mark beitellt 
werben. 

Techniſch qualificirte Bewerber werben aufgeforbert, 
ihre Meldungen unter Vorlage ihrer Qualifications-, 
Dienft- und Führungsattefte bis zum 15. Februar d. I. 
dahier einzureichen. 

Steinau, Kreis Schlüchtern, Regierungsbezirk Caffel, 

am 18, Januar 1886, 
Der Bürgermeifter Weigel. 


Berfonal = Chronil. 

Während ber Theilnahme des Landraths Freiheren 
Riedeſel zu Eifenbad in Gelnhaufen an der gegen- 
wärtigen Landtags-Seffion ift der Regierungs-Referendar 
Georg von Schwergell mit der Vertretung des— 
felben beauftragt worben. 


Ernannt: der Rechtscandidat Gerhardt zum 
Referendar. 

Berfegt: der Gerichtsaffeffor Drießen zu Coes— 
feld i/B. in ven Bezirk des Oberlandesgerichts Caſſel, 

der etatsmäßige Gerichtsjchreibergehülfe, Affiftent 
Iacob zu Rofenthal an das Amtsgericht in Bifchhanfen. 


Der commiffarifche Kreiswundarzt Dr. 5. Sippell 
zu Allendorf a W. ift zum Streiswunbarzt des Kreiſes 
Wigenhaufen definitiv ernannt worben. 


Der Förfter Sinning zu Melfungen in ver Ober: 
förjterei Felsberg ift unter Bewilligung ber gefetlichen 
Penfion vom 1. April d. 9. ab in ven Ruheſtand 
verjegt worden. 


Der SKreisbote Chriſtoph Wilhelm Heyde bei dem 
Königlichen Lanbrathsamte in Gelnhaufen tritt auf 
fein Nachſüchen zum 1. April d. 3. mit der gefeglichen 
Penfion in den Ruheſtand. 








Hierzu als Beilage ber Oeffentliche Anzeiger Nr. 7. 


(Infertionsgebühren für ben Raum einer Au 


Drudzeile 20 Reihspfennig. — Belageblätter für 4 und 4 Bogen 5 
—X 


und 1 Bogen 10 Reich 
Rebigirt bei Königlicher Regierung. 
Gaffel. — Gebrndt in der Hofs und Waiſenhang-Buchdruderei. 


Amtsblatt 


der Königlichen Negierung su Gaffel, 


M 5. 


Ausgegeben Mittwoch den 3. Februar. 


1886, 


— — — — — — — — — — —— — — — 
zu De era Nummer des Amtsblattes ift die Anweiſung für bie Polizei- und Gemeindebehörben 


E Ritwirkung 


Belauntmadhungen auf Grund bed Reichsgeſetzes 
vom 21. Detober 1878. 
65. Auf Grund ver 88. 11 und 12 des Reichöge- 
feged gegen die gemeingejährlihen Beftrebungen ber 
Sozialvemotratie vom 21. Oftober 1878 ift vie nicht 
periodiſche Drucſſchrift: „Wolf der Arbeit auf- 
gewact! Bürger! Arbeiter! Hanbwerter! Kaum baß 
der Sozialisumns in Düffelvorf an Bedeutung gewonnen 


t x. 

Verlag von Franz Horn, Kölnerftraße 74 in Düffel- 

dorf, Drud von M. Ernft in München,“ 

unterm heutigen Tage von ber unterzeichneten Qanbes- 

Polizeibehörde verboten worben. 
flelvorf ven 26. Januar 1886, 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
von Roon. 

66, Die Königliche Kreishauptmannfhaft ald Yandes- 
Tre bat die micht periobifhe Drud- 
ſchrift: 

„Sozialdemokratiſche Bibliothek III. Die Zulunft 

der Sozialvemolratie. Bon I. Dieggen. Neuer 

Abdruck mit einem Vorwort und Nachtrag. Hottingen- 

ürih. Verlag der Vollsbuchhandlung, 1885«, 
welche in ihrem Hauptwerfe bereits unter dem 80ſten 
October 1878 von der Königlichen Regierung zu Köln 
(„R.A.“ von 1878, Nr. 258) verboten worden ift, 
auf Grund von 88. 11 und 12 des Reichögefeges 
gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Soyial- 
demofratie vom 21. October 1878 verboten. 

Leipzig den 26. Januar 1886. 

Königliche Kreishauptmannſchaft. 
Graf zu Münſter. 
Verordnungen und Belann 
Raiierl. uud 

67. Im der am 15., 16. und 18. d. Mis. in Gegen» 
wart eines Notars öffentlich bewirkten 31. Verlooſung 
ver Staats » Prämien » Anleipe vom Jahre 1855 find 
auf viejenigen 4000 Schuloverjchreibungen, welche zu 
ven am 15. September v. I. gezogenen 40 Serien 
ehören, vie in ber beiliegenden Yifte aufgeführten 
* Srämien gefallen, 

Die Befiger diefer Schulbverfihreibungen werben 
aufgefordert, den Betrag der Prämien vom 1. April 
d. 3. ab bei der Staatsſchulden ⸗Tilgungslaſſe, Tauben- 
ftraße Nr. 29 Hierfelbft, gegen Quittung und ag 
ver Schuloverfchreibungen und der dazu gehörigen Zins- 
ſcheine Reihe Nr. 7 und 8 über vie Zinfen vom 


ung bei Ausübung ver militärifhen Kontrole beigefügt. 


1. April 1885 ab nebjt Ummweifungen, welche nach dem 
Inhalte der Schuloverfchreibungen unentgeltlich abzu⸗ 
liefern find, zu erheben. 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags mit Ausichluß der Sonn- und Feit- 
tage und ber legten drei Gefchäftstage jeven Monats. 

Die Prämien können auch bei ven Regierungs- 
Hauptlaffen und in Frankfurt a M. bei der Sreistafle 
in Empfang genommen werben. Zu biefem Amede 
find die Schuldverfchreibungen nebft Zinsfcheinen und 
Anweifungen einer dieſer Kaffen fchon vom 1. März 
d. 3. ab einzureichen, welche fie der Staatsfchulden- 
Tilgungslaffe zur Prüfung vorzulegen bat und nach 
erfolgter Feſtſtellung die Auszahlung vom 1. April 
d. 3. ab bemwirft. 


Der Gelpbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich 
mit abzuliefernden Zinsfcheine wirb vom Prämienbe- 
trage zurüdbehalten. 

Formulare zu den Duittungen werben von ben ge 
dachten Kaffen unentgeltlich verabfolzt. 

Die Staatsfhulven-Tilgungslaffe kann fich in einen 
Schriftwechjel mit den Inhabern der Schulpperfchrei- 
bungen über die Prämien- Zahlungen nicht einlaffen, 

Zugleih werben die Befiger noch rückſtändiger 
Schuldverſchreibungen aus bereits früher verlooften 
und gefünbigten, auf ber beiliegenben Yifte bezeichneten 
Serien zur Bermeidung weiteren Zinsverluftes an bie 
baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert. 

Berlin den 18. Januar 1886. 

Hauptverwaltung ber Staatoſchulden. 
—— und Belauntmacungen der 
zn. hen Provinzial: Behörden. 
68, Zur tung der Mectorats-Prüfung haben 
wir Termin auf den 27. Mai d. 9. angejekt. 

Diejenigen Geiftlichen, Lehrer und Ganbivaten ber 
Theologie oder Philologie, welche fich dieſer Prüfung 
u unterziehen beabfichtigen, haben ſich bis zum Iften 

ril d. I. fchriftlich bei uns zu melden. 

Der Meldung find beizufügen: 

1) ein felbftgefertigter Yebenslauf, auf deſſen Titel- 
blatt der vollftänbige Name, ver Geburtsort, 
das Alter, die Confeſſion und das augenblidliche 
Amtsverhältnif des Ganbivaten angegeben iſt; 

2) bie 3 ffe über die bisher empfangene Schul» 
oder U tätsbildung und über bie bisher ab» 
Ir ten theologifchen, philologifchen oder Seminar- 

gen; 


am 


oder der Philologie 


16 


3) ein Zeugniß bes zuftändigen Worgefegten über 
bie bisherige Thätigfeit des Eraminanden im 
Öffentlichen Schulvienft. 

Diejenigen, welche fein öffentliches Umt bes 
Heiden, haben außerdem einzureichen : 
ein amiliches Führungsatteft und 
ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels 
rip Arzte ausgeftelltes Atteſt über nor- 
malen Gefundheitszuftand. 
Die Prüfung findet im Situngsfaal des unter- 
zeichneten Golfegiums ftatt, und haben fich die Eramt- 
nanden, fofern ihnen nicht anberweite Weifung zugeht, 
26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, bei dem Vor— 
figenven ver Prüfungs-Commiffion, Herm Provinzial- 
Schulrath Kannegleßer (in deſſen Geſchäftszimmer 
am Rondel Nr. 1) perſönlich zu melden. 
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs- 
Ordnung für Rectoren vom 15. October 1872 (fiehe 
Gentralblatt für bie gefammte Unterrichts-VBerwaltung 
in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 644 fl.). 
Caſſel den 20. Yaunar 1886. 
Königlihes Provinzial-Shul-Eollegium. 
69. Zur Abhaltung der Prüfung der Lehrer 
an Mittelfchulen haben wir Termin auf den 


5 


24. Maid. 38. anzeiegt. 


Diejenigen Geifttihen, Candidaten ver Theologie 
und Boltsichullehrer, welche 
fih viefer Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben 
ſich bis zum. I. ‚April d. Je. fohriftlih bei uns zu 
melden, und zwar vie wiffenfchaftlich gebilveten, noch 
nicht als Lehrer fungirenven Candidaten unmittelbar, 
bie im Amt ftehenden Lehrer aber durch Vermittelung 
ihrer Herren Ober» refp. Kreis-Schulinfpectoren. 

Der, Melpung find beizufügen: 

1) ein felbftgefertigter Yebenslauf, auf beffen Titel- 
blatt der volljtändige Name, ber Geburtsort, 
bas Alter, die Eonfeffion und das augenblidliche 
Amtsverhältnig des Candidaten angegeben ift; 
die Zeugniffe über die bisher empfangene Schul- 
oder Univerfitäts - Bildung und über die bisher 
abgelegten theologifchen, philologifchen oder Se» 
minar- Prüfungen; 
ein Zeugniß bes zujtändigen Vorgefegten über 
bie biöherige Thätigfeit bes Examinanden im 
öffentlichen © chuldienfte. 
Diejenigen, welche noch fein öffentliches Amt 
belleiden, haben außerbem einzureichen: 
4) ein amtlihes Führungs » Atteft und 
5) cin von einem. zur Führung eines Dienftfiegels 
berechtigten Arzte ausgeſtelltes Atteft über nor« 
malen Gefuntheitezuftund. 

Die Prüfung findet im Sikungsfaal des unter» 
zeichneten Collegiums ftatt, und haben Ai die Eramie 
nanden, jofern ihnen nicht anderweite Welfung zugeht, 
am-21. Mai d. Ye, Vormittags 8 Uhr, bei vem Bor» 
figenden ber Prüfungs.Commiffion, Herrn Provinzial 
Schulraty Kannegileßer (in beffen Geſchäftszimmer 
am Ronbel Nr. 1) perfönlich zu melden. 


2 


— 


3 


— 


Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs- 
Orbnung für Lehrer von Mittelfehulen vom 15. Oc- 
tober 1872 (f. Gentralblatt für bie gefammte Unter» 
richtd » Berwaltung im Preußen, Octoberheft 1872, 
©. 640 fl.). Eafjel ven 20. Januar 1885, 

Röniglihes Provinzial-Schul-Eollegium, 
70. Am 8. Upril d. 38, foll in Eafjel die Prüfung 
der Schulvorftieherinnen abgehalten werben. 

Zu derſelben werden nah $. 23 des Prüfungs 
Replements vom 24. April 1874 nur ſolche Lehrerinnen 
—— welche ven Nachweis ihrer ſittlichen Unde⸗ 
Holtenheit und ihrer förperlichen Befählgung, fowie 
einer mindeftens fünfjäyrigen Lehrtyätigkeit zu führen 
vermögen und mindeſtens zwei Jahre in Schulen unter: 
richtet haben. 

Die Meldungsgeſuche find bis zum 20. Februar d. J. 
an und einzureichen. In denſelben ift ausdrücklich an⸗ 
zugeben, ob die Prüfung für Volkeſchulen oder für 
mittlere und höhere Mädchenſchulen gewünſcht wird. 

Der Meldung find beizufügen: 

1) ein jelbjtgefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel- 
blatt der vollftändige Name, ber Geburtsort, 
das Alter, die Gonfeffior und der Wohnort der 
Bewerberin angegeben if; 

2) ein Geburtäfchein ; 

3) die Zeugniffe über die empfangene Schulbildung 
und die beitandenen Prüfungen; 

4) ein Zeugniß über vie bisherige Tehrthätigkeit; 

6) ein amtliches Führungs» Vtteft und 

6) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegele 
berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteſt über ven 
Befundheitazuftand. 

Die Prüfungsgebühren betragen 12 Mark und find 

vor dem Eintritt in bie Prüfunz zu entrichten. 

Im Uebrigen verweilen wir auf das oben allegirte 
Bräfungs » Reglement (fiehe Gentralblatt für die ge- 
ſammte Unterrichts - Verwaltung in Preußen. 1874, 
S. 641fl.). Caſſel den 20. Januar 1386. 

Königlihes Provinzial-Schul-Gollegium. 
71. Zur Abhaltung der 2, (praltifhen) Xebrer: 
Prüfung im Königliden Schullehrer- Seminar in 
Fulda Haben wir Termin auf den 9, November d. J. 
und bie folgenden Tage angejegt. 

Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren 
Ablegung frübeftens zwei, fpätejtens fünf Jahre nad 
ber erften Prüfung zu erfolgen hat, zu unterziehen ge 
benfen, haben fich bis zum 20. September d. 9, bei den 
betreffenden Herren Ober ⸗Schul · Inſpectoren ſchriftlich 
zu melden. 

Der Meldung find beizufügen: 

das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung; 
2) ein Zeugniß des Lokal-Schul-Inſpectors; 

3) eine von dem Eraminanden felbjtitändig gefertigte 
Ausarbeitung über ein von ihm felbjt gewähltes 
Thema mit der Berficherung, daß er feine an- 
deren, als bie vom ihm amgegebenen Quellen 
dazu benugt habe. Bei der Prüfung hat ber 
Examinand 


4) eine von ihm felbft gefertigte Zeichnung und 

5) eine Probefchrift, 
beide (Nr. 4 und 5) unter berfelben Verſicherung 
vorzulegen. 

Es fiegt dem Eraminanten. frei, bei feiner Mel 
dung eine Prüfung in den fafultativen Lehrgegenftänden 
des Seminar » Unterrichts ober im denjenigen Fächern 
zu beantragen, im denen er eine Steigerung ber bei ber 
eriten Prüfung erhaltenen Prädilate zu erlangen wünfcht. 
‚ Eeitens ber Herren Ober» Schul» Inſpectoren find 
bie eingegangenen Meldungen nebit Anlagen bis zum 
20. Tctober d. 9. an uns einzureichen, 

Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben ſich, 
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am 


9, Nodember d. J. Vormittags 8 Uhr, bei tem Herin 


Seminar - Director Dr. Flügel in Julda perfönlich 
u melten. 

Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs. 
Ordnung für Vollsfchullehrer vom 15. October 1872 
$.16 fl. (j. Eentral-Blatt für die gefammte Unterrichts» 
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.). 

Gaffel den 20. Januar 1886, 

Röniglihes Brovinzial-Schul-@ollegium. 
72. Um 6. April d. 36. und ben folgenden Taxen 
ſoll die diesjährige Lehrerinnen: Prüfung in Eaffel 
abgehalten werben, ; 

Diejenigen Afpirantinnen, welche fih der Prüfung 
zu unterziehen gebenfen, haben ihre Meldungsgeſuche 
unter Beifügung der erforberlihen Zeupniffe bis zum 
1, März d. 36. an und einzureichen. In dem Meldungs⸗ 
geſuche ift ausprüdlih anzugeben, ob die Prüfung 
für Vollsſchulen oder für mittlere und höhere Mädchen- 
ſchulen gewünſcht wird. 

Der Meldung find beizufügen: 

1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beffen Titel 
blatt der vollftändige Name, ber Geburtsort, 
das Alter, die Eonfeffion und ver Wohnort ber 
Bewerberin angegeben ift; 

2) ein Geburtsfchein; 

3) die Zeugniffe über die bisher empfangene Schul⸗ 

bildung und die etwa fchon beftandenen Prüfungen ; 
5 ein amtliche® Führungeatteft und 
5) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels 

berechtigten Arzte ausgejtelltes Zeugniß über den 
Gefuntheitszuftand. 

Die Prüfungsgebühren beträgen jür jede Exami— 
nandin 12 Markt und 1 Mark 50 Pf. Stempel urd 
find bei der fehriftlihen Prüfung zu zahlen. 

Im Uebrigen verweifenwir auf die Prüfun,s-Orbnung 
für Lehrerinnen vom 24. April 1874 (f. Centralblatt 
für die gefammte Unterrichts-Berwaltung in Preußen. 
1874 ©, 334). Caſſel den 20. Januar 1886. 

Rönigl. BProvinzial-Schul-Eollegium. 
73. Am 9. April er. und ben folgenden Tagen 
ſoll die diesjährige Prüfung für Handarbeits— 
Lehrerinnen in Caſſel abgehalten werben. 

Diejenigen Afpirantinnen, welche fi der Prüfung 
ju unterzie 
unter Beifügung ber erforderlichen Zeugniffe bis zum 


gedenken, haben ihre Dielvungsgefuche » 


26. Februar er, und zwar bie im Lehramt ftehenben 
Bewerberinnen durch bie vorgeſetzte Dienitbehörbe, bie 
übrigen direct an uns einzureichen, 

Der Meldung find beizufügen: 

1) ein Geburtsfchein; 

2) ein felbftgefertinter Lebenslauf, auf deſſen Titel- 
blatt der vollftändize Name, ver Geburtsort, 
das Alter, die Eonfeffion und der Wohnort ber 
Bewerberin angegeben ift; 

3) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels 
berechtigten Arzte ausgeflelltes Zeugniß über ben 
Gefunpheitszuitand; — 

4) die Zeugniſſe über die empfangene Schul- bezw, 
Lehrerinnenbildung;; 

5) ein Zeugniß über die erlangte Ausbildung in ber 
Anfertigung weiblicher Handarbeiten und bei Lehre⸗ 
rinnen aud über ihre bisherige Wirkfamteit und 

6) ein amtliches Führungs. Atteft. 

Die Prüfungs-Gebühren betragen für jede Erami- 
n ndin 3 Maurt, 

Im Uebrigen verweifen wir auf die Prüfungs- 
Ordnung für die darbeits - Lehrerinnen vom dten 
Februar 1876 (f. Gentralblatt für bie gefammte Unter- 
rihte-Verwaltung in Preußen. 1875. ©. 182 fl.). 

Caſſel den 20. Januar 1886. 

Röniglihes Provinzial-Schul- Eollegium. 
74. Die biesjährige Aufnabme- Vrüfung in 
dem Ifraelitiſchen Schulfehrer» Seminar in Eaffel ift 
auf den 3. März dv. 8. angefekt. 

Diejenigen Afpiranten, gleichviel ob fie ihre Vor— 
bildung in Vollsſchulen, Mittelfyulen, Realfchulen, 
Gymnaften, Präparanden-Anjtalten oder privatim em- 
pfangen haben, welche ſich diefer Prüfung unterziehen 
wollen, haben fih bis zum 15. Februar d. %8. unter 
Beifügung 

a) des Geburtsfcheines, 

b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsſcheines 
und eines Geſundheits· Atteſtes, ausgeftellt von einem 
ur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte, 

e) fir biejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von 
einer anderen Lebhranftalt fommen, eined Füh- 
rungs-Atteftes von dem Vorſtand verfelben, für 
die anderen eines amtlichen Wtteftes über ihre 
Unbefcoltinpeit, - 

d) der Erflärung des Vaters oder an deſſen Stelle 
bes Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum 
Unterhalt bes Afpiranten während ber Dauer 
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber 
Befcheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie 
dazu nörhigen Mittel verfüge, 

bei dem Seminar-Lehrer, Herrn Dr, Stein in Kaſſel 
zu welden. 

Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorfchriften 
über die Yufnahme - Prüfung bei ven Königl. Schul« 
lehrer» Seminarien vom 15. October 1872 (l Gen. 
tralblatt für die gefammte Unterrichts - Verwaltung in 
Preußen, Oectoberheft 1872 ©. 611 fl). 

Caſſel den 20. Yanuar 1886. 

Könige. Provinzial -Shul-Eollegium. 


75. Die biesjährige Muftahmes Prüfung in dem 
Königlihen Schullehrer - Seminar in Homberg ift auf 
ben 16. April vd. 38. angefest. 

. Diejenigen Afpiranten, gleichviel, ob fie ihre Bor- 
bildung in Vollsſchulen, Mittelfulen, Realfchulen, 
Gymnafien, Präparanden-Anftalten oder privatim em⸗ 
pfangen haben, welche fich diefer Prüfung unterziehen 
wollen, haben fi bis zum 20. März d. 98. unter 
Beifügung 

3 des Geburtsſcheines, 

b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsſcheines 
und eines Gefunbheitsatteftes, ausgeftellt von 
einem zur Führung eines Dienftfiegels berech- 
tigten Arzte, \ 

ec) für diejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von 
einer anberen Lebranftalt fommen, eines Führungs- 
atteftes von dem Borftanb vderfelben, für bie 
anderen eines amtlichen Atteſtes über ihre Uns» 
befcholtenbeit, 

d) der Erklärung des Vaters oder an deſſen Stelle 
des Nächftverpflichteten, daß er bie Mittel zum 
Unterhalt bes Afpiranten während ber Dauer 
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber 
Beicheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie 
dazu nöthigen Mittel verfüge, 

bei dem Könizlihen SeminarsDivector, Herrn Dr. 
Dtto in Homberg zu melven. 

Im Uebrigen verweifen wir auf vie Vorfchriften 
über bie Aufnahme-Prüfung bei ven Königlichen Schul« 
lehrer-Seminarien vom 15. October 1872 (f. Eentral» 
blatt für bie —— gg in 
Preußen. Octoberheft 1872 ©. 611 fl.). 

Gaffel den 20. Januar 1886. 

Königlihe® Provinzial-Schul-Eollegium. 
76. Die biesjährige Aufnahmes Prüfung in bem 
Königlichen Schullehrer- Seminar in Fulda ift auf 
den 2, April d, 38, angejekt. 

Diejenigen Afpiranten, — ob ſie ihre Vor⸗ 
bildung in Vollksſchulen, Mittelſchulen, Realſchulen, 
Gymnaſien, Präparanden-Anftalten over privatim em- 
pfangen Haben, welche fich diefer Prüfung unterziehen 
wollen, haben fich bis zum 15. März d. 98. unter 
Beifügung 

a) des Geburtsfcheines, 

b) eines Impfſcheines, eines NRevaccinationsfcheines 
und eines Gefunbheitsatteftes, ausgeſtellt von einem 
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Urzte, 

ec) für Diejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von 
einer anderen Lehranftalt kommen, eines Führungs- 
Uteftes von dem Borftand berfelben, für bie 
anderen eines amtlichen Atteftes über ihre Unbe⸗ 
ſcholtenheit, 

d) der Erklärung bes Vaters oder an deſſen Stelle 
bes Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum 
Unterhalt des Aſpiranten während der Dauer 
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber 
Bejcheinigung der Ortsbehörbe, daß er über bie 
dazu möthigen Mittel werfüge, 


bei dem Königlichen Seminar» Director, Herrn Dr. 
Flügel in Fulda zu melven. 
Im 


Königliches Provinzial-Schul-Eollegium. 
77. Die viesjährige Entlaffungs- Prüfung 
In dem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Homberz 
ift auf ben 13, April». 96, und bie folgenden Tage 
ongelett. 

Zu diefer Prüfung werben auch nicht im Seminar 
ge Vehramts » Sandidaten zugelaffen, welche bas 

. Lebensjahr zurückgelegt und burch Zeugniffe ihre 
fittliche Unbefcholtenheit und ihre Lörperliche Befähigung 
zur Verwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben. 

Diefe Lehramts » Kandidaten haben ſich bis zum 
20. März d. 36, unter Einreihung: 

a) bes Geburtsfcheins, 

b) des Zeugnifjes eines zur Führung eines Dienft- 
fiegel8 berechtigten Arztes über normalen Ge- 
funbpeitszuftand, 

e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittliche Ver- 
hilten tes Kandidaten und 

d) eines felbftgefertigten Lebenslaufs, 
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben dieſelben 
feibftgefertigte Probezeihnungen und Probefchriften vor 
zulegen. 

Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs- 
Ordnung für Volksſchullehrer vom 15. October 1872 
(f. Gentralblatt für vie gefammte Unterrichts » Ber- 
waltung in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 633 fl). 

Gaffel den 20. Januar 1886. 

Königlihes Provinzial-Schul:Eollegium. 
78. Die diesjährige Entlafjungs- Prüfung 
in dem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Fulda ift 
auf den 30. März d. Je. und bie folgenden Tage 
angeſetzt. 

Zu dieſer Prüfung werden auch nicht im Seminar 
gebildete Lehramts⸗Candidaten zugelaſſen, welche das 
20fte Lebensjahr zurüdzelegt und durch Zeugniſſe ihre 
fittlihe Unbejcholtenheit und ihre Lörperliche Befähigung 
jur Verwaltung eines Lehramts nachgewieſen haben. 

Diefe Lehramts- Eandidaten haben fi bis zum 
1. März d. Je. unter Einreihung: 

a) des Geburtsfcheine, 

b) des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft- 
fiegeld berechtigten Arztes über normalen Ge» 
fundgritszuftund, 

c) eines amtlichen Zeugnifjes über das fittlihe Ver⸗ 
halten des Candidaten und 

d) eine® felbftgefertigten Lebenslaufs, 
bei uns zu melden, Bei der Prüfung Haben diefelben 
jereftgefertigte Probezeihnungen und Probefchriften vor- 
zulegen. 

Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfunge- 


Ordnung für Bolkeichullehrer vom 15. October 1872 
(f Emtralblatt für bie gefammte Unterrichts » Ver- 
waltung in Preußen. Dctoberheft 1872 ©. 633 fl). 
Caſſel ven 20. Yınıar 1886. 
Röniglihes Brovinzial-Schul- Collegium. 
79, Die biesjährige Entlaffungs-Prüfung in dem 
Fraelitiſchen Schuliehrer- Seminar zu Caſſel ift auf 
ben 2. März d. 3. unb bie folgenden Tage angefekt. 
Zu diefer Prüfung werben auch nicht im Seminar 
gebilbete Lehramts⸗ Candidaten zugelaffen, welche das 
W. Lebensjahr —— und durch Zeugniffe ihre 
fittliche Unbefcholtenheit und ihre körperliche Befähigung 
jur Berwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben. 
Diefe Lehramts-Candidaten haben fich bis zum 
15. Februar d. I. unter Einreichung: 
a) des Geburtsſcheins, 
b) des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft- 
egel® berechtigten Arztes über normalen Ge— 
unbheitszuftand, 


e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittliche Ber- 


halten des Candidaten und 
d) eines felbfigefertigten Lebenslaufs, 
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben viefelben 
felbftgefertigte Probezeichnungen und Probefchriften vor- 


zul 

= Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs- 
Ordnung für Volksſchullehrer vom 15. October 1872 
(f. Centralblait für die gefammte Unterrichts-Berwaltung 
in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl.). 

Gafjel ven 20. Januar 1886, 

Königlihes Provinzial-Schul-Eollegium. 

80. —— Berleihungs-Urkunbe: 

oo Grund der am 26. October 1885 präfen» 

tirten ung wird ber Gewerkſchaft „Eonfoli- 
birte Sollinger Braunlohlenwerfe zu Uslar“ unter 


bem Namen 
Heinrich Il 

das Dergwerfs- Eigentum in dem Felde, deſſen 

Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten 

Situationsriffe mit ven Buchftaben: 

A,B,C, DE 

bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt 

von Zwei Milfionen einhundertfünfundachtzig Taufend 

neunhundert fünfzig Duabratmetern umfalfend — in 

den Gemarkungen Leuberove, Kreis Homberg, und 

Ropperhaufen, Kreis Ziegenhain, des Regierungs- 

bezirks Gafjel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal 

gelegen tft, zur Gewinnung der in dem Felde vor- 

ommenben Eifenerze hierdurch verliehen.” 
urlundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit 
dem Bemerfen, daß ver Situationsriß bei dem König» 
lichen Revierbeamten, Bergratö Des Coudres in Caſſel 

Einficht offen Tiegt, unter Verweifung auf bie 

agraphen 35 und bes allgemeinen Berggejeges 

“ vom 24. Juni 1865 hierburch zur Öffentlichen Kenntniß 


gebracht. Glausthal den 4. Januar 1886, 
Königliches Ober bergamt. 
81. Aufbewahrung der Sprengöl enthaltenden Spreng- 


19 


foffe. — Nachdem durch bie Anweifung bes Oberberg- 
amtes zu Bonn vom 1. Mär; 1884, betreffend bie 
Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe und deren An- 
wenbung, bejwedt worden ift, fowohl vie Arbeiter mit 
ben gefährlichen Eigenſchaften dieſer Sprengmaterialien 
und ben Vorfichtsmaßregeln beim Gebrauch verfelben 
unter Berüdjichtigung der fortgefegt gemachten Er— 
fahrungen befannt zu machen, als au bet bem Gruben» 
beiriebe Anorbnungen einzuführen, durch welche ber 
gefährlichen und ftrafbaren Berfchleppung ver Spreng- 
ftoffe durch die Arbeiter noch wirkfamer, als feither, 
begegnet wird, war es im Hinblid auf $. 31 Abſ. 3, 
beztehungsweife $. 30 ver Beftimmungen des Bunbes- 
rathes vom 13. Juli 1879 geboten, die in ver älteren 
Anweifung über die Aufbewahrung und Anwendung 
des Sprengöles unb ber Sprengöl enhaltenden Spreng- 
materialien vom Jahre 1868 und in dem hierzu im 
Jahre 1871 erlaffenen Nachtrage bekannt gemachten 
Borfichtsmaßregeln bezüglich der Aufbewahrung ber 
Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe auf ven Bergwerken 
in gleicher Weife einer Revifion zu unterziehen. 

Die nachftehende neue Anweifung vom 15. December 
1885 ift zu biefem Zwecke von dem Oberbergamt zu 
Bonn erlajfen und durch Aushang in ben Zechenhäufern 
ebenfalls zur Kenntniß der Mrbeiter gebracht worven, 
während zugleich ven Grubenbeamten die Verpflichtung 
auferlegt worden ift, auf bie genaue Befolgung verjelben 
zu halten, Anweifung 
zur Aufbewahrung der Sprengöl enthaltenden Spreng- 

ftoffe auf den Bergwerlen. 

Aufbewahrungsräume für Sprengöl enthaltende 
Sprengftoffe an der Verbrauchsftätte auf den Berg- 
werfen fönnen über over unter Tage angelegt werben. 

Die Aufbewahrungsräume über Tage finb ben 
— —— der Landespolizeibehörden entſprechend an⸗ 
ulegen. 

Die polizeiliche Aufſicht über dieſelben wird von 
ber Ortspolizeibehörde und von dem Königlichen Berg⸗ 
revierbeamten wahrgenommen, 

Die Aufbewahrungsräume unter Tage find aus» 
fchließlih ver Auffiht der Bergbehörden unterftellt 
und nach deren Vorſchriften einzurichten. 

- Der Ort der Aufbewahrungsräume unter Tage 
und bie in denſelben zuläffigen Sprengftoffmengen müſſen 
bon dem Grubenbetriebsführer in das Zechenbud des 
Bergwerfs eingetragen werben. 

Den nach dem $. 3 der Bergpolizei- VBerorbnung 
vom 20. Mai 1875, betreffend die Benutzung ber 
Sprengöl-Präparate für Zwecke des Bergmwerföbetriebes, 
verantwortliden Perfonen liegt die Wartung 
ber Aufbewahrungsräume unter Tage, fowie bie Ber» 
wahrung der Sprengftoffe in denfelben unter ficherem 
Verſchluß nach Maßgabe folgender Anweifung ob: 

1. Die Aufbewahrung ber Sprengftoffe darf nur 
auf Grund einer von dem Königlichen Revierbeamten 
vorher ertheilten fchriftlichen Genehmigung in ſolchen 
Räumen ftattfinden, welche gegen ein Zubruchegehen 
gefichert und fo gelegen find, daß durch eine etwaige 


Erplofion der Sprengftoffe weder bie Tagesoberfläche, 
noch das Leben und vie Gefunpheit von Menfchen ge- 
führbet werben. Diefe Räume müffen troden und fo 
geräumig fein, baß das Füllen und Entleeven verfelben 
bequem und ohne Erfchütterung oder Verlegung der 
Spreiigftoffoerpadung, auch eine Befichtigung der Vor⸗ 
räthe jeberzeit erfolgen lann. 

2. Die Temperatur in den Aufbewahrungsräumen 
barf nicht über 30 Grab Gelfius fteigen und nicht 
unter + 8 Grad Gelfins finfen, es fei benn, daß 
lofale VBerhältniffe und venfelben entfprechende Sicher» 
heitövorfehrungen eine Abweichung zulaffen unb ber 
Königliche Mevierbeamte demgemäß ausprüdlich bie 
Genehmigung Hierzu ertheilt hat. 

Müffen ſolche Räume erwärmt werben, jo barf 
die nur durch eine Warmwafferleitung ober durch 
Pferbebünger, niemals aber durch Dampfbeizung 
gefchehen. Die Temperatur der Warmwaſſerleitungs⸗ 
röbhren muß beftänbig überwacht, Pferbebünger barf 
nur in geringer Menge verivenbet werben. Dabei 
find die Sprengftoffe fo zu lagern, daß Kijten, Pa— 
teonen oder Sprengftofftheile niemals mit den Warın- 
wafferleitungsrößren over mit bem Pferdebünger in 
unmittelbare Berührung kommen. 

Es empfiehlt fih, im Aufbewahrungsraume ein 
nur nach Gelfius eingetheiltes Thermometer zu halten. 

3. Die Aufbewahrungsräume bürfen nicht mit 
offenem Licht oder brennendem Tabaf und überhaupt 
nur von Denjenigen betreten werben, welche von bem 
Grubenbetriebsführer oder von ben verantwortlichen 
Perfonen hierzu befonders ermächtigt worden find. 

4. Im den Aufbewahrungsräumen dürfen Pulver 
und Zimbmaterialien überhaupt nicht, Sprengöl ent- 
haltende Sprengftoffe aber nur bis zu derjenigen Menge 
vorräthig fein, welche in der fchriftlichen Genehmigung 
bes Königlichen Nevierbeamten für zuläffig erklärt 
worben ift, 

Die Anfammlung unnöthiger Vorräthe ift zu vers 
meiden und auf ven Bezug friiher Waare zu halten, 

Leere Kiften, Holz» oder Papierabfälle dürfen in 
den Aufbewahrungsräumen nicht verbleiben. 

5. Die Sprengftoffe bürfen bort nur in Patronen- 
form und in ben von ber Fabrik gelieferten Kiften 
aufbewahrt werben, 

6. Patronen, welche ſich in Zerfegung befinven, 
oder Ausſcheidungen feiter Stoffe over Abtropfungen 


20 


von Sprengöl zeigen, müffen aus bem Aufbewahrungss 


raume fofort entfernt und über Tage nach ver Vor— 
fchrift unter 2 der Anweifung vom 1. März 1834, 
betreffend die Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe und 
deren Anwendung, Patrone für Patrone, nah Ent» 
fernung ver Hülle, in Heinen Theilen offen abgebrannt 
werben, 

7. Jede Umarbeitung ber unter 6 bezeichneten 
Patronen, fowie folder, deren Material fich bei ber 
Umarbeitung in der Zufammenfegung verändert, ift wegen 
ber bamit verbundenen Erplofionsgefahr verboten. 

8. Patronen, welche ihre Weichheit verloren 


haben, bürfen nur unter Aufſicht der verantwortlichen 
Perfonen ermweicht werben. 

Dies kann bei Heinen Mengen in mit lauwarmem 
Waffer umgebenen Gefäßen vorgenommen werden, wo— 
bei das Waffer niemals mit ven Patronen oder mit 
Sprengftefftheilen in Berührung fommen darf; größere 
Mengen find nur in folden Räumen zu erweichen, 
welche mit einer ber vorftehend unter 2 angeführten 
Vorrichtungen erwärmt werben, 

9. Von den verantwortlichen Perfonen find aufer- 
dem bie Vorfchriften der vorerwähnten Bergpolizeis 
Verordnung vom 20. Mai 1875 und ber unter 6 an« 
geführten Anweifung vom 1. März 1884 genau zu 
befolgen, Bonn den 15. December 1885. 

Königlihes Oberbergamt. 


—— und Belenutmachnugen ber 
glichen Regierung, 
82, Die Kirchenbuchführung in ber neu errichteten 
Pfarrei Steinhaus ift dem daſelbſt mit der Hülfsfeel» 
forge beauftragten Gaplan Franz Hausmann vom 
ljten d. Mts. an bis auf Weiteres übertragen worden. 

Gefuhe um Ertheilung von Kirchenbuchs- Auszügen 
und Uttejten find daher an venfelben zu richten. 

Gaffel am 29. Januar 1886, 

Königliches Regierungs- Präfibpium, 

85, Des Könige Majeftät haben mittelft Allerhöchften 
Grlafjes vom GHten I. Mis. auf Grund bes 8. 4 der 
Kurheffifchen Gemeinde » Drbnung vom 23. October 
1834 zu genehmigen geruht, daß das Bahnhofsterrain 
Joſſa mit 15,1470 ha aus dem forftfisfalifchen Guts- 
bezirfe Oberförfterei Altengronau, Kreifes Schlüchtern, 
ausgefchieden und dem in bemfelben Kreife belegenen 
Semeindebezirfe Joſſa einverleibt werde. 

Caſſel am 23. Januar 1 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
84. Auf Grund des $. 5 des revidirten Baberifchen 
Gemeinde » Eviftes vom 17. Mat 1818/1. Juli 1834 
hat der Herr Minifter des Innern durch Verfügung 
vom 14ten I. Mis. genehmigt, daß die Parzelle 
Nr. 139/121. mit dem Flächengehalte von 0,2801 ha 
aus dem forftfisfalifchen Gutsbezivfe Oberförfterei 
Burgjoß, Kreifes Gelnhaufen, ausgefchieben und bem 
Gemeindebezirk Yurgjoß einverleibt, die Parzelle Nr. 111 
mit dem Flächengehalte von 0,2801 ha aus dem Ges 
meinbebezirt Burgjoß ausgeſchieden und dem forftfis- 
falifchen Gursbezirfe Oberförfterei Burgjoß einverleibt 
werve. Caſſel am 23. Januar 1886. 

Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern. 
85. Dur Erlaß des Herrn Minifters für Handel 
und Gewerbe vom 16. October 1885 ift der Allge— 
meinen Spiegelglas-Berjicherungs-Gefellfchaft zu Diauns 
heim die Conceſſion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen 
ertheilt worden, was wir mit dem Bemerlen zur öffent- 
lichen Kenntniß bringen, daß bie Gonceffion und bie 
Statuten der Gefellfchaft in ver Anlage abgebrudt find. 

Gaffel am 30. Januar 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 


ee en anderer 


86. Die Inhaber der 44 9, igen Prioritäts -Obli- 
an der Thüringifchen Eifenbahn, II, IV., V. und 
I, un der Berlin» Anhaltifchen Eifenbahn, I. 
and II. Emiffion und La. B. u. C., ver Halle-Sorau- 
Gubener Eifenbahn, I. und Il. Emiffion und La. B. 
u. C,, binfichtlich welcher das durch die Bekanntmachung 
des Herren Finanzminifters vom 25. Mai d, 9. auf 
Grund des Gefeges vom 8. Maid. J. (G. S. S. 117) 
erfolgte Angebot der Herabfegung des Zinsfußes viefer 
Obligationen auf 4 ®/, als angenommen zu gelten hat, 
werben hierdurch aufgeforbert, ihre Obligationen und 
zwar bie Thüringifchen, Berlin-Anhaltifchen und Halle 
Sorau-Gubener, La. C. nebjt ven am 1. Januar 1886 
noch nicht fälligen — und den Talons, ferner 
die Halle-⸗Sorau-Gubener I. u. Il. Emiſſion, fowie 
La B. nebft ven am 1. April 1886 noch nicht fälligen 
Zinskupons und den Talons vom 1. December d. J. 
ab behufs Abftempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, 


21 


jowie Empfangnahme der neuen Weihe Kupons über, 


die Zinfen vom 1. Januar bezw. 1. April 1886 ab 

einzureichen: 

in Erfurt bei unferer Haupttaffe, . 

in Berlin bei der Königlichen vereinigten Gifenbahn- 
Betriebstaffe, Astanifcher Pla Nr. 5, 


in Halle bei ber Königlichen Eifenbahn-Be- 
in Beißenfels triebsfafje daſelbſt, 
in Caffel bei ver Königlichen Eifenbahn-Betriebstaffe 
bed Directions Bezirfs Elberfeld bafelbft; 
ferner in Altona, Braunfchweig, Breslau, 
Bromberg, Elberfeld, Frankfurt aM., Han— 
nover, Köln, Magdeburg bei ven Slöniglichen 
Eiſenbahn ⸗ Hauptkaſſen; fowie in Hamburg, Danzig, 
Königsberg Pr. bei den Königlichen Cifenbahn- 
Betriebstafjen und in Stettin bei ber Königlichen 
vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebskaſſe. 

Die Obligationen find getrennt nach ven Bahnen 
und fonftigen Unterfpeivungs - Bezeichnungen je für 
ji mit einem Nummern-BVerzeichnig abzugeben bezw. 
einzufenden. In dem Verzeichniß müſſen die Oblis 

tionen nad ber Nummernfolge und ben Werthab- 
nitten georbnet aufgeführt werden. Die Gefammt- 
Stüdzahl und der Gejammtbetrag jeder Werthsgattung 
jowie die Nummern und die Stüdzahl fehlender Kupons 
nebft dem Werthe diefer im Einzelnen und im Ganzen 
find anzugeben. Die Werthpapiere müffen gleichfalls 
nah der Nummernfolge georbnet fein, auch find 
die Obligationen und bie Kupons je für fi 
getrennt nach ver Werthgattung mit einem Papier: 
bande zu umjchließen, auf welchem die Stüczahl anzu= 
geben if. - 

Obligationen, welche außer Kurs geſetzt find, bes 
bürfen behufs ber Abftempelung der Wieberinfurs- 
fegung nicht. = 

Formulare zu ven Nummern-Berzeichniffen 
werden burdh die vorgenannten Annahme- 


in Deffau 


ftellen vom 25. November db. 9. ab unent- 
geltlich verabfolgt und können VBerzeichniffe 
in anderer Form nicht angenommen werben, 

Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten bie 
Einlieferer eine Empfangs-Befcheinigung, gegen beren 
Ablieferung unter gleichzeitiger —— einer Quittung 
über den Rückempfang die abgeftempelten Obligationen 
mit ben neuen Ruponebogen ausgehändigt werben. So- 
bald die Werthpapiere zur Ubhebung bereit liegen, werben 
bie Einlieferer portopflichtig benachrichtigt. 

Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfange- 
bejcheinigung nur auf Verlangen überfandt; audern⸗ 
fall8 erhalten diefelben nach ftattgehabter Prüfung und 
Abftenpelung der eingefandten Werthpapiere ein aus⸗ 
gefülltes Formular für bie über ben Rückempfang aus- 
zuſtellende Quittung übermittelt, welches von benfelben 
mit Unterfchrift zu verfehen und wieder zurückzuſenden 
ift, wogegen ihnen alsdann die abgeftempelten IWVerth- 
papiere mit ben neuen Kupons überfanbt werben. ‘Die 
Ueberjendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn 
nicht eine geringere Verwerthung ausdrücklich vorge⸗ 
ſchrieben worden ift. 

Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinskupons, 
fo muß der volle Werth derfelben vor Wieder- 
aushändigung ber Obligationen baar einge 
zahlt werben. 

Eine Einbehaltung der entjprechenden Zinsfupons 
der neuen Zinsjcheinreihe kann nicht erfolgen. ne 

Erfurt den 7. November 1885. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 
87. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Ge— 
markung Vöhl nebſt ven dazu gehörigen Parzellen» 
karten in dem Geſchäftszimmer des Ortsgerichtsvor⸗ 
ſtehers zu Vöhl offengelegt worden iſt. 

Die Betheiligten ſind befugt, dasſelbe während der 
Zeit der Offenlegung in dieſem Locale einzuſehen, auch 
gegen die Gebühr von dem Bürgermeiſter der Gemeinde 
Voͤhl Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden 
ſie durch Letzteren auf die von den Feldgeſchworenen 
entdeckt werdenden, ſie betreffenden Fehler aufmerkſam 


gemacht werben. 


Allen denen, welche fich bei den Angaben des Grund- 
buchs rückſichtlich des Befigftandes und ber Größen- 
angaben für beſchwert erachten, fteht es frei, binnen 
einer unerſtrecklichen Friſt von 6 Monaten ihre An—⸗ 
ftände entiweber auf gütlichem Wege bei dem Bürger- 
meijter der Gemeinde, vor welchen fie ihren ealgen 
Gegner vorladen laffen Können, zu befeitigen, ober 
fofern diefes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche bei 
dem für Befigftreitigfeiten zuftändigen Gerichte geltend 


‚zu machen. 
Sit diefes Gericht ein anderes als das unterzeichnete, 


fo haben fie davon, daß letzteres gejchehen, binnen eben 
diefer Frift Anzeige zu machen. Dieſelbe Anzeige liegt 
ihnen binnen berfelben Frift alsdann ob, wenn hr vor 
Offenlegung des Grundbuch gegen den daſelbſt ein- 
getragenen Befiger eine Befigklage angeftellt hätten, 


7 . — J 


ann iz 


Nah Ablauf viefer Frift wird der Beſitz, wie ihn das 
Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ber 
Befiger und die Größenangaben in allen ven Fällen 
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche 
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protofoll gegeben, 
noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und er- 
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Anzeige gebracht worben iſt. 

Die unerftredliche Frift von 6 Monaten geht mit 

dem 31. März 1886 zu Ende, 
Vöhl den 10. September 1885. 

Königliches Amtsgericht. Theis. 
88. Das Sommer-Semefter am Königlichen pomo— 
logiſchen zn zu Prosfan in Schlefien beginnt 
Anfang Upril ce 

Der Unterricht umfaßt während des zweijährigen 

—. aus dem theoretifchen und praftifchen Gebiete: 

a. Hauptfächer: Bodenkunde, Allgemeiner Pflan- 
are Obftkultur, insbefondere Obftbaumzucht, Obſt⸗ 
enntniß (Pomologie), Obſtbenutzung, Lehre vom 
Baumſchnitt, Weinbau, Gemüſebau, Treiberei, Handels⸗ 
ewächsbau, Landſchaftsgärtnerei, Gehölzzucht und 
Gehöhtunde, en Zeichnen und Malen von 

Früchten und Blumen, Feldmeſſen und Nivelliren. 

b. Begründende Fächer: Phyſil, Chemie, 
— Botanik, Krankheiten ver Pflanzen, mikro—⸗ 
ftdpifche Uebungen. . 

e. Nebenfäd er: Mathematit und Buchführung, 
Zoologie. 

Anmeldungen zur Aufnahme haben unter Beibrin- 
gung der Zeugniffe fehriftlih over mündlich bei dem 
unterzeichneten Director zu erfolgen. Derjelbe ift auch 
bereit, auf portofreie Anfrage — Auslunft zu er⸗ 
theilen. Prosfau den 12, Januar 1886, 

Stoll. 
———— communalitänd. Behörden. 
4,°/, Unleihe der Stadt Hanau von 
1880. V. Ziehung am 30. September 1885. Wus- 
sahlung am 30. März 1886, 
Lit, A. Nr. 37 u. 50 & 1000 ME, 
Lit. B. Wr. 60. 137. 243. 285 a 500 Mt., 


22 


thefe zu Fels 


Lit. C. Rr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562. 


699. 672 à 200 Mt. 
— > Nr. 128 à 200 ME,, verlooft per 
30. März 188 


"Hanau am 9. October 1885. 
Der Oberbürgermeifter. 3. V.: Heräus. 
Bacanzen. 
90. Die Stelle eines Badeverwalters, mit welcher 
Dienftleiftungen bei dem Bürgermeifteramte verbunden 
find, it für das Bad Sooden a. d. Werra vom Iſten 
April 1886 an zu befegen. 


Dierzu ala Veilage ver Deffenttiche Angeiger Yr.9 


Das jährliche Gehalt beträ 
und bie zu leiftende Caution 

Dualificirte Bewerber wollen fich unter Vorlage 
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter- 
amte melden. 


Sooden a. d. Werra ben 21. Januar 1886. 
Der Bürgermeifter Yange. 


; Berlonal : Ehronil, 
Der bisherige Forftaffeffor Zurhauſen zu Natte— 
forth ift zum Oberförfter ernannt und ihm vem Iſten 
April er. andie Oberförjterftelle zu Eiterhagen übertragen. 


Beftellt: der past. extr. Wilhelm Sped aus 
Wehlheiven zum Gehülfen des Pfarrers Schirmer 
zu Kirchditmold, Claſſe —E 


Dem Lehrer und Rirchendiener Arnold Heinichen 
zu Bedevorf, Kreis Rinteln, ift der Cantortitel ver- 
lieben worden. 


Der Apo 


— 900 Marl 


pie Ernſt Auguſt Krone hat die Apo— 
erg laͤuflich übernommen. 


An Stelle des aus dem Gemeindeamt geſchiedenen 
Bürgermeiſters Dietz zu Windecken hat der jetzige 
Bürgermeiſter Reul daſelbſt die Geſchäfte des 
Standesamtes übernommen. 


Der Stadtkämmerer Adolf Hoffmann zu Obern- 
firchen ift zum zweiten Stellveıtreter des daſigen Standes 
beamten ernannt worden, 


Dem Weinhändler Georg Anton Walk in Hanau 
ift die Erlaubniß ertheilt worden, das ihm von Ihrer 
Königlichen Hoheit der Landgräfin Marie von Helfen 
ertheilte Präbifat ale Hofieferant führen zu bürfen. 


Des Könige Majejtät haben mittelft Allerhöchfter 
Ordre vom 27. December v. 3. gerubt, dem Hanblungs- 
gehülfen Philipp Vollgraff zu Fulda für die Rettung 
bes Küferlehrlings Adolf Fack und des Kammmacher- 
lehrlings Peter Münfer daſelbſt vom Tode des Er- 
trinkens das Berbienft» Ehrenzeichen für Rettung aus 
Gefahr zu verleihen, 

Dem Handlungsgehülfen Carl Dietrich zu Fulda 
ift für feine Betheiligung an ber Rettung ver Genannten 
vom Herrn Minifter des Innern die Erinnerungs- 
Medaille für Nettung aus Gefahr verliehen worden. 


Berfeßt: der Stationd» Auffeher Schimpf zu 
ZTrendelburg zum 1. Februar d. 9. nah Mönchehof 
und an deſſen Stelle der Stations » Affiftent Frefe 
von Warburg als Stations-Aufjeher nach Trendelburg. 

Geftorben: der Stations » Auffeher Kurgmann 
zu Liebenau. 





(Imfertiomsgebühren fir ben Raum einer A ae FF — Belageblätter für } nd J Bogen 5 


Rebigirt bei Königlier Regierung, 
Eafiel. — Gedbrudt in der Hofr und Waifenhbaus:-Buhdrudrrei 





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. 2°; garggaaaagasaganız —— 





Die umſtehenden y don beute vom 1. April b. I. ab täglich, mit Ausfchluß ber Sonn- unb 
Feſttage und der Wormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei ber Staatsfhulden- Tilgungstaffe 
hierſelbſt, Taubenftetentgeftlic verabfolgt werben, unb gegen Rüdgabe ber Schuldverfpreibungen 
nebft den dazu gehärittnb 8 über bie Zinfen vom 1. April 1885 ab nebſt Anmeifungen, ausgezahlt. 

Der Geipgmie zurückbehalten. 

Die Brämvtfalfen, und in franffurt a. M. bei ber Kreisfaffe in Empfang genommen 
werden. Zu dieſemen und Anweiſungen vom 1. März d. J. ab einer diefer Kaſſen einjureichen, 
welche fie der Staattrfolgter Feſtſtellung die Auszahlung vom 1. April d. J. ab gegen Quittungen, 
welde den Empfanjforgen wird. | | 

Die Befigerlooften und gefünbigten Serien, und zwar aus 

Seri 
Seri 
Sri 
Seri 
Seri 
Sri 
Eeri 


Ser 
Seil. 743. 796. 899. 935. 1029. 1125. 1254. 1309. (25. Berloofung für 


Ser 42. 388. 399. 425. 449. 465. 470. 481. 505. 509. 546. 645. 689. 738. 
7. 1081. 1104. 1133. 1173. 1206. 1243. 1270. 1273. 1287. 1413. 1488, 


Ser’2. 491. 510. 563. 579. 644. 674. 769. 897. 961. 962. 1199. 1206. 
5. (27. Verloofung für 1882), 

Sert. 487. 591. 654. 662. 681. 708. 716. 752, 762. 776. 876. 896. 937. 
1150. 1203. 1248. 1256. 1269. 1277. 1281. 1288. 1300. 1341. 1355. 
ofung für 1883), 

Ser 629. 686. 736. 744. 822. 872. 944. 965. 1000. 1067. 1122. 1151. 
‚5. 1467. (29, Verloofung für 1884), 

Sei277. 288. 365. 389. 406. 421. 422, 439. 468. 493. 559. 594. 609. 
864. 868. 885. 898. 942. 975. 981. 983. 1034. 1149. 1155. 1274, 
18. 1499. (30. Berloofung für 1885), 

„werben zur Bermei erinnert. 
18. Januar 1886. 


waltung der Staatsjchulden. 


dom. 
Berlin, gebrwt in ber Reihtdenderei. 


—— ** 2044). Der Allgemeinen Epiegelglad- 
fü Mannheim wird auf Grund 
des vorgelegten re Sonceifi on zum rau 


* von Beränberung 8c0 — iſt anzu 
wei n und bei Berluft der ertheilten Eonceifion der 
nebmigung des Minifterd für dandel und — zu 


2. Die Sonceffion, das Statut und eiweige Aenberungen 
en find in den Amtsblättern und jonftigen 
— derjenigen Bezirke, in welchen d 


ui 4 du enten Geichäfte beireiben will, he 
Korn 5 „u — entliche 
Vreu ide "Stantsangehörigen 
find pi ce Fneh ae in Preußen beitellten Ugenten 
abzuihließen- 


e gegenwärtige Eonceifion fann ai jeder Zeit und 
* daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglich nad 

dem Ermeſſen bes Pinifters für Handel und Gewerbe 
zurüdgenommen und für erloichen ärt werben 

Uebrigens ift durch dieſe Gonceffion bie Befuanif zum 
Erwerbe von SERIEN in Breußen nicht ertbeilt, viel- 
mehr bedarf es dazu in jedem einzelmen Falle der bejonbers 
na Opnluhenben minifteriellen Genchmigung. 

erlin, den 16. ftober 1 1885. 


S.) 
Für den Miniiter fir Dandel und Gewerbe 
(ge3.) vd. Böttier. 


&tatuten der Nlgemeinen. Spiegelglan 
zen. in Mannheim. 


Auf Grund eines zu Mannheim unterm 5. Juni 1863 
abgeihloffenen En ne wurde im Sinne der Artifel 
207 bis 249a bes U. D. 9. ©. eine Altiengeſellſchaft unter 
ber firma „Mllgemeine Spiegelglas-Berfiherungs«Weiellichaft” 
ind Leben geruien, deren Statuten durch Erlaß des Srofhergog- 
lien Hanbelöminifterinmd vom 24. Yuni 1863 No. 3119 die 


rg erbielten. 
Statuten wurden in der am 31. März 1881 abgehal- 


tenen ordentlichen Generalverfammlung abgeändert und nunmehr 
in ber ordentlichen Seneralverfammlung vom 29. Decbr. 
1885 wit Bezug auf bad neue Altiengeich feitgeftellt wie folgt: 


Firma, Sis, Zwei und Daucr der Geſellſchaft. 
81. Die Geſellſchaft führt auch ferner die firma : Allgemeine 
u ——— Matt und behält ihren Sig im 


8 2. Der Zwed der Geſellſchaft ift bie Verſicherung gegen 
Brudichädben von Schaufenftern, Glasſcheiben und Spiegeln. 
4 3. Die Dauer der Beiellichaft ift auf dreißig Jahre vom 


Tage der Eonceflion 24. Juni u an beginnend und am näm« | 


lichen Tage * endigend, feſtg 

Ueber ein — Ei ein Sie —— Ablauf ge⸗ 

ui —— die ———————— beſchliehen 
Die Beſtimmung über eine frühere Aufloſung enthält 8 30. 
Grundlapital und Aktien. 

8 4. Das Brundlapital beträg: DM. 300,000,— fage Drei- 
malhunderttaufend Marf, eingetheilt in 300 Aktien à M. 1000.— 
auf den Ramen lautenb, weite jämmrlich begeben find. 

85 Die baare Einzahlung ar in Zwanzig Prozent 
alio Kg Moarf auf die Alt 

ir bie 
= Direction ber Michaft, ohne Ordre und 14 Tage nad 
—* r, ausjuftellen. 

n fan lehtere ohne ne des Auf- 
2— weder vorzeigen, noch bas Ganze oder einen Theil 

86. —— eine dom Auffihtsratbe beichloflene und ben 
Mtionären aufgegebene Einzahlung an dem beftimmten Weriall: 
—— nicht —— fo iſt der Saumige ſofort an bie Erfüllung 

———— brieflih zu erinnern, bleibt diefe Mahnung 
—5 deniſelben nach Ablauf von 8 Tagen eime lehte 
——— auzu bei Bermei bes Zwange· 
ridftändige Mate nebſt Berzugszi und einer 


Adıtzig Present find Solawechſel an | 


Konpentionalftrafe von Zwanzig Mark per Altie innerhalb 4 
Boden einzuzahlen 
Sollte auch Diefe dritte Aufforderung one Wirkung bleiben, 
o ift der Auffihtsrath berechtigt, ben bisherigen Altieninhaber 
ines Altienrechts für verluftig zu erflären und Ießtered ander- 
- | weitig zu verwerthen 
us dem — Hat ſich zunächſt die Geſellſchaft für ben 
rüdftändigen auf den Solawechſel a Betrag bezahlt 
zu machen, ber Reſt wird aladann, ebenfo wie der Solawechfel 
_ —— alle Verbindlichkeiten gegen die Geſellſchaft erfüllt und 
—— auch die Allienurlunden zurüdgegeben find — dem 
biöherigen Wftionär beziehungsweile deſſen Erben zugeftellt. 
Fr einen etwaigen Wenigererlos bleiben = feitherige 
Ationär und beziehungsweile deſſen Erben haftbar. 
87. Die onäre werben in das Altienbuch ber Geſell⸗ 
| ſchaft Aa 


Lein Altionär darf mehr als fünfzig Altien befigen. 
H 8. Der Uebergang einer Altie u ie & y 
nannten Inhaber 4 eine andere Perfon, durch Raul, Erbſchaft 
oder auf andere Weile, kann nur mit Genehmigung bes Auf- 
fihtörathe grichehen. 
Die Genehmigung des Uebergangs an einen Mltionär ber 
Geiellichaft kann nur im falle des $ 8 veriveigert werden. 
In dieſem Falle bat der neue Uebernehmer Sofort den 
—— Solawechſel ($ 5) fur den noch nicht eingezahlten 
Betrag der Aftie auszuſtellen. 





' ie Austellung muß längjten® binnen 8 Tagen, vom Tage 
der Genehmigung an gerechnet, geichehen, widrigenſalls letztere 
ihre Wirfung verliert. 

Erfolgt aber die Wechſelansſtellung im vorgedachter Friſt. 
fo tritt der Uebernehmer im Befig der auf feinen Namen zu 
ftellenden Altie und der Solawechſel des früheren Ausſtellers 
wird lepterem zurüdgegeben, wenn nicht derielbe mit einer gr 
zahlung im Rüdftande ift, in welchem falle der Wechſel erft 
efolgt wird, nachdem die beiagte Einzahlung geleiftet 

worden " 

8 10. Die Atien find umtheilbar und die Geſellſchaft an- 
erfennt für eine Aktie nur einen einzigen Eigenthümer. 

Stirbt ein Aftionär, jo haben die Erben innerhalb Jahres- 
frift denjenigen aus ihrer Mitte zu bezeichnen, auf welchen bie 
Attie übergeben foll. 

Sie haben ferner fofort einen Gemalthaber zum Empfang 
der von bem Wuffichtärath zu erwartenden Mitteilungen zu 
ernennen. 


baum au 


| 
Geſchieht Beides ober eines von Beiden nicht, fo ift der 
Auffichterath er das Altienrecht anderweitig zu verweriben 
und ben Erlös nad Ray ber für die Verwerthung entflan« 
denen Roften, fowie ber gegenüber ber Geſellſchaft beſtehenden 
Berbindlichleiten auf dem Deren ber Geſellſchaft zur Verfügung 
ber Kr ya rg zu Rellen. 
Reicht der Erlös zur Dedung biejer Verbindlichteilen micht 
aus, jo fann bie —— den hinterlegten Solawechſel gegen 
die Erben geltenb machen. 


aben aber die Erben demjenigen bezeichnet, anf melden 
die übergeben ſoll. jo hat Iepterer den Solawedhſel für den 
noch nicht eingezahlten Betrag auszuftellen. 

Kommt ber neue liebernehmer der Attie binnen 8 Tagen, 
von dem Tage an gerechnet, am welchem berielbe als folder 
von den Erben bezeichnet wurde, feinen Berbinblichleiten mich 
nad, jo ift der Nuffichtsrath beredhti 


fo zu verfahren, als 
wäre von den Erben überhaupt fein 
worben. 


ng A Mei bezeichnet 


Erfolgt bie ne vorihriftägemäß, fo wirb 
dem Erben, welcher im Beſig der Aftie tritt, ber Solamedhiel bes 
‚ Erbiaflers zurüdgegeben, jofern Iepterer mit feiner eingeforberten 
| in ru im Rudftand ift; im dieſem fralle muß die rüdftändige 
| Einzahlung vor Austolgung des Solawechſels geleiftet werben. 

Die obigen Beftimmungen finden auch auf die Erben ber 
Erben Anwenbung. 

BVerweigert der Auffichtsrath im einem Breerbungsfalle feine 
—— zum Uebergang ber Allie auf ben Erben, wozu er 
berechtigt if, mern bie Erben den obigen Boricriften 
| stommen bereit find, ober wenn mur ein Erbe vorhanden 
| Be = die Befugniß des Aufſichtsraths zur anberweirigen 
a des Alticnrechtö im gleicher ife eim, wie oben 

| 3 et Paragraphen beftimmt. 


Draanifation und Verwaltung. 

H 11. Die Organe der Gefellichaft find: 

) Die Generalverfammlung, 

2) der Auffichtörath, 

3) der Borftand (Direktion). 

8 12. Die Geſammtheit der Mftionäre wird durch bie 
Generalverfammlung vertreten, zu welcher biejelben durch den 
Auffichtsrath Thriitlich einzuladen find. 

Das Stimmrecht in ber Generalverfammlung wird von 
bem Altionär entweber: 

a) perjönlich, beziehungsweiſe durch feinen gejeßlichen Ber» 

treter, ober 

b) durch fchriftliche Uebertragung an einen anderen Stimm⸗ 
berechtigten 

ausgeübt. 

Geſetzliche Vertreter im Sinne von litr. a find z. ®. die 
Theiſhaber reip. VBorftände von Handelögefellichaften, die Pro» 
furiften von Einzelfirmen und Hanbelsgejellichaften, die Ehe: 
männer für ihre frauen, Vormũnder für ihre Bevormundeten zc. 

Jede Aktie hat eine Stinmte, jedoch kann ein Attionär für fich 
und für Andere (b) im Ganzen nicht mehr als 30 Stimmen abgeben, 

Die Beſchlüffe der Generalverfammlung werden durch ein: 
fahe Stimmenmehrheit gefaßt, ſoweit nicht in ben folgenden 
Paragraphen Anderes beftimmt ift. 

Bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme des Bor- 
fipenden den Ausichlag und bei Wahlen bad Loos. 

13. In den eriten 3 Monaten eines jeden Gejchäfts- 
jahres findet die ordentliche Generalverfammlung ftatt. 

In außerordentlicher Weile wird eine Generatverfammlung 
berufen, wenn der Aufſichtsrath eine ſolche für nöthig erachtet, 
oder wen deren Berujung von mindeſtens einem Zwanzigſtel 
der Altien begehrt wird. . 

$ 14. Den Vorſitz in ber Generalverfammlung führt der 
vom Aufſichtsrathe gewählte Präfibent, 

8 15. Zur Tagesordnung der orbentlichen Generalver: 
ſammlung gehören: 

a) Der Beriht des Wuffichtsrathd über die Geſchäſts— 
ergebuiffe bes Iegten Jahres und der Bericht der Re: 
vifons-Rommiifion, fowie die Genehinigung der Jahres+ 
rechnung und der vorgeschlagenen Zutheilungen; 

b) die Vorſchläge bed Aufſichtsraths, ſowie Diejenigen, 
welche vor den Mltionären vorgebradt werben nad 
Mafigabe des Art. 238 des A. D. H. ©; 

c) die Wahl der Mitglieder des Aufſichtsraths die durch die 
—— oder ſonſtigen Austritt nöthig geworben ift; 

d) die Wahl der Revijoren (8 26). 

8 16. Wbänderungen der Statuten oder Zuſähe zu den— 
felben tönnen nur in einer Generalverfammfung, in welcher 


ohne Rüdiicht auf die Zahl der Aktienftimmen, wenigfteus Die | 


Hälfte der Altien vertreten find und nur mit dreiviertel der 
antvejenden Stimmen beichloffen werben. 

Die gleiche Beichtußfähigfeit der Generalverſammlung und 
die Stimmeneinhelligteit der auweſenden Altionäre ift erfordert, 
wenn die Geſellſchaft durch Uebertragung ihres Vermögens und 
ihrer Schulden an cine andere Altiengeſellſchaft gegen Ge: 
währung von Aftien der Ießteren aufgelöst werden ſoll j 

8 17. Der Auffichtärath beiteht and drei bis fünf Mit 
gliedern, wovon mindeſtens drei aus der Zahl der in Maun— 
heim wohnenden Mftionäre zu wählen find. u 

818. In den erften zwei Jahren ſcheiden jährlich zwei 
Mitglieder — im dritten Jahre das von der erften Wahl übrig 
bleibende eine Mitglied — aus. Die Reibenfolge wird durcch’s 
2908 beftimmt. Die Ausgeiretenen find wieder wählbar. 

Die Wahlen werden in geheimer Forut vollzogen. 

. 819 Die Beichtußfähigleit des Aufſichtsraths ift duch 
die Anmeienheit von drei Mitgliedern bedingt. . 

Die Beichlüſſe werden durch einfache Stimmenmehrheit 
gefaßt. Bei Gleichheit der Stimmen gilt jener Beſchluß als 
angenonmneit, für welchen der Borfigende geftimmt hat. 

Ueber jede Eikung wird ein Brotofoll geführt. 

* Der Äufſichtsrath beſtimmt jeweils die Anlegung 
der Fonds der Geſeilſchaft; ſolche darf zu einem Theile in 
pupiſſariſch ſichern Hypothelen, im Uebrigen aber nur in fejt- 
verzinsfichen Anleihen des deutichen Reiches oder der einzelnen 
deurichen Staaten und nur ausnahmsweiſe bei Kantionen auch 
in den Anleihen des betreffenden auswärtigen Staates geichehen. 


— — — — — — — — nn nn EEE — — 





8 21. Der Aufſichtsrath ſetzt die Dibidende feſt und trift 
nach erfolgter Genehmigung durch die Generalverſammlung An- 
ordnung zu beren Muszcbiung. 

‚8 22. Der Aufſichtäraih ſetzt durch Vertrag bie Ent 
— für die Dire?lion feit und beſtimmt die Ploviſion für 
die Senteralanenten. 

Er bezieht für feine Mühewaltung aufer der Erftettung 
elwaiger baarer Auslagen eine Tantieme von 10 0/0 des Rein 
gewinns, welcher fi) ergibt nachdem bereits eine erfte Divi- 
dende von 10 0/0 auf das eingezahlte Kapital an bie Aftionäre 
vertheilt wurde. 

Alle Ausfertigungen ber Beſchlüſſe des Nuflichtsraihes find 
von bein Vorſitzenden und einem Mitgliebe zu unterzeichnen. 

823, Die Pireftion (Borftand) befteht aus einem ober 
mehreren vom Auffichtäraihe ernanmten Mitgliedern, weiche bie 
Firma der Geſellſchaft nach Vorſchrift des Auffichtöraihe und 
nemäh $ 229 des A. D. H. ©. zeichnen; fie leitet die Geſchafie 
der Geſeliſchaft in Befolgung der Ctatuten, der beſonderen 
Weifungen des Muffichtsratbes und ber von ber General» 
verjammfung gefaften Beſchlüſſe 

Sie iſt befugt ih in Streitjachen durch Bevollmächtigte 
vertreten zu fallen, denen fie die ihr angemellen ericheinenden 
Inſtrultionen ertheilt. Gleiche Befugniß ſieht ihr bei Verträgen 
und Bergleichen zu, welche auswärts zu Ichließen find. 

Diefelbe ftellt im Einverſtändniß mit dem Muffichterath bie 
Folice- Bedingungen und die Prämicnjäße fe und trifft bie 
ihr angemeſſen jcheinenden Mobifilationen 

Ebenjo lann jie auswärtige Agenten anftelen und deren 
Rrovifion mit denjelben vereinbaren. 

Die Direftionsmitgfieder dürfen feine Nebengeichäfte betreiben. 

8 24. Die Policen find buch dic Direktion auszuftellen, 
angenommen, wenn in einem Qande durch die Behörde die Be— 
Bee eines Generalbevoflmächtigten bedingt wurbe, in welchem 

lle dieſem bie Ausfertigung der Bolicen übertragen werben lann 

8 25. Die Solawechjel der Aftionäre und die Werthpapiere 
der Geiellichaft werden nach Anordnung des Aufſichtsrathes in 
geeignete fihere Berwahrung gebradht. 

Geihäfts-Bilanz. 

8 26. Die Bilanz ber Geſellſchaft wirb affjährlich auf dem 
31. Dezember abgeichloffen und von zwei aus der Zahl ber 
Aktionäre im Voraus durd die Generalverſammlung zu be 
ſtimmende Reviſoren geprüft; die Reviſion Hat fich auch auf die 
Werthpapiere und die Kaffe zu erftreden. 

$ 27. Ergibt fib aus dem Rechnungsabſchluſſe bei noll- 
Bass vorhandenem Attienfapital und nach an bar Koften, 
owie ber Neferve für mod laufende Riſilo's und ſchwebende 
Schäden, ein Gewinn, jo wird ein vom Aufſichtsrath zu beflim- 
mender Theil davon dem —— zugetheilt, jo lange lepterer 
nicht die dog des eingezahlten Kapitals erreicht hat. 

828. Die Auszahlung der Dividende geichteht in Mann« 
heim, wo zu diefem Zivede die auswärtigen Altionäre Domizil 
zu haben, 


$ 29. Alle für die Aftionäre betimmten Kundgebungen 
des Wuffichtörathe, der Generalverſammlung und der Direktion 
werden benjelben durch eingeichriedene Briefe mitgetheilt. Inſo— 


weit Öffentliche —————— im Altieugeſetz vorgeſchrieben 
iſt, geſchieht ſolche durch den ‚Reichsanzeiger.“ 
Aufloſung der Geſelſſchaft. 

8 30. Die Auflöſung der Geſellſchaiſt vor der in $ 3 ſeſt- 
gejeßten Dauer findet jtatt, wem ſowohl der Nejsivefond als auch 
die Hälfte des durch bie Altien geichaffenen Grundkapitals der 
Geſellſchaft verloren gegangen ift und die in dieſem (Falle einzu- 
beruicnde Generalverjommlung die Wieberergänzung bejagten 
Kapitals nicht beichließen ſollte. 

Die Generalveriammlung iſt jedoch im dieſem falle nur 
beihluhfähig, wenn in derjelben ohne Müdficht auf die Zahl ber 
Aktienftimmen, dreiviertel aller Aktien vertreten find. 

8 31. Die Gejellichaft in Liquidation haftet fir alle noch 
laufenden Riſilos bis zu deren Ablauf und das Vermögen barf 


nicht eher vertheilt werben, ald mad vorheriger Sicherjtellung _ 


laufenden Berpflichtungen. 

2. Auf Anordnung der Liquidationstommiſſion find bie 
Altionäre verpflichtet, zur Erfüllung der noch laufenden Berbinb: 
lichteiten, der Sejellichaft uörhige Zuſchüſſe bis zum Betrage ber 
Solawechſel zu machen, 


der 


Aunuwei 
für bie Polizei und Gemeindebehoͤrden zur Mitw 


Einleitung. 

Bei Handhabung der militärifchen Kontrole ift da» 
von auszugeben, daß regelmäßig jede männliche, im 
Alter vom vollendeten 20ften bis zum vollendeten 42ften 
Lebensjahre ftehende, dem Deutfchen Reiche angehörige 
Perfon fich im Beſitze eines Militär-Papiers befinden muß. 

Die ole bat fich vorzugsweife auf Perfonen 
im Alter vom vollendeten 2Often bis zum vollendeten 
Siften Lebensjahre zu erftreden. 

Arten der Militär-Bapiere und Geſichts— 
punkte, nach welchen bei Prüfung derfelben 
zu verfahren ift. 

(Die Militär» Papiere find nachftehenb in alpha- 
betifcher Reihenfolge aufgeführt): 

1) Annahmeſchein. 

Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn aus 
dem Schein erfichtlich ift, daß er ven ihm obliegenben 
Melvepflichten beim Bezirksfeldwebel nachgelommen ift. 

Andernfalls ift gegen benfelben nad ben Beftim- 
mungen im Abfchnitt III A zu verfahren. 

2) Ausmufterungsfcdein. 

Inhaber unterliegt feiner Kontrole und ift daher 
als legitimirt anzufehen. 

2 Ausfhliefungsfchein. (Wie vorftehend zu 2.) 
4) Berechtigungsſchein zum einjährig freis 
willigen Militärdienſt. 

Inhaber ift als legitimirt zu betrachten, wenn ber 
auf dem Scheine eingetragene Zurüdftellungstermin 
noch nicht abgelaufen ift. 

Andernfalls ift mach Abfchnitt III B zu verfahren. 

5) Erjag-Referve-Paß I (in Buchform). 

Inhaber ift als legitimirt zu erachten: 

a. wenn der im Paß angegebene Geftellungstermin 
noch nicht verftrichen ift; 

b. wenn verjelbe ven ihm auferlegten Melvepflichten 
beim Bezirköfelowebel nachgelommen und wies auf dem 
Baffe erfiotlich ift. 

Andernfalls ijt in vem Falle 

zu a. gegen ben Inhaber nach Wbjchnitt III B, 

" b. ” ” ” "n " 111 A 
zu verfahren, 

6) Erfag-Rejerve-Scein 1. 

Inhaber ift als legitimirt zu betrachten, wenn tie 
in demfelben vorgefchriebenen An und Abmelbungen 
beim Bezirksfeldwebel erfolgt und befcheinigt find, oder 
wenn fich auf dem Scheine ver Vermerk befinbet, daß 
Inhaber zur Erfag-Referne II übergeführt ift. 

Andernfalls ift nach Abſchnitt III A au verfahren. 

7 Erfag-Rejerve-Siein II. 

Inhaber umterliegt teiner Kontrole und iſt daher 
als legitimirt anzufehen, 
8) Looſungsſchein. 

Inhaber tft als Iegitimirt zu erachten, wenn er 

a. zu ben Mufterungsterminen erfchienen, 

b. den ibm in dem Scheine auferlegten Melde⸗ 

ten nachgelommen ift. 
nternfalls ift in dem Falle 


e| ung 
irtung bei Ausübung der militärischen Kontrole. 


zu a gegen ven Inhaber nach Abjchnitt III B, 
"„ b "” “ “ II A 


zu verfahren. 
9) Meldeſchein zum freiwilligen Eintritt. 


Inhaber ift bis zum Ablauf der auf dem Scheine 


(am Schluffe) bezeichneten Bültigfeitspauer als legi- 
timixt zu erachten. 

Iſt die Friſt abgelaufen, und befindet fich Inhaber 
bereit8 im militärpflichtigen Alter (vollenvetes 20ftes 
Lebensjahr), jo ift mit ihm nach Abſchnitt III 3 zu ver- 
ahren. 

Hat Inhaber das militärpflichtige Alter noch nicht 
erreicht, fo unterliegt derſelbe einſtweilen feiner wei- 
teren Kontrole. 

10) Militär-Paß (in Buchform). 

Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn ſich 
in dem Baffe einer ver nachftehenden Vermerke befinvet: 

„dauernd ganzinvalider, 

„zum Yanbfturm übergetreten«, 

„and dem Seewehr-Berhältniffe entlafjen«, 

„aus dem Heere oder der Marine ausgeftoßen”. 

Andernfalls ift zu lontroliren, ob Inhaber feinen 
Mielvepflichten beim Bezirfsfelowebel nah Maßgabe 
der dem Paſſe vorgeprudten Beftimmungen genügt hat. 

Hat Inhaber dieſe Melvepflichten verabjäumt, fo 
ift gegen denſelben nach Abjchnitt IIT A zu verfahren, 
11) Seewehr- Schein. 

Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn jich 
in dent Scheine der Vermerk befinvet: 

„aus dem Seewehr-VBerhältniß entlafjen«. 

Andernfalls ift vie Kontrole und das Berfahren 
wie vorftehenn zu 10. 

12) Urlaubspaß (für Refruten). 

a, Sit in bemjelben ein Geftellungstermin ange- 
geben, jo ift Inhaber bis zum Ablaufe diefes Termine 
als legitimirt zu erachten, wenn er die vorgejchriebenen 
Meldungen beim Bezirksfelowebel bewirkt hat. 

Wenn ber angegebene Gejtellungsterimin verftrichen, 
fo ift mit dem Betreffenden nad Abſchnitt III B zu 


verfahren. Sf nur bie Melvung beim Bezirksfeldwebel 
it 


verfäumt, jo ijt nach Ubfchnitt III A zu verfahren; 
b. ift in dem Paſſe kein Geftellungstermin ange- 
geben und hat Inhaber inzwifchen feine Geftellungs- 
orbre zum Gintritt bei einem Truppentheil erhalten, 
fo ift nur bie Erfüllung ber Melvepflicht beim Bezirks> 
felowebel zu Fontroliren, event. nach Abjchnitt III zu 


verfahren. 
u. Abſchnitt. 
Grundfäge, nad welchen mit denjenigen inner- 
Halb der im Eingange bezeichneten Alter 
grenze befindlichen Berfonen zu verfahren ift, 
welche feine Militär-PBapiere haben. 

1) Jeder Reichsangehörige, welcher ſich im Alter 
som vollendeten 20Ojten bis zum vollenbeten 42jten 
Lebensjahre befindet unb Feine Militär» Papiere hat 
oder fich über feine Militärverhältniffe wicht anderweit 
glaubhaft auszumelfen vermag, ift, wenn er am Orte 
feinen Wohnfig bat, ber mit der Führung der Nefru- 


a 


tirungsftammrolle betrauten Behörde (Guts⸗, Gemeinde⸗ 
vorſteher ꝛc.) zur Anzeige zu bringen, andernfalls den⸗ 
ſelben zuzuführen. 

2) Die zu 1 genannte Behörde hat alsbald eine 
eingehende Prüfung der Militärverhältniffe des Be- 
treffenden zu veranlaffen. 

3) Grgiebt ſich, daß derfelbe noch militärpflichtig, 
d. h. über feine Dienftpflict von ven Erfagbehörden 
noch nicht endgültig entſchieden ift, fo find feine per- 
fönlichen Berhältniffe unter Benugung eines Formulars 
der Refrutirungsftamımnrolle feftzuftellen, 

Stellt fi bei der Vernehmung heraus, daß 
der Militärpflichtige feiner Melve- und . Geftellunge- 
pflicht om Stammrolfenführer bezw. bei der Erfaß- 
Gommiffion) nicht nachgelommen ift, und bat ver 
Betreffende am Orte oder in dem betreffenden Aus- 
hebungsbezirke feinen feiten Wohnfig, fo ift berjelbe 
— unter gleichzeitiger Ueberfenbung des ausgefüllten 
—— — dem Civil-Vorſitzenden der Erſatz⸗ 

ommiſſion zuzuführen, 

Hat der Militärpflichtige am Aufgreifungsorte oder 
in dem betreffenden Aushebungsbezirke ſeinen Wohnſitz, 
fo genügt ſchriftliche Anzeige und Ueberſendung des fFor- 
mulars an ben Civil⸗Vorſitzenden der Erſatz Commiſſion. 

4) Ergiebt fih, daß der Betreffende als Rekrut 
ausgehoben, aber noch nicht zur Einſtellung gebracht 
worden, jo ijt in einer mit demfelben aufzunehmenben 
Verhandlung feitzuitellen: 

a. Bor» und Zuname, 

b. Tag und Ort ver Gebint, 

c. Wohnort over zeitiger Aufenthaltsort, 

d, In welchem Aushebungsbezirfe und für welchen 
Zruppentheil ausgehoben, 

e. Wo bisher over zulegt in Kontrole. 

Diefe Verhandlung ift jofort dem nächiten Bezirke- 
felowebel oder Bezirls - Commando zur weiteren Ver— 
anlaffung zuzuftellen. 

Läßt fich dagegen bei ver Vernehmung nicht mit 
Sicherheit feftjtellen, vaß der Betreffenbe feiner Melde⸗ 
und Geftellungspflicht nachgekommen ift, jo ift derſelbe 
— bei gleichzeitiger Ueberſendung ver Verhandlung — 
7 ——— bezw. Bezirks Commando zuzu⸗ 
ühren. 

5) Ergiebt na) daß der Betreffende feiner activen 
Dienftpflicht bei einem Xruppentheile ganz ober 
theilweife genügt Hat, fo tjt in ver mit vemfelben auf- 
zunehmenden Verhandlung feftzuftellen: 

a. Vor⸗ und Zuname, 

b. Tag und Ort ver Geburt, 

c. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort, 

d, Bei welchem Truppentheil gebient, 

e. Datum des Dienfteintritt® und der Entlaffung, 
f. Wo bisher over zulegt in Kontrole. 

Wegen Einferbung ber Verhandlung over Zuführung 
bed Betreffenden gilt das zu vorftehenb 4 Gefagte. 

6) Ergiebt fih, daß ber Betreffende ver Erſatz⸗ 
Referve I over Seewehr angehört, fo ift in ber 
aufzunehmenben Verhandlung feftzuftellen: 

a. Bor- unb A 
b. Tag und Ort ber Geburt, 


c. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort, 

d. Warn unb in weldem —— die 
Ueberführung zur Erſatz-Reſeroe I over See— 
wehr ſtattgefunden hat, 

e. Wo bisher over zuletzt in Kontrole. 

Wegen Einſendung der Verhandlung oder Zuführung 
bes Betreffenben Hn das zur 4 Gefagte. 

U. Abſchnitt. 
Grundſätze, nad welchen mit benjenigen inner- 
halb der im Gingange bezeichneten Alters— 
grenze befindlichen Berfonen zu verfahren tft, 
welche zwar gültige Militär-PBapiere haben, 
fih aber über Grfüllung ver Melve- oder 
Geftellungspfliht nicht ausweifen können. 
A. Nichterfüllung ver Meldepflicht. 

Wer nach Maßgabe feines Dilitärpapiers zur Meldung 
a, bei dem Stammrollenführer, oder 
b. beim Bezirfsfelowebel 

verpflichtet ift und dieſe Verpflichtung nicht erfüllt hat, 
ift unter Abnahme und Einſendung der Militär-Papiere 
bei gleichzeitiger Angabe feines Wohnfiges oder Aufent- 
baltsortes in den Fällen 

zu a. bei vem Civil» Borfigenven ver Grfag =» tom- 
miffion, in den Fällen 

zu b. ber vem nächiten Bezirksfeldwebel oder Land⸗ 
wehr⸗ Bezirks · Commando 

zur Anzeige zu bringen. 

B. Nichterfüllung der Geſtellungöpflicht. 

Wer nach Maßgabe ſeiner Militär-Papiere zur 
Geſtellung 

a. vor den Erſatzbehörden, oder 

b. vor den Militaͤrbehörden (Kandwehr⸗Bezirks⸗Com⸗ 
mando oder Truppentheil) 

verpflichtet iſt und dieſe Verpflichtung nicht erfüllt hat, iſt 
in den Fällen zu a. 

unter Abnahme der Militär-Papiere dem Civil-Vor— 

ſitzenden ver Erſatz⸗Kommiſſion, 

in den Fällen zu b. 

bem nächften Begirksfelbiebel oder Yanbiwehr-Bezirts- 
Commando zuzuführen. 
IV. Abſchnitt. 
Sicherung der Strafvollftredung ver wegen 
Berlegung der Wehrpflicht ergangenen Er- 
tenntniffe. Kontrole über die Militär-Ber- 
bältniffe ver Einwanderer. 

1) Die en. en ui er 
pflichtet, von allen zu ihrer iñß gelangenben Fällen, 
in welchen den wegen Verletzung der Wehrpflicht bezw. 
wegen unerlaubter Auswanderung verurtheilten Perſonen 
Bermögen durch Erbſchaft oder Vermächtniß jufällt, 
im erſteren Falle dem Landwehr-Bezirks-Commando 
fofort Anzeige zu erftatten. 

2) Wanbern Perſonen im Alter vom vollendeten 


17ten bis zum vollendeten 42ften vevensjahre zum 
de der Nieberlaffung vom Auslande ein, ober 


in das Inlanb zurüd, fo find bie Betreffenden dem 
Givil-Borfigenden der Erfag-Kommiffion bei’ gletchzei- 
tiger Ueberſendung ihrer Legitimationspapiere (Paß 
Dürgerbrief ꝛc.) nambaft zu machen. 


— — — — — —ñ — — r rrr m — — — — — — 
Saffel. — Gedruckt in ber Hof- und Wailenbans-Buhbruderei. 


Amtsblatt 


ber Rönigliden Wegierung zu Gaffel 


M 6. 

Berordnungen und Belauntmachnngen der 

Königlichen Probinzial = Behörden. 
91. Zur Abhaltung ver 2, (practijchen) Lehrers 
rüfung im Koniglichen Schuliehrer - Seminar in 
lüchtern haben wir Termin auf den 22. Juni 
er. und die folgenden Tage angefept. 

Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren 
Ablegung frübeftens zwei, fpäteftens fünf Jahre nach 
der erften Prüfung zu erfolgen hat, zu unterziehen ge 
denfen, haben fich bis zum 20, Mai d. 9. bei ben 
betreffenden Herren Ober-Schul-Infpecteren fchriftlich 
zu melden. 

Der Meldung ſind beizufügen: 

1) das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung; 

2) ein Zeugniß des Yolal-Schul-Iufpectors; 

3) eine von dem Examinanden jelbitjtänbig gefertigte 
Ausarbeitung über ein von ihm felbft gewähltes 
Thema, mit der Verficherung, daß er feine an- 
deren, als die won ihm angegebenen Duelfen 
dazu benugt habe. Bei der Prüfung haben bie 

5 ggg ſeibſ 
eine von ihnen ſelbſt gefertigte Zeichnung und 

5) eine Probeſchrift, — — 
beide (Nr. 4 und 5) unter derſelben Verſicherung 
vorzulegen. 

Ee ſteht dem Examinauden frei, bei feiner Meldung 
eine Prüfung in den facultativen Lehrgegenſtänden des 
Seninar-Unterrichts oder in denjenigen Fächern zu be- 
anfragen, in denen er eine Steigerung ber bei der erſten 
Prüfung erhaltenen Präpicate zu erlangen wünfcht. 

. Seitens ver —— Ober⸗Schul » Infpectoren find 
bie eingegangenen Melvungen nebjt Anlagen bis zum Iften 
Jumi d. I. am uns einzureichen, » 

Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben fich, 
fofern ihmen micht eine andere Weifung zugebt, am 
22. Juni d. J., Vormittags 8 Uhr, bei dem Herm 
Seminar-Director Wieader in Schlüchtern perſoͤnlich 
ju melden. 

Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs- 
Ordnung für Volfsjchullehrer vom 15. October 1872 
$. 16 fl. (f. Gentralblatt für die gefammte Unterrichts. 
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 5. 638 ft.). 

Gaffel den 20. Januar 1886, 

Königliches Provinzial-Schul-Gollegium. 
92. Zur Abhaltung der 2, (practifchen) Lehrer⸗ 

räfung im —— Schullehrer ⸗Seminat in Hom⸗ 
haben wir Termin auf den 16. November 

d. 3. und bie folgenden Tage angefegt. 
Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren 








Ausgegeben Sonnabend den 6. Februar. 


— —— u — 





1886. 


Ablegung früheftens zwei, fpäteftens fünf Jahre nach 
der erjten Prüfung zu erfolgen bat, zu unterziehen ger 
denten, haben fich bis zum 1, October d. J. bei ven 
betreffenden Herren Ober-Schul-Infpectoren jchriftlich 
zu melven. 

Der Meldung find beizufügen: 

1) das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung; 

2) ein Zeuguiß des Yolal-Schul-Infpectors; 

3) eine von dem Graminanden felbftitändig gefertigte 
Ausarbeitung über ein von ihm felbft gemähltes 
Thema, mit der Verficherung, daß er feine an- 
deren, als vie von ihm angegebenen Quellen 
dazu benugt habe. Bei der Prüfung bat ber 
Graminand 

4) eine von ihm felbit gefertigte Zeichnung und 

5) eine Probefchrift, 
beide (Nr. 4 und 5) unter verjelben Verſicherung 
vorzulegen. 

(68 fteht dem Examinanden frei, bei jeiner Meldung 
eine Prüfung in den facultativen Yehrgegenitänden bes 
Seminar» Unterrichts oder im denjenigen Fächern zu 
beantragen, in venen er eine Eteigerang ber bei per 
erften Brüfung erhaltenen Präpicate zu erlangen wünſcht. 

Seitens der Herren Ober: Schul» Iufpectoren find 
bie eingegangenen Meldungen nebit Anlagen bis zum 
15. October d. 3. an ums einzureichen. 

Die zur Prüfung angemeldeten Yehrer haben fich, 
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am 
16. November d. %., Vormittags 8 Uhr, bei dem 
Herrn Seminar: Director Dr. Otto in Homberg per» 
fönlih zu melden, 

Im Uebrigen nehmen wir Bezuz auf die Prüfungs» 
Ordnung für Boltsjchullebrer vom 15. October 1572 
$. 16 fl. (j. Gentralblatt für die gefammte Unterrichts» 
Berwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.). 

Gaffel ven 20. Januar 1856, 

Königlihes Provinzial-Schul-Gollegium. 
93. Zur Abha tung ver 2, (praftiichen) Mebrer: 
Prüfung im Airaeluifhen Schullebrer- Seminar n 
Kajfel haben wir Termin auf ven 2, November d. J. 
und tie folgenden Tage aungejept. 

Diejenigen vebrer, welche fid tiefer Brüfung, veren 
Ablegung frübeftene zwei, fpäteitens fünf Jahre nad 
der erfien Prüfung zu erfolgen bat, zu untersuchen ger 
denen, haben fich bie zum Ib “eptember d. J. bei ven 
berteffenren „Herren Ober · Schul · Juſpecteren ſchrutlich 
zu melden. 

Der Meldung find beizufügen: 

1) dae Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung; 





2) ein Zeugnig des Lolal- Eul- —4. 
3) eine von dem Examinanden fel 
Ausarbeitung über ein von ihm ny ae 


Thema mit der Berficherung, daß er feine an- 


“> beren 7 als die von ihm angegebenen Quellen 
Bei der Pıllfung Hat ver 


bazu benugt babe. 
Eraminand 
4) eine von ihm ſelbſt gefertigte Zeichnung und 
5) eine Probeſchrift, 
beide (Nr. 4 und 6) unter derſelben Verſicherung 
vorzulegen. 

Es ſteht dem Examinanden frei, bei feiner Mel 
dung eine Prüfung in den falultativen Lehrgegenſtänden 
des Seminar» Unterrichts ober in denjenigen Fächern 
zu beantragen, in denen er eine Steigerung ber bei der 
erjten Prüfung erhaltenen Präpifate zu erlangen wünfcht, 

Seitens der Herren Ober- Schul» Zufpectoren find 
die eingegangenen Welvungen nebit Anlagen bis zum 
1, October d. J. an uns einzureichen. 

Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben fich, 
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am 
2. November d. J., Vormittags 8 Uhr, bei tem Herin 
Seminar-Vehrer Dr. Stein in Gaffel perföntich zu 
melten. 

Im Uebrigen nebmen wir Bezug auf die Prüfungs- 
Ordnung für Bollsfchullehrer vom 15. October 1872 
8.16 fl. (ſ. Gentral-Blatt für die gefammte Unterrichts» 
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.). 

Kaffel ven 20. Zunuar 1856. 

Röniglihes Brovinzial-Schul- Collegium. 
94. Die diesjährige Anfnahmes Prüfung in dem 
Königlihen Schullehrer- Seminar in Schlüchtern ift 
auf den 13. Auguſt d. 36. angejekt. 

Diejenigen Afpivanten, gleichviel, ob fie ihre Vor— 
bifvung in Bolfsfchulen, Mittelfchulen, Realichulen, 
Gymnaſien, Präparanden-Anſtalten over privatim em—⸗ 
pfaugen haben, welche ſich dieſer Prüfung unterziehen 
wollen, haben ſich bis zum 20. Juli d. Is. unter 
Beifügung 

a) des Geburtsſcheines, 

b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsfcpeines 
und eines Geſundheitsatteſtes, ausgeftellt von 
einem zur Führung eines Dienftfiegels berech- 
tigten Arzte, 
für diejenigen Aſpirauten, welche unmittelbar von 
einer anderen Lehranftalt kommen, eines Führungs- 
attefte8 von dem Vorſtand verfelben, für bie 
anberen eines amtlichen Attejtes über ihre Un— 
bejcholtenheit, 
der Erklärung des Vaters oder an beffen Stelle 
des Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum 
Unterhalt bes Aſpiranten während der Dauer 
jeines Seminar-Curjus gewähren werbe, mit ber 
Beicheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie 
dazu nöthigen Mittel verfüge, 
bei dem Könizlicden Seminar» Director, Herrn Die 
ader in Schlüchtern zu melden. 

Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorſchriften 


nr 


€ 


d 


— 


J a bie enden Prüfung bei ven Königlichen Schul» 


vom 15. Detober 1872 (j. Eentrals 


si —— Unterrichts ⸗Verwaltung in 


. Fe Octoberheft 1872 ©. 611 fl.). 

Caſſel den 20. Januar 1886. 

Konigliches Probinzial⸗ Schut⸗ Eollegfum. 
9%. Die diesjährige Aufnahme: Prüfung in dem 
Königlihen Schullehrer- Seminar in Dillenburg - ift 
auf den 3. mas d. 38. angejegt. 

Diejenigen Afpivanten, gleichviel ob fie ihre Vor— 
bildung im Vollksſchulen, Mittelſchulen, Realfchulen, 
Gymnaſien, Prüparanden: Anftalten oder privatim em- 
pfangen haben, welche fich dieſer Prüfung unterziehen 
wollen, Haben ſich bis zum 1. Auguft d. 98. unter 
Beifügung 

3 des Geburtsjcheines, 

b) eines Impffcheines, eines Revaccinationsfcheines 
und eines Geſundheitsatteſtes, ausgeftellt von einem 
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte, 
für diejenigen Aſpiranten, welche unmittelbar von 
einer anderen Lehranſtalt kommen, eines Führungs: 
Atteftes von dem Vorſtand verfelben, für bie 
anderen eines amtlichen Atteftes über ihre Unbe— 
ſcholtenheit, 
der Erklärung des Vaters oder an deſſen Stelle 
des Nüchjtverpflichteten, daß er die Mittel zum 
Unterhalt des Ajpiranten während der Dauer 
feines Seminar-Curfüus gewähren werbe, mit ber 
Bejcheinigung der Ortsbehörde, daß er über bie 
dazu nöthigen Mittel verfüge, 
bei dem Königlichen Seminar» Director, Herrn Bau— 
mann in Dillenburg zu melden, 

Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorſchriften 
über bie YAufnahmes Prüfung bei ven Königlichen Schul» 
lehrer-Seminarien vom 15. October 1872 (f. Gentral» 
blatt für die gefammte Unterrichts » Verwaltung in 
Preußen, Octoberheft 1872 ©. 611 fl.). 

Gajjel ven 20. Januar 1886. 

Königliges Provinzial-Schul-Eollegium. 
36, Die viesjägrige Entluffungs- Prüfun 
in vem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Schlüd- 
tern ift auf den 10, Auguſt d. Je. und bie folgenden 
Tage ongelekt. 

Zu biefer Prüfung werten auch nit im Seminar 
gebildete Yehramts » Canvidaten zugelaffen, welche bas 
20. Yebensjahr zurüdgelegt und burch Zeugniffe ihre 
ſittliche Unbefcholtenheit und ihre körperliche Befähigung 
zur Verwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben. 

Diefe Lehramts » Kandidaten haben fich bis zum 
15. Yuli d. 38, unter Einreihung: 

a) des Geburtäjcheine, h 

N‘ des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft- 

fiegel8 berechtigten Arztes über normalen Ge- 
fundheitszuftand, 

e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittlihe Ber- 

halten des Candidaten und 
d) eines —— Lebenslaufs, 
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben biefelben 


c 


—⸗ 


d 


— 


felbftgefertigte Probezeichnungen und Probefchriften vor- 
en. 


Im ng verweilen wir auf bie —* 
Ordnung für Bolls ſchullehrer vom 15, October 1872 
(f. Gentraiblatt für bie. gefammte Unterrichts = Ver- 
waltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl). 

Eafjel den 20. Yınuar 1886, 

Königlihes PBrovinzial-Schul-Ecollegium. 

97. Die diesjährige Entlaffungs- Prüfen 

in bem Nebencurſus des Königlichen Schullehrer-Semi- 

nars zu Homberg ift auf den 21. September d. 98. 

und die folgenden Tage angejekt. 

Zu diefer Prüfung werden au nidt im Seminar 
gebildete Lehramts⸗ Candidaten zugelaffen, welde das 
20fte Lebensjahr zurüdyelegt und durch Zeugniffe ihre 
fitiliche Unbeſcholtenheit und ihre körperliche Befähigung 
jur Berwaltung eines Vehramts nachgewiefen haben. 

Dieje Lehramts-Candibaten haben fih bis zum 
15. Auguft d. Is. unter Einreichung: 
bed Geburteſcheins, 

b) des Zeugnifjes eines zur Führung eines Dienft- 
fiegel® berechtigten Arztes über normalen Ge— 
ſundhe its zuſtand, 

e) eines amtlichen Zeugniſſes über das ſittliche Ver⸗ 

halten des Candidaten und 

d) eines felbftgefertigten Lebenslaufs, 
bei uns zu melven. Bei der Prüfung haben biefelben 
—— Probezeichnungen und Probeſchriften vor⸗ 

n 


gen. 
Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs» 
Ordnung für Vollefhullebrer vom 15. October 1872 
(f. Centralblatt für vie gefammte Unterrichts» Ber- 
waltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl.). 
Saffer den 20. Januar 1886. 
Königlihes Provinzial-Schul- Collegium. 
% Nachſtehende Deflarations-Urkunde: 

"Das auf Grund ver am 22. Juni 1885 präfen« 
tirten Muthung dem Ingenieur Jacob Wafem zu 
Bindeden und dem Kaufmann Georg Kirfch zu 
Frankfurt aM, unter dem Namen „Tsottes- 
segen‘ auf Manganerze verliehene Berjwerfs- 
eigenthum Tiegt nicht nur in der Gemarkung Wind- 
eden, fonbern in den Gemarfungen Windeden und 
Oſtheim im Kreife Hanau, des Regierungsbezirts 
Gaffel und im Oberbergamtsbezirte Clausthal.“ 

urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit 
dem Bemerfen, vaß der Situationsriß bei dem Slönig- 
lichen Revierbeamten, Bergrath Richter in Schmal- 
falden zur Einficht offen liegt, unter Verweiſung auf 
bie Paragraphen 35 und 36 des allgemeinen Bergge- 
fees vom 24. Yuni 1865 hierdurch zur öffentlichen 
Kenutniß gebracht. 
Clausthal den 20. Januar 1886. 
Königliches Oberbergamt. 


und Belsuntmadungen ber 
3 Regierung, 
9. Mit Bezugnahme % unjere Belanntmachungen 


som 28. December 1875 (Amtsblatt 1876 Seite 2) 


. und vom 10. Januar 1879 (Amtsblatt 1879 Seite 27) 


bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß 
für die Apothefer-Sehülfen- Prüfungen im Jahre 1886 
bie vorgefchriebenen Duartalstermine anf den 

29. und 30. März, 29. und 30. Juni, 

29. und 30. September, 29. und 30, ‘December 

anberaumt worben ſind. 

Die Gefuche um Zulaffung zu den Prüfungen find 
unter Belfügung ber erforderlichen Nachweifungen an 
das unterzeichnete Neglerungs-Präfivium zu richten, 

Caſſel am 3. Februar 1886. 

Königliches Regierungs-Präfipium, 

100. Der Herr Ober-Präfivent hat zu der von bem 
Comité für ven Pierdemarft in Fritzlar beabfichtigten 
Verlooſung von Pferden, Wagen, Fahr» und Reit— 
Nequifiten ꝛc., welche mit dem am 14. und 15. Juli 
d. 38. ftattfindenden Pferdemarkte verbunden werben 
foll, mit ver Maßgabe die Genehmigung ertheilt, daß 
nicht ınehr als 7000 Looſe a 3 Mark ausgegeben 
werben bürfen, und daß deren Vertrieb auf den Um— 
fang der Provinz Heſſen-Naſſau bejchränft bleibt. 

Gaffel ven 2. Februar 1386, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
Berorinungen „nd Belsunimadunge: auberer 
Katierliher uud Königlicher Behörden, 
101. Am 1. März d. 3. fommen für ven directen 
Güter-Berfehr zwijchen ven Stationen des Eiſenbahn— 
Directions » Bezirls Hannover einfchlieflich ver Hoha— 
Eyſtruper, der Unter-Elbefhen und der Warftein-tipp- 
ftadter Eiſenbahn einerfeitd und den Stationen des 
Eifenbahn » Directions » Bezirfs Breslau, fowie den 
Stationen Kempen und Wilhelmsbrüd ver Breslau- 
Warſchauer Eifenbahn andererjeits, ferner zwiſchen ven 
Stationen ver Großherzoglich Oldenburgiſchen Staats- 
eifenbahnen einerſeits und den Stationen des Eifen- 
bahn » Divections= Bezirfd Breslau mit Einfchluß ver 
Station Kempen der Breslau » Warjchauer Eifenbahn 
andererſeits neue Tarife zur Ginführung, durch welche 

gleichzeitig 

1) die im Güter» Tarif für den Berfehr zwifchen 
Stationen des Directions- Bezirks Hannover einer- 
und Stationen der Oberſchleſiſchen Eiſenbahn 
anbererjeit$ vom 1. Juni 1882; 

2) die im Güter» Tarif für den Verkehr zwifchen 
Stationen ter Großherzoglid Oldenburgiſchen 
Eifenbahnen einer» und Stationen der Oberjchles 
fifchen Eifenbahn andererjeit8 vom 1. Juni 1882; 

3) die im Güter» Tarif für den Oft» Weftbeutfchen 
Berband vom 1. Mai 1883; 

4) die im Güter-Tarif für ven Hanfeatifchen Ver— 
band vom 1. Yuli 1883 nebjt ſämmtlichen zu 
diefen Tarifen erfchienenen Nachträgen enthaltenen 
Frachtſätze, foweit dieſe Tarife und Nachträge 
fih auf den Verkehr zwiſchen denjenigen Stationen 
beziehen, für welche die neuen Tarife Anwendung 

nben, 
mit ber Maßgabe aufgehoben werben, daß, jofern durch 
die neuen Tarife Erhöhungen bisheriger Frachtfäge 


eintreten, vie legteren noch bis zum 15. März cr. 
Gültigkeit behalten. 

Ueber bie neuen Frachtfäge, welche theils Ermäßi- 
gungen, theils Grhöhungen der bisherigen Tarifſätze 
enthalten, wirb jchon jet von dem Tarif-Büreau ber 
unterzeichneten Gifenbahn» Direction Auskunft ertheilt. 
Bom 1. März d. J. ab find die neuen Tarife bei ben 
betreffenden Berbandsftationen käuflich zu Haben, 

Hannover den 27. Januar 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction Hannover, 

Namens ver betheiligten Verwaltungen. 
102. Nachdem der Schiffserpedient Eduard Ichon 
zu Bremen die Zurlidigabe der von ihm für ben feit- 
herigen Auswanderungs-Unteragenten Georg Friedgen 
zu Bebra bei der Stöniglichen Regierung zu Caſſel 
binterlegten Saution von 1000 Mark beantragt hat, 
wird diefes in Gemäfheit des $. 14 ver Verorbnung 
vom 22. Februar 1855 mit dem Bemerfen zur äffent- 
lihen Kenntniß gebracht, daß Anfprüde, welche ber 
Rückgabe ver Kaution entgegengefegt werben follen, 
innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung 
an gerechnet, mit einer Nachweifung barüber bahier 
anzumelden find, daß wegen jolcher Anjprüche bei Ge: 
richt Klage erhoben worden ilt. 

Rotenburg den 22. Januar 1886, 

Der Königliche Landrath. v. Altenbockum. 
103. Die erjte Prüfung für Huffchmiede (f. Gefeg 
vom 18. Juni 1884) foll am Dienstag den 30jten 
März d. J., Vormittags 8 Uhr, in der Werkftätte 
des Schmiebemeijters Wilhelm Schädla am Grün 
hierfelbit abgehalten werben. 

Die Meldungen zu dev Prüfung find mindeſtens 
vier Wochen vorher unter Ginreihung eines Geburts: 
fcheines und etwaiger Zeugniffe über vie erlangte 
technifche Ausbilvung, ſowie unter Einſendung ber 
Prüfungsgebühr mit zchn Mark, an ven unterzeichneten 
Vorſitzenden zu richten, 

Das erforderlihe Handwerkszeug hat der Prüfling 
jelbft mitzubringen. 

Zum Anfchaffen und fleigigen Studium wird Den- 
jenigen, welche vie Prüfung ablegen wollen, die Bros 
ſchüre: Anleitung zum Beftehen ver Huffchmiebeprüfung 
von Profeflor Dr. Möller, Berlin bei Paul Baren, 
Preis 1 Mark, hiermit ausprüdlich empfohlen. 

Marburg ven 25. Januar 1886. 

Der Vorfigende ber Prüfungs-Commiffion. 
Kümmel, Königl, Kreisthierarzt. 
104. Der von ver hiefigen Prüfungscommiffion ab- 
zubaltende Termin zur Prüfung ver Hufſchmiede 
ift auf ven 24. März d. J feitgefegt. 

Melvungen hierzu find, unter Beifügung des Ge- 

burtsſcheines, etwaiger Zeugniffe über die technifche 


Ausbildung und 10 Mark Prüfungsgebühren an ben 
Unterzeichneten, —— bis zum 24. Februar d. J. 
abzugeben und dann ben Prüflingen, weichen vie 
„Anleitung zum Beftehen ber Huffchmiebeprüfung von 
Profeffor Dr. Möller“ zur Vorbereitung empfohlen 
wird, das weiter Nöthige mitgetheilt werben. 

Fulda den 29, Januar 1886. 

Eberhardt, Kreisthierarzt. 
Belauntmahungen communalftänd, 
105. Nah Beſchluß des Stadtraths vom 22ften 
Januar 1886 foll der Zinsfuß von ben bei Biefiger 
Spar» und Leibelaffe bejtehenven Einlagen von 4 ®/], 
auf 34 °/, berabgefegt werben. 

Bezugnehmend auf $. 12 ver Statuten werben bie 
Interefjenten von Einlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon 
in Kenntniß gefegt, daß bie bis zum 1. Mai vd, 9. 
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur 
zu 34 %;, verzinft und Rückzahlungen ſchon vom 15ten 
Februar d. J. an in Empfang genommen werben können. 

Neuftabt den 28. Januar 1886. 

Die Berwaltungs-Commiffion: 

Braun. Reichenbach. C. Ode, 
Bacaunuzen. 

106. Die Pfarſtelle zu Asbach in der Claſſe Alfen- 
dorf ift in Folge Berfegung ihres bisherigen Inhabers 
erledigt. Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre 
Meldungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniffes 
ihres Glaffenvorftandes binnen 4 Wochen anher einzus 
reichen. Gaffel ven 21. Januar 1886, 

Königliches Conſiſtorium. Weyraud. 


Berional = 6hronit. 

Ernannt: der NReferendar Drofte zum Gerichts- 
aſſeſſor, 

die Rechtscandidaten vom Hof und Wachenfeld 
zu Referendaren, 

ber Stellenanwärter Feucht zum etatsmäßigen Ge— 
richtöfchreibergehülfen bei dem Amtsgericht in Lichtenau, 

ver Stellenanwärter Yippold zum Gefangenauf- 
jeher bei dem Gerichtsgefänguiß in Gaffel, 

Perfionirt: ver Nanzliit bei ver Staatsanwalt» 
ichaft, Kanzlei-Inſpector Fiſcher in Caſſel. 

Geſtorben: ver Secretair bei ver Staatsanwalt— 
ichaft Römheld in Marburg, j 

der Gerichtsvollzieher Berghöfer in Großenlüder. 

Berliehen: dem Gerichtsfchreiber, Secretair Lim— 
berger in Borken bei feinem Lebertritt in den Ruhe— 
ftand der Rothe Adler-Orden dr Claſſe. 

Entlaffen auf feinen Antrag: der Neferendar Wittich. 

Der Stellenarwärter Ernſt Korreng ift zum 
Königlichen Z,.eufenmeijter mit dem Wohnfig in Efch- 
wege bejtelft worden. 


Hierzu als Beilage ber Oeffentlihe Anzeiger Nr. 10. 
(Anfertiousgebühren für den Naum einer —8 Drudzeile 20 Reis er — Belagsblätter für } und 4 Bogen 5 


unb 1 Bogen 10 Neid 


£+ -jig. 


Rebigirt bei Königlicher Negiermm-, 
Caffel. — Gebrudt in ber Hofr und Waiſenhaue-Buchdrucerei. 





der Köni 
X 7. ER 


Anhalt des Reichs: Gefegblattes. 
Die Nummer 1 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
tom 10. Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
, enthält unter 
. 1629 vie Befanntmachung, betreffend die Be— 
- Manmung ver Form des Stempelzeichens zur Angabe 
eb Beingehalts auf golvenen und filbernen Geräthen. 
Bem 7. Januar 1886. 

Die Nummer 2 des Reichd-Gefegblattes, welche 
dom 6. Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
- hangte, enthält unter 

Nr. 1630 ven Handels⸗, Schiffahrts- und Konfular- 
vertrag zwifchen vem Deutfchen Neich und der Domi- 
nilaniſchen Republif. Bom 30. Januar 1885; und unter 

Nr. 1631 vie Bekanntmachung, betreffend die Bes 
ſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern 
— mit Waſſerbetrieb. Vom 3. Februar 











delanutmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21, October 1878. 
107. Nachdem das auf Grund des Reichsgeſetzes 
gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozials 
bemolratie vom 21. October 1878 Seitens bes Groß 
berzoglich Badischen Lanvestommifjars unter dem 19ten 
Augujt 1885 erlafjene Verbot ver „Bereinigung ber 
Metallarbeiter Deutfchland 6“, welche ſich auch auf 
ie Mitglievfchaft Berlin I, 
2) die Mitgliedſchaſft Berlin, im Dften, 
3) die Mitgliedſchaft Berlin, im Süpven, und 
die freie Vereinigung der Former Berlins und 
Umgegenp 
erftret, endgültig geworden ift, wird das Liquidations⸗ 
verfahren über die genannten Mitgliedſchaften und Vers 
einigungen eröffnet, und in Gemäßheit des $. 7 ge— 
nannten Reichsgefeges hierpurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, dag zum Xiquibator ber unter 1, 2, 3, 4 
genannten Mitgliedſchaften und freien Vereinigung ver 
Königliche Kriminallommijfar von Raumer, 
Moltenmarkt 1, Zimmer 18 hierfelbjt bejtellt 
worden ijt. 

Hierauf Bezug nehmend, werben Diejenigen, welche 
den verbotenen Mitgliedſchaften und Vereinigungen gegen⸗ 
über Verbinplichkeiten zu erfüllen oder ZiAämögensch- 
jelte derſelben in Gewahrfam haben, oder Forderungen 
an biefelben zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, 
ihre Verpflichtungen beziehungsweife Anfprüche binnen 
14 Tagen bei vem Liquidator, Kriminalfommifjar von 
Raumer, anzumelven, ** 

ul m 


Amtsblatt 


gliden Negierung zu Gaffel, 


Ausgegeben Mittwoch den 10. Februar, 


1886, 


Die innerhalb obiger Frift fich nicht meldenden 
Gläubiger werven aller etwaigen Vorrechte verluftig 
erflärt, und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige, 
was nach Befriebigung ver fi melvenden Gläubiger 
von ber Maſſe noch übrig bleiben follte, verwiejen 
werten. Berlin den 27. Januar 1886. 

Königliches Polizei « Präfidium, 
Freiherr von Richthofen. 
Allerhädite Berörduungen. 
108. Auf Ihren Bericht vom 24. November d. 9. 
will Ich, unter Außerfraftfegung des bisherigen Regu- 
lativs ber Akademie der bilvenden Künfte in Caſſel 
und ber Abänderungen defjelben, das anbei zurückfol⸗ 
gende Statut der Königlichen Kunſt-Akademie daſelbſt 
mit der Maßgabe hierdurch genehmigen, daß baffelbe 
mit dem 1. Januar k. 38. in Kraft zu treten bat, 

Berlin den 4. Dezember 1885. 

Wilhelm. 
von Goßler. 
An den Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten. 


Statut 
der Königlichen Kunſt-Akademie zu Eaffel, 

8. 1. Zwedk und Belimmung ber Afademie, Die 
Kunst» Akademie zu Gaffel ift eine der Förderung ber 
bildenden Künfte und dem Unterricht in benfelben ges 
widmete Anftalt. Ste bezwedt in legterer Eigenfchaft 
die allfeitige eng | ihrer Schüler in den Haupt» 
zweigen der bildenden Künfte und ihrer Hülfswiffen- 
fchaften, fowie der Vorbildung zur felbjtftänpigen Aus« 
übung diefer Künſte. 

8. 2, Nuffihe und Leitung. Die Akademie fteht 
unmittelbar unter dem Miniſter der geijtlichen, Unter» 
richts- und Medizinal-Angelegenheiten. 

Der Ober» Präfivent ber Provinz Heſſen-Naſſau 
übt jedoch als Kurator berjelben diejenigen Aufſichts- 
rechte und Befugniffe aus, welde ihm durch dieſes 
Statut fowie durd die vom Minifter zu erlaffenbe 
Injtrultion übertragen werven, 

Die Leitung und Verwaltung der Unftalt liegt 
einem Direftor ob, 

8. 3. Der Kurator, Der Kurator ($. 2) ift ber 
nächſte Vorgefegte des Afademie- Direftors und über 
biefem der VBorgefegte ver fonjtigen Lehrer und Be— 
amten ber Akademie. 

In fehleunigen, feinen Auffchub leidenden Ungele- 
genheiten der Akademie, welche der Genehmigung des 
Miniſters bebürfen, darf ver Kurator vorläufige mtr 
ſcheidung treffen, 








Die von dem Director an den Minifter zu erftat⸗ 
tenben Berichte geben durch die Hand des Kurators. 
Der Kurator hat die Befugniß, dem Direktor, den 
Lehrern und den Beamten der Ulademie, und zwar 
bem Direftor und den Lehrern ohne Einrechnung ver 
Serien ($. 8) Urlaub bis zu ſechs Wochen zu ertheilen, 
2‘ Der Direltor. Die gefammte Verwaltung 
ber Ulademie wird nad Maßgabe dieſes Statuts von 
dem Direktor ausgeübt, welcher auf Vorſchlag des 
Minifters vom König ernannt wird, 
Derjelbe leitet die Angelegenheiten ber Akademie 
und vertritt die Anjtalt nah Außen, ſowie den vorge- 
fegten Behörven gegenüber, Gr führt vie Aufficht über 
ben gefammten Unterricht, über die Gebäude und bie 
Sammlungen derfelden und überwacht bie Ausführung 
der für die Anſtalt getroffenen Beſtimmungen. 

Der Direktor iſt der nächſte Vorgejegte ver Lehrer 
und Beamten ver Alademie, welche den bienftlichen 
Weiſungen vefjelben Folge zu leiten haben. 

Den Lehrern und Beamten der Alademie fann ber 
Direktor bis zu einer Woche Urlaub ertheilen. 

Der Direktor felbjt bedarf zu einer Abweſenheit 
von Caſſel bis zur Dauer einer Woche feines Urlaubs; 
berjelbe hat aber hiervon jedesmal dem Kurator Ans 
zeige zu machen. In Berhinderungsfällen wirb ber 
Direktor durch einen vom Kurator zu bezeichnenven 
ordentlichen Lehrer der Anſtalt vertreten, 

Der Direltor verfügt, foweit nicht dem Lehrer- 
Kollegium eine Mitwirkung zufteht ($. 13), über vie 
Mittel der Atademie nach Maßgabe der Bejtimmungen 
bes Etats und der allgemeinen, die Geloverwendung 
betreffenven Borjchrifien, 

j Von den Lehrern. Die ordentlichen Lehrer 
ber Anſtalt werven nach Anhörung des Direktors auf 
Vorſchlag des Kurators durch den Diinijter angejtellt, 

Die Hülfslehrer werden von dem Direktor unter 
Zuftimmung des Kurators auf Kündigung angenommen. 

Die Yehrer find neben ihren regelmäßigen Amts— 
pflichten verbunden, nach Anoronung des Direktors vie 
einjtweilige Vertretung zu übernehmen, wenn andere 
Lehrer an der Ertheilung bes Unterrichts behindert 
oder Xehrerjtellen zeitweilig unbejegt find. 

8. 6. Das Ledrer-Kollegium. Die Geſammtheit der 
an ber Unftalt thätigen Yehrer bildet pas Lehrer Stol- 
legium. Daſſelbe hat dem Direltor feinen Beirath 
zu gewähren und indbejontere in den in diefem Statut 
bezeichneten Fällen ($$. 9, 10, 11, 13, 14, 15) Be 
flug zu faflen, 

Das Yehrer-Rollegium tritt, fo oft erforderlich, auf 
Einladung des Direktors zufammen, 

Der Direltor ijt zur Berufung des Lehrer » Rolle 
— verpflichtet, wenn die Hälfte der ordentlichen 

ehrer dieſes unter gehöriger Begründung und Mit— 
theilung ber Berathungsgegenſtände beantragt. 

Jedem orventlichen xehrer jteht das Recht zu, in 
ben Verjammlungen des Lehrer⸗Kollegiums jelojtjtändige, 
bie Aladenue betreffende Unträge zu ftellen, 

Stimmbereptigt im Lehrer » Kollegium finb der 


Direktor und bie orbentlichen Lehrer, bezw. bie ten 
dem Minijter oder dem Kurator mit der Wahrnehmung 
einer orventlichen Lehrerſtelle beauftragten Hülfslehrer. 

Das Yehrersfollegium ift beſchlußfähig, wenn mehr 
als die Hälfte der jtimmberechtigten Mitglieder ver- 
treten ift. 

Die Beichlüffe werden nah Stimmenmehrheit ges 
faßt; bei Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme 
bes Direktors, 

Die Ausführung folder Beſchlüſſe, welche bem 
Direltor Bedenken erregen, kann er bis zum Eintreffen 
der von ihm unter Beifügung des Protofolld einzu- 
holenden Entjcheivung des Kurators bezw. des Minijters 
ausſetzen. 

Ueber die Sitzungen bes Lehrer-Kollegiums wird 
ein, den Gang ver Verhandlungen enthaltındes Pro- 
tofoll aufgenommen, welches von dem Direktor umb 
dem Protofollführer zu unterzeichnen it. 

ð. 7. Lebrer-Ateliers. Der Direktor, die orbent- 
lichen Lehrer und, foweit ver Raum reicht, nach Be— 
fiimmung des Direktors, die Hülfslehrer, follen ihre 
Ateliers womöglich in dem Gebäude der Akademie haben. 

8. 8. Dauer des Unterrichts, Das Schuljahr ber 
Akademie beginnt am 1. Oftober und envigt 10 Wochen 
vor dem 1, Dftober des folgenden Jahres. 

Innerhalb des Schuljahres finden Ferien ftatt vom 
24, Dezember bis zum 6. Januar, vom Palmfonntag bie 
zum Sountay nad Oftern und während ver Pfingftwoche, 

$. 9. Eintbeilung des Unterrichiss. Der Unterricht 
in ber Alademie finvet theils in ver Form des Klaſſen— 
Unterrichtes, theild in der Form des Atelier» Unter- 
richtes ſtatt. : 

Die näheren Feititellungen über die Gliederung in 
Abtheilungen und Klaffen, über die Ertheilung des 
Unterrichts in venfelben, fowie über Ertheilung des 
Unterrichts in den Hüljswifjenfchaften und deren Ber- 
theilung auf die einzelnen Abtheilungen und Slaffen 
werben durch einen Yehrplan getroffen, welchen ber 
Direktor gemeinfchaftlid mit dem Lehrer: Kollegium 
aufzuftellen und vem Miniſter zur Genehmigung vorzu- 
legen bat. 

Abänderungen diefes Lehrplans bebürfen berfelben 
Genehmigung. 

Auf Grund des Lehrplans wird ‚in gleicher Weiſe 
alljährlih ein Stundenplan aufgeftellt und 4 Wochen 
vor dem Beginn des Schuljahres dem Kurator vorgelegt. 

$. 10. Bon den Schülern. Ueber ven Eintritt im 
die unterfte Abtheilung der Akademie befindet der 
Direktor auf Grund des ihn zu führenden Nachweifes 
ver Grfüllung ver gefeglihen Schulpflicht, fowie bei 
Viinverjährigen des Nachweijes der Einwilligung ber 
Eltern over des Vormundes. 

Das Gleiche gilt in Betreff der Aufnahme vor 
Ausländern, Damen und Hospitanten, 

Ueber die Aufnahme folcher Schüler, welche in eine 
ber höheren Abtheilungen neu aufgenommen zu werden 
mwünjchen, befindet das Lehrer» Kollegium auf Grund 
vorzulegender Zeugniffe oder nach Abnahme einer Prü- 


: die dertigkeiten unb bie Begabung bed Be 





























Aufnahme lann auch probeweife auf längftens 
Monate gewährt werben. 

Jeder in die Akademie aufgenommene Schüler wirb 
Grund des vom Direltor auszuftellenden Aufnahmes 
ins durch den Sekretär in das Buch der Anjtalt 
getragen und erhält ein Gremplar ver Hausorpnung 
Beachtung ausgehändigt. 

Bei ver erjten Aufnahme eines Schülers in eine 
ber höheren Abtheilungen oder Klafjen der Alademie 
ift eine Immatrilulationsgebühr zu entrichten. 

. 11. Berfegung. Das Aufſteigen der Schüler 
in eine höhere Klaſſe oder Abtheilung erfolgt auf Be— 
ihluß des Lehrer⸗Kollegiums. 

Beim Auffteigen in die Utelier-Abtheilung hat ber 
Schüler befonders den Nachweis zu liefern, daß er 
die erforberlihen Kenntniffe in den wiljenjchaftlichen 
Hülfsfächern erworben hat. 

8. 12, Honorar. Die Höhe der Immatrikulations- 
gebühr, ſowie des in vierteljähriger Vorauszahlung zu 
entrichtenden Unterrichts⸗Honorars wird vom Miniſter 
feſtgeſetzt. 

Die Söhne von Lehrern der Alademie ſind zu 
unentgeltlicher Theilnahme an dem geſammten Unter» 
richte berechtigt. 

13. Unterftügungen. Die Unterftügungen, welche 
die Ulademie ihren Schülern gewährt, Beftehen 
a. in freiem Unterricht für ſolche Schüler, welche 
vorzüglich begabt erfcheinen und auch fonft ver 
Unterftügung würdig und bebürftig find; 
b. in Gelpftipendien für ſolche Schüler, welche fich 
durch Begabung und Fleiß beſonders hervorthun, 
Bewilligungen erfterer Art erfolgen nach Maßuabe 
bes Etats auf Beſchluß des Lehrer» Kollegiums, Ber 
willigungen legterer Art find auf gleichen Beſchluß vom 
Direktor bei dem Minifter zu beantragen. 
Die bewilligten Unterftügungen werben zurückge— 
zogen, wenn ver Unterftügte durch Mangel an Fleiß 


unwürbig macht. Ueber bie Entziebung enticheivet Das 
Lehrer» Kollegium, deſſen Befchlüffe in Anſehung ber 
zu gewährenden Gelpftipendien der Genehmigung bes 
Piniftere bedürfen. 

&. 14, Entlaſſung. Der Beſuch des Atelier⸗Unter⸗ 
richts ift auf drei Jahre bemeffen. Wünfcht ein Schüler 
an dem Atelier-Unterricht länger- Theil zu nehmen, fo 
bedarf e8 eines befonderen Antrages, welchen ver Direktor 
auf Grund eines Bejchluffes des Lehrer » Kollegiums 
beim Minifter zu ftellen hat. 

Schüler, welche nach preijährigem Beſuch einer ber 
unteren Abtheilungen vie Reife für bie nächſt höhere 
wicht erlangt haben, find vom weiteren Beſuche ver 
Akademie auszuſchließen. 

Außerdem können durch Beſchluß des Lehrer - Kol- 
legiums folche Schüler aus der Anftalt entlafjen werven, 
welche wegen ungenügender Begabung ober durch Un⸗ 


ober burch ſchlechtes Betragen der Vergünftigung fich - 


fleiß keine 5* auf erfolgreiche Beuutzung bes 
Unterrichtes gewähren. 

Schüler, welche ſich unſittlich verhalten, den Unter⸗ 
richt unregelmäßig beſuchen oder ven Geſetzen ber Ant 
ftalt, bezw. ven Weifungen ver Lehrer oder des Direltors 
wiederholt entgegen hanveln, können durch Beſchluß 
bes Lehrer» Kollegiums von der Anftalt ausgeſchloſſen 
werben, 

8. 15. Zeugniffe. Jever bie Unftalt verlaſſende 
Schüler kann ein Abgangs- «Zeugniß über feine Befähi- 
gung, feine Ausbilonng und fein Betragen verlangen, 
welches durch Befchluß des Lehrer Kollegium feftge- 
ftellt und vom Direftor ausgefertigt wird. 

8. 16. Meifterfchüter, Schälern, welche vie oberfte 
Abtheilung der Akademie mit Erfolg durchgemacht haben, 
— Meifterfchülern — können Arbeitspläge in ven Ges 
bäuden der Akademie, ſoweit der Raum dies geftattet, ° 
unter Vorbehalt jevergeitigen Widerrufes überlaffen 
werren. Die Entfcheivung hierüber ift Sache des 
Direktors, 

Für das Ütelier ift ein befonbere® Honorar zu 
entrichten. Ausnahmen unterliegen ver Genehmigung 
des Minifters. 

. 17. Beamte ber Afademie. 1. Der Sekretär 
ber Alabemie wird vom Direktor mit Genehmigung 
des Kurators auf Widerruf angenommen. 

Demfelben Liegen unter Aufficht des Direftors bie 
laufenden fchriftlihen Urbeiten und bie Inſpektions⸗ 
Gefchäfte ver Alavemie ob. 

Des Nüheren wird ver Gefchäftsumfang des Se— 
fretärs durch eine vom Direktor mit Genehmigung bes 
Kurators zu erlaffende Inftruftion geregelt. 

2. Die Gefchäite des Bibliothefars, deffen Aufficht 
die Bibliorhef und die Sammlungen der Ufaremie unter- 
ftellt find und welcher für bie Beobachtung ber für 
bie Venugung biefer Sammlungen erlaffenen Regle- 
ments Sorge zu tragen hat, werden, fo lange nicht 
ein befonderer Beamter für viefelben angeftelft ift, einem 
ber ordentlichen Lehrer vom Direktor mit Genehmigung 
des Kurators widerruflich übertragen, 

3. Die Gefchäfte des Rendanten werben von einem 
vom Kurator widerruflih anzunehmenden Beamten 
wahrgenommen. 

Derfelve führt die gefammte Kaffenverwaltung ber 
Anftalt und fungirt zugleih als Regiftrator, 

Die Obliegenheiten des Rendanten werben im Ein- 
zelnen durch eine vom Kurator zu erlaffende Inſtruktion 
geregelt. 

4. Der Akademiediener, welcher vom Direltor mit 
Gehmigung des Kurators auf Kündigung angeftellt wird, 
hat die Boten und Kaſtellans-Geſchäfte zu beforgen. 

Die Obliegenheiten deſſelben werden durch eine 
vom Direktor mit Genehmigung bes ſturators zu er⸗ 
laſſende Inſtruktion näher feſtgeſtellt. 

$ Sammlungen der Atademie. Die Benugung 
der Sammlungen fowie der Bibliothek der Akademie 
ift den Schülern der Anftalt unter Aufſicht der Lehrer 
geſtattet. Der Direktor kann auch anderen Perfonen 


bie Beuntzung berfelben umter beſonderer Vorſchrift 
gewähren. 

8. 19. Hausordnung. Cine von dem Direktor mit 
Genehmigung des Kurators zu erlaffende, an geeigneter 
Stelle des Alavemie-Gebäudes durch Anfchlag bekannt 
zu machende Hausorbnung regelt die Disziplin inner- 
balb des Anftalts-Gebäudes, 

$. 20. Aueſtellungen. Alljährlich findet eine öffent: 
lihe Ausſtellung von Schüler » Arbeiten aus dem ab» 

elaufenen Schuljahre ftatt, zu welcher jever Schüler 
u Arbeiten einzuliefern verpflichtet ift. 

Auch fol auf Veranftaltung folher Ausitellungen 
Bedacht genommen werben, in welchen bie Werke ber 
Lehrer der Alademie, fowie anderer Künftler öffentlich 
vorgeführt werben. 


109. 


. 13, „Drudjahen" betreffend, tritt im 

Abfag VII Hinter ven Worten „Es foll jedoch 
men fein« am Schluß als neue Nummer 10 
nzu: 

10) bei Drudfachen, welche von Berufsgenofjen- 
[haften oder beren Organen auf Grund des Unfall- 
verficherungsgejeges® vom 6. Yuli 1884 und der dass 
felbe ergänzenden Reichsgeſetze abgeſandt werden und 
auf ber Außinfeite mit dem Namen ver Berufsge— 
uoſſenſchaft bezeichnet find, Zahlen oder Namen hand» 
fohriftlich oder auf mechanifhem Wege einzutragen oder 
abzuändern, und ben Vordruck ganz oder theilweife zu 
durchftreichen. 

Berlin den 16. Januar 1886. 

Der Reichskanzler. In Bertr.: von Stephan. 
Berordnungen und Belanuntmachungen der 
Köninlihen Provinzials Behörden. 

110. Die Königliche Prüfungs-Commiffion zur Prü- 
fung ber Lehrer an Mittelfchulen und ver Rectoren 
ift für das Jahr 1886 aus folgenden Mitgliedern zus 

fammengefegt: . 

Provinzialfchulrath Be ad Vorſitzender, bier, 

Regierungs= u. Schulrath Dr. Faldenheiner bier, 

——— u. Schulrath Dr. von Fricken in Wies— 
aden, 

Seminar-Director Dr. Flügel in Fulda, 

Erfter Seminarlehrer Log in Ufingen, 

Director Dr. Krumm acher bier. 

Die Prüfungs» Gommiffion tritt am hieſigen Orte 
zuſammen. Die Prüfungs» Termine werden Seitens 
bes Königlichen Provinzial-Schulcollegiums veröffentlicht. 

Gaffel ven 5. Februar 1886, 

Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg. 
413 _ Zur Adhaltung der P üfung der Lehrer 
an Zaubfiummen: Anſtalten haben wir Termin 
auf den 17. Auguft db. Is. in Camberg, Regierunge- 
Beztit Wiesbaden, angeſetzt. 


Diejenigen Geiftlichen, Eanbinaten ver Theologie 
over Philologie und Volksſchullehrer, welche ſich dieſer 
Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben ſich bis 
zum 20, Februar d. 38 fchriftlich bei uns zu melven. 

Der Meldung find beizufünen: 

1) ein felbitgefertiater Lebenslauf, auf deſſen Titel. 
blatt ber vollftännige Name, ber. Geburtsort, 
das Alter, die Confeſſion und das augenbiidliche 
Amtsverhältniß des Bewerbers angegeben ift; 

2) die Zeugniſſe über die bieher empfangene Schul» 
oder Univerfitäts-Bildung fowie über die bisher 
abgeleaten Brüfungen; 

3) ein Zeugniß über die bisherige Thätigfeit bes 
BDewerbers im Zaubftummen » Unterrichte; 

4) ein amtlihes Führunaszeugniß; 

5) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels 
berechtigten Arzte ausgeftellte® Zeugniß über nor« 
malen &ejunbbeitezuitand, 

Die Prüfung findet in der Taubftummen-Naftalt 
zu Camberg ftatt und haben fich die Eraminanpen, fofern 
ihnen nicht anverweite Weifung zugeht, am 16 Auauit 
d. 9, Nachmittag 6 Uhr, bei dem BVorfigenten 
ber Prüfungs. Commiifion, Herren Provinzial-Stulrath 
Rannegiefer perfönlich zu melren, 

Yun Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs- 
Ordnung für Lehrer und Vorfteher an Zaubftummen- 
Anftaiten vom 27. Juni 1878 (f. Gentralblatt für 
bie gefammte Unterrichts» Berwaltung in Preußen. de 
1878 &. 383 fl.) Gaffel ven 2). J nuar 1886. 

Königlihes Provinzial: Shul-Kollegium, 

Berorduungen nun Belsuntmehungen ber. 

Königlichen Regierung. 

112, Durch Grlaß des Herrn Minifters des Innern 
vom 20. October 1885 iſt ver Commercial Union 
Assurance Company Limited in London bie Gons 
ceifion zum Gejchäftsbetriebe ber Feuerverſicherung in 
Preußen ertheilt worden, was wir mit dem Bemerfen 
zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß vie Goncejfion 
und bie Statuten der Gefellfchaft in ver Anlage abge- 
brudt find. Gaffel am 2. Februar 1886. 

Königlide Regierung, Abtheilung des Innern, 
113. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß das gegenwärtige Curatorium der Samfon 
Selig und Julie Goldſchmidt'ſchen Stipendien» 
ftiftung aus 

1) vem Rechtsanwalt Jacob Hirfch, als Vorfigenben, 

2) dem Yanbrabbiner Dr. Ijaat Prager, als jtell- 
vertretendem Vorſitzenden, 

3) dem Großhändler Sigmund Afchrott, 

N dem Kaufmann Felix Traube, als Rechnungs» 
führer, 

5) dem Gerichtsreferendar Ernft Arnthal, ale 
Schriftführer (ſämmtlich zu Caſſel wohnhaft) 

befteht. Caſſel am 2, Februar 1886. 

Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern, 
114. Des Kaijers und Königs Majeſtät haben mit» 
telft Allerhöchiter Orore von 9, December v. Is. dem 
Münfterbau-Gomite in Ulın (Königreih Württemberg) 


I 















Grlaubniß zu ertheilen geruht, Looſe zu ben Be— 
Hufe Gewinnung der Mittel für ven Ausbau des Ulm’er 


geben werben bürfen, auch im biesfeitigen Staats» 
btet au vertreiben. 

+ Die Verwaltungs: und Polizeibehörden unferes 
> Begixls werben hiervon mit ver Beranlafjung in Kenntniß 
SW gefegt, dafür Sorge zu tragen, daß ber Vertrieb der 
E qu. Looſe nicht beanftandet wird. 

Caſſel ven 3. Februar 1886. 
” -. Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern. 
“ 115. BolizeisBerorduung, betreffend die unterirbifche 

" Gewinnung ber nicht unter bad Berggeſetz fallenden Mine- 
sralien. — Auf Grund des $. 11 ber Königlichen 
Serordnung über die Polizei» Verwaltung vom 2Uften 
September 1867, fowie der 88. 120 und 147 ber 
Gewerbeordnung in ber durch Bekanntmachung bes 
She Reichslanzlers vom 1. Juli 1883 fejtgejtellten 
daſſung erlaffen wir, unter Aufhebung bes $. 7 ver 
! ——— vom 27. Auguſt 1868 (Amtsblatt 
5: 520) für den Umfang unferes Berwaltungsbezirts 
+ folgende Polizei-Berorpnung: 

— 8 1. Steinbrüde und Gruben, welche unterirdiſch 
»Fbehufs der Gewinnung folcher Mineralien betrieben 
„werben, welche dem Verfügungsrecht des Grundeigen- 
I Abümers unterliegen, bürfen nur mit einem Wuffeher 
“'gber Beiriebsführer in Betrieb gefegt werben, welcher 
ſich durch ein von einem Königlichen Bergrevierbeamten 
ausgeftelltes (jtempelpflichtiges) Zeugniß über feine 
Befähigung zu ver betreffenden Stellung auszuweiſen 
„ wermag. Es darf daher bei dem Abgange des legteren 
‚ ber Betrieb bis zum Eintritt eines anderen als quali» 
% N anerkannten Auffehers oder Betriebsführers nicht 
= eſetzt werben. 
FF,» Der Betrieb derartiger Anlagen ohne einen folchen 
Auffeher oder Betriebsführer ift unzuläffig. — Sind 
‚mehrere Gruben unter einem Oberauffeher vereinigt, 
- fo ——— dieſer feine Befähigung in derſelben Art 
: weifen. 






— 


J 


— 


AI 


Ale 








i -. . 2. Auf Antrag des betreffenden Revierbeamten 
"Bann ein nach Wiaßgabe des $. 1 ertheiltes Zeugniß 
- don der Königlichen Regierung für ungültig erklärt 
werden, wenn fich beim Ketriebe herausftellt, daß bie 
Befähigung des Aufjehers bezw. Betrtebsführers eine 
eichende ijt. 
“ Ein folder Auffeher bezw. Betriebsführer ift daher 
von der Auffichtsführung zu entfernen. 
. 3. Der Grubenbefiger oder Betriebsunternehmer 
Bat der Ortspolizeibehörde und dem zuftindigen Berg- 
2 revierbeamten von ber Betriebseröffnung einer jeden 
>, berartigen Anlage unverzüglich Mittheilung zu machen 
” amd den Namen des betreffenden Aufjehers bezw. Be— 
=. triebsführer® anzuzeigen. 
mr 8.4. Der Unternehmer hat alljährlich für jede 
SGrube einen Betriebsplan über den Umfang ber in 
der nächitjährigen Periode auszuführenden Arbeiten 






31 


aufzuftellen und in zwei Gremplaren bem Bergrevier⸗ 
beamten zuzuftelfen, welcher benfelben prüft und, wenn 
Ausitellungen nicht zu machen find, genehmigt, das 
eine Eremplar aber der Ortspolizeibehörbe zuftellt. 
Grfolgt binnen 14 Tagen feine Grflärung des 
Revierbeamten, fo gilt ver Betriebsplan dem Gruben- 
befiger gegenüber als genehmigt. Der Betrieb barf 
nur unter Beachtung biefes Betriebsplans geführt werben, 
und bilvet biefer die Grundlage zur polizeilichen Ueber⸗ 


wachung bes Betriebes. 


Falls der Unternehmer im Laufe des betreffenden 
Jahres von dem genehmigten Betrieböplane abweichen 
ober Arbeiten ausführen will, welche darin nicht aufe 
genommen waren, jo hat berfelbe zuvor eimen blefe 
Abänderungen enhaltenden Nachtrag zur Prüfung ein 
zureichen, für welchen bie in ven erften beiden Abjägen 
biefes 8. bezüglich des urfprünglichen Betriebsplans 
gegebenen Beftimmungen ebenfall® maßgebend find. 

8. 5. Der Unternehmer hat von jeber —— 
Anlage nach Maßgabe der im Bezirke des Königlichen 
Oberbergamts in Clausthal für Bergwerke geltenden 
Borfchriften in zwei Exemplaren burch einen conceffio- 
nirten Marffcheiver oder unter deſſen Verantwortlichfeit 
von einem Gehülfen desfelben ein Grubenbild aufftellen 
zu laffen und fortzuführen. 

Wann die Nachtragung ftattfinden muß, beitimmt 
bie Königliche Regierung. Das eine Exemplar ift bem 
Unternehmer zur Aufbewahrung auf ver Grube, bezw. 
dem Auffeher oder Betriebsführer der Grube zuzuftellen; 
das andere bleibt in der Hand bes Bergrevierbeumten. 

. 6. Der Unternehmer bezw. Auffeher over Be⸗ 
triebsführer hat jederzeit den Beamten der zuſtändigen 
Polizeibehörden, ſowie dem Bergrevierbeamten die De 
fichtigung bezw. Befahrung der Betriebsſtätten zu ge- 
ftatten und die bazu erforderlichen Geräthfchaften und 
Mannfchaften unentgeltlich zur Verfügung zu ftellen. 

. 7. Der Unternehmer hat ferner die gemäß dem 
8. 120 ber Gewerbeerpnung (Reichs⸗Geſetzbl. de 1883 
Seite 224 und 225) zur thunlichften Sicherung ber 
Arbeiter gegen die Gefahren für deren Leben und Ges 
fundheit für nothwendig erachteten und angeorbneten 
Einrichtungen auf feine Koften zu treffen. Dem Berg- 
revierbeamten ftehen bei Ausübung biefer Aufficht 
amtlichen Befugniffe der Polizeibehörde zu, und ift 
deſſen Anordnungen vorbehaltlich etwaiger Befchwerbe- 
führung unbebingte Folge zu — 

Auf jever Grube ift ein Revifionsbuch zu halten, 
welches lediglich für die Eintragungen der Anorbnungen 
und Bemerfungen des Bergrevierbeamten beftimmt ift 
und auf Verlangen auch der Drtspolizeibehörbe zur 
Ginficht vorzulegen iſt. 

8. 8. — ſich auf einer Grube unter ober 
über Tage ein Unglüdsfall, welcher den Tod ober bie 
fchwere Verlegung einer oder mehrerer Perfonen her⸗ 
beigeführt hat, fo ift der Auffeher ober fonftige Be— 
triebsführer zur fofortigen Anzeige an den Revierbeamten 
und die Ortspolizeibehörve verpflichtet. Dieſe Behörven 
haben die zur Feitftellung des Thatbeſtandes und zur 


Nelung Her verungiühten Verſonen, ober zur Abwend 
—— Gefahr erforderlichen Maßregeln san 

Die dazu nothwendigen Arbeiter und Hülfsmittel 
dat ber Unternehmer, vorbehaltlich feines Anſpruches 
an dritte Perſonen, auf feine Koften zur Verfügung 
gu ftelfen 

. 9. Zuwiderhandlungen gegen vorftehenbe Be— 

ungen werben, föweit nicht in Gemäßheit ber 

. 120 und 147 ver Gewerbeorbnung eine höhere 

afe eintritt, mit einer Gelpftrafe bis 30 Mark und 

im Falle der Linbeitreiblichkeit mit Haft beftraft. 
8. 10. Vorftehende Verordnung tritt mit dem 
Tage der Veröffentliihung in Kraft. ! 

Gaffel am 25. Januar 1886, 

Röniglide Regierung, Abtheilung des Innern, 
116. Mit Bezug auf vorftehende BolizeirBerorbuung 
bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die Anlagen 
ber gebachten Art 

in ven Freifen: Caſſel, Witenhaufen, Melfungen, 
Hofgeismar, Friglar, Homberg, Wolfhagen, Mar» 
burg, Branfenberg, Kirchhain und Ziegenhain ber 
Auf t des Königlichen Revierbeamten, Bergrath 
Des Coudres zu Kaffel und 

bie in ven Kreifen: Schmalfalden, Ejchwege, Roten- 
burg, Hersfeld, Hünfeld, Fulda, Gersfeld, Schlüch- 
tern, Hanau und Gelnhaufen einfchließlich des Bezirkes 
Orb der Aufficht des Königlichen Revierbeamten, 
Bergrath Richter in Schmalfalven 

unterftellt find. 

Gaffel den 25. Januar 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
117.” Der Herr Minifter des Innern bat durch Ver- 
fügung vom 18ten I. Mts. auf Grund des 8. 5 des 
revidirten Baherifchen Gemeinve-Evifts vom 17. Mai 
1818/1. Zuli 1834 genehmigt, daß mehrere im Kreife 
Geluhauſen gelegenen, bisher gemeinvefreien Grunpftüde- 
Parzellen und zwar: 

1) 18 Parzellen mit dem Flächengehalte von 
2,8692 ha ber Gemeinde Bitten i 

2) 271 Parzellen mit dem fFlächengehalte von 
4177008 ha der Gemeinde Eaffel; en 

2 eine Parzelle mit dem fFlächengehalte von 
44,57 a ver Gemeinde Mernes; 

4) 23 Parzellen mit dem Flächengehalte von 
23,8611 ha ber Gemeinde — 

5) eine Parzelle mit dem Flächengehalte von 
62,25 a ber Gemeinde Oberndorf; 

6) 7 Parzellen mit dem Flächengehalte von 
5,8060 ha ver Gemeinde Burgjoß; 

R, 11 Parzellen mit dem fFlächengehalte von 
5,9513 ha dem ———— Gutsbezirke Ober⸗ 
förfterei Bieber, Kreiſes Gelnhauſen, 

einverleibt werben. 

Caſſel am 27. Januar 1886. 

Königliche Reglerung, Abtheilung bes Nunern, 


118. Die Zinsfcheine Neihe IX Nr. 1 bis 8 zu den 
Prioritäts- Obligationen Serie I, Il und III ver Nieber- 
ſchleſiſch-Märkiſchen Eifenbahn über die Zinfen für vie 
Zeit vom 1. Januar 1886 bis 31. December 1889 
nebft den Anmweifungen zur Abhebung ver Reihe X 
werben vom 14, December d. 3. ab von ver Kontrolfe 
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße 92 unten 
rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme 
ber Sonn» und Feittage und der legten drei Gefcäfts- 
tage jedes Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine Fönnen bei ver Kontrolle felbft im 
Empfang genommen, over burch bie Regierungs-Haupt- 
kaffen, fowie durch die Kreiskaſſe in Frankfurt (Main 
bezogen werben. 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolfe felbft 
wünfcht, hat verfelben perfönlich ober durch einen Beauf- 
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenben 
Zinsfcheinanweifungen mit einem Verzeichniſſe zu über- 

eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg 

Bei dem SKaiferlichen Poftamte Nr. 2 unentgeltlich zu 
haben find. Genügt dem inreicher der Zinsſchein⸗ 
anmweifungen eine numerirte Marke als Empfangsbe⸗ 
ſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er 
eine ausprüdliche Befcheinigung, fo ift e8 doppelt vor- 
zulegen. Im legteren Falle erhalten bie Einreicher 
das eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung 
verfehen, jofort zurüd, Die Marke over Empfangs- 
beiheinigung ift bei der Wusreichung ber neuen Zind- 
fcheine zurückzugeben. . 

In Schriftwechſel fann die Kontrolle der 
Staatspapiere fih mit ben Inhabern ber 
Binsfcheinanweifungen nicht einlaffen. 

Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten 
Provinzialkaſſen beziehen will, hat derſelben die Zins— 
jcheinanweifungen mit einem boppelten DBerzeichniffe 
einzureihen. Das eine Verzeichniß wird mit einer 
Empfangsbefheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben 
und ift bei Aushändigung der Zinsſcheine wieder abzu«- 
liefern. Formulare zu diefen Werzeichniffen find bei 
den gedachten Provinzialfaffen und ven von den König« 
lichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich- 
nenben fonftigen Kaffen unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung der Prioritäts-Obligationen bedarf 
es zur Erlangung der neuen Zinsfcheinreihe nur dann, 
wenn die Zinsfcheinanmweifungen abhanden gekommen 
find; in dieſem Falle find die Prioritäts-Obligationen an 
bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ber ge= 
nannten Provinzialtaffen mittelft befonderer Eingabe 
einzureichen. 

Sclieflih machen wir darauf aufmerkjam, daß in 
Zukunft 20 Stüd Zinsfcheine für einen Zeitraum von 
10 Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsfcheine für 
4 Jahre werben ausgereicht werben und daß bie bem 
Zinsfcheinen Reihe IX jett —— Anweiſung zur 
Abhebung der Zinsſcheine Reihe X eine dementſprechende 
Faſſung erhalten hat. 

Berlin ven 2. November 1885, 

Hauptverwaltung ver Staatsfhulden. 
























sorfehenne Bekanntmachung wird 
N a daß bie man u 


u 
ds mi über bi & 
| ei — — —— 


Konigliche Regierung. Magdeburg. 
— —R;**8 anderer 
x — Königliher Behörden. 
—* Jeder ee tesa führt auf feinem Beftell- 
‘ ein Annahmebuch mit fich, in welches er 
von ihm angenommenen Sendungen mit Werthan⸗ 
Einjchreibjendungen, Pojtanweijungen, gewöhnliche 
e und. Nachnahmefenvungen, fowie etwa von ihm 
Zeitungs-Abonnementöbeträge einzutragen hat. 
ber Abſender die Eintragung jelbjt bewirten, fo 
Me: Landbriefträyer vemjelben das Buch vorzulegen. 
ber Eintragung des Gegenjtandes durch ven Land⸗ 
" belefträger muß dem Ubjenver auf Verlangen durch 
Soriegung des Buches die Ueberzeugung von ber jtatt- 
g Eintragung gewährt werben, 
Caſſel ven 5. Februar 1886. 
Der Kaiferliche Ober⸗Poſtdirector zur Linde, 
Berzeihniß der Borlefungen an ber König- 


120. 
Lındmi f l Berli alid 
J— 


L Zandwirthſchaft — ——— und 
Gartenbau. 
Regierungs-Rath Prof. Dr. Settegaſt: 
ht. Wirthſchaftsorganiſation. — Prof. Dr. 
eth: Specieller Ader- und Pflanzenbau. Allgemeine 
Aderbauleyre, Theil: IL. Die chemijchen Grundlagen 
Des Feldbaues. Bonitirung des Bodens. Ueber Bopen 
mb Waſſer. Praftifche Uebungen im agronomifch-pebo- 
chen Laboratorum. Leitung agronomijdher und 
ulturschemifcher Unterſuchungen. Landwirthſchaft⸗ 
* Excurſionen. — Defonomieraty Dr. Freiherr von 
anjtein: Ausgewählte Kapitel der landwirth— 
tlihen Meliorationskunde. Fifchzucht und Teich» 
haft. — Dr. Grahl: Allgemeiner Acker- und 
+ Pflanzenbau. DWiefenbau. — Dr. Hartmann: Rind« 
wiehzucht. — Forſtmeiſter Krieger: Spezielle Holz- 
tenninig. Forfibenugung, und zwar Gewinnung und 
Serwerihung der Hauptnugung. Forſtliche Creurſionen. 
— Dr. Lehmann: Landwirthſchaftliche Futterungs⸗ 
„Theil IL (Die ſpezielle Ernäyrung der einzelnen 
———2 Entwidelung und Anwendung der Fütte⸗ 
zungenormen, Futtermiſchungen, Haltung und Pflege 
ber Thiere.) Ueber Zefigung, Fortpflanzung und Ber- 
erbung. »Molfereiwejen, Theil 11. (Butiern, Käſefabri- 
“Pation, Berwertyung ver Vlolfereipropucte,) Curſus im 
Ynterjuggen von Dich, Moltereipropucten und einiger 
m Weoitereibetriebe wichtiger Stoffe, (3. B. Lab, Farben 
=.) — Garteninjpector Yindemuth: Gemüfebau. — 
— Schotte: Landwirthſchaftliche Diafchinen- 
Maſchinen und bauliche Anlagen landwirthſchaft ⸗ 
Ticker Nebengewerbe, (Zuderfabriten, Brennereien ıc,). 


en· und RonftruftionLebungen, 3 
velliven für Laudwirthe, (Vortrag und Uebuugen), 
2. Naturwifjenfhaften. 
a) Botanik und Bilenjenpantioingie Prof, 
uh: Grundzüge der Morpholo 
Beil ie ben Curſus für ebtere mit bee 
ſonderer Küdficht auf Pflanzentrantheiten, Leitung wiffen» 
Beer Unterfuchungen im botanifchen Inftitut. — 
un Dr. Srant: Ggperimental » Phyflologie der 
» Uebungen im pflanzenphpfiologife In 
re für Fortgefchrittenere pajelojt. — Prof. Dr, 
Wittmack: Land⸗ und forjtwirshichaftliche Botanik, 
Ueber Früchte und Samen nebjt deren 511 
Uebungen im Beſtimmen ver Pflanzen und im Bone 
tiren des Bodens nach venfelben. Botanijche Excur⸗ 
fionen. — Privatvocent Dr. Tſchirch: Botaniſch⸗ 
milcoffopifche Uebungen mit befonderer Berüdfichtigung - 
— — Tragen. Angewandie Feten mar 
epetitorium der gefammten Botanik, 

b) Chemie und Technologie. Geheimer Be- 
gierungs-KRath Prof. Dr. Yandolt: Organifche 
mentalchemie. Großes chemijches Praltikum. Kein 
chemijches Praftitum. — Dr. Degner: Grunpzäge 
der anorganijchen Chemie, Habritation des Rohrzuckers. 
— Profefjor Dr. Delbrüd: Spiritusfabritation mit 
Uebungen. — Privarbocent Dr. M. Hayduck: Gäh- 

schemie. 

c) Mineralogie, Geologie und Beoaurila 
Profeffor Dr. Gruner: Mineralogie und Geſteinslehre. 
Einleitung in die Bodentunde. Prattiſche Uebungen 
& inineralogijchepevologifchen Inſtitut. Geognoſtiſche 

curſionen. 

d) Phyſik. Prof. Dr. Börnftein: Erperiman 
talphyſit, Li. Theil. Phyſilaliſche Uebungen. 

Zoologie und Thierphyſiologie. Prof, 

Nehring: Zoologie und Geſchichte gr Haus 
Kine Zoologiſches Kolloquium. — Dr. Karjd: 
Ueber bie ver Yanpwirthichaft —— —— nüglicpen 
Injecten. Ueber Bienenzucht und Seivenbau, — Prof, 
Dr. Zung: Ueberblid ver gejammten —— 
Thierphynologiſches Pralticum (in Gemeinſchaſt mi 
Lehmann). 

3. Rechts⸗- und Staatswiſſenſchaft. 

Profeſſor Dr. Schmoller: Theoretifche oder all⸗ 
gemeine National»-Defonomie, Ausgewählte Fragen ber 
Ugrarpolitit. — Kammergerichtsrath Keyßner: Weiche« 
und preußijches Recht mıt bejonverer Ruckſicht auf. die 
für ven Landwirth und Gulturtechniler wichtigen Rechter 
verhältniffe. 

4. Veterinairkunde. 

Prof. Diederhoff: Die inneren Krankheiten der 
Hausthiere. — Profeſſor Dr. Möller: Die äußeren 
Krankheiten ver Hausthiere. — Prof. Müller: Ana⸗ 
tomie der Hausthiere, (Knochen, Muskeln, Nerven, 
Sinnesorgane), verbunden mit Demonftrationen. — 
la > Küttner: Hufbeſchlagslehre. 

ulturtehnit und Baukunde. 

Meliorations-Bauinjpector ns — 


Entwerfen von Ent» ımb Anlagen. — 


Schlichting: Bauconfſtruetionslehre. Erdbau. 
Waſſerbau. Entwerfen von Bauwerken des Waſſer⸗, 
Berge und Brückenbaues. 

6. Geodäſie und Mathematif., 

Prof. Dr. Vogler: Traciren. Praktiſche Geometrie. 
Zeichen · und Rechen» Uebungen. Meß⸗ Uebungen im 
Frelen. — Prof. Dr. Börnftein: Analhtiſche Geo- 
metrie und Analyſis. Mathematiſche Uebungen. — 
Prof. Dr. Reichel: Algebra (Nachträge zur elemen- 
taren Mlgebra, algebraifche Analyſia). Geometrie 
(Rachträge zur Glementar- Geometrie, Sphärif, Tri- 
gonometrie, Stereometrie, barjtellende Gecmitrie). 
Mathematifhe Uebungen (zur Algebra, algebraifcyen 
Analyfis und darſtellenden Geometrie). 

Das Sommer-Semefter beginnt am 28. April 1386, 
Programme find durch das Secretariat zu erhalten. 

Berlin den 26. Sanuar 1886. 

- Der Rector der Königl. Fe aan Hochſchule. 


r * 

Belauntmachungen communalitänd, Behörden. 
121. Die durch die unterzeichnete Direction am 9. April 
1838 auf ben Namen des Generalmajors Müldner 
von Mülnheim zu Marburg gejtellte Schulpver- 
ſchreibung ber Yanvesfrebitfajje VII. Abth. Serie B. a. 
Nr. 3751 über 200 Thlr. ift von dem Juſtizrathe 
Mülpner von Mülnheim bahier mit dem Antrage 
auf Umfchreibung in ein Eursfähiges Papier vorgelegt 
worden. 

Gemäß dem 8. 16 der Verordnung vom 16. Auguſt 
1867, betreffend die Außer» und Miederinfursfegung, 
wird Jeder, ber an biefem Papier ein Anrecht zu haben 
vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei der unter- 
zeichneten Behörde innerhalb ver nächſten ſechs Monate, 
fpäteftens am 15. Juni 1886, fchriftlich anzuzeigen, 
wibrigenfall® die Kafjation des Papiers erfolgen und 
der Antragfteller ein neues fursfähiges erhalten wird. 

Gafjel am 2. December 1885. : 

Die Direction der Lanbeskrevitlaffe 9. U: Log. 
122. Nach Beſchluß des Stadtraths vom 22jten 
Januar 1886 foll der Zinsfuß von den bei biefiger 
Spar- und Leihelaffe beſtehenden Einlagen von 4 °], 
auf 34 °/, herabgeſetzt werben. 

Berugnehmend auf $. 12 der Statuten werben bie 
Imterefjenten von Einlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon 
in Kenntniß geſetzt, daß die bis zum 1. Maid. J. 
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur 
zu 35 °,, verzinft und Rüdzahlungen ſchon vom Löten 
Februar d. I. an in Empfang genommen werden können, 

Neuftant ven 28. Januar 1886. 

Die Verwaltungs-Commiffton: 
Braun. Reichenbach. C. Ode. 
caunzem. 


Ba 
128. Die Stelle eines Badeverwalters, mit welcher 


24 


Dienftleiftungen bei dem Bürgermeiſteramte verbunden 
fing, ift für das Bab Sooven a. d. Werra vom Iften 
April 1886 an zu befegen. 

Das jährliche Gehalt beträgt vorläufig 900 Mark 
und bie zu leiftende Gaution 600 Mark. 

Qualificirte "Bewerber wollen ſich unter Borlage 
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter- 
amte melven, 

Soden a. d. Werra ven 21. Ianuar 1886. 

Der Bürgermeijter Yange. 


Berionni = Khronil. 

Beftellt: ver past. extr. Wilhelm Muhl zum 
Berwefer der Pfarrjtelle zu Harmuthſachſen, Claſſe 
Waldfappel, und 

ber bisherige Pfarrgehülfe zu Berneburg, past. extr. 
Garl Heijen zum Verweſer ver zweiten Pfarrftelle 
in Wolfhagen, zugleih mit dem Auftrage ber Ver— 
jehung ver erlevigten Pfarrei Iſtha mit der Filiale 
BWenigenhafungen, 


Der Apothefer Luedorff hat bie Sternapothefe 
dahier fäuflih übernommen, 


Der practifche Arzt Dr. P. B. Schmitz hat fich 
in Frankenau niedergelaffen. 


An Stelle des verftorbenen Bürgermeiftere Coll- 
mann zu Heinebach hat ber neu gewählte Bürger» 
meifter Johannes Weber 2r daſelbſt die Gefchäfte 
des Standesbeamten für ven bafigen Bezirk übernommen. 


Ernannt: An Stelle des verjtorbenen Sparkaffen- 
Eontroleurs Senft ver Sparkaflen » Rechnungsführer 
Keißner in Hünfeld zum Stellvertreter des Amts— 
anwalts bei dem Königlichen Amtsgericht daſelbſt. 


Berfegt: der Stations » Afiitent Prinzel unter 
Ernennung zum Stations-Einnehmer von Caſſel nach 
Marburg, 

die Stationd » Vorfteher Ifter Claſſe Müller von 
Marburg nach Gießen und Wolff von Gießen nad 
Marburg. 


Der Königliche Rentmeifter Sommer zu Borfen 
ift vom 1. April dv. 3. ab nach Frankenberg verfegt. 


Das Aligemeine Ehrenzeichen ift verliehen worden: 
dem SKreisboten Jäger zu Schmaltalven, dem Straf- 
anftaltsauffeher Müller zu Ziegenhain, dem Bürger- 
meijter Grede zu Bulhorn, vem Schumann Bes 
in Gaffel und dem Bürgermeifter Auel zu Weißen- 
born, im Kreife Ziegenhain, 

Der zum Bürgermeijter ver Stabt Schwarzenborn 
gewählte Stabtjchreiber George Liebermann bdafelbft 
ift als folcher beftätigt und verpflichtet worben, 








Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 11. 


ben Raum einer öhnlihen Drudzeile 20 Reiche 
— — — 


— — Belagsblatter für } unb 4 Bogen 5 
mg. 


Redigirt bei Abuiglicher Regierung. 
Gaffel — Gehrndt in ber Hofr unb WaifenhanssBuhbruderei, 


WERTET 


Minifterium des Innern, 


Da unter der firma 
Commercial Union Affurance Company Limited 


in Eondon domticilirten Uctien-Befellfchaft wird die Conceffion zum Gefchäftsbetriebe der Feuer: 
verficherung in den Königlich Preußifchen Staaten auf Grund ber Statuten vom 28. Sep- 
tember 1861 und der bisher dazu ergangenen Special-Befchlüffe, 
vorbehaltlich der in einzelnen Provinzen noch gefeglich beftehenden Einſchraͤnkungen 
des Gefchäftsverfehrs der Privat: feuer-Derficherungs-Befellfchaften, 
hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt: 
1) Jede Deränderung der bei der Zulaffung gültigen Statuten muß bei 
Derluft der Conceffion angezeigt und, ehe nach denfelben verfahren werden 
darf, von der Preußifchen Staatsregierung genehmigt werden. 

Die Derfchmelzung mit einer anderen Derficherungs-Befellfchaft oder 
der Derfauf eines Sweiges des Gefchäfts an eine andere Derficherungs- 
Gefellichaft, die Erhöhung des gegenwärtig 2500 000 £ = 50000000 Mt. 
betragenden Grundcapitals, fowie eine Ausdehnung oder Aenderung der 
äwede der Gefellfchaft (To. 67 der Statuten) bedürfen ebenfalls der Ge 
nehmigung der Preußifchen Staatsregierung. 

2) Die Deröffentlihung der Conceffion, der Statuten und der etwaigen 
Aenderungen berfelben erfolgt in den Amtsblättern refp. amtlichen 
Publifationsorganen derjenigen Bezirke, in welchen die Geſellſchaft Ge 
fchäfte zu betreiben beabfichtigt, auf Koften der Gefellfchaft. 

8) Die Gefellihaft hat wenigfiens an einem beſtimmten Orte in 
Preußen eine Haupt:Miederlaffung mit einem Gefchäftslocale und einem 
dort domicilirten Generalbevollmäcdtigten zu begründen. 

Derfelbe ift verpflichtet, derjenigen Königlichen Regierung, in deren 
Bezirk fein Wohnſitz belegen, in den erften fechs Monaten eines jeden 
Geichäftsjahres neben dem Derwaltungsberichte, Rechnungsabſchluſſe und 
der Generalbilanz der Gefellihaft eine ausführliche Ueberficht der im ver 
floffenen Jahre in Preußen betriebenen Gefchäfte einzureichen. 

In diefer Ueberſicht — für deren Aufftellung von der betreffenden 
Regierung nähere Beftimmungen getroffen werden können — iſt das in 
Preußen befindliche Activum von dem übrigen Activum geſondert auf: 
zuführen. 

Die Bilanz, der Rechnungs-Abfhluß und die gedachte Heberficht find 
alljährlih durch den deutſchen Reichs» und Preußifchen Staats-Unzeiger 
auf Koften der Gefellfchaft befannt zu machen. 

für die Richtigfeit der Bilanz und der Ueberficht, des Rechnungs 
Abſchluſſes, (Gewinn: und Derluft-Conto) fowie der von ihm geführten 
Bücher, einzuftchen, hat der Generalbevollmächtigte ſich perfönlich und 





erforderlichen Falls unter Stellung zulänglicher Sicherheit zum Dortheile‘ 
ſämmilicher inländifcher Gläubiger zu verpflichten. Außerdem muß der 


felbe auf amtliches Derlangen unweigerlich alle diejenigen Mittheilungen 
machen, welche fich auf den Gefchäftsbetrieb der Gefellfhaft oder auf 
den der Preußifchen Gefchäftsniederlaffung beziehen, auch die zu diefem 


Behufe etwa nöthigen Schriftftüce, Bücher, Rechnungen pp. zur Einfiht 


vorlegen. 

4) Durdy den Generalbevollmächtigten und von dem inländifchen Wohnorte 
deffelben aus find alle Derträge der Gefellfhaft mit den Preußifchen 
Staatsangebörigen abzufchliegen. 

Die Gefellihaft hat wegen aller aus ihren Geſchäften mit Jnländern 
entftehenden Derbindlichkeiten, je nach Derlangen des inländifcdhen Der- 
fiherten, entweder in dem Gerichtsftande des Generalbevollmächtigten 
oder in demjenigen des Agenten, welcher die Derficherung vermittelt hat, 
als Beflagte Recht zu nehmen und diefe Verpflichtung in jeder für einen 
Inländer auszuftellenden Derficherungspolice ausdrüdlich auszufprecen. 

Sollen die Streitigkeiten durch Schiedsrichter gefchlichtet werden, fo 
müffen diefe letzteren, mit Einfhlug des Obmannes, Preußifche Staats- 
angehörige fein. 

5) Alle ftatutenmägigen Bekanntmachungen der Gefellfchaft find auch durch 
den Deutfihen Reichs: und Preußifchen Staats-Anzeiger zu veröffentlichen. 


Die vorliegende Conceffion — welche übrigens die Befuanig zum Ermwerbe von Grund: 
eigenthum in den Preufifchen Staaten, wozu es der in jedem einzelnen Falle befonders nad): 
zufuchenden landesherrlihen Erlaubnig bedarf, nicht in ſich fchliegt — kann zu jeder Zeit 
und ohne daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglich nach dem Ermeffen der Preußifchen 
Staatsregierung zurüdgenommen und für erlofchen erflärt werden. 


Berlin, den 20. October 1885, 


Conceſſion 


(L. S.) 


Der Minifter des Innern. 
Im Yuftrage 
(ge5.) non Zaſtrow. 


zum Geſchäftsbetriebe der Feuerverſicheruns in 
den Königlich Preußifchen Staaten 


für 


die Commercial Union Affurance 
Company £imited zu London. 


I. A. 8035,36 


i 
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Sfafufen 


Commercial Union Derficherungs-Gefelllchaft 


Commercial Union Assurance Company Limited. 





Die Vertragsurkunde wurde am achtundzwanzigſten Tage 
3 Monats September Achtzehnhunderteinundſechszig abgeſchloſſen, 
wiſchen den Perſonen, deren Namen und Siegel weiler unten, 
we dritten Beilage, unterzeichnet und refpective beigefügt find 
und die im Nachtolgenden die Subfceribenten genannt werden) 
inerfeit3, und dem Herm Henry Thomfon, wohnhaft in Nr. 29 
'mbard Street, Eity of London, andererfeitd: Da die Sub- 
enbenten übereingefommen find, eine Nctien-Gefellichaft zu bilden 
ur gewinnbezwedenden Brtreibung eines Verſicherungs-Geſchäftes 
can Verluft oder Schaden durch Feuer, Gewitter und Sturm: 
omd, mit Einfluß alles desjenigen, was in den Wirkungskreis 
iner Fewerverfiherungs:Gejellichaft gehört; ferner zur Vornahme 
der Operationen, welche die Gejellfchaft für zweckdienlich erachtet; 
ad wenn es die Geſellſchaft für geeignet hält, zur Betreibun 
ined Lebens⸗ und Ueberlebungs-Verfiherungs:Gejdäftes, nebjt 
lien hierzu gehörigen Operationen; und ferner, wenn es die 
heielichaft für geeignet hält, zur Betreibung eines Verficherungs: 
kihäftes gegen Verluft oder Beſchädigung von Schiffen, Fracht⸗ 
itern und Maaren, nebft anderen in das Seeverfiherungs-Ge- 
bäft einfchlagenden Gegenftänden; und für die Zwede der Ges 
lihaft ein Capital von 2,500,000 Pfund Sterling in 50,000 
ktien, zu je 50 Pfund Sterling, aufzunehmen. Und da jeder 
iubferibent jo viele Actien genommen hat als feiner befiegelten 
nterichrift gegenüber in der obbefagten dritten Beilage fchriftlich 
gegeben ift, und für den Zweck der Gejellichaft die Summe 
a zwei Pfund Sterling auf jede Nctie Hat; und da am 
3. Auguft 1861 die Geſellſchaft proviforifih unter dem Namen der 
Boeing erungs⸗Geſellſchaft“ regiftrirt wurde, 
sr für melden Namen, der Name „Gommerrial Union Bers 
Serungs-Gejellfchaft” fubftituirt wurde; und da die vollftändige 
esiftration Fi erlangt werden foll; und da man ferner über: 
naefommen ift, daß gegenwärtige Urkunde als Stiftungs-Urkunde 
 Gefellfchaft ug air werben foll, jo wird durch gegenwärtige 
erttags⸗· Urkunde bezeugt, daß auf Grund des Dbenftehenden, 
der Subferibent für fich felbft, feine Erben, Teftamentsvolljtreder, 
iminiftratoren und Curatoren (jedoch nur mit Hinficht auf feine 
ver deren eigene Handlungen und Fehler) mit genannten Henry 
bomfon feinen Tejtamentövollftredern und Adminiftratoren (als 
a Eurator der Gejellichaft) folgendes contrahirt, nämlich: 
Daß die Subferibenten und diejenigen anderen Berjonen, 
ehe künftighin nah den gegenwärtigen Statuten auf Actien 
ı dem Gapitale der Gelee ft Anfprüche haben mögen (alle 
nannten Perfonen ſowohl, die Subferibenten, werden nad): 
hend umter dem Namen Actionäre zujammengefaßt) jo lange 


| fie Actien 


— — ⸗ 


des Capitals haben, eine Actien⸗Geſellſchaft unter dem 
Namen: „Commercial Union Verſicherungs-Geſellſchaft“ zu dem 
hier genannten Zwede, fein und verbleiben follen; ferner, daß jeder 
Actionär alle in gegenwärtiger Urkunde feitend der Actionäre 
übernommenen Berpflihtungen halten und beobachten, und in 
allen anderen Punkten die jeweiligen, von der Geſellſchaft in 
Kraft gejegten Statuten halten wird; und ferner, daß die in 
den Gejellichafts- Artikeln der erften Beilage niedergelegten, und 
von Zeit zu Zeit in Kraft gefegten Statuten, die Statuten der 
Gefellihaft fein, und von den Subferibenten, ihren Erben, Teſta— 
mentövollitredern, Adminiftratoren und Curatoren beobachtet und 
befolgt werben follen. Werner foll die erfte Bien = hierzu als ein 
Theil diefer Stiftungs-Urfunde angejehen, und als folder auöges 
legt werden und demgemäß in Kraft treten. Und durch dieſe Urkunde 
wird ferner bezeugt, daß jeder Subfcribent für fich felbft, feine 
Erben, Teftamentävollitreder, Adminiftratoren und Guratoren durch 
Gegenmwärtiged mit dem genannten Henry Thomjon, feinen Tefta- 
mentsvollſtreckern, Adminiſtratoren und Guratoren contrahirt, daß 
er, der Gontrahent, alle Einzahlungen auf die in feinem Befite 
befindlihen Actien der Gejell —* pünktlich und gewiſſenhaft 
leiſten wird, in der Art und Weiſe und zu ſolchen — * 
als in den Vereinsartikeln der erſten Beilage hierzu angegeben 
wird, ohne jederlei Abzug und nach der wahren Abſicht und 
Meinung der gegenwärtigen Urkunde. Und man ift ferner über- 
eingelommen, daß von diefer Urkunde drei gleichlautende Abjchriften 
gemacht werden jollen, und daß entweder alle drei oder zwei zus 
fammen, oder jede einzelne für ſich felbft ala die vollgültine 
Stiftungsurkunde der Gejellihaft angefehen werden foll. Ferner 
wird durch gegenwärtige Urkunde bezeugt, daf auf Grund des 
Vorftehenden jeder Subjeribent für fich jelbft Kraft diefer Urkunde 
die Herren Griffith Thomas und John Hollams zu Anwälten 
rejpective zu unmiderruflichen Anwälten ernennt, und dieſelben 
ermächtigt, in ihrem Namen, Unterfchrift und Siegel auszuftellen, 
u der Zeit und in der Weile, wie die Directoren der Gefellfchaft 
eftimmen werben; die zwei anderen Abjchriften, oder jede eins 
zelne Abjchrift dieſes Inſtruments, follen demgemäß die Kraft 
einer Vollmacht haben. Und es wird hier ausdrüdlich erklärt, 
daß die Verbindlichkeit jedes Subferibenten, feiner Exben, Teftas 
mentövollftreder, Adminiftratoren und Curatoren diefelbe fein I 
ohne Unterjchied, ob alle drei Abjchriften diejes Inftruments oder 
nur eine einzelne von ihm vollzogen worden, und ohne Unter: 
ichieb, ob dies von ihm in Perjon oder gr feinen Anwalt ge: 
ſchehen ift. Urkundlich deſſen haben die obgenannten Berfonen 
ihre befiegelte Unterjchrift beigefügt. 





Aociations-Artikel 
Eommercial Union Verfiherungs-Gefellfhjaft, 


J. Juterpretation. 
. 81. Im ber nterpietation der gegenwärtigen Urkunde follen 
ie folgenden Worte und Ausbrüde die ihnen hiermit beigelegte 
deutung haben, es fei denn, daß in der Sache jelbft oder ım 
Imtert etwas enthalten fei, mas einer folchen entgegen ift, nämlich: 
„Die Gejellichaft” bedeutet die „Gommercial Union Vers 
Geſellſchaft.“ 
Bad Geſeh“ bedeutet die Parlamentsacte, betreffend die 


Regiftrirung, Incorporirung und Regulirung von Actien« 

gejellichaften wie eine jede andere Acte, melde von Zeit 

zu Zeit in Kraft ift und Netiengefellfchaften betrifft und 

demzufolge nothwendiger ng auch die Gefellichaft. 
„Direction” bedeutet eine Verſammlung der Directoren, 

welde ſich vorſchriftsmäßig conftituirt hat und ebenfo zus 

—————— worden iſt, oder wie es der Fall ſein kann, 
ie zu einer Sitzung verſammelten Directoren. 


De at bedeutet eine ſolche Verfiherung gegen 
Verluft oder Be chãdigung durch Feuer, Gewitter oder 
Sturmwind, welche mit der Geſellſchaft kraft der gegen» 
wärtigen Urkunde abgeſchloſſen worden iſt. 

V olice” bedeutet eine Verſicherung, die das 
Leben zum Gegenftande hat und kraft der gegenwärtigen 
Urkunde mit der Geſellſchaft abgeſchloſſen worden ift. 

„Sees Police” bedeutet eine Verfiherung gegen Verluſt 
oder Beichädigung von Schiffen oder Fahrzeugen, Gütern, 
Waaren oder Kaufmannsgütern, Schiffsladungen oder Fracht, 
welche kraft der gegenwärtigen Urkunde mit der Geſellſchaft 
abgeichloffen worden ift. 

Worte, die im Singularis gebraucht find, follen auch 
auf den Pluralis Bezug haben. 

Morte, die im Pluralis gebraucht find, follen auch auf 
den Singularid Bezug haben. 

Worte, melde fih auf männliche Perſonen — 
ſollen auch auf weibliche Bezug haben. Das Wort „Monat“ 
bedeutet einen Kalender⸗Monat. 


II. Statuten. 
8 2. Das folgende follen die Statuten (Einrihtungsartikel) 
der Geſellſchaft fein; diefelben unterliegen jedoch der Aufhebung 
und Abänderung, wie folches durch die gegenwärtige Urkunde vor: 


gejehen ift. 
III. Wirkungskreis. 

88. Der Wirkungskreis der Geſellſchaft ſoll alle in obiger 
Urkunde (jedoh nur erklärungsweiſe aber nicht ausfchliegungs- 
weije oder abfürzungsweije) erwähnten Gejchäfte begreifen. 

1. Berfiherungen pe gewähren oder abzuſchließen auf Eigenthum 
jeder Art, gleichviel ob in Großbritannien oder an andern Orten 
— von Schiffen oder Fahrzeugen im Dod, Flüſſen oder 
Hafen gegen Verluſt oder Beſchädigung durch Feuer, Blitz oder 
Gewitter, desgleichen alle anderen Geſchäfte zu machen, welche von 
Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaften gewöhnlich abgeſchloſſen werben. 

2. Verſicherungen zu gewähren oder abzuſchließen, die 
dad Leben einer oder mehrerer Perfonen oder Ueberlebungen 
zum Gegenftande haben und alle anderen Verfiherungen abs 
zufchließen, die auf dad Leben Bezug haben und nad dem 
Geſetz abgefchlofjen werden dürfen; Renten zu gewähren, zu vers 
kaufen und zu faufen, entweber auf Lebenszeit oder auf —“ 
Jahre; auf Ueberlebungs-Anwartſchaften, entweder unmittelbare, 
aufgeichobene oder von gewiſſen Zufällen abhängige, ferner Aus- 
fteuern für Wittwen, Kinder oder andere Perfonen zu verkaufen 
und Xeibrenten, gegenwärtige oder zulünftige zu kaufen und zu 
verkaufen, fowie auch directe Ueberlebungs-Anwartihaften und 
Ueberlebungs-Anmwartichaften des zweiten Grades, —— 
und andere Intereſſen, die noch nicht im Befige find, ohne Unler⸗ 
ſchied ob fie unbeftritten, unbeftimmt, bedingt oder unbedingt find 
und ohne Unterjchied, ob fie nad dem Ableben einer oder mehrerer 
Perſonen, oder nad Ablauf eined Termins, oder einer Reihe von 
Jahren, oder nach einem anderen Umftande in Kraft treten, und 
ob ſolches anmwartichaftliche oder anderes Eigenthum, Erbzinsgüter 
oder Beitpachtbefig oder in ganz freien oder gewohnheitsrechtlich 


e- —— oder in perſönlichen Eigenthum irgend welcher 
rt beſteht. Und ferner jede Art von Geſchäften zu unternehmen, 
die fih aus den Wechjelfällen des menſchlichen Lebens ergeben, 


und die gewöhnlich von Lebenäverficherungs-Anftalten und von 
ſolchen Anjtalten unternommen werben, die für den Ankauf von 
anwartſchaftlichen Intereſſen gegründet find. (Erweitert durch 
Special-Beihluß vom 10. März 1880. Fol. 16.) 
3. Berficherungen zu gewähren oder abzufchliegen auf Schiffe, 
De Güter, Waaren, Kaufmannsgüter, Schiffäladungen und 
racht gegen Beſchädigung durch irgend melde Urfachen, fomie 
auch andere von — Befellfdaften gewöhnlich bes 
triebene Gefchäfte zu machen. 
84. Der Betrieb des Feuerverſicherungs⸗Geſchäftes kann ſobald 


fangen werden, als die Direction es für geboten erachtet, felbit 
ann, wenn ſämmtliche Actien noch nicht gezeichnet oder audge- 
geben fein follten. 

— 5. Meder dad Geſchäft einer Lebensverſicherungs-Geſell⸗ 
haft, noch einer Seeverſicherungs⸗Geſellſchaft ſoll von der Ge— 
ellſchaſt begonnen werden, bis dieſelbe auf einer en 
eg three erg Ber Geſellſchaft durch eine Majorität von 
zwei Drittheilen des Nctienwerthes und der Actionäre, welche ent- 
weder in Perfon oder durch Stellvertreter in diejer Verfammlung 
gegenwärtig find ermächtigt iſt. 

8 6. Die Geſchäfte follen entweder von den Directoren felbit, 
oder unter deren Dberaufficht, jedoch unter der Gontrolle der 
Generalverfammlungen, auf Grund des Gegenmwärtigen geführt 
werben. 

8 7. Niemand außer den Directoren hat die Befugniß, Schuld» 
fcheine oder Wechſel im Namen der Gejellihaft audzuitellen, zu 
acceptiren, oder 6 indoſſiren, oder in irgend einer Weiſe den 
Credit der Geſeliſchaft einzujegen. (Modifizirt durch Special» 
Beſchluß vom 30. Dezember 1862. No. IL. Fol. 15.) 

8 8. Niemand außer den Directoren, oder den von lepteren 
ausdrücklich befugten und in den Grenzen diefer Befugniß han— 
delnden Perjonen, darf eine PVerfiherung der Geſellſchaft aus: 
ftellen, noch fi zur Erlangung einer folchen Verfiherung an— 
heifchig machen, oder iraend einen Contract machen, wodurd der 
Sefellicaft eine Verbindlichkeit auferlegt würde. 

9. Die Directoren dürfen nur auf dem gewöhnlichen Ge» 
ſchäftswege der Geſellſchaft, Schuldicheine oder Wechſel im Namen 
derfelben auöftellen, acceptiren oder indoffiren. 

8 10. Alle Gelder, welche an die Geſellſchaft zu zahlen find, 
werden von den Directoren oder von Perſonen, welche zu ihrer 
Enpfangnahme fpeciell autorifirt find, vereinnahmt und werben 
ohne Verzug bei den Banquierd der Geſellſchaft eingezahlt. 

8 11. Die Quittung zweier Divectoren, der Banquierd, ober 
anderer von den Directoren zur Empfangnahme von Geldern be- 
fugten Berfonen, fol als eine beweisfräftige Beſcheinigung des 
Empfanges der darin genannten Summen angejehen werben. 

$ 12. Alle von der Gejellfchaft zu leiftenden Zahlungen 
werben (auögenommen für kleines Gafja-Conto) mitteld Cheques 
auf die Banquierd beglichen; diefelben müffen von drei Directoren 
unterzeichnet und von dem Sekretär contrafignirt fein. (Ermeiter) 
durch Special-Befchluß vom 30. Dezember 1862. No. V. Fol. 15t 


IV. Policen. 


8 18. Die Form der Verfiherungd-Policen der Geſellſchaft 
wird von Zeit zu Zeit von der Direction beftimmt. 

8 14. Eine jede Verfiherungspolice muß fi auf die gegen- 
wärtigen Statuten ber Selelicatt beziehen, und die Bedingung 
oder die befondere Stipulation enthalten, fraft welcher die Haft: 
barkeit der Netionäre auf den auf ihre Actien von Zeit zu Zeit 
noch nicht eingezahlten Betrag beſchränkt wird. 

8 15. Die Bedingung oder befondere Stipulation, welde in 
jeder Police enthalten fein muß, ſoll eine ſolche Form haben, 
wie * den Directoren von den Rechtsgelehrten zwed3 Sicherung 
der Beſchränkung der Haftbarkeit der Actionäre (mie oben) in 
Vorſchlag gebraht wird. 

16. So lange die Directoren nicht? anders befchliehen, 
ol die u der Bedingung oder des SpecialsGontracted die 
olgende fein: 

Mit dem Vorbehalte jedoch, daß in Gemäßheit der Beftim- 
mungen der Stiftungs-Urfunde der Gejellihaft diefe, ſowie jede 
andere Police der Gejellihaft nur unter der Bedingung bemilligt 
und ausgeftellt wird, und es wird hiermit noch bejonders und 
ausdrüdlich erklärt und feitgefept, daß die Gefellihaft unter ihren 
fänmtlihen Berfiherungs-Bolicen im —— nur bis zum Be- 
laufe von fo viel von ihrem geſellſchaftlichen Activ-⸗Vermögen 
verantwortlich gehalten werden foll, wie von Zeit zu Zeit, je in 


nach gefchehener vollftändiger Regiftrirung der Geſellſchaft anges | dem befonderen Zweige ihres Gejchäftes, worauf dieſe Police in 


































g 
Falle Bezug hat, nämlich der Feuer, Lebens⸗ 
Semberung und von den zur Dedung, der fih aus 
olicen zeipectiv ergebenden — ——— beſonders aus⸗ 
und beftimmten Geldern zur Befriedigung ihrer geſell⸗ 
er 28 en ehöri, eg ae 
fagte J ichen Activ-Bermögen ift der von Zei 
Mrieichnete, aber noch nicht einbezahlte 
del! haft mit einbegriffen und es werben bieje Activa ind» 
it alı ae nen der gefammten geſellſchaftlichen Ver⸗ 
riben orbnungsmäßigen ermaltungögenge verwendbar 
auch —* fein jetziger oder künftiger Actionär der Ges 
haft, feine Exben, mentövollzieher oder Adminiſtratoren, 
tab wie in Bezug auf alle oder irgend welche Verbindlich. 
ber Gelelli gerichtlich belangt, ober auf irgend eine 
A verbindlich ac werben bürfen, mit alleiniger 


% 


vg 


bed gerichtlichen Verfahrens, weldes die Geſellſchaft 

it der Beftimmungen der Statuten von Zeit zu Zeit 

# betreffenden Actionäre, ihre Erben, Teftamentsvollzieher 

Ahminifteatoren einzuleiten, gejehlich — iſt, um die⸗ 

ya nölhigen, die von der Geſellſchaft in Gemäßheit der 

küngen der Statuten auögejchriebenen und von ihmen zu 
enden Einzahlungen, auf die von ihnen gezeichneten Aktien, 

e Sefelichaft einzuzahlen; ferner, daß kein jehiger ober 

her Mchionär, feine Erben, Teftamentsvollzieher oder Ad» 

losen, je irgend mie mitteljt hy euögehichene Eins 
M ober auf irgend eine andere Weife verbindlid; gehalten 

t werben jollen, für die ee oder an biefelbe 

u Bezug auf irgend eine Werfiherungss Police oder irgend 

Altige Berbinblichfeit der Geſellſchaft oder auf irgend welche 

e Ar irgend eine Summe, über den von Zeit zu 

wu feine Actie oder Actien des Geſellſchafts-Capitals nicht 

ablten Betrag, hinaus au bezahlen, fondern, daß jeder jehige 
hflige Actionär der efeliaft, feine Erben, Teſtaments⸗ 

er, oder Adminiftratoren in jeder Sr denſelben Schuß 
Berbindlichkeiten der Gelellfche enießen follen, als 

Belellichaft durch eine, die gemöhnliden, hier folgenden 

a enthaltende Parlamentsacte incorporirt wäre, nämlid: 
doh die einzige Verbindlichkeit eined Actionärs bderfelben, 

iben, Teitamentsvollziceher oder Aominiftratoren fich ledig. 

if feine oder deren Verpflichtung beſchränken foll, denjenigen 
gen Theil des von Zeit zu J nicht eingezahlten Betrages 
sus feinen Namen ſtehenden Actie oder Actien an die Ges 
at zu entrichten, der von ber Gefellichaft in Gemäßheit der 
mungen der Statuten während der Zeit feiner Inhaber— 
foldher Actie oder Actien —— und zahlbar gemacht 

a follte: und zweitens, daß die Verbindlichkeit eines Actio- 

MB Actieninhaber, und feiner Erben, Tejtamentövollzieher, 

miftratoren bei Geffion feiner Actie oder Nctien in Ge 

je dee Beftimmungen der Statuten durhaus aufhört, mit 
iger Ausnahme der is außgejchriebenen und zahlbar 
zur Zeit der Gejfion aber noch rüdftändigen Gin» 

auf. 

17. Wenn aber die — auf Grund einer Parla⸗ 
e oder auf andere Weiſe eine derartige nn der 

ber Actionäre erlangen follte, welche nad Anficht ber 
ten ed nicht nöthig erfcheinen läßt, baß eine ſolche 
ung ober Special» Stipulation, wie vorbefagt, einverleibt 

b daß dann in einem foldhen alle die betreffende Bebin- 

Fober Special-Stipulation fortbleiben Tann. (Siehe Special 

ah Dom 28. October 1862. Fol. 15). 

Eine jede Verfiherungspolice muß von zwei Directoren 
und von dem Sekretär oder dem Dirigenten contras 
unter Beidrüdung des Siegeld der Gefellichaft. 

Fr Special» Bejchluß vom 80. Dezember 1862. 
5). 


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F10,° Der Direction fteht es frei, Verſicherungen abzuſchl 
geg Keine E en — ic 


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* des Gapitals | bI 


Nlich oder zu anderen größeren oder kleineren 


— 


Via fein Recht auf Theilnahme an dem Gewinne der Gejells 

haft aufgiebt. 

8 20. Die Summe, welche auf ein Leben entweber für bie 

ganze Dauer oder für eine bejchränkte Zeit, oder gegen das Leben 

eined anderen ober eine andere Eontualität verfichert wird, 

In einzig und allein dem Ermefjen der Direction überlaffen 
eiben. 

8 21. Die Grenzen ber in irgend eincın gehe zu verficherten 
— ſollen gänzlich dem Ermeſſen der Direction überlaflen 

eiben. 

8. 22. Es ſoll gänzlich dem Ermeſſen der Direction oder 
desjenigen Comitees, oder derjenigen Perſonen, die zu dem Zwecke 
beftellt wurden, überlafjen bleiben, Berfiherungd- Anträge anzu- 
nehmen oder abzulehnen. 

8 23. Ale Feuer⸗Policen, Lebens⸗Policen, See-Bolicen und 
andere Berfiherungen und alle Leibrenten, Anleihen, Berlor- 

ungen, welche von ber Gejellichaft auögeftellt, ferner alle An: 
äufe von Lebens⸗Policen, Intereflen, Ueberlebungsanwarticdaften, 
Ueberlebungsanmwartichaften des dem Grades, Erpectanyen und 
andere Inlereſſen, welde die Geſellſchaft erwirbt, follen in bes 
meldeter Art und Weife erworben und auögejtellt werden, jedoch 
mit Beobachtung der Beftimmungen gegenmwärtiger Urkunde, und 
unter ſolchen Bedingungen und Garantien, als die Direction für 
ceignet hält, und bei Berfiherungen auf das Leben von Ber- 
BE deren Gefundheitäzuftand nicht von gewöhnlicher Beſchaffen⸗ 
eit ift, gegen folche Bedingungen und le Prämien als die 
trection bejtimmen wird. 

8 24. Die Direction kann von Zeit zu Zeit die Grenzen 
feftjegen oder abändern, innerhalb deren fie Berfiherungen auf 
irgend ein Leben ober ein Gebäude, ober ein beftimmies Eigen- 
thum, ſowie aud auf ein Schiff oder Fahrzeug annehmen will; 
und ebenfo aud den Betrag oder die Natur eines Riſikos, gegen 
welches fie Policen ausjtellen wird, rnit und abändern. 

8 25. Die Prämien, bie Fr Verfiherungen ober für einge: 
gangene Gontrafte an die Geſellſchaft zahlbar find, dürfen nad) 
dem Dafürhalten der Direction, entweder jährlich oder halbjähr: 
ninen, oder auch 
in einer einzigen Zahlung, oder in gleichen zu Zahlungen 
für eine beſtimmte Anzahl von Jahren, oder in verminderten oder 
vergrößerten Zahlungen geleiftet werben; —— darf entweder die 
ganze Prämie oder ein Theil derſelben ſo lange und gegen ſolche 

edingungen unbezahlt bleiben, als die Direction für geeignet 
hält, und mit der rüdftändigen Summe foll in ber Broifgengeit 
die Polize belaftet bleiben. 

26. Die Direction kann jederzeit nah Belieben auf An- 
trag einer Perſon, die Anſpruch hat auf die Wohlthat einer mit 
der Ge enfäeft abgefchloffenen Berficherung oder einer’ von ber 
Gefelfhaft übernommenen Verpflichtung, die Zeit und die Art 
ändern, zu oder binnen welcher die Prämie für ſolche Verſiche— 
rungen oder Verpflichtungen zu zahlen ift; auch kann dad Direc- 
torium folde Prämien r einer anderen Beit ober in anderer 
Weiſe zahlbar machen, ala wie urfprünglic vereinbart worden; 
oder es kann bie Bedingungen ändern, unter denen eine folde 
Verfiherung abgefchloffen wurde, ftetö vorausgefept, se, eine jede 
derartige Aenderung duch einen Vermerk auf der Police (wenn 
nicht eine neue Police außgeftellt wird) dargethan werden und 
von einem Director und einem dazu rechtmäßig autorifirten Be: 
amten unterzeichnet fein *— (Abgeändert duch Special⸗Beſchluß 
vom 80. December 1862, Nr. IIL, ol. 15.) 

8 27. Die Direction kann nad Belieben irgend eine Police 
erneuern, die aus irgend einer Urjache verfallen oder ungültig 
geworben, gegen bie —— einer gewiſſen Geldſtrafe (oder 
auch ohne dieſe) und gegen ſolche Bedingungen, und innerhalb 
einer ſolchen Zeit als fie für nötbig erachtet. 

8 28. Menn ber Inhaber irgend einer Lebens⸗Police wünfhen 
—* die Zahlung der ganzen Prämie, oder eines Theiles der⸗ 
elben aufhören zu laſſen, jo darf die Direction nad Belieben 
gegen Burüdftellung der früheren Police, eine neue, entweber 


gänzlih ober zum Theil prämienfreie Police auöftellen, gegen 
eine zu beftimmende Summe, die zu berjelben Zeit bezahlt 
werden muß, als die, durch die frühere Prämie verficherte Summe 
zahlbar geweſen wäre, oder geeigneten Falls, gegen die Zahlung 
einer Leibrente ober einer Verſorgungsſumme von geringerem 
Betrage, und diefe neue Police dar nad Belieben der Direction 
fo angefehen werden, ala ob fie zur Zeit der früheren Police 
auögejtellt worden wäre. 

$ 29. Die Direction darf nach Belieben jedem Inhaber einer 
Lebend- Police und auf Garantie derfelben, entweder ein Darlehen 
überhaupt gewähren, oder ein Darlehen zu dem Zwecke der Be- 
ahlung entweber einer ſchon fälligen oder einer noch nicht fälligen 
Drämie, gegen ſolche Bedingungen, ald die Direction für nöthig 
erachtet; jedoch darf eine folhe Summe im Ganzen nicht den 
Werth einer foldhen Police (mit Einſchluß der Germwinnftantheile 
oder anderer Zujchläge, die dazu gehören) überfteigen, und dieſer 
Merth muß von der Direction oder unter deren Gutheißen feft- 
geſetzt werden. 

30. Sollte der Inhaber einer Lebens: Police diefelbe oder 
irgend einen Gewinnftantheil, oder fonftige Zuſchläge fallen je 
laſſen gejonnen fein, jo fteht der Directton das Necht zu, 2 e 
u einem folcen Werthe zu Faufen, ala ihr recht und billia 
ein; ferner darf der ganze Betrag diefer Gemwinnftantheile 
oder Zufcläge, oder auch nur ein Theil derjelben zu einer per: 
manenten oder zeitweiligen Herabjegung der auf diefe Police zu 
zahlenden Prämien verwendet werden. 


V. Büreau. 

831. Das Hauptbureau der Geſellſchaft fol in Nr. 34 
Gracechurch Street in der Stadt London eröffnet werden, oder 
an einem folden Drt in London oder Middlejer, wie es die 
Direction beftimmen wird. 


VI. Haupt⸗Perſonal. 

832. Die Herren Henry William Pech, Henry Trower, 
Jeremiah Colman, Charles Curling, Edwin For, Henry Ghinn, 
Nehemiah Griffith, Samuel Hanfon, George Harker, Frederid 
William Harris, Smith Harriſon, David Hart, Francis Hide, 
Kohn Hodgſon, Kohn Humphery jun, Moß Joſhua, William 
Leask, Williom Lee M. P., Andrew Lust, Sheriff of London 
and Middleſer, John Robert Thomfon jun., Joſeph Underwoor, 
Sohn Kemp Welch follen die erften und die gegenwärtigen 

irectoren fein, 

$33. Die London and County Bank follen die erjten und 
gegenwärtigen Banquiers fein. 

834. Die Herren Martens Thomas und Hollams follen die 
erften und gegenwärtigen Rechtsanwälte fein. 

835, Die Herren William Barton Ford, Alex. Sim und 
Joſeph Pasmore Tate follen die erften und gegenwärtigen 
Rechnungs-Controleure fein. 


vH. Capital. 


886. Die Gefellfchaft kann von Zeit 1a 
ftimmung einer auferordentlihen General » 
Gapital der ang m durch die Ausgabe neuer Nctien von 
urn Pfund Sterling auf 5,000,000 Pfund Sterling 
erhöhen. 


$ 37. Das durch Ausgabe neuer Actien aufgebrachte Capital 
fol, wenn die Gefellichaft bei deren Ausgabe nicht anders be— 
ſchließt, als ein Theil des urfprünglichen Capitals angeſehen, 
und in jeder Beziehung, fei es in Betracht der — 
oder ſonſtwie, denſelben Beſtimmungen unterworfen fein, ala ob 
es ein Theil des urfprünglichen Capitals geweſen märe. 

38. Der I Betrag ded neuen Gapital3 fol, 
menn die Geſell mi bei der Aufnahme defjelben nicht anders 
beſchließt, unter die derzeitigen Nctionäre vertheilt werden. 

839. Die neuen Mctien — zunächſt, wenn die Geſell⸗ 
ſchaft bei der Ausgabe derſelben nicht anders beſchließt, von 
den Directoren, den Actionären im Verhältniß zur Anzahl ihrer 


Zeit mit der Zu— 
Verfammlung das 


4 


— ——e — — — — — — — — — — — — — — — — — — m — — — — 


= 
refpectiven Actien angeboten werden; und diejenigen neu 
Actien, die von den Netionären nicht genommen werd 
dürfen an andere Perſonen zum Verkauf gelangen, melde 1 
Directoren beftimmen, und nöthigen Falls können alle bi 
Actien oder ein Theil derfelben zur Ermwerbung des Gejam 
ejchäftes einer anderen Verſicherungs-Geſellſchaft, oder ein 
heiles derjelben verwendet werden. 
840. Wenn jedoch die Ge Een weitere neue N 
ausgeben follte, nachdem fie ſchon früheren neuen Actien Priorl 
oder Garantie oder andere Special: Privilegien gewährt hat, 
Ken die a. derjenigen neuen Actien, bie folche Spec 
rivilegien erlangt haben, kein Recht auf weitere, neue N 
beanfpruchen dürfen, wenn die Gejellichaft nicht anders beſchli 
841. Durd einen befonderen Befchluß und durch die } 
ftimmung der Inhaber von drei Wiertheilen des Actienwerl 
aller dadurch berührten Netien follen entweder alle Actien, o 
nöthigen Falls, alle Nctien einer Glaffe in eine Heinere Ang 
conjolidirt, oder in eime größere Anzahl getheilt und dadı 
oder anderweitig dem Nominal- oder Gefammt-Nominalbetti 
nad, vermehrt oder vermindert werben. 


VIII. — des Capitals und Ei 
thums der Geſellſchaft. 

842. Die Direction kann von Zeit zu Zeit in ol 
Weife und zu folder Zeit, als fie für nöthig erachtet, von 
verſchiedenen an die Gefellichaft bezahlten Geldern, ohne Un 
ſchied, ob diefe in den von den Nctionären gemachten Depoft 
oder von Ginzahlungen, oder von Prämien auf ®olicen 
Gefellfchaft bejtehen, oder ob fie von anderer Quelle herrüht 
ſolche eigene und befondere Rechnungen führen, als fie, mit $ 
rüdfihtigung des Verſicherungszweckes und der Anfprühe an 
Geſellſchaft in Folge derfelben, für das allgemeine Wohl | 
Geſellſchaft, und für die Art des jedesmaligen Gejchäftes, | 
nöthig erachtet; und kann von Zeit zu Zeit mit der Zuſtimm 
einer außerordentlihen General-Verfammlung alle diefe Gel 
oder einen Theil derfelben, ſowie aud) die angefammelten Sum 
derfelben, zu einem gewiſſen und bejonderen Zwecke oder 3 
Vortheile einer bejonderen Glafje oder befonderer Claffen 1 
Berfonen verwenden. (Ermeitert durch Special-Beſchluß u 
30. December 1862. No. VI. Fol. 15.) 

843. Die Direction kann nach Belieben, und mit oder ol 
Zuftimmung einer ——— General =» Berfammls 
einen Refervefonds feftjeen, und denfelben von Zeit zu 
vermehren, welcher Fonds zur Befriedigung von Anſprüchen 
Verfiherungspolicen, und zu foldhen anderen Zwecken beftin 
fein ſoll, als die Direction für zweckdienlich erachtet, um 
Stabilität und Zahlungsfähigkeit der Gefellfchaft im Allgemei 
zu vermehren. 

844, Diejenigen Koften und Ausgaben, die von Zeit 
Zeit bei der Verwaltung des Gefchäftes der Gefellfchaft entſtel 
mit Binjhluß derjenigen Koften und Ausgaben, die bei 
Etablirung oder bei dem Plan aut Etablirung der Gefellid 
entitanden, und welche nach dem Ermeſſen der Direction billi— 
weiſe einer beſonderen Einnahmsquelle zur Laſt fallen ſoll 
müſſen von dieſer gr auch bezahlt werden, oder derſel 
zur Laft fallen; und folche Koften und Ausgaben, alö nach ! 
Ermeſſen der Direction, von zweien oder mehreren Quellen 
zahlt oder getragen werden follten, müffen in folhem Verhält: 
und in der Meife von denjelben bezahlt und getragen wer‘ 
ald die Direction für geeignet erachten wird. 

$45. Um die bei der Etablirung der Gefellihaft gehal 
Auslagen gleihmäßiger auf mehrere Sabre zu vertheilen, f 
der Direction, jedoch nur, wenn fie e3 für nöthig erachtet, 
nicht anderen Falles, das Recht zu, dad Ganze oder einen T 
diejer Auslagen, ſowie aud die Auslagen für die Abfafjung 
Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, ferner das Ganze ı 
einen Theil der often und Ausgaben, welche die Geſellſe 
vor dem Schluß ihres Yinanzjahres 1861 — 1862 gehabt 


ge 


ur 


—— 


in irgend eine beliebige Anzahl gleicher Theile, jedoch nicht über | entweder in Perſon oder durch Vertreter bei der Eröffnung des 
achn, zu theilen, und einen joldhen Theil in die Gewinn: und | Gefchäftes gegenwärtig ift. 

Verluft Rechnung für das Finanzjahr der Geſellſchaft von 1861 856. Shine eine Stunde nad der zur Abhaltung einer 
bis 1862 in der Meife und in dem Verhältnif zu bringen, als | General-Verſammlung beftimmten Zeit, gleichviel ob diefe die an» 
die Direction für billig hält; und in gleicher Weile einen anderen | fängliche oder vertagte fei, feine befchluffähige Anzahl (zehn) 
dirfee Theile in die Gewinn: und Merluft-Rehnung jedes gegenwärlig fein, jo foll die VBerfammlung, wenn fie auf das 
Ilgenden Finanzjahres zu bringen, bis alle dieſe aleichen Theile | Geſuch der Actionäre zufammenberufen war, aufgelöft werden; 
in die Gewinns und Verluft-Rechnumgen gebracht find; und es anderenfalld foll diefelbe auf den nächſten Wochentag zu derjelben 
il im diefem Falle der Direction das Recht zuftehen, für die | Zeit, und an demfelben Orte vertagt werden; und follte bei einer 
ienigen Theile, die noch micht in die Gewinn⸗ und Werluft: ſolchen vertagten Nerfammlung innerhalb einer Stunde, nad der 
Aechnung gebracht find, eine fchwebende Rechnung über eine | zur Abhaltung derielben anberaumten Zeit, die bejchlußfähige 
Summe zu halten, die dem Betrage dieſer nicht verrechneten | Anzahl nicht gegenmärtig fein, fo foll fie nicht —— vertagt, 


Theile gleihlommt. fondern aufgelöft werden, und außer der Erflärung einer Dividende, 
foll dabei fein Geſchäft vorgenommen werden. 
IX. Unlegung der Gelder, 857. Der Präſident kann nah Belieben jede General-Ber: 


846. Die Direction Tann entweder temporär oder permanent |jammlung, nachdem diefelbe in_gehöriger Form ſich conftituirt 
alle Gelder der Gejellichaft, oder einzelne Summen derfelben, ents | hat, auf einen belichigen, fieben Tage nicht überihreitenden Zeit: 
der in Staatsfonds, oder in Grundeigenthum, oder perlönlichem | raum vertagen, und kann mit der ——— der Verſammlung 
Eigenthum oder in anderem fiheren Befige anlegen, mit Einſchluß dieſelbe auf längere Zeit, oder von Zeit zu Beit oder von Drt 
von Actien in irgend einer anderen Geſellſchaft, jedoch dürfen |zu Ort vertagen. 
diefe Actien nicht einer Geſellſchaft angehören, in welcher die Ver— 858. Auf einer vertagten General-Berfammlung darf Fin 
bindfichleit der Actionäre nicht auf den unbezahlten Actienbetrag | anderes Geſchäft vorgenommen werden, ald dasjenige, das auf 
beſchränkt ift; auch darf fie im Namen der Geſellſchaft oder im der anfänglichen General-Verſammlung unerledigt gelaffen wurde, 
Namen von Guratoren für dieſelbe ohne Zuftimmung einer außer und das auf derfelben hätte verhandelt werden können. 
ordentlichen General-Verfammlung keine Anlage in ihren eigenen 859. Die eine General:Berjammlung ausihreibenden Direc» 
Actien maden. toren, und die eine außerordentlihe General-Berfammlung aus» 

847. Die Gelder der Geſellſchaft dürfen nit nur in ber |fchreibenden Actionäre, follen tejpective —— fieben Tage 
oben erwähnten Weife angelegt werden, — auch zur Erwer⸗ und nicht mehr als einundzwanzig Tage die Berufung der Ver 
bung des ganzen Geſchäfts einer anderen Verſicherungs-Geſellſchaft, fammlung vorher ankündigen. 
oder eines Theils derfelben, verwendet werden. . * Mean eine ( ger auf Bus: als 

eben Tage vertagt wird, fo jollen die Directoren die Vertagung 
X. General:-Berfamminngen der Geſellſchaft. Verfammlung mwenigjtend vier Tage vorher ankündigen. . 

848. Die jährliche General-Verfammlung foll an demjenigen 861. Die Ankündigung einer Seneral-Berfammlung fol mit 
Drte in London oder Middlefer au derjenigen Stunde und an Ausichluf des Tages, an dem fie gegeben wurde, aber mit Ein» 
demjenigen Tage jedes Jahres ftattfinden, den die Directoren von ſchluß des Tages der Verfammlung berechnet werben. 

Zeit zu Zeit beftimmen werden, und fann eine ſolche Verſamm⸗— 862. Ankündigungen von r ausser sen follen 
lung unter vorhergehender Anzeige jedes Geihäft vornehmen, mit Angabe der Zeit und des Drtes der Verfammlung den 
das eime auferordentliche General-Berfammjung auf Grund diefer | Actionären, die als im vereinigten Königreich wohnhaft regiftcirt 
Urlunde — berechtigt iſt. find, durch Circulare oder Zeitungsanzeigen befannt gemacht werden. 

849. Menn die Directoren nicht anders beichliehen, fo foll 863. In jedem falle, wo auf Grund diefer Urkunde, von 
die jährliche General» Berfammlung auf dem SHauptbureau der den auf einer General-Verfammlung vorzunehmenden Geſchäften 
Gefeltfchaft am zweiten Donnerftag im Monate Mai jedes Jahr | Ankündigung erfolgt, ſoll das Circular oder refpective die Zeitungs» 


en Die efle Hührlide @ 1+Berfammt kon "anzeige diefelben genau und deutlich angeben. 
8 50. e erite jährlihe General: Perfammlung foll im 
Monate December 1862 abachalten werden. XI. Befugniffe der General ⸗Verſammlungen. 


851. Nah Gutbefinden dürfen die Directoren zu jeder ber 864. Jede jährlihe General: Verfammlung fann ohne vor 
liebigen Zeit eine aufterordentlihe General-Berfammlung zus hergehende Anzeige Directoren und Rechnungs Controleute wählen, 
a 3 diefelbe darf ferner die Rechnungen, Bilanzen und Berichte der 

852. Auf ein fehriftliches Gefuch, das von wenigſtens zwanzig Direcloren und Rechnungs-Gontroleure empfangen, und entweder 
Actionären unterzeichnet ift, die vereint, nicht meniger als ein JIwan⸗ | gänzlich oder zum Theil verwerfen, als gültig annchmen ober 
vigitel der ganzen Actienzahl haben, foll durch die Directoren eine | bejtätigen; fie darf ferner auf Empfehlung der Tirectoren über 
außerordentliche General: Berfammlung zufammenberufen werden, | eine Dividende oder das darauf Bezügliche, entiheiden, ferner , 
jedoch muß dies Geſuch den Zweck der Werfammlung genau ans | fann fie innerhalb der in Gegenwärtigem enthaltenen Beitimmungen 
geben, und auf dem Hauptbureau abgeliefert oder zurüdgelafien | über die Remuneration der Directoren und Rechnungs Controlcure 
werben, bejtimmen, und darf auf Grund der gegenwärtigen Urkunde alle 

858. Wenn einundymanzig Tage nach der Ablieferung eines | Angelegenheiten der Geſellſchaft oder alles hierauf Bezügliche 
ſolchen Geſuches, die Directoren es verjäumen follten, eine Vers | überhaupt der Discuffion unterwerfen. 
lammlung in Erfüllung desfelben zu halten, fo dürfen die Bittjteller 865. Jede auferordentlihe General » Verfammlung oder 
oder andere Actionäre, deren Anzahl nicht weniger als zwanzig | jährlidie General: Berfammlung darf (unter vorhergchender Ans 
üt, und die vereint, nit weniger als ein Zmwanziaftel der Ger | zeige) jeden Director oder Rechnungs-Controleut, oder jeden An— 
Janımtzahl gewöhnlicher Actien befigen, die Berfammlung zus | geitellten, oder Dfficianten ber Geſellſchaft wegen Mißderhaltens 
lammenberufen. oder Nacläfftkeit, Unfähigkeit, oder wegen jeder anderen von der 

854. Jede General-Berfammlung foll an demjenigen paflen: | Berfammlung für genügend erachteten Urfache entlafien, und fann 
den Drte in London oder Middleſer ftatifinden, den die Directoren | jede etwaige Vacanz im Amt des Directoriums und der Rechnungs: 
Der die zufammenberufenden Actionäre beftimmen werden. Gontrole befegen; fie fann ferner die Anzahl der Directoren ab» 

855. Auf einer General» Neriammlung darf fein anderes | ändern; das Gapital der Geſellſchaft im Ganzen bis auf 5,00,000 
Geſchaft vorgenommen werden, als die Erklärung einer Dividende, Pfund durch die Ausgabe von neuen Actien zu dem Nennwerthe von 
wenn nicht die befchlußfähige Zahl (quorum) von zehn Netionären, | fünfzig Pfund Sterling oder zu größerem oder geringerem Werthe 





- 6 — 


u. und folde Actien können entweder gewöhnliche oder Priori— 
täts-Nctien, oder garantirte Actien fein, oder fönnen andere bejondere 
Vortheile oder Vorreehte geniehen; und kann ferner auf Grund 
der gegenwärtigen Urkunde über alle Angelegenheiten der Gefell» 
haft und alles darauf Bezügliche, entjcheiden. 

866. Die Gefe (haft fann auf einer außerordentlichen 
— ———— durch eine Majorität von zwei Drittheilen 
an Zahl und Werth der, entweder perſönlich oder durch Vertreter 
gegenmärtigen Actionäre befchliehen, daß dad Gefchäft der Lebens— 
verfiherung von ber Gefellichaft begonnen und betrieben werben 
jet. und daf das See⸗Ve ar von der Geſellſchaft 
egonnen und betrieben werben fol. 

8 67. Die Gefellichaft kann durch einen „Special-Beichluh” 
verfügen, daf das Geſchäft überhaupt, oder ein Zweig des Ge: 
ichäftes, an eine andere Compagnie ober Gefellfchaft verkauft 
oder abgegeben werden foll; ſowie aud die Bedingungen feft- 
feten, unter welchen ein ſolcher Verkauf abgeichlofien werden 
foll; ferner, daf das Capital über die obenermwähnte Summe von 
5,000,000 Pfund Sterling hinaus vermehrt werden foll; ferner 
die Bedingungen feitfegen, unter denen diefes weitere Capital 
aufgenommen werben foll und ob mit, oder ohne fpecielle Vor: 
rechte oder Vortheile; auch kann fie als ie zu den geltenden 
Statuten der Gejellichaft oder zum Behufe der Abänderung der: 
felben, neue Statuten befchließen, außer wo foldes im Wider: 
ipruche mit — er Urkunde ſtünde; auch kann ſie von 
Zeit zu Zeit die Zwede, für welche die Geſellſchaft gegründet 
worden, erweitern und ändern; und darf auch andere Zwecke an⸗ 
nehmen, gleichgültig ob diefe allen früheren Smeden der ..— 
ihaft oder einzelnen berfelben ähnlich find, vorausgeſetzt, daß 
eine ſolche Erweiterung, Aenderung oder Annahme eine folche fer, 
wie fie gejeglih vorgenommen werden könnte, wenn die Bus 
ftimmung jedes einzelnen Actionärd dazu erlangt würde. 

8 68. Ein Beſchluß foll ala „Special-Beſchluß“ der Gejell- 
chaft gelten, wenn derjelbe von drei Viertheilen an Zahl und 
Berth der zur Zeit ftimmberechtigten, und entweder ın Perfon | 
oder durch Vertreter in der General:Berfammlung gegenwärtigen 
Actionär angenommen wurde; und wenn dieſe Berfammlung in 
aehöriger Form angekündigt, und die Abfiht einer foldhen Bes 
Ichlupfaffung deutlich ausgeſprochen wurde, und wenn ferner bei 
der nächſten ——— ein ſolcher Beſchluß von einer Majorität 
von den zur Zeit ſtimmberechtigten, und eutweder in Perſon oder 
durch Vertreter gegenwärtigen Actionäre beſtätigt worden iſt, 
welche Verſammlung nach einer Zwiſchenzeit von wenigſtens einem 
Monate und höchſtens drei Monaten nad derjenigen Verſamm— 
iung, auf welcher diefer befondere Beſchluß zuerſt gefaßt wurde, 
ftattfinden muß; und die Erklärung des Präfidenten einer foldhen 
Nerfammlung, daß ein folder Specialbefchluß angenommen jei, 
joll ohne Nachweis der Zahl oder des Verhältniffes der für_oder 
wider gegebenen Stimmen als ein endgültiger Beweis der Thats 
fache gelten, außer wenn eine genaue Stimmenzählung ausdrüdlic 
verlangt wird. 

869. Wenn die Gefellichaft befchlofien haben wird, daß das 
Lebend⸗Verſicherungs⸗Geſchäft oder das Seeverfiherungd-Ge uch 
von der Geſellſchaft begonnen und betrieben werden p ſo 
dürfen die Verſammlungen, auf denen ein ſolcher Beſchluß ges 
fafjt wurde, oder eine andere außerordentliche General-Berfamm- 
fung darf nad; vorausgegangener Ankündigung über alle Ange 
legenheiten entjcheiden, melde nothwendig oder — ſein 
können, um die Geſellſchaft in den Stand zu ſetzen, ein ſolches 
Gejchäft zu betreiben. 

870. Die Defugniß der General-Verfammlungen durch einen 
Specialbefhluß neue Veſtimmungen anjtatt der früheren, oder 


ald Zufäge zu den Statuten der Gefellſchaft vom Zeit zu Zeit we 


u machen, fol fi) au auf jede Aenderung der gegenwärtigen 
Urfunde erftreden, mit Ausnahme desjenigen Statuls der Ge: 
fellfchaft, welches die Verbindlichkeit der Actionäre limitirt und 


fo daß diefes ausgenommene Statut, ald bad einzige 

und unabänderliche der —— bleiben ſoll; aber die Geſell⸗ 

ſchaft foll durch alle ihre Specialbefchlüffe, infolge deren Actien 

mit befonderen Vorrechten ausgegeben worden, gebunden fein, und 

alle neuen Statuten ber Gele ichaft follen demgemäß in Kraft 
ögang bei Generals 


treten. 
x. af 
erfammlungen. 


8 71. Bei jeder General:Berfammlung fol der Präfident der 
Directoren, oder während feiner Abweſenheit, oder wenn er ab⸗ 
lehnt, oder wenn er ſich entfernt, der Vicepräſident, (wenn es 
einen giebt) und wenn dieſer abweſend iſt, oder ablehnt, oder ſich 
entfernt, fo ſoll itgend ein Director, der von den gerade Gegen- 
wärtigen gewählt, oder wenn Fein Director gegenwärtig, oder ge: 
neigt ıft, zu präfibiren, oder fortzufahren zu präfidiren, dann foll 
ein von den gegenwärtigen Actionären gewählter Actionär prä- 

ren. 

872. Das erſte Geſchäft bei jeder General » Berfammlung, 
nachdem der Präfident feinen Sig eingenommen, foll in der Ber: 
lefung des Protocolld der letzten General-Verfammlung beftehen, 
und wenn die Verfammlung der Meinung ift, daß das Pro: 
tocoll von dem Wräfidenten der vorhergehenden Berfammlung 
nicht unterzeichnet fei, fo foll daffelbe, wenn es richtig befunden 
wird, von dem Präfidenten der Verfammlung, vor der es ver- 
lefen wird, unterzeichnet werden. 

873. Ausgenommen die Fälle, in denen in gegenmwärtiger 
Urkunde Anderes beftimmt ift, fo fol jede von einer General« 
Berfammlung zu entſcheidende Frage, außer wenn diefelbe ein« 
ange angenommen wird, durch eine einfahe Majorität der per: 
Önlich anmejenden Netionäre entichieven werden, und zwar burch 
Handaufheben, wenn nicht die Abftimmung durch Kugeln verlangt 
wird. 

874. Jede frage, die nach den Beitimmungen der gegen: 
wärtigen Urkunde durch eine andere als der einfahen Majorität 
der bei der General-:Berfammlung gegenwärtigen Nctionäre ent: 
fchieden werden muß, joll, wenn ſie nicht einftimmig angenommen 
wird, durch Abjtimmung mit Kugeln erledigt werben. 

8 75. Menn nad der Erklärung des Präfidenten der General 
Verjammlung in Rückſicht auf das Refultat der Abjtimmung durch 
Handaufheben, nicht wenigjtens fünf Actionäre fofort die Ab» 
ftimmung u Kugeln —— und ferner wenn vor der Auf- 
löjung oder Vertagung der Verfammlung nicht ein ſchriftliches 
Geſuch von den Eigenthümern von zufammen fünfhundert Actien 
unterzeichnet, überreicht wird, und ferner in folden fällen, wo 
die Abftimmung dur Kugeln nicht durch gegenwärtige Urkunde 
feftgefept ift, iſt die Erflärung des Präfiventen, daß ein Beſchluß 
durdigegangen fei, und eine gleichbedeutende Erklärung im Proto- 
colle der Berfammlung ein hinlängliher Beweis diejer erflärten That: 
ache, ohne daß ein weiterer Nachweis der Anzahl oder des Berhält 
niffes der für oder wider den Beſchluß gegebenen Stimmen noth: 
wendig ift. Hierbei ift jedoch vorbehalten, Sch alle fragen, die ſich auf 
die Ernennung eines Präfidenten irgend einer General-Berfammlun 
oder auf die Vertagung einer General-Verfammlung beziehen, durch 
Handaufheben und nicht durch Kugelung entjchieden werden follen. 

876. Wenn die Nbftimmung duch Kugeln verlangt wird, 
und in ſolchen Fällen, wo eine derartige Abftimmung durch gegen: 
wärtige Urkunde feitgefegt ift, joll Bbe in der Weife, an den 
Drte, und entweder —— oder an ſolchen Tagen innerhalb eines 
Zeitraums von vierzehn Tagen gehalten werden, als der Präſi— 
dent der Verſammlung beſtimmen wird, und das Reſultat der 
Kugelung ſoll als Beſchluß der General-Verſammlung gelten, bei 
cher die Kugelung verlangt wurde. 


XIII. Abſtimmung der General« 


Verſammlungen. 
8 77. Bei jeder Frage, die durch die einfache Majorität der 


| k — 


die verhältnigmäßige Gleichheit der Verbindlichkeit der Actionäre, in einer General-Verſammlung perſönlich gegenwärtigen Actionäre 
ſowie der Intereffen an dem Gewinne der Geſellſchaft feſtſetzt, entſchieden wird, ift jeder perfönlid gegenwärtige und ſtimm— 


> ad 
* 


auf 


* Einem Votum berechtigt, ohne Rüdficht 


er befigt. 

jeder age, über die durch Kugeln abgeftimmt 
B) oder durch Vertreter gegenwärtige oder 

Ein Votum jede Actie, die er befigt. 
Perfonen als eine, zufammen zu einer 
I ‚ jo foll diejenige, beren Namen zuerft im Re- 
2, ala eines des Inhabers einer folchen Actie 
Mein zu Einem Botum in Bezug auf diefelbe berechtigt fein. 
| "Denn ein Bater, ein Vormund, ein Bevollmächtigter, 
ein Teftamentävollitreder oder Adminiftrator, refp. 
eines Irrſinnigen, Blödfinnigen, einer Frau oder 
verſt Actionärs in Bezug auf die Actie bes unbes 
fen ober werftorbenen Actionärs mitzuftimmen gemillt fein 
‚f Ian er in Bezug auf diefe Actie, auf Grund der gegen» 
en Urkunde Actionär werden und fomit fein Votum ab» 


1 Ein bei einer General » Verfammlung gegenmärtiger 
wir kann bei einer daſelbſt verhandelten Frage ablehnen, 
Hanmen; ſoll jedoc durch dieſes Ablehnen nicht ald abweſend 
werben. 

Die Stimmen dürfen entweder perfönlich oder durch 
Her abgegeben werden und jeder Vertreter ſoll fchriftlich mit 
Menbändigen Ramens-Unterjchrift des a ii ernannt 
oder wenn ein folder Auftraggeber cine Corporation ift, 
U dieß unter dem Corporations-Siegel gejchehen. 

788, "Seine andere Perſon ald ein Actionär foll zum Stell 
fr eenannt werden, und das ihn ernennende Inſtrument 
wenigftens drei Tage vor Abhaltung der General-Verfamms 
für welche dieje Ernennung gefchehen, auf dem Hauptburcau 
Beellihaft niedergelegt werden, und fein Stellvertretungs» 
Bel joll nach Ablauf eines Monats vom Datum der Aus— 
Mt (andgenommen in dem alle einer vertagten Verſamm— 


fig. jein. 
Rein Chelinerizehungs- Wasbet, das bei einer erſten 
Mmlung unzuläffig mar, kann bei einer vertagten Verſamm⸗ 
‚jugelof werben. 
8, Stellvertretungs: Mandate follen ungefähr die folgende 


A KAB) wohnhaft zu ..... ‚ Actionär der „Gommercial 
sion Verſicherungs-⸗Geſellſchaft“ ernennt hiermit (CD) 
wohnhaft zu ‚ und in dejlen Abweſenheit (EF) wohns 
& If . — “ zu meinem Vertreter in meiner Abweſen⸗ 
heit, damit er über jede die befagte Gefellichaft angehende 
undrzu verhandelnde Frage auf einer General-Berfamms 
fing der bejagten Sefellfcaft die am 

gehalten werden joll, ſowie auch auf Ä 

jemmlung derfelben in der Weiſe mitjtimme, als der bes 
te (CD) oder reipective (EF) für angemefien hält. 

FR lich defien meine Unterſchrift gegeben. 

Fu (Unterſchrift.) 

Hein Einſpruch darf gegen die Gültigkeit eines Votums, 
Moninen bei der Verſammlung, mo daſſelbe gegeben wurde, 
Mi werben, und jedes Botum ohne Unterjchied, ob in Perſon 
Bundy Vertreter gegeben, das bei einer ſolchen Verſammlung 
angefochten wurde, ſoll für jeden Zweck als gültig betrachtet 


197. Der Präfident einer General» Berfanmlung foll bei 
Met der Stimmen, ob durch Kugelung oder anders, ein 
td ober entjcheidendes Votum haben. 


V. Protokoll der General: Berfammlungen. 
588, Jede Bemerkung im BProtofollsBuche der Generals 
imlungen, die ausdrüdlich befagt, daß fie in Gemäßheit 
Ktmaligen Statuten der Gejellihaft gemacht und unter: 
it, fol in Ermangelung ded —* vom Beate 
Mm authentiiches Zeugniß, und als ein Driginalact der Ge- 
Mil angefehen werden; und es fol in jedem Falle die Laft 














’ 


zen 


ri 

























er 


..... 


7 


[00101000 ——— — — — — — — — — 171 ————— 


des Beweiſes des Irrthums gänzlich der Perſon zufallen, die 
irgend einen Einſpruch gegen die Protokoll-⸗Bemerkung macht. 


XV. Directoren. 


8 89. Die Anzahl der Directoren fol nn meniger als 
neun und nicht mehr als dreißig fein, und falls bie General: 
Verfammlung nicht anders beihlieft, foll die Anzahl derfelben 
———— welche die Direction innerhalb des Zeitraums von 
einem Monat vor der eriten General-Berfammlung für die ge: 
eignete Anzahl erklärt, und innerhalb der befagten Anzahl kann 
die Zahl der Directoren einftweilen von Zeit zu Zeit durch die 
Plenar:Berfammlung der Directoren abgeändert werden; und alle 
von Zeit zu Zeit aus irgend einer Urfache vor dieſer Berfamm- 
lung entjtandenen Vacanzen können von ihnen beſetzt werben. 

5 9. Die Befähigung zum Directoren-Amt fol an den 
eigenen Befit von wenigitens Einhundert Nctien gefnüpft fein. 

8 91. Mit Ausnahme der erjten Actionäre und der von ber 
Direction zur Wahl empfohlenen Actionäre muß jeder Director 
wenigitens ſechs Monate der Inhaber der ihn befähigenden Nctien: 
anzahl geweſen fein. 

$ 92. Auf der jährlichen GeneralsVBerfammlung des Jahres 
1863 und der jährlihen General:Berfammlung jedes folgenden 
Jahres joll wenigſtens ein Drittel der Directoren ihr Amt nieder: 
legen, jo daß nad) dem Jahre 1365 alle dieſe Directoren —— 
ſein werden, die ohne Wiedererwählung am längſten im Amte 
geweſen, und die Verſammlung ſoll zur Beſetzung ihrer Stellen 
eine gleiche Anzahl bejähigter Netionäre wählen. 

8 93. Die Reihenfolge der austreteuden erften und gegen: 
wärtigen Directoren fol vor dem Ende des Monats December 1962 
durch Uebereintommen unter ihnen feftgeftellt werben, oder wenn 
fie fich nicht einigen fünnen, follen fie in alphabetifcher Ordnung 
austreten, fo dab wenigftend ein Drittel der Directoren, oder 
annähernd fo viel, jährlich austreten follen. 

— 94. Wenn zu irgend einer Zeit eine Frage über die 
Rei sr des Austretend eined Directord entſtehen jollte, fo 
foll diejelbe von der Direction entſchieden werben. 

95. Jeder audtretende Director, wenn er anderd dazu be» 
fähigt ift, fol zur Wiederwahl zugelaffen werben. 

96. Ein Netionär, der Fort 9 igt, aber kein austretender 
Director iſt, ſoll zum Director nicht gewählt werden können, 
wenn er nicht wenigſtens vierundzwanzig Tage, oder höchſtens 
ſechs Monate vor dem Tage der Directorenwahl bei dem Secretär 
oder auf dem Bureau der Geſellſchaft eine ſchriftliche, eigenhändig 
unterzeichnete Anzeige von feiner Bereitwilligfeit zum Director 
gewählt zu werben, abgegeben hat. 

97. Bei jeder jährlihen Generals Berfammlung, mobei 
irgend welche Directoren nad der Reihenfolge — 
ſoll das Austreten dieſer Directoren als nach der Auflöſung 
dieſer Verſammlung geſchehen, betrachtet werden. 

8 98. Wenn eine jährliche General-Verſammlung keine 
Directoren anſtatt der austretenden gewählt hat, ſo ſoll dieſe 
Verſammlung auf den nächſten Wochentag um dieſelbe Stunde 
und an ur An Drt vertagt fein, ala für die Abhaltung ber 
eriten fo vertagten Verſammlung beftimmt war, und menn bei 
biefer wieder aufgenonmenen Verſammlung die gehörige Anzahl 
Direetoren nicht gewählt wird, fo follen die austretenden — 
bis zur nächſten jährlichen General-Verſammlung im Amte bleiben, 
und die dann gewählten Directoren ſollen für alle Zwecke der 
Reihenfolge fo angeſehen werden, als ob fie auf der vorhergehen: 
den Verfammlung, wo die Wahl hätte vorgenommen werben allen, 
gewählt worden wären. 

8 99. Ein Director ſoll die Befähigung zu feinem Amte 
verlieren, wenn er nicht länger die befähigende Anzahl eigener 
Actien befigt, oder fallirt, oder infolvent wird, oder feine Zahlungen 
einftellt, oder fich mit feinen Greditoren audgleicht, oder irrfinnig 
oder geiſteskrank wird, oder länger ala ſechs Monate nad) eins 
ander sn Einwilligung der Direction von England abweſend ift; 
oder wenn er irgend ein geminnbringendes Amt oder eine An- 


ftellung bei der Geſellſchaft hat; jedoch darf er der Banquier fein 
oder als Actionär einer incorporirten Geſellſchaft an dem 
Gewinne eines für die Gefellichaft unternommenen Geſchäftes 
betheiligt fein; auch darf jeder Director bei der Geſellſchaft verfichern. 

8100. Ein Director darf zu jeder beliebigen Zeit von 
feinem Wunfche fein Amt niederzulegen jchriftlihe Anzeige machen, 
die er dem Präfidenten der Directoren oder dem Sekretär über- 
geben oder auf dem Hauptbureau der Gejellichaft abgeben muß, 
und fobald die Direction feine Abdanfung angenommen hat, iſt 
fein Amt als erledigt zu betrachten, aber nicht vorher. 

8 101. Jede zufällige Valanz in dem Directorenamte kann 
von der Direction bis zur nächſten General:Berfammlung durch 
die Ernennung eines befähigten Actionärs bejegt werden, der nach) 
allen Richtungen bin, an die Stelle feines Vorgängers tritt. 


XVI. Berfammlungen und Ausſchüſſe der 
Direetoren. 


8102. Die Directoren follen fo oft fie es für nöthig er- 


ihre Verſammlungen entweder vertagen, oder in der Weiſe res 
uliren, wie fie von Zeit zu Zeit für nöthig halten; aud dürfen 
fe von Zeit zu Zeit die zur Gejchäftserledigung beichlußfähige 
Anzahl (quorum) feftjegen, und darf die Anzahl nicht weniger 
als vier fein. 

8108. In der erften oder bei einer der nächſten Plenar- 
Verſammlungen, nad der vollftändigen Reaiftration der Geſellſchaft 
ſowie auch bei der erften oder einer der naͤchſten Plenar-Berfamm- 
lungen nach jeder jährlihen General-Berfanmlung, fol von der 
Direction ein Präjident und ein Bice-Präfident und darf von 
derfelben ein zweiter Bice-Präfivent erwählt werden, die bis zur 
nächſten jährlichen Generalverfammlung im Amte verbleiben. 

8104. Wenn im Laufe eines Jahres in dem Amte bes 
Präjidenten oder VicesPräfidenten eine Vacanz vortommt, fo 
jollen die Divectoren bei der erften oder einer der folgenden 
Plenar » Berfommlungen, nad dem Eintreten einer Tichen 
Dafanz, für die übrige Beit des Jahres einen Präfidenten oder 
refpective BicesBräfivdenten wählen, auch dürfen fie in aleicher 
Weiſe en zweiten Bice-Bräfidenten wählen, wenn deſſen Amt er 
ledigt ift. 

8105. Falls bei der Plenar-Perfammlung der Präfident 
abwejend ift, jo foll von derfelben ein temporärer Stellvertreter 
ernannt werden; ift jedoch der Vice-Präfident, und in Abmwefenheit 
deflen der zweite Vice» Bräfident (wenn es einen foldhen giebt) 
gegenwärtig, fo ſollen diefe Stellvertreter fein. 

8106. Jede in der Plenar»Berfammlung verhandelte Frage 
fol dur eine Stimmen-Majorität der gegenwärtigen Directoren 
entjchieden werden in ber Meile, daß jeder Director Ein Votum 
habe, ausgenommen bei einer Gleichheit der Stimmen, wodann 
der fungirende Präfident noch ein zweites oder enticheidendes 
Votum Bin fol. 

8. 107. Die Directoren dürfen ihre Befugnifle oder eine der 
felben an Ausſchüſſe übertragen, welche Ausſchüſſe aus einem 
ſolchen Mitgliede oder aus folden Mitgliedern beftehen follen, 
als die Directoren für geeignet erachten, auch dürfen fie ihre 
befchlußfähige Anzahl (quorum) ihre Pflichten und ihr Berfahren 
beftimmen und reguliren, und jeder foll über feine Vers 
handlungen ein Protokoll führen und von Zeit zu Zeit über die- 
jelben den Plenar-Verfammlungen Bericht erftatten. 

8109. Ein aus drei oder mehreren Directoren beftehender 
Ausſchuß darf einen Präfidenten wählen, wird aber ein ſolcher 
Präfivent nicht gewählt, oder ift derfelbe in einer Verfammlung 
zu der für diefelbe beftimmten Zeit nicht gegenwärtig, jo dürfen 
die gegenwärtigen Mitglieder einen aus ihrer Mitte zum Prä- 
ſidenten einer Polen Verfammlung wählen. 

8 109. Ein Ausihuß darf nad Gutbefinden zufammentreten 
oder fich vertagen. Die bei einer KAusfhuß« Berlammlung ver: 
handelten Fragen follen durd eine StimmensMehrheit der gegen- 
värtigen Mitglieder entjchieden werden, und bei einer Gleichheit 


8 
achten zur Bejorgung der Geſchäfte ſich verfammeln, und dürfen 


— — —— m — 


der Stimmen ſoll der Präſident einer ſolchen Verſammlung ein 
zweites oder entſcheidendes Votum haben. 

8 110. Alle bei einer Plenar-Berfammlung vorgenommenen 
Handlungen follen felbjt dann gültig fein, wenn bei der Berufung 
der Plenar-Berfammlung irgend ein Formfehler — iſt. 

g111. Alle Handlungen, die von einer als Director fun: 
girenden Perfon, oder von einem Directoren-Ausihuß vorge» 
nommen werden, follen felbft dann, wenn es ſich herausſtellt, 
daß in der Ernennung eines folhen Directord oder eines ſolchen 
Ausſchuſſes ein Formfehler vorgefommen, oder daß ein folder 
Director nicht befähigt war, ebenſo gültig jein, ala ob dieſer 
fehler oder dieſe Nihtbefähigung gar nicht exiftirt hätte. Jedoch 
joll feine Handlung gültig fein, welche von einer folhen Perjon 
oder einem jolhen Ausſchuß vorgenommen wurde, nachdem dieſer 
gehe oder dieje Nichtbefähigung in dem Protocolle der Plenar- 

erfammlung vermerkt worden war. 

8 112. Die Verhandlungen jeder Plenar-Verſammlung und 
das Erfcheinen der Directoren bei derſelben, follen jogleih oder 
fobald wie möglidy nachher, von dem Secretär in ein eigens zu 
diefem Zwecke bejtimmtes Buch eingetragen und von dem Prä— 
fiventen der Berfammlung, bei welcher fie vorgelefen worden, 
unterzeichnet werden, und über das Erjcheinen der Directoren joll 
den Nctionären Bericht erftattet werden. 

8 113. Jede fo eingetragene und unterzeichnete Verhandlung 
fol in Ermangelung eined Beweifes von einem Fehler, als ein 
Driginal»Act ongejehen werben. 


XVII. Befugniffe und Pflichten der Direction. 


8. 114. Die Direction fol mit den folgenden Befugniſſen 
und Pflichten und deren Ausübung betraut werden, nämlich: 

Mit der Dberleitung und Verwaltung der Geſchäfte der 
Geſellſchaft. 

Mit der Ernennung und Eutlaſſung und der Beſtimmung, 
der Pflichten und Gehälter des leitenden Gejchäftsführers (wenn 
ed einen giebt) Dirigenten. Secretäre, Arditecten, Inſpectoren, 
Gehülfen, Agenten und der Diener der Gejellihaft und mit den 
Gautionen, welche diefe zu leiften haben. 

Mit den Brovifiong-Gebühren der Rechts-Gonfulenten, Agenten 
und anderer Perſonen, ob Netionäre oder nicht, welche Provifions- 
Sebühren für oder auf Grund einer oder mehrerer bei der Ge- 
ſellſchaft abgejchloffenen Bolicen oder der Prämie, welche von 
ihnen oder durch ihre Vermittelung bezahlt worden, gegeben 
werden. 

Mit der Ernennung und Entlafiung von Perfonen bei Filial- 
Directionen, mit oder ohne Actienbefähigung in Städten und 
Ortſchaften in Großbritannien und anderswo; und mit der Er— 
theilung folcher Pflichten, Befuaniffe und Vorrechte und Ne- 
munerationen an diejelben als die Direction von Zeit zu Zeit 
für zwecdienlich erachten wird. 

Mit der Zufammenberufung von General:Beerfammlungen. 

Mit der Einleitung, Führung, Vertheidigung, Austragung 
und der Aufgebung irgend eined gerichtlichen Merfahrens durch 
oder gegen die Gefellichaft, oder gegen die Beamten oder in 
anderen Angelegenheiten der — 

Mit der Feſtſetzung des Verſicherungs-Tarifs der Geſellſchaft 
und anderer einſchlägigen Angelegenheiten. 

Mit der Feſtſeßung der Bedingungen der Verſicherungs— 
Policen der Gefellichaft in Gemäßheit der Beitimmungen der 
gegenwärtigen Urkunde, 

Mit dem Abichliefen von PVerficherungs-Policen der Geiell: 
ſchaft und dem Abſchließen von Anleihen auf Hupotheten, Schuld» 
verfchreibungen oder auf andere Weiſe hinfichtlih jeder nad dem 
Ermefien der Direction für das Geſchäft der Gejellichaft noth— 
wendigen Geldjumme, dem Ankauf von Lebens-Intereſſen, Ueber 
lebungs» Anmwartjchaften, Ueberlebungs-Intereſſen Des zweiten 
Grades, Erpectanzen und anwartichaftlichen Anterefien in Erb— 
insgütern oder Zeitpacht-Beſitz oder in ganz freiem oder gewohn— 
eitsrechtlich freiem Grundbefig oder in perfönlidem Einenthum 









ohne Unterfhied, ob es unbeftritten, unbe. 

oder unbedingt fei; dem sagichen anderer 

für die Gefellichaft, und dem Gontrahiren folder 

und PVerbindlichkeiten im Namen der Geſellſchaft, als 

ben Ermeſſen der Direction zur Gefhäftsführuug der Ges 
notwendig erachtet wird. 

H der entweder theilweifen oder gänzlichen Befeitigung 
wi Mens, das die Gefellichaft auf Grund einer —* über: 
vu, welche Befeitigung dadurch ermöglicht wird, daß die 
Siellihaft bei einer anderen Gefellichaft eine ähnliche Police 
ar Bolicen abſchließt. j 

Nit dem Ausftellen und Geben von Quittungen, Empfang: 

deinen und dergleichen, in Bezug auf Geldſummen, melde die 
Örielichaft zu empfangen hat, und auf Anſprüche und order: 
ungen der Gefellicaft 

Mit dem Abſchließen von Vergleihen in Rüdfiht auf Aus: 

kinde der GEndeE ober in Deyun auf Anfprühe und order: 
sen der Gejellihaft; mit der Anheimftellung von Anfprüchen 
und Forderungen der Geſellſchaft oder gegen diejelbe, an Schicds- 
ur und der Ausführung und Lollziehung der Ausſprüche 
delben. 

Mit dem Handeln im Namen der Geſellſchaft in allen 
Lırquerott» und Infolvenz-Angelegenheiten. 

Nilt ver Placirung von Geldern der Geſellſchaft in ſolchen 
ihren Werthen und Anlagen, alö die Directoren auf Grund 
vr gegenwärtigen Urkunde von Zeit zu Zeit für gut erachten; 
oh in Bezug auf Grund » Eigenthbum darf eine ſolche Geld: 
Anlage nicht ohne eine folhe Erlaubniß des Board of Trade 
Indelö-Minifteriums), wie fie nach dem Gefeh erforderlich it, 
vıttnden. 

Mit dem gehörigen Führen der Rechnungen in Bezug auf 
% Einzahlungen, Grevitanweifungen, Auszahlungen, Schulden, 
ie Eigenthum, Güter, Anfprüche und Forderungen 
1 Sehe t. 

Pit dem Abſchließen der —— jedes vorhergehenden 
Ybres bis zum 25. December jedes Jahres, und der Ablieferung 
5 Auszuges oder einer Bilanz derfelben an die Rechnungs: 
Öntroleure, von drei Directoren unterzeichnet, wenigſtens zweis 
@dsierzig Tage vor der nächſten jährlichen General-Berfammlung; 
=» der 24. December jedes am foll als der Schluß des 
ir — der Sefelfiaft etrachtet werden. (Abgeändert 
uch Special-Beichluß vom 30. December 1862, Nr. VILL, Fol. 15.) 

Mit der Dbliegenheit dafür zu forgen, daß die Rechnungen 
re Jahr gehörig abgefchloffen und in Gemäßheit des Geſehes 
2 der gegenwärtigen Urkunde controlirt werden. 

Mit der Nbfaffung eines Berichtes über die Angelegenheiten 
m) Ausfichten der Setellfchaft für jede jährliche General » Ber: 
‚mlung, welcher Bericht folche Details enthalten foll, die zur 
| Mlirung der Rechnungen nöthig fein mögen. 
|, Pit den Aufforderungen an die Aktionäre wegen etwaiger 
| "lungen auf ihre Aktıen. 

„At der Annahme von Borausbezahlungen folder, etwaiger 

"ablungen, und der Beftimmung der Bedingungen, unter denen 

“be Borausbezahlungen angenommen werden jollen. 


„Rt den für die General:Verfanmlungen zu machenden Vor: 
Digen, hinfichtlic) der dabei zu beſchließenden Fragen, nämlich 
A rfe durch einen Spezialbejhluß oder auf andere Weiſe ent: 
den werben follen, und der Abfafjung von fupplementariihen 
® anderen Urkunden, die auf Grund der gegenwärtigen Urkunde 
“loan werden jollen. 

* dem Halten des Regiſters der Actionäre und des Ceſſions— 
ters, 

Mit der Sorge für ein Gefchäftslofal für die Geſellſchaft, 
dm Ankauf oder Pacht von Landbefig, Gebäuden oder Erbs 
"sungen zu diefem Zwede. 

4 Dt der Entfcheidung über die Wappenfigur des Siegels 
& der Erlaubnif der Benupuna deffelben, jedoch in der Weife, 














daf jedes mit dem Siegel zu verfehende Inftrument von wenigftens 
zwei Directoren Ast und von dem Sekretär entweder 
contrafignirt oder mit den Anfangsbuchftaben feines Namens vers 
jehen fein fol. (Modificirt durch Spezial-Bejhluß vom 30. Des 
cember 1862, Nr. I, Fol. 15.) 

Mit der Sorge für die fichere Aufbewahrung des Siegel3. 

Mit der Sorge, daß alled dasjenige vorgenommen werde, 
was die Landesgeſetze vorschreiben. , 

Mit der Sorge dafür, daj; Alles dasjenige gejchehe, was die 
Gefellfhaft in den Stand fept, eine Beſchränkung der Zahlungs» 
verbindlichkeit der Actionäre zu erlangen, falls dies durch irgend 
eine Parlaments:Acte rathfam werden follte. 

Mit der Ermittelung und Bezahlung aller derjenigen Aus— 

aben, die durch die Bildung, Gründung und Regiftration der 
Sefellichaft entjtanden find. 

Mit dem Ankauf oder der ——— des Geſchäftes, oder 
eined Zweiges einer anderen Gefellichaft, fer dies Feuer⸗ Lebens: 
oder Seeverfiherung; und der Beltimmung ber Bedingungen 
eined foldhen Ankaufs oder einer ſolchen Berfchmelzung, fowie 
auch der Entſcheidung, ob die Zahlung in Geld oder Actien 
oder theils in Geld und theils in Actien geſchehen fol. 

Mit der fonftigen Beuuffchtigung, Leitung und Regulirung 
aller anderen Angelegenheiten der Gejellfhaft, ausgenommen in 
folden Fällen, wo durch gegenwärtige Urkunde andere Be: 
jtimmungen getroffen find. (Erweitert dur Special» Befdhluf 
von 8. ML Fol. 16.) 

8 115. Die Directton fol außer den oben erwähnten, Befug- 
niffe und Pflichten ausüben, die durch die ——— und 
— egenwärtige Urkunde den Directoren entweder direct ober 
dur —— verliehen und auferlegt ſind. 

$ 116. Es ſoll der Direction das Recht zuſtehen, mit ber 
an einer auferordentlichen General » Berfammlung von 

eit zu Seit zu entſcheiden, in welchem nn der Gewinn 
der Gefellihaft (mern ein folder da ift) in Bezug auf jeden der 
verſchiedenen Fonds, die etwa gejondert verwaltet werben, unter 
den Inhabern der auf diefe Fonds refpective verficherten Policen 
vertheilt werden fol, ſowie auch zu enticheiven, in welcher Weife 
diefer Gewinn vertheilt werden fol, ob durd die Erhöhung der 
dur die Policen verfiherten Summen, oder ob durch Herab— 
ſetzung der fünftig darauf zu zahlenden Prämien, oder durch die 
Auszahlung einer Baarjunme, und ob in einer oder im mehreren 
der erwähnten Weifen, oder auch anders; ferner die Art und 
Weiſe zu beftimmen, in welcher die Inhaber folder Policen dieje 
Gemwinnantheile befommen follen, aud dürfen fie diefen Ins 
habern die Wahl in diefer Beziehung geftatten oder verweigern. 
$ 117. Jede Rechnung der Directoren foll, wenn fie von 
einer General » Berfammlung durcgefehen und angenor.nen iſt, 
für endgültig betrachtet werden, ausgenommen, wenn innerhalb 
der zwei nächſtfolgenden Monate Irrthümer darin gefunden werden. 
118. enn innerhalb des erwähnten Zeitraums irgend 
ein Irtthum gefunden wird, fo ſoll die Rechnung fofort berichtigt 
und nachher I endgültig betrachtet werben. 

$ 119. Die geringfte Remuneration der ſämmtlichen Direc- 
toren foll vom 30. Auguft 1861 an 2500 Pfund Sterling be» 
tragen und fol diefe Summe unter die Directoren in der von 
are felbft von Zeit zu Zeit zu beftimmenden Weife vertheilt 
werden. 


XVII. Controleure. 


8 120. Drei Actionäre ſollen von jeder Ben Generals 
Verſammlung zu Gontroleuren für das folgende Jahr ernanni 
werden, und follen diefelben zufammen, oder zwei von ihnen, bie 
Befugniß haben, auf Koſten der Geſellſchaft einen oder mehrere 
Rechnungsführer von Fade zu Hülfe zu nehmen. 

$ 121. Ihre Remuneration fol von den fie ernennenden 
Verlammlungen feftgeient werden. 

8 122. Sie follen vie Rechnungen der Gefellfhaft mit Zus 


trundelegung bed Gefeges und der gegenwärtigen Urkunde con» 
groliren. 

123. Jede per Vacanz in dem Gontroleur:Amte, wo⸗ 
durch die Anzahl auf Einen reducirt wird, foll durch eine zu 
diefem Zwecke zufammenberufene außerordentlihe General-Ber: 
fammlung bejegt werben. 

124. In der Abwefenheit eine Controleurs dürfen die 
mei — die Pflichten und die Befugniſſe der Controleure 
ausüben. 

$ 125. Menigitend achtundzwanzig Tage vor jeder jährlichen 
Seneral:Berfammlung follen die Directoren den Gontroleuren 
die jährlihen Rechnungen und Bilanzen, die der Berfammlung 
vorgelegt werden follen, übergeben, und die Eontroleure follen 
diefelben empfangen und prüfen. 

8 126. Innerhalb vierzehn Tage nad) dem Empfange ber 
Rechnungen und Bilanzbogen follen die Gontroleure dieſelben 
für richtig erflären, oder wenn fie das nicht vermögen, follen fie 
einen bejonderen Bericht darüber erftatten, und den Directoren 
Rehnungen und Bilanzen nebjt Bericht darüber (wenn ein 
ſolcher nöthig ift) übergeben. 

$ 127. Zehn Tage vor jeder jährlichen General:Berfamm- 
lung follen die Directoren ein gedrudtes Exemplar der controlirten 
— und Bilanzen nebſt dem Berichte der Controleure 
darüber (mern dieſer nöthig ift) an jeden, als im Vereinigten 
Mönigreiche eg regiftrirten Actionär und zwar an jeine 
regiftrirte Adreſſe überfenden. 

) 128. Ber jeder jährlihen General-Verſammlung foll der 
Deriht der Sontroleure (wenn einer vorhanden) nebft dem Bericht 
der Directoren, der Verſammlung vorgelejen werben. 

8129. Das ganze Jahr hindurch, und zuallenthunlichen Stunden 
des Tages Sollen die Gontroleure refpective Zutritt zu den 
Rechnungsblichern und Regifterbüchern der Geſellſchaft, und Ein» 
ficht in diefelben haben, mit Zuziehung der Gehülfen und Anderer, 
und mit foldhen Erleichterungen, als die Eontroleure billigermeife 
verlangen können. 

, Baar Vor der erften jährlichen General-Berfammlung foll 
die Direction die Controleure ernennen und deren Remuneration 
nad Ermeſſen beftimmen. 


XIX. Direetoren, Curatoren und Angeſtellte. 


$ 131. Es follen folde und fo viele Guratoren zu irgend 
einem Zwecke der Gefellichaft ernannt werden, als die Directoren 
jeder Zeit für angemefjen halten, und fie follen ſolche Befugniſſe, 
Tolche Garantien und folde Pflichten erfüllen, und ſolchen Regeln 
unterworfen fein, als die Directoren zu befchließen für nöthig 
erachten werben. 

8 132. Den Directoren, Euratoren, Eontroleuren, Dirigenten 
dem Sekretär und anderen Angeftellten follen alle in ihren Amts 
verrichtungen, oder durch diefelben entjtandenen Verlufte und Aus: 
gaben vergütet werben, außer wenn ſolche die unvermeidlichen 
Folgen ihrer eigenen Fehler oder ihrer millfürlichen Handlungs» 
weile waren. 

$ 133. Sein Director, Curator, oder Angeftellter foll für 
einen anderen Director, Curator oder Angeftellten verantwortlich, 
fein, noch für feine Mitunterzeihnung einer Quittung oder für 
jeine Mitwirkung mit feinen Amtscollegen, noch auch hr irgend 
einen Verluft, oder eine Ausgabe der Gejelliaft, außer wenn 
‚oje die Folge feiner eigenen Fehler oder feiner millfürlichen 
Handlungsweife waren. 

8 134. Die Rechnungen jedes Guratord oder Angeftellten 
lönnen entweder ganz oder zum Theil von den Directoren gut⸗ 
geheisen und bezahlt, oder verworfen werben. 

$ 135. Jeder Angeftellte der Gefellichaft, der —— hat, 
oder inſolvent — oder ſich mit feinen Gläubigern vers 
glihen hat, fol in Folge deſſen die Fähigkeit verlieren, als Ans 
een der Geſellſchaft zu handeln und ein folder zu fein, 
aufhören. 

8 186. Jedoch follen feine Amtshandlungen jo lange rechts⸗ 


10 — 


kräftig und verbindlih für die —— ſein, als ob er die 
Sahı feit nicht verloren hätte, bis feine Nihtbefähigung im Prı 
tofolle der Directoren vermerkt worden ift. 

137. Der Sekretär fol die Verhandlungen, Bücher um 
Papiere der Gefellfhaft aufbewahren und fol zmifchen gehn un 
zwölf Uhr Vormittags oder zu ſolchen anderen tWunlichen tunder 
als die Directoren von Zeit zu Zeit deftimmen werden, diejenig 
Einficht des Negifterd der Nctionäre erlauben, die von dem Ge 
fege vorgefchrieben ift, mit der Bedingung, daß jeder Nctionä 
oder jede andere Perfon vor dem Einfeben in ein eigens zi 
diefem Zwecke beftimmted Buch feinen Namen einſchreibe; unl 
der Sekretär foll vor jeder jährlihen General-VBerfammlung jedi 
Einficht irgend eines Buches oder einer Rechnung der Geſellſchaf 
erlauben, welche die Direction geftatten mag, er darf jevod 
em Einfiht der Verhandlungen, Bücher oder Papier 
erlauben. 

8 138. Der Sekretär fol allen Documenten, Die befiegell 
werden müflen, mit der Ermächtigung einer Plenar:Berfammlung 
zu folden Zeitpunkten und in der von letzterer beftimmten Weiſe 
dad Siegel beifügen, und foll alle folhe Documente contrafigniren. 
et durch Special:Beichluß vom 30. December 1862, Nr. ], 
Fol. 15.) 

8 139. Die Direction darf einen temporären Stellvertreter 
des Sefretärs ernennen, welcher zu den Zweden der gegenmärtigen 
Urkunde, als der eigentliche Sekretär angefehen fein —* 


XX. Metien. 

$ 140. Die Actien ſollen mit fortlaufenden Nummern ver 
jehen werden und mit Nummer Eins anfangen. 

$ 141. Jede Aectie foll als perjönlihes Eigenthum gelten, 
und als ſolches übertragen, jedoch nicht getheilt werden Fönnen. 

8 142. Die Vertheilung derjenigen Xctien, die am Tage der 
vollftändigen Regiftration der Gefelichaft etwa nicht vertheilt fein 
follten, oder deren Vertheilung nicht gutgeheifen wurde, ſowie 
die Vertheilung nachträglicher Actien, falls ſolche nachträglide 
Actien auf Grundlage der in gegenmärtiger Urkunde, zu dieſem 
Zwecke feftgefegten Regeln ausgegeben werben, ſoll von ben jedes» 
maligen Directoren allein vorgenommen werden, jedoch follen die 
Directoren bei der Bertheilung der nachträglichen Actien die Wünſche 
ver General:Verfanmlung, durch welche die Ausgabe derjelben 
bejchloffen werben, berüdfchtigen, , 

g 143. Die Gefellihaft anerkennt Fein aus Billigkeit herzu- 
leitendes zufälliges, fünftiges oder theilmeijes Sntereffe in einer 
Actie, auch hält fie fih nur bezüglich derfelben — Abſolutrecht 
einer ſolchen Perſon gebunden, die von Zeit zu Zeit als Inhaber 
derjelben regiſtrirt iſt, ſowie durch das Recht eines Vaters, Vor: 
mundes, eines Guratord, eined Ehemannes, Teftamentvollitreders 
oder eined Curators der Maffe eines Falliten oder Zahlungsun: 
fähigen, welche Perſonen auf Grund der gegenwärtigen Urkunde 
Nctionäre einer ſolchen Nctie werden, und diefelbe übertragen 


dürfen. 
XXL Uebertragung der Uctien. 

8 144. Die —— von Äctien ſoll nur in der durch 
das Geſetz vorgefchriebenen Weife gejchehen. 

8 145. Dad Negifter der UÜebertragungen fol unter der 
Controle der Direction von dem Selretär geführt werben. 

8 146. Die Uebertragungsbücher follen für einen Zeitraum 
von nicht mehr als — Tage unmittelbar vor der jahrlichen 
General:Berfammlung jedes Fahre, ſowie auch zu jeder anderen 

eit gejchlofien werden, welche die Directoren für zwedmäßig 
— jedoch ſo, daß dieſelben im Ganzen nicht für einen 
rößeren Zeitraum als einundzwanzig Tage in jedem Jahre ge— 
—32* werden. 

147. Der Vater, Vormund, Ausſchuß, Ehemann, Teſtamenls⸗ 
volljtreder oder Adminiſtrator reſpective eines Kindes, eines 
Irrfinnigen, Blödſinnigen, einer Frau oder eines verſtorbenen 
Actionärs, ſoll als ſolcher fein Actionär fein dürfen. 

8 148. Jeder Vater, Vormund, Ausſchuß, Ehemann, 









oder Aominiftrator darf jede Actie des 


Mer Actionär werden, nachdem er den Directoren 
i8 feines Rechts gegeben, als fie für gegründet 
halten; und eine Eintra ung des Bexweiſes foll in 
Directoren zu diefem Zwede beftimmtes Buch gemacht 


Der Geifionär der Mafle eined banquerotten oder 
nfähigen Actionärs foll als folcher Fein Actionär 


Die Geffionäre der Maſſe eines banquerotten oder 
dürfen Az Aetie des Falliten 


in ein von den Directoren zu diefem Zwecke 
eſt emacht werben. 

Die Uebertragung einer Actie ſoll von keiner Perſon 
cher gemacht werden, als bis dieſelbe dem Sekretär oder dem 
— wenigſtens ſieben Tage vorher ihren Wunſch, die 
agung zu machen, notificirt hat, nebſt Angabe der Nummer 
der zu übertragenden Actie, fomwie des Namens, des Wohnortes 
und — des gg Ceſſionärs. 

S 152. Die Uebertrag einer Aetie ſoll nicht ohne Zu— 
fimmung der Directoren we Po und eine Eintragung dieſer 
Juftimmung foll in das ghrototoll ihrer Verhandlungen oder in 
ein zu dieſem Zwecke von ihnen beftimmtes Buch gemacht werden. 


XXII. Hetionäre. 

8 153. Es foll Niemand als der Geffionär einer Xetie 
tegiftrirt werben, bis er daB nach der geſetzlichen Worfchrift voll: 
jogene Document der Webertragung dem Haupibureau der Gefell: 
haft übergeben hat. 

154. Das Regifter der Actionäre joll unter der Gontrolle 
der Di 

8 155. Jeder Actionär foll von Zeit zu Zeit dem Sekretär 
keine Wohnungsadrefie im Vereinigten Königreihe angeben, und 
diefer von Zeit zu Zeit fo regijtrirte Wohnort fol zu dem Zwecke 
des —— und des Gegenwärtigen als ſein Wohnort betrachtet 
wer 


XXIII. Vetienſcheine. (Certificate). 


156. Jeder Actionär ſoll nach dem Ermeſſen der Dierctoren 
zu Einem Aclienſchein unter dem Siegel der Geſellſchaft in Be: 
ug auf alle feine Actien oder zu mehreren Nctienfcheinen bes 
techtigt fein, in der Weife, daß jeder Actienſchein auf einen Theil 
ſeiner Actien Tautet und die Nummer der Nctien [pecificirt. 

8 157. Wenn ein Nctienfhein abgenugt oder verloren ift, 
fo darf er gegen Bezahlung von nicht * als zwei Schilling 
und ſechs Pence, falls nicht unentgeltlich, als die Directoren vor—⸗ 
ihreiben, erneuert werden, und follte der erjte Nctienfchein zum 
Behufe der Ungültigkeits-Erklärung oder Vernichtung nicht beis 
gebracht werben können, fo fol gegen Beibringung eines foldhen 
Beweifes Binfichtlich des Verlufes oder der Vernichtung des 
eriten Scheines, und gegen die Beftellung folder Sicherheit, oder 
unter folden anderen Bedingungen, als die Directoren in jedem 
einzelnen Falle billigerweife verlangen können, ein neuer Actien⸗ 
ihein auögeftellt werben. 


XxXIV, Dividenden, 


8 158. Alle Dividenden auf die Actien follen durch eine 
General-Berfammlung erklärt werden, und follen nur aus dem 
Reingewinn der Gejellfchaft und nad denjenigen Beftimmungen 
acwährt werben, die in — Urkunde zu dieſem Zwecke 
niedergelegt find; und feine Dividende ſoll (unbeſchadet einer 
etwaigen Prioritätds oder garantirten Dividende) die von den 
Direetoren der General:Berjammlung empfohlene Summe über: 
Ihreiten. (Abgeändert durch den Special: Bejhlufß vom 8. März 1870 
und durch Special-Befchluß vom 14. Mär) 1877 ol. 16.) 


11 





ection von dem Sekretär gejührt werben. | einzeln als 
16 


8 159. Denn ein Actionär der Geſellſchaft etwas fchuldet, 


oder verftorbenen Nctionärs übertragen, |fo follen entweder alle an ihn zu zahlenden Dividenden oder 


ein hinlänglicher Theil derfelben von der Gefellfchaft zur Abs 
tragung einer folhen Schuld verwendet werben. 

8 160. Die Gejellfchaft hat ein erftes und privilegirtes 
Retentiond» und Klagerecht gegen jeden Actionär, der zu irgend 
einer Zeit, entweder allein oder in Verbindung mit einer anderen 
Berfon bei der Gefellichaft in Schuld fteht; ohne Unterſchied, ob 
diefe Perfon Actionär ift oder nicht, und ob die betreffenden 
Actien auf diefen Nctionär allein oder auf ihn in Verbindung 
mit einer anderen Perfon regiftrirt find. (Ergänzt durch Special: 
Beihluß vom 30. December 1862, No. XI Fol. 16.) 

8 161. Dividenden auf Actien, die keinen rehtsmäßigen und 
regiftrirten, und zur Empfangnahme der Zahlung berechtigten 
Inhaber haben, ken o lange ſchwebend bleiben, bis irgend 
eine Perſon als der Inhaber folder Actien regiftrirt ift. 

$ 162. Unbezahlte Dividenden werden von ber Geſellſchaft 
nicht verzinit. 

8 163. Dividenden, welche innerhalb fünf Jahren nad) der 
Erklärung derjelben nicht von einer Perſon reflamirt werdeu, die 
Anfprüce darauf hat, und die zum —— derſelben und zur 
Ausſtellung einer gültigen Quittung darüber berechtigt iſt, ſollen 
nad) Verlauf dieſer * zu Gunſien der —— verfallen; 
aber die Direction darf nach Ermeſſen dieſes Verfallrecht aufheben. 


XXV. Einzahlungen. 

8 164. Alle Einzahlungen auf Actien follen nah dem Er- 
meſſen der Gefellfchaft geichehen, jedoch fo, daf die Aufforderung 
dazu wenigftend einen Monat vor jeder Ginzahlung erfolgt. 

$ 165. Die Aufforderung zur Zahlung joll dann ald ges 
ichehen betrachtet werden, wenn der dazu ermächtigende Beſchluß 
von der Direction gefaßt worden ift. 

$ 166. Seine Einzahlung foll innerhalb dreier Monate nad 
einer früheren gemacht werben. 

167. Die vereinten Inhaber einer Actie follen fomohl 
verbunden zu allen Einzahlungen verpflichtet fein. 
5 Wenn ein Actionär einer Aufforderung zur Ein: 
zahlung an dem dazu beftimmten Tage nicht entfpricht, ſo foll er 
auf den rüdftändigen Betrag ſolche Binfen bezahlen, als die 
Directoren zur Zeit der Aufforderung feftgeiegt haben mögen, 
und zwar von dem zur Zahlung beftimmten Tage bis zu dem 
Beitpuntte, wo die Einzahlung wirklich gefchieht. 

$ 169. Ein Actionär fol fo lange nicht ftimmberechtigt fein 
oder dad Privilegium eines Actionärs genichen, alö eine von ihm 
zu leiftende Zahlung nicht erfolgt iſt. 


xXVI Das Verfallen der Aetien. 

8 170. Wenn ein Nctionär eine Einzahlung an dem dazu 
bejtimmten Tage unterläht, jo dürfen die Directoren zu jeder 
Zeit nachher, fo lange die Einzahlung nicht geihehen, ihm eine 
Mahnung, die ihn zur . der ſchuldigen Summe nebjt den 
daraus erwachſenen Zinjen ———— — laſſen. 

8 171. Die Aufforderung ſoll einen weiteren Tag und einen 
Drt beftimmen, an dem eine jolhe Einzahlung geleitet werden 
fol. Auch fol fie erklären, da im Falle der Nichtbezahlung zu 
der beftimmten Zeit und an dem beitimmten Drt, die Aetien, 
hinfichtlich deren die Aufforderung geſchehen, als verfallen erklärt 
werben Fönnen. 

8 172. Wenn der oben erwähnten Mahnung nicht Folge 
geleiftet wird, fo können alle diejenigen Actien, hinſichtlich deren 
die Mahnun gelgehen, durch einen Beſchluß der Directoren als 
verfallen erklärt werden. 

$ 173. Jede fo verfallene Actie foll ald das Eigenthum der 
Geſellſchaft erklärt werden, und darf zu jeder Zeit, nachdem biefer 
Verfall von einer GeneralBerfammlung beftätigt worden, vers 
kauft und in folher Weife übertragen werden, ald die Directoren 
für geeignet erachten; oder diejelben dürfen annullirt werben. 

174. Seder Actionär, deſſen Actien für verfallen erflärt 
werden, fol nichtöbeftomweniger gehalten fein, der Geſellſchaft alle 


auf diefe Actien zur Zeit des Verfalls noch gebührenden Ein: 
zahlungen zu leiften. 

8 175. Wenn Jemand auf eine Nctie einen Anſpruch hat, 
ohne feinen Anfpruc durch die Regiftration feines Namens als 
Inhaber derjelben nah den Beftimmungen der negenmwärtigen 
Urkunde legalifirt zu haben, es troß der Aufforderung der Direc- 
tion ſechs Monate lang unterläßt, fi zu legalifiren, jo dürfen 
die Directoren gleich nach dem Ablauf dieſes Zeitraums eine jede 
ſolche Actie ald zu Gunften der Gefellfchaft verfallen erklären. 

8 176. Wenn ein Nctionär, ausgenommen auf Grund einer 
mit der Geſellſchaft abgeſchloſſenen Berficherungs-Bolice, gegen 
die Geſellſchaft, oder gegen die Directoren, oder gegen einen der 
felben ın ihrer Eigenfhaft als ſolche, bei irgend einem Gerichte, 
mit einem Proceß droht, einen folchen beginnt oder führt, fo 
follen die Nctien eines ſolchen Actionärs auf Empfehlung der 
Direction und mit der ——e einer General-Verſammlung, 
ſelbſt wenn ein ſolcher Proceß noch im Gange iſt, und mag die 
angebliche Veranlaſſung zu demſelben geweſen ſein, welche ſie 
wolle, zu Gunſten der Geſellſchaft als gänzlich verfallen erklärt 
werden, aber in jedem derartigen Falle ſoll die Geſellſchaft inner— 
halb vierzehn Tagen nach dem Verfalle, ihm den vollen Werth 
der Actien nach dem Coursſtande zur Zeit des Verfalls zurück— 
zahlen, welcher Werth in ſtreitigen Fällen durch Scieds- 
richter beftimmt werden fol. 

$ 177. Der Berfall einer Nctie fol die Erlöfchung aller 
Intereffen, Anſprüche und Forderungen an und gegen die Ges 
jellichaft hinfichtlich der Actie und aller anderen Rechte auf die- 
felbe nach fich ziehen, mit Ausſchluß folder Rechte, die durch 
gegenwärtige Urkunde ausdrüdlich ausgenommen worden find. 

8 178. Jedoch darf die Strafe des Verfalld einer Actie 
innerhalb zwölf Monaten, nachdem diejer Verfall erklärt worden, 
von den Directoren nah Ermeſſen erlaflen werden, wenn der 
Schuldner alle der Gejellichaft gebührenden Summen, und die 
durch Nichtzahlung veranlaften Ausgaben wieder erftattet, und 
eine folche Geldbuße erlegt, ald die Directoren für billig halten 
werden; jedoch foll die Straferlaffung nit ald von Rechtöwegen 
gefordert werden können. 

8 179. Der Berfall einer Actie fol den Anſpruch auf Divis 
denden oder auf eine Dividende, die darauf ſchon erklärt ift, 
nicht beeinträchtigen. 

$ 180. Der Verkauf und andere Verwendung der vers 
fallenen Actien dürfen von den Directoren zu der ihnen belie: 
bigen Zeit und zu den ihnen beliebigen Bedingungen gefchehen. 

8 181. Eine mit dem Siegel und mit der Unterjchrift zweier 
Directoren verfehene, und von dem Sekretär contrafignirte Er: 
Härung, daß eine Actie auf Grund der gegenwärtigen Urkunde 
von Rechtswegen verfallen ijt, mit der gleichzeitigen Angabe des 
Datums eines folhen Verfalls, foll zu Gunften jeder Perion, 
die darauf Anfpruch macht, Inhaber einer ſolchen Actie zu fein, 
alö ein gültiger Beweis der erflärten Thatjachen angejchen jein; 
und eine Eintragung von der —— einer ſolchen Erklärung 
ſoll entweder in das Protokoll der Verhandlungen der Directoren, 
oder in ein dazu bejtimmtes Bud) gemacht werden. 


XXVIH. VBerfallene und angefanfte Uetien. 
8 182. PWerfallene oder zum Mortheil der Geſellſchaft an» 
gekaufte Actien dürfen nach dem Ermefjen der Direction verkauft 
oder abgegeben, oder wenn dies der Vortheil der Geſellſchaft er- 
heiſcht, gänzlich annullirt werden. 


XXVIMI. Anzeigen. 

8 183. Anzeigen, die nach den Vorjchriften der Geſellſchaft 
oder aus anderen Gründen den Actionären gemacht werden 
müfjen, können, wenn fie in der Form von Gircularen geſchehen, 
entweder perjönlich oder durch Boten, oder durch an die regiftrire 
ten Mohnorte der Netionäre mit der Poſt gejandte Briefe ges 
macht werden; und jede ſolche entweder übergebene oder durch die 
Poſt Überfandte Anzeige foll in der Weife betiachtet werden, als 
ob fie an dem Tage der Ueberreihung oder einen Tag nad der 


12 — 


EPTTER@URE 
J * 


Aufgabe auf die — gemacht worden wäre, ſelbſt wenn bie 
Perſon, an die fie adreſſirt war, geftorben fein, oder dieſelbe 
nie empfangen haben jollte. 

184. Jede Anzeige von einer General:Berfammlung, Die 
wenigſtens zmeimal an zwei Tagen nacheinander in wenigſtens 
drei Londoner Tageblättern gemacht morben, foll in Fällen, vos 
die Zeit und ber Et für die Abhaltung einer ſolchen Verſamm⸗ 
lung und der Zweck derjelben angezeigt werden müflen, jofern 
derfelbe in der Anzeige angegeben wird, als eine hinlängliche 
Anzeige für jeden —2** und jeden Policen-Inhaber gelten 
und ebenſo entſcheidend ſein, als ob ein Anzeige-Eircular an ihn 
perjönlich abgeneben morden wäre. 

185. Alle Anzeigen, die den 
müſſen, follen in Bezug auf eine 
zweier oder mehrerer Perfonen  ift, 
werden, deren Namen zuerft im Negifter der Actionäre fteht, und 
die fo gemachte Anzeige fol für alle Inhaber diefer Nctie ges 
nügend fein. 

8 186. Jede Anzeige, die ein Actionär der Geſellſchaft zu 
machen hat, darf entweder in dem Hauptbureau der Geſellſchaft 
abgegeben, oder derfelben durch die Poſt zugelandt, oder einem 
Director, oder dem Sekretär der Gefellfcaft behänbdigt werden. 


XXIX. Juſatz⸗Urkunden. | 

8 187. Jede Zuſatz-Urkunde, die dur einen „Special-Be— 
ſchluß“ gemacht wird, ſoll mit dem Siegel der — und mit 
der Unterſchrift, und mit dem Siegel jedes anderen Mitcontra— 
henten (wenn ein folder vorhanden) verfehen fein, und es ſoll 
nicht geboten fein, Die Nctionäre oder einen u als Nctionär 
zu Gontrahenten zu machen, fondern die Vollziehung derfelben 
auf Grund des Gejetes, durch oder im Namen der Gejellichaft, 
joll für alle Actionäre, deren Teftamentsvollitreder, Adminiſtra— 
toren und Geifionäre rejpective bindend jein. 

$ 188. Jede Zuſatz- Urkunde, die nach dem Gefehe in ge- 
höriger Form regiftrirt fein muß, ſoll auch demgemäß regiftrirt 
werden. 

XXX. Beſchränkung der Verbindlichkeit 

der Aetionäre. 

8 189. Wenn zu irgend einer Zeit eine Parlamentö-Acte 
durchgeht, vermöge deren duch die Regiltration der Gejellfchaft 
oder auch anders die —— der Verbindlichkeit der Actio— 
näre erlangt werden kann, jo foll die Direction die un- 
bedingte Vollmacht befigen, nad ihrem Ermeſſen alle die- 
jenigen Schritte zu thun, und zu allen denjenigen Hand: 
Iungen ihre Zuftimmung zu geben, welche die Direction für 
dienlich erachtet, um die Beſchränkung der Verbindlichkeit und 
andere Vortheile der Acte zu erlangen, und fie dürfen zu diefem 
Zwecke jede Nenderung, oder jede Aufhebung, oder Ermeiterung 
der Statuten der Gejellfchaft, mit Ausſchluß der Orundgefetse 
derjelben, vornehmen. 

8 190. Wenn jedoch die Direction es nicht für zweckdienlich 
hält, irgend welche Schritte zu thun, wodurd die Sekifchaft der 
Acte unterftellt wird, jo foll fie innerhalb ſechs Monaten nach 
dem Geſetzwerden derjelben eine aufßerordentlihe General:Rer- 
jammlung zufammen berufen, und derjelben die Angelegenheit 
ur Berathung vorlegen und der hierüber gefafte Beichluß der 
Verſammlung foll für die Direction, für die Gejellfchaft und für 
alle Actionäre bindend fein. 

191. Wenn jedoch der Beihluß der Verfammlung gegen 
die Unterſtellung der Gejellichaft unter die neue Acte lautet, fo 
darf auf Empfehlung der Direction die Angelegenheit einer noch— 
maligen auferordentlichen Generals-Berfammlung vorgelegt werden, 
und der hierüber gefaßte Beihluß der Verſammlung Toll in gleider 
Weife bindend fein. 


XXXI. Auflöſung der Gejellichaft. 
8 192. Wenn zu irgend einer Zeit die Hälfte des fubjcris 
birten Gapitals, fei dies * eingezahlt oder nicht, verloren ſein 


Aetionären gemacht werden 
—* Actie, die im Beſitze 
erjenigen Petſon zugeſtellt 












per DBerkuft eingetreten fei, fol als ein entjcheidender 

Thatſache diefed Verluſtes gelten. 
Beun e3 zu irgend einer Zeit oder aus —— einem 
—5* erachtet wird, daß die Geſellſchaft auf⸗ 
aaa werden ſolle, fo ſoll einer außerordentlichen General⸗Ver⸗ 
Ang von Actionären und Lebenspoliceinhabern, die eigens 
Bib- rufen wurde, fei es zu dem Zwecke der Auflöhung 
er Beielicaft, oder der Ummandlung oder Mobification der 
Kelihaft, oder der Berfchmelzun ae mit einer anderen 
Selkhajt, oder jei dieſer Zweck ein anderer, das Recht zu: 
Xen, durch einen Befchluß einer Majorität von drei Biertheilen 
an und Werth der in Perfon ober durch Vertreter bei 
diefer Derfammlung mitftimmenden Actionäre, und dur eine 
Kajoritãt von drei Viertheilen an Zahl und Werth derjenigen 
fimmberechtigten Inhaber von Lebens-Polieen, die wirklich gegen» 
wärig find, zu erklären, daß die Geſellſchaft aufgelöft werden 
file, und den Zeitpunkt dieſer erg zu beitimmen, und 
menn diefer Beſchluß durch den Beichluß einer gleichen Majorität 
ki einer machherigen, zu diefem Zweck zufammenberufenen außer» 
odentlichen General:Berfammlung, welche früheitens einen Monat, 
und fpäteftens drei Wonate nach der früheren Berfammlung 
uiommenberufen wurde, beftätigt wird, fo folk diefe Auflöfung 
w dem in dieſem Beſchluſſe feitgefegten Zeitpunfte ftattfinden, 
und zwar im der Weile, daß wenn die Hälfte des fubferibirten 
Gapitald verloren ift, die durch Specialbeihluf zu entſcheidende 
age nicht die fein fol, ob die Gejelljhaft überhaupt aufgelöft 
werden folk oder nicht, ſondern fih nur auf den Zeitpunkt der 
Auflöfung beziehen ſoll, welcher Zeitpunkt fpäteftens ſechs Monate 
nach der Abhaltung der erjten zwei zu dieſem Zwede zufammen- 
kerufenen auferordentlihen General-Berfammlungen allen ſoll, 
und auf die Art und Weiſe wie dieſer Beſchluß nebſt allen 
dahin gehörigen Angelegenheiten auögeführt werden foll. 

$ 194. Jedoch foll ungeachtet des Werluftes der Hälfte des 
hubfenibirten Sapitals feine gänzliche Auflöſung ftattfinden, aufer 
einer ſolchen Abwickelung der Gefchäfte im Namen des Gerichts 
alö die Geſetze vorjchreiben, wenn in der vor der General:Ber- 
Jummlung, im welcher der Specialbeſchluß wegen Auflöfung der 
Sejellichaft zur Betätigung vorgelegt oder wirklich beftätigt wir, 
iiner der Actionäre einen bindenden und vechtäfräftigen Vertrag 
unter folchen Garantien, als zu deſſen — und wirkſamer 
kẽrfullung —— befunden werden, eingeht, die Aetien aller 
Actionäre, die aus der Geſellſchaft auszuireten wünſchen, ent- 
weder al pari oder zu —— Bedingungen zu kaufen, 
und gleichzeitig genügende Sicherheit zu beſtellen, daß fie für die 
Gefellfehaft nicht haftbar fein jollen. 

195. Wenn eine auferordentlihe General: Berfammlun 
jur Berathung darüber zufammenberufen wird, ob e3 zweckdienli 
', die Gefellicaft aufzulöjen, oder einen früheren Beſchluß in 
Bug auf die Auflöfung derfelben zu beftätigen, fo ſoll vie 
Vireetion nicht nur den Netionären, ſondern auch jeder Berfon 
dıvon Anzeige maden, die der Gefellfhajt ala Inhaber einer 
Xıbenöpolice oder mehrerer Lebens-Rolicen, fi es auf fein eigenes 
Leben, oder auf dad einer anderen Perfon, und entweder auf 
ıın einzelnes Leben, oder auf ein verbundened Leben, oder fei e8 
ine a le auf irgend eim eben, ober 
mehrere im Betrage von 500 Pfund Sterling oder mehr, befannt 
ft und zwar dur ein Gireular, da den Zweck diefer Verfamms 
lung, Dxt, und Stunde angiebt; und zu diefem Zwede foll 
"e Angabe eines folden Girculard auf der Poſt in London, 
weldes mit der in den Büchern der Gejeticaft erwähnten 
Hreſſe des Inhabers verjehen ift, als gehörige Weberlieferung 
ner erg Anzeige betrachtet werben; vor joll die Direction 
!me ſolche Berfammlung und deren Zwe 
Zachlättern während zwei aufeinander folgenden Wochen ums 
mittelbar vor ſolchen Verfammlungen anzuzei 


eigen. 
$ 196. In jeder auferordentlichen General: Berjammlung, 


in drei Londoner | fie 


Pa 


Meellichaft, außer im dem unten erwähnten |melche zur Beraifung der Zweckmäßigkeit der Auflöfung ber 
elöft werben, und ein Beſchluß der Direction, | Gejellichaft — Baar gar a ede —*—** der 


Geſellſchaft als Inhaber einer Lebens-Police oder mehrerer 
Lebens: Bolicen, fei es auf ein einzelnes Leben oder auf ein ver 
bundene# Leben, oder fei ed auf eine Ueberlebungs-Anwartſchaft 
auf irgend ein Zeben, oder mehrere im Betrage von 500 Pfund 
Sterling oder mehr, befannt ift, daB Recht gegenwärtig zu jein, 
und foll in derfelben Weile Anzeige davon erhalten, ald ob er 
ein Aftionär märe, und Jeder Falcher aber ſoll für jede ans 
fänglihe verfiherte Summe von 500 Pfund Sterlin p es 
durch eine oder mehrere Policen, zu Einem Votum beredfig fein, 
und wenn ein folder Inhaber zugleich ein Aetionär ift, fo ſoll 
er dieſes Botum oder dieſe Boten unabhängig und abgefondert von 
— er als Aetionär außerdem berechtigt iſt. 
otum in Benug auf eine Lebens-Police, jei 
der Inhaber derfelben Actionär oder nicht, ſoll durch Stellvertreter 
abgegeben werben. 


$ 198. Wenn zwei folche außerordentliche General-Berfamm: 
kungen den Beſchluß gefaßt haben, die Geſellſchaft aufzulöien, 
oder einen Beitpu: F die Auflöfung derſelben zu beftimmen, 
o joll die Direction feine weiteren Policen ‘oder Leibrenten ab: 
ließen oder in irgend einer Weiſe die Verbindlichkeit der Ge— 
ellichaft vermehren, fondern fie ſoll > fchreiten, die beftehenden 

rpflichtungen der Geſellſchaft nach Recht und Billigkeit zu er⸗ 
füllen, und To diejenigen Fonds und dasjenige Eigenthum der 
Geſellſchaft, das nicht in Geld befteht, in Pr Weife und zu 
folhen Bedingungen, ala die Direction am beften hält, fofort 
verkaufen oder auf andere Weife zu Gelb machen laffen, und fich 
mit Perfonen, die an die Gejellichaft Anſprüche haben, fei es auf 
Grund von Policen oder in fonftiger Weiſe zu den rationelliten 
Bedingungen abfinden und von Zeit zu Zeit die überfchüffigen 
Activa der Gejellichaft unter die Actionäre im gehörigen Verhält- 
niſſe vertheilen. 

$ 199. Wenn ein Actionär während ſechs Jahren nach der 
Zeit, wo die Auszahlung von Geldern an ihn hätte geſchehen 
jollen, (welche Auszahlung dreimal in zwei Londoner Tageblättern 
angezeigt worden) diefelbe zu verlangen unterläßt oder vernach— 
läſſigt, fo vo angenommen: werben, daß er fein Necht auf die 
Emp ic me oder die Erhaltung derfelben aufgegeben habe, 


denjenigen haben, 
197. Sein 


und dieſes Geld foll unter die Aelionäre vertheilt werden, und 
wenn alle Fonda der Geſellſchaft in dieſer Weiſe vertheilt find, 
fo ift diefe Stiftungsurfunde ala erloſchen und gänzlich anullirt 


zu betrachten. 
XXX. Urbitration. 

8 200. Sollte zwiſchen der Gefellihaft einerfeit3 und irgend 
einem der Actionäre, ihren Erben, Teltamentävollitredern, Ad: 
miniftratoren oder Guratoren andererfeitd, wegen ber mahren 
Meinung oder Erklärung, oder der Möglichkeiten oder Folgen der 
gegenwärtigen Urkunde ober des Geſetzes, oder wegen irgend 
etwas, dad dann oder nachher auf Grund der gegenwärtigen Ur— 
funde oder des Geſetzes vollzogen, unterlaffen oder geduldet 
werben fol, oder wegen einer ge oder angeblichen Ders 
letzung der gegenwärtigen Urkunde, oder wegen eined Anſpruchs 
der aus dieler Verlegung oder angeblichen Verlegung entfteht, 
oder wegen anderer Punkte der gegenwärtigen Urkunde oder des 
Geſetzes, oder wegen anderer An degenbiten der Geſellſchaft 
eine Streitigkeit ai, fa foll jede Kolbe treitigkeit dem Schieds⸗ 
fpruche zweier Perſonen anheingeftellt werden. 

8 Einer von den Schiedsrichtern ſoll von jeder ſtreiten⸗ 
den Partei ernannt werden, beſtehe dieſe 
mehreren — 

g 202. Die Direction ſoll im Namen der Geſellſchaft einen 
der Schiedsrichter ernennen. 

203. enn eine Partei innerhalb fieben Tagen, nachdem 
hriftlich oder von dem Agenten der anderen Kartei aufge⸗ 
fordert worden, keinen Schiedsrichter ernennt, ſo ſollen beide 
Schiedsrichter von derjenigen Partei ernannt werden, durch die 
oder durch deren Agenten die Auffordernng gemacht wurde. 


artei aud einer oder 


— 14 — 


5 204. Die Schiedsrichter follen vor dem Beginne ihres 
jchiedBrichterlihen eicäft fehriftli mit ihrer Unterfcri 
eine unparteiiſche und geeignete Perfon zu ihrem Obmanne er 
nennen. 


8 205. Menn die Schiebörichter innerhalb vierzehn Tage 
nad ihrer Ernennung keinen Obmann ernennen, fo darf auf Ber- 
langen der ftheitenden Parteien, oder einer derjelben, von dem 
Gouverneur der engliihen Bank oder von einem Richter unter 
der Common Law Procedure Acte v. 1854 ein Obmann emannt 


werben. 

8 206. Wenn die Schiebörichter dreißig Tage, nachdem ihnen 
die Sache zur Entſcheidung vorgelegt mworben, ſich über den 
Schiedsſpruch nicht einigen können, jo fol der Obmann darüber 
enticheiden. 

207. Der Sprud; der Schiebörichter oder des Obmanns, wenn 
er [hriftlich und mit den Unterjchriften verfehen und zur Uebergabe 
an die ftreitenden Parteien oder an diejenige von ihnen, übren 
Erben, Teftamentsvollitredern, Adminiftratoren oder Curatoren, die 
es wünſchen jollten, innerhalb dreißig Tagen nad der Anheim- 
Htellung der ftreitigen Sade an die Schiedsrichter ober den 
Obmann, bereit jein follte, fol für alle Betheiligten, deren 
Erben, Tejtamentävolljtreder, Aominiftratoren und Guratoren 
bindend und enticheidend fein; und nachher muß Alles unter 
lafjen und geduldet werden, ſowie es der Schiedsſpruch gebietet. 

8 208. Die Schiedörihter und refp. der Obmann dürfen nad 
Ermeſſen ftatt eines Ausſpruchs —*— fällen, und jeder einzelne 
Ausſpruch ſoll bezüglich aller Angelegenheiten, die er in ſich be— 
greift, ebenſo bindend und entſcheidend ſein, als ob —* Ange⸗ 
er den ganzen Gegenftand des Schiedsſpruchs abgegeben 

ätten. 

8 209. Die Schiedsrichter und refp. der Obmann follen er- 
forderlihen Falls das unbedingte Recht haben, die auf die ftreitige 
Sache bezüglihen Bücher, Rechnungen und Papiere der Gejells 
ſchaft zu unterfuchen, und die ftreitenben Parteien, und deren 
reſpective Agenten und deugen, eiblih oder auf Ja und Nein 
oder auf einer durch das Geſetz beitimmten Erklärungsform an 
Eidesftatt zu vernehmen. 

8 210. Die Schiedsrichter und reipectwwe der Obmann follen 
das unbedingte Recht haben, in der Abmwefenheit einer oder beider 
Parteien zu ihrem Gejchäfte gu ſchreiten, jedoch muß diefen Par: 
teien eine vorherige Anzeige davon gemacht werben. 

8 211. Die Schiebärichter und refpective der Obmann dürfen 
in ber zu entjheidenden Trage in derjenigen Weife zu Werke 
gehen, die fie für die dienlichſte halten. 

8 212. Der Obmann fol die unbedingte Macht haben, fchrift- 
ih und mit feiner Unterfcrift von Zeit zu Zeit den Termin zu 
verlängern, Fr... deſſen der Ausfprud rs werden foll, | 
und im obiger Weife zur Uebergabe — des verlängerten 
Termin bereit liegt, fo De er ebenfo gültig und rechtskräftig 
fein, als ob er innnerhalb dreißig Tagen geihan worden märe. 

8 218. Die Roften des Schiedögerichtes und ihre Vertheilung 
follen nah dem Ermeflen der Schiebörichter und refpective des 
Obmanns reftgeiept werben. 

$ 214. Walls der Ausſpruch nicht anders beſtimmt, fo follen 
die aus dem Sciebögerihte und dem Ausſpruche erwachſenden 
Koften von beiden ftreitenden Parteien zu gleichen Theilen ges 
tragen werden, und in fonftiger Beziehung ſoll jede von ihnen 
ihre refpectiven Koften tragen. 

215. Die Unterwerfung unter einen ſolchen Schiedsſpruch 
kann auf dad Gefuch einer der Parteien von den Gerichten als 
Beihluß erklärt werden, und das Gericht kann die — Free 
heit mit folden Weifungen, als es für nöthig erachtet, den Schieds⸗ 
richtern oder dem Dbmanne überweijen. 

42 In wer: alle, wo fi eine Rechtöfrage erhebt, 
dürfen die Sciedörichter oder der Obmann rejpective dad Guts 
adıten eined ſolchen Anmwaltes erbitten, als fie für nöthig erachten, 
und dürfen dieſes Gutachten zur Richtſchnur annehmen. 


8 217. Die Beftimmungen der gegenwärtigen Urkunde in 
Bezug auf 443 ſollen unter der Commen Law Proce- 
dure, Acte 1854 und unter jeber von 

und darauf bezüglichen Acte in volle Ara 


Sperial-Beichlüffe der Commercial Union Ver⸗ 
ſicherungs Geſellſchaft. Nr. J. 
Erlaffen am 20. Januar 1862. 

Nicht betätigt, aber Protokoll verlefen am 80. December 1862. 

Beſchloſſen: 

1. Daß die Direction der Geſellſchaft hiermit ermächtigt wird, 
den Betrieb des Geſchäfts einer Lebens- und Seeverſicherungs⸗ 
— * Tx8 dem 24. Deeember 1866 als angänglich 

em eember 1 i 
und alle fünf Jahre nad dieſem Tage von dem Ne mu 
des Teuerverfiherungdgefchäftes diefer Gefellichaft eine Rüdver- 
gütung von 10 Procent des nn. feitgefegt werde; für 
die erjte Rüdvergütung bis zum Zage ber Sei ung defiel 
und für die folgenden d der näditen fünf Jahre vor ber 
Feſtſetzung und daß den fangöberechtigten die Rüdvergütung 
in dem Verhältnig gezahlt werde, in me der Prämienbetrag 
oder die Prämienbeträge für eine Peuerverfiherungspolice de. 
Gefellihaft während der vorbenannten Zeit zu den von ber Ge— 
ſellſchaft während diefer Zeit vereinnahmten Gefammtprämien 
ftehen; daf aber Fein Bonus auf fFewerverfiherungspolicen ge: 
zahlt werden foll, auf melde ein Schadend-An wur —— 
worden ift, der gleich oder größer, als der für ſolche % icen ver⸗ 
einnahmte Prämienbetrag oder Prämienbeträge ift und daß, wenn 
ein folcher Anſpruch geringer ift al der eingegangene Prämien» 
betrag, dann der Betrag eines ſolchen Schadens-Anipruchs von 
dem für eine folde Prämie vereinnahmten Prämienbetrag in Ab- 
rechnung gebracht werden foll; und daß Feine Rüdvernütung ge: 
ahlt werden foll für eine Feuerverſicherungs⸗Police, die an dem 
Fine in Kraft war, an welchem die Rüdvergütung feftgefett 
wurde, bis dad dann beftehende Riſiko einer ſolchen Police abge 
laufen ik; und baf —— Perſonen, welche zum Empfange 
einer ſolchen Rüdvergütung berechtigt find, diejenigen fein ſollen, 
welche mit Bezug auf Policen, die am Tage der Feſtſegung 
der Rüdvergütung abgelaufen find, folde Policen zur Zeit ihres 
Ablaufs bejafen, und dak mit Be u auf diejenigen Policen, 
welche amı Tage der Feſtſe hung der vergütung in Kraft waren, 
die Empfangäberechtigten diejenigen fein follen, die zur Zeit bes 
Ablaufs des auf Grund folder Volicen beftehenden Rifikos im 
Befig folder Policen waren. 

8. Dat nachdem eine folde Rüdvergütung erklärt (feftgejegt) 
worden, Anzeige davon in den in London täglich erſcheinenden 
Hauptzeitungen gemadt werden fol einen Kalendermonat nach 

eſchehener Erflärung Feſtſetzung) deſſelben; und daß ein folder 
eil, der innerhalb von zwölf Kalendermonaten nicht irt 
worden, der Geſellſchaft verfallen und demnächſt dem Refervefonds 
äufliehen joll, wozu auch ein folder Theil der Rüdvergütung zu 
nehmen ift ber von rag berftammt, für —* 
eine ſolche Rüdvergütung oder ein Theil derſelben deshalb nicht 
reclamirt werden kann, weil ſolchen Policen Schadens⸗Anſ 
zugeftanden worden find. Sa a durh Special-Beihluß 
vom ge we No. . oa Gefelfäeft «ig 

4. Daß Lebenöverfiche policen diefer Geſe e⸗ 
ſchloſſen in können mit oder ohne Theilnahme am Gewinne, 
und daß gleich nad dem 24. Dezember 1866 und alle fünf Jahre 
nad jenem Tage ein Bonus Br werben foll zu einem Be 
trage der gleihwerthig ift mit 80 Procent deö Nettogewinnes ber 
rail nee ranche diefer Geſellſchaft auf Policen, die 
mit Theilnahme am Gewinn abgeichloflen worden, doc der 
Bonus bis zum Tage der Erklärung Geſtſetzung) deſſelben, 
und jeder folgende während der Zeit der nächſten fünf Jahre 
nach —3*— Seftiegn ; und daß ein folder Bonus an die⸗ 
en erjonen zur Vertheilung gelangen fol, welche am Tege 

er Feſtſetzung defielben Xebenöverfiherungspolicen der Gefe 


i du Zeit geltenden 
treten. 





ts 
an Specin! gli 


ober in mehreren der in London a. 















= nad dem Ermeſſen des Directoriums eine Zeit feitgefeht 
den. inn efannt 
en ift, und daß, falld die Boliceninhaber innerhalb der fo 
Mm Zeit fih nicht erklären follten, der auf die Police 
ben Inhabers entfallene Bonus der Verfiherungsfunme 
Mhreiben ijt; nichtdeftoweniger foll e8 dem Directorium ger 
Mh zuftehen, nach feinem Senden auch nach Ablauf der be 
de itperiode ben Inhabern von Lebendverficherungds 
een die Anerkennung ihrer Entſcheidung zu geitatten. 
26, unter Nettogewinn des Feuer⸗ und Lebensverſiche⸗ 
mmsgeichäftes dieſer GSelellfchaft der Gewinn zu verftehen ift, 
relche ahlung von 5 Procent an das Capital-Conto und 
= zum - Gejchäftäbetrieb erforderlichen Ausgaben, ſowie aller 
Iere it zufammenhängenven Koften, Fa der Stellung 
1 nötige: Deere für die fchmebenden Rififen und BVerbind- 
Reiten übrig bleibt. Dem Directorium diefer Geſellſchaft fteht 
4. die Haupt-Yusgaben und Koften einer jeden Branche des 
fled der Gefellf aft in folder Weiſe zu vertheilen, wie 
es für — en erachtet. Ferner ſteht es im Ermeſſen 
Direetoriums, den 


erih der beſtehenden Lebensverſicherungs⸗ 
ber Geſellſchaft, die mit Antheil am Gewinn abgeichloften 
ben find, zu valuiren. 

7. Dah nichts, was in diefen Beihlüffen enthalten ift, dem 
einer Feuer⸗ ober Lebend:Verfiherun —— das Recht 
ſoll, die Rechnungs-Abſchlüſſe der ſchaft zu unter⸗ 
uer⸗ oder Lebens⸗Verſicherungspolice 
Kr Bonus in Zweifel zu ziehen, fondern daß die infolge 
lüſſe erfolgende Declaration eines Bonusbetrages, wie 
“ Police berechnet worden ift, für jeden ſolchen Inhaber 
inblich und endgültig fein fol. 

Special: Beihlun Nr. TI. 


am 28. October 1862. Richt beftätigt, aber Protofoll 
verlefen am 80. December 1862. 


Beſchloſſen. 
Pi diefe Verſammlung den Beſchluß der Directoren beftätigt, 


Daß die Direction nad) der ihr von den königlichen Anwälten 
“theilten Auskunft, daf die in den Geſellſchaſts⸗Policen enthaltene 
SpreialsGlaufel die Hajtbarkeit der Actieninhaber den Policen- 

gegenüber wirkjamft —— es nicht für angemeſſen 
“achtet, die Geſellſchaft ald eine Limited Liability Company zu 


kpeeial · Beſchlüſſe der Commercial Union Ver- 
fiherungd Geielljchaft. Nr. DIE. 
Ürleffen am 80, December 1862 und beftätigt am 31. Januar 1868. 

63 ift beſchloſſen: 

Erftend: Daß zur *** der Geſchäfte der Geſell—⸗ 
Saft, und insbefondere * ründung von auswärtigen und 
Glonial-Agenturen der 18. Artikel der Societäts-Artitel diefer 
raid bierdurch widerrufen fei, und daß derjenige Theil des 
4, Ürtitels der Societätd- Artikel diefer Greligef, welcher be» 

mi, daß jedes Inftrument, dem dad Siegel beigefügt wird, 


k 


den auf eine 


ni 


iſt, einzuſetzen. 

Drittens: Daß die —* Clauſel des 26. Artikels der So- 
eietãts⸗Artikel der Geſellſchaf ur widerrufen fei, und daß 
jede derartige Aenderung, wie fie im befagten 26. Artikel erwähnt 
it, auf der Ruckſeite der Police vermerkt werden und biefe Ver: 
mertung von derjenigen Perfon oder von denjenigen Perfonen, 
welche von der Direction dazu ermächtigt find, unterzeichnet 


werden kann. 
Viertens: Daß jeder auswärtige Golonials oder andere 
Agent der Geſellſchaft joige Pflihten, Befugniffe, Privilegien 
fol, ald die Direction von Zeit zu 


und Remunerationen ha 
Zeit feftiegen wird. 

Funftens: Daß der 12. Artikel der Societätd-Artikel der 
—— durch folgenden Du abgeändert werde: „oder ein 
anderer Angeftellter oder Gehülfe der Sejellfcaft, der von Zeit 
zu Beit durd die Direction dazu ermä Kot iſt. 

echſtens: Daß laut des 42. Artikels der Societäts-Artikel 
—* Geſellſchaft die Directoren von Zeit zu Zeit von denjenigen 
Geldſummen, die nach dem Dafürhalten der Directoren ſich durch 
das Lebend-Berficherungs-Gefhäft angeſammelt haben, einen ne 
deren Fonds, unter demNamen „Lebensfonds,” errichten follen; 
und daß biefer Fonds und defien Zuwachs zu einem Hauptfonds 


ur Siderftellung der Inhaber von Lebend-Policen der Geſell⸗ 
* Ai er fein fol. 
Sie eit aus 


entend: Daß dad Verhältnif der von Zeit zu 

der Geichäfts- Verwaltung der Gejellichaft erwachſenen Koſten und 
Ausgaben, die dem Lebensverſicherungs-Geſchäfte der Geſellſchaft 
verrechnet werden follen (mit —— der Provifiond-Gebühren) 
nicht zehn ing de des jährlichen Einkommens der Geſellſchaft aus 
den $ränıten Lebens⸗Policen überfteigen fol. 

Achtens: Daß derjenige Theil des 114. Artikels der Sos 
cietãts⸗Artikel diefer Gefellfchaft, welcher vorfchreibt, daß die Dis 
rection die Rechnungen jedes Jahres bis zum 25. December ab» 
Ihließe, und daf der 24. December jedes Jahres der Schluß des 
Finanzjahres der Geſellſchaft fein folle, Hiermit aufgehoben wird; 
und daß die Rechnungen der Gefelihaft von der Direction bis 
um 81. Dezember jedes Jahres inclufive abgefchlofien werben 
Follen, und daß ber befagte 81. December Tees ahres den 
Schluß des Finan —9 der Geſellſchaft bilden ſoll. 

Neuntens: Daß der zweite und dritte der bei einer in 
der London Tavern Bishopgate Street City of London am 
20. Januar 1862 gehaltenen außerorbentlichen Decker yverriha 
lung gefaßten —28* hierdurch widerrufen find. 

Behntens: Daß der vierte bei ber vorermähnten _ 
orbentlihen General-Berfammlung diefer Geſellſchafi gefaßte Bes 
ſchluß in er folgendermaßen lauten joll, nämlich: 

aß Lebens-Policen bei diefer Gefellfchaft mit oder ohne 
Betheiligung am Gewinn abgefhloffen werden können, und 

daß fobald als thunlich nad dem 31. December 1867 und 

alle I Jahre nachher, eine Bonification zum Betrage von 
achtzih zocent des ım Lebens⸗Verſicherungs⸗Geſchäfte der 
Geſellſchaft gemadten Geminnes erklärt werden foll; und 

war bei ber erſten Bonification aus dem Reingewinne 
bis zum 81. December 1867 und bei jeder folgenden Bos 


nifcation aus dem Gewinne der am 31. December vor 
der Erflärung zum Ende gehenden fünf Jahre; und daß 
diefe Bonification unter die Perfonen, welche am Tage der 
Erklärung Yebens:Policen diefer Gejellichaft mit Vethei— 
ligung am Gewinne befigen, in dem Verhältniffe vertheilt 
werben ſoll, als jede Police zu dem Gewinne beigetragen 
haben wird; und daß den Boliceninhabern die Mahl freis 
geftellt bleibt, ob diefe Bonification zu einer äquivalenten 
Vermehrung der verficherten Summe verwendet, oder 
baar ausbezahlt, ober zur Verminderung der Prämien für die 
anze Pertode einer Police, oder der Prämien der nächſten 
Ki Jahre verwendet werden foll; jedoch foll feiner Lebens— 
olice eine Bonification zuerfannt werden, die am Tage 
der Erflärung nicht in Kraft ift. 

Elftend: Daß der 160, Artikel der Societäts-Artikel diefer 
Geſellſchaft durch die Subftitwirung der Worte: „gegen jede Actie 
eines jeden Actionärs“ für die in dem befagten Artikel enthaltenen 
Worte „gegen jeden Actionär” abgeändert werde, 


SpeciakBeichlug der Commercial Union Ber: 
fihernnga Geſellſchaft. Nr. IV. 
Erlaflen am 8. März 1870 und beftätigt am 29. Mär; 1870. 
Es ift beichlofien: 

Daß die Nfjociations-Beftimmungen und beftehenden Statuten 
der Gefellfhaft wie Be abgeändert werden jollen (und zwar): 
Erftens, dur die Hinzufügung der folgenden Worte am Fuße 
des 114, Artikels der Aſſoeiations-Beſtimmungen diefer Gefell- 
ſchaft: „Die Erflärung und Bezahlung von Interimsdividenden, 
in derim Nachftehenden angegebenen Weiſe“ und zweitens, durch 
die Weglaſſung des 158. Arlitels der Ajjociations-Beftimmungen, 
für welchen die nachfolgende Beſtimmung fubitituirt werden fol 
„Die Directoren fönnen (wenn und fo oft fie ed für gut 
befinden) bei ober nach Ablauf irgend eincd Semefters, reſpec⸗ 
tive am 30. Juni oder am 31. December, an die Actionäre 
der Geſellſchaft, als Antieipation auf die nächftfolgende Jahres: 
dividende, eine Interims-Dividende auf das eingezahlte Capital 
der Gefellfchaft für einen ſolchen Semefter bezahlen, welche jedoch) 
den Sat von £ 2.10. — (2!) Percent nicht überfteigen darf; 
aber (mie im Borftehenden gefagt) alle Dividenden auf Actien 
follen in einer —— ung erklärt werben, und follen 
nur aus dem Reingewinne der Gejellihajt und nad denjenigen 
Beftimmungen gewährt werden, die in Gegenmwärtigem zu dieſem 
Zwecke ur ch find, und Feine Dividende fol (unbejchadet 
der Prioritäts- oder garantirten Dividenden) die von den 
Directoren der General» Berfamnlung empfohlene Summe über 
ſchreiten.“ 


Speeinl:Befchinh Nr. V. 

Erlaffen am 14. März 1877 und beftätigt am 10, April 1877. 

Es iſt befchlofien: 

„Daß der Special-Beſchluß erlaſſen auf der außerordentlichen 
General⸗Verſammlung der Commercial Union Berfiherungs-Gejell- 
ſchaft am 8. März 1870 und beftätigt auf der auferordentlichen 
können am 29. März 1870 in Betreff einer Er- 
gänzung des 158. Artifels ver Gejellfchaftsitatuten durch Aus: 
lafjung der Worte „den Sat von £ 2.10. — Percent” und 
durch Subftituirung der „den Satz von £ 5 Percent” an ihrer 
Stelle abgeändert werde. 


Special-Bejchlüffe Nr. VE. und VII. 
Erlaffen am 12. März 1870 und beftätigt am 8. April 1879. 


VL 

Es f beſchloſſen: 

„Daß der Special-Bericht der Directoren in Betreff des aus—⸗ 
ländifchen Gefchäftes der Gejellihaft und der Depofiten, melde 
al Förderung diefes Gefchäftes gemacht worden find, ſowie bie 

mennung von Euratoren in den Vereinigten Staaten von Nord» 
America entgegen» und angenommen wir 


16 


bezüglihen Mafnahmen der Direction hierdurch beftätigt werden 
und die Direction wird ermächtigt dad ausländische Geſchäft fort» 
zuſetzen und auszubreiten und alle ferner nothwendigen Depofiten 
zu machen“. 

VIL 

Es ift beichloffen: 

„Daß die Direction hiermit —— wird im Namen der 
Geſellſchaft mit irgend einer anderen Geſellſchaft, Corporation, 
Aſſociation, Perſon (oder Perſonen) gleichviel ob dieſelben in 
Großbrittannien oder anderswo anſäſſig oder wohnhaft find, Ab 
kommen zu treffen, Contracte, Vertrüge oder Arrangements ab;ı. 
fchließen, die fie für gut und —8* erachtet, gleichviel ob fir; 
diefelben auf das gejammte Feuers, Lebens» oder See⸗Verſiche 
rungs⸗Geſchäſt oder eines Theile derfelben beziehen oder mut 
einer diefer Branche in Zufammenhang ftehen, wie alle oder ein. 
derjelben, zeitweilig von irgend einer folden anderen kr 
Corporation, Afjociation, Perſon (oder Perſonen) betrieben wird 
oder bezüglich des Antheild derfelben an dem aus folchen Ge— 
ſchäften ————— Brutto⸗ oder Netto-Gewinn. Die Direction 
diefer Geſellſchaft fol ferner behufs Erreihung dieſes Zwedes 
Vollmacht haben von Zeit zu Zeit bezüglich aller oder einer * 
Abkommen, Contracte, Verträge oder — *ã*r*— u verhande 
diefelben auszuführen over fie Namens diefer Sefellfchaft abzu 
ändern, wie es die Direction von Zeit zu Zeit für Ser 3 
erachten mag. Jedoch follen, ſoweit als thunlich, die —— 
des in Artikel 16 der Statuten niedergelegten Vorbehaltes in 
jedem ſolchen Abkommen, Contract, Vertrag oder Arrangement, 
zur Anwendung kommen und auf diefelben ausgedehnt werden, 
und die Directton fol ferner Vollmaht haben zu folden Be: 


41 


: [dingungen und Gonditionen, wie die Direction fie von Zeit zu 


Zeit für angemeffen erachten mag, mit irgend einer Gefellfchaft, 
Corporation, Ajjociation, Perfon (oder Berfonen) wie fie zeit 
weilig in Großbritannien oder anderswo anſäſſig oder wohnhajt 
fein mögen bezüglich der Theilhaberfhaft irgend einer ſolchen 
Geſellſchaft, Corporation, Affociation, Berfon (oder Perfonen) an 
dem gefamm+en Gefchäfte oder eines Theiles derjelben wie daflelbe 
von diefer Geſellſchaft von Zeit zu Zeit betrieben werden mag, 
oder an den Vruttos oder Netto-Proviten defielben zu contrahiven 
und abzuſchließen. Die Gejelli afts-Statuten follen, ſoweit als 
nothwendig um diefem Bejchluffe volle Geltung zu verſchaffen, 
als abgeändert gelten.” 


Special-Beichluf Nr. VIII. 


Erlaffen am 10. Mär) 1880 und beftätigt am 183, April 1880, 

Es wird bejchlofien: 

Daß der dritte Artikel der Gefelljhafts-Statuten durch den 
* er —— Worte am Ende des zweiten Paragraphen 
derſelben abgeändert ſein ſoll wie folgt: 

Auch Verſicherungen zu gewähren und abzuſchließen (ent— 
weder mit oder ohne Bezug auf die Dauer eines Lebens oder 
mehrerer Leben), durch welche die Geſellſchaft auf Grund perio— 
diſcher oder anderer Zahlungen und zu ſolchen Bedingungen 
und Conditionen, wie in dem Verſicherungsvertrag —— wird, 
die Auszahlung eines Capitals oder einer Jahresrente auf 
Grund einer in Araft befindlichen Zeitpachtung oder eines an- 
deren dem Ablauf unterworfenen Intereſſes an a einem 
liegenden oder perfönlihen Gigenthum oder nad) Ablauf irgend 
einer gegebenen Zeitperiode, übernimmt und eingeht.“ 


Auszug aus den Statuten. 

Ich, Charles Berkley Harris, wohnhaft in der Stadt 
London, öffentlicher Notar, unter Königlicher Freiheit gefeplich 
beftallt und vereidet, befcheinige hiermit Allen, welche es 
angeht, daß der dem Gegenwärtigen beigeheftete Bogen einen 
wahren und getreuen Auszug enthält, aus den Verhandlung» 


und daf die hierauf | Prototollen einer in biefiger Stadt am vierundgwanzigften Tage 


a 







— , Be 


und funfundachtzig abgehaltenen Außerordentlichen Auszug aus den Protokollen 
ng der Actionäre der Commercial Union Ders | ziner am 24. Juli 1800 und fünfundachtzig in Cannon Street 
; daß der in Rede ftehende ng, Face Hötel, Cannon Street, London, abgehaltenen Auferorventlichen 


orgfältig kollationirt und damit in eine | Generals Berfammlung der Actionäre der Commercial-UnionBers 
en morden; und ferner, daß die am Fuße 


tö (des Auszugs) zur Beglaubigung befielben ver: — — 
terſchrift G. L. Bennet Esq:, die eigenhändige Unter: Beſchloſſen: 
Heren George Lyon Bennet Esq. tft, des Sekretairs Daß die Commercial Union Aſſekuranz-Company nach Mafje 
er Gefelfhatt, melde am heutigen Tage in meiner en des ———— von 1862—1883 als eine durch 
Amart darunter verzeichnet wurde. etien limitirte Geſellſchaft regiftrirt werde und daß zu dieſem 
Da eine Beicheinigung hierüber erfordert wird, fo habe ih | med das Wort „Limited“ dem Geſellſchaftsnamen zugefeßt 

mdes außgeftellt unter meiner Notariatöfirma und Siegel, | werde, und daß die Direction hierdurch autorifirt werde, Dies 
dienen zu Nu und Frommen, wo die Gelegenheit es ep —— — welche ſie behufs beſagter Regiſtration 
mag. r nöthig erachte . 
, am 12. Tage des Auguft im Jahre unferd Herrn Das Borftehende ift ein getreuer Auszug aus dem Protofoll« 
fünfundadtzig. buch der Geſellſchaft. 
Chas. Berkley Harris, London, den 12. Auguſt 1885. 

Notarius publicus, G. L. Bennet, Sekretair, 









Te — — 


Zum General⸗Bevollmächtigten für das Königreich Preußen hat die Geſellſchaft 
| Herren Conrad Rierfen in Berlin 


EUEEEEID mn 





Geſchäftslocal: Berlin SW., Bimmerfiraße Ar. 100 (Ede Wilhelmftrafe). 


Grbr. Yidert, Rönigl. Hofougtruderel, Derlin SW., Lindenfiräfe 10 





3 





+8 
‚0 —— M 
8 Ir . N 3 ‘ 
fr 1. s 


der Asniglich en Negierung zu Gafſel. 





MS. 


Ausgegeben Mittwoch den 17, Bebruar. 


1886, 





 Berorduungen er 


und gl. eu. 
124. Die Zinsſcheine Reihe III Nr. 1 bis 8 zu ven 
dverſ ungen der Deutſchen Reichsanleihe von 
1878 über bie Zinſen für vie vier Jahre vom 1. April 
1886: bis 31.) März 18390 nebft den Anweifungen zur 
Abhebung der folgenden Reihe werden von ver Königlich 
Preußifchen Kontrolle der Staatspapiere N, 
DOranienftraße 92 unten rechts, vom 1. März d. J. 
ab, Vormittags von 9 bie 1 ühr, mit Ausnahme der 
Sonn- und Feſttage und der legten drei Gefchäftstage 

jenes Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle jelbit in 
nipfang genommen ober durch bie Reichsbaulhaupt⸗ 
—* und Reichsbankſtellen, ſowie durch diejeni * 

Kaiſerlichen Dber-Poftlaffen, an deren Sig ſich 
jolde Banlanftalt nicht befinbet, bezogen werben. 


Wer bie angnahme bei der Kontrolle felbft 
wünſcht, hat un * perſönlich oder durch einen — 
auftragten die Abhebung der neuen Reihe ber 


tigenden mn —— mit einem Verzeich 
zu überg em Formulare ebenda unent- 
eitich u zu ge — Gen bem Einreicher ver Zins- 
— eine numerirte Marle als —— 
beſcheinigung, ſo iſt das — einfach, wünſcht er 
eine ausbrüdliche Beſcheinigung, jo iſt es doppelt vor⸗ 
zulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das 
eine Exemplar, mit einer Empfangsbeſcheinigung ver- 
—— ſofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe⸗ 
einigung iſt bei der Ausreichung ber neuen Zins⸗ 

[deine zurüdzugeben. 

In Schriftwedfel ann hie @ontrolle ver 
Staatspapiere fih mil o... des abern ber 
Zinsfgeinanweifungen nigt einiuffen. 

Ber die Zinsfcheine durch eine der oben genannten 
Bankanftalten over Ober» Poftlaffen beziehen will, hat 

elben bie — en mit einem boppelten Ver⸗ 
ein y Inn beſcheini er ogl Ans Ense 

er ange verfehen, foglei 
geben und it bei * eig a Bea ae * 
abzuliefern. ulare dieſen en find 
bei — geda —— — gi tlich zu 


„de Einrei d uldverſchreibungen 

er be na —— * — 
dein en “ en mmen 

‚ Aub; in dieſem Falle war Shulbderfireibungen 


an die Kontrolle der S — oder an eine ber 
genannten Banlanftalten unb Ober -Poftlaffen mittelft 


befonberer Eingabe einzureichen. 

Berlin ven 3. Februar 1886, 

Reihsfhulvden- Verwaltung. 
Berordnungen und Belauntmachungen der 
Königl chen Brobinzialz Behörden. 

125. Am 3. Mai er. begimt in der Königlichen 
Be — zu Herborn, Regierumgsbezirt 
diesbaben, ein neuer Curſus und ift vie Aufnahme 
Prüfung auf den 15. April er. angefegt, Anmel- 
dungen Bi find bie zum 1. April er, unter Beifügung 

a) des Geburtsjcheins, 

b) eines Impffcheins, eines Revaccinationjcheines 
und eines Gef unbpeitsatteftes, ausgeftellt von einem 
zur Führung eines Dienftjiegels berechtigten Arzte, 

e) der Schulzeugniffe, 
eines Gittenzeugnifjes, 

e) der Grflärung bes Vaters ober bes Nächſtver⸗ 

pflichteten, Da er die Mittel zum Unterhalt des 
Apiranten während der Dauer des Unterrichts: 
Eurjus gewähren werbe, rejp. eines Vermögens⸗ 
nachweiſes 
an ven Vorſte ae der Anfialt, Herm Hopf in 
Herborn, einzu 

Der Aufz ee muß bas 14. Lebensjahr vol- 
lendet Are Schüler, welche fofort in die erfte Elaffe 
eintreten wollen, haben dies in ihrem Meldungsfchreiben 
zu bemerken. 

Das Schulgelv beträgt monatlid 3 Marl. Für 
Koft und Logis Haben die Schüler felbft zu forgen. 
Bebürftigen und fleifigen Präparanden können Unter- 
ftügungen aus Staatsmitteln —* werden. 

Wegen des Unterfommens ver Zöoglinge bei geeig- 
neten Famifien der Stabt wirb ber Anftalts-Vorfteher 
auf Verlangen Rath und Weifung ertheilen. 

Gaffel ven 10, Februar 1886, 

Königliches Provinzial-Schul-Eollegium. 

und Belcuntuiadgungen ber 


114. Des Raifers und ee Majeftät haben mit- 
telft Allerhöchfter Orbre vom 9. December v. Is. dem 
Mönfterbau-Eomite in Ulm (Königreich emberg) 
die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loofe zu ben Be- 
hufs Gewinnung ver Mittel für den Ausbau des Ulm’er 
Münftere von ihm: geplanten, —— der Königlich 
— — — en zwei wei⸗ 
teren Lotterien, zu 000 Loofe a * Mt. 
ausgegeben weh — auch im diesſeitigen Staats⸗ 
gebiete zu vertreiben. 

Die Verwaltungs⸗ und Polizeibehörden unſeres 


IT — 
— 


ge 25, 
— G ——— — — — = 


Bezirks werben hiervon mit ber Beranlaffung in Kenntniß 
gefegt, dafür Sorge zu tragen, daß ber Bertrieb der 
qu, Loofe nicht beanftanbet wird. 

Gaffel den 3. Februar 1886. 

Königliche Negierung, Abtheilung des Innern. 
127. Des Könige Majeſtät Haben mittelft Allerhöchſter 
Ordre vom 27ſten v. Mts, dem Comite für den Zucht- 
markt für eblere Pferve zu Neubranbenburg (Medien: 
burg-Strelig) die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Looſe 
zu der mit Genehmigung ber Großberzoglichen Yanbes- 
regierung bei Gelegenheit des diesjährigen Zuchtmarktes 
e veranjtaltenden Ausfpielung von Pferden, Equipagen, 

eit-, Fahr⸗ und Stall-Utenfilien auch im biesfeitigen 
Staatsgebiete zu vertreiben. 

Indem wir bie Berwaltungs- und Polizeibehörben 
unferes Bezirks hiervon in Kenntniß jegen, veranlaffen 
wir biefelben zugleich, dafür zu forgen, daß ber Ber- 


trieb ver b enden Roofe innerhalb ihres Berwaltungs- 
bezirts ni ftanbet wird. 
Gaffel den 13. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
128. Der Herr Ober-Präfident hal genehmigt, daß 
zu der von bem Herrn Ober- Präfibenten ber Rpein- 

rovinz gejtatteten Ausfpielung von Gold- und⸗Silber⸗ 
ne Schmudgegenftänden zc, für dem Fonbs zum 
Umbau des Ehors der St. Peterskirche zu Cöln Loofe 
im Preife von 1 Mark pro Stüd auch im Bereiche 
ber Provinz Heffen-Naffau vertrieben werben bürfen. 

Die Verwaltungs» und Polizeibehörben unjeres Be- 
zirks werben hiervon mit der VBeranlaffung in Keuntniß 
gejegt, Anorbnung dahin zu treffen, daß dem Vertrieb 
der qu. Looſe ein Hinderniß nicht entgegengefegt wird. 

Gaffel ven 12, Februar 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Sanern. 







































































199, Durchichnitts » Berehuung über bie Marl: unb Sabenpreife an den Garnijonsorten in dem 
Regierungs - Bes e Eaffel für ven Monat Januar 1886, 
7 ie BEER Duchfhnitts-PB reis 
WBezeichnung a. für 100 Kilogramm. 4... für 
e|s|: 
— ber Eelsl&als 57 123182c 
2 7113121 —— &]2|&]j&8 
€ Martiore IS | 2 | 2 | * —V 13 
EFILZIEE EEE BIERIEFIERIETIE 
al Safer. . | öl 1428| 1432 36 26 | 5,36] 140] 1 15 | 
A Friklar 15:42] 1375| 14 — 50] 26.50 51125 0 
A Fulda . 1597| 1396| 13,59 25 50 546] 12 
Sanau .| 1671 1474| 15157 — 7313 
J Serefetd . 116161 1450] 14 - 22,—] 300 — 6—1 13 
64 Hofgeismar f 1550) 14 —| 14i— 15— W— 476) 1 % 
Marburg . | 1625| 1450| 14135 1550| 26 — — 5'—] 1:30] 1 10 
3 Rotenburg. 16. — 14 —| 14 —| 31 — 05] 1,3 
Senn, tar'salı1ales]t13/73]108'52 166 041226 25]262 90/28 57]23 5 358 10.44 aobſio is 7.601 664 13.90)15 7 33lı0 
Durchſchnints | 
—* 1593| 14.21] 1422| 12394 au ı 28 32,86 357 as7| 5 545] tiaı] 113] 1 erl—i95] 1,11] 1,74] 1larfoaiıa 
u Zu SEENEn HIN BEE 
Bezeichnung 5 ea pro la Te 3 Ei 
Mebl. riten- $ Kaffee, 22 
Mr. ber . RE IE... ur * Sirf Reis, Java⸗ Tr . tg Speife 
e * MWetzen,|Roga ü wetzen e. —* Ma j 
Markt-Orte, gr 1.9. 1. Braupe] Srüße. Java, win * ge fatj. 
A #1 
—:: = 28 3848 
8 at...... _ — — — — ‚5 
al Aue ..:...1-| = -|ul-| 3116| 18% 
ah Saman ......1-| _ —|181— 3 -| 110 
5 Dersfelb „een. — Zu: — [=> 
6 | HSofgelömar . ...1— _ — — 26011 — 
7 che Dr rer — — * — 2:80 1 60 
8 } Rotenburg . — — — — 3,40] 1 50 
Summa „| 2 44] 1,91] 4; 18 3 ‚15]18|70|24 | 19|11 90 
Durdfänittspreis - 31 241 521— | —\#]- 52] 2:30] 3/02] 1/40] - |19 
Gaffel am 8. Februar 1886.  Rönigliche Regierung, Abtheilung des Innern, 








bi —— — ge ie 
en 

je im Beinen vom 18. Bebruar —* 

Lee »Berbänbe bes en, eg ng 


ten Durhfchnittepreife, welche 
















gi ung ber veraßreichten Fourage pro * 
kuar 1886 — find, 
Durchſ —— 
Haupt⸗ pro 

marftort. | Hafer. | Heu. [Strop. 
Ma I 
646 1162 
bgl. 646 1162 
Ejhwege. . 6.10 2 — 
= dgl. ... :]; 2 1 50 

. .Fritzlar .. 
= mis OH 1150 
6 dgl. ... .| 619 1/50 
. ersfelb. .| 6163 1/70 
. otenburg .| 675 1180 
-» Melfungen | dgl. 675 180 
5 Tea ae —32 647 1/45 
5 olfhagen | dgl. 6147 1/45 
» Fula.. .[Fulda 6126 2117 
- Hünfeld. .| ng. 6/26 2117 
» Gersfelv dal. 626 2117 
« Schlüchtern] vgl. 6.26 2117 
-» Hanau . .[Hamaur.. .| 676 2125 
5 Inhaufen]| dal... .] 676 2125 
« Marburg „| Marburg .| 6/25 1/80 
. Kirchhain dgl. .1 6/25 1180 
» Frankenberg] dgl. .| 625 1/80 
» Winteln . .[Rinteln . .| 688 125 
» Schmallalde Sämaltaiden 6,80 165 


Gemäß des passus 6 alin. 5 der Inſtruction zur 
Ausführung des obengedachten Geſetzes vom 2. Sep» 
tember 1875 werben bie vorſtehenden Durcfinitte- 
preife hiermit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, 

Gaffel ven 12. Februar 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
131. Das Batronat des Callmann’schen Familien- 
Beneficiums ift durch den Tod des Metropolitan 
Shminde zu Sontra erledigt. Wir fordern deshalb 
alfe Diejenigen, welche auf das Patronat glauben An- 
ſpruch machen zu können, auf, ihre desfallfige Bewerbung 
unter Einlieferung der nöthigen Nachweifungen binnen 
vier Wochen bei uns einzureichen. 

Gaffel ven 12. Februar 1886. 

Königlide Regierung, 
—— —— —— und ulſachen. 

e nalitänd, Behörden. 
132. sr — bie Kuͤndigung beiber- 
felts fünbbarer Schulbverfhreibungen der Landeskreditkaſſe 
Abteilung VIE A. a. — Diejenigen in den Jahren 
1873 und 1874 ausgegebenen vierprocentigen Schuld» 


37 


ſchreibungen die Zahlung durch unfere 


verfchreibungen ver Lanbeskrebitfaffe, deren Zinsab- 
fhnitte am 1. März 1887 ablaufen, nämlid: 


Abtheilung VIII. A. a 
Lit, A. zu 3000 Marl: Nr. 1 sis einſchl. "256, 
: B. » 150 ⸗ ·1 430, 
.. Mk MO: ⸗ 13. 5° °°706, 
» D. =: 30 -» =» 1. =» 1348, 
: E» 10 - 1 = 1148, 


werben foweit ſolche nicht bereils getilgt find, 
für ven 1. März 1887 ER kündigt, fo daß gegen bie 
jpäteftens F März 1887 in coursfähigem Zuſtande 
zu bewirfende Rüdgabe ver gefünbigten Schulover- 
auptkaſſe da⸗ 
bier erfolgt und mit dem 1. März 1887 vie Ver—⸗ 
zinfung aufhört. 

Die Landeskreditlaſſe ift Bis auf Weiteres ermächtigt, 
ſchon von jest an bie Rückzahlung ver gefünbigten 
Schuldver —— mit Zinſen bis zum Zahlungs» 
tage, zu 

Gaffel, gi 18. Februar 1886, 

Die Direction a 


of 
1335. Die Einlöfung ber am 1. März d. I. fällig 
werbenden Zins» WÜbjchnitte der Sanbestrebitfaffe wird 
bei berjelben vom 23. Februar d. I. an, fowie aufer- 
dem in bisheriger Weiſe bei allen Köni gen Steuer: 

fafjen des Regierungsbezirks Caffel pers 
Jedoch ** die Zins⸗Abſchnitte noch rückſtändiger, 
Dort des Inhabers unfünbbarer . elber«) 
Ya „iger —— 7 (Serie J. II. V. und 
J.), welche letztere ſämmklich zum 1. November 
1881, * kraft Verlooſung ſchon früher gekündigt 
find, nicht Seitens der Königlihen Stenuerfaffen, 
fondern - ausfchließlich bei unſerer Hauptkaſſe 

eingelöft werben. Gaffel am 11. Februar 1886, 
Die Direction 2 ri 


134. Im der Anlage veröffentlichen wir unfere Be- 
gar vom heutigen Tage, betreffend die Ver— 
loofung und Sünbigung Seitens des Inhabers un- 
fünbbarer Schulbverfchreibungen der Landeskreditkaſſe 
Abtheilung VIII. C. 
Gaffel am 10, Februar 1886, 
Die Direction FH — 


135. Nach Beſchluß des Stadtraths vom 22jten 
Januar 1886 foll der Zinsfuß von den bei hieſiger 
Spar: und Yeihelaffe bejtehenven Einlagen von 4 ®], 
auf 34 °/, berabgefegt werben. 

Bezugnehmenb auf $. 12 ver Statuten werben bie 
Interejjenten von Cinlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon 
in Senntniß geſetzt, * die bis zum 1. Mai d. J. 
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur 
zu be °/, verzinft und Rüdzahlungen ſchon vom 1dten 

Februar d. I. an in Empfang genommen werben können, 

en ben 28, Januar 1886. 

Die VBerwaltungs-Commiffion: 
Braun. Reichenbach. O 


N 


z 


ee ach 
arrftelle zu Sontra, in der Claſſe 
u ift in Folge Ablebens thres bisherigen 


—— — um dieſelbe haben ihre Mel⸗ 
dungsgeſuche unter —* ung eines Zeugniſſes ihres 
Claſſenworſtandes —— Wochen anher einzureichen. 

affel ven 6. Februar 1886. 
—— Confiſtorium. Weyrauch. 
137. An der latholiſchen Vollsſchule zu Neuftapt 
iſt eine neue Die Schulſtelle errichtet worden, welche 
von Oſtern 1886 ab mit einer geprüften Lehrerin 
beſetzt werden ſoll. 

Das Einkommen ber Stelle iſt auf jährlich 700 DE, 
Gehalt nebft freier Feuerung und einer Miethsent- 
ſchädigung von 75 Mark feftgefegt worden. 

Bewerberinnen wollen ihre Gefuche innerhalb drei 
Wochen bei dem Königlichen Lofal-Schulinfpeftor, Herrn 
Pfarrer Hoffmann in Neuftabt einreichen. 

Kirchhain am 8. Februar 1886, 

Der Landrath Rabe, 
138. Bewerber um die vacante katholifche Schuiftelle 
zu Roßbach, mit welcher ein jährliches Einfommen 
von 780 Mark neben freier Wohnung und 90 Marf 
— — verbunden ift, wollen ihre Meldungsge—⸗ 
che nebft Zeugniffen innerhalb 3 Wochen an ben 
—ã N Seele infpecter Herrn Pfarrer Kaufe 
hol ya Bieber, oder an ben —— einreichen. 
lnhauſen am 8. Februar 1886. 
Der Königliche Landrath. 

3. B.: dv. Schwergell, Regierungs-Referendar. 
139. Für das Büreau ver Königlichen Spezial- 
Kommiffion zu Homberg, Regierungebegirt Gafjel, wird 
ein britter Kroiofoftführer ge — 

Antritt event. zum 1. März er. Meldungen per- 
jönli oder ſchriftlich unter en ber Zeugniffe. 

Homberg ben 10. Februar 

Königliche Speziallommiffion. 


Berfonal = Chronil. 

Der Privatvocent Lie, theol, Dr. phil, Eornilt 
zu Marburg ift zum aufßerorbentlichen Profeffor in ver 
theologifchen Facultät ver dortigen Univerfität ernannt 
morben. 


Berliehen: Dem Kreisphyfitus Dr. med. Georg 
Sunkel zu Hanau ber ‚ber Eharatter als Sanitätsrath. 
PDer Regierungs »Referenbar Bindewald iſt zum 
Regierungs⸗Aſſeſſor ernannt worden. 


Ernannt: der Rechtsanwalt echtsamwalt Plotke zu Bodenheim 
zum Notar für ven Bezirk bes Oberlandesg chts 


186. 


—— Samen, 


Hierzu 616 Beilage der Deffentliche Pnzeiger Nr. 13. 

: — 6 

(Imiertionsgebübren für ben Raum ee een Belagebiätter für $ umb 4 Bogen 
Kebigirt bei Rönigficher Regierung. 


Tafſel. — Behrndt in ber Hofs aud Waifenhant-Bnäbrnderel 


Nieberaula a ve ai des ste 


Branffurt a, mit ur der Hohengotierk’fcheı 
ah 5 
dem —— Amtsgericht daſelbft. 


Ernannt: der Gericht teafjefier Keller zum Amts. 
richter bei dem Amisg 

der Rechtskandidat Fr von Bylandt- ‚Rheydi 
zum Referendar. 

Berfegt: der Gerichtsviener Boerfchle in Bieden— 
fopf an das Landgericht in Marburg. 


BEE: ig sa der Gerichtsfchreiber bei dem Land⸗ 


anzleirath Fifcher in Marburg. 
Entlaffen auf feinen Antrag: der Referendar Dr. 
jur. von Savignh. 


Dem Thierarzt Romann ft die fommiffarifche 
Verwaltung der Kreisthierarztſtelle des Kreifes Hünfeld 
übertragen worben. 


Der prachifche Arzt Dr. Hermann Altenburg 
bat fih in Melfungen nievergelaffen. 





Der Apotheker Otto BPrämer bat die Nau- 
mann’sche Apotheke zu Wetter käuflich übernommen. 


Der Boftpraftilant Pedmann in Eaffel ift zum 
Poftfecretair ernannt. 


Der bisher auf Widerruf beftellte Katafter- Kon- 
troleur Gigen zu Friglar iſt nunmehr vefinitio zum 
Katafter » Kontroleur ernannt: worben, 


Der Königliche Rentweifter, x, Recdhnungsrath Reid 
mann zu —— iſt auf ſein Nachſuchen vom 
1. April d. J. ab penfionirt. 


Der Königliche Rentmeifter, Rechnungsrath Menfin 
zu Rinteln ift auf fein. Nachfuchen vom 1. April d. 


ab penfionirt. 


Der Königliche Rentmeifter Soff zu Dieſelwer 
iſt vom 1. April d. 3. ab nach Hofgeismar verſetz 


Der — Dentmeie Schade zu Reichen 
fachfen ift vom 1. April d. I. ab nach Rinteln verfegt; 

Dem Hülfsvollziehungsbeamten Liefenfeld zu 
Gieſelwerder ift die erledigte Hülfsvollziehungsbeamt 
ftelle der Königlichen Steuer- und Forftlaffe zu Neuho 
vom 1. Mär, d. I. ab übertragen worben, 




















* Bekanntmachung, 


betreffend die Kuͤndigung Seitens des Inhabers unkuͤndbarer Schuldverſchreibungen der 
Landeskreditkaſſe Abtheilung VIII. C. Serien III. IV. VII. bis einſchl. XIII. 


er ee 


Durch die am 8. und 9. d. M. vorgenommene 
Berloofung find folgende Seitens des Inhabers 
‚ unfündbare Aprocentige Schuldverichreibungen der 
Sandesfreditfaffe Abtheilung VIH. C. zur Rüd« 


zahlung beſtimmt: 


Serie 


III. 


Lit. A. zu 3000 Mark: Nr. 199. 202. 203, 
M. 209. 


Lit, B. zu 1500 Marf 
199. 200. 371. 372, 373, 
475. 476. 


Lit. €. zu 600 Mark: 
275. 276. 277. 278. 279. 
490. 491. 492. 493. 496. 
648. 649. 650. 652. 654. 
660. 741. 746. 748. 750, 
1242, 1243. 1323. 1324, 
1332. 1334. 1339. 1340, 


Lit. D, 3u 300 Mail: 
227. 229. 232. 233. 234. 
765. 766. 767. 768. 769. 
881. 883. 884. 889. 890. 
1521. 1622. 1523. 1524. 
1529. 1530. 1531. 1533, 
1538. 1540. 1661. 1663. 
1669. 1671. 1672. 1673. 


Lit. E. zu 150 Marl: 
217. 218. 341. 342. 346, 
401, 402. 405. 409. 410. 
418, 419. 420, 601. 602. 
614, 


ı Nr. 11. 


191. 192. 196. 
375. 379. 471. 472, 473. 


Nr. 270. 271. 273. 274. 
280. 485. 486. 487. 488, 
496, 497. 498. 646. 647. 
655. 656. 657. 658. 659. 
754. 755. 756. 758. 760. 
1327. 1328. 1330. 1331, 


Nr. 221. 222. 224. 226, 
235. 236. 238. 240, 762, 
770. 771. 774. 776. 778. 


895. 896. 898. 899. 900, 


1525. 1526. 1527. 1528, 
1534. 1535. 1536. 1537. 
1664. 1665. 1667. 1668. 
1674, 1676, 


Nr. 207. 209. 214. 215. 
351. 354. 355, 357. 358, 
411.414. 415. 416, 417, 
603, 604. 607, 608, 610, 


Serie IV. 


Lit. A. 3u 3000 Mark: Nr. 86. 87. 88. 89, 
116, 117. 187. 188, 189. 190. 191. 192. 193, 194, 
195. 196. 197. 199. 200. 201. 202. 203. 204. 205. 
208. 209. 211. 212. 


Lit. B. zu 1500 Darf: Nr. 21. 26. 27. 30. 
41. 42. 43. 44. 45, 46, 48. 49, 60..73. 75. 76. 
78. 79. 80. 122, 124. 125. 126. 127. 130. 132. 
136. 138. 221, 222. 224, 225. 226. 228. 229, 230. 
331. 332. 333. 335. 330. 338. 339. 340. 352. 355. 
358, 360. 401, 404. 406. 408, 409. 410, 412, 414, 
416, 421, 423, 426, 427. 428. 429, 431. 433. 484. 
437. 438, 439, 440. 441, 442, 443, 543, 544. 545, 
550. 563. 554. 665. 566. 657. 568, 602, 606. 607, 
608. 609, 613. 615. 618. 621. 623, 625. 626. 627. 
628. 629. 671. 672, 673. 675, 676. 703. 


Lit. €. zu 600 Mark: Nr. 184. 185. 189. 190, 
195. 196. 198. 199. 201. 202. 203. 205. 206. 211. 
212, 213. 217. 221. 222. 223. 224. 225, 226. 227. 
229. 230. 231. 232. 233, 234. 236. 239. 240, 261. 
262, 263. 264. 265. 266. 267. 270. 271. 272. 273. 
e . 276. 277. 279. 280. 282. 285. 286. 288, 
289, 290. 292. 294. 296. 299. 300. 321. 324. 327. 
328. 330. 331. 332. 333. 334. 337. 338. 339, 340, 
501. 502, 503. 504. 505. 506. 515. 516. 517. 519, 
544. 545. 546. 547, 548, 549, 550. 551. 552. 553. 
554. bb5. 556, 557. 568. 559. 560. 602, 604, 607. 
608. 611. 612. 613. 615. 616. 617. 618. 619, 620, 
901. 902. 903. 904. 905. 910, 911. 912, 913, 919, 
920, 923. 924. 925. 927. 929. 930. 935. 937. 938, 
939. 961. 962, 964. 965. 966. 968. 969, 970, 973. 
974. 975. 976. 977. 979. 983. 984, 985. 987. 989. 
. 998. 1001. 1002. 1003. 1006, 


Lit. D. zu 300 Marl: Nr. 5. 6. 7. 8. 10. 
11. 12, 13. 14. 15. 16. 18. 19. 20. 63. 65. 66. 


67. 68. 69. 72. 74. 76. 77, 78. 79. 102. 104. 105. 


109. 110. 112, 113. 114. 141. 143, 144. 143. 149, 


150. 151. 152. 153. 154. 156. 157. 158. 159, 160. 


223. 224. 225. 228. 229. 232. 233. 236. 237, 238. 


239. 281. 283. 286. 289. 290. 292. 294. 297. 299. 
300. 331. 332, 333. 336. 337. 342. 345. 346. 347, 


348. 352. 357. 360. 401. 403. 404. 405. 408, 410. 


411, 412, 413, 418. 419. 420. 421. 422. 424. 425, 
426. 427. 428. 429. 433. 434. 435. 436, 437. 438, 
439, 461. 463. 465. 466. 467. 468. 469. 470. 471. 
473. 474. 476. 478. 479. 543. 546. 547. 549. 550. 


böl, 552. 553. 554. 557. 558. 559. 560. 581. 582. 
584. 585. 586. 587. 588. 589, 590. 591. 592. 593. 
694, 597. 598. 600. 662. 665. 666. 667. 668. 669. 


671. 674, 676. 677. 678. 680. 701. 703, 704. 705, 
708, 709. 711. 712, 713. 714. 718. 719, 720. 721. 
722. 724. 726. 727. 728. 730. 731. 732. 734. 736. 
737. 738. 739. «740. 


Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 1.2.3.5. 89 
10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 
22. 23. 24. 25. 27. 31. 32. 34, 37. 39. 40. 101, 
102. 105. 106. 107. 108. 111. 112 113. 116. 117. 
119. 120. 126. 128, 132, 133. 134, 135. 138. 139. 
140. 242. 244. 245. 246. 248. 249. 250. 251, 252, 
253. 254. 207. 258. 259. 260. 261. 262. 263. 264. 
265. 266. 268. 271. 272. 273. 275. 276. 277, 279, 
321. 324. 326. 328. 331, 332. 334. 336. 337. 338, 
340, 426, 433. 435, 436, 438, 440. 461. 462. 468, 
470. 472, 473. 475. 476. 477. 478, 479, 482. 483. 
484, 485, 488. 489, 490. 491. 493. 495. 497, 500. 
803. 806. 809, 810. 813. 814. 815. 816. 817. 


een 


Serie VII 





Lit, A. zu 3000 Marl: Nr. 46. 49. 50. 51. 58. 


54. 56. 57. 59, 60. 68. 69. 72. 73, 74. 75. 76, 
77. 78. 79. 80. 82. 83. 84. 85, 116. 117. 119, 
120, 122. 135, 


Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 31. 32. 33. 35. 36. 
40. 211. 212, 214, 215. 216. 321. 322, 324. 325. 
328, 329, 386. 388. 389. 390. 421. 422, 424, 428, 


430, 442, 443. 444. 446. 447. 450. 501. 502. 503. 


504. 505. 506. 507. 608. 521. 622. 524, 526. 527. 
528, 529. 541, 542, 543, 546. 550. 561. 564, 566, 


567. 568. 569. 601. 604. 605. 606. 608, 664. 666. 
666. 667. 668. 669. 670. 742. 748. 751. 752. 758. 
754, 765. 756. 757. 758. 759, 760. 


Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 281. 282. 283, 284, 
288. 294. 297. 298, 402. 405. 407. 409, 410. 411. 
412. 413, 415, 416, 418. 419, 420. 722. 723. 724. 
725. 726. 727. 731. 732, 734. 738. 739. 740. 821. 
822. 824. 825. 826. 827. 828. 332, 833. 834. 841. 
842. 845. 846. 847. 349. 850. 853. 854. 856. 858, 
859. 921. 922. 923. 924. 925. 926. 929. 932. 933. 
934. 935. 936. 937. 938. 940. 942, 943. 944. 947, 
949. 950. 962. 964. 956 957. 959. 960. 981. 982, 


. 984. 995. 998. 999. 1000. 1001. 1002. 1004. 1005, 


1006. 1007. 1009, 1011. 1012, 1013. 1015. 1016, 
1017. 1018. 1019. 1020. 1121. 1122. 1123. 1124, 
1125. 1126. 1127. 1128. 1129, 1130. 1131. 1132, 
1134. 1135. 1136. 1137. 1138. 1139. 1140. 


Lit. D. zu 300 Marl: Nr. 41. 42, 43. 46. 50. 
62. 54. 56. 57. 59. 60. 81. 82. 83. 86. 88. 89. 
92. 93. 94. 96. 98, 99. 101. 103. 104. 107. 108. 
109. 111. 112. 113. 117. 118. 125. 161. 162, 163, 
164. 166. 168. 169. 171. 172. 173. 174. 178. 179. 
363. 364. 365. 367. 368. 369. 371. 372, 373. 374, 
375. 376. 378. 379. 380. 583. 584. 585. 586. 537. 
588. 590, 591. 592. 593, 595. 597, 598. 599, 600. 
624. 625. 627. 628. 631. 634. 636. 637. 638, 639, 
640. 702, 703, 705. 709, 711. 712, 714. 716. 717. 
718. 719. 762. 763, 764. 765. 767. 768, 770. 771, 
772. 773. 776. 778. 780. 841. 842. 843. 845. 846. 
849. 850, 851. 854. 855. 856. 857. 858, 859. 860. 


Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 61. 62. 63. 64. 67. 
68. 69. 70. 72, 73. 74. 75, 79, 81. 82, 84. 88, 
91. 94. 97. 98. 99. 100. 221. 223, 224. 225. 226. 
230. 231. 232. 233, 234. 236. 237. 238. 240. 241. 
242. 243. 245. 246. 249. 250. 251. 254. 255. 256. 
258. 262, 264. 265. 266. 267. 268, 522, 523. 526, 
527. 528, 530, 531. 532. 533. 535. 536. 537. 540, 





Serie VID. 
Lit. A. zu 3000 Mart: Nr. 47. 48. 49, 50. 
51. 106. 107. 108, 109. 110. 118, 119. 120. 


Lit. B. zu 1500 Marf: Nr. 171. 265. 266, 
267. 268. 269. 270, 291. 292. 297. 298. 300. 401. 
402. 403. 404. 691, 692. 693. 694. 695. 696. 697. 
698. 700, 












‘1061. 1068, 1069. 1070. 


158, 159. 160, 


Serie IX, 


Lit. A, zu 3000 Mark: Nr. 92. 96. 102. 103. 


104 105. 106. 107. 108. 109. 129. 130, 


Lit. B. zu 1500 Marl: Nr. 31. 33, 34. 36, 
37. 38. 39. 40. 55. 56. 57. 58. 262. 263. 264. 
265. 266. 267. 269. 270. 331. 332, 333. 431. 432, 
433. 434. 435. 436. 437 438, 439. 565, 566. 567. 
568. 569. 570. 613. 614. 615 616. 617. 618. 619, 
620. 631. 637. 638. 639. 640. 651. 652. 653. 654. 
655. 656. 657. 658. 660. 670. 672. 673. 674. 675. 
676. 693. 694. 696. 697. 698. 699. 740. 845. 846. 
847. 848. 885. 886. 887. 888. 985. 986. 987. 988. 
1082, 1083. 1084. 1086. 1088. 1089, 1090. 1311. 


1312. 1313. 1316. 


Lit. €. zu 600 Mark: Nr. 121. 123. 124. 127, 
129. 130. 132. 133. 134. 135. 137. 281. 282. 283. 
284. 285. 286. 287. 289. 290. 291. 292. 293. 294, 
295. 296. 297. 298. 299. 300. 301. 302. 303. 304. 
305. 306. 307. 308. 309. 310, 551. 552. 553. 554, 
555. 556. 560. 561. 562. 563. 564. 565. 566. 567, 
568. 569. 570. 571. 572, 573, 574, 675. 576. 577, 
578. 579. 580. 791. 792, 793. 794. 795. 796. 797. 
798. 800, 821. 822. 823. 824. 825. 826. 827. 828, 
829. 830. 831. 901. 902. 903. 904. 905. 906. 907. 
908. 909. 910, 1061. 1062. 1065. 1066. 1067. 


— — — 


= zu 600 BWart: Nr. 21. 22. 23. 24. 25. 
B. 29. 30. 121. 122. 123, 124. 125. 126. 

28. 129. 130. 131. 132. 133. 134. 135. 136, 
139. 140. 361. 362. 363. 364. 365. 366. 367. 


880. 861. 862. 863. 864. 865. 867. 868. 869. 


Lit. D. zn 300 Marl: Nr. 21. 22. 23. 24. 26. 


B. 39. 40. 41. 42. 43, 44, 45. 46. 47. 48, 49, 
. 51, 52. 53. 54. 55. 56. 67. 58. 59. 60. 151, 
152. 153. 154. 156. 158. 159. 160. 161. 162. 163, 
32164. 165. 166. 167. 168. 169. 170. 451. 452. 453, 


Lit. E. zn 150 Marl: Ne. 11. 12. 13, 14, 16, 
16. 17, 18. 19. 20. 141. 143. 144. 145, 146. 147, 
148, 149. 150. 151. 152. 153, 154, 155. 156. 157, 


1068. 1070. 1071, 1072. 1073. 1074. 1075. 1076. 
1077. 1078. 1079. 1080. 1201. 1202. 1203. 1204. 
1205. 1206. 1207. 1208. 1210. 1211. 1212. 1213. 
1214. 1216. 1217. 1218. 1219. 1220. 1271. 1272. 
1273. 1274. 1275. 1276. 1277. 1278. 1279. 1280. 
1371. 1372. 1373. 1374. 1375. 1377. 1378. 1641, 
1642. 1643. 1644. 1645. 1646. 1647. 1648. 1649. 
1650. 1651. 1652. 1653 1654. 1655. 1657. 1658. 
1660. 1721. 1722. 1723. 1724. 1725. 1726. 1727. 
1728. 1729. 1730. 1731. 1732. 1733. 1734. 1735. 
1736. 1737. 1738. 1739. 1740. 1741. 1742, 1743, 
1744. 1745. 1746. 1747. 1748. 1749. 


Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 61 62. 63. 64. 65. 
66.- 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 76. 77, 
78. 79. 80. 211. 212. 213. 214. 215. 216. 217. 
218. 219. 220. 511. 512. 513, 515. 518. 519. 520. 
631. 532. 533. 534. 635. 536. 538. 539, 540. 601. 
602. 603. 604. 605. 606. 607. 608. 609. 610, 611. 
612, 613. 614. 615. 616. 617. 618. 619, 620. 641. 
642. 643. 644. 645. 646. 647, 648. 649. 650. 651. 
652. 653. 654. 655. 656. 657. 658. 659. 660. 711. 
712. 713. 714. 715. 716, 717, 718. 719. 720. 821. 
822, 823. 824. 825. 826. 827. 828. 829. 830. 831. 
832. 834. 835. 838. 839. 840, 941. 942. 943. 944. 
945. 946. 947. 948. 949. 950. 951. 952, 953. 954. 
955. 956. 957. 958. 959, 960. 1031. 1032. 1033. 
1034, 1035. 1036. 1037. 1039. 1040. 1671. 1673. 
1674. 1675. 1676. 1677. 1678. 1679. 1680. 1841. 
1843. 1844. 1845. 1846. 1847. 1848. 1849. 1850. 
1851. 1852. 1853. 1854. 1855. 1856. 1857. 1858, 
1859. 1860. 1931. 1932. 1933. 1934. 1935. 1936. 
1937. 1938. 1939. 1940. 2041. 2042. 2043. 2044, 
2045. 2046. 2047. 2048. 2049. 2050. 2051. 2052. 
2053. 2054. 2055. 2056. 2057. 2058, 2059. 2060. 
2181. 2182. 2183. 2184. 2185. 2186. 2187. 2188. 
2189. 2190. 2191. 2192. 2193. 2194. 2195. 2196. 
2197. 2198. 2199. 2200. 2281. 2282. 2283. 2234. 
2286. 2287. 2288. 2289. 2290. 2291. 2292. 2293. 
2205. 2296. 2297. 2298. 2299. 2300. 2311. 2312. 
2313. 2314. 2315. 2316. 2317, 2318. 2319. 2320. 


Lit. E. zu 150 Mart: Nr. 53. 54. 55. 56. 57. 
58, 69, 60. 61. 62. 63. 64. 65, 66. 67. 68. 69, 
70. 71. 72. 73. 74. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 
83. 84. 85. 86, 87. 88. 89, 90. 91. 92. 93. 9. 
95. 96. 97. 98. 99. 100. 121. 122. 123 124, 125. 
126. 127. 128. 130. 133. 134. 135. 136. 137. 
139. 140. 171. 172, 173. 174. 175, 176, 177, 178. 


. 180. 301. 302. 
. 310. 311. 312, 
. 723. 724. 725. 
. 821. 822. 823. 824. 825. 
, 861. 862. 863. 864. 865, 
. 891. 892. 894. 895. 896. 
. 943. 945. 946. 947. 948. 


303. 304. 
314. 315. 
726. 728, 


. 1003. 
. 1021. 
. 1029. 
. 1037, 
. 1215. 
2. 1284. 


1004. 1005, 
1022, 1023. 
1030. 1031. 
1038. 1039. 
1216. 1217. 
1285. 1286. 


. 1007. 
. 1025, 
. 1033. 
. 1211. 
. 1219, 
. 1288. 


1008, 
1026, 
1034. 
1212. 
1220, 
1289. 


Serie X, 


Lit. A. zu 3000 Matt: 
136, 137. 229. 230. 


Lit. B. zu 1500 Mart: Nr. 31. 32. 33. 34. 
35. 37. 38. 61. 66. 67. 68. 69. 70. 72. 74. 78. 
79. 80. 131. 132, 133. 134. 136. 137. 138. 139, 
140, 183. 184. 185. 189. 190. 232. 233. 235. 371. 
373. 374, 375. 376. 377. 379. 621. 622. 623. 624, 
625. 628. 629. 672. 673. 674. 675. 676. 677, 680, 
751. 752. 703. 754, 756. 782, 783. 784. 785. 786. 
1151. 1152. 1153. 1241, 1242. 1243. 1244. 1245 
1255. 
1256. 1260. 1272. 1273. 1274, 1278. 1353. 1355. 


1246. 1247, 1250. 1251. 1252. 1253. 1254. 


1358. 1359, 1360. 


Lit. C. zu 600 Marl: Nr. 71. 72. 73. 74. 75, 
78. 79. 152. 153. 156. 157. 158. 159. 160. 282, 
23%. 291. 292. 293. 
300. 402. 405. 406. 
413. 414. 415, 416. 
. 564. 565. 566. 567. 
. 575. 576, 577. 578, 
. 646. 647. 648. 649. 
. 658. 659. 781, 782, 
. 792. 793. 794. 79. 
. 903. 904. 917. 918. 

1135. 1136. 1138. 


283. . 285. 
. 296. 
. 409. 
. 419. 
. 570, 
. 642. 
. 654, 
. 786. . 
. 797. 798. 799. 800, 
919. 920. 1132. 1133. 1134. 
1139. 1161. 1162. 1163. 1164. 1165. 1166. 1167. 


. 289, 
. 299. 
. 412. 


1168. 1169. 1170. 1171. 1172. 1173. 1174. 1175, 
1176. 1177. 1178. 1179. 1180, 1282. 1283. 1284. 


305. 306. 307. 308. 
316. 318. 320, 721. 
729. 730. 731. 732. 
826. 827. 828. 829. 
866. 867. 868. 869. 
897. 898. 900. 941, 
949. 950. 951. 952. 
. 954. 955. 956. 957. 958. 959. 960. 1001, 


Nr. 130. 131. 134. 


. 1289. 
. 1381, 
. 1389, 
. 1398, 
. 1630. 
. 1664. 
. 1674. 
. 1783, 
. 1793. 
. 2041, 
. 2130. 
. 2139, 


. 2169. 
. 2177, 
. 2471. 
. 2480. 
. 2668. 
. 2731, 
. 2739. 


1292, 
1382, 
1390. 
1399. 
1631. 
1665. 
1675. 
1785. 
1794. 
2043. 
2131. 
2140, 
2170. 
2178. 
2472. 
2661. 
2670, 
2732. 
2740, 


. 3170. 3174, 
. 3218. 3219. 


188. 


. 197. 198. 
. 253. 254. 
2. 283. 234. 2 
. 294. 29. 
. 345. 346. 
. 358. 359, 
7. 648. 
. 659. 681. 
. 690, 691, 
. 743. 744, 
. 754. 755. 
. 764, 765. 
. 775. 776. 
. 785. 786, 

5. 796. 
5. 808. 809. 
. 818, 819. 
‚1188, 
. 1197, 
. 1287, 
. 1297. 
. 1316, 
. 1784. 


797. 


. 1793. 


649. 


Lit. D. zu 300 Mark: 
. 187. 190 


189. 1 


199. 
255. 


788, 


798. 


810, 


820. 


1189, 
1198. 
1288. 
1298. 
1317, 
1785. 
1794. 


.191. 
200. 
266. 
286. 
297. 
.349. 
. 641, 
. 652, 
. 683. 
. 695. 
5 746. 
. 108, 
. 769, 
. 779. 
. 70. 
. 800. 802. 803. 
. 812. 813. 814. 


. 1288. 
. 1386, 
. 1395. 
. 1627, 
. 1636. 
. 1671. 
. 1679. 
. 1789, 
. 1798. 
. 2125. 
. 2135. 
. 2166, 
. 2174, 
. 2469. 
. 2477. 
. 2669. 
. 2678. 
. 2736. 
. 3166. 
. 3180. 


Nr. 182. 185. 184, 
192, 193. 194. 
242. 246. 249, 
258. 259. 260. 


241. 
257. 
287. 
298. 
351. 
642, 
653. 
684. 
697. 
747. 


288, 289.290, 


654. 655, 
685. 686, 
698. 699, 
748, 7%, 
759, 760, 
770. 771. 
780 781. 
791. 792. 


1181. 1183. 1184. 1185. 


11%, 
1199. 
1289, 
1299. 
1318. 
1786. 


17%. 


1191. 1192. 
. 1282. 
. 129. 
. 1312, 
. 1320. 
1787. 1789, 
1796. 1797. 


1194. 
1283. 
1294, 
1313. 
1781, 

1790. 
1798, 


299, 300. 341. 
352. 359. 304. 
643. 644. 645. 
656. 
687. 
700, 
751. 
761. 
772. 
782, 
793. 
804. 805. 
815. 


185, 
195. 
251. 
281. 
291. 
343. 
355. 
646, 
657, 
688. 
741. 
752. 
762. 
773 
783. 
794. 


316. 
1186. 
1195. 
1254, 
1235. 
1314, 
1782, 
1791. 
1799, 









. 2004. 
. 2014. 
. 2024. 
. 2034, 
. 2924. 
. 2985. 


2005. 
2016. 
2025. 
2035. 
2925. 
2936, 


Nr. 181, 
2. 193. 
. 344. 
. 355, 
. 466. 


. zu 150 Matt: 
. 189, 190. 191, 
. 200. 
. 351. 
. 463. 
. 473. 
. 543. 


195. 


. 881. 882, 


Serie XL 
Lit. A. 3u 3000 Marl: 


42, 43. 44. 45. 


Lit. B. zu 
135. 136. 251. 
260. 301. 
422. 423. 
48, 449. 
542, 543. 
604. 605. 
647. 648. 
748. 749, e 
768, 769. 770. 824. 
983. 984. 985. 986. 
1022, 1023. 1024. 
1041. 1042. 1043, 
1049, 1050. 1061. 
1069, 1070. 1081. 
1088. 1133. 1134, 
1182, 1183. 1184. 
1213, 1214, 1215. 
1314, 1315, 1316. 


252. 253. 254. 255. 256. 
. 307, 
. 445. 
. 488, 
. 550. 
. 648. 
. 744, 
. i . 765. 
825. 826. 827. 828. 

987. 988, 989. I. 
1025. 1026. . 1029. 
. 1045. . 1047, 
. 1063. . 1067, 
2. 1084. 1085. 1086. 
. 1138. . 1140, 
. 1186. . 11%. 
. 1219. . 1311. 
. 1318, . 1352, 


Nr. 20. 21. 22. 24. 
2. 26. 27. 28. 29. 30. 32. 33. 34. 38. 40, 41. 


1500 Marl: Nr. 132, 133. 134. 
258, 259, 
310. 421. 
446, 447, 
490. 541. 
601. 602. 
644. 646, 
745. 746. 
766. 767, 
981. 982. 
1021. 
1030. 
1048, 
1068, 
1087. 
1181, 
1211. 
1312. 
1353. 


1354. 1355. 1356, 1357, 
1362. 1863. 1364. 1365. 
1376. 


Lit, €. zu 600 Marf: 
. 108. 


. 110, 


. 986. 987. 


1368. 1359. 
1371. 1372, 


1360, 1361. 
1374, 1375. 


Nr. 101. 103. 104. 108. 


111. 112, 


113, 
. 143. 


. 915. 
988. 989. 990. 
. 997. 1161. 1162, 
. 1168. 
. 1176. 
. 1345, 
. 1354. 
. 1362. 
. 1370. 
. 1378, 
. 1427. 


. 2729. 
. 2739, 


114. 115. 
144. 145. 
..157. 158. 
. 207. 208. 
. 217. 218. 
. 307. 308. 
. 317. 318. 
. 348. 349. 
. 381. 392, 
. 564, 565. 
. 575. 576. 
. 905. 906. 
917. 920, 


1169. 1170. 
1177. 1178, 
. 1348. 
. 1356. 
. 1364. 
. 1372. 
. 1380, 
. 1429, 
. 1439, 
. 1510. 
. 1670. 
. 1679, 
. 1727. 
. 1738. 
. 1966. 
. 1974. 
. 2002. 
. 2011. 
. 2161. 
. 2169. 
. 2177. 
. 2206. 
. 2214. 
. 2444. 
. 2452. 
2722. 
. 2732. 
2782. 2784, 


2786, 2780. 
3795. 2796. 
2803. 2304, 
2811. 2812. 
2820. 2845. 
2803. 2854, 
2961. 2962. 
2969. 2970. 
2977. 2978. 
2985. 2986. 
2093. 2994, 
3321. 3222, 


Lit. D. zu 300 Marl: 
69. 70. 74. 
. 138. 139, 


66. 67. 68, 
134. 135. 


239. 240, 
269. 270. 
280. 361. 
371. 372. 
466. 467, 
476. 477, 
526. 527, 


. 572, 
. 682. 
. 69, 
. 702, 
. 712, 
. 723. 
732. 733. 


873, 874. 875. 
903. 904. 908. 
914. 915. 916. 


. 1025. 
. 1033. 
. 1062. 
. 1071. 
. 1121. 
. 1129, 
. 1138, 
. 1586. 
. 1504, 
. 1623. 
, 1981, 


. 561, 562, 


2787. 
2797. 
2805, 
2813. 
2846. 
2855. 
2963. 
2971. 
2979. 
2987. 
299. 
3223. 3224. 


. 210. 211. 


1026. 
1034. 
1064. 
1072. 
1122. 
1130, 
1159. 
1587. 
1595. 
1624, 
163%, 


. 2789. 270. 
. 27. 
. 2807. 
. 2816. 
. 2849, 
. 2857, 
. 2965. 
. 2973. 
. 2981. 
. 2989. 
. 2997. 


3225. 


Nr. 61. 62. 63. 64. 65, 
. 79. 131. 132. 133, 
. 204. 
. 217. 
. 227. 
. 237, 
. 268, 


3. 214. 
. 224. 
23. 


. 201. 


. 265, 
. 276. 
. 367. 
. 462, 
12. 
. 522, 
. 533.1 
. 567. 
. 577, 
. 687. 
. 697. 
. 707. 
Pte 
. 728. 
. 739. 
. 879. 
910, 

1021, 
. 1029. 
. 1038. 
. 1067. 
. 1077, 
. 1125. 
. 1133. 
. 1582, 
. 15%. 
. 1598. 
. 1627, 
. 1638, 


202, 
215. 
225. 
235. 
266. 
277. 
368. 


1022, 
1030, 
1039, 
1068, 


. 901. 
911. 912, 


1902, 
1910, 
1920, 
1949. 
2056. 
2125. 
2133. 
2142. 
2151, 
2159, 
2267, 
2277. 
2326 
2330. 
2443, 
2451. 


1903. 
1911. 
1942. 
1950. 
2057. 
2126, 
2134. 
2143, 
2152, 
2160. 
2268. 
2278. 
2327. 
2336. 
244. 
2452, 


1904. 
1912. 
1943. 
1960. 
2058. 
2127. 
2135. 
2144. 
2153. 
2261. 
2269. 
2279. 
2328, 
2337, 
2445. 
2453, 


1908. 
1813. 
1944. 
2081. 
2059. 
2128. 
2136. 
2145. 2146, 2148. 2149. 
2154. 
2262, 
2271. 
2280. 
2330. 
2338. 
2446. 
2454. 


Lit, E. au 150 Marl: Nr. 
66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 
78. 79. 80. 81. 82, 83, 84. 
92. 93. 94. 95. 96. 97. 98. 
523. 524. . 526. 527. 528, 
533. 534. . 637. 538. 
583. 585. . 589, 590, 
596. 597. . 621. 622, 
627. 628. 629. . 631. 632. 
637. 638. . 641, 642, 
647. 648. . 652. 659. 
658. 659. . 682. 683. 
688, 689. 690. 691. 693. 694. 
699. 700, . 745. 746. 
751. 752, . 754. 755. 756, 
831. 882, . 884. 885, 886, 
891. 892. 893. 894. 805. 896, 


87. 88. 89. 90. 91. 
99. 100. 521. 
529. 
539. 
691. 
623. 
633. 
643. 
654. 655. 606. 
684. 
695. 696. 
747. 
757. 758, 
887, 
897, 808, 





Serie XII 


Lit. A. zu 3000 Marl: Nr. 67. 68. 70. 71. 
. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82, 190. 
191. 192, 193, 194. 269, 270. 271. 272. 273. 390. 


12 


391. 392. 393. 394. 499. 500. 501. 502, 
Lit, B. 


zu 1500 Mark: Nr. 41. 42, 48, 44, 
45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. HH. 66. 57. 
58. 59. 60. 121. 122, 123. 124. 125. 126. 127. 
128. 129. 130. 141. 142, 143, 144, 145, 146, 147, 





. 924. 925. 926. 
. 934. 985. 936. 


. 964. 965. 966. 


. 1083. 1084. 
. 1091. 1092, 
. 1099. 1100, 
‚ 1287. 1288. 
. 1295. 1296, 
. 1343, 1344, 
. 1361. 1352, 
. 1359. 1360. 


. 173. 
. 253. 
. 393. 
2. 403. 
. 433. 
. 633, 
2. 703. 
‚713. 
. 873. 
. 993. 


. 1133, 
. 1181. 
. 1189, 
;. 1817. 
. 1416, 
. 1544. 
. 1602. 
. 1610. 
. 1668, 
. 1956. 
3. 2004, 
. 2123. 





404. 400, 


174. 175. 
254. 255. 
394. 395. 


434. 435. 
634. 635, 
704. 705. 
714, 715. 
874. 875. 


. 1028. 1029, 
. 1047, 
. 1135. 
. 1183. 
. 1311. 
. 1319. 
. 1418, 
. 1546, 
. 1604, 
. 1662. 
. 1670, 
. 1958. 
. 2008. 


176. 
266. 
396. 
406, 
436. 
636, 
706. 
716, 
876. 
994, 995, 996. 


Nr. 87, 88. 89. W. 


1345. 


1353. 


1641, 


. 318. 
. 348, 
. 368, 
. 378, 
. 648, 


. 310. 


.6182, 6183. 


6190. 6191. 
6198. 6199. 
6286. 6287, 


. 4770. 
. 4779. 
. 4867. 
. 4875. 
. 5084. 
. 5092. 
. 5100, 
. 5188. 
. 5196. 
. 5244. 
5251. 5252, 


. 5250. 5260. 


5267. 5268, 


. 5275. 5277, 
. 5284. 5285, 
. 5292. 5293, 


8.9. 10. 11. 12, 13. 14, 15, 
321. 322, 323. 324. 325. 326. 327, 
331. 332, 333. 334, 335. 336, 337. 
361. 362. 363. 364. 365. 366. 367. 
371. 372, 373. 374. 375. 376. 377. 
401. 402. 403. 404. 405. 406. 407. 
411, 412, 413, 414, 415. 416, 417, 
661. 662. 663. 664. 665. 666. 667. 
672. 673. 674. 675. 676. 677. 678, 


742. 743. 744. 745, 746. 747. 748, 


753. 754. 755. 756. 758. 759, 
1023. 1024. 1025. 


1026. 


1027. 1028. 1029. 


. 1035. 1036. 1037. 
. 1106. 
. 1114. 
. 1502. 


— 
Lit. V. zu 300 Dart: Ar. J. 2. 3. 4. 8. 6. 7. 


16. 17. 18, 19. 20. 
328. 329. 


. 751. 


760. 1021. 1023, 


1030, 
1038, 


1510, 


. 1518, 


530. 
650, 
660. 
670. 
890. 
900. 
940. 


. 5063. 5064. 5065. 5066. 
. 5072. 5073. 5074. 
. 5079. 5080. 5461. 5462. 
. 5467. 5468. 5469, 5470, 
. 5475, 5476, 5477. 5478, 
. 5663. 5564. 5565, 5566, 
. 5671. 5572. 5573. 5574, 
. 5579. 5580, 5761. 5762, 

767. 5768. 5769. 5770. 
. 5775. 5776. 5777. 5778, 
. 5843. 5844, 5845. 5846, 
. 5851. 5852. 5853. 5854. 
. 5809, 5860. 5881. 5882. 
. 5887. 5888. 5889. 5890, 


5891. 


DUO. 600. 
5067. 5068. 
5075. 5076. 
5463. 5464. 
5471. 5472, 
5479. 5480, 
5567, 5568, 
5575. 5576. 
5763. 5764, 
5771. 5772. 
5779. 5780. 
5847. 5848. 
5865. 5856. 
5883. 5884. 


zu 150 Mark: Kr. 201. 202. 203. 204. 


. 207, 208. 209. 210. 
. 217. 218. 219. 220. 
. 407. 408. 409, 410, 
. 417. 418. 419. 420, 


Serie XIT. 
Lit. A. 3u 3000 Marf: Nr. 


. 642. 643. 644. 645. 
. 652. 653. 654. 655. 
. 662. 663. 664. 665. 
. 882. 883. 884, 885. 
. 892. 893. 894. 895. 
. 902, 903. 904. 905. 
. 942, 943. 944. 945. 


526. 527, 
646. 647. 
656. 657. 
666. 667. 


886. 887. 


896. 897, 


936. 937. 


946. 947, 







2, 953. 964. 955. 966. 967. 


! 2084::3085. 3086. 3087. 


318%-3183. 
31904:3261. 3262. 3263. 
. 3270. 3281. 
. 3289. 


‚184, 7185. 
02. 7303. 


Lie. zu 1500 Mark: Wr. 
3184. 3185. 


3088. 


. 6588. 
. 6616. 
. 6654. 
. 7182, 7183. 
. 7190. 7301. 
. 7308. 7309. 


W8. 959. 


2. 998. 994. 995. 1421, 1422, 1423, 


. 3082. 3083. 
. 3090. 3181. 
. 3188. 3189. 
. 3266, 3267. 
. 3284. 3285. 
. 3392, 3393. 
. 3400. 3491. 
. 3606. 8657. 
. 3904, 3995. 
. 4022. 4023. 
. 4080. 4081. 
. 4088. 4089. 
. 4186. 4187. 
. 4194. 419. 
. 4392. 439. 
. 4400. 4481. 
.„ 4488, 4489. 
. 4496. 4497, 
. 4654. 4655, 
. 4872. 4873, 
. 4880. 4941. 
. 4948, 4949, 
. 4096. 
. D184, 
. 5192, 5 
. 5200. 
. 5398. 
95. 5496, 
d. 5584, 
. 5612, 
. 5620. 
5658, 
. 5946. 
. 6184. 
. 60602, 


4997. 


510. 


6655, 


7310. 
1478, 


3788, 


7471. 
7479. 


. 7558; 
. 7866, 
. 8094, 
. 8182, 
. 81%. 
. 8278; 
5. 8476; 8477. 
. 8782. 
. 87%. 


7473. 
7551. 
7659. 
7867, 
8095. 
8183, 
8271. 
8279. 


7472. 
7480, 


8783. 


1474. 1475, 7476, 7477. 
7552. 7569. 7554. 7555. 
7560. 7861. 7862, 7868, 
7868: 7869. 7870. 8091. 


8096. 
8184. 
8272. 
8280, 
8478. 


-B656. 


—* 


Lit. C. zu 600 Mart: Nr. 


7024. 
7032. 


7108. 
7116. 
7584. 
7592, 


7025. 
7033. 


. 7101. 


7109, 
7117. 
7585. 
7593. 
7941. 


. 749. 
3. 7957, 


8025. 


. 8101. 
8109. 
. 8117. 
. 8593. 
. 8861. 
. 8869. 
. 8877. 


7026. 
7034. 
7108. 
7110, 
7118. 
7586. 
7594, 
7942. 
7950. 
7968, 
8026. 
8034. 
8102. 
8110, 
8118. 
86586. 
8594. 
8862. 
8870. 
8878. 


. 9714. 9715, 
. 9861. 
. 9869. 


9862. 9863. 
9870. 9871. 


. 7028, 
. 7036. 
. 7104; 
TI 


8097. 
8185, 


8188, "8187. 


8273. 8274. 8275. 


8471. 


8472.'8473. 


8479.‘ 8480. 8551. 


8657. 
8785, 


‘8558. 8660. 
8786. 8787. 
. } ur 


7021. 7022.’ 7023. 


7029, 
7037. 
7105, 
7118, 
. 7681: 
. 7689 
. 7597. 
. 7945, 
2. 7953. 
. 8021. 
. 80239 
. 8037. 
. 8105, 
. 8118. 
. 8581. 
. 8589. 
„8597. 
. 8865, 
. 8873. 
. 8881. 
.' 8889, 
. 8897. 
8945. 
. 8958. 
9021. 
. 8029. 9030. 9031. 
9037. 
. 9105. 9106. 9107: 
. 9113 
. 9701. 
. 9709. 
0717. 
. 9865. 
2, 9873, 


7030. 7031. 
7033. 7039. 
‚7106. 7107. 
‘7114. 7115. 
7582. 7583. 


. 7590. 7591. 


7598. 759. 
7946. 7947. 
7954. 7955. 
8022. 803, 


8038. 8089. 
8106. 8107. 
8114. 8116. 
8582. 8588, 
.8590. 8591. 
8598. 8699, 
8866. 8867. 
8874. 8875, 
8882, #883. 
8890. 8891. 
8898, 8899, 
8946. 8947. 
8954. 8950. 
9022. 9038. 


9038, 9039. 


. 9114. 9115, 
9702. 9703. 
9710, 9TH. 
9718. 9719, 
9866. 9867. 
9874, 9875, 





876. 9877. 9878. 9879. 9880, 9881. 9882, 9885, 
9884. 9886; 9836. 9887. 0888. 9889. 9890. 9891. 
9892, 9893,..9894; 9896, 9896. 9897. 9898: 9899. 


9900,..10104,. 10102. 10108. 
10107, 10108.-10109, 10110, 
10114, 10115, 10116, 10117. 
10701. 10702. 10703, 10704. 


10708. 10799. 19710. 10711. 


10715, 10746,.10717, 10718. 


10868, 10863. 1064. 10866. 


10869, 10870. 10871. 10872. 
10876.. 10877. 10878. 10879, 


11103. 11104. 11106. 11106. 
11110, 11111. 11112. 11118. 
11117. 11118,-11119. 11120. 
11204, ,11205,-11206, 11207. 
11211,,11212,-11213, 11214. 
11218,,11919.-11220, 11341. 
11346., 11346. 11347, 11348. 
11352, 11353. :11854, 11356. 
11359, 11360; -11661. 11662. 
11666, -11667. -1605; 11669. 
11673. 11674. -11675, 11676. 
11680. 11861. 11862, 11863. 
11867. ‚11868. 11869. 11870. . 


11874. 876. 11876. 11877, 


12201., 12202, 12203. 12204. 12205. 
12208, ‚12209, 12210, 12211. 12212. 
12216, ‚12216, .12217, 12218. 12219. 
12342, 12343, 12344. 12345. 12346. 
12349, 12350, 12351..12352, 12353, 
12356. 12357, 12358. 12359, 12360. 
12623. 12624. 12625. 12626, 12627. 
12630; 12631. 12632. 12633. 12634. 
12637. 12638, 12639..12640, 12641. 
12644 12645. 12646..12647, 12648. 
12651. 12652. 12653. 12654. 12655. 
12658, 12669. 12660. 13081. 13082, 
13086. 13086. 13087. 13088, 18089. 
13092. 13093. 1309. 13095, 13096. 
13099. 13100. 13161. 13162 13163. 
18166, 18167,.13168. 13169, 13170. 
18173, 13174. 13175. 13176. 13177. 
13180, 13641. 13642. 13643. 18644. 
13647, 13648, 13649, 13650. 18651. 
13654. 13655. 13656, 13657. 13658, 
14161. 14162, 14163,.14164, 14166. 
14168, 14169, 14170, 14171. 14172. 


10404.-10105. 10106. 
10111,.10112. 10118; 
10118..10119, 10120, 
10705. 10706, .10707. , 
10712. 10713. 10714, 

719.. 10720, 10861. 
„10867. 10868. 
„10874, 10875. 
„11101; 11102, 
„11108. 11109. 
„ 11115. 11116, 


11202, 11203. 


208.;11209, 11210. 
5.,11216. 11217. 
„11345, 11544. 
11350, 11351. 
306. 11357... 11358, 

3. 11664. 11665. 
. 11671. 11672, 
77. 11673. 11679. 
..11865, 11866, 
. 11872.,11873. 


. 11879. 11880. 
12206. 12207, 
12213..12214. 
12220. 12:41. 
‚12347, 12348, 
12354. 12.55. 
12621, 12622, 
12628. 
1263, 
12642, 
12649, 
12656, 
13083, 
13090, 
13097. 


13164 13165. . 


13171. 15 
13178, 13179 
13645. 13046; 
13652. 13653, 
13659. 13660. 
14166. 14167. 
14175. 14174, 


10 


* 


14175. 14176. 14177. 14178, 


15022, 15023, 15024. 15025 


15029. 16030. 15031. 15032, 
15086, 15037. 15038, 15039. 
15163. 15164. 15165. 15166. 
15170. 15171. 15172. 15175. 
15177, 15178. 15179, 15180, 
15664. 15665. 15666. 15667. 
15671. 16672, 15673. 15674. 
15678. 15679. 15680. 15921. 
15925. 15926. 15927. 15928. 
15934, 159. 
16161. 16162, 
16168, 16169. 
16175. 16176. 


15932, 15933. 
15939, 15940. 
16166. 16167. 
16173. 16174, 
16180, 16281, 
16287. 16288. 
16294, 16295, 
16661. 16662. 
16668. 16669. 


16282, 16283, 


162%, 16297. 


16670, 16671. 


16675. 16676, 16677. 16678, 


17362. 17363. 17364, 
17369, 17370, 17371. 
17376.: 17377. 17378, 
17923,:17324, 17925, 
17930, 179831. 17932. 
17937, 17938. 17939. 
18364. 18365. 18366, 
18371.'18372. 18378, 
18378. 18379. 18380, 
18685, 18686. 18687. 


17365. 


18688, 


Lit. D. zu 300 Mark: 
6160, 6261. 6262. 6263. 
6268, 6269. 6270. 6271. 
. 6277. 6278. 6279. 
. 6305. 6306, 6307. 
. 6313. 314. 6315. 
. 6601. 6602. 6603, 
. 6609. 6610. 6611. 
6617. 6018. 6619. 
. 6865. 6866. 6867. 
. 6873. 6874. 6875. 
. 7601. 7602, 7603. 
. 7609. 7610. 7611. 
. 7617. 7618. 7619. ‘ 
. 7865. 7806. 


. 7873. 7874, 7875. 


16289, 16290. 


16663. 16664, 


17372. 
17379. 
17926. 
17933. 
17940, 
18367. 
18374. 
18681. 


6264, 
6272, 
6280, 
6508. 
6316. 


7867. 7868, 
7876. 7877. 7878, 


14179, 
15026. 
15033. 
15040. 
15167, 
15174. 
15661, 
15668. 
15675. 
15922, 
15929. 
15936. 
16163. 
16170. 
16177. 
16284, 
16291. 
16298. 
16660. 
16672. 
16679. 
17366. 
17373, 
17380, 


17927 


17934. 
18361, 
18368, 
18375. 
18682, 
18689, 


ir. 6157. 
6265, 
3. 6274. 6275, 


15021. 
15028. 
15035. 
15162: 
15169. 
15176. 
15663. 


14180. 
15027. 
15034 
15161. 
15168, 
15175. 
15662. 
15669. 
15676. 
15923, 15924, 
15930. 
1597, 
16164, 
16171. 
16178. 
16285. 
16292, 
16299 
16666, 
16673. 
16680. 
17867. 
17374 
17921. 
17928, 
17955, 
18362, 
18369. 


16256, 
16293, 
16300, 
16667, ' 
16674 
17361, 
17368, 
17375. 
17922. 
17929, 
17936, 
18363. 
18370, : 
18376. 18377, 
18683, 18684, 
18690, 18691, 


6158. 6169. 
6266. 6267. 


. 6802. 6303. 


. 6310, 6311. 
. 6319. 


7879, 






#086: 8037. 8038: 


8868. 8869; 8870. 
8876. 8877. 8878. 
9904: 9305. 9306. . 
#12. 9313 9814. 9315. 
9320. 9421..9422. 9423. 
9428. 9429, 9430. 9431. 
9436. 9437, 9438. 9439, 
9864. 9865. 0866. 9867. 
9872. 9873. 98749875, 
9880. 994 1. 9942. 0045. 

9048. 9949. 9050..9951. 


008021. 8022; 2098, 804. 
28} 8029: 8030. 8031. 8032, 


9962. 


9956. 9957. 9058. 9059. 9960. 


10423. 10424. 104%, 10426, 
10430. 10431. 10432. 10433. 
10437. 10438. 10439. 10440. 


10864; 10865. 10866. 10867. 


10871. 10872. 10873. 10874. 
10878, 10879. 10880, 11841. 
11845, 11846. 11847. 11848, 


11852. 11853! 11854. 11855. 
11859, 11860, 11861. 11862, 
11866. 11867. 11868. 11869. 
11873. 11874. 118754 14876. 
11880. 12681. 12682. 12689. 
12687. 12688. 12689. 
12694. 12695. 12696. 
12841. 12842. 12843, 


12690. 
12697. 
12844, 


10427. 
10434. 
10861. 
10868, 
10875. 
11842, 
11849, 
11856. 
11863; 
11870. 
11877. 
12634. 
12691. 
12698. 
12845, 


9953. 
10421. 10422. 


10428. 10429. 
10435. 10436. 
10862. 10863. 
10869. 10870. 
10876, 10877. 


11843. 11844. 


11850. 11851. 


11857. 11858. 


11864. 11865. 
11871. 11872. 
11878. 11879. 
12685. 12686. 
12692; 12693. 
12699; 12700. 
12846. 12847, 


2848 129494 12850. 
12855. 12856, 12857. 
12862; :19963, 112864. 


12869. 12870. 12871 


12876. 12377. 12878. 
13683. 13634. 13680. 
13691. 13692, 
13698, 13699. 
13765. 13766, 
13866, 13867, 
13873, 13874, 
13880, 14331. 
14387. 14588. 
14394. 143%. 
14681, 14682, 


13690. 
13697, 
13764, 
13865 
13872. 
13879. 
14386, 
14303. 
14400. 


m85t. 
12858, 
12865, 
. 12872. 
12879. 
18686. 
13693, 
. 13761. 
. 13862, 
3. 13869. 
5. 13876, 13877, 13878, 
. 14383. 
. 14390. 
. 14397. 
. 14684. 


12852| 12853.’ 12854. 


12859. 12860, 12861. 
12866.'12867, 12868, 
12873, .12874. 12870. 
12880. 13681. 13682. 
13687. 13688.113689, 
13694. 13695. 13696. 
13762. 13763. 
13863, 13864. 
13870. 18871. 


14384. 14385. 


14398. 14399. 
14685. 14686. 


14391. 14392. 


-——u u, + 


11687; — 14680. 
14694. 14695. 14696: 


140901. 14902. 14903. 


I#,,J y') 


14690. 14691. og one, 
14697. 14698. 14699. '14700- 
14904. 14903. 14906) 14907, 


14908. 14909. 14910. 14911. 14912, -14913:'14914, 


"14015: 14916.-14917. 
15142. 16148. 16144. 


15149. 15150. 15151 


15691. 15692. 15698. 
15698. 15699, 15700. 


"16763. 15766. 15767. 


15772. 15773. 15774. 


15779. 15780: 15901. 
15906 18907. oos8 
15813. 15914 "95915. 
15920. 16201. 10202. 


15694. 


‘15902. 


14918! 14919, 14930.'15141, 


15145: 15146, 15147. 15148, 
"15452. 15158. 
15156: 15157. 15158. 
15389, 15384. 15385, 
15300, 15391. 16392, 
15307. 15398. 15399. 
15684. 15685. 15686, 


153. 15154. 15159. 
15150. 15160. 16891. 16382. 
15386: 15387. 15888. 15389, 
15393. 15394. 15395. 15896. 
15400. 15681. 15682. 15683. 
15687. . 16689.15690. 
5. 15696 -15697. 
. 15763. 15764. 
 15770.15771. 
 1brr7. 15778. 
15904. 15905. 
15910. 15911.:15912. 
15917, 15918. 15919. 
16204 16205. 16206. 


15761. 
15768; 
15775 


15909. 
15916. 
16203. 


16207. 16208. 10209. 16210 16211. 16212. 16213. 


16381. 
16388 165 
16395. 16905, 16397, 


16682 16683 16634 
: 16689. 16690 


16696. 16697. 16698. 


‚16763. 1676 16765. 


16770. 16771. 16772 
16777. 16778: 16779 
16904. 16905, 16906, 
16911 16912. 16913, 


16691. ° 


16214. 16215.'16216.16217. 16218. 46218. 16220. 


16380 Vecoo! 163b1.10908 Ada 


BRD. 


16394. 
16398 .16399, 16400. 16681. 
16685. 16686. 16687. 16688 
16692. 1669816694. 16695. 
16699. 16700. 16761. 16762. 
16766. 16767. 16768. 16769. 
16773. 16774. 16775. 16776. 
16780: 16901. 16902. 16903. 
16907..16908 16909. 16910. 
16914. 16915. 16916. 16917. 


16918) 16919 
17205. 17206, 


4719. 17213 
17219. 17290. 


17366 17367. 
17378.'17874. 
17380. 174H. 


17447. 17448. 


17454. 17459. 
17631. 17632. 
17688; 17689. 
17695. 17696. 
17762. 17763. 
17769. 17770. 


17776. 17777. 


18920. 17201 17202 : 
17207,,17208,, 17209. 


ra 17R15. 17216 
‚170617 17362:,17863 


17368. 17369. 17370 


17375 17376, 17977. 
17412. 17443. 17444. 
17451. 
17458. 
17685, 
17692. 17693. 
17699. 
17766. 
17773. 17774. 17775. 


17410. 17480, 
17456. 17457. 
17683. 17684. 
17600, 17691; 
17697, 17698. 
17764. 17765. 
17771. 17772. 


17203. 
17210. 
air. 
17864. 
17371. 
17378 
17445. 
17492. 
17459. 
17686. 


17700. 
17767. 


17204. 
17211. 
17218. 
17365. 
17372. 
17379. 
17446. 
17453. 
17460, 
17687. 
17694. 
17761. 
17768. 


17778, 17779, 17780. 17901. 17902: 





12 


6169, 


17903. 17904. 17905. 17906. 17907. 17908, 17909. 4012. 4013. 4014, 4015. 4016. 4017, 4013. 4019. 
17910; 17911. 17912, 17915. 17914. 17915. 17916, 4020. 4161, 4162, 4163. 4164. 4165. 4166. 4167. 
‚17917, 17918, 17919, 17920. ’ 4168. 4169, 4170 4171. 4172. 4173. 4174. 4175. 
Lit. E. zu 150 Marf; Nr. 1921. 1922. 1923. 4176. 4177. 4178, 4179. 4180. 4661. 4662. 4663. 
. 1924. 1925. 1926, 1927.:1928, 1929, 1930. 1931. 4664. 4665. 4666, 4667. 4668. 4669. 4670, 4671. 
1932, 1933. 1934. 1985. 1936. 1937. 1938. 1989. 4672. 4673. 4674. 4675. 4676. 4677. 4678. 4679 
1940. 2064. 2062. 2063. 2064. 2065. 2066. 2067. 4680, 4961. 4962. 4963. 4964. 4965. 4966. 4967. 
2068. 2069. 2070: 2071: 2072..2073, 2074. 075. 4968, 4969. 4970. 4971. 4972. 4973, 4974. 4975. 
. 2076. 2077. 078. 2079. 2080, 2661. 2662. 2663. 4976. 4977. 4978. 4979. 4980. 5001. 5002. 5003. 
2664. 2666. 2666.. 2667. 2668. 2669. 2670. 2671. 5004. 5005. 5006.-5007. 5008 5009. 5010. 5011. 
2672. 2673. 2674 - 2675. 2676, 2677. 2678. 2679. 5012 5013,. 5014. 5015. 5016. 5017. 5018. 5019. 
2880. 2921, 2922.:2923, 2924. 2925. 2926. 2927. 5020. 5661. 5662. 5663. 5664 5665. 5666, 5667. 
‚2928. 2929. 2930. 2931. 2932, 2933. 2934. 2935. 5668. 5669. 6670. 5671. 5672. 5673. 5674. 5675 
2936. 2937. 2938 :2939. 2940. 3161. 3162 3163. 5676 5677. 5678. 5679, 5680. 5861. 5862. 5863. 
3164. 3165. 3166. 3167. 3168. 3169. 3170. 3171. 6864. 5865. 5866. 5867. 5868. 5869. 5870, 5871. 
3172. 3173, 3174.-3175 3176. 3177. 3178. 3179. 5872. 5873. 5874. 5875. 5876. 5877. 5878, 5879. 
8180. 3661, 3662. 3663 3664. 3665. 3666. 3667. 5880. 6061. 6062. 6063. 6064. 6005. 6066. 6067. 
3668. 3669. 3670. 3671. 3672. 3673. 3674. 3675. 6068. 6069. 6070. 6071. 6072. 6073, 6074. 6075. 
3676. 3677, 3678. 3679. 3680. 4001. 4002, 4003. 6076. 6077. 6078. 6079. 6030, 6161. 6162. 6163. 
4004 4006, 4006. 4007. 4008. 4009, 4010, 4011. 6164. 6165. 6166. 6167. 6168, 6170. 


Die "orbejeichneten Scpufoverfopreibungen werden hiermit zur Rüczahlung auf den 1, September 
1886 unter folgenden Beltimmungen gekündigt: 


1. Die Landeskteditkaſſe wird bis auf Weiteres ſchon vor dem I. September d. J. die gefündigten 


Schuldverſchreibungen zum Nennwerthe mit Zinſen bis zum Zahlungstage auszahlen. 


Die Cinlöſung der gekündigten Schuldverſchreibungen der Serie XIII. zum Nenmwerthe 


kann nur bis zum 1. September d. J. — mit Zinſen bie zum Zahlungstage — und ſodann 


noch während des Monats September d. I. — mit Zinſen bis zum 1. September d. I. — 
gefordert werben. Mit Ablauf des Monats September d. 3. tritt für die 
bis dahin zur Rüdzahlung nicht eingereichten Schuldverſchreibungen 
der Serie XIIL die Kündigung außer Kraft, fo daß diefelben alsdann ohne 


Unterbrechung weiter verzinſt werden und an den ferneren Berloofungen theilnehmen. 


Für die gekündigten Schuldverfhreitungen der übrigen Serien wird, wenn deren Ginlöfung 
erſt nah Ablauf eines Vierteljahres vom Bälligkeitstermine an erfolgt, eine von lepterem an 


beginnende Zinfenpergütung von 2 Procent jährlih bis zum Tage der Einlöſung gewährt. 









—* Aus 1881: 


| 


ER 1112.  ° 


N Serie IV, 
Be B. Aus 1883: Nr. 531 


Nr. 606. 


Serie VII. 
» Lit. D. Aus 1884: Nr. 710. 
Lit, E, Aus 1884: Nr. 80, 


Serie VIIL 


Lit. B. Aus 1881: Ne.107. — 1882: Nr. 406. 


1883: Nr. 540. 


Lit. €. Aus 1881: Nr. 562. 889, — 1882: 
. Nr. 557. 558. 590. — 1883: 


Nr. 204. — 1885: Nr. 782, 


Lit. D. Aus 1876: Nr. 903, — 1879: Nr. 183, 
1881: Nr. 1072. — 1882: Nr. 709. — 1883: 
Nr. 146. 374. 380. — 1884: Nr. 99. 100, 464. 


467. — 1885: Nr. 784. 789. 


Lit. E. Aus 1878: Nr. 1.2. — 1883: Nr. 485, 
: Nr. 591. 592. — 1885: 


534. 605. 606. — 1884 
Nr. 572. 574. 


Serie IX. 


Lit. B, Aus 1881: Nr. 812, — 1882: Wr, 218. 
244. 298. 598. 677. 919, — 1884: Nr. 484. 1284. 


ix. Aus 1876: Nr, 1387. — 1885: Nr. 358, 
Nr. 673. — 1889: Nr, 118. 


Lit C. Aus 1884: Nr. 810. — 1885: Nr. 204. 
Lit, D. Aus 1884: 


Nr. 825. — 1884: 


Lit. €, Aus 1877: Nr. 1867. — 18718: Nr. 846. 
848. — 1879: Nr, 1760. — 1880: Nr. 2026. 
2062. 2064. 2065. 2066. 2067. — 1881: Nr. 1056. 
1342, 1345. 1388. 1842. 1922, 1923. — 1882: 
Nr. 543. 1511. 1974. 2083. 2087. 2202. — 1883: 
Nr. 20. 1685. 1688. 1690. — 1884: Nr. 742. 
747. 783. 785. 1142, 1146. 1140. 1161. :1162. 
1561. 1564. 1566. 1664. 1761. 1762. 1768. 1764. 
1767. 1770. — 1885: Nr. 961. 962. 966. 970. 


Lit. D. Aus 1876: Nr. 2008, — 1877: Nr. 1789. 
1878: Nr. 1161. — 1879: Mr. 9. 2305. — 
1881: Nr. 762. 757. 2511. — 1882: Nr. 445. 
1904. 1908. 1909. — 1883: Nr. 1021. 1043. 
1049. 1943. 1948. — 1884: Rr. 164, 170. 405. 
1324. 1327, 1481. 1620. 1685. 1921. 1928. 2089. 
2250. 2524. 35%. — 1885: Nr. 763. 767. 770. 
781. 790. 


Lit, E. Aus 1876: Nr. 1019. — 1881: Nr. 542. 
547. 560. — 1882: Nr. 238. 1034. — 1883: 
Nr. 466. 766. — 1884: Nr. 186. 483, 485, 788. 
1885: Nr. 582, 1931. 1232. 1298, 


Serie X, 
Lit. B. Aus 1885: Nr. '82. 84. 482, 685. 758. 


Lit. C. Aus 1885: Rr. 56. 59. 61. 68. 69. 351. 
1125. 1126. 1129. 1130. 1271. 1275. 1277. 1421. 
1424. 1836, 2423. 2552, 2751. 2897, 2001. 3055. 
3058. 3201. 3204. 3207. 3360. 3431. 


Lit, D. Aus 1885: Nr. 101. 105. 108. 110. 
279, 401. 725. 727. 1030. 1303. 1609. 1901. 1905. 
2208. 2502. 2516, 2954. 2958. 3130. 3202. . 


Lit, &, Aus 1885: Nr. 284. 286, 288. 289, 
582, 586, 588. 689, 593, 598. 1005, 1010. 1030, 
1178. 


Serie XL 
Lit B. Aus 1885: Nr. 137. 7892. 


Lit, CI Aus 1885: Nr. 474. 475. 751, 74, 
789, 1231. 1236. 1324. 1513, 1605. 1607, 1802. 
1897. 1898. 2307. 2693. 3943. 


Lit.D. Aus 1885: Nr. 935, 2351. 2354. 2305. 
2360, 2691, 2904. 2910, 2956. 2957. 


"Lit Ei Ans: 1885: Nr. 21. 26. 27. 132, 
Serie XL. 
Lit. A Aus 1885: Nr. 159. 
Lit. B. Aus 1885: Nr. 1306;* 1307. 1308. 


14 


= % 
130%, 1434. 1618, 1619. 1819, 1883. 1884. 2117, 


2525, 2711. 2762. 


Lit. €. Aus I88A: Nr. 84. 1398, 1500. 1591. 
1599, 1600, 1672. 1673, 1773. 1778. 1779, 1780. 
1799. 2175. 2271. 2278. 2280. 2379, 2577. 2578, 


‚2751. 2756. ‚2757. 2774, 2864, R875, 2878, 2880, 


2951. 2953. 2955. 2957. 2977. 3063. 3076, 8077. 
3078. 3163. 3166. 3167. 3391. 


Lit. D. Aus 1885: Nr. 963. 967. 1121. 1122. 
1132. 1133. 1138. 1223, 1225. 1232, 1296. 1395. 
1425. 1458. 1460. 1492. 1592. 1593. 1599. 1618. 
1697. 1715. 1716. 1999. 3097. 3100. 


. . 1 
Lit. E. Aus 1885: Nr. 252. 255. 257. 357, 
456. 457. 553, 656. 657. 759. 760. 1648. 


8 


Sämtliche Obligationen der Serien 1., IL, V. und VI. find, foweit ſolche nicht ſchon 
in Folge Berloofimg gekündigt waren, für den 1. November 1881 gekündigt, 





— 
vr. 


14 9 


er 


* Folgende Schuldberſchreibuugen ber Landeskreditkaſſe ſind als abhanden gelommen 


Abtheilung VII. 
Serie B.b. Nr, 4, 


Abtheilung. VERL 6. 


I. Lit. C, Nr. 783, 
EL D. 138, 


Serie 


ir " " 


zur Amortiſation angemeldet: 


Bereits mortificirt find: 


Abtheilung VII. 


Serie A. a. Nr. 1215. 1487. 2359, 5284. 6118, 


6117. 6118, 6119, 


e „ 286. 1062, 1162. 3108, 
" A. & " 5. 57. 
"„ B.& 1340. 2688, 4016. 349. 10804, 


13784. 


Serie III. Lit. B. „» 391. 

„ IV. » B. u: 346. 

„ X, D. » 9%. 1687. 

„ Xl u €. » 1066. 219%. 

"'XU » C „ 9%. 1421. 

„ XIM. » B. » 4197. map Lit. D. Nr. 14150. 
Serie B. I. Nr. 029, 2058. 5417. 4106. 5434. 5970, 


6418. 9316. 9488. 


768. B29. 1785. 1824. 2241. 3060, 
3079. 3848. 3982, 4013. 5508. 
6186. 6621, 7009, 78%. 12067. 
12134. 12310. 13518. 18078, 


b. fe. 








239, 1156. 2566. 3122, 3155. 
7017. 7704. 10222, 10514, 11287. 


11775. 11953. 

1009. 1123. 

8. 178. 227. 564. 1440. 2231. 
2482. 4831. 4939. 5381. 5506. 
9705. 10572. 14117. 

229. 1246. 2862, 4226, 4857. 
5182. 6276, 

1666, 

109. 


Caſſel, am 10. Februar 1886, 


Abtheiflung VIII. A, a. 


Lit. E. Nr. 24, 672. 


Abtheilung VIIL ©, 
Serie I. Lit. D, Nr. 429. 1994. uns Lit, E, Nr. 757. 
« I» A » 198, 
»„ I. » D u 1388. 
„ I. » CO. „ 18. 
„IX. » D. „ 1570.’ımb Lit. E, Ne. 1117, 


Die Direction der Landeskreditkaſſe. 


IJ. A. 
20%. 








‘ 


- 





nn — — — — — 


Hof» und Baifenpang-Buhhrnderei zu Gaffer. 





—— Amts btatt se: 


keföniglihen Negierung zu Gaffel. 


Be 


Ausgegeben Mittwoch den 24. Februar. 


1886. 





belanutmachungen u ie des Reichsgeſetzes 
dom: 21. Oetober 1878. 
14 Auf Grund des $. 12 nes Reichsgeſetzes gegen 
vie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. Oktober: 1878 wird bierburch zum öffentlichen 
emntniß gebwacht, daß vie nichtperiodiſche Drud- 
Hefe nSozialdemokratiihe Bibliotbet. IV. 
Gnthüllumgen' über: den Kommuniften » Prozeh zu Köln 
sr Karl Marr. Neuer Aborud, mit Einleitung von 
Friebrich Engels, und Dokumenten, Hottingen: Zürich. 
Lerlag der Bollsbuchhandlung, 18854, nach '$. 11 des 
wärhten Geſetzes durch den Lnterzeichneten von Yanves- 
rlheitwegen verboten worden iſt. 
Berlin den 19. Februar 1886. 
Der Königliche Polizei » Präfibent. 
Freiherr von Richthofen. 
Berorduungen und Belanntmacungen der 
Königlichen Provinzial= Behörden. 

I. Um. 3. Mai cr, beyinnt in der —** 
lichen Wrãparanden⸗ Anſtalt zu Fritzlar, Regie · 


rt Eaſſel, ein nemer Curfus, und ift bie, 


Aufnaͤhme⸗ Prüfung auf den 4. Maier an- 
zeſeht. Anmeldungen bieru find. bie zum. 1, April: cr. 
inter Beifügung 

a) des Gehurtsfcheind, 

b) eines Impfſcheins/ eines Revaceinationbſcheine s 
und eines Gefundheitsatteftes, ausgeftellt von einem 
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte, 

e) der Schulgeugniffe, * 

d) eines. Sittenzeugniſſes, 


€) der, Erklärung des Baters oder des Nächftver⸗ 


pflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalt des 


“lpiranten während ‚ber Dauer des Unterrichts 


Eurfus gewähren werbe, resp, eines Vernidzend- 


nachweifes 
am ben Borfteher der Anftalt, Herrn Pyroth in 
drißlar, einzureichen, 

Der Aufzunehmende muß das 14. Lebensjahr vol⸗ 
Imbet haben Schüler, welche ſofort in tie 'erfte Claffe 
iintreten wollen, haben dies im ihrem Mieidumgefchreiben 
su bemerken. LE 

Das Schulgeld beträgt monatlih 3 Marl, Für 
Rft und Logis haben die Sqhuller ſelbft zu ſorgen 
dedürftigen md fleißigen Praͤparanden können Umer⸗ 
ütangen aus Staatsmitteln bewilligt werden. 

Wegen des Unterfommens «der Zöozlinge bei geeig+ 
geten Familien ber Stadt :wirb der Anftalts-Borkeker 
uf Verlangen Rath und Weifung vertheilen. 

Caſſel ven’ 10. Februar 18861... 

Königliches Provinzial-Schul-Tollegium. 


142, Im Anftrage des Herrn Finanz⸗Miniſters Bringe 
ich hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, daß nach einem 
Beichluffe, des, Bundesrathes in feiner Sigung vom 
28, Januar d. 38, (8. 49 der Protokolle) die Num— 
mer, 19a der Ausführungs-Vorfchriften zu dem Geſetz, 
betreffend, die Erhebung von  Neichsjtempelabgaben, 
folgenden Zufat erhält: 
„Bei ſolchen Yotterien oder Ausſpielungen, bei welchen 
nach der obrigfeitlichen Exlaubniß nicht von vorn— 
berein eine beſtimmte planmäßige Anzahl won Yoofen 
feitgefegt, dem Unternehmer vielmehr nur' geftattet 
iſt, Yoofe bis zu einet gewiffen Marimalgahl aus— 
zugeben, darf die Verjteuerung der Looſe nah Maf- 
gabe des Bedarfs bewirkt werben. Für vie An— 
meldung des erſten Theils der auszugebenden Yoofe 
gelten die Beitimmungen im erften und zweiten Ab» 
faß diefer Nummer. Die Borlegung einer weiteren 
Anzahl von Vooſen zur Abſtempelung ift mitteljt be» 
jonderer ‚Anmeldung. zu bewirfen, im welcher unter 
‘Angabe ver Zahl und der Nummern ver zu ver 
fteuernben :2oofe auf die erfte Anmeldung Bezug zu 
nehmen ift. Caſſel dem 19, Februar 1886. 
Der Provinziabr Steuer» Director Schulge. 
Bere en uud Belsuntmadungen der 


eu N j * 
143; Die Zinsſcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu dem 
Schuldverſchreihungen/ ver Preußiſchen Stantsanleihe 
vom: Jahre .1862 über, die Zinſen für die Zeit nom 
1. April 1886 bis. 31. März 1890 nebjt den. An- 
weifungen zur Abpebung der Relhe VILI werben vom 
1, Mäxy .d, J. ab, von der Kontrolle der Staatspapiere 
hierſelbft, Dranienftraße 92 unten rechts, Borwittags 
von ’9 bis 1- Uhr, mit Ausnahme ver Sonn- und Feſt⸗ 
tage: und der leiten drei Gefchäftstage jeden Monats, 
ausgereicht werden. — 
Die Zinsſcheine können bei der. Koutrolle ſelbſt im 
en, oder durch die Regierungs-Haupt- 


laſſen, fowie buxch die Kreisfafje in Frankfurt a Main 
be 


Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle ſelbſt 
wünſcht, hat derſelben perfönlich oder durch einen Beauf- 
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden 
Zingfcpeinamveifungen mit einem Verzeichniſſe zu über- 

eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg 
beide Kaiſerlichen Poſtamte Nr, 2 umentgeltlich zu 
haben : ſind. Genügt bem Cinseicher eine mumerirte 
Marte als Empfangsbefcheinigung, ſo ift das Ver- 
zeichniß einfach, wünſcht er eine ausorädliche Bejchei- 
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen, Im lepteren 
Falle erbalten vie Einreicher bas eine Eremplar, mit 


einer Empfangsbejcheinigung verjehen, jöjork zu 


Die Marie over Empfangsbefcheinigung -ift" Bei d 
Ausreihung der neuen Zinsfcheine zurüdzugeben. 

iſt ſel faun bie Kontrolle der 
PR NR. ea mit den Inhabern der 


Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen. 

E fe Zinsfcheine durch eine der ohen genannten 
Provinzialfaffen beziehen will, Hat derſelben bie An- 
weijungen mit einem boppelten Berzeichniffe eitizureichen. 
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe⸗ 
fcheinigung verfehen ſogleich zurückgegeben und iſt bei 
Aushänbigung ber Zinsjcheine wieber abzuliefern. For⸗ 
mulare zu dieſen Verzeichniſſen ſind bei den gedachten 
Provinzialkaſſen und den von den Königlichen Regie— 
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen 
Kaſſen unentgeltlich zu haben. 

Der Ginreihung der Schulbverjchreibungen bebarf 
es zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, 
wenn bie. Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen 
find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an 
vie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ver ge= 
nannten Provinzialfaffen. mittelft befonberer Eingabe 
einzureichen. 

Berlin den 5. Februar 1886. 

Hauptverwaltung der Staatsjhulden. 


Die vorftehende Belanntmahung wirb bierburdh 
mit den Bemerken veröffentlicht, vaß die Formulare 
zu den Verzeichniffen über bie zur Empfangnahme ver 
neuen Zinsſcheine mebft Zinsfchein-Anmweifungen einzu 
reichenben Anweiſungen bei der hiefigen Regierungs- 
Hauptlaffe nd ven fjämmtlichen Steuerlafjen unſeres 
Bezirls unentgeltlich zu haben find. 

Caſſel den 13. Februar 1886. 

Königliche Regierung. Magpeburg. 

144. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu 
ven Prioritätss Obligationen der Münfter- Hammer- 
Gifenbahn über die Zinfen für die Zeit vom Iften 
Januar 1886 bis 31. December 1889 nebft ven An- 
weifungen zur Abhebung ver Reihe VIII werben vom 
4. Januar k. I. ab von der Sontrolle der Staats» 
papiere hierfelbft, DOranienftraße 92 unten rechts, Vor⸗ 
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn» 
und Feſttage und ber legten drei Gejchäftstage jedes 
Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsjcheine können bei der Kontrolle felbft in 
Empfang genommen, ober durch bie Regierungs-Haupt- 
kaſſen, jowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt a/Main 
bezogen werben. 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle felbft 
wünfcht, hat verfelben perfönlich oder durch einen Beauf⸗ 
tragten bie zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden 
Zinsfcheinamweifungen mit einem Berzeichniffe zu über» 
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg 
bei dem Kaiſerlichen Poſtamte Nr. 2 unentgeltlich zu 
haben find. Genügt dem Einveicher der Zinsſchein⸗ 
anmeifungen eine nummerirte Marfe ald Empfangsbe» 
ſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er 


40 


eine ausdrũckliche Bejcheinigung, fo ift ed boppelt vor⸗ 
zulegen. Im en ae chin bie Einreicher 
das eine Gremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung 
, jofort zurüd.. Die Marle over Empfangsbe- 

g iſt Bei der Ausreichung vet neuen Binafcheine 


geben. 
In Schriftwechſel fann die Kontrolle der 
Staatspapiere fih mit den Inhabern ber 
Binsfheinanweifungen nicht einlajjen. 
- Wer: die Zinsſcheine durch eine der oben genannten 
ProvinzialsFafjen beziehen will, hat derjelben vie Zins- 
cheinanweiſungen mit einem boppelten Berzeichniffe einzu⸗ 
reichen. Das eine Berzeichniß wird mit einer Einpfangs- 
beſcheinigung verjehen fogleih zurüdgegeben und ift bei 
Aushändigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. For: 
mufare zu biefen Verzeichnifjen find bei ben gedachten 
Provinzial- Kaffen ımb den von den Königlichen Re⸗ 


gierungen in ben Umtsblätteen zu bezeichnenden jonftigen 


Kaſſen unentgeltlich zu haben. 

Der Einveihung der Prioritäts-Obligationen bedarf 
es zur —— ber neuen Zinsſchein ⸗ Reihe nur dann, 
wenn bie Zinsſcheinanweiſungen abhanden gekommen 
find; in diefem Falle. find die Prioritäts-Obligationen 
an bie Kontrolle ver Staatspapiere over an eine der ge: 
nannten Provinzial-Kaffen mittelft beſonderer Eingabe 


zureichen. 

Schließlich machen wir darauf aufmerkfam, daß in 
Zukunft 20 Stüd Zinsjcheine für einen Zeitraum von 
zehn Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsjcheine für 
4 Yahre werben ereicht werben und baß bie ben 
Zinsfcheinen Reihe VII jest beigegebene Anweifung zur 
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine bement- 
ſprechende Seffung erhalten bat. 

erlin ven 18. December 1885, 

Haupt-Berwaltung der Staatsjchulden. 


Die vorjtehende Bekanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß bie Formulare 
zu den Berzeichniffen über die zur Empfangnahme 
ber neuen Zinsfcheine nebſt Zinsfchein » Anweifungen 
einzureichenden Anweifungen in unferem Bezirle bei der 
biefigen en al ſowohl, als bei ben 
fämmtlichen Steuerfaffen unentgeltlich zu haben find. 

Gafjel ven 30. December 1885. 

Königliche Regierung. Magdeburg. 

145. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchften 
Erlaſſes vom 27ften v. Mts. auf Grund des $. 4 ber 
Kurheffiichen Gemeinde - Orbnung nom 23. October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß die bis dahin einen 
ſelbſtſtändigen Gutsbezirt bildende feitherige Halbege- 
brauchswaldung von Beſſe mit dem Flächengehalte von 
380,0423 ha dem Gemeinbebezirt von Beſſe einverleibt 
wird. Gaffel am 16. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
146. Durch Erlaf des Herrn Minifters der öffent- 
lichen Arbeiten vom 10ten dv. Mis. iſt die Königliche 
Eifenbahn » Direction A Erfurt mit der Anfertigung 
ber generellen Vorarbeiten für eine Eiſenbahn unter: 



















al 
— ſowohl von Schmalkalden über 
y nach Zella-Mehlis, als auch von 
tt em Rleinfchmalfalden, einftweilen, fo- 
hie Ehren im biesfeltigen Staatsgebiete ge- 


J vd 
Mu —— Sincun auf bie — 
4 x ————— vom 11. JSuni 1 


"rt 


befanmt gemacht, daß bie Sn 
er bezw. Pächter verpflichtet find, den mit ber 
ung se —— Arbeiten beauftragten Be- 
etreten ihrer Grundſtücke zu geſtatten. 
Caſſe * 20. Februar 1886. 
mliche Regierung, Abtheilung bes Innern. 
"Bi er hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß, 


or Deuter dahier und 

und Schulinſpector Spangenberg dahier 
m Müplievern des Ausſchuſſes für das Fehge'ſche 
panlien» Beneficium durch erg nn gewählt 
verde Caſſel ven 16. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, 
Det © ©; lung für Kirchen- und Schuljachen. 

L * der —— — — zu Weilburg ſoll 
u in Jahre 1886 ein Fortbildungsfnfus für Gle- 
 Meainrleh ehalten werben und ift hierzu Termin 
am ge —E— Auguſt bie Ende Sep⸗ 
genomm 


IeD 


nie U. Theil (Chlor, Schwefel, Phosphor, 
— Natrium, Calcium, Alumi⸗ 





9 

Botanik * und Phyſiologie ver Pflanzen); 
az nölehre; 

4) Untereihtemefen. 

Den theilnehmenven Lehrern aus dem Regierungs⸗ 
—* Taffel wird ein Zufehuß von BO Mark in Ausficht 
— ſobald die betreffende Gemeinde oder der Lehrer 

mindeſtens 35 Mark zuzuſchießen bereit iſt. 
Den Gemeinden wird auheimgeſtellt, en einen 
ton bem Lehrer —— Revers dahin zu jichern, 
Mb der von ber Gemeinde jubventionirte Lehrer ben 
* — ahlen Hat, wenn er innerhalb Jahres- 
us die betreffende Gemeinde verläßt. 
ae Lehrer, welche an dem in Rebe ftehenben 
Kurjas Theil nehmen wollen, werben aufgeforbert, ihre 
* zum 20. Mai I. 38. durch Vermittelung 
ker enben Königlichen Schulvorftände bezw. Stabt- 
hul-Deputationen hierher einpeeehden. 
Caſſel ven 13. Februar 1 
Königliche Regierung, 
Abtheilung F Kirchen⸗ und Schulſachen. 
anderer 


ya ——— 
w. Zum bentfe n Gifenbahn » Gütertarif Theil I 
km 1. Februar wird am 1. April d. I. unter 
deichzeitiger — ber Nachträge I bis VIII ein 


Nachtr = u * geſetzt, welcher die in den Nach— 

U enthaltenen Abänderungen und Er: 
— —J Beier Reglemenis und ver Zuſatz⸗ 
ef zu bemfelben, ferner bie Anlage D zum 
Betriebs⸗Reglement in ihrer jest gültigen Faſſung und 
bie mit Nücficht auf bie Befhlüfte ber General · Con⸗ 
ferenz ber deutſchen Eiſenbahn⸗Verwaltungen vom 11ten 
December v. J. neu redigirten allgemeinen Tarifvor- 
fchriften nebit Güter» Klaffification enthält. 

Gleichzeitig ift zu dem vom 1. März 1884 an 
gültigen Localtarife für die Beförderung von Leichen, 
Fahrzeugen und lebenden Thieren der vom 1. April 

d. 3. an in Anwendung kommende Nachtrag 3 heraus- 
ya, durch welchen vie Zufagbeftimmungen und 

arifoorfchriften in Bezug auf einzelne lebende Thiere 
theilweife geänvert werben. 

Die bezeichneten Nachträge, welche außer verein 
zelten Frachterhöhungen auch verſchiedene Frachter- 
mäßigungen in fi ſchließen, find von den Güter» Gr= 
pebitionen zu beziehen. 

Hannover * 15. Februar 1886. 

Königliche Eiſenbahn-Direction. 
150. Vorleſungen an ter Königlichen Thierarzneiſchule in 
Hannover. — Sommerſemeſter 1886. Beginn: 1. April. 

Director, Medicinalrath Dr. Dammann: Allge— 
meine Chirurgie, Seuchenlehre und Beterinair-Bofigei, 
Diätetil. — Profeffor Dr. Luſtig: Arzneimittellehre 
und Torifologie, Allgemeine eier Spitalflinif für 
große Sauetki iere. — Profejfor Dr. Rabe: Hiftologie 
und Embryologie, Allgemeine Pathologie und allgemeine 
pathologifche Anatomie, Hiftologifche —— Spital⸗ 
init für kleine ere, Obductionen und patho- 
logiſch⸗ anatomiſche Demonftrationen, Thierifche und 
pflanzliche Parafiten. — Prof. Dr. Kaifer: Operations- 
lehre, Geburtshülfe mit Uebungen am Phantom, Ge- 
ſchichte der Thierheilfunde, Ambulatorifche Klinik. — 
Lehrer Tereg: Allgemeine Anatomie, Dfteologie und 
Syndesmologie, Phyſiologie J. — Lehrer Dr. Arnolp: 
Organiſche Chemie, Receptirkunde, Pharmaceutiſche 
Uebungen, Uebungen im chemiſchen Laboratorium. — 
Profeſſor Dr. Heß: Botanik. — Lehrer Geiß: 
Uebungen am Huf. 

Zum Eintritt in das Studium der Thierheillunde 
iſt der Nachweis ber Reife für die Prima eines Gym- 
naſiums oder eines Realgymnafiums, bei welchen das 
— obligatoriſcher Unterrichts- Gegenjtand iſt, ober 

einer burch die zuſtändige Centralbehörde als gleich 
ftehend anerkannten höheren Lehranftalt erforderlich. 
Der Nachweis ift durch Schulzeugniffe oder durch das 
Prüfungsatteft einer der bezeichneten Schulen zu führen. 

länder lönnen mit geringeren Kenntniffen auf 
genommen werben, wenn fie vie Zulaffung zu ven thier- 
— * Prüfungen re er, —— nicht beanſpruchen. 
die ——— der —* Thierarzneiſchule. 
Dr. Dammann. 
151. Nachdem die Rückgabe der ſ. Zt. von dem 
Landrathsamis⸗Expedienten Louis Leimbach dahier 


für die — der Ludolph'ſchen Stiftungen 
männlicher und weiblicher Linie geſtellten Caution von 
600 Mark von veffen Witwe beantragt worben. ift, 
werben alie Diejenigen, welche Anſprüche an viefelbe 
geltenb zu machen haben, aufgeforbert, ſolche inner- 
balb ſechs Monaten dahier anzumelven. 
Rotenburg ven 8. Februar 1886. 
Der Königliche Landrath. v. Altenbodum. 
152. Die bierfelbft verftorbene Witwe des Schreiner: 
meifters Georg Friedrich Scharffheer, Katharine, 
geb. Schwab, hat dem reformirten Waijenhaufe hier 
ein’ Legat von 200 Mark vermacht, welche wohlthätige 
Handlung wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. 
Gafjel ven 12. Februar 1886. 
Königliche Direction des reformirten Waiſenhauſes. 
153. Die Aufnahme-Prüfung für die biefige Präpa- 
ranben-Anftalt findet am 5. und 6. Mpril d. J. 
jtatt. Die Afpivanten haben ihre Meldung bei dem 
unterzeichneten Vorfteher der Anſtalt fpäteftens bis 
zum 20. März d. 3. einzureichen und fi am Bten 
April, 6 Uhr Nachmittags, demſelben perjünlich vor- 
zuftellen. Der Meldung find folgende Atteſte beizufügen: 
1) das Taufzeugniß, \ 
2) ein Impfſchein, ein Revaccinationsſchein und 
ein Gefunpheis » Atteft, 
3) ein Schulgeugniß, bezw. ein Führungs-Atteſt, 
4) vie Erflärung des Vaters oder Vormundes, daß 
er die Mittel zum Unterhalte des Aſpiranten 
während ber Dauer ber Präparandenzeit gewähren 
fünne, mit der Befcheinigung ver Ortsbehörbe, 
daß er über die dazu nöthigen Mittel verfüge, 
Homberg ven 18. Februar 1886. 
Der königliche Seminar» Director Dr. Otte. 
scanzen. 


42 


® j 
154. Die 2te Schulitelfe zu Hoof, mit welcher ein 


jährfiches Einfommen von 750 Mark neben freier 
Wohnung und 90 Mark für Teuerung verbunden ift, 
wird mit dem 1. April er. zur Grlevigung kommen. 
Bewerber um biejelbe werben hiermit aufgeforbert, 
ihre Gefuche binnen 14 Tagen entweber anher, ober 
dem Königlichen Lokaljchulinfpector, Herrn Pfarrer 
Siebert zu Hoof einzufenden. 

Caſſel am 11. Februar 1886, 

Der Landrath Dörnberg. 

155. Goncnrrenzfähige Bewerber um die vacante 
Lehrerſtelle zu Schmittlotheim, mit welcher neben 
freier Wohnung und einer Privatfenerungs-Entfhäbigung 
von 90 Mark ein Einfommen von 780 Mark verbunden 
ift, wollen ihre mit ben erforberlichen Zeugniffen be» 
legten Gefuche binnen 3 Wochen bei ung einreichen. 

Böhl den 15. Februar 1886. 

Königliche Kreis-Schul-Gommiffion. Engelhard. 


156: Die 2te Schulftelle an der Fatholifchen Schule 
in Mardorf. ift,erlenigt; Bewerber um biefe Stelle. 
werben aufgeforbert,, ihre Meldungsgefuche bei. dem 
Königlichen Lokalfchulinfpector, Herrn ‚Pfarrer Baul 
in: Marborf binnen 14 Tagen einzuweichen, 
Kirchhain ven 15. Februar 1886, 
Der Landrat. Rabe. 
157. Bewerber um die am 1. April-v. 96. zur Grs 
ledigung kommende fünfte evangelifhe Schulftelle ‚zu 
Steinau (Reg By. Caſſel) wollen ihre desfallfigen 
Gefuhe unter Anſchluß ver erforderlichen Zeugnifie 
binnen 14 Tagen bei dem Königlichen Lokaljchulin- 
fpector, Herrn Pfarrer Haifer zu Steinau, ober bei 
dem Unterzeichneten einreichen, 
Schlüchtern ven 12, Februar 1886, 
Der Königliche Landrath. Roth. 
158. Bewerber um die mit dem 1. März er. vacant 
werbende evangeliiche Schulftelle zu Wettges, mit 
welcher ein jührliches Einfommen von 780 Mark nebit. 
freier Wohnung und von 90 Mark für Feuerung ver- 
bumben ift, wollen ihre Melvungsgefuche nebſt Zeug- 
niffen zc. innerhalb 4 Wochen an ven Königlichen Yolal- 
ſchulinſpector, Herr Pfarrer Waas zu Kirchbracht, 
oder an den Unterzeichneten einreichen. 
Gelnhaufen am 16, Februar 1886, 
Der Königliche Landrath. 

3. V.: v. Schwergell, Regiernngs-Referendar. 
159. Für das Buüreau der Königlichen Spezial» 
Kommiſſion zu Homberg, Regierungsbezirk Caſſel, wird 
ein britter Brototolffährer gefucht. 

Antritt event. zum 1. März er, Meldungen per: 
ſönlich oder fohriftlih unter Beifügung der Zeugniffe. 

. Homberg ven 10, Februar 1886, 

Königlihe Speziallommiffion, 


BPerſoual⸗ Ehronil, 
Der Regierung = Aifejfor Bindewald ijt der 
Königlichen Regierung in Wiesbaden zur bienitlichen 
Verwendung übermwiefen. 


Ernannt: der Staatsanwalt Dr. Magnus in 
Kiel zum Yanbrichter bei dem Landgericht in Caſſel, 

der Gerichtsaſſeſſor Fürſtenau zum Amtsrichter 
bei dem Amtsgericht in Winſen an der Luhe, 

ber Referendar Holzapfel zum Gerichtsaſſeſſor. 
Berliehen; dem Gerichtskaſſenrendanten Titſchack 
in Caſſel an Stelle feines bisherigen Charakters als 
Kanzleirath derjenige als Rechnungsrath. 


Ernannt: an Stelle des verjtorbenen Büreauge- 
bülfen Schneider der Vürgermeifter Lotz in Mel- 
jungen zum Amtsanmwalt bei dem Söniglichen Amts— 
gericht daſelbſt. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr, 15, 


(Infertiousgebühren für den Raum einer gewöhnliden Drucheile 20. Reichspfennig. — Belagsblätter für 4 umb 4 Bozen 5 
ur fir 3 uud 1 Bogen 10 Seihepfrunigs $ 


Rebigirt bei Röniglicher Regierung, 
Cafſel. — Gedruckt in ber Hof> und Baifenbaus-Buhdruderei 


erl. und 
Die diesjährige Aufnabme von Zöglingen 


ande Bosseilgen Lehrerinnen » Bilpdungsanftalten zu 







ei Zeig wird im der erften Hälfte bes 

⸗ hen jtattfinpen. 

> <> Die Melpungen für das Gouvernanten-Inftitut 

Fe um 1. Juni d. 9. unmittelbar bei mir, bie 
für das Lehrerinnen-Seminar bis zum 

Dai d. J. bei ver betreffenden Königlichen Regierung, 

Berlin bei dem Königlihen Provinzial-Schul- 





gelifche Mäpchen (Penfionat) def eföft foll in ber Regel; au 
DOftern over zu Anfang Auguſt erfolgen. Die Meldungen 
find an ven Seminar-Director, Schulratg Kriginger 
zu Droyffig zu richten, 

Die Aufnahme - Bedingungen erzeben ſich aus ben 
im Centralblatte für die Unterrichts - Verwaltung pro 
1885 Seite 723 veröffentlichten Machrichten über die 
Anftalten zu Dropffig, von welchen befondere Abprüde 
feitens der SeminarDirection auf portofreie Anfrazen 
mitgetheilt werben. 


Berlin den A, Februar 1886, 






R anzubringen, 


{ Der Minifter der geiftt., Unterrichts. und Mebicinal- 
Eintritt in bie Erziehungs. Anſtalt für evan⸗ 


Angelegenheiten. — Auftr.: de la Croix. 


Berordnungen und Yelanntmachungen der Königlichen Probinzial= Behörden, 

e Nachweiſung ver gemäß $. 19 Abſatz 2 des Gefeges vom 13. Juni 1873 über vie Kriegsleiftungen 

Br Lieferungsverbände des Regierungs- an Gaffel feftgeftellten Durchſchnittsmarktpreiſe, welche für Ver- 
gütung von Landlieferungen vom — 1886 bis ultimo März 1887 maßgebend find, 


Durchſchnittopreis pro 50 Kilogramm. 








77 - T 
| Bezeihnung | 




















\  Hauptmarft- . 

R. bes | Wahhen. | nigen- goggen. | Roggen. afer. | Heu. | Stro 

Lieferungsverbandes. | Ort. E mehl. > meht, | Pal v ' 
MA Ma MA Ah 4 A4 
1Stadtkreis Caffel . Caſſel 10 |44| 12 36) 8 |52]| 10 941 7 |25] 3 121 2 33 
2Landkreis Gaffel . . | dgl. 10 ı2 36] 8 |52| 10 194] 7 251 3 12] 2 133 
3 | reis Ejchwege . Eſchwege 10 /40| ı2 49)1 8 58 11 0211 7 171 3 3601 2 53 
4 Wigtenhauſen |. - 10 40 12 49| 8 58] 11 02| 7 171 3 36| 2 |53 
5) „ Friglar . . | Friglar . ' 10 561 ı2 39| 8 |56| 10 |87| 7 iool 2 790| 2 28 
6! "m Homberg. .| del. 10 '56| 12 39| 8 [56] 10 |87| 7 joo| 2 79| 2 28 
7) m Biegenhain „| dal. . . ., 10 156| 12 |39| 8 |56| 10 |87| 7 j09| 2 79| 2 28 
8 m Hersfeld. . | — 190 11 12 0o51 8 75 11 281 7 |20| 2 741 2 209 
I; m Rotenburg otenburg „ . 10 175] 13 23] 8 |76| 11 411 7 341 2 ,85| 233 
10 | » Melfungen .! be. . .:10 175] 18 23] 8 |76| 11 41] 7 341 2 85| 2 33 
1! „ —— . | Hofgeismar ., 10 |65| 12 781 8 |70| 11 16) 7 31] 2 82] 2 24 
2| n Wolfpagen ., de. . .110165| 12 78| 8 |70| 11 16) 7 131] 2 82| 2 24 
3) » Sulba. . . Buba . 10 127] 12 31] 8169| 11 |13| 7/19] 3 04| 2 91 
Mi m Hünfeld...) de... .,10 127) 12 31) 8169| 11 113) 719] 3 04| 2 191 
5) „ Gersfelb.. „| be. . . „110 127] 12 311 8 69| 11 1138| 719] 3 ,04| 2 191 
16 | „ Schlüchtern . | ball 10 Ier| ı2 |3ı] 8 69] 11 J13l 7 l19| 3 l0al 2 191 
7) „ Hanau . .) Hanau ‚10 |94| 13 37| 8 76] 11 71] 7168| 3 |33| 2 148 
81 „ Gelnhaufen | dgl. . ‚10 194| 13 |37| 8 76] 11 j71| 7 68] 333] 2 148 
191 „ Marbıng . Marburg ‚11 /08| 13 16] 9 07] 11 68) 7144| 3 |13] 2 176 
MD „ Kirchhain. F— 11 108] 138 1618 07) 11 |68| 7144| 3 13] 2 176 
21| „ —— .. 19813 |16| 9 687 44| 3113| 2 |76 
2| „ Rinteln . Ä Kinn. „10 |39| 12 |59| 8 56] 10 |93| 7168| 2 |6ı]l 214 
3) „ Schmalfalden | Scpmaltalven ., 10 [35] 12 | 9 ‚3 119) 7 60) 3110| 2 43 


Caſſel ven 18, — 1886. Der Ober: Präfivent, Graf zu Eulenburg. 


162. Nach dem Bejchluffe des Bunbesraths vom 
2öften v. Mis. kann als Ausnahme von dem im 8. 27 
bes Geſetzes über vie Befteuerung bed Tabads vom 
16. Yuli 1879 (R. Geſ.⸗Bl. S. 245) enthaltenen Ver: 
Bote der Verwendung von Tabadjurrogaten bie Ver— 
mwenbung von Beildenwurzelpulver bei der Her: 
ftellung von Tabadfabrifaten von ven Zolldirectivbehörden 
wiberruflich geftattet werden. Die dabei zu beobach⸗ 
tenden Kontrolvorfchriften werben ven Fabrifanten auf 
Erfuchen von der Steuerbehörde mitgetheilt werben. 

Die für das genannte Tabadjurrogat zu entrich- 
tenbe Abgabe ijt von dem Bundesrath auf 65 Mark 
für 100 Kg nad) Mafgabe feines Gewichts in fabri- 
fationsreifem Zuftande fejtgefegt worden. Die jährlich 
zu verwenbende Minimalmenge des Surrogats beträgt 
10 Kg. Berlin den 16. Februar 1886, 

Der Finanz-Minifter. Im Auftr.: Haßelbad. 

Wird veröffentlicht. 

Gaffel ven 23. Februar 1886. 
Der Provinzial-Steuerdirector Schulge. 
163. Nachitehende Verleihungs-Urkunde: 

„Auf Grund ver am 25. September 1885 präfen- 
tirten Muthung wird ber Gewerkfchaft „Conſoli— 
dirte Sollinger Braunkohlenwerke zu Uslar* unter 
dem Namen 

Lenderscheid 1 
das Bergwerks- Eigenthum in bem Felde, deſſen 
Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten 
Situationsriffe mit den Buchjtaben: 
A,B,C,Dım E 
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen» Inhalt 
von Zwei Millionen einhunbertachtunbachtzig Taufend 
dreihundert neun und achtzig Quadratmetern um— 
faffend — in den Gemarfungen Lenderſcheid, Lanerts⸗ 
haufen und Spiestappel, Kreis Ziegenhain, des Re— 
gierungsbezirfs Gaffel und im Oberbergamtäbezirfe 
Clausthal gelegen ift, zur Gewinnung der in bem 
Felde vorfommenven Eifenerze hierdurch verliehen,“ 
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird - mit 
dem Bemerfen, daß der Situationsriß bei dem König— 
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres in Caſſel 
zur Einſicht offen liegt, unter Verweiſung auf bie 
Paragraphen 35 und 36 bes allgemeinen Berggefeges 
vom 24, Yuni 1865 Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebradt. Clausthal den 11. Februar 1886. 
Königliches Oberbergamt, 
—— und Betcuutmachnugen ber 
ichen Negierung. 


König! 
164. Die beigefügten revibirten (neuen) Statuten der 
Allgemeinen Renten» Kapital» und Lebensverſicherungs⸗ 
Bank Teutonia zu Leipzig, fowie die von dem Herrn 
Minifter des Innern ertheilte Genehmigung zu bens 
felben werden hiermit veröffentlicht. 

Gaffel ven 24. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern, 

. Der Herr Ober» Präfident hat genehmigt, daß 
zum Beſten des Fonds für die Wiederherſtellung ber 
Stabtkirche zu Biedenkopf eine einmalige Sammlung 
jreiwilliger Beiträge bei den evangelifchen Einwohnern 


44 


ber Provinz Heſſen-Naſſau im Laufe biefes Jahres 
durch polizeilich Tegitimirte Gollectanten abgehalten 
werben barf. 


Gafjel den 20. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 

. Dem am 3. Mai 1845 zu Arnsberg in ber 
Provinz Weftphalen geborenen Königlichen Regierungs- 
Rathe Ludwig Muell dahier ift auf Anfuchen gejtattet 
worden, anjtatt feines jegigen Namens ben urjprüng- 
lihen Namen feiner Familie „Moelle« für fich und 
feine Nachlommen wieder annehmen und fortan führen 
zu dürfen. Caſſel ven 22. Februar 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
167. Durd ven Tod des Familienälteften, Metros 
politand Schminde zu Sontra, ift das Patronat des 
Schmincke'ſchen Beneficiums erledigt worden. 

Es werden daher alle Diejenigen, welche auf biefes 
Patronat einen begründeten Anfpruch zu haben ver» 
meinen, hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen bei 
ber unterzeichneten Behörde, unter Nachweifung ihres 
Alters und ihrer Verwandtſchaft mit dem Stifter, ſich 
zu melven. Gaffel ven 20. Februar 1886, 

Königlide Regierung, 

Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen. 
—— nud Betauntmachungen anderer 
ſtaiſerlicher und Könfkliher Behörden, 
168. Königliche Landwirthſchaftliche Akademie Poppels- 
borf in Verbindung mit ber Rheinifhen Friedrich-Wilhelms- 
Univerfität Bonn. — Das Snmmer- Semeiter 1886 
beginnt am 28. April d. J. mit ven Vorlefungen an 
der Univerfität Bonn. Der fpecielle Lehrplan umfaßt 
folgende mit Demonjtrationen verbundene wijjenjchaft« 
lie Vorträge: 

Einleitung in bie lanbwirtbichaftlihen Studien: 
Geheimer Regierungs- Rath, Director Profeffor Dr. 
Düntelberg. Allgemeine Biebzuht: Derfelbe. 
Culturtechni᷑t: Derfelbe. Eulturtechnifches Converſa⸗ 
torium und Seminar: Derjelbe,. Landwirthſchaftliches 
Seminar: Derjelbe und Profefior Dr. Werner, 
Spezieller Pflanzenbau: Prof, Dr. Werner. Schweines 
zuht: Derfelbe Allgemeiner Pflanzenbau: Dr, 
Dreiſch. Zarationslehre: Derfelbe. Forftihug: 
Borftmeiiter Sprengel. Waldbau: Derjelbe. Wein- 
bau: Öarten-Injpector Herrmann. Gemüfebau: Der- 
felbe. Landesverfhönerung: Derſelbe. Organifche 
Grperimental-Chemie: Profeffor Dr. Freytag. Chemi⸗ 
ſches Practitum: Derfelbe. Agricutturdemie: Prof. 
Dr. Kreusler. Landwirthſchaftliche Botanit und 
PFflanzenfrankyeiten: Profefjor Dr. Körnicke. Phyfio- 
logiſche umd milroflopifhe Uebungen: Derjelbe. 
Naturgefhichte der Wirbeltbiere: Prof. Dr. Bertfau. 
Erperimentelle Zhierpbhfiologie: Prof. Dr. Finkler. 
Thierpbhfiologifhes Bracticum: Derjelbe, Geognofie. 
Mineralogifte Uebungen. Erperimentat-Bopfit: Prof. 
Dr. Gieſeter. Phnfitalifches Practitum: Derfelbe. 
Landwirthſchaftliche Maſchinenkunde: Der ſelbe. Erd» 
bau: Derſelbe. Brücken-, Wehr-und Schleuſenbau: 
Regierungs-Baumeifter Huppertz. Uebungen im Ent« 
werfen von culturtechniſchen Bauwerlen: Derfelbe. 






















I Geometrie und Uebungen im Feldmeſſen und 
ı Derfelbe. Praltiſche Geometrie: Docent 
Traçiren: Derfelbe. Geopätiiches Zeichnen 
wen: Derfelbe. Mefübungen: Derjelbe. 
e Geometrie und Analyfis: Dr. Veltmann. 
natiſches Zeichnen und Wechnen: Derjelbe. 
t:&eometrie: Derfelbe. Algebra: Derfelbe, 
fchaftslehre: Beheimer Regierungs » Kath, 
x Dr. Naife. Verwaltungs- u. Gewerderecht: 
r Bergrath, Profeffor Dr. Sloftermann. 
Beulturgefeggebung: Derfelbe. Fſſchzucht: Prof. 
hr. v. la Balette St. George. cute und 
en = Krankheiten der Hausthiere: Departements» 
t Schell. Wejunbveitepflege der Hausfäuge- 
: Derfelbe. Theoretiſch-⸗praktiſcher Curſus für 
zucht: Dr. Bollmann. 
Außer den der Alademie eigenen wiffenjchaftlichen 
mb practifchen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für 
emiihe, phyſilaliſche, pflanzen» und thierphyſiologiſche 
Fractila eingerichteten Inſtitute, neben der lanpwirth- 
* Ihaftlihen Verſuchsſtation und dem thierphyſiologiſchen 
 Wboratorium eine wejentlihe Vervollſtändigung in der 
" Reneit erfahren haben, jteht derſelben durch ihre Ver- 
bindung mit der Univerfität Bonn die Penugung ber 
Summlungen und Apparate der legteren zu Gebote, 
De Aademifer find bei der Univerfität immatritulirt 
m haben deshall das Recht, noch alle unberen für ihre 
ülgemeine wiflenfchaftlihe Ausbildung wichtigen Bor- 
kjungen zu hören, üter welche ver Univerfitätd-Katalog 
das Nähere mitteilt. 

Der feit 1376 verfuchsweife eingerichtete cultur« 
techniſche und ber jeit 1880 beftehende geopätifche 
Curſus find nunmehr vefinitiv an ver Alademie einges 
rihtet und deren Beſuch für die zukünftigen preußifchen 
Sandmeffer obligatorifch geworden. Ebenſo Haben 
Ne bier ftubirenden Landmeſſer und die Eulturtechniter 
re Diplomeramen mit amilicher Geltung an ber bie- 
figen Alademie abzulegen. 

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Alademie ift 
der Unterzeichnete gern bereit, jedwede gewünfchte nä- 
here Auskunft zu ertbeilen. 

Poppelsvorf bei Bonn im Februar 1886. 

Der Director der landwirthſchaftlichen Akademie: 
Geh. Reg.-Rath, Prof. Dr. Düntelberg. 
169. Cs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
bracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Ge- 
martung Höringhaufen mebft den dazu gehörigen 
Parzellenfarten in dem Gefchäftszimmer des Ortöge- 
richtsvorſtehers zu Höringhaujen offengelegt worben ift. 
Die Betheiligten find befugt, dasſelbe während ber 
Zeit der Offenlegung in biefem Locale einzufehen, auch 
gegen bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde 
Pöringhaufen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch 
berven fie durch Letzteren auf bie von ben fFeldge- 
ſchworenen entbedt werdenden fie betreffenden (Fehler 

tufmerffam gemacht werben. 

Allen Denen, welche fich bei ben Angaben bes 
Erundbuchs des Beſitzſtandes und der 
Örößenangaben für beſchwert erachten, ſteht es frei, 


binnen einer umerftredlichen Frift von 6 Monaten 
ihre Anſtände entweder auf gütlichen Wege bei dem 
Dürgermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren 
etwaigen Gegner vorladen laffen können, zu befeitigem, 
ober infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre AUnfprüche 
bei dem für Befigftreitigleiten zuftändigen Gerichte 
geltend zu machen, 

Iſt diefes Gericht ein anderes als das unterzeich- 
nete, fo haben fie davon, daß legteres gefchehen, binnen 
eben viefer Frift Anzeige zu machen. Diefelbe Anzeige 
liegt ihnen binnen berfelben Friſt alsdann ob, wenn 
fie vor Offenlegung des Grunbbuch® gegen ven daſelbſt 
eingetragenen Befiger eine Bejigflage angeftellt hätten. 

Nah Ablauf diefer Frift wird der Beſitz, wie ihn 
das Gruntbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver 
Befiger und die Größenangaben in allen, ven Fällen 
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche 
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protokoll gegeben, 
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er- 
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Unzeige gebracht worden ift. 

Die unerjtredlihe Frift von 6 Monaten gebt mit 
dem 31. Auguſt 1886 zu Ende. 

Vöhl ven 18. Februar 1886, 

Königliches Amtsgericht. Theis. 
Belauntmahungen communalitänd. Behörden. 
170. Die von der unterzeichneten Direction am 20ften 
Mai 1842 auf den Namen des Abraham Straus 
zu Umöneburg, VBormunds über Wolf Löwenftein 
bafelbft, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem 
dem Adermann Adam Schid, Luzius, zu Marborf 
und von biefem bem Handelsmann Abraham Straus 
zu Amöneburg, endlich am 7. December 1843 von 
dem legteren der Frieberife Müller daſelbſt gerichtlich 
abgetretenen Schulpverfchreibung der Landeskrediikaſſe 
VII. Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler 
ift von dem Floßholz-Mafler Friedrich Ludwig Maus, 
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Blef, 
u" Hanau mit dem Antrag auf Umfchreibung in ein 

urefähiges Papier vorgelegt worden. 

Gemäß dem $. 16 ver Verordnung vom 16. Auguft 
1867, betreffend bie Außer- und Wieverinkursfegung ꝛc., 


wird Jeder, ver an biefem Papiere ein Anrecht zu 


haben vermeint, hierdurch anfgeforvert, basjelbe bei 
ber unterzeichneten Behörde innerhalb der nächiten ſechs 
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich 
anzuzeigen, wibrigenfalld die Kaſſation des Papieres 
erfolgen und die Antragftellerin ein neues Fursfähiges 
erhalten wirb. 
Caſſel am 29. December 1885. 
Die Direction der Landeskreditlaſſe. 
I. U: Lotz. 

171, Die durch die unterzeichnete Direction am 2Bften 
Juli 1841 auf den Namen des Konrad Brand zu 
Oberthalgaufen, Bormund über die Kinder des Heinrich 
Schwalm vafelbjt, geftellte und von Heinrid Schwalm 
u Oberthalhaufen am 4. Juli 1 dem borbinnigen 

ürgermeifter Konrad Reher zu Rotenburg abgetretene 
Schuldverfchreibung der Landesfrebitfaffe VII. Ab- 


teilung Serie .C. b. Nr. 2130 über 100 Thlr. ift 
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit 
dem Antrage auf Umfchreibung in eim furefähiges 
Papier vorgelegt worben. 

Gemäf dem $. 16 der Verorbnung vom 16. Auguft 
1867, betreffend die Außer- und Wieberinfursfegung ıc., 
wird Jeder, der ein Anrecht an biefem Papiere zu 
haben vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei 
der unterzeichneten Behörde innerhalb der nächten ſechs 
Monate, ſpäteſtens am 8. Juli 1886, ſchriftlich 
anzumelden, twibrigenfall® bie Kafjation des Papieres 
erfolgen und der Untragfteller ein neues fursfähiges 
erhalten wird. 

Gaffel am 29. December 1885. 

Die Direction ver Landeskreditlaſſe. 
J. A.: Lotz. 
172. 4%, Anleihe ver Stadt Hanau von 
1880. V. Ziehung am 30. September 1885. Aus— 
zahlung am 30. März 1886. 
Lit. A. Nr. 37 u. 50 à 1000 Mt., 
Lit. B. Nr. 60. 137. 243. 285 a 500 ME, 
Lit. C. Nr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562. 
599. 672 à 200 ME. 
Rückſtändig: C. Nr. 128 à 200 Mf., verlooft per 
30. März 1885. 
Hanau am 1. October 1885. 
Der Oberbürgermeifter. 
Bacanzen. 
173. Die katholiſche Schulſtelle zu Nubolphshan, 
mit welcher ein Ginfommen von 840 Mark neben freier 
Wohnung verbunden ift, wirb mit bem 1. März er. 
vacant. Bewerber um bie Stelle wollen ihre Mel- 
bungsgefuche mit den nöthigen Zeugnifjen binnen brei 
Wochen an den Königlichen Lolalſchulinſpector, Herrn 
Raplar Schmelz zu Burghaun, over an mich ein⸗ 
reichen. Hünfelo ven 22. Februar 1886. 
Der Königliche Landrat von Wegnern. 
174. Die Schulftelle zu Biedebach wird mit dem 
1. März d. Is. vacant, 

Etwaige Bewerber um viefelbe wollen ihre Mel⸗ 
dungsgeſuche nebſt den nöthigen Sitten- und Befähi: 
gungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei dem Könialichen 
Lofalfchulinfpector, Herrn Pfarrer Gamb zu Obergeis, 
ober dem Unterzeichneten einreichen, 

Hersfeld den 22. Februar 1886. 

Der Königliche Landrath v. Schleinig. 
175. Die Stelle eines Directors der durch Geſetz 
vom 25. December 1869 in communalftändifche Ver— 
waltung übergegangenen Landeskreditkaſſe bahier 
ift vacant und wirb deren Wieberbefegung durch ben 
nächften Kommunal-Fandtag erfolgen. 

Bewerber haben ihre bezüglichen Geſuche, unter 


J. V.: Heräuß, 


46 


Beifügung entſprechender Nachweiſe, bis zum 31. März 
d. 3. an ben Unterzeichneten, welcher zur Ertheilung 
näherer Auskunft bereit ift, einzureichen. 
Gaffel ven 20. Februar 1886. 
Der Landes» Director in Heffen: 
von Hundelshauſen. 


Berional = Chronil, 
Ernannt: der Rechtskandidat Dr. jur. Zeddies 
zum Referendar. 
Beitorben: ver etatsmäßige Gerichtsfchreiberge- 
hülfe, Affiftent Schindler in Meerholz. 


Der practifche Arzt Dr. Auguft Walther bat fich 
in Windeden nievergelafjen. 


Der Apotheker Georg Brand hat vie Frank'ſche 
Apotheke zu Witenhaufen pachtweife übernommen, 


Verlieben: dem bisherigen Pastor diaconus zu 
Burgdorf, Provinz Hannover, Hermann Friedrih Wil- 
heim Norpmann die zweite Pfarrftelle an der luthe— 
rifchen Gemeinbe in Gajjel, 

dem feitherigen Pfarrer zu Waßmuthshauſen Johann 
Ludwig Wagner die Pfarrftelle zu Verna, Claſſe 

omberg, und 

dem bisherigen Pfarrer zu Asbach Wilhelm Ruppel 
die erſte Pfarritelle zu Wolfhagen. 


Der Gifenbahn-Betriebsfecretair Triebenftein zu 
Frankfurt aM. ift widerruflich zum Königlichen Rent» 
meifter zu Borken ernannt. 


Der Königliche Rentmeifter Wiedemann zu Gers- 
feld ift nach Reichenſachſen verjegt. 


Nah dem Ableben des Stanbesbeamten - Stellvers 
treters, Stadtſchreibers Senft zu Hünfeld iſt der 
jetzige commiſſariſche Stadtſchreiber Böhning daſelbſt 
zum erſten und das Stadtrathémitglied, Poſtmeiſter 
Faubel daſelbſt zum zweiten Stellvertreter des daſigen 
Standesbeamten ernannt worden. 

An Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgeſchie— 
denen Bürgermeiſters Rauſcheuberg zu Une (Kreis 
Eſchwege) ift der jetzige commiffarifche Bürgermeifter 
Reinhard Stüd pafelbit zum Stellvertreter des daſigen 
Standesbeamten ernannt worden. 


Zum Stellvertreter des Stanbesbeamten in Hom— 
brefjen ift nach dem Nüdtritt des Lehrers Burhenne 
von biefem Amte ber Bürgermeifter Fiegehenn ba- 
felbjt ernannt worben. 


Der Regierungs-Secretair z. D. Carl von Witz— 
leben tritt auf fein Nachfuchen am Iften f, Mts. mit 
ber gefeglichen Penfion in ven Ruheſtand. 











Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 17. 


(Imfertiousgebühren fiir bem Raum einer et Er ek — Belageblätter für $ umb 4 Bogen 5 
Rebigirt bei Kouiglicher Regierung, 


GaffeL — Gedrndt in ber Hofs und WeaifenfausBnudrnderei. 











ä BE Dem, bem angehefteten notariellen Protocolle beigefügten, in ber Generalverfammlung vom 18. September cr. angenommenın 
%. irten (neuen) Statute der Allgemeinen Renten: Capitals und Lebensverficherungsbanf Teutonia in Leipzig 


FR bie in ber Gonceffion zum Geſch 


ee 
"u 


Berlin, ben 4. 
9% Urkunde, 
9724, 


ezember 
6 migun er 


(Eingetragen in das Hanbeläregifter des Königl. 


I. Allgemeine Beſtimmungen. 


8 1. Die unter ber Firma: „Allgemeine Hentens Gapital und 
Sebeneverfiherungebant Teutonia” begründete Actiengeſellſchaft 
hat ihren Sitz in Leipzig. $ 2. Gegenftand bes Befellihaftsunters 
nehmens ift: Berficherungen auf Renten und Eapitale für Borfälle 
des menjchlichen Lebens, welche ber Wahrfcheinlichteitörechnung unter: 
worfen werben können, zu übernehmen. $ 3. Das Grundcapital 
beträgt 600000 Thaler aleih 1800000 Mark in Actien zu je 
1000 Thaler gleich 3000 Marl, Auf Verlangen kann jebe Aetie in 
zwei Aectienantheile zu 500 Thaler gleich 1500 Mark getheilt werden. 
Die Actien find in fortlaufender Nummer ausgefertigt, je zwei Uctien: 
antheile unter berjelben Nummer mit der Bezeichnung a und b, 
Durh Beſchluß der Generalverfammlung fann das Grunbcapital 
vergrößert werben. Die Actien lauten auf den Namen und 
fönnen nur mit Beivilligung des Vorftandes im Einvernehmen mit 
dem Auffichtörathe auf Andere übertragen werben. Sie werden in 
Raten, in Gemäßheit der beöhalb zu exrlaffenden öffentlichen Belannt: 
machungen, eingezahlt. Zu Zahlung des auf die Actie noch nicht 
eingezablien Betrages hat ſich der Uctionär burch Vollziehung eines 
= vom Vorftande vorzulegenden Schuldiheines zu verpflichten. 
eine Einzahlung zur Dedung ber von ber Bank übernommenen, 

aus Berfiherungsverträgen hervorgegangenen Berbinblichkeiten er: 
forderlich iſt, hat der Vorſtand im Einvernehmen mit dem Auffichts- 
rathe diejelbe bis zur erforberlichen Den auszujchreiben, Außerbem 
fönnen Einzahlungen nur durch Beichluß der Generalverfanmlung 
angeorbnet werben. $ 5. Die Einzahlungen find bis zum Ablaufe 
der in ber Belanntmachung gehe ten Friſt, bei Vermeidung bes 
Berluftes aller Rechte aus der Actie, einfchlichlich der Anſprüche auf 
die bereitö geleifteten Zahlungen, baar und foftenfrei, gegen Quittung 
an bie Gejellichaft zu bewirken. Wenn ein Xctionär feinen 
Wohnort verändert, jo hat er folched dem Vorſtande ber Geſellſchaft 
mit beftiimmter Angabe feiner neuen Adreſſe anzuzeigen, Unteriäßt 
er dies, jo tft die an ihm nach feinem biöherigen Wobnorte abreifirte 
und auf die Boft gegebene Zufertigung der Gejellihaft als infinuirt 
anzujehen. $ 7. a) Unter Lebenden mwird das Eigentum einer 
Actie durch jchriftliche, auf der Rückſeite derfelben abgegebene Er: 
Härung bes zeitigen Eigenthümers auf ben neuen Erwerber über: 
tragen. b) Rad dem Tode eines Nctionärs ift von deſſen Erben 
binnen ſechs Monaten von Zeit bes Ableben ab, bei Bermeibung bed 
Berluſtes aller Nechte aus Actie, einjchließlich des Anſpruches auf 
die bereitö geleifteten Einzahlungen, jchriftlich diejenige Perſon, auf 
welche die Rechte eines Actionärs ber Teutonia übergehen jollen, 
dem Borftande zu benennen. c) Im Falle des gerichtlichen Gon: 
curjes zu dem Vermögen oder zu bem Nachlaſſe eines Actionärd hat 
der Eoncuräövertreter binnen 6 Monaten von dem Tage der Eröffnung des 
Goncurje® ab bei Bermeibung des oben ad b) angebrohten Rechtänach- 
theiles die Perjon zu bezeichnen, welche fortan als Uctionär ber 
Teutonia gelten fol. Alle Uebertragungen von Actien find jeboch 
nicht eher galiltig, als bis die Genehmigung bes Vorftandes zur Ueber: 
tragung auf der Actie vermerkt und bom neuen Erwerber ber ibm 
wegen des noch rüdjtändigen Betrages vorgelegte Schulbfchein voll« 
zogen worden ift. In ben Fällen sub b). und c) ift ber Vorſtand 
berechtigt, den Nichteintritt des angebrohten Rechtsverluſtes und 
ebenjo eine Verlängerung ber geordneten Friften auszuſprechen. 8 8. 
Der Borftand But die Actien, bezüglich welcher der Rechtsverluſt 
{$ 5 und $ 7, b, c,) eingetreten ift, beziehentlich die an deren Stelle 
neu auögefertigten Actien für Rechnung ber Gejellihaft verlaufen 
laffen. Zur Abwenbung bes $ 5 und 8 7 b. co. angebrohten Rechts: 
verluftes fteht dem Betroffenen frei, Berufung an bie Generalver: 
fammlung angumelden. Dieje Berufung muß aber binnen brei 
Donaten nah Ablauf der Prächufipfrift oder nach Yufertigung des 
Beſcheides des Borftandes bei diefem angezeigt werden. 8 9. Caſſen⸗ 
vorräthe find baldinöglichſt werbend anzulegen, im Allgemeinen fo, 
daß minbeftend die Hälfte des Zeitwertheapitals innerhalb eines 


äftäberriebe in Preußen vom 24. Juni 1861 vorbehaltene, Genehmigung hierdurch ertheilt. 
1835. 


8.) Der Minifter bed Innern, 


Im Auftrage: gez.: v. Zaſtrow. 


Bevidirtes Statut der Allgemeinen Renten- Gapital- und Sehensverfißerungsbank TEUTONIA in Seipzig. 


Amtögerichted zu -Leipgig am 17. Ditober 1885.) 


Halbjahres flüffig gemacht, werben kann, und in folcher Weife, wie 
nad) ben Landesgeſehen delgelder angelegt werben müflen. Einer 
berartigen Gapitalaniage ift es er zu achten, wenn Berfiherungsd: 
ſcheine der Gejellihaft bis zur Höhe bes ZJeitwerths, Staatöpapiere 
und andere ihmen gleich zu achtenbe Grebitpapiere beliehen ober ans 
gekauft, ſowie wenn, jeboch höchſtens bis zum. zehnten Theile bes 
Beftandes des Beitwerth-Gapitals, Wechiel diöcontirt werben, welche 
nicht länger ald 90 Tage zu laufen haben. und welche mit einem 
Giro auf die Bank verjehen minbeftens brei folide wechſelmäßig Ber: 
pflichtete ald Garanten ‚haben. Eine unter te Kategorien 
nicht fallende Anlegung von Geldern der Geſellſchaft fol nur dann 
ftattfinden, wenn ber rg dieſelbe einftimmig genehmigt 
bat. 8 10. Nah Ublauf jedes Gefchäftsjahres, welches mit. dem 
1. Januar — und mit dem 31. Dezember endet, iſt die Bilanz 
gemäß der geſetzlichen Beſtimmungen (Art. 239b u. Art, 1804 d. 
H. G. B.) aufzunehmen. Zu biefem Zwecke wirb durch einen ver 
pflichteten Hechnungsverftändigen nad) der Wabrfcheinlichkeitsrechnung 
die Summe der Zeitiverthe fämmtlicher. beftehenben Berficherungen, 
fowie die Prämienreferve berechnet. Der fich hierbei ergebende Be: 
trag wird unter bie Paſſiva geftelt. Die calculatorische Prüfung 
der Bücher der Geſellſchaft nebit den Rechnungsbelegen tft von einem 
vom Auffichtörathe beftellten Revijor vorzunehinen. Der in ber 
Bilanz fich ergebende Ueberſchuß der Mctiben über bie Paſſiven bil: 
det den Jahresgewinn der Bant. 8 11. Bon dem Jahresgewinne 
werben zunächſt 15 Prozent, mwenigitens aber ‚6000 Mark, in ben 
Rejervefonds für außerordentliche Fülle, bis diefer die $ 12 gebachte 
Höhe erreicht hat, zurücgelegt. dem hiernach verbleibenden 
Reingewinn erhalten nad Abzug ber Tantiömen ($ 32 und 35) und 
foweit die Generalverſammlung wegen befien Verwendung im Sn: 
tereffe der Geſellſchaft nicht anderweite Beichlüffe faßt, zunächſt bie 
Actionäre bis fünf vom Hundert des auf bie Actien eingezahlten 
Capitaleö, ber Mehrbetrag aber wirb mit brei Zehntheilen an bie 
Hctionäre und mit fieben Zehntheilen an bie durch Vorftand und 
Aufſichtsrath bezeichneten Lebenäverficherungen unter ben von biefen 
Drganen feitgeftellten Bedingungen ald Dividende vertheilt. Divis 
benden, welche innerhalb dreier Jahre von dem Tage ber Fälligleit 
ab nicht erhoben find, verfallen in das Eigenthbum der Geſellſchaft. 
& 12. Der bis zur Höhe von 100000 Thaler gleich 300 000 Mart 
anzufammelnde Rejervefonds für außerorbentliche Fälle, über welchen 
8 Rechnung zu führen iſt, deſſen Zinſen aber der Geſellſchaft 
zu Gute gehen, ift dazu beftimmt, außerorbentliche Berlufte, welche 
ie Jahresrechnung ergiebt, zu beiden. Die Gener ammlung 
ift berechtigt eine Vermehrung des Nejervefonds bis zu ber ihr er: 
forberlich jcheingnden Höhe zu beſchließen. $ 13, Die von ber Ge: 
ſellſchaft eg wer Belanntmachungen follen burch ben Deutichen 
Reichsanzeiger ſowie durch bad Leipziger Tageblatt, durch bie Berliner 
Börfenzeitung und burch ben Berliner Börjen-Gourier veröffentlicht 
werben. Wenn ein oder mehrere Gefellihaftäblätter eingeben, un- 
ugänglich werben, ober bie Aufnahme verweigern, jo. genügt die 

efanntmahung im Deutjchen ern Die Belanntmachungen 
erfolgen durch die hierzu zuftändigen Organe in berjenigen Form, 
welche für Urkunden und Erklärungen der Letzteren vorgeſchrieben ift. 


II. Organiſation. 


8 14. Die Drgane ber Sefellfchaft find: A. die Generalverfaminlung, 
B. der Aufſichtsrath, C. ber Vorſtand. A. Gene ralverjammlung. 
8 15. Generalverlammlungen werben in Leipzig abgehalten: die 
ordentlihem alljährlich einmal innerhalb der erften ſechs Monate 
nad Ablauf eines Rechnungsjahres; bie außerorbentlichen, jo: 
bald der Nuffichtsrath oder der Borftand fie beichloffen, oder eine 
Anzahl von Uctionären, deren Antheile Esser, ben zwanzigſten 
Theil des Grundcapitals darftellen, eine foldhe bei dem Vorſtande 
beantragt hat. & 16. Die Einladung zur Generalverfammlung durch 
Öffentliche Belanntmachung hat vom Borftande in ber vorgeſchriebenen 


Form d. 5. in folgender Faſſung: „Allgemeine Renten: Capital: und 
xebeneverfiherungäbant Teutonia. Der Vorſtand.“ auszugehen 
und muß in ben $ 18 genannten Blättern jo abgebrudt werden, dafı 
zwiſchen ihr und dem Tage ber Berfammlung minbeitend 14 Tage 
inneliegen. Der Zweck der Generalverfammlung (Tagesordnung) 
ift jederzeit bei der Berufung befannt zu machen, $ 17. Un ber 
deneralverfammlung ift Jeder —* unehmen berechtigt, welcher mit 
einer Aetie oder einen Metienantbeile in das Actienbuch der Gefells 
ſchaft — iſt und ſich vor dem mit Prufung ber Yegitimation 
beauftragten Rotar über jeine Perfon ausgewieſen bat. Bevoll- 
mädhtigte werben, wenn fie ohnehin für ihre on zur Theilnahme 
an der Grneralverfammlung berechtigt find, für ihre Mandanten 
zugelafien; doch darf kein Bevollmächtigter mehr ala Eineh Actionär 
vertreten. Ehemänner haben für ihre (Frauen, legitimirte Guratoren, 
Bormünder und Borftände von juriftif Perſonen für Diejenigen, 
deren Interefſe fie gu vertreten berufen find, Zutritt zur eral: 
verfammlung. & 18. Jede ganze Actie gewährt Eine Stimme; 
ebenjo gewähren je zwei einer Perſon gen Actienantheile Eine 
Stimme $ 19. Der Borfig und bie Leitung der Verhandlungen 
der Generalverfammlung fteht dem Borfigenden oder einem anbern 
Mitgliede des Auffichtsrathes zu. 8 20. Es wurd, wenn nicht bie 
Generalvecfammlung eine andere Mobalität beichließt, durch Stimm- 
farten abgeftimmt, welche den zur Generalverfammlung ſich einfin« 
denden Uctionären von dem Notar E verabfolgen find unb auf 
welchen die Zahl ber repräfentirten Stimmen vermerkt if. 8 21. 
Jede ftatutenoemäß einberufene Generalverfammlung ift beichluß- 
Tähig, ohne Rückſicht auf die Zahl der in ihr vertretenen Actien. 
Zu giftigen Beichlüfien ift —— nach der durch die Stimm⸗ 
tarten ber Anweſenden feftgejegten Stimmenzahl erforderlich. Bei 
Stimmengleihheit enticheidet bie Etimme des Vorſitzenden. Ergiebt 
fi bei Wahlen im erften Wahlgange keine abfolute Stimmenmebr: 
heit, ſo zu einem zweiten Wahlgange zu verſchreiten, bei melden 
zelative Stimmenmehrheit enticheidet. Im Falle der Stimmengleich: 
ie enticheidet dad Loos, & 22. Beichlüffe wegen Aenderung der 

tatuten, fowie wegen Mehrung des Grundcapitald erfordern zur 
Gültigkeit eine Mehrheit von ®/, des in der Generalverfammlung vers 
tretenen Örunbcapitals (vergl. & 18). Der Beſchluß der Auflöjung 
der Geſellſchaft hat nur dann Gültigkeit, wenn er in zwei auf ein: 
ander folgenden Generalverfammlungen mit Majorität von %, be# 
vertretenen Grunbcapitaf® (vergl, $ 18) gefaht if. 8 28. Ueber 
die Betheiligung an der Generalverjammiung, deren Berhandlungen 
und Beichlüfie, ift notarielle® Prototoll aufzunehmen und nad Ber: 
lefung und Genehmigung von dem VBorfigenden und mindeſtens brei 
Actionären zu vollziehen. 8 24. Zur Gompetenz ber Generalver: 
jammlung gehören: a) Aenderung ber Statuten (vergl. $ 22); b) Wahl 
der Mitglieder des Auffichtörathes (vergl. $ 26) und —— des 
legteren; c) Beſchlußfafſung in Folge bed Berichtes bes ufflcht8: 
rathes über bie eörechnung, bie Bilanz und die Borfchläge zur 
Getwinnvertheilung (vergl. $ 33, e); d) Er le des Grundeapitals 
engl. ‚8 und 22); e) Auflöfung der Gelellichaft (vergl. $ 22); 
f) Wahl einer Revifionscommiffion (vergl. $ 39). Die Über vor 
ehende Gegenftände sub a—e gefahten Beſchlüſſe find öffentlich 

annt zu maden. B. Auffihtsratb, 825. Der Auffichtsrath 
beiteht aus neun ober wenigſtens fünf Mitgliedern dergeftalt, 
daß ım Falle außerorbentlihen Ausſcheidens einzelner Mitglieder 
die übrigen jo lange, als deren noch fünf vorhanden find, den 
Auffichtörath bilden, . Bon ben Mitgliebern bed Auffichts: 
rathes jcheiden in fi fortfegendem Turnus im jeder orbents 
lihen Generalverfammlung drei aus. Ueber die Reihenfolge des 
Nusiheidens enticheidet die Amtsdauer, bis dahin, dab dieſe feſt⸗ 
fteht, dad Loos. Die Audfcheidenden find fofort wieder wählbar. 
Der Austritt fteht jedem Mitgliebe jederzeit frei, und erfolgt durch 
Schriftliche Anzeige an den Vorfigenden. 8 27. Jeder Wctionär, 
welcher im Befite ber bürgerlichen Ehrenrechte und jelbitftänbig ift, 
namentlich nicht in einem Dienftverhältnifie zur Geſellſchaft ſteht, 
auch nicht an der Verwaltung, der Beauffichtigung oder dem Ge: 
ichäftäbetriebe einer Eoncurrenzgejellichaft Theil nimmt, ift wählbar. 
528. Ein Mitglied, welches die a a verliert, ift vom Auf: 
fichtörathe fofort zu entlaffen. Ebenjo kann der Auffichtarath ein 
Mitglied feiner Funktion entbeben, welches fich einer mit den Inter: 
effen und ber Ehre der Bank nicht zu vereinigenden Handlungsweiſe 
ſchuldig gemacht bat. Zu einem 85 Beſchluſſe iſt erforderlich, 
daß in einer Sihung, zu welcher ſämmtliche Mitglieder, mit Aus— 
nahme des zuvor zu hörenden Betroffenen, unter Angabe beö Vers 
———— einzuladen ſind, die Anweſenden einſtimmig 
ür bie Entlaſſung ſich entſcheiden. In beiden vorgedachten Fällen 
iſt freiwillige Reſignation geſtattet. F 29. et nad erfo gter 
rgänzungswahl wählt der Aufſichtsrath aus ſeiner Mitte einen 
Vorſihenden und einen Stellvertreier deſſelben. Erledigt ſich im 
Laufe des Jahres eine dieſer beiben Stellen, ſo iſt dieſelbe für die 
noch übrige Dauer des Jahres durch Wahl zu beſetzen. $ 30. Die 


Namen der gewählten Mitglieder des Auffichtsraibes, wie des Vor 
figenden und des Stellvertreters, find öffentlich befannt zu machen. 
Durch die Befanntinachung geſchieht bie Legitimation. 831. Bekannt 
machungen und Killenserllärungen des Aufſichtsrathes werden fir 
legteren von dem Vorfigenden oder deſſen Stellvertreter, jowie vor 
einem zweiten Mitgliede des Wuifichtöratbes abgegeben beziebentlid 
unter Beifligung der Worte: „Allgemeine Renten: Capitals und Xebens: 
verfierungöbant Teutonia. Der Auffichtörath,” unterzeichnet, 
8 32. Die Mitglieder des Auffichtärathes erhalten für ihre Mühe: 
mwaltungen, außer dem Erjage ber baaren Auslagen, ein von ber 
Generalverfammlung im Voraus zu bejtimmenbes und bi® zu einem 
anbermeiten Bejchlufle ber — —— unverändert bleibendeẽ 
Honorar und eine gleichſalls von ber Generalverſammlung feſtzu⸗ 
ſtellende Tantioͤme vom Neingetvinne. Ueber die Vertheilung bes 
Honorars undder Tantiöme unter die Mitglieder entſcheidet der Auflichts: 
rath jelbft. $33. Der Auffichtörath hat die Rechte der Gefellichaft dem 
Borftande gegenüber zu vertreten; bemgemäß jteben ihm namentlich zu 
a) bie Wabl, die Suäpenfion und die Entlafjung bed Vorſtandes 
b) die Beihlußfaffung in allen den Fällen, in welchen ber Vorftant 
an die Genehmigung des Auffichtörathes gebunden ift (f. 8 57) 
c) die Aufficht Über die Gejhäftsführung des Vorftandes; d) du 
Beitellung eines Hevifors (ſ. $ 10); e) bie Prüfung der vom Bor: 
ftande abgelegten Jahresrechnung und Bilanz, jowie der Vorjchläge 
zur Gewinnvertbeilung und bie Berichterftattung hierüber an die Gene: 
ralverfammlung. Die Jahresrechnung und Bilanz find minbejtend 
2 Wochen vor = Gencralverfammfung in dem Wejchäftslocale der 
Geſellſchaft zur Einficht der Actionäre aufzulegen. U. Borftand, 
504 Der von dem Auffichtäratbe erwählte Borftand bat bie 

eſellſchaft gerichtlih und aufergerichtlich zu vertreten und bie Ge 
Ichäfte elben zu Nu u Er beitehbt aus einer oder mehreren 
Perſonen; bie Badı elben beftimmt der — 835. Dear 
Auffichtäratb bat bei der ihm obliegenden Wahl der Vorſtandsmit⸗ 
glieder (ſ. $ 33, a.) deren Gehalte, Antheile am Geichäftägerwinn« 
und fonjtige Anftellungäbedingungen feftzuftellen, auch Namens der 
Geſellſchaft die Anftellungsverträge zu unterzeichnen. Ein derartiger 
Vertrag erlangt für die Gejellichaft verbindliche Kraft durch die 
Unterichrift des Vorfigenden und eines zweiten Mitgliebet bes Auf: 
fichtöratbed. Die Mahl eined BVorftandömitgliebes ift nur gültig, 
wenn minbeftend zwei Drittbeile des Nuffichtärathes ihre Zuftim: 
mung ertbeilt haben. Die Namen ber Borjtandämitglieber find vom 
Aufſichtsrathe öffentlich befannt zu machen. Durch die öffentlich: 
Bekanntmachung wird bie Legitimation bewirtt. 8 36. Die Unter: 
eihnung der der Gefellichaft Verbindlichkeiten auferlegenden Schrift 
di e geſchieht ftetö durch zwei dazu berechtigte Perſonen unter Bei 
fügung ber firma, Berechtigt zur Unterzeihnung find die Mitgliede 
bes Borftandes und die vom Vorftanbe im Einverftändniffe mit ben 
Auffichtärathe zu ernennenden Procuriften. 8 37. Der Vorftan! 
ift für folgende Geichäfte an die Zuftimmung des Auffidtäratbe 
gebunden: 1) bei Ausichreibung von Einzahlungen auf dad Grund 
capital (f. $ 4); 2) bei Uebertragung von Actien d $ 4); 8) be 
ben Gapitalanlagen, welche wu den $ 9 am Schluſſe aufgeführten 
gehören; 4) bei yeitftellung ber Principien, nad denen bie zur Ver 
öffentlihung beftimmten Tarife zu berechnen find, ſowie des Bine 
fußes, der den Zeitwerthberechnungen zu Grunde zu legen ift; 5) bi 
Aufftelung der Verſicherungsbedingungen; 6) bei Nufftellung de 
Geihäftsorbnung und des Geichäftäplanes; 7) bei ber Beitellun 
ber Procuriften (f. 8 36); 8) bei Feftitellung der dem Mathematike 
und ben Bankärzten zu gewährenden Befoldungen; 9) bei Feitftellun 
ber ben Dramten ber Bank vn gewährenden Gehalte, wenn biej 
über 400 Thaler gleih 1200 Mark jährlich oder 30 Thaler glei« 
90 Mark monatli betragen follen; 10) bei geitftellung der vo 
gewiſſen Beamten zu verlangenben Gautionen; 11) bei Feſtſtellun 
der den Agenten im Marimum zu gemährenden PBrovifionen; 12) bı 
Gemwäbrung von Gratificationen, B 38. Die Entlaftung des Bon 
ftandes nach Legung der Rechnung hat auf Grund der Beſchlüf' 
der Generalverfammluna der Aufſichtsrath durch jeinen Borfigende 
und ein zweites feiner Mitglieder zu bewirken. 


III. Revijionscommiljion. 


39. Die Generalverfammlung wählt eine aus höchftens dr, 
Mitgliedern beftehende Revifionscommiffion, welcher innerhalb be 
legten vier Wochen vor ber nächſten Generalverjammmlung zuſteh 
fiber bie gefammte Geſchäftslage der Bank fih zu orientiren, be 
Rechnungsabſchluß, die Bilanz und deren Unterlagen zu prüfe 
die Bücher und Schriften einzufehen und ber Generalveriammtlun 
darüber zu berichten. Wählbar find nur diejenigen, welche de 
$ 27 gedachten Erforderniffen entſprechen. 


IV. Auflöſung. 
alle ber Auflöfung ber Geſellſchaft greifen ledigli 


40. Sm 
eftimmungen Platz. 


bie aan 





Drud von €, Thlele im Reipiig. 


2. 
[25 * 


Amtsͤblatt 


der Königlichen Negierung zu Cafſel. 


RM 11. 


Inhalt des Reichs-Geſetzblattes. 

Die Nummer 3 des Weich8-Gefegblattes, welche 
vom 17, Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 1632 das Gefeg, betreffend die Kontrole des 
Reihshaushalts und des Lanveshaushalts von Elſaß— 
Lothringen für das Etatsjahr 1885/86. Vom Bten 
Februar 1886; und unter 


Nr. 1633 die Bekanntmachung, betreffend eine Ab- 


änderung bes Verzeichniſſes ver gewerblichen Anlagen, 
welche einer befonderen Genehmigung bebürfen. Vom 
15. Februar 1886. 


alt der Gefeyfammlun bie König! 
— — — 


Die Nummer 4 der Geſetz-Sammlung, welche 
bom 19. Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9106 die Verfügung des Yuftiz-Miniftere, bes 
treffend die Anlegung bes Grundbuchs für einen Theil 
ber Bezirfe der Amtsgerichte Heide und Meldorf. Vom 
6. Februar 1886. 


Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
— 21. Der 1878. s 


176. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann- 
haft als Landes: Polizeibehörbe hat die Nummern 111 
und 112 der in czechifcher Sprache erfcheinenven perio- 
bifhen Druckſchrift: „Volny Sokol Cäsopis 
Katolicky“, Chicago, dne 4 ünora und dne 11 
tinora 1886, auf Grund von $. 11 des Reichsgeſetzes 
gegen bie —— Beſtrebungen ber Sozial⸗ 
bemofratie vom 21. October 1878 verboten. 

Bauten am 4. Mär; 1886, 

Königlihe Kreishauptmannfchaft. 
von Salza und Lichtenau. 

177. Das von ber —— preußiſchen Regierung 
zu Düſſeldorf unter dem 16. December 1885 erlaſſene 
Berbot bes ferneren Erfcheinens ver periodiſchen 
Drudirift: 

„Freie Brefje für Berg und Marklu. Organ 

für das werfthätige Volt, 
ift durch Entſcheidung der Reihs-Kommiffion vom heu- 
tigen Tage, jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots 
ber Nummer 1 vom 1. December 1885 dieſer Drud- 
fohrift, aufgehoben worben. 

Berlin ven 4. März 1886. 

Die Reichs⸗Kommiſſion. 





Herrfurth. 


Ausgegeben Mittwoch den 10. März. 


1886. 
en und Belcuntmadhungen ber 
m N 
178. Die nach unferer Belanntmachung vom 14ten 
Januar d. I. (Amtsblatt Seite 9) dem Stadtkaplan 
Envert zu Horas übertragene Kicchenbuchführung ums 
faßt auch die Gemeinde Niefig und ben zur Stabt- 
pfarrei Fulda gehörigen Theil der Gemeinde Lehnerz. 

Caſſel am 6. März 1886, 

Königliches Regierungs- Präfipium. 

179. Der Herr Ober: Bräfibent bat unterm 18ten 
d. Mis. genehmigt, daß die durch Erlaß vom 3. Juni 
v. 38. zugelaffene einmalige Sammlung freiwilliger 
Beiträge bei den Einwohnern fatholiichen Belenntnifjes 
in den Kreifen Schlüchtern, Gelnhaufen, Fulda und 
Hünfeld zum Bejten der Sleinfinderbewahranftalt zu 
Edarbrotd, da die Erhebung im verflofjenen Jahre 
nicht —— hat, nunmehr im laufenden Jahre 
durch polizeilich zu legitimirende Collectanten veran— 
ſtaltet werden darf. 

Caſſel den 24. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
180. Des Königs Majeftät haben mittelft Aller: 
höchſten Erlaffes vom 15ten dv. Mts. auf Grund des 
8. 4 ber — Gemeinde⸗Ordnung vom 23ſten 
October 1834 zu genehmigen geruht, daß die im Kreiſe 
Fulda gelegenen ſelbſtſtäändigen Gutsbezirke „Ober- 
förfterei Sandberg« und „Oberförfterei Thiergarten« 
zu einem Gutöbezirfe unter vem Namen „Oberförjterei 
Thiergarten“ vereinigt werben. 

Gaffel am 27. Februar 1886. 

Königlide Regierung, Abtheilung bes Innern. 
181. Des Könige Majeftät haben mitteljt Aller— 
höchſten Grlaffes vom Sten dv. Mis. auf Grund bes 
$. 4 ber Gemeinbe- Drbnung vom 23, October 1834 
zu genehmigen gerubt, 

1) daß die dem feitherigen Gutsbezirt „Gemenge- 
waldung bes Staates mit der Familie von Dörn- 
berg zu Herzberg und Haufen“ angehörenden, dem 
Forjtfisfus in dem Theilungsverfahren zugefallenen 
Parzellen mit 249,1842 ha dem forftfistalifchen Guts- 
bezirle „Oberförfterei Oberaulas, ſtreiſes Ziegenhain, 
einverleibt werben; 

2) daß bie ver Freiberrlih von Dörnberg’fchen 
Familie gehörigen, in ven Gutsbezirken Haufen, Huhn⸗ 
ftabt und Ottersbach, Kreifes Ziegenhain, gelegenen 
Waldparzellen und zwar: a. aus bem Gutsbezirke 

aufen mit 1333,4116 ha, b. aus bem Gutsbezirfe 

ubnftabt mit 2805,4488 ha, c. aus dem Gutsbezirfe 
eröbach mit 25,8114 ha ausgefchieben; 


— 


— — — —— 


3) daß die dem jeitherigen Gutäbezirfe „Semenge- 
walbung des Staates mit der Familie von Dörn— 
berg zu Herzberg und Haufen“ angehörenden, in dem 
Theilungsverfahren ber Familie von Dörnberg zu- 
efallenen Parzellen mit 272,4321 ha mit ven sub a, 
b, © bezeichneten Parzellen vereinigt werben und aus 
denfelben unter gleichzeitiger Auflöfung des Gutsbezirls 
„Gemengewaldung bes Staates mit der Familie von 
Dörnberg zu Herzberg und Haufen“ in ber Gefammt- 
größe von 4437,1039 ha ein Gutsbezirf unter dem 
Namen „von Dörnberg’fche Oberförftereiv gebildet 
werbe. Gaffel am 26. Februar 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 

. Dur den Tod des Familienälteften, Metro- 
politans Schminde zu Sontra, ift das Patronat bes 
Schmincke'ſchen Beneficiums erledigt worben. 

Es werben daher alle Diejenigen, welche auf diefes 
Batronat einen begründeten Anfpruch zu haben ver- 
meinen, hiermit aufgeforbert, binnen 4 Wochen bei 
ber unterzeichneten Behörbe, unter Nachweifung ihres 
Alters und ihrer Verwanbtfchaft mit dem Stifter, fich 
zu melden, Buy den 20, Februar 1886, 

öniglide Regierung, 
Abteilung für Kirchen und Schulfachen. 
en nnd Belauntwachungen anderer 
Kaiferlicder und Küniglicher Behörden. 
183. Vorlefungen und Uebungen für das landwirthſchaft⸗ 
lie Stubium an der Königlichen Univerfität zu Breslau 
im Sommerfemefter 1886. — Das Semefter beginnt 
am 28. April 1886, 
Entjprechender Auszug aus dem neuen Vorleſungs⸗ 
Berzeichniß der Univerfität: 
A. Landwirthſchaftslehre und auf die Land— 
wirtbfchaft angewandte Wiffenfhaften. 
Profeffor Dr. W. v. Funke: Entwidelungsgefchichte 
der Landwirthchaftslehre ſeit Albrecht Thaer; iand⸗ 
wirtbfchaftliche Zarationelehre, nebjt Uebungen im Ent» 
werfen von Gutswirtbfchaftsplänen; Rinderzucht; land» 
wirtbichaftliche Erkurfionen und praftifche Demonftra- 
tionen. — Prof. Dr. Holwefleiß: fpecielle Pflanzen» 
baulehre; über Grasanbau und Wiefenpflege; Schafzucht. 
— Profefjor Dr. Weiste: über Ernährung der laub- 
wirthfchaftlihen Hansthiere; agrikulturchemifche Analyfe 
it Demonftrationen; praftijche Uebungen im agriful- 
turchemifchen Laboratorium. — Prof. Dr. Megporf: 
Gefunpheitspflege der landwirthfchaftlichen Hausthiere; 
Pferbefenntniß; veterinärwiſſenſchaftliche Demonftras 
tionen; Urbeiten im Laboratorium bes Veterinär» In- 
ftituts. — Prof. Dr. Friedländer: Zufammenfegung 
und Analyfe der Milh; Molkereiwefen mit Demon- 
ftrationen; praftifche Uebungen im technologifchen Labo- 
ratorium, — K. Forftmeifter Kayfer: Forftbenugung; 
Forſtſchutz. — K. Regierungs- und Baurath Beyer: 
Wafferbaufunft in Anwendung auf die Lanbwirthfchaft, 
insbeſondere Drainage, Kunſtwieſenbau und Deichweſen; 
in Verbindung damit Feldmeſſen und Nivelliren mit 
praftifchen Uebungen. — Garteninſpector Stein: 
lanbwirthfchaftlicher Gartenbau. 


48 


B. Grundwijjenjchaften. 

Prof. Dr. 2. Weber: vie Lehre vom Magnetismus 
und ver Elektricität. — Prof. Dr. Löwig: organifce 
Erperimentalchemie; analytifche Chemie; Uebungen im 
chemifchen Laboratorium, — Prof. Dr. Boled: Maf- 
Analyje. — Prof. Dr. Römer: Minefalogie; Uebungen 
im Bejtimmen ver Mineralien und Berjteinerungen; 
Anleitung bei dein Studium ber Lehrfammlungen des 
mineralogifchen Mufeums. — Prof. Dr. Lehmann: 
geognoftiihe Erkurfionen. — Prof. Dr. Ferd. Cohn: 

rundzüge ber gejammten Botanik; über bie Pilze; 
Arbeiten im pflanzenphyfiologifchen Inftitut. — Prof. 
Dr. Engler: fpecielle Botanif mit befonverer Berüd- 
fichtigung der Nußpflangen; botanifche Exrfurfionen. — 
Profeffor Dr. Schneider: allgemeine Zoologie; über 
Inſekten. — Dr. Rohde: Anatomie und Spftematif 
ber Säugethiere. — Profeffor Dr. Leris: allgemeine 
Bolkswirthfchaftslehre; über Geld- und Münzweſen; 
ſtaatswiſſenſchaftliche Uebungen. — Profeſſor Dr, v. 
Miaskowski: Gefcichte der nationaldtonomifchen 
Theorien; ber deutſche Socialismus und vie ſocialpo— 
litiſche Gefeggebung im deutſchen Reiche; ftantswifjen« 
ſchaftliche Uebungen. — 

Bezüglich allgemein bildender Vorleſungen aus den 
Gebieten ver Mathematik, Philoſophie, Geſchichte, Lite⸗ 
raturgeſchichte ꝛc,, ſowie bezüglich der für Studirende 
aller Fakultäten beſtimmten Vorträge aus der Thier⸗ 
hyſiologie und der Lehre von der öffentlichen Geſund⸗ 

eitöpflege, ſowie envlich bezüglich des Unterrichts in 

ber franzöfiichen, englifchen und polniſchen Sprade 
und in fchönen Künften, wird auf das eben veröffent« 
lihte Geſammtvorleſungs-Verzeichniß der Univerfität 
verwieſen. 

Weitere Auskunft über die Verhältniſſe des land— 
wirthichaftlihen Stubiums an der K. Univerfität er- 
theilt gern der Unterzeichnete, insbefondere durch unent- 
geltliche Ueberjenbung einer Heinen, dieſe VBerhältniffe 
darlegenden Drudjchrift. 

Breslau im Februar 1886. 

Dr. Walter v. Funke, 

ord. Profeffor, Direktor des landwirthſchaftlichen 
Inftituts an der Univerfität, 
1854. Dorlefungen für das Stublum ber Landwirthſchaft 
an ber Univerfität Halle, — Das Sommerfemefter be» 
ginnt am 27. April. — Von ven für das Sommer- 
femefter 1886 angezeigten Borlefungen ber hiefigen 
Univerfität find für die Studirenden der Landwirthſchaft 
folgenbe hervorzuheben: 

a. In Rüdfiht auf fachwiſſenſchaftliche 

Bildung. 


8 
Specielle Pflanzenbaulehre: Geh. Reg.-Rath Prof. 
Dr. Kühn. Yanpwirthfchaftliche Betriebslehre: Der- 
jelbe. — Ausgewählte Abfchnitte ver fpeciellen Thier- 
PR Prof. Dr. Freytag. Praltiſche Uebungen 
ber Abſchätzung landwirthfchaftlicher Objekte: Der- 
felbe. — Landwirthſchaftliche Bodenkunde, verbunden 
mit Ereurfionen und Uebungen im Bonitiren: Prof. 
Dr Kirchner. — Forſtwiſſenſchaft Ifter Theil: Prof. 




















‚Ewald. 

Beer, Sonpiwirthfchaftliches Repetitorium: Derfelbe, 

-Anpere Sranfheiten ver Hausthiere in Verbindung 

fen Demonftrationen und mit Rückſicht auf das 
et bes Pferdes: Prof. Dr. Pütz. Ueber bie 
lanzung unjerer Hausthiere mit Rüdficht auf die 
Bnllichen Hülfeleiftungen vor, bei und nach ber 
fi, jowie auf die Krankheiten der neugeborenen 

re: Derjelbe. — Ausgewählte Stapitel ber 
Boretbichaftlichen Maſchinen- und Geräthefunbe: 
fer Dr. Wüſt. Wegebau: Derfelbe. Praftifche 
etrie und Uebungen im Feldmeſſen, Nivelliven und 
men: Derfelbe. — Experimentalphyſik, 2. Theil, 
fe nom Licht und von ber Wärme: Geh. Reg.Rath 
fer Dr. Knoblauch. — Organifche Chemie, ver 
Prerimentalchemie zweiter Theil: Prof. Dr. Bolhard. 

Einleitung in das Stubium der Chemie: Dr. Bau- 
tt, Repetitorium ber unorganiſchen und organifchen 
bmie: Derfelbe. — Ausgewählte Kapitel der or- 
geihen Chemie: Prof. Dr. Döbner. — Agrikultur- 
Mir, 2. Theil (die Grundzüge ver thierifchen Er— 
Bun): Prof. Dr. Maerder. Ausgewählte Kapitel 
Me Yrikulturchemie: Derjelbe. — Geologie: Prof. 
Io. Fritfch. — Bodenkunde: Prof. Dr. Brauns. 

User petrographifche Unterfuchungsmethoden: Prof. 
D. tüdede. — Die haupiſächlichſten Mineralien: 
ride. — Geoguofie Mittelveutfchlands: Prof. 
Ds ßritſch. — Grundzüge der Botanik: Profeffor 
Dr Lraus. — Naturgefchichte der Zellkryptogamen 
= mittoflopifchen Demonftrationen: Dr. Zopf. — 
Manzenpathologie: Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Kühn. 
— Vorphologifch-fpftematijche Meberficht ver Wirbel- 
Gere: profeſſor Dr. Grenacher. Ausgewählte Kapitel 
2 der Entwiclelungsgefchichte ver Thiere: Derfelbe. 
- Imbwirthfchaftliche Infektenkunde: Profeffor Dr. 
deſchenber g. — Ueber Parafiten, befonbers denjenigen, 
ze im Menſchen und in ven Hausthieren eben: 
dh. Tafhenberg. Geographifce Verbreitung ber 
diere: Derjelbe. — Geſchichte ver Nationalökonomie: 
Kofefior Dr. Eifenhart. — Volkswirthſchaftspolitit 
% praftifcher Theil der politifchen Oekonomie): Prof. 

« Conrad. — Finanzwiſſenſchaft: Profefjor Dr. 
Hfenhart und Prof. Dr. Friepberg. — Bevölke— 
wzepolitil und fpeciell über ee Prof. Dr. 
* — Handels⸗ und Wechſelrecht: Prof. Dr. 
deretius. 
dun Rückſicht auf ſtaatswiſſenſchaftliche und 
gemeine Bildung, insbeſondere für Studi— 

rende höherer Semefter. 

. derlefungen aus dem Gebiete ver Philofophie, 
*ihichte, Fiteratur und ethifchen Wiffenfchaften halten 
* Prof. Brof. Dr. Dr. Erpmann, Haym, Stumpf, 
hifinger, Dümmler, Droyfen, Ewald, Gofche 
“Hlottmann, Uphues, 

6 Theoretifche und praftifche Uebungen. 
Staalswiſſenſchaftliches Seminar: Profeffor Dr. 
‘arab, Statiftifche Uebungen: Derſelbe. — Er- 
"mentelle Uebungen im phyſikaliſchen Laboratorium: 


49 


— Feldgärtnerei und Samenbau: Dr. Profeſſor Dr. Dorn. — Uebungen im chemifchen La— 


boratorium: Prof. Dr. Bolyard. — Mineralogifche, 
geologifche und paläontologifche Uebungen: Prof. Dr. 
v. Fritſch und Prof. Dr. Lüdecke. — Uebungen im 
Beitimimen der Pflanzen: Dr. Zopf. — Mifroftopifches 
Praktikum: Profeffor Dr. Kraus. — Zootomifche 
Uebungen: Dr. Taſchenberg. — Uebungen im Be- 
ftimmen der Infekten: Profeflor Dr. Tajchenberg. 
— Uebungen im lanbwirthichaftlich-phyfiologifchen La— 
boratorium: Geh. Reg.-Rath Profeffor Dr. Kühn, — 
Uebungen im mathematifchen und naturwiffenfchaftlichen 
Seminar: Profeſſor Dr. Rofenberger, Gantor, 
Knoblaud, v. Fritſch, Kraus, Grenader, 
Kühn — Praltiſche Uebungen im Molkereiweſen: 
Profefjor Dr. Kirchner. — Yanbwirthfchaftliche Ex— 
eurfionen und Demonftrationen: Prof. Dr. Freitag. 
— Demonjtrationen auf dem Verfuchsfelde des land 
wirthſchaftlichen Imftituts: Prof, Dr. Kirchner. — 
Lanbwirthfchaftliche und gärtnerifche Demonftrationen: 
Dr. Hehyer. — Demonftrationen in der Thierklinik: 
Prof. Dr. Pütz. — — ———— Excurſionen: Prof. 
Dr. v. Fritſch. — Botaniſche Excurſionen: Profeſſor 
Dr. Kraus. — Techniſche Excurſionen und Demon— 
ſtrationen: Prof. Dr. Wüſt. — Unterricht im Zeichnen 
und Malen: Zeichenlehrer Schenk. 

Nähere Auskunft über das Studium der Landwirth— 
ſchaft an hiefiger Univerfität ertheilt vie Schrift: „Nach- 
richten über pas Stupium der Landwirthſchaft 
an der Univerfität Halle Berlin, Wiegandt, 
Hempel & Parey.» Brieflihe Anfragen wolle man 
an den Unterzeichneten richten. 

Halle a/S., im Februar 1886. 

Dr. Julius Kühn, 
Geheimer Regierungs-Rath, 

orbentl, öffentl. Profeffor und Director 
bes lanbwirthfchaftlichen Inftituts an der Univerfität. 
185. Für vie Vorprüfung der Afpirantinnen, welche 
Aufnahme in das Königliche Lehrerinnen » Seminar zu 
Droyſſig begehren, habe id Termin auf ven 8. Mai 
d. 3. anberaumt und erwarte bie perjönliche Vorftellung 
der Graminanden am 7. Mai. 

Homberg ven 7. Wär; 1836. 

Der Königliche Seminar» Director. Dr. Otto. 
Buacanzenm. 
186. Die durch den Tod ihres feitherigen Inhabers 
vacant geworbene Erjte Schuljtelle zu Konshaufen 
fol mit vem 1. Mai er. wieber bejegt werben. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre Meldungsgefuche 
nebft ben en Zeugniffen binnen 14 Tagen 
bei dem Königlichen Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer 
Niemeyer zu Ronshaufen, over bei dem Unterzeich- 
neten einreichen. 

Rotenburg den 2. März 1886. 

Der Königliche Landrath. v. Altenbodum. 
187. Die IL Schulſtelle in Rüders, mit welcher 
ein jährliches Einfommen von 750 Mark neben freier 
Wohnung und einer Feuerungsvergütung ven jährlich 
90 Mark verbunden, ift vacant geworben, 


Bewerber um biefelbe werben aufgefordert, ihre 
bezüglichen Melvungsgefuche nebſt ven erforberlichen 
Prüfungs» und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei 
dem Lokalfchulinfpector, Pfarrer Gnau zu Rückers, 
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen. 

Fulda ven 27. Februar 1886, 

Der Königlihe Landrath Trott. 

188. Die neu gegründete Gte Schulftelle zu Treyſa, 
mit welcher ein Täßrliches Einfommen von 800 Wark 
neben 90 Mark Miethentfchäpigung und 90 Mark für 
Feuerung verbunden ift, fol mit vem 1. Mai cr. bes 
fegt werben. Bewerber um biefelbe wollen ihre Ge- 
juche binnen 4 Wochen bei dem Lofalfchulinfpector, 
Herrn Rector Roefe zu Trebfa, ober bei dem Unter— 
zeichneten einreichen. 

Ziegenhain den 27. Februar 1886. 

Der commiſſ. Landrath von Schwergell. 
189. Die erfte Schufftelle zu Weißenborn wird 
mit dem 1. Mai d. 3. vacant. Bewerber um biefelbe 
haben jich binnen 3 Wochen unter Vorlage ihrer Zeug» 
niffe, entweber bei dem Herrn Pfarrer Voigt zu Ram 
Ku oder dem Unterzeichneten fchriftlich zu melven, 
Außer bereits activen Lehrern mögen fich jedoch nur 
ſolche Schulamtscandivaten melven, welche in ver Lage 
find, durch Mitziehen der Mutter oder einer älteren 
Familienangehörigen einen eigenen Haushalt führen zu 
fönnen, Eſchwege ven 4, März 1886. 
Der commiff. Landrat Grimm. 


Berjonal = Chronil. 

Geftorben: ver Erſte Staatsanwalt Wild elmi 
in Gaffel. 

Ernannt: ver Neferendar Diehls zum Gerichts- 
aſſeſſor. 

Penſionirt: der Gerichtsdiener Seebach in Netra. 

Verſetzt: der Gerichtsſchreiber, Secretair Klingel— 
höffer in Schmallalden an das Landgericht in Marburg, 

der Gerichtsfchreiber, Secretair Wiltberger in 
Biedenkopf als Secretair an die Staatsamwalifchaft 
in Marburg. 

Der dem Pfarrer Kimpel zu Ehringen eriheilte 
Auftrag zur Berfehung der Amtsgefchäfte des Metro— 
politans der Clafje Wolfhagen ijt zurüdgezogen und 
der erfte Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen mit viefen 
Gefchäften beauftragt worben. 


Der Kanzleis Diätar Reunert ift zum Kanzliften 
bei ber hieſigen Königlichen Regierung ernannt werben, 


Der Förfter Kranz zu Breunings in der Ober— 
förjterei Sterbfrig ift vom 1. April 1886 ab auf vie 
Förfterftelle Vilbach, Oberförfterei Kaffel, verfett worden. 


50 


Der Förfter Andreas zu Nieverhof in ber Ober- 
förfterei Kaffel ift unter Bewilligung ber gefeglichen 
Penfion vom 1. April d. I. ab in ven Ruheſiand ge- 
fest worden, | 


Der Förfter Bellmann zu Forſthaus Beiljtein 
in ber Oberförfterei Kaffel ift vom 1. April 1886 ab 
auf bie Förfterftelle zu Bieber (Schutzbezirk Röhrig ), 
Oberförfterei Bieber, verfegt worden. 


Der Förfter Scharf zu Bieber in der Oberförfterei 
Dieber ift vom 1. April d. 3. ab auf bie burch Die 
Penfionirung des Förfterd Andreas zu Nieverhof er- 
ledigte Förfterftelle zu Nieverhof in der Oberförfterei | 
Kafjel verfegt worden. | 





Der Forftauffeher Hoff zu Michelsrombach in ver 
Oberförfterei Kämmerzell ift zum Förfter auf Probe | 
ernannt und ihm vom 1. April 1886 ab die Förfter- 
ftelle zu Breunings in ber Oberförfterei Sterbfrit 
übertragen worden. 


, Dem Forfthülfsauffeher Jericho zu Heringen iſt | 
bie Hülfsvollziehungsbeamtenftelle bei ber Königlichen 
Steuer- und Forftkaffe zu Giefelwerber übertragen. 


Ernannt: der Poftpraktifant Wiefe in Rinteln 
zum Poftfecretair und 


der Poftaffiftent Schade in Eiterfelo zum Poft- 
verwalter, 


Zum Stellvertreter des Standesbeamten in Schröd 
ift das Gemeinderathsmitglied Peter Nau daſelbſt und 
an Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgefchiedenen 
Heinrich Semmelrod zu Oberfaufungen ver Beige- 
ordnete, Kaufmann Carl Opper daſeloͤſt zum Stell- 
vertreter des daſigen Standesbeamten ernannt worben. 

Für den Standesamtsbezirt Orb hat der Bürger- 
meifter, Apothefer Siebert daſelbſt die Gejchäfte des 
Standesbeamten und an befien Stelle ver Vicebürger- 
meifter, Fabrifant Beder die Gefchäfte des Standes- 
beamten » Stellvertreters übernommen, 


Der Strafanftalts- Auffeger Müller in Ziegen: 
hain ift auf fein Nachfuchen vom 1. April d. 9. ab 
in ben Ruheſtand verfegt worden. 


Beftellt find die Wegebau » Auffeher - Aspiranten: 
Theodor Jobſt zu Caſſel zum MWegebau- Auffeher in 
Röllshauſen, Heinrich Beder zu Gaffel zum Wegebau- 
Aufjeher bei dem ftändifchen Bauamte bafelbft, Richard 
Möbes zum Wegebau- Auffeher in Melfungen und 
Earl Wilhelm Schäfer in ZTrenbelburg zum Wegebau⸗ 
Auffeher daſelbſt. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 19. 
(Iufertio ben Raum einer nli eile 20 R ig. — 
usgebühren fiir A yet vn wu iR Belageblätter für } umb 4 Bogen 5 
2 Rebigirt bei Abniglicher Regierung, 
Gafjel — Gebrudt in ber Sof⸗ und Waifenhbans-Buhbruderei 








Amtsblatt 


ter Königlichen Negierung zu Gaffel. 


Ausgegeben Riineh den 17. . Min, 


1886. 





Inhalt des des Reit: @ lattes. 
Die Nummer 4 des Rei Nantes, welche 
vum 13. Mär; 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 
a 
des aushalto·Etats das Etatsjahr 
Bm 8. März 1886; und unt 
Nr. 1635 das Sefek, betreffend bie Aufnahme einer 

Anleihe für Zwede ver Verwaltungen des Reichöheeres, 
ber Marine und ber a Bom Bten 
Mär, 1886. 
— — Grund des Reichsgeſetzes 

Bl betober 1878. 
2, a * des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen 

lichen Beſtrebungen ver Sozialdemokratie 
5* — be 18 1878 wird hlierdurch zur öffentlichen 
Kamtni gebracht, daß die nichtperiodiſche Drud- 
igrift: Sozialpemotratifge Bibliothel. V. 
Unfere ‚Ziele. le u — Eine et 
gegen die... Demokratifche Correfponvenz«. Hottingen⸗ 
Zaͤrich Verlag ver Volkobuchhandlung, 1886«, nad) 
$. 11 des gedachten Geſetzes durch den Unterzeichneten 
don ger verboten worben ift. 

fin den 11. Mär; 1886, 
Der Königliche Polizei» Präfipent. 
Freiherr von Richthofen, 


Berorbuungen und 
Kaiſerl. und 
191. Die am 1. April d. Is. fälligen Zinsſcheine 
ber Breufif en Staatsfcpulbverfcpreibungen werben bei 


ber Staatsfchulden-Tilgungstafie — Taubenſtraße 29 
hierſelbſt —, bei ver Reichebank - Hauptlaffe, bei ven 
Ion früher zur Zimszahlung benußten Kaffen und bei 
den in unferer Belanntmachung vom 16. Mai 1883 
bezeichneten Reichsbank⸗ Anſtalten vom 24ften d. Mte. 
ab im den gewöhnlichen Gefchäftsftunden eingelöft. Die 
Staatoſchulden⸗ ey ift für die Zinszah- 
lungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr, Ausſchluß 
des vorletzten in jedem Monat, am lebien Monats⸗ 
—— Te, nd Ya er if 
8 f en u 
en. und MWerthabfchmitten georpnet,. ven Gin- 
ae mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
die Stückzahl und ben Betrag für jeven Werth 
—— angiebt, aufgerechnet iſt und des Einliefernden 
Namen uud Wohnung erfichtlich macht. 
Wegen Zahlung ver — für die in das Staats 
ſchulobuch ————— Forderungen nehmen wir 
anf den Artikel 8 der Ausführungsbeſtimmungen des 


Finanznänifters vom 22. Si 1884 — Nr. 154 


Herrn 
bes D Reichs · und Köni reufifchen Staats- 
anzeig [7 rt d Se onen ah — daß 


bie ———— ri u foweit fie am Iſten 
April fällig, mittelft ver Poſt, fowie ihre Gutjchrift 
auf ven Reichsbanl⸗Girokonten der Empfangaberechtigten 
zwifchen dem 18. März und 8. Mpril erfolgt; ne 
Baarzahlung aber bei der Staatsfchulnen-T jun 
faffe am 18. März, bei ven Regierungs - Hauptfa en 
am 24. März; und bei den mit ber Annahme birefter 
en außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am 
1. dl beginnt, 
e Inhaber. vierprogentiger Preußifcher Konfols, 
BA Bo ber Einrichtung des Staatsſchuldbuchs Ge- 
brauch machen wollen, erfuchen wir, von ben durch 
uns. veröffentlichten „ Amtlichen Nachrichten über das 
Preußifhe Staatsfhuldbug« vr; u nehmen, 
welche durch jeve Buchhanblu 25 Yen ober 
von dem Berleger 9. Gutten g li) in 
Berlin per Poſt in 30 P —3 o —5 werden 
koͤnnen. Berlin 


— — 9 Staatsfhulden. 
192. Für die Turnlehrerinmen- Prüfung, welche im 
Frühjahre 1886 zu Berlin —— in * ich 
Termin auf Montag den 31 aid. fol« 
gende Tage anberaumt. » 

Meldungen ver in einem Lehramte jtehenden Be— 
werberinnen find bei ber. vorgefegten Dienftbehörbe 
fpäteftens 6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen 
unmittelbar bei mir fpätejtens 4 Wochen vor bem 
Prüfungstermine unter Einveihung ver in $. 4 des 
Prüfungs» Reglemente vom 21. Auguft 1875 bezeich- 
neten Schriftftüde —— 

Berlin den 26. Februar 1886. 

Der —— der geiftlichen, er und Mebizinal- 

—* en Im Yuftr.: de la Croix. 

ugen und Belanntmachungen der 
Föniniihen robinzials Behörden, ’ 

193. Der Herr er bed Innern hat durch Erlaß 
vom 12. Januar'd, 9. dem Comité für ven Caſſel'er 
Pferdemarkt die Grlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit bes 
am 31. Mai, 1. und 2. Juni d. 9. Hierjelbft abzu- 
hang or —— => rg —— 
von Pferden en, 
landwirthſchaftlichen Maſchinen und Geräthen, fowie 
von und Gebrauch8-Gegenftänben zu |. 
unb die betreffenden Roofe, deren Zahl 50000 & 3 Mart 
beträgt, in bem ganzen Bereiche ber Monarchie abzu- 
fegen. Gaffel ven 19. Ianuar 1886, 

Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg. 


2er. pen Regierung. 


je an den Garntfonsorten in bem 





16/50] 28/50} 22| - 














2506| 381] ail 466 








—28 ruar 1886. 
Ducaidhnittd-P reis  ü 
* 
15 - 
2 s5 
sie 
Z [91 
F a ni 
1'45| 1051 alas) 1/50] alas] Sisz 
115|— 01 2—1.3/70 
1.30) 75] 1,04] 1,80] 1184] 3:79 
1.40] un -1 214] 419 
1 8t sol 180] 3 — 
1% 601 180] 3/30 
120 50 1:0] 3130 
1.0 —| 2,20] 3/60 

















„gumme 129149 ıaalraltaa s2lıo5 ⁊bliai 56l228 1afer2 31133 71120 08 ul 1035| 895 16) “N 7sıl 6 650113 au zoleslss 
ur niit 
betrag . 1 16.19] 1422] 1418] 1322 sc) 2352] 34/04] alzı als) 5,53] il2 la 1/26 —* 1.10] 1/74 ılor 3159 
* — — — — — Sn: 
Bezeichuu gggggʒg;;;; pro I Kilogramm 
er. Der Mel. Berſten - * si. | Be — rw Es 
Wetzen Roggen Sri weizen- t. 7 zer = 
Martt-Orte, Rr. 1.|Rr. 1. Graupel Brüge. grüße. Java. — ts - sE 
Pu aM MS P\ 





Hanau „2... 
Sersfd . 2.2... 
Hofgeismar.» » » 
Marburg » 2...» 
Rotenburg . . 


HENEEENI 
BHARERZE 
HENEUENE 
ItIIıı8ı8 


DAnU air 





Summa . ‚Pe 1l-— 


Durchſchnittspreis | — | 30|— | 24 
Caſſel am 6. Mär; 1886, 


195. Der Herr Minifter des Innern hat dem Comité 
für den Pferdemarkt in Stettin die Erlaubnif ertheilt, 
in Verbindung mit vem für ven 4. bis 7, Juni d. $. 
in Ausjicht genommenen qu. Pferbemarkte eine öffent: 
liche Berloofung von Wagen, Pferden, Fahr⸗ un» Reit- 
gegenftänden, zu welcher 66000 Looſe A 3 Mark aus: 
egeben werben dürfen, zu veranftalten und vie betrefs 
—— Looſe in dem ganzen Bereiche der Monarchie 
abzuſetzen. 

Caſſel den 8. März 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
Berordunugen nud Belaunimahungen anderer 

Kaiſerlicher und Höniglicher Behörden. 

196. Die Reichs » Telegraphenlinien find häufig vor- 
jäglichen oder jahrläffigen Beſchädigungen, namentlich 
dur Zertrümmerung der Iſolatoren mittelſt Stein- 
würfen ꝛc. ausgefegt. Da durch diefen Unfug die Be- 











16 
HER -/s|-|ss| 23] 3 






ELEIIEI8 
SE| SELEE 


415 lı8!70l24 





3 42 





02] 1'!49] —!19 
Königliche Regierung, Abtheilung des Sunerk. 


nutzung der Telegraphenanjtalten verhindert oder gejtört 
wird, jo wird hierdurch auf die durch das Strafgeſetz- 
buch für das Deutfche Reich fejtgefegten Strafen wegen 
vergleichen Bejchädigungen aufmerkjam gemacht. 
Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher 
die Thäter vorfütlicher oder fahrläffiger Beſchädigungen 
ber Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Uns 
zeige bringt, daß viefelben zum Grjage und zur Strafe 
gezogen werben fönnen, Belohnungen bis zur Höhe 
von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus ven 
Fonds der Reichs-Poſt- und Telegraphen- Verwaltung 
werben gezahlt werden. Diefe Belohnungen werben 
auch dann bewilligt werden, wenn bie Schulpigen wegen 
jugenplichen Alters oder wegen fonftiger perjönlicher 
Gründe gejeglich nicht haben bejtraft oder zum Erjage 
herangezogen werben können; bveögleichen wenn bie Be- 
ſchaädigung noch nicht wirffich ausgeführt, fonbern durch 










sberi worben ift, ver gegen bie Telegraphenanlage 

fe Unfug aber foweit jeititeht, daß Ye Beitrafung 

Schuldigen erfolgen kann. 

"Die Beftimmungen in dem Strafgejegbuch für das 
de Reich lauten: 

8. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken 

fenende ai ng Tome vorſätzlich Handlungen be⸗ 

Pi, melde die Benutzung dieſer Anftalt verhindern 

Ber jtören, wird mit Gefängniß von Cinem Monat 

u Drei Jahren beftrait. 

g 318. Wer gegen eine zu mes Zwecken 
eiſe Hand⸗ 

hmgen begeht, welche vie Benutzung dieſer Anſtalf ver— 
iindern ‚ober ſtören, wird mit Gefängniß bis zu Einem 
date oder mit Gelpftrafe bis zu Neunhundert Mark 

beſtraft ꝛc. Gaffel ven 3. März 1886. 

ı Kaiferlige Ober-⸗Poſtdirection. 
19%. Zu den vom 1. October 1885 ab gültigen 
Ne ri den birecten Güterverkehr zwijchen Stationen 
26 (5 





mende ZTelegraphenanftalt fahrläffiger 


enbahn-Divectionsbezirts Hannover einfchlieglich 


der Hohner, der Unter» Elbefchen und ver Warjtein- 
“ppftabter Gifenbahn einerjeit® und ven Stationen 
des Eifenbahn » Directionsbezirtd Berlin andererfeits, 
fm, zwifchen Stationen der Großherzoglih Oiden⸗ 
tayiichen Staatseifenbahnen einerfeits und ven Stationen 
des Eifenbahn -» Directionsbezirtd Berlin andererſeits 
werden mit Gültigkeit vom 1. Mai db. 3. neue Nach- 
fräge (I) Herausgegeben. 

Diejelben enthalten Ergänzungen unb Berichtigungen 
der bezüglichen Haupttarife und meben vielfachen & 
mößigungen auch einzelne Erhöhungen, über welche 
von dem Zarif-Büreau ber unterzeichneten Eifenbahn- 
Direction ſchon jegt Auskunft ertheilt wir. 

Dom 1. Mai d. I. ab find die Nachträge bei ben 
betreffenden Verbandsſtationen käuflich zm haben, 

ver den 9. März 1886. 
Königliche Eifenbahn-Direction Hannover, 
Namens ver betheiligten Verwaltungen. 

198, Mit vem 1. Mai d. 38. werben bie Rund: 
teifebilfets von Frankfurt a M., Gießen, Marburg, Caſſel 
und Göttingen nad dem Harze und nad Thüringen 
über reienjen— Borſſum — Bienenburg— Halberftant— 
Sandersleben — Cönnern — Eifenach — Gerftungen— 
Bebra, bezw. Guntershaufen, Dangeld gemügenber 
Nachfrage, aufgehoben. 

Hannover den 18. März 1886, 

Königliche Eifenbahn-Direction. 
199, Mit vem 1. Mai d. 38. werben bie bei ver 
Vilfet-Erpebition in Caffel aufliegenden Runbreifebilfets 
Nach dem Berner Oberlande bezw. nach ver Weſtſchweiz 
wegen ungenügenber Nachfrage eingezogen. 

Hannover ven 18. ing 1886. 

Königliche Eifenbahn-Direction, 
commmnalitänd, Behörden. 

200, Durch Beſchluß des Stabtraths vom. 2djten 

Februar 1886 ift bei der hieſigen Spar- und Leihfaffe 


der Zinsfuß von den auf Hhpothefen und Hanbjcheine . 


Meitiges Ginfchreiten der zu: Belohuenden Perfon 


ausgeliehenen Kapitalien um je 4 Prozent, und von 
ben bei verfelben beſtehenden und noch gemacht werbenben 
Einlagen vom 1. Juli d. 3. ab auf 34 Prozent herab- 
gefegt worben. 

Wetter am 2. März 1886. 

Die Verwaltungs» Kommifftion der Sparfaffe: 
Stuhlmann. Naumann. Hausmann. 
201. Die ftäbtifche Sparkaffe hat den Zinsfuß für 
die von jett ab zur Ausleihung kommenden Bürgjchafts- 
und Fauftpfand- Darlehen von 5 auf 44 ®/, ermäßigt. 

Borfen ven 12. März 1886. 

Der Bürgermeifter Eichler. 
Bacanzen. 
202. Die Pfarrſtelle zu Germerode, Claſſe Wald⸗ 
kappel, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen In— 
ers erledigt. 

Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel— 
dungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres 
Glaffennorftandeg binnen 4 Wochen anher einzureichen, 

Gaffel den 4. März 1886, 

Königliches Conſiſtorium. Weyraud. 
203. Die 2te Schulftelle an ver katholifchen Schule 
in Mardorf ift erledigt. Bewerber um dieſe Stelle 
werben aufgeforbert, ihre Melpungsgefuche bei dem 
Lofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Paul in Marborf 
binnen 3 Wochen einzureichen. 

Kirchhain den 10. März 1886. 

Der Königliche Schulvorftand. Rabe. 
204. An der biefigen evangelifchen Schule ift zu 
Oftern d. I. eine Lehrerin neu anzuftellen, welche 
demnächſt auch ben Hanbarbeits - Unterricht zu über- 
nehmen hat. 

Der Anfangsgehalt beträgt 1000 Mark und fteigt - 
von fünf zu fünf Jahren um 150 Mark bis zum 
Marimal-Gehalt von 1750 Marl. 

Bewerberinnen wollen fich unter Beifügung ihrer 
Zeugniffe bis zum 1. April d. 9. dahier melden. 

Fulda am 5. Mär; 1886. 

Der Königlihe Stadtſchulvorſtand: Trott. 
205. Bewerber um bie erledigte, mit einem compe- 
tenzmäßigen Eintommen von 810 Mark nebit freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene 
Schuljtelle zu Zwergen wollen ihre mit ben vorge— 
fchriebenen Zeugniffen verjehenen Meldungsgefuche binnen 
4 Wochen an ven Schulvorjtand von Zwergen zu Hänben 
bes Königlichen Landraths zu Hofgeismar einreichen. 

Hofgeismar am 12. März 1886. 

Der Königlihde Schulvorjtand ven Zwergen. 
Dr. ®engel, 


Berjonal = Chrouil. 

Dem Königlichen Forftmeifter von der Deden 
bierfelbft ift die zum 1. April d. 9. nachgefuchte Ent- 
loffung aus dem Staatsvienfte mit ber gefeglichen 
Penfion Allerhöchſten Orts ertheilt worben. 


Dem Königlichen Lanbrathe Rabe in Kirchhain ift 
bie Verwaltung bes Landrathsamtes in dem neu ge- 





bifveten Kreife Limburg, Regierungsbezirk Wiesbaben, 
vom 1. April d. 9. ab übertragen worben, 


Der Rentmeifter Reccius zu Homberg ijt vom 
1, Juni d. 3. ab penfionirt. 


Ernannt: der Gerichtsfchreiber, Secretair Florian 
in Schenllengsfeld, der Vicebürgermeifter Happel in 
Rofenthal und ver Stabtfchreiber Beder in Mel- 
fungen zu Stellverfretern der Amtsanmwälte bei ben 
Amtögerichten ihres Wohnortes. 


Ernannt: die Referendare von Mühlenfels, 
Ziemann und Ritter zu Gerichtsaffefforen, 

der Rechtscandidat von Nie zum Referendar, 

der Hülfsgerichtsbiener Wünfcher in Franlenberg 
zum Gerichtöbiener bei dem Amtsgericht in Biebenfopf. 

Berfegt: der Kanzliſt Gail vom Landgericht in 
Gaffel an vie Staatsanwaltſchaft vafelbft. 

Penfionirt: ver Gefangenauffeher bei dem Gerichts» 
gefängnig Kircher in Hanau. 


54 


— 


Keßler und Yuftus Bohne hierſelbſt 


Der Teitherige Vüreau-Affiftent Zint 

| N i⸗Verwaltung im ne Besen 
i der gebachten Polizei » Verwaltung 
ernannt worben. 


Den Eiffigfabrifant iebrich 2 
ffigfabrifanten Hermann Free 


t 
— * — das Eye? von t. Hoheit 
dem Yanbgrajen Ernit von en ertbeilt äs 
dilat als Hoflieferant ven zu | bärfen. * 
Zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk 
Wenders iſt der Vorſteher Corfin Füller. dafelbft, 
zu deſſen Stellvertreter das Gemeindenerwaltungemit- 





glied, Schmied Valentin Alsheimer bafelbft ernannt 


ige Stanvesbeamte, Borfteher 
vertreter, Lehrer Werner zu 


worben, Der bis 
Groß und deſſen St 
Weyhers find geftorben, 

Der Berwalter Chriſtian Recknagel zu Schmal- 
kalden ift von dem Amte als Stellvertreter des bafigen 
Standesbeamten auf fein Nachjuchen entbunden und 
dem Kaufmann Heinrich Merkel vafelbft diefe Stelle 
übertragen worden. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 21. 


(Iufertiousgebühren für ben Raum einer 


Drudzeile 2% 
file 2 umb 1 Bogen 10.8 


— — Belageblatter für } umb 4 Bogen 5 


Nedigiet bei Rönigliher Regierung. 
Caſſel. — Gebrudt in ber Hofr und Waiſenhaus⸗Buchdrucerei 







13. 


Juhalt des Reichs-Geſetzblattes. 
Nummer 5 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 20. Mär) 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 


langte enthält unter 
Me 1636 das Geſetz, betreffend die Fürſorge für 
I Beamte und Perfonen des Solvatenftandes in Folge 
bon Vetriebsunfällen. Vom 15. März 1886; unter 
Ar. 1637 das Gefeg, betreffend vie Herftellung 
des Rord-Dftfee- Kanals. Vom 16. März 1886; unter 
Nr. 1638 den Allerhöchften Erlaß, betreffend bie 
Führung der Striegsflagge auf den Privatfahrzengen ber 
-beitfchen Fürſten Vom 2. März 1886; und unter 
Nr. 1639 vie Bekanntmachung, betreffend vie 
Stempelmarten zur Entrichtung der Wechjelftempel- 
Bom 15. März; 1886. 


ber — für die Königlichen 
Preußiſchen Staaten. 

Die Nummer 5 ver Geſetz-Sammlung, welche 
sm 10. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9107 vie Verfügung des Juſtiz-Miniſters, be- 
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
ber Bezirke der Amtsgerichte Lüchow, Münden unb 
Dften. Bom 13. Februar 1886. 

Die Nummer 6 ver Gefek- Sammlung, welde 
vom 18. Mär; 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9108 das Gefeg, die Aufhebung des Amts— 
gm zu Neuftabt-Magbeburg betreffend. Bom 10ten 

ärz 1886; und unter 

Nr. 9109 den Allerhöchiten Erlaf vom 8. Mär; 
1886, betreffend Auflöfung ver Königlichen Direktion ver 
Braunfchweigifchen Eijenbahn zu Braunfchweig, ander 
weite Abgrenzung einzelner Eifenbahn-Direktionsbezirfe 


und Errichtung eined Betriebsamts in Braunfchweig. 
Kg 
Raiferl. und Künigl. 

206. Bei der heute in Gegenwart eines Notare 
Öffentlich bewirkten Verlooſung von Schulpverfchreir 
bimgen der Aprocentigen Staatsanleihen von 1850, 
1852 und 1853 find die in ber Anlage verzeichneten 
Nummern gezogen worben, 

Diefelben werben den Befigern mit ber Auffor- 
derung gekündigt, vie in ben ausgelooften Nummern 
derfchelebenen Kapitalbeträge vom 1. Ollober 1886 ab, 
gegen Quittung und Rüdgabe ver Schulpverfchreibungen 
und der nach bem 1. Dftober 1886 fällig werbenben 
Zinsſcheine nebft Zinsfcheinanweifungen bei der Staats⸗ 


Amtsblatt 


ber Königlichen Wegierung ıu Gaffel, 


Ausgegeben Mittwoch den 24. März. 


1886, 


fhulden-Zilgungslaffe, Taubenftraße Nr. 29 Hierfelbft, 
zu erheben. 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn- und 
Feſttage und der legten drei Gefchäftstage jeven Monats. 

Die Einlöfung gefchieht auch bei ven Regierungs- 
Hauptlaffen und in Frankfurt aM. bei ver Kreiskaſſe. 

Zu biefem Zwede können die Schulbverfchreibungen 
nebft Zinsjcheinen und Zinsfcheinanmweifungen einer biefer 
Kaſſen [don vom 1. September d. 3. ab eingereicht 
werben, welche fie ver Staatsfchulden - Tilgungstaffe 
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feſi— 
ftellung bie Auszahlung vom 1, Oftober 1886 ab bewirkt. 

Mit den verlooften Schuloverfchreibungen find un« 
entgeltfich abauliefern und zwar: von ven Anleihen von 
1850 und 1852 die Anweiſungen zur Wbhebung ber 
Binsfcheinreihe X und von ver Anleihe von 1853 bie 
Zinsjcheine Reihe IX Nr. 4 bis 8 und Anmweifungen 
zur Abhebung der Reihe X. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wird 
von dem Sapitale zurüdbehalten 

Mit dem 1. Dftober 1886 Hört die Verzin- 
fung der verlooften Schuldverſchreibungen auf. 

Zugleich werben vie bereits früher ausgelooften, 
auf ver Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld⸗ 
verfchreibungen wiederholt und mit dem Bemerfen auf- 
erufen, daß bie Verzinfung verfelben mit ven einzelnen 

ünbigungsterminen aufgehört hat. 

Die Staatsfhulden-Zilgungskaffe kann fich in einen 
Scriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfjchrei- 
bungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu ben Quittungen werben von ben 
fänmtlihen obengebachten Kaffen unentgeltlich verab- 
folgt. Berlin ven 3. Mär; 1886. 
Hauptverwaltung der Staatsfhulpen. 
207. Nachdem das in Portugal erlaffene Berbot ver 
Einfuhr von Poftpadeten fowohl für ven Seeweg über 
Hamburg, als auch für denjenigen durch Fraufreich, 
über Borbeaur, aufgehoben worven ijt, nehmen vie 
Poftanftalten Boftpadete nach Portugal zur Beförderung 
auf den vorbezeichneten Wegen wiever an, 

Berlin W. den 13. Mär; 1886. 
Der Staatsfecretair des Reichs - Poftamts. 
von Stephan. 
208. Zum 1. April d. 9. tritt Bolivien dem 
Weltpoftverein bei. Bon dieſem Zeitpunfte ab be- 
trägt das Porto für Brieffenbungen nach Bolivien; 
franfirte Briefe 20 Pfennig für je 15 Gramm, 
* Poftlarten 10 Pfennig, 





% 


D 


für Drudfachen, Waarenproben und Gefchäftspapiere 

5 Pfennig für je 50 Gramm, minveftens jedoch 

20 Pfennig für Gefchäftspapiere und 10 Pfennig 

für Waarenproben. 

Für unfranfirte Briefe aus Bolivien werden 40 
Pfennig für je 15 Gramm erhoben, 

Berlin W. ven 12, März; 1886, 

Der Staatsfecretair des Reichs -Poftamts, 
von Stephan. 
209. Bom 1. April ab können nah Iapan, und 
zwar mach ven Orten Hiogo cver Kobe, Hokodate, 
Kioto, Nagafafi, Dfafa, Tokio und Yokohama, durch 
die Deutjchen Poftanftalten Zahlungen bis zum Betrage 
von 500 Franfen im Wege ter Poftanweifung 
vermittelt werden. Der einzuzahlende Betrag ift auf 
dem Poftanweifungsformular in ver Franfenwährung 
anzugeben; die Umwandlung in die Markrechnung wird 
durch die Einlieferungs-Poftanftalt bewirtt. Die Ges 
bühr beträgt 20 Pf. für je 20 Mark over einen Theil 
ron 20 Darf, mindeſtens jedoch 40 Pf. Der Ab: 
ſchnitt kann zu fchriftlihen Mittheilungen jeder Art 
benugt werben. Nach Tokio und Yokohama können bie 
Poftanweifungszahlungen auch telegraphifch, gegen 
Entrichtung der Telegrammgebühren überwiefen werben. 

Berlin W. ven 14. März 1886, 

Der Staatsfecretaiv des Reichs» Pojtamts, 
von Stephan, 

Berordunngen und Belsuntmadhungen ber 

glichen Regierung, | 

210. Vorſchriften der Ober- Rechnungsfammer, betreffend 
die Beſcheinigung der Quittungen über die aus preußifchen 
Staatsfonds zu beziehenden Penfionen, Wartegelber, Witwen- 
und Waifengelder, ſowie Unterflügungen und Erziehungs- 
beihülfen. — Unter Aufhebung der diesfeitigen Beſtim— 
mungen vom 13. November 1883 — Nr, 15961 — 
über bie Beibringung der fogenannten Lebens - Attefte 
zu den Penfions- ıc. Quittungen werben bie im 8. 15 
der Anweiſung zur Legung ber Eivil-Penfions- Rechnungen 
vom 31. Januar 1873 fowie die unter 16b, e und g 
und in ben Anlagen B und O unferer Vorſchriften vom 
7. Juli 1882 (Minift.-Bl. d. i. V. S. 171 und Bei- 
lage zum 19, Stüde des Gentr.» Bl. der Abgabenge- 
feßgebung) erlaffenen Unorbnungen, betreffend bie Be— 
ſcheinigung der Quittungen über bie aus preufifchen 
Staatsfonds zu beziehenden Penfionen, Wartegelver, 
Unterftügungen und Erziehungsbeihülfen, fowie Witwen- 
und Waifengelver, im Einvernehmen mit ven Herren 
Departements-Chefs durch nachſtehende Beftimmungen 
abgeändert: 

1. Bon venjenigen Bezugäberedhtigten, welche bie 
ihnen zuftehenben — ——— artegelder oder Unter⸗ 
ftügungen an der Zahlungsſtelle perſönlich erheben, iſt 
u ihren Special- (Interims-) Quittungen über bie 
einzelnen (monatlichen) Hebungen die Beibringung von 
Beſcheinigungen darüber, daß fie 

die Quittungen eigenhändig unterfchrieben haben 
und nod am Leben find, 


nicht zu erforbern, 


56 


2. Wenn Penfionen, Wartegelver, Unterftügungen 
oder Grziehungsbeihülfen nit vom den Bezugsbercd- 
—** ſondern von anderen, hiervon verſchiedenen 
Fmpfaugsberechtigten bezw. von Vormündern oder 
Pflegern der Vezugsberechtigten an der Zahlungsftelfe 
perfönlidh gegen eigene Quittung erhoben werben, fo 
ift auch zu den Special» (Interims-) Duittungen biejer 
Empfangsberechtigten bezw. ber Bormünber oder Pfleger 

die Beidheinigung der eigenhändigen Unterſchrift 
nicht erforberlich. 

Dagegen ift in Fällen viefer Art glaubhaft nach— 
zuweiſen, 

daß der Bezugsberechtigte am Tage ver Fälligleit 
bes in Frage kommenden Bezugs noch gelebt hat, 
wenn dies dem zahlenden Beamten nicht belkannt iſt. 

3. Die vorſtehenden Vorſchriften zu 1 und 2 finden 
entjprechende Anwendung auch auf die durch unfere 
Beitimmungen vom 7 Juli 1882 (Mlinift.- Bl. d. i. 
V. ©. 171) angeordneten Befcheinigungen zu ben Quit— 
tungen über die nach dem Geſetze vom 20. Mai 1882, 
betreffend die Fürſorge für die Witwen und Waijen 
ber unmittelbaren preußifchen Staatsbeamten (Gef. S. 
©. 298), zu zahlenden Witwen- und Waifengelver. 

Bei Erhebung biefer Witwen» und Watjengelver 
ift in ven zu 1 und 2 bezeichneten Fällen ferner von 
Beibringung der Beicheinigungen darüber, 

daß die bezugsberechtigte Witwe nach dem Tode des 
Ehemannes, von welchen fie ihr Recht auf Witwen» 
geld herleitet, nicht wieder ven bat, 
und daß die mehr als 16 Jahre alten Töchter 
unverheirathet find, 
abzufehen, fofern dem zahlenden Beamten bie in Be— 
tracht kommenden Berhältniffe hinlänglich befannt find, 
fo vaß Erhebungen zur Ungebühr nicht vorfommen können. 

4, Unter ver legteren Vorausſetzung ift in ven 
Fällen zu 1 und 2 auch ven Empfängerinnen von Unter- 
ftägungen die Beibringung des 

Atteftes über ihren Witwen: refp. ledigen Stand 
zu den Specials (Interims-) Quittungen zu erlaffen. 

Die Beibrigung 

der Lebens: Attefte, 

fowie der Beicheinigungen über die nicht erfolgte 

Wiederverheirathung der Witwengeldberechtigten 

und über den Witwen- reip. ledigen Stand der 

Empfängerinnen von Unterſtützungen, | 
wirb für bie Special» (Interims-) Quittungen über bie 
einzelnen (monatlichen) Hebungen ferner denjenigen Per- 
fonen erlaffen, welche die ihnen zulommendven Penfionen, 
Wartegelver, Witwengelver und Unterftügungen durch 
Andere auf Grund ſolcher unbevenklichen und vorfchrifts- 
mäßigen Bollmadıten erheben laffen, aus welchen fich 
zweifellos ergiebt, daß zur Zeit ver Fälligkeit ver ein- 
zelnen Bezüge bie dazu Berechtigten ſich noch am Leben 
bezw. im Witwen- over lebigen Stande befunden haben. 

6. Dagegen ift die Beſchaffung ver Befcheinigungen 


die Eigenhändigleit der Unterſchrift, 
bad Leben, 





in erforverlich zu den Special» (Interims-) wie 
Sach zu ven Jahres-Duittungen in allen vorſtehend nicht 
loffenen Fällen, insbefonvere bei Zahlungen, 
k an dritte Perfonen ohne Beibringung fchrift- 
Über Vollmachten auf Grund der benfelben von ben 
Berechtigten anvertrauten Ouittungen geleijtet werben. 

7. Befcheinigungen 

über den Befig des deutihen Indigenats 
fd nur von denjenigen Bezugsberechtigten, welde 
anserbalb des deutſchen Meihs wohnen, von ſolchen 
aber fowohl zu den Special» (Interims-) wie auch zu 
den Yahres-Quittungen beizubringen, 

8. Bormünder und Pileger der Bezugsberechtigten 
haben bei ihren einzelnen (monatlichen) Hebungen für 
die Letzteren dem zahlenden Beamten 

ihre Beitallungen vorzuzeigen, 
ju den Jabres-Quittungen dagegen eine Bejcheinigung 
derüber beizubringen, 

daß fie zur Zeit Vormünder oder Pfleger der Be: 

zagsberechtigten find. 

9. Befcheinigungen über 

Bedürftigkeit und Würdigfeit 
ver Empfänger von Unterftügungen find fortan zu ben 
Special» (Interims-) Quittungen nicht mehr, fonbern 
— — zu ben General ⸗(Jahres⸗) Quittungen zu er⸗ 

mern. 

10. Die nach den vorſtehenden Beftimmungen an- 
seronete bezw. zugelaffene Vereinfachung der Quit⸗ 
tungd-Bejcheinigungen erftredt fich überhaupt nicht auf 
Ne Beicheinigungen ber den SJahresrechnungen beizus 

General-Quittungen. 

. Auch verbleibt e8 bezüglich des Quittungsweſens 
m Uebrigen bei allen vorſtehend nicht abgeänderten 
Veftimmungen; unberührt bleibt namentlich die Vor— 
ſchrift, daß Die Ipentität bes dem zahlenden Beamten un- 
belannten Empfängers mit den Beyugs- refp. Empfangs- 
berechtigten gehörig feitzuftellen ift, da ber zahlende 
Beamte dafür, daß bie Zahlung an ben Berechtigten 
erfolgt, verantwortlich ift. 

Potsdam ven 29. October 1885. 

Dber-Rehnungslammer. 


Vorſtehendes wirb in Gemäßheit eines Erlaſſes ver 
Herren Minifter des Innern und ber Finanzen vom 
%. Februar d. I. hierdurch veröffentlicht. 

Caſſel ven 17. März 1886, 

Königlide Regierung. 
211, Die Kirchenbuchführung in der verwaiften Pfarrei 
Anzefahr ift dem mit ver Hülfsfeelforge bafelbit be» 
auftragten Kapları Ambrofius Kling bis auf Weiteres 
Übertragen worben. Gefuche um Ertheilung von Kirchen⸗ 
buche- Auszügen und Atteften find daher an denſeiben 
wu richten. Gaffel am 17. März 1886. 
Königliches Regierungs- Präfipium, 
212, Der Herr Ober-Präfident hat zu ber von bem 
Ausfpielungs-Comitd zu Wolfhagen bei Gelegenheit des 
Vesjärigen dortigen Viehmarktes am 29, Yuli d. 9. 
beabfichtigten Verlooſung von Vieh, landwirthfchaftlichen 


eo ben Witwen⸗ oder ledigen Staud 


J 


Maſchinen und Geräthſchaften ꝛc. mit der Maßgabe 

die Genehmigung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Looſe 

a 1 Mark ausgegeben werben, und daß beren Vertrieb 

auf den Umfang des Kreifes Wolfhagen befchränft' bleibt. 
Gafjel den 20. März 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
213. Der Herr Ober-Präftvent hat genehmigt, daß 
zum Beften ver Arbeiterfolonie Wilhelmsporf, mit 
Rückſicht auf die Aufnahme von Arbeitslofen aus bem 
Regierungsbezirk Caffel, im Laufe dieſes Jahres wiederum 
eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den 
Einwohnern des bdiesfeitigen Negierungsbezirts durch 
polizeilich zu legitimirende Collectanten veranftaltet 
werben barf. 

Gaffel ven 19. März 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
214. Nachweiſung der gemäß des 8. 9 Nr. 3 
bed Geſetzes über die Natural»Leiftungen für bie bes 
waffnete Macht im Frieden vom 13, Februar 1875 
für die Lieferungs= Verbände des Regierungsbezirks 
Gaffel feftgeftellten Durchſchnittspreiſe, welche ir bie 
Vergütung der verabreichten Fourage pro onat 


Februar 1886 maßgebend find. 








3| Bezeichnung 
bes Lieferungs⸗ * 
verbandes. Streß 
















Witzenhauſe 
Fritzlar .. 
omberg . 
iegenhain 7 
eröfelb . 
9 otenburg. | Rotenburg .| 6125 
10 Melfungen | dal... .| 6125 
11 —— Hofgeismar] 644 
7 De oo. 
1 





— ... 
[Rinteln . .| 680 
Schmaltatten | 658 


Gemäß bes passus 6 alin. 4 der er 
des obengedachten etzes vom 2, ” 
tember 1875 werben bie vorftehenden Durchſchnitts⸗ 


öffentli enntni t. 
—— —— 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 





215. Zufammenftelung ver ven Gemeindekaſſen 
im Regierungsbezirk Caſſel durch den Verlauf des im 
Jahre 1885 geerndteten Obſtes zugefloffenen Einnahmen. 
Ertrag 
der Obſterute 
im Jahre 1855. 
M 







Kreis. 





























1.1 Caſſel..... 16059 : 

2.| Eſchwege ..... 9659 76 
3. | Franlenberg 1412, 55 
4,1 friklar . 2.2... 5155. 40 
5.1 Fulda...... 1606 40 
6. | Gelnhaufen . 3239, 42 
7.1 Gersfeld ..... 694 50 
8.1 Hanau ...... 2190) 16 
9.1 Hersfeld ..... 2673| 53 
10. | Hofgeismar 22432| 62 
11.] Homberg ..... 6569 | 02 
12. —— er 671| 66 
13. | Kirchhain ... . » 2862 | 90 
14. | Marburg ..... 3788| 50 
15. 1 Melfungen ....] 5493| 20 
16. | Orb (Amtsbezirt) 99] 85 
17. | Rinteln... ..» 4451| 04 
18, | Rotenburg 3160 | 78 
19. |] Schlüdtern . . 1239| 45 
20.1 Schmalfalven . . . 1635 | 13 
21.1] Vöhl (Amtsbezirk) 542 | 30 
22. | Wigenhaufen ... | 8860) 57 
23.1 Wolfhagen .... | 8474| 26 
24. | Ziegenhain ....| 3784| 5 







Summa „ [116806, 65 
Gaffel ven 4. März 1856, 
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern, 
Belanntmachungen commmmalitänd, Behörden. 
216. Dur Beſchluß des Stabtraths vom 2öften 
Februar 1886 ift bei der hiefigen Spar- und Leihfaffe 
ber Zinsfuß von den auf Hypotheken und Hanpfcheine 
ausgeliehenen SKapitalien um je 4 Prozent, und von 
pen bei derſelben beftebenven und noch un werbenben 
Einlagen vom 1. Juli d. 3. ab auf 34 Prozent herab- 
gejegt worden. 
Wetter am 2. März 1886. 

Die Verwaltungs» Kommiffion der Sparlaffe: 
Stuhlmann. Naumann. Hausmann. 
Bacauzen. 

217. Die Pfarrſtelle zu Remsfeld, Claſſe Hom- 
berg, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen Inhabers 

erlebigt. 
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel— 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres 


58 


Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

affel ven 13. März 1886. 

Königliches Eonfiftorium. Wehrauch. 

218. Durch Verjegung des feitherigen Inhabers wirb 
die Schuljtelle in Ebsdorf mit dem 1. April v. 9. 
vacant. Bewerber um viefelbe wollen ihre Gefuche 
fpäteftens bis zum 10. Upril d. 3. bei dem Herrn Lokal⸗ 
ſchulinſpector, Pfarrer Chelius in Ebsdorf einreichen 

Mit ver Stelle ift neben Wohnung und 90 Marl 
TFeuerungs » Entfhäbigung ein Jahres- Einfommen vor 
840 Marf verbunden. 

Marburg den 11. März 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand. I. VB: Voß. 
19. Die Tatholifhe Schulftele zu Ried, deren 
jährlihes Einkommen neben freier Wohnung, jedoch 
einfchließlih einer Entſchädigung von 90 Mark für 
freie Fenerung, 900 Mark beträgt, wird in Folge Ver— 
jegung des feitherigen Inhabers vom 1. April c. ab vacant. 

Bewerber um diefelbe wollen ihre desfallfigen Ge« 
fuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß der erforder- 
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Ober- u. Lofal- 
fchulinjpector, Herrn Pfarrer Endres zu Lütter, oder‘ 
bei dem Lnterzeichneten anbringen. 

Gersfeld ven 13. März 1886, 

Der Königlihe Schulvorftand. 
Krekeler, Königlicher Landrath. 


Perſonal⸗ Chronil. 

Dem Forſtmeiſter Graßhoff iſt vom 1. April 
d. J. ab die Forſtmeiſterſtelle Caſſel-Reinhardswald 
übertragen worden. 

Der Forſtmeiſter Sachſenröder zu Marienwerder 
iſt vom 1. April d. J. ab zur hieſigen Königlichen 
Regierung verſetzt und demſelben von dieſem Zeitpunkte 
ab die Forſtmeiſterſtelle Caſſel-Fulda übertragen worden. 


Der bisherige Gerichts-Referendar Paul Eugen 
Mar Duderftapt aus Wiesbaden ift zum Regierungs- 
Neferendar ernannt worden, 


Der Königlihe Rentmeijter Scheffer zu Zieren- 
berg ift vom 1. Juni d. I. ab nach Homberg verfegt. 


Des Kaifers und Könige Majeftät haben dem Rent- 
meifter, Rechnungsratb Reihmann zu Hofgeismar 
bei feinem Ausjcheiden aus dem Staatsbienjte ben 
Rothen Adler⸗Orden Ar Claffe zu verleihen geruht. 


Der Amtsdiener Wirth in Vöhl ift vom 1. April 
d. 93. ab zum Sreisboten bei dem Königlichen Land⸗ 
rathsamte in Fulda ernannt worden, 


Der Amtsdiener Schreiber in Orb ift vom Iſten 
April d. I. ab zum Sreisboten bei dem Königlichen 
Landrathsamte in Gelnhaufen ernannt worben. 





Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 23, ä 
(Iufertionsgebügren file bem Ram ET Te De RE TER TIER 
Rebigirt bei Koniglicher Regierung, 


Caffel. — Gehrudt in der Hof und Waiſenhane⸗Buchdraderei 


DU u ln u nn U 











22. Verloofung; gefündigt zum 1. Oftob 
Lit. A. zu 1000 Rihlt. 9 2934. 
» B. » 500 » .A2 3814. 32. 80. 81.83. 439. &° 
59. 69.70.79. 12005. 119. 20 
» C. » 200 » .A3 1638. 9. 39. 52. 60 bis 63. 69. 
77. 91. 92. 96 bis 301. 6. 7. 754 
77. 95. 800. 10556. 61. 65. 8< 
77.39, 40. 48.102. & 
» D » 100 » .A8 1823. 31. 37. 40. 50. 53. 57. 62. 
77.37. 39. 41. 42. 898. 913. 18. 


— 
— 
— 
—— 
2 
>} 
gan 
285 





un. € 


14. Verlooſung; gekündigt zum 1. Ap 
| Lit. D. zu 100 Rhtlr. M 2226. 


| 16. Berlovfung; gekündigt zum 1. Apri 
Lit. B, zu 500 Rthlt. M 1919. 24. 6339. 40.42.43. 8 
» C. 200 +» .A2 3210. 7446. 48.521. 16546. 

» D. » 100 » 18 5643. 15817. 


17. Berloofung; getündigt zum 1. Oftob 


It, A, zu 1000 IAinke. „12 3212. 21. 
B. » 500 A⸗ 923.35. 2399. 3056. 57. 6 
» &. =» 200 » 2883. 90. 9092.94. 3035. 37. 
15163. 200. 42. 45. 49. 17069 
40. 48. 51. 55. 
'» D. » 100 » 3% 10778. 80. 91. 815. 20. 23. 46. { 
33. 49. 54. 58. 83. 95. 403.4. 15 


| 18. Verlooſung; gekündigt zum 1. Apri 
Lir.B. zu 500 Rtbr. „2 430. 31. 47. 50. 62. 73. 502. 5: 
-» C » 200 » 44 770.79. 842. 1201. 9.12. 13. 
94. 701. 23. 34. 35. 51. 60. 14 
=D.» 100 > 76.11.22. 24.58.59. 78. 147. 
19, Berloofung; gekündigt zum 1. Oftob 
Lit. A. zu 1009 Rihle. „IF 2418. 
» B. +» 500 > M⸗ 740. 69. 65. 1353. 26936. 
8615. 9502, 92.94. 10938. 
r C&. » 200 » .A2452.70.521. 5509 6677.t 
43. 12022. 30. 955. 92. 96. 
958.93. 17001. 7. 54. 64 bis 
» D. » 100 » 12 741. 60. 64. 78. 88. 90. 805. 16. 
13. 14786. 95. 828. 33. 02. 7: 
20. Verlooſung; gelündigt zum 1. Apr 
+ Lit. A, zu 1000 Rthlr. Ir 130. 2642. 
B. +» 500 » A 795. 867. 68. 86. 94. 2357. 
C. 200 » 2 249. 9.852. 01. 94. 303. 12% 
a6 0 MO RIO 







EEE TEE TE si 0 A078 SUE 9. 12 1 
er D0. Di. bb. 67. 70. 74. 82. 85. 87. 94. 906. 17. 17573. 79. 86. 603. 9. 30. 31. 









taatdanleibe vom Jahre 1852, 
ril 1882. Mbzuliefern mit Dinsſchein Reihe VIII Re, 8 und Anweifung zur Reihe IX, 


l 1883.  Wbyulieferm mit Bintfgeinen Reihe IX Nr. 2/8 und Anmeifungen zur Meibe X, 
8 


3804 1147 


er 1883, abulieſern mit Sinsfheinen Reihe IX Mr, 3/8 und Anmweifungen zur Meihe X. 


1.686. 4781. 802. 6669, 781. 957.59. 8356 10712 
63. 4649. 50.53. 701. M. 5609. 913. 62. 68. 7929, 8021. 14246, 54. 68. 809. 
bis 83. 88. 91. 95. 99, 169, 77. 266. 67. 71. 73 bis 76. 79, 91. 92. 18000. 11.23 3. 36. 38 bis 


* 56. 66. 76. 939. 11495. 524, 30. 660. 70. 71. 30. 705. 18. 50. 14266. 72. 98. 312 17. 26. 


1 1884. abulieſern mit Binsfheinen Reihe IX Rr.4/8 mb Anmeifungen zur Rıibe X, 
il. 5050. 377. 7178.79. 82 bis BA 464 RR Ad Oo Mama am at 
4 ana am. 


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53. Bere Gmiifionen 
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Lunaden bei jeder Men f 


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= Ertra-Beilage 


zum 





Nevidirte Statuten 


ber 


„Bammonia'‘ 
Glas- Verſicherungs· Geſellſchaft 
ee 
Berbandes von Glaſer Innungen Deutſchlands. 


Firma, Zwed und Sig der Geſellſchaft. 

Hl. Die Hammonia. Glas-Berfiherungs-Gejelicaft des Ber- 
baudes von Glajer-Innungen Deutjdhlande, ijt eine in Hamburg 
domizilirte Altien-Gefellihaft, deren Zwed es iſt, die Berficherung 
von Bruchſchäden aller Art an Glas gegen Prämienzahlung zu 


übernehmen. 
Grundkapital und Aktien. 


52. Das Grundlapital der Geſellſchaft beirägt A 375 000 und 
ift in 1250 Altien & M 300 eingetheilt. Den Altien find Divi- 
dendenfcheine auf 10 Jahre beizulegen. 

53. Weitere Emtifionen vor der vollen Einzahlung des Grund» 
Kopitals können nur auf Beihluß der General-Berjammlung 
fattfinden; bei jeder neuen Emijjion haben die derzeitigen Inhaber 
der Altien erſter Emijfion das Net, die auszugebenden Aktien 
zum Paricourje nach Berhältwiß ihres Altien-Beſitzes zu ber 
uchnen. Lieber viejenigen Alten, welche von den derzeitigen In—⸗ 
babern der Aktien erſer Emiſſion kraft des ihuen zuſtehenden, 
durch eine öffentliche Anzeige des Aufſichtsraths zu normirenden 
Bezugsrechtes nicht in Anſpruch genommen werden, verfügt der 
Aufſichtoxath bejimöglidg im Intereſſe der Geſellſchaft, darf die— 
feiben jedody wicht unter dem Paricourfe ausgeben. 

54. Die Attionaire bleiben bis zur Bezahlung des vollen No— 
miual · Betrages ihrer Attien⸗ Zeichnungen für den Betrag derſelben 
vexrautwortlich, niemals aber Über dieſen Betrag hinaus. 

85. Die Altien lanten auf Ramen und werven. nad) Diaafigabe 
der geſetzuchen Beſammung amt der Bezeichnung dis Inhabers 
In dag Altienbud ver Geſellſchaft eiugetragen. 

Die Uebertragung der Altien tann nur durch Indoſſament 
nnd mit Geuehmigung ves Aufſichtsraths, der, falls er die Ge— 
aehmigung verweigern, tee @rinde anzugeben braucht, geichehen. 
Der Aufſichtsrath iſt jedoch verpfliggter, die Geuchmigung jowohi 
dann zu verweigern, wenn diejenige perſon, welche vie Umſchreibung 
auf ihren Namen verlangt, weder ein ſelbſtiiändiger Glaſer od) 
eine Glaͤſer⸗ Inuung if, als auch dauıı, wenn die betreffende Perſon 
fig bereits im Beftge von ſechs Aktien befindet, Die legtere Bes 
ſnuimmung findet jedoch auf Glaſer-JInuungen keine Anwendungen. 

Berloren gegangene Altien können zu Guuſten des durch 
Eintragung ın das Altienbuch legimitirten Eigenthümers nad) 
erbrachtem Beweiſe des Berluſtes durch den Auſſichtsrath auf 
Koften des Eigenthümers durch neue Ausfertigung eriegt werden. 

Dividendenſcheine lönnen micht amortfirt werden. Sie 
verjähren innerhalb 4 Jahren nad) Berfal. Wird aber von bem 
jur Zeit der Fälligkeit im Aktienbuche angegebenen Eigenthümer 
ber Beriufi vor Ablauf ber Berjährungsfrift angezeigt, fo wird 
Ihm mad dem Ablauf der Betrag der bie dahin mit vorgezeigten 
Dividendenjceine ausbezahlt. 

56. Auf die Aktien jind zur Seit eingezahit: 

1. emiffion, 250 Altien, 50%, 
1000 


⸗ ” ” 
Die feruerem Einzahlungen auf die zuerit auegegebenen Attieu 
ſewohl, als auf die pparer zu emittireuden Aktien werben »on der 
Generale Berjammiung beſtimmt. Die Aufforderung iſt dreimaı 
wem Geſellſchaftsbiutt zu publiciven, das erjie Dial ſpäteſtens 
2 Monate, das legte Wlaı früheſtens B Lage vor dem Einzahlungs- 
termın. Die Emzahluugen dürfen nicht in höheren Haten als 
0%, des Womumalbetrages ausgeſchrieben merden, and muß 
puren einer Einzahlung umd be amderen ein Zeitraum von 
mindeftens 3 Monaten liegen. 
Wer die von der General-Berſammlung feſtgeſetzten Gin, 
Hhlungstermine um ınehr als 14 Zage verjänmmt, verfällt, ohne 
on hei toren Auiarderung bedarf. für jede ausgeſchriebene 


Anisblatt der Königl. Regierung zu Gaflel. 








| Rate im eine Konventionalftr.te von iv, per Auno zu Wunpen 
| des Reſervefonde. Erfolgt die Zahlung des fälligen Betrages 
‚mebfi der Strafe auch uach abermaliger dreimahger Aufforderung 
nicht innerhalb 4 Wohn nad der dritten Aufferderung, fo if 
der Aufſichtsreth berechtigt, die bis dahin gemachten Einzahlungen, 
als dent Nejervefoud verfauten, einzubch.iten, das durch bie Zeichnung 
der Aktie erworbene Aurecht am gemeinjchajtlidh:un Eigenthum 
aufzuheben nud die verfullenen Altien anderweit zu begeben. Dod, 
jtcht igm auch das Recht zu, die vejtirende Kate nebſt Conventional- 
rafe jofort nah dem Fälligkeitsſtermin oder jpäter durch bie 
Direction einflagen zu lafjen. 
Organijation der Geſellſchaft. 
87. Die Organe der Geſellſchaft find: 
I. Die Generalverfammlung, 
1. Der Auffihterath, 
III. Die Directton. 

88. Die ordentliche General-Berfammlung wird alljährlih im 
Januar, Februar oder März berufen. Im berjelben hat die 
Direction den Bericht Über ben Vermögensjtand und die Verhältniffe 
der Gejellichaft, eine Bilanz und eine Gewinn» und Berluft-Rchnung 
über das verfloffene Geihäftsjahr mit den Bemerkungen des Auf 
fihtsrathes vorzulegen. 

Diefe Vorlagen find mindeftens 2 Wochen vor der Generals 
Berfammlung in dem Geſchäftslocal ber Geſellſchaft zur Einſicht 
ber Actionaire auszulegen. 

In der General-Verſammlung haben die im vorhergehenden 
Jahre ernannten Keviforen die Reſultate ıhrer Prüfung der Bilanz 
mitzuthetien und die General⸗BVerſammlung daraufpin über bie 
Dedarge abzuſtimmen. Ueber etwaige Monituren der Reviforen 
entjcheidet die Seneral-Berjammlung. In ber ordentlichen General> 
Berſammlung werden ferner die erforderlichen Wahlen in den 
Auffichterath, forwie die Wahlen der Revijoren für die nächſt 
Jahresrechzung vorgenommen; zu Ihrer Kompetenz gehören im 
Uebrigen alte wicht den andern Orgauen zugemiejenen Beſchluß ⸗ 
fafjungen über Angelegenheiten der wejelljchaft, namentlich fiber 
Anträge wegen Erhöhung des Alten wapitale, Abänderung ber 
Statuten und Liquidation dee Geſellſchaft. 

Außerordentliche General⸗Berſammlungen köunen  jeberzeit 
berufen werben; der Aufſichtsrath iſt verpflichtet, eine ſolche zu 
berufen, wenn einer oder mehrere Alttouaıre, welche fid) dadurch 
legitimiren, daß fie für die Zeit bis nad) dev General-Berjumminug 
Alten zum NominalsBetrage von 50,0, — bei der Geſell⸗ 
ſchaft deponiren, es unter jhriftlicher Einreichung eines zur Kompetenz 
der General⸗Verſammlung jehenden Antrages, verlaugen. 

Die außerordentliche Geueral-Berjammiung ift innerhalb 
4 Wochen uach Sıellung des Antrages, und Beſchaffung der De 
pofition in fatutenmäßiger Werſe ($ 9) zu berufen. 

94. Die Berufung der Geueral-Berfammlung erfolgt durch ein: 
malige Aufforderung mit Tages Ordnung im dem Deutichen 
Reichsanzeiger, weidye mindeitens 4 Wochen vor dem angefeßten 
Termin zu erfolgen hat, ferner durch befondere Einladungsfchreiben 
inindejiens 2 Wocen vor der General-Berfammlung an bie im 
Attieubuch verzeichneten Aktionaire, es genügt die Aufgabe zur Pohl 
unter der im Altienbuch verzeichneten Adreſſe. 

810. Zur Theunahme au der General-Berfammiung ift jeder 
Altiouair berechtigt und geben 1 bis 3 Aitien eine, 4 und mehr 
Altien 2 Stimmen, Ken Altionair hat das Recht mehr als zwei 
Stimmen zu führen. Die Aktionaire find befugt fih durch Be- 
vollmädjtigte, welche jedoch Altionair der Geſellſchaft fein müfjen 
vertreten zu laſſen. Niemand int berechtigt für ſich jelbit und im 
Bertretung anderer Altionaire mehr als 2) Stimmen zu führen. 
As legitimirt gelten die im Altienbuch verzeichneten Altionaste, 
weile die ihmen vor der General-Berjaumiung behändigten 
Legitimationglarten abgeben. 

Hil. Den Vorſitz in der General-Berfamminng führt der Bor- 
figende, bei Berhinderung deſſelben der ftelvertretende Borfigeube 
des Auffichtsrathe. 

$12. Das Protokoll in den General-Berfammiungen wird von 
einem Notar geführt. 

918. Bei Abftimmungen in der General-Berfammiung ent- 
ſcheidet im der Regel einfache Stimmeu-Mehrheit, und bei Stimmen 


Wrichheit das Votum des Vorſthenden. 
refarive Mehrheit bei Stimmen-&leichheit das Loos. 

Beichlüffe über Auflöſung der Gejellihaft, über die Wer 
einiguug der Griellichaft wit einer anderen, über die Berärderung 


der Statuten — ſoweit nicht der legte Abſatz dieied Paragraphen ı 


Bei Wahlen emticheidet | alljährlich der Generat-Bıriammlung Bericht zu erſtatten 


820. Die Mitglieder des Aufſichtsraths genießen kein Houore 
erhalten jedoh ın Gemäßheit des $ 25 eine ZTantidme von 
Reingewinn der Geſellſchaft. 

Ueber die dom eriten Aufſichtärathe zu gewährende Tantidır 


Ausnahme ſiatuirt — können mer daunn getroffen werden, wenn beſchließt die erite ordentiche Beneral-Berfammiung. 


zwei Drittel des emittirten Aftien-Sapitala im der General -Ber— 
fammfung vertreten find und drei Viertel des in der Seneral- 
Berfammlung vertretenen Grundeavditals fid für den Antrag 
erflären. Sind in der betreffenden Verſammlung keine zwei 
Drittel des Aftien-Kapitals vertreten, fo iſt, falle der betreffende 
Antrag von dom Antragiteller aufrecht erhalten wird, innerhalb 
3 Moden eine zweite General-®erfamminng am halten, in der ee 
anf die Zahl vertretenen Aftien nicht amtommt, doch bedarf es zur 
Annahme des Autrages auch in diefer General«Berfarmmniung einer 
Mojorität von drei Biertel des it der General-Berfammiung ver 
treteuen Grundcapitale. 

Beichlüffe über Erhöhung des Grund⸗Capitals find — 
ſoweit die Beihlußfaffung in frage steht — nicht als Veränderung 
der Statuten zu betradhten und daher mit einfacher Stimmen- 
Mehrheit zu faſſen Beichlüffe über Aenderung der Firma und 
des Sites der Geſellſchaft ($ 1) ſowie über Nenderung der im 
8 14 in Bezug auf die Zahl der Aufſichtsraths-Mitglieder und 
deren Domizil enthaltenen Borfchriften könuen ichen in der eriten 
Grneral-Berfammlung, in welcher der betreffende Antrag vorliegt, 
ohne Rüdficht auf die Höhe deg vertretenen Altien- Kapitals, Erfteres 
durch drei Viertel DMajorität die letzteren beiden Angelegenheiten 
jedoch nur mit Einftimmigfeit gefaßt werdei. 

$14. Der Anffichtsrarh beſteht ans 11 Perfonen, melde von 
der General⸗Verſainmtung auf drei Jahre gewählt werden, und 
von denen mindeftens jechs ihren Wohnfts in Hamburg over Altona 
haben milffen, Jedes Jahr icheiden mindeitens drei Mitglieder 
aus, und ſind dieſe für das erfte Jahr nach ihrem Ausſcheiden 
wicht wieder wählbar. Kür die zum Auffihtevath gewählten Ber 
jonen iſi die gleiche Jah! als Stellvertreter in der Generaleder 
ſammlung zu wählen; tritt eine Bacanz ein, fo iſt ein Stellver- 
treter als Erſatz einzuberufen. Die Einberufung gefchieht in der 
Reihenfolge wie diejeiben in dem notariellen Protocol verzeichnet itchen 

$ 15. Jedes Mitglied des Auffichteraths muß für die Dauer 
feines Amtes 3 Alten der Gefellichaft bei derjeiben deponiren 

8 16. Der Auffichtsrach wählt aus feiner Mitte einen Borfisenden 
und einen Stellvertreter deſſelben, beide müſſen ihren Wobnfiyg in 
Hamburg haben. 

817. Der Borfigende des Auffichteratbs beruft die Berfanm: 
tungen defjelben fo oft er es für nothwendig erachter, jebod) 
mindeſteus jeden Monat einmal, und fters wenn zwei Mitglieder 
des Aufſichtsrathe es verlangen; die Berfammiungen finden im 
Hamburg ftatt. 

Die Verſammlungen des Anffichtsraths find bei Auweſen— 
heit von fechs Mitgliedern beichlußfägig, er faht ſeine Beſchluſſe 
mit einfacher Majorität. 

$ 18. Ueber die Verhandlungen und Vefchtüffe dos Aufſichtsrathe 
wird ein fortlaufendes Protocol geführt. Das Protocol ift mad) 
jeder Situng behufs der Genehmigung zu verleien und falls feine 
Monituren gegen daffelbe erhoben werden, vom Borfitienden zum 
Zeichen ber erfo.gten Genehmigung zu unterfchreiben, Die erfolgte 
Genehmigung reip. die etwaige Erhebung von Monituren iſt im 
Protocol zu bemerken. 

819. Der Aufſichtsrath beſimmt über die Anftellung der 
Directoren und der Beamten, fontrabirt mit denfelben, und ertheilt 
ihnen die erforderlichen Inſtruetionen, namentlich auch betreffs der 
Art der Regulirung der Schäden, und der den Agenten zu ge 
währenden Provifionen, Er überwacht die Gefchäftsführmg der 
Gejellihaft in allen Zweigen der Verwaltung, und bat dafür 
Sorge zu tragen, daß die vorhindenen, nicht zum Betriebe des 
Geſchäfts erforderlihen Gelder vorläufig bei der Bolfsbant, 
Bereinsbanf oder in pupillartihen Hauspöjten diefer Stadt, oder 
ihres Gebites belegt werden. Gr kann fich von dem Gange der 
Angelegenheiten jederzeit unterrichten, die Bücher und Schriften 
derjelben jederzeit einichen, und den Beftand der Geiellichafts-Kafie 
uuterſuchen. Er hat ferner die Jahresrechnuugen, die Bilanzen 
und die Borfchläge jur Gewinnvertheiluug zu prüfen und darüber 


$21. Die Direcnnon beftcht aus 2 Berionen, fi dem. 
Daudelsgerichte gegemiber duch das über ihre Wahl aufgenommen: 
notariclte Brotocoll legitimiren. Der Auffichterath ift berechtigt, 
eines feiner Mitglieder als Stellvertreter für ein behinderter 
Direetions- Mitglied auf die Daner von längſtens 2 Monaten zn 
bejtellen, doc ruht während der Zeit, während beren es in bie 
Direction delegiert ıft, ſeine Thätigleit ala Auffichteraths- Mitglied 
Der Direktion iſt die Yeitung des Geſchäfts, ſoweit biefelbe nicht 
ausdrüdlich dem Aufichtsvarhe vorbehalten ift, übertragen; fie hat 
alle Hechte und Pflichten, welche dein Borjtande einer Altien-Be- 
ſellſchaft nach Maßgabe des Handels⸗Geſetzbüches zuftehen. 

Die Direction bezieht eine jährliche feſte Beſoldung, deren 

Höhe der Aufſichtsrath kontractlich mit ihr zm vereinbaren har, 
und ift anferdem am Reingewinne des Geſchäfte (vergl. $ 25) zu 
betheiligen; die näheren Anftellungs-Bedingungen bfeiben einer mit 
dein Aufſichtsrathe zu treffenden Vereinbarung vorbeha'ten. | 

$ 22. Die Firma der Geſellſchaft wird gemeinjchaftfih von deu 
beiven Directoren gezeichnet. Der Auffichterath darf jedoch auch 
fonftigen Beamten der Geſellſchaft, melde fi dem Handelsgerichte 
gegenüber durch das über ihre Ernennung aufgenommene notarielle 
Prototoll zu legitimiren haben, das Hecht ertheilen, die Firma der 
Geſellichaft — jedod nur in Verbindung mit einem Mitgliede der 
Divection, per procura ober einem fonftigen ihre Vertretung au- 
deutenden Zufage — zu zeichuen. 


Revifions-Commiffion. 

823. Die Revifione-Commiffton beftcht aus 4 Mitgliedern, 
welche für das erfte Jahr von der conflitiirenden General-Ber- 
jammlung, und in der Folge von ber ordentlichen General-Ber- 
ſammlung auf die Dauer eines Jahres ans der Zahl der Attiongirt 
gewahlt werden, und melde die Pflicht haben, die Rechnungen 
um» die Bilanzen, die der General -Verſammlung des nächſien 
Jahres vorzulegen find, zu prüfen; fle find verpflichtet, dem Anf- 
ſichtsrathe und der Direction fpäteftens 8 Tage vor der General- 
Verſammlung ſchriftlichen Bericht Über das Refultat ihrer Prüfung 
zu erjtatten. Die Mitglieder der Revifions«G it erhalten 
feine Remuncration, haben jedoch den Erſaß der im Intereffe der 
Sejellichaft gemadjten Auslagen zu beanſpruchen. 


Bilanz. Gewinnvertheiluug. Rejervefonds. 
$24. Das Geihäftsjahr läuft vom 1. Jauuar bis zum &4 
December; das erite Jahr vom Tage der Geidhäfts-Eröffnung bie 
zum 31. December des nächſtfotgenden Jahres. Die Bilanz wird 
von der Dirertion in Gemäßhet der geſeblichen Beftimmungen 
und nach den Regeln der faufmännifchen Buchführung aufgemacht 
und der Revifions-Gommiffton zur Prüfung unterbreitet, 
$ 25. Bon den ſich aus der Bilanz ergebenden Ueberſchüſſen ver 
Activa iiber die Paſſiva werden verwandt: 
1. 5%, zur Bildung eines Nefervefonds bis derfeibe die Höhe 
von 5U%/, des eingezahlten Aktien-Gapitals erreicht hat. 
2. 5%/, fir die Aftionaire auf das eingezahlte Aftien-Kapitat. 
3. Bon dem Keftgewinne werden vertheilt; 

a) 10%, unter die Mitglieder des Auffichtsraths. 

b) 5%, unter die Mitglieder der Direction umd die 
jonftigen Beamten der Gejellichaft nach Ermeſſen dee 
Aufſichtsrathes. 

c) 60 an den Berband von Glaſer · Innungen Deutſchlaudo. 

d) Die verbleibenden 80%, des Reſtgewinnes mit dem unter 
2 aufgeführten 5%, ımter die Altionaire als Dividende, 

$ 26. Dem Refervefonds fallen aud die Erträgniffe jeiner eigenen 
Fonds zu. Falls cin Jahresabiguß einen Verluſt an Grundcapital 
der Geſellſchaft ergiebt, wird derjelbe aus dem Reſervefonds, ſoweit 
diefer reicht, ergänzt. 

$ 27. Alle öffentlichen Aufforderungen, Einladungen und Bekannt. 
madhungen der Gejellihaft müffen von dem Auffichtsrathe oder 
der Directiom unterzeichnet und im dem Dentfchen Reichsanzeiger 
veröffentlicht werben. 


 —— ⸗ 


& F 


Amtsblatt 
chen Negierung zu Gaffel, 


Ausgegeben Sonnabend den 27. März. 1886. 


— —— — — — 







ber aonigli 
X 14. 








Verorduungen uud Belanutmachungen der Königlichen Regiernun 
20. Au Stelle ver bishen geltend geweſenen —e vom g Auguft Bere — 
I. zur Bezahlung ver aus den Grundſteuer-Karten zu ertheilenden Auszüge oder Kopien; 
I. zur Bezahlung der behufs Fortfchreibung der Grundfteuer - Bücher und » Karten aufzujührenden Ver: 
1 -  mejjungs » Wrbeiten 
teten vom 1. April d. 3. ab die nachfolgenden Gebühren» Tarife I und II in Kraft. 
Gafjel am 25. März 1886, 


Königliche Regierung, Abtheilung für divecie Steuern, Domainen und Forſten. 


Gebührentarif I vom 10, März 1886 
zur Bezahlung der aus den Grumbftenerkatafterkarten (ausjchließlich derjenigen der Hohenzellern’fchen Lande 
und ber Rheinprovinz) zu ertbeilenven Auszüge oder Kopien, 

Wegen Bezahlung der aus den Grumbjteuerfatafterfarten (ausjchlieflih verjenigen der Hohenzollern’jchen 
Yanbe umd der Nheinprovinz) zu eriheilenden Auszüge oder Kopien, welche auf Verlangen der beteiligten Grund- 
üigentgümer oder im In ereſſe derfelben auf Verlangen einer öffentlichen Behörde in dem Kataſterbüreau ber 
Regierung (in Berlin durch den Katafterfontroleun) angefertigt werben, wird Folgendes beftimmt. 


Gebühren für die Anfertigung von Kartenauszügen. 
Artikel 1. ' 
1.| Für jedes Befigftüd, von welchem der Auszug verlangt wird, beträgt die Gebühr. -. . .| 0,50 
2.] Erreichen die nach dem Satze unter (fo. Nr. I berechneten Gebühren nicht den Betrag: 
3.| a, von 1 M. für einen Kartenauszug von + Meter Yänge und 4 Meter Breite, 
4.| b; von 3 M. fir einen Kartenanszuz von Z Meter Länge und 4 Meter Breite, 
d.| e. von 5 M. für einen Kartenauszug von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite, 
fo können diefelben auf die genannten Beträge von 1 M., 5 M. bezw, 5 M. erhöht werben, 
6.5 Wenn bie nad den vorjtchenden Sägen zu berechnenden Gebühren zu einer der Arbeitsleiftung 
nicht eutſprechenden Bezahlung führen, fo it die zu gewährende Entſchädigung in einem ans 
gemefjenen Verhäktniß zu ven Gebühren im Artifel 2 anderweit feſtzuſetzen. 


Gebühren für die Anfertigung der Kopien ganzer Nartenblätter oder der Narten ganzer 
Gemarfungen oder größerer Theile von Kartenblättern bezw. Gemarkungen. 
Artifel 2, 


7.| Für die Anfertigung der Kopien nach Art der in den 88. 160 und 161 ber Satafieran- 
weifung VIII. vom 25. Oktober 1881 bezeichneten Reinkarten und für alle fonftigen hiermit 

in Verbindung ſtehenden Arbeiten können liquivirt werben: 
81a — jedes nothwendige halbe Kartenblatt (Anweiſ. VIII. $. 160 Nr. 1) eine allgemeine 
RB er er Er er ee OR ER SR SEE GE ee 
9.) b. für jedes nothwendige ganze Sartenblatt von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite eine 
allgemeine Gebühr von . . . . —— — 7,00 
außerdem: 












Bezeidnung der Urbeiten xre. 






für je Hundert Parzellen oder Gebänbeflächen 
10. | a. bei Gemarfungen, in welchen die Grunbjtüde im Allgemeinen ſich in —— Lage 


befinden, und die Parzellen eine überwiegend gerablinige Begrenzung haben, . . 1,00 

11.} b. bei Gemarfungen, in welcden bie Grunbftüde unregelmäßiger liegen, die Grenzen "mäßig 
gefrünmt find, und die Arbeit mittleren Schwierigkeiten begegnet, . 2,00 

12. | e. bei Gemarfungen, in welchen tie Grenzen überwiegend frummlinig fin, namentlich wenn 
bie Grundftüde fih in unregelmäßiger Yage befinden, . . 3,00 

13. Pr Er Hundert Bonitätsabfchnitte ge Parzellen, in welche nach Anleitung der Sorfcriten 
m $. 111 Nr. 1 bis 4 a. a. D. die Einfchägung eingetragen worden ift, . : 0,70 
14. für je Hundert Befigftüde, deren Grenzen folorirt worben find ($. 160 Nr. 7 a. a. 0), 1,00 


Urtifel 3, 


15, | Die Gebühren ver Art. 1 und 2 gelten für Kartenauszüge und Kopien in einfacher Linear- 

zeicpmung unter Kolorirung der Weze, Eifenbahnen, Flüſſe, Bäche, der Gemeindegrenzen 
. |. w., ferner der Eigenthumsgrenzen, wo ſolches nothwendig oder zwedmäßig ift. 

16, Bird verlangt oder für nöthig erachtet, vaf die Auszüge (Art. 1) over Kopien (Art. 2) noch 
weiter folorixt, oder jonft mit befonberen Gintragungen verfehen oder durch Kartirung 
aus ben Meffungszahlen in einen anderen Maßſtab übertragen werben, fo kann bie 
hierdurch entjtchende Mehrarbeit entweder nach dem Sage von 5 Mark für achtftünbige 
Arbeit, oder nach den von der Kegierung unter Zugrunbelegung dieſes Diätenfates beſonders 
aufzuftelfenden Gebührenfägen vergütet werden. 

17.| Ift mit der Unfertigung der Kopie (Art. 2) die mittels des Pantographen zu bewirfenbe 
Uebertragung in einen anderen Maßſtab verbunden, fo fann hierfür eine befondere Ent— 
jchädigung gewährt werben, welche bis zu 50 vom Hundert ber nach Art. 2 für bie über- 
tragene Fläche berechneten Gebühren beträgt. 

18, | Bei Anfertigung ber Kopien (Art. 2) fann ferner für die Eintragung ber aus ben Ergänzungs- 
farten zu entnehmenden, im Wege ber Fortchreibung aufgenommenen Beränberungen eine 
befondere Entſchädigung feiigefebt werben, welche je nach dem Umfange und ber Art biefer 
Beränderungen 10 bis 201 vom Hundert ber Gebühren im Urt 2 für das betreffende 
Kartenblatt beträgt. Bei fehr erheblichen Umfange dieſer Arbeit kann viefe Entſchädigung 
bis auf 40 vom Hımbert erhöht werben. 

19. | Bei Anfertigung der Auszüge (Art. 1) finden befonbere —— der vorſtehend unter 
fd. Nr. 17 und 18 gedachten Art neben ven Gebühren des Art. 1 nicht ſtatt. 


Artifel 4, 


20.| In den Gebühren des Art. 1 ift die Vergütung für das erforderliche Zeichenpapier, ſowie für 
fonftige Zeichenmaterialien mit enthalten. 

21.| Neben den Gebühren des Art. 2 kann für das erforberlihe Zeichenpapier eine Entſchädigung 
von 0,25 M. für je 0,1 Duabratmeter in Anfat gebracht werben, 

22.| Wird gewünfcht, daß zu dent Kartenauszügen (Art, 1) oder Kopien (Art. 2) anf Kattun oder 
Leinwand gezogenes Zeichenpapier verwendet werbe, fo kann hierfür der Betrag von 0,50 M. 
für je 0,1 Quadratmeter befonders liquibirt werben. 

23.| Für bie eva verlangte Beſchaffung von SKartenbehältern werben die durch Quittung zu 
belegenden Auslagen ebenfalls bejonders vergütet. 


Artikel 5. 


24,| Für Kartenkopien auf Kopirleimvand oder transparentem Papier ift nur ein ber Art ber 
Kopirung entfprechenber Theil der Gebühren nad Art. 1 bis 3 zu gewähren. 

25. | Für die verwendete Kopirleinwand kann eine Vergütung von 0,50 M. für je 0,1 Quabrat» 
meter befonbers berechnet werben. 

26, | Für transparentes Papier Fönnen die Auslagen liquidirt werben, wenn der Betrag berfelben 
mehr als 5 vom Hundert der eigentlichen Zeichengebühren beträgt. 






zur Bezahlung ver Behufs Fortfchreibung der Grundfteuerbücher und Karten auszuführenden Bermefjungsarbeiten 


10. 


Gegenwäarti 
Berlin den 10. März 1886. 


Artikel 6. 


ger Gebührentarif tritt mit dem 1. Upril 1886 in Straft, von demſelben Tage ab 
werben bie bisherigen Gebührenbejtimmungen außer Wirkfamteit gefegt. 


 Gebührentarif II vom 10, März 1886, 
(ausfchlieglich derjenigen in ben Hohenzollern'ſchen Landen und in ber Rheinprovinz). 


Zur Bezahlung der Vermeffungsarbeiten, welche behufs Fortfchreibung der Grunpftenerbücher und Starten 
a. = = Provinz Weftfalen gemäß $$. 32 und 33 des Grumbftenergefeges vom 21. Januar 1839 
30 


Gebühren für die Anfertigung der Auszüge aus den Gemarfungsurfarten. 

Urtilel 1. 

Für jedes Beſitzſtück wird gezahttt. 

Erreichen die nach dem Satze unter. lfd. Nr. 1 berechneten Gebühren für bie zu gleicher Zeit 
gezeichneten Befigftüde einer und derſelben Gemarkung nicht den Betrag: 

a.von 1 M. für einen Kartenauszug von 4 Meter Länge und 4 Meter Breite ($. 8 Nr. la 
ber Ratafteranweifung II vom 31. März 1877), 

b. von 3 M. für einen Kartenauszug von 3 Meter Länge und 5 Meter Breite ($.8 Nr. Ib 


a. a. O.), 
e. von 5 M. für einen Kartenauszug von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite (8.8 Rr.1« 
a. a. O 


a. O. 
fo lönnen dieſelben auf die genannten Beträge von 1 M., 3 M. bezw. 5 M. im Ganzen 
erhöht werben. 

Wenn die nach den vorſtehenden Sägen zu berechnenven Gebühren zu einer ber Arbeitsleiftung 
nicht entfprechenvden Bezahlung führen, fo ift die zu gewährende Entſchädigung in einem 
angemefjenen Berhältnig zu ben Gebühren im Artikel 2 des befonderen Gebührentarifs vom 
heutigen Tage zur Bezahlung der aus den Grundſteuerlataſterkarten zu ertheilenden Auszüge 
und Kopien, anverweit feitzufegen. 

Artikel 2. 


Die Gebühr des Art. 1 wirb nur für das unmittelbar ber Fortfchreibungsvermeffung unter- 
liegende Beſitzſtück berechnet. 

Dagegen wird für die nach der Beftimmung unter Nr. 5 im $. 8 der Katafteramveifung II 
mitzuzeichnenden benachbarten Parzellen eine beſondere Entſchaͤdigung nicht gewährt. 

Andererfeits findet aber auch, wenn nach ber letztgedachten Beftimmung nur ein Theil des 
ber Vermeſſung unterliegenden Beſitzſtücks Pe wirb, eine Ermäßigung ber Gebühr 
—— inſofern ftatt, als die Vorſchrift zu fo. Nr. 6 im Artikel 1 des Tarifs in Anwendung 
ommt. 

In der Gebühr des Art. 1 ift die Entſchädigung für das Kartenpapier, für das Einfaſſen 
deſſelben mit Band, (foweit folches worgefchrieben ift) imgleichen für das etwa grforberliche 
Uebertragen der Zeichnung in einen größeren Maßſtab (Katafteramweifung II, $. 8 Nr. 8) 
und für alfe mit ver Anfertigung des Kartenauszuges verbundenen fonftigen Arbeiten mitenthalten. 





Der Finanz-Minifter, Im Auftrage: Burghart. 





— — 







Bezeichnung Der Urbeiten 


Nur wenn das Uebertragen der Zeichnung in einen größeren Maßſtab mittelft Kartirung 
aus den Vermefjungszahlen, over das Beijchreiben bezw. vie etwaige Umrechnung 
der Bermefjungszahlen in Metermaß aus den Bermeffungsrifien ober aus den Ergänzungs— 
karten ꝛc. früherer Jahre verlangt oder für nothwendig erachtet wird, kann bie hierdurch 
entftehende Mebrarbeit entwerer nah dem Sake von 5 M. für achtjtündige Arbeit, ober 
nach ten von ber Regierung unter Zugrundbelegung dieſes Satzes aufjuftellemeen Gebühren: 
fügen vergütet werben. 


Ergänzungsgebügren bei Feſtſtellung der Veränderungen durch Vermeſſung 
an Ort und © telle. 
Artitel : 
Bei ver Aufmeffung von Veränderungen, welche einen Eigenthumbwechſel (Dismenbratien, 
Abzweigung u. f. tw.) zum Gegenftande haben: 
1) für jeve Vermeſſungsſache eine allgemeine Gebühr ven 5 M, 
außerbem 
2) für jeves nen entſtandene over veränderte Beſitzſtück zum Flächeninhalt von 





















Gebühr, 


14.| a, unter und bis 10 Are > 2 00er Veran ee f 
15.1 b. über 10 und bis 20 Yre 2» 2: 2: 2 Er 2 er 2 en 

16. e. über 20 und bis 50 Are Fr er NEE 

17.1:.d. über 50 un bie 100 Ye . - » 2 2 2 0 0% 

18.| e. über 1 und bis 2 Heftare . .. 

19. | für jedes weitere Heltar mehr . 





Ueber 25 Hektare hinaus findet eine Steigerung i in der Regel nicht — jtatt, jedoch bleibt 
dem Ermeſſen der Regierung überlafjen, eine ſolche mit Berückſichtigung dev Umftände bes 
einzelnen Falles ausnahmsweife eintreten zu laffen. 


Die gleichzeitige Vermeffung mehrerer getrennt liegender Befigftüde deſſelben Grund: 
eigenthümerg gilt nur für eine Vermeſſungsſache. Ein Nachtrag zu einem Bermefjungs- 
antrage ift nur dann als eine befondere Mefjungsfache zu betrachten, wenn die Ausführung 
befjelben eine wiederholte Vermeſſung an Ort und Stelle nothwendig gemacht hat. 


Als Befigftücd gilt der von Eigenthums-, Gemarkungs- over Feldmarksgrenzen umfchloffene 
Grundſtückskomplex. Gifenbahnen, ſchiffbare Kanäle, Chauſſeen und Straßen in Ortslagen 
ſchließen ein Befigftüc ab, dagegen begründen andere öffentliche Wege, Bäche, Gräben u. ſ. w. 
für die Gebührenberechnung feine Unterbrechung eines Beſitzſtückes. 

Hat tie Ausführung der Bermeffung an Ort und Stelle nicht innerhalb längſtens ſechs Wochen 
nach Anbringung des Antrages ftattgefunben, jo darf nur pie Hälfte ver allgemeinen 
Gebühr unter Ziff. 1 (fo. Nr. 13) zum Anfag gebracht werben. 


Hat eine Bermeffung wegen befonderer Schwierigleiten der örtlichen Arbeiten einen berartig 
außergemöhnlichen Zeitaufwand bedingt, daß die angemefjene Entſchädigung durch die be— 
treffenden Gebührenfäge nicht erreicht wird, fo fünnen an Stelle ver legteren bie für die 
nächſt höhere Beſitzſtücksſtufe unter lfd. Nr. 14 bis 20 jeftgefetten Gebühren angewendet werben. 

Daffelbe kann gejchehen, wenn die Entfernung des Ortes, in deſſen Bezivk die zu vermeſſeuden 
Grundftüde liegen, vom ‚Stationsorte des Katafterfontroleurs ( Kreislanpmeflers) mehr 
als 15 Kilometer beträgt. 

Für ſolche Befigftüde, auf welche beide Borausjegungen unter Io. Nr. 24 und 25 zutreffen, 
lönnen bie Süße der zweitnächſt höheren Beſitzſtücksſtufe nuter Ifd. Nr. 14 bie 20 erforber- 
lichenfalls ver Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werben. 





2 } 


J — — LU 22 RZ: 


Bezeihnung Der Arbeiten: ıc » 


. — bie Naturaltheilung eines Grundſtücks umter bie Erben des au Befigers ftatt, 


jo And, wenn bie Anzahl ber nen emiftanpenen ober veränberten Beſitzſfücke 
a. 11 bis 20 beträgt, nur zZ 
b. 21 bi® 30 beträgt, nur 15, 
c. 31.bis 40 beträgt, nur ve, 
d. 41 bis 50 beträgt, nur 7, „ 
e, 51 und mehr beträgt, nur „’; 
ber Gebühren umter If, Nr. 14 bis 20 zu gewähren. 

Eine Gebühren - Ermäßigung Bis zu den Süßen unter fo. Nr. 27 lann auch bei auberen 
Grundftückstheilungen, durch welche mehr als 10 Beſitzſtücke neu gebilvet ober verändert 
werben find, jtattfinven. 

In denjenigen otoftramtsbesirten, in welchen bie ortfchreibungsvermefjungen im bein ger 
wöhnlichen Turnus ausgeführt werben, lann fir biefe Vermeſſungen die allgemeine Gebühr 
unter (fo. Nr. 13 bis auf den Betrag von 1 M. für jebe Vermeſſungsſache und Mi 
befondere Gebühr unter Ifo. Nr. 14 bis 20 für die innerhalb deſſelben Turnus zur Ver— 
meſſung gelangten Befisftüde bis auf die Säge unter Ifp. Nr, 27 dieſes Artikels ermäßigt worben. 


Artilel 4. 
I. Bei der Aufmeffung von ‚Hoflagen (Gebäubefläichen, Hofriumen und Hausgärten): 


.| für jede Hoflage innerhalb eines und deſſelben Befigftüdes im Ganzen 
‚| Erfolgt die Aufmeffung ver Hoflage mit der Vermeffung anderer Veränderungen, 


welche daſſelbe Beſitzſtück betreffen, jo wird eine befonvere Entſchädigung nicht gewährt. 


‚IL Bei der Yufmefjung neu angelegter Eifenbahnen: 


l)für je 100 Meter Länge ber —— 

ir jedes durch die Anlage ber Sifenbahn berüßrte ober veränderte Befigftüc 

3) für jede berechnete Parzelle — bei Parzellen, welche in ſcharf begrenzte Banitätsabfenite 
zerfallen (Katajteranweifung IL, $. 36 Nr. 1) für jeden berechneten Wbfchnitt — 


| IL Bei ver Aufmeffuug neu angelegter Chauffeen, Wege, Kanäle oder Deiche: 


für jedes durch die Unlage der Ehaufjee u, f. w. berührte ober veränderte Berifd 


a je 100 Meter Länge ber Chauflee, des Weges, des Kanals oder Deiches 
3) für jede berechnete Parzelle, bezw. jeden berechneten Abjchnitt. . » » . » 


«| IV, Bei ver Aufmeffung anderer, als der unter J., II. und IIT. bezeichneten Beftanbsveränberungen: 


I) für je 100 Meter Länge der durch die Veränderungen entftanvenen neuen Grenzlinien . . 
2) für jedes durch die Veränderung berührte Befigftüd . ar a en 


+] 3) für jede berechnete Parzelle, bezw. jeven berechneten Flächenabfchnitt . 


Ergänzungsaebühren bei m. der Veränderungen aus UBER 
Vermeſfun en 
Artife 


[I Wenn nach den von ven Grundeigenthämern ꝛc. beigebrachten Bermeffun oſchriften ſowohl 


die Ergänzungefarte angefertigt, als auch die Flächeninhaltsberechnung eg ührt werben muß: 
a) ein Viertel ver Gebühr A. unter Ziff. 2 (Id. Nr. 14 bis 20) im Artikel 3 dieſes Tarife, 


«| b) zwei Fünftel ver Gebühren unter IL, III. und IV, im Art. / biejes Tarife, 
. II. Wenn es nur der Ausführung der Flache inhaleberechnung bedarf: 


ein Fünftel der vorbezeichneten Gebühren. 


«| Erreichen die Ergänzungsgebühren unter I. und II. für eine Vermeſſungsſache nicht ven 


Betrag von 1,50 DM. und bezw. 1 M., jo können viefelben auf biefen Betrag erhöht werben. 


JIII. Bedarf es Behufs Benugung der beigebrachten Vermeſſungsſchriften noch der Ausführung 


örtlicher Ergänzungen, jo kann außer ben nad den worftehennen Beſtimmungen unter 1. 
und II. ſich ergebenden Beträgen noch eine entſprechende befonbere Entſchädigung bewilligt werben. 


8 


- 


DB» 
38 8 33 


se» 
8 


* 


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SEz 





5l. 


53. 


64 


— — — — U 4> 


Bezeichnung der Arbeiten 


Die: hiernady zu gewährende Gefammtentjchädigumg darf venjenigen Gebührenbetrag nad) 
Artifel 3 und 4 nicht überfteigen, welcher fich ergeben würde, wenn die Aufmeffung 
ber betreffenden Veränderungen ftattgefunven hätte. 


IV. Die Sataftrirung von Hoflagen (Gebändeflähen, Hofräumen und Hausgärten) auf 
Grund beigebrachter brauchbarer VBermeffungsfchriften erfolgt koſtenfrei. 


Artikel 6. 


Die Gebühren ver Art. 3 und 4 kommen zur Anwendung, wenn die Veränderungen burch 
vorſchriftsmäßig ausgeführte Vermefjungen an Ort und Stelle aufgenommen worben find; 
die Gebühren des Art. 5 dagegen, wenn die veränderten oder neu entjtandenen Grenzlinien 
aus beigebrachten brauchbaren Bermefjungsfchriften entnommen werden konnten. (Satafter- 
anmweifung Il, 8. 43.) 

Die Gebühr A in Urt 3, Ziff. 2 ift zu gewähren: 

a. wenn bie aufgemeffenen Grenzen im Felde bereits vorhanden waren, ober 


b. wenn vie Theilung eines Grundftüds nach gegebenem Breitenverhältniß ohne Rüdficht 

auf das Flächenverhältnig auszuführen war, 

und wenn bie Meffung vergeftalt ausgeführt worden ift, daß bie Flächeninhaltsberechnung 
ausfchließlich oder doch in ven hauptſächlich beſtimmenden Elementen nad den Meffungs- 
zahlen oder nad) den aus ven Mefjungszahlen durch Berechnung bes Linienmetes zc, her- 
geleiteten Maßen bewirkt werben konnte. 

Bei minder vollftändiger Aufmeffung können bie Gebühren entfprechend ermäßigt werben. 

Die Gebühr B. im Art, 3, Ziff. 2 wird gewährt, wenn bie Theilung eines Grundſtücks nad) 
gegebenem Fläcenverhältniß zu bewirken war, jeboch vergeftalt ausgeführt werben Fonnte, 
daß biefelbe auf der Karte feftgeftellt und danach in das Feld übertragen wurbe, 

Die Gebühr C. im Art. 3, Ziff. 2 kommt zur Anwendung, wenn Behufs Erlangung des 
erforberlichen Genauigfeitsgrabes vorab eine neue Aufnahme des zu theilenden Stammſtücks 
ausgeführt werden mußte, hiernach die Theilungslinien  bejtimmt und in das Feld über- 
tragen wurben. 

Die Gebühren A., B. bezw. C. im Art. 3, Ziff. 2 werben fowohl für die abgetrennten Befig- 
ftüde, als auch für das dem bisherigen Eigenthümer etwa verbleibende Reſtgrundſtück gewährt. 

Wenn aber von einem Befigftüde ein ober mehrere Befigftüde abgetvennt werben, beren 
Inhalt zufammengenommen den zehnten Theil des Stammftüds nicht überfteigt, fo darf 
das Meftbefigitüd nur mit der Hälfte ber Gebühr A. im Art. 3, Ziff. 2 zum Anfag 
gebracht werben, 

Die Gebühren im Urt 3 gelten auch für Parzellirungsvermeffungen, welche lebiglih zu bem 
Zwede beantragt werben, bie entworfenen neuen Befigftüde zu veräußern, falls und foweit 
fi Erwerber dafür finden, gleichviel, ob für die entworfenen Befigftüde jchon vor ber 
Veräußerung befondere Blätter oder Artikel im Grundbuche angelegt werben oder nicht. 

Das Gleiche gilt bei Erbtheilungen, auch wenn die entworfenen Beſitzſtücke ſämmtlich oder 
theilweife erjt fpäter ven Grben zum Eigenthum übergeben werben follen. 

Dei Grengveränberungen durch Begrabigung, ——— u. ſ. w. kommen nach Maßgabe 
der vorſtehenden Beſtimmungen unter fo. Nr. 55 bis 56 die Gebühren A., B. bezw. O. 
im Art. 3, Ziff. 2 in der Weife zur Anwendung, daß jebes von der Grenjveränderung ꝛc. 
berührte Befigftüd mit dem Flächeninhalte eines Rechtecks angefegt wird, deſſen Yänge gleich 
der veränderten Grenzfirede und deſſen Breite gleich zehn Metern ift. 


Artikel 7. 


Beträgt bie Länge der men angelegten Eijenbahn, Chauffee, des Weges, Kanals oder Deiches 
innerhalb eines Katajteramtsbezirts weniger als zehn Kilometer fo Fan neben ven Gebühren 
nach Urt, 4 umter II. und II. noch die einmalige allgemeine Gebühr nach Urt. 3 unter 
Ziff. 1 gewährt werben. 


faß. 


Marl. 





ebühren- 






7, 


* 


. 


| 


Bezeidnung ber Arbeiten «. 


| Bei Anwendung der auf Hunderte von Metern lautenden Gebühren des Art. 4 unter IL, 


Ziff. 1, UL Ziff. 1 und IV. Ziffer 1 wird jedes angefangene Hundert für ein volles 
Hunbert gerechnet. 


.| Die Gebühren im’ Urt. 4 unter II. Ziff. 3, IIL Ziff. 5 und IV. Ziff. 3 dürfen nur für 


diejenigen Parzellen bezw. Wbjchnitte gewährt werben, von welchen eine frlächeninhaltss 
berechnung nothwendig gewefen und wirklich ausgeführt ift. 


.| Die Abfpliffe, aus denen eine Eifenbahn, Chauſſee u. f. w. zufammengefegt ift, bilden nur 


Rechnungsfiguren, nicht aber Parzellen bezw. Abfchnitte im Sinne ver vorgebachten Beftimmungen. 
Urtitel 8. 

Die Gebührenjäge der Art 3 bis 5 bilden die Vergütung: 

a. für die Vorbereitung und Ausführung der Vermeſſungen an Ort und Stelle, mit Einſchluß 
der Ausjteinung oder fonftigen bauerhaften Grenzvermarkung, für die Vervolfftändigung 
bezw. Fertigftellung der Ergänzungsfarte, für die erforverlichen Berechnungs- und Regifter- 
arbeiien, foweit die Grunbeigenthümer nach ben beftehenvden Borfchriften zur Lieferung 
biefer Materialien verpflichtet find; 


-| b. für bie bei ver Vermefjung erforderlichen Ermittelungen Behufs Feftitellung einer genügenden 


Uebereinftimmung zwijchen der Darftellung des zu vermeſſenden Grundſtücks in der Karte 
und dem wirklichen Bejtande im Felde u. f. w 


.[ ee. für alle mit der Ausführung der bezüglichen Arbeiten verbundenen Muslagen, wie für 


Schriftwechjel, Reifeloften, Arbeits: und Botenlöhne, für Inftrumente, Zeichenmaterialien u ſ. w. 

Iſt die Verfteinung oder fonftige dauerhafte Grengvermarkung fofort bei Ausführung der 
Vermeſſung unterblieben oder unvolljtändig ausgeführt, fo Fünnen vie Gebühren im Art. 3, 
Ziff. 2 bis um 20 vom Hundert ermäßigt werben. 


Artifel 9. 


Ueber die Ausführung der Vermeffungen zur Aufnahme neu angelegter Eijenbahnen, Chauſſeen, 
Wege, Kanäle, Deiche, oder über die Ergänzung der bereits vorhandenen biesfälligen Ver— 
meſſungen kann unter Genehmigung ber Reglerung von dem Katafterfontroleur (Kreisland- 
mejjer) mit den zur Beibringung der Fortfhreibungsmaterialien verpflichteten Eigenthümern 
folcher Anlagen ein befonderes Ablommen getroffen, und hierbei eine von den Beſtimmungen 
in den Art. 3 bis 5 abweichende Bezahlung vereinbart werben. 


Artifel 10, 


.| Für bie mit den Vermeſſungen etwa verbundenen, auf bie fFortfchreibung nicht bezüglichen 


bejonderen Leiftungen, für die Anfertigung befonderer Karten nach den bei ven Vermeſſungen 
ermittelten Originalmeffungszahlen, für welche in ven Gebührenfägen eine Entſchädigung 
nicht vorgefehen ift, Tann eine mäßige beſondere Entſchädigung gewährt werben, deren 
Bemeffung ein Sag von 

3,9 M. für achtftündige auswärtige Arbeit, 

b. 7,50 M. für achtftündige Büreamarbeit zum Grunde gelegt werben kann. 

Hierbei kommt es nicht lediglich darauf an, welche Zeit thatfächlih auf die beſonderen 
Leitungen von dem SKatafterfontroleur oder von feinem Gehülfen verwendet worden iſt, 
vielmehr darauf, in wieviel Zeit bei terjenigen Sachkenntniß und Umficht, welche bei einem 
Katafterfontrolenr in der perfönlichen Ausführung berartiger Arbeiten vorausgefegt werben 
muß, jene Leiftungen hätten bewirkt werben können, 

Die Gebühren für die in Folge der Vermeſſungen auszufertigenden Hanbzeichnungen und 
Katafterauszüge werben nach den hierfür beſtehenden befonderen Vorſchriften berechnet, 


Artikel 11. 


Muß wegen eingetretener Hinderniſſe oder auf den Antrag der Betheiligten eine dem Katafter- 
tontroleur (Kreislandmeſſer) übertragene und von ihm begonnene Bermefjungsarbeit unter: 


Dart. 










Bezeihnung der AUrbeiten 





bleiben oder abgebrochen werben, jo kann dem Kataſterkontroleur (Kreislandmeſſer) neben 
ber allgemeinen Gebühr im Urt. 3, Ziff. 1 und ven Gebühren für die mirklich geleiftete 
Arbeit aud eine mäßige Entſchädigung für ven entjtandenen Zeitverluft zugebilligt werben. 
Die hiernach zu gewährende Vergütung barf denjenigen Gebührenbetrag nicht überfteigen, 
welcher fich ergeben wirde, wenn bie Vermeſſung dem geftellten Antrage gemäß zur Aus— 
führung gebracht werten wäre, 


x 


Artikel 12. 


Die Vermefjungsarbeiten Behufs Fortfchreibung derjenigen Veränderungen, welche baburch 
entjtehen, daß 

a. bie Grenzen ver Gemeinden, ſelbſtſtändigen Guts- ꝛc. Bezirfe, der Kreiſe und Provinzen 
oder der Landesgrenzen berichtigt bezw. verlegt, 

b. materielle Irrthümer von den Behörben entvedt oder von ven Beiheiligten nachgewiefen 

werben, bat ver Statafterlontroleur von amtswegen ohne beſondere Entſchädigung auszuführen. 

Inwieweit ausnahmsweife eine Entſchädigung gewährt werden fann, wird durch bejondere 


Gebühren- 
ſatz. 


Vorſchriften geregelt. 


31. 





Berlin den 10. März 1886. 


Bacanzenm. 
221. Die fatholifche Schufftelle zu Kerbersporf, 
mit welcher ein Dienjteinfommen von 750 Mark nebjt 
freier Wohnung und Fenerung verbunden iſt, wird 
durch die Entlaffung des feitherigen Stellen-Inhabers 
mit dem 1. Mai er. vacant. 

Bewerber wollen ihre Melpungsgefuche nebjt Zeugs 
niffen binwen 3 Wochen an den Lokalſchulinſpector, 
Kreisfchulinfpector Dr. lei zu Fulda, oder an ben 
Unterzeichneten einreichen. 

Schlüchtern den 19. März 1886, 

Der Königlihe Schulvorſtand. 
Roth, Landrath. 
222, Die Schulftelle in Nordeck, mit welcher neben 
freier Wohnung und ver üblichen Feuerungs-Entſchä— 
digung ein Sahres-Einfommen von 840 Mark verbunden 
ift, fol mach Verfegung ihres feitherigen Inhabers mit 
dem 1. Mai auderweit bejegt werben, 
Bewerbungsgefuche find bei dem Herrn Lolalfchuls 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger N 


Artikel 13. 


Die Arbeiten Behufs Anfertigung neuer Grundſteuerbücher ꝛc. aus Aula umfaſſender Ver— 
änderungen des Befigitandes innerhalb eines Gemeindebezirks werben nach ven hierfür, 
beftehenden beſouderen Beitimmungen bezahlt, 

Artifel 14. 


Gegenwärtiger Tarif tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft. Bon demfelben Tage ab werben 
die bisherigen Gebührenbejtimmungen außer Wirkfamfeit geſetzt. 


Der Finanz-Minifter. Im Auftrage: Burghart. 





injpector, Pfarrer Berdux in Winnen fpäteftiens bis 


zum 10, April d, 9. einzureichen. 
Marburg den 12, März 1886, 

Der Königliche Schulvorſtand. J. V.: Voß. 
223. Bei dem unterzeichneten Gericht ſoll ein weiterer 
tüchtiger Kanzlei-Gehülſe angenonimen werben. Es 
wird dieſes, namentlich für Militäranwärter, mit dem 
Anfügen veröffentlicht, daß ver zu bewilligende Schreib— 
lohu nach der Brauchbarkeit bemeſſen wird, 

Eſchwege au 20. März 1886. 
Königliches Amtsgericht, Abth. 1. Heydenreich. 


PBerjonel > öhronit, 
Der Stations-Vorſteher Zimmermann zu Hol: 
geldinar tritt vom 1. April d. 3. ab in den Ruheſtand. 
Der Stations-Aifiitent Knierim zu Warburg iſt 
vom genannten Tage ab als Stationd » Auffeher nad) 
Hofgeismar und der Stations-Aififtent Kunze za Ars 
berg als Stations-Auffeher nach Liebenau verjegt. 





(Infertiousgebühren file bem Raum einer re Drudzeile 20 re — Belagablätter für } aub $ Bone © 


und 1 Bogen 10 Reichäpfenig. 
» Rebigirt bei Königliher Regierung, 


— — — — ee 


Cafſen — Gedrudt in ber "Hof uub BWaifenhans-Buhdruderei 


ei, 






M 15. 


Allerhüchſter Erlaß. 
2. Auf Ihren Bericht vom 3. März d. I. be— 
fimme Ih: A. Zur Ausführung des Gefeges 
vom 23. Februar 1885, betreffend den weiteren 
Erwerb von Privateifenbahnen für den Staat 
(Gefegfammlung, Seite 11 ff.), daß vom 1, April d. 3. 
‚ab: I. die vurch Meinen Erlaf vom 9. Mär; 1885 
(Gefegfammtung, Seite 62) für die Verwaltung bes 
Brannjchweigifchen Eifenbahnunternegmens unter ver 
Birma; „Königliche Direction der Braunfchweigifchen 
Gifenbahn“ in Braunſchweig eingefegte Behörde wieder 
aufgelöft wird, II. die zu dem Braunfchweigifchen Eifen- 
dehnunternehmen gehörenden Streden: 1) Braun» 
ſchweig · Jerxheim · Dfchersleben, Braunfchweig - Helm- 
fedt, Berbindungsbahn bei Braunfchweig, Wolfenbüttel- 
um - Harzburg, Helmfteot - Jerxheim - Börffum- 
— gg Büppenjtebt-Trenvel» 
, Neuefrug- Goslar, Goslar- Grauhof und Seefen- 
elde- Landesgrenze, fowie die von ber Braunfchwei- 
giſchen Eifenbahngejellfchaft betriebene Strede Goslar- 
Vienenburg des Eifenbahn-Directionsbezirts Hannover, 
Braunfchweig · Landesgrenze bei Vechelde, Salzder⸗ 
helden· Einbeck und Einbet-Daffel, zu 1 mit ven zum 
Belek der Gifenbahn-Direction zu Magveburg, zu 2 
mit den zum Bezirk der Eifenbahn-Direction zu Dan» 
Ser, gehörenden Linien zu einer gemeinfamen Ber- 
daltung vereinigt werden, III. im Bezirk ver Gifen- 
bahn · Direction zu Magdeburg und von derſelben reſſor⸗ 
titend ein Königliches Eifenbahn-Betriebsamt mit dem 
Sitze in Braunfchweig errichtet wird, welches in Unge- 
legenheiten der ihm übertragenen Gejchäfte alle Bes 
fugniffe und Pflichten einer Affentlichen Behörde haben 
ſoll; B, In Abänverung Meines Erlaſſes vom 
23. Februar 1881 (Gefegfammlung, Seite 34), dag 
vom 1, April d. J ab die zum Bezirk der Eifenbahn- 
Direction zu Hannover gehörenden, zur Zeit für Rechnung 
diefer Behörde von der Eifenbahn-Direction zu Altona 
betriebenen Bahnhofsanlagen in Hamburg nebft ver 
Strecke Hamburg-Harburg (Süperelbbrüde) von dieſem 
Bezirk abgetrennt und dem Bezirk ver Gifenbahn- 
Direction zu Altona zugetheilt werden; C, In Ab— 
änderung Meines Erlajjes vom 1. Juni 1883 
— Seite 100) ——— ldten 
ärz 1880 (Gefegfammlung, Seite 224), daß 1. die 
I noch im Bau befinvliche Theilftrede Münfter- 
a ber dem Bezirk ver Gijenbahn» Direction zu 
Hannover einwerleibten Linie Münſter Rheda- Lippftadt 
nach ihrer Betriebseröffnung ans dem Bezirk dieſer 
Behörde ausgefchieven und mit dem Bezirk der Eifen- 
bahn» Directiom (rechtsrheinifchen) zu Göln vereinigt, 








— 


B Amtsblatt 
er KRönigliden Negierung zu Gaffel 


Ausgegeben Donnerstag den 1. April. 


1886. 


II. vie Verwaltung und Betriebsleitung der gleichfalls 
noch im Bau befindlichen Theiljtrede Feubingen-Laasphe 
der dem Cijenbahn» Directionsbezirt Elberfeld zuge- 
teilten Linie Hilchenbah-Erndtebrüd-Raasphe von ihrer 
Betriebseröffnung ab bis zum Beginn vesjenigen Rech» 
nungsjahres, im welchem ver Betrieb auf ver ganzen 
Strede bis Hilchenbach eröffnet werden wird, der Eiſen— 
bahn-Direction zu Hannover übertragen, und zu biejem 
Zeitpunfte, in welchem die Strede Feupingen- Laasphe 
in den Bezirk der Gijenbahn- Direction zu Elberfeld 
zurüdtritt, I. auch die der Gijenbahn- Direction zu 
Dannover unterjtellte Linie Gölbe- Laısphe aus dem 
Bezirk diefer Behörde ausgefchieven und mit dem Be— 
zirk der Eifenbahn- Divection zu Elberfelo vereinigt wird. 
Diejer Erlaß ijt durch die Gefegjammlung zu veröf- 
jentlichen. 
Berlin den 8. Mär; 1886. 





Wilhelm. 
Maybach. 
An den Miniſter der öffentlichen Arbeiten. 


prönungen und a 
Keiierl. und Sünigl. Geutraibeh e 
225. (Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ges 

bracht, daß 

I. dem durch den Allerhöchſten Erlaß vom 8. März 
d. J., betreffend Auflöfung der Königlichen Direction 
der Braunjchweigifchen Eifenbahn zu Braunjchweig, 
anpderweite Abgrenzung einzelner Gifenbahn- Direc- 
tionsbezirfe und Errichtung eines Betriebsamtes in 
Braunjchweig, 

vom 1. April d. 3. ab errichteten Königlichen Eiſen— 

bahn» Betriebsamte zu Braunfchweig vie Berwaltung 

und Betriebsleitung der zu dem Braunjchweigifchen 

Eifenbahnunternehmen gehörenden Linien: 
Braunfchweig- Jerxheim, Braunfchweig- Helmfteot, 
BVerbindungsbahn bei Braunfchweig, Wolfenbüttel- 
Börfjum- Harzburg, Helmftet- Jerxheim- Börffum- 
Seefen - Holzminden - Kandeögrenze, Bübpenjtebt- 
Trendelbujh und Seefen-Gittelde- Landesgrenze 

innerhalb ver ven Königlichen Eifenbahn-Betriebsämtern 

durch die Allerhöchit unter dem 24. November 1879 

genehmigte Organijation der Staatseifenbahn - Ber- 

waltung zugewiejenen Reſſoribefugniſſe übertragen, 

U. vie Gefchäftsbezirfe ver in der nachfolgenden Radı- 
weifung Spalte 2 aufgeführten Königlichen Eifen- 
bahn » Betriebsämter in ver in Spalte 3 und 4 
angegebenen Weife und zu bem in Spalte 5 be 
zeichneten Zeitpunkte anderweit abgegrenzt worden 
find. Berlin ven 11 Mär; 1886. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad. 


68 
Anlage A. 


Bromberg. 1) Simonsporf- Tiegenhof, 
= Danzig. I Dem: —— 
Jablonowo - Stras⸗ 
Thorn. burg Wßr.-Soldau. 
Hannover. Braunfchmweig - Landes- 
grenze (Vechelde). 
Hannover 
(Hannover- 
Rheine). 
Dsnabrüd- Brackwede. 
Paderborn. Lippſtadt - Rheba. 
Harburg. Hamburg 
(Benloer 
Badndof)- | 
Harburg 
(Süperelb- 
brüde). |) 
Saljverhelven - Einbed, 
Gaffel ſowie 
(Hannover - Einbed-Dafel (für Rech⸗ } 
Caſſel). nung der Ilmebahn⸗ Ge⸗ 
riſdeſh. 
Caſſel (Main- |} Feubingen-Laasphe, 
" Wefer-Bahn). 
Magdeburg. Magdeburg Jerxheim · Oſchersleben. 
(Magdeburg⸗ 
Halberſtadt). 
Neuefrug- Goslar - : 
Halberftabt. BVienenburg, 
Goelar- Graubof. 
Göln Goblenz. Ahrweiler- Adenau, 
(linferheinifche Aachen. GEupen- Raeren. 
Cöln Münſter (Wanne- | Münfter - Rheva. 
(rechts⸗ Bremen). 
rheiniſche). 
Elberfeld. Eſſen. —— gr x 
olingen - Gräfrath - 
Düfjelorf. Vohwinkel. 
Altona. Hamburg. Hamburg (Venloer Bahn⸗ 


Harburg (Süber- 
elbbrüde). 


TEE" 


EEE STREET 
3 Ta 
ber eintretenden Beränberung. 


} Nach Betriebseröffnung. 


Am 1. April’ 1886 aus dem Bezirk 


der mit biefem Zeitpunkt zur Aufe 
löſung gelangenven Söniglichen 
Direction der Braunfchweigifchen 
Eifenbahnen zu Braunfchweig. 


| Nach Betriebseröffnung. 
Am 1. April 1886 in den Bezirk 


des Betriebsamtes zu Hamburg 
(Gifenbahn » Directionsbezirt Al⸗ 
tona), welches Verwaltung umd 
Betrieb bereits feit dem 1. Yuli 
1885 für Nechnung bes Betriebs- 
amtes zu Harburg führt. 

Am 1. April 1886 aus dem Bezirk 
ber mit diefem Zeitpunkt zur Auf» 
löfung gelangenden Königlichen 
Direction der Braunfchweigifchen 
Eifenbahnen zu Braunfchweig. 


Nah Betriebseröffnung. 


An 1. April 1886 aus dem Bezirf 
ber mit dieſem Zeitpunkt zur Auf⸗ 
löfung gelangenden Königlichen 
Direction der Braunfchweigifchen 
Eifenbahnen zu Braunfchweig. 


| Nah Betriebseröffnung. 


> Nah Betriebseröffnung. 


Am 1. April 1886 aus dem Bezirf 


des Betriebsamtes zu Harburg 
(Eifenbahn-Directionsbezirt Han» 
nover), nachdem Verwaltung und 
Betrieb bereits feit vem 1. Juli 
1885 dem Betriebsamte zu Ham- 
burg für Rechnung des Betriebe- 
amtes zu Harburg übertragen 
worben ift. 


226. Am 1. April kommen die auf dem Liffaboner 
Poftlongreß unterzeichneten Zufagbeftimmungen zum 
BWeltpojtvertrage, zum Werthbrief- und zum Poftan- 
weiſungs⸗ chcreinlommen dom Jahre 1878, und zur 
Poſtpacket » Uebereinlunft vom Jahre 1880, ſowie das 


neu abgeſchloſſene Pojtauftrags - » Uebereinfommen vom 


21. März 1885 zur Ausführung. Im Folge deſſen 
treten im internationalen Boftverlehr verfchiedene Aende⸗ 
rungen ein in Bezug auf: 

bie Zuläffigfeit der Poftfarten mit Antwort und 





ber durch die Privatinbuftrie Hergeftellten Formulare 

Poftlarten; die Erleichterung der Bebingungen 

Drudfachen- und Waarenprobenfendungen; die 

Zulaffung ver Eilbeftellung; die Zurädforberung ab⸗ 

egangener Sendungen und bie Abänderung ber 

Kbreffen folder Sendungen durch die Abfender auf 

fchrifilichem oder telegraphiſchem en die Erhöhung 

des Meiftbetrages der Wertbangabe bei Werthbriefen; 
die Benukung des Ubfchnitts ver Boftanweifungen 
zu ſchrifttichen Mittheilungen, die Einführung von 

Auszahlungsfcheinen, die telegraphifche Lebermittelung 

von BPoftanweifungen; 

die Zuläffigteit von Rückſcheinen bei Poftpadeten, 
Die Erweiterung der Gewichtögrenze für Poftpadete, 
Die önläifigteit fperriger Boftpadete, fowie von Poſt⸗ 
padeten mit Werthangabe und mit Nachnahme; 

die Erhöhung des Meiftbetrages für fonftige Nach- 
nahmefendungen; bie Einführung befonderer Padet- 
abrefien für alle Padetjenbungen nach dem Auslande; 
und die Erweiterung des Boftauftragspienftes mit 
dem Auslande unter Einführung eines befonberen 
Poftauftragsformulare für alle Poftaufträge bes 
internationalen Berfehre. 

Ueber die Einzelheiten der eintretenden Uenberungen 
geben die Poitanjtalten auf Befragen Auskunft. 

Berlin W. ven 26. März 1886. 

Der Reichskanzler. In Bertr.: von Stephan. 
Berordunngen und Belauntmachungen der 
Königlichen Propinzial= Behörden. 

227. Gemäß ven 83.7 und folgenden der Provinzial 
Ordnung für die Provinz Heffen-Naffau vom 8. Juni 
1885 (9. ©. ©. 247) werben die Kommunallanbtage 
der Regierungsbezirte Eaffel und Wiesbaden aus Ab- 

neten der zugehörigen Land» und Stabifreife der⸗ 
geftalt gebilvet, daß für jeden Kreis mit 20000 bis 
40000 Einwohnern zwei Abgeorpnete, für jeden Kreis 
mit 40000 bis 60000 Einwohnern drei Abgeorpnete 
— werden und für jede weitere Zahlenreihe von 
bis 20000 Einwohnern ein Abgeordneter hinzutritt, 
der Stapifreis Frankfurt a / M. aber diejenige Zahl 
von Abgeorbneten erhält, welche fih nach dem Ber- 
bältniß feiner Bevölterungsziffer zu der Gefammtziffer 
der Bevölkerung ber. übrigen Kreiſe des Regierungs- 
bezirts Wiesbaden ergiebt. 

Die Feititellung der Zahl der von ben einzelnen 
Kreiſen zu wählenden Abgeorbneten ſoll unter Zugrunde- 
nm der durch vie jeweilige legte Bollszählung er» 
mittelten Einwohnerzahl der Kreife, mit Ausſchluß der 
aktiven Militairperfonen, vor jeder neuen Wahl dur 
den Landesausſchuß, vor der erften Wahl aber na 
$. 100 ver Provinzial-Drbnung durch den Ober-Präfi« 
denten erfolgen und durch das Amtsblatt des Regierungs- 
bezirks zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 

Demgemäß veröffentliche ich nachſtehend vie nach 
den vorläufigen Ergebniffen ver Volkszählung vom 1ften 
December v. 3. ermittelte Zahl ver Givilbenölterung 
der durch bie Sreisorbnung für bie Provinz Heffen- 
Naffau vom 7. Juni 1885 (G. S. S. 193) gebildeten 


Kreife des Regierungsbezirts Caſſel, fowie bie Zahl 
ber für jeben dieſer Kreije zu wählenden Kommunal» 
lanbtags-Abgeorbneten mit dem Bemerfen, daß Anträge 
auf Berichtigung diefer Feftftellung innerhalb vier 
Wochen nach Ausgabe des Amtsblatts, durch welches 
bie Feitjtellung veröffentlicht worden ift, bei mir anzu» 
bringen find. Gaffel ven 1. April 1886, 
Der Ober» Präfivent. Graf zu Eulenburg. 
VBerzeichniß 

der Einwohnerzahl in den einzelnen Kreifen bes zur 
rungsbezirts Gafjel und ver Zahl der von den en 


zu wäbhlenden Abgeorpneten zu dem Kommunallandtage. 
















Bezeihnung 
bes 
Kreifet. 


Gelnhaufen 
Gersfeld . . 
Stabikreis Hanau .. 


Hersfeld . . 
Hofgeismar 
Homberg . . 
Hünfeld .. 
Kirchhain . 
Marburg 
Melfungen . 
Rinteln 
Rotenburg . 
Schlüchtern 
Schmallalden 
Witzenhauſen 
Wolfhauen . 
Ziegenhain . 
Regierungsbezirk Caffel| 793 622 
228. Zu Mitglievern der Prüfungsfommiffion für 
Lehrerinnen ber weiblichen Hanvarbeiten am biefigen 
Orte find von uns für bas Schuljahr 1886/87 er- 
nannt worben: 

1) ver Direktor ver höheren Mäbchenfchule und des 
Lehrerinnen «- Seminars hiefelbft Dr. Krum— 
macer, Vorfigender; 

2) Fräulein Julie Legorju, Lehrerin und Infpis 
cientin des weiblichen Handarbeitsunterrichts an 
den ftäbtifchen Schulen bierfelbit; 

8) Fräulein Köfter, Lehrerin an ver höheren 

Mädchenſchule Hierfelbft; 





do bo do do todo to to bo bo do bo bo bo do DE DD DIN WW 








4) Frau Mentier Stroh bierfelbft; 
5) Frau Kaufmann Jul. Zwenger bierfelbft. 
Caſſel ven 27. Mär; 1886, 
Königliches Provinzial-Schulkollegium. 
uns Belcuuimadnngen ber 


a Negterung, 
229. Des Königs Majeftät * mitteljt Allerhöchſten 
Erlaſſes vom 24jten v. M. auf Grund des $ 4 der 
Gemeinde-Orbnung vom 23. October 1834 zu geneh- 
migen gerubt, daß die machbezeichneten, im Lanbfreife 
Caſſel belegenen Grunpftüds-PBarzellen, und zwar: 

a) die Parzellen Karte 2. Nr. 37 und 221/38. 
mit 1,2521 ha aus dem Gemeinbeverbande von Nieber- 
zwehren ausgefchieven und dem forjtfisfalifchen Guts- 
bezirfe Oberförfterei Kirchditmold einverleibt und 

b) die Parzellen Karte 2, Nr. 100/64 und 93/64. 
mit 0,6286 ha aus dem forjtfisfalifchen Gutsbezirke 
Oberförjterei Kirchditmold ausgefchienen und dem Ge— 
meindeverbanve von Wahlershaufen einverleibt werden. 

Gafjel am 18. März 1886. 

Königlihe Regierung, Wbtheilung des Innern, 
230. Des Königs Majejtät haben mitteljt Aller- 
höchſten Erlaffes vom 22jten v. M. auf Grund bes 
8. 4 der Hurbeffiichen Gemeinbe-Orbnung vom 23jten 
October 1834 bezw. des $ 5 des renipirten Bayerifchen 
Gemeinde» Evictd vom 17, Mai 1318/1, Yuli 1834 
zu genehmigen geruht, daß die im Kreiſe Gelnhaufen 
belegenen Grunpftüdsparzellen und zwar: 

a. die Parzellen Karte G Nr. 193, Karte H Nr. 20 
und 219 mit 0,3286 ha aus dem Gemeinde- 
verbande von Ultenhaflau ausgefchieden und dem 
Gemeindeverbanbe ven Höchſt einverleibt und 

b. vie Parzellen Plan-Nr. 2959, 2962 bis 2979, 
3897 und 3898 mit 0,5342 ha aus dem Gemeinde- 
verbande von Höchſt ausgefchieven und dem Gemeinde— 
verbande von Altenhaßlau einverleibt werben. 

Gafjel am 18. März; 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
231. Der Herr Minifter des Innern hat dem Senat 
der Königlichen Afabemie ber Künſte in Berlin bie 
Grlaubniß ertheilt, mit der im Laufe dieſes Jahres 
daſelbſt jtattfindenden Jubiliums-Kunftausftellung eine 
Ausfpielung von Kunftwerten, bejtehend in Delgemälven, 
Skulpturen, Werfen ver Plaftif aus edlem Metalle, 
Aquarellen, Supferftichen zc., zu welcher 500000 Looſe 
a 1 Mark, unter Ausfegung von 28662 Gewinnen 
zum Totalwerthe von 300 000 Mark, ausgegeben werben 
dürfen, zu verbinden und bie betreffenden Loofe im 
ganzen Staatsgebiete zu vertreiben. 

Gaffel ven 25. Mär; 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern, 
232. Des Kaifers und Königs Majeftät haben mit- 
telſt Allerhöchſter Ordre vom 8. März d. I. der Stabt- 


0 


gemeinbe Baben-Baben die Erlaubniß zu ertheilen ge⸗ 
ruht, Looſe zu der von ihr mit Genehmigung bes 
Großherzoglih Badiſchen Minijteriums des Innern 
zum Beften ber diesjährigen Baden-Iffezbeimer Rennen 
zu veranftaltenven Ausfpielung von Gegenftänden ber 
Kumft, der Induftrie und des Gewerbes auch im died« 
feitigen Staatögebiete, und zwar im ganzen Bereiche 
desfelben, zu vertreiben. 

Die Verwaltungs: und Polizeibehörven unferes Be- 
zirls werben hiervon mit der Beranlafjung in Kenntniß 
gefegt, dafür zu forgen, daß dem Bertriebe ver betref- 
fenden Yoofe innerhalb ihres Verwaltungsbezirts fein 
Hinderniß entgegen geſetzt wird. 

Gaffel ven 27. März 1886, 

Königlibe Regierung, Abtheilung des Innern, 
233. Nach einem GErlaffe des Herrn Miniftere ber 
auswärtigen Angelegenheiten ift der bisherige Viceconful 
Bernhard Golpbed in Frankfurt a / Main zum Conſul 
bafelbft ernannt worden. Wir bringen dies hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß, damit der ıc. Goldbed in 
feiner neuen Amtseigenfchaft Anerkennung und Zulaffung 
finde. Gaffel ven 25. März 1886. 

Königlide Regierung, Abtheilung des Innern. 
In der Anlage werben die von dem Herrn 
Minifter für Handel und Gewerbe genehmigten revis 
birten Statuten ver Glasverficherungsgefellfchaft „Ham- 
monia“*, welcher am 6. Juni 1880 die Conzeffion zum 
Gefchäftsbetriebe in Preußen ertheilt worden ift, zur 
öffentlichen Kenntniß nebracht. 

Gaffel den 27. März 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
— ja nnd Belauntmadungen umderer 
Kailerlier und ſtöniglicher Behörden, 
235. Zı Wilhelmshöge (By. Caſſel) wird am 1ften 
April ein Poſtamt mit Telegraphenbetrieb einzerichtet 
werden, welches demnächſt dauernd in Wirkjamteit bleiben 

wird. Gaffel ven 20. März 1386. 
Der RKaiferlihe Ober-Poſtdirector. zur Linde, 


Berional = Chronit. 

Ernannt: der Rechtsamvalt Vollert in Gelu- 
haufen zum Notar für dem Bezirk des Oberlandesge- 
richts zu Gaffel, mit Anweifung‘ feines Wohnfiges in 
Gelnhaufen, 

der Gerichtsvollzieheramtsanwärter Schneider zum 
Gerichtövollzieher bei dem Amtsgericht in Steinau, 

Entlaffen:: ver etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, 
Affiitent Himpler in Felsberg in Folge feiner Ueber: 
nahme in ven Bezirk des Oberlanvesgerichts zu Cöln. 

Ausgeichieden: ver Oberlandesgerichtsfecretair mit 
ber Funktion als Kaſſirer bei ver Juſtiz-Hauptlaſſe 
Eger in Caſſel in Folge feiner Ernennung zum Ober: 
fecretair bei dem Reichsgericht in Leipzig. 


x 


Hierzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 25. 


(Iufertionsgebüßren fir ben Raum einer genihuliden Deuchie 20 Meidtyemig. — Belgedfäter für } und j Bogen d 


2. Rebigiet bei Königliher Regierung, 
Gaffel. — Gebrudt in der Hof» uub Waiſenhane⸗Buchdrucerei 





Amtsblatt . 


2 / 
* 


“ 


Ber Königlihen Negierung su Caffel. 


— — — — 


RE 16. 


Juhalt des Reichs-Geſetzblattes. 

Die Nummer 6 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom. 25. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr 1640 das Geſetz, betreffend Abänderung bes 
8. 137 des Gerichtsverfaffungsgefeges. Vom 17ten 
März 1886. 


Inhalt der â— für die Königlichen 
den Staaten. 


Die Nummer 7 ver Gefeg- Sammlung, welche 
vom 26, März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9110 die Verorbnung, betreffend. die Regelung 
der Berhältniffe in Folge der Einverleibung des bis⸗ 
herigen Stadikreiſes Frankfurt a. M. in den Koms 
mmalverband des Regierungsbezirtd Wiesbaden und 
der Bereinigung dieſer beiven Verbände zu einem Land⸗ 
armenverbande. Vom 10. März. 1886; und unter 

Nr. 9111 die Verorpnung, betreffend bie Yusein- 
anberfeg zwifchen dem kommunalftänbifchen Ver— 
bande im Regierungsbezirk Eaffel und dem kfommunal« 
jtändifchen Verbande im Regierungsbezirt Wiesbaden 
wegen der bem Landkreiſe Frankfurt a, M. ——— 
Gemeinden des bisherigen Kreiſes Hanau. Vom IHten 


März 1886. 
Belauntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
' vom 21. October 1878. 
236. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das anfcheinend in London auf 
acht Oftapfeiten mit Heinen lateinifchen Lettern gebrudte 
Flugblatt mit ver Ueberfohrift: „An die Hungrigen 
und Nadten“, nah 8. 11 des gedachten Geſetzes 
durch den Unterzeichneten von Landespolizeimegen. ver- 
boten worben ijt. 
Berlin ven 18. Mär; 1886. 
Der Königliche Polizei - Präfivent, 
Freiherr von Richthofen. 

237. Nachdem durch die — der — 
ſächſiſchen Kreishauptmannſchaſt zu Bautzen vom Aten 
d. M. (Reichs » Anzeiger Nr. 56) die Nummern 111 
und 112 des dritten Jahrgangs ber zu Chicago in 
czechifcher ae — period ig en Druck⸗ 
ſchrifi: „Volny Sokol Casopis Katolicky“ 
verboten worben find, wirb auf Grund ber 88. 11 und 
12 des Geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beitre- 
bungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 





Ausgegeben Sonnabend den 3. April. 


1886, 


(Reichs » Gefegblatt Seite 357) auch bie: fernere Ver⸗ 
breitung des Blattes „Volny Sokol. Uasopis. Kato- 
licky* im Reichsgebiet hierdurch verboten. 

Berlin ven 28.. Mär; 1886, 

Der Reihslanzler. In Vertr.: von Boetticher. 

Berordnungen uud Belauntmachungen der 

Königlichen ProbinzialsBchörben, 
238, Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung 
vom 22. October v. 9. bringe ich hiermit zur äffent- 
lichen Kenntniß, daß der Herr ifter bes Innern 
durch "Erlaß vom 1dten d. M. dem Vorſtande bes 
Wiesbabener Vereins vom rothen Kreuz die Geftattung 
ertheilt Hat, Looſe zu der nach ber —2 Bekannt⸗ 
machung zum Beſten des Vereins zu veranſtaltenden 
Ausfpielung von Sifberfachen außer in ben bort be- 
zeichneten Provinzen auch in ven fämmtlichen übrigen 
Landestheilen des Preufifchen Staatsgebietes zu ver- 
treiben. Gafjel den 24. —— 
Der Ober ⸗Praͤſident. af zu Eulenburg. 

Berorduuugen und Belanutmachn ber 
beigiiden er 
239.. Seine Majeftät ver Kaifer und König haben 
mittelft Allerhöchſter Ordre vom Idten d. Mie. dem 
Pferdemarkt⸗ Verein zu Darmſtadt die Erlaubniß zu 
ertheilen geruht, zu den mit Genehmigung ber Groß⸗ 
herzoglichen Landesregierung im Fruhjahre und Herbſte 
dieſes Jahres daſelbſt ſtattfindenden Pferdemarkt⸗ Lot⸗ 
terieen auch im diesſeitigen Staatsgebiete, und zwar 
in den Kreiſen Frankfurt aM. (Stadt ⸗ und Land⸗) und 
Hanau (Stadt ⸗ und Land⸗) Looſe zu vertreiben. 

Caſſel den 31. März 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 


240, Auf Grund des Erlaffes des Herm Minifters 


ber öÖffentfichen Arbeiten, betreffend das Verdingungs⸗ 
wefen vom 17, Juli 1885 II.a(b) 12262III. 121 %/ 
I. 3763, bezw. ber durch ven Herrn Mintfter anderweit 
feftgeftellten „Allgemeinen Beftimmungen, betreffend bie 
Vergebung von Leiſtungen unb Lieferungen,“ werben 
folgende zugehörige Anlagen, nämlich: 
Bedingungen 
ür bie 

Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen. 

8. 1. Perſonliche Tücptigkeit und Leikumgsfäpigfeit dem 
Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Liefe⸗ 
rungen hat Niemand Ausficht als Unternehmer anger; 
nommen zu werben, ber nicht für wie tüchtige, —— 
und vollſtaͤndige Ausführung derſelben — auch in irch⸗ 
niſcher Hinſicht — die erforderliche Sicherheit dbictet. 


8. 2. Einfiht und Bezug ber ‚Betiggengsonfgsiee #, 
Berbingungsanfchläge, Zeichnungen, Bedingungen :c. 
find an ben in der Ausjchreibung bezeichneten Stellen 


i € Erſtatt 
a ga Sr 


8. 3. Form und Indalt ber Angebete. Die Ange: 
bote find vunter Benugung der etwa ‚norgefchriebenen 
Formulare, von ven Bewerbern unterfchrieben, mit ber 
in der Ausſchreibung geforderten Ueberfchriftderfehen, 
verfiegelt und frohfirt bis zu dem angegebenen Termine 
einzuteichen 


ährung, und z 
für. die Einheiten als auch der Gefammtforverung; 
ftimmt bie Gefammtforderung mit den Einheits- 
preiſen nicht überein, fo follen die letzteren maß 
Zn ee ET RE 
Die genaue nung und Adreſſe bes ers; 
d) Seitens ‚gemeinschaftlich  bietender Perfonen bie 

Erklärung, daß fie fich für Das Angebot jolivarifch 

verbindlich machen, und Die Bezeichnung eines 

zur Gefchäfteführung und zur Empfangnahme ber 

Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß 

gilt, auch für. pie Gebote von Gefellichaften; 

e) nähere Angaben über pie Bezeichnung der etwa 
mit eingereichten Proben, Die Proben felbjt 
Ä pl ebenfalls vor dem Bietungstermine ein 

e andf und. derartig bezeichnet fein, daß fich 

a. Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot 

ſie gehören; — 

f) die etwa vorgeſchriebenen Angaben. über bie Be— 

zugsquellen von Fabrilaten. 

‚. Angebote, welche dieſen Vorſchriften nicht entfprechen, 
insbefonbere folche, welche bis zu der feftgefegten Zer- 
minsftunde bei ber. Behörbe nicht eingegangen find, 
welche bezüglich des Gegenjtandes von der Ausſ chreibung 
ſelbſt abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen 
fnüpfen,, ag feine Ausſicht auf Berüdfichtigung. 

8 jollen indeſſen —2* Angebote nicht ausgeſchloſſen 
fein, in welchen ver Bewerber erllärt, ſich nur während 
einer kürzeren als der in der Ausſchreibung angegebenen 
Zuſchlagsfriſt an fein Ungebot gebunden halten zu wollen. 

2 Wirkung des Angebots. Die Bewerber bleiben 
von dem Cintreffen des Angebotes bei der ausſchrei— 
benden Behörbe bis zum Ablauf der feftgefegten Zu- 
Tchlagsfrift bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren 
Friſt ($. 3. letter Abfag) am ihre Angebote gebunden, 

Die Bewerber unterwerfen fich mit Abgabe des 
Angebots in Bezug auf alle für fie daraus entjtehenben 
Berbinplichkeiten der Gerichtöbarfeit des Ortes, an 
welchem bie ausjchreibenve Behörde ihren Sit hat und 
wofelbft auch fie auf Erforbern Domizil nehmen müffen. 

Zulaffung zum ' Eröffnungstermin. Den Bes 
w und deren Bevollmächtigten fteht ber Zutritt 


zu ben Gröffnunigstermine frei. Eine Veröffentlichung 
der abgegebenen Gebote ift nicht geftattet. 

8. 6. Ertheilung des Zuſchlags. Der Zufchlag wird 
von dem ausjchreibenven Beamten oder von ber aus- 
fchreibendeh: Behörde ober von einer biefer übergeorv- 
neten Behörde entweder im Eröffnungstermin zu bem 
von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden 
a oder durch befonvere fehriftliche Mittheilung 
ertheilt. 

Letzterenfalls ift derfelbe mit bindender Kraft er- 
folgt, went: die Benachrichtigung hiervon innerhalb der 
Zufchlagsfrift ald Depefche oder Brief dem Zelegraphen- 
oder Poft-Amt zur Beförderung an vie in dem Angebot 
bezeichnete Adreſſe übergeben worben ift. 

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Ab⸗ 
ſendung erjt nach bemjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger 
ein, für welchen dieſer bei oronungsmäßiger Beförberung 
den Gingang eines rechtzeitig abgefenveten Briefes er- 
warten barf, fo ift ver Empfänger an fein YUngebot 
nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem 
verfpäteten Eintreffen ver Zufchlagserflärung von feinem 
Rüdtritt Nachricht gegeben hat. 

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche. den Zu- 
ſchlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn 
biefelben. bei Einreichung des Angebots unter Beifügung 
des erforberlichen Franfaturbetrages einen vesfallfigen 
Wunſch zu erkennen gegeben haben. Proben werben 
nur dann zurüdgegeben, wenn dies in bem Angebots— 
jchreiben ausprüdlich verlangt wirb, und erfolgt alsdaun 
die Rückſendung auf Koften des betreffenden Bewerbers, 
Eine Rüdgabe findet im Falle ver Annahıne des Un» 
gebots nicht ſtatt; ebenfo fann im Falle ver Ablehnung 
deffelben vie Rückgabe infoweit nicht verlangt werden, 
als die Proben bei ven Prüfungen verbraucht find, 

N a a re Berlangen zurüd- 

en. ' 


Den Empfang des AZufchlagsichreibens Hat der 
Unternehmer umgehend fchriftlich zu beftätigen. 

# Vertragsabſchluß. Der Bewerber, welcher 
ben Zufchlag erhält, ift verpflichtet, auf Erfordern über 
ben durch vie Ertheilung des Zufchlages zu Stande ge- 
fommenen Bertrag eine jchriftliche Urkunde zu vollziehen. 

Sofern bie Unterfchrift des Bewerbers der Behörbe 
nicht befannt ift, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung 
berjelben zu verlangen. 

Die der Ausfchreibung zu Grunde liegenden Ber- 
bingungsanfchläge, Zeichnungen zc., welche bereits durch 
das Ungebot anerfannt find, Hat der Bewerber bei 
Abſchluß des Bertrages mit zu mterzeichnen. 

$. 8. Kautionsftellung. Innerhalb 14 Tagen nad 
ber GErtheilung des Aufchlages Hat der Unternehmer 
die vorgefchriebene Kaution zu beftellen, wibrigenfalls 
bie Behörde befugt ift, von dem Vertrage zurüdzutreten 
und Scabenerjag zu beanfpruchen. 

8. 9. Koſten der Ausfchreibung. Zu ben durch bie 
Ausſchreibung felbft entjtehenden Koften hat ber Unter- 
nehmer nicht beizutragen. 


u 


73 


i 1, Allgemeine Bertragdbebiugungen 
für die Ausführung von Besen 
$. 1. Gegenſtand des Berttages. Den Gegenftanb 
bes Unternehmens bildet die Herftellung ver im Ver⸗ 
trage bezeichneten Bauwerke. Im Einzelnen beftimmt 
fi Art und Umfang ber dem Unternehmer obliegenben 
Leiftungen nach ven Verbingungsanfchlägen, ven zuge» 
börigen Zeichnungen und fonftigen als zum BVertrage 
gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben Berbingungs- 
anfchlägen angenommenen Vorderſätze unterliegen jedoch 
denjenigen näheren Feſtſtellungen, welche — ohne weſent⸗ 
liche Aenderung der bem PVertrage zu Grumbe gelegten 
BausEntwürfe — bei der Ansführung ber. betreffenden 
Bauwerke fich ergeben. 

Abänderungen ver Ban-Entwürfe anzuoronen, bleibt 
ber bauleitenden Behörde vorbehalten, Leiftungen, welche 
in ben Ban» Entwürfen nicht vorgefehen find, können 
dem Unternehmer nım mit feiner Suftimmung über: 
tragen werben. 

8. 2. Berechnung der Vergütung. Die dem Unter 
nehmer zulommende Vergütung wird nad} ven wirklichen 
Leiftungen bezw. Lieferungen unter Zugrumdelegung ber 
vertragsmäßigen Einheitspreife berechnet. — 

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach 
ben nertragsmäßig vereinbarten Lohnſätzen. 

Ausfchluß einer befonderen Vergütung für Nebenleiftungen, 
Borhalten von Werkjeug und Geräten, Rüftungen :c, 

Infoweit in den Berbingungs-Anfchlägen für Neben- 
leiftungen, fowie für das Borbaften von Werkzeug und 
Geräthen, NRüftungen sc. nicht beſondere Preisanfäge 
vorgeſehen find, er die vereinbarten Preife und 
Tagelohnsſaͤtze zugleich die Vergütung für die zur 
plaumäßigen Serftelkung bes Baumerfs gehörenden 
Nebenleiftungen alfer Art, insbefondere auch für bie 
Heranihaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen 
Materialien aus ben auf ber Banftelle befindlichen 
Lagerplägen nach der VBerwendungsftelle am Bau, fowie 
die Entihärigung für Borhaltung von Werkzeug, Ge- 


- räthen ꝛc. 


Auch die Gejtelfung ver zu ven Abſteckungen, Höhen» 
mejjungen und Abnahmevermeffungen erforberlichen 
Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, 
ohne daß vemfelben eine befonbere Entſchädigung hierfür 
gewährt wirb. 

8. 3. Mehrfeiftungen gegen den Vertrag. Ohne atis— 
drückliche fchriftliche Anoronung oder Genehmigung bes 
baufeitenden Beamten darf der Unternehmer feinerlei 
vom Bertrage abweichende oder im Berbingungsanfchlage 
nicht vorgefehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen. 

Diefem Verbot zuwider einfeitig von dem linter- 
nehmer bewirfte Leiftungen iſt ver baufeitende Beamte 
ebenjp wie wie bauleitende ein befugt, auf deſſen 
Gefahr und Koften wieder befeitigen zu laffen; auch 
hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für 
derartige Wrbeiten und Pieferungen zu beanfpruchen, 
fondern muß auch für allen Schaden auffommen, welcher 
etwa Durch dieſe Abweichungen vom Vertrage für bie 
Staatslaſſe entſtanden ift, 


8. 4. Rinderleiſtung gegen ben Vertrag. Bleiben 
bie ansgeführten Arbeiten oder Lieferungeh zufolge ber 
von ber bauleitenden Behörde over dem baufeitenven 
Beamten’ getroffenen Anorbnungen unter ber im Ber- 
trage feftverbungenen Menge zurüd, fo hat der Unter- 
nehmer Anfpruch auf ven Crfah des ihm nachweislich 
hieraus entjtandenen wirklichen Schavens, 
un entfcheivet hierüber das Schiebsgericht 


Tg 5. Beginn, Fortführung und Vollendung ber Arbeiten 


sc., Konventionafftrafe. Der Beginn, vie Fo 
und Vollendung ber Arbeiten und Lie 
ben’ in ben beſonderen Bedingungen 


rtfährung 
gen hat nad 


gelegten Friſten 


zu eg Se | 

Hft Über den Beginm ber Arbeiten ꝛc. im bem be» 
onberen Bebingimgen eine Bereimbarumg nicht enthalten, 
o bat der Unternehmer fpäteftens 14 Tage nach ſchrift⸗ 
licher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten 
mit den Wrbeiten oder Lieferungen zu en 

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu 
ben bebungenen Bolfenbungsfriften fortgefegt angemeffen 
geförbert werben. Bas: 

Die Zahl der zu verwenbenben Arbeitskräfte und 
Geräthe, fowie die Vorräthe an Materialien müfſen 
alfezeit den übernommenen Leiftungen entfprechen. 

Eine im Bertrage bebungene Konventionalftrafe 


gilt nicht für erlaffen, wenn bie —— Vertragber⸗ 
or 


füllung ganz ober theilweife ohne B 
worden ift. 

Eine tageweiſe zu berechnenbe Kornventionafftrafe 
für verfpätete Yusfübrung von Bauarbeiten bleibt für 
bie in bie Zeit einer Verzögerumg fallenden Sonittäge 
und allgemeinen Feiertage außer Anfat. 

8. 6. Hinderungen ber Bauausführung. Glaubt der 
Unternehmer fich im ber orbnungsmäßigen Fortführung 
ber. übernommenen "Arbeiten durch Anordnungen ber 
bautleitenven Behörbe over des bauleitenden Beamten 
ober burch bas nicht gehörige Fortſchreiten ver "Arbeiten 
anderer Unternehmer Behindert, fo hat er’bei dem bau- 
leitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hier- 
von Anzeige zu erftatten. 73 

Andernfalls werden ſchon wegen der unterlafſenen 
Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hin⸗ 
dernden Umſtaͤnde begründete Anſprüche oder Einwen⸗ 
dungen augeloffen. > ——— 

Nach Befeitigung derartiger Hinderungen ſind bie 
Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungefaͤumt wieder 
aufzunehmen, UN 

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls 
bie bezüglichen Beſchwerden bes Unternehmers für be- 
gründet zu erachten find, eine angemejjene Verlängerung 
der im VBertruge feftgefegten pe Soni — 
(ängftens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshin⸗ 
derung — zu bewilligen. 

Fuͤr die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bau⸗ 
ausführung bereits ausgeführten Leiſtungen erhält ber 
Unternehmer die den vertragsmäßig bedungenen Preiſen 
entſprechende Vergütung. Iſt für verſchiedenwerthige 


ehalt angenommen 


heitöpreis vereinbart, fo H unter Berüdfichtigung. bes 

—— oder geringeren Werthes der ausgeführten 

eiſtungen gegenüber ben noch rüdjtänbigen ein von 

bem verabrebeien Durchfchnittöpreife entjprechend ab» 

weichenber neuer Ginheitspreis für das Geleiftete be- 

—— zu ermitteln und darnach die zu gewährende 
gütung zu berechnen. 

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer 
Unterbrechung oder gänzlichen Abſtandnahme von der 
—— den Erſatz des ihm nachweislich ent⸗ 
ftandenen wirklichen Schadens beanipruchen, wenn bie 
die Fortfegung des Baues hindernden Umſtände ent- 
weder von der bauleitenden Behörde und deren Organen 
verſchuldet ſind, oder — inſoweit zufällige, von dem 
Willen ver Behörde unabhängige, Umftände in Frage 
fiehen, — fih auf Seiten ver bauleitenden Behörve 
zugetragen haben. 

Eine Entſchädigung für entgangenen Gewinn kann 
in feinem alle beanfprucht werben, 

In gleicher Weife ift ver Unternehmer zum Schabens- 
—— wenn die betreffenden, die Fortführung 
des Baues hindernden, Umftänbe von ihm verſchuldet 
ſind, oder auf ſeiner Seite ſich zugetragen haben. 

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden 
Schadenser ſatzforderungen kommen bie etwa eingezogenen 
oder verwirkten Konvenlionalſtrafen in Anrechnung. Iſt 
die Schadenserſatzforderung niedriger als die Kon— 
ventionalſtrafe, ſo kommt nur die letztere zur Einziehung. 

In Ermanzelung gütlicher Einigung entſcheidet über 
bie. bezüglichen Anforäche das Schiedsgericht ($. 19). 

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger 
ale 6 Monate, eht jeder der beiden Bertrags- 
parteien der Rüdtritt vom Vertrage frei. Die Rüd- 
tritte muß fchriftlich und fpäteftens 14 Tage 
nah Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu- 

eftellt werven; andernfalls bleibt — unbefchadet der 

wifchen etwa erwachjenen Anſprüche auf Schabens- 
erfa ober Komventionaljtrafe — ber Vertrag mit der 
Maßgabe in Kraft, daß die in demſelben ausbebungene 
Bollendungsfrift um die Dauer ber Bau-Unterbrechung 
verlängert wird. 

$. 7. Güte ber Arbeitöleiftungen und ber Materialien. 
Die Urbeitsleiftungen müffen ven beiten Regeln ver 
Technik und den befonveren Beftimmungen bes Ver— 
— — und des Vertrages entſprechen. 

Dei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte 
Arbeiter befchäftigt werben. ., 

Arbeitsleiftungen, welche der bauleitende Beamte 
ben gedachten — nicht eutſprechend findet, 
find * und unter Ausſchluß der Anrufung eines 
Schiedsgerichts, zu beſeitigen und durch untadelhafte 
zu erſetzen. Für hierbei entſtehende Verlufte an Ma— 
or * hat der Unternehmer die Staatskaſſe ſchadlos 
zu halten, 

Ürbeiter, welche nach dem Urtheile des bauleitenden 
Beamten untüchtig find, müffen auf Verlangen ent— 
laffen und durch tüchtige erfegt werben. 


74 
Leiftungen ein nach bem Durchfchnitt bemeffener Ein- 


Materialien, welche dem Anfchlage, bezw. ven be- 
fonderen Vebingungen ober ben dem Bertrage zu Grunde 
gelegten Proben nicht entfprechen, find auf Anorbnung 
des bauleitenben Beamten innerhalb einer von ihm zu 
beftimmenben Frift von der Bauftelle zu entfernen. 

Behufs Ueberwachung der Ausführung ber Arbeiten 
fteht dem bauleitenden Beamten ober den von bei 
felben zu beauftragenven Perfonen jeberzeit während 
der Ürbeitsftunden ber Zutritt zu ben Arbeitsplägen 
und Werfftätten frei, in welchen zu dem Unternehmen 


Br Arbeiten angefertigt werben. 


Erfüllung ber dem Unternehmer, Handwerlern 
und Arbeitern gegenüber obliegenden Berbinblickeiten. Der 
Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und bem 
bauleitenden Beamten über die mit Hanpwerfern und 
Arbeitern in Betreff ver Ausführung ber Arbeit ge- 
fchloffenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft 
zu ertheilen. 

Sollte das angemefjene Fortfchreiten ver Arbeiten 
baburch in Frage geftellt werben, daß ber Unternehmer 
—— oder Arbeitern gegenũber die Verpflich⸗ 
ungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich 
erfüllt, fo bleibt ver bauleitenden Behörde das Recht 
vorbehalten, bie von dem Unternehmer gefchulveten 
Beträge für deſſen Rechnung unmittelbar an bie Be- 
vechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu 
erforderlichen Unterlagen, Lohnliſten zc. der bauleitenven 
Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver— 
fügung zu ftellen. 

8. 9. Entziehung der Arbeit ꝛt. Die bauleitenve 
Behörve ift befugt, dem Unternehmer bie Urbeiten und 
Lieferungen ganz oder theilweife zu entziehen und ben 
noch nicht vollendeten Theil auf feine Koften ausführen 
zu laſſen ober ſelbſt für feine Rechnung auszuführen, wenn 

a) feine Leiltungen untüchtig find, ober 

b) bie Arbeiten nach Maßgabe ver verlanfenen Zeit 
nicht genügend geförbert find, ober 

ec) der Unternehmer ven von ber bauleitenben Be— 
hörde gemäß $. 3 getroffenen Anorbnungen nicht 
nachlommt. 

Bor der Entjiehung der Arbeiten ꝛc. ift ber Unter- 
nehmer zur Befeitigung ber vorliegenden Mängel bezw. 
zur Befolgung der getroffenen Anorbnungen unter Bes 
wilfigung einer angemefjenen Frift — 

Bon der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unter- 
nehmer durch eingefchriebenen Brief Eröffnung gemacht. 

“ Auf die Berechnung der für die ausgeführten Yeiftungen 
dem Unternehmer pr Vergütung und ben Um: 
fang ber Verpflichtung deſſelben zum Schadenserſatz 
finden die Beftimmungen im $. 6 gleihmäßige Anwenbung. 

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wirb bem 
Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn fich er- 
gebende Forderung und Schuld mitgetheilt, 

Abjchlagszahlungen können im Falle ver Arbeite- 
entziehung dem Unternehmer nur innerhalb besjenigen 
Vetrages gewährt werben, welcher als fichere® Gut: 
haben veffelben unter Berüdfichtigung der enftanbenen 
Gegenanfprüche ermittelt ift. 





Ueber bie in Folge der Arbeitsentziehung etwa a" 
erhebenden gr range Unfprüche entfcheidet in 
ET) gätlicher Ginigung das Schiensgericht 


8. 10. Drbnungsvorferiften. Der Unternehmer over 
deſſen Bertreter muß fich zufolge Aufforderung bes 
bauleitenden Beamten anf ver Bauſtelle einfinden, fo 
oft nach dem Ermeſſen des Legteren bie zutreffenden 
baulichen Anorbnungen ein münbliches Benehmen auf 
ver uftelle erforberlich machen. Die fünmtlichen 
auf bem Bau beichäftigten Bevollmächtigten, Gehülfen 
und rbeiter des Unternehmers find bezüglich ver Bau⸗ 
ansführung und ber Aufrechterhaltung der Ordnung 
auf bem Bauplake ven Anorbnungen bes bauleitenden 
Beamten bezw. deſſen Stelfvertretets unterworfen, Im 
Falle des —— lann ihre ſofortige Entfernung 
von der Bauſtelle verlangt werden. 

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes aus⸗ 
drücklich vereinbart worden iſt, für das Unterfommen 
feiner Arbeiter, infoweit dies von dem bauleitenven 
Beamten für erforderlich erachtet wirb, felbft zu forgen. 
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den 
ihm angewiefenen Drten bie nöthigen Abtritte Heritellen, 


75 


fowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion . 


und demnächfte Beſeitigung Sorge tragen. 

Für die Bewachung feiner Gerüfte, Werkzeuge, Ge- 
rãthe 2c., ſowie feiner‘ auf der’ Bauftelle lagernden 
Materialien Sorge zu tragen, ift lediglich Sache des 
Unternehmers, 

Mitbenugung von Räftungen, 

Die von dem Unternehmer hergeſtellten Rüftungen 

find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand⸗ 


werfern umentgeltlih zur Benutzung zu überlaffen. 


Aenderungen an den Rüftungen im Intereſſe ver be» 
quemeren Benutzung Seitend der übrigen Bauhand— 
werfer vorzimehmen, ift ver Unternehmer nicht verpflichtet. 

8. 11. Beobachtung polizeiticher Borfchriften. Haftung 
des Unternehmers für feine Angeftellten ıc, Für bie Be— 
felgung der fir Bauausführungen beftehenven polizei 
rer Vorſchriften und ber etwa befonbers ergebenden 
polizeilichen Anorbnungen ift der Unternehmer für ven 
ganzen Umfang feiner vertragsmäßigen Berpflichtungen 
verantwortlich. Koften, * ihm dadurch — 
Können der Staatskaſſe gegenüber nicht in Rechnung 
geftelft werben. 

Der Unternehmer trägt insbefonbere bie Verant- 
wortung für die gehörige Stärke und fonftige Tüchtig- 
keit ver Rüftungen. Diefer Verantwortung unbefchabet 
ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenven 
Beamten angeorbnete Ergänzung und Verſtärkung ber 


Rüftungen unverzüglih und anf eigene Koften zu ber 
wirfen. 


Für alle Anfprücde, bie wegen einer ibm felbjt 
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern 
zur Laft fallenden Vernachläßigung polizeilicher Vor— 
Ihriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber 
Unternehmer in jeder Hinficht aufzulommen. 

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages 


’ 


für alle lungen feiner Bevollmächtigten, Gehülfen 
und Arbeiter perjänlih. Gr hat imsbefondere jeben 
Schaden an Perfon over Eigenthum zu vertreten, welcher 
durch ihm ober feine Organe Dritten oder der Staats- 
laſſe zugefügt wird. ve 

8. ». Aufmeffungen während bes Baues und Ab⸗ 
nahme. Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu ver⸗ 
langen, daß über alle fpäter nicht mehr nad enven 
Arbeiten von’ ven beiderjeit zu bezeichnenden Beauf- 
tragten während ber Ausführung gegenfeitig auzuer⸗ 
fennende Notizen geführt werben, weiche bemmädhft ver 
Berechnung zu Grunde zu legen- find, , 

Bon der Vollendung ber Arbeiten ober Pieferungen 
hat der Unternehmer dem batıleitenden Beamten durch 
eingefchriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf: ber 
Termin für bie Abnahme mit thunlichſter Befchleunigung 
anberaumt und bem Unternehmer ſchriftlich gegen Bes 
hänbigungsfchein oder mittelft eingefchriebemen Briefes 
befannt gegeben wird. 

Ueber die Abnahme wird im der Regel eine Ver⸗ 
handlung aufgenommen; auf Berlängen bes "Unter- 
nehmer muß dies gejchehen. Die Berhanblung ift 
von dem Unternehmer bezw. bem für venfelden etwa 
erfchienenen Stellvertreter. mit zu vollziehen. 

Bon der über die Abnahme aufgenommenen Ver⸗ 
Handlung wirb dem Unternehmer auf Verlangen be- 
glaubigte Abfchrift mitgetheilt. 

Erſcheint in dem zur Abnahme anberaumten Ter- 
mine gehöriger Benachrichtigumg umgeachtet weber ber 
Unternehmer felbft noch ein Benollmächtigter deffelben, 
fo gelten die durch die Organe der banleitenven Bes 
börbe bewirkten Aufnahmen, Notirungen zc. als anerkannt. 

Auf die Feftftellung des von dem Unternehmer Ge» 
leifteten im Falle ber Arbeitsentziehung (8. 9) finden 
diefe Beftimmungen gleichmäßige Anwendung. 

Müffen Theillieferungen fofort nach ihrer An— 
lteferung abgenommen werben, ſo bedarf es einer be⸗ 
fonderen Benachrichtigimg des Unternehmers hierdon 
nicht, vielmehr_ift es Sache beffelben, für feine Un- 
wejenheit oder Wertretumg bei ver Abnahme Sorge zu 
tragen. 

h: 13. Rechnungsaufſtellung. Bezüglich ver formellen 
Aufitellung ver Rechnung, welche in der Form, Auss 
drudsweife, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge 
ber Bofitionsnummern genan nach dem Berdingungs- 
Anfchlage einzurichten ift, hat der Unternehmer ben 
von der bauleitenden Behörde, bezw. dem baufeitenden 
Beamten geftellten Anforderungen zu entfprechen. 

Etwaige Mehrarbeiten find im befonderer Rechnung 
nachzumeifen, unter beutlichem Hinweis auf die ſchrift⸗ 
lichen Bereinbarungen, welche bezüglich berfelben getroffen 
worben find. 

J Tagelohnrechnungen. 

Werben im Auffrage des bauleitenden Beamten 
Seitens bed Unternehmers Arbeiten im Tagelohn aus⸗ 
geführt, fo ift die Lifte der hierbei befchäftigten Arbeiter 
dem bauleitenden Beamten oder vefjen Vertreter behufs 
Prüfumg ihrer Nichtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige 


\ 


Ausftellun 5 bagegen find dem Unternehmer binnen 
längftens 8 Tagen mitzuiheilen. 

Die. Tagelohnrechnungen find längjtens von 2 zu 

2 Wochen dem bauleitenven- Beamten einzureichen. 

8. 14. Zabtungn, Die Schlußzahlung erfolgt 
auf bie won Unternehmer einzureichenbe Koſtenrechnung 
—— nach vollendeter Prüfung und Feitftellung 


Abjchlagszahlungen werben. dem Unternehmer 

in angemeljenen Frijten auf Antrag, nad Maßgabe des 
i ‚jemeilig Geleifteten, bis zu ber von. dem bauleitenven 

Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt. 

Bleiben. bei der Schluß-AUbrechnung Meinungsver- 
ſchiedenheiten zwiſchen dem ‚bauleitenden Beamten oder 
der bauleitenden Behörde, und bem Unternehmer bes 
fiehen, fo ſoll das dem: Letzteren unbeftritten zuſtehende 
Guthaben demſelben gleihwohl nicht vorenthalten werben. 
Berzicht: auf ſpätere Geltendmachung aller nicht ausdrüclich 

vorbehaltenen Anfprüde, 

Bor Empfangnahme des von dem bauleitenben 
Bermten; oder der bauleitenben Behörde als Refigut- 
. zur: Auszahlung angebotenen Betrages muß ber 

Unternehmer alle Anſprüche, welche ev aus dem Der- 


! 


> 


76 


tragsverhältniß über bie behörblicherfeits anerkannten , 


‚hinaus etwa noch zu haben vermeint, bejtimmt bezeichnen 
und fich ‚vorbehalten, wiprigenfalls vie Geltendmachung 
us Anfprüche fpäter ausgeſchloſſen iſt. 
Zahlende Kaffe, 
‚Ale lungen erfolgen, fofern nicht in, den be« 
ſonderen Bebingungen etwas anderes feitgefegt ijt, auf 
‚ber Kaſſe ber bauleitenden Behörde. 
15; Bewährleifiung. Die in den beſonderen 
B ngnugen bes Bertrages vorgejehene, in Ermangelung 
folder nah den allgemeinen gejeglichen. Vorſchriften 
ſich beftimmenve, Friſt für bie dem Unternehmer ob» 
liegende Gewährleiſtung für die Güte ver Arbeit oder 
der Materialien beginnt mit dem Zeitpunfte der Ab- 
nahme ber Arbeit oder Lieferung. 
* Einwand; ‚nicht rechtzeitiger Anzeige von Män- 
ge gelieferten Waaren (Urt, 347 des Handelsgeſetz⸗ 
ud) nl nicht ftatthaft. 
8. 16.  Sicerheitstellung. Bürgen. Bürgen haben 
ale ——* in den Vertrag mit einzutreten. 
Kautionen. 
ſtautionen können in baarem Gelde oder guten 
Werthpapieren oder ſicheren — gezogenen — Wechſeln 
oder Sparkaſſenbüchern beſtellt werden. 
Die Schuldverſchreibungen, welche von dem Deutſchen 
Reiche, oder von einem Deutſchen Bundesſtaate aus: 
geftellt oder. garantirt ſind, fowie die Stamm= und 
Stamm⸗ Prioritäte.« Aktien und bie Prioritätt- Obli- 
— derjenigen Eiſenbahnen, deren Erwerb durch 
den Preußiſchen Staat geſetzlich genehmigt ift, werben 
zum wollen-Kurswerthe als Kaution angenommen. Die 
übrigen beir der Deutfchen Reichsbauk beleihbaren Ef— 
fetten werden zu dem daſelbſt beleihbaren Bruchtheil 
des Kurswerthes als Kaution angenommen. 
Die Ergänzung einer in Werthpapieren beſtellten 


Kaution. kaun gefordert werden, falls im Folge eines 
Kursrückganges der Kurswerth bezw. der zuläffige Bruch- 
theil defjelben für den Betrag der Kaution nicht mehr 
Dedung bietet. 

Baar hinterlegte Kautionen werben nicht verzinit. 
Zinstragenden Werthpapieren jind bie Talons und 
Zinsjcheine, infoweit bezüglich der legteren in den be— 
jonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bejtimmt 
wird, beizufügen. Die Zinsfcheine werden. jo lange, 
als nicht eine Veräußerung ber Werthpapiere zur Dedung 
entjtandener Berbinplichfeiten in Ausficht genpmmen 
werden muß, am ven Fälligkeitsterminen bem Unter: 
nehmer ausgehändigt, Für den Umtaufch der Talons, 
die Einlöfung und den Erſatz ausgeloojter Werthpapiere 
jowie den Erſatz abgelaufener Wechfel hat der Unter— 
nehmer zu jorgen, 

Falls der Unternehmer in irgend einer Begiefung 
feinen Berbinplichkeiten nicht nachlommt, fanıı die Be- 
hörde zu ‚ihrer Schadloshaltung auf dem einfachſten 
geſetzlich zuläffigen Wege die hinterlegten Wertbpapiere 
und Wechſel veräußern bezw, einkaſſiren. 

Die Rüdgabe ver Kaution, ſoweit biefelbe für Ver⸗ 
binvlichkeiten des Unternehmers nicht in Anſpruch zu 
nehmen iſt, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm 
obliegenden Verpflichtungen vollſtändig erfüllt hat, und 
inſoweit die Kaution zur Sicherung der Garantiever⸗ 
pflichtung dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen 
iſt. Im Ermangelung anderweiter Verabyedung gilt 
er bebungen, daß die Kaution im ganzer Höhe zur 
Dedung ver. Gavantieverbinvlichkeit einzubehalten it. 

s. im. Uebertragbarfeit ‚des Vertrages. Ohne Ge= 


| EB A ver bauleitenden Behörde. darf ver Unter- 


nehmer feine vertragsmäßigen Verpflichtungen, nicht auf 
Andere übertragen. 

Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung bes Ber: 
trages in Sonfurs, jo ift die bauleitende Behörde be— 
rechtigt, den Vertrag mit dem Tage ber Konkfurser- 
Öffnung aufzuheben. 

Bezüglich der in dieſem Falle zu gewährenden Ver— 
gütung jowie der Gewährung von Abjhlagszahlungen 
finden die Beftimmungen des $. 9 ſinngemäße Anwendung. 

Für ven Fall, daß ver Unternehmer mit Tode ab- 
gehen jollte, bevor. der Vertrag vollſtändig erfüllt ift, 
bat die bauleitende Behörde die Wahl, ob jie Das Ber- 
tragsverhältnig mit den Erben deſſelben fortfegen. over 
daſſelbe als aufgelöſt betrachten will. 

$. 18. Gerichtsſtand. Für bie aus dieſem Vertrage 
entſpringenden Rechtsſtreitigleiten hat der Unternehmer 
— unbeſchadet ver im $. 19 vorgeſehenen Zuſtändigkeit 
eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der 
Bauausführung zuſtändigen Gerichte Recht zu nehmen. 

— Streitigkeiten über die durch 
ben Bertra ründeten Nechte und Pflichten, ſowie 
über bie führung des Vertrages find, wenn bie 
Beilegung im Wege der Verhanblung zwiſchen dem 
bauleitenden Beamten und dem Unternehmer nicht ge— 
Lingen follte, zunächjt ver. bauleitenben Behörde zur 
Entſcheidung vorzulegen. 


 |— 





Gegen die Entfcheivung diefer Behörde wird bie 
Anrufung eines Schiedsgerichtes zugelaffen. Die Fort- 
führung der Bauarbeiten nah Maßgabe ver von ber 


‚banfeitenven Behörde getroffenen Anordnungen darf 


hierdurch wicht aufgehalten werden. 

Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Ver⸗ 
fahren vor demſelben kommen die Vorſchriften der 
en Zisil-Progeß-Oronung vom 80. Januar 1877 
$$. 851 — 872 in Anwendung. Bezüglich ber Er 
zennung ber Schtevsrichter find —— in ben 
befonderen —— getroffene, Beſtim⸗ 
mungen in erſter Reihe maßgebend. 

Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß 
fi. uuter ihnen Stimmengleichheit ergeben Habe, wird 
das Schiebsgericht durch einen Obmann ergänzt; Die 


‚ Emeunung deſſelben erfolgt — mangels anverweiter 


\ 


Feftfegung in den beſonderen Bedingungen — durch 


) den Präfidenten oder Vorſitzenden einer benachbarten 


Prozinzialbehörve besjenigen Berwaltumgszweiges, wel⸗ 
dem bie vertragsfchliehende Behörde angehört. 
Ueber bie Tragung der Koften des fchiensrichterlichen 


‘ Verfahrens entſcheidei das Schiedsgericht nach billigem 


Ermeſſen. 
8. 20. Koſten und Stempel. Briefe und Depefchen, 
welche den Abjchluß und die Ausführung des Vertrages 
en, werben beiderſeits frankirt. 
ie Portokoſten für ſolche Geld⸗ und ſonſtige 
Sendungen, welche im ausſchließlichen Intereſſe des 
erd erfolgen, trägt der Letztere. 
Die Koſten des BVertragsftempels trägt der Unter- 
nehmer nad — der geſetzlichen Beſtimmungen. 
Die übrigen Koſten des Vertragsabſchluſſes fallen 
jedem Theile zur Hälfte zur Lait. 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß bie in Rebe ſtehenden Bedingungen allgemein bei 


ver Vergebung von Arbeiten und Lieferungen im Be⸗ 


reiche . der Allgemeinen Bauverwaltung, ber Stants- 


Eifenbahn- und — in Anwendung kommen. 


Caſſel den 31. März 

Konigliche ee AbtHeilung des Innern. 
341. Da in legterer Zeit Zweifel darüber entſtanden 
find, ob die Polizei-Verorpnung vom 17. März 1884 

B. 2378, betreffend die Beftrafung der Schulverfäum- 


5 und die zu derſelben erlaſſene Inſtruction von 


demſelben Tage (Amtsblatt Nr, 12 vom 19. März 
1884) auch auf die Dorf ſchulen Anwendung zu finden 
Habe, jo weiſen wir vie betreffenden Königlichen S 
vorftände darauf Hin, daß die in ver erwähnten Polizei⸗ 
Berorbnumg und Inſtruction enthaltenen Borfchriften 
allerdings auch auf die Dorffchulen in entjprechende 
Anwendung zu 36. Sie —— 
Caſſel den 26 
Köni in —— 
gene fr * und Rhulfachen. 


hier —* Ränigliger Br deit, 
242, Für den Localverfehr ver diesſeitigen Bahn 
ftreden einfchließlich des Verkehrs mit Stationen ber 


— 


ul⸗ 


77 


Hoyha · Eyſtruper und Warſtein⸗ Lip ern: 
mit dem 1. April d. J. ein neuer Gütertarifin Kraft) 
in welchen auch bie Stationen der mit —— Beit- 
punkte in die diesfeitige —— ehe bis; 
berigen Braunſchweigiſchen Buhnftrede Vechelde Grenze 
Braunfchweig (mit Ausfchluß der Station Braunfchweig), 
fowie die Stationen der bisherigen‘ Braumfehtweigifchen 
Strede Salgverhelven- Einbef und ver bisher von ber 
Königlichen Direction ber Braunſchweigiſchen Bahn 
verwalteten, nunmehr in die diesſeitige Berwaltuug 
mitũbergehenden· Brivatbahn von Ciabeck bio Daſſel 
Imebahn) mitauſgenommen find. iM 

Außerdem tft ein vom 1: April‘ 6.9, am gültiger 
Nachtrag 4 zum Local⸗Vieh⸗ ꝛc. Tarif herau em, 


welcher die fr. dem. Verkehr ver Slmebahır in. An⸗ 


wenbung kommenden bezüglichen Fraditfäge enthält. 
Dur ben neuen Gütertarif werben ehoben: 
1) ver bisherige. diesfeitige Local» Gütertarif dom 
1. Mai 1881 nebſt Nachträgen; 
2) der Gütertarif für den anmever-Braumfchtoeigt- 
fchen Verkehr vom 1. Äpril 1883 webit' —* 
trägen, jedoch nur bezüglich des Verngroder 
aaa ae und Einbed; . 
) ber ®ncal-Gätertart der Braunfchweigifchen! fen- 
bahn vom. 1. October 1877 nebſt Nachträgen, 
bezüglich des Verkehrs der Ihmebahn-Stationen. 
Der neue Tarif. entgält in Folge anderweiter Feſt⸗ 
jtellung der Tarif» Kilometer neben verſchiedenen Er- 
mäßigungen in einzelnen Relationen aud geringfügige 
Erhöhungen. Für diefe Iegteren Relationen Fommmen 
die bisherigen etwas niebrigeren Säge noch Bis in 
15. Mat d. I. in Anwendung. Bis zu dieſem 
punkte. bleiben auch die bisherigen Nebengebühren por 
den Amebahm⸗Stationen, ſoweit folche im einzelnen 
Füllen niedriger find als die neuen Säge, iw:@eltung. 
Eremplare des neuen Gütertarifs nebft dem a 
—** Anhange find in ven Guter ⸗Expeditionen PR 
zu haben 
Hatınoyer den 25. "März 1886. 
Königliche Elfensaht: Wetten, | 
243. Un 1, April d. 9. gelangt ein Nachtrag gem 
biesfeitigen Local-Perfonen- und Gepädtarif zu 


führung, durch —— mehrfache d directe 8 vie 
sichungen neu eingerichtet. werden. 

Nähere iſt bei Den betreffenden Grpeitionen 
zu 5 — Hamnover den 28. März 1886 


Königliche Eifendbapn-Direction, 


Belanutmahnngen des Landes: Directors. 
244. Nachdem u Dekan bes ftändifchen Ver⸗ 
waltungs-Ausfhuffes vom 7. December pr. bie Ver⸗ 
waltung ber Kaſſe ver Heſſiſchen Brandverfiherungs- 
Anſtalt mit dem 16. Januar er. ver ftänbifchen Schautz⸗ 
tafje bahier übertragen worden ift, bringe ich ſolches 
mit dem Hinzufügen zur Senntniß ber —— 
Behörden und Privatperfonen, daß vas Kaffen- Lolal 


ſich im Stänbehaus —— 8) befindet. 


Gaffel am 26. 
Der Sanbes-Director. von Hundelshaufen. 





U i — 


78 


commumalitänd. Behörden. 
245... Bei.der. hiefigen Sparkaffe wird vom 1. Juli 
v.% ab. der Zinsfuß für Einlagen von 4 auf 3} Prozent 


berabgefegt, was unter Hinwelfung auf den $. 16 der _ 


Statuten vom 28, October 1882 hiermn zur öffent⸗ 
lichen Kenntniß gebracht wird. 

Gudensberg den 24. März 188 8 

Der — Becker. 
Bacaunuze 

246. Die 2te Schulftelle zu — wird mit dem 
F Mai er. vacant. Bewerber. um viefelbe wollen 
ihre Meldungsgefuche mebft den rar Sitten- und 
Defähigungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei bem 
Königlichen Lolalſchulinſpeetor, Heren Pfarrer Hoßbach 
babier, ober dem —— einreichen. 

Herofeld am 16, März 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand. 

v. Schleinitz, Yanprath. 

247. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe⸗ 
tenzmäßigen Eintommen von 1050 Mark nebft freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene 
Lehrer» di year zu ——— orf —— — en 
ben nö —* eugniſſen ve n dungsgeſu 
binnen 14 Tagen an Herrn Pfarrer — zu Becke⸗ 
dorf einſenden. Rinteln den 30. März 1 


Der Königlihe Schulverftaud. — 
pperſonal⸗Chronil. 
Ernannt: der bisherige Reglerungs-Aſſeſſor Gillet 
Mitglied des Kollegiums der Königlichen Generalkom⸗ 
mifften zu Gaffel, zum Regierungsrath. 


Dem: Regierungs-Aſſeſſer Bake ift vom Iſten 
de M. ab bie commiffarifche Verwaltung des Landraths⸗ 
amtes im dem meu gebildeten Kreiſe &t. Goarshaufen 
im Regierungsbezirt Wiesbaden übertragen worden. 


Der Regierung » Referendar v. Schwergell II 
ift mit der commiſſariſchen Verwaltung des erledigten 
Landrathsamtes im Kreiſe Kirchhain beauftragt und 

dem Kreisfecretair Menne in Gelnhaufen die Ver- 
tretung des Landraths Freiherrn Riedeſel zu Eifen- 
bad vom 1. April c. ab auf die Dauer der Ginbe- 
rufung bes Legteren zum Landtage übertragen worben, 

Der bisherige Kaffirer - Affiftent Georg - Friebrich 
Delgmann ift zum ——— bei der Königlichen 
Regierungs-Hauptlaffe zu Caſſel zu Caſſel ernannt worden. 

‚Der biöherige Re Regierungs « « Secretariats - Afiftent 

einzich Wilhelm Neith ift zum Kaffirer » Aiftftenten 
ei der Königlichen Regierungs- Hauptlaffe zu Caſſel 
ernannt worden, 

—— der Rechtsanwalt und Notar, Yuftiz- 


rath Spohr in Caſſel, 

der Redhtsamvalt und Notar, Juſtizrath VBietor 
in Fulda, 

Ausgeichieden: der Gerichtöfchreiber, Secretair 
Döpnert in Eiterfeld in Folge feiner Ueberuahme in 
den Bezirk des Kammergerichts in Berlin. 

Berfegt: der Gerichtsaffeffor Dr. Remy zu Neu- 
wieb in den Bezirk des Dberlandesgerichts zu Caſſel, 

der etatsmäßige Gerichtsſchreibergehülfe, Aſſiſtent 
Bächſtädit in Steinbach-Hallenberg an das Amtsge⸗ 
richt zu Meerholz. 

Eruannt: der Kanzlddiatar Rothe in Marburg 
zum Kanzliſten bei dem Landgericht in Caſſel. 


Der Metropolitanats⸗-Verweſer und erfte Pfarrer 
Ruppel zu Wolfhagen ift mit Berfehung ver Bilariat- 
pfarrei Bründerfen bis auf Weiteres beauftragt worden. 


Der Borfteher der Königlichen Strafanftalt zu 
Ziegenhain, Ober-Infpector von Glisczinski ift vom 
1. Mai d. I. ab zum Director der Königlichen Straf- 
anftalt in Yichtenburg ernannt und 

der Ober» Jufpector Forde, feither in Gollnow, 
zu dem gleichen Zeitpunfte zum Vorjteher der König- 
lihen Strafanftalt in Ziegenhain bejtellt worben. 


Der Katafter-Rontroleur, Steuerinfpector Göhring 
zu Kirchhain wird auf feinen Antrag zum 1. Maid I 
in den Rubeftand verfegt. 

An feiner Stelle ift ver Katafter-Kontroleur Dedert 
in Wolfhagen von vemfelben Zeitpunkte ab mit ber 
Führung des Katafteramtes Kirchhain betraut. 

Der Katafter-Affiitent Gleiniger zu Arnsberg ift 
unter Beförderung zum Katafter - Kontroleur mit ber 
Berwaltung des Katafteramtes Wolfhagen beauftragt. 


Der practifche Arzt Adolph Ullmann bat fich in 
Bergen niebergelaffen. 

Zum Standesbeamten für ten Standesamtsbezirk 

—— iſt der daſige Buͤrgermeiſter Krieg, 

tellpvertreter des Standesbeamten in Hohenzell 

ber daſige Lehrergehülfe Vockeroth ernannt worden. 


Dem Schutzmann Patzſchke hier iſt die nachge— 
ſuchte Entlaſſung aus feinem bisherigen Dienſtverhält⸗ 
niſſe zum 1. April d. J. ertheilt worden. 


Ernannt: der Bürgermeifter Becker in Gudens⸗ 
um Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem 
Königlichen Antögericht di daſelbſt. 


Der ſeitherige Hülfsauffeher, frühere Unteroffizier 
Johaun Guſtav Auguft Kirchner vom lIſten Rheiniſchen 
Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 8 iſt zum Aufſeher bei der 
Königlichen Straſanſtalt in Ziegenhain ernaunt worden. 





Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 26. 
Suindntgeäiren I; be Mom — ab 1 Meder 10 Side Zr Belageblatier für $ und 4 Bogen 5 


Nebigirt bei Rönigfier Negierung, 
Gaffel. — Gehrudt in ber Hofs und Wailenhbans-Bnäbrnderei, 


f 





Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Gafiel. 


se 17. 


Ausgegeben Mittwoch den 7. April. 


1886. 





SE Der heutigen Nummer des Amtöblattes ift die Nr. 2 des Schulverordnungsblatted pro 188 
| beigefügt. 


und Belsuntmachnngen ber 
Regierung. 


248. Reglemend uͤber die Anſchaffung und Prüfung neuer 
Feuerfprigen. — Nachdem das Reglement über die Ans 
Idaffung und Prüfung neuer Feuerfprigen vom 20jten 
Vai 1879 einer wiederholten Prüfung unterzogen worden 
it, Haben wir uns veranlaßt gejehen, daſſelbe in ein- 
zelnen Punkten abzuändern Wir beftimmen hiernach, 
was folgt: 

$. 1. Die Beſchaffung neuer Feuerjprigen Seitens 
der Landſtädte und Landgemeinden hat nur nach Be— 
rathung mit dem Oberbranbmeifter des Bezirkes mit 
Bm bes Kreislandraths von einem bewährten 
Sprigenfabrifanten zu erfolgen. Der legtere hat fich 
in bem Lieferungsvertrage zu verpflichten, die beftelite 
und gelieferte Sprige alsbald ohne Eutſchädigung zurüd- 
pnehmen, wenn fie bei der mit ihr vorzunehmenden 
Prüfung den geftellten Anforderungen nicht entjpricht 
ud deshalb zur Abnahme nicht geeignet erjcheint. 

$. 2. Zur Prüfung neu ei 2 a Gemeinbe- 
denerfprigen ift von dem Kreislandrath, bezw. in deſſen 
Auftrag von dem beir. Ortövorftand eine Prüfungs- 
Cemmijjion, beftehend aus dem Oberbrandmeiſter bes 
Bezirles und zwei bis vier weiteren jachfundigen Feuers, 
behnsännern ober anderen ſachkundigen Perfonen zu 

en. 

„ Die gedachte Commiſſion hat nicht nur die Maſchine, 
Iondern auch das Wagen-Gejtell einer genauen Unter: 
ſuchung zu unterziehen, über biefelbe ein Protocolf auf: 
zunehmnen und Befcheinigiyig über ten Ausfall der 

üfung bezw. über die Abnahme der Sprige zu er- 
heilen, Nur auf Grund tiefes Atteftes kann die ge- 
lieferte Sprige abgenommen werben. 

. 3, Für die Prüfung find die nachfolgenden 
Vorjpriften maßgebend: 

1) Die Sprige muß in allen Theilen gut und dauer: 
haft gebaut fein, durchlaufende Vorderräder befigen 
und leicht beweglich fein. Wbprogfprigen müſſen auf 
Ätbern gebaut fein. 

2) Die Drucdhebel müfjen aus Schmiebeeifen ge 
fertigt fein, . Ein feitliches Wbbiegen verfelben muf 
durch Führungen oder geeignete Abfteifungen unmöglich 
Pemacht fein. Der Wafferkaften muß aus Metall her 
geſtelli fein. 

3) Sprigen von 100—115 mm Gylinderweite, oder 
ven 1—2 4 Eplinderfüllung müffen an ven Ausmün- 
dungen des Pumpwerkes für die Druchſchläuche und 





bei der Verbindung ber lesteren mit dem Mep’schen 
Normal» Gewinde verfehen jein. 

4) Sprigen von 115 mm und mehr Chlinverweite, 
oder von 22 und mehr Eylinderfüllung müſſen 2 Aus» 
münbungen mit je einer Ahftellvorrichtung haben, vie 
außerhalb des Wafjerkaftens bewegt werben kann. Die 
Abftellvorrichtung muß in ihrer Stellung begrenzt fein. 
Außerdem muß eine Vorrichtung vorhanden fein, durch 
welche die Drudjchläuche einzeln während des Pumpens 
entleert werben Fönnen, 

5) Die Kolben müffen von Rothguß (Bronce) ohne 
jeve Nachdichtung gefertigt und in die Eylinder fauber 
eingejchliffen fein. Schmugmanchetten find zwar zuläffig, 
* müſſen dieſelben ſo eingerichtet ſein, daß ſie bei 
der Prüfung der Spritze jederzeit entfernt werben Fönnen, 

6) Sprigen mit Saugvorrichtung müſſen mit einem 
Windfejjel für das Drudwerf und einen zweiten für 
das Saugwerk verjehen fein. 

7) Die Saugſchläuche müſſen koniſchen Verſchluß 
haben, die Seiher abſchraubbar und die Löcher derſelben 
gegen einſtrömenden Schmutz und gegen Verſtopfung 
genügend geſchützt ſein. 

8) Die Ventile müſſen aufgeſchliffen und fo ange— 
bracht ſein, daß ſie ohne Zerlegung der Spritze, insbe— 
ſondere ohne Entfernung der Kolben leicht zugänglich ſind. 

9) Außer an den Windkeſſeln darf am Pumpwerk 
nichts gelöthet fein. 

10) Jede Sprige muß mit der ben örtlichen Ver— 
hältniſſen entfprechenben —— Druckſchläuchen bezw. 
Saugſchläuchen, den erforderlichen Mundſtücken, mit 
einer Laterne, einer Bremfe und dem Requiſitenkaſten 
mit dem nöthigen Werkzeug verſehen fein. 

E Der höchſte Angriffspunft ver Drudjtangen darf 
nicht höher als 1,7 m und nicht tiefer als 0,5 m zu 
liegen fommen und bie Differenz zwijchen höchfter und 
niebrigfter Stellung darf nicht mehr als 1,1 ım betragen. 

12) Die Ueberfegung ber Drudhebel foll nicht 
weniger als 1:4 und nicht mehr als 1:6 betragen und 
müffen bie Druchebel auf elaftifche Puffer aufjchlagen. 

8.4. Hat die äußere Unterfuchung ergeben, daß 
bie Sprige den vorftehend gegebenen Vorſchriften ent- 
iprechend gebaut und nach Deffnung fämmtlicher Waffer- 
ablaßhãhnchen (Schrauben) unter Einwirkung des Drud- 
hebels alles Waffer aus ven inneren Theilen ver Sprite 
verſchwunden ift, jo wird, nachdem die Wafferhähne 
wieder gefchloffen find, zur eigentlichen Sprigenprobe 
(Sauge, Lufte und Wafferprobe) gefchritten. 


A. Die Saugprobe wird angejtelit: 
a. mittelft des Vacuummeters. 

Man bringt das Vacuummeter an den Eingang 
des Saugcanal® an und pumpt jo lange, bis bie Ben- 
tile zu fchlagen aufhören. Der Zeiger des Bacuums 
meterd muß alddann wenigjtens 40 cm zeigen und 
darf innerhalb 2 Minuten nicht unter 20 cm zurüdgehen. 

Hierdurch ift die Saugfähigfeit der Sprige bis zu 
einer Höhe von 5,43 m ermiejen. 

b. ohne Vacuummeter. 

Diefe Probe ift nur bei günftigem Terrain, d. h. 
nur an ſolchen Stellen ausführbar, wo das Niveau des 
Waffers mindeftens 5 m unter dem Sprigenftand ſich 
porfindet. Nachdem ſämmtliche Saugfchläuche ange» 
ſchraubt find, werben fie fenkrecht in das Waffer herab» 

elaffen und wirb durch Pumpen bie Saugfähigfeit der 
Spribe conftatirt. 

Bei diefer Probe muß' die Sprige noch einen gut 
geſchloſſenen Strahl abgeben. 
werben fofort erfennbar fein, 

B. Die Luftprobe wirb ausgeführt: 

a. mittelft des Manometers, 

Dean bringt das Manometer mittelft einer f. g. Ver⸗ 
foppelungsjchraube an dem Ausgang ber Sprite an, 
pumpt darauf bei geöffnetem Saugſchlauche jo lange, bis 
ſich die Ventile in Folge des inneren Druckes nicht mehr 

öffnen. Bei dieſem Stand muß das Manometer 2 kg 
pro I gcın zeigen und Dr innerhalb eines Zeitraums 
von 2 Minnten höchftens 1 kg zurüdgehen. 

b. ohne Manometer. 

Man fchließt den Ausgang ber Sprige und pumpt 
fo lange, bis die Ventile nicht mehr fchlagen. Bleiben 
die Drudhebel alsdann horizontal ftehen und läßt fich 
keinerlei Zijchen im Innern der Sprige vernehmen, jo 
it die Sprige in allen Theilen dicht. Wird nach zwei 
Minuten der Ausgang wieder geöffnet, fo muß bie 
Luft mit Inallendem Geräufch entweichen. 

. Die Wafferprobe wirb ausgeführt: 

a, mitteljt des Manometer, 

Dan jhraubt das Manometer an den Ausgang 
ber Sprige und zieht durch ben Saugſchlauch fo Lange 
Waſſer ein, bis das Manometer einen Drud von 10 kg 
pro I gem zeigt. Innerhalb zwei Minuten barf ber 
Zeiger nicht unter 8 kg zurückgehen. 

b. ohne Manometer. 

Man jchließt die Ausgänge und läßt von dem Aten 
Theil der Zahl der von dem Fabrifanten angegebenen 
Bedienungs-Mannſchaft fo lange Waffer einpumpen, 
bis die Spritze feſtſteht, wobei undichte Stellen durch 
Vorbringen bon Wafferperlen fofort bemerkbar werden. 

Die Leiftungsfähigkeit der Sprige, ins— 
bejonbere ob diefelbe in bejtimmter Zeit eine genügende 
Wafjermenge fördert, ob ver Strahl ununterbrochen gleich- 
fürmig und dicht ift und anf genügende Entfernung fich 
noch wirkjam zeigt, muß befonvers fejtgeftellt werben. 

Als Anhalt für die Beurtheilung dient folgende Norm: 

Beträgt der Cylinder-Durchmeſſer 10 cın und hat 
die Sprige 24 cm Hubhöhe, fo ift ver Cubifinhalt des 


Fehler in ben Schläucen 


80 


Cylinders = r? MH over 5.5.3,14.24 = 1884 
cbem, Diefer mit ver Anzahl ver Gylinber (2) und ber 
in jeder Minute zu machenden Zahl ver Doppelhube (55) 
multiplicirt, ergiebt als Wajferlieferung pro Minute 
1884 .2.55 = 207,240 eem = 207,24 ! in ver Minute. 
Um vie Waffermenge genau controliren zu Können, 
darf nur aus einer geaichten Bütte gejaugt oder in 
biefelbe gepumpt werben. 
Die Wafferlieferung foll 
a. bei einem Cylinder⸗Durchmeſſer von 100 mm = 160 I 
auf 26 m Wurfweite, 


b. beieinem Gyfinder-Durchmeffer von 115 mn = 220 ! 


auf 28 m Wurfiweite, 

c. beieinem Eylinder-Durchmefjer von 130 mm = 280 I 
auf 30 m Wurfweite, 

d. beieinem Eylinder-Durchmeffer von 145ñ mm = 350 I 
auf 33 m Wurfmweite 

betragen. Hierbei find jtets 55 Doppelhube in_ber 

Minute, fowie die Verwendung eines nicht über 2 m 

langen Sclauchftüds angenommen, Die Wurfmeite ift 

vom Mundftüd bie zum Ende des Strahles zu meſſen. 

Bei anderen Chlinder-Durchmeſſern müſſen bie 
Leiſtungen den vorſtehenden proportional fein und darf 
bie wirkliche ig ige nicht weniger. ale 95 °/ 
ber berechneten betra Im Allgemeinen muß die 
Wafferlieferung pro —— und Minute mindeſtens 15 / 
bei einer —— von mindeſtens 25 m betragen. 

Caſſel am 30. März 1836. 

Königliche Regierung, Adtheilung des Innern. 

49. Der Herr Ober » Präfident hat unterm 19ten 
d. Mis. zu der von dem Vorſtande bes Heſſiſchen 
Diakoniſſenhauſes bei Caſſel beabſicht —* Verlooſung 
ber zu dieſem Zwecke geſchenkten Handarbeiten, Gebrauchs⸗ 
und ZToilette-Gegenftänben ꝛc. im Geſammtwerthe von 
1600 bis 800 Mark die Genehmigung unter ber Be- 
bingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Looſe a 50 Pig. 
ausgegeben werben und baß deren Vertrieb auf den 
Umfang des u ap gl sn beſchränkt bleibt. 

Gaffel ben 29. März 1886 

Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern. 
250. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu 
ben Prioritäts » Obligationen der Münfter- Hammer- 
Gifenbahn über die Zinfen für die Zeit vom Iften 
Januar 1886 bis 31. December 1889 nebſt den An— 
weifungen zur Wbhebung ver Reihe VIII werden vom 
4. Januar f, 3. ab von der Kontrolle ver Staate- 
papiere —— Oranienſtraße 92 umten rechts, Vor⸗ 
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn— 
und Feſttage und der letzten brei Gefchäftstage jedes 
Monats, ausgereicht werben. 

Die "Binsfcheine fünnen bei ber Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen, ober durch die Regierungs-Haupt- 
faffen, fowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt a/Main 
bezogen werben. 

Wer vie Empfangnahme bei der Kontrolle felbit 
wünſcht, hat derſelben perjönlich oder durch einen Beauf- 
tragten bie zur Abhebung ber nenen Reihe berechtigenden 
Zinsfcheinanweißingen mit einem Verzeichniſſe zu über: 





Sculverordnungsblatt. 


Beilage zum Amtöblatt der Kö 





niglichen Regierung zu Caſſel. 





— 


nr m m. mn 





Bortfegung des Erlaffes des Herm Minifters 
ter geiftfichen,, errichts- und — — 
heiſen vom 22. October 1885 (U. Ula. Nr. 17970), 
vie Prüfung der Hanbarbeitslehrerinnen betreffend. 

Der Unterricht in ven weiblichen Hanbarbeiten hat 
unterſchiedslos in allen Mäpchenfchulen, feien es eins 
faffige Vollsſchulen, ober voll außgeftaltete höhere 
Säulen, die Beitimmung, das Auge urb die Hand 
ver Kinder "zu üben, ihren Orbnungsfinn zu ſtärken 
und fie zur be an einer fauber, genau und forg- 
fältig ausgeführten Arbeit zu führen, und es ift daran 
ktinhalten, daß gerade durch einen zwedmäßig einge- 
rügtelen Hanvarbeitsunterricht ein wefentlicher Theil 
ver erziehlichen Aufgabe ver Schule gelöft werben kann, 
Lugerdem aber foll er die Mädchen befähigen, erft im 
tterlichen , — im eigenen Haushalte die ihnen zu⸗ 
hilenden Aufgaben zu erfüllen. Darnach beftimmt 
id der Umfang des Unterrichtes. Wenn die Forderung 
78 Allgemeinen Landrechtes der Schule vorfchreibt, 
kn Kinder die einem vernünftigen Menfchen ihres 
Standes mötbige a. zu geben, fo finbet viefe 
beſtiummung hier ihre bejondere Anwendung. Das 
Verirfuiß der Familie, in welcher das Kind fteht, ent« 
Ihelbet über ven Gebrauch ver Nabel, u welchem es 
ktüchligt werben foll. Ye höher die Bebeutung ift, 
welche der Fertigkeit der Mädchen und Frauen in ben- 
Iuigen weiblichen Handarbeiten, welche das Bedürfniß 
des Haufes täglich fordert, für das Gedeihen, felbft 
für den fittlichen Beſtand der Familie, der arbeitenden 
Hafen, befonders auf dem Lande beizumeſſen ift, defto 
größeren Werth; gewinnt die Befchränfung auf das 
Rothwendige, unter Umſtänden auf das Unentbehrliche. 
Nicht minder hat die Schule, foweit fie es vermag, 
die heranwach ſende weibliche Jugend der höheren Stände 
daran zu gewöhnen, fich unmittelbar im Haufe nüglich 
iu machen, 


Alles, was über dieſes Maaß hinausgeht, ift von 
den Schulen, welche zur allgemeinen Ausbildung ber 
Mädchen dienen, fern zu halten und den für bie För⸗ 
derung ber Erwerbsfähigteit des weiblichen Gefchlechtes 
beſtimmten gewerblichen Forlbildungs ⸗ und Fachfchulen 
inüberlaffen. Namentlich ift in den Woltsfchulen Alles 
WU vermeiden, was bon ven Kinbern als ein Anreiz, 
außerhalb des Standes der Eltern ein Fortlominen 
ad Näherin, Schneiverin ꝛc. zu fuchen, empfunden 
werben lönnte. 


Um in diefer Richtung ficher zu geben und für 


Ausgegeben Mittwoch den 7. April 


1886. 


einen Lehrgegenftand, welcher ber häuslichen Pflege 
ebenfo bebarf, wie er ſeinerſeits dem Haufe durch feine 
Erfolge dienen foll, die Beziehung zwiſchen Schule und 

iſch zu erhalten, habe ich Damen, welche, ohne 
elbſt Lehrerinnen zu jein, dem Unterrichtswefen be- 
fonderes Intereffe wibmen, erfucht, von bem Hanb- 
arbeitsunterrichte in verfchtevenen Lehranftalten Kenntniß 
zu nehmen und mir wegen Aenderungen ber beftehenben 
Prüfungs» Ordnung für Hanbarbeitslehrerinnen Vor⸗ 
jchläge zu machen. Unter Berüdfichtigung ber hierauf 
—— Berichte iſt die neue Prufungs⸗Ordnung 
feftgeftellt worden. 

NRüdfichtlich verfelben bevarf es wohl kaum einer 
Erwähnung, daß fie nicht in dem Sinne obligatorifch ift, 
wie die Prüfungs-Orbnung für Bolksfchullehrerinnen, 
Es behält fein Bewenven dabei, daß bie Anftellung 
von Handarbeitslehrerinmen an den Landſchulen, wie 
an den gewöhnlichen Vollsſchulen von Ablegung einer 

nicht abhängig zu machen ift, ſondern daß 
ihre Befähigung in der bisherigen Weiſe fejtgeftellt 
werbe. Die Ablegung einer Prüfung für Handarbeit: 
in den Vollsſchulen ift naher nach wie vor 
eine fatultative und nur für Hanbarbeitslehrerinnen in 
ben —— und höheren Mäpchenfchulen eine obli⸗ 
at N 
e —— vorliegenden Prũfungs ⸗Ordnung find mehr⸗ 
fache Erleichterungen eingetreten. Es iſt dabei von 
den Gefichtöpunfte ausgegangen worden, daß künſt⸗ 
leriſche Arbeiten nicht in das Gebiet der Schule ge- 
hören, fowie daß es nicht angemeffen fei, von Lehre⸗ 
rinnen und erinnen n rbeiten zu forbern, 
welche nur ganz ausnahmsweiſe im Haufe gefertigt, 
gewöhnlich Ra mit der Mafchine Hergeftellt und von 


zuftellen find und zum ficheren Prüfftein dienen. Envlich 
ift die Einrichtung 5 enannter freiwilliger Arbeiten 
ausdrücklich ausgefchlofien worden, weil erfahrungs- 
mäßig der Wetteifer ver jungen Mädchen die iFreiwil« 
ligleit —— aufhebt und eine zweckloſe Ueber⸗ 
buͤrd N 

er tritt nunmehr die obenerwähnte Prü e 
Ordnung vom heutigen Tage am 1. April E. Is. 
(8. 12) in Kraft. Bon vemfelben Tage an finb die von 
den Königlichen Provinzial» Schullollegien erlaffenen 
Prüfungs Ordnungen als aufgehoben anzufehen. 


ET TA TR ZT an. 


Die Bildung einer a re liegt bem 
Königlichen Provinzial⸗Schullollegium ob; , 1 

ſich von ſelbſt, daß Lehrerinnen, vdelche at. 
Vorbildung von Prüflingen betheiligt ſind, in Diefe 


Kommiffien eh fd je werben — — 
Ag A 2 et Sehne —E IE Br 


miffion auch -werben- — 
ohne ſelbſt ausübende Lehrerinnen zu fein, ver. Sache 
ein beſonderes Intereſſe zuwenden und Verſtandniß für 
biefelbe betätigt Haben. * 

Wenn in einer Provinz. eine Prüſungs⸗Kommiſſiou 
für Abhaltung der Prüfung nicht: ausreicht, oder. ein 
anberer Ort al® ber Sig des. Proeinzial- ge 
giums für diefelbe geeignet erſcheint, ($. 1 Abſatz 1 
und 2 ber Prüfungs ⸗Ordnung) erivarte ich. por: dem 
1. Dezember d. 36. Vorſchläge des. —— Pro⸗ 
vinzial⸗ Schullollegiums ⸗ erweiterter bezw. ander⸗ 
weiter Einrichtung. 

Alljährlich vor Ablauf des Donate October ' fin 
bie Prüfungstermine für das folgende Jahr. anzuzeigen, 
bamit, die entfprechenve Ueberſicht ($. :1 Abfag 3) in 
das erjte Heft des Gentralblattes für. die Unterrichts⸗ 
— altung des folgenden Jahres aufgenommen werden 
ann 
Für das Jahr 1886- (don Oſtern bie Ende Dejember) 
wünſche ich ein namentliches Verzeichniß der Mitglieder 
ver Prufungs⸗Kommiſſionen zu erhalten und ſehe der 
Einreichung eines ſolchen vor Ablauf dieſes Jahres 
entgegen. Die Entſchließung darüber, ob ein derar⸗ 
* Verzeichniß alljährlich einzureichen ſei, bleibt vor⸗ 
behalten. 

Die Prüfungs⸗Gebühren (6. 10 ber Prüfungs: 
Ordnung) find. zur Remunerirung der Mitglieder und 
ber: Beamten ver Prüfungs-Kommiffion, ſowie zu Den 
burch die Prüfung entſtehenden fäglichen Ausgaben zu 

—— 


Ich ermãchtige hiermit Das Königliche Provinzial: 
Schulfollegium, in biefem Sinne ‚über die Gebühren 
zu bisponiven. Die pre berfelben hat fortan 
in den Rechnungen für die geiftliche und Unterrichts⸗ 
Berwaltung zu: gefrhehen, und behalte: ich mir dieſer⸗ 
halb weitere. Beſtimmung vor, bis die Prüfungs-Ter- 
mine und Prüfungs» Orte feftjtehen. 

non Goßler. 
8. 68 ift amtlich zu umferer Kenniniß gelangt, daß 
bie in $. 2 Abſatz 2 der (im Amtsblatt Nr. 20. de 
1877 veröffentlichten) Dienftamveifung für-bie König- 
lihen Oberfchulinfpectoren ꝛc. vom 17, März 1877 
enthaltenen Beftimmung, wonach mur bie von ung zu⸗ 
gelaffenen bezw. eingeführten Schulblicher in ven Schulen 
gebraucht. werben, bürfen, mehrfach außer - gelaffen 
wird. Wir findem und deshalb veranlaft, bie König⸗ 
lichen Oberſchulinſpectoren ꝛc. darauf aufmerkſam zu 
machen, daß ihuen in dem angezogenen Paragraphen 
bie Ueberwachung dieſer Vorſchrift ausdrüdlich zur Pflicht 
gemacht iſt. Andy haben dieſelben die ihnen unterſtellten 
Lehrer für die pünktliche Einhaltung dieſer Beftimmung 
verantwortlich zu machen und ihnen bie eigenmächtige 


—— neuer 


9. Im 


chulbũcher, bei Meidung empfind⸗ 
ung Namen zu unterſagen. 
Caſſel den MS 
ſtönigliche Regierung, 
— * für Kirchen» _ Schulſachen. 


—* ſi und 

9 on ae Pi RR en. 

Intereffe-iner —— Schulbefuchs⸗ 
Controle finden wir uns veranlaßt, hiermit anzuordnen, 
daß von jegt ab bie Ortsvorftänbe beim Anzug freitber 
. Familien "gehalten find, den Königlichen Lokalſchulin⸗ 
fpectoren, bezw. Stabtfehulinfpicienten ‚Kenumiß: davon 
zu geben, ob, refp. welche fchulpflichtigen. Kiuder von 
Biefen Famtilien mitgebracht find. Hiernach wollen Ew. 
Hochwohlgeboren zc. bie Ortsvorftänbe, mit ber lg 
berlihen Weiſung verfehen, 

Gaffel den 21. Januar 1886, 

Königlihe Regierung, 
Astheilung für Kirchen- und Schulfachen. 
Au fömmtlihe Königliche Laubräthe 8 ⸗ 

des Regierungsbezir A (J. B. Nr. 588.) 

10, Unter Bezu —3 auf uinferen Circularerlaß von 
19. Juni 1878 B. 6088, betreffend den Schulwechſel 
yon Kindern, finden wir uns veranlaft, zur Berein- 
fachüng bes Gefchäftsganges und im Iutereffe ber Schul: 
befuchscontrole hiermit anzuordnen, daß bie nach Maß⸗ 
gabe ber angezogenen Verfügung. auszuftellenden Ent⸗ 
aſſungszeugniſſe fortam direlt dem Schulvorftande des 
neuen Schulortes (gleicpeifig mit der Anzeige von dem 
betreffenden Schulmwechfel) zu überfenben find (efr. 
Verfügung vom 22. Yuli 1875 B. 6560), 

Gaffel den 31. December 1885. 

Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen und Schuiſachen. 
An füunmtliche Röniofige * und fünmtlige Siabtſchüul⸗ 

depntafionen. (J. B 54.) 

11. Nachftehenven * bringen wir hierdurch in 
Folge deshalbiger Aufrage in Erinnerung. 

Nachdem ich aus Anlaß der Berichte der Königlichen 
Regierung vom 8, Juli und 13. Auguſt d. J. (B. 4357 
und 8401) mit dem Herrn Yuftiz-Mmifter in Scprift- 
wechjel getreten bin, Hat derſelbe mittelft Zirkular- 
Verfügung vom 17ten v. Dits. die mit ver Strafvoll- 
ser betrauten Behörden und Beamten Seines 

orts angewiefen, ſich in benjenigen Fällen, in welchen 
* —— gegen ſchulpflichtige Kinder zu vollſtrecken 
find, mit bei Setreffenben chulvorſtänden (Schuldepu⸗ 
tationen ꝛc.) über bie zur Vollſtreckung ver Strafe ge— 
eignetite Zeit vorher zu verftänbigen und den hierauf 
beyüglichen Wünfchen dieſer Behörden thunlichſt Rechnung 
zu tragen. 

Den Uebelftänden, welche vie Strafvollftredungen 
"während nicht’ ſchulfreier Zeiten und. ohne worgängige 
Benachrichtigung der Schulverftände zur Folge haben, 
wird ſonach fortan vorgebeugt werben können. 

Berlin den 7; November 1881. 

erium ber geiftlichen, Unterrichts und Mebizinal- 

Angelegenheiten. Im Yuftr.: de la Croix. 

An die Königliche Regierumg zu Eaflel, (9.-Rr. U. Ula 17486.) 



















nei vorjtehenber Verfügung erhalten die 
2, zur Mitteilung. an-die Schulvorjtänbe 
beß behreffenben Kreifes (Bezirks) und vie Stadiſchul⸗ 
dvepisiationen zur. Nachricht, 
.&affel den 21. Rovember 1881. ; 
—2 — Regierung, 
’ r Kirchen⸗ und n. 
An bie a ng fr "lanrälhe — 
ſowie * Stadiſchuldepu · 


* * rb und ER ' — 
2 “Ba Anl Galle an an unfere Verfügungen vom 10ten 
Suli 1883 B gt (Shulveroronungsbiatt 1883, ifde. 
— 20) und vom 30. November 1883 B. 13578 
(eBempaf. Iahrg. 1884, Moe; Nr. 6) machen wir dar⸗ 
auf’ aufmerffam, daß von ver Sammlung der: dafelbit 
enpfohlenen patrio tiſch en Erzählungen von Ferd. 
—— nunmehr 6 weitere Baͤndchen erfchienem find, 
ebenfo wie bie früher erfchienenen zur Anfchaffung 
für Jugendbibliotheken Hiermit empfohlen werben. 
Es find dies folgende: 
3) Bilder aus den Breibeitätriegen von 1813 bie 1815, 
2) Künftler und Handwerker, eine Erzählung aus ber 
Zeit von 1815 bis 1830 
3) — vom Dänenjsche! Grzäßfung aus den Jahren 


4) Drei — Männer: König Wilhelm, Bis— 
"mard und Moltke, 
Loniggratz, 
An's Valerland, an's theure, ſchlleß' dich an. 
"Eine Erzaͤhlung aus er — 1866 bis 1871. 
Gaffel ven 6. März 188 
Königli nice ; 
(B. 19521) Abtheilung für en- unb Schulfachen. 
18. Auf Ihre Eingabe vom 14. Dezember pr., betref» 
fend die von Ihnen — ———— — von 
Taſſel und Untgegend", erwidern wir Ihnen, nach An- 
we der hiefigen Startihufinfpetion, daß wir zwar 
it der Lage find, ‘die obligatorifche Einführung 
vieſes Baches in ven — Schafen anzuordnen, je» 
vdoch in, der nächften Nummer des Schulverordnungs⸗ 
Bra die Lehrer auf diefes, die Methodik des-Unter- 
richtes in ver Heimatkunde an einem praftifchen Bei- 
—* veranſchaulichende und zur Fortbildung auf dieſem 
ebiete anregende Hülfsmittel aufmerkſam machen 
werden. Caffel am 23. Januar 1 
Kobnigliche Regierung, 
bag va. für Kirchen» und Schulſachen. 
"An den Lehrer, Seren #. Gib, Wohlgeboren, hier. (B. 640.) 
14. Bei ver ren des Gegenftandes. wird das 
"vom 1; April d. 9. ab in Kraft tretende Gefeg vom 
'6. Bull, J., die Benfioniriing der Lehrer und Lehre: 
ririten an ben öffentlichen Vollsſchulen betreffend, an 
biefer Stelle zur Kenntniß ver beteiligten reife gebracht. 
'Wir Bil helm, von Gottes Gnaden König von 
Preußen ic. verorbnen, unter Zuftimmmug beiver Hänfer 
des Landtages ber — für den ganzen Umfang 
derſelben, was folgt: 
Artikel L 
Bis zum Erlaſſe eines Geſe 
haltung der öffentlichen Vollsſ 


über bie Unter⸗ 
ulen gelten für bie 


‚Ehren; 
nagel in Ravolzhauſen aus gleichem 
‚zollern mit- ver Zahl. DU 


Penfioniruug der Lehrer und Lehrerinnen an benfelben 
—* >. mmungen: 
1. Jeder an einer zur Erfüllung der alfge- 
— Schu Hi ht dienenben Sfenttichen Säule (öffent- 
lichen Vollsſchule) definitiv angeftellte Lehrer erhält 
eine lebenslängliche Penſion, wenn er nach einer Diertft» 
* von wenigſtens zehn Jahren in Folge Lörperlichen 
ebrechens ober wegen Schwäche feiner "förperlichen 
ober geiftigeu Kräfte zur Erf dung feiner une 
in ben ſtand 


dauernd unfähig, ift „und —* 
verſetzt wird. 

It die Dienſtunfähigkeit die Folge einer Krankheit, 
Berwunbung ober ſonſtigen Beſchädigung, welche ber 
Lehrer bei Ausübung bes Dienfted oder aus Beran- 
laſſung deſſelben ohne eigene Verſchuldung fich ige: 
zogen bat, jo tritt. die Penfionsberehtigung au 
Türlerer als zehnjähriger Dienftzeit ein, 

Bei Lehrern, welche das fünfundfechszigfte Lebens» 
jahr vollendet haben, ift eingetretene Dienftunfähigkeit 
nicht Vorberingung des Auſpruchs auf Penſion. 

Lehrern, welche, abgeſehen von bem Falle des Ab⸗ 
ſatzes 2, vor Bollendung bed zehnten Dienftjahres dienft- 
unfähig und deshalb in Ruheſtand verfeßt werben, 


kann bei vorhandener Bebürftigkeit von dem terrichtg+ 


minifter eine Benfion entweder auf beftimmte Zeit oder 
—— bewilligt werden. 

8. 2. Die Penfion beträgt, wenn die Verſetzuüg 
in den Ruheſtand nach vollendetem zehnten, jedoch vor 
vollendetem elften Dienftjahre erfolgt, !*],., und fteigt 
von. ba ab mit jebem weiter zurüdgelegten Dienftjahre 
um 1/;, des im $. 4 beſtimmten Dienſteinkemmens. 
Ueber den Betrag bon *5/,, dieſes Einkommens Hin- 
aus findet eine Steigung nicht ftatt, 

In dem im $.1 Abfag' 2 — Belt: gi 
bie Penſion 1’,,,, in bem Falle bes 1 Abſatz 
höchftens '5),, des — ** lernte, 

Fortjebung folgt im nächſten Blatte. 
BerionalsChronif. 
Dem Lehrer, Cantor Heinichen in Beckedorf iſt 


zu feinem fünfzigjäßrigen Dienftjubilium das Allgemeine 


eichen mit. ber Zahl 50 und dem Lehrer, Huf- 
Unlafje der, Adler 
der Inhaber des Königlichen Hausordens von ‚Hohen: 
llergnädigſt verliehen worden. 

Die von dem Pfarrer Kimpel zu Ehringen einft- 
weilen verwaltete Ober-Schulinfpection über bie Schwulen 
der Claſſe Wolfhagen, fowie.-über die im Kreiſe Wolf- 


hagen befegenen Schulen : der Claſſe Gudensberg iſt 


vem Metropolitanatsverwefer,: Pfarrer. Ruppel zu 
Wolfhagen und bie. von dem Letzteren in ‚feinem. bis- 


‚berigen Amte als Pfarrer. in Asbach, Kreifes Wigen- 


banjen, verwaltete Ober-Schulinjpection über die Schulen 
ber Claſſe Allenporf dem Metropolitan Yautemann 
zu Allendorf ap. Werra übertragen worben; ‚ferner 
wurde ber Meteopolitnnats = Berwefer, ‚Pfarrer von 
Lorentz zu Nentershaufen ‚mit ber: infolge des Ab» 
lebens des Metropolitans Schminde zu Sontra .er- 
levigten Ober- Schulinfpection über die Schulen ber 
Glaffe Sontra beaufträgt. 


Den Pfarrern Dettmering zu Nieverwalgern und 
Da aus zu Berna ift wie Lolal-Schulinfpection über 
bie Schulen ihrer Kirchfpiele und dem 2ten Pfarrer 
Henze zu Witenhaufen die Lolal-Schulinfpection über 
bie ule der Filialgemeinde Unterrieven übertragen 
worben, 

Die Wahl des Bürgerausfhußmitglieds, Kaufmanns 
Michel zu Schmallalvden zum Mitglieve der Stabt- 
fhul-Deputation dafelbft ift beftätigt worben, 

Berfegt wurben bie Lehrer Schmidt zu Hell- 
ftein, Sr. Gelnhaufen, als Lehrer an vie ev. Schule 
zu Neuenfchmidten, desf. Kr, Kaufmann zu Wettges, 
Sr. Gelnhaufen, als Lehrer an die ev. Schule zu Hell- 
ftein, besf. Kr, Huhn zu Rudolphshan, Kr. Hünfeln, 
als Lehrer an bie ev. Schule zu Lettgengbrunn, Amtsbez. 
Orb, Schomberg zu Neuſchwambach, Str. Gersfelb, 
auf Präfentation als Lehrer an die ev. Schule zu 
Wenbershaufen, desf. Kr, Weidemann zu Malsjelp, 
Kr. Melfungen, als Lehrer an die ev. Schule zu Großen» 
ritte, Landir. Caſſel, Stämmler zu Großenritte, 
Lanpfr. Caffel, als Lehrer an bie ev. Schule zu Mals- 
feld, Kr. Melfungen, Gramm zu Rich, Fr. Gersfelb, 
als Lehrer an die Fath. Schule zu Lütter, desſ. Kr., 
Volkmar zu Weißenborn, Kr. Eſchwege, als Lehrer 
an die ev. Schule zu Barchfeld, Sr. Schmallalven, 
Möller zu Oöringhaufen, mtsbez. Vöhl, als Lehrer 
an bie ev. Schule zu Vlarienhagen, desſ. Amisbez. 

Die definitive Anftellung des Lehrers Bier— 
wirth zu Holzhaufen, Sr. Hofgeismar, als Lehrer an 
ten Stabtfchulen zu Eſchwege und des Lehrers Steig 
zu Ebsdorf als Lehrer an den ſtädt. Volksſchulen in 
Marburg ift beftätigt worden. 

Ferner wurden definitiv angeftellt die feither pros 
viforifch beftellten Lehrer Gebhardt zu Obernfirchen, 
str. Rinteln, als Lehrer an der Stabtfchule dafelbit, 
Stüd zu Nieverasphe, Kr. Marburg, als Lehrer an 
der ev. Schule daf., Bolze zu Schaden, Kr. Gers— 
feld, als Lehrer an der ev. Schule daſ., Pairan zu 
Ba Kr. Hofgeismar, ald Lehrer an ver en. 

ule daf., Löthel zu Medbach, Kr. Hersfelo, als 
Lehrer an der ev. Schule daf., Riehl zu Beberbed, 
Kr. Hofgeismar, als Lehrer an ber ev. Schule baf., 
Hammerfchlag zu Flieven, Ar. Fulda, als Lehrer 
an der kath. Schule daf., Mans zu Bösgeſäß, Hr. 
Gelnhaufen, als Lehrer an ver ev. Schule daf., Bed 
zu Wollmar, Kr. Marburg, ale Lehrer an der evang. 
Schule daſ, Hartmann zu Goßmannsrode, Kr. Hers⸗ 
feld, als Lehrer an der ev. Schule baf., Ripps zu 
Beifeförth, Kr. Melfungen, als Lehrer an ber evang. 
Schule daſ., Klaffert zu Höchſt, Amtsbez. Orb, als 
Xehrer an der fath. Schule daſ., Bilz zu Alsberg, 
Amtsbez. Orb, als Lehrer an ver fath. Schule baj., 
Degenharpt zu Altmorſchen, Kr. Melfungen, als 
Lehrer an der ev. Schule daf., Hoos zu Lohra, Kr. 
Marburg, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Meper 
zu Eſcher, Kr. Rinteln, als Lehrer an der ev. Schule 
baj., Fickert zu Rasborf, Fr. —— als Lehrer 
an der Fath. Schule daſ, Yömw zu Buchenau, Fr. Hün⸗ 
feld, als Lehrer an der fath. Schule daf., Hoffmann 


zu Mittelkalbach, Kr. Fulda, als Lehrer an ver fath. 
Schule bel Gutmann zu Erdmannrode, Kr. Hün⸗ 
feld, als Lehrer an der israel, Schule daf., Zöwen- 
jtein zu Sachfenhagen, Kr. Rinteln, als Lehrer an ber 
israel, Schule daſ, Andorn zu Fronhaufen, Ar. Mar- 
burg, als Lehrer an ber israel. Schule daf., der Lehrer⸗ 
gehülfe Bonderan zu Fulda als Lehrer an ven kath. 
Schulen daſ. 

Die proviforifche Anftellung ver Lehrer Wörner 
zu Steinau, Lepper zu Hofgeismar, Kreig zu Duber- 
Habt, Kurzrod zu Marburg, Walther zu Ufingen, 
Hamel zu Hoof, Jobſt zu Caſſel und Fleifhmann 
zu Hettenhaufen als Clementarlehrer an ven ftäbt. 
Schulen in Gafjel, ſowie des Lehrers Schmidt zu 
Barchfeld als Lehrer an den Stabtjchulen zu Efchivege 
iſt beftätigt worben. 

Ferner wurden proviforifch augeftellt vie Lehrer 
Ickes zu Nordeck, Hr. Marburg, als Lehrer an ver 
Stadifhule zu Gelnhaufen, Bial zu Sorga, Kr. Mar- 
burg, ale Lehrer an ven jtäpt. Vollsſchulen zu Boden- 
beim, Weißbrod zu Elgershaufen, Landkr. Caſſel, 
als Hülfslehrer am reform. Waifenhaufe zu Caſſel, 
bie Tehrergehülfen Rojenftod zu Fulda als Lehrer 
an ber ev. Schule daſ, Karg zu Bodenheim als Lehrer 
an ber kath. Schule daſ, Gleim zu Beſſe als Lehrer 
an der ev. Schule zu Glgershaufen, Landkr. Caſſel, 
Mangold zu Hertingshaufen als Lehrer an ver ev. 
Schule zu Hettenhaufen, Kr. Gersfeld, Gerlach zu 
Lorsbach, Regierungsbez. Wiesbaden, als Lehrer an ven 
ftäbt. VBolksfchulen zu Bodenheim, die Schrilamtscan- 
didaten Trupp zu Gelnhaufen als Lehrer an ber 
Stadtſchule dal., Schröder zu Wüftenfachfen als 
Lehrer an ber fath. Schule zu Abtsroda, Kr. Gersfeld, 
die geprüfte Lehrerin Hildebrandt zu Caſſel als 
Lehrerin an der Stabtjchule zu Homberg, fowie bie 
jeither beauftragte Handarbeitslehrerin Rlo h s zu Hana 
als ee an ben ſtädt. Voltsfchulen baf. 

u Lehrergebülfen wurben bejtellt der Lehrer 
Wiederholp = Abteroda für die kath. Schulen in 
Fulda, die Schulamtscandivaten Bölfer aus Walters- 
brüd für die ev, Schule in Goßfelden, Kr. Marburg, 
Hainmöller aus Ejchwege für bie ev. Schule in 
Wolfsanger, Lanbfr. Caffel, Bodenbender aus Holz- 
haufen, Kr. Kirchhain, für vie ev. Schule in Moifcht, 
Kr. Marburg, Aſchenbrenner aus Retterove für die 
ev. Schule zu VBollmarfen, Kr. Wolfhagen, Bernhardt 
aus Nieverhülfa für die ev. Schule zu Frieprichsfeld, 
Fr. Hofgeismar. 

Die nachgeſuchte —— erhielten 
die Lehrer Fromandi zu Roßbach, Hartmann zu 
Lütter, Trieſchmann zu Biedebach, Barchfeld zu 
Marienhagen, Geis zu Kerbersdorf. 

Ferner wurden aus dem Schuldienſte entlafjen 
bie proviſoriſchen Lehrer Dickhaut zu Mardorf, Sr 
Kirchhain, und Göhner zu Rückers, Kr. Fulda. 

Geſtorben find die Lehrer Peter zu Haddamar, 
— zu Kruspis, Pfeffer zu Moiſcht, Löchel zu 
Schmittlotheim, Werner zu Weyhers, Berge zu 
Zwergen, Sprenger zu Nieberflein, 


Taſſel. — Gebrudt in der Hof- und Waifenhbang-Buhbruderei, 







"ja welcher Formulare ebenda und in Hamburg 

dem Kaiferlichen Poſtamte Nr. 2 umentgeltlich zu 
Naben’ find. Genügt dem Ginreicher ver Zinsfchein- 
ansefungen eine nummerirte Marfe als Empfangsbe 
Meinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er 
eine ausbrüdliche Befcheinigung, fo ift es doppelt vor⸗ 
ı zulegen. - Im Tegteren Falle erhalten die Einreicher 
tad eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung 
verjehen, fofort zurüd. Die Marke ober Empfangsbe: 
ſheinigung ift bei ver Ausreichung der neuen Zinsjcheine 
urückzugeben. 
In Schriftwechſel kann die Kontrolle der 
Staatspapiere ſich mit den Inhabern ber 
zinsſcheinanweiſungen nicht einlaſſen. 
Wer die Zinsſcheine durch eine ber oben genannten 
Provinzial-Raffen beziehen will, hat derfelben die Zing- 
\deinamweifungen mit einem boppelten Verzeichniſſe einzu- 
reihen, Das eine Berzeichniß wird mit einer Empfangs- 
kideinigung verſehen fogleich zurückgegeben un ift bei 
Aushändigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. Fors 
mulare zu diefen Verzeichniffen find bei ven zes 
al» Kaffen und den von ben Königlichen Re— 
gerungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven jonftigen 
Rafien unentgeltlich zu haben. ? 

Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf 
& zur —— ber neuen Zinsſchein⸗Reihe nur dann, 
ven die sicheinanweifungen abhanden gelommen 
ind; in diefem Falle find die Prioritäts-Obligationen 
adie Kontrolle der Stuatspapiere oder am eine ber ge 
aumten Provinzial-Raffen mittelft beſonderer Eingabe 


cinzure 
Schließlich machen wir darauf aufmerkſam, daß in 
Zulunſt 20 Stück Zinsſcheine für einen Zeitraum von 
ihn Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsfcheine für 
4 Jahre werben andgereicht werden und baß bie ben 
Zintſcheinen Reihe VII jeht beigegebene Amweifung zur 
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine dement- 
Imehende Faffung erhalten hat. 
- Berlin ven 18. December 1885. 
Haupt-Berwaltung der Staatsſchulden. 


„Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare 
u den Verzeichniffen über bie zur ne hen oma 
der neuen Zinsſcheine nmebft Zinsfchein - Unweifungen 
einzureichenden Anweiſungen in unferem Bezirke bei ber 
biefigen Negierungs » Hauptfaffe fowohl, als bei ven’ 
Ammtlichen Steuerlaſſen unentgeltlich zu haben find. 
Caſſel den 30. December 1885. 
Königliche Regierung. Magdeburg. 
51. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu ben 
Shufoverfchreibungen der Preußiſchen Staatsanleihe 
vom Jahre 1862 über vie Zinfen für die Zeit vom 
l. April 1886 bis 31. März 1890 mebft den An- 
meifungen zur Abhebung der Reihe VIII werden vom 
1. März d. 9. ab von ber Kontrolle ver Staatspapiere 
hierſelbſi, Oranienftraße 92 unten rechts, Vormittags 
den 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Feſt⸗ 


} 


tage und ber legien drei Gefchäftstage jeden Monats, 
ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine Lönnen bei ver Kontrolle felbft in 
Empfang genommen, over burch bie Regierungs-Haupt- 
kaffen, fowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt Main 
bezogen werben. 

Wer die Empfangnabme bei der Kontrolle ſelb 
wünfcht, hat verfelben perfönlich oder durch einen Beauf- 
tragten bie zur Abhebung ver neuen Reihe berechtigenpen 
BZinsfcheinanweifungen mit, einem Verzeichniffe zu über- 
geben, zu weldem Formulare ebenda und in Hamburg 

ei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich zu 

haben find, Genügt dem Ginreicher eine mumerirte 
Marke als Empfangsbefcheinigung, jo it das Ber- 
zeihnig einfach, wünfcht er eine ausdrückliche Beſchei⸗ 
nigung, fo iſt es boppelt vorzulegen. Im lepteren 
Balle erhalten die Einreicher das eine Eremplar, mit 
einer Empfangsbeſcheinigung verfehen, fofort zurüd. 
Die Marlke over Empfangsbejceinig iſt bei ber 
Ausreihung der neuen Zinsfcheine an Be 

In nina fann die Kontrolle der 
Staatspapiere fih mit den Inhabern der 
Zinsfheinanweifungen nit einlajfen. 

Wer die Zinsfcheitie durch eine der oben genannten 
Provinziallaffen beziehen will, hat verjelben bie An- 
weifungen mit einem boppelten Verzeichniffe einzureichen. 
Das eine Berzeihnig wirb mit einer Empfangsbe- 
fcheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei 
Aushändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. For⸗ 
mulare zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gebachten 
Provinzialfaffen und den von ven Königlichen Regie⸗ 
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenben fonftigen 
Kafjen unentgeltlich zu haben. 

Der Einreihung der Schuloverfchreibungen bevarf 
e8 zur Erlangung der neuen Zinsfcheine nur dann, 
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen 
find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an 
bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ber ge- 
nannten Provinzialfaffen mittelft befonverer Eingabe 
einzureichen, . 

Berlin den 5. Februar 1886. 

Hauptverwaltung ber Staatsſchulden. 


Die vorftehende Bekanntmachung wirb bierburch 
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß vie Formulare 
zu den Verzeichniffen über bie zur Empfangnahme ver 
neuen Zinsjcheine nebſt Zinsfchein-Anmweifungen einzu⸗ 
reichenden Anweifungen bei ber biefigen Regierungs- 
Hauptfaffe und den fünmtlichen Steuerfaffen unferes 
Bezirks unentgeltlich zu haben Er 

Gafjel ven 13, Februar 1886, 

Königliche Regierung. Magdeburg. 
252. Ju der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt 
zu Berlin wird zu Anfang October I. 3. wieberum 
ein jechsmonatlicher Kurjus zur Ausbildung von Turn: 
lehrern eröffnet werben, 

Bedingung für den Eintritt ift, daß der Aufzu— 
nehmende bereits Lehrer einer öffentlichen Unterrichts: 


anftalt oder daß er Candidat des höheren Schulamts 
iſt. 
auf gelegt, daß ſie die zweite Lehrerprüfung bereits 
beſtanden haben und daß fie nach ihrer Stellung ge— 
eignet erfcheinen, neben Erlangung einer größeren Be— 
fähigung zur Ertheilung des — * an ihrer 
Schule zugleich für die Ausbreitung dieſes Unterrichtes 
in weiteren reifen des Schulwefens thätig zu fein. 

' Anmeldungen, welchen ein Lebenslauf, das Prüfungs- 
zeugniß, fowie eim ärztliches Zeugniß darüber beizu- 
fügen ift, baß der Körperzuftand und bie Gefunpheit 
des Beiverbers die mit großer Anftrengung verbundene 
Ausbildung zum Turnleirer gejtatten, find bis zum 
1. Juni l. I. ummittelbar bei uns einzureichen, 

Gaffel den 5. April 1886. 

Königlihe Regierung, 

Abtheilung für Kirchen und Schulfachen. 
Belamntmahungen communalftänd. Behörden. 
253. Die burd) bie unterzeichnete Divection am 9. April 
1838 auf ven Namen des Generalmajord Müldner 
von Müluheim zu — Pu Schuldver⸗ 
ſchreibung der Landeskreditkaſſe VII. Abth. Serie B. a. 
Nr. 3751 über 200 Thlr. iſt von dem Juſtizrathe 
Müldner von Mülnheim vahier mit dem Antrage 
auf Umfchreibung in ein fursfähiges Papier vorgelegt 

worben. 

Gemäß dem $. 16 ver Berorbuung vom 16. Augujt 
1867, betreffend die Außer» und Wiederinkursſetzung, 
wirb Jeder, der au dieſem Papier ein Unrecht zu haben 
vermeint, hierdurch aufgeforvert, dasſelbe bei ver unter- 
zeichneten Behörbe innerhalb der nächſten ſechs Monate, 
ſpäteſters am 15 Juni 1886, fehriftlich anzuzeigen, 
widrigenfalls die Kafjation des Papiers erfolgen und 
der Antragfteller ein neues kursfähiges erhalten wird. 

Caffel am 2. December 1885. 

Die Direction der Landeskreditkaſſe. I. U: Lotz. 

Bacanygen. 

254. Zu Waldkappel foll vom 1. Juni d. 9. ab 
eine Ate Lehrerftelle gegründet werten, mit welcher 
neben freier Wohnung und 90 Mark Fenerungs - Ent« 
ſchädigung ein jährliches Gehalt von 750 Mark ver: 
bunden iſt. Geeignete Bewerber haben ihre Meldungs- 
gejuche mit ven — Befähigungs- und Sitten⸗ 
zeugniffen binnen 3 Wochen entweder an ben Königlichen 
Yofalfchulinfpecter, Pfarrer Wepler zu Walbfappel, 
oder an ben unterzeichneten Landrath einzufenden. 

Eſchwege den 26. März 1886. 

Der Königliche Sculvorftand von Walpfappel. 
Grimm, commiff. Landrath. 
255. Bewerber um die am 1. Mai d. I. zur Er: 
ledigung kommende, mit einem competenzmäßigen Ein— 
fommen ven 1050 Mark nebft freier Wohnung und 


(Anfertionsgebübren fir ben Raum einer rar 
und für } 


Hinfichtlic der Volfefchullehrer wird Werth bar- 


82 


— Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 27. 
eile 20 Rei ig. — Belagablätter fü b 4 Bogen 5 
Te a en nr u a 


90 Mark für freie Feuerung verbundene Iſte Schuljtelle 
zu Helmarshanfen wollen ihre mit den vorgefchrie- 
benen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche binnen 
4 Wochen an den Schulvorftand von Helmarshaufen 
zu Händen des Königlichen Landraths zu Hofgeismar 
einreichen. Hofgeismar am 29. März 1886. 
Der Slönigliche —— von Helmarshauſen. 
r. Wentzel. 

256. Die katholiſche Schulſtelle zu Kerbersdorf, 
mit welcher ein Dienſteinkommen von 750 Mark nebſt 
freier Wohnung und Feuerung verbunden. ift, wird 
durch die Entlaffung des feitherigen Stelleninhabers 
mit dem 1. Mai cr, vacant. 

Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche nebſt Zeug- 
niffen binnen 3 Wochen an den Yokalfchulinfpector, 
Herrn Kaplan Kirchner zu Salınünjter, oder an ben, 
Unterzeichneten einreichen. 

Schlüchtern ven 30. März 1886. 

Der Königliche Schulvorſtand. 
Roth, Yanprath. 
257. Die Schulftelle zu Nieverbeisheim, mit 
welcher Kirchenbienft verbunden ift, wird in Folge Ent» 
lafjung des feitherigen Inhabers vom l6ten d. Mis. 
ab zur Erledigung kommen. 

Bewerber um diefe Stelle werben aufgefordert, ihre 
Gefuche mit ven nöthigen Zeugnilfen binnen 14 Tagen 
unter der Adreſſe des mitunterzeichneten Landraths ein- 
jureichen. Homberg u, Nieberbeisheim ven 1. April 1886. 

Der Königlihe Schulvorjtand von Nieverbeisheim: 

Der Yandrath. Der Localfchulinfpector. 

I. V.: Hartdegen. Jacobi, Pfarrer. 
258. Bewerber um die zum 1. Mai er. — 
mit einem competenzmäßigen Eiukommen von 955 ME. 
nebft freier Wohnung und 90 Mk. für freie Feuerung 
verbundene Schul- und Küfterftelle zu Exten wollen 
ihre mit ven nöthigen Zeugniffen verfehenen Melvungs- 
gefuche binnen 14 Tagen an den Rocaljchulinfpector, 
Herrn Pfarrer Niemeyer zu Erten einreichen. 

Rinteln den 1. April 1836. 

Der Königliche Schulvorjtand. 


Perſonal⸗Chronil. 

Der Regierungs-Supernumerar Röhre iſt vom 

1, April er. ab unter dem Vorbehalte des Widerrufs 
zum entmeifter zu Gersfelo beftellt. 


Der Regierungs-Supernumerar Jung ift vom Iften 
April er. ab unter dem Vorbehalte des Widerrufs zum 
Rentmeifter zu Giefelwerber bejtellt. 


"Der feitherige Auffeher Frievrih Wilhelm Hafer- 
malz ift zum Werkmeifter bei der Stöniglichen Straf> 
anftalt in Ziegenhain ernannt worben, 


Kröger. 


Redigirt bei Königlicher Regierung. 





Gaffel. — Gedrudt im der Dofs und WailendanssBnhbruderei 
















; = i = 

— Amtsblatt 
er Rönigliden Negierung su Gaffel 
18. 2 


Ausgegeben Sonnabend den 10. April. 1886. 








Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung. 

’ Kupielgen bringen wir bie vorläufigen Ergebniffe ver Volkszählung vom 1. Dezember 1885 nach den Feſt— 
dungen des Königlichen Statiftiichen Büreaus Hinfichtlich des Negierungsbezirls Caſſel nach der vom 1. April de 9. 
geltenden Landeseintheilung zur öffentlichen Kenutniß. 
































aſſel ben 29. März 1856. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
— Kommunale Porn Hause Ortsamvejende © — 
Vobnſtä P Ortsane] ; 

u Kreife. verbände. Wehnftätten, haltungen, Bevölkerung. weſende Zunahme (4) 
> mg — — — — * ——1Abnahme (—) 

8bte. = Wohnhbäuf I» 8- 5 |st3lonı Li. 13 ve⸗ ber Bevöll 
„I% Wohnh uſer Ess z 582] Männ| Weib⸗Zu⸗ ſpoltlerungſoer Bevöllerung 
nbgemeinden van 2 5 | ug) 33 752] lie | liche ſammen] 1880 von 
> 2000 imo mehr 9.» ES |nDEßel 323 38° i — über: | 1980 bis 1885 

Einwohnern | £ 3 = S|523 55 = g - haupt. 
3 e ẽ 5 |” SWwE2l = EI BPerjonen |’ —— — 
„|. = — J 3" 5 * —— Perſonen überbanpt | Prozent 
2178| 5 I 6 71% —0o 163 4“) 1 
1 | | | 
is Caffet | 1 | 2504| 59 56] 13270) 23] 31171, 32917| 64088 sau] — 9,95 
is Caſſel | | | 

eiben . . — | 1 200 7 A 1116 3 2799, 2559 5358 4015 1343 3345 
Feitmold . * — 41 — a 5521-—| 1376 1374 2750| 2128|+ 622-429, 
Zeableröhaufen . — 1! — 1661 1 — 5291 — 982 1194 21761 189294 234 41501 
kungen. „I — 1 — 265 1 — 453 1) 1003) 1107 21101 2123— 13— Osı 
re . — 52 5482 68% 14 9705 6 22925] 24217 47142] 4393743205 + 7,29 











1)— 1857 10 11 2054| 4] 4458| 5035 9493] S001+ 492!+ 547 

} I 19 — — 277 2 6478 12] 1067) 1101 2168] 203854 13014 6,38 

u 1li—|— 149) 1 — 255 — 527) 576! 1103| 1190)— 871 7,31 
ee 3769 24 66466 833 151 91051 19] 20071] 22369! 42440] 43107)— 667|-— 1,55 
Ste... 3 — — J 1511 15 7 2787) 16] 6052 6712| 12764] 12220) + 53511 437 
E- dänblihe Orte. ! — | 69, 24 5135. 70 sl 6318l 31 14019! 15657: 29676] 3087812021 3,59 





: art berg. | 




















ranfenberg . . 1!i— | — Mi 2 — 5837| 314 1271| 1339| 2660] 2694— 341 1,26 
Gemünden. .| 1 | 222 23—| 2731 —| 64 684 ısısl 13661-- 48 351 
Rojentbal . 1ji—|— 71) 8 — 222) 1 524 574 1098| 1108I-—- 51-0, 
wiantenaun. .„ . „| 1| — 1751| — | - 236) — 475) 520) 995] 10671 72— 6,74 
— Kreis .| 4, 61 3561| 36 4 4633 6 11465) 12277 23742] 2a121  379)— 1,57 
Bon Stäbe . . . 4 — 1041| 12 1318| 4 2904] 3167) 6071] 6230 159 — 2,55 
> Tänvlice Orte . =] 61 2320| 24 4 3215| 2) 8561| 9110| 17671] 17891) 220|— 1,23 
‘ Fritzlar. Il 
zlar . 1I11 —— 410 2 63 54 17109 1519 32381 3021]-- 2174 7,18 
ven 1 | — 0 3 1 A 4 sa 982 18551 ar 23— 18 
11 — | 94 6 15 3 24 297 5411 608 67)— 11,02 
Kreis 3 | 47 1140| 30) 2] 5382) 12 12661) 13641) 26302] 26284) 184 0,07 
!,..131—- za 10 1 1162 10) 2836 2798 5634] 5507-4 1274 231 
[5 Iimdliche Orte. — | 47 37 2—4 4220 21 9825| 10843) 20668] 20777I— 109 0,52 
6. Fulda. 
uida —— 11 — | 1080| 16 1 2502 14 5685) 6541 122261 115004 7194 635 
Kreis . 1 114) 6687; 2707 Aal 9780) 20] 22934) 25268! 48202] 47901] 301 + 0,3 
a ländliche Orte . | — | 114 A607] 2>54| 38] 7188) 6] 17249] 18727, 35976] 36394) — 418!— 115 





Kommunal 
verbänte. 








































































Bohnftätten. 

















Stäbte | H = | Wohnhänfer aEy 
* Yandgemteinben von Ei ETE ur 
2000 und mehr 2/21 = |.E28; 
Einwohnern. eisl 8 [328355 
16 6 | 37 
l bb 1617 
‘. Gelnhauien, | | | 
Gelnhauſen . . 1 —!-— 498 3 1 
Orb . ; — — Bm 
Nichterabadh . I. 161! 1 1 
reis 3 72 7 664 100 14 
davon Stäbe . . .| 33 —I—| 1270 15 5 
» ländliche Orte .|— | 72 7 5373 
8. Geröfeld. | 
Gersfeld ur 1. —. = 216 3 1 
Taun a,Röhn 11 .— |, — 171 y — 
Kreis 2 52 U 3647 1371 12 
davon Städte — —— 387 12 1 
ländliche Orte. I — 52 11 3260| 1250 1] 
9. Stadtkreis Hanau] 11 — | — | 1707 28 23 
10. Landkreis Hana, | 
Windeden. .. . | SPEER DR 20 AM — 
* Bergen 424 4 i 
*Langenſelbold 439 13 — 
*Fechenheim. 221 6 — 
*Großauheim. dl U— 
Kreis 5383 77 15 
davon ländliche Orte . 5134 73] 15 
11. Hersfeld. J 
Hersfeld ’ 6356| 231 10 
Kreis 5096| 1051 27 
baren länblide Orte . 4460| 82 
12. Hofgeismar, | 
Hofgeismar 45 6 4 
Örebenitein . 324 8 — 
Carlshafen mM 9 3 
Immenhauſen 21816 
Helmarshauſen U — 
Trenbelburg . 1161| 3 — 
Yiebenau . . . 89 3 1 
Kreis 5472) 124 15 
davon Stäbte . . 1507| 36) 8 
«  länpliche Orte . 3965) 88 7] 
13. Hontberg. | | 
Homberg . 410 li — 
Borken % I 3 — 
Kreis . 3534 54 4 
davon Stätte . . . 6084| 
„» länbliche Orte . 2928 50 4 
14. Hünfeld. | | 
Hünfeld a 271) 2 
Kreis 3989. 1011 28 
davon Ländliche Orte . 3rı8l so 28l 








eg &. 
E 1-82 
a®P #537 
ER Ia8 8 
28 Gau 
2 &$ 
5*. 
Sm® 
rm 
rs 
*35— 
*5— 

u 

! = 


* 











2551) 
5208 


un 
dÄd 


282 
4537 
1059 
3478 


408 
4838 
4430 






































4 


i 






Dänn-' Weib⸗ | 


10 


J Srtsanwe ende 


— 





liche | liche N 


ET 


11 


1760) 14935 


1551| 1821) 
3781 563 
20302 20744; 
3889| 4319 
16413} 16425 





655 746, 
488 602 
10253] 11038 
1143] 1348 
9110] 9690 
12205] 12174 


















Ortsan- Zunahme H 


us — Abnahme (—) 







Be⸗ 





Zur bollerungſder Bevollerung 
ſammen 180 von 

über 1880 bis 1885 

en [Hr : 

Berionen Jüberboupt | Brogent 







12 13 14 | 15- 





























360Al 37 49— 181 
3372] 3678— 306)— 8,832 
1141] 122 88 — 716 
41046) 42354— 1308| — 3,08 
8204 865— 443 — 5,12 
328381 3570 865 2,57 
1401 4 D3l-- 36 
10901 117 82|— 7,00 
21291] 22 1112 4,8% 
2401] 2626 1351— 5,14 
188300 y7T7I— 4% 
24370 23086] 4 1293 4 5,60 






























7391 741! 1480] 1522 42 — 2,76 
1646| 1721) 3367] 311394 2544 8,16 
1566| 1585) 3151] 31% 44— 1,58 
1309] 13145 2623] 2456 16714 6,80 
1369} 1403| 27721 26 854 3,16 

18300] 18339 36729] 35 740)+ 2,05 
17651} 17598, 35249] ; 782]-+ 2897 
35001 471 727 7065]+ 2060| 2,92 
15588] 1686% 324501 33469. —1019|— 3,08 
11758) 13391) 25179 26404—1225 — 4,64 
2392] 1951! 4343] 4244+ 994 233 
10561 1194) 2250] 2357— 1071 4,54 

731 8371 160 1755— 1551 888 
609 72 13311 130014 234 176 
644 657 1301 1361 — 60 44 

366: 409 7 7831—- 6 07 

3431 316 650 62c+ 33lı 57 

18142 18574) 36716] 372301— 514— 1,88 
6173) 60866 12259] 12432 173 — 1,89 | 
11969 12488: 24457-247938] — 341 1,53 
1715 1754 3469 3551 82 —- 231 
592) 681 1273] 1248|+ 25/4 2,00 
10383; 11516! 21899] 226101— 711l— 3.14 
2307| 2435| 4742| 4799 — 57— 1,19 
8076) 9081! 17157] 17811 — 654-—— 3,67 
8633 964 1827 78114 46+ 2,55 
11415 12710, 24125] 24646|-- 521— 2,11 
10552! 11746. 222081 22865L-- 567— 248 











































































































- * 
* 
85 
Kommunal» Haus Ortdanwejenbe 
Kreiſe. verbande. Wehnnauen haltungen. Bevöllerung. —— — (+) 
FI —— — — * a — erre Abnahme (-) 
St Fb e. J = Wohrhauſer Fre ae ER Mann- Weib- | Zu |pötterung|Pet Berölkerung 
emeinden von F * —— =, 23 — liche liche ſammen 18%0 bon 
und mehr 5 "38: e InB 86; =3 jäg” — — übers | 1880 bis 1885 
Einwohnern. Eı8| 82 Ess & FE Perfonen a RR 
7 * | | 5° 3 137 Perionen J aberhaupt Prozent 
si3 1141 8161971 8 19 15-72 ı2 I 2 14 | 15° 
in. BF al: A | 
FB 1 — | — 373 462 1054| 1074 2128| 2168— 40— 185 
— 1 —|— 295 — 405 837 959 1796| 1877I— 81— 4,38 
ee j I — | — 216 312 554 596) 1150| 1201— 51 425 
neburg - . - 1i—|— 177| 220, —| 484 490 974] 988l— 14— 142 
Shweinsberg . 1 — — 182% 210 —| 402 4371 8390| 866l- 27 3,12 
Kreis 5) 33) 3] 3925 4624 10349 11450) 21799] 22485|— 686. 3,05 
Stäbe . . -| 5 —|—| 1213 1609 3331), 3556|) 6887] 7100|— 213 — 3,00 
fäneliche Orte. |— | 33 3 27ı2 3015| — | 7018| 7894| 14912] 15385) — 473|— 3,07 
urg. | 
* Fe 1 — | — | 1003 2320| 14] 6420| 6194| 12614] 11225|4 1389| + 12,37 
— ll — | — 201 251| 54 617) 1161] 1180— 19— Lei 
Kreis .| 2 88 6284 8295| 19 21390) 22723! 44113] 42853|+1260+ 2,94 
os 2 — — | 1204 2571) 16] 6964 6811) 13775] 12405413701 +11,04 
länpliche Orte. | — | 881 7] 5080 5724|  3| 14426, 15912) 30338] 30448[— 110,— 0,36 
en, ! | 
er i —-|— 392) 820 1708) 1928 3636 7— 0,19 
ngeuberg . - U— — J 238 385 798 878 1676 128 — 7,10 
: 1 — — 140 221 433 509 942 64 — 6,36 
3 611 64167 5609; 11] 13068] 14684 — 28804 -1052,— 3,65 
j 3 | — 770 1426: 9] 2939| 3315) 6254 - 199° — 3,08 
ländliche Orte. | — | 61) 6] 3397 4273) 10129! 11369) 21498 22 853.— 3,82 
— el 937 2008| 2145| 4153 1811— 418 
Dibernfirchen . . 1 —-|ı — 360 652 1450| 1443) 2893 1074 3,84 
— i—|—| 3% 435 7651 912] 1677 43— 2,50 
t T 1 —|— 228! 5361| — 795 8351 1630 3914 en 
Sachjenhagen.. . iı — | — 138) 163 — 4101| 4301 840 19+ 2 
Mreis .| 5 86 12] 6210 8746| 6] 19499! 20447| 39946 39214 0m 
m Städte . . -| 5 — | — J 1459 2548| 5] 5428| 5765) 11193 59|— 0,52 
„ländliche Orte. | — | 86 12] 4701 6198 1] 14071) 14682) 28753] 2 451 + 159 
Notenbur rg e | . j 
Rotenburg 3. . 1-1 48 729 51 1403| 1624| 3027 159 — 4,99 
> 1 —-|— 266 401) — 946 1002 1948 394 2,04 
Behr RE 1 — 254 450; 1143| 1153) 2296 259 412.71 
Kreis . 2) 63) 16] 4769 6107 14462) 15850| 30312] : - 536)— 1,74 
ı Stäre . . .I 3 — | —| 70 1130 2349| 2626| 4975 120/— 2,36 
ländliche Orte . | — | 63, 16] 4067 4977: 12118 13224 25337 416.— 1462 
een i 1 — — 324 509, 1374 1260) 2634 454 174 
: 1—!- 297 499) 1089) 1099| 2188 911— 3,99 
? 1 —|i— 206 280) 572] 641) 1213 42— 3,35 
; 1 — 148 178 451) 432 BRB 65 6,86 
is 4 42 7 4880 5789 14238 14752) 28990 a9 Bl 2,95 
Nor ee 4 — — 975 1466 3486; 3432) 6918| 707 15 — 2,16 
= Haneliche Orte. | — | 42) 7] 3405) 4323 10752) 11320) 22072 228001 728 — 319 
; | ! I 1" 
1541 9 32471 3481, 6728| 645%%+ 276+ 4,98 





21. Schmallalden. 
Shmallevn . .| 1 —|I—I 79 





Kreiſe. 
Städte 
+ anbgemeinben von 
2000 und mebr 
Einwohnern. 


1 


Steinbach⸗Hallenberg 


*Brotierode 
Kreis 


davon ländliche Orte. 


22. Witenhauien. 
Witzenhaufen. 
Allenborf . 
Großalmerode 
Lichtenau 

Kreis 

davon Städte 

23. Wolfhagen. 
Wolfhagen 
Bollmarſen 
Zierenberg 
Naumburg 

Kreis 
davon Städte 


laändliche Orte . 


24. Ziegenhain. 
Treyſa. 
Ziegenhain 


Neulirchen b, Ziegenh 


Schwarzenborn 
Kreis 
davon Städte 


ländliche Orte . 
Se. Reg.Bez Caſſel. 


davon Städte 


länbliche Orte . 


„ländliche Orte . 


Berionat - Shronit. 


Dem Wepierungsraibe Bechtold von 


Kommunal: 
verbänbe, 
| Pr“ 
2 | .E 
@|8 | 

5 
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4 75 
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64 132 


4 





Guts bezirle 


86 































* 5 Hand Orisamveienve 
Wohnftätten, —— Bevölkerung. 
Wopnhäufer E33] 35 FE3]Männ-) Weib | Zu- 
— s1 —üuche liche Ijammen 
— 53 ee 
=} eo u zE 5 255 
5 8333327 Berſonen 
* — & CHE 
6 I6| 7 S 9 11 12 
4is| 51 306 21 1570 1b47ı 3117 
395! D 1 660 5 1286 1452 2738 
4712] 62 211 6879 181 152331 15875) 31108 
39201 52: 211 5338 WM 11986] 12394 24380 
360 9 2 7125 81 1487| 1649 3136 
498 8 685 —1 1238| 1509 2797 
20 7 545 —1 11951 1247 2442 
172 l 312 3 641 Tor 1341 
22} 4645) 113 9] 6496) 17] 13989] 15346. 20335 
— 1326| 25 2268 131 4611| 5105 9716 
22 3319] 88 7] 4228 4 9378| 10241; 19619 
|. | | 
aa 7 621 31 1833 1484! 2717 
— 420 15) - I A 1069 1178: 2247 
| 232 3 3311 — | 681) 807 1488 
2356| 3 326 — 625 704 1330 
12] 39101 108 4 001 111 11153) 12815, 23969 
1300) 28 1791 5 3609| 4173 7782 
12] 26101 80 4 3210 5 7TD4E 8643 16187 
303 3 — 533: 2] 1048 13651 2413 
1301 2 35 3 95 97T 102 
- 253 422 1 125 s15, 1540 
167 2 — 187 42] 481 902 
13] 5543| 174 St 7477 SI 15399! 17702: 33101 
018 I 1507| od 3159 35881 6777 
13) 4625| 167 “I 5970 2] 12210 14114 265324 
2151134262312! 4031166445 


24291| 415, 153] 52609 


Ehren: 


ſchwert bier ift vie nachgefuchte Eutlaſſung aus dem 


Staatövienjte mit Penfion zum 1. 


Juli dv. J. unter 


Beilegung des Charakters als Geheimer Negierungs- 


ratb ertheilt worden. 


Dem Regierungs-Secretair z. D. von Witzleben 
iſt bei jenem am Iſten d. M. erfolgten Lebertritt in 
den Ruheſtand ver Character als Kanzlei» Rath ver: 


lieben worden, 


(Injertiousgehügren fir ben Raum einer 





13271 2151 8913511897) 250]113836 





mn | 
276 


386685414201 8009761799641 
198/118920,125525 244445236217 
751257765 238766 5565311563424L- 


Dem Holzbänbler und Holzſchneidemüller Carl 









Orten | Zunahme (+) 


weſende 





24 | Abnahme (—) 
pöfferunafper Bevöllerung 
1B80 ten 
übers | 1880 bis 1885 
baupt. 
Beriomen Jüberbaupt Brogent® 
133116 
3100 120 


291 173 — 5,4 








3108414 26+ 008 
24630— 250 — 102 
3171U— 35 1,10 
2835l— 33 184 
2474- 35 14 
14431 102'— 7,07 
308831—1548'— 5.01 
99261 210 — 2,172 
2095711338 — 3,38 
2309. 92!— 3.28 
2358-—- 111— 41 
1554— 66— 424 
1309 4 21!+ 1,60 
2411— 443 — 181 
30301— 248 — 3,99 
155821- 195 — 1,19 
2350+ 53 4 3,85 
1745|+ 177 41014 
1674-—- 135 — 8,06 
al 26 2,30 
33422)— 3211— 0,98 
670814 694 108 
26714]— 390 LA6 
13354 0,17 
82284 3,48 
630 1,8 





Anjelm jun. zu Fabrik Stolgenberg bei Salmünfter 
iſt die Erlaubniß ertheilt worden, das von Sr. König— 
lichen Hoheit dem Großherzege von Heſſen und bei 
Rhein ihm verlichene Hofpräpifat führen zu Dürfen. 


„Der Auffeher Ullrich bei der Königlichen Straf» 
anftalt zu Ziegenhain tritt auf fein Nachfnchen vom 
1, April er. ab mit ver gejeslichen Penſion in ven 
Ruheſtand. 


F Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 28, 


un 


ewðhulichen Druckzeile 20 Rei 
für J und 1 Bogen 10 Neidspfenmig.) 


Rebigirt bei Koniglicher Regiernug. 





Caſſel. — Gebrudt in ber Hof» und Waifenbans-Bußdruderei 


Göpfennig. — Belagsblätter für } und 4 Bogen 5 


| 
| 
| 





Amtsblatt 


der Röniglihen Negierung zu Gaffel. 





X 19. 
auf Grund des Reichsgeſetzes 
som 21. Detober 1878, 
%60. Auf Grund des $. 11 des Reichögefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemofratie 
vom 21. Dectober 1878 werben die ohne Angabe des 
Drudortes, des Druders, Berlegers over Herausgebers 
im Penzig, Kreis Görlig, von einem Unbelannten ver: 
breiteten, die Haupt · Ueberſchrift: 
„Zum 31. Augnft« 
führenden gebrudten Liederterte: 
Rorfeillaifew, „Die Arbeitsmänner“, „Den Dunmen», 
«den Zufrievenen«, „Aufmunterung“, „Kanon“, „Die 
Belt, ein Orchefter«, „Den Jungfrauen« und „Den 
bernittlern⸗, hierdurch verboten. 
den 27. März 1886. 
Der Königliche Regierungs - Präfivent. 
rin Hanpjerp. 
au 





der 


Al, Benachrichtigung über die Aufnapmebebingungen ber 
Wummenfehranftalt zu Marburg. — In der Marburger 
| Pebammenlekranftalt finden jährlich 2 Lehrcurfe Statt, 
ren jever 6 Monate bauer. Der erfte Eurfus be» 

Fant Anfang Januar, der zweite Anfang Juli. 
| Ueber die Aufnahme in den Curſus entſcheidet vie 
Königliche Regierung zu Caſſel, oder, falls die Lehr- 
Achter dem — — — angehört, die 
Vrigliche Regierung zu Wiesbaden. Um die Erlaubniß 
en Aufnahme haben die Schülerinnen bei der König« 
 Ähen Regierung zu Gaffel, bezw. Wiesbaben unter 
‚ njenbung eines Geburtsjcheins (das Alter ver Schülerin 
% bis 30 Jahre betragen), Sittenzengniffes und 
zeugniſſes, fowie einer Befcheinigung über bie 
Wiederimpfung möglichft früh vor Beginn des 
Gain machzufugen. ft die Schülerin von einer 
| Ömeinde gewählt, fo werben bie zur Erreichung ber 
eerlaubnig nöthigen Verhandlungen von ber 

ı Öemeindebehörbe gehörigen Ortes eingeleitet. 

‚ Bon der Ertheilung der Aufnahmeerlaubniß ift bie 
drection der Entbinbungs- und Hebammen-Lehranftalt 
a Marburg alsbald fehriftlich zu benachrichtigen, woranf 

| ber * ere Mittheilung über bie Einbe⸗ 
“ung der Schülerin erfolgen wird. Beim Eintritt 
* —* haben die re ben Geburts- 
i i5 und Phpfifatsatteft mitzubringen. 
—— 


"krrichtet werden. 
Zumn Unterrichte auf Staatokoſten (ſogenaunter Frei- 


Ausgegeben Mittwoch den 14. April. 


"Die Arbeiter⸗ 


gefielit werben. Xeltere in ben 


Die 
* auf Gemeindekoſten und auf eigene Koſten 


1886. 


ſtelle) werden nur Schülerinnen zugelaſſen, welche von 





Gemeinden gewählt ſind und zwar entſcheidet über die 


Verleihung der Freiſtellen an naſſauiſche Schülerinnen 
die Königliche Regierung zu Wiesbaden, an heſſiſche 
die Königliche Regierung zu Caſſel. Wird * einer 
Gemeinde eine Freiſtelle für ihre Schülerin gewünſcht, 
fo Hat fie biefer bei ihrem Gintritt in ven Curſus 
einen Berpflegungszufhuß von 108 Mark mitzugeben. 
Nur nad —— dieſes Betrages wird der Genuß 
einer Freiſtelle möglich. 

Die auf Gemeindeloften Lernenden Schülerinnen 
erhalten, glei wie auch die auf Staatsloften Ler— 
nenden, freie Wohnung im Anftaltsgebäude, haben 
aber das volle Berpflegungsgelo, ſowie ein Unterrichts- 
bonorar von 30 Mark zu entrichten. Das 216 Mark 
betragenbe Berpflegungsgelv wird quartaliter prae- 
numerando mit je 108 Mark an „die Königliche Unis 
verfitätsfaffe zu Marburg ober an bie Direction ber 
Hebammenlehranftalt« von der Gemeinde eingefanbt 
ober von ber Schülerin perjönlich abgeliefert. Das 
Unterrihtshonorar wird am Schluffe des Curſus auf 
von ber Direction erfolgende Rechnung eingezahlt. 

Die auf eigene Koften lernenden Schülerinnen er- 
halten ebenfalls Wohnung im Unftaltsgebäude, wofür 
20 Mark zu entrichten find. Sie erhalten biefelbe 
Beköftigung wie die übrigen Schülerinnen gegen Ent» 
richtung eines Verpflegungsgelves von 108 Marf pro 
Quartal. Für den Unterricht find 30 Marf preenume- 
rando zu zahlen. 

Sämmtlihe Schülerinnen werben beim Beginne 
bed Lehrcurfus einer Aufnahmepräfung unterworfen, 
Werden bei dieſer vie Regitimationspapiere der Schülerin 
oder die Dualification derſelben nicht für genügend 
ae jo wird bie Schülerin nicht zum Curſus 

en 


Eine jeve Schülerin, welde ſich beim Eintritt in 
den Lehrcurfus nicht im Befige Lehrbuches be⸗ 
findet, erhält dasſelbe auf eigene, refp. Gemeindeloften 

eliefert. Ebenfo belommen alle Schülerinnen bei ber 
Entfaffung ein Tagebuch und ein Inftrumentarium zus 
eftellt, wofür die Beträge den Schülerinnen, refp. 
Gemeiten, gegen Enbe des L us in Rechnung 
tfäafte werden be bem nen seleferin 
engerä en en bei bem neu 
— nur dann in — — 
———— 
us zur Reviſion und o 
andt werden. Caſſel den 7. Pen 1886. 
Regierung, Abtheilung des Innern, 


83 
262. _Zujemmenitellung ber im Jahre 1885 im Rep begixk Gaffel trichinds oder fnnig befunbenen Schweine, 
* 


a — db BE Se | 
| 3 Fre Behl Tzapı 
trigindfen defundenen | dt | per 
*— ee  Tamnigen Bemerkungen, 
= u. Ohmeine|,npenen] Sitlſch⸗ 


EEE 
in denen 





Amerifaniihe Flei * 





Sterlelshauſen .. 
20) Schlüdten.....| 656 8 — ER 


Mottgers .. . . j 
Schwarzenfeld . . 
Steinu ..... 


i — aren wurden im 
1} Gaffel (Stabtkreis) | 13301] 14 | Caſſel ...... 14 16 — nicht eingefüßrt 
2] Gaffel (Landkreis) | 13624] 15 | Waldau ..... 1 — 20 
Bettenhaufen ... 5 — — 
Niederzwehren . . 3 — — Desgleichen. 
Obervellmar ... 2 — — 
Nievervellmar .. 4 — — 
3] Eſchwege ..... 13421) 5 | Eſchwege ..... 2 — 6 
— 1 — — 
Lautenbach .. 1 — — 
Wannfried .... 1 — — 
4 —— 48771 — — — — — 
5| Sriglar . .....» 9086 — — — — — 
6 rg Stadt) . 4062] 4 um ER 4 — 8 
Fulda (Landge⸗ 10317 21Elters ...... 1 — 2 
meinven — nn 1 — — 
T| Gelnhaufen.... | 7741] 19Hättersroth. 1 — 9 
8) Gersfeld ..... 5118 — — Fleiſchbeſchauer 
9] Hanau ......] 19255 — — — 69 Trichinenbe⸗ 
10| Herefeld ..... 1 Hersfeld ..... — — 
11} Hofgeismar 11218] 2 —— — | 
genthal R — 
12] Homberg ..... 753500 1 Hemberg ..... — 
13] Hünfeld ... 7160| — = 
14| Kirchhain... . . 6123| — — 
15| Marburg..... | 12301) 1 edlem .. eo... — 
16| Melfungen ....| 9182| 8 enfungen .... — 
Melfungen .... — 
Spangenberg ... — 
17| Orb ol 9739 — — — 
18] Rinteln ..... 1334 2 | Kleinwieven — 
Rodenberg .... — 
19] Rotenburg.... 8741 5 | Sontra...... — 
Mündershaufen — 
2* 


Bus | | na bu Ib Dub ui. 690 80 Int U Iua e | www | |wuum | 
Yuelliallwlı II2li-l»l 1 laufen 8 - [| 


21| Schmalfalven... | 8979| 2 | Schmalfalven.. . ) 46| *)In 2 Servelats- 
Barchfeld — würften. 

22| Vöhl (AUmtsbezirt) | 169 — — 18 

23| Witz in... 95011 6Witzenhauſen ... 70 
Lichtenau..... — 
Biſchhauſen .... — 

24| Wolfpagen ....| 790 — — 48 

25| Ziegenhain ....| 9429| 2 | Neulirchen .... g 
Viengsberg . = 

Summa . |2306*0| 79 | 145 | 1734 


Caſſel ven 8. April 1886. Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern, 





3. Durchfehnitts : Berehnun 


Regierungs - 
der 
Warktorte. 
















AR. 
a, für 100 Kilogramm. 


.+ 13/38 









; 


ieh 14,59] 1441| 13/47 aulor 2003 34/56 








6911152411077 Eh 976 44135 


BERN NE. ZIEUF TIERE 


über die Markt» unb Labenpreife an den Garntfonsorten in bem 
irte Gaffel für den Monat März 1886. 







‚Brei 


7 














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Il 288 * —* 


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6159 tam 102 25'22 
! 
1/10] 1174| 2102| alts 









52] 32! slarlzulio2o] soglıolııl 7127 
* #05] 5ige| alas] uiel vee ⸗ 





4 














Bezeichnung Er 
der Mebl. @erften- Kb 
Mei Ro en en 
Martt-Orte. (gr 4 Im 4 [Oraupel@rüge.| zrüge, 
LFI FILE FELL BEIGE) 
1 Caſſel —— TE us 26 — — 60 ai 4 
H lat oo 200. en 23 — wg 401 — 140 
3 ⸗—222 —— 26 zur m 56 —* 50 
I) . er. + — 40 en — 64 Zur 56 
5 .. .+ — 30 — — 48 — 36 
6 ciemar.... ——* 32 sn — 50 —— 40 
7 U » » + — 35 — — 50 — for 
Rotenbdurg.... — 28 — = 40 u 50 
Summa . 2. 1|91f 4108| 3 16 1) — 
51-1857 —150 


Duräfepnittspreis | - 130] — 221 — 
Gaffel am 9. April 1R86. 


264. Der Herr Ober-Präfivent hat zu der von dem 
Vorſtande des Vereins für Geflügelzucht zu Marburg 
gelegentlich feiner diesjährigen ————— 
während der Zeit vom 28. bis 30 Mai d. J. beab 
en Berloofung von muftergültigen und eblen 
erftämmen, Tauben ꝛc. vie Genehmigung ertheilt. 
Der Vertrieb der Loofe, deren micht mehr als 
3000 Stück & 50 Pfg. ansgegeben werden dürfen, 
bleibt auf ten Umfang der Kreife Marburg, Kirchhain, 
Homberg, Frankenberg und Bievenfopf bes 
Ihräntt. Caſſel den 8. April 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
265. Der Herr Minifter des Innern hat dem land⸗ 
fhaftlichen Bezirksvereine zu Mannheim und bem 
Badifchen Rennverein daſelbſt bie Erlaubniß ertheitt, 
der Ausfpielung von Pferden, Rindvieh und gewerb- 
Üihen Gegenftänven, welche die genannten Vereine in 
bindung mit dem am 2., 3. und 4, Mai d. 98, 








pro 1 filogramm 


Rafer 


Reis, J 
apa, | gelber 
Wr Java. mittie- gebrann 
rer, ter). 


MA DA.) 


23535552 |» 


0 
40 
30 
40 
40 





823311518 





ala] 4 15 ab alıslıı 
— 41- |52| 2/34] 3]o2]| 1\a0] - |19 
Möniglihe Regierung, Wblbeilung des Innern. 


in Mannheim abzubaltenden Haupt-Pferde- und Rind» 
viehmarfte zu veranftalten beabfichtigen, auch in dem 
füplichen Theile ver Provinz Heffen-Naffau, und zwar 
in den Kreifen Hanau, Gelnhaujen, Schlüchtern, Ziegen- 
bain, Kirchhain und Marburg des bdiesfeitigen Negie- 
rungsbezirks, ſowie im Regierungsbezirt Wiesbaden, 
Looſe zu vertreiben. 

Die betreffenden VBerwaltungs- und Polizeibehörden 
unſeres Bezirks werben hiervon mit der Veranlaffung 
in Kenntniß geſetzt, dafür Sorge zu tragen, daß dem 
Bertriebe der qu Loofe ein Hinberniß nicht entgegen» 
gefegt wird. Gaffel ven 8, April 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
266. Bolizeis Berardnung. — Auf Grund bes 
8. 11 der Berorbnung vom 20. September 1867 über 
die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes⸗ 
teilen wird hierdurch für den Umfang unferes Regies 
rungsbezirkes Folgenves angeorbnet: 














"7 - 


Ginziger Paragraph. 

Die Begleit-Fommandos militairifcher Pulvertrans- 
porte haben behufs Verhütung der Gefährbung ber 
Transporte die ihnen begegnenden Wagenführer, Schiffs» 
führer, Reiter und fonjtigen Perfonen zu ben je nad 
Umftinden erforberlichen Handlungen oder Unterlaffungen 
— in®befondere zu langjamem Borbeipaffiren oder Aus» 
weichen, zum Unterlaffen von ZTabadrauden, zum Aus- 
Löfchen von Feuer — aufzuforbern, 

Wer folcher Aufforderung nicht ungefäumt Folge 
feiftet, wird — unbefchabet des nöthigenfalls zur Ans 
wendung zu bringenvden unmittelbaren Zwanges — nach 
8. 367 Nr. 5 des Strafgefegbuches beftraft. 

Caſſel ven 8. April 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
Bacauzen. 
267. Die Pfarrſtelle zu Netra in der Claſſe Eſch— 
wege iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen Inhabers 
erledigt. Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre 
Meldungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes 
ihres Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzu⸗ 
reichen. Caſſel ven 2. Upril 1886. _ 
Königliches Conſiſtorium. Weyraud, 
268. Die zweite Pfarrftelle zu Gelnhauſen ift in 
Folge Ablebens ihres bisherigen Inhabers erlebigt. 

Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel- 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres 
Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen ander einzureichen. 

Caſſel ven 5. April 1886, 

Königliches Eonfiftorium. Weyraud. 

269. Die katholifhe Schulftelle zu Großentaft, 
mit welcher neben freier Wohnung und Feuerung ein 
Einfommen von 840 ME. verbunden ift, wird in Folge 
Benfionirung des jegigen Stelleninhabers am 1. Mai 
d. 3. vacant. Bewerber um bie Stelle wollen ihre 
mit ben erforberlihen Zeugniffen verfehenen Meldungs⸗ 
gef innerhalb 14 Tagen an ven Königlichen 
Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Bilgrim zu Großen- 
taft, oder an den Unterzeichneten einreichen. 

Hünfelo den 2. April 1886, 

Der Königliche Schulvorftand von Großentaft. 

von Wegnern, Landrath. 

270. Die katholifhe Schulftelle zu Weyhers, beren 
jährliches Einfommen neben freier Wohnung, jeboch 
einfchließlich einer Entihäpigung von 90 Mark für 
freie Fenerung, 990 Mark beträgt, ift im Folge Tod 
des feitherigen Inhabers vom 25. Februar d. I. ab 
vacant. Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen 
Gefuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß ver erforber- 
lichen Zeugniffe bei vem Königlichen eg hang ara 

ern Pfarrer Werner zu Seen, ober bei bem 
— anbringen. Gersfeld ben 7. April 1886. 

Der Königliche Schulvorftand. Kreleler, 


Berfonal = Chronit. 

Berftorben: ver Salinen » Director, Bergrath 
Schaeffer zu Sooben. 

Verſetzt: ver Schichtmeifter und Secretair Müller 
zu rg als Kaffenrendant an das Salzamt 
zu Sooden umd 

der Werts - Aififtent Gerke zu St. Andreasberg 
unter Uebertragung ver Kaffen- Rendanten » Gefchäfte 
an bie Berginjpection zu Habichtswald. 


Dem Kreis» Phhjifus Dr. Schneider in Fulda 
ift die nachgefuchte Entlaffung aus dem Staatspienfte 
erteilt und vorläufig die commiffartfche Fortführung 
ber Bonfikats + Gefchähte bes Kreiſes Fulda übertragen 
worben. 


Ernannt: der an die Königliche Generallommiffion 
zu Gajjel als Mitglied des Kollegiums verfegte bis⸗ 
berige Regierungs » Affefjor Walpheder, früher zu 
Göttingen, Allerhöchſten Orts zum Regierungsrath. 


Des Kaifers und Könige Majeftät haben dem Nent- 
meifter, Rechnungsrath Menfing zu Rinteln bei feinem 
Ausfcheiden aus dem Staatsvienfte den Rothen Abler- 
Orden Ar Claſſe zu verleihen geruht. 


In den Rubeftand verjegt: der Dirigent und Ifte 
Arzt Dr. Kind bei dem Yanpfranfenhaufe zu Fulda; 

ber Injpector Scheffer und ver Gegenfchreiber 
Fingerling bei dem Landeshospitale zu Merrhaufen; 

ber Rentmeifter Röth bei dem Landeshospitale zu 
Haina und 

ver WegebausAuffeher Flügel zu Hünfeld. 

Ernaunt: der Kreisphyſikus Dr. 3. Schneider 
u Fulda zum Dirigenten und Iften Arzt des Land⸗ 

anfenbaufes bafelbit; 

ber practifhe Arzt Dr. Kortum zum Dirigenten 
und Arzt, ver Secretar ꝛc. Rohde zum Infpector und 
der Bürenubeamie Mette zum Secretar und Gon- 
troleur des Landeshospitals Merrhaufen; 

ber Secretariatsgehülfe Schild zum Rentmeifter 
bes Landeshospitald zu Haina und 

der Secretariatsgehülfe Roß zum Secretar und 
Controleur bei der nheil» Anftalt zu Marburg. 

Berfegt: die Wegeban-Auffeher Henfell von 


Iſtha nah Volkmarſen und Kuhnert von Hersfelo 


nad Hünfeld. 
An Stelle des verftorbenen Bürgermeifters Heufer 
zu Robenberg ift der jegige Bürgermeifter Brandt 


bafelbft zum Stanpesbeamten für ven vafigen Stanbes- 
amtöbezirf ernannt worben. 

Der Regierungs » Secretair Gottlob Hei 
Marnig tritt 1. Yuli d. 9, unter 
der gefeglichen in ben Rubeftaub, 


Earl 


Hierzu als Beilage der Deffeniliche Anzeiger Rr. 29, 
Raum einer — 
(Iufertionsgeblühren file ben ae 2 Denen 10 mega Delagsblätten für 4 uub 4 Bogen 5 
Rebigirt bei Rünigfidher 


Regierung, 


Caſſel. — Gehrndt im der Sof⸗ und WailenfaussBudpruderei 





tät 


der Königlihen Regierung zu Enffel. 


N 20. 


Inhalt des Reichs-Geſetzblattes. 

Die Nummer 7 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 31. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1641 das Geſetz, betreffend die Feftftellung 
eined Nachtrags zum Reichshaushalts - Etat für das 
Etatsjahr 1886/87. Vom 26. März 1886; und unter 

Nr. 1642 das Geſetz, betreffend die Heranziehung 
von Militairperfonen zu den Gemeindeabgaben. Bom 
28. März 1886. 

Die Nummer 8 des Reichd-Gefekblattes, welche 
vom 10. April 1886 ab in Berlin zur Wusgabe ges 
fangte, enthält unter 

Nr. 1643 das Gefeg, beireffend die Ausprägung 
einer Nidelmünze zu zwanzig Pfennig. Vom 1, April 
1886; unter 

Nr. 1644 das Gefek, betreffend die Erhebung einer 
Schifffahrtsabgabe auf ber Unterweſer. Vom 5ten 
April 1886; und unter 

Nr. 1645 die Bekanntmachung, beireffend eine Ab- 
änderung des BVerzeichnifjes der gewerblichen Anlagen, 
welche einer befonderen Genehmigung bedürfen. Vom 
1, April 1886. 


Fuhalt der Gefekfammiung für die Königlichen 
Preußiſchen Staaten. 

Die Nummer 8 ber Gefeg- Sammlung, welche 
vom 30. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
fangte, enthält unter 

Nr. 9112 das Geſetz, betreffend die anderweite 
Feſtſtellung des Gejchäftsbereiches mehrerer fommunals 
ftänbifcher Anftalten in der Provinz Heſſen-Naſſau. 
Bom 26. März 1886, 

‘ Die Nummer 9 der Gefeg-Sammlung, welche vom 
1. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 
enthält unter 

Nr. 9113 das Gefek, betreffend die Feftftellung 
des Staatshaushalts- Etats für das Jahr vom Iſten 
April 1886/87. Vom 31. März 1886; und unter 

Nr. 9114 das Gefeg, betreffend Die Ergänzung ber 
Einnahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr 
vom 1. April 1886/87. Vom 31, März 1886. 

Die Nummer 10 ber Gefeg- Sammlung, welche 
vom 7. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9115 das Gefeg, betreffend bie SKirchenver- 
falfung ver evangelifchen Kirche im Bezirk des Kon⸗ 
ſiſtoriums zu Gaffel Vom 19. März 1886; unter 

Nr. 9116 die Verfügung des Juftiz-Minifters, bes 





Ausgegeben Mittwoch den 21. April, 


1886. 


treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
bes Bezirks des Amtsgerichts Flensburg. Vom 24ften 
März 1886; und unter 

Nr. 9117 die Verfügung. des Yuftiz-Minifters, be— 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
der Bezirke der Amtsgerichte Hildesheim und Lüchow. 
Vom 29. März; 1886. 


—— — — 
Kaiſerl. und Königl. Centralb 


271. Lifte der im Laufe des Etatéjahres 1885/86 
der Gontrofle ber Staatöpapiere als aufgerufen unb ge- 
richtlich für Araftlos erklärt nachgewiefenen Staats- und 
Reichsſchuldurkunden. 
J. Staatsſchuldſcheine. 
Lit. F. Nr. 148264 über 100 Thlr. 
» F. = 18265 -» 10 ⸗ 
U. Staats-Prümienanleihe von 1855. 
Ser. 307 Nr. 30674 über 100 Thlr. 
II. Conſolidirte 44procentige Staatsanleihe. 
Lit. E. Nr. 93987 über 100 Thlr. - 
» F. » 105897 =» 50 ⸗ 
IV. Gonfolidirte Aprocentige Staatsanleihe. 
Lit. F. Wr. 5896 über 200 Mark 
. . » 5897 - 200 = 





5 5898 = 2W = 
5 258358 - 200 = 
s 313l4 - 200 = 
» F. » 31315 - 200 = 
V. Stammaftie der Niederfchlefijc- 
Märkiſchen Eifenbahn. 
Nr. 76542 über 100 Thlr. 
VL Prioritätsobligationen der Nieder» 
ſchleſiſch-Märkiſchen Eiſenbahn. 
Ser, III. Nr. 18370 über 100 Thlr. 
» III. » 21669 - 100 = 
VO. Bormals Kurheſſiſche Prämienanleihe 
von 1845. 
Ser. 1887 Nr. 47166 über 40 Thlr. 
VIII. Bormals Nafjauifhe Prämienanleihe 
von 1837. 
Nr. 41811 über 25 Gld. 
IX. Reihsanleihe von 1877. 
Lit. B. Nr. 3677 über 2000 Mark 
» C. » 11618 » 1000 » 
X. Reihsanleihe von 1878, 
Lit. A. Nr. 946 über 5000 Marf 
» D. » 1998 » 500 » 


“u % 


ee 





XI. Reichsanleihe von 1879. 
Lit. R. Nr. 3845 über 2000 Mart 


» E. » 8665 »- 200 = 
s E. » 8666 -» 200 » 
E. ⸗ 8 667 * 200 = 


Berlin ben 3. April 1886, 

Königlihe Kontrolle ver Staatspapiere. 
272. Der zeitweilig eingeftellt gewefene Poftans 
weifungsverfehr mit Bulgarien wird vom 15. 
April ab wieder eröffnet. Poftanweifungen nach 
Bulgarien werben daher von den Poftantalten von 
dem genannten Tage ab —— — 

Berlin W. ven 13. April 1 
Der Staatsfecretair des eich6»Boftastt, 
In Bertr.: Sachſe. 
a en und Belauntmahungen der 
273. 


en Provinzial⸗ Behörden, 

Wir man hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, 
daß die Steuer-Receptur zu Vöhl im Bezirke des 
Haupt-Steuer-Amtes zu Marburg vom Iſten d. Mis. 
ab in ein Steuer-Amt II, * umgewandelt worden 
iſt. Caſſel den 16. April 1886. 

Königliche Provinzial-Steuer-Direction. 
Beroronuugen und en ber 


en 
* en 
274. Des Königs ne haben mittelft Allerhöchſter 
Orbre vom 30ſten v. Mis, dem Comité für vie auf 


dem Viehmarkte zu Arolfen ſtattfindende Verlooſung 
und Prämirung von Vieh die Erlaubniß zu ertheilen 
geruht, zu der DVerloofung von Vieh, Wirthichafts- 
und Haushaltungsgeräthen, welche basjelbe bei Gelegen- 
heit des diesjährigen, am 4. und 5, Auguſt dafelbft 
abzubhaltenden Viehmarttes mit Genehmigung des Fürft- 
lihen Lanbesbirectors zu veranftalten beabjichtigt, bie 
Looſe auch in bem biesfeitigen Staatögebiete, und zwar 
in den reifen Warburg und Büren (Regierungsbezirk 
Minden), Caſſel (Stadt- und Land-), Hofgeismar, 
Wolfhagen, Friglar und Frankenberg, fowie Brilon 
(Regierungsbezirk Arnsberg) zu vertreiben. 

Die Verwaltungs» und Polizei» Behörden unferes 
Bezirks haben dafür Sorge zu fragen, daß ber Ber- 
trieb der Loofe in den oben näher bezeichneten Streifen 
bes diesſeitigen Regierungsbezirls nicht beanftandet 
werbe. Gajjel ven 15. April 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
275. Der Herr Minifter des Innern hat unterm 
4. Upril er. der Direction der Diakoniffen-Anftalt zu 
Kaiſerswerth gejtattet, zum Bejten der gedachten Anftalt 
im Laufe dieſes Jahres eine Ausfpielung beweglicher 
Gegenſtände zu veranftalten und bie zu derſelben aus- 
zugebenden 13000 Looſe & 50 Pf. im ganzen Bereiche 
der Monarchie zu vertreiben, 

Gaffel ven 14. April 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
276, Der Herr Minifter des Innern hat dem BVer- 
eine für Hindernißrennen zu Berlin unterm 2ten d. Mts. 
die Erlaubniß ertheilt, zu ber in diefem Jahre von 
ihm zu veranftaltenben öffentlichen Verlooſung von 


Pferden, Equipagen :c. an Stelle ver vom genännten 
ven Minifter genehmigten 150 000 Looſe A 3 Mark 

eine dem Gefammtbetrage von 450000 Mark ent» 
fprechende Anzahl Loofe à 2 Dart (225000 Stüd) 
auszugeben und bie Verlooſung ftatt in einer Serie 
im April in zwei Serien im Juni und October vor« 
zunehmen, was im ae an unfere Belanutmachuug 
vom 15. December v. — veröffentlicht wird. 

Gaffel ven 14. Cr 
Königlihe Regierung, Akteitung bed Innern, 


277. Nachweiſnuung ber gemäß des 8. 9 Nr. 3 


bes Geſetzes über die Natural» Leiftungen für bie be 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 
für die Lieferungd-DVerbände des NRegierungsbezirfs 
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche fir bie 
Vergütung der verabreichten Fourage pro Monat 
März 1886 maßgebend find. 
















. ; ittspreis 
Bezeichnung Durchſcynittop 
des Lieferungs⸗ Pro Gentwer 
verbanbes, 








HHUODUNDNDNDODHHNDWDNMHMID 
ISSSEREIIIISTTEEFER| | 





Gemäß des passus 6 alin. 5 ber Inftruction zur 
Ausführung des obengebachten Gefeges vom 2. Sep⸗ 
tember 1875 werben die vorſtehenden Durchſchnitts⸗ 
preife hiermit zur y — Kenntniß gebracht. 

Gafjel ven 19. April 1886, 

Königlide Regierung, Abtheilung bes Innern. 
278. Nach einer Mittgeilung des Herrn Minifters 
der — Angelegenheiten iſt der Kaufmann 
Joſeph Kopp u Frankfurt a/M. zum Konſul für den 
Freiftaat Eofta-Rica in Frankfurt a/M. ernannt worben. 

Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß, 





damit verfelbe in feiner gedachten Amtseigenjchaft an- 
efannt: und zugelaffen wird, 
Eafjel ven 15. April 1886. 
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern. 
279. Die Seigeft ten revidirten Statuten ber Schwei- 
/ yerifchen Rentenanftalt zu Zürih, das Dekret des 
Schweizerifchen Bunvesrathes vom 15. December v. 9. 
und bie Genehmigungs Urkunde des Herrn Minifters 
des Innern vom 6. Januar d. 9. werben hierdurch 
veröffentlicht. 
affel den 14. April 1886, 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
und 


icher und Röniglicher Be 
2830. Die nächte Prüfung für Hufſchmiede (ſ. Gefeg 
vom 18. Suni 1884) fol am Mittwoch den 2Bften 
Yuni d. J., Vormittags 8 Uhr, in der Werfftätte 
des Schmiebemeifters Wilhelm Schädla am Grün 
bierfelbft abgehalten werven. 

Die Meldungen zu der Prüfung find minbeftens 
vier Wochen vorher unter Einreihung eines Geburts- 
{deines und etwaiger Zeugniffe über bie erlangte 
technische Ausbildung, jowie unter Einfenbung ber 
Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an ven unterzeichneten 
Vorfigenben zu richten. 

Das erforverliche Handwerkszeug hat der Prüfling 
jelbſt mitzubringen, 

Zum Anfchaffen und fleifigen Stubium wird Den- 
jenigen, welche die Prüfung ablegen wollen: Anleitung 
3 Beſtehen der Hufſchmiedeprüfung von Profeſſor 

r. Möller, Berlin bei Paul Parey, Preis 1 Mark, 
hiermit ganz befonbers empfohlen. 

Marburg ven 16, Upril 1886. 

Der Borfigende der Prüfungs⸗Commiſſion. 
Kümmell, König. Kreisihierarzt. 
en des Landes= Directors. 
BL Im der Anlage bringe ich die Verwaltungs» 
/ Exrgebniffe der Heffiihen Branbverficherungs - Anftalt 
vom Jahre 1883 nach erfclgter Prüfung der Jahres» 
Rehnung zur öffentlichen Kenntniß. 

Eafjel am 9. April 1886. 

Der Lanbes:-Director. J. V.: Dr. Knorz. 


Bacanzen. 
282. Geeignete Bewerber um bie in Folge Ablebens 
ihres feitherigen Inhabers vacant geworbene Pfarrtelle 
zu Kilianftäpten in ber Claſſe Winbeden werben 
veranlaft, ihre Meldungsgefuche unter Beifügung eines 
Zeugnifes ihres Clafjenvorftandes binnen 4 Wochen 
anber einzureichen. 
Gaffel ven 8. April 1886, 
Königliches Eonfiftorium. Weyhrauch. 

288. Die Yehrerftelle zu Wellerode, mit welcher 
ein Einkommen von jährlich 810 Mark nebft freier 
Vohnung und 90 Mark für Fenerung verbunden ift, 
ill mit dem 1. Mai er. anbertveit befegt werben. 
Bewerber um biefelbe wollen ihre mit ben nöthigen 
Zeugniſſen verfehenen Meldungsgefuche an den Lotal- 
ſchulinſpector, Herrn Pfarrer Schumann zu Crum⸗ 


bad, ber auch über die bier vorliegenven befonberen 
Berhältniffe Aufſchluß geben wird, binnen 14 Tagen 
einreichen. Gafjel am 6. April 1886. 
Der Landrath Dörnberg. 
254. Bewerber um bie mit dem 1. Mai er. vacant 
werdende Schulftelle Ledringhaufen, mit welcher 
ein jährliches Ginfommen von 780 Mark neben freier 
Wohnung und Feuerung verbunden ift, wollen ihre 
Meldungsgefuhe an ben Lofaljchulinfpector, Herrn 
Pfarrer Röttcher zu Ledringhaufen, over an ben 
Unterzeichneten einreichen. 
Wolfhagen am 16. April 1886. 
Der Königlide Schulvorftand. 
v. Buttlar, Landrath. 
285. Die Unterzeichnete ſucht auf Mitte Mai oder 
längftens zum 1. Juni er. einen tüchtigen, gut 
empfohlenen Gehülfen. 
Fulda den 14, April 1886, 
Königliche Steuer- und Forjtlafje II. 
286. Die Stelle eines ftäbtifchen Forftanfiehers, 
mit welcher neben freier Wohnung ein Gehalt von 
288 Mark jährlich verbunden ift, ift vacant und foll 
wieder bejegt werben. 

Givilverforgungsberechtigte Militair⸗ Anwärter werden 
aufgeforbert, jich innerhalb dreimonatlicher Frift unter 
Vorlage ihres Eivilverforgungsfcheins und Nachweifes 
über Befähigung und moralijche Führung um die ge— 
nannte Stelle dahier zu bewerben. 

Ziegenhain am 16. April 1886. 
Der Bürgermeifter Dreydorff. 


Berjonal = Chronit, 

Der frühere Speiallommifjarius zu Norbhaufen, 
Defonomielommiffions - Rath Martineit ift in das 
Collegium der Königlichen Generallommiffion zu Caſſel 
als auferetatsmäßiges Mitglied verfegt. Zu ber am 
1. April d. 3. ins Leben getretenen Königlichen General» 
fommiffion zu Düffelvorf find verfegt: das feitherige 
Mitglied des Gollegiums der Königlichen Generalkom— 
mifjion zu Gafjel, Regierungs- und Landesökonomie⸗ 
rath von Baumbach-Amönau, ber bei vorgenannten 
GEollegium behufs Ausbildung zum Speziallommifjar 
bejchäftigte Regierungs » Affeffor Pfeffer von Salo- 
mon J., der Bermejjungs-Revifor Rudvefchel unter 
Ernennung zum Bermeffungs-Infpector und ver General» 
fommiffions » Büreau » Affiftent Maciejewsli. Die 
Beamten ber feither zum Reſſort ber Königlichen General: 
fommiffion zu Caſſel gehörigen Speziallommiffion Weglar, 
nämlich ver Regierungs-Aſſeſſor Boedefer und bie 
Landmeſſer Sames, Andre und Friedel find vom 
1, April d. 3. ab unter Beibehaltung ihres bisherigen 
Wohnfiges in Wetzlar ber Königlichen Generalfont- 
miffion zu Düffelporf überwiefen. Ferner ift das bie- 
berige Mitglied des Collegiums ber Königlichen General» 
fommiffion zu Caſſel, Regierungs-Rath Sad 8 in gleicher 
Eigenihaft an die Königlihe Generallommifftion zu 
Münfter i/W., der Landmeſſer Woermann von Caſſel 
an die Königliche Speziallommiffion zu Bückeburg, der 


Landmeſſer Meder von Eaffel an die Königliche Spezial« 
fommiffion zu Wolfhagen, der Landmeſſer Pfeiffer 
von Gaffel an die Königlihe Speziallommiffion in 
Büdeburg, der Landmeffer Yanger von ber Königlichen 
Speziallommiffion zu Efchwege und ber Lanbmefjer 
Wittner von der Königlihen Speziallommiffion zu 
Marburg in das geodätifch-technifche Büreau der König« 
lihen Generaltommiffion zu Gafjel und enplich bie 
Lanrmeffer Ullrich I: und Deubel von Gaffel an 
die Königliche Speziallommiffion I. zu Hersfeld ver- 
ſetzt. Der Bermejjungs-Revifor Weitemeyer zu 
Rinteln ift unter Beibehaltung feines vermaligen Wohn- 
figes der Königlichen Speziallommiffion in Rodenberg 
überwiefen., Der frühere Feldwebel im 3. Heffifchen 
Infanterie-Regiment Nr. 83 Brender ift als Büreau- 
Diätar und der frühere Protofollführer Walther als 
Givil-Supernumerar von der Königlichen Generallom- 
miffion zu Caſſel angenommen worden, 


Der Landmeſſer Bernhard Hubert Wittfchier zu 
Caſſel ift zum Vermeſſungs-Reviſor ernannt worben, 

Berfegt: ver Gerichtsjchreiber, Secretair Knorz 
in Lichtenau an das Amtsgericht in Schmalfalven, 

ber Gerichtspiener Moege in Homberg an das 
Amtsgericht in Netra. 

Ernannt: die Referendare Dr. Bartels II und 
Köhler zu Gerichtsaſſeſſoren, 

ber Gerichtsfchreiber, Secretaiv Weigel in Bergen 
zum Gerichtsfchreiber bei dem Dberlandesgericht in 
Caſſel mit der Funktion ald Buchhalter bei der Juſtiz— 
hauptkaſſe daſelbſt, 

der etatsmäßige Gerichtsſchreibergehülfe, Aſſiſtent 
Röſſing in Fulda zum Gerichtsſchreiber in Biedenkopf. 

Berliehen: dem Gefangenaufſeher Kircher bei dem 
Gerichtsgefängniß in Hanau bei ſeinem Uebertritt in 
den Ruheſtand das Allgemeine Ehrenzeichen. 


Geſtorben: der Notar, Juſtizrath Julius Gott— 
fried Theodor Dunker in Rinteln. 


94 


Beſtellt: der past. extr. Guſtav Falke aus Rehren 
zum Verweſer ber Pfarrei Spedswinfel, Clafje Kirch- 
bain, und 

ber past, extr. Anton Maus zum Berwefer ver 
Pfarrei Bottenborf, Iutherifche Claſſe Frankenberg. 


Der bisherige Civil-Supernumerar Chriftoph Koch 
ift zum Secretariats- Affiftenten bei der Königlichen 
Regierung zu Caffel ernannt worben, 


Der hieſige Regierungs - Hauptlafjen - Aififtent 
Salomon ijt umter Beförberung zum WRegierungs- 
Hauptlaffen-Buchhalter an die Regierungs - Hauptkaffe 
zu Danzig verfegt worben. 


Der bisherige Büreau-Hülfsarbeiter Caspar Bloe- 
macher ift zum Kaffen-Wififtenten bei ver Königlichen 
Regierungs-Hauptkaffe zu Caſſel ernannt worden. 


Der Katafter - Secretair Lammert ift zum 1ften 
Mai d. 3. von Caſſel nah Münfter und der Satajter- 
Kontroleur Trappmann unter Ernennung zum Katajter- 
Secretair von Yüdinghaufen nach Caffel verfegt. 


Der practifche Arzt Otto Schloth aus Norbheim 
hat fih in Wabern niebvergelaffen. 


Der practifche Arzt Dr. Bode hat ſich in Spangen- 
berg niebergelafjen. 


Der Apotheler Brand bat vie Franffche Apo— 
thefe in Wigenhaufen übernommen. 


Der Apotheker Dr, Burdharbt zu Rinteln hat 
die Verwaltung feiner Apothefe daſelbſt wieder über- 
nommen, 





Se. Majeftät der Kaiſer und König haben dem 
Schäfer Peter Hilarius Schmitt zu Domaine Neuen- 
berg, Kreiſes Fulda, das Allgemeine Ghrenzeichen zu 
verleihen geruht. 


Hterzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 31. 


(Iufertiousgebügren fir ben Raum einer et 883 — — Belagablutter für $ mb $ Bogen 5 


Rebigirt bei Königliher Regierung, 
Gaffel. — Gedrudt in ber Sof⸗ und Waiſeunhaue⸗Buqchdruderei. 


Beilage 


zum Amtsblatt 





Der Schweizerifche Bundesrath 


— als geſetzliche Auffichtsbehörde — 
erflärt, 


baß bie am 20. Mai 1885 revibirten Statuten ber Echweigerifchen Rentenanftalt nad) ſchweizeriſchem Obligationen: 
recht in Kraft beftehen. 


Bern, den 15. Dezember 1885. 


Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: 
Der Bundespräfident 
sig, Schenk. 


Der Kanzler der Eidgenoflenihaft: 
{L. 8. sig. Ringier 


Ministerium des Innern. 


Da angeheftelen, unter dem 15. Dezember 1885 von dem Schweizeriſchen Bunbesrathe 
zu Bern als zu Hecht beſtehend anerkannten revidirten Statuten der 


Shhweizerifchen Kentenankalt zu Süric, 


welde an bie Stelle ber revibirten Statuten vom Jahre 1879 treten, wirb bie in ber Ronzeffion 


zum Gefcäftsbetriebe in Preußen vom a en vorbehaliene Genehmigung bier: 
durch ertheilt. 


Berlin, 6. Januar 1886, 





Der Minifter des Innern: 


Im Auftrage: 
Genehmigungsnrfunde, (8) gr. vom Zastrow., 
I. A. 10562. 





Statuten der Schweizerifcen Rentenanftalt zu Zürich. 
A. Organifation. 

$ 1. Die Schweizerifche Rentenanftalt, gegründet 1857 und auf Gegenfeitigfeit beruhend, hat ben 
Zwei, Verfiherungen auf menſchliches Leben abzuſchließen. 

82. Die Schweizerifhe Rentenanftalt hat ihren Sig und Gerichtsftand in Zürid. 

Sie wird nad außen durch ihren Direktor vertreten. 

83. Die Verfiherten werden je alle drei Jahre im Mai zu einer Generalverfammlung ein: 
berufen; außerordentlich, wenn ber Auffichtsrath es bejchließt oder mindeftens ein Zehntel der Verficherten es verlangt. 

Der Präfident des Auffichtsrathes leitet die Generalverfammlung und beftellt das Bureau für 
Protofollführung und Stimmenzählung. 
5. Jeder anmwefende Berficherte hat 1 Stimme; Niemand darf für fih und Andere mehr als 
10 Stimmen geltend machen. 

Die Verfammlung ift beſchlußfähig, wenn mindeftens 200 Stimmen vertreten find. 

Die Beihlüffe und Wahlen ($ 6, a—c) erfolgen mit Stimmenmehrheit; bei gleichen Stimmen ent: 
fcheibet ber Präfident. 

6. Bei Eröffnung einer ordentlihen Generalverfammlung ift vom Auffichtsrathe zunächſt Bericht 

zu erftatten über ben Stand und Gang der Rentenanftalt. 

Sodann fommen der Generalverfammlung zu: 

a) die Wahl der Mitglieder in den Auffichtsrath, aus ber Zahl der BVerficherten, fowie die Be: 
ftätigung ber Erjagmwahlen ($ 11, g); 

b) die Entſcheidung über Vorlagen und Anträge des Auffichtsrathes; 

ce) die Genehmigung der vom Auffihtsrathe vorgelegten Abänderungen ber Statuten. 

8 7. In der Generalverfammlung fönnen feine anderen als die vom Auffichtsrath auf die Tages: 
ordnung gefegten und in der öffentlihen Einladung bezeichneten Traktanden behandelt werben. 

Anregungen von Berficherten müflen, um in der Generalverfammlung behandelt werben zu können, 
fpäteftens bis Ende März fchriftlih dem Auffichtsrath eingereicht werben, ber biefelben zu prüfen und mit 
feinen Anträgen der Generalverfammlung vorzulegen hat. 

8 8. Der Auffichtsrath befteht aus 25 Mitgliedern ($ 6, a). Alle drei Jahre treten je 5 biefer 
Mitglieder, wieder wählbar, aus. 

Der Auffichtsrath wählt feinen Präfidenten und Vicepräſidenten aus feiner Mitte. 

Er entiheidet mit Mehrheit der Stimmen, in Anweſenheit von mindeftens 15 Mitgliedern. 

Die Vollziehung feiner Schlußnahmen gefchieht durch den Direktor, welcher den Sigungen des Auffichts: 
raihes mit berathender Stimme beimohnt. 

$ 9. Der Auffichtsrath jegt feine regelmäßigen Sigungen feit, und verfammelt fi außerordentlich, 
wenn ber Präfident oder mindeftens fünf Mitglieder oder der Direftor es verlangen. 

$ 10. Der Auflichtsrath Hat im Allgemeinen die gefammte Gefhäftsführung zu überwachen und 
bezeichnet aus feiner Mitte, je auf drei Jahre: 

a) zwei Mitglieder (nebſt Stellvertretern), die als Rehnungsreviforen die Buchhaltung und 
Kaſſe zu fontroliren und die nähere Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen haben; 

b) zwei andere Mitglieder (nebft Stellvertretern), die ben Archivbeſtand der MWerthichriften zu 
fontroliren haben und als Beiliger mit dem Direktor die Anleihelommiffion bilden, welde 
die Kapitalanlagen nur mit Einftimmigfeit bewilligen fann. 

Die vier vorbezeichneten Mitglieder zufammen bilden unter dem Vorſitze des Präfibenten bes 
Auffihtsrathes den Ausſchuß, der in Verbindung mit dem Direktor alle Traktanden für den Auffichtsrath 
vorzuberathen und fie ihm mit beftimmten Anträgen vorzulegen hat. 

8 11. Dem Auffichtsrathe fommen im Weiteren zu: 

a) die Ernennung bes Direftionsbureau ($ 12), fowie der Stellvertreter, und bie Feftfegung ihrer 
Bedingungen durch Vertrag; 

b) ber Erlaß eines Neglements für das Direftionsbureau ($ 12); 

ce) bie allgemeinen Beftimmungen über Kapitalanlagen, wobei die Anlagen auf inländiihe Sicher— 
heiten die Regel bilden follen; die Vorjchriften über Aufbewahrung ber Werthichriften und 
Unterzeihnung ber Kafjaverfügungen; 

d) die Genehmigung der Anträge bes Direktors über territoriale Ausdehnung bes Gefchäftsbetriebes, 
über Feltfegung der eigenen Marima ber Berfiherungen, über Abänderung von Tarifen und über 
etwaige Einführung weiterer Modalitäten für die Austheilung ber Ueberſchüſſe (85 15, 25 und 35); 





e) bie Genehmigung bes von ber Direftion gefertigten und vom Ausſchuſſe geprüften Jahres» 
berichtes fammt Rechnung; s 
f) die näheren Vorfchriften für Einberufung, Ort und Leitung der Generalverfammlung, fowie für 
bie ihr zuftehenden Wahlen; 
g) bie Erſatzwahl von Mitgliedern des Auffichtsrathes, bie während eines Trienniums ausſcheiden, 
welche Wahlen der Beftätigung der nächitfolgenden Generalverfammlung bedürfen ($ 6, a); 
h) bie Vorlagen betreffend Abänderung ber Statuten ($ 6, ec); 
i) bie Beftimmung der Remuneration für die Mitglieder des Auffichtsrathes. 
12. Das Direftionsbureau befteht aus: 
a) dem Direktor; er leitet die Verwaltung ber Nentenanftalt, ordnet die Funktionen der Beamten 
und ernennt die Bureaugehilfen und Agenten. 
Der Direktor führt, abgefehen von ben Fällen in $ 11, ce und 19, bie alleinige Unterfchrift 
für die Rentenanftalt ($ 2). 
In Verhinderung bes Direktors amtet fein Stellvertreter; 
b) dem Verwalter; er beforgt bie bemilligten Kapitalanlagen ($ 10, b), die Zinsbezüge und 
die Regiftratur ber Werthſchriften; 
ec) ben Beamten für Kaffe und Buchhaltung. 
Der Auffihtsrath befchließt über Die Kautionsleiftung der einzelnen Beamten des Direktionsbureau. 
8 13. Die Rentenanſtalt haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem ganzen Vermögen und nur mit dieſem. 
8 14. Die Geſammtrechnung der Rentenanſtalt ift nach ſolideſten Grundſätzen zu erſtellen; fie wird 
jedes Jahr auf den 31. Dezember abgeichlofien und nad) ihrer Genehmigung ($ 11, e) veröffentlicht. 
8 15. Ergiebt die Jahresrechnung einen Ueberſchuß, fo fällt derfelbe in ben Gewinnsfonds, welder die 
Beftimmung hat, an die Verficherten ausgetheilt zu werben nad) Maßgabe ber Borfchriften in 88 25, 35 und 11, d. 
$ 16. Erzeigt bie Jahresrechnung Berluft, fo ift derfelbe aus bem Gemwinnsfonds zu decken. 


mn 


B. Beltimmungen fir die Verfiherungen. 
a) Allgemeine Vorſchriften. 

i 17, Der Berficherte verpflichtet fi) gegenüber der Nentenanftalt durch die Antragspapiere, bie 
Rentenanjtalt fi) gegenüber dem Berficherten “A die Police; beide Theile auf Grundlage der Berficherungs: 
beftimmungen, welde auf ber Police abzubruden find. 

8 18. Die Rentenanftalt kann jeden Verfiherungsantrag ohne Angabe der Gründe ablehnen. 

$ 19. Die Policen und Prämienquittungen müſſen mit der Unterfchrift bes Direktors und Bud): 
balters und dem Stempel ber Rentenanftalt. verfehen fein, 

Für die Police kann eine Taxe feftgefegt werben. 

$ 20. Die Rentenanftalt wird für die Verficherung haftbar, fobald der Berficherte die Eintritts- 
prämie bezahlt und die Police empfangen hat. 

$ 21. Für die Folgezeit fodann beginnt das Verfiherungsjahr je mit bem 1. Januar und endigt 
mit bem 31. Dezember. 

a) Die ganzjährige Prämie wird mit dem 1. Januar fällig und kann im Januar einbezahlt werben, 
oder aud noch im Februar mit 1 °/, ober im März mit 2%, Säumnißbuße. 
Säumt ber PVerfiherte länger, fo erlöfchen mit dem 1. April alle feine Rechte. 
b) Bei Bolicen mit Semefter: oder Quartalprämien wird ber Verficherte mit dem 1. Januar alle 
Raten für das Jahr fhuldig und hat erftere am 1. Januar und 1. Juli, leßtere am 1. Januar, 
1. April, 1. Juli und 1. Oftober jedesmal innert Monatsfrift einzuzahlen, anfonft mit Ablauf 
bes Verfallmonats alle Verſicherungsrechte erlöfchen. 

$ 22. In Verarmungsfällen, fofern die Anzeige hierfür im Laufe des bezahlten Berfiherungsjahres, 
alfo je vor dem nächſten 1. Januar, an bie Rentenanftalt erfolgt, wirb bie Prämienzahlung eingeftellt und bie 
Verfiherung nah Maßgabe der Referve (Dedungsfapital) rebuzirt. 

$ 23. Die Rentenanftalt ift berechtigt, den Inhaber der Police als rechtmäßigen Befiger zu be: 
traten und an ihn zu zahlen. 


b) Verfiderungen aufs Ableben. 
$ 24. Mit ber Berfiherung aufs Ableben wird die Rentenanftalt zur Bezahlung ber in der Police 
beftimmten Kapitalfumme verpflichtet, unter der Bedingung, daß das Ableben bes Verſicherten erfolgt: 
a) in Europa, mit Einfluß bes mittelländifchen und ſchwarzen Meeres; 
b) auf natürlichem Wege, d. 5. durch Krankheit, Alter, Unfall oder durch dritte Hand. 


8 25. Die Verfiherung aufs Ableben giebt im Weiteren ein Anrecht auf eine Gemwinn-Altersrente 
($ 15), deren Bezug für ben einzelnen Berfiherten mit bem Jahre beginnt, in welchem feine Einlagen ſammt 
4 9/, Binfeszins die Höhe feiner Berfiherungsfumme erreicht haben. 

Ueber die Einführung etwaiger weiterer Mobalitäten für Austheilung ber Ueberſchüſſe entfcheibet ber 
Aufſichtsrath ($ 11, d). 

26. Der Berfiherte darf zur Zeit des Eintritts nicht weniger als 15 und nicht mehr als 
60 Jahre alt fein. 

$ 27. Der Verficherte ift gegenüber der Nentenanfialt und bem unterfuchenden Arzte verpflichtet, 
die in ben Bertragspapieren bezeichneten Daten und Fragen gemwiflenhaft zu beantworten. Hat er biesfalls 
durch unmwahre Angaben oder Verfchweigen wiſſentlich getäufcht, fo vermirft er damit alle Verficherungsrechte 
fowie bie bereits gemachten Einlagen. 

$ 28. Stirbt der Verfiherte im Eintrittsjahre, fo ift die etwaige Stüdprämie bis auf eine volle 
Jahresprämie zu ergänzen. 

Stirbt in einem folgenden Jahre der auf Jahresprämie Verfiherte im Januar oder Februar ober 
März, ohne daß die fällige Prämie entrichtet ift, fo wird bie Verfiherungsfumme gleihmwohl ausbezahlt, unter 
Abzug von Prämie und Buße. 

Stirbt der auf Semefter: oder Quartalprämie Verficherte im Verfallsmonat, ohne daß die Prämie 
geleiftet ift, fo wird die Verficherungsfumme gleihmwohl ausgerichtet, unter Abzug diefer Prämie. — Und 
ebenfo werden beim Ableben die etwa noch übrigen Raten jenes Jahres mit der Auszahlung ber Berfiherungs: 
fumme verrechnet. 

29. Beim Ableben des Verficherten hat der Policeninhaber mit möglichfter Beförderung hievon 
an die Rentenanftalt refp. Agentur fchriftlihe Anzeige zu machen und mittelft Einfendung der Police, bes 
amtlichen Todtenfcheines, fowie eines ärztlichen oder amtlichen Zeugniffes über die Todesurjadhe den Nachweis 
zu leijten, daß die in $ 24 für die Zahlungspflicht ber Nentenanftalt bezeichneten Bedingungen eingetreten find. 

Kann bie Rentenanftalt ihre Schuldpflicht anerkennen, fo wirb die Berfiherungsfumme fofort ausbezahlt. 

$ 30. Nicht inbegriffen im Verfiherungsvertrage ift das Ableben: 

a) außerhalb Europa ($ 24, a). Die Nentenanftalt giebt die Referve (Dedungskapital) zurüd; 

b) im aftiven Kriegsdienit, in melden Sterbefällen die Rentenanftalt die eingezahlten Prämien 

zurüdgiebt; 

e) im Duell oder an deſſen Folgen. Die Nentenanftalt zahlt die Neferve zurüd; 

d) durch abfichtlihe Selbittöbtung oder an ben Folgen des Verſuches. Die Rentenanftalt zahlt 

in allen diefen Fällen, ohne Unterfchied des Geifteszuftandes, Die eingezahlten Prämien zurüd 
(bis auf die Höhe der Verfiherungsfumme). 

Durch befonderen Zufagvertrag fann die Rentenanftalt auch bie vorftehenden Sterberififos in bie 

Verfiherung aufnehmen. 
ec) Reibrenten. 

$ 31. Die Leibrentenpolice fihert dem Verficherten (fofort ober aufgefhoben auf ein beftimmtes 
Altersjahr) eine lebenslängliche, gleichbleibende Rente zu. 

8 32. Die Rente kann jeweilen mit dem Verfalltag bezogen werben, ben ber Verficherte erlebt haben 
muß. Lebt er vorher ab, fo hat die Anftalt nichts zu leiften. 

Die erjte Rente wird berechnet nad) der Zeit vom Eintrittstage an. 

Die Rentenanftalt kann beim Bezug der Rente die Vorlage der Police und bes Lebensfcheines verlangen. 

$ 33. Die Rentenverfiherten haben an den Rechnungsüberſchüſſen ber Rentenanftalt ($ 15) feinen Antheil. 


d) Ausfteuern. 
$ 34. Die Ausfteuerpolicen fichern dem Berfiherten eine beftimmte Kapitalfumme zu auf einen 
beftimmten Verfalltag, fofern er benfelben erlebt. 
$ 35. Die Ausfteuerverficherten erhalten im Weiteren einen Antheil am Rechnungsgewinn ($ 15), 
gleichzeitig mit ber Verfiherungsfumme. 
$ 36. Die Verfiherungsfumme nebft Gewinnantheil fann vom Verfalltag an bezogen werben gegen 
Einſendung der Police, fowie eines amtlichen Zeugnifies über das Geburtsdatum und das Leben am Verfalltag. 


ö— en —ñ— — 
a Fe en‘ 


Rordde utſche Budbruderei unb Berlagtauftalt, Berlin, Bilbelmftr, 38. 






Iwein 


geil mm Amtsblatt ber Röniglihen Regierung zu Eaffel. 





Bekanntmachung. 


— —— — — — 


Nachſiehend bringe ich die Verwaltungs-Ergebniſſe der Heſſiſchen Brandverſicherungs-Anſtalt vom 
Jahre 1883 nach erfolgter Prüfung der Jahres-Rechnung zur öffentlichen Kenntniß: 

I. Das Berfiherungstapital der Unftalt, welches am Schluffe des Jahres 1882 = 738 332010 Mark 
betragen hat, ift Ende 1883 auf 746604630 Mark feftgeftellt worben, vaher bafjelbe im Ser 1833 um 
8272620 Mark gejtiegen ift. 

I. Die Zahl der Brandfälle bezifferte fich im Jahre 1883 auf 361 und die dafür zur Verwilligung 
gelfommenen Brandentjchäbigungen berechnen ſich insgefanmt auf: 1617026 Markt 79 Pf. 

In der vorhergehenden fiebenjährigen Periode, im welcher 

in 1876. 212 Brandfälle mit .» » » + 803310 Mar 74 m 
" 1877 = = 173 1 2 Pe er 499 321 " 61 n 
„ 1878 = 290 " " . 0. 0. 1015156 » 74 » 


„ 1879 = 292 n ” —4 401 453 u 30 * 
u 1880 = 398 " " » 0. . 1033389 ne 07 u 
" 1881 = 373 " " ee ee 1 145 710 n 40 n 
" 1882 = 292 " " 2) u Wera 027 952 26 " 


= 6 926 294 Dan 12 Pf. 
verzeichnet worben find, — ſich der Durchſchnitt pro Jahr auf 989470 Mark 59 Pf., gegen welchen 
die pro 1883 verwilligte Brandentſchädigung um 627556 Mart 20 Pf. größer iſt. 


Ein Verzeichniß der fänmtlihen Brandſchadens-Verwilligungen vom Jahre 1883, nach Streifen abge- 
theilt, ift in der Anlage beigefügt. 


Bon den 361 Bränden find ausgebrochen: 


A. in den Städten: B. in ben Landgemeinden: 
74 in Wohnhäufern, 121 in Wohnhäufern, 
12 „ Sceunen :c., 80 „» Scheunen ꝛc., 
3 * Ställen, 16 Ställen, 
5 „ anderen Nebengebäuben, 15 „ anberen Nebengebäuben, 
14 „ gewerblichen Gebäuden, 4 n Kicchen, 
1 „ einem unverficherten Gebäude, 9 „ gewerblichen Anlagen, 
1 „ einem außerhalb ver Gebäude befind- 4 „ unverficherten Gebäuden, 
lichen Gegenftand. 2 „ außerhalb ver Gebäube befindlichen Gegen» 
ftänben. 


Nach der Zeit ihrer Entjtehung fommen auf das erfte Quartal 1883 — 86 Branbfälle, 


" " zweite " „ = 10 n 
n „ britte n " = 9 " 
" „ bierte nr nr = 60 " 


Die Urfachen des Feuers waren: 
in 20 Fällen Talter Blitzſchlag, 
„ 10°»  Bligfchlag, welcher gezündet, 
"„» 5 vocrſätzliche Branpftiftung aus Gewinnfucht, erwieſen, 


„27 " " " " mutbmaßlich, 
" 6 " " " " anderen Motiven ‚ erwieſen 
„18 " " " " ” nv muthmaßlich 


„. 4 Fahrläſſigleit incl, Rauchen, erwieſen, 
„ 17 " " " muthmaßlich, 
„20 » Spielen ver Kinder mit Streichhölzchen, erwieſen, 


J 6 " " " " n ir muthmaßlich — 

2 " " " n " jonftigen Zünpftoffen, erwiejen, 

" 1 Falle r " ” “ ” n muthmaßlich f 

„ 18 Fäãllen a a ober ſchadhafte Eſſen, erwieſen, 

„23 " " " ” mutbmaßlich f 

n„n 3  fenftige Sr oder —— Bauart, erwieſen, 

„8: " mutbmaßlich, 

"» 1 Falle unmittelbar durch den Gewerbebetrieb, erwieſen, 
" 2 Faͤllen u ” " ” muthmaßlich, 


„1Falle Exploſion, 
"„ 1, Selbſtentzündung, erwieſen, 
„2 Fällen ſonſtige näher auzugebende Urſachen (Gardinenbrand), erwieſen, 
„171 u unermittelte Urſachen. 
UI. An Brandſteuern wurden im Jahre 1883 ausgeſchrieben 5 Simpeln, d. h. 5 Pfennige von je 
30 Mark Verſicherungslapital mit überhaupt 1230553 Mark 35 Pf., wonach ſich die Steuer auf 5 Mark 
pro 3000 Mark Verſicherungslapital (1?/, pro mille) berechnet. 
IV. Das Berwaltungsjahr 1883 fchließt nach ver anliegenden Bilanz ab auf: 
Activa: = 992185 Marf 73 Pf., 
Passiva: = W554 03 u ä 
Die Berwaltungstoften der Anftalt haben jich berechnet: 
a) für die laufende Verwaltung auf = 93 167 Mart 74 Pf., 
b) für bie Ueberführung ver Anftalt in das Klaſſifilationsſyſtem = 108 206 Marf. 


_ Gaffel, am 23. März 1886. 


Der Landes-Director. 
von Hundelshauſen. 





Bilanz der Heffiihen Brand» Berfiherungs = Anitalt vom Jahre 1883. 


ifel. Betrug. 
u] eis. | 5°, 


I. Beſtaud Ende 1882: 
a, in bar . —F 
b. in’ Werlhpapieren 
724 934 Marl 83 Pf. 
U. | Einnahme » Rüdftände aus ben 
Sahren 1882 und rüdwärts . 9 740 
II.) Brandfteuern und ati vom) 
Jahr 1883 . .11 244 628 
Zinfen yom Refervefonds”. 37 008 
Y Mietbzinfen . » +.» 
VI. Insgemein . 
VII. Einnahme aus bem Kupitaftod 
bes Refernefonne . . P 
Summa ber — 
Die Summa der Ausgabe beträgt 


Mithin Ueberzahlung Ende 1883 
Zugang durch Ankauf von Obli 
Summa . 
Bi =), bur Den von Obligationen 
I. 300 Mark Darlehn . . 
Baardeftand Ende 1883 
da Beftand an Werth Mark. 
m betrug Ende 
4 934 


m danfe bes Jahres 1883 
find neu angelegt . . 559 238 
Summa .„ 1284173 
Hiervon fin in 1883 wieder 
eingezogen '. . 480 937 


Der Beſtand — nn — 
dahres 1883 . .. 





— 4 59 


7301 514/20 
1511 24245 


209 728 |25 
559 238 | 70 


768 966 | 95 


780 93711 
11 970|16 






















815 206 | 58 


803 236 |42] 





Zite. =. 


Ausgabe J 
— — 


L.| Ueberzahlung . — 
II. | a ton ven verwilligten Brand⸗ 
entfchäbigungen find gezahıt | 1 252 425 |95 
\ b. Prämien für — der 
geſahr 





Feuers 2750 — 
III. | Befoldungen und Benfionen 25 739|25 
IV.| | Erhebegebühren . 43 65748 
V.| Dienftkoften : i 9 467136 
VI. Biblicihel . . . . J 11145 
VII. | Utenfilien J 80 |75 
VII. Borto °. . 917152 
= Baukoften . . Se 103964 
Prozeßloſten 1454 35 
Steuern und Abgaben . .| . 1529186 
XD. | Insgemein . . | 7287184 
XIIL) Verlag ju den Koften der uUeber 
leitung der Anftalt in’ das]. 
Alaffeitatione- Shftem . .1 1082061 — 
XIV.) Einnahme» Rüdftände 998215 





Stumma ber Ausgabe . 1511242 45 





Gejammtes Bermögen am Schluffe des Jahres 1883, 


Activa, ee 

deſtand Enbe 1883: | Pat Pr 
a. baaxr ; .. u 1 11970 16 

b. in Werthpapieren ... .3833 236 42 
Cinnahme » Rüdkftände 2 9982| 15 
Verth der Grundftüce und des Inventars 167 000 — 


Summa ber Activa 






Passiva. —— 

Rüdftändige Brandſchadensver⸗ N 
gütungen . .! 663.795 103 
Darlehen. - » 2» 2 2 2.5 3000001 — 
1750| — 


Sonftige rüdftänbige Ausgaben .' 
. 965 545 [03 





Summa ber Passiva 


Der Ueberfchuß der Activa beträgt mithin: 26 643 Mark 70 Bf. 


Neberficht der im Jahre 1883 bewilligten Brand: Entfhädigungen, 


Regierungsbezirk Caffel. 
1) Stadtlreis Caſſel. 


Namen der Stadt |__ ‚ , j E ã— 
mit Angabe Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. Summe. 
der Straße. . M 3 


1) ——— ‚Mars 


tinspla . | 14. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 10. Morig Feldftein u. Frau 
2) Gajjel (obere 
Sophienftraße) | 16. Dec, 1882 | Villa Nr. 8 . ae von Alten- 
er 
3) Gafjel a 
helmsſtraße) . | 29. April 1883 | Wohnhaus Nr. 3 Auguft Zahn . 
4) —— 
fe) - 15. Mai 1883 | Wohnhaus Nr, 47,. . .} Ifaac Goldberg . 
5) Gef et 
22. März 1883 | Wohnhaus Nr, 10 . Gebrüder Gotthelft . 
6) Cafe ie 
vellm. 11, Mai 1883 | Gebäude Friebrih Düßler 
7) Caſſel tler 
Strafe) . . | 233. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 25 . Witwe Eliſe Softmann 
8) Caſſel (am j 
—3 5. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 24 . Wilhelm Lanbfiebel . 
9) er (Enten- 
18. Zuli 1883 | Wohnhaus Nr, 10 . Heinrich Fröhlich 
10) Eh (vor dem 
Königsthor) 29, Zuni 1883 | Zwifchenbau Nr. 41 B* . | Lonis Deichmann 
erfjtattgebäube C . 
Hinterhaus Nr. 41. — 
Wohnhaus Nr. 43 . Dtto Koch 
11) ——— 
traße) 22. Sept. 1883 | Hinterhaus Nr. 30 A. Conrad Bechtel u. Frau 
12) Cafe (Bhilip- 
pinenhoſerCeh) 28. Mai 18831Wohnhaus Nr. 2 Friedrich Schade 
Scheuer A R 
Scheuer E — 
13) Caſſel (Orleans⸗ 
—* .. .l 4 Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 12 . Hubert Werr 
14) Caſſel (Garten- 
firaße) . . . 1 19. Nov. 1883 | Badhaus Nr. 22, D. Guſtav Ernede u. Frau 
15) Caſſel (Spohr⸗ 
ftraße) . . .120. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 4 Louis Hallo und Frau 


Anmerkung: Da mo mehrere Gebäude zu gleicher Zeit befchäbigt find, 


Brand ausgebrochen ift. 


Summe. 





ift mit einem * dasjenige bezeichnet, in weldem der 





— — — 


Kur | 


Namen der Stabt- 
ober Dorfgemeinde. 


1 Wehlheiden 4* 


Zeit des Brandes. 


Nov. 1882 


2 Eſchenſtruth 11. Yan, 1883 
3) Wehlheiven . | 18. ehr. 1883 
4) Wehlheiden .| 28. Febr. 1883 
— Bettenhaufen 
Eandkraulenhaus) 30. Juli 1882 
5) Eiterhagen . .| 4. Mär; 1883 
‚Sala . | 27. Ian, 1883 
—— . | 12. April 1883 
8), Großenhof . . | 17. April. 1883 
M Nordshauſen . | 10. März 1883 
— Ochshauſen .[ 11. Oct. 1882 
10) Wilhelmshauſen 28. Febr. 1883 
1) Kirhbauna .1 5. Mai 1883 


u 


12) Kixchbitmotd .| 8. 


13) Eſchenſtruth . | 26, 
14) Breitenbah .| 24. 


15) Oberfaufungen 


16) Harleshauſen . | 6. 


17) Dafelbit 


29. Mai 


Juni 1883 


Mai 1883 
Mai 1083 


27 30. April 1883 


Juli 1883 
1883 


2) Landkreis Caſſel. 


Gebäude mit Nr. und Litr, 


Wohnhaus Nr. 160 


Halbes Wohnhaus Nr. 42 


Wohnhaus Nr. 5 . 
Wohnhaus Nr. 67 . 


Landkrankenhaus . . 


Wohnhaus Nr, 57. . 

Gebäude Nr. 1590 . 
Bohnhaus ıc, Nr, * 
tatel ic. . . 

Wohnhaus Nr, 92. 


Wohnhaus Nr. 56} 
Stafetenwand. . 
Kegelbahn . —— 
Gartenbefhäpigung . . 
Deo x. Nr. 21* 
Sheur A... 
Kirche Nr. 14 ... 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 33 . 
Scheuer A* 
Stallgebäude B . 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 


— 


ge 


Wohnhaus sc. Nr. 50} 


Kr. 51 . 
Nr. 65 


Wohnhaus 
Wohnhaus 


Wohnhaus 
Scheuer A 
Raan,B. 2 0 
Scheuer ꝛc. Nr. 9 D*. 
Scheuer x. Nr. 171 A 
Holzremife B. 
Wohnhaus Nr. 171° 
Spalier 
Stall ꝛc. 
Spalier 
Ginfriedigung . 
Einfriedigung . 
Einfriedigung . 
Einfriedigung . ; 
Wohnhaus Nr. 46 — 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 30* 
Schuppen A . ss 
Scheuer Wr. 34 A. 


sc. Nr. 111* 


Nr. 172 Ar. 


EigentHüner. 


Johs. Kerfting u. Frau 
Philipp a 
und Frau. . . 
H. Schultheis . 
ean Knauf und Frau. 


Communalſtãndiſche 
Verwaltung 

Andr. Küllmer u. Frau 

Andreas’ Kramer 


Johs. Peter und Frau. 


Friedrich! Subengein und 


Kinder . . .» 
Conrad Bonn Witwe - ; 
Bernhard Thomas . „ 


Burghard Roth . 


Die Gemeinde 


Pilipp Siebert 


Joh. Friedr. Gippert’s 
und Joh. Georg Latte⸗ 
mann’s Ehefrauen 

Chriſtian Schwarz's u 
fü. , 

Johannes Beilhard . f 
Ich. Joſt Wenzel Witwe 
und Kinder . 
Tagelöhner Heinr. Stein 

häufer . . 


; Ludw. Fifcher und ren 


Gonrab Dietrich . 


Ludwig Walter . 


Conrad Dieterich 
Georg Nolte. . 
Reinhard Weber Witwe 
Elias Schönewolf 
Conrad Homburg 
Andreas Möller. 


Conrad Schuhmann zu 
Wehlheiden 
Zu übertragen. 


39 
15 
10 
3 

> 
149 


5 700 


25 


409 597 


— — — — — — — — — — — 





58 


89 


Namen ber Stabt- 
oder Dorfgemeinde. 


Ferner: 


e Oberlaufungen 
19) Efcenftruth 


20) Oberlaufungen 
21) Wattenbacdh 


22) Glgershaujen . 


— Sandershauſen 


— Bettenhaufen . 


1) Wichmanns- 


haufen . . -» 
2) Altenburfchla . 


3) Waldloppel 


Zeit des Brandes, 


27. Juni 1883 
15/16. Juli 1883 


\ 
9. Ang. 1883 
30, Juni 1883 


16, Dec. 1882 


1. Juni 1882 
18/19. April 1883 


23. Sept, 1882 
2. Dec, 1882 


28. Nov. 1882 


4) Niederdünzebach] 28. Dec. 1882 


Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. 


Wohnhaus Nr. 21 
Wohnhaus Nr. 35 
Stafetenwand . ; 


Wohnhaus Nr. 36 . 
Stallgebäude B . 
Stafetenwand . . 
Wohnhaus Nr. 37 , 
Schweineftälle A. . 
Wohnhaus Nr. 38 . 
Wohnhaus Nr. 39 . 
Wohnhaus Nr. 40 . 
Stafetenwand . 
Stafetenwand . . 
Pfarrhaus Nr. 45 
Wohnhaus ꝛc. Nr. ser 
Scheuer A 

Wohnhaus Nr. 57. 
Spalier —— 
Wohnhaus Nr, 55 . 
Spalir . . 
Wohnhaus Nr. 54 i 
Wohnhaus ꝛc. Nr, 1227 
Scheuer x. A 


Scheuer ꝛc. Nr, 61, » j 
34 


Fabrikgebaude Nr. 


3) Kreis Eſchwege. 


N 
Stall Nr. 30 B, . 
Scheuer Nr. 30 C*. . 
Schuppen Wr. 0 D. 
Stallgebäubde Nr. 31 A 


Stollgebäude.. 


Wohnhaus 9... 
Wohnhaus Nr. 1”. i 
Wohnhaus Nr. 71 . 


Wohnhaus Nr. 72 . 
Schweineftall B.. . 


Wohnhaus Nr. 73. ... 


—— Nr. 20 .. 
Scheuer ꝛc. AF . .. 
EIERN .. 
Gras .. ® 


Uebertrag . 


Garl Caspar Schmidt 
Die Kinder des Johs. 
PBreithauer . 


Eonrad Breithauer. 2r. 


Conrad Simon u. Frau 


Peter Yandgrebe u. Frau 


Andreas Müller. 
Jacob Bretthauer . . 
Nicol. Wilhelm Müller 
Johann Yoft Müller Zr 
Die Gemeinde 

Juſtus Wolfram u. Grau 


Adam Lopaefe el. 





Adam Yange und Frau 





Ludwig Heinemann . 

Sohannes Göbel. 

L. 3. Rofenberg. . .» 

Ferd. Breitbarth u. Frau 
Summe. 


| | 
Wolf Weinftein . | 


U 


11 | .. 
: Ger o7g Hederoth'e Rin ber 


Nicolaus Diegel ' 


— Dietz Eh au. 
ndr. Reinhard's Witwe 
Ehrijt. Julius Steinmeg 
und Frau. .„ 
uns Steinmek md 


ee ee 


Courad — und 
Frau 
Nicolaus Diehel 


Wilhelm Herzog .. 


Zu übertragen . 


Berwilligte 
Summe. 
A e) 
49597 | 89 
64 | 75 
1790| — 
1436 | — 
2374| — 
12 | 30 
10 | 20 
9190 
ı 107 — 
4 — 
29 | 05 
7132| — 
242 | 40 
321 — 

7 

2165| — 
535 | 9% 
1500 | — 
66 952 | 45 
517% 
1604 | 20 
712 | 43 
24 | 15 
2653 | 76 
1913 | — 
208 | — 
2191| — 








Namen ver Stabt- 


er als ba 


deruer: 
5) Wichmanns⸗ 


.. 5 


— Dafelbft Be . 


6) Efhwege . 


) er : 
3) Abterode 


& 
0 N ee 


II) Lautenbach. 


_ R) Nefjelröben 


13) Vockerode pe 


Zeit des. Brandes. | Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer, 


13. Sept. 1882 


23. Sept. 1882 


18. März 1883 


23. —9— 1883 
30. Upril 1883 


12. April 1883 
7/8. April 1883 


2. Yuli 1883 


8. Sept. 1883 


4. Juli 1883 


* 


Wohnhaus Nr. 27... 
Wohnhaus Nr. 8 . 
Wohnhaus Nr. 29 . 
Wohnhaus ıc. Nr. 56 . 
Wohnhaus Nr. 32... . 
Scheuer Nr. 72 A* , 
Schweineftall ꝛc. C . 
Schuppen E . . 
Wohnhaus Ne, 427* 
Wohnhaus Nr. 426 
Anbau A . 
Hintergebäude B. a 
Schulhaus Nr. 24 . 


Schweineftall Nr. 200 B*. 


Holzſtall Nr. 220 E 
Wohnhaus Nr. 9004 
Einfriedigung . 
Gartengewächfe 
Stafetenwand . 


—— Nr. 1043* 


Keffelhaus B. . vu; 
Brunnenhäuschen C , 
Stafetenwand . . 
—— Nr. 109* 
Sdur EC .... 
Stallgebivde D.. . 
me: F 
Baddaus G . . . 
Wohnhaus Nr. 25 . 
Scheuer A* ste 
Stalmg B... 
Stafetenwand . . 
Schlachthaus Nr, 24 A 
Stafetenzaumn . — 
Wohnhaus Nr. 67. . 
Stall B Pe 
Schweineftall C . „is 
Bretterzaun . “in 
Wohnhaus Nr, 68. . 
Anbau A. . .. 
Scheuer B, . . 
Schweineftall C . .. 
Vadofen D . .. 
Wohnhaus Nr, 69 —TF 
Stall A 
Stall B 


Scheuer C. . F 
Schweineſtall 1 a 
Schmiede E . ia 


Wohnhaus Nr. 70 XT 


» 


Uebertrag . 


Jacob Hohmann |. 
—— Teöll . |. 


obann Martin Weiter 
—— a 
ge er —34 8 

Meltr . . |. . 


Bol lei. 20 
in u. Meier Girhen 


..+* 


Die Gemeinde . . 
Claus Schröber u. Frau 
Die Gemeinde n 


Garl Frant . ... 
Reinhard Holzapfel . 
Georg Niemann. . 
Juda Kagenftein . 


Der Fiss . . |. - 


75 Rimbadhı und 


« ben Erben feiner Frau 


Harz Het 


Chriftoph Junghaus und 


N 
[2 * 


PEre 


Sohannes Brill „ 


Sohannes Hofe . . » 


— —— 


Martin Bedr . . » 


Zü übertragen . 


Benvilligte 
a 
15 = | r 

14 | 10 
69 | 10 
53 | 50 
67 | 0 
35 — 
575 | 26 
437 | 94 
37 70 
1592| — 
28 | 50 
29 | 14 
154 | 58 
174 | 50 
Te 
1348 | — 
13150 | 33 
2.007 | 8 
| — 
5079 | ı2 
6896 | 3 
3777 | 06 
or | 








Berner: 
[13) Su | 


' 
J 
1) 
) 


1) Frantenberg 
2) Franfenau'. 


3) Birkenbring- 

baufen . '. 
4) Rofenthal . 
5) Halgehaufen 


6) Rofenthal . 
— Franlenberg 


— Frankenberg 
7) Rojenthal '. 
8) Frantenberg 


9) Haina 


10) Ernſthauſen 


11) Gemünden |, 


Namen der Stabt- 
ober Dorfgem nbe. 














4. Juli 1883) 


14. März 1882 
6/7. Juli 1882 


18.19. Dec. 1882 


26. 

4, 
17, 
27, 
14, 


15. 


Jan. 
Juni 


Sept. 
Dec. 


März 


. Nov. 
. Dec. 
2, Juli 


. März 


. März 


Febr. 


1881 
1882 
1881 
1878 
1882 


1883 


— — — — —— —— — — U — — — 


Stallung A 
Scheuer B. . 
Echweinejtälle C. % 
Wohnhaus Nr. 71 . 
Scheuer A. 
Scheuer Nr. 72 B*. 
dohnhaus Nr. 73 . 
tallanbau A 
Scheuer C. . 
Schweineftälle D. 


Ragenremife E 


— — — 


4) Kreis Frankenberg. 


Scheuer Nr. 18 A* 
Wohnhaus Nr. 15 . 
Wohnhaus Nr. 37*. 


Wohnhous ꝛe. Nr. 38. 


Wohnhaus Nr. 34 
Stangeyam . . . 
Wohnhaus Nr. 40. 
Bartengewächfe 


Wohnhaus Nr. 29. 


Wohnhaus ꝛc. Nr. 29 


Wohnhaus Nr. 12 . 
Gartengewächſe 

Armenhaus Nr. 208 
Wohnhaus Nr. 16*. 


Wohnhaus Nr, 17. 


Wohnhaus Nr. 470 
Wohnhaus ıc. Nr. 105 
Lohmühle Nr. 531 . 
Mühlengerätte . . 
Mühle ꝛc. Nr. 24* . 
Gehende Werte 
Schweinejtal A. . 
Wohnhaus Nr. 91*. 
Shur A ... 
Schweineftall B_. 
Stangenzaun . - 
Wohnhaus Nr. 124 
Stallanbau Nr. 120 A 
Wohnhaus Nr.. 122 
Anbau A. . 
Scheuer B 

Anbau C*. 


; Thielemann Imhof hof und 


* 











— — —— — ne 


| Soma ır. Ichs. Möbus 









Uebertuag . 
Martin Beder 






68876 

.ZJoh. Nic. Eichenberg . 

— — 1 2860 
Johannes Wieditz 450 






Friedrich oicheue und 
Frau . 






| 





Summe . 


Daniel Troegel u. Fran 
Ghriftian Bod : 
Johann Peter Selerg 


Witwe . . 1974 
Johs. Biſchoff u. Frau 250 
Heinrich Spohr .. 

—— — 20 
Tobias Koch .. 10 
Heinrich Brüd . 18 


—— Elſebach .. 45 


Frau 


Johannes Möbus . 


Zn übertragen HH 





40 476 


eorg Up. Yerch u. Frau 52 
Johann Heinrich Löwer 120 
Oberförſter Stahl 25 
Die Stadtgemeinde . 46 | 
Sarl Udermann zu Dar: 

burg. . 1 400 

H. Giesler u. D. Trögel, 
: Frankenberg 100 
Jean Schmidt ; 400 
Konrad Mengel u. Fran 41 
Lohgerber- Gefellfeheft . 
— — — 146 
Comunalſtändiſche Ver- 

waltung Fr 








] by (5008 e 






2 


FJ rl Zeit des Brandes. 


\ 
“ 


ib Berner: 


[t1) Gemünden] | [15. Sehr. 1883] 


12) Rofentgal . 


16. Ian. 1882 


13) Ellers haufen 16. Mai 1883 


4) Battenhaufen . | 23/24. Mai 1883 
5) Geismar 16. Yuli 1883 
I) Gemünben . 4. April 1883 
IT) Haine . 10. Sept. 1883 
18) Haubern '. „| 6. Yuni 1883 
\ Zennern 4. Yug. 1882 
2) Belle 30. Mai 1883 


3) AR ern . +1] 23. Juni 1883 
RN oßenenglis . = Mai 1883 
. Juli 1883 


Rotheimehauf en 


9 
Berwilligte 
Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer. Summe. 
A S 
Uebertrag „ | 54899 | 62 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 123 Heinrih Brüd . . 1492 | 50 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 142 Heinrich Sad und grau 2322| — 
Stangenzaun . * hriſt. Wilh. Junghenn 81— 
Scheuer Nr. 137 A . Tobias Sprenger Bitte R 
Etangenzaun . ——— 401 — 
Wohnhaus Nr. 140° Johannes Houy . 6 
Wohnhaus ꝛc. Nr, 125° Conrad Bornmanır . 
Stangenzaun . . —— — 112 | 65 
Scheuer Bb Wr. 64 . | Lubwig Rlingeigöfer um und 
Frau ; 1440 | — 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 8* . Wilhelm Vaupel 
Anbau A 
Anbau B. . li. 3600 | — 
Wohnhaus Nr. 5 r Sonn „glnsehäfere s 
70 90 
Gebäude Nr. 10 . . Per Rüctel u. Frau 52 | 30 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 20 . Johann Peter Vaupel's 
Witwe 3144 
Einfriedigung.... .» | Johannes Müller Ar 10| — 
Einfrievigung . » » . . | Ludwig Knieling. 8 — 
Wohnhaus Nr. . Daniel Soefepäufer 
Stallandu A . . . HL 2580| — 
Wohnhaus Ar. 57... Ih. PB Peter Krafl Kraft u, Frau 42 | — 
Wohnhaus Nr. 203* - I Hartmann Lauer ; 500 | — 
Wohnhaus Nr. 202 Yohannes Bornfcheuer . 60 — 
Wohnhaus Nr. 204 . — Borumann . 20 — 
Wohnhaus Nr. ——— onrab Bofifla . . aD | — 
Wohnhaus Nr. 8 . Conrad Truß und Frau 
Scheuer A . " „1 2010 | — 
Scheuer Nr. 6 * Hohe. Heder unb Frau 
Wohnhaus Nr. 6 
Stall .. si 4780 | — 
Scheuer Nr. 7 B . | Adam Seibel und Frau 
Wohnhaus Nr. 7 — 7737| — 
Summe. [8494 IF 


5) reis Fritzlar. 


Wohnhaus Nr. 75 . 
Scheuer Nr. 9 A* . 
Wagenremife B . 
Stallgebäude C . 
Schweineftall D_. 
Wohnhaus Nr. 9 
Gartenumfriebigung . 


Wohnhaus Ar. 26 . 
Wohnhaus Nr. 60 . 
Wohnhaus Nr. 22, . 
Wohnhaus Nr. 23*. . 
Sarteneinfriedigung . 















Georg U. Stell u. Frau 
Carl Reinhard Hellmuth 


* — — 


Ha Lampe . Pr 
Johannes Lohr 2r . 
Bruno Schaberid !. . 
Conrad Klitfh u. Frau 


— — — — 


Zu übertragen. 










Namen der Stabt- 





Ferner: 


[5) Rotgelmshaufen] | [3. 
26. 
15. 


6) Friglar . 
7) Niebenftein . 


8) Gudensberg 


1) Rommer; 
2) Fulda 


3) Rommerz . 
4) Fulda . . 
5) Großenlüber 
6) Müs 


7) Neujtabt 


8) Dipperz . 
9) Kahlberg 


10) Kiliansberg 
11) Mittelfalbah . 


12) Nieverfalbah . 


oder Dorfgemeinbe. 



















ap 


19. 
25. 


120. 
9. 


12, 


18. 


Jufi 1883] 


Sept. 


Mai 


Juli 


Nov. 
Dec. 


Nov. 


Yan, 
Febr. 


. Yan. 


. Nov, 


März 
Febr. 


Jan. 
März 


März 


Wohnhaus Nr. 16 . 
Wohnhaus Nr. 24 . 
1882 | Wohnhaus Nr. 1024 


Anbau A. . 
Garteneinfriebigun 9° 
Wohnhaus Nr. 194 
Stallgebäute A . 
Gartenzaun . 
Wohnhaus Nr. 10 
Gartenzaun : 


1883 | Wohnhaus Nr..82 . 


6) Kreis Fulda. 


1882 | Wohnhaus Nr. 47 . 

1882 | Wohnhaus Nr. 813* 
Schweineftall A . . 
Wohnhaus Nr. 814 

1882 | Wohnhaus Nr. 35 . 
Scheuer ꝛc. A* . 

1883 | Wohnhaus Nr. sl 

1883 | Wohnhaus Nr. 131 
Stall ꝛc. A* ur 
Schweineftall B:;, 
Stafetn . » . 5, 
Stafeten 


1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. a 


1883 I Wohnhaus 1c. Nr. Bit 


Gartenftafet . 
Wohnhaus Nr, 84 . 
1882 | Wohnhaus Nr. 5* . 
Shur A ... 
Gartenftalt . . « 
Gartenfrüchte . 
Einfrievigungen . . 


Gartenfrüchte . . . 


Stat . .. » 
Gartenfrühte . . 
1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr, 4 
1883 —— Nr. 83. 
Scheuer Aß. 
Knüppeljaun . 


1883 | Wohnhaus :c. ® 4... 


1883 | Wohnhaus Nr. 47* 
Scheuer A... 
Gartenftalt . » » 
Gartenjaun : . .» 

1883 | Scheuer Nr. 58 CC, 
Gartenſtaket 




































Uebertrag . | 19 882 
Werner Bachmann's Frau 32 
Joſeph Wieſenfeld . . 6 
Die Erben des Joſeph 
Schreiber . 650 
Chriſtian — 8 pe 
fu... 
_—_ 110724 
Auguſt Strutwolf . 
— 110372 
—— — * und 
Daniel Kolbe und * 
Summe. 


Athanaſius Autd . 
Joſeph Schwarz . 


Garl Bedr . .. . 
Ferdinand Emmert . 


Franz Emil Berda., . 
Leonhard Reuß . 


Sebajtian Becker . . 
Ferdinand Kreis . . 


Ambroſius Keller . . 
Levi Katzenſtein's Ehefrau 


Theodor Schultgeis. . 
Gejchwifter Hed. ,. - 
Sohann Joſeph Emmert 


Magnus Bernhard . . 
Ferdinand Hohmann 


Schannes Bappert . . 
Wendelin Sorg . » 


Kilion WU... 
— Peter Weber 


Zu übertragen. 








Namen ver Stadt: 
ober —— 


13) F Bi i 4 
14) Großenlüber 


15) Fulda 
16) Wiffele . 


17) Beitfteinbaih 


18) 


uswurz.. 
19) 


ora8 . 


M Tannenhof bei 
Rückers . 


U) Horas . 


2%) Steinhaus . 


3) Kammerzell 
%4) Fulda . .. 


5) Sulda . . 
%) Uffhauſen . 


— Kohlbergb. Ellers 


1) Somborn .. 
2) Nonhein 


Ri Gondoroth. 
Heilelborf . 


—E 


27. Febr. 
10. Juni 


27. April 
19. März 


18. Juli 


19. 
22. Fu 


22. Sept. 
10. Sept. 


25. Febr. 


28. Nov. 
3. Nov, 


5/6. Nov, 
27. Mai 


Gebäude mit Nr, und Litr, 


1883 | Wohnhaus Nr. 1514 

1883 | Wohnhaus zc. Nr. 166 
Scheuer x. B* . . 
Widerleger. . » 
Wohnhaus Nr. 168° 
Gartenhede . . . 

1883 | Landfranfenhaus . 


1883 | Wohnhaus Nr. 1 
Nebenhaus A* 
Ehee B. . . . 

1883 | Wohnhaus Nr, 46*. 
Scheuer A . } 

1883 | Wohnhaus Nr. 48 : 


1833 | Nebenbau Nr. 27 A . 
Gemeindehaus Nr. 


Staleten x. . » 
Stafeten . 
1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 704 


Wiejenfläche 


i 1883 | Nebenhaus Nr. 31 A . 


Knüppeljaun . 


Beſchãdigungen bes Gartens 


Wohnhaus Nr. 32. . 
Anbau Nr. 32 A. . 
Schmeineftall Nr. 32 B 
ee 
ecke > 


il 1883 | Wohnhaus Nr. 53*, 


Scheuer A... 
Stafetenzaun . . 


i 1883 | Schulhaus Nr. 35 . . 
. 1883 | Nebenhaus Nr. 936 A. 


1883 | Wohnhaus Nr. 492 

1883 | Wohnhaus Nr. 22* 
Nebenwohnhaus A . 
Scweineftälle B. 
Stafeten . . 

1883 | Felpfrüdte. . 


7) Kreis Gelnhaufen. 


1882 | Scheuer A Nr. 232* 
Wohnhaus Nr, 232 
1882 | Wohnhaus Nr, 18*, 
heuer A. A 
1882 | Scheuer Nr. 1A. . 
1882 | Halbes Wohnhaus Nr. 6. 
dur AM; oo. 


Caspar Hoffmann Witwe 
Georg Chrift. Beder . 


T Bermwilligte 


Michael Larbig . . » 10 
Sohannes Blum . j 


ck 28 
Auguft Koh . . .. 
— 4169 
Felix Niedling 
— I—— — 20 
. | Andreas Latih . . » 
ae 1214 
Leo Bg . x... 5 
Die — 28 
Johann Joſeph Gifler . 51 
Wilhelmine Staab . . 59 
Joſeph Schmidt . 
a re 
Paulinus Arab . . -» 20 


Summe .]4039 


Leander Gutmann . 


— Gabel . 





Zu — 
2* 


Eigenthümer. Summe. 
4 2* 
Uebertrag . [18 140 04 
J. Sacolfon . - . .» 101 | — 
Joſeph Bidert . 
—— 14660 
Eberhard Krämer . . 
_ ea 5| 80 
Eomunalftänbifche Ber: 
waltung . 60 | 65 
Clemens Sqeſer x 

—— —234015 76 

.Michael Scheih . . . 

4 bee 
Bernhard Koch . ‘ 3695 | 40 
Joh. Dietrich u. Melchior 22 — 

Dietrich’ Witwe. . 
— — 71819 
Johannes Dangel . 3 — 
Amand Betz..12167 | 07 


21118 





Namen ber Stabt- 
oder Dorfgemeinbe, 


ferner: 


4 Heffelborf] 


5) Gelnhauſen 
6) Kirchbradt . 
8 Niedergründau. 
8) Gelnhauſen 


9) Unterſotzbach . 


10) Roßbach 


11) Gelnhaufen 


1) Widers . 


Zeit des Brandes. 


(27. Mai 1882] 


9, Dec. 1882 
10. San. 1883 
13. Dec, 1882 
26. Nov. 1882 


1/2. April 1883 


13. Febr. 1883 


16, Sept. 1883 


8, Dec, 1882 


2) Findlos(Gemaw | 


fung Butten) . 
3) Widers . 


4) Neuswaris . 


5) Gichenbadh . 
6) Grabenhof . 


7) Sieblos. 


69. Febr 1883 
25, Febr. 1883 


5. Febr. 1883 


16. April 1883 
23. Yan. 1883 


” 


8. Jan. 1883 


12 


Gebäude mit Nr. und Litr, Eigenthümer. 


Wohnhaus Nr. J 
albe Scheuer A 
heuer Nr. 7A .. 

ig a N Nr. 419 

Wohnhans Nr. 21 

Scheuergebäude Nr. 82 A. 

Stallgebäude Nr. gl A* 

Wohnhaus Nr. 1734 

Scheuer Nr, 24 A* 


Gebäude Nr. 23. . . 
Scheuer Nr. 7 A*,. 
Wohnhaus Nr. 7 


Wohnhaus Nr, 361. 


8) Kreis Gersfeld. 
Wohnhaus Nr. 26*, . 
Shwr A . 2... 
Scheer B. . . 
Schweineftall C . 
Gartenſtalet . . 
Wohnhaus Nr. 27 
Scheuer Nr. 47 A 


Wohnhaus Nr. 14 . 


. ” * * » 
. 


Scheuer A. - >35 
Wohnhaus zc. Nr. ri .. 
Scheuer AH , . 
zen x. Nr. 53, . 
Scheuer Nr. 21B . 


Pferbeftall Nr. 22 DB: 
Scheuer Wr. 383B.. . 
Wohnhaus ıc, Nr. 17. . 
Stallgebiude A . . . 
Abjhägungsgebühr . 
—— ꝛc. Nr. 9 

euer .. 
— Er 
Wohnhaus Nr. 10. . 
Scheuer A, . di 
Wagenhalle . . .. 


Wohnhaus Nr. 7 ...» 
Stallgebiude A... . 


Shuwr C. .... 


Bolgpelle F iz 
ohnhaus Nr.8 . 
Scheuer A... . 
Holzhalle B 


















Berwilligte 
Summe. 
— * 
Uebertrag . | 4434 | 06 
Heimih Rob . . . 
— — 601 76 
Georg Horftmann .. . 41 48 
Gebrüder Boggeru, > 300 | — 
Peter Thomas 68 — 
Peter Imhof . 1072 | 10 
Sacob Pfeil und Frau . 
Be — 223 | 75 
. | Eheleute Weber und Ehe⸗ 
frau Schäfer . . .I 196 | — 
Schannes Kauck f 10| — 
Guſtav — Ge 
ran. . » 1026 | 21 
Witwe 2 " öfge und 
Sohn 20 | — 
Summe . [9085 
Kilin Henkel. . . » 
hl. _____._.156185| — 
1 Dulin® Spiegel u. Frau 
KR — 82 | 50 
M. C. Rommel u. Frau 5|I — 
Auguft Mehler . . . 
EEE 1266 IE 
Conrad Gröſch , . 
2635 | 38 
Sirtus Dh . . .. 4 | 80 
Michael Kirchner . . 73 | — 
Joh. Ud, Kirchner (Pflock) b3 | 73 
Nicolaus Maul. . . 195. | 13 
Balentin Flügel. . 
8773| — 
— Hoffmann m 
Fulda — 
Johann Georg Böhm . 
87 
Ambroſius Hornfed 
a Ep a en vr 52 
Peter Schmitt . : . 
a hass ieh ee 38 
Burkhard Böhm . 
— — 50 
Zu übertragen. 31 





| der Stabt- 
BE 


* Esch 


* 


8) Ziegelhofb, Ed 
| weisbah |. .| 23. 


' 9) Gersfelo |. 
10) Brand . 
1) Schmalnau . 
12) Neuswartd . 


N Ginnheim‘. . | 27. Der. 
Bodenheim 

(Schönhofitrahe) | 20. Dec. 
A 

3) Praunheim.. . | 30. Yan. 

4) Vruchtöbel . „| 1. Ian. 


|8: Yan, 1883] 


Wat 1883 


8. Sept. 1883 
15/16. Juli 1883 
T.. Od. 
2, Juli 1883 


1883 


1882 
1882 


1883 


1883 


Zeit des Brandes.| Gebände mit Nr. und Lätr, Gigentfämen " 


Wohnhaus Nr, 11 . 
Scheuer Nr. 11B. 
Gartenitatet 1007 


Nebenhaus Nr, 5A. 
Biihener B*. ls a 
Wagenhalle c. C 0% 
Badhaud D. . 2... 
Wohnhaus Nr. 8 ; 
Scheuer Nr. 10 A . . 
Wohnhaus Nr. 6143. . . 
Wohnhaus Nr. 34, . : 
Scheuer Ak. 0 
Nebengebäude B. . . 
Wohnhaus Nr. BB. 
Schwer A. . . Be 
BimeB.- .', = 4% 
Anbau C . . . 
Wohnhaus ıc. N. 36... 
Scheuer A'. 4:7, U 
Sheur ꝛc. . 2... 
Schafſtall . .» 2. 
Backhaus D 

Scheneranbau E . 
Wohnhaus Nr. 37 
Kuhſtall A... 
Backhaus B. . 
Shwur C. ,. 
Stallgebäudte D ., „ .» 
And E . . . ». 


9 Kreis Hanan. 
Etall Wr. 33 A 


Maſchinenhaus Nr. 22. . 
Maſchinen- und Keſſelhaus A 
Dreier 3%: % 
Sartenmaer 


Hofeinfriebigung . 
(infriedigung . 

Scheuer Wr. 5 A 
Yattenzaun . N 
Sarteneinfriebigung . 
S 
Wohnhaus Nr. 592. . - 
Sheet CA 5: 0a, 
Viehſtal . . 2. 
Schweineſtall . .». 
Holzſtall E 

Waffertrog ic. 


Bertwilligte 
Di u me. e. 
Uebertrag . [26746 3 
Johan Georg Bey 
2473 | 15 
Balentin Koch u. Frau 
| 
i ; 5204 | — 
Ludwig Barthelmes 84 | 71 
Johann Mebler , . 1775| — 
Franz Niedling « |. 23 | 80 
Michael Marth . 
2087| — 
Michael Kirchner | 
| un, II 086900 — 
Gatharine Reich . | 
) 
En 5078 | — 
Georg Kirchner . . . 
J ln: 4225 — 
Summe. 97 





Heinrihb Hof . |- 
I. Hofmann und D. 
Benber . a 


U. 2. Bernus zu Franf- 
furt aM. 5 
D. Benber | 
Johannes Hofmann 
J. Bender u. Ch. Beuth 
Daniel Müller .|. » 
Georg Haßfurter |. 
Andreas Kloos 20 .. 
Konrad Fliedner's Witwe 
und Kinder 


Zu übertragen . 





Nainen der Stabt- 


ober Dorfgemeinde. 


Ferner: 
[4) Bruchfößel] 


5) en 
Neugafie). 
afelbft(Arant. 

228 


7) Daſelbſt (Rödel⸗ 


heimer Landſtr. ) 


8)! u 
9) — 


10) Killanſtädten 


11) Hanau (Marlt⸗ 
pl) . » 
12) Bodenheim . 


13) Hanau (Gloden- 
ſtraße) ... 


— Kilianſtädten 


14) Niederdorfelden 
15) Rübigheim . 


, 


[1. Jan. 1883] 


19. Ian. 1883 | Seitenbau Nr, 35 B 
Waſchküche Nr. 35 C . 
Memije Nr. 35 D*. . 


14 


Bei huppen C . 


heuer ıc. Nr. 54 Ar 


Seitenbauu B . 


Schweineftall C — 
Sauchepumpe . » + + 


Wohnhaus Nr. 82... 


1. Febr. 1883 | Wohnhaus Nr. 22 


Zeit des Brandes. | Gebäude mit Nr. und Lätr. 


Scheuer x. Ar. A, 
Stallgebäude . . » 


Berrilligte 
Summe, 


Eigenthümer. 
2 


Uebertrag . | 11798 | 74 
Johannes Bodh . |. 
—J — 211 — 
. I Bohann Walter u, Frau 
10570 | — 


24. Jau. 1883 | Wohnhaus Nr. 10...» 

23, Ian, 1883 | Mafchinenhaus Nr. 53 E* 
Kteſſelhaus Nr. 55H . . 
Bartenzaun > ; 

10/11. uni 1882] Wohnhaus Nr. 84*, . 


Gebäude B u. D bei Ar, 33 


Stafetennaun . - » 
Staletenzaunu.. .» 


Brunnen . 

9. Dec. 1882 | Scheuer :c. Nr. 37, J 
Kuhſtall ꝛc. Nr. 4T A, 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 49. 
Scheuer A. ; 
Schweineftall 5; 
Hofthor 


Wohnhaus ꝛc. Nr. 50 . 


Scheuer ꝛc. A . 
Schweineftall B . 
Schweineſtall C . . 
Scheuer Nr. 5A . 
Biebftall B . . 
Schweineftall C_. 
Scheuer Nr. DA. 
Scheuer Nr. 564 A 


6. März 1883 
12. Mär; 1883 


Wohnhaus Nr. 10 , 
Wohnhaus Nr, 42 . 


2. Mai 1883 
9. Dec. 1882 


Wohnhaus Nr. 16 . 


Scheuer Nr. 55 A* 
Stallung Nr. 55 B 
Schweinejtall Nr. 55 C 


5. Yan. 1883 I Wohnhaus Nr. 76 . 
Scheuer ꝛc. AH . . 
8. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 102, 


* 





Joh. Wehrheim u. Frau 22 | 22 
Philippi Freres .. 


317 90 
Philipp Gutberlet . ol— 
Simon Sterzinger . - 50 — 


Carl Peter Zus . . 25 
Johann Philipp Schmidt 


— 6306 | 60 
gulius Müller . 

eu | — 
Georg Nicolaus Metzger 

55 | 50 

GBonrad Robn . i 1671 — 
Conrad Shenf „ . » 14 | 40 
Peter Fir. A 
— — ARE. 
Michael Zeh... 
a ns 386 | 55 
Friedrich Wild. Kropp. 
Be ER 
Friedrich Ich .» . - 3l — 
Wilhelm Keilin . - 10 
Georg Philipp Nicolai 140 | — 


Sohann Jacob Wolpers 
Diwe » . - . . 4719 


Anton Breh und Jean 
Mile. -» -!. » 5 | — 





Adermann Wilhelm 
Wader Ir. 5* 
3027| — 
Philipp Reuter u, Frau 
1 — 718 18 
1 Philipp Lenz's Ehefrau 515 | — 


Zu übertragen . [42 112 | 27 





aaa vor € Stabt- 
oder er Dorjgemeinbe, 
Berner: | 
16) Fechenhein. 34. Mai 1883 
| 
m) Marköbet '. .| 30. Mai 1883 
18) Bruchköbel . 28. Sept. 1882 
1) Grenan . 16. Sept. 1883 


N) Nievervorfelven | 5. 
A) Edenheim . . 


April 1883 
29, Auli 1883 


2) Oftheim . 27/28. März 1883 


3) Kilianſtädten . | 27. Dec. 1882 


Scheuer Ab Nr. 152*, 
Stall B Nr. 12 . 
Wohnhaus Nr. 153 
Stall Nr. 153 A . 
Stall Ar. 153B . 
Kirche Nr. 140, . . 
Thurn Nr. 140)* . 

2 Sloden . . SE 
1 Uhr LE ; 
Rirchhofseinfrievigung ; 
Gebäude Nr. 89 A und 
Gebäude Nr. W. . . 
Stallung Nr. 120 A*. 
Holjremife B. . . 
Abtritt C . . 
Wohnhaus Nr. 121° 


Wohnhaus Nr. 3 1 
Scheuer AH... 
Stallbau . . .. 
Schweinejtall C . 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 4 . 
SchweineftllB . .» » 
Wohnhaus Nr. 5 
Stafetenzaun . - » .» 
Wohnhaus Wr. 49. » 
Backhaus A* 
Schulſcheuer Nr. 38 Ar 
Stall Nr. 38 B... 
Stafetenzam . » » 
Wohnhaus Nr. 41 . 
Stafetenygaun . . 
Scheuer Wr. 44 F 
Stafetenzam . ; 
Pflaumendaum . .. 
Gartengewähle . - . 
Gartengewächle . 


B 


Scheuer ꝛc. Nr. 123 A* . 
Stallgebäube Ar. 123B . 


Schuppen Ar. 130. 
GSartenzaum . 
Wohnhaus Nr. 102 . 
Scheuer ꝛc. Wr. 102 A 
Viehſtall B r 
Schweineftall C . . 
Scheuer Nr. 124 A 
Scheuer Nr. 67 A* 
Kubftall Nr. 67 B . 
Stallung Ar. 670, 
Stallung Nr. 67 D 
Scheuer Nr. 102 A 
Holz zſchuppen Mr 


Zeit des Branbes.| Gebäude mit Ar. und Litr, Gigenthümer, 


Uebertrag . 
Tobias Beder . . .» 


Gonrad Klee Ir. . A 


— — — — 


Die —— 
Die politiſche Gemeinde 


dohaun Georg Schnieider 
Georg Horft. 2» 


Johs. Kohler u. Conrad 
Spiel 


Silk, oh. Fauerhach o 
Ehefran 


Phil. u. Caſimir danpus 
dehs Cafimr Warzel, 
Peler Gruner and Kran 


Gemeinde Eckenheim 7 


Carl Boß „ie. 


Heinrich Wilh. Römer 


Lehrer Wiega | .r 


Bohannes Feittmarh . 
Georg Philipp Müller. 


Peter Brov’s Witwe 


"Iohannes Rof 1, 5 


Ehefrau des Andreas 
ah u. . sei 


Wilhelm Köppel a. 
. 102 BE; | 


Zu übertragen . 


Berm 


Summe. 


AM 


42 112 


1 


8 


1490 
1130 
740 


4324 


2014 


27 


213 


8 


542 


Namen ber Stabt- 
ober Dorfgembinde, 
Beer: | | 
|23) Kiliauſtadten) 


| 


1 
i 


‘ a 
’ 


24) Dafelbit 


— — —— — — 
* 


25) Hanatı (Me- 
eimer Weg). 
26) zen Leip⸗ 
gerfiraße) . » 
27) Keen er 
pitalsftraße) 


28) Hanau (och ber 
Rinzigbrüde) . 


29) Langenſelbold 
430) Windeden — 


— Kilianſtädten 
31) Großauheim 
33) Wachenbucen . 
33) Bodenheim 
(Franffurterjtr.) 
34) Hanau (Hafer: 


gaffe) la... 
— Yangenbiebach . 


Gebaude mit Nr. und Lite, | Gigenthümer, 


16 


[87, Der. 1882] Elailung Nr. 102 0. 


31. Jan. 


18. Juli 
6. Aug. 
23. Juni 


13. Sept. 
21. Sept. 
11: Sept. 


12. Sept. 


13. Ian, 
10. Juli 


22, Nov. 
14. Juli 


1883 


1883 
1883 
1883 


1883 
1883 
1883 


1883 
1883 


1883 


1883 
1883 


Kellerhaus N. 102 D , 
Schweineftall Nr. 102 E 
Schweineftall Nr. 102 F 

oftbor. il. ao 

heuer ıc. . R 
Pose Nr. 101 Re 

5 Fenfterjcheiben . 
Schuppen zu. . 


ebene F 
heuergebäube Nr. 18 * 


Wohnhaus Nr. 19... 
Scheuer Nr. IA. . 
Stallgebände Nr. 19 B 


Waſchküchengebäude Nr. 19 C 


Stegelhalle Nr..19 D . 
Scheuer Nr. 20 A. « 
Holzſchuppen Nr. 20 B 


Holzſchuppen Nr. 18 
Holzjhuppen Ar. 9 D. 
Wohnhaus Ar, 15°. . 


Gebäude Mr. 13... 
Er RAT . 


Stall . ER 
Bierhalle Nr. 10H . 


Schulhaus Nr, 1924* , 
Scheuer Nr. 2084 . 
erg Nr. 74 At, 
uhſtall Nr. 75A.. . 
Wohnhaus Nr, 76. . 
Viebftal A 2 u. 
Yattezaun : . . 
Viehſtall Nr. 77 A. 
Garteneinfrievigung . 
Gartenbeſchädigung . . 
Objtbäume, . . f 
Schulhaus Nr, 312, 
Wohnhaus Nr. 61 


Keſſelhaus Nr. 53... 


Wohnhaus N. 6 . 
Wohnhaus Nr, 117 


* 


* 


Theodor Stettner . 





Uebertrag N 
Wilpelm Köppel Dr. 


Andreas Sauer. . » 
Johannes Gärtner, . 
Philipp Eſch Witwe 
Die Gemeinde Kilian- 
ftädten . r 
Seorg Weifenftein . —F 
onrad Schneider .. 
Wilhelm Schneiver . 


REN Kreſſel u. Frau 


Auguſt Marel 
Bonrad Auguft Trearel. 


Witwe Suſanne u 
und Kinder 
Georg Jahn. . .. 


Johann Ludwig Gonrab 
Schlingloff 

Die Gemeinde . .. 

Heinrich Hercher 

Heinrich Dad . 

Johannes Joſt 2r Witwe 

Heinrich Vollbrecht. 


Heinrich Rödviger . 


Dieifraelitifche Gemeinde 
Sohannes Weftphal Hr 
Gaspar Fir 2r . 

Die Gemeinde 

Gruft Friedrich Sthäfer 


Firma Philippi Freres. 


Samuel Are .'. » 
Konrad Burkhardt . 


Summe, 





Benvilligte 
Summe. 
4 a 


83542 | 22 


: 


BEZ 


HI Sal 


sılılı! 


108 571 


17 





— 10) Kreis Hersfeld. ' i 
Berwilligte 
- [3eit des Brandes; Gebäude mit Nr. und-Litr, Gigenthümer, Summe. 
M 2 
| — 24 26. Oet. 1882 | Wohnhaus Nr. 12 . . . | Georg Möller's Witwe 


EScheuerr Knie und Sohn. . . » 1346 90 
nt Mr. 11. .» . | Peter Kagınann . 
1 a er or 
Sehläupe B. 
chweineftälle C . 
Viehſtall D 





Badhaus E . MET m 4.1: 3381 1:8 
Wohnhaus Nr. 10*. . + | Buftus Ernſt Ries’s Ehe⸗ 
mt Ehur A . 2. ce 2 Ma: an 
' Schweineftall B . 
SchafftlC . . . s 
Holzſtall D . . : suche ER FTT 
Halbes Wohnhaus Nr. 8. Yacob Hahn 230 90 
Halbes Wohnhaus Nr. 9 . | Georg Peter Schmidt . 
Scheuer ıc. A ; — 1002 | 76 
Wohnhaus Nr. 9, . . 0.5 Georg Jacob. . R 20 I — 
| Wohnhaus Nr. 84 . . „| Georg Heinrich Teit j 5 | — 
2) Schenitiengefelo | 3. Dec. 1882 | Wohnhaus Nr. 120%. ; Hirſch Weinberg j 
& Anbau B . Res HUREN ur: ©... 
Scheuer Nr. 118 A . .| Marlin Heufner . 14 | 50 
| Wohnhaus Nr. 122 . .f che. Rüger und Bram 18 | 25 
m feld . .| 12. März 1883 | Wohnhaus Nr. 359 . . | Peter Wolf . . 53|13 
4) Gittersdorf. . | 19. Febr. 1883 erg Nr. 33*, . . | Iohannes Ickler. 
Anbau 


5) Leimbah |. .| 10. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 10, s Conrad Oeſte und frau 
ce |. 17. April 1883 | Anbau Nr. 152 A. . . | Wild. Nigel und Frau 


dershaufen 21. Mai 1882 | Wohnhaus Wr. 85 - + Heimih Storch . . 
Kerspenhanfen. | 12. April 1883 | Backhaus Nr. 48 - ZJohs. Fleſch und Frau 
9) Eitra 1 5. Iumi 1883 | Wohnhaus Nr.-21 . . . | Heinr. Schneider u. Frau 


10) Rip ershain . | 2. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 47 . . . | Ich. Gop’s Ghefrau . 
11) Philippsthal . | 6. Aug. 1883 | Ziegelei Nr. 115 . . . | Hein. Bernd. Schloghauer 
12) Hebbersporf _. | 25. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 14 . . . | YohE. Nuhn's Ehefrau 


Stafetenwand . . » + „| Iohannes Wagner . 
13) Reilos . . . | 20. Aug. 1883 | Wohnhaus Nr. 6*. . .„ | Elias Heh und Frau . 
—* Scheuer A 


| Scheuer Nr. 25 A. . „| Marin Su... 
14) Oberhaun |... | 10. Aug. 1883 | Scheuer :c. Nr. 35 A* „| Georg Kauffunger . 
or | Stall Nr. 35 B. ‘ 
15) Hersfeld . . | 1. Juli 1883 | Scheuer ıc. Nr. 208 E* . | Martin Heinrich BREI 
J Holzremiſe Nr. 208 F. . und Frau. . 
Schweinejtall Nr. 208G. 


| — Hofthor .. .ZJeremias Sauer 
16) Stärllos . . | 16. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr, 94. . | Bohannes Beder 
Kr Summe. 





11) Kreis Hofgeismar, 
1) Bernawahle- — 
haufen... 


16. Oct. 1882 | Scheuer sc. Nr. 63. . . | Wilpelm Henne. . . 
Wagenihuppen CE... 
Stalun D . . .».. | 
er Stallung E J1 — 3770 — 
Zu abertragen . 3776| — 


ii 


Namen ber Stadt⸗ 


oder Dorfgemeinde. 


Ferner: 


[1) Bernawahls⸗ 
hauſen 


2) Baake 


3) Ehrſten. 
4) Deifel . 
5) Galven . 


6) Hombrefien 


7) Sielen . 


8) Obermeifer. 


9) Dfthelm . 


10) Vaake 


11) Bederbagen 


12) Ojtheim . 


18 | 


116. Det. 1882] | Hintergebäune Kr. 59.B.. 


6. Sept. 


10, 


21. 


29. 


21. 


12, 


Oct. 


Juni 


Jan. 


. Nov. 


Sept. 


Febr. 


1882 


. 1882 
. 1882 
. 1883 
. 1882 


1882 


1882 


1883 


1882 


1882 


1383 


heuer D bei Nr. 62* , 
Badhaus ——— 


Stafetenzaun .. diie 
Wohnhaus Nr, 38. tð 
Wohnhaus Nr. 39*. . 
Stallung . 

Dalbes Wehnhaus Nr. 30; 
tallgebäude A . . 
Stafetenzaun . . X 
Wohnhaus Nr. * 
Stallanbau A. 
Wobhnhaus Nr, — 
Unban A . 1* 
Wohnhaus N. 201* . 
Stallgebäude A . vis 
Wohnhaus Nr. 140* . 
Wohnhaus Nr. 140 
Wohnhaus Nr, 15| 
Stafeten . » 
Stallgebäude Nr. 189 B. 
Stafeteyaun . . bis 
Wohnhaus Nr. 81%, R 
Anbau A s 
Anux.B. . .. 
Holsfhuppen C ., . . 
Hintergebäube Nr. 82 B . 
—— 
Stafeten . . ur 
Kirche Nr. 754... 
oegel oa 


Uhr 

Wohnhaus Nr. 52* , 
Anbau A . . 
Holzſchuppen B . 


er ... 


"Wohnhaus ꝛc. Nr, e R 


Wohnhaus Nr. 53 ur 
Wohnhaus Nr. 2... 
Wohnhaus Nr. 24. . . 
Stallun A . 2 
Halbes Rdnhens Nr. 35* 
Stallun 

Halbes —X Nr. "35 
Anbau A. . 


— —— — 

zus Wohnhaus Nr. 23* 
tallgebäude A . 

Stallanbau B. . 

Halbes Wohnhaus Nr. 23 

Stallgebäude A . ; 


Carl Minge . . 


{ Garl Gräbe . . 


Chriſtian Annentoht 


—— 


Uebertrag . 


eg Adolph Henne 
eorg Friebr. u. Friedr. 
Ferdinand Frid'. . 





Friedrich Sonne 


Andreas Bohle . 


Andreas Flörle. . . 


Johannes Müller 


— | — 


Johann Daniel Henke. 


Deinr. Mente's Ehefrau 


Witwe Georg Hampe . 


Heinrich Tölle . |. . 


Wilhelm Henze u. Frau 


Fein Win. Hofenig 


Geſchwiſter Halfaß . . 
Glife Sabine dofebis . 
Die Gemeinde 


Johann Heinrich Fülling 


Peter Bonnel und Frau 
Johann Conrad Thomas 
Heinrich Söder 2r . 
Andreas Dlürmann . 


Die Erben des Jacob, 
Prode . ; 


Ichannes Dettmar , . 
Joh. Chriſt. Höfter 
Georg Fri Friedrich Böfter 


Zu übertragen. 


‘ 


4 
| 
i 
f 





1 
19 


* Im⸗ 
Zeit des Brandes] Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. Summe. 
M 2* 









2 der Slabt- 
= Dorfgemeinde. 





—— ce. 
arteneinfriebigung . a 
Wohnhaus Nr. 30°, „ „| Heimih Meibert 
Stallgebäude A . . u. 
Wohnhaus sc. Nr, 31. ‚| Yuftus Friedrich Tolle 
Angebäude A. . — 
Anbau B. . —— 
Wohnhaus Nr. Bi). „1908. Ch. ©. Tolle und 
Nebengebäude A . ri 5 5 ie > 
Pr Stafete . ’ | A J 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 32. : Johannes Klein . 
Wohnhaus Nr. 33 . „ „| Anguft Leck's Frau . 
Wohnhaus Nr. 344. , „| Heinrich G. C. Bod und 


&; Heer: Uebertrag . | 49539 | 55 
[12) Oſtheim [12. Febr, 1883)1 Gebäude Nr. 22. . + . | Sriebrih Günther . . 
0 RORERT NIE 1. 1u PASSEN LEN BEE 2355| — 
Kaya Nr. 24. .„ „| Die Erben des Johann 
| tafetenaun . » » ... Georg Günther . . 25 — 
J Wohnhaus Nr. 2 Anna Chriſtine Armbrecht 3 — 
13) Hombreffen .26. Det. 1882 | Halbes Wohnhaus x. 103* Heimih Glänzer . . | 
tallanbau , 2798 — 
& albes Wohnhaus Nr, 103 Jacob Hampe | 
talfgebäude A . . 3192 | — 
| Wohnhaus Nr. 104. „ Johann Conrad Siebert 1656| — 
14) Fürſtenwald . | 25. Ian. 1883 | Wohnhaus Nr. 245. , .„f Asmuth G. DEREN und | 
Cheer Ar: -:% unknie Fu ... | 
Staletenjam . 2» 2.» 4805 | — 
Wohnhaus Nr. 27 ; „ „| Dietrih Homburg . | 
Scheuer A. — — 
Wohnhaus Nr. 27} 0. | Auguft Lecke und Frau 
Anbau A. . F nt nn RD | 
Wohnhaus ıc. Nr. 273 . | Wilh. Heinrich Lecke und 
Garteneinfriebigung . . . Frau... 469 | — 
Wohnhaus Nr. 29 . , „| Georg Wide . 
Anbau A. . ⸗ 
Stall B 


Stallgebiudte A . . . . Frau 
Garteneinfriebigung . — — — 
Scheuer Nr. 35... . . | Iuftus Regenbogend 
Ehefrau . . ; 
Stafetenzaun . . | Bürgermeifter Mogge s 


Staletenzaun . . os. — Engelhardt 
Staletenzau arl Rudolph 
Stafetenzaun . | Die Schulgemeinve . 

15) Ehrften. . „| 30. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 525. . . | Georg Büttner u. Frau 

16) Lamerden . „| 8. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 35 >. | Epuarb Kechel ; 
Stallanbau A —— 

Lattenzaun . . 4 Ritwe Kublebrt - . 

17) Hofgeismar . | 15. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 276* . . | dohann Philipp — 
Anbau Nr. OA... Bellen . . 
Stallung Nr. 540 B 
Stallung Nr. 540 C 


1111114 


u 





Zu übertragen . 
— — * 
1, ’ | ' 3 








— — — 


Namen ber Stabt- 


oder Dorfgemeinde. 


Ferner: 
[17) Hofgeismar 


Daſelbſt 


18 — 
8 Hohenlichen . 


20) Gottsbüren 


21) Oedelsheim 


22) Hofgeismar 
23) Garlevorf . 


24) Hofgeismar 
25 rebenftein 


26) Trendelburg 


— Hauch. 


27) Deifel . 


23) Udenhaufen 


Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. 


131444 


(15. mai 


11. März 
11. Juni 


7. Juli 


15. März 


. Quni 
Juli 


Juli 
6. uni 


5. Juni 


. Juni 


9. Juli 


16. Juli 


20 


1883] | Wohnhaus Nr. 276. . 
Stallgebäube . ge 


Gemüfe. » 2... 
Stafetengaun , .» . .» 
Stügmauen . ». 
Wohnhaus  ., . .. 
1 Fuder Dünger . 
1883 | Wohnhaus Nr. 287. 
1883 | Wohnhaus Nr. mn 
Stallung A ; 
Anbau 
Wohnhaus Nr. m. 
Stafetenzaun . 
1883 | Wohnhaus Nr. 54 . 


.n. en en... 


1883 | Wohnhaus Nr. 46 . 
tl . 
1883 | Wohnhaus Nr. 64*. 
ärbereigebäube : 
1883 ohnhaus Nr. 33*. 
Anbau A . . 
1883 | Gebäude Nr. a. 
1883 | Wohnhaus Nr, 253* 
Wohnhaus Nr, 254 
Wohnhaus Nr. 252 
Stalfgebäude B . . 
1883 Bohnhaus Nr. Der 


Wohnhaus Nr. 67 . 
Wohnhaus Nr. D4 . 
Stallgebäude A . 
Anbau B . 
Deconomiegebäude c 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 108* 
Anbau Nr. 108 A. ı 
Anbau Nr. 108B . . 
Scheuergebäude Nr. 7* 
Wohnhaus Nr. 8 . 
Stallgebäude A : . 
Wohnhaus Nr. 31 . 
Hintergebäude A . 
Sceunengebäude B . 
Wohnhaus Nr. 2 
Wohnhaus Nr. 3 
Angebaͤude A...» 
Wohnhaus Nr. 4 . . 
Stallgebäude A. . .» 
Angebäute B. . . 
Werkftätte CE... 


1883 


1883 


1883 


* 


Uebertrag . 


Ehrift. Ludw. Schöping 
und Frau . . 
Carl Arnold. 
Carl Halbfaß 2% 
Stabtgemde. Hofgeismar 
Heinrih Neimte . j 
Carl Winnefed . . . 
Geſchwiſter Fallenſiein 
Carl Baumbach. 
Johannes Lapp. 
Jacob Burghardt . . 
Die Ehefrau des Heinrich 
Schäfer, Ferd. Rölte 
‚ und Georg Gopede . 
Joh. Yuftus Dreyer um 


Frau 


Friepr. With. Scieiee 


Johann Peter Berndt. 
Dr. Schech — 
Heinrich Kerſting 
Heinrich Eichel's Frau 
eter Burhenne's Witwe 


Heinrich Bremer . . 
Johannes Großbernb . 
Ludwig Niemeier . . 
oft Heinrich Großbernd 
Witwe Wild. Uffelmann 
Friedrich Wilhelm , 


— — — 


Conrad Kliewes. 


Hans Jacob Stüteberg 


Gonrad Sommer u, Frau 


Joh. Conr. Pape u. Frau 
Wilhelm Heinrich Krone 


Zu übertragen. 


Verwilligte m 
Summe. . 

MM —* 
55 


—A 


8144111 


LEE. 
2 


III Tal 


| 


15 780 
350 


1300 


4600 | — 
83774 | 38 






[28) Ubenfan em]; 


29) Gottebüren! I 9. Sept. 
Fir ) 

30) ae | 21. Sort. 
it 1) | 
ik ) 

2) Sertetafen). 28, Aug. 

— 22. Mai 

— Bürfienwal 25. Jan. 
| | 

N) Rabolöshanfen 9. Nov, 
2 
ideen! 

2) he . +4 1. Sept. 

R Trodenerfurth 10. Juni 

4) Oberbeisheim . | 15. Mai 
1 

5) Saljberg \. „| 9. Juli 


Eee] 


At. Juli 1883] — Nr 30. 


1883 


1883 


1883 


1883 
1883 


1882 


1881 


1883 
1883 


1853 


Seht Ars wirt 
















| Gigenthämer, Er 






Ueberträg . 


Iuftus Drengenberg 
Stafetenzamıı . = an an 
Gemüfegarten . . Kuna 
Staleienzaun 

* Wohnhaus Re: af 


— 
Friedrich Wiederho 
rnſt Dettmar's Ch au 
— Dettmar . 

en , Heinrich —7 8 


47 Erger \ 
Julius Bietor . |. 






albes Wohnhaus Nr, * 
ohuhaus Nr. 104 5 


Vohnhaus Ne 10 
Wohnhaus Nr. 373% 





ohnhaus Nr. 344 














tallgebaudeJohaun Georg Ieppe . 50 
Wohnhaus Nr. 369% Johann Georg Rupprecht — 
Wohnhaus Nr, 370 Wilhelm Kreis und _ 
Wohnhaus Nr. 120 Joh. Dietr. Bürgener’s 

me. ; ; % — 
Wohnhaus Nr. 33 Geinrich Uffelmann . — 
Heli Ne. 23}:.: N zilhelm Perfch ng 
allanbau Ar. wenns L— — N — 
indag |: Sunme 199260 | "85 
12) Kreis Homberg. | 
Wohnhaus Nr. 66*. i on bes *— 
Scheuer A. m j Heußner u. r 
2 Ir Ehe. 2068 | 50 
Wohnhaus Nr. 65 ; ; Peter — u. Fran 
Anbau A. ag: ; 
Gartertzamt R F 48 1245 | 25 
Wohnhaus Nr. 4... Bernhard Eifgui 821 — 
Scheuer, ꝛc. Nr. 38 A? Jacob Dilcher ; 
Stallgebäiube B ee —— 4925 | 12 
Pierveitalf Nr. 39 B 2; Heinrich ; Oftheim 1. 
Schweineſtall . . . . 74 | 60 
Wohnhaus Nr, 31. Jufi. Heine. De ak 714| — 
Wohnhaus Nr. 56*. Hermann Baupel |. . 
Scheuer ꝛc. ..: 
Scheuer. B .% 11002 | — 
Wohnhaus Nr. 11. Heinrich Pfalzgraf . . 
Gartenbeichädigung . J RE | 36 | — 
Wohnhaus sc. Nr. 1 Die Kinder des Heinrich 
Laubſtall A . . Raljhmit . . „| 1945 | 50 
Wohnhaus Nr. 2 . Adam Hellwig u. Frau 
Nebengebäute A...» 50 
Wohnhaus Nr. 3 «| Zuft. Urftabt 2r u, Frau 
Stallgebiude A. . » «1 ne | 4189 | 50 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 4 . .; Yuft. Urſtadt Ir u. Frau 
Anbau A. . er 4189 | — 
Wohnhaus ıc. m. Heinv, Vollmar's Ehefrau 
Anbau A. » Tr 2992 | 50 
Zu übertragen . [38502 | 47° 


— ber Shobt- 


eber Desgemäine 
»  Kermers || 
15) Satgberg] [19 Suti 1883} 
’ 
| 
65 Homberg .. 13. Sept 1883 
| 
7) Wernswig. 2. Yuli 1883 
. i 
| 
1) Rermes . |. 6, Oct. 1882 
12/13. Nov, 1882] 


2) Madenpeil . .. 


3) Kirchhaſel i 
4) Grofentaft , 


8. Yan. 1883 
6. Nov. 1882 


Geste mit A. im 


Litr, 


— it, Nr. 6% 
ohnhaus ꝛc. Nr, 7 
ohnhaus ꝛc. Nr. 17, 
* ꝛc. Nr. 1. 
Ren At, nit % 
Aweineftäle Bi. % 
— Mr. 10 ra 
Mebenbau A . . 
hweineftäle B. « 
ohnhaus Nr. 20% ; 
— Nr.210. 

cheuer . A-. .: 
ebengebäudte B. 
ohnhaus ec. Nr. 22 
chulgebaͤude Nr. 25 

adltau B ...% 
nbauten . - ur 
ohnhaus ꝛc. Nr. 52 1% 
Wohnhaus ac. Nr. 35. : 
Schweineftall A - wills 
Wohnhaus Nr. 370* . . 
a — 
B. 


ae jan. 2... . 
a he 
Wohnhaus Nr. 37h. u. 
Sattenzaun . - er 
Gartenbefchädigung — 
Gartenbeſchädigung - , « 
Stallgebäude Wr. DB... 


- Dr cc HH € &-e 
“ 


* * * 


13) Kreis Hüufeld. 


ohnhaus ꝛc. Nr. 3* 
dur A :.. 
Schweineftall B.. » 
Wohnhaus Nr. 2 . 
Wohnhaus Nr. 11. 
Wohnhaus ıc. Nr. 6* 
Mebenbaus A... « 
nbau B . 1a :76 le 
euer C. Fu 
Schneidvemühle D . . 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 35 . 
Scheuer A* ; 
em 1. Nr. 51. 
Scheuer A ; 
Stallun BF...» 
Schweineftall C - . 
Scheuer Nr. WA. 
Stall Wr. 50 B. . 
Schweineftall Nr. 50 c 


* ” “ ” - * ” “ * * “ 


De Ve ee ee SZ 


Gonftantin Hahn j 


% 


4 Ferpinand Kling. 


"Ferbinand Mihm Witwe 
ranz Joſ. Henkel. 
udwig Buße 


Nicolaus Wald . 


Anton Heller ., - 


Zu übertragen . 








Benviligte - 
Gigenthümer.' Summe 
7 vw 
Uebertrag - 138502 | 47 
Heinr. Deubner Iwu. rauf 2095 | 50 
onrab Ried's Ara . | 1197 | 50 
Heinrih Hofmann \. 
12.2.0200] 506 | — 
Heinrich Pfaff Ir . 
186608— 
Heinrich Hofmaim 2r . | 2100 | — 
einrich Pfaff Zr u. Frau 
22] 5991 | 50 
.# Conrad Hewig . 1199 | 50 
Die Gemeinde 
| 1) 1 
Eoitrad Mentel u. Frau F.2398:| 50 
Gonrad Berg und Frau F 1774 — 
Juſtus Kimpel Bl — 
Conrad Jãckel und Frau 
Er ..h 1.699 |.68 
Johs. Fiſcher und Frau 
67 — 
gie Koch's Sitme 6| — 
eorg Siemon ck 17 | 78 
Summe .[67038 | 15 


— 
— 








Ben oil nic, 
son 
Fi Art Uebertrag . 

4) Gro t 6. Nov. 1882] | Wohnhaus x. Nr. 48... Grin Sauerbi sch 
[4) Brian | | Bahn & 
Stall ꝛc. Nr..48.B. 140. | 
Fi | Schwer N. 3830... | 704 | — 
| Br Nr. 88>. 0 | Muguft Mint . |. 895 
| Wohnhaus Nr. 464. — —* Hohmann 
Stall A ä wit 149 
| Wohnhaus Ar. 464. ’ Auguſtin 59 | — 
Wohnhaus Nr. 46 . . Martin Po Gänzler 
Scheuer A. „1. ru ls | 
Schweineftall B . . sei ee ER — 
Wohnhaus Ar. 45. 4 . | Marie Sauerbier |. . 
N Scheuer x, Wr 4A. . 1488 | — 
| Wohnhaus ac. Nr. 44. . Adam doſeph Saukebier 2792| — 
N Fohnhaus Nr. 5lk. . ..f Anton Kommer .. | 
| tallung A. » ——— — 1661 — 
Wohnhaus Nr. 49 . .VJoſeph Kehl We . | 
Scheuer ꝛc. Nr. 9 A; . | 
| Stall NR. 49 B. . . | | 
* | Stallbau. N 4 Baum — —— — | 5% | — 
A Wohnhaus zc. Mr. 53 .. „| Branz Muntet .|. | 
Scheuer ꝛc. Rr. 535 A. .] ° 
* Holzremiſe Nr. 53 B ' 5 | — 
5) Rhina 22. Aug. 1882 | Wohnhaus Nr. 10*. Baruch Nußbaum ıc. . | 
Scheuer x. A | 
StllB . . ä — 2074 — 
— Kermes 6. Oct. 1882 | Wohnhaus Nr. 3* . Ferdinand Klin . . 
Scheier A. ä 
Schweineſtälle B. r r zur 2250 — 
6) Großentaft . 24, Nov. 1882 | Wohnhaus sc. Nr. 58 , . | Sohanmes Heller 
Scheuer AH . . f 
Anbau B k 
Remifengebäube 1. C 
Badhaus D . 
Anbau E . . — — — 110790 
Wohnhaus Nr. 59. ; Eugen Heim. . . . 29 | — 
| Schweinejtall Nr. 59 C Adam Joſ. Krieg . » 27 — 
7) Manusbad 26. Juli 1883 | Wohnhaus Nr, 60, 61* Heinrich Bert 2 . . 
* | Anbau Nr. 60 A 
Stallung Nr. 60 Bet — 
Synagoge Nr. 59, 595 . | Die israelit. Gemeinde 33 | 0 
Wohnhaus Nr. 62 - Abraham Bacharach 10 | 60 
8) Erdmannreve . | 16. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 10 A*. Peter Bube . . 1345 | — 
Wohnhaus Nr. 11 Heinr. Schott's Ir Witwe 
..: -% 
Mebenbu B, ... E; — 5 >; DE 
9) 10) Kanon ; 10. Det. 1883 | Wohnhaus sc. . Innocentius Gutberlet . 95 — 
.22. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 146* Heinrich Joſeph Fifcher 
Scheuer ©, A .. 1495 | 50. 
| Wohnhaus Nr. 71 . Franz Kehl . . . 
Steuer A... . 
* Schweineſtall B — J 2944 | 40 
Wohnhaus Nr. 35. Dominicus Arnold . . 10 | — 
Zu übertragen . [73 055 15 
ur = — — — 





Nanıen ber E> | 
oder Dorfgemeinde Zen des Brandes. Gebaude mit. Nr. und Litr, 


Werner: y 
11) Langenf 3 - 129. Aug. 1883 Wohnhais N... 
ebenbau AN air) 
euer Nr. io. 
| Stall c. A „1.10% 
) nn N Wohnhaus Nr. 44 
| BEN Wohnhaus Nr. Ab. ı. 


£ 
0-0 ne 


Wohnhaus Nr. 52.1.2. 


Scheuer Al „1.00% 
m Schweineftall B . 0, 
Wohnhaus Nr. 53. 
Scheer A . 
Scheueranbau Nr, 54 € 
Mebenhaus Nr. 54. D 
Wohnhaus Mr. 55 . 
| | Schweineitall A... 
Wohnhaus Nr. 56 . 
Scheuer A. 
12) Großentaft . . | 18. Oct. 1683 | Scheuer Nr. 25 Ar d 
Holzremife Nr. 25 B . 
Schweineftall Nr. 25 C 
) I Wohnhaus Nr. 254. 
13) Leibog . |. .1 30. Juli 1883| Wohnhaus ıc. Ar. * 
Scheuer ꝛc. A 


14) Kreis Kirchhain. 


1) Schwabenborf , | 16. Nov, 1882 | Wohnhaus Nr. 1 
Wohnhaus Nr, u 

— Molferode . 11/12. Aug. 1881.] Gemüfe . i 
2) Hartmühle bei 
tomberg . . | 10. März 1883 | Scheuer Nr. 129 A* . 
Stall B une 

Ä Holzfhuppen C . 
26. Ian. 1883 | Scheuer Nr, 36.A* . 
Stallgebände Ar. 56 B 
Holzfchuppen Nr. 38 .D 
Wohnhaus Nr. 38 ; 

' Scheuer Nr. 38 B 

Gartenzaun ; » « 

4) Großfelhein . | 30. April 1883 | Wohnhaus Nr. 45, , 

! Mohnhaus Nr. 44 
5) Raufchenberg . | 22. April 1883 | Wohnhaus Nr. 233* 
Schlagmühle A 

Zäune . . . 

2 Burgholz .129. Oct. 1883 | Wohnhaus Nr. 48 . 

Fangendorf . 1 26. April 1883 | Scheuer Nr. 1% A* 


3) Yangenftein . 


Wohnhaus Nr, 17. 


+4 Börfter Schmidt 


Uebertrag . 
Gart Heinrich Kranz » 
| 


deint. Wilh. Winterling 
Mofes Roihſchild 
Wilh. Heinrich Kirchner 


Valentin Heyp . | 


Bohannes Krug . | 


Valentin Seh 


SEigenthumer co 





* 





Sofenh Loft . 


. EChriſtoph Soft 


Levi Nupbaum 


Dean D Dörrbeder 
Ruppert Weber 


Johann Joſt Dönges 


| Ehefrau 


Hellwig Joſeph Franz. 


Heinrich Auhanz . 
Heinrich Röder . . 


Buftus Sauer . | 


Konrad Deufer . 


Johannes Schröder . 
Konrad — u. 


Frau 


Beinr. Martin u. Frau 
Wiegand Albrecht und 


stinder . 


Hein, Möbus u. Frau 
Summe. 


Summe. 


73668 | 


3121 
21 
10 


2676 


16 





24 311 




















25 
15) Kreis Marburg. 

















- Meifdt. — Andreas Block 










. Dec. 1882 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 45. . 











eier, 3 ze. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 942 a — Vͤaithai 
Nordeck. .. 28. April 1883 | Stallgebäude Nr, 79 . . Kriep . 
: Wetter . . 23. April 1883 | Feldſcheuer Nr. 142 E —— Wilgeim Göbel 
5) Nieberasphe 1. Juni 1883 | Scheuer Nr. 102 A* . Johs. Engelb x 












Wohnhaus Nr, 100 





















6) Oberwalgern . . Yuni 1883 | Stallgebäude Nr. 8 C u. D 
Dafelifl. .. 8* Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 41*. ; 
Anbau A ’ 
—38* 4. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 61 . Adam Brand . - 
Oberroäphe. 28, Juni 1883 | Scheuer Nr. 31 C* Johs. Schmidt Au. Frau 
Zune, Nr. 38 . —— Müler . . 
10) Bellnhanfen 10. Sept. 1883 | Scheuer A* . . udwig Rein 






Stall B 


16) Kreis Melfungen. 












RN Nievervorfhüg | 14. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. - + [Lubwig Weib . . . 32| — 
re 5. Ian, 1883 | Wohnhaus Nr. . . f Lorenz Anauft . . .1 240 | — 
—— guni 1882 | Wohnhaus Nr. 20 . . . | Witwe Riemenſchneider 50 | — 
* Dct.1882 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 31 Matthäus Mai . 119 | — 
4 ef — .1 9 Febr. 1888 —— Nr. 177 u, 178 Georg Klipp und Frau 
au Ar er 
Anbau B . un 215 
—— Nr. 180° . . Lone. Simon u, Erben 
Scheuer A . befjen verftorb. Ehefrau] 1207 | 60 
Halbe Bopnfufer J 181 
— 814 . Jacob Kehl's Ehefrau . 129 | 30 
Wohnhaus Nr. 188, . +. [Georg Eafjelmafi u. Fran 19 | 35 
5) —— .110. April 1883 | Schneidemühle = 4A „| Gebrüber Godel . . 205 | 50 
— Def. . „5 10. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 66 . . . | Lorenz Iacob und Frau 105 | — 
Melfungen . . | 17. Mai 1883 | Logmühle Nr. 34* . . „| Georg Reinemund 2r_ 
und Gonforten . „| 1980 
Mühlengebäubde Nr. 3 C . | Wilgelm Müller’ s Witwe | 2319 | 89 
8) Melfungen. „| 10. Yan. 1883 u Nr. 341 . „| Georg Bauer u. Erben Eur 
Wohngebäude Nr. 342 . Friedr. Fiſcher's Witwe | 3594 | 
Wohnhaus Nr. 347* 3290 
Scheuer Nr. 306 C 
Wohnhaus Nr. 349 . 184 


Stallgebäude Nr. er id 





Auguft Wollenhaupt 


Wohnhaus Nr. 3 « + | Epriftian Noll 
Wohnhaus Nr. 81 - „| Georg Deufcher . 
Wohnhaus Nr. 352 . . | Nicolaus Gi . . . 
Wohnhaus Nr. 343 . . | Georg Hoffmann . . 
Wohnhaus Nr. 344 . .| EHriftoph Winter’s Ww. 
Wohnhaus Nr. 346 . . | Iohannes Weltner Ww. 
Wohnhaus Nr. 345 . . | Valentin Lohr's Ehefrau 
Wohnhaus Nr. 3077 . . einrih Sänger 
Scheuer Nr. 308 C . .| Theodor Hüter . 


4ss111118111 I 


Zu PEUERI 





EEE u ne on > mem. x 


Namen der Stabts 


oder, Dorfgemeinde. 


Ferner: 


9) Heinebadh . 


10) Günſterode, 


11) Schwarzenberg. 


— Dieljungen . 
12) Weivelbad . 
13) Beifeförth . 


1) Orb. |. 


2) Orb . 


Ob... 


1) Kleinwieden 


2) Lieckwegen . 


3) Grofenwieben . 


4) Sadfenhagen 
2, —— 

—— 
7) Hattenborf , 


) 
9 


Oldendorf , 
Zerſen . . 


10, 


12, 


14, 


a) 
2* 


23. 


5. 


5. Viärz 1883 


Zeit des Brandes 


Juli 


Juli 


Aug. 


7. Mai 
. Ian. 
. Juli 


Febr, 


Mai 


Juli 


. Sept. 


Jan. 
. Sept. 
. Ban, 
. Dec, 
. Jan, 
. Yan, 
. au, 


April 


26 


‚| Gebäude mit Nr, und Litr. Eigenthümer. 


1 


Georg Deſch 

. Wiarie Anna Rieger 7 
‚| Ludwig 
.Adolph Zeppenfeld Wiw. 


‘ 
* 
. 


1883 | Wohnhaus Nr. 35* 
I Wohnhaus Nr. 34 . 
Wohnhaus Nr. 39 . 
1883 | Wohnhaus Nr. 48* 
Wohnhaus Nr. 9} 
Wohnhaus Nr. 10 . 
Wohnhaus sc, Nr. 48 . 
Stallung Nr. 48 A 
Schweinejtälle B. 
1853 | Wohnhaus Nr. 29 . . 
Scheuer A* en 
1883 | Wohnhaus Nr. 3 . . 
1883 | Pfarrhaus Wr. 20 
1883 | Wohnhaus Nr. 27 . 
17) Bezirk Orb. 
1883 I Haus Nr, 445 u. 446 
Wohnhaus Nr. 447 . 
rer Nr. 448 , 
a Nr. 449 f 
Wohnhaus Nr. 40. 
Wohnhaus Nr, öl. . 
Wohnhaus Nr. 454 
Wohnhaus Nr, 465 , 
Wohnhaus Nr. 467 . 
1833 | Wohnhaus Nr. 206 . 
Wohnhaus Nr. 265* „_. 
‘| Wohnhaus Nr, 267 , 
1883| Scheuer Nr. 372... 
j 18) Kreis Rinteln. 
1882 | Wohnhaus Nr. 10. . 
Bump ..» - - . » 
1883, j Anbau Nr. 62B . . 
1882: | Wohnhaus Nr. 3. 0 
1883. | Wohnhaus Nr. 70 . . 
1882 | Wohnhaus Nr. 54 . , 
1883 | Mühle Nr. 23, B. . 
1882 | Wohnhaus Nr. 33 } 
1883.| Wohnhaus Nr. 60*. 
Wagenremife A . . 
Wohnhaus Nr. 61 . 
1883 | Wohnhaus Nr. 26 . 


Wohnhaus Nr, 23* 
Badhaus B —J 
Yattenzaun . . 
Oftbiume . . . 


. tee 


De ee ee ee Tee Te ee ee 


. | 30h. Mühl und Frau . 


af — — ae 


Friedrich Warnede . . 


Berwilligte 

Summe 

MM I 

Uebertrag-. 1 23449 | 34 

— Wolf u. Frau f 1508 | 43 

lic, Mauſehund u. Frau 89 | 25 
Joh. Heinrich ——— 

und Frau . 181 | 75 

Martin Steffen. . -] 3890| — 

Johs. Horn und Frau | 170 | — 

Schannes Möller 539 | — 
Conrad Raufchenberg 2r 

9290| — 


Heinrih Hofmann 2r . 


Wilpelm Muller u Fran 
Gemeinde Weivelbadh . 
George Ickler und Frau 

Summe. 


Philipp Reinhard —F 
he Döppenfchmibt 
atharine Weißbeder . 


Hm . . 


ne ra vo 


Summe. 


Friedrich Requmd . 
Carl Söfter . 


Er ofın . 
9. 6 & — 
Seinei Möller. . . 
G. L. Border . . . 
Wilhelm!Imboff . 

dr. Aug. Mohrmann . 
Garl U, Sundermeyer. 


Wild. Georg Böttcher . 
Carl Auguft Beifner . 


Zu übertragen = 










— Ferner: 
10 | Rinteln. 










i 





12) re. 15 
is) Seacket . 
elhſt (uakh> 
räglih).. .| . 
1)‘ Antendorf . . 
1) Bernfen. 


Rolfehagen.) . 
Dldendarf . 





19) Fuhlen . . 


m 


ttendorf . 
orfien . 


22) Rinteln. . 





.! ».122)23. 3ebr. 1883 
11) Grofßhegesporf,,| 20. Nov. 1882 





Scheuer Wr, 3 A* 
Still Nr. 3 B 


Laftenzaun 


3. April 1883 | Wohnhaus Nr. 51* 
Gartenbeſchadigung 
Wohnhaus Nr. 50. . 
Wohnhaus Nr. 533 . . 
f. Dec, 1882 | Wohnhaus Nr. 41* 


Schmiede A - » 
Stallgebäiude B . 
Wohnhaus Nr. 33 . 


4 Obftbäume . 


8, April 1883 


4, Zuli 1883 | Wohnhaus Nr. 10* 
keller C . . E 

30. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 51 
Stafeten ; 

11. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 32 : 


1883 | Wohnhaus ıc. Nr. 50* 
Hinterhaus A 
Stallung B 

Pumpe . - 
Wohnhaus Nr. 48 
Wohnhaus Nr. 60 . 
Hinterhaus A. ! 
Sarteneinfriebigung i 
Gartengewächſe 


20. Mai 


Wohnhaus Nr. 58 . 
Stafet i 
Gartengewächſe * 
Kornſpeicher Nr. 58 A 
Stafeten 


21. Juni 1885 
Zwifchenbau Ir. 20 B 
14/15. Aug. 1885 | Wohnhaus Nr. 64 
10. Aug. 1883 | Wohnhaus Nr. 6* 
Stil D. 
Scheuer A 
Stall =. 0 104 
Graswuchs 
Gartenzaun 
Stalet 
Sartenfrüchte . . 
Wohnhaus Nr. 27 . 
13:14. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 107* 
Stallung A 


Maſchinenhaus Nr. 456 C 


Windmühle Nr. 29 A. 


Heinrich Brinkmann 


vevoy Blumenthal 


Nebenhaus Nr. 20 A 


lt Ä eit bed Brandes.] Gebaͤude mit Nr, und Litr. Eigeuthümer. 


Mebertraf . 


Gebrüder Stovefand  . 

Jehann Heinrich Frilpr 
Schwule 

[sims Öltrogge | » 
uguft Haupt 


anrich Welſch 


Wilhelm Söffter . 
Georg Heinrich Wilhelm 
Dröge's Frau 


Carl Friedrich Bit 
Buchmeier . 


Georg Heinrich Wilhelm 
Dröge's Frau 

Die Ehefrau des Herm. 
Meyer . . ar 

Chriſtian Söfter. |» 





Helnr. Wild. Nacke's Wiw. 


Gerry Wilhelm Meyer 


Ang. Heiur. Wild. Krebs 
Witwe Jud 
Herm. Abrah. Spanier 


August Deidert . 


Friedr. Ortmann’s Wiw. 
Auguſt Amelung u, Fran 


Gemeinde Hattenverf . 
Heinr. C. G. Pfingften 


Hans ©. ( . Behrens . 

Hans H. 65. Dltrogge 
Joh. Konrad Steving . 
Casepar Stolz’8 Ehefrau 


Zu übertragen ’ 
4* 







Bermilligte 
un 
14 506.1 69 
»541 | 50 
3312 | 02 
10 | - 
4464 | 94 
19 | 90 
3 | 30 
2629 | 50 
0 | — 
10 | 50 
S836 | 31 
1774 | 40 
2008 | 40 
3525 | 20 
8801 | — 
15 — 
230 10 
1473 | 81 
510 | 22 
593 | 88 
22 | 8 
2972| — 
167 | 40 
| 
| 
13503 ! 50 
13| — 
31 — 
106 | 75 
2006 | 90 
2 | 





28 


— — — — — — — — — — 


Verwilligte 
EINEN DEF wer Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr, Eigenthümer. Summe. 
oder Dorfgemeinbe. AM 3 
Ferner: Uebertrag . 175152 | 12 
122) Riuteln) PI3 14. Juni 1883]] Nebengebäude Nr. 35 A . | Kaufmann Lohmeier 66 | 18 
Nebenhaus Nr, 365 A . Friedrich Wild. Dohme 189 | — 
Wohnhaus Nr. 108 Abraham Brill's Witwe 255 | 93 
Wohnhaus Nr, 104 Earl Heinrich Kubfuß . I — 
Wohnhaus Nr, 106 Logenz Heinrich Küſter. 8| 80 
Wohnhaus Nr. 99 . Carl ud, Netzer's Kinder a 
Wohnhaus Nr. 105 Wilhelm Ferdinand Lam⸗ 
brecht's Witwe 7120 
Wohnhaus Nr, 112 . Witwe Yutbe . R 11 50 
23) Höfingen 5/6. Juni 1883 | Leibzuchthaus Wr. 9 A Heinr. Wilh. Hermann 
Stall (nicht verfichert) . Bußmeier . . » -1 2431 | 50 
24) Oldendorf . 7/8. Aug. 1883 | Scheuer Nr. 200 B* , Henriette v. Mengerfen 
Schuppen Nr. 200C. und Kinder . . .» | 
Kuhftall Nr. 20 D .. | 
Schweineftall Nr. 00 E.|._ — 115734 | 39 
Sartenfrüchte . . | Shriftoph Flörle . . 
Stafeten HN 2 67 | 25 
Sartenfrüchte a . | Gendarm Happel 
ER re 18 | — 
artenfrüchte . . . „ | frierih Helms | 
25) Weibel . +4 5. Sept. 1883 | Stallgebäube Nr. 1 C.. Wilh. A. F. Noltemeier 995 | 76 
26) Oldendorf . .] 25. Mai 1833 | Scheuer Nr. 199 A* . 1 Glamor von dem Bnfche 
Stallanhang B . . 
Wohnhans Nr. 199 —— — 4976 | 75 
Stallung Nr. 200 . life Henriette von 
Ginfriebigung . Mengerjen = 391 | 50 
Wohnhaus Nr. 180 Stadt Oldendorf 
Gartengewächfe = 97 
27) Obernfirchen 2. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 238 Garl Friedr. Strudmeier 
Gartenfrähte . . . — 82 
28) Waltringhaufen | 16. Juli 1883 1Scheuer Nr. 9 A*. Cord Heinrich Schirmer 
Staft . . . ; — 
Wohnhaus Nr. 3 Hans Heinr, Wild. Bod 20 
Summe. 37 
19) Kreis Rotenburg. i 
1) Weißenhafel . | 3. Yımi 1882 u. Nr, nn . . | Heinrich Schneider Ir . | 
u “ “ * * 
Scheuer ..... 2676 | 68 
2) Sontra. . „| 15. Oct. 1882 | Scheuer Nr. 69* . . 
Stallun A . x 2... 8319| — 
Schloß Nr. 26 — 
Pachterwohnung A. ... 
—— BB...“ 
. er C — 16 536 | 60 
Wohnhaus N. ... Chriſtian Wigel u. Frau 
Stallgebäude A. . . . 
SchweineftallB . . <L_ 210 | 20 
Stallgebäude Nr, 86} A . J Wilh, Römer und Frau | - 
Shuwr CE ... f 1564 | 80 
























Zu übertragen. 













_ Namen ber Stabt- 
ober Dorfgemeinde. 


gerner: 
3) Sch. . . . | 29. Nov. 1882 
4) Ronehaufen 9. Mai 1883 
5) Dafelbft. 20/21. Mai 1883 


6) Oberellenbach . | 17. Mai 1883 

Braach . . 7. Juli 1883 

8) Rihelsverf .. . | 25. April 1883 

NS... .| 2. Anti 1888 

10) Asmushaufen . | 7. Juli 1883 
11) Obergüde . „| 4. April 1883 
2) Rotenburg . . 1. Juli 1883 
12 Rotenburg . . | 12. Sept. 1883 
14) Boferode . . | 26. Juni 1883 


— Nenterode . 


2) Soven . . . | 21. 
3) Steinau. 


1) Schlüchtern 
Oct. 1882 


Zeit des Brandes, 


Gebälde mit Nr, unb Litr, 


Wohnhaus Nr. 26 . 


Scheuer ꝛc. Nr. 12 A* 
Schweineftall Nr. 12 B 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 106* 


— Ar 4% 
dweineftälleB 


rn Me 37. a, 


Kirchthurm . 
Schweinejtall Nr. 1 B* 


Badhaus Nr. 10. . „ 
Wohnhaus Nr, 197. Pauly 


Stall Nr. 197 A .. 
Scweinejtall BHO. 

Stallgebäude Nr. 26 B 
Scheuer Nr. 6 0. . 
Scheuer ıc. Nr. 26 D* 
Schweineftall Nr. 26 E 
Wohnhaus Nr. 24. . 
Schwer Nr. 4A. 


Wohngebände ꝛc. Nr. 7 


Anbau A . . 
Wohnhaus Nr, 104* 
Wohnhaus Nr. 103 
Scweineftall A . . 
Wohnhaus Nr. 101 
Wohnhaus Nr. 251 


Wohnhaus Nr. 60 . ; 


Nebenhaus A 
Scheuer B* 
Schmiede C ds 
Wohnhaus Nr. 59 . 
Schweineftall A . 
Pferveitall B. 
Scheuer C 

Viehſtall D 
Holzremiſe P. 


Wohnhaus Nr, 94. R 
a ir 


Anbau B 
Holzremife C . 


12/13. April 1879| Wohnhaus Nr. v 


Anbau A . 


20) Kreis Schlüchtern. 


10. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 246 


Wohnhaus Nr. 124 


1. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 164* 


Scheuer A 
Schuppen B 


Eigenthümer.- | 


Uebertra 4. 
Witwe Heinr. doicheger 
und Kinder 
Heinrich Becker Ir . 


Witwe Heinr. Becker 2r 
und 


inder . . 





Tohis Friſchmann u. San 


Die Gemeinde . .: 
Otto von Gornberg | 


Die Kinder des "Ge 
Knies 


Georg Apel Ar .. 


Gottfried Stolzer u. Frau 


dacob Bauer und Frau 


Friedrich Morg . . 


Georg Werner 

Carl Friedr. Hartung . 
Emil Hartbegen . 
Andreas Brill 


. | Heinrich Schade . 


Iohannes Wagner . . 


Friedr. Krüger u. Fran 





Summe. 


Hermann Yung . 
Victor Wolf. . 
Nicolaus Hildebrand 


Zu übertragen . 


Ferwilligte 
Summe 
Me — 
29307 | 28 
12| — 
10720 | — 
4584 | 40 
105 | — 
64 | 30 
3306 | 50 
2861 — 
7537 | 34 
83 | 52 
1033 | — 
2060 | — 
1516 | 67 
126 | 06 
73| — 
470 | — 
7686 | 50 
1965 | 32 
2999 | 26 
S1o81 | I5 








Nanien der Stabt- 
oder Dorfgemeinde. 


Ferner: | i 
[3) Steinau] * 


‚HBinterfteinau . 
5) Wallretb . « 


6) Oberzell . 


1) Schmalfalven . 


2) Hohleborn . 


3) Hefles . 
4) Herges-Hallen 
big...» 


5) Schmalkalden . 


26. Aprif 
6. März 


21. Juli 


4, 


9. 


x 


12. 








Nov, 


Oct, 


Nov. 
Yan, 


Dec, 


De Nr, 160 « 
Scheuer ıc. Wr. 167 A u. 
168 B;... i. 


———— Nr163 nr 
Viehftall © 3 . 
Wohnhaus Ar. 168 . 
—** 168. 
Nebengebäude Nr. 169 D 
und E x 
Wohnhaus Ar. 127° f 
1883 | Scheuer A. 8 B . . 


1883 | Wohnhaus ıc. Nr. 61. 
Nebengebäude A. x + 

Steuer B* . ur 

Wohnhaus Nr. 62 _ 











21) Kreis Schmaltalden. 


1882 | Wohnhaus Nr. 422 u. 423 
Gantorwohnung Nr:-933 . 
Wohnhaus Nr, 421 ; 


Wohnhaus Nr, 419 


Wohnhaus Nr. 420 . 
Wohnhaus Nr. 915 
Wohnhaus Nr. 428 
Anbau A . 
Dienitwohnung Nr. 934 u. 
937 
Remiſe Nr, 40 D* . . 
Nemife Nr. 0G . 
Sthweineftallung H . 
Stafeten . . i 
en Nr. 52 . 


1882 


1882 | Wohnhaus Nr. 15 . 


1883 | Wohnhaus Nr. 16 . 
Scheuer B* — 
Schweineſtall . . - 
Stalt . ... F 
Wohnhaus Nr. 17 
Scheuur A .. 
Schweineftall B . 

Staft . . . 

Scheuer C 

Stafet . 

Staft . . .. 

1882 | Wohnhaus Nr, 748* ii. 
Sartenftalet os 
Anbau A 









‚I Gärt Weispeit u. Frau 

























































Uebertrag . 2 362 
Jacob Friedr. Buß 145 | 83 
Dirjelbe und G aspdr 
Blum . . - 2085 | 40 
Johannes Müller 
161 | — 
Caspar Bed . 28 — 
Carl Doll —— 
Konigl. Regierung dahier 166 | 84. 
Andreas Koh u. rauf 3042 | — 
Katharina, Adam und 
Chriſtian Kref . 2989 |_ 
David Goldſchmidt 
| BEER 7 7311| — 
Hein. Ochs und rau 3551| — 
Summe. h 85 
Wilh. Däche und Frau ı 


Stadt Schmalfalden 


Georg Gerber's Witwe 
Die Kinder der Andreas 


Habicht's Witwe .| . 
Adam Balth. Bach's Frau 
Heine. W. U. Rau * 

Kinder . ; 


— Schmallalden 
Joh. Schumann u. Frau 


Johannes Storch 





Chefrau Gottfried buy a 
hart . » 


Ehefrau Chriftian König 


‚Ehefrau Georg König . 


"Die Gemeinde . 
Herm, Meurer u. Frau 


Bu übertragen ö 





ı 24 





Namen ver Stadt- 
cher Dorfgemeine. 
Ferner: 


15) -Schmaltafven] [112. Dee. 1882] 


6) Seligentbal 
7) Schmalfalven . | 6. 
8) Unterfdönau . | 26. 


4. März 1883 
Juli 1883 
Dat 1885 


27. Juli 1883 


49} Herrendreitungen 
29, Juni 1883 


10) Oberfhönau . 


1) Eimelrob 8. Juni 1833 


1) Wigenbaufen 20, Sept. 1882 


Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. 


Wohnhaus Nr. 749. . 
Gartenftalt . . u. 
Hintergebände  . 
Wohnhaus Nr. 750 
Sartenftalet » . + u. 
Wohnhaus Nr. ; 


Stafeten . x 2 +. 


21 ı 
931/932 
ni 


Wohnhaus Nr. 
Wohnhaus Ar. 
Wohnhaus Nr. 
Stafetenzaun . 
Wohnhaus Nr. 
Stafetenzgam . 
Wohnhans Nr. 2 
Scheuer A ee nn 
Holzſchuppen J—— 
Streuſchuppen C a 
Badofenberahung D . 
Sarteneinfriebigung , 
Sarteneinfriebigung . 
Wohnhaus Nr. 12 
Wohnhaus zc. Nr. 23” 
Werkſtätte A 

Schweineftall B_. 
Schweineftal C ... 
Wohnhaus Nr. 24 . 
Schmievewerfitätte Nr. 38H A 
Wohnhaus Ar. 91 . » 


gar 


oO 


Ay 


Stalet . . eg 
Wohnhaus Nr. 22, . 
Staften . ı 0 v . 


22) Bezirk Vöhl. 
Wohnhaus Nr. . » 
Scheuer A . . 
Wohnhaus Wr, en 
Scheuer AT. 0 


23) Kreis Witzenhanien. 


Staligebäude Nr, 124 B. 
Scheuer C . 2... 
Holzſchuppen D .. 
Schweineftäle E . 
SchweineftäleF . . 
Statetemwäinte . + » 
Sartengewächle . «+ 


"od. hrift. Weidemann 





Summe .]3043: 
Heinrih Bodicker 


Summe. 


Soitlieb Ninversatter . 


Zu übertragen . 





Verwllligte 
Summe. 
A ah 
Uebertrag . 120.736 | 01 
Ad. Chriſtian Schmidt | 
und ran. ; - 
} 341 | 50 
Joh. Bamberger u. Frau 
E 20 70 
Caspar Friedrich Einert 
und Frau . ‚ 26 | 50 
Witwe Bamberger und 
Töchter 14 | 38 
David Ullrich nuud Frau 73% 
Auguſt Michel u. Frau 38 I: 
Balthafar Fuchs Win, 
DEINEN 9831 : 50 
Balentin Füger |. | 
EIN EEE 70 | — 
Thielemann König . - | 
| 
| 
EEREREN 4258 | 25 
Wilhelm Yäger ). 11 | 25 
Ferdinand NRednagel . 8, — 
Die Erben des Nic. Arnold HI — 
Karl Auguſt Gebauer . | 
| 
TEE 1 2830 | 30 
Ernſi Garl Marru. Frau 11 © 
Johannes Weisheit. . 291 | 60 
Anguft Nenes >. N 
et DE ER 32 | 38 
Ant. Scheerſchmidtu. Fran 11; 50 
Ichannes Weisheit . 8 40 
| 
| 








Namen der Stabt- 
ober Dorfgemeinbe. 


Zeit des Brandes. 


[20. Sept. 1882] 


Ferner: 


[1) Witzenhauſen 
3. Dec, 1882 


2) Wickersrode. 


3) Rommerobe „| Nov. 1882 


4) Hennigerobe . 1882 


5) Widenrede  . | 21. Yan. 1883 
6) Wickersrode 26. Sept. 1882 
7) Gichenberg . 23. Febr. 1833 
8) Rleinalmerode . | 14. Nov. 1882 


9) Yichtenau 
10) Witzenhauſen 


10, April 1883 
1. März 1883 


Gebäude mit Ar. und Lätr, 


Schweineftall C bei Nr. 125 
Ginfrievigung . .. 
Wohnhaus Nr. 49 
Garteneinfriebigung . 
Stafeten u. Gartengeiüche 
Wohnhaus Nr, 9 


Garteneinfriebigung . 
Garteneinfriebigung . 
Wohnhaus ꝛc. Nr. = 
Stafetenmwändbe 
——— ꝛc. Ar. 35. i 
Scheue A: >». 
Schweineftalt B er 
Wohnhaus Ar 34.» 
Staletenzaun . » + « 
Wohnhaus Ar, 3. . 
Anbau A . 
Scheuer B 
Staleteyauın : » - 
Scheuer Nr, 4 A* 
ShupaB. . ‘ 
Anbau Nr. 128/129 — 
Hintergebänbe C* — — 
Staletenwand.. 
Wohnhaus Nr. 127 
Lattenzaun. 
Scheuer Nr. 14 Ar 
Scheuer x. Wr. 14 B, 
Backhaus ıc. Nr. 14 C 
Schafſtall Nr. 14 D 
Wogenremije Nr. 14 E 
Schuppen Nr, 14 F 
Pferdejtall Nr, 14 G 
Wohnhaus Nr. 14 


. 2 


Stangenzaun . 2 2.“ 
Gartengewädhfe . 
Wohnhaus Nr. 24* 
Stallung A . .. 


Wohnhaus Nr, 36* 
Scheuer A 
Anbau B 
Wohnhaus Nr. —— 
Staketeuwand 
Zwetſchenbãume 
Stafetenwand . . . .. 
Grasgarten 

Grasgarten 

Wohnhaus Nr. 11 
Scheuer :c. Nr. 248 F* 
Scheuer Nr. 248 G 
Staletenwand . 























Berwilligte 
Gigenthümer. Summe, 
oM * 
Uebertrag . | 3234 | 45 
Wilhelm Hufchebeth 
Ba ar 40 | 98 
Georg Henze's Fran . 
i 19 | 26 
Ricolaus Rambaus. . 12: 80 
Eliſe Sophie Friederike, 
Carl Friedrich Wilh. 
und Catharine Hahn 881 — 
Wilh. Arendt um Frau 17140 
Genrad Küllmer.. 22 | 
Magnus Ludwig u. Frau 
ren = 1220 | 82 
Elias Baupel 
. _ 1001.88 | — 
Heinrich Geberecht und 
Kinder . . 1579 | 86 
Ich. Georg She * 
ua 1379 | 51 
Franz Pfuſch. 
nn 594 | 
Anguft Pink 
— 160 , 36 
Elias Barchfeld u. Fran 
Ä ER 30 | 40 
Gonrad Hollitein und 
Frau 
—— 7430 50 
Conr. Dildert n. Frau 
—— — 32— 
Conrad Arend u. Frau 
17291 08 
Johannes Julius Funke 
| 1038 | 50 
Ailhelm — 
Kinder. 
—————— — 30 | 45 
Andreas Henning 
. a 6|- 
Wilhelm Schaar . . 3, — 
Jacob Kiel und Frau . 163 | - 
Albert Eberhard. ) 
En RR 114930 | —- 
3u übertragen. 35 975 | 82 





Namen der Stabt- 
„ oder Dorgemeinbe, 


Ferner: 


[10) ®igenhaufen] | [1. März 1883] 


11) Haufen . 
13 Lichtenau 


13) Hubenrode 


’ 


14) Wigenhaufen . 


15) Unterrieben . 


16) Ellingerode . 


— Ermſchwerd 
16) Belmeben . 


’ 


Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer. 


5. Febr. 1883 


30. 
3. 


31. 
Juni 1883 


3. 


Mai 1883 
Yan. 1883 


Mai 1883 


. Mai 1883 


Yuli 1883 


10. Aug. 1883 


Wohnhaus Nr. 268 
Scheuer A .. . 
SchweineftlB : . 
Wohnhaus Nr. 267 
Waſchlocal . . 
Wohnhaus Nr. — 
Werkſtätte A . 

Stallung B R 
Stangenwand . . 
Wohnhaus Nr. 272. 


Scheuer A . 
Wohnhaus Nr. 271 i 
Scheuer A . .. 


Wohnhaus Nr, 269 
Wohnhaus Nr. 270 
Wohnhaus Nr. 265 
Stafetenwand . 
Yattenwand 
Brücdenmauer 
ze c, Nr, 33* 


—— Nr. 82 und 85 


Wohnhaus Nr.8 . . 
Scheuer ıc. A* . .. 
Wagenfchuppen B 
Wohnhaus Nr. 9 
Wohnhaus Nr. 317 


Wohnhaus Nr. 354* . 
Schweineftälle A 2 


gattenzam . . » 
Gemüfe . 

Wohnhaus Nr. 3 
Stangenjam . - . 


Wohnhaus Nr. 30. . 
—— Rs 8% 

cheuer B8 
Stangenwände 
Wohnhaus Nr. 29.. 


Garteneinfriebigung . —TF 
Gemüfe - b 
Wohnhaus Nr. 314 . 
Wohnhaus Nr. 314 . 


Uebertrag . 
Melchior Rig und Frau 


R Wilhelm Giesler und 
. Tau . . 

Auguſt Hartung u. Frau 
Iohannes Breibing . 
Carl Emmerling 


Heinrih Bornemann 
Wilhelm Kerftenberg 
— Ebrecht 

ie Stadt.. 
Jacob Range und Frau 


Garl Wagner 7 
Wilhelm Deüptgaufen i 


. | Frievrih Drühlhaufen . 
+ | Simon Bieprest und 


Frau 
Eduard Franke's "Witwe 


—— — 
.Peter Hupfeld . . 
Jacob Yubolph . 


j Eſaias Werner u. Frau 





. — Abel und * 62 
ohannes Werner 


Johannes Becker 
.Carl Bertling . 
« | Förfter Eentner . 


+ | Iohs. Nidel und Frau 





Zu AUSSEERUEN 


Namen der Stabt- 
ober Dorfgemeinde. 


Ferner: 


[16) Velmeven] |[10. Aug. 1883] 


17) Roßbach 20. Ang. 1883 


— Duentel. 29. Yuli 1880 
19 ebenshaufen . 113/14. Aug. 1883 
19) Ermſchwerd .I 3. Juli 1883 
1) Ultenhafungen.. | 18. Oct. 1882 


2) Wettefingen 19. Sept. 1882 


— Ippinghauſen . | 6. Dec. 1881 
3) — — 


10. Mär; 1883 
4) Dee Bier- 


14. Nov. 1882 


3 


ru Nr. 28 . 
Stall £ 


—— — B. 
Stafetenzaun . . 
Wohnhaus Nr. 56* 
Schuppen A . 
Schweineftälle B 

Anbau C . 
Wohnhäuschen D 
Garteneinfriebigung - 
Gebäude Nr. 47° . 
Gebäude A: . . 
Wohnhaus Nr. 12 . . 
Stallgebäude Nr. 4 B* 
Stafetenwänbe —F 


24) Kreis Wolfhagen. 


Wohnhaus ıc. Nr. 68* 
Anbau A . . 
Anbau B . 

Scheuer ꝛc NRr.64B. 
Staletenzaun . . ö 
Wohnhaus Nr. 01 . 


Stafetenzaun . 


che . 
rtenbede. ꝛc. 

Gemüfe ꝛc. 

Wohnhaus ꝛc. Nr. 118 
Ziegeleiwerfftatt A . 


Wohnhaus Nr. 364 


Wohnhaus Nr. 
Wohnhaus Nr. 
Wohnhaus Nr. 
Wohnhaus Nr. 


Beupilligte 
Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer. Summe. 















Uebertrag . | 62348 | 13 
Chriſtian Landau und 
Frau. —— le 
—————1108 | 75 
Georg Gebharbt's Ehe⸗ 
> 
RER 3720 | 93 
Ruben Spangenthal 
1836 | 89 
Friedr. Dietrich u. — 811 7 
Die Gemeinde 
2 1 2017 | 29 
Summe. 1 | 74 
Johannes Wagner 2r . | 
— 5078| — 
Jacob Friedrich Gerhold 
— 134 | — 
Wilhelm — Schade 
und 3097 | — 
Gira, Bill : 
> — 
Pen —— 41 — 
Carlmann Rofe. . 7 — 
1 Iob. Chriſt. Hildebrand 10 — 
. | Sriebrih Bötiger 
3788 | 40 
Adam Wieverhold . ı 07 








Daniel Wieberhold . . 
Anton un 8 Ehefr. 
Heinrih Wern 

Crescenʒ. —* Witwe 
Geſchwiſter Rer . 
Bhilipp Faubel . . 
oh. Joſt Helger witne 


Namen ver Stabt- 
ober Dorfgemeinbe. 


Femer: 
[4) Naumburg] 


5) Martinhagen . 
& Bolknarfen 
7) Frievrigstein . 


8) Bolkmarjen. 


9) Dajelbit 


10) Ippinghaufen . 
13 —— 
12) Iſtha 


[14. Rev. 1882] 


8. März 1888 
20. Febr. 1883 


9. Febr. 


7! Ian, 


23. Mai 


7. Juni 
7. Juli 
2. Yuni 


1883 


1883 


Wohnhaus Nr. 544 
Wohnhaus Nr. 38 . 
Wohnhaus Nr, 61 . 
Wohnhaus Nr. 68 . 


Wohnhaus ıc. Nr. 227* J 


Anbau A 


Wohnhaus Nr. 226} . 


Garteneinfriedigung . . 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 3. | 
Anbau c. A . . ; 
Wohnhaus Nr. 1 
Wohnhaus Nr. 296* 
Anbau . A. . . 
Anbau ꝛc. B. 
Wohnhaus Nr. 295° 
Garteneinfriedigung . » 


Wohnhaus Nr. 297 , j 


Stafetenzaun . 
Stafetenzaun . 
Stafetenzaun . . 
Wohnhaus Nr, 
Anbau A 2 
Gartengewächje 
Stafetenzaun . . 

1 Dadrinne . . - 
Wohnhaus Nr. 92 . 
Wohnhaus Nr. 1 . 
Wohnhaus Nr. 181 
Wohnhaus Nr. 42* 
Garteneinfrievigung . 
—— = 0% 
Anbau A . nr 
Scheuer B . N 
AubuC . . 2... 
Anbau D. . —V 
Ginfriebigung . i 
Wohnhaus Nr. 54 . 
Baddau A . . . 
Stafete c. . 5 
Wohnhaus Nr, 64 . 
Stalete c. . . . 
Wohnhaus Nr. 55 . 
Stafete. . . —F 
Wohnhaus ıc. . . » 
Stalete. . . 
——. Nr. J— 


Sui n 


Scheuer Nr. 86 0 
lzſchuppen Nr. 96 D 


—A 89% — * 


[3 


Uebertrag . 


Wilhelm Schreiber . 
Lohgerber Lostant . 





ft Franz Blankemeier 


Georg D. Reitze u. Frau 
in Liborius —— 


a Teonbarb Reit. 
dJohann Hebverih . 
dacob Jäger. . 
Ignaz Leo Schöler . 
Ichann Theodor Dide 
Bernhard Adolph Funke 
G Theodor Thelt . 
Friedrich Mathias . . 
Zul. Alb. Tegethof’s Frau 
Clemens Diefte Witwe 


— Jof. Nagel’ Wtw. 


onrab Ring unb Frau 
einrih Georg Kramer 
enricus Degenharbt 
und Frau . 










Johann Hein Tach” 


. 1 Sacob Paar . 3 


. vacob Henfel 3 7 


+ 


dohann Heinrih Schaub 


Wilhelm Jacob Gerhold 


Die Sem ind 


Zu übertragen . 


. 1 Socob Migeio und Yrau 


35 
Gebäube mit Nr. und Litr, Eigenthümer. Summe. 
AM 2* 


70 


8 


TE 


tadt» I... _ : . F i Verwilligte 
— ech Zeit des Brandes. | Gebäude mit Nr, und Litr. &igenthbümer. Summe, 
oder Dorig : 2 = | 








Ferner: Uebertrag . [105948 | 72 | 
112) Iſtha 2, Juni 1883] | Wohnhaus Mr. 655 . . | Yohanmes Gerhold Ar. | 
Anbau A Ar Salat Se Re — 5 5088 | 50 | 
Wohnhaus Nr. 65 . . . | Zchamn Conrad Gerhold | 
Anbau A. . 2... und Frau . . | 
Stafete RE rer , 58711: 65 
Wohnhaus Nr. 41 . . . | Iacob Dingler 
Anbau A... 2 2 ra 
Scheuer ... 0.0. 
Schweineftal Ü | 
Stafete . —— — — 111000 60 | 
Wohnhaus Nr. 58 . . Barthold Schmidt und | 
AUnu A.» 2 2 20. Fran ii | 
Anbau B 
Scheuer wc. Ü 
Ginfriedigung . . » » . . S580 ı 20 
Wohnhaus Ar. 63 . . . | Heinrich Ludwig Klapp ) 
Anbau % | 
Ginfriebigung , —F 349 20) f 
Sheur A . . . 0.4 Reinb, Schulz’ Chefrau | ! 
Staletenzaun Eee N ee 1222 ! 20 | 
4 Wohnhaus Mr. 57 . „| Reinhard Schulz's Ehe» 
4 Wohnhaus Wr. 974. . frau und Baribelv 
Schmidt und Frau 2480 ı 
Wohnhaus Nr. 66 . . . | Yupw. Reise und Wilh. | 
Anbau A. . ar Heinr. u. MartinRchrel 2355 | 4 
Stallgebäude Ar. 72 B . | Ghefrau des Adam Bett | 
Einfrienigung . —— 55 90 
Wohnhaus ic. Nr. 50 . . Zacob Bott's Witwe | 
Anbau ꝛc. Nr, 50 A 
Boljremife B. 
Stafetenzaun — A 10 414 | 30 
Wohnhaus Nr. 52 . . . | Iohannes Gerhold Dr. | 
Anbau A — | 
Sarteneinfriepigung . .» » |. — 
Wohnhaus Nr. 26 . . ZJohann Heimich Alheid 
Stalete sc. — 1 — 
Stakete ꝛc. ZJacob Henſel Ar 
Stakete ꝛc 202020234 Dobannes Wide . 
Stafete ꝛc. ZJohann Heinrich Henfel 
Stafete &. 2... J Bohannes Appel. 
Stafete ꝛc. 2000. | Rilbelm Gerhold 
Stafete & + 2 20. 0.4 Martin BViered 
Stafete ꝛc. - 0. 0. | Rörfter GHebeler . 
Stafete xc. +. |} Bonrab Jacob I 


13) Altenhafungen . | 25. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 44* , . | Lubmig Reit. 
Auıbux. A: 2.2.2. 
Hintergebäude B. . 
Bachaus C 





Wohnhaus Nr. 5 . . . | Hieronimus Bierwind . 
Staleten . Ede see _ — F 
14) Naumburg. . | 37. Oci. 1883 | Gebäube Nr, 37 und APHeinut. Grasmeder u. Frau 


Wohnhaus ꝛc. Nr. 38 . . | Bofeph Koslant Ir. 
Summe 








37 
25) Kreis Ziegenhain. 


Namen der Stabt- , , Bermilligte 
ober Dorfgemeinde. Gebäude mit Nr. und Litr. Eigentgümer. Bine. 





1) Aicherote . . | 8. Nov. '882 er Nr. 1A* . „I Iohann Heinrich Kehl. 
Remife i er 
Holfhuppen . . .» . 6287,| — 
2) Treyfa . . . | 24. April 1883 | Wohnhaus Nr. 58 . . . la 
3) Neulirhen . . | 9. Mär; 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 45 . 
Scheuer Nr. 45 A* . . 2000 | 35 
Wohnhaus Nr. 4 . . . IF fFriebr. Beder und Frau 46 | 60 
4) Dlberode . „| 19. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 39 . ; Sau Dippel . 50 — 
5) Frielendorf. .129. Juli 188831Fabrilgebäude Nr. 103* . | Gewerkfchaft der Braun 
Förderhaus A . ; foblenzeche . a 
Fördermaſchinenhaus B 
Durchfahrt ... 31420 | 35 
6) Breitenbach a/H.| 9. April 1883 | Wohnhäus ꝛc. Nr. 4* . . | Salomon Abt und Frau 
Scheuer A . Eon 3270| — 
7) Lingelbah . . | 4. Yuli 1883 —— Nr. 10, « + | Sohann Joſt Deibel und 
Ge Kinder . . » 1463 | — 
ns Nr. 10 - . 4} Balentin Gieß und Stan 3515 | 50 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 59. . | Coma Lippert . . . 
Wohnbau A... . . 
Stallung . : .» . »L_ .00.00...416272 | — 
Wohnhaus Nr. 60 . . .f Heinrich Heerdt . 
Scheuer A . RR 
Remifengebäube B . Pe ER 24 366 | 50 
J Wohnhaus ꝛc. Nr. 61 . . | Heinrich Kipper. . . | 
olz⸗ und Streuremife A. 
chweineſtallung B.. . 2979| — 
Wohnhaus ıc. Nr. 62 . .I Cat Matthäus u. Frau | 2392 | 50 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 63 . . | Ich. Adam Appelu.ffrau | 2684 | 50 
Wohnhaus Nr. 64 . „ „| Hans Heinrich —— 
en und frau . . 5380 | — 
Wohnhaus Nr. 644 . | Epriftoph Hein. S fe 3940 | 50 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 65 . . | Conrad Reis und 
Anbau A . . a 
Wohnhaus Nr. 66 .. | Anpreas George. 
AMNebenbu -. -»- » -» —— ee 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 73 . . | Iohannes Schäfer Ir . 
Wohnhaus Ar. 76 .„ . . | Heine. Ad. Matthai und 
Stallung A — Frau 


Wohnhaus ıc. Nr. 81. . Job. Wolters € Ehefrau 

Wohnhaus Nr. 83 . . „| I. Heinrich Eur und 

Anbau A... FE Frau . 50 
8) win, .]12. Oct 1883 | Stallbau Nr. 179 Ä . . | Stabt Blegenbain — 124 | 09 
Summe. 176 | 65 





. 


Zuſanmenftellung 


1) Staditreis Caſſel. 
2) Landkreis Gaffel . 


3) Kreis Eſchwege 


4) 
5) 
6) 
7) 
8) 
9) 
10) 
11) 
12) 
13) 


Frankenberg 
Friglar . 
Fulda 
Gelnhaufen 
Gersfelb , 
Hanau . 
Hersfeld 
Hofgeismar 
Homberg 
Hünfelb 


3ufam 


A 
12790 


. . 66952 
72 788 
84 944 
41 795 
40 391 

9643 
50 366 
108 571 
28 018 
199 260 
67 638 
97 019 


38 


menftellung. 


14) Kreis Kirchhain... . 


15) - Marburg 
16) - Melfungen . 
17) Bezirk Orb 

18) Kreis Rinteln . 


19) +» Rotenburg . 
20) +» Schlüchtern 
21) » Schmallalben . 


22) Bezirk Böhl 


23) Kreis Wigenhaufen . 


Wolfhagen . 
Ziegenhain . 


2) -» 
2) - 


a 
24 311 
19 896 
43 851 

4468 

115 586 
81581 
23 030 
30 439 
17 963 
71091 

177 145 

127 476 





Summte der in 1883 verwilligten Brand » Entjhäpigungen: 1617026 Mark 79 Big. 


Hof- und Waifenhaus-Budhbruderei im Eajfel. 








Ertra Beilage sum Amtsblatt. 





— 


AHbäanderungen 


ber 


Poftordnung vom 8 März 1879. 





Auf Grund der Vorſchrift im $. 50 des Geſetzes über das Poſtweſen bes Deutſchen Reichs vom 28. Oltober 
1871 wird die Poftorbnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert: 


1. as 2, „Außenſeite“ betreffend, erhält der Abfag I folgende andermeite 
affung: 

—1 * Abſender darf auf der Außenſeite einer Poſtſendung außer den auf die Beförderung be 
üglihen Angaben noch feinen Namen und Stand, bz. feine firma, fowie feine Wohnung vermerken. 
Bei Briefen können weitere Angaben und Abbildungen, welde fih auf ben Stand, die Firma ober das 
Beihäft des Abfenders beziehen, unter der Bedingung hinzugefügt werben, daß die jämmtlihen, nicht bie 
WMörberung betreffenden Vermerfe ac. in ibrer Ausdehnung etwa den jechsten Theil des Briefumfchlags nicht 
übejchreiten und am oberen Rande bes Briefumfchlags auf der Vorberjeite oder Rüdfeite fich befinden. Auf 
der Rückſeite der Briefumichläge, und zwar auf ber Verichlußklappe, können außerdem ſolche Zeihen und 
Abbildungen angebradt werden, welche im Allgemeinen als Erjag für einen Siegel: oder Stempelabbrud an- 
iwjehen find. Wegen der befonderen Beſtimmungen für Poit-Padetabreffen, Poſtkarten, Drudjadhen, Waaren: 
proben und Poitanweifungen fiehe 36. 3, 12, 13, 14 und 16. 

2. Der $. 11, „Zur Voltbeförberung bebingt zugelaflene Begenftände” betreffend, wird, wie 
Folgt, abgeändert: 
1. Der Abſatz I erhält nahftehenden Zufag: 

Bei Sendungen mit lebenden Thieren, melde unter Nachnahme ($. 18) verfandt werben, 
ft vom Abſender durch einen ſowohl auf die Begleitabrefje, als auf die Sendung felbit zu ſetzenden Vermerk 
darüber Beſtimmung zu treffen, was mit der Sendung gefchehen fol, wenn bie Annahme berfelben durch 
den Empfänger nicht binnen 24 Stunden nad gefchehener poftamtliher Benachrichtigung erfolgt. Dieſer 
Bermert muß, je nach der Mahl des Abfenders, der nachitehenden -Faffung entipredhen: 

1. Wenn nit fofort abgenommen, zurüd! 
2. Wenn nicht jofort abgenommen, verkaufen! 
3. Wenn nit ſofort abgenommen, telegraphiihe Nachricht auf meine Koften! 

Für die Behandlung der Sendungen mit lebenden Tbieren am Beftimmungsorte it bie foldhermeife 
getroffene Verfügung des Abienders maßgebend, mit der Ausnahme, daß, im Falle der Inhalt der Sendung 
vor Ausführung der etwa andermweiten Verfügung des Abjenders erfihtlih dem Verderben ausgefegt ift, bie 
Beitimmungen des $. 39 Abjag IH in Anwendung zu fommen haben. 

2. Der Abfag II erhält folgende veränderte Faffung: 

I Zur Verwendung für Hand-Schußwaffen beftimmte Zündbhütchen, Zündfpiegel und Metall: 
yatronen (Metalltugelpatronen, Metallihrotpatronen, Metalplappatronen) müſſen in Kiften oder Fäſſer feft 
von außen und innen verpadt und als folde, ſowohl auf der Begleitabreije, ala auch auf der Sendung 
ielbit, bezeichnet fein. Die Metallpatronen müſſen außerdem derart befchaffen fein, daß meber ein Ablöfen 
der Kugel, bz. ein Herausfallen ber Schrote, noch ein Ausſtreuen des Pulvers ftattfinden kann. Der Ab- 
ſender ift, wenn er bieje Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entftanbenen 
Schaden haftbar. 


3. Im $. 11a, „dringende Padetfendungen“ betreffend, treten folgende Aende— 
rungen ein: 
1. Am Schluß des Abſatzes I ift nachzutragen: 
Das Verlangen ber Einſchreibung oder eine Wertbangabe ift bei bringenden Padetfendungen 
nicht zuläffig. 
2. Im Abſat II iſt fhatt der Worte: „außer dem Porto nad der Taxe für [perriges 
But“ zu fegen: 
außer dem tarifmäßigen Porto. 
8. Der Abfag IV ift zu freien. 
4. Der 3. 12, „Poltlarten® betreffend, wird wie folgt abgeändert: 
1. Im Abjag II tritt hinter dem Worte „Photographien” der Zufag hinzu: 
und Poſtkarten mit angefünten Waarenproben. 
2. Der bisherige Abfag IH if zu Rreigen; bie J—— Abſätze erhalten 
dementſprechend bie Nummern Ill, IV, V, VI, VII und VIII. 
3. Im Abfag V (bisher VI) fommt der E. Sat „Bei ber Verwendung von 
Poſtlarten als Formulare zu Drudjaden beträgt bas Worte” 3 Pf.” in Fortfall. 


6. Im $. 13, „Druchſachen“ betreffend, treten folgende Aenderungen ein: 
1. Im Abjag IV if der Sag „Drudjaden find aud in Form von Poſtkarten zuläffig 
($. 12 Abſ. III)" abzuändern in: 
Drudiaden find aud in Form offener Karten zuläffig, jedoch bürfen folhe Karten die Bezeihnung 
„Poſtkarte“ nicht tragen. 
2. Im Abjag VII erhält Hinter den Worten „Es joll jeboch geftattet fein” die 
Stelle unter 1. folgende Faffung: 
1. auf der Außenfeite, bie nad $. 2 Abfat I bei Briefen zuläffigen Bermerfe u. ſ. w. unter 
ben vorgefchriebenen Bedingungen anzubringen; 


3. Der Abſatz X erhält folgende veränderte Faffung: 
X ls außergewöhnliche Beitungsbeilagen find folde dem Abjag I entfprechende Drudjachen an- 


aufehen: 

1. melde nah Form, Papier, Drud oder fonftiger Beihaffenheit nicht ala Beftandtheile der: 
jenigen Zeitung ober Zeitfehrift erachtet werden können, mit der die Verjendung erfolgen fol; 
2. ni zwar als regelmäßige Nebenblätter zu Zeitungen erjcheinen, aber auch unabhängig 

ber Sauptzeitung für ſich allein bezogen werben können. 
6. in R 15, „Einfchreibfenbungen” betreffend, ift im erſten Sape bes Abjag I hinter 

ben Worten: „Pacdete ohne Werthangabe* hinzuzufügen: 

— ausſchließlich jedoch der dringenden Padete ($. IIa) — 
1. Im 8. 17, „Telegraphiſche Poſtanweiſungen“ betreffend, treten folgende Aende— 
rungen ein: 
1. Im Abſat III if ſtatt der Worte: „eichs-Telegraphenanſtalt“ zu ſetzen: 
‚ dem allgemeinen Verkehr dienenden Telegraphenanſtalt. 

2. Im Abſatz V find die Angaben unter a zu fireihen und die folgenden 
Sätze b, e, d mit by. a, b, e zu bezgeihnen; bementiprehend find im 
legten Sage bie Worte: „unter a unb b* bez. „unter c und d* abzuänbern in: 

unter a bj. unter b unb c, 
8. Im . 18, — rg betreffend, treten folgende Nenderungen ein: 

1. Im Abfag I find die Worte: „Poftnahnahmen find im Betrage bis zu einhundert 
und fünfzig Marf —— —5 abzuändern in: 

Poſtnachnahmen find im Betrage bis zu vierhundert Mark einſchließlich zuläſſig. 

2. Der Abſatz I if zu ſtreichen; a ee Abjäge erhalten bement: 
ſprechend die Nummern II bis VIII. 


2. 0 


u 


9. Im $. 19, „Poftaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen“ betreffend, erhält ber 
Abiat IX folgenden veränderten Eingang: 
IX Die Poitverwaltung haftet für eine Poftauftragsfendung wie für einen eingefchriebenen Brief. 
10. Im $. 20, „Boftaufträge zur Einholung von Wechſelaccepten“ betreffend, erhält der 
Abjfag XI folgenden veränderten Eingang: 
XII Die Poftverwaltung haftet für eine Poftauftragsfendung wie -für einen eingefchriebenen Brief. 
11. Im $. 25, „Zeit der Einlieferung“ betreffend, erhalten bie Abſätze II und IV 
folgende veränderte Faſſung: 


Il An Sonntagen und an allgemeinen (geieglihen) Feiertagen fallen die Dienftftunden von 
9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags aus. Nachmittags von 5 Uhr ab findet mindeftens während einer 
Stunde und längftens während zwei Stunden der Dienftverfehr mit dem Publitum ununterbroden ftatt. 
Auf welden Zeitraum innerhalb vorfiehender Grenzen der Schalterbienit ſich zu erftreden hat, wirb für jede 
Poftanftalt durch die vorgefegte Ober: Boftdireltion nad dem örtlichen Bebürfniffe beftimmt. Die Ober-Poft: 
Direktionen können in befonderen Fällen die Beihräntung der Dienjtftunden an Sonntagen und allgemeinen 
Feiertagen zeitweile ganz oder zum Theil aufheben. 

IV Inſofern bei einer Poftanjtalt eine Einrichtung beiteht, welche von ben in Bezug auf bie 
Dienftftunden an den Wocentagen geltenden Beftimmungen abweicht, kann es dabei bis auf Weiteres fein 
Bewenden behalten. 


Ferner tritt als AI Abjag neu hinzu: 


AU Unter den nämlihen Borausjegungen und bis zu bemjelben Schlußzeiten (Abſ. XI) dürfen 
bei denjenigen Pojtanftalten, welche von der Poſtbehörde hierzu befonders ermächtigt find, gewöhnlide 
Badetjendungen auf Verlangen ebenfalld außerhalb der Schalterdienftitunden angenommen werben. Die 
Badete müfjen als „dringende“ bezeichnet fein. Für jedes Padet ifl, neben den im $. 11a für dringende 
—— feſtgeſetzten Gebühren, eine beſondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf. im voraus zu 
entrichten. 

12. Im $. 29 erhalten die Abſätze I bis V folgende veränderte Faffung: 
Zurüdziehung von Poftjendungen und Abänderung von Aufſchriften durch den Abjender. 

1 Der Abjender einer Poſtſendung fann biejelbe zurüdnehmen ober ihre Aufſchrift abändern 
laffen, jo lange die Sendung dem Empfänger noch nicht ausgehändigt if. Bei Sendungen mit Werthangabe 
und Pojtanweilungen ift das Verlangen einer Abänderung der Auffchrift nicht zuläffig. 

I Die Zurüdnahme kann erfolgen am Drte der Aufgabe oder am Beltimmungsorte, ausnahmss 
meile auch an einem Unterwegsorte, infofern dadurch feine Störung bes Dienftes herbeigeführt wird. 

Die Zurüdgabe gejhieht an denjenigen, welcher ein von derjelben Hand, von welcher die Auf: 
frift der Sendung geichrieben ift, ausgefertigtes Doppel des Briefumjchlages bz. der Begleitadreffe 2. und 
ben Einlieferungsichein, fofern ein folder über die Sendung ertheilt it, abgiebt. 

IV Sit die Sendung bereits abgegangen, fo hat derjenige, welcher diefelbe zurüdiordert oder die 
Abänderung ihrer Aufſchrift wünſcht, fich als Abjender auszuweiſen (Abſ. III) und den Gegenftand bei ber 
—— * Abgangsortes ſchriftlich ſo genau zu bezeichnen, daß derſelbe unzweifelhaft als der verlangte 
zu erkennen iſt. 

V Die hierauf bezüglichen Verlangen werden entweder brieflich oder telegraphiſch von der Poſt—⸗ 
anftalt auf Koften des Abjenders ausgejertigt und abgejandt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 

1. wenn die Uebermittelung briefli erfolgt, die Tare für einen einfachen Einjchreibbrief; 

2. wenn die Hebermittelung auf telegraphiſchem Wege geſchieht, die Tare des Telegramms nad 

bem gewöhlichen Tarif. 
13. Im $. 32, „Beitellung“ betreffend, treten folgende Aenberungen ein: 
1. Zwiſchen Abjag VII und VII ift nadftehender neue Abfag einzuschalten: 

Vlla Die Beftellgebühren können vom Abjender im voraus entrichtet werden. In ſolchem Falle 
5 2 a Aufihrift der Sendung von dem Abfender ber Vermerk „einjchließlih Beftellgeld frei“ nieder: 
zu en. 

2. Im Abjag XI find die Angaben unter d, wie folgt, abzuändern: 
d) bei Zeitungen, welche täglih mehrmals ericheinen, für jede tägliche Beftellung . .. 1 Mark, 


— 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Eatfel 


SE 21. 


Ausgegeben Mittwoch den 28. April. 


1886, 


— 





Inhalt des Reichs-Geſetzblattes 

Die Nummer 9 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 20. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
a enthält unter 

1646 bie Belanntmachung, betreffend bie Ein- 
RR a und ben Betrieb der Bleifarben» und DBlei- 
zuderfabrifen, Vom 12. April 1886, 

Die Nummer 10 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 20. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
fangte, enthält unter 

Pr. 1647 das Geſetz, betreffend vie Rechtsver⸗ 
hältniffe ver veutfchen Schußgebiete. Bom 17. Upril 1886, 


für die 8 
nsuerrung Fk 


Die Nummer 11 der Gefep- — welche 
vom 16. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge— 
fangte, enthält unter 
Nr. 9118 das Gefeg, betreffend bie Abänderung 
bon rg nung ge Dom 7. Upril 1886. 

Die Nummer 12 ver Gefeg- Sammlung, welche 
vom 21. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
fangte, enthält unter 

Nr. 9119 die Lanbgüter-Orbnung für bie Provinz 
Schleswig. Holftein, mit Ausnahme des Kreifes Herzog- 
thum Lauenburg. Vom 2. April 1886; und unter 

Nr. 9120 das Gefeh, betreffend eine Erweiterung 
des Staatsſchulbbuchs. Vom 12. April 1886. 

Die Nummer 13 ver Gefek - Sammlung, welche 
vom 24. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 9121 das Gefeg, betreffend die Erweiterung 
und Vervollſtändigung des Staatseifenbahnneges und 
bie Betheiligung des Staats bei mehreren Privateifen- 
babnunternehmungen. Bom 19. April 1886. 


Berorunngen und der 
Neaiſerl. und Königl. Gentraib 
287. Die fämmtlichen bisher noch nicht gu Berloofung 
gelommenen Prioritäts-Obligationen der Nünfter-Ham- 


mer-Gifenbahn und zwar 1267 Stüd über je 100 Thaler 
werben den DBefigern mit der Aufforderung gefünbigt, 
ben Kapitalbetrag vom 2. Januar 1887 ab bei ber 
Staatsfhulven-Zilgungslaffe hierſelbſt — W. Tauben⸗ 
ſtraße 29 — gegen —— — Rückgabe der Obli⸗ 
ationen und ber * ypec ‚ alsdann noch nicht 
—* Zinsſcheine Reihe VII. Nr. 3 bis 8 nebſt ben 
Anmweifungen zur Abhebung der Kae VIII. zu erheben. 

e Zahlung erfolgt von 9 Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausflug der Sonn» unb 


Clare — in 


— und der letzten drei —— jeden Monats. 

Die Einlöfung geſchieht auch bei den Königlichen 
Regierungs-Hauptfaffen und der Königlichen reise 

in Sranffurt a/M. Zu dieſem Zwede können bie Obl 

— nebſt Zinsſcheinen und Zinsſcheinanweiſungen 
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. December d. J. ab 
eingereicht werben, welche fie der Staatsſchulden⸗Til⸗ 
—— zur Prüfung vorzulegen hat und nach ee 
—— bie Auszahlung vom 2. Januar k. I. ab 
ewirkt 

Vom 1. Januar 1887 ab hört die Verzin— 
fung dieſer Prioritäts-Obligationen auf. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wird 
von dem Kapital zurückbehalten. 

Zugleich wird bie in ber 32. Verlooſung am 2ten 
Januar 1835 gezogene, zur baaren Rüdzahlung zum 
1. Juli deffetben Jahres gefündigte, noch nicht zur 
Einlöfung —— Prioritäts⸗Obligation Nr. 
hierdurch wiederholt und mit dem Bemerlen aufgerufen, 
2 ihre Verzinfung mit vem 1. Yuli 1885 aufgehört 


— Staatsſchulden⸗Tilgungslaſſe kann fi Pin in einen 
Schriftwechfel mit den Iubabern der Obligationen 
über die Zahlungsleiftung nicht einlafjen. 
Formulare zu den Qutttungen werben von ben ſaͤmmt⸗ 
lichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 
Berlin den 20. April 1886. 
Hauptverwaltung der rk hg bi 
gr 


288, Die „Biene "Reihe IV *. 1 bis 8 zu 
ben Schulpverjchreibungen des vormals kurheſſiſchen 
Staatsanlehns vom 1. Juni 1863 für die Zeit vom 
1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebft Anweiſungen 
(KZalons) zur mn ber Zinsfcheine Reihe V werben 
vom 5 = fi 3 = - * bang Regie⸗ 
rungs⸗Hauptkaſſe 38 * m gen Regierungs⸗ 
Gebäube, hohes Erb — er Nr. 18, Vormit⸗ 
tags von 9 bis 41 38 t Ausnafıne 
und Feſttage, — 

oſcheine und Anweiſungen können 


der Sonn⸗ 


von 
zogen werden. 


—ñ— 


290. Im ber Verlagsbuchhanblung von R. Gaertner 
zu Berlin, Schönebergerftraße 26, ift erfchienen und 
Preife von 50 Pf. aus jeder Buchhandlung zu 
iehen: die von ber Armen-Direltion zu Berlin heraus⸗ 


gegebene und das Yahr 1886 meu bearbeitete Aus- 
gabe ver „Formulae Magistrales Beroli- 
nenses.* Mit einem Auhange, enthaltend vie Hand» 


verfaufs-Preife der Arzneimittel und eine 
Anleitung zur Koftenerfparniß beim Ber- 
orbnen von Arzneien. 

Die Schrift enthält —— Vorſchriften und 
Mufterformulare für einfache und billige Recepie, deren 
Einführung ven Armenverwaltungen, fowie den Vor— 
ftänden von Krankenfaffen — zu empfehlen iſt. 

Caſſel ven 22. April 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
291. Mit Bezug auf unjere Polizei-Verordnung vom 
25. Januar dieſes Jahres, betreffend die unterirdiſche 
Gewinnung der micht unter das Berggeſetz fallenden 
Mineralien, bringen wir bierburch * öffentlichen 
Kenntnif, daß die Anlagen gebachter Art in dem früheren 
Amtsbezirt Böhl mit ven Gnflaven Gimmelrode und 
—— der Aufſicht des ſtellvertretenden Revier⸗ 

amten des Bergreviers Brilon, Königlichen Berg- 
meiſter Pöppinghaus zu Arnsberg, unterſtellt find, 

Caſſel ven 19, April 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern, 
292. Im der Anlage wird die Verorbnung bes Herrn 
Reichslanzlers vom 21. März d. J., betreffend Ab- 
änderungen ber Poftorbnung vom 8. März 1879, zur 
offentlichen Kenntniß gebracht. 

Caſſel den 13. April 1886. 

Koönigliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
293. Des Königs Wajeftät haben mittelft Aller- 
höchſten Erlaſſes vom 30ften v. Mts. auf Grund des 
8. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde ⸗Ordnung vom 23jten 
October 1834 zu genehmigen gerubt, daß die von dem 
Forftfisfus aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirfe Ober- 
förfterei Feldberg, Kreiſes Melfungen, abverlauften 
Grundftüds- Parzellen mit überhaupt 25,3125 ha aus 
dem forſtfislaliſchen Gutsbezirfe Oberförfterei Feloberg 
ausgefchienen und dem Gemeindeverbande von Ellen⸗ 
berg, Kreifes Meljungen, einverleibt werben. 

Gaffel am 14. April 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern. 
29. Wir bringen mit Bezugnahme auf $. 5 des 
Geſetzes vom 11. Juni 1874 über bie Enteignung von 
Grundeigenthum hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß 
die Königliche Eifenbahn- Direction zu Ciberfeld in 
nächiter Zeit mit der Ausführung ver fpeciellen Vor⸗ 
arbeiten für ben Bau ber Nebenbahn von Warburg 
über Vollmarfen nad Arolfen beginnen wird. 

Die betreffenden Grunpbefiger unſeres Bezirke 
werben barauf aufmerffam gemacht, daß fie verpflichtet 
find, den mit Vornahme der betreffenven Vorarbeiten 
beauftragten Beamten zum Zwecke ver örtlichen Unter⸗ 
fuhung das Betreten ihrer Yänbereien, fowie ihrer 
Gebäude, Hof- und Gartenräume, der letzteren even⸗ 


tuell nad) Einholung der Erlaubniß ber Ortspolizei» 
behörbe zu geftatten. Der hierdurch etwa erwachfenbe, 
nöthigen Falls im Rechtewege feftzuftellende Schaven 
ift zu vergüten, 

Zugleich weifen wir darauf hin, daß bie Zerſtörung 
und Bejeitigung der bei Ausführung ber Vermeſſungen 
zur Abftekung ver Bahnanlagen auf ven Grunpftüden 
angebrachten Pfähle, Signale ꝛc. nach $. 30 des Feld⸗ 
und FForftpoligeigefeges vom 1. April 1880 beftraft 
werben wird. 

Gaffel am 21. April 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
295. Wir bringen unter Bezugnahme auf die Vor— 
fchriften im $. 5 des Enteignungsgefeges vom Ulen 
Juni 1874 biermit zur öffentlichen Kenntniß, daß bie 
Königliche Cifenbahn» Direction zu Hannover den Ab- 
theilungs » Baumeifter Aßmann mit Ausführung ber 
fpeziellen Vorarbeiten für die Gifenbahn untergeorpneter 
Bereutung von Sarnau nach Franfenberg beauftragt bat. 

Die betheiligten Grundbefiger werben barauf auf- 
merlfam gemacht, daß fie verpflichtet find, den mit 
Vornahme der betreffenden Vorarbeiten beauftragten 
Technilern und deren Gehülfen zu Zwecken der ört— 
lichen Unterfuchung das Betreten ihrer Yändereien fowie 
ihrer Gebäupe, Hof» und Gartenräume, der legteren 
eventuell nach Einholung der Grlaubniß ver Ortspoligei- 
behörbe, zu geftatten. Der hierdurch etwa erwachſende, 
nöthigen Falls im Rechtewege feftzuftellende Schaden 
ift zu vergüten, 

Gaffel am 27, April 1886, 

KRöniglihe Regierung, Abtheilung des Innern, 


— * und Belauntma anderer 
Ratierlicher und Königlicher Be 
296. Zu den Gütertarifen für die Fifenbahn- Directions- 


Bezirke Elberfeld, Köln (rechts- und linlorheiniſch) einer- 
feits und Hannover andererfeits treten am 1. Mai er. 


„bezügliche Nachträge in Kraft, welche neue bezw. anber- 


weite Frachtjäge, jowie Ergänzungen enthalten. 
Die Nachträge liegen bei den betheiligten Güter- 
erpebitionen zur Ginficht und zum Kauf aus, 
Hannover den 19. April 1856, 
Königlide Eifenbabn- Direction, 
Namens ber betheiligten Verwaltungen. 
297. Die Vorprüfung zur Aufnahme in das Yehre- 
rinnen-Seminar zu Droyßig findet am biefigen Seminar 
Freitag den 14, Mai, Vormittags 10 Uhr, ftatt. 
Schlüchtern ven 22. April 1886. 
Der Königliche Seminarbireltor Wieader, 
298, Am 28. Juni d. J. tritt bierorts die Kom— 


miſſion zur Abhaltung der durch das Geſetz vom INten 


Zuni 1884 angeorbnneten Prüfung über vie Befähigung 
zum Betriebe des Hufbeichlagsgewerbes zuſammen. 
Diejenigen, welche fich diefer Prüfung unterziehen 
wollen, baben ihre Melvungen bis zum 26. Mai 
d. 3. umter Beifügung des Gieburtsfcheines und 
etwaiger Zeugniſſe über die erlangte techniiche Aus- 
bildung, fowie unter Ginfenbung der 10 Warf betra- 
genden Prüfungsgebühren an ven Unterzeichneten (Spobr- 





weg Nr. 111.r.) zu richten, worauf benfelben bas 
Nähere von bier aus zugehen wird. 

Zur Vorbereitung wird ben Prüflingen das Buch 
herren Laer Beftehen der Huffchmieveprüfung“ von 


Brofeffor Dr. Möller — Berlin bei Paul Pareh, 
Preis 1 Mark — empfohlen. 
Caſſel den 24. April 1886. 
Der Königliche Departementsthierarzt. 
Holzendorff. 
Hungen communalitänd,. VBehärden, 
299. Nachdem feitens des hiefigen Stadtraths bie 
erabfegung des Zinsfußes ſämmtlicher bei hiefiger 
par⸗ und Leihekaſſe beftehenven Einlagen von 4 °], 
auf 34 °/, befchloffen ift, werben nunmehr auch bie 
Intereffenten von Einlagebuh Nr. 650 bis zum Schluffe 
davon in Kenntniß gefegt, daß bie bis zum 1, Auguft 
d. 9. nicht zur Erhebung gelangten Ginlagen von ba 
an nur zu 34 9, verzinft und Rüdzahlungen fchon 
vom 1, Mai d, 3. an in Empfang genommen werben 
lönnen. 
Neuſtadt den 22. April 1886. 
Die Verwaltungs⸗Commiſſion: 
Reichenbach. Braun. O 
Bacranzen. 
300. Die Rectorſtelle an der hieſigen dreiclaſſigen 
Stadtſchule wirb in Folge Penfionirung des feitherigen 
Stelleninhabers mit dem 1. Mai d. 9. vacant, 
Qualificirte Bewerber werben veranlaßt, ihre Ges 
fuche nebft Zeugnifjen binnen 14 Tagen bei dem unters 
zeichneten Stabtjchulvorftande unter der Adreſſe des 
mitunterzeichneten Landraths einzureichen, 
Homberg und Borken den 13, April 1886. 
Der Königliche Staptfhulvorftand von Borken: 
Der Landrath. Der Lofalfchulinfpector, 
J. B.: Wetropolitan 
Hartdegen, Kreisfecret. Endemann. 
Der Bürgermeifter Eichler. 
301. Die 2, katholiſche Schulftelle zu Niederklein 
mit welcher ein ‘Dienfteinfommen von 780 Mark nebft 
freier Wohnung und Feuerung verbunden ift, foll wegen 
Erledigung durch den Tod des bisherigen Stellen» 
inhabers alsbald wieder beſetzt werben. 

Bewerber wollen ihre Melbungsgefuche nebft Zeug- 
niffen binnen brei Wochen an den Lofalfchulinfpector, 
Hülfspfarrer Seipel zu Nieberllein einreichen. 

Kirchhain den 20. April 1886, 

Der Königlihe Schulvorftand von Nieverflein, 
von Schwergell, commiſſ. Landrath. 


Berionai = Chronii. 


Der Telegraphen- Director Zappe in Eaffel i 
mit Penfion in ven Ruheſtand getreten. 


Ernannt find: der Poſtpraltilant Theiß in-Mar- 
burg (Bz. Eaffel) zum Poftfecretair, bie Telegraphen⸗ 
Affiftenten Haenkte und Sander in Eaffel, Heu- 
mann in Fulda. zu Ober-Zelegraphen» Aſſiftenten, bie 
Boftaffiftenten Flach in Gelnhaufen, Fuchs in el 
zu Ober» Poftaffiftenten, ver Boftaffiftent Epel in 
Flieden zum Poftverwalter, ver Poftanwärter Schmidt 
in Caſſel zum Boftaffiftenten, 

Die Poftaffiftenten Schilbe im Eſchwege, Leib— 
rod in Wannfrieb und Ries in Wabern (Bz. Cafſſel) 
find etatsmäßig angeftellt worben. 


Berſetzt find: ver Telegraphen-Director Schwade 
von Düffeldorf nach Caffel, ver Boftinfpector Schwill 
und ber commiff. Boftinfpector Kohlmann von Eaffel 
nach Berlin, die Poftinfpectoren Jockers von Münfter 

Weſtf.) und Karthaus von Frankfurt (Ober) nach 

affel, ver Ober» Poftvirections » Secretair Schwabe 
von Gafjel nah Hann. Münden, vie Poftfecretaire 
Dönning von Caſſel nach Frankfurt (Main), Brüd 
von Bebra nach Caſſel, Lorentz von Caſſel nach Rem- 
fheib, die Poftverwalter Benfert von Guntershauſen 
nah Borken (Bz. Caſſel), Blum von Borken (Bz. 
Caſſel) nad Langenfelbold, Schalles von Schlierbady 
bei Wächtersbach nah Guntershaufen, 


Der Oberförfter Gies zu Hersfeld in ber Ober- 
förfterei Hersfeld - Medba tft unter Bewilligung ber 
gefeglichen Penſion vom 1. Auguft 1886 ab in ben 
Ruheſtand verjegt worben. 


Dem Lehrer und Kirchendiener Schönemwolf zu 
Gleichen, Pfarrei Lohne, Claſſe Gubensberg, ift ver 
Gantortitel verliehen worben, 


Dem Kurhaus» Reftaurateur Heinrich Fiedler zu 
Sooden ift die Erlaubniß ertheilt worben, das von 
©r. ar bem Landgrafen Ernft von Heffen ihm 
verliehene Prädikat eines Hoflieferanten zu führen. 


Ernammt: der Stellenampärtr Sommerfeld 
zum —— Gerichtsfchreibergehülfen bei dem 
Amtsgericht in Roſenthal. 

Berfeßt: der etatsmäßige Gerichtsfchreibergehül 
Affiftent Köhler in Nieveraula * das nt 
in Fulda, 

Entlaffen auf ihren Antrag: der Gerichtsaſſeſſor 


Bedmann, 


ber Referendar von Baumbach behufs Ueberkri 
zur allgemeinen — — ve * 


Ausgeſchieden: der Referendar Dr. Fauſt. 


Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 33. 


(Inrfertiousgesühren file den Raum ——— 
Rebigirt bei 


In Pe Digg = mean ne und a 
Rönigliger 


Regierung. 


nn nn 
Caſſel. — Gebrudt in der Hafr und Waiſenhane⸗Buchdrucereil 


Amtsblatt 


der Königlihen Negierung zu Gaffel. 





Ausgegeben Ritnoh den 5. Mai, 


1886. 





302. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Beitrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Nr. 7 vom 18, April 1886 
der periodiſchen Drudigrift: „Mündener 
Abend- Zeitung mit Lotal— Anzeiger“, verlegt 
und rebigirt von L. Viered in Münden, fowie das 
fernere Erfcheinen biefer Drudfchrift gemäß $. 11 
des gebachten Geſetzes Seitens der unterzeichneten 
Yanbespolizeibehörde verboten worben ift. 
Münden ven 22, April 1886. 
Königliche Regierung von Oberbayern, „Nammer des 
Innern. eiherr von Pjeuffer. 


Raiierl. uud Rüönigl. 
303. Die höheren Benfionsbeträge, welche nach Maf- 
gabe der zum Militairpenfionsgefeg gegebenen Novelle 
vom 21. April 1886 bereits penfionirten Offizieren 
vom Iften d. Mts. ab zuftändig find, werben benjelben 
von ber Abiheilung A. bes Departements für das 
Imvalidenwefen angewiefen werben, ohne daß es bes» 
bald eines befonderen Antrags der Vetheiligten bedarf. 
Dei der großen Anzahl dieſer Penfionaire ijt es 
jedoch nicht möglich, fie jämmtlich mit ihren Anfprüchen 
vor Mitte Juli d. Is. zu befriedigen, 

Diejenigen penfionirten Offiziere, denen über bie 
Anmeifung der ihmen zuftänbigen höheren Penſion bis 
Mitte Juli d. 38. noch Feine Mitiheilung zugegangen 
fein follte, wollen fi fovann in dieſer Angelegenheit 
an bie vorgemannte Abtheilung wenben. 

Borftehendes gilt auch für die feit dem 1. April 
1882 in Ruheſtand getretenen Beamten, welche auf 
Grund des Gejeges vom 21. April 1886, betreffend 
die Abänderung des Reichebeumtengefetes und bes 
Geſetzes, betreffend die Fürſorge für die Witwen und 
Waiſen der Reihsbeamten, Anſpruch auf eine — vom 
Iften vd. Its. ab zahlbare — höhere Penfion haben, 

Berlin ven 28. April 1886, 

Kriegsminifterium. Bronfart v. Schellendorf. 

Berordunngen uud Belcunimedungen ber 

ichen Regierung. 
504. Der nachftehende Allerhöchfte Crlaß vom 26jften 
März d. 3. wegen Herabſetzung bes Zinsfußes ber- 
jenigen Anleihe im Betrage von 100000 Mark, zu 
deren Aufnahine bie Stapt Gelnhaufen durch das Pri- 
Eur vom 29. eig 1877 ermächtigt werben 
N, wird hlerdurch in Gemaßheit des Grfehes vom 


10, April 1872, befveffend » die ren Tanbes- 
herrlicher Grlaffe durch die Amtsblätter, bekannt gemacht. 
Gafjel am 27. April 1886, 
Königlihe Regierung, Abtheilung bed Innern. 


Auf den Bericht vom 17. 7. März d. J. will Ich 
hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Au⸗ 


leihe im Betrage von 100000 Mark, zu deren Auf- 
nahme die Stadt Belnhaufen, Regierungsbeziris Gajlel, 
durch das Privilegium vom 29. October 1877 ermäch⸗ 
tigt worben ift, von vier und ein halb Progent auf 
vier Prozent herabgejegt werde, vorbehaltlich aller jon- 
ftigen Beftimmungen des gedachten Privilegiums und 
mit der Wafhabe, daß die noch nicht getilgten Anleihe 
fcheine ven Inhabern verjelben vom 2. Januar 1887 
ab mit jechsmonatlicher Frift für ven Fall zu kündigen 
find, daß die Anleihefcheine dem Staptrathe von Geln- 
haufen nicht bis zu einem von demfelben feitzufegenden 
Termine zur Abftempelung auf * en eingereicht 
werben. Berlin ven 26. März 1 
Wilhelm. 
von Puttlamer. von Scolj;. 
An bie Minifier des Innern und der Finanzen. 
305. Unter Bezugnahme auf unfere Belanntmachungen 
vom 18. November 1867 und 5. Juli 1871 (Amtes 
blatt da 1867 Seite 959 und de 1871 Seite 186) 
bringen wir in ber Anlage ven unter'm 26. März d. 3. 
genehmigten Nachtrag zu dem Statute der Liverponl \ 
& London & Globe Berficherungs » Gefellihaft zur 
Öffentlichen Kenntniß. 
Gafjel am %. April 1886, 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
806. Des Königs Majeftät haben auf Grund des 
$. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde Orbnung vom 2öften 

October 1834 zu genehmigen gerubt, daß die im Kreiſe 
Rotenburg belegenen Grunpftüdsparzellen Karte 9. 
Nr. 337 und 338 und Karte 1. Nr. 341, 342, 343 
344 im Umfange von 0,3676 ba aus dem Gemeinbe- 
verbande von @erterode ausgefchieven und bem fisfa- 
liſchen Gutsbezirle Oberförfterei Rotenburg · Lüderedorf 
einverlelbt werden. 

Caſſel am 28, April 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
307. Des Königs WMofeftät haben mittelft Aller⸗ 
hochften Erlaffes vom 12ten I. Mis. anf Graub des 
8. 4 der Kurheſſtſchen Bemeinne-Orbnung vom 23ften 
Detober 1834 zu genehmigen geruht, vaß die im reife 
Rotenburg belegenen Grumpfthdefläcen und jwar: 

1) die Flachen Karte 18; Nr. 36, 39, 40 in Größe 


TE Kr —— —— ——— — 


von 90,554 ba aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirke 
Oberförfterei Ren — ausgeſchieden und dem forſt⸗ 
fistalif n u ezirle Oberförfterei Rotenburg » Weit 
einverl 

2) er lächen Karte 4. Nr. 1 bis 9 in Größe 
von 296,708 ha aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirke 
Oberförfterei Rotenburg » Weit ausgefchieven und dem 
forftfistalifchen Gutsbezirte Oberförjterei Rotenburg- 
Lũdersdorf einverleibt werben. 

Caſſel am 28, April 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
308. Nach einem dem Herrn Minifter ver auswär- 
tigen Angelegenheiten erftatteten Berichte des Kaijer- 
lichen General = Konfulats zu Sofia ift es zur Ver— 
meidung von Schwierigkeiten bei der Beglaubigung von 
Schriftftüden, welche vor Bulgarifchen Behörben ge- 
braucht werben, wünjchenswerth, daß die Unterjchriften 
an letter Stelle ven Beglaubigungsvermerf des Aus- 
wärtigen Amts tragen. Das Bulgariſche Minifterium 
hat fich bereit erflärt, Schriftftüde, welche ihm mit 
dieſem Beglaubigungsvermerk verfehen burch das Kaifer- 
liche Generallonfulat in Sofia zugehen, als ordnungs⸗ 
mäßig beglaubigt ven zuftänbigen Behörben zu über- 
mitteln, 

Es empfiehlt fich vaher, wenn Fünftighin ausnahınet 
08 die zum Gebrauh vor Bulgarifchen Behörven 
beftimmten Schriftftüde vem Auswärtigen Amt zur 
Beglaubigung vorgelegt und von den Betheiligten als: 
dann dem Kaiferlichern Generaltenfulat in Sofia über- 
fanbt werben. Gleichzeitig macht das SKaiferliche 
Generaltonfulat darauf aufmerlfam, daß die Deutfchen 
Interefjenten im Intereffe ver Befchleunigung gut thun 
würben, fich von ihren Gefchäftsfreunnen in Bulgarien, 
denen die beglaubigten Schriftitüde ausgehändigt werden 
folfen, fofort einen Bulgarifhen Tert zu verichaffen, 
fo vaß gleich unter diefen die erforderlichen Beglaubi- 
gungsvermerfe gefetst werben können. 

Berlin den 7. April 1886. 

Der Minifter des Innern, 
Im Auftrage: von Zaftrow, 


Vorſtehender Erlaß wird hiermit zur Kenntniß bes 
Publifums gebracht. 
Gafjel ven 28. April 1886. 
un as Abtheilung des Innern. 
nd Belsuntmahungen anderer 
—— nud Königlicher Behörden. 
309. Unſere Bekanntmachung vom 9. März d. J. 
wird dahin ergänzt, daß durch den am 1. Mai d, J. 
ur Einführung kommenden Nachtrag I zum Gütertarif 
für den Berlehr zwifchen Stationen des Eifenbahn- 
Directionsbezirls Hannover ꝛc. einerſeits unb ben 
Stationen des Eifenbahn-Directionsbezirks Berlin an« 
dererfeits in vielen Fällen ermäßigte Frachtſätze zwifchen 
den in den Gifenbahn-Directionsbezirt Hannover über: 
egangenen Stationen Einbef und Vechelde der früheren 
raunfchweizifhen Bahn und ven Stationen des Eiſen⸗ 
— Berlin in Kraft treten, durch 


welche gleichzeitig bie für bie beiden genannten Stationen 
in den Gütertarifen mebft Rachträgen für . 

a) den Berlehr zwiſchen Stationen ber Braunfchwei- 
giſchen Eifenbahn eimerfeitd und ven Stationen 
der Eifenbahn-Directionsbezirte Berlin und Brom- 
berg, fowie ver Oberfchlefifchen Eifenbahn anderer» 
feits vom 1. Auguft 1882, 

b. ven Oft-Weftveutjchen Berbanb vom 1. Mai 1883 
enthaltenen Frachtſätze bezüglich des Berlehrs mit ven 
im Nachtrage I aufgeführten Stationen des Directions- 
bezirls Berlin zur Wufhebung kommen. 

Hannover den 24. April 1886, 
Königlihe Eifenbahn-Direction 
Namens der betheiligten Verwaltungen. 


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Bon oben nah unten zu leſen. 


3ll. Es wird hierdurch zur —— Keuntniß 
gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch ver Ge- 
marfung dar gap *— den dazu gehörigen 
Parzellenfarten in ftögimmer des —* 

richtsvorſtehers zu —* en offengelegt worden iſt. 


en find befugt, basfelbe währen ber 
Pe ber —— im biefem Locale einzuſehen, auch 
en bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde 
Dita Grunpbuchsauszäge zu verlangen. Auch 
werben fie durch Letzteren auf bie von ben Age 
chworenen entdeckt werbenven fie betreffenden Feh 
werben. 


Allen Denen, welche fich bei ven Angaben bes 
Grundbuchs rüdfichtli des Beſitzſtaudes und ber 
Größenangaben für befchwert erachten, flieht es frei, 
binnen einer umerjtredli Frift von 6 Monaten 

Anftände entweder auf gütlichem Wege bei bem 

ermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren 
eiwaigen Gegner vorladen laffen können, zu befeitigen, 
ober infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche 
bei dem für Wefigftreitigfeiten zuftänbigen Gerichte 
geltend zu machen, 

Iſt dieſes Gericht ein anderes als das unterzeich- 
nete, fo haben fie davon, daß legteres gejchehen, binnen 
eben dieſer Friſt Anzeige zu machen. Diefelbe Anzeige 
biegt ihnen binnen Berlbe Friſt alsdaun ob, wenn 
fie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen ven dafelbft 
eingetragenen Befiger eine Beſitzllage angeftellt Hätten. 

Nah Ablauf diefer Friſt wird ber Befig, wie ihn 
das Gruntbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver 
Befiger und vie Größenangaben in allen ven Fällen 
für richtig angenommen, in welchen weber eine gütliche 
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protofoll gegeben, 
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er- 
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Anzeige gebracht werden ift. 

Die unerſtreckliche Frift von 6 Monaten geht mit 
dem 31. Auguft 1886 zu Ende. 

Böhl ven 18. Februar 1886. 

Königliches Amtsgericht. 
price ie 


Hungen 

312. Nachdem feitens des biefigen Stabtraths die 
fegung des Zinsfußes faämmtlicher bei biefiger 
par · und Leihelaſſe beftehenven Ginlagen von 4 ©], 
auf 34 °/, befchlofien ift, werben nunmehr auch die 
Intereffenten von Einlagebuch Nr. 650 bis zum Schluffe 
davon in Kenntniß geſetzt, daß die bis zum 1. Auguft 
d. 9. nicht zur Erhebung gelangten Ginlagen von da 
an nur zu 3) °,, verzinft und Rüdzahlungen ſchon 
vom 1. Mai v. I. an in Empfang genommen werben 

fönnen. 

Neuſtadt ven 22. April 1386. 
Die Berwaltungs-Gommiffion: 
Reichenbach. Braun G. Ode. 

313. Die durch die unterzeichnete Direction am 2Aften 
Juli 1841 auf den Namen des Konrad Brand zu 
Oberthalhaufen, Bormund über die Kinder bes Heimrich 
ey dafelbft, geftellte und von Schwalm 
Oberthalhaufen am 4. Juli 1 dem vorbinnigen 
Bürgermeifter Konrad Reper zu Rotenburg abgetreiene 
Schuipverfchreibung ver Landeskredittaſſe VIL Ab⸗ 
teilung Serie C. b. Nr. 2130 über 100 Thlr. iſt 
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit 


Theie. 


dem Antrage auf Umſchreibung in ein Fursfähiges 
Papier vorgelegt worden. 

Gemäß dem $. 16 der Berorbnung vom 16. Huguft 
1867, betreffend die Außer und Wieverinkurefegung ıc., 
wird "Jeder, der ein Anrecht an dieſem Papiere zu 
haben vermeint, hierdurch aufgeforbert, basfelbe Bei 
der unterzeichneten Behörde innerhalb der mächften ſecht 
Monate, fpäteftens am 8, Juli 1886, fchriftlich 
anzumelden, wibrigenfall® die Kaffation des Papieres 
erfolgen — ber Autragſteller ein neues lurofaͤhiges 

en wird. 

Gaffel am 29. December 1885. 

Die Direetion der Lanbesfrebitlaffe. 
3. U: Log. 

814. Die von ver unterzeichneten Direction am 20ften 
Mai 1842 auf den Namen des Abraham Straus 
zu Amödneburg, Bormunde über Wolf Löwenftein 
bafelbft, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem 
dem Adermann Adam Schid, Luziue, zu Marborf 
unb ven biefem dem Handeldmann Abraham Straus 
zu Amöneburg, enblihd am 7. December 1843 von 
dem legteren der Friederile Müller bafelbft gerichtlich 
en Schuldverſchreibung der Landeskredittaſſe 

Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler 
ift von dem Floßholz- Makler Friedrich Yupwig Maus, 
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Bleh, 
> anau mit dem Antrag auf Umjchreibung in ein 

fähige® Papier vorgelegt worben. 

Gemäß dem $. 16 der Verorbnung vom 16. Auguft 
1867, betreffend die Außer» und Wieberinfursfegung ıc,, 
wird Jeder, der am biefem Papiere ein Anrecht zu 
haben vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei 
ber unterzeichneten Behörde innerhalb ber nächiten ſechs 
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich 
anzuzeigen, wiprigenfalls die Kaſſation des Papieres 
erfolgen und vie Antragſtellerin ein neues fursfähiges 
erhalten wird. 

Gaffel am 29. December 1885. 

Die Direction der Yandestrebitlafle. 
⸗ J. A.: Lotz. 
Bacanıem 
315. Die Lehrerſtelle an der biefigen katholiſchen 
Schule, mit welcher ein Ginlommen von MO Wart 
und freie Wohnung verbunven ift, ift in folge Ber- 
fegung ihres bisherigen Inhabers erlevigt. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre Geſuche unter 
Beifügung der erforderlichen Zeugniſſe binnen 14 Tagen 
an bie umterzeichnete Behörde einreichen. 

Eſchwege am 27, April 1886, 

Die Stadtſchul » Deputation. 


Berienal s Chronit. 

Der bisherige commifjarifche Gewerberath, 
Mebizinal-Affeflor Dr. Kind zu Wiesbaden ift Se. 
bödft zum Gewerberath ermannt und demſelben bie 
bisher von ihm —32 verwaltete Stelle über: 
tragen worben. 


Gebhard. 





— — — —— —— — 


102 


e egt: ver Secretair Hartmann bei ver Staats⸗ 
äntsaltfehaft in Hanau als Gerichtöfggreiber um bat 
Amtsgericht in Bergen, 

der GWerichtsfehteiber, Secretair Lindemann in 
Rotenburg als Secretair an bie Staatsanwaltfchäft 


im an. 

—— dem Kanzliften, Kanzleiinſpector Fiſch er 
Bei der Staatsanwaltſchaft in Caſſel aus Anlaß feines 
Vebertritts in ben Ruheſtand ver Titel als Sanjlei- 
Sectetait. 

Der bisherige Gerichts -Referendar Philipp von 
Baumbach zu Marburg ift zum Regierungs - Refe⸗ 
renbar ernannt worden. 


Der Regierungs-Secretariats-Affijtent Loeßer iſt 
son Gumbinnen nach Caſſel verſetzt. 


Bon ber Königlichen Geuerallommiſſion zu Caſſel 
ift vom 15. Mai 1886 ab in Franlenberg eine Spezial 
fommiffion neu errichtet und beren Verwaltung dem 
bisher beim Kollegium ver Königlichen Generalfom- 
miffion beſchäftigten Gerichts - Affeffor Pagenkopf 
übertragen. — 

Der bisher auf Widerruf beſtellte Katafter - Kon- 
teofeur Bolkening zu Homberg ift nunmehr befimitiv 
zim Katafter-Rontrolent ernannt worden. 


An Stelle des auf jein Nachſuchen aus jeinem 
Hirte entlaffenen Bantier® Baruch Strauf in Marburg 
ift der Netter Jatob Kaufmann vafelbft zum Redy- 
nihaefiührer der israelitifchen Provinzial nd Schultäffe 
für den Borfteheramtsbezitt Marburg ernannt worden. 





Der Pfarrer extr. Georg Hoffmann aus Hatten- 
bach ift mit Verſehung der zweiten Pfarrſtelle zu Lich- 
tenau beauftragt worden, : 


Dem feitherigen Fußgendarmen Feger in Fulda 
f die erfebigte Büreau-Affiftentenftelle bei ver bortigen 
örigfichen Polizei-Bermaltung vom 1. Mai d. 3. ab 
übertragen worden. 





Der nen gewählte Bürgermeiſſer Klemann zu 
Bergen hat die Gejchäfte des daſigen Stanbesamtes 
übernommen. 

Zum Stellvertreter des Stanbesbeamten zu Seligen- 
tal iſt der Vicebürgermeifter Schneider daſelbſt er» 
nannt worben, 

Zu Standesbeamten-Steltvertretern find ferner er⸗ 
nanıtt: der Kaufmann Rudolph Aha, Stabtrathemit- 
e u Hünfeld (2r Stellvertreter) und Poftagent 

ft Köhler zu Haina für vie gleichnamigen Stanbes- 
atutobezirke. 





x den 30, April 1886; 


- NE 
* 


l 
Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel. 


Rachtras 
zu dem Slatute der Liverpool & London & Globe Verſicherungs-Geſellſchaft vom 
21. Mai 1836, fowie den Grgänzungsakten vom 28. Februar 1851 und 7. Januar 1863, 


Fräherer Jetziger 


— — — — — — — —— — 


Wortlaut. 


. 38 
des Gefeifcafte- Etaiaie vom 21. Mat 1836, 


Keine Perfon ijt als Direltor wählbar, wenn fie ! 


wicht wenigſtens 50 Aktien ver Gefellfchaft Hält ꝛc. 


3. Zufag der Grgänzungs-Alte vom 7. Januar 1863, 


Eine Generalverfammlung ver Gigenthümer ver 
Geſellſchaſt ſoll an einem ſolchen Drte in Liverpool 
jufammenberufen werden, wie es die zeitigen Diteltoren 
beftimmen werben und zwifchen 11 Uhr Bormittags 
und 3 Uhr Nachmittags des 26. Februar 1863, 
mp am 16. Februar eines jeden folgenden Jahres 
ober innerhalb der nächften 10 Tage und zu folcher 
Zeit, wie biejelbe gefegmäßig berufen wird auf Grund 
der in der Original · Urkunde enthaltenen Beftimmiungen, 
und foll eine jeve im Monat Februar eines jeden 
Jahres derartig abgehalterre Berfammlung „Jährliche 
General»Berfammlung* genannt werben und eine 
jebe andere berartig berufene Berfammlung „Spezielle 
Generalverfammlung“ heißen. - 





$. 60 

— Na5eifellfchafts » Statuts vom 21. Mai 1836. 
Drreftoren werben hierdurch ermächtigt, alle 
bſed BVermögensobjecte, welche fich gegenwärtig 
par Sünden ihrer Bankiers befinden, (ansgenonmen 
auf 8 mmern, welche fie für laufende Zahlungen 
Intere) aben in deren Händen zu belafjen zwedmäßig 
davon auf den Namen der Guratoren ber Gefell- 
d. 3. Tr eines von brei berfelben, in Werthpapieren 
an Mur ments, oder Fonds von Großbritannien, ober 
Pen weifungen der Banf von England, oder in Wechfeln 
ver Marine oder des Schagfanzleramts, oder invijchen 
Papieren, over in Realficherheiten, oder in Pachtgrund⸗ 
jtüden in Großbritannien oder Irland, oder in dem 
Ankauf von Renten auf ein oder mehrere Leben, ober, 


und zwar falls fich eine Majorität von wenigſtens ver 


ievesmaligen 11 Direktoren dafür ausfpricht, in Schuld» 
verfchreibungen ber Gemeinde von Liverpool, ober ber 
Berwalter der Dods von Liverpool, oder in Actien 
von Bantgejellfchaften, oder in Hypothelen oder Sicher. 
beiten der Liverpool und Mancheiter Eifenbahn oder 
der Grand - Junction» Eifenbaht = Gefellfchaft ober der 
London und Birmingham Gifenbahn oder irgend einer 
anderen Eiſeubahn⸗Geſellſchaft, die bereits gebildet und 


2. 


Der Befig von Aktien ober Prioritäten ber 
Geſellſchaft foll fernerhin keine nothwendige Be 
dingung für bie Qualififation als Mitgliev ver Lolal- 
Verwaltung in ven Eolonien und Befigungen des Ber 
einigten Königreich® oder in einem fremben Lane fein. 


Es foll ald Regel, VBorfrift und Beftimmung ber 
Gefeltfchaft gelten, daß die „Jährliche General- 
Berfammlumg« zu folder Zeit und an folchem 
Ort in Liverpool, wie bie jevesmaligen Direktoren 6 
für gut befinden, zu irgenb einer Zeit vor dem 30ften 
Juni 1880 und in jevem ferneren Jahre vor bem 


‚ 30. Juni jeden Jahres, die außerordentlichen 
 Generalverfammlungen aber zu jolchen Zeitpunkten be- 
ı rufen werben follen, wie dies in dem Grünbungsftatut 


vereinbart und ausgefprocen ift, 





Die Direktoren werben hierdurch ermächtigt, alle 
Bonds und Bermögensobjecte, welche fich gegenwärtig 
in den Händen ihrer Bantiers befinden, (ausgenommen 
folde Summen, welche fie für laufende Zahlungen und 
Ausgaben in deren Händen zu belafien zwedmäßig er- 
achten) auf den Namen ver Guratoren der Geſellſchaft 
ober eines von drei berfelben in Werthpapieren bes 
Parlaments, oder Fonds von Großbritannien, ober im 
Anweiſungen der Bank von England, oder in Wechfeln 
der Marine oder des Schaglanzleramts, ober indiſchen 
Papieren, oder in Realjicherheiten, oder in Bachtgrunb- 
ſtücken in Großbritannien oder Irland, oder in dem An- 
fauf von Renten auf ein over mehrere Geben, oder, umb 
zwar falls fich eine Majorität von wenigftens der jeves- 
maligen 11 Direktoren dafür ausſpricht, in Schulbyer⸗ 
ſchreibungen der Gemeinde von Liverpool, oder der Ver⸗ 
walter ver Docks von Liverpool, ober in Aktien von 
Bantgefellfchaften, oder in Hypothelen oder Sicherheiten 
der Kiverpool und Manchefter Eifenbahn oder ver Graud⸗ 
—— de le ober ber Lonbon umb 
Birmingham Eifenbahn over irgend einer anderen Eifen- 
bahn⸗ Gefellſchaft, vie bereits gebildet und durch Parla- 





— — 


Amtsblatt 


UM 


ber er Königliden Negierung zu Gaffel, 


 Audgegeben Nitnod den 12. Mai, 


1886 






Inhali | ber @eenlemmtung für N für De Königlichen 


Die Nummer 14 ver Be Sonim, welche 
vom 5 Mai 1886 ab im Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 9122 das Geſetz, betreffend bie Beförderung 


deutfcher Anfiebelum, GE in * —— Weſtpreußen 
und Poſen. Vom 886; und unter 
Nr. 9123 ven —2* Erlaß vom 21. April 
1886, betreffend ben Bau und demnächſtigen Betrieb 
der durch das Geieg vom 19. April 1886 zur Aus— 
führung genehmigten Eiſenbahnen. 
Belanntmahungen anf Grund bes Reichageſetzes 
som 21. —* 1878. 
316. Auf Grund des 8. 12 des ‚Neiipegeiches ges gegen 
bie gem: äbrlichen Beitre ——— tie 
vom 21. Oltober 1878 wird hierdurch zur öffen .- 
Kenntnig gebracht, daß vie Drudfarift: „Sozial« 
vemofratifche Bibliothel. VI. Die ſchleſiſche Wil. 
liarde, Bon Wilhelm Wolff. Aborud aus ber 
„Neuen Rheinifhen Zeitung» März — April 1849. 
Mit Einleitung von Friedrich Engels. Hottingen- Zürich. 
Verlag der Bollsbuchhandlung. 1886, nach $. 11 des 
gedachten Gefeges durch den Unterzeichrieten von Landes · 
polizeiwegen verboten worden iſt. 
Berlin den 1. Mai 1886. 
Der nn —J—— 
von Richthejen. 


317. Auf Grund des $. 12 de6 Re ede® genen 
die gemeingefährlichen Beftrebimgen ver Sozialdemofrati 
vom 21. October 1878 wirb bierburd zur öffentlichen 


Kenntuiß gebracht, daß die nicht periodiſche Drud- 
fhrift: „Es werde Licht. Poeſien von Leopold 
Jacoby”. Dritte Auflage. 1886. Ohr Angabe bes 
Berlegers und Druders, nach $. 11 des gebadhten Ge⸗ 
feges durch den Unterzeichneten von Lanbespolizeiwegen 
verboten worben ift. 

Berlin ven 7. Mat 1886, 

Der Königliche Polizei» Präfivent. 
eiherr von Richthofen. 
**8 uns Be — 


318. Vom 5. + ab wird bie Wortgebüßt für 
Telegramme ans Deutfhland nad allen beveu- 
tenberen Verlehrsorten in ven Vereinigten Staaten 
von Amerika und Canada bei der Beförberung 


über das Deutfche Kabel Emden — Balencia von 1 Marl - 


65 Pf. bis Weiteres auf 65 Pfennig ermäßigt. 
Gleichzeitig tritt für Telegramme nad Merico, ſowie 


nach Mittel- und —— ꝛc. eine pre 
Ermäßigung der bisherigen Wortgebühr ein. Nähere 
Aushunft ertheilen bie un Telegraphenanſtalten. 
Berlin W. ven 3. Mai 1886. 
Der Staatsfecretair des Reichs» Poftamts. 
vo i 


n Stephan 
Kerord en und Belsuntmadungen ber 
319. BolizeisVerordunng, betreffend den Betrich 


der Gaffeler Strafenbabn von Tafel nad Wilbelmshöbe. 

Auf Grund des $. 11 der Allerhöchſten Verordnung 
vom 20, September 1867, betreffend die Poligei-Ber- 
waltung in den neu erworbenen Landestheilen, verorpnen 
wir, unter Aufhebung der beiden erften Abfäge bes 
8. 5 ber Polizei» Berorbnung vom 23, Februar 1885 
(Amtsblatt Seite 32), wie Folgt: 

Die Locomotive muß fich et8 vor bem Zuge be» 
finden. Die zu bildenden Züge bürfen, foweit nicht 
für einzelne Streden bie — von 3 Wagen 
von ber unterzeichneten Regierung ausdrücklich genehmigt 
ift, nur aus ber Yocomotive und 2 Wagen beftehen. 

ne gegen dieſe Berorbnung werden 
mit Geldbuße bis arl und im Falle des Un— 
vermögens mit en hate ft beftraft. 


Gaffel den 29. 
Königliche —— —— bes Innern. 
820. Der Herr erung, A bat durch Erlaß vom 


24jten v. Mte. dem lanbwirtbfchaftlichen Kreisvereine 
zu Schmalfalden zu ber von bemfelben bei Gelegenheit 
ber im Monat Yuli d. 3. abzubaltenden Thierſchau 
und Ausftellung lanpwirthfchaftlicher Mafchinen und Ge- 
rathſchaften beabſichtigten Verlooſung von Ausftellungs- 
Gegenſtaͤnden die Genehmigung unter der Bediugung 
erh, daß micht mehr als 1200 Yoofe à 1 Mart 
egeben werben, und baß deren Vertrieb auf ben 
Ui aug des Kreifes Schmalkalden beſchräult bleibt. 
Gajjel ven 8. Mai 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
321, Der Herr Ober Präfivent hat durch Erlaß 
vom 24iten d. Wis. dem lanbwirtbfchaftlichen Verein 

Böhl zu der anläßlich einer am 25. Juli d. 9. 
— J Ausſtellung von Vieh und laudwirth⸗ 
chaftlichen Geräthſchaften von demſelben beabjichtigten 

erloofung von Rindern und Acergeräthſchaften xc. 
die Genehmigung unter der Bedingung ertheilt, daß 
nicht mehr ale 2500 Yoofe à 50 Pig. ausgegeben 
—* und daß deren Vertrieb auf den Umfang des 

eiſes — ud — bleibt. 
aſſel den 8 
Konigliche Regierung, Abtheilung des Innern, 





161 


332. Nachdem die von der Königlichen Regierungs-Hauptkaſſe dahier aufgeftellte Rechnung ber Elementar- 
lehrer-Witwen- und Waifenkaffe für den Regierungsbezirt Caſſel vom Rechnungsjahr 1. April 1884/85 revibirt, 
den Kaſſen-Curatoren nebft ven Belägen vorgelegt, von benfelben als richtig anerfannt und daraufhin abge 
ſchloſſen, ſowie die Decharge von ums ertheilt worben ift, theilen wir deren Haupt= Ergebniffe nach $. 48 
der Statuten den Mitgliedern diefer Witwen» und Waifenkaffe in Nachftehendem mit: 
DA A ERZN. 

der Einnahme und Uusgabe bei der Glementarlehrer - Witwen» und Waijenfaffe des Regierungsbezirts Caſſel 

für das Rechnungsjahr 1. April 1884/85. 











ET — — — 
Soll. Dagegen iſt Mithin 
Nah der Na Ueber: wirkliches Titel Ge 3 it. Reit. 
. genjtand, 
un dem Etat. | Haupt. Zugang. Abgang Soll, 
MR MA M a u 4— — — 
| Ginnahme, 
11123/06| — 11123 06 11123 06 Beſtand aus der vorigen 
Rechuung. 2.2... 
409162] 2603 —| 310262] 3352 645462] I. | Antrittse- und Gehalts- 


verbefferungsgelver.. . 
—1 20163 28] Ila. | Kapitalzinfen ..... . 
J9 — — Ib, [ Abgelegte Kapitalien . . 
—| 2768372] III. Jabrehbeiträgeberslaffen, 
Mütgliever ...... 

2235516] IV. | Beiträge der Gemeinden 
315864 V. | Sonftige Einnahmen . . 
— — VI. 1 Zufhuß aus der Staats- 
0 Be 


88045 70 Sa. der Ginnahme . 
| Yusgabe. 


116058] I. | Berwaltungsfoften . 
15510—] II. | Zur Anlegung als Kapital 


| 
— |—[16829/42] 1682942] 3333 
— (1 335714 235714 — | 
6125/26222 ,27| 2622852] 1455 


131621600] 21613116] 742 
— | 30686] 30686| 9 









— | — 


11552)09]70008|69] 815660 781 8892| 
0034| 

— 68286 682186 477 
—[18175.05] 1817505) — 











41.67150750—| 5079167 8021) 5881340] III. | Benfionen ....... 
- _ 40078) 40078 —_ 10588] IV. | Sonftige Ausgaben 
2167]70008,69| 70050 30| 8499 75589 86 Sa, der Ausgabe . 
| | 155 1 | Mithin Beftand . 
Caſſel den 27. April 1886, Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulſachen. 
323. Nach 8. 7 der Kurbeifiichen Verordnung vom Nah Mittheilung der betheiligten Behörde haben 


27. September 1828 foll ver Abbruch eines durch die die Ortspolizeibehörven es neuerdings in vielen Fällen 
General- Branblaffe verficherten Gebäudes nicht ohne unterlaffen, der Brandverficherungs + Anftalt die nad 
Borwiffen der Polizeibehörde und nicht ohne Zuſtim- Obigem vorgefchriebene Anzeige von dem vollenbeten 
mung ber gerichtlich eingetragenen Pfandgläubiger ger Abbruch der bei ver Anftalt verficherten Gebäude zu 
fchehen. Zu dem Zweck foll die Bolizeibehörve, und erjtatten. Um den hieraus entjtehenden vielfachen Nach» 
zwar nach biesfeitiger Verfügung vom 23. Juni 1868 theilen und Unzuträglichkeiten zu begegnen, bringen wir 
bermalen bie betreffenbe Drtspolizeibehörde, von unſere oben erwähnte, zunächit ven Königlichen Land— 
dem Gerichte die Angabe der Pfandgläubiger einziehen räthen und burch biefe ven Ortsvorftänden zugegangene 
und in ber Regel nur nach Vernehmung verfelben und Gircularverfügung vom 23. Juni 1868 mit dem Bes 
ver etwa betheiligten Nachbarn den Abbruch geftatten, merken hierdurch in Erinnerung, daß die Landeskredit⸗ 
auch ven erfolgten Abbruch der Brandverſicherungs- Fafje-Direction bie Einholung ihrer Zuftimmung zum 
Anftalt fowie dem betreffenden Amtsgericht zur Kenntnig Abbruch eines der Landeskreditlaſſe gerichtlich verpfän- 
an zo Mit diefer Anzeige ift im allen Fällen zugleich veten Gebäudes auch in dem Falle, wenn dieſer Ab- 
der Original⸗Brandkaſſenſchein ver Brandverficherunggee bruch zum Zwed ber alsbaldigen Aufführung eines 
Anftalt vorzulegen oder, fall® berfelbe nicht mehr Neubaues auf derfelben Bauftelle ftattfinbet, für noth- 
in dem Befige des Verficherten befindet, viefes der ge- wendig erflärt bat. Gaffel am 5. Mai 1886. 
dachten Behörve einzuberichten. Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 





324. 
















a. für 100 Kilogramm. b. für 1 Kilogramm. * 
VJVDCDCVCTTIAIII&SSSSIAMXẽS 
1333637 ‚8[28 

o Bo a = > — a 
8 »eafl & & w 8 F 
FRNEHN 
5 





105 


Durchfchnitts : Berechnung über die Markt» und Labenpreife am den Garnifonsorten in dem 
Regierungs · Bezirfe Cajfel für den Monat April 1886. 


DB urdfhnittd-Preis 








| 




























































































=] 35| 12] 29 | 
Sunma 133)55[115185Jt141s1]109 7lıaa 561232 /75|230 „ups 0s]33 0 Im 779 an 1/30 
) 3 | I | | 
el 16leo] 1ulıl 1alanl 15er] 2ulıo] 2oloo| 35106] alssl alla oil al 1/73] oial 2166 
BE. —.AM 0 Baden -Preifte ——— 
Bezeichnung __pro 1 Kilogramm — 2 
Kaffee. 22 
an der vu⸗ — 4 
weten Sit | a. [rer ace] BE | 
* ud ns e 
Martt-Orte, grüge. er | m. 108 
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far ...... = 3/03] 160 
al @ristar .. .... - 3 —| 1150 
3l ua ...... _ 3 16] 180] - 
d _' SPEER — 3 —1141- 
5 | Sersfem ..... — 3/—| 1/50|— 
6 I Hofgeismar. . . . — 26011 101-ÿ 
71 Marburg . . = 2.80] 1 601 — 
8 Rotenburg ... . — 3/40] 1501 — 
Summa . a] 191] a/08| 3 16 1|- 3.42] a 1sjıs 7oſza ioſie — 154 | 
Durchſchnutopreis 30 241 511-451 50] a3] - 52] 230] 3l02| 1 sol 19 


j Caſſel am 7. Mai 1886. 


325. Nachſtehend bringen wir den gemeinſchaftlichen 
Erlaß der Herrn Minifter des Innern und ber geijt- 
lichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten vom 
6ten v. Mts., betreffend den Bolljug ver von dem 
Bundesrathe getroffenen Vorſchriften zur Sicherung der 
Ausführung des Impfgeſchäfts zur öffentlichen Kenntniß 
und — bie pünltliche Befolgung dieſer Vorſchriften 
allen bei Ausführung der Schutzblatternimpfung be— 
theiligten Behörden, Aerzten und Angehörigen der 
Impflinge, um die mit der Impfung unter Umſtänden 
verbundenen Gefahren zu vermeiden, nachdrücklichſt zur 
Pflicht. Caſſel den 1. Mai 1886. 
Köonigliche Regierung, Abtheilung bes Innern. 


Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 18. Juni 

v. Is. (8..372 der Protololle) die von ber Kommiſſion 

— zur Sicherung ver gehörigen Mndführung be 
zur 8 gehörig u 

Impfgefhäfts genehmigt. In Ausführung dieſes Be— 


Königliche Regierung, Abtheilung bes \ Innern. 





ſchluſſes, welcher auf der Erwägung beruht, daß die 
Gefahren, mit denen die Impfung unter Umſtänden 
für den Impfling verbunden fein kann, durch ſorg— 
fälfige Ausführung der Impfung auf einen fo geringen 
Umfang befchränft werden fünnen, daß ver Nuten ber 
Impfung ben eventuellen Schaden derſelben umenplich 
überwiegt, überſenden wir der Königlichen Regierung 
bie in den Anlagen beigefchloffenen 
I. Vorſchriften, welche von ben Aerzten bei ber 
Ausführung des Impfgefhäfts zu befolgen find, 
II. Berhaltungsvorfchriften für die Angehörigen ber 
Impflinge, 


III. Vorſchriften, welche von den Ortspolizeibehörven 
bei der Ausführung des Impfgefchäftes zu be— 


[ı d, 
und ⸗— F um bie gleichmäßige Ausführung dieſer 
Borfchriften zu fihern, fowie zur Erläuterung verfelben, 
die nachjtehenden Beftimmungen: 


A. Im Allgemeinen: 

1. Jeder Arzt ift anzumeifen, bei Vornahme ber 
Impfung nah Mafgabe der die Anlage I. bildenden 
— und der nachſtehenden Beſtimmungen zu 
verfahren. 

2. Es iſt Fürſorge zu treffen, daß die die Anlage II. 
bildenden Verhaltungsvorſchriften gebrudt fowohl ven 
Angehörigen (Eitern, Bormund, deren Vertreter) jever 
impfpflichtigen Perfon bei der Belanntmadhung des 
öffentlichen Impfungs» Termins durch bie Ortspoligeis 
behörbe, als auch jever anderen zur öffentlichen Impfung 
gelangenden Perfon oder, falls dieſelbe unmündig ift, 
den Angehörigen berjelben vor der Impfung durch den 
Impfarzt zur Kenntnißnahme und Nacdachtung behän- 
bigt werben. — Auch den übrigen Uerzten ift bie Ber- 
abfolgung ber gleichen Vorfchriften bei den Privat- 
Impfungen zu empfehlen und ber Bezug ber erforberlichen 
Druderemplare derjelben won der Ortspolizeibehörde 
zu ermöglichen. 

3. Es ift darauf hinzuwirklen, daß jede Perſon, 
welche zur Impfung beſtellt iſt oder ſonſt gelangt, bezw. 
jeve Perfon, welcher bie Fürforge für eine ſolche ob» 
liegt, fi) vor und bei ber Impfung, ſowie nach der 
felben bis zur beendeten Vernarbung ver Impfftellen, 
nach den bie Anlage II. bildenden Vorſchriften verhält, 
bezw, für ein ven letzteren entjprechendes Verhalten ver 
ihrer Fürforge unterliegenden Perſon forgt. 

B. Im Befondern: 
Zu $. 1 der Anlagen I, II. III.: 

4. Die Impfung unterbleibt am jedem Ort und 
bei den Bewohnern eines jeben Ortes, an welchem 
eine ber im $. 1 Abfag 1 ver Anlagen I. und II. 
aufgeführten anftedenvden Srankheiten bejteht, jo Lange 
biefelbe eine größere Verbreitung hat, oder an welchem 
ſich auch nur einzelne Fälle von Impfrothlauf zeigen, 
bis zum völligen Verſchwinden des letzteren. 

5. Darüber, ob einer ber zu 4 gedachten Fälle 
vorliegt, ferner, ob die natürlichen Poden in irgend 
einer Form (fchwer oder leicht, als ächte — Variolen — 
ober mobificirte — Varioloiden —) aufgetreten find, 
hat fich die Ortspolizeibehörde während der Impfzeit 
fortdauernd mit befonverer Aufmerffamfeit in jedem 
Ort ihres Bezirkes Kenntniß zu verfchaffen, ebenjo jeder 
Arzt im Betreff jeves Ortes, an ober aus welchem 
berfelbe eine Perfon zu impfen vornimmt, 

6. Falls die Ortspoligeibehörde oder ber Impfr 
arzt in Erfahrung gebracht hat, daß einer der zu 4 
gebachten Fälle vorliegt, fo find biefelben verpflichtet, 
ſchleunig fich gegenfeitig davon zu benachrichtigen und 
für die Aufhebung der etwa anberaumten Impfgefchäfts- 
Termine Sorge zu tragen. 

7. Falls ein Zweifel darüber obwaltet, ob eine 
ber im $. 1 Abfag 1 der Anlagen I. und III. auf» 
geführten Krankheiten in größerer Verbreitung befteht, 
fo ift die Entjcheivung der Kreis- (Oberamts-) Polis 
zeibehörbe, welche nah Anhörung des Kreis- (Ober- 
amts-) Phyſikus zu erfolgen hat, einzuholen. 

8, Aus einem Hausftand, im welchem eine ver 


zu 4 —— ſowie ver im $. 1 der Anlage II. auf- 
geführten Kranfgeiten befteht, fowie aus einem Haufe, 
in welchem Fälle einer der zu 4 gebachten Krankheiten 
oder die natürlichen Poden auch nur in einem Falle 
zur Impfzeit vorgelommen find, darf Niemand zu einem 
öffentlichen Impfgefchäfts-Termin gelangen. Die Orts: 
polizeibehörde Hat mach Kräften barüber zu wachen, 
daß dieſem Verbot entjprochen wirb, und jeder Zuwider⸗ 
handlung vorzubeugen. Tritt eine jolche erweislich ein, 
fo ift die verbotswidrig zum Termin gelangte Perfon 
unverzüglich von vemfelben zu entfernen und hat ber 
Impfarzt darüber zu befinden, ob der Termin aufge- 
m. er 

. Die öffentliche Impfung oder Nachſchau darf 
nicht in einem Haufe vorgenommen werben, I welchem 
ein Fall einer ber zu 4 gebachten Krankheiten ober 
von natürlichen Poden bejteht. 

Die Anlage I. ferner betreffend: 

Zu 88. 2 und 3: 

10. Der Impfarzt hat fich im Impfungs-Termin 
Kenntniß davon zu verfchaffen, daß die Behänbigung 
ber Berhaltungsvorſchriften (Anlage II.) nah Maß— 
gabe der gegenwärtigen Beftimmung zu 2 ftattgefunben 
bat, und im Falle des Gegentheild bie nachträgliche 
Behändigung im Impfungs- Termin zu beforgen. 

11, Der Impfarzt ift verpflichtet, in dem Impfungs« 
Zermin den Nachjchau- Termin bekannt zu machen und 
in dem letteren für die befichtigten geimpften ober 
wiebergeimpften Perſonen die Impffcheine auszufertigen. 

12, In den Impfgefchäfts-Terminen hat ver Impfr 
arzt erforberlichenfalls für die angemefjene Erwärmung 
der Gefchäftsräume durch DVermittelung bes Vertreters 


ber Ortöpolizeibehörde des Impfftationsortes Sorge 
zu tragen, 


Zu $. 4: 

13. Falls etwa dem Impfarzt die Entnahme von 
Lymphe von geeigneten Impflingen zum Fortführen ber 
Impfung unmöglih gemacht wird, ſo wirb zwar bie 
Verwendung von aus zuverläffiger Duelle bezogenem 
Impfftoff unvermeidlich fein; ber legtere ift aber vor 
der Berimpfung möglichft forgfältig zu prüfen unb darf 
nur verivenbet werden, wenn über feine Reinheit und 
Unfchäplichkeit fein Bedenken befteht; auch find in folchem 
Falle die Hinderniffe, welche ſich dem Impfarzt bei 
ben Berfuchen der eigenen Entnahme von Lymphe ent» 
gegengeftellt Haben, in bem Impfbericht unter eingehender 
Darlegung der Umftände anzuführen. 

5: 


u 8. 5: 

14. Darüber, daß die Abimpflinzge und deren 
Eltern vie vorgefchriebenen Eigenſchaften befigen, ift 
jever Arzt, welcher Lymphe entnimmt, verpflichtet, forg« 
fältig fich Uebergeugung zu verfchaffen, 

u 8. 7: 


15. Im Betreff jeder einzelnen aufbewahrten Lymphe⸗ 
menge muß vom Ympfarzt der Name bes einzelnen 
Abimpflings, von welchem diefelbe entnommen ift, berart 
aufgezeichnet werben, daß der Abimpfling ſtets ohne 
Weiteres feftgeftellt werben fanı. Die VBermifchung 


+ 


= Lymphe von zivei ober mehreren Abimpflingen ift 
N) 


en. 
Die Anlage III. ferner betreffend: 
3: 


Zu 8. 3: 

16. Im jevem Impfgefchäfts-Termin foll ein Ver⸗ 
treter ber Ortspolizeibehörde des Impfitationsortes, 
jowie jeder betheiligten Gemeinde, — or 
* ben Impfarzt in feinen Obliegenheiten nach Kräften 


u en. 

17. Die Ortspolizeibehörbe hat dafür Sorge zu 
tragen, daß in jebem Termin, in welchem Wieberimpf- 
(inge zur Impfung ober zur Nachfchau gelangen, ein 
v ammefend iſt. Derſelbe ſorgt in dem Termin 
im Eimernehmen mit dem Impfarzt und dem Ber- 
freier der Ortspolizeibehörde für Aufrechthaltung der 
Onmmmng unter ven Wieverimpflingen. 

Pr; ift zu erwägen, ob bie Umftänbe es erforbern, 
daf die Schulkinder auf ihrem Wege von und zu dem 
Termin durch einen Begleiter —— werden, und 
zutreffendenfalls dafür zu ſorgen, daß eine zuverläſſige 
Perfon dazu beſtellt wird. 


u 8. 4: 

18. Die zuläſſige höchſte Anzahl der zu einem 
Termin vorzuladenden Impflinge wird im zweifelhaften 
oder ſtrittigen Fall durch die Kreis- (Oberamts-) Polizei⸗ 
* — Anhörung des Kreis- (Oberamts-) Phyſilus 

etz 


Zu $. 6: 

19. Impfpflichtige ober andere zur Impfung ges 
langende Perfonen mit unreinen Armen, Händen ober 
Aermeln find von der Impfung zurückzuweiſen. 

Berlin den 6. April 1886, 

Der Der Minifter ver geiftlichen, Unter- 
Minifter des Innern. richts⸗ und Mebizinal-Ange- 
v. Puttkamer. legenheiten. v. Goßler. 


Anlage I. 
Borſchriften 
welche von den Aerzten bei der Ausführung bes 
Impfgefchäftes zu befolgen find. 
A. Allgemeine Beftimmungen. 
$. 1, An Orten, an welchen anjtedende Kranf- 
en; wie Scharlah, Mafern, Diphtheritis, Group, 
euchhuften, Flecktyphus, vofenartige Entzündungen, 
in größerer Verbreitung auftreten, ift bie Impfung 
während ber Dauer ‚ver Epibemie nicht vorzunehmen, 
Erhält der Impfarzt erſt nach Beginn des Impf- 
geichäftes davon Keuntniß, daß derartige Krankheiten 
in bem betreffenden Orte berrfchen, ober zeigen fich 
dort auch nur einzelne Fälle von Impfrothlauf, fo hat 
er die Impfung an biefem Orte fofort zu unterbrechen 
und ber zuftänbigen Behörbe davon Anzeige zu machen. 
Hat der Impfarzt einzelne Fälle anftedender Kranl⸗ 
heiten in Behandlung, fo hat er in zwedentfprechenber 
Weife deren Verbreitung bei dem Impfgefchäfte durch 
feine Berfon zu verhüten. 

8. 2. Bereits bei der Bekanntmachung des Impf- 
termins ift dafür Sorge zu tragen, daß die Angehörigen 





07 


ber Impflinge gebrudte Berhaltungsvorfchriften für 
bie öffentlichen Impfungen und über bie Behandlung 
ber Impflinge während ber Entwidelung ber Impf⸗ 
blattern erhalten. 

8. 3. Im Impftermine hat der Impfarzt im Ein-. 
vernehmen mit der Ortspolizei-Behörve für die nöthige 
Ordnung zu forgen, Ueberfüllung der für die Impfung 
beitimmten Räume zu verhüten und ausreichende Lüftung 
berfelben zu veranlaffen. 

Die gleichzeitige Anweſenheit der Erftimpflinge und 
ber Wieberimpflinge ift thumlicht zu vermeiben. 

B. Gewinnung der Lymphe. 
I. Bei Verwendung von Menſchen-Lymphe. 

8. 4. So lange die Impfung mit Thier-Lymphe 
für die äffentlihen Impfungen nicht zur Ausführung 

elangt, beziehen bie Impfärzte die zum Einleiten der 

pfung erjorberliche Lymphe aus ben Lanbes- Impf- 
inftituten. Für ein ausreichendes Material zum Fort- 
führen der Impfung, bezw. zur Wbgabe von Lymphe 
an andere Aerzte haben bie Impfärzte durch Entnahme 
von Lymphe von geeigneten Impflingen ſelbſt zu forgen. 

$. 5. Die Impflinge, von welchen Lymphe zum 
BWeiterimpfen entnommen werben joll, (Ab-, Stamm- 
Mutterimpflinge) müffen zuvor am ganzen Körper unter- 
fuht und als volllommen geſund und gut genährt 
befunden werben. Sie müflen von Eltern ftammen, 
welche an vererbbaren Krankheiten nicht leiven, ins» 
bejondere dürfen Kinder, beren Mütter mehrmals 
abortirt ober Frübgeburten überftanden Haben, ale 
Abimpflinge nicht benutzt werben. 

Der Abimpfling foll wenigftens 6 Monate alt, 
ehelich geboren und nicht das erfte Kind feiner Eltern 
fein. Von diefen Anforderungen darf nur ausnahms- 
weife abgewichen werben, wenn über bie Gefunbheit 
ber Eltern micht der geringfte Zweifel obwaltet. 

Der Abimpfling ſoll frei fein von Gefchiwüren, 
Schrunden und Ausjchlägen jeder Art, von Koudylomen 
an ben Gefäßtheilen, an den Lippen, unter den Armen 
und am Nabel, von Drüfenanfchwellungen, chronifchen 
AUffektionen der Mafe, der Augen und Ohren, wie von 
Anfhwellungen und Verbiegungen ver Knochen; er darf 
bemnach fein Zeichen von Syphilis, Strophulofis, 
Rhachitis oder irgend einer anderen lonſtitutionellen 
Krankheit au ſich Baben, 

8. 6. Lymphe von Wiebergeimpften barf nur im 
Notbfalle und nie zum Impfen von Erftimpflingen zur 
Amvendung kommen. Die Prüfung des Gefunbheits- 
zuftanbes eines wiebergeimpften Abimpflings muß nrit 
befonberer Sorgfalt nah Mafgabe ver im 8. 5 an⸗ 
gegebenen Gefichtspunfte gefchehen. 

8. 7. Jeder Impfarzt Hat aufzuzeichnen, von wo 
und wann er feine Lymphe erhalten hat. Insbefonder: 
bat er, wenn er Lymphe zur fpäteren eigenen Ber- 
wenbung ober zur Abgabe an andere Aerzte aufbewahren 
will, ven Namen der Impflinge, von denen bie Lymphe 
abgenommen worben ift, und ven Tag ber erfolgten 
Abnahme aufzuzeichnen, Die Lymphe jelbft ift derart 


zu bezeichnen, daß fpäter über bie Abftammung berjelben 
ein Zweifel nicht entjtehen kann. 

ie, Aufzeichnungen. find bis zum Schluffe bes 
nachfolgenden Kalenderjahres aufzubewahren. 

—* Die Abnahme der Lymphe darf nicht fpäter 
als u. gleichnamigen Tage der auf tie Impfung 
folgenden Woche ſtattfinden. 

Die Blattern, welche zur Entnahme ber Lymphe 
dienen ſollen, müſſen veif und umverlegt fein und auf 
einem nur mäßig entzündeten Boben ſtehen. 

Blattern, welche den Ausgangspunkt für Rothlauf 
gebilvet haben, bürfen in feinem Falle zum Abimpfen 


ar © werben. 
inbeftens zwei Blattern müffen am Impfling 
uneröffnet bleiben, 
8. 9. Die Eröffnung ver Blattern geſchieht durch 
Stiche oder Schnittchen. 
Quetfchen ver Blattern oder das Drüden 
ihrer —— zur Vermehrung der Lymphmenge iſt 
zu vermeiden. 
& 10. Nur folche Lymphe darf benutzt werben, 
welche freiwillig austritt und, => bloßem Auge betrachtet, 
weber Blut noch Giter enth 
Uebelriechenbe oder 7* —ES Lymphe iſt 
zu verwerfen. 
8, 11. Nur reinſtes Glyzerin darf mit ber Lymphe 
vermifcht werden. Die Miſchung joll mittels eines 
reinen. Glasjtabes gefchehen. 

U. Bei Berwcnbung von Thier⸗Lymphe. 

8, 12. Sobald die Impfung mit Thier -Lynphe 
—— iſt, erhalten vie Impfärzte ihren Geſammt⸗ 
be an Lymphe aus ben Landes-Impfinſtituten. 

8, 13. Die Borfchriften im $. 7, 8. 10 Abf. 2 
und $. 11 finden auch für Thier «Lyınphe finngemäße 
Anwenbung. 

Imvieweit andere Borfchriften des Abfchnittes I 
bei ber Gewinnung ber ⸗Lymphe Auwendung zu 
finden Pe bleibt beſonderer —— vorbehalten. 

C. Aufbewahrung der Lymp 

$. 14. Die Aufbewahrung ver me in fläffigem 
Zuftande bat in reinen, gut verfchloffenen Kapillar- 
röhren oder Glasgefäßen von 1 bis 2 com Inhalt 


zu — 

Aufbewahrung in trockenem Zuſtande ſind 
platen ober Gefäße aus Glas, oder Stäbchen aus 
Elfenbein, Fiſchbein oder Horn zu benugen. 

Alle zur Aufbewahrung dienenden Gegenftände bürfen 
erſt nach gründlicher Reinigung und Desinfektion (am 
beiten burch Auslochen mit Waffer) zum zweiten Male 
benugt werben. 

$. 15. Die Lymphe ift vor einer Abkühlung bis 
auf ben Gefrierpunft und vor einer Erwärmung auf 
mehr als 50° C. zu fchügen. 

D. Ausführung der Impfung und Wiederimpfung. 

8. 16. Es empfiehlt fich, die Kinder nicht früher 
zu impfen, als bis fie das Alter von 3 Monaten 
berfchritten haben, 


Kinder, welche an ſchweren akuten ober chronifchen, 


LEE EEE namen — 
— * u 


1083 


bie Ernährung ſtark beeinträchtigenben ober bie Säfte 
verändernden Krankheiten leiden, follen im der Regel 
nicht geimpft und nicht wiebergeimpft werben. 

Ausnahmen find (mamentlih beim Auftreten ber 
natürlichen Boden) geftattet und werben dem Ermefjen 
bes Impfarztes anheimgegeben. 

8. 17. Die zur Impfung beftimmten Inftrumente 
möüffen rein fein und vor jeber Impfung eines neuen 
Impflings mittel® Waffers und Abtrocknung gereinigt 
werben. 

Zur Abtrodnung dürfen jedoch nicht Handtücher 
und vergleichen, fonbern nur Karbol» oder Salichl- 
watte verwendet werben. Imftrumente, welche eine 
gründliche Reinigung nicht geftatten, dürfen nicht gebraucht 
werben. 

Die Inftrumente zu anderen Operationen als zum 
Impfen zu verwenden, ift verboten. 

8. 18. Zum Unfeuchten ver trodenen Lymphe ift 
reines Waffer oder Glycerin oder eine Mifhung von 
beiden zu verwenden. 

8. 19. Die Impfung wird der Regel * an 
ben Oberarmen vorgenommen. Bei flingen 
genfigen 3 bis 5 feichte Schnitte von höchſtens 1 cm 

änge ober ebenfo viele oberflächliche Stiche an jebem 
Urme; bei Wieberimpflingen 5 bis 8 feichte Schnitte 
oder Stiche an einem Arme, 

Stärtere Blutungen find beim Impfen zu vermeiben, 

Das Auftragen der Lymphe mit dem Pinfel iſt 
verboten. 

$. 20. Die Erft-Impfung hat als erfolgrei 
gelten wenn minbeftens zwei Blattern zur regelmäßi A 
ntwidelung gelommen find. 

In Fällen, in welchen nur eine Blatter zur re * 
mäßigen Entwidelung gefommen iſt, hat fofort 
torevaccination oder nochmalige Impfung Raftzufinben. 
Jedoch ift gleichzeitig der Impffchein (Formular T) 
auszuftellen. 

Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg 
fon vie Bildung von Knötchen bezw, Bläschen an 
den Impfſtellen. 

E. Privat » Impfungen. 

8. 21. Alle Borfchriften dieſer Inſtruktion mit 
Ausnahme ver nur auf öffentliche Impfungen fich be= 
ziehenden $$. 1, 2, 3 und 4 gelten auch für bie 
Ausführung von Privat- Impfungen. 


Anlage II. 
Berhaltungs= Vorſchriften 
für die Angehörigen ber Impflinge, 

8. 1, Aus einem Haufe, in welchem anſteckende 
Krankheiten wie Scharlach, Mafern, Diphteritis, Eroup, 
Keuchhuſten, Flecttyphus, rofenartige Cntzünbungen 
oder bie natürlichen Poden herrfchen, dürfen bie Impflinge 
zum a Termine nicht gebracht werben. 

Die Kinder müffen zum Impfternine mit 
rein gewafchenem Körper und mit reinen Sleibern 
gebracht werben. 









. 3. Auch nach dem Impfen ift möglichit große 
Steinhaltung des Impflinges die wichtigfte Pflicht. 
8.4. Wenn das täzliche Baden des Impflings 
nicht ansführbar ift, fo verfäume mar menigftens die 
tägliche forgfältige — nicht. 
%.5.. Nahrung des 28 Kindes | bleibe unverändert. 


8. 6. Bei günftigem Wetter d 
Freie gebracht werben. Man vermeide ochfonmer 
mar die heißen Tagesſtunden und bie Direkte onnenhitze. 

8.7. Die Impfſtellen find mit ver größten Gorg- 
falt vor dem ER Zerfragen und vor Befhmugung 
zu bewahren. ie Hembärmel müſſen hinreichend 
weit fein, damit a nicht durch Scheuern die Impf⸗ 
ftellen reizen. 

$. 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen fich 
vom vierten Tage ab Heine Bläschen, welche fich in 
der Megel bis zum neunten Tage unter mäßigem 
Fieber vergrößern unb zu erhabenen, von einem rothen 
Entzündungshofe a Schuepoden entwideln. 
Diefelben enthalten eine Klare Flüffigfeit, welche fich 
am achten Tage zu trüben beginnt, Vom zehnten bis 
zwöljten Tage beginnen bie Boden FE einem Schorfe 
er ber nah 3 bis 4 Wochen von jelbjt 


Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer 
—2 iſt ſchmerzlos und bringt dem Kinde feinen 


Wird fie unterlaſſen, fo pflegen ſich die Poden von 
ſelbſt zu öffnen. 

* 9. Bei en — der Impfpocken 
iſt ein Verband überflüſſig, falls aber in der nächften 
Umgebung berfelben eine jtarfe, breite Röthe entftehen 
follte, oder wenn vie Poden fi öffnen, fo umwidelt 
man den Dberarm mit einem in Baumöl getauchten 
ober noch befjer mit Bafeline beftrichenen Heinen Lein⸗ 
gr 

Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entſtehenden 
Erfrantung ” ein Arzt zuzuziehen. 

$. 10. Un einem im Impftermine befannt zu 
gebenven Tage erfcheinen die Impflinge zur Nachfchau. 
Diejelben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte, 
an diefem Tage den Impffchein. Der lektere ift forg- 
fältig zu verwahren. 

‚11. Kann ein Kind am Tage der Nachſchau 
wegen erheblicher Erkrankung, ober weil in dem Haufe 
eine anſteckende Krankheit berrfcht ($. 1) nicht in das 
Impflocal g t werben, fo haben vie Eltern ober 
deren —— dieſes ſpaleſtens am Terminstage dem 
Impfarzte anzuzeigen. 

Anlage ] Im. 
Borihriften, 
welche von ben Ortspolizeibehörven bei ber Ausführung 
bes Impfgefchäftes zu befolgen find. 

$. 1. Treten an einem Orte anſteckende Sant: 
beiten, wie Scharlah, Mafern, Diphtheritis, Croup, 
Keuchhuſten, Flecktyphus, rofenartige Entzündungen in 


un in’s 


größerer Berbreitung auf, fo wirb bie Impfung ausgeſetzt. 

Aus einem Hanfe, in welchem Fälle der genannten 
Krankheiten zur Impfzeit vorgefommen find, dürfen 
Kinder zum öffentlichen Termin nicht gebracht werben; 
auch haben fich —— aus ſolchen Häuſern vom 
Impftermin fern zu halt 


Impfung und —E— an Kindern aus ſolchen 
Häufern mäffen getremt von den übrigen Impflingen 
vorgenommen werben. 

Ebenfo ift zu verfahren, wenn in einem Haufe bie 
natürlichen Poden aufgetreten find. 

$. 2. Für die öffentliche Impfung find belle, 
beizbare, genügend große, gehörig gereinigte und gelüftete 
Räume bereit zu ftellen, welche womöglich auch eine 
—— des Warteraumes dom Operationszimmer 


eftatten 

Bei * Witterung find die Räume zu heizen. 

8.3. Ein —— der Ortöpolizeibehörbe 
fei im Impftermine zur Stelle, um im Einvernehmen 
* dem Impfarzt fir Aufrehthaltung der Drbnung 
zu forgen. 

Entſprechende Schreibhülfe ift bereit zu ftellen. 

Bei der Wieberimpfung und der darauf folgenden 
Nachſchau fei ein Lehrer anweſend. 

8. 4. Cine Ueberfüllung der Impfräume, namentlich 
des Operationszimmers, werbe vermieden. 

Die Zahl der vorzuladenden Impflinge richte fich 
nach der Größe der Impfräume. 

8.5. Man verhüte thunlichit, daß die Impfung 
mit der Nachſchau bereits früher Beimpfter zufammenfällt, 

Jedenfalls find Erftimpflinge und Wiederimpflinge 
(Revaccinanden, Schulkinder) möglichft von einander 
zu trennen. 

8.6. Es .e barauf Hinzuwirfen, daß die Impflinge 
mit ——— enem Körper und reinen Kleldern zum 
fommen, 
inder mit unveinem Körper und ſchmutzigen Kleidern 

fönnen vom Termin zurüdgewiefen werben. 


326. Nachdem, in Gofge Einführung der neuen 
Kreis-Ordnnung, mit dem 1. Mai d. 3. die Gemeinden 
Bertersheim, Bodenheim, Gdenpeim, Eichersheim, Ginm- 
heim, Praunheim, Preungesheim und Sedbad von bem 
Katafteramte Hana II abgetrennt umb dem neu 
bilveten Katafteramte Frankfurt a / M. IT zugeführt find, 
bat höherer —— zufolge eine anderweite Ab⸗ 
grenzung zwiſchen ven beiden ſtataſterämtern bes ſtreiſes 
Hanau ſtattgefunden. 

Darnach wird in Zukunft das Katafteramt Hanau I 
unter der Verwaltung des Steuerinfpectors Döhr- 
mann bie Amtegerichtöbezirfe Bergen und Hanau, das 
Ratafteramt Hanau II unter der Verwaltung des Steuer- 
infpectors Plitt die Amtsgerichtöbezirte Langenſelbold 
und Winbeden umfaſſen, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 

Gaffel am 16. April 1886. 

Königlihe Regierung, 
Wbtheilung für birecte Steuern, Domänen u. Forften. 


Berorbunngen uud Belaunimadungen anderer 
ſKaiſerlicher und Königlicher 

327. Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende Sep- 

tember wird in Bad Wildungen wieder eine Boftanftalt 

mit Telegraphenbeirieb als Zweigftelle des Kaiferlichen 

Poftamts in Wildungen ra unterhalten werben. 

Gaffel ven 4. Mai 1886, 

Der Kaiferliche Ober-Poftbirector. zur Linde. 
328. Die zum Zwecke der Abnahme ver Hanauer 
— Pfarr-Witwen- und Waiſenkaſſe-Rechnung pro 
1885 nah $. 23 ver Statuten einzuberufende Dele- 
girten-Verfammlung findet am 18. Mai 1886 in ver 
Wohnung des Kaffen-Rechnungsführers, Schloßſtraße 14 
zu Hanau, ftatt, 

Hanau den 6. Mai 1886. 

Die Direction der Hanauer evang. Pfarr-Witwen- 
und Waifenkaffe. 

329. Die durch das Gefeg vom 18. Juni 1884 an« 

geordnete Prüfung über die Befähigung zum Betriebe 

des Hufbefchlaggewerbes wird in dieſem Uuartale am 

28. Juni c., Bormittaps 8 Uhr, in der Werfftätte 

des Schmiedemeifters Wilſcheck dahier abgehalten. 

Diejenigen Huffchmieve, welche fich diefer Prüfung 
unterziehen wollen, haben ihre Melvungen bis zum 
1. uni d. 3. unter Beifügung des Geburtsfceines 
und etwaiger Zeugniffe über die erlangte technische Aus- 
bildung, fowie unter Einfendung ver 10 Mark betragens 
den Prüfungsgebühren, an ven Unterzeichneten zu richten, 
worauf dann die Prüflinge, die auch ihr Handwerfs- 
zeug felbft zu geftellen haben, von hier aus zur Prüfung 
einberufen werben. 

Sur Vorbereitung wirb ven Prüflingen das Bud: 
„An vg Augen Beftehen ver Huffchmieveprüfung“ von 
Profeffor Dr. Möller — Berlin, bei Paul Barey — 
Preis 1 Marl, — empfohlen. 

Hanan am 29, April 1886. 

Der Borfigende der Prüfungs» Commiffion, 
Collmann, Königl. —— 
gen commmmalftänd. Behörden. 
350. Nachdem feitens des hiefigen Stadtraths d 
Deren des Zinsfußes ſämmtlicher bei hiefiger 
par- und Xeihelafje bejtehenden Einlagen von 4 °|, 
auf 34 °/, befchloijen ift, werben nunmehr auch bie 
Intereſſenten von Einlagebuh Nr. 650 bis zum Schluffe 
davon in Kenntmiß gefett, daß die bis zum 1. Auguſt 
d. 3. micht zur Erhebung gelangten Einlagen von ba 
an nur zu 3} °/, verzinft und Rückzahlungen ſchon 
vom 1. Mai vd. I. an in Empfang genommen werben 
fünnen. 

Neuftabt ven 22, April 1686. 

Die Berwaltungs-Gommiffion : 
Reihendbad. Braun. C. Ochs. 


Bacauzen. 
331. Die Lehrerſtelle an der hieſigen katholiſchen 
Schule, mit welcher ein Einkommen von 900 Mark 
und freie Wohnung verbunden ift, iſt in Folge Ver— 
fegung ihres bisherigen Inhabers erlevigt. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre Gefuche unter 
Beifügung ver erforderlichen Zeugniffe binnen 14 Tagen 
an bie unterzeichnete Behörde einreichen. 

Eſchwege am 27. Upril 1886, 

Die Stabtfchul- Deputation. Gebhard. 
332. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe- 
tenzmäßigen Einlommen ron 780 Mark nebjt freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Teuerung verbundene 
Lehrerftelle zu Wennenkamp wollen ihre mit den 
nöthigen Zeugnifjen verfehenen Melvungsgefuche binnen 
14 Tagen an Herrn Pfarrer Werner in Hohenrode 
einfenden, Ninteln ven 4, Mai 1886. 

Der Königliche Landrath Kröger, 

als BVorfigender des Schulvorjtandes, 

333. Bewerber um bie durch Verſetzung ihres feit- 
berigen Inhabers vacant gemworbene zweite Schulitelle 
zu Höringhaufen, mit welcher neben freier Wohnung 
und 90 ME, für Feuerung ein Einfommen von 780 ME. 
verbunden ift, wollen ihre mit ven vorgejchriebenen 
Zeugniffen verfehenen Gefuche binnen 3 Wochen bei 
dem unterzeichneten Landrath einreichen, 

Sranfenberg am 7. Mai 1886. 

Königliche Kreis-Schul-Commiffion für ven vormaligen 
Amtsbezirt Vöhl. Rieſch, Landrath. 


Berional = Chronit. 
Dem Provinzial-Schulratt Kannegießer hierſelbſt 
ift der Rothe Adler-Orden dr Claſſe verliehen worden. 


Dem bisherigen Pfarrer in Schemmern Konrad 
Riebeling ift die Pfarrftelle zu Nordshauſen, Claſſe 
Wilhelmshöhe, verliehen worben. 


Eingetragen: der Gerichtsaſſeſſor Sachs in bie 
Lifte der bei dem Lanbgerichte in Frankfurt aM. zu- 
gelaffenen Rechtsanwälte. 


Verlieben: dem Kanzliften Gail bei der Staats— 
anmwaltichaft in Gafjel der Titel als Kanzlei-Infpector. 

Geitorben: der Gerichtspiener Kefthans in Nieber- 
wilbungen. 


Der Büreau-Aſſiſtent Heße bei der Königlichen 
Polizei» Direction hierſelbſt ift zum Polizei « Secretair 
ernannt worben. 


Beftellt: ver Hülfsarbeiter Paulus zum Saffirer 
und Secretar bei der Corrections- und Lanbarmen« 
Anftalt zu Breitenau. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 37. 
ertio Hr den Kamm einer gemöhufihen Drudheile 20 Reideyf 
| ed ze 1 Beben 10 Reigpfenuig) 


. — Belagsblätter für } und 4 Bonen & 


Redigirt bei Königlicher Regierung. 
Eıffel. — Sebrudt in der Hof» uud Wailenbaue-Budtrnderei 





aß 
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— — — — —— 2 





24. 


111 


Amtsblatt 


Ber Königlichen Negierung su Gaffel, 
1886. 








Belauntmachungen u eig des Reichögeieiges 
vom 21. October 1878. 
334. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen die ge- 
meingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie vom 
21. Setober 1878 (R.G.⸗Bl. ©. 351 ff.) wir mit 
Genehmigung des Bunbesraths angeorpnet, was folgt: 
u We de der Stadt Berlin, ven Stabttreifen 
Potsvam und Gharlottenburg, ſowie den reifen Teltow, 
Niederbarnim und Oſthavelland bebürfen Berfamm- 
lungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert 
ober berathen werben joMen, ver vorgängigen fohriftlichen 
Genehmigung der Orts-Polizeibehörbe. Die Genehmi- 
gung ift von bem Unternehmer minbeftens achtund- 
viersig Stunden vor dem Beginn der Verfammlung 
nachzufuchen. 

Auf Verfammlungen zum Zwecke einer ausgeichrie- 
beuen Wahl zum Reichstage oder zur Yanbesvertretung 
erjtredt fich dieſe Befchräufung nicht. 

&, 2. Die Anorbnung tritt am britten Tage nach 
ihrer Berfündigung in Kraft und gilt bis zum 3Ujten 
September d. I. 

Berlin den 11. Mai 1886, 

Königlihes Staats- Miniſterium. 

von Bismard. von Putlamer. Mapbach. 
Yucius, Friedberg. von Boetticher. von Gofler. 

von Scholz. Bronjart von Schellenporff. 

Allerhödfte Verordnung. " 

335. Auf Ihren Bericht vom 19. April d. 38. be- 
ftimme Ich, daß bei demnächſtiger Ausführung ver in 
dem Gefeg vom 19. April d. Jo., betreffend die Er» 
weiterung und Bervollftändigung des Staatseifenbahn- 
neges und bie Betheiligung des Staates bei mehreren 
Privateifenbahnunternefmungen, vorgefehenen Fifenbahn- 
linien die Yeitung des Baues und bemmächft auch bes 
Betriebes verjelben, ımb zwar: 1) ver Bahn: von 
Wriſt nach Itzehoe, der Königlichen Eifenbahn-Direltion 
u Altona, 2) der Bahnen: a, von Garnfee nach Leſſen, 

. von Wrefchen nach Strzallowo, der Königlichen Eifen- 
babnı-Direltion zu Bromberg, 3) der Bahnen: a. von 
Mei nad Rofietnica, b. von Altvamm beziehungs- 
weije Incew nah Gammin mit Abzweigung nach 
Wollin, c. von Wriezen nad Säpidenvert, 4. von 
Striegan nah Boltenhain, e. von Grunow nad) Bers- 
fow, der Königlichen Eiſenbahn » Direktion zu Berkin, 
4) der Bahnen: a. von Ratibor bis zur vo... 
in der Richtung auf Troppau, b. von Deutſch⸗ 











Teutjchentgal nah Salzmünde, b. ven Fulda nad 
Tann, c. von Wiesbaden nah Yangenfhwalbadh, der 
Königlichen Kifenbahn » Direktion zu Frankfurt a / M., 
6) der Bahnen: a. von Schönebed nah Blumenberg, 
b. von Debisfelve nach Salzwedel, c. von Braunichweig 
nach Gifhorn, einfchließlich ver vom Bahnhof Gifhorn 
über Stadt Gifhorn nach dem großen Torfmoor berzu- 
ftellenvden Anſchlußbahn, ver Königlichen Eifenbahn- 
Direktion zu Magdeburg, 7) ver Bahnen: a. von Wulften 
nach Duderſtadt und von Duderſtadt nach Yeinefelve, 
b. von Sarnau nach Franlenberg, der Königlichen Eiſen⸗ 
bahn-Direltion zu Hannover, 5) ver Bahnen: a. von 
Schmallenberg nach Fredeburg, b. von Krebsöge nach 
Radevormwald, ce. von Elberfeld nad Gronenberg, 
d. von Wülfrath mach Velbert, ver Königlichen Gifen- 
bahn » Direftion zu Elberfeld, Y) der Bahnwerbindung 
zwifchen Stolberg und Münfterbufh, der Königlichen 
(Fijenbahn » Direltion (linfsrheiniichen) zu Cöln, über- 
tragen wird. Zugleich bejtimme Ich, daß für fämmtliche 
vorbezeichnete Eiſenbahnen — bezüglid der unter Nr. 6 
litt. ec, aufgeführten Yinie Braunfchweig- Gifhorn mit 
der Anjchlußbahn mach dem großen Torfmoor für ben 
im viesjeitigen Staatsgebiet belegenen Theil verjelben — 
das Recht zur Enteignung unb dauernden Beichränfung 
derjenigen Grundſtücke, welche zur Bauausführung nach 
ben von Ihnen feftzuftellenden Plänen nothwendig find, 
nad den gefeglichen Beftimmungen Anwendung finden 
foll. Dieſe Verordnung ift in der Gefegiammlung zu 
veröffentlihen. Berlin ven 21. April 1886. 
®ilbelm. 
Für den Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Yuzius, 

An den Miniſter ber öffentlichen Arbeiten, 

Berordunngen uud Belanntma ber 

Katierl. und Rönigl. 

336. Es wirb zur öffentlichen Kenntni gebracht, daß 
bei demmächftiger Ausführung ver in dem Gefeg vom 
19. April d. 386. (G. S. ©. 125) vorgejehenen Gifen- 
bahnlinien die Leitung des Baues und demnächſt auch 
des Betriebes verjelben, und zwar: 
1) der Bahnen: 

a. von Mejerig nach Rolietnica, 

b. von Striegau nah Bollenhain, 


112 


e. von Grunow nach Beeskow, 
den von ber Königlichen Eifenbahn - Direktion 
zu Berlin refjortirenden Königlichen Gifenbahn- 
Betriebsimtern: 
zu a zu Guben, 
zu b zu Breslau (Breslau-Halbſtadt), 
ju ec zu Berlin (Berlin- Sommerfelv), 

2) ver Bahnen: 

a. von Ratibor bis zur Yanbesgrenze in der Richtung 
auf Troppan, 

b. von Deutjch-Werte nah Groß⸗Kunzendorf, 

e, von Ottmachau bis zur Yanbesgrenze in ber 
Richtung auf Yindewiefe, 
den von der Königlichen Gijenbahn - Direktion 
zu Breslau reſſortirenden Königlichen Gifen- 
bahn⸗ Betriebsãmtern: 
zu a zu Ratibor, 

zu b umd © zu Neiße, 

3) der Bahnen: 

a. von Teutjchenthal nah Salzmünde, 

b. von Wiesbaden nach Langenſchwalbach, 
ben von der Königlichen Eifenbahn » Direktion 
zu Frankfurt Dt, rejjortivenden Königlichen 
Eiſenbahn⸗Betriebsämtern: 
zu a zu Nordhauſfen, 
zu b zu Wiesbaben, 

4) der Bahnen: 

a. von Schönebel nah Blumenberg, 

b. von Debisfelde nach Salzwerel, 

€, von Braunſchweig nah Gifhorn, 
den von ber Königlichen Eifenbahn » Direktion 
‚zu Magbeburg rejfortirenven Königlichen Eifen- 
bahı-Betriebsämtern: 
zu a zu Magbeburg (Magbeburg-Halberftabt), 


zu b zu Berlin (Berlin-Vebrte), 
zu ec zu Braunſchweig, 
5) ber Bahnverbindung zwifchen Stolberg und Müniter: 
buſch 
dem von der Königlichen Eiſenbahn-Direktion (linfs- 
rheinischen) zu Göln reffortirenden Königlichen Eiſen- 
bahnı-Betriebsamte zu Aachen, . 
innerhalb ver ven Königlichen Fifenbahn- Betriebsämtern 
durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchſt 
genehmigte Organifation ver Staatseifenbahnverwaltung 
zugewieſenen Reflortbefugniffe übertragen worden iſt. 
Zugleih wird in Abänberung des Grlajjes vom 
13. Mai 1885 — Il. a (b) 8102 — (Amtsbl. S. 103.) 
das von der Königlichen Eijenbahn- Direktion zu Frank— 
furt a / M. reſſortirende Königliche Eifenbahn-Betriebs- 
amt zu Frankfurt aM. von ber Leitung des Baues 
der Eifenbahn von Fulda nach Gersfeld entbunven unb 
die Bauleitung ver gedachten Königlichen Gifenbabn- 
Direktion unmittelbar übertragen. 
Berlin ven 24. April 1886. 
Der Mintfter der öffentlichen Arbeiten. 
Im Auftrage: Schneider. 

337. Im Berfolg unferer Belanntmachung vom Öten 
October 1885 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß 
an der Börfe zu Berlin für nafje Kartoffelitärte, 

an der Börje zu Pojen für Roggen, 

‚ an der Börfe zu Frankfurt a / M. für Weizen, Roggen, 

Hafer und Rüböl und 

an ber Börſe zu Göln für Hafer 
ZTerminpreije nicht mehr notirt werben. 

Berlin ven 29. April 1886, 
Der Vlinifter für Handel und Der Finanz- Miniſter. 

Gewerbe. Im Auftrage: 
Im Auftrage: Wendt. Haßelbach. 





Berordnungen und Belanntmachungen der Königlichen Provinzial= Behörden. 
338. Gemäß 8. 18 der Provinzialordnung für die Provinz Heffen-Nafjau vom 3. Juni 1885 (Gef. S. S. 247) 
mache ich Hierburch bekannt, daß zum Kommunallandtage bes Regierungsbegirts Gaffel die nachſtehend genannten 


Abgeordneten gewählt werben find. 
Gaffel den 10. Mai 1886, 


Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg. 








Kreis, 


Bei, Dr. 
Weiſe 
Renner, Dr, . 
Beinhauer . 


1 
3 
4 
> 
6 
7 
5 


- | Gutsbefiger 





Stan. Wohnort 
Geheimer Kommerzienvatb . Gaffel 
Suftizrat . » .» » " 


Oberbürgermeilter . . .» » ’ 
Ssuftigrath . a * 
Bollmarshaufen 


" Sinning . u Dörnhagen 
Eihwege ..... von Shunier gent. Milhling, Obervorfteher . Hohenhaus 
" 9 IT Berihenf . . . .» Defonom Vihmannshaufen 
n 10 | Sebtard . ... Bürgermeifter 2 - Eſchwege 
Frankenberg 1 I Rech . .». . Landrat - » » 2RFrankenberg 
" 12 | Schwieder . Bürgermeifter . Ernfthaufen 
Friglar ...... 3 IM ... Gutsbefiger und Fofialter Gudensberg 
14 | von Eſchwege Lanbratb . . Fritzlar 







Zulta ...... 
" 16 | Herrlein 
r " 17 Herr 
Gelnhaufen .. .z 18 | Widel 
m 19 | Scöffer 
" 20 | Engel . .. 
Gersieb ..... 21 | Freiherr von der Tann 
ö 22 | Krefeler 
Stadt Hanau ..| 3 | Ruh . . 
r 24 Weishaupt 
Yand Hanau ...]I 25 | Kopp 
" 26 | Strob . 
Hersfeld ..... 27 | Reinharv 


" 28 | Müller, Dr. 
Hofgeismar ...| 8 | von Bappenheim 


30 | Solo 
Homberg... . - 31 | Scheffer 
rm 32 Winter . 
Hünfeld ..... 33 1 Diek 
" 34 | von Wegnern 
Kirchhain ....| 35 | Sllingelhöfer 


" 36 ; Xeonbäufer 
Marburg ....] 37 | Emneccerus, Dr. . 


" 38 | Hermann . 
" 39 | Ruth 
Meljungen ....] 40 | Yos 
" 41 | Fenge 
Rinteln ..... 42 | Rehermann 
e 43 | Dobme . . 
Rotenburg ... . . | 44 | von Altenbodu 
" 45 Hüter . 
Schlüdten ...f 46 | Roth 
47 | Berta 


Schmaltalven ..] 48 | Pfannftiel, Siegmund 
49 I Brad . . 2... 
Graf von Berlepfch 
" 51 | von Schend . . . 
Wolfhagen... . | 52 | von ver Malsburg . 
" 53 | Knobel . a 
Biegenhain „.. . . | 54 | Freiherr von Dörnberg . 
" 55 I Corel, Magus . .. 


Wigenhauf Bi: 





arduuugen uud Melcuntmachungen Der 


ichen Regierung. 

339. Die Zinsſcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu den 
Schuldverſchreibungen der Preufifhen Staatsanleihe 
vom Jahre 1862 über bie Zinſen für die Zeit vom 
1. April 1886 bis 31. März 1890 nebft den An— 
weifungen zur Abhebung ver Reihe VIII werben vom 
1. März d. I. ab von der Kontrolfe ver Stantspapiere 
bierfelbit, Oranienftraße 92 unten rechts, Vormittags 
von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme ber Sonn- und Feſt⸗ 
tage und ber legten brei Geſchäftstage jeven Monats, 
ausgereicht werben. 





Wohnort. 





Oberbürgermeifter  . Fulda 


Gutsbeſitzer Margretenhaun 
Bürgermeifter Petersberg 
Oberföriter Flörsbach 
Bürgermeiſter Gelnhaufen 
" i Hailer 
Gutsbefiger, Oberftlieutenant | Tarın 
a la suite 
Landrat . . . Gersjelo 
Oberbürgermeifter Hanau 
Bijouteriefabrifant " 
Bürgermeifter “0.0. | Großfrogenburg 
" Marköbel 
Pürgermeijter =... | Ranvershaufen 
Apotheler . . WR Hersfeld 
Rittergutöbefiger . . . Yiebenau 
Pürgermeijter R Obermeijer 
Bürgermeifter Mardorf 
" Homberg 
Gutsbeſitzer Mahlerts 
Landrath Hünfelv 
Vice-Bürgermeifter . Großjeelheim 
Lanbwirth . A Halsdorf 
Profeſſor Marburg 
Bürgermeiſter Hermershauſen 
Bellnhauſen 
Bürgermeiſter Melſungen 
Felsberg 
Bürgermeiſter Rintelu 
Kleinenwieden 
Landrath en Rotenburg 
Gutsbefiter . . . - Iba 
Landrath Schlüchtern 
Bürgermeiſter Soden 
Butsbefiger -. - Weidebruun 
DBürgermeijter, Major a. D. | Schmalfalven 
Rittergutsbefiger . Scioh Berlepſch 
Landrath ... Bitzenhauſen 
Kammerherr und Bicemarfchall | Ejcheberg 
.. | Bürgermeijter F Ehlen 
.Kammerherr . | Gajfel 
. I Yanbwirth . I Ransbad 


Die Zinsfcheine fönnen bei der Kontrolle felbit im 
Empfang genommen, ober durch die Regierungs-Haupt- 
faflen, ſowie durch bie Kreislaſſe in Frankfurt Main 
bezogen werben. 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle jelbit 
wünfcht, hat derſelben perfünlich oder durch einen Beauf: 
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenven 
Zinsfheinanweifungen mit einem Verzeichniffe zu über- 
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg 

ei dem SKaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich zu 
haben find. Genügt dem eine numerirte 
Marke als Empfangsbefcheinigung, jo iſt das Ver— 


114 


zeichniß einfach, wünjcht er eine ausprüdliche Befchei- 
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen. Im legteren 
Falle erhalten vie Ginreicher das eine Exemplar, wit 
einer Gmpfangsbefcheinigung verjehen, jofert zurüd, 
Die Marle over Empfangsbefcheinigung ift bei ber 
Ausreichung ber neuen Zinsjcheine zurüdzugeben. 

In Schriftwechſel fann die Kontrolle ver 
Staatspapiere fih mit den Inhabern der 
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen. | 

Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten 
Provinziallaſſen beziehen will, hat derſelben die An- 
weifungen mit einem doppelten Verzeichniſſe einzureichen. 
Das eine Verzeichniß wirb mit einer Gmpfangsbe- 
jcheinigung verjehen fogleih zurüdgegeben und ift bei 
Aushändigung der Zinsſcheine wieber abzuliefern. For⸗ 
mulare zu biefen VBerzeichniffen find bei ven gevachten 
Provinzialfaffen und den von den Königlichen Regie: 
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenven ſonſtigen 
Kaſſen unentgeltlich zu haben. 

Der Ginreihung der Schulbverfchreibungen bevarf 
es zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann, 
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen 
find; in diefem Falle find die Schulpverfchreibungen an 
die Kontrolle der Staatspapiere ober an eine ber ge- 
nannten Provinziallaffen mittelit befonderer Gingabe 
einzureichen. 

Berlin den 5. Februar 1886, 

Hauptverwaltung der Staatsjhulden. 


Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare 
zu den Verzeichniſſen über die zur Empfangnahme ver 
neuen Zinsſcheine nebſt Zinsfchein-Amweifungen einzu⸗ 
reichenden Anweiſungen bei ver hieſigen Regierungs— 
Hauptkaſſe und den ſämmtlichen Steuerlkaſſen unſeres 
Bezirks unentgeltlich zu haben ſind. 

Caſſel ven 13. Februar 1886. 

Königliche Regierung. Magdeburg. 
340. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchiten 
Grlaffes vom’ 14. Aprif (. J. auf Grund ves $. 4 
ber Kurheſſiſchen Gemeinde-Orpnung vom 23. October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß 
1) aus dem Gutsbezirfe Oberförjterei Oberzell Par— 


zellen im Umfange von ..... 407,0246 ha 
2) aus dem Gemeindeverbande von 

Oberkalbad Parzellen im Umfange 

voon.... 00. 3,8909 " 
3) aus dem Gemeinbeverbanbe von 

Heubach Parzellen im Umfange von 1,4649 „ 
4) aus dem Gemeindeverbande von 

Uttrihshaufen Parzellen im” ms 

fange OR „uns unenn° 14,0147 „ 

ausgefchieven werben und daß 
5) aus dieſen Parzellen in ver Ge- 

fammtgröße von ... 22220. 426,3951 ha 


ein Gutsbezirk unter der Bezeichnung „Gutshezirt Ober- 
förfterei Niederfalbach“, Kreifes Schlüchtern, gebilvet 
werbe. Caſſel ven 11. Mai 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 


341. Des Kaifers und Könige Majeftät haben mittelft 
Allerhöchſter Ordre vom 19ten v. WMis. dem Pormonter 
Rennvereine zu geftatten geruht, zu derjenigen Aus- 
jpielung von filbernen Säulen und Medaillen, welche 
derjelbe mit Genehmigung des Landes-Direktors der 
FürftenthHümer Waldeck und Pyrmont bei Gelegenheit 
der in dieſem Jahre zu Pyrmont ftattfindenden Rennen 
zu veranftalten beabfichtigt, auch im diesſeitigen Staats- 
pebieke, und zwar bezüglich der Provinz Heffen-Rafjau 
n den SKreifen Rinteln, Biedenkopf und Dill, Looſe 
zu vertreiben. 

Die Verwaltungs» und Polizeibehörven unſeres 
Bezirks Haben dafür Sorge zu tragen, daß dem Ber- 
trieb der qu. Yooje im Kreife Rinteln ein Hinvernig 
nicht enigegengejegt werde. 

Gafjel ven 10. Mai 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
342. Auf Grund des $. 100e Ziffer 3 ver Reiche: 
Gewerbecrbnung beftimmen wir hierdurch für ven Bezirk 
ber Schmiebeinnung zu Caſſel, daß 

diejenigen Arbeitgeber, welche ein in dieſer Junung 

vertretened Gewerbe betreiben und jelbjt zur Auf— 

nahme in die Innung fühig fein würden, vom liten 

Januar 1887 an Yehrlinge nicht mehr annehmen vürfen. 

Caſſel ven 12, Mai 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
343. Wir bringen hiermit zur öffentlihen Kenntniß, 
daß in der Zeit vom 20, October bis 30. November 
d. 3. in Foggia (Süp : Italien) eine internationale 
Preisbewerbung für Sie-Mafchinen ftattfinden wird, 


» deren Bebingungen von uns auf Anfrage unentgeltlich 


werden mitgetheilt werven. 
Caſſel ven 11. Mai 1386. 
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 


e——— und anderer 
Katierliher und Küniglicher Behörden. 


344. Durch $. 5 Ubfag 2 und 3 des Gefeges vom 
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), $. 5 Abfag 2 des 
Gefeges vom 23. Februar 1885 (G. ©. ©. 11) und 
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Gejeges vom 23. Februar 
1885 (Ge. S. S. 43) ift ver Finanz» Minifter er- 
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verjtaat- 
lichten Eiſenbahnen, foweit dieſelben nicht inzwifchen 
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch 
ven Inhabern der Schulpverfchreibungen diefer Anleihen 
die Rüdzahlung der Schulpbeträge oder den Umtaufch 
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und vie 
Bedingungen des Angebots fejtzufegen. 

Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff 
der nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ver 
Thüringifchen Gifenbahn, nämlich: 

der vierprozentigen unterm 1. November 1351 aus⸗ 
—— Prioritäts-Obligationen II. Emiſſion (Privi⸗ 

egien vom 1. März; 1852 und 26. Juni 1861) 
bahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtauſch 
ihrer Schulpverjchreibungen gegen Schuldverſchreibungen 
ber 3hprogentigen tonfolivirten Staatsanleihe jest 
unter folgenden Bebingungen anbiete: 


a) Für bie umzutaufchenden Schuloverjchreibungen 
wird berjelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen 
der N fonfolivirten Staatsanleihe 

ä 


b) Den Inhabern werben die umzutaufchenden Schuld⸗ 
perfchreibungen mit ben bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zjweitnächften Zinfenfälligfeitstermine 
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887. 

& Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre biesbezügliche Grklärung bis ein— 
ſchließlich den 31. Mai d. J ſchriftlich oder mündlich 
bei ver Königlichen Eifenbahn» Hauptlaffe, zu Grfurt 
oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a) der’ Königlichen vereinigten Gifenbahn- Betriebs: 
faffe zu Berlin — Askaniſcher Platz 5 — ober 
dei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu 
Deffau, Halle, Weißenfeld und Gaffel B. M., 

b) ver Königlichen General-Staatsfafje (hinter dem 
Gießhauſe Nr. 2) zu. Berlin, 

e. der Königlichen Gifenbahn - Hauptkaffe in Frank— 
furt a/M. (Sachſenhauſen) 

unter vorläufiger Ginreihung ver Obligationen abzus 
geben. Berlin ven, 1. Mai 1886. 
Der Finanz- Miniftr., von Schol;. 

Boritebende Bekanntmachung des Herrn Winanz- 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffentlicht, 
daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots 
außer ven Schulpverjchreibungen (Obligationen ) jelbit 
ein Berzeichniß, welches Nummer und Nennwerth ver 
letzteren emtbält, für jeve Gattung von Obligationen 
befonvers, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine (Sremplar wird, mit einer Gmpfangsbefchei- 
nigung verjehen, dem Ginfender fofort wieder ausge: 
händigt und ift von vemjelben bei einftweiliger Wieder- 
ausantwertung der von ber Annahmejtelle mit einem 
Bermerf zu verfehenven Obligationen zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch 
gegen 34 prozentige Staatsfchuldverfchreibungen wirb 
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben. 

Grfurt den 3. Mat 1836. - 

Königlihe Eijenbahn-Direction. 

345. Dur $. 5 Abſatz 2 und 3 des Geſetzes vom 
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), $. 5 Abſatz 2 des 
Gefeges vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und 
$. 5. Abjag 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar 
1885 (G. S. S. 43) iſt ver Finanz- Minifter ermächtigt 
worden, bie Prioritäts-Anleihen ver veritaatlichten Eifen- 
bahnen, foweit viejelßen nicht inzwifchen getilgt find, 
zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch ven Inhabern 
der Schulpverjchreibungen dieſer Anleihen die Rüd- 
zablung der Schulobeträge oder den Umtaufch gegen 
Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und die Be— 
dingungen des Angebots feftzufegen. 

Bon diefen Grmächtigungen mache ich in Betreff 
ver nachfolgend bezeichneten Schulbverfchreibungen der 
Berlin » Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich: 

1) ver vierprozentigen Priorität - Obligationen I. 
Emiffion (PBrivilegium vom 4, Februar 1856) und 


115 


2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit, B. 

(Privilegium vom 1. Yuli 1865), 
babin Gebrauch, daß ich ven Inhabern den Umtauſch 
ihrer Schulbverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ver Z4prozentigen tonjolibirten Staatsanleipe jet 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für die umzutauſchenden Schufpverjchreibungen 
wird derjelbe Nennbetrag in Schuloverfchreibungen 
ver 3}prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
gewährt. 

b. Den Inhabern werben vie umzutauſchenden Schuld⸗ 
verjchreibungen mit ven bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligkeitsterm 
belaſſen, alſo bis zum 2. Januar 1887. 

Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre diesbezügliche Grflärung bis ein— 
ſchließlich den 31. Mai v. 3. fchriftlich oder mündlich 
bei der Königlichen Eiſenbahn-Hauptkaſſe zu Erfurt 
oder einer ver machbezeichneten Kafjen, nämlich: 

a. der vereinigten Königlichen Eifenbahn » Betriebs- 
kafje zu Berlin — Aslanifcher Plag 5 — over 
bei den Königlichen Eifenbahn -Betriebskafjen zu 
Deſſau, Halle, Weißenfeld und Cafjel B. M., 

b. der Söniglichen General-Stantskafje (hinter dem 
Gießhauſe Nr. 2) zu Berlin, 

c. der Königlichen Eijenbahn » Hauptlaffe zu Franfs 
furt a/M. (Sachfenhaufen) 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu- 
geben. Berlin ven 1. Mai 1886. 
Der Finanz-Miniſter. von Scholz. 


Borjtehende Belanntinahung des Herrn Finanz⸗ 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, 
baf den Erklärungen über die Annahme des Angebots 
außer den Schulpverfchreibungen (Obligationen ) felbft 
ein Verzeichniß, welches Nummer und Neunwerth ver 
legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
befonders, im boppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine Eremplar wird, mit einer Gmpfangsbejcei- 
nigung verjehen, dem Ginfender ſofort wieder audges 
hänbigt und ift von bemfelben bei einjtweiliger Wieber- 
ausanhvortung ber von der Annahmeftelle mit einem 
Bermerk zu verjehenden Obligationen zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch 
gegen 34prozentige Staatsfchulpverjchreibungen wird 
jpäter das Grforberliche veranlaßt werben. 

Erfurt ven 3. Mai 1886. 

Königliche Eiſenbahn⸗Direction. 
346. Nachdem die Hamburg⸗Amerikaniſche Padetjahrt- 
Actiengefellfchaft die Rüdgabe ver für ihren feitherigen 
AuswanderungssUnteragenten 5. Evers zu Rotenburg 
bei der Königlichen Regierung zu Caſſel Hinterlegten 
Gaution von 900 Mark beantragt Hat, wird dies in 
Gemäßheit des 8. 14 der Verorbnung vom 22. Februar 
1853 mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntuiß ge 
bracht, daß Unfprüche, welche ver Rüdgabe der Caution 
entgegengefett werben follen, innerhalb 6 Monaten, 
vom Tage der Bekanntmachung am gerechnet, mit einer 
Rachweitung darüber dahier anzumelben find, daß wegen 


folder Anſprüche bei Gericht Sage erhoben worben ift. 

Rotenburg den 7. Mai 1886, 

Der Königliche Landrath. v. Altenbodum. 

347. Der Auswanderungs-Unteragent Joſ. Heß jr. 
in Birftein hat jeine Agentur niedergelegt und foll bie 
von bemfelben gejtellte Gaution zurüdgegeben werben. 

Es wird dies mit dem Bemerlen öffentlich befannt 
gemacht, daß Anſprüche, welche der Caution entgegen- 
ejegt werben follen, innerhalb 6 Monaten, vom 
Fon der Bekanntmachung an gerechnet, mit einer Nach⸗ 
weiſung darüber, daß wegen folcher Anſprüche bei Gericht 
Klage erhoben ift, bei dem Unterzeichneten anzumelden 
find. Gelnhaufen am 7. Mai 1886. 

Der Königliche Yanbrath. 
3.8: Menne, Kreisfecretair, 

348. Cine Prüfung der Hufſchmiede nach dem Gefege 
vom 18, Juni 1884 ſoll am hiefigen Orte ven 26ften 
Juni d. J. jtattfinden. 

Meldungen hierzu find, unter Beilegung des Ge- 
burtsfcheines, Mwaiger Zeugniffe über die Erlernung 


des Hufbejchlages und 10 Mark Prüfungsgebühren, 


fpäteftens bis zum 29ſten d. Mts. an ven Unterzeich⸗ 
neten abzugeben und wird dann ben Prüjlingen das 
weiter Nöthige mitgetheilt werben. 

Fulda ven 9, Mai 1886, 

Eberhardt, Kreisthieranzt. 
Baetanzen. 
349. Die Kreiswundarztitelle des Kreifes Hün— 
feld ift erledigt und foll wieder befegt werden. Quali 
fizirte Mebizinal-Perfonen, welche ſich um dieſelbe be» 
werben wollen, haben ihre Geſuche mit Yebenslauf und 
Zeugnifjen binnen 8 Moden bei uns einzureichen, 
aſſel den 13. Mai 1356. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 
350. Die jeit längerer Zeit vacante Pfarrftelle zu 
Elm, Glaffe Schlüchtern, ſoll wieder bejegt werben. 

Geeignete Bewerber wollen ihre Geſuche unter An— 
ſchluß eines Zeugniffes ihres Claſſenvorſtandes binnen 
4 Wochen anber einreichen. 

Gafjel den 5. Mai 1886, 

Königliches Eonfiftorium. Weyrauch. 
351. Die erfte Pfarrftelle zu Shlühtern, Claſſe 
gleichen Namens, ift in Folge Ublebens ihres feitherigen 
Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerbet wollen ihre Geſuche unter An— 
ſchluß eine® Zeugniffes ihres Claſſenvorſtandes binnen 
4 Wochen anher einreichen. 

Pemerft wird noch, daß der zu beſtellende Pfarrer 


reſcriptmäßig wirb verpflichtet werben, eventuell eine 


ber Gemeinden des Kirchſpiels Hohenzell mitzuverjehen. 
Gafiel ven 6. Mai 1886. 
Königliches Confiftorium. Weyraud, 





116 


352. Die mit Kirchenpienft verbundene Schulitelle 
zu Spedswinlel, mit welcher ein Dienfteinlommen 
von 340 Mark neben freier Feuerung und Dienftwohnung 
verbunden tft, joll wegen Verfetzung des bisherigen Stellen» 
inhabers alsbald wieder befegt werben. 

Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche mebit Zeug- 
nifjen binnen 3 Wochen an den Pfarrverweier, Herrn 
Falke in Speckswinlel einreichen. 

Kirchhain ven 10. Mai 1886, 

Der Königlihe Schulvorftand von Spedswintel. 
von Schwergell, 
355. Die Schultelle zu Welferode wird infolge 
Berjegung des feitherigen Inhabers vom 16ten d. Mis. 
ab zur Erlebigung fommen. Bewerber um bieje Stelle 


werden aufgeforvert, ihre Gefuche mit ben nöthigen 


Zeugniffen binnen 14 Zagen unter der Adreſſe des 
unterzeichneten Landraths einzureichen. 
Homberg ven 11. Mai 1886, 
Der Königlihe Schulvorſtand von Welferode. 
Der Panbrath. Der Lokalſchul— 
I B.: Hartdegen, Kr.Secret. injpecter. 
354. Die 2te Yehrerjtelle an ver Fatholifchen Schule 
zu Giterfeld, mit welcher neben freier Wohnung und 
Feuerung ein jährliches Einkommen von 840 Mi, ver- 
bunden ift, wirb mit dem 1. Juni er, vacant. 
Bewerber um tiefe Stelle wollen ihre mit ben 
erforberlihen Zeugnifjen verjehenen Melbungsgeiuche 
binnen 14 Zagen an ven Linterzeichneten einreichen, 
Hünfeld ven 13. Mai 1886, - 
Der Vorſitzende des Königlichen Schulvorjtandes von 
Eiterfeld. v. Wegnern, Yanbrath. 
355. Die Schufftelle zu Landefeld ift vom UGten 
db. Wits. an erlebigt. x 
Bewerber wollen ihre mit ven erforderlichen Zeugniſſen 
verjehenen Melvungsgefuche binnen 3 Wochen an den 
Königlichen Lolalſchuliuſpector, Herrn Pfarrer Kuhn 
zu Obergude einſenden. 
Melſungen ven 10. Mai 1886. 
Der Königliche c. Laudrath. 
von Negelein, Regierungs-Aſſeſſor. 
356. Von der Unterzeichneten wird ein gut bezeugter 
eriter Kaſſeugehülfe zum Gintritt am 1jten, jpäteitens 
15. Juni d. 3. gefucht. 
Rovenberg den 10. Mai 1886. ; 
Königlihe Steuer» und Forſtkafſe. 


Perional= Chronit. 
Dem Oberſtabsarzt a. D. und practifchen Arzt 
Dr. Platner zu Witenhaufen ift ver rothe Adler— 
Orden Ar Glaffe Allergnäpigft verliehen worden. 


Der Apotheler Louis Koppe hat die Mpotbete zu 
Steinau käuflich übernommen. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 39. 


(Iniertiousgebübren fur ben Raum einer 


i eile 20 Rei — Velageblätter für } mb } Boy i 
1 nn 3 Denen 10 Mehrhamigs * —— 


Rebigirt bei Abniglicher Regierung, 
Gaffer. — Bedrudt in der Sof⸗ uud Baifenbans- Budpruderei 


113 


Amtsblatt 


ber Königliden Regierung zu Gaffel, 









M 25. 
Reicht: Gel 


Inhalt des etzblattes 

Die Nummer 11 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 28, April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 1648 das Gefeg, betreffend vie Verlängerung 
der Gültigkeitsrauer des Geſetzes gegen die gemeinge- 
fährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom 21ften 
October 1878. Bom 20, April 1886; unter 

Nr. 1649 das Geſetz, betreffend vie Abänderung 
des Militärpenfionsgefeges vom 27, Juni 1871. Vom 
21. April 1886; unter 

Nr. 1650 das Geſetz, betreffend die Abänderung 
des ggg und bes Geſetzes, betreffend 
die Fürforge für die Witwen umd Waifen ver Reichs« 
beamten der Givilverwaltung vom 20. April 1881. 
Bom 21, April 1886; unter 

Nr. 1651 das vLiſſabonner Zufagablommen zum 
Bertrage vom 1. Juni 1878, abgeſchloſſen zwiſchen 
Deutichland, den Bereinigten Staaten von Amerila, 
der Argentinifchen Republil, Defterreih- Ungarn, Belgien, 
Bolivien, Brafilien, Bulgarien, Chile, ven Vereinigten 
Staaten von Golumbien, ver Republif Gofta-Rica, Däne- 
marf und den bänifchen Kolonien, der Republil San 
Domingo, Egupten, Ecuador, Spanien und den jpanifchen 
Kolonien, Frankreich und ven franzöfifchen Kolonien, 
Großbritannien und den verſchiedenen engliichen Kolonien, 
Ganada, Britifh- Inpien, Griechenland, Guatemala, ber 
Republit Haiti, vem Königreih Hawaii, ver Republik 
Honpuras, Malien, Japan, der Republif Yiberia, Yurem- 
burg, Merilo, Montenegro, Nicaragua, Paraguay, 
Niederland und ven nieberländifchen Kolonien, Bern, 
Perſien, Portugal und den portugiefiichen Kolonien, 
Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, dem König. 
reih Siam, Schweden und Norwegen, der Schweiz, 
der Türkei, Uruguay und ven Vereinigten Staaten von 

Bom 21. Wär; 1885; unter 

Nr. 1652 das Liſſabonuer Zufagabfommen yım 
Uebereinlommen, betreffend den Austauſch von Briefen 
mit Wertbangave, abgeſchloſſen zwifchen Deutſchland, 


—— — „Belgien, Bulgarien, Dänemark, 
oleni 

en, Luremburg, Nieverland, Portugal, den 

Mr. 1653 das Liffabonner ihn ige zum 


en, ber Republit San Domingo, 
—* panien, Frankreich, ven franzöfifhen Relo- 
fen Kolonien, en, Rußland, Schweren 
— der Schweiz und Venezuela. Vom 
21, Mär; 1885; unter 
Uebereinlommen, end den Austaufh von * 
anmeifungen, abgej zwiſchen Deutfhland, ber 


Ausgegeben Mittwoch den 26. Mai 


—*— — — Ungarn 


* Bulgarien, Chile, Danemarl, ven ———— 
Antillen, der Republil San Domingo, — Dh 
rei, den franzdfifchen Kolonien, alien, 

Republit Liberia, Yurembur — —— der 
tugal, ven portugiefifchen Kolonien, Rumänien, Schweben 
und u der Schweiz, Uruguay und Venezuela, 
Vom 21. März; 1885; unter 

Nr. 1664 vas &iffabonner ae: IE zur 
Uebereinfunft * 8, — 1 
Austauſch von Poftpadeten ohne —— Ars 
ſchloſſen zwiſchen Deutfchland, der Argentinifchen Repu- 
blif, Oeſterreich ⸗· Ungarn, Belgien, Brafilien, Bulgarien, 
Ghile, Dänemarf, den dänischen Antillen, der Republif 
San Domingo, Eghpten, Spanien, Frankreich, ben 
franzöiifhen Kolonien, Griechenland, Italien . 
burg, Montenegro, Paraguay, Nieberland, Perfien, Por- 
tugal, den portugiefifhen Kolonien, Rumänien, Serbien, 
Schweden und Norwegen, der Schweiz, der Türfel, 
— und Benezuela. Bom21. Mär, 1885; und unter 

Nr. 1655 das Uebereinlommen, betreffend den Poft- 
auftragsvienft, geichleffen zwifchen Deutfhland, Defter- 
reich: Ungarn, Belgien, Eghpten, Frankreich, Italten, 
der Republif Liberia, Yuremburg, Portugal, ben por- 
tugiefiihen Kolonien, Rumänien und der Schweiz. 
Vom 21. Mär; 1885, 

Die Nummer 12 des Neichs-Ghefepblattes, welche 
vom 29, April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 1656 das Geſetz, betreffend einen Zufag zum 
$. 5 des Zolltarifgefeges vom 15. Juli 1879/22, An 
1885. Bom 18. April 1886; unter 

Nr. 1657 vas Geſetz, betreffend die Abänderung 
der Gewerbeorduung. Dom 23. April 1886; und unter 

Nr, 165% die Verorbnung, betreffend die Che 


i und bie Beurkund bes enftandes 
——— vn Ann Au Bom 


Die Nummer 13 des Reiche- blattes, welche 
vom 6. Dai 1836 ab in ggg 


Nr. 1609 das Geſetz, betreffend ven An des 
Statthalters in Elſaß⸗ ee au —— 
— — Vom 28. April 1886; und unter 

1660 das Geſetz, betreffend vie Er; des 
8. 809 ver —— —— Bom Pr 1886, 

Die Nummer 14 des Reiche» Bejegblattes, welche 

zur Ausgabe ger 


laugte, enthält . 


vom 12. Mai 1886 ab in Berlin 
langte, enthält unter 


118 


Nr. 1661 das Geſetz, betreffend vie Unzuläſſigleit 
ber Pfänbung von Eifenbahn-Fahrbetriebsmitteln. Bom 
3. Mai 1886; und unter 

Nr. 1662 das Geſetz, betreffend die Unfall» und 


Krankenverficherung ber in land» und forjtwirthf eurer 


Betrieben befchäftigten Perfonen, Vom 5. Mai 1886. 
alt der Geſetzſammlung für die Königlichen 
* Vreußiſchen — u 


Die Nummer 15 ver Gefeg-Sammlung, welche vom 
15. Mai 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 
enthält unter 

Nr. 9124 das Gefeg zur Auspehnung des eig re 
vom 3. März 1850, betreffend ben erleichterten Ab- 
verfauf Meiner Grunpftüde (Gefeg-Sammt. S. 145), 
und ber 8$. 2 bis 6 des Geſetzes vom 27. Juni 1860, 
betreffend die Abänderung des Geſetzes vom 13. April 
1841 über ven erleichterten Austauſch einzelner Par⸗ 
ellen von Grundftüden (Gefeg-Samml, S. 384), auf bie 
Drooinz Schleswig: Holjtein Vom 22, April 1886; unter 

Nr. 9125 die Verfügung des Juſtiz⸗Miniſters, be- 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
des Bezirls des Amtsgerichts Sögel. Vom 6. Mai 
1886; unb unter 

Nr. 9126 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be 
treffend die Unlegung des Grundbuchs für einen er bes 
Bezirts des Amtsgerichts Flensburg. Vom 7. Mai 1880. 

Die Nummer 16 ver Gefeg- Sammlung, welche 
vom 20. Mai 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
(angte, enthält unter 

Nr. 9127 das Gefeg, betreffend die Errichtung und 
Unterhaltung von Fortbildungsfchulen in den Provinzen 
Weltpreußen und Poſen. Vom 4. Mai 1886; unter 

Ne. 9128 das Gefek, betreffend die Beftrafung 
der Schulverjäumniffe im Gebiete ver Schulorbnung 
für die Glementarfhulen der Provinz Preußen vom 
11. December 1845 und des Schulreglements vom 
18. Mai 1801 für die nieveren katholiſchen Schulen 
in ben Städten und auf dem platten Lande von Schlefien 
und der Grafihaft Glatz. Vom 6. Mai 1886; und unter 

Nr. 9129 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes 
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
der Bezirke ber Amtegerichte Dannenberg und Dualen- 
brüd. Vom 11. Mai 1886, 


Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
bom 1. Detuber 1878. 


357. Auf Grund des 8. 28 des Geſetzes gegen bie ge- 
meingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom 
21. October 1878 (R.-G.-Bl. S. 351 ff.) wird mit 
Zuftimmung des Bundesraths für die Dauer Eines 
Jahres angeorbnet, was folgt: 

$. 1. Im der Stadt Spremberg, dem Gemeinde 
bezirk Slamen und dem Gutsbezirt Colonie Heinrich» 
feld bevürfen Verfammlungen, in welchen öffentliche 
Ungelegenheiten erörtert ober berathen werden jollen, 
der vorgängigen fchriftlichen Genehmigung der Orts⸗ 
polizeibehörbe. Die Genehmigung ift von dem Unter- 


nehmer mindeftens achtunbvierzig Stunden vor bem 
Beginne der Berfammlung nachzuſuchen. 

Auf Verfammlungen zum Zwede einer ausgefchrie- 
benen Wahl zum Neichötage oder zur Landesvertretung 
erftredt fich dieſe Beſchränkung nicht. 

.2. Perſonen, von benen eine Gefährbung ber 
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen ift, 
fann der Aufenthalt in ver Stabt Spremberg, dem 
Gemeindebezirt Slamen und dem Gutsbezirt Colonie 
Heinrichafeld von der fanbespolizeibehörbe verfagt werden. 

8. 3. Diefe Anordnung tritt am britten Tage nad) 
ihrer Verkündigung in Kraft. 

Berlin ven 20. Mai 1886. 

Königliches Staats - Minifterium, 

von Bismard. von Putlamer. Maybad. 
Lucius. Friedberg. von Boettider. von Goßler. 

von Scholz. Bronfart von Schellenporff. 
358. Es wird Hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
ebradht, daß ber „Verein zur Wahrung der 
nterefien ver Berliner Maurer* und bie mit 
Herausgabe des Fachblattes „Der Bauhandwerler“ 
befaßte „Breßlommiffion* nah $. 8 des Bereins- 
gefeges vom 11. März 1850 vorläufig gefchloffen find. 

Jede fernere Betheiligung an diefen Vereinen ober 
etwaigen Neubilpungen, welche fich fachlich ale Fort- 
fegung jener darftellen, wird nah $. 16 a. a. D. mit 
Gelpftrafe von 15 bis 150 Mark oder Gefängniß von 
8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt. 

Berlin ven 21. Mai 1886. 

Königliches Polizei » Präfivium, 

Freiherr von Richthofen. 
359. Auf Grund bes 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialvemofratie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodiſche Drud- 
fchrift: „Janek Bruzda napisal Adam z pod 
Krakowa*. Cena: 75 ets. Genewa w drukarni 
Przedswitu. — Imprimerie de L’Aurore 1884, nad 
8. 11 des gebachten Gefeges durch ben Unterzeichneten 
von Landespolizeiwegen verboten worben ift. 

Berlin ven 18. Mai 1886. 

Der Königliche Polizei = Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 
360. Auf Grund ver 88. 11 und 12 des Reichsge⸗ 
fege® vom 21 October 1878 gegen bie gemeingefähr- 
lichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie find die Num⸗ 
mern 1, 2, 3, 4 der periopifhen Drudfdrift: 
„Neue Deutſche Gerber- Zeitung“, vom 1, und 
15. April, 1. und 15. Mai batirt, im Kommiffions« 
verlage von Dirgel und Schwent („Mainzer Nachrichten) 
zu Mainz erfchienen und von Nicolaus Stilgenbauer 
bafelbjt rebigirt, verboten, und ift ba® fernere Er- 
feinen des Blattes durch Die unterzeichnete Landes⸗ 
polizeibehörvde unter dem Heutigen unterfagt mworben. 

Mainz am 17. Mai 1886. 

Großherzoglich heffifches Kreisamt Mainz. 

I. V.: von Zangen, NRegierungs - Rath. 


361. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann- 
ſchaft als Lanbespolizeibehörve hat, wie hiermit zur 
Öffentlichen Keuutniß gebracht wirb, ven Fachverein 
der Tifchler und verwandten Berufsgenoffen 
BP Leipzig umb Umgegend auf Grund von $. 1 

indung mit 8. 6 bes Reichegeſetzes gegen bie 

gemeingefährl Beftrebungen der Sozialdemokratie 
vom —— October 1878 verboten. 

Leipzig am 11, Mai 1886. 
Königliche Kreishauptmannfcaft. 
zu Münfter. 

362. Auf Grund des 8. 12 des Reichögefeges gegen 

bie gemeingefährlichen Be en der Sozialdemokratie 

vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen 

Kenntniß gebracht, daß die Nr. 33 vom 9. Mai 1886 

ber periobifchen Drudfarift „Bapyerifche Bolts- 

ftimme*, Organ des arbeitenben Volles, herausgegeben 
von ©. von Bollmar und verlegt und irt von 

Friebr. Roebenberg in Münden, fowie das fernere 

Erſcheinen * Druckſchrift gemäß 8. 11 des ge⸗ 

dachten Geſetzes Seitens der unterzeichneten Landes» 

Bolizeibebörbe verboten worben fit, 

München ven 14. Mai 1886, 

Königliche Regierung von Oberbabern, Sammer bes 
Innern, Freiherr von Pfeufer, Präfivdent. 
Berorbunngen und ber 

Kaiſerl. und Gentraibeb 

363. Zur Ausführung des Gefeges, betreffend eine 

Grweiterum bes Staatsfhulpbuche, vom 12. April 1886 

(Bef. S — 124) wird Nachfolgendes beſtimmt: 

Artikel l, 
— ne Gefege vom 12. April 1886 zu be 
tragungen erfolgen in ein befonveres, über 

—* dreieinhalbprozentige Buchſchuld des Staats zu 

führendes Buch, deſſen Konten mit der Bezeichnung 

„34 progentige uhfhulo« zu ven verfehen find. 

el 2% 

Dei Theilübertragungen und Theillöfchungen von drei» 
einhalbprozentigen Staatsfchulpbuchforverungen müffen 
owohl bie Beträge, berem Uebertragung oder Löſchung 

agt wirb, als auch die Reftbeträge, über welche 
eine Berfügung nicht ftattfinden foll, in Schuldver⸗ 


f der breieinhalbprogentigen fonfolivirten An- 
bar fein, 
Artilel 3. 


In dem dem Antrage auf Eintragung einer brei- 

ren —— zn Verʒeichniß 
uldverſchreibungen breieinhalbprogentigen 

— Anleihe ſind viele nach den Littern, Mr 
jebe fittera aber -_ n —— zu ordnen. 

rtite 

Im Uebrigen finden die unter dem 22. Juni 1884 

zu bem ek (Ge —* das Staatsſchuldbuch, vom 

20. Suli 1 . ©. 120) erlaffenen Aus. 

rag io Fond (Deuter Reiche» und Preufi- 

her Staatsanzeiger von 1884 Nr. 154) Wr. 1 des 

erſten Nachtrages zu venfelben vom 6. Mär, 1885 

und ber zweite Nachtrag vom 2. December 1885 


119 


ae Reiche und Preußiſcher Staatsanzeiger don 
885 Nr. 65 umd 289) entſprechende Anwendung. 
Berlin den 29. April 1886. 
Der Finanz» Minifter. von Scholz. 


Vorſtehende Ausführungsbeftimmungen bes Herrn 
Finanz Minifterd bringen wir bierburd mit dem Be- 
merken zur öffentlichen Kenntnig, daß wir in Folge ber 
Erweiterung des Staatsfhulpbuchs durch das Geſetz 
vom 12ten v. Mts. und zur Erleichterung ber. Ueber- 
fiht über ſämmtliche für die Berheiligten bei Benutzung 
des Staatsfchulobuchs beachtenswerthen Beftimmungen 
eine zweite Audgabe der „Amtlihden Nahrichten 
über das Preußiſche Staatsfhulpbucd“ veran- 
ftaltet haben, welche im Berlage von 9. Guttentag 
(D. Gollin) — Berlin und Leipzig — erſcheinen und 
Ende dieſes Monats dur jede Buchhandlung für 
40 Pig. zu beziehen fein wird, 

Berlin ven 13. Mai 1886, 
Haupt-Berwaltung ber Staatsfhulben 
364. In Gemäßheit der Vorſchrift im $. 6 bes 
Geſetzes vom 27, Juli 1885, betreffenn die Ergänzung 
und Abänderung einiger Beitimmungen über Erhebung 
der auf das Einkommen gelegter direlten Kommumal« 
abgaben (Geſetz ⸗Samml. S. 327) made ich hierdurch 
öffentlih befannt, daß ber bei der Veranlagung der 
Semeinbeabgaben von fislalifhen Domänen und Forft- 
grunpftäden für das Jahr 1886 zum Grunde zu legenbe, 
aus biefen Grundſtücken erzielte etatsmäßige Ueberſchuß 
ber Einnahmen über die Ausgaben unter Berüdfichtignng 
ber auf denſelben ruhenden Berbinplichleiten und BVer- 
waltungsfoften nah dem Gtat pro 1, April 1886/87 


1) in der Provinz Dftpreußen 133,6 Proz. 
2 m "  BWeitpreußen 1245 
3)" m Stadt Berlin . . .. O0 mn 
4) » » Provinz Brandenburg . 114,4 
Dr 5 „ Pommern 989 
6) JPoſen109083,3 
un Schlefien . . . 1369 
wer m Sadien F 117,6 . 
9) " " " Schleswig: » Holftein 132,8 
0)» ” Hammoper 104,7 . 
1 nom " Weſtfalen 54,3 
12) " Heflen-Naffau . . 72 

13) . „ " WRbeinprovinz 73,1 


des Grundſteuer Reinertrages beträgt 
Berlin den 18, Mai 1886, 
Der Minifter für Yandwirthfchaft, Domänen und Forften. 
Yucine, 
Berorbuungen und Bekanntmachungen ber 
Königlichen Provinzial: Behörden. 
365. Des Könige Majeftät haben die Ei 
bes Kommunallandtages des Regierungsbezirts Caſſel 
auf Montag ben 31. Mai d. 3. anzuerbnen gerubt. 
Die Eröffnung wird an dem bezeichneten Tage Nach. 
mittags 3 Ubr im en bierfelbft ftattfinden. 
Gaffel ven 20, Mai 1886, 
Der Ober» Präfivdent. Graf zu Eulenburg. 


866. Des Könige Majeftät haben vie Einberufung 
bes Provimziallarbtags —* —8 nach 
in auf Dienstag ben 8, Juni d. 9. anzuorbnen 


* Eröffnung wird an dem bezeichneten Tage Nach⸗ 
3 Uhr im ——— — 
—— den * Mai 
Der Ober» — — zu Eulenburg. 
867. Im Auftrage des —— bringen 
wir —— zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einem 
* uſſe des Bundesraths in feiner Sitzung vom 
1. April d. J., 8. 258 der Protokolle, nachftehenve 
Sibrame al dritter *2 in die Ziffer 16 der 
Ten zum Reichöftentpelgefeg aufzu⸗ 


„Bei Befchäften über Werthpapiere, welche zum 
Liquidationsturfe abgefchloffen find, beträgt bie Seift 
* Ausſtellung der Schlußnote, auch abgeſehen von 

en Fällen bes erſten Abſatzes, für den zur Ent⸗ 
35 der Abgabe zumächft Verpflichteten br Tage 


Abgabe in zweit 
Hei: Bapfhen ar ed, Die Frift beginnt nt 
mit dem Tage n 


—E 
* Nebe 


Konigliche Provinzial⸗ Steuer⸗Direction. 
achſtehende Verhandlung: 
Münfter ven 18. Mai 1886. 

Im dem heutigen Termine wurden in Gemäßheit 

an Rh 46 bis pr des Mentenbank » Gefekes vom 

ärz 1850 diejenigen ausgelooften Mentenbriefe 

— Heffen-Naffau, welche nach dem von 

niglichen Direction ver Rentenbanf aufge 

—* Verzeichniſſe vom 13. d. Mts. gegen Baar⸗ 
zahlung zurückgegeben worden ſind, und zwar: 

1) 1 Stüd Litt. B. a 1500 Mk.... 1500 Mt. 


2) 2 Lit, D. 75 „ ... 180 “ 
Sa. 3 Stüd über zufammen ...... 1650 Mt: 
buchftäbli: „Drei Stüd Rentenbriefe über Eintaufend 


Schahundert” Fünfzig Marks nebft ven dazu gehö- 

rigen Dreißig Stüd Zinscoupons und Drei Stüd 

Talons, sachen —— Ange —— 

und für richtig befunden w 

der Unterzeichneten durch — vernichtet, 
Borgelejen, genehmigt und umterfchrieben, 


Scellenberg Meyerhoff. Dransfeld. 
iffe, Notar. 

wirb nad DB des 8. 48 des Rentenbanl · Geſetzes 

vom 2. März 1 biermit zur öffentlichen Kenntniß 


Münfter ven 18. Mai 1886. 
Mr a rein di ber zus“ — 
Provin alen, die Rheinprovinz u e 
en *—* eſſen ⸗Naſſau. 


869. Bei ber am — e — 
von Rentenbriefen der Prov effen- 

Raffau das Halbjahr vom 1. April 9— doſten 
September 1886 find folgende Apoints gezogen worden: 
1) Litt. A. & 3000 Mt,: Nr. 66. 545. 676. 714, 


2) Litt. B.a 1500 Mt.: Nr. 18. 115. 262. 
3) Litt. C. à 300 Mi.: Nr. 108. 285. 462. 674. 
752. 771. 781. 1082, ae 1181. 1929. 
1954. 2104. 2306. 2827 
4) Litt. D. ER Nr. 78. 208. 322. 494. 
580. 625. 1069. 1385. 2085. 2177, 
— Rentenbriefe, deren Berzinfung vom 
1. October 1886 ab aufhört, werben den Inhabern der⸗ 
felben mit ver Aufforderung gekündigt, ven Sapital- 
betrag gegen Duittung umb Rüdgabe ber Rentenbriefe 
im coursfähigen Zuſtaude mit den dazu gehörkoen nicht 
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II 4 bis 16 
nebft Talons vom 1. October 1886 ab bei ver Renten» 
banktafie hierſelbſt in den Bormittageftunben von 9 bis 
12 Ude in Empfang zu nehmen 
Auswärts — Inhabern ber gelünbigten 
Rentenbriefe ift es geftattet, biefelben mit ver Poſt, 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenvem 
Formulare: 


Baluta für d. 


— 
ausgeftellten — den —— ver Baluta, 
ber ten Kafje einzufenven und bie Ueberſendung 
bes ages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
und. Xoften de® Empfängers gers, —— 
Schließlich machen wir darauf aufmertſam, daß bie 


Nummern aller gelündigten reſp. noch rüdtänbigen 
Deuifchen Seite b die Seitens ber ion bes 
Deutſchen Reiche» und Königlich den Staats 
u. herausgegebene Allgemeine Verlooſungs · Ta⸗ 

ſowohl im Monat Mai, als auch im Monat 


November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß 
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gedachten 
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben 
ann. mer ben 18. Mai 1886. 
Direction der Rentenbant 
für bie —* Weſtfalen, die Rheinprovinz und bie 
Previnz Heſſen · Naſſau. 
und ber 


alichen Regierumg, 

370. Der Herr OberPräfivent Hat auf ein Geſuch 
bes Vorſtandes des Comites zum Ausbau der Thürme 
der St. Martinslirche dahier genehmigt, daß die Ziehung 
ber Looſe ber vierten Elaffe des zum Beften des Thurm⸗ 
baufonds zugelaffenen Lotterieunternehmens vergeftalt 
verjchoben werben darf, daß biefelbe am 14. September 
d. 386, zu beginnen hat und am 17ten desfelben Monats 

beenbigt fein muß. 

Gaffel ven 22. Mai 1886. 

Königliche —— Abtheilung des Innern. 
371. Des Kaiſers und Königs Majeität Haben mittelft 
Allerhöchfter Orpre nom 14fen d. Mits. dem Bereine 
für die MWieberherftellung ver Katharinen » Kirche zu 
Oppenheim a Rh. die Erlaubniß zu ertheilen gerubt, 


121 


zu der Behufs Beichaffung von Mitteln für e⸗ 
dachten Zweck mit Genehmigung ber Broßhergnfi 

Landesregierung im Laufe dieſes Jahres vom ihm zu 
veranftaltenden en bon goldenen und filbernen 
Gegenftänden und mit dem Bilde ver Kirche geſchmückten 
Mevaillen auch im viesfeitigen Staategebiele Yoofe zu 


Die Verwaltungs. und Polizeibehörven haben bafür 
Sorge zu tragen, daß dem Vertrieb der qu. Yoofe in 
ihrem reſp. Bezirke fein Hinderniß entgegengeſetzt werbe. 

Gaffel ven 19, Mai 1886. 

Königliche Regierung, Wbtheilung des Ianern. 


372. Rachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr. 


bes Geſetzes über die Natural »Leiftungen für vie * 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 
für bie Pieferungs- Berbänve des Regierungsbezirts 
Caſſel feftgeftellten Durchichnittspreife, welche für bie 
Vergütung der verabreichten Fourage pro Wonat 
April 1986 maßgebend find. 




















: — Durchſchnittopreie 
. 2— Haupt. pro — 
des Vieferunge- — 
verbandes. : Stroh 

























1] Stabtfreis Caffel | Ktaffel . . . 1175 
2] Landkreis Gaffel | dgl... . 175 
3] Kreis Eichwege . Eſchwege. 2|ı— 
4 + Wipenhauf bel... . 2 — 
5 Friglar . „| Friglar . 2104 
65] - Homberg .| dal. . 204 
7 J Biegenhatn dal. . . 204 
8 » eröfeld „I Hersfeld. 1/95 
9] » Wotenburg. | Rotenburg . 2125 
10| +» Meljungen | pgl. .. .| 671 2125 
11 — ———— 670 1162 
12] » olfhagen | dal. . . „| 670 1/62 
13] +» Aula... 195 .. «4 6558 2142 
14] +» Bünfeld. dgl... .1 6558 242 
15] » sield .| dal... .| 658 2142 
16] + Schlüdtern| dpal. .. .| 658 242 
17 | Stabtfreis Hanau | Hanau . 710 2122 
18 | Yandfreis Hanau dgl... .| 7110 2122 
19 | Kreis Gelnhauſen) vgl. ... .| 7110 2122 
2 - Marburg „Warburg .| 760 230 
21 . Kirchhain „| dal... .| 750 2130 
22) +» Prantenberai val. .. .| 750] 350] 230 
23] » Mintelm. „Rinteln . .| 771 1 50 
24] + Schmallaldenf S4maltaden | 706 1.87 


Gemäß des passus 6 alin. 5 ver Imftrnetion zur 


er ie obengebachten Bejeges vom 2. Sep: 
tember 1 werben die vorftehennen Durchfchnitte- 
preife hiermit zur ee ſtenntniß gebracht. 


Gafjel ven MM. Mai 1886 
Königliche —— Abtheilung bes Innern. 


da Die nachftehende gemeinfchaftli 
er Herren Minifter des ern * Feng 


Ausführung des $. 153 Abſatz 2 bes beutfchen Gerichts. 
verfaffungsgefeges vom 27. Januar 1877 bringen wir 
hiermit zur öffentlichen Keuntniß. 

Gaffel am 25. Mai 1886. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 


Im Anfchluffe an vie ‚ Sittniar Derfägung vom 


15. September 1879 (Na rigg ), betreffend 


bie Ausführung des $. 153 Abſatz 2 des beutfchen 
Gerichtsverfaffunge » Gefeges vom 27. Januar 1877, 
wollen wir diejenigen Königlichen Fifchereibeamten, weiche 

1) die Stellen ala Fiſchmeiſter, Fiſcherei « Auffeher, 

Schonrevier » Auffeber, Filchpaß » Auffeher gegen 
Gehalt oder firirte Nemunrration ale Hauptamt 
verwalten oder 
2) die Fiſcherei - Aufficht zwar nur im Nebenamte 

führen, aber in ihrer Hauptſtellung ein etate- 
mäßiges Gehalt beziehen, 

binfichtlich ver in igren Revieren vorlommenden Fifcherei- 

Vergehen oder Fiſcherei » ebertretungen hierdurch zu 

Hülfsbeamten ver Staatsanwaltichaft ermennen. 

Berlin den 27. 1886. 

Der Minifter des Innern. Der Yuftiz- Minifter, 
v. Buttlamer. Friedberg. 

374. Nach einem Erlaſſe des Herrn Miniftere der 

auswärtigen Angelegenheiten iſt * Morig Adler 

in Frankfurt a / M. zum Bicelonſul der Republil Rica» 

ragua in Frankfurt a / M. ernannt worden. 

Wir bringen dies biermit zur Öffentlichen Kenntuiß, 
damit der Genannte in feiner neuen Amtseigenfchaft 
Anerlennung und Zulaffun A 

Gaflel am 22, Mai 1 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern, 
375. Um ben Nachibeilen und Gefahren bes immer 
mehr um fich greifenden Geheimmittel ⸗· Unweſens entgegen 
zu treten, bringen wir bie nachfolgenden Warnungen 
des Königlichen PolizeisPräfiviums zu Berlin höherem 
Auftrage gemäß hiermit zur Öffentlichen Kenntniß. 

Gaffel ven 18. Mai 1886, 

Königliche Regierung, Abtbeilung bes Immern. 


Ausfchnitt aus Nr. 22 (Haupt-Blatt) der & 
Boft*. Berlin den 23. Januar 
Verantwortlich als Revafteur: Dr. * Dietze. 
+ + Geheimmittel-Schwinpel. 

Unter dem Namen „Smwagatin Zahnfchmerz- Pafte- 
wirb burch eime im fieben verfchievenen Sprachen ge- 
drudte Gebrauchsammeifung ein Mittel angepriefen, 
welches, bei boblen Zähnen angewandt, jeden Schmerz 
fofort und für immer befeitigen fol. Gin von einem 
Holybüchschen umfleivetes Gläschen mit dieſem Prä- 
parat, welches aum Yabenpreife von 60 Pig. auf poli- 
zeilihe Beranlaffung in tem Droquen +» Befchäft von 
Schwarzlofe Söhne, Marlgrafenſtraße 29, bier ange- 
kauft werben ift, enthielt, wie die chemifche Unterfuchung 
ergeben bat, „entwäflerten Boray* in einer Quantität, 
deren Werth noch nicht einen halben Piennig beträgt. 


itung „Die 
1885. 


Im Imtereffe und zur Warnung bes Publikums find wir 
in ben Stand gefegt, diefe Thatfache zu veröffentlichen. 


Ausfchnitt aus dem Intelligenz - Blatt vom 7. Mai 
1885. Nr. 106. 


BDBelanntmadung. 

Die amtlich veranlafte fachverftändige Unterfuchung 
ber beiden Geheimmittel, welche ver Kellner Mar 
Falkenberg hierfelbft, Roſenthalerſtraße Nr. 62 wohn- 
haft, gegen Trunlſucht in ber Tagespreffe empfiehlt 
und in zwei ungleich großen Blehbüchfen zum Preife 
von zufammen 10 Mark verkauft, hat ergeben, daß 
die größere Büchfe 313 Gramm Emzianwurzelpulver, 
die Heinere Büchſe 68 Gramm Galmuswurzelpulver 
enthält, und daß ber Werth der Mittel nicht 10 Mark, 
fondern nur 61 Pfennige (52 Pfennige Enzianwurzel- 
pulver und 9 Pfennige Calmuswurzelpulver) beträgt. 
Da bie beiden obenbezeichneten Mittel feinerlei Heil 
fraft gegen en befigen, fo wird Solches zur 
Barnung bes Publifums hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 

Berlin ven 1. Mai 1885. 

Königliches Polizei-Präfivium. von Madai. 


Ausfhnitt aus dem Imtelligenzblatt vom 27. Mai 
1885. Nr. 120. 


Belanntmadung. 

Im ber Tagesprefle wird gegenwärtig unter bem 
Namen »Homeriana-Thee* ein angeblich gegen Lungen⸗, 
Halsleiven und Aſthma wirkſames Geheimmittel ange 
priefen, welches von vem Agenten U. Wolffokh, Alte 
Sacobftraße Nr. 93 Hierfelbft wohnhaft, in Päckchen 
mit 65 Gramm Inhalt bei einem Werthe von 5— 6 
Bfennigen für den Preis von 1,20 Mark verkauft 
wird und mach dem Grgebniß ber amtlich veran- 
laßten fachverftänbigen Unterſuchung lediglich aus Bogel- 
Imdterich befteht, wie er auf allen Wegen und namentlich 
auch oft im wenig verfehrsreichen ftäptifchen Straßen 
zwifchen ven Pflafterfteinen wächſt. 

Eine fpezififche Heilwirkung hat das obengenannte 

aut nicht. 

Soldes wird Hierdurch zur Warnung für das 
Publitum zur öffentlihen Kenntniß gebracht. 

Berlin den 22. Mai 1885. 

Königliches Polizei-Präfidium. In Vertr.: Friebheim. 


Ausfchnitt aus Nr. 205 des Berliner Intelligenzblatte 
vom 3. September 1885. 
Belanntmadung. 

Eine amtlih angeordnete fachverftänvige Prüfung 
des von Richard Mohrmann, Hausvoigteiplag Nr. Ba, 
unter der Bezeichnung Zahnrenovator“ vertriebenen 
Mittels hat ergeben, daß vasjelbe als pfeffermünzöl- 
baltige, mäßig arte Salzfäure zu erachten iſt. Diefes 
Mittel ift micht geeignet, die Zähne zu erhalten, fon- 
bern zerftört viefelben. 





Belanutmachungen des Landes= Directors. 
8. 15 des Reglemente vom 14. Januar 1882, —* 
64 des Reichsgeſetzes vom 23. Juni 1880, zur Abwehr 


878. Auf Grund 


bes 
fohriften in den 88. 57 


b 


Zur Warnung für das Publikum wird Vorſtehendes 
biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin den 31. Auguſt 1885, 
Königliches Bolizei-Präfidium. In Vertr.: Friedheim. 
Berarbuun m - anderer 
er Königlicder 
376. Um 1. Juni wirb in dem zum Landbeſtellbezirle 
der Poftagentur Bodenfelde (Provinz Hannover ) je 
bhörigen Orte Lippoldsberg, Kreis Hofgeismar, 
Poſthülfſtelle eingerichtet werden. 
Braunfchweig ven 18. Mai 1886. 
Der Kaiferlihe Ober⸗Poſtdirector. 3. B.: Bennezet. 
Der Rechnungs» Abjchluß der Hanauer evan⸗ 


gelifchen Pfarr-Witwen- und Waifenkaffe vom Jahr 1885 
veröffentlicht. 
a 


wirb gemäß $. 23 ver Statuten hiermit 
Titel, Pr | 


4 


Einnahme. 
Kaſſebeſtand der vorjäh⸗ 
rigen Rechnung ... 
Ausſtãnde der vorjährigen 
echnum 
-| Einlaufsgelver ... . . 
Gehaltöverbefferungs 
gelber 
Beiträge der Mitgliever 
Heimfall aus Pfarrei⸗ 
Bacanzen ...... 
Zinfen von Stapitalien 
Zinſen von rüdjtänbigen 
Einkaufsgelvern ... . 
-| Ubgetragene Sapitalien 
«| Indgemein 


ee Be Zr 


. 4 


Ausgabe. 
-| Penfionen an Witwen 
und Waifen 
Ausgeliehene Kapitalien 
Verwaltungstoften . . . 
| Rüdftände 


..e.. 





.. ne...“ 


2192196 


Bleibt Baarbeitand . 1676/96 
Bermögens-Bilange. 
Das Bermögen betrug 
nach vorj. Rechnung . 
Dasfelbe beträgt nad 
vorftehender Rechnung 
Mithin Hat ſich dasſelbe | 
vermehrt um ....| 381319 
wodurch bie Witwen-Penfion von 292 Mi. pro 1885 
auf DIE. 298 für 1886 erhöht werben konnte, 
Hanau den 18. Mai 1886, 
Die Direction 
der Hanauer evang. Pfarr- Witwen» und Waifenkaffe. 


120257 5 
124070 72 


nb bie ba ei | ber Bor» 
und Unt dung von 


123 


Biehſeuchen bezw. $. 12 seq. des Preußiſchen Ausführungsgefeges vom 12, März 1881, werben nachftehend 
bie Ergebniffe der Einnahmen und Ausgaben der Fonds für Pferde :c. und Rindvieh im Bezirke des Heififchen 
Gommunal» Berbandes vom Rechnungsjahr 1885 veröffentlicht, 

Caſſel ven 15. Mai 1886. Der Yandes » Director in Helfen. v. unbelehaufen. 


Wirklihe Einnahme bezw. Ausgabe. Rüdftände: a 
für für 
ferbe ꝛc Rinboieh 
Stüd. 4 a | Stid. A aa ala a 


A. Einnahme. | 
J. Beftand ausdervorigen Redhnung | — 7752) 3ll — — — RE 
II. Ausgefchriebene Abgaben . . | 46413 9282 50 284034 14201701 — — — I- 
III. Einnahmen aus dem Kapitalver⸗ | | 
mögen bes Refervefonns . . — 1- j-1- 1- >I>Ph- Pr 
IV. Zinfen-Auflommen des Referve- | | | 











für Pferde ꝛc. für Rindvieh. 





ſonde EN 145 —| — | 11821901 — | — 
V. Sonftige Einnahmen +. = be Joel 1, ll 
Summa ber Ginnahmen . - 118479 91] - | 15384 601 — — — 


B. Ausgabe. 
I. Ueberzahlung aus ber vorigen 











Redbnun . . —F —4 - I — J 1wset — 4 — 
IL Gezahlte, Entſchadigungen A 11) 4018 75 14 1443167] — — — 
III, Grbebegebühren . . 185 16) — 283 75] — — — — 
IV. Angelegte — bes Reſer 
vefonds . . 2 Bar — 7707101 — I — _ — 
V. Berwaltungstoften ... 1—-31008 51 2017 03 — — 
VI. Sonſtige Ausgabe. = | = — —_— — — — 
Summa ber Ausgaben . — 11291951] — 4845 271 — — — 
Die Einnahmen betragen . - 118479 91 15384 601 — — 
Bleibt Beitand . — 5560 40 — 10539 33] — - I 
Baecanzen. 750 Mt. neben freier Wohnung und 90 MI. Feuterunge- 
379. Bewerber um die am 1. Juli d. I. zur Er- Entſchädigung verbunden. Bewerber um biefelbe haben 


levigung lommende, mit einem competenzmäßigen Gin» erg ren Mumbai erh * 
lommen von 780 Mark nebſt freier Wohnung und und Sittematteften binnen 3 Wochen an ven 

90 Mark für freie Feuerung verbundene Scuiftelle zeichneten over an ben wi ichen Botalfchulinfpecter, 
zu Schachten wollen ihre mit den vorgejchriebenen Seren Pfarrer sul m a einzufenden. 
Zeugniſſen verfehenen Meldungsgeſuche binnen 4 —* Eſchwege am 15. 


an den Schulvorftand von Schachten zu Händen des Der Königliche Fund ung zu Reichenfachfen. 
Yanbraths zu Hofgeismar einreichen. Der rn ech commiff. Landrath: Grimm. 
Hofgeismar am 13. Mai 1886. 382. Dur die Verjegung des Lehrers Krönung 
Der Königlihe Schulvorftand von Schachten. von fFlorenberg, Gemeinde Engelhelme, Kreifes — 
Dr. Wentzel. in den Ruheſtaud wird die dortige Schulſtelle, mit 
380. Bewerber um bie mit dem 1. Juni d. 9. zur welcher ein Cinlommen von 840 art mebft 90 Dart 
lemmende 3te Lehrerſtelle der bi für Feuerungszulage und freie Wohnung verbunden ift, 
Stab e, mit welcher ein Gehalt von jährlich 900 mit dem 1. Juni cr. vacant. 


nebft Wohnung und einer Geldentſchaͤdigung * Bewerber um dieſelbe werden aufgefordert, ihre 
90 Mt. für Feuerung verbunden iſt, werben aufge - bezüglichen Meldungégeſuche nebſt ven erf 
fordert, ihre mit den nothigen Zeugniſſen verſehenen Prüfungs» und Giitempeugn iffen binnen 3 Wochen bei 
Meldungsgefuche binnen 14 Tagen bei dem Oberfhul- dem Lolaljchulinfpector, Herrn Hülfsgeiftlihen Malt» 
— Herrn Pfarrer ee En hierjelbft einzureichen. mus zu Florenberg, ober bem unterzeichneten Land ⸗ 
— den 12. Mai 1 rathe einzureichen. 
Der Königliche * chulvorſtand. Fulda den 15. Mai 1886. 

381. Zu Reichenſachſen iſt eine Ate ———— Der Königliche Schulvorſtand. v. Trott, Landrath. 
eg worben, welche mit dem 1. Yuli d. 9. befest 8383. Bewerber um vie burch Berf ihres feit- 

werben foll. Diefelbe ift mit eimem Gehalte von herigen Inhaber vacant geworbene ftelle zu 


Somplar, mit welcher neben freier Wohnung und 
90 Mark für Feuerung ein Einfommen von 780 Mart 
verbunden ift, wollen ihre mit ben vorgefchriebenen 
Zeuguiffen verjehenen Gefuche binnen 3 Wochen bei 
dem umterzeichneten Landrath einreichen. 

Frankenberg im Mai 1886, 

Der Königl. Landrath. 3. B.: Goerz, Kreisfecret, 
384. Bon ber Unterzeichneten wird ein gut bezeugter 
eine Kaflengehülfe zum Eintritt am Iften, fpäteftens 
15. Juni d. 3. gefucht. 

— den 10. Mai 1886. 
dnigliche Steuer- unb Forftlaffe. 


Berional = CEhronit. 
Der auferorbentliche Profefjor Dr. Birt zu Mar: 
burg ift zum orbentlichen Profeffor in ver philofophifchen 
Bacultät der dafigen Univerfität ernammt werben, 


Dem Königlichen Kreisphyſiklus, Sanitätsrath Dr. 
Eiſenach zu Rotenburg al. ift der Rothe Moler- 
Orden dritter Glaffe mit der Schleife Allergnäpigit 
verliehen worden. 

Urbertragen: dem practiichen Arzt Dr. F. Keßler 
zu Homberg die commifjarifche Verwaltung ver Kreis: 
mwunbarztitelle des Kreiſes Homberg. 

Beftelt: der Thierarzt Schligberger zu Greben- 
jtein zum Kreisthierarzt des Streijes Hofgeismar. 


Der Oberförfter Diels zu Gaffel bei Gelnhaufen 
ift vom 1. Auguft 1886 ab auf die Oberförfterftelle 
Hersfeld-Medbach verjegt worden. 


Ernannt zu Forftamtsanwälten: ver Königliche 
Oberförfter Pauli in Vederhagen bei vem Amtsgericht 
in Bederhagen, und 

für pie Oberförfterei Flörsbach der Königliche Ober» 
förfter Wickel vafelbft bei dem Amtsgericht in Bieber. 


Geftorben: ver Amtsgerichtsrath Wei in Meerholz. 
— der Referendar Caeſar zum Gerichté⸗ 
aſſeſſor. 


Ernannt: die Rechtscandidaten Eberhard und 
Günther zu Referendaren. 

Berfegt: der Gerichtsaffefjor von Mühlenfels 
in den Bezirk des Oberlanvesgerichts zu Stettin, 

ber Referendar Michel in den Bezirk des Ober- 
landesgerichts zu Frankfurt Mt. 

Penftonirt: der Gerichtsjchreiber, Secretair Bode 
in Langenſelbold. 

Dem Notar Shmidmann in Frankenberg ift bie 
nachgefuchte Dienftentlaffung als Notar ertheilt. 


Beftellt: der past. extr. Arnold Krapf zum Ber- 
wefer ver Pfarrftelle zu Renda, Claſſe Eſchwege, und 





Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. di. 


i ei 
(Sufertionsgebühren file ben Raum A en DE 10 Bee 


ber past. extr, Louis Davin aus Gaffel zum- 
Gehülfen des Pfarrers Schenk in Merzhaufen, Claſſe 
Ziegenhain, 


Beauftragt:- der Hülfspfarrer, past, extr. Arm«- 
bröfter zu Kirchditmoid mit Verſehung ber pfarramt- 
lihen Gejchäfte in den Gemeinden Wehlheiven und 
Rothenditmold, mit Anweiſung feines Wohnfiges in 
Wehlheiden. 


Berliehen: dem bisherigen Pfarrverweſer zu Renda, 
ast. extr. Johann Wilhelm Heinrich Heimerich die 
—e zu Waßmuthshauſen, Claſſe Homberg, und 
dem Lehrer Jacob Lieſe an der Mäpchenfchule zu 
Eſchwege ver Gantortitel. 


Dem Lehrer und Kirchenbiener Hartung zu Abte- 
robe iſt der Cantortitel verliehen worben. 


Ernaunt: ver Poſtpraltilant Hederoth in Fulda 
zum Boftfecretair. 

Beriegt: der Ober Poftfecretair Schmidtborn 
von Mülhaufen (Elſaß) nach Hanau, der Boftfecretair 
Rig von Frankfurt (Main) nah Caſſel und ver Poft- 
verwalter Ritter von Hoheneiche nach Wilhelmshöhe. 


Der Kaufmann Elias Bachrach zu Neuftabt ift aus 
dem Amte eines Mitglieds des Israelitifhen Borfteher- 
amts zu Marburg ai fein Nachſuchen entlaffen worben. 


An Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgefchie 
denen Gutsvorſtehers, Hospitals-Infpectors Scheffer 
zu Merrhaufen ift ver jegige Stellvertreter des Guts- 
vorſtehers, Hospitals» Injpector Rohde dafelbft zum 
Stanbesbeamten für ven bafigen Standesamtsbezirt 
ernannt worden. 


Zu Standesbeamten find ernannt worben: ber 
Bürgermeifter Brübah zu Sleinalmerove für den 
daſigen Standesamtsbezirf, ver Bürgermeifter Johannes 
Pfeiffer 2r zu Galvern für den Standesamtsbezirt 
Sterzhaufen (Galvern), der Bürgermeifter Jonas 
Weißenborn zu Oberkaufungen für ven bafigen 
Standesamtsbezirt. An Stelle des feitherigen: com⸗ 
miffarifhen Bürgermeifters Weil zu Fechenheim hat 
ber jegige commijjarifche Bürgermeijter, Premierlientes . 
nant a. D. Brandt daſelbſt die Gefchäfte des daſigen 
Standesbeamten übernommen; ꝛc. Weil verfieht bie 
Geſchäfte des Stanvesbeamten » Stellvertreters. 

Außerdem find zu Stanvesbeamten » Stellvertretern 
ernannt worden: Vicebürgermeijter Johannes Moog 
zu Galvern für den Stanvesamtsbezirt Sterzhaufen 
(Galvern), Bürgermeifter Müller zu Elnhauſen, Vice⸗ 
bürgermeifter Heinrih Schweiger zu Reichenbach und 
DOrtsverwalter, Gutspachter Blume zu Wehrda (Kreifes 
Hünfeld) für die gleichnamigen Standesamtsbezirke. 





Wh a a 


Rebigirt bei Abniglicher Regierung, 
GaffelL — Sedrudt im der Hofs und WaifenhanssBudpruderei. 


Amtsblatt “ 


der Königlihen Regierung zu Gaffel. 





NM 26. 


Berorbuungen und der 
ſtaiſerl. und Rünigl. 
355. Die B im Artifel III unter Nr. 2 


und 3 des Gebührentarifs vom 31. Mär; 1877, zur 
Bezahlung der nah den Vorſchriften in den 88. 35 
bis 42 der Geſchaͤftsanweiſung u für die Katafter- 
tontroleure auszufertigenden Katajterauszüge, Abfchriften 
und Handzeichnungen, wird dahin abgeändert, bafı für 
die Anfertigung von Hanbzeichnumgen ganzer Gemar⸗ 
fungen und Kartenblätter over größerer Theile derſelben 
— neben den nad den Sägen unter Ar. 1 zu c, zu 
berechnenden Koften der Kopirleimwand — ftatt der 
Gebühren unter Nr. 1 zu a und b böchftens ein Dritt- 
theil der Gebühren im Artikel 2 des Gebührentarifs I 
vom 10. März d. I. in Anſatz zu bringen ift, 
Berlin den 3. Mai 1886. 

Der Finanz» Minifter. Im Auftr.: Burgbart. 
Berordunngen und Belanutmachungen der 
Rönigiihen Provinzials Behörden, 

386. Unter Bezugnahme auf meine Belanntmachung 
vom 10. Mai d. 36. (Amtsblatt S. 112) bringe ich 
biermit zur Öffentlichen Kenntniß, daß ber unter Ifbe. 
Nr. 18 dafelbit aufgeführte Oberförfter Widel zu 
Flörsbah fein Mandat als Kommunallandtagsabge- 
orbneter miebergelegt bat und daß an deſſen Stelle 
Seine Durchlaucht der Erbpring Friedrih Wilhelm 
u Yſenburg-Wächtersbach in Wächterebah als 
bgeordneter zum Kommunallandtage des Regierungs- 
bezirts Caſſel gewählt werben ift. 
Gaffel den 27. Mai 1886, 

Der Ober-Präfident. Graf zu Eulenburg. 
387. Mit Bezug auf $. 2 der Verordnung vom 
30. Juni 1834 — Gefeß-Sammlung Seite 96 — wird 
bierburch befannt gemacht, daß in der Kreistagsfigung 
dom Iften d. Mis. an Stelle des aus dem Sreife 
Witzenhauſen verzogenen Gutsbefigers Georg Mühl« 
baufe zu Teichbof bei Yichtenau, der Gutspächter Mil: 
Helm Drube dafelbft zum Mitglied ver reisvermit- 
telungebehörde des Kreiſes Wigenhaufen gewählt worden 
ift, und daß wir diefe Wahl beftätigt haben. 

Gaffel den 24. Mai 1886. 
Königlihe Seneral-Gommiffion. 


388. Der Pa Ober-Präfident hat dem Voritande 
bes lanbwirtbichaftlichen Kreisvereins in Kirchhain die 
Genehmigung ertbeilt, bei Gelegenbeit ver im Monat 
Juli d. Je. dafelbft ftattfindenven Wanderverfammlung 


Ausgegeben Mittwoch den 2. Juni. 


1886. 


des landwirthſchaftlichen Gentralvereins eine Verloofung 
bon muftermäßigem Vieh und Lanbwirtbfchaftlichen 
Mafhinen und Geräthfchaften abzuhalten. 

Die Zulaffung viefer Verloofung ift unter ber 
Bebingung erfolgt, daß nicht mehr als 15000 Loofe 
& 1 Marl ausgegeben werben und daß deren Vertrieb 
auf ben Umfang des Negierungsbezirts Gaffel befchränft 
bleibt. Gaifel den 25, Mai 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
389, Der Herr Obere Präfibent hat zu ber von dem 
Berftande des Vereins für Vogellunde und »Zucht zu 
Wigenhaufen bei der Geflügel- Ausftellung am 10tem, 
11. und 12. Juli d. I. beabfichtigten Berloofung von 
Nup- und Zier-Geflügel ıc., welches den Ausftellungs- 
Objecten entuonmmen twirb, im Geſammtwerthe von 
400 Mark, die Genehmigung ertheilt. 

Der Vertrieb ver Looſe, deren nicht mehr als 
1200 Stüd a 50 Pf. ausgegeben werden, bleibt auf 
ben Umfang der Kreiſe Wipenbaufen und Eſchwege 
ſowie des Stadtkreiſes Caſſel beſchränkt. 

Caſſel den 19. Mai 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
390. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß, 
daß ber Königliche Regierungsrath Kochendörffer 
dahier zum Patron des Gallmanm’fchen Familien— 
Beneficiums beſtellt worden iſt. 

Gaffel ven 21. Mai 1886, 

Königlibe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulfachen. 


Fern und Belauntmadun anderer 
Raiierliher und Königlicher 


391. Vom 1. Juni ab werben die nachbezeichnetem 
Poften, wie folgt, abgefertigt werben: 
1) die Perfonenpoft zwiſchen Schmallalden und 
Friedrichroda: 
aus Schmalkalden 6.10 Borm., 
aus Friedrichroda 8.10 Nachm.; 
2) die Perfonenpoft zwiſchen Brotterode und Schmal« 
falden: 
aus Brotterede 6. VBorm., 
aus Schmalfalven 3.15 Nachm. 
Grfurt den 25. Mai 1886, 
Der Kaiferlihe Ober-Poftpirector. 
392. Bei der Poftagentur in Nieberbeisheim wirb 
am 26ften eine Telegraphenanitalt mit Fernſprech- 
betrieb eröffnet. 
Caſſel den 25. Mai 1386, 
Der Saiferlide Ober » Poſtdirector. 
In Bertt: d. Rumohr. 































































































208. Unfer bereits veräffentlichter pre vom (Abtheilung €.) 
—— — rn a Zu | 282 | Bus| 575 
ung A. ilung D. ®. | 
2m) aus —A 1.14 8 
1-4 =5 123105 Bilesheim . an, 1 | 87 
Sapnor: . . anı 2.00| 11.4 Se | 7, ab Emmerle ..... ab 1.28 ẽ 
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Nordſtemmen * 2 = 
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Banteln ... ab1242 | Kefum-G \337\ POUR Me Er 
Brüggen .. ab 12.358 — —— ch 3m 8 ss «| — 858 #8, 
Alfeld... ab12242 | RBeba alas FI 32233333 
Greven... ab1212 ” |Güterstoh . ..ab2E5 BER IT SS ı ı ı I Je 
Kreienfen — Brackwede .. . ab 277 ng 8 sie En ı< 
Be Bielefeld... . ab 277 za + —— er 2 
Satzperhetnen db 11 = Dꝛaie Schildeſch. ab — Er SH ERERELEEE 
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Bovenden . . ab 11.00 Zug!2b 2 el | s 1393288 % 
z ab 10.50 IK " 2 =; — — - SL, 
Göttingen. any 14 = = |- F3 | 2 $ 3 oe 
Dransfeld ... ab 1020 | —3 15 =; a 5 a ° 
Oberſcheden ab 10.02 Ki — ans 5 IS & 7 s 22x 
ab! 9.44 |Hörftel..... ab 78 m % 3 = = 53375 
Münden . {@ 541 Fbenbüren ..ab 7# = = El » 5 355& 
Speele ... ab 98 —— ab I: * Sl 8 518883535 
Kragenhof . „ab; 921, —5 u... HE = zZ « ‚@ 'alstzl2l$ | 
Shringshaufen abl gs! |E0NE .» 0 >. ab) — | 2 3 2 selsee25$57% 
Gailel . * ab 9.00 | Osnabrüd u... ab! 7 8 a = ge | =| — — — 
—— —— 
V— 
(Abtheilung IK.) En = + = RAISSESR SI: 
Zug | 2522 | Zug |313a en ——— 
252 | sel -|2 2 | | e 
- 1-4 | | 1-4 Ss En au * a * ' | | = 
I — — u — —— 
11.27 jab Hannover . . an 3,43. Ös '8 ur | We e 
SS TRoB lab — ——— m IS | 
o,, 1215 jab Sehnde . ....... ab] 3,01 ERS 8SH 
eE\E 1207 a6 Mgermiffen .. .. ab 250 | ® ERIIEKREFE 
3: ® 12.35 ab Harfum ......0 2215 
FAN 12.44 = it ab 2.32 5 2 Bon oben nah unten ju leſen. 
= 1% 12,54 lab Hilbesheim. ... . = Is] es NB. Bei Zug 1, Strede Hamım » Binden (Abih. D) heißt 
5 z — ab Gmmerfe BIETE ab 1.235 8 Abfahrt von Bielefeld 3.59 (mit 4 00). 


kon 
— 1.08 an Norbftemmen ab 1.13 Hannover den 24. Mai 1886. 
2.00 an Hannover „.... . ab12.15 Königliche Ciſenbahn⸗Direction. 





394 abſ 

Zwede demn er 

fußes * der alien an — 
Schuldverſchreibuugen gewährten 4'/, progentigen 

leben wirb hiermit 58* Beſchlufſſes des — 2* 

Verwaltungs ⸗· Ausſchuſſes vom 17. d. M., welchem ber 

Königliche Herr Oberpräfivent am 24, d. M. die Zu. 

ftimmung, foweit ſolche gefeglich erforderlich, ertheilt 

bat, den Inhabern ber —— Seitens der 

Inhaber unlündbaren (gelben 


Bandesfreditkailen : Obligationen der Serien 
II. IV, : und 


der Umtauſch diefer Obligationen, ſoweit folche nicht 
bereits gekündigt find, gegen Drei und einhalbprozentige 
Seitens der Inhaber unfünpbare Schulpverfchreibungen 
der Serie XIV. angeboten. 

Der Umtauſch ber über je 150 Mark lautenben 
Obligationen (Lit. E.) fann, va Schuldverſchreibungen 
ber Serie XIV. unter 300 Mart nicht ausgegeben 
werben, nur für mehrere gleichzeitig im gerader Zahl 
eingelieferte Stüde ftattfinden. 

Die Erklärung über die Annahme des vorfiehenden 
Anerbietens ift in der Zeit vom 1. bis zum 22, Juni 
d. 9. in formularımäßiger Doppelter Anslertigung fammt 
ben darin verzeichneten umzutaufchenden 4prozentigen 
Obligationen und ben zugehörigen Zinsabfchnitten bei 
der Yanbesfrepitfaffe und zwar in dem dazu beftimmten 
Büreau im Yanbeskrebitlaffen» Gebäude gleicher Erbe 
Zimmer Wr. 5 Vormittags zwifchen 9 und 12 Uhr ein» 
zureichen. Dajelbit find auch t bie dagegen einzutaufchenben 
Schuldverſchreibungen der Serie XIV. in Empfang zu 
nehmen. Diefe find mit Coupons über die vom 
1. September 1886 ab laufenden Zinſen verfeben. 
Die am 1. September 1886 fälligen Coupons ber 
umzutauſchenden Obligationen werben fofort bei Aus» 
reihung der neuen Schulbverfchreibungen ausbezahlt. 

Formulare zu der Annahme» Grllärung werben 
bei der Landeskreditlaſſe, ſowie bei ven Königlichen 
Steuerlaſſen des Regierungsbezirts Caſſel unentgeltlich 
verabfolgt. 

Den Ueberbringern der Annahme» GErflärung ꝛc. 
wird, infoweit das Umtaufchgefehäft etwa nicht alsbalb 
völlig —x7 ſteht, das eine rg ber Er⸗ 


ie Dean en verjeben, ſ —— are: te Die — 


mn einzutaufchenben Schulpverfchreibungen mebft 

und Talon und bie Auszahlung der Zinfen- 

eſchieht —— —— —* er die 
un 

— vo ve * —— 


nee 
ſchriftlichen — in diefer Angelegenheit 
4 die Landeskreditkaſſe nicht einlaſſen. ang 
wird en freigeftellt, rg 6 
bei Ginreihung und Rüdemp 
Werthpapiere und Gelber bie Ber g ber 


lichen Steuerlaffen des Regierungabezirts: Caſſel in 

in. nehmen, 

Auch wirb für bie Provinz nober und das 

Herzogthum Braunſchweig das Bankhaus Ephraim 
eher und zu Haunober, daſelbſt den Um- 

tauſch koſtenfrei beſorgen. 

Diejenigen Inhaber von Schuldverſchreibungen der 
vorbezeichneten Serien III. IV. VII. VOL IX, 
welche die Annahme» Frflärung mit ben betreffenden 
Sculdverfchreibungen nicht bis zum 22, Juni d. 9. 
abgeben, haben alsbaldige Kündigung der Schuld» 

eu. 


verichreibungen zu 
Caſſel, am 27. Mai 1886, 
Die Direction der Yandesfrebitlaffe, 


3. U: Lotz. 
395. Auf Antrag der Berwaltimgsfommilfion ver 
ftäptifchen Sparfaffe ift am 22, Mat d. 9. befchloffen 
worben: 
1) ver Zinsfuß für Darlehen auf Wechfel gegen 
si gaft en von 54 auf 5 °/, vom 1. Juli 

d. 

2) der Er für mt Einlagen auf 34 °/, 
vom 1. t d. 3. an berabgejegt. 

Diefer he Stabtratt mit Zufimmung bes Bürger» 
uffes gefaßte Beſchluß wird mit dem Hinzufügen 
entliht, daß auf Verlangen Rüdzahlungen von 

Einlagen von jegt an bis zu dem gelegten Tage unbes 
anftanbet jofort erfolgen. 
enburg am 27. Mai 1886, 

Der Bürgermeifter Wegell. 
396. Durch Beſchluß des Stadtraths und Bürger 
ausjchuffes vom 29. März c. ift ber Zinsfuß für * 
lagen in bie ſtädtiſche Sparkaffe we vom 1. Juli c. 
ab von 4 auf 34 er berabgejegt worben. 

Indem dies hiermit zur öffentlichen Keuntniß ge 

bracht wird, werben unter Bezugnahme auf $. 21 ver 
Statuten alle Einlagen, für welche der bisherige Zins- 
—35 ferner beanſprucht wird, auf den 1. Juli c. zur 
lung ge nn efünbigt. 
oßalmerode 48 Mai 1886, 
Die Verwaltu &:Gommiffion ber ftäbtifchen Spartaffe: 
Rüppel. Hedemann. Gundlach. 


Bacauzen. 

897. Die Schulſtelle zu Elnrode, mit welcher ein 
Einkommen von 780 Mark neben freier Woh— und 
Mark für Feuerung verbunden ift, wirb mit bem 
1. Juni er. vacant, 

Bewerber um bie Stelle wollen ihre Melpum 
gefuche mit den nöthigen iffen binnen 3 W 
an ben Königlichen Lolalſchulinſpector, Herrn Pfarrer 
Quel zu Jeoberg einreichen. 

Friglar den 28. Mai 1886, 

Der Königlihde Schulvorftand. 
von ar Yandrath. 


Ueb * A N 
Bonn 355 en ang Affe — 


128 


Ernamnt: ver Rechtölanbivat Yuth zum —— 
der Gerichtönollzieheramtsanwärter, 
wärter nu zum Gerichtsvollzieher bei = ie, 
sn in Großenlüber. 
Geftorben: ver —— Gerichtefchreibergehätfe, 
Affiftent Luther in Borken 


Berfebt: die Stations-Auffeher Otto von Lang⸗ 
ſchebe nach Liebenau und 
Kunze von Liebenau nach Wickede. 


Ernaunt: der Bürgermeifter F. W. Kramer zu 
u zum Staubesbeamten für ben bafigen 
Bezirk 


Berliehen: vem bisherigen Pfarrer zu Germerobe 


Kudotph Wiegand bie Parrfcle zu Ricbereffungen, 


113 
— ——— farrer in Demefeld Samuel Friebrich 


auf Conrad die Pfarrftelle zu Berneburg, Claſſe 


— ber past, extr. Heinrich Schulz aus 
Caſſel zum Verweſer der Pfarrftelle zu Schernmern, 
Claſſe Walbkappel, und 

ber bisherige Pfarrgehülfe in Hoof, past. extr, 
Garl Siebert zum Verweſer der Pfarrftelle zu Germe- 
rode mit dem Bicariat Wipperobe, 


7 ——— * —— Berth . {d und 
ilber 8 
haͤltniß auf — * Gais — 





Nach Schluß des Blattes eingegangen. 


308. Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar 
und Zeugen ftattgefundenen 82ften eng bes 
vormals SKurheffiichen, bei dem Banfhaufe 
y. Rothfhild & Söhne zu Frankfurt a. M. J 
genommenen Staats⸗Votterie ⸗ Anlehns vom Jahre 1845 
find folgende 120 Serien-Nummern gezogen worden: 
125. 186. 276. 322. 392. 407. 425. 488. 490. 
495. 523. 592. 601. 933. 1078, 1106, 1114. 1145, 
1232. 1276. 1396. 1403. 1462, 1477, 1490. 1514. 
1552. 1595. 1662. 1704. 1725. 1771. 1799. 1812, 
1892. 1916. 1918. 1930. 2002. 2086. 2096. 2101. 
2175. 2209, 2230. 2316. 2477. 2491. 2598. 2677, 


2693. 2754. . 2889. 2902. 


. 4275. 4394. 
;, . 4616. 4638, 4755. 
. 4924. 4927. 5263, 5360. 
. 5588. 5608. 5743, 
* . 6225. 6267. 
n gr . 6684. 6725. 
ir bringen ſolches hierdurch zur öffentlichen 
ſenntniß. Caſſel den 1. Juni 1886. : a. 
Königlihes Regierungs-Präfipium. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 43, 
(Iufertionsgebüheen für ben Raum Bee ae 
Rebigirt bei Röniglider Regierung, 
GaflelL — Sebrudt in ber Hof> und Waifenbauss Buhdhranderei 


nn 2 8 


Amtsblatt 


der Königlidhen Hegierung zu Gaffel 


— 


Audgegeben Rümon den 9. Sn 





Grund des Neihägeieges 

om 21. beisser 1878. 
399. - Die Königliche Kreishauptmanfchuit hat anf 
Grund von-$. 11 und 8. 12 des NReihsgefege® vom 


21. October 1878 das mit den Worten: 
„Rürnberg, im März 1886. 
Die vereinigten Schuhmacher Deutſch— 
lands entbieten allen Eollegen, die dieſes 
Dlatt empfangen, den beften Gruß!“ 
beginnende, im Berlag von W. Bod in Gotha und 
Drud von W. Vockroth vafelbft erfchienene Flug— 
blatt verboten. 
Zwidan am 29. Mai 1886. 
Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft. 
Leonhardi. 

400. Die hierſelbſt im Selbſtverlage des Verſaſſers 

erfchienene und bei Martin Luther geprudte Schrift: 

„Das fterbende Handwert oder das Yieb vom 

armen Mann. Parodie zu Schiller'8 Glocke. Senfations- 

er von Friedrich Friedel», wirb hierdurch auf 
nd der 88. 11 und 12 des Geſetzes gegen bie 
gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 verboten, 
Erfurt ven 1. Imn 1886. 

Der Regierung&-Präfident: von Brauchitſch. 
Berorduungen und der 
ſteiſerl. und KRönigl. Gentralbebörben. 
401. Kür die Prüfung als Vorfteher an Taubitummen- 
Anftalten ift Termin auf Donnerstag ben 19ten 
Auguft d. 3. und folgenve Tage anberaumt werden. 

Die rafung findet zu Berlin ftatt. 

Die Melpungen zu verfelben find bis zum ljten 

Juli d. 36. bei demjenigen Königlichen Previnzial- 

Schultollegium, in deſſen Aufſichtelreiſe der Bewerber 

angeftellt oder beichäftigt iſt, bei Einreihung ver in 

8.5 ber Prüfungsordnung vem 11. Juni 1881 be 

zeichneten Schriftftüde anzubringen; Bewerber, welche 

nicht an einer Taubftummenanjtalt in Preußen thätig 
find, lönnen ihre Meldung unter Führung des Nach— 
weifes, daß folche mit Zuftimmung ihrer Vorgejegten 
erfolge, bis zu dem angegebenen Termine unmittelbar 

an mich richten. Berlin den 1. Juni 1886. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebizinal- 
Angelegenheiten. Im Auftr.: de la Croix. 
Berordunngen und Belauntmadhungen der 

Königlichen Provinzials Behörden. 

402. Dit Bezug auf 8. 2 ber Verordnung vom 

30. Juni 1834 (Geſetz⸗ Sammlung Seite 96) wird 

hierdurch befannt gemacht, daß in der Kreistagsfigung 


genen 
iſes Rinteln: 


am 3. Mai d. 3. zu Mitgliedern be 
der Kreisvermittelungsbehörbe des 
I. Mitglieder: 
1) Gutspäcter Jacobi zu Stau, 
- Bürgermeifter Dobme zu Kleinenwieden, 
3) Delonom Grupe zu Wierfen, 
4) Oelonem Reinede sen. zu Kranfenhagen, 
5) Oberamtmann Brandt zu Robenberg, 
6) Delonom Heufer zu Bernfen; 
I. Stellvertreter: 
1) Delonom Oltrogge in Bedeporf, 

2) Delenom Reimerbes in Fiſchbech, 

ewählt worben find und daß wir diefe Wahl beftätigt 
ao Gaffel den 29. Mai 1886. 

Königlihe General-Gommiffion. 
403. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen 
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Heſſen— 
Naffau für pas Halbjahr vom 1. April bie 3Oſten 
September 1886 find folgende Apoints gezogen werben: 
1) Litt. A. a 3000 Mt.: Nr. 66. 545. 676. 714. 
2) Litt. B. a 1500 Mt.: Nr. 18. 115. 262. 
3) Litt. €. & 300 ME.: Nr. 108. 285. 462. 674. 
752. 771. 781. 1032. 1100. 1131. 1929. 
1954. 2104. 2306. 2827. 
4) Litt. D. a 75 Ml.: Nr. 78. 208. 322. 484. 
580. 625. 1069, 1385, 2085. 2177, 

Die ausgelooſten Rentenbriefe, deren Berzinfung vom 
1. October 1886 ab aufhört, werben den Inhabern ber» 
jelben mit ver Aufforverımg gekündigt, den Kapital» 
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe 
um coursfähigen Zuftandbe mit ben dazu gehörigen nicht 
mebr zahlbaren SZinscoupons Serie II Nr. 4 bie 16 
nebit Talons vom 1. Tctober 1856 ab bei der Renten- 
banffaffe bierfelbft in ven Bormittagsftumden von 9 bis 
12 Uhr in Empfang zu nehmen. 

Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten 
Rentenbriefe ift es geftattet, diefelben mit ver Poſt, 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenvem 
— 

ae Marlk, buchftäblib ....... Mark 
Baluta Mb... zum 1....... 18. 

digten Heſſen⸗ ‚Naffanifchen Rentenbrief . 
ME Dies habe ich aus der Königlichen Rentenbant- 
Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung. 

(Ort, Datum und lnterfchrift.)- 
—— Quittung über den Empfang ver Valuta, 
—— ſtaſſe einzuſenden und die Ueberſendung 
(obetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
art Koften des Empfängers, zu beantragen. 





130 


Schließlih machen wir darauf aufmerkjam, daß bie 
Nummern aller gefünbigten rejp. noch rückſtändigen 
Rentenbriefe durch die Seitens ber Redaction des 


Deutfchen Reichs» und Königlich Preußifchen Staats- 

ei ausg 
br a A Monat Mit, als auch im Monat 
November jeven Yahres veröffentlicht werden und daß 
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gebachten 


ene Allgemeine Berioojumger Ta, 


Revaction zum Preife.von 25 Pfennigen bezogen werben. 


kann. Münfter ven 18, Mai 1886. 
Königlihe Direction der Rentenbanf 
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie 


Provinz Heſſen⸗ Naſſau. 
und 5 erster RR ber 


en 

404. Unter Bezugnahme auf unſere in Ausführung 
der Hinterleguugs⸗ Ordnung vom 14. März 1879 er- 
Laffene, in Nr. 72 Seite 448 fig. unjeres Amtsblattes 
veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. Auguft 1879 
wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß zufolge Verfügung des Herrn Finanzminifters vom 
13. Mai d. 38. die Königlichen Regierungs⸗Hauptlaſſen 
ji fortan auf Antrag ver Vornahme der unter 3b 
unjerer obengebachten Belanntmachung bezeichneten Ge— 
ſchäfte (Einziehung der Valuta für ausgeloofte oder 
gekündigte Wertpapiere, Umtauſch von ſolchen Werth» 
papieren, fowie Beihaffung neuer und Einlöfung fülliger 
Zins» oder Dividendenſcheine) in Anſehung aller der- 
jenigen Werthpapiere bezw. Zind« und Divivendenfcheine 
zu unterziehen haben, über welche Beröffentlichungen 
in den „Allgemeinen Berloofungstabellen» des Reichs- 
und Staatsanzeigerd erfolgen. . 

Den gedachten Kaffen it zugleich nachgelaſſen, fo- 
weit die bezeichneten Gefchäfte nicht am Orte bewirft 
werben können, fich der Vermittelung der Königlichen 
Seehandlungs⸗Societät umb bei geringfügigen Beträgen 
eined Bankhauſes zu bebienen, und jollen vie ent⸗ 
ſtehenden Koſten an Proviſion und Porto, ſofern die 
Kaſſe nicht die Einforderung eines Vorſchuſſes für an⸗ 
gezeigt hält, von ven Betheiligten eingezogen bezw. aus 
den eingelöjten Baarbeträgen entnommen werben. 

Nah Beitimmung des Herrn Finanz - Miniſters 
follen die vorftehenden Anordnungen bis auf Weiteres 
auch auf die in Lehnss, Fideilommig- und Stiftungs- 
fachen hinterlegten Maſſen, jedoch nur infoweit Uns 
wendung finden, als es fich um bie Einziehung ber 
Balıta für ausgeloofte und gefündigte Werthpapiere, 
den Umtaufch folcher Werthpapiere und um bie De» 
ihaffung neuer Zins» und Dividendenſcheine hanvelt 
und als ferner Guratoren, welche mit biefen Geſchäften 
betraut werben könnten, nicht vorhanden find, 

Caſſel am 24. Mai 1886. 

Königliche Regierung. Magdeburg. 


% 


ingen bierburch zur öffentlichen Keuntuiß, 

alt Julius Shminde zu Hersfelb 
zu 8.Schminde’fchen Familienftipenbiums 
beitellt worven ift, und daß mit Ausübung der Batro- 
matsrechte bis zu ſeiner im nächften Jahrte zu . 
tenden Grofjährigfeit die verwitwete Frau Kaufmann 
Schminde, Johanna Glife Franzisfa, geb. Kothe, 
zu Sontra und der Pfarrer Schaub zu Herdfelo be⸗ 
traut ſind. Gaffel am 27. Mai 1886, 

Königlide Regierung, 
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen. 
und 


icher und Rönigliher Be en 
406. An Stelle des in Folge ver Kreisordnung vom 
7. Yuni 1885 ausgefchievenen Lehrers Förter zu 
Ginnheim tjt der Lehrer Stoppel zu Gichen zum 
Vertreter der SKafjenmitgliever der Glementarlehrer- 
Witwen- und Waifenfafje gewählt worben, ſodaß nun 
mehr die Lehrer 
Friedrich Wilhelm Heckmann in Fechenheim, 
Andreas Heing in Rüdingen und 
Balentin Stoppel in Eichen 
zu bem zeitigen Kreisvorſtand der genannten Kaſſe ge- 
hören. Gemäß $. 40 ver Statuten ber genannten 
Kaſſe wird dies hiermit befannt gemacht. 
Hanau am 4, Juni 1886. 
Der Königlihe Landrat von Bismard. 
Bacan 3 em. 
407. Die katholifhe Schulitelle zu Nüders, mit 
welcher neben freier Wohnung und Feuerung ein jähr- 
liches Ginfommen von 780 Mark verbunden it, ift 
durch Ableben des jeitherigen Stelleninhabers erlevigt 
und foll bis zum 1. September db. 38. anderweit bes 
fegt werden, Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre 
mit den erforberlichen Zeugniffen verjehenen Meldungs⸗ 
geſuche Binnen 4 Wochen an ben Königlichen Yokalfchul- 
infpector, Herrn Hülfspfarrer Weber zu Marbach, 
oder an das Königliche Yanbrathsamt zu Hünfelo ein- 
reichen. Hünfeld ven 28. Mai 1886, 
Der BVorfigende 
bes Königlichen Schulvorjtandes von Rückers. 
Der Yandrath. 9. B.: Heydenreich, Kreisfecretair. 
408. Die Lehrerjtelle zu Bründerjen, mit welcher 
ein Dienfteinlommen von jährlid 810 Mark nebft 
freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden 
ift, joll wegen Erledigung durch den Tod des bisherigen 
Stelleninhabers alsbald wieder beſetzt werben. 
Dewerber wollen ihre Meldungsgeſuche au den Lokal⸗ 
ſchulinſpector, Herrn Metropolitanatsverwefer Ruppel 
dahier, oder an den Unterzeichneten einreichen, 
Wolfhagen am 2. Juni 1886, 
Der Königlihe Schulvorſtand. 
v. Buttlar, Landrath. 


Hierzu als Bellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 45, 


(Iufertiousgebügren fir ben Raum einer en: 


Reidepfennig. — Belagehütten für } unb } Bogen 5 


Dru 20 
er 1 a 10 Reihe 


Rebigirt bei Rönigliher Regierung, 
GaffeL. — Gedrudt in ber Hofs und Waifenhgauss Buhhrnderei 


Amtsblatt 


der Königlichen Hegierung zu Gaffel, 





M 28. 


Ausgegeben Mittwoch den 16. Juni. 


1886, 





Inhalt des Reichs: Gejeyblattes. 

Die Nummer 15 des Reichs-Gefekblattes, welche 
vom 5, Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 1663 die Verorbnung, betreffend vie Berech⸗ 
tigung ber nieberlänbifchen Flagge zur Ausübung ber 
beutjchen Küftenfrachtfahrt. Vom 1, Juni 1886; unter 

Nr. 1664 die Belanntmachung, betreffend bie Ein« 
fuhr von Pflanzen und bay Segenftänden bes 
Gartenbaues. Bom 30. Mai 1886; und unter 

Nr. 1665 die Bekanntmachung, betreffend die Zu— 
laffungsfriften für ältere Waagen. Bom 29, April 1886, 

Die Nummer 16 des Keichd-Ghefegblattes, welche 
vom 8. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1666 das Geſetz, die Befteuerung des Zuders 
betveffend. Vom 1. Juni 1886, 


Inhalt der Gefeglammlung für die Königlichen 
Preusiihen Staaten. 

Die Nummer 17 der Gefeg- Sammlung, welde 
vom 25. Mai 1886 ab im Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9130 das Geſetz, betreffend Abänberungen ber 
firchenpolitifchen Geſetze. Vom 21. Mat 1886. 


Belanutmahnngen auf Grund des Reichsgeſetzes 
bom 21. October 1878. 

409. Auf Grund der 88. 1 und 6 bes Geſetzes vom 
21. October 1878 gegen die gemeingeführlichen Be- 
ftrebungen der Soc 
Namen „Arbeiterwahlverein® dahier gegründete 
unb unter dem Borfig des Schreinergejellen Beter 
Steinmet I. aus Trier beftehenpe Verein burch bie 
unterzeichnete Landes » Polizeibehörde heute verboten 
worben. 

Gleichzeitig wirb auf die nachfiehenden SS. 17 und 
18 des erwähnten Gefeges verwieſen. 

Mainz den 10. Jun 1886. 

Großherzoglich et Kreisamt Mainz. 

üchler. 
(Folgen die 88. 17 und 18 des Geſetzes vom 2iften 
October 1878.) 
ber 


Bersrdunngen und 
ſtaiſerl. und Rönigl. Ceutralbehorden. 
410. Die am 1, Juli 1886 fälligen Zinsfcheine 
ber Preußifhen Staatsfhulden werben bei ber 
Staatsfchulden »- Tilgungstaffe — W. Taubenftrafe 29 
bierfelbft —, bei der Keihsbank-Hauptlafie, fowie bei 





aldemofratie ift ber unter bem 


ben früher zur Einlöfung benugten Königlichen Kaſſen 
un ReicheBanfanftalten Ati re Sn ab in 
den gewöhnlichen Gefchäftsitunden eingelöft. 

ie Zinsjcheine find, nach den einzelnen Schuld» 
—* und Werthabſchnitten geordnet, den Gin 
le Her mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
bie Stüdzahl und den Betrag für jeden Werth» 
abſchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden 
Namen und Wohnung erjichtlich macht. 

Wegen Zahlung ver am 1. Juli fälligen Zinfen für 
die in das Staatsfhulpbucd eingetragenen Forde— 
rungen bemerten wir, daß bie Zuſendung dieſer 
Zinſen mittelſt der Poſt, ſowie ihre Guiſchrift auf 
den Reichsbanf-Girofonten der Empfangsberechtigten 
zwifhen dem 17, Juni und 8, Juli erfolgt; vie 
Baarzahlung aber bei ver Staatsfhulden-Til«- 
gungslaffe am 17. Juni, bei ven Regierung 
Dauptlaffen am 24. Juni umd bei bem mit ber 
Annahme direlter Staatefteuern außerhalb Berlins be- 
trauten Kaſſen am 1. Juli beginnt, 

Die Staatsfhulden-Tilgungsfafle ift für Die Zin®- 

ahlungen werktäglih von 9 bis 1 Uhr, mit Aus» 
* des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten 
Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 

Die Inhaber Preufifcher Konſols erfuchen wir, 
von den durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nad- 
richten über pas Preußifhe Staatsſchuldbbuch“ Kenntuiß 
zu nehmen, von welchen die vernollftändigte zweite Aus» 
gabe foeben erfchienen und durch jede Buchhandlung 
für 40 Pfennig ober von dem Verleger 3. Guttentag 
(D. Collin) in Berlin durch die Poft für 45 Pfennig 
franlo zu beziehen ift. 

Das Staatéſchuldbuch kann vom 1. Juli 
1886 ab ſowohl von den Befigern 3hprojen 
tiger, wie von benen 4prozentiger Nonjols 
benugt werben. 

Berlin ben 4. Juni 1886, 

Hauptverwaltung der Staatsfchulvden, 
411. Bei der heute In Gegenwart eines Notare 
Öffentlich bewirkten 11. Verleofung von Schuldverſchrei⸗ 
bungen der vierprogentigen Staatsanleihe von 1365 A 
find bie in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen 
worden. 

Diefelben werben den Beſitzern mit ber Auffor— 
derung gelünbigt, die in dem ausgelooften Nummern 
verjchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1887 ab 
gegen Ouittung und Rüdgabe ver Schulpverfchreibungen 
und der nach dem 1. Januar k. 3. fällig werdenden 
Zinsfcheine Reihe V Nr. 7 und 8 nebſt Amweifungen 


x 


132 


zur Reihe VI bei ber Staatsjchulden » Tilgungstaffe 
bierfelbft, Taubenfiraße Nr. 29, zu erheben. = 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Bormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonit- und 
Feſttage und ber letzten brei Geſchaͤftstage jeben Monats. 

Die — geſchieht auch bei den Regierungs⸗ 
Hauptlaffen und in Fr a /M. bei ber Sreisfaffe. 
Zu dieſem Zwede können die Schulbverfchreibungen 
nebjt Zinsfcheinen und Zinsfcheinanmweifungen einer biefer 
Kaffen ſchon vom 1. December db. I. ab eingereicht 
werben, welche fie ber Staatsfchulven - Tilgungskaffe 
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feitftellung 
die Auszahlung vom 1. Januar 1887 ab bewirkt. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wirb 
vom Kapitale zurücdbehalten, 

Mit dem 1. Januar 1887 Hört pie VBerzinfung 
der verlooften Schulbverfchreibungen auf. 

Zugleich werben bie bereit früher ausgelooften, 
auf der Anlage verzeichneten, noch rüldjtändigen Schuld⸗ 


2 verfchreibungen wieberholt und mit dem Bemerken aufs 


erufen, daß bie Verzinſung berfelben mit dem Tage 
{hrer Kündigung aufgehört hat. 

Die Staatsfchulden-Tilgungslaffe kann fich in einen 
Schriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfchreis 
bungen über vie Zahlungsteiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Quittungen werben von ben 
obengebachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 

Berlin den 1. Yuni 1886. 

Hauptverwaltung ver Staatsfhulben. 
412. Aus ver unter dem Namen „Iacob Sal ing'ſche 
Stiftung» für Stubirende der Königlichen Gewerbes 
Akademie, jegt Fach-Abtheilung III und IV der König. 
lichen technifchen Hochſchule in Berlin, begründeten 
Stipendien» Stiftung iſt vom 1. October d. 38. ab 
ein Stipendium in Höhe von 600 DIE. zu vergeben. 

Nah dem durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Potsdam vom 9, December 1864 ver- 
öffentlichten Statute find die Stipendien dieſer Stiftung 
von dem früheren Vtinifterium für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und nachdem das technische Unterrichts⸗ 
wefen vom 1. April 1879 ab auf das Reſſort des 
Minifteriums der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten “über: 
gegangen tft, von bem Minifter der geiftlichen, Unter- 
richts- und Mebizinal- Angelegenheiten an bedürftige, 
fähige und fleifige, dem Preufifchen Staatsverbande 
angehörige Stubirenbe der genannten Anftalt auf vie 
Dauer von brei Jahren unter denfelben Bebingungen 
zu verleihen, unter welchen die Staats-Stipendien an 
Stupirende biefer Anjtalt bewilligt werben. 

Es fünnen daher nur folche Bewerber zugelaffen 
werben, welchen, wenn fie die Abgangsprüfung auf 
einer Gewerbefchule abgelegt haben, das Präpifat 
„mit Auszeichnung beftanden“ zu Theil geworben ift, 
oder, wenn fie von einer Realjchule oder einem Gym— 
nafium mit dem Zeugniß der Reife verfehen find, 
zugleich nachzumeifen vermögen, daß fie fich durch 
vorzügliche Leiftungen und hervorragende Fähigkeiten 
ausgezeichnet haben, 

Dewerber um das vom 1. Dftober d. 9. ab zu 


vergebende Stipenbium werben aufgeforvert, ihre des⸗ 
fallſigen Ge an biejenige Königliche Regierung 
refp. Lanboroftei zu richten, deren Verwaltungsbezirte 
fie . Gluck Feen var 
- Dem Gefu ufügen: 

3) ber Geburtsfchein, * 

2) ein Gefunbheitsatteft, in welchem ausgedrückt fein 
muß, baf der Bewerber die körperliche Tüchtigleit 
für die praktiſche Ausübung bes von ihm er» 
wählten Gewerbes und für bie Anftrengungen 
bes Unterrichts in ber Anftalt befike, 

3) ein Zeugniß ber Reife von einer zu Entlaffungs- 
Prüfungen berechtigten Gewerbe» oder Realſchule 
ober von einem Gymnaſium, 

4) bie über die etwaige praftifche Ausbildung des 
Bewerbers fprechenden Zeugniffe, 

5) ein Führungs-Atteft, 

6) ein Zeugniß ver Ortsbehörde refp. des Vormund⸗ 
fchaftsgerichts über die Bepürftigleit mit fpecieller 
Angabe ver Bermögensverhältniffe des Betverbers, 

7) die über bie militairifchen Berbältniffe des Bes 
werbers fprechenden Papiere, aus welchen hervor» 
gehen muß, daß die Ableiftung feiner Militair- 
pflicht feine Unterbrechung des Unterrichts her⸗ 
beiführen werde, 

8) falls der Bewerber bereit Stubirenber ver Ge- 
werbe» Afademie bezw. ber III. und IV, Fach— 
Abtheilung der hieſigen Königlichen technijchen 
Hochſchule ift, ein von dem Rector der Anftalt 
auszuftellendes Atteſt über Fleiß, Fortfchritte 
und Fähigkeiten des Bewerbers. 

Berlin ven 24. Mai 1886. 
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebicinal- 
Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff. 
Verordnungen und Belauntmachungen der 
Königlichen Provinzial= Behörden, 
413. Seine Majeftät der Kaiſer und König haben 
mittelft Allerhöchſter Ordre vom 17. März I. 38. dem 
neuerrichteten ftaatlihen Gymnaſium hierfelbjt ven Namen 
„WilhelmsGymnaſium“ 
und dem bisherigen „Lyceum Fridericianum“ Bier- 
felbft ven, Namen 
„Friedrichs -Gymnaſium“ 
beizulegen geruht. 

Es wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Caſſel den 8. Juni 1886. 

Königlihes Provinzial-Schullollegium. 
en und Welsuntmadhungen ber 


ichen Regierung, 

414. Des Könige Majeftät haben mittelft Aller 
höchſten vom 17ten v. Mis. auf Grund des 
8. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde-Orbnung vom 23ſten 
October 1834 Ar genehmigen gerubt, daß bie Parzelle 
Karte 8, Nr. 45/1. mit 7,0352 ha aus bem Gemeinde» 
bezirk Flörshain, Kreifes 343 ausgeſchieden und 
dem forſtfiskaliſchen Gutsbezirle Oberförſterei Mengs⸗ 
berg, Kreiſes Ziegenhain, einverleibt werde. 

Gaffel am 7. Zuni 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung des Inner. 












Bezeichnung 
bes Lieferungs⸗ 








1 

2 

8 

4 

5 

6 

7 

8 

9 175 

10 175 

11 1165 

12 165 

13 235 

14 2135 

15 2135 

16 2135 

17 2121 

18 2121 

19 2121 

N 2130 

21 230 
230 
1175 
1187 





passus 6 alin. 5 der Inſtru 
—* ——— Geſetzes vom 2. Sep 
werben bie — Durchſchnitts· 
en x 


ctiom zur 


ji 


Königliche Regierung, Abtheilung bes — 


und Belauutmach —— 
Au und Königliher Behörden, 
416. Die Gerichtsferien beginnen am 15. Yuli und 
enbigen am 15. September d. 3. Während ver Ferien 
werben nur in Ferienfachen Termine abgehalten und 
Entfcheivungen erlaffen. 
erienfaden find: 
5 Stroffachen: 
Arreſtſachen und bie eine einftweilige Berfügumg 
betreffenden Saden; 
N Mep- und Marktfachen; 
4) Streitigfeiten zwifchen Vermiethern und Miethern 
von Wohnungs und anderen Räumen wegen 
Meberlaffung, Benugung und Räumung berjelben, 


138 
des 5. 9 Nr. 3 
die ber 


fowie wegen Zurüdhaltung der vom Miether in 
bie Tiethorkume eingebt — Sachen; 

8 Wechſelſachen; 

Bauſachen, wenn über Fortſetzung eines ange⸗ 
fangenen Baues geſtritten wird. 

Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvoll- 
ftredungsverfahren und das Concursverfahren 
find die Ferien ohne Einfluß. 

Auch auf die a Ten ber nicht freitigen 
Gerichtsbarteit, Grundbuchſachen find bie 
Ferien ohne Einfluß. Die Bearbeitung ver Bormunb- 
ſchafts⸗ und Nachlaß ſachen fann während ber Ferien 
unterbleiben, ſoweit das Bebürfniß einer Befchleunigung 
nicht vorhanden ift. 

Gaffel ven 8. Juni 1886, 

Der Oberlandesgerichts- Präfivdent Consbruch. 
417. Wir haben auch in dieſem Jahre wieder eine 
Nahmweifung über diejenigen feſten Rundreiſebillets 
herausgegeben, welche auf Stationen unjeres Bezirks 
aufliegen, ober welche durch Retourbillets mit verlän« 
gerter Gültigleitsdauer von den Hannoverfchen Stationen 
aus nugbar gemacht werben Können. In biefer Nach» 
weifung, welche bei jeder Billet- Exrpebition unferes 
Bezirks zu dem mäßigen Preife von 20 Pfennig bes 
zogen werben kann, find auch bie Beftimmungen über 
bie combinirbaren nen mitenthalten. 

Hannover den 7. Juni 188 

Königliche — Dliseliin. 

418. Mit dem 15. Juni d. 938. beginnt bie birecte 
Perfonen- und Gepädabfertigung zwifchen Braunfchweig, 
Gaflel, Hildesheim, Hameln, Hannover, Paderborn, 
Lippftabt, Bücebung, inden, Osnabrüd, Celle, Har- 
burg und Verben eimerfeits und Norderney über Norben 
bezw. Borkum über Emden amvererfeitt. Diefelbe 
fließt mit dem 30. September d. 8. 

Das Nähere ift bei F Billet⸗Expeditionen ber 
vorgenannten Stationen zu — 

Hannover den 9. Juni 1886. 

Königliche — 
419. gu: Grleichterung des Beſuchs ber Jubiläums» 
Kunst» Ausftellung in Berlin werben auf ben bies- 
feitigen wichtigeren Stationen und Anotenpunften am 
l4ten und 28ften jeven Monats befondere Retourbillets 
II. und III. Claffe zu ermäßigten Preifen und mit 
Stägiger Gültigleitsdauer zu allen —— — Zügen, 
welche die betreffende Wagenclaffe führen, ausgegeben. 

Um auch den Heineren Stationen bie obige Fahr» 
he umenden, ift bie Einrichtung getroffen, 
daß die Gültigkeit der auf benfelben nach einer ber 
vorliegenden — ber Berliner Retour- 
bilfet8 an ben genannten ep gelöften gewöhnlichen 
Retourbilfets ebenfalls auf 8 Tage verlängert wirb, 
wenn bie Inhaber derfelben auf der Tegteren Station 
fih ein Ausftellungs-Retourbillet nach Berlin löſen. 

Das Nähere ift bei ven Billet-Erpebitionen zu er- 
fahren. Hannover ven 10. Yuni 1886. 

Königliche Eifenbahn-Direction, 


A 

420. Die Pfarrftelle zu Kirchlotheim in bem 
Delanate Vöhl ift in Folge Berjegung ihres bisherigen 
Inhabers erledigt. 

Geeiguete Bewerber um biejelbe haben ihre Mel» 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres 
Glaffenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

Gaffel ven 25. Mai 1886, 

Königliches Conſiſtorium. Weyrauch. 
421. Bewerber um die erledigte, mit einem compe⸗ 
tenzmäßigen Einkommen von Mark nebſt freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene 
Zte Schulſtelle zu Helmarshauſen wollen ihre mit 
den vorgeſchriebenen Zeugniſſen verſehenen Meldungs— 
geſuche binnen 4 Wochen an den Schulvorſtand von 
Helmarshaufen zu Händen des Landraths zu Hof— 
geismar einreichen, 
u ee am 5, Juni 1886. 
Der Königliche Schulvoritand von Helmarsbaufen, 
J. 8: Wider, Kreisſecret. 
422, Bewerber um die erfebigte erfte Lehrerſtelle in 
Marköbel, mit welcher ein ——— von 840 Mart 
nebſt freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung ver- 
bunden iſt, werden aufgefordert, ihre deshalbigen mit 
den nöthigen Seminar- und ſonſtigen Zeugniſſen ver- 
ſehenen Meldungsgeſuche binnen drei Wochen bei dem 
Schulvorſtand einzureichen. 
Namens des Schulvorſtandes in Marköbel: 
Der Königlihe Lanpratb Graf Bismard, 


Berional = Ehronit. 

Ernannt: ver Telegraphenjecretair Niemann in 
Gafjel zum Ober-Telegraphenfecretair, 

der Landmeſſer Auguſt Spangenberg zu Gaffel 
zum Vermeſſungs-Reviſor, 

ber frühere Oberfeuerwerfer Louis Fengefiſch 
unter dem Vorbehalte des Widerrufs zum Rentmeifter 
zu Zierenberg, 

ber frühere Sergeant Friedbrih Wilhelm Werner 
von der 11. Compagnie — — Nr. 97 
zum Schugmann bei der Königlichen Polizei-Berwaltung 
in der Stadt Hanan, 

der Rechtscandidat Schulin — Referendar, 

der a rege: werd Zufall zum Gefangen- 
aufjeher bei dem Gerichtsgefängniß in Hanau. 


Verſetzt: der Regierungsratb von Lavergne— 
Peguilhen von Arnsberg, 

der Regierungsrat) von Kiging von Cöslin, 

der Regierungsaffellor von Somnig von Schleswig, 

ber Regierungsafjeilor Dr. von Bonin von Stettin 
an die Regierung zu Caſſel, 

ber Referendar Berninger im ben Oberlandes— 
gerichtsbezirt Kiel, 


134 


ber Referendar Dr. jur. Eramer in ben Ober- 


(anbesgerichtsbezirt Gelle, 
ber Gerichtöfchreiber, Secretair Glagel in Neu- 


fir an das Amt: t in Burghaun. 
ge Boftfecretaie Klief & von Wabern (83. Caſſel) 
nad Oſterode for) 
der Poftfecretair Brauner von Frankfurt (Main) 
nah Wabern, 
ber Wegebauauffeher Berner zu Homberg nad 
Gemünden, 


Angenommen: ver Feldmeſſer und SKatafterfuper- 
numerariatdanwärter Alerander Maske als SKatafter- 
fupernumterar. 


Aus dem Juftigdienfte ausgefchieden: der Ge- 
richtsaſſeſſor Dr, jur. — —— in Folge der 
Allerhöchſten Beſtätigung feiner Wahl als Stadtſyndilus 
in Hameln. 

Entlafjen: der Gerichtsjchreiber, Secretair Goregfi 
in Burghaun in Folge feiner Uebernahme in den Bezirk 
bes Oberlanbesgerichts zu Breslau, 

ber Wegebauauffeher Kuh! zu Gemünden auf feinen 
Antrag aus ftändifchen Dienſten. 


In den Ruheſtand verjegt: die Förfter Horm zu 
Atenbrunslar in der Oberförfterei Feldberg, 

Meifter zu Thalhof in der DOberförfterei Marjoß, 

Hofmann zu Thiergarten in der Oberförjterei 
Thiergarten, 

Gngelbab zu Widenrove im ber Oberförjterei 
Rottebreite, 

die Wegewärter Dehmer zu Orb und Schneider 
zu Langendiebach 
mit Penfion vom 1. Yuli d. 9. ab, 


Berliehen: dem Gerichtsjchreiber bei dem Yanb- 
gericht in Marburg, SKanzleirath Fischer bei feinem 
Uebertritt in ven Ruheſtand der Rothe Adler-Orden 
4r Claſſe, 

dem jeitherigen Pfarrwerwejer zu Löhlbach, Luthe- 
rijche Claſſe Frankenberg, past. extr. Mar Yift bie 
bafige Pfarrjtelle definitiv. 

Geftorben: ver Gerichtsviener Yeiß bei dem Ober- 
lanvesgericht in Caſſel. 

Zum Stanbesbamten ijt ernammt worden: der Lehrer 
Engelbrecht zu Giefelwerver; zu Standesbeamtenitell» 
vertretern: ber Sciffsbauer Friedrich Tute daſelbſt 
und der Secretär und Eontroleur Wilhelm Mette je 
Merrxhauſen für die gleichnamigen Stanbesamtsbezirke, 
An Stelle des aus dem Gemeinbenmte geſchiedenen 
Jacob Rüger dr zu Langendiebach hat das Gemeinbe- 
rathsmitglied Philipp Jacob Wörner daſ., Stellver- 
treter des Ortsvorftandes, die Gejchäfte des Stellver- 
treterd des dafigen Standesbeamten übernommen, 





Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 47, 


ertion ben R einer ni — 
One fi Na He da Sr — — ů 


Rebigirt bei Rönigliher Regierung, 
Safjel. — Gedruct in ber Hofs und Waiſenhaus⸗Buchdrucerei 


Derzeichniß 


der in der LIten Verlonfung gezogenen, duch die Bekanntmachung der unterzeichneten Haupt- 
verwaltung der Staatsjhulden vom 1. Juni 1886 zur baaren Einlöfung am 1. Januar 1887 
gekündigten Schuldverfchreibungen der 


Stantsanleihe vom Jahre 1868 A. 


! Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Rr. 7 und 5 und Unmweifungen zur Abhebung ber Reihe VI. 





Lit. A. zu 1000 Rthlr. 


19 517 bi8 520. 522, 523. 1981 bis 1986. 2235 bis 2240. 2407 bis 2412. 2507 bis 2512, 3487 bis 
3490. 3653. 3654. 5122 5i85127. 6606 bis 6611. 6660 bis 6665. 6762 bis 6767. 6858 bis 6863. 
7140 bis 7145. 7278 bis 7283. 7320 bie 7325. 7410 bis 7421. 7806 bis 7811. 7992 bis 7997. 
8562 bis 8567. 8652 bis 8657. 8838 bis 8843. 9115 bis 9120, 10006 bis 10011. 10050 bis 10055. 
10083 bis 10088. 10196 bis 10201. 10513 bis 10518. 10561 bis 10566. 12034 bis 12039. 12514 bis 12519. 
12717 bie 12722, 12926 bis 12931. 13343 bis 13348. 13475 bis 13480. 13839 bis 13844, 

Summa 210 Stüd über 210 000 Rthlr. = 630 000 Marl. 


Lit. B. zu 500 Rtöle. 

7 61 bis 72. 384 bis 395. 434 biß 442, 444. 446. 447. 871 bis 878. 880 bi8 883, 1347. 1354 biß 1358. 1361 
bis 1363, 1366 6i8 1368. 1496. 1497. 1545 bis 1551. 1557 biß 1559. 2204 bis 2215. 2390 bis 2401. 2450 
bis 2461. 2548 bis 2559. 2715 bis 2726. 2739 bis 2750, 4231 bis 4242, 4735 bis 4746, 4807 bis 4818, 
5143 bis 5154. 5239 bis 5250. 5287 bis 5298. 5407 bis 5418. 5539 bis 5550. 6200 bis 6211. 6224 bis 
6235. 6488 bis 6499, 7191 bis 7202. 7289 bis 7293. 7316 bis 7322. 8155 bis 8157. 8159 bis 8167. 
8193 bis 8196. 8198 bis 8205. 8437 bis 8441. 8443 bis 8449. 8679 bis 8687. 8689 bis 8691. 10140 bis 
10151. 10200 bis 10223. 10308 bis 10319. 10488 bis 10499, 10680 bis 10691. 10836 bis 10847. 10980 bis 
10991. 11040 bis 11063, 11400 bis 11411, Summa 480 Stüd über 240 000 Rthlr. — 720 000 Marl. | 


| | Lit. ©. zu 300 Rtöle. | 
7 818 bis 837. 2205 bis 2224. Summa 40 Stüd über 12 000 Rthlr. = 36 000 Marl. | 


Lit. D. zu 100 Rthlr. 
9 540 bis 599. Summa 60 Stüd über 6 000 Rthlr. = 18.000 Marl. 
Lit. E. zu 50 Rthlr. 
9 154 bis 168. 160 bis 165. 167 bis 170, Summa 15 Stüd über 750 Rthlr. = 2250 Mart. 
Zufammen 805 Stüd über 468 750 Rthlr. = 1406 250 Mark. 
Berzeichuik 


hr 











Verzeihniß 
der aus früheren Verloofungen noch rüdjtändigen Schuldverfchreibungen ber en vom Sabre 18684. 


2. Berloofung. ! 
Gelũndigt zum 1 Juli 1882, Abzuliefern mit Sinsfheinen Reibe v Nr. 8/ 8 uub Unmeifungen zur Reihe V 
Lit. E. zu 50 Rthlr. 9 285. 86. 








5. Berloofung. 
Gekünbigt zum 1. Januar 1884. Wbzuliefern nur mit Finsfcheinanmweifung zur — V. 
Lit. C. zu 300 Rthle. M 14693. — 


6. Verlooſung. 
Gekundigt zum 1. Juli 1884. Abzuliefern mit Ziusſcheinen Reihe V Nr. 2/8 und Auweiſung zur Reihe v1. 
| Lit E. zu 50 Rihlr. M 535. 


7. Verlooſung. 
Gekünbigt zum 1. Januar 1885. Mbzuliefern mit Zinsſcheinen Neihe V Nr. 3/8 und Unweiſungen zur Reihe VI.: 
1000 Rthle. „19 16 bis 18. 135. 237. 76. 9. 1494. 96. 4966. 12735. 36. 
5 » +38 416. 18. 782. 86. 2203. 7044. 4 
17 661. 1837 bis 39. 49 bis 52. 
.Mẽ 758. 60. 61. 77. 79. 
M 324. 31. 35. 39. 40, 


= 










* 
* 
* 


* 
.» 
> 
>» 








8. Verlöofung. 
Gefünbigt zum 1. Juli 1885. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 4/8 unb — gur Reihe VI. 
Lit. A. zu 1000 Rihle. „AP 19. 49.50. 1020. 601.2.725. 3368. 5982 : 10507.12 12690. 92. 94. 
»B. » 500 »  .A%7 240. 302. 13, 7106. 10. 13. 8559. 64. " 121 
» D. » 100 » .A2 419. 31. 48. 49. 53. 54. 66. 59. 59. 69 bis 73. 
BE E.» 50 » .A7 7.11.17. 18. 20bis 22. 24. 29. 30. 40. 43 bis 45. 47. 48. 54. 58. 59. 66. 72. 
®. Verloofung. 
Betänbigt zum 1. Januar 1886. Wbzuliefern mit Yinsfcheinen Reihe V Nr. 5/8 und Unmelfingen zur Meihe VL 
Lit. A. zu 1000 Rtölr. F 1660 bis 62 2258 3202.3. 10795. 12117. 290 bis 93. 328 bis 33. 544. 684. 853. 54. 60. 
- B. » 500 »  .A# 170.201.936.42.43. 3777.967. 4023. 7024 6i827.29.32. 641. 9166i819.21 bie25. 8252 
-U» 300 » 7 1526 bis 34. 36. 37. 41. 
| *D. » 100 » .A8 477.78. 82. 84. 91. 94. 99. 501 bis 3. 8.12 14 15. 18. 19. 25. 27. 29. 32. 
i-»E >» 50 » AB 138. 4.48.51. 
; Wegen ber in ber 10tm Verloofung gezogenen Schuldverfchreibungen fiehe das Verzeihniß vom 2. Degember :1885. 
| 


| Berlin, den 1. Juni 1886. 


Königliche Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
| Sydow. 





J 


—— — — 
Berlin, gebrult in ber Meigäbruderri 


23 


135 
Zu Amtsblatt 
; der Rönislihen Negierung an Gaffel 
1886. 


Ausgegeben Mittwoch den 23. Juni. 





taaten. 

Die Nummer 18 ber Gefek- Sammlung, welche vom 
10. Zuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 
enthält unter 

Nr. 9131 das Geſetz zur Abänderung des Geſetzes, 
betreffend die Landeskreditlaſſe in Gaffel, vom 2öften 
Deceniber 1869 (Geſetz Samml. S. 1279). Bom 
10, Mat 1886; unter 

Nr. 9132 ven Allerhöchſten Erlaß vom 5. Mai 
1886, betreffend die Llebermeifung des Weteorologifchen 
Inftitufs zu Berlin aus dem Reffort des Miniftertums 
des Innern in dasjenige des Winifteriums ber geift- 
lichen ꝛc. Ungelegenheiten; und unter 

Nr. 9133 vie Verfügung bes Juſtiz-Miniſters, be- 
treffend die — des Grundbuchs? für einen Theil 
des vn bes Amtsgerichts Pinneberg. Vom 2Bjten 
Mai 1886, 

Die Nummer 19 der Gejeg- Sammlung, welche 
dom 12. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ger 
langte, enthält unter 

Nr. 9134 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, ber 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
ber Bezirke der Amtsgerichte Bremervörde und Oſten. 
Bom 4. Yuni 1886, 

Die Nummer 20 der Befet -« Sammlung, welche 
vom 16 Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
fangte, enthält unter 

Mr. 9135 den Allerhöcften Grlaß vom 19, Mai 
1886, betreffend die Errichtung eines befonveren Ston- 
ſiſ toriums für die Provinz Weſtpreußen. 
Belanutmahnngen Pe des NReichsgeſetzes 

vom 21. Detober 1878. 

4233. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge 
bracht, daß der „Berein zur Wahrung der Im 
tereffen ver Tapezierer Berlins“ einſchließlich 
der mit der Herausgabe des Fachblattes „Tapezierer- 
Zeitung“ befaßten —— eh nah 8. 8. 
des Bereinegeſetzes vom 11. März 1850 vorläufig ge 
ſchloſſen iſt. 

Jede fernere Betheiligung an dieſem Vereine ober 
etwaige Neubildungen, weiche ſich ſachlich als Fortſetzung 
deſſelben darſtellen, wird nah 8. 16 a. a. O. mit 
zn... von 15 bis 150 Mark oder Gefängnifitrafe 
von 8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt. 

Berlin, den 17. Juni 1886, 

Königliches — ———— 
von Richthofen. 


424. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber Soylaldemoktatie 
vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen 


ſtenntniß gebracht, daß pie Druckſchrift: 

Sozialdemokratiſche Bibliothel VI So— 

zialpolitiſche Borträge von Joſef Dietzgen. 

1) Rational ⸗Oeldnomiſches. 2) Die bürgerliche 

Geſellſchaft. Hottingen- Züri. Verlag der Bolls— 

buchhandlung. 1886, 
nach $. 11 des gebachten Geſetzes durch den Unler⸗ 
zeichneten von Yanbespolizeimegen verboten worben iſt. 

Berlin, ven 17. Juni 1886, 

Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 

425. Auf Grund des $. 11 bes Meichögefehes vom 
21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Bes 
ftrebungen ver Soztalvemofratie hat das unterzeichnete 
Großherzogliche Kreisamt die Nr. 24 der „Staats. 
bürgerin“, Organ für vie Intereffen der Arbeiterinnen 
und der Gentral » Sranlen » und Begräbnißlaffe für 
Frauen und Mäbchen in Deutjchland, verboten und 
das fernere Erjcheinen bes gebachten Blattes, welches 
feitger von C. Ulrich er gebrudt und verlegt 
wurbe, imterfagt. 

Offenbach. ven 15. Juni 1886, 

kei > Kreisamt. Hallwachs. 
4 Ordre 


426. Anf den Bericht vom 5. d. Mis. will Ich 
bem .. wen: oe Kommunalland- 
tage des Regierungsber el Au 
der 88. 35, 38. 44, 45, 64 mb 66" der Freie 
erbnung für die Provinz Heſſen -Nafſau vom 8, i 
1885 beſchloſſenen Bezirksſtatute vom 2, d. Mio. Meine 
Genehmigung hierdurch ertheilen. 
Neues Palais ven 6. Juni 1886, 
Wilhelm. 
Kür den Minifter des Innern. von Goßler. 
An den Minifter des Innern, 
Statut 
für den Bezirleverband des Regierungsbezirks Gaffel 
zur Ansführung ver 88. 35, 38, 44, 46, 64 mb 66 
ber Provinzialorbmmg ber Provim Heffen- Raffaı, 
8.1. Der Lanbesausfhuß befteht außer bem Vor- 
figenden und dem Pandes-Director aus neun (9) Mit- 


gliedern. 

8. 2. Wer jedes der 9 gewählten Mitglieber ift 
ein beftimniter Stellvertreter zu wählen, welcher, falle 
die Behinderung bes betreffenden Mitgliedes vor Be» 
ginn der Sitzung eintritt, für bie ganze Dauer ber 


er 


136 


betreffenden Sitzungsperiode einberufen. wird. Tritt 
eine Behinderung erft während einer Gigungeperiobe 
ein, fo Hat nur auf befonveren Beſchluß des Landes⸗ 
aineſchuffes bie Einberufung des Stellvertreters zu 


.3. Virqh ben Kommunallandtag werben, außer 
dem er Beh unb ben es he nad) 8. 66 
— inzial ⸗/Ordnung zugeordneten oberen Beamten 
jiebe_$..4 — noch die Mitglieder der, nad $. 1 
des durch Allerhöchften Erlaf vom 28. Januar 1869 
ehehmigten Reglements zur Verwaltung des jtänbifchen 
Schapes 6 beftimmten Kommifjion und der Director ber 
Landeskrebitlaffe gewählt, während ber Landes Aus- 
ſchuß alle übrigen Beamten des Bezirls-Verbandes zu 
ernennen bat, 
En Dem Landes» Director werben zur Mit: 
irn 


bei Erledigung der Gejchäfte ber — 


kung bes Bezirks» Verbandes, infoweit es bas 
Banefuig erforbert, bis zu vier obere Beamte, darunter 
zur ‚Bearbeitung der Wege- und fonftigen Baufachen 
. oberer — Beamter mit berathender Stimme 
* ie oberen Beamten führen mit Aus— 
me * techniſchen Beamten, welcher den Titel 
— Baurath“ erhält, ven Titel „Xanbesrath“ 
.5. Der Lanbes andes-Ausihuß ift befugt, Grund che, 
im Eigenthum des Bezirks ⸗Verbandes oder von 
Anftntten befjelben ftehen, zu veräußern, falls dieſelben 
nicht über einen Hectar groß find und feinen höheren 
Werth Sechs lauſend IM haben. 

u . Urkunden und Vollmachten, mitteljt deren 
ber Bezirls· Verband Berpflichtungen übernimmt, werben, 
wenn fie bie Bezirks > Anftalten, ‚bie Landftraßen» und 
Landwegebau - Verwaltung, das Yanbarmenwejen, bie 
Fürforge für verwahrlofte Kinder, die Unterftügung 
von milden Stiftungen und Wopfifätigleits - Anftaiten, 
fowie kunſtgewerblichen und landwirthſchaftlichen Lehr⸗ 
Anſtalten bezw. ven Unterhalt von Pfleglingen in ſolchen, 
die Förderung von Kunft und Wiſſeuſchaft und bie 
Verwaltung der befonderen Nebenfouds, als: Vieh— 
feuchen«, Meliorations- und Referve» Fonds betreffen, 
rechtsgültig für den Bezirke-Verband von dem Yandes- 
Director unter Beivrüdung feines Amtsſiegels voll- 
* en. Ausgenommen hiervon bleiben Urkunden, welche 

auf bie Veräußerung over ben Erwerb von ſolchen 
—26 und Immobiliarrechten beziehen, vie einen 

größeren Werth als Schstaufend Mark haben, 

Ueberfteigt im einzelnen Falle ver Werth einer für 
ven Bezirls⸗Verband zu übernehmenden Verbindlichleit 
ben Betrag von 6000 Mark — Sehstaufend Markt — 
fo ift die Urkunde vom Landes » Director und einem 
ber ihm nach $. 4 dieſes Statuts- zugeordneten oberen 
Deamten zu —— 


unngen uud 
ſtaiſerl. und niet. ee 
4272. Auf Grund des im Reichd- und Staats- 
Anzeiger vom. 10. April d. 3. (Nr. 87) veröffentlichten 
Allerhögften Erlaſſes vom 30. März d. 3. will ich 
die mir nach der Allerhöchſten Orbre vom 21. Februar 


1845 (Yuftig- Minifterial» Blatt S. 70) gegenwärtig 

zufteheube Befugniß zum Erwerbe unbewegliher Sachen 

für den Staat im Bereiche der allgemeinen Bauver⸗ 

—— auf die —— —— Praſidenten 
zw 


Kön 
—E a 1 Mar und ung” 


Königlichen Ober » Präfiventen der Provinzen Weit 
preußen, Schlefien, Sachſen und ver Rheifptebi * 
Chefs ber bezw. Weichjel-, Over-, Elbe⸗ und 
ftrom · Bauverwaltung, innerhalb ihrer bisherigen. Zur 
ftändigfeit mit der Wirkung übertragen, daß biefe 
Behörden fortan Dritten gegenüber zum felbftftändigen 
Abſchluß der begüglichen Verträge und zur —* 
nahme der Auflaſſungs-Erllärung allgemein gt t 
find, ohne daß es dazu meiner befonberen Öenehmigun 
_— Berlin ven 11. Mai 1886. 
Der Minifter ver öffentlichen Arbeiten. Mahbach. 
Verordnungen und Belauntmachungen der 
Königlichen — 
Auslooſung von Renten —— der a Fri, 
—— Ms Do ei 2 April bis 
eptember inb folgende Apoiuts en des 
1) Litt. A. & 3000 Wi: 9 66. So" 676. 714, 
2) Litt. B. a 1500 Mf.: Sa. 18: 115. 262. 
3) Litt. C.& 300 ME: Nr. 108. 285. 462. 674. 
752. 771. 781. 1032. 1100. 1131. 1929. 
1954. 2104. 2306. 2827. 
4) Litt. D. a 75 Ml.: Nr. 78. 208. 322, 484, 
580. 625. 1069. 1385. 2085. 2177. 
Die elooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom 
1. October 1836 ab aufhört, werben ven Inhabern ber- 
felben mit der Aufforberung gekündigt, ven Kapital 
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe 
im coursfähigen Zuftande mit ven dazu rg nicht 
mehr & ahlbaren Zinscoupons Serie II 4 bis 16 
nebit Talons vom 1. October 1886 ab bei ber Renten- 
banftafje hierſelbſt in ven Bormittagstunden von 9 bie 
12 Uhr in Empfang zu nehmen. 
Auswärts wohnenden Inhabern ber gelünbigten 
Rentenbriefe ift ed gejtattet, dieſelben mit ber 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenbem 
Ben 
KERN Marl, a Ten 
Baluta fürd.. zum 1 
Be Heffen-Raffanifchen Rentenbrief . 
IE babe ich aus ver Königlichen Rentenbant- 
Reife in Münfter erhalten, worüber dieſe Duittung. 
(Ort, Datum und Unterfchrift.)« 
—— Quittung über den Empfang der Valuta, 
— dachten Kaſſe einzuſenden und die Ueberſendung 
eldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
* Koſten des Empfäng ers, zu beantrage 
Schließlich machen —* — aufmer — daß die 
Nummern a gefünigten reſp. ug rüdjtänpigen 
Rentenbriefe durch vie Seitens der Nebaction des 
Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats- 
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs-Ta- 


—5* — 





187 


Bene ohl im Monat Mai, ale auch im Monat 
gib Bahres veröffentlicht werben und baß 
Stüd. viefer Tabelle bei der gebachten 
—* zum Preiſe von 25 — bezogen werden 
fann, „„Münfter ben 18, Mai 1886. 
Enigliche Direction * Rentenbant 
für die. Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz unb bie 
Previnz Heſſen⸗ Naſſau. 
up: —— —— des Bundesraths vom 
13. Mai b. 8. 285 ver Protofolfe), betreffenb bie 
Abänderung * — — — und die Ein- 
führ einheitlicher Formulare zu Begleitſcheinen, 
en wir im Auftrage bes Herrn Finanz» Minifters 
mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, 
daß die Mufterformulare für die neuen Begleiticheine 
bei den Amtsjtellen eingeleden werden fünnen, 
Gafjel, den. 15. Juni 1886, 
Königlide Provinzial-Stener-Direction, 
IL Die PBeitimmungen des Begleiticheinregulativs 
ariatnE bes Bundesraths des Zollvereing vom 20, De⸗ 
cember 1869, $. 158 der Protofolle), werben, wie 
folgt, obgeänbert,, beziehungsweife ergänzt: 
» "Der Tegte Abſatz des 8. 1 erhält folgende Faffung: 
„Die Einrichtung dieſer Begleitjcheine tft aus ven 
anfiegenven Muftern A. B. und ©. zu entnehmen.” 
- 2) Der 4. Abſatz des 8. 6 erhält folgende Faſſung: 
„Außerdem ift in dem Meviiionsbefimbe die 
Tarifnummer, welcher die Waaren angehören, jo» 
wie die Nummer bes ftatftischen Waarenverzeich- 


niſſes anzumerten.“ 
3) Der 8. 7 erhält —— Faſſung: 
„Die Ausfertigung ——— I erfolgt 
nach dem Mlufter E und 
a, durch Ausfülmg ber ni Die 1 bie u und 
I53 nach Anleitung ber. Brobeeintragung 1 für 
zu. ‚der betreffenden . Seubung ge» 
’ börige Waaren, ober 
b. in der Urt, daß auf bie dem Begleitſchein 
anzuftempelnde Anmelvung (8. 4) —— 
bei — aa Don Be A ale Anmeld 
c 8 u als Anmeldung 
tung.ber Probeeintragungen 2 und 3*. 
4) ‚An * Felle des an 4 des $. 8 treten 


die Fehr — Di auch ‚bezüglich 
des Formats (38 cm Höhe und 48 om Pr e), 
der Farbe und fonftigen Beichaffeuheit des zu 
verwendenden Papiers, nach — der Mufter 
(Anlagen zu $. 1) herzuſtellen. 
Zu er ‚ven Begleitfcheinen anzuftempelnben 
Anmeldungen ($$. 11 und 21) ift Papier. von 
chaffeuheit (Format, Farbe ꝛc.) zu 
verwenden, Diefelben pürfen jedoch auch in halber 
‚Höhe. des Begleitfcheinforumlars Hergeftellt werben. 
Auch kann den Eiſenbahnverwaitungen, Dampf- 
—— S aanhgten, Spebiteureu, Großhaͤndlern 
xc. von Seiten ber Ausfertigungsäuter geftattel 
erben, die Begleitſchein und Anmeldungsformulare 


13 






Ehe 


ber 
— Air 


5 eb 
2 he Fofgenbe en 


im g es v· 
BR. —— a. vn arg 


* 
bie Spalten 5 bis 7 d —— inſowerit 
25 als die G und Menge der 

in ben Spalte 8 bis 10 auf, Grund 


‚amtlicher Grmittelung vellftänbig angegeben werben 


’ 5* 
6) Im bisherigen Abfap 5 des $. 10 ift ftatt: 
mit 2 1 nad. Muſter A* zu ſetzen 
—— 8. a Benteitfgein]. f 
ler bes 8. 11 üft ftatt: „der erften 
Side zu fegen: „ber zweiten Geite,* 
8) Der $. 16 erhält Tolgende Faſſung: 

„9. Angabe ver Eingangsgrenzſtrecke, ft 
und Beftimmung der Waaren.” Im ben Bepleit- 
feinen ift die Grenzſtrecke, über welche der Eins 
N der Waaren erfolgte, beziehungsmeife das 
‚Raab, aus beffen 9 andel die Waaren her⸗ 
ftammen (die Provenienz) und, tm alle der Aus- 

ober Durchfuhr ‚der Waaren, das Yanb der Be, 
ftimmung (das Land, im deſſen Cigenhandel bie 
Waaren übergehen) anzugeben. 
9) Der 2. Abfag im 8. 17 iſt zu ftrelchen. 

10) In dem Mufter Ea ($. 18 Ysfah 2) tft anftatt 
der Worte: „nicht bis zum" bis „erbracht fein 
wird” zu ſetzen: „nicht "hie zum Ablauf der 
bie Meserf endung bes —— cheins feſtgeſet 
Friſt erbracht ſein wir 

11) Im g. 21 ift ftatt: „Dufiers D* bezw. „Mufter D* 

zu fegen: „Muſters B" bezw. „Mufter B* Im 

An Abſatz deſſelben aragraphen find vor 

dem Worte, „angewenbei* vie Worte, 2 

Mufter C* einzufchalten. Der legte Afag 

ie und an bie Stelle defjelben Folgenbes 

u ſetzen: 
kr Begleitfchein-Ausfertigungsamt ift befugt, 

von dem Extrahenten des DBegleitfcheins vor her 

Aushändigung des Tegteren die Vorlegun 

Frachtbriefs über ‚bie Berfendung ber — 

ar den im Begleitſchein genannten ‚Empfänger zu 

verlangen,“ 

An Stelle des im $. 33 allegirten Mufters H 

zu N ai tritt das anliegende 


Mufter H 
Im 2, Abfa bes 8. 35 iſt ‚fait . „Spalten 14 
bis 19° zu el „Spalten 14 bis 18 und 25*, 
ferner ſtatt „Halte 23 und’ 24* 
„Spalte 22 und 23.* 
Im. legten Abſatz des 8. 36 find die Worte „20 
bis 22 (Muſter H)“ zu ftreichen. 
15) I re des 8.39 find vie Worte: „(Mufter B)* 
zu 


12 


— — 


zu ſetzen: 
14 


— 


138 


16) Als 1. Say des Abfahes 2 des 8, 48 ift folgende 
‚Beftimmung zu fegen: 2 
„Der Waarenempfänger ift verpflichtet, den: 
Begleitfchein-Erlepigungsamte auf deſſen Verlangen 
den über bie Verfendung der Waaren lautenden 
Frachtbrief vorzulegen,“ i 
I. Die vorhandenen Beftände von ben bis jekt 
eltenden Formularen bürfen noch bis Eude dieſes 
Sabres benußt werben. _ 
450, Rodpehene Berleihungs-Urkunde: 
Auf Grund ber am 26, October 1885 präfen- 
" firten Muthung wird der Altiengefellfhaft „Har- 
kort'ſche Bergwerfe und. chemiſche Fabriken zu 
Schwelm Harkorten« in Schwelm unter dem Namen 
Burghasungen 1 
das  Bergwerks » Eigentum in dem Felde, deſſen 
Begrenzung auf dem heute von uns beglanbigten 
Situationsrijje mit den Buchftaben: 
n,b,c,d,e f,a 
‚ bezeichnet ift, und welches — einen Flächen» Inhalt 
von 2187605 (Zwei Millionen einhunbertfieben- 
undachtzig Taufend fehshnndert und fünf) Quadrat⸗ 
metern umfaffend — in dem Gutsbezirk Oberförfterei 
Ehlen, Kreis Wolfhagen, des Regierungsbezirts Caſſel 
und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal gelegen ift, 
ur Geminnung ber in dem Felde vorlommenben 
Braunfoblen bierburch verliehen.“ 
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit 
bem Bemerfen, vaß der Situationsrif bei dem König- 
lichen Revierbeamten, Bergratd Des Coudres in Eaffel 
zur. Einficht offen Liegt, unter Verweifung auf vie Para- 
758 35 unb 36 des allgemeinen Berggeſetzes vom 
Juni 1865 Hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht. Clausthal den 29. Mat 1886. 
Königliches Oberbergamt. 
—— — uub Belcuntmachnuugen ber 
ichen Negierung, 
431. Unter Bezugnahme auf unfere in Ausführung 
ber ag ey vom 14, Mär; 1879 er- 
laffene, in Nr. 72 Seite fig. unferes Amtsblattes 
veröffentlichte Belanntmahung vom 27. Auguſt 1879 
wirb hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß zufolge Verfügung des Herrn Finanzminifters vom 
13. Mai d. 38. bie Königlichen Regterungs-Hauptfaffen 
fih fortan auf Antrag der Vornahme der unter 3b 
unferer obengebachten Bekanntmachung bezeichneten Ge- 
ſchäfte (Einziehung der Valuta für ausgeloofte ober 
gefündigte Werthpapiere, Umtaufch von folchen Werth» 
papieren, ſowie Beſchaffung neuer und Ginlöfung fälliger 
Zind- oder Dividendenfcheine) in Anfehung aller ver- 


jenigen Werthpapiere bezw. Zins» und Divivenvenfcheine _ 


pi unterziehen haben, über welche Veröffentlichungen 
n ben „Allgemeinen Berloofungstabellen» des Reiche: 
und Staatsanzeigers erfolgen. 

Den —* Kaſſen iſt zugleich nachgelaſſen, for 
weit bie bezeichneten Geſchäfte nicht am Orte bewirkt 
werben Fönnen, fi der Vermittelung ver Königlichen 
Seehandlungs-Societät und bei geringfügigen Beträgen 


eines Bankhaufes zu bedienen, und follen bie ent- 
ftehenben Koften an PBrovifion und Porto, fofern bie 
Raffe nicht die Einforberung eines Vorſchuſſes für an- 
zezeigt hält, von den Betheiligten eingezogen bezw. aus 
den eingelöften Baarbeträgen entnommen werben. 
Rad eftimmung des Herrn Finanz » Minifters 
follen die vorftehenden Anorbnungen bis auf? Weiteres 
auch auf die im Lehns-, Fideilommiß- ımb Stiftungs- 
fachen Hinterlegten Maffen, jedoch nur infoweit An- 
wenbung finden, als es fih um bie Einziehung ber 
Baluta für ausgeloofte und gefünbigte gg ung Se 
den Umtaufch folder Werthpapiere und um bie Be- 
ſchaffung neuer Zins und Dividendenfcheine handelt 
und als ferner Guratoren, welche mit diefen Gefchäften 
betraut werben fännten, —* vorhanden find. 
Caſſel am 24. Mai 1886. 
Königliche Regierung. Magdeburg. 
432. Den Röniglihen Wafferbauinfpectoren Schat- 
tauer zu Gaffel und Bauratd Kullmann zu Rinteln 
ift die Verwaltung der Strom⸗, Scifffahrts- und Hafen- 
Pollzei innerhalb ihrer in ven Regierungsbezirten Caſſel 
und refp. Hilvesheim belegenen Dienftbezirke von uns 
übertragen worben. 
Gafjel den 22. Mai 1886. Hildesheim ven 6. Juni 
Königliche Regierung, 1886, 
Abth, des Innern, Der Regierungs-Präfident. 
Kühne Dr. Schul tz. 
433. In der Anlage werben | 
1) die Belanntmahung des Herrn Minifters des 
Innern vom 9. Juni d. W., 
betreffend bie Regulative zur Orbnung bes Ge- 
fchäftsganges und bes Verfahrens. bei den Sreis- 
ansichüffen und ven an Stelle bes, Kreisaus- 
ſchufſes tretenden Behörben, fowie bei ven Bezirks- 
ausfhüffen und bei dem Provinzialrathe in ber 
Provinz Helfen-Raffau, 
nebjt den 3 Negulativen, und 
2) die Bekanntmachung ver Herren Minifter des Iunern 
unb ber Finanzen vom 9. Juni d. Is., 
betreffend ven Tarif für die Berechnung des Koften- 
pauſchquantums im Berwaltungsftreitverfahren 
vom 27. Februar 1884, 
nebft dieſem zn und den in legterem erwähnten 
Tabellen A. B. C, er 
biermit veröffentlicht. 
Eafjel am 22. Yuni 1886. 
Königliches Regierungs-Präfidium. 
434. Auf Antrag des VBürgermeifters zu Steinau 
im Kreiſe Schlüchtern fprechen wir auf Grund des 
$. 3 des Enteignungsgefeges vom 11. Juni 1874 bie 
Zuläffigfeit der Enteignung bed zur Gorreltion bes 
ſ. g. — * im Ziegelsgraben innerhalb 
der Gemarkung Steinau erforderlichen —— 2 
ſoweit dasſelbe nicht im Wege freier Vereinbarung er⸗ 
worden werben kann, hiermit aus, 
Caſſel ven 19. Yunt 1886. 
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern. 


\ 


D nitts Berechnung über die Mirtt+ und Ladenpreiſe am ben —— in dem 
us. ae a2 Sat Garfe für be ben Monat Mai 1886. 










Pe 





ſudfleiſch. 





kaufende Rummer. 





5, u | 
TR 






























1] Saflel . » 1 
Rs. 65 1 
L Tl 12 
fb . 7-11 
ofgels mar 513 1: 
ardıng . Like WIE, 
barg I - 19 
Summa . 133% 116,77]111 35 103,33 183501233 25 250 solar ia 2 49 17]10'% i 898 wol1o] 7 ya 16 4020.68 
Durchiänitt ' 
betrragn . | 16.63] 14.60] 1392] 1350] 2294| 216 35.06] 3601 #03] Kr5h ala] la) 1 AT ur 2/59 
Er üü —— 
Sr EU BRDERA VW HCHTE a 
Bezeichnung z w Be pro 1 &ilogramm en I ln ne 
Medi. * Kaffee. ⸗ 
Mr, der 2 1 en ne ® -— — 22 a 
An Hirfe. |. Ken Jasa-,| ui gg jet 
Markt⸗Orte. Ir 4. Sam. tn 108 halı. 
Pi Fir 
| Safe .. - 2% -u 3/03] 160 
Al Arislar .... — 2 — 3 — 50 
31 Wuba .....- — 2 — 56 3'16 80 
4 danau .. — 40 — — 3 — 40 
54 Bersfed ..... - 3% — — 3 — 20 
6 | Hofgeismar... . I — |? — — 2 — 
71 Marburg ....-1—!38 — — 20 60 
5 Rotenburg . . +. | — I — — 3 40 50 





Summa .| 2 5 | 3/42] a 13 Jı0 10]24 19] 1,60 
Durdichnitispreis | - 31) — $ — 50 43] — 52] 2 30] 3:02] 14 
Gaflel am 8. Juni 1886. — Regierung, Abtbeilung bes Innern, 


456. Im Verlage von A. Freyſchmidt zu Caſſel jonen- und Gepächeförberung mittelft Relour· (Saiſon· 
iſt eine Textausgabe ber neuen PBreikiichen Verwaltungs» - Billets mit 45tägiger Gültigleitsvauer von einigen 
gejege für vie Provinz Heſſen ⸗ Naſſau nebſt alphabe größeren Stationen der Eiſenbahn-Directiondbezirke 
. tifhem Sächregifter erſchienen. Der Preis für dieſelbe Altena, Hannover, Magdeburg, Erfurt, Dresden und 


beträgt 2 Mart. Mainz nah Nordernebn ber Geeſtemünde zur 
Wir maden die Ortsvorftände hierauf auſmerlſam. Einführung. Das Nähere ift bei unferer Berlehre- 
Gaffel ven 22. Juni 1886. GControle I zu erfahren. 
Königlide Regierung, Abtheilung des Innern, Hannever den 19. Juni 1886, 
437. Dem Königlichen commiffarifchen Rentmeifter Königlide Bifenbabn- Direction, 
Triebenftein zu Borfen find vie Unterrezepturge- zugleich Namens der übrigen betbeiligten Verwaltungen. 
fchäite für die Oberiörjterei Tovenhaufen vom 1. April Velanntmahungen communalitänd. Behörden. 
d. 9. ab wiberruflich übertragen worden. 439. Im Aunſchluß an unfere Belauntmachung vom 
Gafjel ven 5. Juni 1886, 27. Mai d. 3., betr. den Umtauſch der vierprocentigen 
Königliche Regierung, Seitens der Juhaber unfünpbaren (gelben) 


Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forften, Yandestreditlaflen - Obligationen der Serien 


Gers ad 
— DIL. IV. VII VII. IX. 
438. Mit — 1. Juli gelangt eine‘ directe Per- gegen dreinndeinhalbprocentige ver Serie XIV. werben 


hiermit bie —— a ber ges 
dachten Serien III. & Ai IL * — ſolche 
nicht bereits früher gekündigt find, zur Rückzahlung auf 
den 31. December 1386 
gekündigt. 


gleich wirb in Folge wielfacher Gefuche um Zu: 
*—* des Umtauſches noch nach dem in der Bekannt⸗ 
machung vom 27. Mai d. J. auf den 22, Juni b. 9. 
feftgefegten Enbtermin beftimmt, daß der Umtaufch noch 


Gaffel. ven 22. Juni 1 
Die Direction eo —— 


Lotz. 


Ba 
440. Die tatholifce —E 7 zu Kleinfaffen, 
deren.. Einkommen neben freier Wohnung, 


ſtattfindet. 


für freie Feueru ad, 900 Mark beträgt, wird in Folge 
BVerfegung des feitherigen Yuhabers vom 1. Suli d. J. 
ab vacant. 

Bewerber um dieſelbe wollen ihre desfaliſigen Ge⸗ 
ſuche binnen 14 Tagen unter Anſchluß ber erforberlichen 
| e bei ver jFreigerrlih von a. zu Gutten- 


gſchen ————— Scharkau anbringen. 


—* ven 4. 

Der Köonigliche Schulvorſtand. 

3. B.: Kempf, Kreisſecret. 
441. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe— 
tenzmäßigen Einfommen von 1050 Marf nebft freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene 
u. und- Küfterftelle zu Bedeborf wollen ihre mit 
den nöthigen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche 
binnen 8 us an Herrn Pfarrer — zu Beckedorf 
einſenden. Rinteln ven 18. Juni1 


Der Königliche Schulvorſtand. nz Landrath. 


442. Vom 1. October d. I. ab wird in der Gemeinde 
Hillartshaufen eine eigene Schulftelle gegründet. 

Etwaige Bewerber um viejelbe, mit welcher ein 
jährliches Einkommen von 750 ‘DIE. nebjt freier Wohnung 
und 90 ME. für Feuerung verbunden ift, wollen ihre 
Melvungsgefuche nebſt ben nöthigen Sitten» und Be- 
fähigungszeugniffen bis zum 15. Juli bei dem unter- 
zeichneten Schulvorftande einreichen. 

Hersfeld ben 11. Juni 1886, 

Der Königlide Schulvorftanb von Hilfartshaufen. 

von Schleinig, Yanbrath. 


bis * 15. Juli d. J. in der ſen ee⸗ Weiſe 


jedoch ee F Entſchädigung von 90 Mark” 


—J——— 


140 


Verſoual⸗ Chronil. 
Ernaunnt: die Referendare Müller und Prausnitz 
zu Gerichts-Aſſeſſoren, 
die Rechtslandidaten Bock, van Hahn 
zu Referenvaren, 
ber Boltzei-Kommifjarius Wohlrab & bei ber König. 
lihen Bolizeiverwaltung in der Stabt Gafjel ro 
Polizei-Infpector, 
— frühere Füfilier Hermann Arndt zum Boten 
ba 
ber Hülfsgerichtediener Trautwein in Eaffel zum 
Gerichtsdiener bei dem Amtsgerichte in Schenklengsfelo, 
ber feitherige Sergeant im Zten Heffiichen Infan- 
terie» Regiment, Nr. 83 Anton Julius Wagner zum 
Auffeher bei der Königlichen Strafanftalt in Wehlheiden. 
Verlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Netra Johann 
Ferdinand Eckhard die Pfarrftelfe zu Neukirchen, Ins 
ſpeltur Fulda. 


Beftellt: der erſte Pfarrer Wilhelm Schotte zu 
Homberg zum Metropolitan det Claſſe Homberg. 

Berfegt: der Erſte Staatsanwalt a er 
in Graudenz an das Landgericht zu Cafjel, 

ber Oberförfter Linnenbrink in Raumbun nad 
Münſter im Regierungebezirt Münfter 

ver Neferenbar Koch in Höchſt aM. in ben Bezirf 
bes Oberlanvesgerichts zu Gaffel, 

ber Neferendar Goeßmann im ben zu Frant⸗ 
furt a/M. und 

der Gerichteviener Steinfeld zu Schentiengsjeld 
an das Amtsgericht zu Homberg. 

Uebertragen: dem zum Oberförfter beförberten 
bisherigen Forftafieffor Schuppius die Oberförfter- 
jtelle zu Naumburg. 

Penfionirt: ber Polizei» Infpector Boediker bei 
ber Königlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Caſſel, 

der Förſter Döring zu — in der Ober- 
förfterei Steinan und 

ber Gerichtsjchreiber, Sekretär Wolfram in Felsberg. 

Entlafien: der ordentliche Profeffor Dr. Brieger 
an der Univerfität Marburg auf fein Nachfuchen aus. 
dem zen Staatedienfte bezw. aus feinem Lehr. 
amte in E ber theologiſchen Facultät vom 1, October 
d. J. 


Hierzu als Beilage ver Deffentliche uw Nr, 49, 


(Imfertiowsgebügren für ben Raum — 6 Drudzeile 20 Rei 


— Belagsbfätter für } und } Bogen 5 


und 1 Bogen 10 Reid 
Rubieic; Dei Alnfider Regler, 


Gaffel. — Bedrudt in der Hof umb BeaifenganssBnäsdruderei 


Ertra⸗Beilage zum Amtsblatt, 


Nr. 29 pro 1886 der Königlichen Regierung zu Caſſel. 





Bekanntmachung 
des Minifters des Innern, betreffend die Regulative zur Ordnung des Geſchäftsganges 
und des Verfahrens bei ven Kreisausſchüſſen und ben an Stelle des Kreisausſchuſſes 
tretenden Behörben, fowie bei den Bezirlsausſchüſſen und bei dem Provinzialrathe in der 
Provinz Heflen-Naflau. 





Auf Grund des $ 99 ver Kreisorbnung für bie 
.. Heffen-Naffau vom 7. Iumi 1885 (G. * 
S. 195 ff.), ſowie des $. 56 des Geſetzes über die 

(gemeine Sanbeöverwal 


©. ©. 1% ff.) werden 
* — db —— Verwaltung vom 
re en Kegulative vom 

28, Februar 1884 und zwar: - 

1) das Regulativ zur Orbnung bes häfts- 
ganges und bes Verfahrens bei den Sreisausfchüfien 
und ben an Stelle des SKreisausfchuffes tretenben 
Behörden (Staptausfhuß, MWagiftrat) im Gelt 

bereihe der Kreisorbuung vom 13. December 18 

2) das Regulativ zur Orbnung bes a: 
anges und bed Verfahrens bei den Bezirlsaus- 
chuſſen und 

3) das Regulativ zur Ordnung des Geicäfts- 
ganges und bes Verfahrens bei den Provinziafräthen 
auch in ber rg Heffen-Naffau mit der Maßgabe 
in Kraft gefegt, daß am die Stelle derjenigen Para- 
graphen der vom 13. December 1872 
in der Faſſung des Gefeges vom 19 — 1881, 
auf welche im dem unter 1 erwähnten Regulative für 
die Kreisausfchüffe u. f. w. Bezug genommen worden 
ift, die entiprechenden Paragraphen der Kreisorduung 
für die Provinz Heffen-Nafjau treten 

Berlin den 9 Juni 1886, 


Der Minifter des Innen, 3. B.: v. Zaſtrow. 


ulativ ⁊ Orkan bes Geihäftsganges und bes 
Bun ben Kreitausihälien und den au Etelle 
*4 tretenden Behörden er 
ent. Magiſtrat) im Geltungsbere 
ordnung vom 13. December 
An Stelle des Regulativs jur — des Ge⸗ 
ſchaͤſtsganges bei den —* (Stabt.) au vom 


2. April 1878 treten vom 1, April 1884 ab gemäß 
8. 166 ber Kreisorbnung vom 13. December 1872 
und 8. 56 des Gefeges über bie allgemeine Yandes- 
verwaltung vom 30. Juli 1883 vie nachftehenden Be- 
ftimmungen: 
Gehhäftstreis. 
8. 1. Der Kreisausihuß hat 


a. in der Streisfommunalverwa 


die ihm burch 
die Kreisorbnung übertragenen Geſchäfte zu ver- 


b. in ber allgemeinen Yanbesverwaltung nach a 
Vorſchrift ver Geſetze mitzuwirken ($. 4 Abf. 1 
bes Landesverwaltungsgeſetzes) und bie Ver— 
waltung erihtebarfeit (Entfcheivung im Ber- 
waltun abren) ausjuäben ($. 7 Ab. 1 
und 2 a. a. 0.) 

Der Stadtausſchuß in Staditreiſen und ber Magiſtrat 
in den einem Panbfreife ange * Städten mit mehr 
als 10000 Einwohnern tritt bezüglich der unter litt. b 

eichneten Geſchaͤfte in den — die Geſetze beſonders 

timmten Fällen an Stelle des Kreisausjchufies 
($. 4 Wf. 2a. a. O.). 


Die im den nachfolgenden Parapraphen für ben 
Rreisausfchuß gegebenen Vorfchriften gelten auch für 
den Gtadtansfhuß und ven Magiſtrat, foweit feine 
beſondere Beitimmung getroffen ift. 

Berfahren. 

.2. Das Verfahren des Kreisausichuffes binfichtfich 
der in $. 1 litt. b erwähnten Geſchaͤfte ift im ven gefeglich 
beſonders bezeichneten Fällen das Bermwaltungsftreit- 
verfahren, im Uebrigen das Befchlufverfahren mach 
näherer Vorſchrift des Yanbesverwaltungsgefekes und 
ber für gewiſſe ae = egenbeiten, insbeſondere auch zur 
—252 der Reichegewerbe ⸗ Ordnung, erlaſſenen 
Beſtimmungen. 


Sitzungen. 

8. 3. Der ſtreisausſchuß verſammelt ſich auf Be- 
ruſung ſeines Vorſitzenden. Dem Vorſitzenden bleibt 
es überlaſſen, im Voraus regelmäßige Sitzungstage zu 
beſtimmen. 

Behinderung ber Ritglieder. 

8. 4. Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder 
durch ſonſtige nicht zu beſeitigende Umſtände verhindert 
ift, einer Sitzung beizuwohnen oder ſich ber Wahr- 
nehmung ber ihm font obliegenven Gefchäfte zu unter⸗ 
ziehen, hat dies dem Vorſitzenden -fofort anzuzeigen. 

Mitglieder, welche eine längere Entfernung von 
ihrem Wohnorte beabfichtigen, haben vied dem Vor—⸗ 
figenden zeitig anzuzeigen. 


Ferien. 


8. 5. Der Kreisausſchuß hält Ferien während ver 
Zeit vom 21. Zuli bis zum 1. September. Diefelben 
ſind zwei Wochen vor ihrem Beginn durch das Kreisblatt 
beziehungsweife das zur Aufnahme fFreispolizeilicher 
Belanntmachungen bejtimmte Blatt zur öffentlichen 
ſtenntniß zu bringen. 


Während der Ferien bürfen Termine zur —— 
Verhandlung der Regel nach nur in ſchleunigen Sachen 
abgehalten werden. 

Auf den Lauf der geſetzlichen Friſten bleiben die 
Ferien ohne Einfluß. 


Beſugniſſe des Vorſitzeuden. 

F. 6. Der Vorſitzende ($. 136 ber Kreisordnung; 
88. 36, 37 des Lanbesverwaltungsgefeges) leitet und 
beauffichtigt den gefammten Gefchäftsgang und forgt 
für die prompte Erledigung ver Gefchäfte. 

Er eröffnet die eingehenden Schriftftüde und ver⸗ 
merkt auf venfelben ven ‘Tag des Eingangs. Für ben Fall 
ber Behinderung des Vorfigenden beziehungsweife deſſen 
Stellvertreters im Vorfige fann ein vereibigter Büreau- 
Beamter des Kreisausfchuffes mit der Eröffnung und 
Präfentation der eingehenden Schriftftüde beauftragt 
werben, 


Iſt von einer Bartei im Verwaltungsjtreitverfahren, 
ber Borfchrift des $. 66 bes Landesverwaltungsgeſetzes 
zuwiber, bie Einreichung von Duplifaten verabjäumt, 
fo kann die Anfertigung verfelben auf Koften ver Partei 
von dem Borfigenden angeorbnet werden. 


Si 7. Der Borfigende vertheilt die Gefchäfte unter 
bie Mitglieber des Kollegiums. Im ven zur kollegialifchen 
Beſchlußfaſſung oder Entſcheidung gelangenden Sachen 
beftellt der Vorſitzende aus ber Zahl der Mitglieder 
einen Referenten und nach Befinden einen Storreferenten; 
auch Tann er fich felbit unb da, wo ein Syndilus 
angeftellt ift, auch biefen zum Referenten ober zum 
Korreferenten ernennen. 


Er zeichnet die Konzepte aller Verfügungen, 


$. 8. Abgeſehen von den Fällen, im welchen das 
Gefetz — 88. 60, 64, 86, 111, 117, 122 a. a. 0. — 
ben Borfigenden des Kreisausfchuffes ermächtigt bezw. 
anweift, Namens ber Behörbe Verfügungen oder Befcheive 
u erlaffen, werben Verfügungen, welche, ohne ver 
fachlichen Beſchlußfaſſung oder Entfcheivung vorzugreifen, 
zur Vorbereitung derfelßen dienen ober bie Zeitung bes 
Berfahrens bezweden und für welche die Zuftimmung 
bes Kollegium nicht befonber® vorgefchrieben ift (8. 118 
a. a, D.), der Regel nach ohne Vortrag im Kollegium 
entweber von dem Norfigenden felbft oder unter feiner 
Mitzeichnung von bemjenigen Mitglieve erlaffen, welchem 
der Vorfigende die Bearbeitung der Sache überträgt. 
Ergiebt fich zwifchen viefem Mitglieve und dem Bor- 
figenden eine Meinungsverfchiedenheit oder wirb gegen 
das Verfügte Einfpruch erhoben, fo ift die Beſchluß— 
faffung des Kollegiums hierüber herbeizuführen. 


Dem Ermeffen des Vorfigenden bleibt es in allen 
Fällen überlaffen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium 
anzuordnen, 


8. 9. Der Borfigende Teitet vie Verhandlungen 
und Berathungen in ven Sigungen; bei ver Abjtimmung 
ftellt er die Fragen und fammelt bie Stimmen — 
vorbehaltlih der Entfcheibung des Kollegiums, falle 
über die Frageftellung ober über das Ergebniß ber 
Abftiimmung eine Meinungsverjchievenheit entjteht. Bei 
der Abjtimmung giebt der Neferent, joweit er Stimm 
recht hat ($. 132 ver Kreisorbnung), feine Stimme 
zuerſt ab. 


Beweisanfnahme, 


$. 10. Im venjenigen Angelegenheiten, welche zu 
dem im $. 1 litt. b. bezeichneten Gefchäftsfreife gehören, 
ift der SKreisausfhuß fowohl im Berwaltungstreit» 
verfahren als im Befchlußverfahren ($. 2) zur Aufnahme 
bes Beweiſes nach näherer Vorſchrift ver 88. 76 bis 
79 und 120 a. a. O. befugt. 


Mundliche Berhandlung. 


$. 11. Die im Berwaltungsftreitverfahren oder 
Beihlußverfahren ($. 2) zur mündlichen Verhandlung 
gelangenden Sachen werben ber Regel nach in ber 
durch den Vorſitzenden bejtimmten, durch Aushang vor 
dem Sikungszimmer befannt zu machenden Reihenfolge 
erledigt. 

In der VBorlabung ift die zur mündlichen Verhandlung 
beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Ber- 
handlung ift durch einen Vortrag des Neferenten über 
das Sachverhältniß einzuleiten; bei dem (rfcheinen 
fämmtlicher Betheiligten kann ver Vorſitzende biefen 
ben Vortrag des Sachverhalts überlaffen. Der Bor- 
figenbe Hat dahin zu wirken, daß das Sachverhältniß 
vollſtändig aufgeflärt und die fachbienlichen Anträge 
von den Betheiligten geftellt werben. 


8. 12. Durch Aufnahme in das Protofoll über 
die mündliche Verhandlung find insbeſondere feftzuftellen: 





. neue thatfächliche Erklärungen und neue Anträge 
ber Betheiligten ober bie Koatfache, daß ſolche 
aus den Vorträgen ber Betheiligten nicht zu ent» 
nehmen waren; 

. Anerfenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleiche, 
buch welche ber 3 tend gemachte Anfpruch ganz 
ober theilweife erledigt old ; 

» bie Ausfagen der Zeugen und Sachverftänbigen, 
welche im Termine zur münplichen Berhandlung 
bernommen werben; 

. bie zum Zwede der Aufllärung des Sachverhalts 

oder ber jörmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vor⸗ 

legung von Alten und Berlefung von Schriftftücen; 
das Ergebniß eines im Termin eingenommenen 

Augenfcheins, 

Das Protokoll ift infoweit, als es vie sub a bie e 
bezeichneten Gegenftände betrifft, ven Betheiligten vor» 
5* oder zur Durchſicht vorzulegen. In dem 

rototoll iſt zu bemerken, daß dies geſchehen und die 

Genehmigung erfolgt ſei, oder welche Einwendungen 

erhoben ſind. 

Den Betheiligten iſt anf Antrag Abſchrift des über 
bie mündliche Berhanblung aufgenommenen Prototolls 
zu ertheilen. 

$. 13. Der Vorſitzende handhabt gemäß 88. 72, 
119 a. a. D. bie Ordnung in ber mündlichen Ber- 
—— und führt erforderlichen Falles einen Beſchluß 
—* ig egiums über den Ausfchluß ber Deffentlichkeit 

. 14. Der Borfigende verfünbet die ergangene 

Entfcheivung ober ben ergangenen Beſchluß. Wirb bie 

Berlündigung ber Gründe der Entfcheibung ober bes 

Beichluffes für angemeffen erachtet, fo eo fie durch 

Borlefung berfelben, oder durch mündliche Mittheilung 

ihres wejentlichen Inhaltes. 

t die Verfünbigung ber Entfcheivung ober des 
Beſchluſſes nicht fofort erfolgen können, fo bebarf es 
zu diefem Behufe micht ber Anberaumung einer bes 
fonderen Sigung; vielmehr genügt die Zuftellung ber 
mit Gründen verjehenen Entſcheidung oder des Befchluffes 
an bie Betheiligten. 

Nur in denjenigen Angelegenheiten, auf welche ber 
8. 21 der Reichägewerbe-Orbnung vom 21. Juni 1869 
Anwendung findet, muß bie Verkündigung ber Gnt- 
ſcheidung oder des Beſchluſſes ſtets in öffentlicher 
Sitzung erfolgen. Erſcheint in derartigen en die 
Ausſetzung der Entſcheidung oder des Beſchluſſes noth⸗ 
wenbig, jo erfolgt bie Verlündigung in einer weiteren 
Sigung, welche fofort anzuberaumen und den Parteien 
befannt zu machen ift. 


Urfäriften und Ausfertigungen. 

8. 15. Alle Entfcheivungen, Befcheive, Befchlüffe 
und Verfügungen, welche von der Behörde als Kol- 
legium erlaffen werben, find in ver Ausfertigung mit 
der die Behörde bezeichnenden Unterfchrift (Der Kreis: 


e. 


ausſchuß des Kreifes N, N., Der Stadtausſchuß bes 
Stabifreifes N. N., Der Magiftrat) zu verfehen und 
von dem Vorſitzenden zu volljiehen. Bei Befcheiven 
und Berfügungen, welche von dem Borfigenben erlaffen 
werben und gegen welche das Geſetz ausprüdlich ben 
Antrag auf mündliche Berhandlung oder auf Kollegials 
beſchluß zuläßt (88. 60, 64 Abf. 3, 111 Abſ. 3, 117 
fa bes Landesverwaltungsgefeges), lautet die Unter⸗ 
Namens des Kreisausfchuffes. 


Der Borfigenbe. 
Die Urfchriften der von dem Kollegium erlaffenen 
Entſcheidungen, Beſcheide und Befchlüffe find von dem 
Borfigenden und wenigftens zwei Mitglievern zu voll» 


Die Ausfertigungen ber im Berwaltungsftreitverfahren 
ergangenen GEntjcheidumgen find mit der Ueberſchrift: 
„Im Namen des Könige“ 
und mit bem Siegel ber Behörde — für vie Streis- 
und Stabtausfchäffe Preußifcher Adler mit einer bie 
Behörde bezeichnenden Umfchrift, für den Magiftrat 
das Magiftratsfiegel — zu verſehen. Diefelben müffen 
im Eingange den GSigungstag, an wel bie Ent- 
fcheivung getroffen worben ift, und bie Mitglieder ber 
Behörde, welche an der Abftimmung Theil genonmen 

haben, erſehen laſſen. 

Bezüglich der Urkunden über Rechtsgefchäfte und ver 
Bollmachten eines Kreisverbandes bewendet es bei ber 
Vorſchrift des $. 137 Abſ. 3 der Kreisorbnung. 


8. 16. Die gemäß 88.64 Abſ. 4, 67, 86 Abſ. 4, 
111 Ubf. 2, 117 Abſ. 3, 122 Abſ. 2 des Landes» 
verwaltungsgefeges zu ertheilende Belehrung über bie 
Rechtsmittel iſt ſteis am Schluffe der betreffenden 
Befcheive und Verfügungen und zwar, falls in venjelben 
der dispofitive Inhalt von ber Begrändung gefchieben 
ift, am Schluffe ver Gründe in einer thunlichſt in bie 
Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen, 


Zußellungen. 

$. 17. Alle Namens des Kreisausfchuffes zu 
bewirfenden Zuftellungen erfolgen durch die eigenen 
Beamten vesfelben oder durch die bemfelben nachge⸗ 
ordneten Behörven (ftäptifche Poligeiverwaltungen, Amts- 
vorfteher, Gemeindevorfteher, Gutsnoriteher) oder durch 
bie Poft. Im rg finden auf diefe Zuftellungen 
bie Vorſchriften des Nachtrags zu dem Regulative für 
den Gejchäftsgang bei dem Oberverwaltungsgerichte, 
vom 22. September 1881 (Min. BL f. d. inn. Verw. 
1882 ©. 42), mit ver Maßgabe, daß die Zuftellungs- 
urkunde durch eine beglaubigte Empfangsbefcheinigung 
ber zur Annahme legitimirten Perſon erfegt werben 
kann, finngemäße Anwendung. 


Einreihung ber Alten an bie höhere Inſtanz. 


$. 18. Bei der Einreichung ber Alten an bie 
höhere Juſtanz ift auf Vollſtändigleit des einzufenbenden 


Materiald an Voraften und vergl. Debacht zu nehmen 
und außerbem Folgendes zu beachten: 

1) Die Alten find zu foliiren, mit einem vorzubeftenden 
volfftändigen Inhaltöverzeichniffe zu verfehen und mit« 
telft befonderen Begleitberichte® einzureichen, in welchen 
auf die Altenfolien der angefochtenen Entfcheibung ober 
bes angefochtenen Beſchluſſes, der in ver höheren In⸗ 
ftanz gewechfelten Ärungen unb ber von ben Bes 
theiligten ausgefteliten VBollmachten zu verweifen ift. 


2) In viefem Berichte find Kurz erfichtlich zu machen: 

a. bie Art des Verfahrens und die Bezeichnung bes 
Rechtsmittels (Beichwerbe, Berufung, Revifion); 

b. Name, Stand und Wohnort ver Betheiligten und 
bie Bezeichnung Desjenigen, der das Rechtsmittel 
eingelegt hat; 

. der Gegenftand des Berfahrens; 

. im Berwaltungsftreitverfahren ber Werth bes 
Streitgegenitandes. 


8. 19. Wenn gemäß 8. 82 des Lanbesverwaltungs- 
gejehen aus Gründen bes öffentlichen Imtereffes gegen 
die Entſcheidung des Kreisausfchuffes von dem Vor⸗ 
Segen Berufung eingelegt tft, fo hat berfelbe hiervon 
ofort dem Regierungspräfiventen, zum Zwede ber Bes 
ftellung eines Kommiſſars für bie ri bor 
bem Bezirksausſchuſſe gemäß $. 84 a. a. O., Anzeige 
zu machen. 

Wenn gemäß $. 92 (8. 74 Abf. 2) a. a. O. ein 
beſonderer Kommiffar des NRegierungspräfidenten zur 
Wahrnehmung bes öffentlichen tereifee an ber münd⸗ 
lichen Berhandlung in zweiter Inftanz vor dem Des 
zirlsausſchuſſe Theil genommen hat und demnächſt gegen 
bie ergangene Entfcheivung Seitens einer Partei das 
Rechtsmittel der Revifion eingelegt wird, fo hat ver 
Kreisausfhuß Hiervon dem Regierungspräfidenten An⸗ 
eige zu machen unb zwar gleichzeitig. mit der Ein- 
orberung ber Gegenerklärung auf die Anmelbdungs · und 
Rechtfertigungsfchrift. Wbfchrift diefer Schriftjäge ift 
dem Regierungspräfidenten auf Verlangen mitzutheilen. 


Koften. 


8. 20. Die Eimgiehung der Koften und baaren 
Auslagen des Verfahrens, gemäß $$. 108, 124, 167 
Nr. 2 a. a. D,, $. 22 der Reihögewerbeorbitung, er⸗ 
folgt nah Maßgabe der hierüber befonders ergehenden 
Beilimmungen. 

Die Feſtſetzung ber einer Partei im Berwaltungs- 
ftreitverfahren zu erftattenden baaren Auslagen gemäß 
8. 108 des Landesverwaltungsgefetses erfolgt eh. An⸗ 
trag ber Partei, erforderlichen Falles nach Anhörung 
bes Gegners. 


no 


Geicäftetontrofblider. 
$. 21. Die Einrichtung der erforderlichen Gefchäfts- 
fontrolbücher bleibt bis auf Weiteres der Beftimmung 
bes Regierungspräfiventen, für den Stabtausfchuß zu 
Berlin der des Oberpräfiventen, überlaffen. 


Geſchaftejahr, Jahrebbericht. 

$. 22. Das Geſchäftsjahr der Kreisausſchüſſe iſt 
das Kalenderjahr. 

Am Jahreeſchluſſe hat der B be dem Regie⸗ 
rungspräſidenten (für ven Stadtkreis Berlin dem Ober⸗ 
präfibenten) eine Ueberficht der vorgelommenen Gefchäfte 
berichtlich einzureichen. Im der Ueberficht ift die Zahl 
ber im Laufe des Jahres abgehaltenen Sitzungen, bie 
Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerlebigt 

ebliebenen im Verwaltungsftreitverfahren und im Be- 
(hlufperfahren verbanbelten Sachen ($. 1b, $. 2 bes 
Regulativs), beide Sachen getrenmt und nach Materien 
georbnet, ferner die Zahl ber im biefen Sachen zu⸗ 
fammen abgehaltenen Termine überhaupt, fowie bie 
jenigen Termine, in denen mündliche Verhandlung ftalt- 
efunden Hat, anzugeben. Die Beftimmung eines 
ormulars für dieſe Ueberſicht bleibt vorbehalten. Im 
den Bericht find die gutachtlichen Bemerkungen wu ni 
nehmen, zu benen bie bei Handhabung ver en 
unb formellen Bejtimmungen ber einfchlagenden Geſetz⸗ 
ebung und bes gegenwärtigen Megulativs gemachten 
abrungen Anlak bieten, 
Berlin den 28. Februar 1884. 


‘Der Minifter des Innern. von Puttlamer. 


— 


Regulativ zur Orbuung bes Geſchäft es uud des 
Berfahrens bei Bezirlsausſchuſſen. 


Auf Grund des 8. 56 des Geſetzes über die allge- 
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ergeht zur 
Ordnung bes Gefchäftganges und bes Verfahrens bei 
den Bezirksausfchäffen nachitehenbes Regulativ, wel 
gleichzeitig mit dem genannten Gefege in Kraft tritt. 


Geihäftstreis; Art bes Verfahrens, 


$, 1. Der Bezirksausſchuß hat in der allgemeinen 
Landesverwaltung nach näherer Vorfchrift der Gefeke 
mitzuwirlen und bie Verwaltungsgerichtsbarfeit (Emt- 
—5** im Verwaltungsſtreitverfahren) auszuüben 
($. 4 äbſ. 1, 8. 7 des Yandesverwaltungsgefege®). 

Das Verfahren des Bezirksansfchuffes iſt im ben 
ejeglich beſonders bezeichneten Fällen bas. Berwaltung®- 
fireiiverfahren, im Uebrigen das Befchlußverfahren, nad) 
näherer Vorſchrift des Laudesverwaltungsgefeges und 
ber für gewiffe Angelegenheiten, insbefondere zur Aut- 
führung der Reichegewerbeorbnumg, erlaffenen Beftim- 
mungen, 
Situngen, Einberufung der Stellvertreter, Beurlanbung, ferien. 

* 2. Der Bezirksausſchuß verſammelt ſich au 
regelmäßigen im Voraus beſtimmten en 
Dem Borfigenden liegt es ob, im Bebürfniffalle außer: 
ordentlihe Sigungen anzuberaumen. 


. 3. Gin Mitglied, welches durch Kranlheit ober 
— ſonſtige nicht zu befeitigende Umftände verhindert 


ift, eimer Sigung beizumohnen oder ſich der Wahr: 








nehmung ber ihm fonft obliegenden Gefchäfte zu unter- 
ziehen, hat dies fofort dem Vorfigenden anzuzeigen. 

Die Einberufung der Stellvertreter der gewählten 
Mitglieder durch den Vorſitzenden erfolgt, wenn ver 
Provinzialausfhuß bei der Wahl eine Reihenfolge bes 
ftimmt hat, nach diefer Neihenfolge, anderenfall® nach 
ber durch Beſchluß des Bezirksausfchuffes unter Zu> 
ftimmung ver Stellvertreter oder —9— das Loos zu 
beſtimmenden Reihenfolge. 


$. 4. Für die Beurlaubung ber ernannten Mit- 
lieder und ftellvertretenbden Mitglieder fommen, wenn 
ie Mitgliever ver Bezirksregierung find, die für bie 
letzteren gegebenen Borkehriften zur Anwenbung, während 
im Uebrigen die Ertheilung des Urlaubes bis zur Dauer 
von ſechs Wochen dem Oberpräfiventen, bei Längerer 
Dauer dem Minifter des Innern zufteht. 

Die gewählten Mitglieder und ftellvertretenden Mtit- 
> aben bei beabfichtigter Tängerer Entfernung von 
hrem Wohnorte dem BVorfigenden fofort Anzeige zu 
machen, welcher die erforderliche Stellvertretung unter 
Beachtung ver im $. 3 gegebenen Vorfchriften orbnet. 


8.5. Der Bezirfsausfhuß Hält Ferien während 
ber Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Die: 
felben find zwei Wochen vor ihrem Beginne durch das 
Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Während 
ber Ferien bürfen Termine zur mündlichen Verhandlung 
ber Regel mach nur im fehleunigen Sachen abgehalten 
werben. Auf ben Lauf der gejeglichen Friſten bleiben 
bie Ferien ohne Einfluß. 


Befugniffe bes Borfigenben. 


8. 6. Der Vorfigenbe (8. 28 Abf. 1 und 2, 8. 30 
bed Lanbesverwaltungsgefeges) leitet und beauffichtigt 
ben gefammten Gefchäftsgang und forgt für die prompte 
Erledigung der Gefchäfte. 

Er eröffuet die eingehenden Schriftftüde und ver- 
merft auf denfelben den Tag des Eingangs. Für ven 
Ball der Behinderung des Vorfigenben beziehungsweife 
beffen Stellvertreters im Vorfige kann ein vereibigter 
Düreanbeamter der Regierung mit der Eröffnung und 
Präfentation ber —— Schriftſtücke beauftragt 
werben. 

Iſt von einer Partei im VBerwaltungsftreitverfahren, 
der Borfchrift im $. 66 a. a. O. zuwiber, bie Ein— 
reichung von Duplikaten verabſäumt, fo kann vie An- 
fertigung berfelben auf Koften der Partei von dem 
Borfigenden angeorbnet werben, 

5 1. Der Borfigende vertheilt die Gefchäfte unter 
die Mitglieder des Kollegiums. Im ven zur kollegia- 
liſchen Entſcheidung oder Beichlußfaffung gelangenden 
Sachen beftellt ber —— aus der Zahl der er⸗ 
nannten oder der gewählten Mitglieder einen Refe— 
renten und nach Befinden einen Korreferenten; auch 
kann er ſich ſelbſt zum Referenten oder zum Korrefe⸗ 
renten beſtellen. 


Gr zeichnet die Konzepte aller Verfügungen. 


5 


8. 8. Abgeſehen von ven Fällen, in welchen das 
Geſetz — 88. 60, 64, 86, 95, 111, 117, 122 a. a. 
O. — den Borfigenben, — im Einver⸗ 
nehmen mit den ernannten Mitgliedern des Bezirks⸗ 
ausfchuffes, ermächtigt oder anweift, Namens ber Be- 
hörde Verfügungen oder Beſcheide zu erlaffen, werben 
Verfügungen, welche, ohne der fachlihen Entſcheidung 
vorzugreifen, zur Vorbereitung berjelben bienen ober 
bie Leitung des Verfahrens bezweden und für welche 
bie Zuftimmung bes Kollegiums nicht beſonders vor- 
geſchrieben ift ($. 118 a. a. O.), ber Regel nad) ohne 
Vortrag im Kollegium entweder von dem Vorſitzenden 
felbft oder, unter feiner Mitzeichnung, von demjenigen 
Mitglieve erlaffen, welchem ber Borfigenbe bie Bear- 
beitung der Sache überträgt. Ergiebt fich zwifchen 
biefem Mitglieve und dem Vorfigenden eine Meinungs- 
verfchievenheit, oder wird gegen das Verfügte Einfpruch 
erhoben, fo ift der Beichluß des Kollegiums hierüber 
herbeizuführen. 


Dem Ermeſſen des Borfigenden bleibt es in allen 
Fälfen überlaffen, ven vorgängigen Vortrag im Kolles 
gium anzuordnen. 


$. 9. Der Borfigende leitet die Verhandlungen 
und Berathungen in den Sigungen; bei der Abftint- 
mung ftellt er die Fragen und fammelt die Stimmen, 
— vorbehaltlich ver Entſcheidung des Kollegiums, falls 
über bie Frageſlellung oder über das Ergebniß der Ab- 
ftimmung eine Meinungsverfchieenheit entftcht. Bei 
ber Abftimmung giebt der Referent, foweit er Stimm- 
recht hat, feine Stimme zuerit ab. 


Beweisanfnahme. 


F. 10. Zur Aufnahme des Beweiſes iſt ber Be— 
zirlsausſchuß mach näherer Vorfchrift der $$. 76 bie 
79 und 120 a. a. O. fowohl im Berwaltungsftreit- 
verfahren als im Bejchlußverfahren befugt. 


Mündliche Verhandlung. 


8. 11. Die im Berwaltungsftreitverfahren ober 
Beichlnfverfahren zur mündlichen Verhandlung gelans 
genden Sachen werben ber Regel nad in ber durch 
ben Vorſitzenden beftimmten, durch Aushang wor dem 
Situngszimmer befannt zu machenben Reihenfolge ers 
ledigt. Im der Borladung ift die zur mündlichen Ber- 
handlung beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche 
Verhandlung ift durch einen Vortrag des Referenten 
über das Sachverhältnig einzuleiten; bei dem Erſcheinen 
fänmtlicher Betheiligten kann der BVorfigende biefen 
den Vortrag des Sachverhalts überlaffen. Iſt in Ge⸗ 
mäßbeit des Abfak 2 des 8. 74 a, a. O. zur Wahr- 
nehmung des öffentlichen Jutereſſes für die münbliche 
Verhandlung von dem Regierungspräfiventen ein be— 
fonderer Kommiffar beftellt, fo wird diefer mit feinen 
Ausführungen und Anträgen nah ben Parteien gehört. 

Der Borfigende hat dahin zu wirken, daß das Sach⸗ 
verhältnig vollftänbig aufgeflärt wird und bie fachge- 
mäßen Anträge von ven Betheiligten geftellt werben. 


8. 12. Dur Aufnahme in das Protokoll über 
bie münbliche Verhandlung find insbefondere feftzuftellen: 


a. neue ihatfächliche Erflärungen und neue Anträge 
ber Betheiligten oder die Thatfache, daß folche 
aus ben Vorträgen ver Betheiligten nicht zu ent- 
nehmen waren; 

. Anerfenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleiche, 
durch welche ver geltend gemachte Anfpruch ganz 
ober theilweiſe erlevigt web; 

ec. bie Husfagen ber Zeugen und Sachverftändigen, 
welche im Termin zur mündlichen Verhandlung 
bernommen werben; 

d. bie zum Zwede ber Aufflärung des Sachverhalts 
ober der förmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vor⸗ 
legung von Alten und Berlefung von Schriffftüden; 

e. das Ergebniß eines im Termin eingenommenen 
Augenfcheins. 


Das Protokoll ift infoweit, ala es Die sub a bis e 
bezeichneten Gegenftände betrifft, ven Betheiligten vor- 
zulefen oder zur Durchſicht vorzulegen. In dem Pros 
tofolf ift zu bemerken, daß dies gefchehen und bie 
Genehmigung erfolgt fei, oder welche Einwenbungen 
erhoben find. 

Den Betheiligten ift auf Erfordern Abfchrift des 
über die mündliche Verhandlung aufgenommenen Pro- 
tofoll® zu ertheilen. 


8. 13. Der Vorſitzende hanbhabt gemäß 88. 72, 
119 a. a. D. bie Ordnung in ber minblichen Ber- 
handlung und führt erforberlichenfall® einen Befchluß 
De = egiums über den Ausfchluß der Deffentlichkeit 

erbei. 


8: 14. Der Vorfigende verfünbigt bie ergangene 
Entſcheldung oder den ergangenen Beſchluß. Wirb bie 
Verkündigung der Grünbe für angemefjen erachtet, fo 
erfolgt fie durch Vorlefung berfelben oder durch münds 
lihe Mitteilung des wejentlichen Inhalts, 


t die Verlünbigung ber Entfcheivung ober bes 
Beſchluſſes nicht fofort erfolgen fünnen, fo bebarf es 
zu biefem Behufe nicht der Anberaumung einer befon- 
beren Situng, vielmehr gemügt die Zuftellung der mit 
Gründen verjehenen Entfcheivung oder des Beſchluſſes 
an bie Betheiligien. 

Nur in demjenigen Angelegenheiten, auf welche ver 
8. 21 der Reichögewwerbeorbnung vom 21. Juni 1869 
Amvendung findet, muß bie Verkündigung ber Ent» 
fcheivung oder des Beſchluſſes ftets im öffentlicher 
Sitzung erfolgen. Grfcheint in derartigen Sachen bie 
Ausfegung der Entfcheidung oder des Beſchluſſes noth- 
wenbig, fo erfolgt bie Verfünbigung derſelben in einer 
weiteren Sigung, welche fofort anzuberaumen und ben 
Parteien belannt zu machen ift. 


Urſchriften unb Musfertigimgen. 


. 15. Alle Entſcheidungen, Befcheive, Beſchlüſſe 
und Verfügungen, welche von der Behörde als Kollegium 


erlaffen werben, find in ver Ausfertigung mit ber 
Unterſchrift: 


„Der Bezirlsausſchuß zu N. N.“ 


zu verfehen und von dem Vorſitzenden zu vollziehen. 
Bei Befcheiden und Verfügungen, welche von dem Bor- 
figenden im Einvernehmen mit den ernannten Mitgliedern 
oder von dem Vorſitzenden allein erlaffen werben und 
gegen welche das Geſetz ausdrücklich den Antrag auf 
münbliche Verhandlung oder auf Rollegial-Befchluß zu- 
läßt (88. 60, 64 Abf. 3, 111 Abf. 3, 117 Abf. 3 
bes Landesverwaltungẽgeſetzes), lautet die Unterfchrift: 
Namens des Bezirksausſchuſſes. 
Der Borfigenbe, 

Die Urfchriften der Befcheive, welche von dem Bor- 
figenden im Ginvernehmen mit ven ernannten Mits 
glievern erlaffen werben, find von dieſen mitzuvollziehen. 
Die Urfchriften der Entfcheivungen, Befcheide und De: 
fchlüffe, welche von dem Kollegium erlafjen werben, 
find von dem Vorfigenden und wenigftens einem er- 
nannten unb einem gewählten Deitglieve, welche Theil 
genommen haben, zu vollziehen. 


Die Ausfertigungen der im Berwaltungsftreitver- 
fahren ergangenen Endurtheile find mit ber Ueberſchrift: 
„Im Namen des Könige“ 
und dem Siegel bes Bezirksausſchuſſes — eutſprechend 

dem Siegel ver Regierungen mit ber Umfchrift: 
„Der Bezirksausſchuß zu N. N.“ 

zu verfehen. Diefelben müffen im Eingange en Sigung® 

tag, an welchem vie Entſcheidung getroffen ift, und bie 

Mitglieder des Bezirksausſchuſſes, welche an der Ab 

ftimmung Theil genommen haben, exfehen laſſen. 


8. 16. Die gemäß $$. 64 Abſ. 4, 67, 86 Abſ. 4, 
89, 95, 111 Abf. 2 und 3, 117 Wbf. 3, 122 Abf. 2 
a. a. D. zu ertheilende Belehrung über vie Rechts— 
mittel ift flets am Schluffe ver betreffenden Beſcheide 
und Verfügungen und zwar, falls im benfelben ber 
dispofitive Inhalt von ber Begründung geſchieden iſt, 
am Schluffe der Gründe, in einer Hunfichft in bie 
Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen. 

Zuſtellungen. 

g. 17. Alle Namens des Bezirksausſchuſſes zu 
bewirlenden Zuſtellungen erfolgen durch Beamte der 
Regierung oder durch die dem Bezivksausfchuffe nach- 
georbneten Behörden (ftäptifche Polizeiverwaltungen, 
Amtsvorfteher, Gemeinbevorfteher, Gutsvorfteher) oder 
durch die Poft. Im Uebrigen finden auf biefe Zu 
ftellungen bie Vorfchriften des Nachtrages zu bei 
Regulative für ven Gefcäftsgang bei dem Ober-Der- 
waltungsgerichte, vom 22. September 1881 (Minifter 
rialblatt für die innere Verwaltung 1882 Seite 42) 
mit der Maßgabe, da die Zuftellungsurkunde durch 
eine beglaubigte Gmpfangsbejceinigung der zur An 
nahme legitimirten Perfon erfegt werben kann, ſinnge⸗ 
mäße Anwendung. 





Die Zufertigung der in der Berufungsinflanz er- 
gangenen Entfcheidungen erfolgt gemäß $. 92 Abf. 2 
pe — — durch Vermittelung der 

ſtanz. Auch in der Beſchwerdeinſtanz kann 
es hiernach verfahren werben. 


— ber Alten in bie erſte Inſtanz. 


Das bei dem Bezirksausſchuß in zweiter 
See Altenmaterial kb zu den Alten ver 
ftanz zu nehmen und mit biefen zurüdzufenden, 

J —— ber Urſchriften der in zweiter Inftanz 
ergangenen Gntfcheivungen und Beſcheide, von benen 
eine beglaubigte Abfchrift zu dem Alten ber erften In- 
ftanz zu ertheilen if. Hat der Bezirlsausſchuß in 
zweiter Inftanz einen Beſcheid gemäß 88. 89, 111, 
117 a. a. O. erlaffen, fo tft bie Räctfenbung der Akten 
anszufegen und zupörberft abzuwarten, ob gegen ben 
Beſcheid ver se münbliche Verhandlung bezw. 
auf Beſchluß des Kollegiums gejtellt wird. 


Einreihung ter Alten an die höhere Inftanz. 


4 19. Bei ver Einreichung der vom Bezirtdaus- 
ſchuß in erfter Inftanz verhandelten Alten an die höhere 
Inſtanz ift auf Vollſtändigleit des einzufendenben Ma- 
terials an Vorakten und bergl. Bebacht zu nehmen 
und außerbem Folgenves zu beobachten: 


1) Die Alten find zu foliiren, mit einem vorzu- 


heftenden vollftändigen Inhaltöverzeichniffe zu verſehen 


und mitteljt befonderen Begleitberichtd einzureichen, im 
welchem auf vie Altenfolien der Entfcheibung oder des 
Beichlufjes erfter Inſtanz, ber im zweiter Inſtanz ge- 
wechjelten Erklärungen unb ber von ben Betheiligten 
ausgeftellten Bollmachten zu verweifen ift. 


2) In diefem Berichte find Fury erfichtlich zu machen; 
a. die Art des Verfahrens umd bie Bezeichnung bes 

Rechtsmitteld (Beſchwerde, Berufung, Revifion), 

b. Namen, Stand, Wohnort ver Betbeiligten und 
bie gr Desjenigen, ver bas Rechtömittel 
eingelegt bat, 

e. ber Gegenftand des Verfahrens, 

d. im Berwaltungsftreitverfahren ber Werth bes 
Streitgegenftanbes, 

Koften. 

8. 20. Die Einziehung der Koften und baaren 
Auslagen des Verfahrens gemäß 88. 108, 124, 157 
Nr. 2 a. a. O., 8. 22 der Reichsgewerbeordnung, er- 
folgt nach Maßgabe der hierüber befonvers ergehenven 


en. 
Die Seitfegung ber einer Partei im Verwaltungs- 
wrr zu erftattenden baaren Auslagen gemäß 
. 108 eit. erfolgt auf Antrag der Partei, erforber- 
—* Falls nach Anhörung des Gegners. 
Gefhäftstontrofbliher zc. 


$. 21. Die Einrichtung der erforderlichen Gefchäfts- 
fontrofbücher bleibt bi® auf Weiteres dem Borfigenden 
des Bezirksausfchuffes überlaffen. 


Die erforderlichen Geſchäſtslokale, das erforderliche 
Subalternperfonal und den Büreauchef hat der Regie 
rungspräfident dem Bezirtsausfhuß zur Verfügung zu 


en. 

* Geſchaftejahr. Yahresberict. 

8. 22. Das Geſchäftsjahr der Bezirksausfchüfje 
ift das Kalenderjahr. Am Jahresſchluſſe Hat ver Re 
gierungspräfident in Gemeinfhaft mit ben beiben er- 
nannten Mitglievern dem Minifter des Innern eine 
Ueberficht der vorgelommenen Gefchäfte berichtlich ein. 
zureichen. In der Ueberficht ift bie Zahl der im Laufe 
des Jahres abgehaltenen Sigungen, die Zahl der an- 
Kängig gen erden erledigten und umerlebigt gebliebenen 

tungsftreitverfahren beziehungsweije im Be» 
—— verhandelten Sachen, beide Sachen ge- 
trennt und nach Materien geordnet, ferner die Zahl 
ber abgehaltenen Termine überhaupt, ſowie derjenigen 
Termine, in denen mündliche Verhandlung ſtattgefunden 
bat, und derjenigen Termine, in denen ber Regierungs— 
präfident ben Borfig geführt bat, anzugeben. Die Be- 
ftimmung eines Formulars für dieſe Leberjicht bleibt 
vorbehalten. Im den Bericht find vie gutachtlichen 
Bemerkungen aufzunehmen, zu denen bie bei Hand— 
habung der materiellen und formellen Beftimmungen 
der einfchlagenben Gefeßgebung und bes gegenwärtigen 
Regulativs gemachten Erfahrungen Anlaß geben. 

Abſchrift des Yahresberichts nebſt Anlagen ift dem 
Oberverwaltungsgericht einzureichen. 

Berlin den 28. Februar 1884, 


Der Minifter des Innern. von Buttlamer, 


Negulativ für den Geihäftsgang und das Berfahren 
i " bei ben Krovimia räthen. a 


Auf Grund des $. 56 des Geſetzes über bie all- 
gemeine Yanbesverwaltung vom 30. Yuli 1883 wirb 
u r Orbnung des Gejchäftsganges und bes Verfahrens 
ei ven Provinzialräthen an Stelle des Regulativs vom 
23. September 1876 für die Zeit vom Inkrafttreten 
des genannten Geſetzes ab Folgendes beftimmt: 


Geihäftslreis, Verfahren. 

8. 1. Der Provinzialrath Hat in ber allgemeinen 
Landesverwaltung nad näherer Vorſchrift ver Gef 
mitzuwirlen ($. 4 Abf. 1 des Lanbesverwaltungsgefeges). 
ihn Sr ftets im Befchlußverfahren ($. 54 
Sitzungen, Cinberufung ber Gtellvertreter, Beurlaubung ber 

Mitglieber. 

8. 2. Der Provinzialrath verfanmelt fih auf 
Berufung feines Vorfigenden. Dem Borfigenden bleibt 
es überlafjen, im Borans regelmäßige Sigungstage zu 
beftimmen. Während der Zeit vom 21. Juli bis * 
1. September bürfen Termine zur mündlichen 
banblung ber Regel nach nur in fchleunigen Sachen 
abgehalten werben, 


8. 3. Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder 
durch fonjtige nicht zu befeitigende Umftände verhindert 
ift, einer Sitzung beizmvohnen oder fich der Wahr- 
nehmung ber ihm fonjt obliegenven Gefchäfte zu unter- 
ziehen, hat dies dem Vorfigenden fofort anzuzeigen. 


Die Einberufung der Stellvertreter der gewählten 
Diitglieder durch ben Vorfigenden erfolgt, wenn ber 
Provinzialausfhuß bei der Wahl eine Reihenfolge be- 
ftimmt bat, nach diefer Reihenfolge, anderenfall® nach 
der durch Beſchluß des Provinzialraths unter Zuftim- 
mung ber Stellvertreter oder durch das Loos zu be» 
ſtimmenden Reihenfolge. 


8. 4. Für bie Beurlaubung der ernannten Mit: 
lieder und ftellvertretenden Mitglieder kommen bie 
fir die Beurlaubung der Staatsbeamten beſtehenden 
Beitimmungen zur Anwendung. 


Die gewählten Mitglieder und ftellvertretenden Mit⸗ 
glieder haben bei beabfichtigter längerer Entfernung von 
ihrem Wohnorte dem Vorſitzenden fofort Anzeige zu 
machen, welcher vie erforberliche Stellvertretung unter 
Beachtung der im $. 3 gegebenen Vorfchriften ordnet. 


Befugniffe bes Borfigenbei. 


8. 5. Der Vorfigende ($$. 9, 10 a, a. DO.) leitet 
und beauffichtigt den gefammten Gefchäftsgang und forgt 
für die prompte Erledigung der Gejchäfte. Er eröffnet 
die eingehenden Schriftjtüde und vermerkt auf denfelben 
den Tag des Einganges. Für ben Fall ber Behin- 
derung bed DVorfigenden beziehungsweife deſſen Stell- 
vertreters lann ein vereidigter Büreaubeamter des Ober- 
präfidenten mit ber Gröffnung und Präfentation ber 
eingehenden Schriftftüde beauftragt werben. 


8. 6. Der Vorſitzende vertheilt die Gefchäfte an 
bie Mitglieder des Provinzialraths. Im den zur fol- 
legialifhen Beichlußfaffung des letzteren gelangenven 
Sachen beftellt er aus der Zahl der Mitglieder einen 
Referenten und nach Befinden einen Korreferenten, auch 
kann er dazu fich felbft ernennen, 


Er zeichnet die Konzepte aller Verfügungen. 


$. 7. Abgeſehen von den Fällen, in welchen bas 
Geſetz — 88. 60, 117, 122 a. a. DO. — den Bor- 
figenden bes Provinzialraths ermächtigt bezw. anweift, 
Namens der Behörde Verfügungen oder Beſcheide zu 
erlaffen, werben Verfügungen, welche, ohne ver fach- 
lichen Bejchlußfaffung vorzugreifen, Lediglich zur Vor— 
bereitung berfelben dienen ober die Leitung bes BVer- 
fahrens bezweden und für welche die Zuftimmung bes 
Kollegiums nicht befonders vorgefchrieben ift (118 a. 
a. D.), der Regel nah ohne Vortrag im Kollegium 
entweber von bem Vorfigenden felbft oder, unter feiner 
Mitzeihnung, von demjenigen Mitgliede erlafjen, welchem 
der Vorſitzende die Bearbeitung der Sache überträgt. 
Ergiebt ſich zwifchen diefem Mitgliede und dem Bor- 
figenden eine Meinungsverfchienenheit oder wirb gegen 
das Verfügte von ven Betheiligten Ginfpruch erhoben, 
fo ift der Beſchluß des Kollegiums darüber herbeizu- 


führen. Dem Ermeſſen des Vorſitzenden bleibt es in 
allen Fällen überlaffen, ven vorgängigen Bortrag im 
Kollegium anguorbnen. 


‚Se Der Borfigende leitet die Verhandlungen 
und Berathungen in den Sigungen; bei ver Abftimmung 
ftellt er die Fragen unb ſammelt bie Stimmen, — vor- 
behaltlich der Entfcheivung des Kollegiums, falle über 
bie Frageftellung oder über das Ergebniß ver Abftimmung 
eine Meinungsverjchiedenheit entfteht. Bei ver Ab: 
ftimmung giebt der Referent feine Stimme zuerft ab. 


Bew:isaufnahme, 


8.9. Zur Aufnahme des Beweifes ijt der Provinzial 
rath mach näherer Vorfchrift ver SS. 76 bis 79 und 
120 a. a. O. befugt. 


Miünblihe Verhandlung. 

$. 10. Zur Erlebigung der dem Provinzialrathe 
obliegenden Gefchäfte ijt eine mündliche Verhandlung 
mit den —— nicht erforderlich. Der Provinzial⸗ 
rath iſt jedoch befugt, in allen ſeiner Beſchlußfaſſung 
unterliegenden Angelegenheiten die Betheiligten oder 
ihre mit Vollmacht verſehenen Vertreter zur mündlichen 
Verhandlung vorzuladen ($. 119 a. a. O.). Für bie 
mündliche Verhandlung finden die Vorfchriften ber 
$8. 68, 71, 72, 73 und 75 a. a. O. finngemäße An 
wenbung. 


8. 11. Die zur mündlichen Verhandlung gelan- 
genden Sachen werben ber Regel nach in ver durch 
den Vorfigenden beftimmten, durch Aushang vor dem 
—— befannt zu machenden Reihenfolge 
erledigt. 


In der Vorladung ift die zur mündlichen Verhandlung 
beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Ber- 
handlung ift durch einen Vortrag des Referenten über 
das Sachverhältniß einzuleiten; bei dem Erſcheinen 
fänmtlicher Betheiligten kann der Vorfigende biefen 
ben Vortrag bes Sachverhalts überlafjen. 


Der Borfigende Hat dahin zu wirken, daß der Sach⸗ 
verhalt volfftändig aufgelärt und vie fachbienlichen 
Anträge von ben Betheiligten geftellt werben. 


8. 12. Dur Aufnahme in das Protofoll über 

die mündliche Verhandlung find insbefondere feftzuftellen: 

a. neue thatfächliche Erklärungen und neue Anträge 

der Betheiligten oder die Thatſache, daß folde 

aus den Vorträgen ber Beteiligten nicht zu ent 
nehmen waren; 

b. Anerkenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleicht, 
durch welche der geltend gemachte Anſpru ganz 
oder theilweiſe erlebigt wird; 

e. bie Ansfagen der Zeugen und Sachverſtändigen, 
welche im Zermin zur münblichen Verhandlung 
vernommen werben; 

d. die zum Zwecke der Aufklärung des Sachve Zalts 
oder der jörmlichen Beweisaufnahme erfolgte Bor- 
fegung von Alten und Borlefung von Schriftftüden; 





e. das Ergebniß eines im Termin eingenommenen 
Augenjcheins, 

Das Protokoll ift infoweit, ald es die sub a bis e 
bezeichneten Gegenftänbe betrifft, ven Betheiligten vor- 
zulefen oder zur Durchficht vorzulegen. dem 
Brotofoll ift zu bemerken, daß dies gefchehen und bie 
Genehmigung erfolgt fei, ober welche Einwendungen 
erhoben find, 

Den Betheiligten iſt auf Erforbern Abfchrift des 
über bie mündliche Verhandlung aufgenommenen Pro- 
tokolls zu ertheilen. 


$. 13. Der Borfigende handhabt gemäß 88. 72, 
119 a. a. D. die Ordnung in der mündlichen Vers 
handlung und führt erforberlichenfalls einen Beſchluß 
des Kollegiums über den Ausfchluß der Deffentlichkeit 
berbei. 

8. 14. Der Borfigende verfündigt den ergangenen 
Beſchluß. Wird die Verkündigung ver Gründe für 
—— erachtet, fo erfolgt fie durch Vorleſung der- 
felben oder durch mündliche Mitiheilung des wejent- 
lichen Inhalte. 

Hat die Verkündigung des Beſchluſſes nicht fofort 
erfolgen können, fo genügt die Zuftellung ves mit Gründen 
verjehenen Befchluffes an vie Betheiligten. 


Urſchriften und Ausfertigungen. 


$. 15. Alle Bejchlüffe und Verfügungen, die von 
der Behörde als Kollegium erlafjen werden, find in 
der Ausfertigung mit der Unterfchrift: 


„Der Provinzialrath der Provinz N. N.“ 


zu verfehen und von dem Vorfigenden zu vollziehen, 
Bei Befcheiden und Verfügungen, welche von dem Bor» 
figenben erlaffen werben und gegen welche das Geſetz 
ausdrücklich den Antrag auf Kollegialbefchluß zuläßt 
(88. 60, 111 Abf. 3, 117 Abſ. 3), lautet die Umterfchrift: 


Namens des Provinzialvaths. 
Der Vorſitzende. 


Die Urſchriften der vom Kollegium gefaßten Be— 
ichlüffe find von dem Vorfigenden, dem ernannten und 
minbeftens einem gewählten Mitglieve zu vollziehen. 


$. 16. Die gemäß $$. 117 Abj. 3, 122 Abf. 2 
a. a. O. zu ertheilende Belehrung über das Rechts- 
mittel ift ſtets am Schluffe ver betreffenden Verfügungen 
und Beſcheide in einer thunlichft in die Augen fallenden 
Form zu ertheilen. 

Zuftellungen. 

8. 17. Alle Namens des Provinzialraths zu be— 
wirkenden Zuftellungen erfolgen durch Beamte des 
Oberpräfidenten oder burch die dem Provinzialrath 
nachgeorbneten Behörben (ſtädtiſche Poligeiverwaltungen, 
Arrsvorfteher, Gemeinde» und Gutsvorfteher) ober 


— a ln — nl 


burch bie Poft. Im Uebrigen finden auf dieſe au 
ftellungen die Vorfchriften des Nachtrages zu bem Re— 
gulative für ven Gefchäftsgang bei dem Oberverwaltungss 
gerichte vom 22. September 1881 (Minift. Bl. für 
bie in. Berw, 1882 ©. 42) mit der Maßgabe, daß 
die Zuftellungsurfunde durch eine beglaubigte Empfangs- 
befheinigung der zur Annahme beftimmten Perfon er- 
fegt werben kann, finngemäße Anwendung. 


Einreihung der Alten an die Beihwerbe - Inflam. 


8. 18. Dei Einreichung der Alten Seitens bes 
Provinzialraths an bie Bejchwerbe- Inftanz ($. 121 
Abf. 2 des Landbesverwaltungsgefeges) ift auf Voll» 
ftändigfeit des Altenmateriald Bedacht zu nehmen; vie 
Alten find zu foliiren und mit einem Zuhaltsverzeichniffe 
zu verjehen, in dem Begleitbericht ift der Gegenitand 
ber Bejchwerbe zu Pay und auf die Aftenfolien 
Bezug zu nehmen. 

Koften. 

8.19. Die Berechnung der Gebühren für Zeugen 
und Sacverftändige erfolgt nach den in Givilprozgeffen 
zur Anwendung kommenden VBorfchriften, die Einziehun 
berjelben von den Betheiligten nach Maßgabe des 8.12 
Abſ. 2 a. a. O. 

Geſchaftslontrolbilcher zc. 

$.20. Die Einrichtung ber erforderlichen Geſchäfts— 
fontrolbücher bleibt bis auf Weiteres dem Vorfigenden 
bes Provinzialrathes überlaffen. 

Die erforberlichen Gefchäftslofale, das erforderliche 
Subalternperfonal und den Büreaubedarf hat der Ober- 
präjident dem Provinzialrath zur Berfügung zu ftellen. 

Geſchüfte jahr, Jahresbericht. 

$. 21. Das Geſchäftsjahr des Provinzialraths 
iſt das Ktalenderjahr. 

Am Jahresſchluſſe hat der Vorſitzende des Provinzial⸗ 
rathes in Gemeinſchaft mit dem ernannten Mitgliede 
dem Miniſter des Innern eine Ueberſicht der vorge— 
lommenen Geſchäfte berichtlich einzureichen. In der 
Ueberſicht iſt die Zahl der im Laufe des Jahres abge— 
haltenen Sitzungen, die Zahl der anhängig gemachten, 
erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen, nach 
Materien geordnet, ferner die Zahl der abgehaltenen 
Termine, ſowie derjenigen Termine, in denen mündliche 
Verhandlung ſtattgefunden hat, anzugeben, Die Be— 
ſtimmung eines Formulars für dieſe Ueberſicht bleibt 
vorbehalten. In den Bericht find die gutachtlichen 
Bemerkungen aufzunehmen, zu benen bie bei Hand» 
babung der materiellen und formellen Beftimmungen 
ber einfchlagenden Gefetgebung und des gegenwärtigen 
Regulatives gemachten Erfahrungen Anlaß bieten, 

Berlin den 28. Februar 1884. 


Der Minifter des Innern. von Buttlamer. 





— u 


Bekanntmachung 


betreffend die Ausdehnung des Tarifs für die Berechnung des Koſtenpauſchquantums im 
Verwaltungsſtreitverfahren vom 27. Februar 1884 auf die Provinz Heſſen-Naſſau. 





Auf Grund des $. 106 des Geſetzes über die 
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 
(Gejeg- Sammlung Seite 195) wird bhierburd ver 
nachſtehende, im Minifterialblatte für bie innere Ber- 
waltung vom Jahre 1884 Seite 30 abgedrudte Tarif 
für die Berechnung des Koftenpaufchquantums im 
Berwaltungsitreitverfahren vom 27 Februar 1884 
auch in der Provinz Heffen-Nafjan in Kraft gefegt. 

Berlin ven 9. Juni 1886, 

Der Minifter des Innern. Der Finanz - Minifter. 

J. V.: v. Zajtrow. Meinecke. 


Tarif 


für die Berechnung des Koſtenpauſchquantums 
im Verwaltungsſtreitverfahren. 
Auf Grund des 8. 106 des Geſetzes über bie all— 


gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſetz⸗ 
Sammlung Seite 195) wird Folgendes bejtimmt: 
I 





Das nach 88. 106, 107 a. a. DO. zur Hebung 
fommenbe Pauſchquantum wirb nach dem MWerthe des 
Streitobjeftes berechnet und beträgt — der 
Beſtimmungen unter II., III. und IV.) für je 

20 Mark des Werthes bis 100 Mark, 
40 * " Mehrwerthes bis 300 Marl, 


60 " " " "» 600 u 
80 " " "” " 1000 " 
1 00 1— " " 1 500 
200 " „ 2500 
400 " 1) „ » 4500 
700 7 2 " über 4500 u 


a. bei dem Oberverwaltungsgerichte zwei Mark, 
b. bei den Bezirksausfchüffen, Kreisausſchüſſen und 
den an Stelle des Kreisausfchufjes tretenden 
Behörven eine Marf, 
mit der Befchränfung des Höchitbetrages im Falle a. 
auf 100 Mark, im Falle b, auf 40 Dart. 
Die nur angefangenen Mehrwertäbeträge von 20, 
40, 60, 80, 100, 200, 400, 700 Mark werben für 
voll gerechnet. 


I. 

Die Säge zu I. werben auf die Hälfte ermäßigt, 
wenn bie Entſcheidung auf Anerfenntniß erfolgt ober 
die Sache durch Vergleich oder durch Zurücknahme ver 
Klage, des Antrages auf mündliche Verhandlung over 
des Rechtsmittels ihre (Frledigung findet. 


Ill. 

Sind die Vorausfegungen der Nr. II. nur bei 
einem Theile des Streitobjeftes vorhanden, jo werben 
für diefen und für den übrigen Theil des Gegenitandes 
die Säge geſondert berechnet, jedoch zuſammen micht 
mehr, als ver für das ganze Streitobjelt zu berechnende 
Sag zu 1. 

IV, 

Senn eine Beweisaufnahme angeorbnet ift und 
ftattgefunden bat, jo wirb nach dem Werthe des Gegen: 
ftandes berfelben vie Hälfte des nach I, bis III. zu 
liquidirenden Satzes zufäglich erhoben, 

V. 

Die Höhe der Pauſchſätze in Gemäßheit der Bor- 
fohriften unter J. bis IV. ergiebt ſich aus ben nad» 
folgenden Tabellen A, B. C. 

v1. 

Der Werth des Streitobjeltes wird in dem End— 
urtheile (8.103 Abſ. 2 a.a. O.) — wenn ein folcdes 
nicht ergeht, im dem Feftfegungsbeichluffe ($. 108 a. 
a. D.) oder erforberlichenfalls durch befonderen Be 
ſchluß — von dem Gerichte, welches im ber Sache 
jelbft zu entfcheiven hat, nach Maßgabe ver Vorfchriften 
unter VII. und VIII. feitgefegt. Im zweifelhaften 
Fällen und bei Gegenftänden, welche feiner Schätzung 
nach Gelve fähig find, kann zum Zweck ber Feſtſetzung 
die Erklärung der Parteien erforvert, nöthigenfalls 
auch eine Beweisaufnahme herbeigeführt werben. 


vo. 

Der Werth des Streitobjeftes bejtimmt fich durch ven 
Kapitalswerth dejjelben und die rüdjtändigen Nugungen, 
foweit der urjprüngliche oder veränberte Antrag darauf 
gerichtet iſt oder die Nutzungen von Amtswegen Zu 
erkannt werden. 





Der Zeitpunft, bis zu welchem bie rüdftändigen 
Nugungen zu berechnen nb, wirb durch den Tag ber 
Einreichung ver Klage, wenn aber eine Vervollſtänd 
derſelben verfügt worden, durch den Tag der 
reihung der vervollſtändigten Klage beſtimmt. * 
Stelle ver Klage ift im Falle des F. 69 a. a. O. ber 
Antrag auf münbliche Verhandlung im Berwaltungs- 
ftreitverfahren maßgebenv. 


Dagegen bleiben von ver Berechnung ausgefchloffen: 


a. die Nukungen, welche erft währenb des Streit- 
verfahrens entitanden find, 


b. die währen des Streitverfahrens entjtandenen 
Schäden und Koften und im Werthe bes ftreitigen 
Gegenstandes eingetretenen Veränberungen. 


Bei Einlegung eines Nechtsmittel® bleibt von ber 
Berechnung ausgefchloffen, was in biefem Zeitpunkt 
unter ben Parteien nicht mehr ftreitig ift. 


Der Werth des Rechts auf wiederkehrende Nugungen 
ober Yeiftungen, wird nach dem Werthe des einjährigen 
Bezugs berechnet, und zwar auf den 124fachen Betra 
wenn ber Ffünftige Wegfall des Demi ok 
die Zeit des MWegfalld aber ungewiß ift, auf ben 
2dfahhen Betrag bei unbejchränkter oder länger ale 
Zdjähriger Dauer. 


VIII. 


It das Streitobjelt keiner Schätzung nach Geld 
fähig, fo wird der Werth deſſelben zur Berechnung bes 
Baufhguantums, je nach der größeren ober geringeren 
— der Sache für die ſtreitenden Parteien auf 
50 bis 5000 Mark angenommen. 

Sit mit einem unfhägbaren — ein daraus 
bergeleiteter, einer Schätzung nach Gelde fähiger An- 
ſpruch verbunden, fo ift nur ein Anſpruch, und zwar 
ber höhere maßgebend. 

IX. 

In Enburtheilen, auf Grund welcher eine er 
malige Entſcheidung in einer Vorinſtanz zu En 
bat, kann die Feitjegung des Werths bes Streitobjefts 
mit der Entſcheidung über ven Koftenpumft der weiteren 
Entfcheivung vorbehalten werben. Die Koften einer 
Vorentſcheidung find, wenn in berfelben Inftanz, im 
Folge der Zurüdweifung ber Sade in eine DBor- 
inftanz, eine nochmalige Verhandlung ftattfinbet, auf 
ben Koftenbetrag ber anderweitigen Mrs epaic und 
Entſcheidung anzurechnen. Na biefer Bereit ift 
auch im Falle des $. 100 a. a. DO. zu verfahren. 

Berlin den 27. Februar 1884. 

Der Minifter des Innern. Der Finanz» Minifter. 
von Puttlamer. Scholz. 


Tabelle A. 


EStreitobjetts. 


Tabelle A. für bie often bei dem Oberverwaltungsgerichte. 


a3 Baufchaueantim 18. 3 177 ge 
Landesverwaltung vom 31. Juli 1888), Falls ein foldies Überhaupt 
zur Hebung tonrmi ($. 107 a, a. D.,, beträgt: 


Werth n bie Entſcheldung auf Anertenntuiß er« 


des 





von mehr 

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bis zu 
20 Mark bis zu 


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Bi. 

20 Wart einfchließlich 1 ı — 

40 Mark einfchlieklich 2. 
0 = r 3 — 
80 = 5 4 — 
100 — ⸗ 5ß— 
140 = ⸗ 6 — 
180 = = J — 
20» ; 3— 
260 = 5 9 — 
300 a # 10 I — 
360 = 5 11 4— 
420 = ⸗ 12 — 
480 = 5 13 — 
540 = 5 14 — 
600 = # 15 J — 
680 = a 16 — 
760» j 17 ı — 
S40 —⸗ s 18 — 
920 = > 19 — 
1000 = * 20 — 
1100 = 21 — 
1200 = 2 — 
1300 = ⸗ 23 — 
1400 = s 24 — 
1500 ⸗ 25 — 
1700 — 26 — 
1900 = ⸗ 27 — 
2100 = . 28 — 
2300 = . u — 
2500 s ⸗* 30 — 
2900 » / 3 | — 
3300 = ” 32 — 
3700 = ‚ 3 — 
40 >» ; 3 | _ 
4500 # ” 35 
5200 a ⸗ 36 — 
5900 = . 37 | — 
6600 « « 38 — 
7 > = 39 — 
8000 = . 1 
3700 = ® 41 — 
9400 = x 42 = 
10100 = a 45 — 
10800 ⸗ = 44 — 
11500 = . | 
1220 = . 6 — 
12900 » i 47 | — 
13600 » ‚ | — 
14300 >» " 49 — 
50 — 


12 










beweluaunahme 


2. 
Mart, 














106 





echte mittels ihre Etledigung findet, und zwa 


nach erfolgter 


_Beweisaumabıne. 


18181818 


Bi. 


ISISISIZIZI 8151218181 SI 2/81 8181212181813] 











# über bie 


ohne Beweis 


aufnahme, 


4. 
Marl. BE. 





80 
— 


— 
ber 





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tv 


—— 
—A 


— 
— 





la 


SEELE THI TE 4 


2 
2 











ne 


wenn die Entſcheidung 
nicht anf Anerlenntriß 
erfolgt, und zwar 


nad erfelater 
Beweisanfn. 


Bei 


— — — 
ot 








5. 
Mart, BI, 
































BERSIEREBER 





— F * 


13 
Tabelle B. für die Koften des Verwaltungsftreitverfahrens bei ben Bezirlsausſchüfſen. 





(&. 106 ne 
vom 31. Juli 1883), Falls eim ſolches Uberhaupt 
sur Hebung fommt (5. 107 a. a. D.), betellat: 








Bert bie Entiheibung auf Anerfenntmik 
des ober bie went bie —— 
sch Zutücknahme ber Klage ober des An⸗] micht auf Anerkenntni 


j rages auf minbfiche Berbandlumng ober des erfolgt, unb zwar 
Streitobjetts. R Sisanitte(sifteGetedigungfinbel umbamar “ 


ohne na erfolgter le erfolgter 
zes Beweisaufnabme, Beweisaufnahme. | aufnahme. Deroeidanft, 


3 4. 6, 
Mart, Pr, | Mart, Bi. 1 Mari, Wi. 


wi. 
bis zu 20 Mark einſchließlih h — 1590| — 1751| 1|—| 1/50 
von mehr ale 20 Mark bis zu AO Mark einfchließlich 1 — 1 56012 —3— 
40 = .. 60 — P 1/50 2135] 3|—I 4158 
2 ⸗ = 60 = = —⸗ 30 ® 3 2 3 -—— 4 — 6 — 
⸗ —— 80 = . =: 10 = . 2 50 317 5Ii—I 7150 
a: 2 MW — SE. ’ Bin 4 501 6|I—I 9|— 
s : : 140 » ss 10 = s 3 50 5 25 7I—1 10 150 
5 =» ss 10 = „2 MM = 5 4 | — 6 — 8sI—I 12 — 
5 220 . =»: 20 ⸗ 4 50 6 75 9—1 13 50 
s . ⸗ 260 = # 300 Pr Pr 5 — 7 50 10 — 15 — 
⸗ 300 » = 360 = B 5 | 50 8 25| 11 — 16 50 
5 » 2:2 360 = „" .: 40 = ⸗ 6— 9 — I 12 |—I 18 |— 
5 = =: 40 = „» » 480 = x 6 50 9 75113 —1 19 150 
= „» =: 480 = „ss MU ⸗ ⸗ 7 — 10 50 14 —4 21 — 
» = MO = :» ss: 60 » s 7 | 50 11 251 15 |—| 22 50 
⸗ ⸗ ⸗ 600 * & ⸗ 680 ⸗ 8 | — 12 — 16 — 24 — 
s = u. 680 + » = 760 = s 3 50 12 75117 —26 50 
⸗760 » „= 840 ⸗ B 9 — 13 50 | 18 —4127 = 
⸗ »s =: 840 = . 5 mM + » 9 50 14 2351| 19 — 28 50 
Fe 82019000 — 0 Ii—-| — 
5 = s 1000 +» = =: 110 ⸗ = 10 ; 50 15 ; 751 21 1—| 31 50 
⸗ = s 110 = =» = 1200 =» s 11 — 16 501 22 |--| 33 — 
s : : 1220 - » = 130 =» s 11 50 17 251 23 —| 34 |50 
s :» =: 130 =» =» « 1400. = s 12 | — 18 — 24 — 36 — 
1400 = » = 150 ⸗ s 12 50 18 1751 25 — 37 |50 
050510 = 5 1 re 13 |—| 19 j50| 261] 39 |— 
⸗ 1700⸗ 021900 =» ⸗ 13 50 20 2127 — 40 50 
⸗1900 = 02100 = 14 | — 21 —1 28 |-—I 42 |— 
s - =: 210 » „» = 23500 = s 14 50 21 751 29 — J 43 50 
⸗ 2300 = » = 2500 = s 5 — 22 50 | 30 i—| 45 — 
5 :» » 3500 »- = =: 2 WW » s 15 | 50 23 125] 31 !—| 46 150 
” :» »: 200 = :» =» 300 =» . 16 | — a4 | —13|1—I 8 |— 
5 «=»: 300 = =» =» 3700 = a 16 I! 50 4 751 33 —I 49 |50 
⸗ = =» 3700 = :» =» 410 = = 17 ı— 25 !501| 34 I!—I 51 — 
5 = =: 410 = »s = 4500 = ⸗ 17 150 26 25135 I1—I 52150 
4500 = 05200 = 18 — 27 — 136 —J b4— 
05200 = = = 5900 » 5 18 50 27 751] 37 |—I 55 !50 
, . : 56900 ⸗ .-» «. 6600 =» 5 »|ı— 28 |50| 38 1— 57 I— 
s «= =: 6600 = :» = 700 = ⸗ 19 50 29 25139 —6585 
7300 20 — 30 —140 !—-I 0 I— 


— 


141 


Amtsblatt 


ber KRönigliden Kegierung zu Caffei. 





% 30. Ausgegeben Mittwoch den 30. Juni. 1886, 
Juhalt des Reichs: Gefesblattes. — 5 dient sis zum (ingang ber 
Die Nummer 17 des Reichs-Gefegblattes, welche Duittung als rg u 
vom 9. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- Berlin den 30. Mai 1 
langte, enthält unter Der Finanz » Miniſt » Minifter. von Scholz. 


Nr. 1667 die Verorbnung, betreffend bie Rechts— 
verhältmiffe in dem Schupgebiete der Neu-Guinea⸗ 
Compagnie. Bom 5. Yuni 1886; und unter 

Nr. 1668 die Belanntmahung, betreffend die Un— 
fallverficherungspflit von Arbeitern und Betrieböbe- 
amten in Betrieben, welche ſich auf bie ET 
von Bauarbeiten erftreden. Bom 27, Mai 

Die Nummer 18 des Reichs - —— wis: 
vom 21. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 1669 die Verordnung, betreffend bie Einfuhr 
und die Ausfuhr von Gewächſen, fowie von fonftigen 
Gegenftinden des Wein- und Gartenbaues, Dom 


16. Juni 1886; unb unter 

Nr. 1670 den Vertrag zwiſchen Deutfchland, den 
Niederlanden und der Sch betreffend die Regelung 
Bom 


ber eng um —— * des Rheins. 
30. Juni 1 


Die — 19 des Reich8-Gefegblattes, welche 
vom 25. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1671. vie Verorbnung wegen Ergänzung ber 
Berorbnung vom 23. December 1875, betreffend vie 
Benfionen und Kautionen ver Reichsbanfbeamten, und 
ber Berorbnung, betreffend die Fürferge für die Witwen 
und Waiſen ver Reihsbanfbeamten, vom 8. Juni 1881, 
Bom 20. Yuni 1886; und unter 

Nr. 1672 vie Belanntmadımg, betreffend eine Ab» 
änderung bed Berzeichniffes der gewerblichen Anlagen, 
welche einer befonvderen Genehmigung bebürfen. Vom 
16. Yuni 1886, 





Berorbunngen und en ber 
Raiferl. und Ränigl. en. 
443. —* Nachtrag zu den unterm 22. Juni 1884 


erlaffenen Ausführungsbeftimmungen zu dem Geſetz, betreffend 
bas Staateſchuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Bef. S. &, 120), 
An die Stelle des zweiten Abfages der Nr. 2 bes 
rtifels 6 tritt nachfolgende Bejtimmung: 
„Dat der Berechtigte vie —— —* die Poſt 
a... des Deutf eichs in ber Form bes 


210 Abſatz 2 des * beantragt, ſo iſt die 
toerwaltung der Staatsſchulden ermächtigt, dieſem 
—— zu entſprechen. Sendung geſchicht als⸗ 


dann auf Gefahr und Koften des tigten. Der 


Borftehenden Nachtrag zu ben zu ben unter dem 22. Juni 
1884 von dem Herrn Finanz-Minifter erlaffenen Aus- 
führungsbeftimmungen zu dem Gef u WR betreffend das 
Staatsſchuldbuch, vom 20. Yuli 1 —* S. S. 120) 
bringen wir hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß. 

erlin den 16, Juni 1886, 
Haupt» ori der Staatsſchulden. 


Belauntmachungen ber 
Köni ——— en — * Behörden. 
444. — auf 8. 2 * Berordnung vom 
30. Juni 1834 — ei. ©, ©. 96 — wire Himurd 
— — daß in ber Kreistagsfigung vom Iſten 


7 — Gutsbefiger von Deines zu Hanau, 

2) der Oberförfter Menger zu Neuhof, 

3) der Bürgermeifter Zeh zu Kilianftäpten und 

—5* Bürgermeiſter Schröder zu Bruchköbel 
zu Mitgliedern der reisvermittelungsbehörbe des neuen 
Landkreiſes Hanau gewählt worden finb und daß wir 
biefe Wahl beftätigt haben. 

Gaffel ven 18. Yuni 1886. 

Königlihe General-Eommiffion. 


ber 


ichen 
445. Der Herr Ober-Präfident hat dem Vorſtande 
des Mitteldeutfchen nenne zu Franl- 
furt aM. die Genehmigung ertheilt, zum Beften des 
Fonds für bie Vermehrung der Vorbilderſammlung 
bes —— eine Verlooſung von kunſtgewerblichen 
Erzeugniſſen der Neuzeit abzuhalten, welche mit wenig⸗ 
ftens 60 °/, des Ertrags aus bem Loosverfaufe, jedoch 
abzüglih der Steimpelfoften, als Gewinngegenftänbe 


zu beichaffen find. 
Der Bertrieb der Looſe, deren Zahl auf 30000 
a 1 Mark feſtgeſetzt ift, bleibt * den Umfang der 


ar? ze — Pe 


Königliche Regierung, Abtheil bes Innern. 
446. Der Gejammtarmenverband im Kreife 
Gersfeld, welcher auf Grund der 88. 11 und 12 des 

—— eſetz über den Unterſtützungswohnſitz er- 
Ausführungsgefeges vom 8. Wär 1871 ge 


Frl und beffen erfol in @emäßheit * 
8. 151. ce. unterm 11. Ar 873 im Nr. 44 des 


um 


142 


Amteblattes vom Jahre 1873 zur öffentlichen Keuntniß 
gebracht worben ift, wirb auf Antrag ver Gemeinbes 
Bertretungen ber diefen Gefammtarmenverband bildenden 
Gemeinben unter Zuſtimmung bes Kreistages mit unferer 
Genehmigung für aufgeläft erklärt. 

Gaffel ven 26. Juni 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilumg bes Innern, 
447. Aıf Grund des $. 100e Ziffer 3 der Reiche- 
gewerbeordnung beftimmen wir hierdurch für ven Bezirk 
der Bäderinnung zu Gaffel, daß 

diejenigen Arbeitgeber, welche ein in dieſer Innung 

vertretenes Gewerbe betreiben und ſelbſt zur Auf» 

nahme in die Innung fähig fein würden, vom liten 

Sanuar 1887 an Yehrlinge gr er annehmen 

dürfen. Caſſel ven 26. Juni 

Königlihe Regierung, ——— bes Innern. 
448. Dem commiſſariſchen Reutmeiſter Röhre zu 
Gersfeld ift die Verwaltung der Forftlaffe für vie 
Oberförfterei Gersfeld vom 1. April d. 3. ab wiber- 
ruflih übertragen worben. 

Gafjel ven 16. Juni 1886, 

Königliche Regierung, 
Abtheilung für sich Steuern, Domainen und Forſten. 
449. Dem Königlichen Rentmeifter Sommer zu 
Franfenberg ijt die Verwaltung der Forftlaffen für die 
Oberförftereien Franfenberg, Wolfersporf und Roſen— 
thal vom 1. April dv. I. ab wiberruflih übertragen 
worden. Gaffel ven 18. Juni 1886. 

Königlihe Regierung, 
Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forſten. 

and 


Belanntmad anderer 
ſtaiſerlicher und Königlicher Behörden, 
450. Zur Bornahme der Herbit-Prüfung der Aſpi-— 
ranten für ben einjährig freiwilligen Militairdienſt des 
* 1886 iſt als Unfangstermin ver 23. Auguft 

3. fejtgefegt worden. 

Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung 
Theil nehmen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch 
fpätejtens bis zum 1. Auguſt d. 3. bei ber unter 
zeichneten Commiſſion einzureichen und in bemfelben 
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ge- 
prüft zu fein wünſchen. 

Dem Gefuche find beizufügen: 

3) ein Geburtszeugniß, 

2) ein Ginwilligungs»Atteft des Vaters ober Vor- 
munbes mit der Erklärung über vie Bereitwil- 
ligteit und Fahigleit, den Freiwilligen während 
einer einjährigen activen — zu befleiven, 
auszurüften und zu verpflegen 

3) ein Unbeſ —ãâ— — weiches für 33 glinge 
von höheren Schulen (Gymmafien, Real-Gym- 
nafien, Progymmafien, Realſchulen und höheren 
Bürgerfchulen) durch ben Director ver Tehranftalt, 
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei- 
Obrigkeit des Wohnortes, ober = vorgejeßte 
Dienjtbehörne auszuftellen ift um 

4) ein von bem Aſpiranten fer gefchriebener 
Lebenslauf. 


Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müſſen im 
Driginal eingereicht werben. 

Gaffel ven 21. Yuni 1886. 

a Prüfungs» ae (Tier 
Ginjährig- freiwillig 
451. Bei der am Aten d. Mts. in — von 
Notar und Zeugen ſtattgehabten Auslooſung der vor» 
mals Hannoverſchen Staatsfchulpverfchreibungen Litera 
8. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1886/87 find 
die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worben: 

Nr. 171 353, 533, 627, 637, 847, 865, 887, 
898, 955, 997, 1147, 1159, 1208, 1253, 1327, 
1402, 1422, 1435, 1636, 1648, 1843, 1922, 

Diefelden werden ven Befisern hierdurch auf den 
2. Januar 1887 zur baaren Rüdzahlung gekündigt. 

Die ausgelooften Schuldverſchreibungen lauten auf 
Gold, und wird deren Rüchzahlung in Neihswährung 
nach ben Beitimmungen ber Belanntmadung des Herm 
Reichslanzlerd vom 6. Dezember 1873, betreffend bie 
Außerkursfegung der Landes ⸗ Goldmünzen ꝛc. (Reiche: 
ne Nr. 292), ſowie nach den Ausführungsbeitim- 

— bes Herrn Finanz-Miniſters vom 17. März 
187 (Reichsanzeiger Nr. 68, Pofition 3) erfolgen. 

Die Kapitalbeträge werben fhon vom 15. Dezember 
d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schulb- 
verfchreibungen nebſt ben zugehörigen Zinsſchein « An- 
weifungen und ben nach dem 2, Januar 1887 fälligen 
Zinsfheinen Nr. 3—10 an ben Gefchäftstagen bei ber 
Regierungshauptfaffe bierfelbft, von 9 bis 12 Uhr 
Vormittags, ausgezahlt. 

Die Einlöfung der Schuldverſchreibungen kann aud 
bei fämmtlichen übrigen Regierungshauptlaffen, bei ber 
Staatsfchuldentilgungstaffe in Berlin, fowie bei ber 
Kreiskaffe zu Frankfurt a. M. bewirkt werben. 

Zu diefem Zwede find die Schulvverfchreibungen 
nebft den zugehörigen Zinsjchein- Anweifungen und Zins 
ſcheinen ſchon vom 1. Dezember d. 3. ab bei einer 
ber letztgedachten Kaſſen einzureichen, welche viejelben 
ber biefigen Regierungshauptlafje überjenden und, nad 
erfolgter Seiftellung, die Auszahlung bejorgen wird. 

Bemerkt wird 
1) Die Ginfendung der Schuldverihreibungen nebſt 
ngehörigen Zinsihein- Anweilungen und 
Sinslhenen mit oder ohne Werthangabe muß 
portofrei gefchehen. 

2) Sollte die Abforderung des gefündigten Kapitals 
bis zum Fälligkeitstermine nicht erfolgen, fo tritt 
dasfelbe von dem gedachten Zeitpunkte ab zum 
Nachiheile der Gläubiger außer Verzinfung. 

Sclieflih wird darauf aufmerffam gemacht, daß 
alfe übrigen 34- und 4prozenfigen vormals Hannover⸗ 
[hen Landes» und Eifenbahn » Schulpverfchreibimgen 
bereits früher gefündigt find, und werben deshalb bie 
Inhaber der unten —— noch nicht eingelieferten, 
mit dem Kündigungstermine außer Verzinſung 
tretenen, Hannoverſchen Staatsſchuldverſchteibungen an 


un —— — 


die Erhebung der Rapitalien betfelben: bei der hiefigen 
Regierungshauptlaffe hierdurch nochmals erinnert. 
Hannover den 3. Juni 1886. 
Der Regierungs» Präfident. von Cranad. 


Berzeidniß 

der bereits früher gelündigten und bis jet micht ein» 

gelieferten, wicht mehr verzinslichen vormals Hanno» 

verfchen Landes» und Eiſenbahn ⸗Schuldverſchreibungen. 

Lit. a auf 2. Januar 1874 gelünbigt: 
Nr. über 100 Thlr. Kurant. 

Lit. N. 34°), auf 1. Dezember 1866 gefünbigt: 
Nr. 7128 über 200 Thlr. Rurant, auf 2, Januar 
1873 gelünpigt: Nr. 4163 über 100 Thlr. Bol, 
auf 1. Dezember 1874 gefünbigt: Nr. 4162 
über 100 Thlr. Gold. 

Lit. EI. 4°, auf 1. Dezember 1874 gekündigt: 
Nr. 2880 über 100 Thir. Kuraft. 

Lit. FI. 4°/, auf 1. Dexember 1874 gekünbigt: 
Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold, Nr. 13934 
über 100 Thlr. Kurant, 

Lit. &I. 4°/, auf 1. Dezember 1874 gefünbigt: 
Nr. 1464, 1465, 5421 über je 100 Thlr. Kurant. 

Lit. MI. 4°), auf 1. Dezember 1874 gekündigt: 
Nr. 3644, 4580 über je 200 Thlr. Kurant, 
Nr. 1320 über 100 Thlr. Kurant., 

Lit. 8, 4°, auf 2. Januar 1886 gekünbigt: 
Nr. 1815 über 500 Thlr. Go. 

452. Auf Grund der Ermächtigung im britten Ab⸗ 

fage des 8: 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (G. 

©. S. 129) und der Beftimmimgen ver betreffenpen 

Privilegien fünvige ih biermit 

die Aprozentigen Prioritäts-Obligationen II. Emiffion 

ver Thüringifchen Eiſenbahn (Privilegien vom Ijten 

Mär; 1852 und 26. Juni 1861), 
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Ber 
tanntmachung vom 1. Mai d. 36. angebotenen Umtauſch 
gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen einge- 

ngen find, ober in ver weiter unten bewilligten Nach» 
ft noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung 

am 2. Januar 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages ver gekün- 
bigten Obligationen erfolgt vom 2. Jauuar 1887 ab 
bei der Kömiglichen Gifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt 
gegen Ausantwortung der Obligationen jelbft und ber 
dazu gehörigen noch micht fälligen Ziusloupons und 
der Talons, 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wirb 
von bem Betrage der zu leiftenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Berzinfung ver Obligationen 
erfifcht mit dem 31. Dezember 1886, 

Uebrigens will ih, da mach zahlreichen mir zuge» 
gangenen Geſuchen viele Bejiger vom Prioritäts-Obli- 
gationen thatfächlich verhindert geweien find, biefelben 
zum Bwede des Umtaufches gegen 3} pro- 

Schuldverſchreibungen ver confolisirten Anleihe 
Ib der von. mir bewill ‚ mit dem 31. Mai 
b, 36. abgelaufenen Friſt zur Abſtempelung zu bringen, 


bierbucch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen zu dem mämlichen Zwecke eine weitere 
legte Frift bis zum 31, Juli d. 38. einſchließlich unter 
den in meiner Belanntma: vom 1, Mai d. 38, 
angegebenen Bedingungen bewilligen. 

Der Finanz» Minifter, Scholz. 


Indem wir vorftehende Bekanntmachung bes Herrn 
Finanz · Miniſters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig 
die in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung 
bes genannten Herrn Minifters vom 1. Mai d. 38,, 
fowie unfere zujäglihe Belanntmahung vom 3, Mai 
d. 98. nochmals zur Kenntnif. 

Erfurt ven 24. Juni 1886. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 

Dur $. 5 Abfak 2 und 3 des Gefeges vom 17ten 
Mat 1884 (ef. S. S. 129), 8. 5 Abjak 2 des Ge- 
feges vom 23, Februar 1885 (Gef. S. S. 11) un 
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23, Februar 
1885 (Gef. S. S. 43) iſt der Finanz» Minifter er- 
mächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen ber veritaat- 
lichten Gifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwifchen 
getilgt find, zur Rüdzahlung zu fünbigen, ſowie auch 
den Inhabern der Schulpverfchreibungen viefer Anleihen 
bie Rüdzahlung ver Schulpbeträge oder ven Umtauſch 
gegen Staatsjhulbverjchreibungen anzubieten, und die 
Bebingungen des Angebots feftzufegen. 

Bon viefen Grmächtigungen mache ich in Betreff 
der nachfolgend bezeichneten Schuldverſchreibungen ver 
Thüringiſchen Eifenbahn, nämlich: 

ber vierprozentigen, unterm 1, November 1851 aus: 

geftellten Prioritäts-Obligationen II. Emiffion (Pri- 

vilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861) 

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ven Umtauſch 
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ber 31 prozentigen fonjolivirten Staatsanleide jept 
unter folgenpden Bedingungen anbiete: 

a, Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen 
wird berfelbe Nennbeirag in Schulpverfchreibungen 
ber Fe fonjelivirten Staatsanleibe 

tt. 





b. Den Inhabern werden bie umzutaufchenden Schuld⸗ 
verfchreibungen mit ven bieherigen Zinsanfprüchen 
uoch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligleitstermine 
belaffen, alfo bis zum 2, Januar 1887. 
Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre diesbezügliche Erklaͤrung bie ein- 
ſchließlich den 31. Mat d. 36. jchriftlih oder münblich 
bei der Königlichen Gifenbahn-Hauptkaffe zu Erfurt oder 
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a. der Söniglichen vereinigten Eijenbahnı» Betriebs. 
kaffe zu Berlin — Ascanifcher Plag 5 — oder 
bei den Königlichen Gifenbahn » Betriebslaffen zu 
Deifau, Halle, Weißenfels unb Gaffel B, M., 

b. bei ver iglichen General» Staatölaffe (hinter 
dem Gießhauſe Nr. 2) zu Berlin, 


2% —0 — 


144 


ec. ber ee (@ Eifenbahn » Hauptlaffe in Frank⸗ 
furt a/M. (Sachſenhauſen) 

unter vorläufiger ee der Obligationen abzu⸗ 
geben. — den 1. Mai 1886. 

Der Finanz⸗Miniſter. von Scholz. 


Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ 
Miniſters wird hierdurch mit dem Bemerlen veröffent- 
ficht, daß ven Erklärungen über die Annahme bes An- 
gebots außer ben — ——— (Obligationen 
felbft ein Berzeichniß, welches Nummer und Nenn 
der en enthält, für jede Gattung von Obligationen 
beſonders, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine Cremplar wird, mit einer Empfangsbefchei- 
nigung verjehen, bem Einfender fofort wieder ausge⸗ 
händigt und ift von bemjelben bei einftweiliger Wieder» 
ausantwortung ber von der Annahmeftelle mit einem 
— zu verſehenden Obligationen zurüdzugeben. 

en Einreihung der Obligationen zum Umtaufch 
gegen ug een Stantefchulbverfchreißungen wird 
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben. 

Erfurt ven 3. Mai 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 
453. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab» 
jene des 8. 5 des Gefeges vom 17. Mai 1884 (G. 
©. ©. 129) und der Beftimmungen ber betreffenden 
Privilegien fünbige ich hiermit 

1) bie bierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn- 

Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Privilegium 

vom 4. Februar 1856) und 

2) bie vierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn- 

Prioritäts » Obligationen Lit. B. (Privilegium 

vom 1. Juli 1865), 
foweit nicht deren Inhaber auf den Durch meine Belannt- 
machung vom 1. Mai d. I. angebotenen Umtauſch gegen 
34progentige Staatsfhulpverfchreibungen eingegangen 
find, ober im der weiter unten bewilligten Nachſchrift 
no darauf eingehen werben, zur baaren Rückzahlung 
am 2. Januar 1887, 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün- 
digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab 
bei der Königlichen Eifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt 
gegen YAusantwortung der Obligationen ſelbſt und ber 
dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und 
ver Talone. 

Der Gelvbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird 
von dem Betrage ber zu leiftenven Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur rn der Spligationen 
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886. 

Uebrigens will ih, da nach zahlreichen, mir zuges 
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prieritits-Obli- 
gationen thatſächlich verhindert gewejen find, dieſelben 
— Zwede des demnächſtigen Umtauſches gegen 34 pro⸗ 
gen entige Schulpverfchreibungen der konſolidirten Anleihe 

erhalb der von mir bewilligten, mit vem 31. Mai 
d. 3. abgelaufenen Frift zur Abſtempelung zu bringen, 
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen zu dem nämlichen Zwede eine weitere 


legte Friſt bie zum 31. Juli d. 9. eimfchließlich umter 
den in meiner Belanntma vom 1. Mai v. I. 
angegebenen — — bewilligen. 


er Finanz ⸗Miniſter. Re 


Indem wir vorftehende Bean Belanntmacdun 
Finanz: Minifters veröffentlichen, bringen gu Ir —2 
die in derſelben in Bezug genommene Bekanntmachung 
des genannten Herrn Miniſters vom 1. Mai dv. 9, 
fowie unfere ' zufägliche Belanntmachung vom 3. Rai 

d. 3. nochmals zur Kenntniß. 

Erfurt ven 24. Juni 1886. 

Königliche Eifenbahn-Direction. 


Durch $. 5 m 2 Az s bes Geſetzes vom ker 
Mai 1884 (Gef. S ‚8 5 Abjag 
Geſetzes vom 23. Fe er 85 (Gef. S. sı 
und $. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefege® vom —— 
Februar 1885 (Gef. S. S. 483) iſt der Finanz⸗ Minifter 
ermächtigt worden, bie Prioritäts-Anleihen der verſtaat⸗ 
fichten Gifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwiſchen 
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, ſowie aud 
den Inhabern ver Schulpverfchreibungen diefer Anleihen 
die Rüdzahlung der Schulobeträge oder ven Umtauſch 

egen Staatefdulbverfehreibunger anzubieten und bie 
Beinen bes Angebots feſtzuſetzen. 

Bon diefen Ermächtigungen made ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber 
Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich: 

1) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen 1. 
Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und 

2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B. 
(Privilegium vom 1. Juli 1865) 

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ben Umtauſch 
igrer Schuldverſchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ber 3hprogentigen fonfolivirten Staatsanleihe jegt 
unter folgenden Bedingungen anbiete; 

a. Für bie umzutaufchenben Schulpverfchreibungen 
wird derjelbe Nennbetrag in Schulbverfchreibungen 
ber Fi tonfolinirien Staatsanleihe 
gew 


b. = —— werben bie umzutauſchenden Schuld⸗ 
verſchreibungen mit den bisherigen Zinsanſprüchen 
noch bis zum zweitnächften Zinjenfälligleitstermine 
belafjen, aljo bis zum 2. Januar 1887. 

Diejenigen, Inhaber, welche diefe® Angebot annehmen 
wollen, haben ihre biesbezügliche Erflärung bis ein» 
ſchließlich den 31. Mai d. J. fchriftlih oder mündlich 
bei ver Königlichen De u Erfurt oder 
einer der nachbezeichneten Kaffen, nämli 

a, ber vereinigten Königlichen Gifenbahn »Betriebö- 
fafje zu Berlin — Aslanifher Plag 5 — ober 
bei Tai Königlichen ——— zu 
Deſſau, e, Weißenfels und Ca 

b. = König —* General ·Staatskaſſe —* dent 


2 
e. ber ve nen Geh But in Franl · 
furt a/ M. — 


Mrs 


ww J 


Berlin den 1. Mai 1886. 
Der Finanz Minifter. von Scholz. 


‚Borftehende Belanntmahung bes Herrn Finanz 
Miniſters wird hierdurch mit dem Bemerlken veräffent- 
we daß ben Grflärungen über die Annahıne des An- 
gebots außer ‚ven Schulpnerfchreibungen (Obligationen 
jelbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn 
ber legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
befonbers, im doppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine Eremplar wirb, mit einer Empfangsbeſchei⸗ 
nigung verfehen, bem Einſender ſofort wieder ausge: 
bändigt und ift von vemfelben bei einftweiliger Wieber- 
ausantwortung der von ber Annahineftelle mit einem 
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüdzugeben, 
BB Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch 

egen 34prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird 
päter das Grforberliche veranlaßt werben. 

Erfurt ven 3. Mai 1886. 
Königlide Eifenbahn-Direction. 

454. Bom 1. Juli d. 9. ab verkehren, im Anfchluf 
an die Züge 204 und 205 von und nach Hannover, 
zwiſchen Beegen und Barfinghaufen folgende neue 
Züge an allen Wochentagen: 


‚234 233 
1-4 1-4 


* 
2 
2 
— 
11.440 ab Weetzen ... 
Fa 
m 
2 


—* vorläufiger Einreichung * Obligationen abzu⸗ 
geben. 








an 715 
1.54 ab KL. Wennigſen ab 7 F 
2.06 ab Egestorf ... ab 6 

= 2.17 an Barfinghaufen ab 6 D 


Ferner werden die Züge 221 und 230 zwiſchen 
Haſte und Weetzen, wie folgt, geändert: 


el. 4.58 ab Weetzen ... an. 842 


Bon unten noch obeu 
zu leſen 














32*55 

3 '9 5.06 ab Kl. Wennigſen ab⸗ꝰ 8318 
265.190 ab Egestorf ... abJ 8F 7 
“2” 5.30 an ab 8 85 
3 — Barſinghauſen — | 8 
BE . 5.34 lab an , BWIE 

= & 5.46Jab Bantorf .. . aba 775 

= 1. 5.57 ab Nenndorf (Bad) ab], 7 38| & 

6 an Hafte .... ab 7MR 








Hannover den 22. Juni 1886, 
Königliche Eifenbahn-Direction. 
455. Mit dem 1. Juli d. 9. gelangt eine virecte 
Perjonen- und Gepädabfertigung von Bad Nauheim 
nach Karlsruhe, Pforzheim und Stuttgart, ſowie Schnell» 
zugbilfets von Gießen nach Afchaffenburg über Fried⸗ 
berg, zur Einführung. 
Das Nähere ift bei den Billet- Erpebitionen auf 
ven genannten Stationen zu erfahren. 
Hannover ben 24. Juni 1886, 
Königlihe Eifenbaßn-Direction. 
456. Am 18. Juni d. I. wirb bei ver Poftagentur 
in Wpelern eine Telegraphenanftalt mit Fern 


"Forftauffeher Rimy 


ſprechbetrieb mit befchränftem Tagespienfte in Wirk⸗ 
famfeit treten, 
Minden (Weftfalen) ven 17. Juni 1886. 
Der Kaiferlide Ober-Poftpirector. Thbuſch. 
Becanzem 
457. Bewerber um vie erfebigte, mit einem compe⸗ 
tenzmäßigen Ginfommen von 780 Mark 


Mark für freie Feuerung verbundene 


gen 
ungsgefuche binnen 14 Tagen 
an Herrn Pfarrer Meine zu ‚pohahorft einfenben. 
inteln ven 19. Juni 1886, 

Der Königlihe Schulverftand. Kröger, Landrath. 
458. Bewerber um bie ng) mit einem _contpe= 
tenzmäßigen Einkommen von 1 Mark nebft freier 
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene 
Rektorftelle zu Heff. Oldendorf wollen ihre mit ben 
nöthigen Zeugniljen verfehenen Meldungsgeſuche binnen 
4 Wochen an Herrn Pfarrer Meier zu Heſſ. Olden⸗ 
borf einjenben. 

Rinteln ven 22. Juni 1886, 

Der Königlihe Schulvorftand. Kröger, Lanbrath. 

— —r ——— — — — — — — — 


Allerböchſt verliehen: ven Oberregierungsräthen 
bei der Königlichen Regierung hier Franz Ludwig 
Mittler und Carl Philipp Kühne ver Königliche 
Krouen⸗ Orden 2ter Glaffe. 

Ernannt: ver bisherige Landrath, Freiherr von 
Neiswig-Haderzin zum Regierungsrathe und ber 
Regierung in Caſſel überwiefen, 

die Rechtscandidaten Köhler und Rohde zu 
Referenbaren, 

ber bisherige Büreau-Hülfsarbeiter Ernft Wilhelm 
Franz Reihardt zum Polizei» Commiffarius bei der 
Königlichen Polizeiverwaltung in Gaffel, 

ver bisherige Civil-Supernumerar Georg Heinrich 
Kühlborn zum Regierungs - Secretariats » Aififtenten 
in Caſſel, 

der Stationd » Borfteher Dippel und 

der Stations » Affiftent Wilken in Caffel, fowie 

ber — — Mayberg in Butzbach 
zu Güter⸗Expedienten, 

der Güter-Expedient Landau in Butzbach unter 
Verſetzung nach Gießen zum Stations-Einnehmer daſelbft, 

der Stellenanwärter Plugge zum etatsmäßigen Ges 
richtsfchreiber-Gehülfen bei dem — in Felsberg, 

an Stelle des Lehrers Rabe der Poſtagent und 
Krämer Fern in Niederbeisheim zum Stellvertreter 
des daſigen Standesbeamten, 

der bisherige Gerichts⸗Referendar, Freiherr Rein⸗ 
hard von Elmendorf in Naumburg a/S. zum Re— 
ferenvar bei der Regierung in Caſſel. 

Uebertragen: dem m Förfter auf Probe ernannten 

e Förfterftelle zu Schwarzbach 
in ber Oberförfterei Tiergarten, 
Berſetzt: ber Ober-Degierungeratt Opig in Stettin 
an die Königliche Regierung in Caſſel, 


146° 


die Eifenbahn-Bau» und Betriebs-Infpectoren Seid 
dahier unb Kiene in Konig als ftänbige Hülfsarbeiter 
und zwar Erfterer bei dem Sönigli Gifenbahn- 
Betriebsamt (Magbeburg- Halberftabt) in Magbeburg 
und Letzterer bei dem Eif 
bezirk Elberfeld) vahier, 

die Affiftenzärzte Iſter Claſſe, der vermalige Stabs- 
arzt Dr. med. Schneider von Friglar nach Pofen 
und H. Scriba von Bromberg nach Friglar, 

ber Förfter Knake zu Bracht nah St. Ottilien, 
Oberförfterei Wellerode, 

der Förfter Hillner zu Schwarzbach nach Thier- 
garten, Oberförfterei gleichen Namens, 
ogen: ber praftifche Arzt Fr. Kellerer von 

fen 


Nenters nah Holzlirchen in Bahern. 


n-Betriebsamt (Directiond-, 


Riedergelaflen: ver praktifche Arzt Dr. Nienaber 
in Nent ufen, 

Entbunden: der Geheime Regierungsratg' Reiche | 
von dem Nebenamte eines Direktors bei ver Königlichen 
Rentenbanf für bie ee Weſtfalen, die Rheinprovinz 
und bie Provinz Hefjen-Naffan und widerruffich 

Uebertragen: das vorerwähnte Nebenamt vem 

en Regierungsrathe u f bei ver König- 
lihen General-Bommiffion zu Münfter und 

bie von bem Lekteren bisher befleivete Nebenftelle 
eines zweiten Mitgliedes ver — Reutenbank dem 
Regierungsrath Aſcher gleichfalls bei der General⸗ 
Commiſſion in Muͤnſter. 

Penfionirt: der Stationslaſſen⸗Rendant Schwarz 
in Gießen und 

ber Gerichtsdiener Knierim in Langenſelbold. 


Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Ar. 51, A 
_ und 
(Oufationtgiilieen für den Sm euer qenitafide, Dentiche 20 Radeniense Belagehfätten für } und } Bogen 


Rebigirt bei Rönigfider Regiernug. 
GaffelL — Gehrudt in ber Hofe und Walfenbans- Bugiaudenri, 





Amtsblatt 


| M 


der Königlichen Negierung zu Gafſel. 


Ausgegeben Mittwoch den 7. Juli. 


1886, 


nn — * 





KM 31. 
— — rund des — 
—— 1878. 

459. Auf Gmb = 8. 28 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Bejtrebungen ber Sozialdemo 
vem 21. October 1878 wird mit Genehmigung bes 
Bundesraths für bie Dauer Eines Jahres Folgendes 
angeorbuet: 

$. 1. Berfonen, von benen eine Gefährbung ber 
öffentlicher Eicherheit und Ordnung zu beſorgen ift, 
kann der Aufenthalt in der Stabt und im dem Bezirk 
ber Amtshauptmannichaft Leipzig von der Lanbes- 
Poltgeibehörbe verfagt werben. 

$. 2. Vorſtehende Anordnung tritt mit dem 29jten 
dieſes Monats in Kraft. 

Dresden am 25. Juni 1886. 

Königliches fächfifches Gefammt- Minifterium. 
von Fabrice. von Noftig-Wallwig. von Gerber, 
von Abelen, von —— 
Berorduungen uud Belauntmachungen der 

ſchen Probinz —— 
460, Zu Mitgliedern bes am 1. Juli d. I. in Wirkſamkeit 
tretenben Provinzialraths der Provinz Heffen-Naffau hat 
der Herr Miniſter bed Innern ernannt: 
ben Ober =» Präfipialratd Poten zum Mitglieve und 
ben Regierungsrath von Stard zum ftellvertretenden 
Mitglieve auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sike 
des Dber-Präfiventen, 
ber Provinzial-Candtag gewählt: 
zu Mitgliedern: 
ben Oberoorfteher von Schugbar, gen. Milchling, 
zu Hohenhaus, Kreis Eſchwege, 
ben Ober-Bürgermeifter Miquel zu Frankfurt a M., 
den Geheimen Kommerzienratbp Henfchel zu Gaffel, 
ben Yuftizratd Hilf zu Limburg und 
den Profeffor Dr. Enneccerus zu Marbıng; 
zu Stellvertretern: 
den Yuflizratb Dr. Weigel zu Caſſel, 
ben Rechtsanwalt Dr. Humfer zu Frankfurt a/M., 
ben Rittergutsbefiger von Bappenheim zu Liebenau, 
ben Lanbesbirector a. D. Wirth zu Wiesbaden und 
ben Gutsbefiger von Deines zu Hanau, 
Gaffel ven 29. Juni 1886, 
Der Ober - —* Graf zu Eulenburg. 
Bers und Belsuntmadungen ber 
— Regierung, 
461. Bei der, dem Plane —* am heutigen Tage 
vor Notar und Zeugen ftattgefundenen 51. Prämien- 
des vormals Kurheffifchen, bei dem Bankhaufe 
von Rothſchild K Söhne in Frankfurt a, M. 
aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 


find auf die 6000 Nummern ber am 1. December v. 9. 
und am 1. Juni d. 3. gezogenen 240 Serien bie im bei- 
gefügten Berzeichniffe I. aufgeführten Prämien gefallen. 
ie Auszahlung diefer Prämien finvet, gegen Rück— 
gabe der Prämienjcheine, vom 15. December d. I. ab 
täglih, mit Ausnahme ver Sonn» und Feſttage, bei 
dem obengenannten Bankhaufe ober bei ber Königlichen 
Regierungs-Hauptlafje dahier Statt. 

Die Erhebung ver Prämien kann jedoch auch bei 
allen übrigen Königlichen Dr LONSREN, fowie 
bei der Kreisfaffe in Frankfurt aM. und ber Köuig⸗ 
lihen Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe in Berlin gefchehen, 
in welchen Falle vie Prämienfcheine bereits vom Ijten 
December d. 3. ab bei ber betreffenden Kaffe einge- 
reicht werben koönnen, ba biejelben zunächſt an bie 
Regierungs » Haupttaffe in Gaffel zur Feſtſetzung über- 
fanbt werden müfjen. 

Zugleich werben F Inhaber ſolcher Prämienſcheine 
obigen Anlehns, welche zu einer ber im weiter beige— 
fügten Berzeichniffe Il. nn em Serien gehören, 


ee biermit aufgefordert. 

Endlich wirb auf das unter III. beigefügte Ver— 
xichniß amortifirter Prämienfcheine, fowie auf bas 
Verzeichniß IV. berjenigen Prämienfcheine, deren Ver- 


zur baldigen nacpträglichen rhebung ber darauf gefal= 

lenen Brämien-Beträge, gegen Ablieferung der Prämien» % a 
e 
% 


44 


ar eingetreten Br ET aufmerffam gemacht. 8 
Caſſe % 


el am 1. 
Der —— —— Magdeburg. 
462. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenmniß 
gebracht, daß ber Bezirksausſchuß dahier am heutigen 
Tage in Wirkſamleit getreten ift. 
Gafjel am 1. Juli 1886. 
Der Regierungs-Präſident. Magdeburg. 
463. Dem Koniglichen Rentmeiſter Soff zu Sof 
geismar ift bie Verwaltung ber Forſtkaſſen für bie 
Oberförftereien ofgeismar und Hombrefjen, und dem 
fommiffarifchen Ütentmeifter Yung zu Giefelwerber bie 
Verwaltung ber Forſtlaſſen für die Oberförftereien 
Sottsbüren, Bederhagen, Carlshafen und Debelsheim 
vom 1. April d. 38. ab twiberruflich übertragen worden. 
Gafjel am 26. Mai 1886, 
u. Regierung, 
Abtheilung für directe Steuern, —— und Forſten. 
ie oh and er anderer 


und Königlich 
464. Die * des —— hierſelbſt be» 
ginnen am 21jten dieſes und endigen am I1ften k. M. 
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen 
Verhandlung der Regel nach nur in fchleunigen Sachen 


x 


148 


abgehalten werben. Auf ven Lauf der gefeglichen Friften 
bleiben die Ferien ohne Einfluß, 

Gafjel ven 5. Yuli 1886, 

Der BVorfigende des Bezirksausfchuffes. 
Magpeburg. 

465. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab- 
faße des $. 5 des Gefekes vom 17. Mai 1884 (G. 
S. S. 129) und ber Beftimmungen ber betreffenden 
Privilegien fündige ich hiermit 

die Aprozentigen Prioritäts- Obligationen Il. Emiffion 

der Thüringifchen Eifenbahn (Privilegien vom Iſten 

März 1852 und 26. Juni 1861), 
foweit nicht deren Inhaber auf den burch meine Be— 
fanntmachung vom 1. Mai d. 36. angebotenen Umtauſch 
gegen —— Staatsſchuldverſchreibungen einge⸗ 
gangen find, ober in der weiter unten bewilligten Nach» 
frift noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung 
am 2. Yanuar 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages ber gefün- 
bigten Obligationen erfolgt vom 2, Januar 1887 ab 
bei ber Königlichen Eifenbahn » Hauptfaffe zu Erfurt 
gegen Ausantwortung ber Obligationen felbjt und ber 
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsloupons und 
ber Talons. 

Der Gelobetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird 
von dem Betrage ber zu leiftenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur —— der Obligationen 
erliſcht mit dem 31. Dezember 1886. 

Uebrigens will ih, da nach zahlreichen mir zuge» 
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli- 
gationen thatfächlich verhindert gewefen find, biefelben 
zum Zwecke bes bemnächjtigen Umtaufches gegen 34 pro= 
zentige Schuldverfchreibungen der confolivirten Unleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai 
d. 38, abgelaufenen Frift zur Abſtempelung zu bringen, 
hierdurch für bie Eingangs bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen zu dem nämlichen Zwede eine weitere 
legte Frift bis zum 31. Juli d. 98, einfchließlich unter 
ben in meiner Belanntmachung vom 1. Mai d. 38, 
angegebenen Bedingungen bewilligen, 

Der Finanz» Minifter. Scholz. 


Indem wir vorftehende Belanntmachung bes Herrn 
Finanz Miniſters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig 
bie in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung 
bes genannten Herrn Minifterd vom 1. Mai d. 38,, 
fowie unfere zufätliche Bekanntmachung vom 3. Mai 
d. 38, nochmals zur Kenntniß. 

Erfurt den 24. Juni 1886, 

Königliche Eifenbahn-Direction, 


Durch $. 5 Abfak 2 und 3 des Geſetzes vom 17ten 
Mai 1884 (Gef. S. 5.129), $. 5 Abſatz 2 des Ge- 
feßes vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und 
$. 5 Ubja 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar 
1885 (Gef. ©. ©. 43) ift ber Finanz» Minifter ers 
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verjtaat- 
lichten Eiſenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen 
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch 


ben Inhabern der Schulpverfchreibungen diefer Anleihen 
bie Rüdzahlung ver Schulobeträge oder ven Umtaufch 
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und bie 
Bebingungen bes Angebots feitzufegen. 

Bon biefen Ermächtigungen mache ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ver 
Thüringifhen Eifenbahn, nämlich: 

ber vierprozentigen, unterm 1. November 1851 aus⸗ 

— Prioritäts-Obligationen IL Emiffton (Pri⸗ 
vilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861) 
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ven Umtauſch 
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ber 34 progentigen Fonjolivirten Staatsanleihe jetzt 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für die umzutauſchenden Schuldverfchreibungen 
wird derſelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen 
ber 34prozentigen Fonfolivirten Staatsanleihe 
gewährt. 

b. Den Inhabern werben bie umzutaufchenden Schuld» 
verfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zweitnächiten ee 
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887. 

Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre biesbezügliche Erklärung bis ein- 
qua ben 31. Mai d. 36. fchriftlich oder mündlich 
bei ver Königlichen Eifenbahn-Hauptlaffe zu Erfurt over 
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nänılich: 

a. der Königlichen vereinigten Eifenbahn- Betriebs- 
faffe zu Berlin — Ascaniſcher Plag 5 — ober 
bei den Königlichen Eifenbahn» Betriebstaffen zu 
Deilau, Halle, Weißenfels und Gaffel B. M., 

b. bei ver Königlichen General» Staatskaffe (hinter 
dem Giefhaufe Nr. 2) zu Berlin, 

ce. der Königlichen Eifenbahn- Hauptlaffe in Frant- 
furt a / M. (Sacfenhaufen) 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu- 
geben. Berlin ven 1. Mai 1886, 
Der Finanz Minifter. von Scholz. 


Borftehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗ 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent- 
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An—⸗ 
gebots außer ven Schulpverfchreibungen —— 
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert 
der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
befonders, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine Gremplar wird, mit einer GEmpfangsbefchei- 
nigung verfehen, dem Einſender fofort wieder ausge» 
händigt und ift von vemfelben bei einftweiliger Wieder⸗ 
ausantwortung ver von der Annahmeftelle mit einem 
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüczugeben. 

Wegen Einreichung ver Obligationen — Umtaufch 
gegen 34prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird 
jpäter das Grforberliche veranlaßt werben, 

Erfurt den 3. Mai 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 
466. Auf Grund der Ermächtigung im britten Ab— 
fage bes 8. 5 des Gefeges vom 17. Mai 1884 (©. 


149 


©. ©. 129) und der Beftimmungen ber betreffenden 
Privilegien künbige ich hiermit 
1) die vierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eiſenbahn⸗ 
Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Privilegium 
vom 4. Februar 1856) und 

2) bie vierprogentigen Berlin-Anbaltifchen Eifenbahn- 

a aa Lit, B. (Privilegium 

vom 1. Yuli 1865), 
foweit nicht deren Iuhaber auf den durch meine Bekannt» 
machung vom 1. Mai d. 3. angebotenen Umtaufch gegen 
Shprogentige Staatsſchuldverſchreibungen eingegangen 
find, oder in ber weiter unten bemwilligten Nachfchrift 
noch darauf eingehen werben, zur banren Rückzahlung 
am 2. Yanuar 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages ver gelün- 
digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab 
bei der Königlichen Eifenbahn » Hauptlaffe zu Erfurt 
gegen Ausantwortung der Obligationen felbft und ber 
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und 
ber Talons. 

Der Gelvbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wirb 
bon bem Betrage ber zu leiftenben Zahlung gekürzt. 

‚Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen 
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886. 

Uebrigens will ih, da nach zahlreichen, mir zuge- 
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli- 
gationen thatſächlich verhindert gewefen fin, biefelben 
zum Zwecke bes demnächſtigen Umtaufches gegen 34 pro» 
jentige Schulbverfchreibungen ber fonfolidirten Anleihe 
Innerhalb ber von mir bewilligten, mit vem 31. Mai 
d. 3. abgelaufenen Frift zur Äbſtempelung zu bringen, 
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen zu dem mämlichen Zwede eine weitere 
legte Friſt bis zum 31. Juli d. 9. einfchlieflich unter 
ben in meiner Belanntmachung vom 1. Mai vd. 9. 
angegebenen Bebingungen bewilligen. 

Der Finanz Miniftr. Scholz. 


Indem wir vorftehenve ug men bes Herrn 
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig 
bie in derfelben in Bezug genommene Belanntmachung 
des genannten Herrn Miniſters vom 1. Mai d. 9., 
ſowie unſere zufägliche Bekanntmachung vom 3, Mai 
d. I. nochmals zur Kenntniß. 
Erfurt ven 24. Juni 1886, 
Königlihe Eifenbahn-Direction, 


Durch $. 5 Abſatz 2 und 3 des Gefeges vom 17ten 
Mai 1884 (Gef. ©. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 bes 
Gefeges vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) 
und 8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23jten 
Februar 1885 (Gef. S. S. 45) ift der Finanz Minifter 
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen der verftaat- 
lichten Gifenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen 
getilgt find, zur Rüczahlung zu kündigen, fowie auch 
den Inhabern der Schulpverfchreibungen biefer Anleihen 
die Rüdzahlung der Schulobeträge ober ben Umtaufch 
Ben Staatsfchulbverfchreibungen anzubieten und bie 

ingungen bes Angebots feftzufegen. 


Bon dieſen Ermächtigungen mache ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten Schuloverfchreibungen ber 
Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich: 

1) ver vierprozentigen Prioritäts » Obligationen I. 
Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und 

2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit, B. 
(Privilegium vom 1, Yuli 1865) 

dahin Gebrauh, daß ich den Inhabern ven Umtaufch 
ihrer Schuloverfchreibungen gegen Schuldverſchreibungen 
ber 34prozentigen tonfolib ten Staatsanleihe jegt 
unter folgenden Bedingungen anbiete; 

a. Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen 
wird derfelbe Nennbetrag in Schulbverf — — 
ver 34prozentigen konſolidirlſen Staatsanleihe 

t. 


gewährt. 

b. Den Inhabern werben bie umzutauſchenden Schuld» 
verfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zweitnächften Zinfenfälligleitstermine 
belafjen, alfo bis zum 2. Januar 1887. 

Diejenigen, Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre tiesbezügliche Erllärung bis ein- 
fchließlich den 31. Mai d. 3. fehriftlih oder mündlich 
bei der Königlichen neun zu Erfurt over 
einer der machbezeichneten Kafjen, nämlich: 

a. ber vereinigten Königlichen Gifenbahn »Betriebs- 
kaffe zu Berlin — Aslanifcher Pla 5 — ober 
bei den Königlichen De ran Y 
Deffau, Halle, Weißenfeld und Gaffel B. M., 

b. der Königlichen General-Staatsfafje (hinter dem 
ei Tu Nr. 2) zu Berlin, 

c. der Königlichen Eifenbahn» Hauptlaffe in Frant« 
furt AM. — Sadfenhanfen — 

unter vorläufiger Einreichung ber Obligationen abzu- 
geben. Berlin ven 1. Mai 1886, 
Der Finanz: Minijter. von Schol;. 


Borftehende Belanntmahung des Herrn Finanz- 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent- 
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An— 

ebot8 außer ven Schuldverfchreibungen (Obligationen) 

6 ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth 
ber letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
beſonders, im boppelter Ausfertigung beizufügen  ift. 
Das eine Eremplar wird, mit einer Empfangebefchei- 
nigung verfehen, dem Einfender fofort wieber ausge⸗ 
hänbigt und ift von demſelben bei einftweiliger Wieber- 
ausantwortung der von ber Annahmeftelle mit einem 
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der —— Umtauſch 
gegen ————— Staatsfchulpverfeh bungen wirb 
jpäter das Erforderliche veranlaft werben. 

Erfurt ven 3. Mai 1886. 

Königlihe Eifenbagn-Direction. 
467. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht, daß das meu errichtete Grundbuch ver Ge- 
marfung Höriughaufen mebft den bazu gehörigen 
Parzellenfarten in dem Gefchäftszimmer bes Ortége⸗ 
richtövorftehers zu Höringhaufen offengelegt worden ift. 


Die Betheiligten find befugt, dasſelbe währen ber 
Zeit der Offenlegung in dieſem Rocale einzufehen, auch 
gegen bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde 
Höringhaufen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch 
werben fie burch Letzteren auf bie von den Feldge— 
ſchworenen entvedt werbenben fie betreffenden Fehler 
aufmerkfan gemacht werben. 

Ullen Denen, welche fich bei den Angaben bes 
Grundbuchs rüdfichtlih des Beſitzſtandes und ber 
Größenangaben für beſchwert erachten, fteht es frei, 
binnen einer unerſtrecklichen Friſt von 6 Monaten 
ihre AUnftände entweder auf gütlichem Wege bei dem 
DBürgermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren 
etwaigen Gegner vorladen laffen Können, zu befeitigen, 
ober ——— dieſes nicht von Erfolg iſt, ihre Anfprüche 
bei dem für Befisftreitigkeiten zuftindigen Gerichte 
geltend zu machen. 

Iſt diefes Gericht ein anderes als das unterzeich- 
nete, fo haben fie vavon, daß letzteres gefchehen, binnen 
eben diefer Frift Anzeige zu machen, Diefelbe Unzeige 
liegt ihnen binnen berfelben Frift alsddann ob, wenn 
fie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen ben bafelbft 
eingetragenen Befiger eine Beſitzklage angeftellt Hätten. 

Rad Ablauf diefer Frift wird der Beſitz, wie ihn 
das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver 
Befiger und die Größenangaben in allen ben Fällen 
* richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche 

eſeitigung bei dem Bürgermeiſter zu Protokoll gegeben, 
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er— 
forverlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Unzeige gebracht worden ift. 

Die unerſtreckliche Frift von 6 Monaten geht mit 
dem 31. Auguft 1886 zu Ende, 

Vöhl den 18. Februar 1886, 

Königkiches Amtsgeriht. Theis, 


Bacanzen. 

468. Die Pfarrſtelle zu Arnsbach, Claſſe Borken, 
iſt in Folge Ablebens ihres bisherigen Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel- 
bungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres 
Elajjenvorftandes binnen 4 Boden anher einzureichen, 

Gaffel den 28. Juni 1886. 

Königliches Conſiſtorium. Weyraud. 

469. Die israelitifche Lehrer- und Gantorftelle in 
Nideraula, Kreis Hersfeld, ift durch Verſetzung des 
feitherigen Inhabers erlebigt und alsbald wieder zu 
befegen. Das mit diefer Stelle verbundene Dienjt- 
einfommen befteht 

1) in 570 Mark Gehalt, 
Mietgentfchäbigung und 


3) z 90 ; Feuerungsentſchädigung aus ber 
Gemeindelaſſe, ſowie 
4) „ 210 „ Zuſchuß aus der Staatskaſſe. 


150 


Das Nebeneinktommen beträgt über 250 Mark jährlich. 
Bewerber haben ihre Melvungen nebſt Zeuguiſſen 
über ihre feminariftiihe Ausbildung als Glementar: 
und Religionslehrer nur in beglanbigten Abfchriften 
—— Rüdjendung nicht erfolgt) an bie unterzeichnete 
telle zu richten. Fulda am 28. Yuni 1886. 
Vorfteher-Amt der Yeraeliten. 
470, An der Hiefigen Stadtſchule ift die 7te Lehrer: 
ftelfe, mit welcher neben einer Miethsentſchädigung von 
150 Mark und 90 Mark für Feuerung ein jährliches 
Einfommen von 900 Mark verbunden I, baldigſt zu 
beſetzen. Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit 
Zeugniffen belegten Gefuche innerhalb 14 Tagen an 
den Kocalfchulinfpector, Herem Rector Braum bierfelbit, 
oder an ben Unterzeichneten einfenben, 

Witenhaufen den 2. Juli 1886. 

Der Königliche Stadtſchulvorſtand. 

v. Schend, Laudrath. 
471. Durch die Verfegung des Lehrers Krönung 
von Florenberg, Gemeinde Enzelhelms, Kreifes Fulda, 
in den Ruheſtand ijt die dortige Schulftelle, mit welcher 
ein Einkommen von 840 Mark nebft 90 Mark für 
Feuerungszulage und freie Wohnung verbunden it, 
vacant geworden. 

Bewerber um biefelbe werben aufgefordert, ihre 
bezüglihen Meldungsgefuche nebft den erforberlicen 
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei 
bem Localfchulinfpector, Herrn Hiülfsgeiftlichen Mall- 
mus zu Florenberg, ober dem unterzeichneten Landrathe 
einzureichen. Fulda ven 1. Juli 1886, 

Der Königliche Schulvorftand. Trott, Landrath. 


Berlonal » Khronil, 

Ernannt: ber Regierungs-Vice-Präfident Mage 
burg zum Präfiventen ver Königl, Regierung in Caſſel, 

ber Regierungsratd Schwarzenberg zum Ober: 
Regierungsrathe bafelbft, 

der Kegierungsratd Biehmann zum Verwaltungs 
gerichts-Direftor, 

bie Rechts» Ganbivaten von Bardeleben und 
Roholl zu Referenvaren, 

der Militär - Invalive Carl Vogler aus Sontm 


zum Schlofviener im Königl. Nefivenz- Palais in Caſſel. 


— den bisherigen Forſtaufſehern 
Schanzeil die Förſterſtelle Bracht-Nord in der 
Oberförſterei Bracht, 
Roth die Förſterſtelle Wickenrode in der Ober— 
förfterei Rottebreite, 
Schmidt die Förfterftelle Bottenborf in der Ober: 
förfterei Wolfersporf 
auf Probe. 
Berfegt: der Amtsrichter Berner von Steinbach: 
Hallenberg an das Amtsgericht in Köpenil. 


Hierzu als Beilage der Deffentlihe Anzeiger Nr. 53 und bas "Schulverorbnumgsblatt Nr. 3. 


für den Raum einer gewöhnlichen Drudzeite 20 Meichepfermig. — Belagapfätter für } un | Bar ® 
u für } umb 1 Bogen 10 —— * — 


Redigirt bei Königliher Regierung, 
Caſſel. — Gebrudt in der Hof> und Waifenhans:Buhpruderei. 






7 


9 
Schulverordnungsblatt. 
Beilage zum Amtöblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel. 





M 3. 


Ausgegeben Mittwoch den 7. Juli 


1886, 





15. Die Königliche Regierung in Aurich, Provinz 
annover, hat uns mitgetheilt, daß im bortigen Bes 
zirfe mehrere reformirte Schulftellen erledigt find, 
welche wegen Mangeld an Bewerbern nicht befegt werben 
innen. Da im bviesfeitigen Bezirle eine Anzahl von 
ewangelifhen Schulamtslandidaten vorhanden ift, welche 
in nächſter Zeit no nicht auf Verwendung rechnen 
können, fo machen wir anf jene VBacanzen mit bem 
Bemerken aufmerkfam, daß Kandidaten reformirten 
Bekenntniſſes fich direct bei ber Stöniglichen Re— 
gierung in Aurich unter Einfendung ihres Abgangs- 
— bewerben und, im Falle dortiger Verwendung, 
um Entbindung von ihrer reverſaliſchen Verpflichtung 
bei uns nachſuchen mögen. 
Caſſel den 17. Juni 1886. 
Königliche Regierung, 
(B, 753611.) Abtheilung für Kirchen- und Schulſachen. 
16. Es ift von unferen Departementsfchulräthen bei 
ihren Schulrevifionen in der neueften Zeit mehrfach 
wahrgenommen worben, baß bie Korrektur der beutjchen 
Auffäge in mangelhafter bezw. fehlerhafter Weife, ja 
fogar in einzelnen Fällen gar nicht vorgenommen war. 
Wir weifen deshalb vie Königlichen Oberfchulinfpectoren 
und Stabtfehulinfpicienten hiermit an, nicht nur bei 
ihren Schulvifitationen den Aufjagheften befonvere Auf- 
merffamfeit zuzumwenben, fondern auch ben ihnen unter- 
ftellten Königlichen Lolalfchulinfpectoren zur Pflicht zu 
machen, baß viefelben bei ihren Semejtralprüfungen 
bie Auffaghefte zu Haufe einer genauen Durchſicht 
unterwerfen und insbefondere auch barüber wachen, daß 
bie von den Schulfindern am Rande oder unter bem 
Aufſatz vorzunehmende Verbefferung ver vom Lehrer 
angeftrichenen Fehler in richtiger Weiſe erfolge, 
Gafjel ven 10. Upril 1886, 
Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen und Schulfachen. 
Ku fümmtliche Königliche Oberfäulinfpecteren und Stadtſchul⸗ 
—— des 364 F B. ie 4556 1.) u 
17. Es ift in ver legten Zeit in mehreren Fällen 
zur Feftftellung gelangt, daß Lehrer, deren erjte Ans 
ftellung ſchon mehrere Jahre zuvor erfolgt war, ben 
borfchriftsmäßigen Dienfteid noch nicht abgeleiftet —— 
Wir finden uns deshalb veranlaft, in dieſer Beziehung 
auf unferen an fämmtliche Königliche Stadtſchulvor— 
ftände und Staptfhulveputationen und Landräthe „zur 
Nachachtung und Benachrichligung der Herren Ober- 
und Lolalfchulinfpectoren ergangenen Gircularerlaß 
dom 15, October 1873 zu B. 9887 hinzuweiſen, wobei 


wir bemerken, baß bie Beeibigung in Gemäßheit dieſes 
Grlaffes in der Regel (fofern nicht ausprüdlich der 
Kreisfchulinfpector damit beauftragt ift) burch ben 
Königlichen Lokalſchulinſpector bezw, ven Stabt- 
fhulinfpicienten zu erfolgen hat, 

Die Königlichen Oberfchulinfpectoren bezw. Stabt- 
fchulinfpicienten haben fi nunmehr durch befonbere 
Umfrage zu vergewiffern, ob ſämmlliche durch eine be— 
fondere Bejtallungsurfunde (fei es definitiv, proviforifch 
ober interimiftifch ) angeftellte Lehrer der ihnen unter» 
ftellten Auffichtsbezirfe beeibigt find. 

In jedem Einzelfalle, wo bie Beeidigung feither 
verfäumt war, ift die Vereidigung unverzüglich nachzu- 
holen und daß dies gefchehen, an uns zu berichten. 
Für jeden Unterlaffungsfall machen wir die Königlichen 
Lokalſchulinſpectoren, bezw. Stabtfchulinfpicienten ver— 
antwortlich, was Ew. —— ꝛc. in unſerem Namen 
denſelben eröffnen wollen, 

An ſmmilicht Königlihe Oberfchulinfpectoren und Siabtſchul⸗ 


infpicienten des Bezirks, 


In Abſchrift zur Nachricht und Nachachtung unter 
Bezugnahme auf unferen Gircularerlaß vom 10ten 
November 1882. B. 11641, 

Gaffel den 10. April 1886, 

Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirchen» und Schulfachen. 
An ſämmtliche Königlihe Lanbräthe des Regierungsbezirls. 
(3. B. Wr. 4556 II, 


18. Da in legterer Zeit Zweifel darüber entftanden 
find, ob die Polizei-Verorbnung vom 17. März 1884 
B. 2378, betreffend die Beftrafung ber Schulverfäumniffe, 
und bie zu verfelben erlaffene Inftruktion von demſelben 
Tage (Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 1884) auch 
auf die Dorffchulen Anwendung zu finden habe, fo 
weifen wir die betreffenden Küniglichen Schulvorſtände 
barauf bin, daß bie in ber erwähnten Polizei» VBer- 
orbnung und Inftruftion enthaltenen Vorſchriften aller- 
dings auch auf die Dorffchulen in entfprechende Ans 
wenbung zu — find, 

Caſſel ven 26. März 1886, 
* a — ——— 
eilung für Kirchen-⸗ und ulſachen. 
(J. B. Wr, 0 u s 9 4 
19. Es iſt im neuerer Zeit mehrfach vorgelommen, 
daß im Widerſpruche mit Abfat 2 des Erlaffes des Herrn 
Minifters der geiftlichen, Unterrichts- und Medizinals 
Ungelegenheiten vom 14, Juli 1884 (abgebrudt im 
Amtsblatte vom 27, Auguſt 1884 ©. 163, vergl. auch 


—— —— vom 1. October 1884 S. 16), 
wonach über die Schliefung einer Schule wegen ans 
ftedender Krankheiten auf dem Lande unb in Stäbten, 
welche unter dem Landrathe ftehen, ver Landrath (in 
ben anderen Stäbten der DrtspolizeisVerwalter) unter 
Auziehung des Kreisphyſikus zu entjcheiden hat, ber 
Königliche Lolaljchulinfpector bezw. der Lehrer eigen» 
mächtig die Schliefung bezw. die Dauer derfelben durch 
Wiedereröffnung ver Schule beftimmt hat. Euer Hod- 
ehrwürben wollen hiernach ven Ihnen unterftellten 
Lolalſchulinſpectoren und Lehrern bie ftrengfte Beachtung 
ber beftehenven fanitätspolizeilichen Vorſchrift zur Pflicht 
machen und, mit Nüdficht auf die durch diefe Unzu— 
träglichkeit in Folge von Meifen des Krreisphyſikus er- 
wachfenden Koften, biefelben zugleich darauf hinweifen, 
daß biefelben fortan in jedem Einzelfalle ven Zuwider⸗ 
handelnden felbft zur Laſt fallen. 

Gafjel ven 27. April 1886. 

Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen» und Schulfachen. 
An fümmtlihe Königlihe Ober- (Kreis) Schulinfpectoren und 

Stabtfäulinfpicienten des Bezirke. (J. B. Wr. 4878.) 
20, Auf den Bericht vom 2Often v. Mis. eröffnen 
wir Ew. Hochehrwürben, daß bie Wahl und Anftellung 
der Lehrerinnen für den Unterricht in den weiblichen 
Handarbeiten durch die betreffenden Schulvorftände zu 
‚erfolgen hat. Die Wünfche und Anträge ber Orts— 
behörven find dabei zu Hören und ſoweit thunlich 
zu berüdjichtigen, doch können diefelben nicht als maß— 
gebenb erachtet werben. Der von dem Schulvorftande 
gewählten Lehrerin bat vie Ortsbehörde die feftgefehte 
Remumeration unweigerlich auszahlen zu laffen. Selbſt— 
verſtändlich kann die von dem Sculvorftande ange— 
nommene Zehrerin auch nur von biefem wieder ent- 
laffen werben. 

Wir machen bei dieſer Gelegenheit wiederholt bar- 
auf aufmerkſam, daß, wo bie Ehefrau des Lehrers zur 
Erteilung dieſes Unterrichts qualificirt und geneigt 
ift, die Wahl vorzugeweife auf fie zu lenken, im andern 
Falle aber darauf zu fehen fein wird, daß nur eine 
fittlich durchaus unbefcholtene, in Handarbeiten wohl 
erfahrene, nicht allzujunge Perfon gewählt werde, welche 
die Gabe befigt, mit Kindern umzugehen, fie angemeffen 
zu unterweifen und babei in Zucht und Orbnung zu halten, 

Gaffel ven 15. December 1871. 

An ben Herrn Oberiäulinfpector ꝛec. (J. B, Wr. 9119.) 


BVorftehende Verfügung finden wir uns veranlaßt, 
in Anbetracht mehrfacher Zuwiderhandlungen hierdurch 
in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß wir 
uns zu den Königlichen Oberſchulinſpectoren und Schul⸗ 
vorftänden verfehen, biefelben werden in Anbetracht 
ber hohen Bedeutung des betreffenden Lehrfachs nicht 
blos für die Schule, fonvern auch für unfer Vollks— 
und Familienleben nach feiner fittlichen und wirthſchaft⸗ 
lihen Seite, dem Unterrichte ver weiblichen Jugend in 
Handarbeiten ihre befondere Aufmerkfamteit zuwenden. 
Auch empfiehlt es fi, daß bie Königlichen Schulvor- 
finde ba, wo es ſich um Feſtſtellung der Qualification 


10 





für eine Handarbeitslehrerin ſowie um ben Lehrgang bes 
Unterrichts handelt, fich weiblichen Beirathes bedienen. 
Caſſel ven 10. Juni 1886. 
Königlihe Regierung, 
(B. 7437.) Abtheilung für Kirchen» und Schuljachen, 


Un Stelle des mit dem 1. Yuli c. in Folge ber 
Berwaltungs»Reorganifation zur Dispofition gejtellten 
langjährigen Dirigenten ver Abtheilung für Sirchen- 
und Schulfahen, Geheimen und Sberregierunge- 
raths Mittler ift mit dem gleichen Zeitpunfte ver 
durch feine frühere hiefige Amtsthätigfeit als Obercon: 
fifterialrath in biesfeitigen Kirchen- und Schulfreifen 
bereit8 wohlbelannte Oberregierungsratd Opith (zulegt 
in Stettin) eingetreten. 

Beurlaubt von Beginn der erjten vollen Woche 
bes Yuli bis Ende Juli: Regierungs- und Schulrath 
Dr. Faldenheiner (Vertreter: Regierungs- u. Schul: 
rath Haffe); von da ab auf 4 Wochen je Auguft: 
Regierungs» und Schulratb Haffe (Vertreter: Dr. 
Valdenheiner). 

Perſonal-Chronil. 

Den Lehrern Schönewolf zu Gleichen und Schlik- 
berger zu Obervellmar ift zu ihrem fünfzigjährigen 
Dienftjubiläum das Allgemeine Ehrenzeichen mit ber 
Zahl 50, fowie ven Lehrern, Cantor Liefe zu Eſch— 
wege und Hartung zu Abterode aus gleichem Anlaſſe 
ber Adler ver Inhaber des Königlichen Hausorbens 
von Hohenzollern mit der Zahl 50 Allergnädigſt ver- 
liehen worben. 

Der Superintenbent Heußner zu Ziegenhain it 
auf feinen Antrag von dem Oberfchulinfpectionsamte 
entbunden und ber Pfarrer Schenf vafelbft mit ber 
Oberfhulinfpection über die Schulen der Claſſe Ziegen: 
bain beauftragt worben. 

Dem Metropolitan Hed zu Schlüchtern ift vie 
feither von dem Seminarlehrer Spengler bafelbit 
verwaltete Oberfchulinfpection über die Schulen der 
Claſſe Schlüchtern mit Ausfchluß der Schulen in der 
Stabt Schlüchtern und in Nieverzell und dem Pfarrer 
Orth zu Ramholz die feither von dem Seminarlehrer 
Leimbach zu Schlüchtern verwaltete Oberfchulinfpection 
über die Schulen der Claſſe Schwarzenfels übertragen 
worben, 

Der Metropolitan Lautemann zu Allendorf a. d. 
Werra ift zum Mitglieve des Stadtſchulvorſtandes dar 
felbft und ver Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen zum 
Mitgliede des Stadtſchulvorſtandes in Wolfhagen er 
nannt worben. 

Die Wahl des Bürgerausſchußmitglieds, Metzger— 
meifter8 Hilgenberg in Melfungen zum Mitgliede 
ber Stabtjhul-Deputation dafelbft, des Kaufmanns 
Dreyer in Obernfirchen zum Mitglieve des Stabt- 
ſchulvorſtandes in Obernfirchen, fowie ber Stadtraths⸗ 
mitglieder, Schloffer Stein und Maurer Lißmann 
in Wächtersbach zu Mitgliedern des Stabtfchulvorftandes 
daſelbſt ift beftätigt worben. 

Dem ev. Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen wurbe 
die Lofalfehulinfpection in der Stadt Wolfhagen und 





in ber Vifariatsgemeinde Brünberfen, fowie dem ev. 
Pfarrer Rommel zu Helfa die Lokalfchulinfpection 
in der bisher zum Pfarrverbante Großalmerode gehö- 
rigen Filialgemeinde Wickenrode, welche vemfelben an 
Stelle ver aus bem Pfarrverbande Helfa ausgefchievenen, 
nunmehr mit ber 2ten Pfarrei Lichtenau verbundenen 
Gemeinden Efchenftrutd und St. Ditilien zur Pafto- 
rirang zugewiefen ift, übertragen. 

Ferner find die ev. Pfarrer Riebeling zu Nords— 
haufen, Conrad zu Berneburg, Wiegand zu Nieder⸗ 
elfungen, Heimerih zu Waßmuthshauſen, Lift zu 
Löhlbach und vie Fath. Pfarrer Gigrich zu Somborn, 
Grebe zu Iohannesberg, Schneider zu Haimbach, 
Blume zu Steinbach zu Lokalſchulinſpectoren für bie 
Schulen ihres Kirchfpield ernannt worden. 

Der Lehrer Schrödter zu Eaffel ift zum Lehrer 
an der Stabtjchule zu Wannfrieb, Sr. Eſchwege, ver 
Lehrer Stüd zu Nieverasphe, Kr. Marburg, zum Lehrer 
an der Stabtjchule zu Steinau, der Lehrer Hetzler 
zu Somborn, Kr. Gelnhaufen, zum Lehrer an der fath. 
Schule zu Efchwege, fowie der provif. Lehrer Ziegler 
zu Somplar, Sr. Frankenberg, provif. zum Lehrer an 
der Stadtfchule zu Treyſa beftellt worben. 

ferner wurden verfegt die Lehrer Efcher zu 
Ledringhaufen, Sr. Wolfhagen, als Lehrer an bie ev, 
Schule zu Nieverelfungen, desſ. Kr., Hofmann zu 
Eiterfeld, Kr. Hünfeld, als Lehrer an vie fath. Schule 
zu Grofßentaft, des. Kr, Vögler zu Haarhaufen, Kr. 
Homberg, als Lehrer an bie ev. Schule zu Cabdorf, 
des. Kr., Schaub zu Altenftäpt, Kr. Wolfhagen, als 
Lehrer an die ev. Schule zu Haddamar, Fr, Friglar, 
Heimbächer zu Schlierbad, Kr. Friglar, als Lehrer 
an die ev. Schule zu Thurnhosbach, Kr. Eſchwege, 
Kupfrian zu Landefeld, Sr. Melfungen, als Lehrer 
an bie ev. Schule zu Norbed, Kr. Marburg, Mei» 
Linger zu Mahlerts, Kr. Hünfeld, als Lehrer an vie 
kath. Schule zu Ried, Sr. Gersfeld, Trusheim zu 
Wennenkamp, Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev. Schule 
zu Erten, vesf. Kr., Eckhardt zu Welferobe, Fr. Hom⸗ 
berg, als Lehrer an bie ev. Schule zu Nieberbeisheim, 
dent Kr., Heinmöller zu Spedewinfel, Kr. Kirch» 
hain, als Lehrer an die ev. Schule zu Ebsdorf, Kr. 
Marburg, Seipel zu Uttrihshaufen, Kr. Schlüchtern, 
als Lehrer an die ev. Schule zu Ronshauſen, Fr. 
Rotenburg, Riemann zu Vollmarshaufen, Lanbfr. 
Gafiel, als Lehrer an die ev. Schule zu Wellerove, 
desſ. Ar., Lotter zu Kleinſaſſen, Kr. Gersfeld, als 
Lehrer am die kath. Schule zu Weyhers, desſ. Kr., 
Gieſe zu Kirchditmold, Landkr. Gaffel, als Lehrer an 
die ev. Schule zu Wehlheiden, desſ. Kr, Oppenheim 
zu Nieberaula, Kr. Hersfeld, als Lehrer an bie isr. 
Schule zu Treyfa, Hr. Siegenbein, bie proviforifchen 
Lehrer Leif zu Mosborn, Kr. Gelnhaufen, als provi« 
forifcher Lehrer an die ev. Schule zu Gittersporf, Fr. 
Hersfeld, Münch zu Thurnhosbach, Kr. Ejchwege, als 
provij. Lehrer an die ev. Schule zu Schlierbach, Sr. 
Friglar, Grede zu Schadten, Kr. Hofgeismar, als 
provif. Lehrer an die ev. Schule zu Zwergen, desſ. 
ſer, Jahn zu Marbach, Kr. Fulda, als provif. Lehrer 


11 


an die kath. Schule zu Rudolphshan, Kr. Hünfeld, 
Münd zu Einrove, Kr, Friklar, als provif. Lehrer 
an die ev. Schule zu Jesberg, desf. Kr., Pfeil zu 
Goldbeck, Kr. Rinteln, al® provif. Lehrer an bie ev. 
Schule zu Landefelo, Kr. Melfungen, Bornmann zu 
Boderode, Kr. Melfungen, als provif. Lehrer an bie 
ev. Schule zu Reichenfachfen, Kr. Eſchwege. 

Die definitive Anftellung ber feither proviſ. bes 
ftellten Lehrer Niehoff, Johannes Schröder, Keller, 
Kimpel, Rofenftod, Wörner und Traisbach zu 
Caſſel als Lehrer, ſowie der feither beauftragten Lehrerin 
Tode zu Caſſel als Lehrerin an den ftäbt. Schulen 
daſelbſt ift bejtätigt worben. 

Ferner wurben definitiv angeftellt die feither pro- 
viforifch amgeftellten Lehrer Möller zu Carlshafen 
al® Lehrer an der Stabtfchule zu Walofappel, Kr. 
Eichwege, Ed zu Rodenberg, Sir. Rinteln, ale Lehrer 
an der Stadtſchule daſelbſt, Luther zu Schmalkalden 
als Lehrer an den ſtädt. Schulen daſ., — ch zu 
Ebersberg, Kr. Gersfeld, als Lehrer an der kath. Schule 
daf., Noll zu Finkenhain, Kr. Fulda, al® Lehrer an 
ber fath. Schule daf., Kepler zu Gurbagen, Fr. Mels 
fungen, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Gefiner 
zu Herrenbreitungen, Kr. Schmalkalden, als Lehrer an 
ber ev. Schule daſ., Freudenftein zu Bortshaufen, 
Kr. Marburg, als Lehrer an ver ev. Schule baf., 
Toppel zu Kleinfchmalfalden als Lehrer an ber ev. 
Schule zu Nieverasphe, Kr. Marburg, Schulz zu 
Philippinenburg, Kr. Wolfhagen, als Lehrer an ber 
ev. Schule daſ., fowie ber feither beauftragte Lehrer 
Klauer zu Sterfelshaufen, Kr. Rotenburg, als Lehrer 
an ber ev. Schule da. 

Der Pastor extr. Bauer aus Erfurt ift probi« 
forifsh zum Rector der Staptfchule zu Borken, Kr. 
—— der proviſ. Lehrer Winter zu Gittersdorf, 

. Heröfeld, proviſ. zum Lehrer an der Stadtſchule 
zu Hofgeismar, der provif. Lehrer Göbel zu Wolfe» 
rode, Kr. Kirchhain, provif. zum Lehrer an ben ftäbt, 
Glementarfchulen zu Hanau, der probif. Lehrer Mühl— 
haufen zu Bovenden provif. zum Lehrer an ber ev, 
Schule zu Weißenborn, Sr. Ejchwege, die geprüfte Lehre- 
rin Rollmann zu Fulda provif, zur Lehrerin an ber 
ev. Schule daſ., die geprüfte Lehrerin Balkenhol aus 
Wiemeringhaufen provif. zur Lehrerin an ver kath. 
Schule zu Neuftabt, Kr. Kirchhain, ernannt werben. 

Die proviforifche Anftellung des Lehrers Knauf 
zu Wannfrieb, Kr. Eſchwege, als Lehrer an ben ftäbt. 
Schulen zu Caffel, fowie ver geprüften Lehrerin Buchenau 
zu Marburg als Lehrerin an der ftäbt. höheren Töchter⸗ 
ſchule daſelbſt ift beftätigt worden. 

Ferner wırden propiforifch angeftellt Die Lehrer⸗ 
gehülfen Braun zu Rotenburg zum Lehrer an ber 
Stadtſchule daf., Ebel zu Hünfeld zum Lehrer an ber 
kath. Schule zu Caſſel, Schreiber p Kruspis, ſer. 
Hersfeld, zum Lehrer an ber ev. Schule baf., Boden⸗ 
bender zu Moifcht, Kr. Marburg, zum Lehrer an ver 
ev. Schule daſ., Bahmann zu Spangenberg zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Ledringhaufen, Fr. Wolf⸗ 
hagen, Gerhold zu Ronshaufen zum Lehrer an ber 


ev. Schule zu Uttrichshaufen, Kr. Schlüchtern, Mey: 
fartH zu Gasborf zum Lehrer an der ev. Schule zu 
Haarhaufen, Kr. Homberg, Strube zu MWellerobe 
zum Lehrer an ber ev. Schule zu Bollmarshaufen, 
Landkr. Caſſel, Brodmann zu Soisdorf zum Lehrer 
an der lath. Schule zu Eiterfeld, Kr. Hünfeld, Otto 
zu Kirchlotheim zum Lehrer an der evang. Schule zu 
Schmittlotheim, Sr. Franlenberg, Ritter zu Unters 
reichenbach zum Lehrer an ver ev. Schule zu Wettges, 
Kr. Geluhaufen, Völker zu Goßfelden zum Lehrer 
an der ev. Schule zu Höringhaufen, Kr. Frankenberg, 
Aſcheubrenner zu Vollmarjen zum Lehrer an ver 
ev. Schule zu Goldbeck, Kr. Rinteln, die ev. Schul» 
amlscandibaten Kreis aus Geluhaufen zum Lehrer an 
ber ev. Schule zu Kleinfchmalfalden, Kr. Schmalfalben, 
Leuttner aus Hanau zum Lehrer an ber ev. Schule 
zu Wolferode, Kr. Kirchhain, Bettenhaufen aus 
Röhrenfurth zum Lehrer an ver ev. Schule zu Mos- 
born, Sr. Gelnhaufen, Falk aus Röllshanfen zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Holzhaufen, Kr. Hof- 
geismar, Leichte aus Gfchenftruth zum Lehrer an ber 
ev. Schule zu Rothenlirchen, Kr. Hünfeld, Fahren- 
bad aus Unterrieven zum Lehrer an ver ev. Schule 
. zu Laudenbach, Sr. Witenhaufen, Heinzemann aus 
Holzhaufen, Kr. Homberg, zum Lehrer an ber evang. 
Schule zu Hoof, Lanpfr. Gaffel, Peter aus Lohne 
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Ultenftärt, Kr. Wolf: 
bagen, Hofmann aus Wendershaufen auf Präfentation 
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Neufhwanbach, Kr. 
Sersfeld, Walther aus Renda zum Lehrer an ber 
ev. Schule zu Weißenborn, Kr. Eſchwege, Waßmuth 
aus Rofenthal zum Lehrer an ver ev. Schule zu Biede— 
bad, Kr. Hersfeld, Sänger aus Weißenborn zum 
Lehrer an der ev. Schule zu Sorga, Kr. Hersfel, 
Sooft aus Burghafungen zum Lehrer an ber evang. 
Schule zu Knidhagen, Landkr. Caſſel, Carl Buchenau 
aus Trebfa zum Gehter an der Stabtfchule zu Carls⸗ 
bafen, Kr. Hofgeisinar, Henne aus VBernawahlshaufen 
zum Lehrer an ber ev. Schule zu Boderove, Fr. Mel- 
jungen, Kraft zu Weftuffeln, Kr. Hofgeismar, zum 
Lehrer an ber ev. Schule daſ., Dilcher aus Wald- 
fappel zum Lehrer an ber ev. Schule zu Wennentamp, 
Kr. Rinteln, die kath, Schulamtscandivaten Dietrich 
aus Friglar zum Lehrer an ver kath. Schule zu Rüders, 
Kr, Fulda, Fledenftein aus Gaffen zum Lehrer an 
der lath. Schule zu Rofbach, Kr. Gelnhaufen, Jehn 
aus Yitergiefel zum Lehrer an ver kath. Schule zu 
Steiubach, Kr. Hünfeld, Iffland aus Neufes zum 
Lehrer an ber kath. Schule zu Kerbersporf, Kr. Schlüch— 
tern, Reinhard aus Elters zum Lehrer an ber kath. 
Schule zu Marbah, Kr. Fulda, Reith aus Stlein- 
faffen zum Lehrer an ver kath. Schule zu Mahlerts, 
Kr. Hünfeld, Streb zu Somborn, Kr. Gelnhaufen, 
zum Lehrer an ver lath. Schule daf., Walter aus 
Fritzlar zum Lehrer an der kath. Schule zu Niever- 
Hein, Kr. Kirchhain. 

Zu Lehrergehülfen wurben beftellt pie ev. Schul- 
amtscanbivaten Dietrich aus Hebenshaufen für die 


aus Spielberg für die ev. Schule zu Unterreichenbadh, 
Kr. Gelnhaufen, Hübenthal aus Homberg für bie 
ev. Schule zu Wahlershaufen, Landkr. Eaffel, Huth 
aus Yanzingen für die ev. Schule in Flörsbach, Str. 
Gelnhaufen, Hedmann aus Wolfhagen für bie ev. 
Schule zu Wittelöberg, Kr. Marburg, Kliem aus 
Eſſen für die ev, Schule zu Zwergen, Fr. Hofgeismar, 
Rompf aus Sonbheim für die ev. Schule zu Vieſe— 
bed, Kr. Wolfhagen, Holl aus Schwarzenhafel für 
bie ev. Schule zu Waldan, Landkr. Gaffel, Lemmer 
aus Hafjenhaufen für bie ev. Schule zu Kirchlotheim, 
Kr. Frankenberg, bie kath. Schulamtscandidaten Raud 
aus Fulda für die kath. Schule zu Rüders, Kr. Hün- 
feld, Höne aus Witterda für bie kath. Schule zu 
Soisdorf, Fr. m eld. 

In den Ruheſtand ſind verſetzt die Lehrer Her— 
wig zu Rotenburg, Cantor Möller zu Helmarshauſen, 
Heinihen zu Beckedorf, Kapmeier zu Rinteln, 
Meyerholz zu Exten, Glogbad zu Rüders, Braun 
zu Wellerove, Hauptlehrer Kaufmann zu Borlen, 
Gantor Zinn zu Wehlheiven, Krönung zu Floren— 
berg, Kranz zu Iesberg, Berntheufel zu Flörsbach, 
Vogel zu Neuftabt, Bächſtädt zu Rehren, Amts 
Rodenberg. 

Die nachgeſuchte Dienſtentlaſſung erhielten die 
Lehrer Rabe zu Niederbeisheim und Henkel zu Rückers, 
früher in Eſchwege, ſowie die ſtädt. Lehrerin Günſte 
in Marburg; ferner iſt entlaſſen der proviſ. Lehrer 
Heuſinger zu Knickhagen. 

Geſtorben find die Lehrer Kohlhepp zu Mar- 
föbel, Conrector v. Eölln zu Wigenhanfen, Himmel 
zu Hermannrode, Wigel zu Rückers, Kr. Hünfeld, 
Stippich zu Bründerfen, Stämmler zu Oberkaufungen. 

Geſetz vom 6. Juli 1885, 
bie Penfionirung der Yehrer und Lehrerinnen an den 
öffentlichen Bolksjchulen betreffend, 
Fortſetzung. 

8. 3. Bei jeder Penſion werden überſchießende 
Markbrüche auf volle Mark abgerundet. 

. 4. Der Berechnung ver Penfion wirb das von 
bem Lehrer zulegt bezogene, mit ber ihm verlichenen 
Lehrerſtelle nach Feitfegung oder mit Genehmigung ber 
Schulaufjichtsbehärde dauernd verbundene Dienftein- 
fommen an Geld, an freier Wohnung und Fenerung, 
beziehungsweife Mieths⸗ und Feuerungsentſchädigung, 
fowie an Naturalien und Ertrag von Dienftländereien 
zu Grunde gelegt. 

Außerdem. kommt die aus Staatsfonds widerruflich 
gewährte Dienftaltergzulage, welche ver Lehrer zur Zeit 
der Penfionirung bezieht, in Anrechnung. j 

Naturalien und der Grirag von Dienftlänbereien 
kommen mit vemjenigen Betrage zur Berechnung, auf 
welchen deren Geldwerth als Theil der von der Schul- 
auffichtsbehörbe feftgefetsten Beſoldung feftgeftellt worven 
ift, vorbehaltlich der Vorſchrift des $. 45 des Geſetzes 
über die Zuftänbigfeit ver Verwaltungsbehörben unb 
Verwaltungsgerichtsbehörben vom 1. Auguft 1883 
(Gefeg-Sanıml. S. 237 


ev. Schule zu Hermannrode, Kr. Wigenhaufen, Geb Fortſetzung folgt im nüchſten Blatte. 


Eafjel. Gebrudt in der Hof» unb Waiſenhane-Buchdrudereil. 


| 


der Prämien, me 








Amtsblatt s 


Der Königliden Negierung zu Gaffel, 


M 32. 


Inhalt des Reichs-Geſetzblattes. 

Die Nummer 20 des Reichs-Geſetzblattes, welche 
vom 28, Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1673 die Verorbnung, betreffend die Inkraft- 
fegung des Gefeges über die Ausdehnung ber Unfall- 
und Sranfenverficherung vom 28. Mai 1885 (Meiche- 
Gefegbl. S. 159). Vom 24. Juni 1886. 

Die Nummer 21 des Neich8-Gefegblattes, welche 
vom 30. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 1674 das Geſetz, betreffend die Begründung 
ber Revifion in bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten. Vom 
24. Juni 1886, 

Die Nummer 22 bes Neich8-Gefegblattes, welche 
vom 9. Yuli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1675 den Freundſchafts⸗ und Hanvelsvertrag 
zwifchen dem Deutfchen Reich und der Südafrikaniſchen 
Republik. Vom 22. Januar 1885, 

Die Nummer 23 des Reichs - Gefekblattes, welche 
vom 10. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 1676 die Bekanntmachung, betreffend vie 
Uebereinfunft mit Serbien wegen gegenfeitigen Marken- 
ſchutzes. Vom 7. Juli 1886. 


Juhalt der Geſetzſammlung für die Königlichen 
Preußiſchen Ernten. 

Die Nummer 21 der Gefeg- Sammlung, welche 
vom 26. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
langte, enthält unter 

Nr. 9136 die Verordnung, betreffend die Kommiffion 
für deutſche Anjievelungen in den Provinzen Weft- 
preußen und Poſen. Vom 21. Juni 1886. 

Die Nummer 22 der Gefeg: Sammlung, welde 
vom 30. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
langte, enthält unter 

Nr. 9137 das Geſetz, betreffend die Feftitellung 
eined Nachtrags zum Staatshaushalts » Etat für pas 
Jahr vom 1. April 1886,87. Vom 22, Juni 1886; 
und unter 

Nr. 9138 das Geſetz, betreffend bie Dedung ver 
Ausgaben des Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für 
das Jahr vom 1. April 1886/87. Vom 22, Juni 1886, 

Die Nummer 23 ver Gefek- Sammlung, welche 
vom 1, Yuli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 9139 das Geſetz, betreffend die Befeitigung 


Ausgegeben Mittwoch den 14. Juli, 


1886, 


ber ſchwebenden Schuld von 30 Millionen Mark. Vom 
23. Juni 1886, 


Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
bom 21. Detober 1878. 
472. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialvemofratie 
vom 21. Oftober 1878 wird bierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Ueber- 
ſchrift: Parteigenoſſen“ und ben Schlußworten: 
„Doch die Sozialdemokratie! Paul Singer.“ Berlag 
und Drud Schweizerifhe Genoffenfchafts » Druderei 
Hottingen- Zürih, nad $. 11 des gedachten Geſetzes 
durch den Unterzeichneten von Lanbespolizeimegen ver- 
boten worden ift. 
Berlin den 9. Juli 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 
473. Die unterzeichnete Königlich ſächſiſche Kreishaupt- 
mannfchaft hat auf Grund von $. 11 des Neichögefees 
gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozial» 
demofratie vom 21. Detober 1878 die Drudjchrift: 
„Zwei Geſchichten 
aus dem vollen Leben 

Bon 





* * 





I. Das Aet⸗Modell. 
II. Morgenroth. 


Züri 1886. Verlags-Magazin, 
(3. Schabelig.) 

Drud von I. Schabelik, Zürich“ 

verboten, Dresven am 3. Juli 1886, 
Königlich ſächſiſche Kreispauptmannfchaft. 

von Koppenfels. 
Verordnungen und hehe ser 
ſtaiſerl. und ſtünigl. Gentralb en. 
474. 1. Nachdem in Folge des Geſetzes vom 2Often 
April v. J., betreffend die Fürforge für die Witwen 
und Waifen der Neihsbeamten der Civil: Verwaltung 
(Reichs ⸗Geſetzbl. Nr. 9 ©. 85), und des Sejeges vom 
20, Mai d. $, betreffend bie Fürforge für die Witwen 
und Waifen ter unmittelbaren Staatöbeamten (Geſetz - 
Samml. S. 298), ver Beitritt zur Königlichen allge 
meinen Witwen-Berpflegungs- Anftalt weſentlich einge» 
fohränft ift und insbefonvere bie zu einer Penfion aus 
ber Reiche» oder Staatokaſſe berechtigten unmittelbaren 
Staatsbeamten von dem Eintritt in dieſe Anjtalt aus 


152 


geichloffen find, kommen, von einzelnen Beamtenklaffen 
und Hofvienern abgefeben, als aufnahmefähig haupt⸗ 
fählih noch in Betracht: 

1) die im eigentlichen Seelforger-Amte fowohl unter 
Königlichen als unter Privat» Batronaten anzeftellten 
Beiftlichen, fowie bie orbinirten und zu einem Seel- 
ſorger ⸗ Amte berufenen Hülfsgeiftlichen; 

2) die Profeſſoren bei den Univerſitäten, wenn fie 
mit einer figirten Befoldung angeftellt find; 

3) wirkliche Lehrer an häbtithen (nicht ftaatlihen) 
Gymnaſien und dieſen gleichjuachtenden Anitalten, an 
höheren und an allgemeinen Stabtjchulen, mit Ausfchluß 
der Hülfölehrer und der Lehrer an folchen Klaſſen ders 
felben, welche als eigentliche Elementarklaſſen nur tie 
Stelle einer mit jenen Anftalten verbundenen Elementar- 
ſchule erfegen. 

1. Wer der Königlichen allgemeinen Witwen-Bers 
pflegungs«- Anftalt beitreten will, hat vorzulegen: 

a. ein Atteft feiner vornefegten Behörde, daß er 
zu einer der genannten Klaſſen gehöre, auch fein nad 
bem Gefege vom 27. März 1872 (Gefeg- Sammlung 
©. 263), bezighungsweife 31. März 1382 (Geſetz- 
Samml. S. 133) zur Penfion berechtigendes Tienit- 
Eintommen aus der Staatsfafje beziehe, und außerdem 
wegen ber Lehrer, daß er zur Kateyorie der nad) ber 
Allerhöchſten Kabinets- Orbre vom 17. April 1820 
receptionsfähigen Lehrern geböre. 

Die Attefte für Lehrer müffen aber von den König- 
lichen Regierungen oder von den Königlichen Provinzials 
Schul⸗Collegien ausgeftellt fein. 

— fönnen nur dann bie Stelle ſolcher 
Atteſte vertreten, wenn in benfelben das Verhältniß, 
welches nach den obigen Bejtimmungen zur Aufnahme 
in unfere Anftalt berechtigt, befonders und beftimmt 
ausgebrüdt ift. Verfiherungen, welche bie Recipienben 
felbft über ihre Stellung abgeben oder einfache Be- 
ſcheinigungen einzelner, Behörden: „daß N. N, berechtigt 
ober verpflichtet jei, der Königlichen allgemeinen Witwen- 
BerpflegungssAnftalt beizutreten“, genügen nicht. 

b) Förmliche Geburts-Attefte beider Gatten und 
einen Copnlationsfchein, beziehungsweife eine Heiraths- 
Urkunde, die als mit dem Heirathäregifter gleichlautend 
von bem Stanbesbeamten bejtätigt und mit bem Standes» 
amtöfiegel verfehen tft. Die in ben Geburts 
atteften vorlommenden Zahlen müjfen mit 
Buchſtaben ausgefhrieben fein unb die Vor— 
und, Zunamen beiver Eheleute in den Geburtsfcheinen 
müfjen mit ben Angaben des Copulationsfheins ober 
der Heiraths - Urkunde genau übereinftimmen, 

Da die unferer Anſtalt beitretenden Ehepaare nicht 
jünger als 21 beziehungsweife 16 Yahre alt fein 
Lönnen, und ba viele eintretende Mitglieder fich fchon 
vor dem Inkrafttreten des Gefetes über die Beur- 
lundung bes Perfonenftandes und die Ehejchliefung vom 
6. Februar 1875 (Reichs⸗-Geſetzbl. S. 23) verhei- 
rathet haben, fo wird noch eine geraume Zeit ver- 
geben, ehe Tauf- und kirchliche Copulationsſcheine von 
uns ausgefchlofjen und durchweg nur Geburts und Hei⸗ 


raths· Urlunden auf Grund jenes Geſetzes geforbert werben 
dürfen. Es wird baber folgendes bemerft: 

Bloße Taufjcheine ohne beftimmte Angabe ber Ge 
burtszeit find ungenügend; find ſolche Angaben im Co- 
pulationsfcheine vorhanden, fo können fie als Erjak 
etwa fehlender befonderer Geburts - Attefte nur dann 
nelten, wenn bie Trauung in derfelben Kirche erfolgt 
ift, in welcher die Taufe vollgogen wurbe, und wenn 
die Copulations- und Geburts» Angaben ausdrüdlic 
auf Grund der Kirchenbücher einer und derſelben Kirche 
gemacht werben, 

Ter Unterfhrift und der Eharacterbezeichnung des 
Ausftellers der Kirchenzeugniffe muß das Sirchenfiegel 
deutlich rn fein. Wenn die Ausfteller die Reci— 
pienden jelbft find ober zu ben Mecipienden in ver- 
wandtſchaftlichen Beziehungen ftehen, jo muß das be 
treffende Atteft von der Ortsobrigfeit unter Beiprudung 
bes Dienftfiegeld beglaubigt oder von einem amberen 
Geijtlichen unter Beidrudung bes bemfelben zuftehenben 
Kirchenfiegel® mit vollzogen ſein. Wuch find diefe Do 
cumente ftempelfrei, ben Prebigern aber ift es nachae 
laſſen, für Ausfertigung eines jeven folcher Zeugnifle 
lirchliche Gebühren, jedoch höchſtens im Betrage von 
75 Pfennigen, zu fordern. 

c) Ein ärztliches, von einem approbirten pral⸗ 
tiſchen Arzte ausgeſtelltes, ebenfalls ftempelfretes Alteſt 
in folgender Faſſung: 

„Ih (der Arzt) berſichere hierdurch auf meine Pflicht 

und an Eidesſtatt, daß nach ‚meiner bejten Willen 

fhaft Herr N. N, weder mit ber Schwinpfudt, 

Wafferfucht, noch einer anderen chroniſchen Krankheit, 

bie ein baldiges Abſterben befürchten ließe, behaftet, 

auch überhaupt nicht frank, noch bettlägerig, ſondern 
gefund, much Verhältniß feines Alters bei Kräften 
und fähig ijt, feine Gefchäfte zu verrichten.“ 

Diefes Atteft des Arztes muß von vier Mitgliedern 
unferer Unftalt, oder, wenn ſolche nicht vorhanden 
find, ven vier anderen befannten redlichen Männern 
babin befräftigt werben: 

„daß ihnen der Aufzunehmende bekannt fei und fie 

das Gegentheil von dem, was der Arzt atteflirt 
babe, nicht wilfen.“ 

Wohnt der Necipiend außerhalb Berlin, fo ift noch 
außerdem ein Gertififat hinzuzufügen, dahin lautend: 

„daß ſowohl der Arzt als die vier Zeugen das Atteft 

eigenhändig unterfchrieben haben, auch feiner von 

ihnen ein Vater, Bruder, Sohn, Schwiegerfohn oder 

Schwager bes Aufzunehmenden oder ber Frau beds 

jelben fei.« 

Diefes Certifilat darf nur von Notar und Zeugen, 
bon einem Gerichte oder von der Ortspolizei» Behörde 
ertheilt werden. 

Das Utteft, die Zeugen-Ausfagen und das Certififat 
bürfen nie vor dem 16. Januar over 16, Juli datirt 
fein, je nachdem bie Aufnahme jum 1, April over Iſten 
October erfolgen fell, und die oben vorgefchriebene 
Form muß in allen Theilen Wort für Wort genau 
beobachtet werben, 


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153 


IL. Die Aufnahme ⸗Termine find der 1. April und 
1, October eines jeden Jahres, 

Wer alfo nad I. zur Reception berechtigt ift umb 
biefe durch eine Königliche Negierungs» refp. Bezirke- 
Haupt · oder Yuftituten-Kaffe, over durch einen unferer 
Eommiffarien bewirken will, hat an biefelben feinen 
Antrag und die zu I. genannten Documente vor dem 
1. April oder 1. October fo zeitig einzureichen, daß jie 
ſpäteſtens bis zum 15. März ober 15. September von 
bort aus bei uns eingehen können. Anträge, welche 
nicht bis zu biefem Zeitpunfte gemacht und bis dahin 
nicht vollftändig belegt worden find, werben von ben 
Königlihen Kaffen und Commiſſarien zurädgemwiefen 
und fönnen mur noch big zum Ablaufe der Monate März 
und September in portofreien Briefen unmittelbar an 
uns jelbft eingefandt werden, dergeftalt, daß fie ſpä— 
teftens am 31. März oder 30. September bier eingehen. 

In der Zwifchenzeit ber vorgefchriebenen Termine 
werben feine Receptions- Anträge angenommen und feine 
Aufnahmen volgogen. 

IV, Den zu II, genannten Atteſten find womöglich 

die erften praenumerando zu zahlenden halb- 
jährigen Beiträge beizufügen, die nach dem Zarife zu 
dem Geſetze vom 17. Mai 1856 fehr leicht berechnet 
werben lönnen. Diejer Tarif ift in der Geſetz-Sam̃lung 
für 1856 ©. 479 ff. abgedrudt und Jedermann zu« 
gänglih. Derfelbe, in die Reichswährung umgerechnet, 
ft auch im Berlage ber ehemals Decker'ſchen Geheimen 
Ober- Hofbuchbruderei erſchlenen und durch den Buch- 
handel zu beziehen. Bei Berechnung ber Alter ift je» 
bob ber $. 5 bes Neglements zu beachten, wonach 
einzelne Donate unter Sechs gar nicht, vollendete Sechs 
Monate aber und darüber als ein games Jahr ge- 
rechnet werben. 

Stundungen ber erften Beiträge oder einzelne Theil» 
zahlurigen zur Tilgung berfelben find unftatthaft, und 
vor vollftändiger Einſendung ver tarifmäßigen Gelber 
und ber vorgefchriebenen Attefte fann unter feinen Ums 
ftänden eine Reception bewirkt werben. 

V. Was die Feitfegung des Betrages ver zu ver- 
fihernden Penfionen betrifft, fo haben Hierüber nicht 
wir, fondern die den Recipienden vorgefegten Dienft- 
bebörben zu beftimmen. Es kann daher bier nur im 
Allgemeinen bemerkt werben, daß mach ben höheren 
Orts erlaffenen Verordnungen die Benfion mindeftens 
dem fünften Theile des Dienfteinfommens gleich fein 
muß, wobei jedoch zu berückſichtigen ift, vaß bie Ver- 

cherungen nur von 75 Mark bis 1500 Mark incl., 
mit 75 Mark fteigend, ftattfinden können. 

VL Bei fpäteren Benfione-Erhöhungen, bie in Be 
ziehung auf die Beiträge, Probejahre u. ſ. w. als 
neue, von ben älteren unabhängige Berficherungen und 
nur in fofern mit dieſen regular. betrachtet 
werden, als ihr Gefammtbetrag tie Summe von 
1500 Wiark nicht überfteigen darf, ift vie abermalige 
Beibrinyung der Kirchenzeugniffe, beziehungsweife ber 
Geburts. und Heiraths-Urfunden nicht erforderlich, fon- 
bern nur bie Anzeige der älteren Receptiond- Nummer 


und ein neues —— Geſundheits⸗Atteſt. 
Auch die Beträge ber Erhöhungen müſſen wie bie 
erften VBerfiherungen durch 75 ohne Bruch theilbar fein. 
VI Da wir im Schlußfage der Receptions-Docu- 
mente ftets förmlich und rechtégültig über bie erften 
halbjährlichen Beiträge quittiren, fo werben befondere 
Quittungen über diefelben, wie fie fehr häufig von mis 
verlangt werben, unter feinen Umftänben ertheilt. 
Berlin, den 13. Yuli 1882, 
General-Direction 
ber Königl. allgemeinen Witwen: Verpflegungs-Anftalt, 
und der 


Verordnungen 
Königlihen Provinzials Behörden. 
475. Die Yöfchungs- Duittungen über bie bi zum 
31. März er. eingezahlten Nenten-Ablöfungs-Kapitalien 
find von uns 
a. wenn bie abgelöften Leiftungen ausweislich ber 
Abldfungs-Rezeffe in den General» Währfchafte- 
und Hüpothefenbüchern bezw. Grundbüchern eins 
getragen geweſen, an die zuftänbigen Umtsgerichte 
zur Wſchung ber bei ben liberirten Grunpftüden 
in den genannten Büchern an Stelle ver früheren 
Leitungen eingetragenen Rentenpflichtigleits ⸗Ver⸗ 
merfe, pagegen 
b. foweit die abgelöften Leiftungen nach ben Ab» 
löfungs-Rezeffen nicht eingetragen „genden, an 
bie betreffenden Steuerfaffen zur bänbigung 
an bie Intereffenten 
abgefanbt worden, wovon bie Betheiligten Hierdurch in 
Kenntniß geſetzt werben. 
Münfter ven 28. Juni 1886. 
Königliche Direction der Rentenbanl 
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie 
Provinz Heſſen-Naſſau. 
Berardun and Belsuntmachungen ber 


glichen Negierumg, 

476. Unter Bezugnahme auf unfere in Ausführung 
ber aa a Re vom 14. März 1879 er 
laffene, in Nr. 72 Seite 448 fig. unferes Amtsblattes 
veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. Auguft 1879 
wirb hierdurch weiter zur öffentlichen Renntnig gebracht, 
baf zufolge Verfügung des Herrn Finanzminiftere vom 
13. Mai d. 38. die Königlichen ——— 
ſich fortan auf Antrag ber Vornahme der unter 3b 
unferer obengebachten Bekanntmachung — a erg Ge» 
ſchäfte (Einziehung ver Valuta für Er ooſte ober 
gefündigte Werthpapiere, Umtauſch von ſolchen Werth⸗ 
papieren, fowie Beſchaffung neuer und Einlöfung fälliger 
Zins oder Divivendenfcheine) in Auſehung aller ber 
jenigen Werthpapiere bezw. Zins» und Divivendenfcheine 
u unterziehen haben, über welche Veröffentlihungen 
I den „Allgemeinen Berloofungstabellen« des Reiche» 
und Staatsanzeigers erfolgen. 

Den gedachten Kaſſen ift zugleich nachgelaffen, fo- 
weit die bezeichneten Gefchäfte nicht am Orte bewirkt 
werben können, ſich der Vermittelung ber ——— 
Seehandlungs⸗Societãt und bei geringfügigen Beträgen 
eines Bantdaufes zu bedienen, und follen bie ent« 


2 


151 


ftehenven Koften an Provifion und Porto, fofern bie 
Kaffe nicht die Einforderung eines Vorſchuſſes für ans 
gezeigt hält, von den Beteiligten eingezogen bezw. aus 
ben eingelöften Baarbeträgen entnommen werben. 
Nah Beftimmung des Herrn Finanz - Minifters 
folfen die vorjtehenden Anordnungen bis auf Weiteres 
auch auf die in Lehns-, Fiveilommiß- und Stiftungs- 
fachen hinterlegten Maffen, jedoch nur infoweit Ans 


477. 































17] 3i— 

23550] 27°— 
| Aal— 3 — 
k 24-1 30 — 
5 20/—| 30i— 
15 11 -]| 8 — 
| 36 —] 32! - 


























a. für 100 Kilogramm. b. für 1 
I 13 Tl 181: ; 
24634 ss I 21, EI E18,.15 1%]. 

SssKE83l 5 |E| | ;j| 8 | 5 JEEl & |EE J 
——21851231851818321 
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wenbung finden, al® es fi um bie Einziehung ber 
Valuta für ausgeloofte und gefünbigte Werthpapiere, 
ben Umtaufch folcher Werthpapiere und um bie Be 
ſchaffung neuer Zins» und Dividendenfcheine handelt 
und als ferner Curatoren, welche mit dieſen Gefchäften 
betraut werben Könnten, nicht vorhanden find. 
Gafjel am 24. Mai 1886. 
Königliche Regierung. Magveburg. 


Durchichnitts : Berebnung über die Markt» und Yabenpreije am den Garnifonsorten in bem 
Negierungs » Bezirle Eaffel für ven Monat Juni 1886. 


Durbihnittd-P reis 


3 
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| 















































—An 107 o8]135 251229 — 1olazzefıo a7] 9 0sliolıs| 7130] o aeſis voſis zaealır 
| | | 
- 1 1661] 1456] 13:82] 1346 aslıc 23l63 3456 bs 4.01] 597 di ılıa 127 ha (7 170 ıb J 
—ã—— — 
Bezeichnung on pro 1 Kilogramm 
Mr, ber Met. Gerſten⸗ Buch⸗ Kaffee. | > > * 
Weizen Roggen Grü weizen⸗ Hirſe. ⸗ ae gelder E = Speiſe⸗ 
A * N + Koebrann: - u 
Markt-Orte, Ir 4.|gr, 1, [eraupel Srüge] rüpe, Java — — 58 falg 
EI L.BIF FI FZIEL FI FE FI EN I N FAN FR 
1 | Cafe .. _ | _ 2 3 ;0 1 — 
2 | Frislar .. - — 2 3 501 — 
3 J — —— 2 3 | _ 
4] Hanau ...... _ — 2 3 — 
5 I Sersfeb .„.... — — 2 3 — 
6 | Hofgeismar — — 2 28 _ 
71 Marburg . 2... 1— 2 28 — 
8 | Rotenburg . ... | — — 3 3 = 
Summa „| 245 1191 4.08] 3 el 981 3.42 a, 11J18 vo|2a 1olıı of 154 
Durchſchnittspreis 4- 311 — a] — 51] — 185] —140]— 43] — 52] 2 31| 3.02] 1135| —- 19 
Gaffel am 7. Yuli 1886, Der Regierungs-Präfident, 


478. Unter ver Firma 
Minerva, Retroceffions- und Rückverſiche— 
rungs-Gefellfchaft 
ift in Cöln eine Aftiengefellichaft errichtet, deren ges 
nehmigtes Statut vom 16. Januar 1. Is. in Stüd 21 
bed Amtsblatts der Regierung zu GCöln vom 26, Mai 

l. 38. veröffentlicht worben nn. 
Zwedt der Gefellfchaft ift: 
1) Retroceffionen, insbefondere von ber Cölniſchen 
Rücverficherungs-Gejellfchaft, zu übernehmen; 








2) Rücverficherungen auf die von Gefellfchaften und 

Anftalten gefchloffenen Verficherungen zu gewähren. 

Diefe Retroceffionen und Rückverficherungen find 

jedoch auf Feuersgefahr und auf die Gefahren des 

Land» und Waffertransports beſchränkt. ine Aus 

behnung des Gefchäfts auf andere Berficherungszweigt 

kann, vorbehaltlich der ftaatlichen Genehmigung auf 
Beihluß der Generalverfammlung erfolgen. 

Die erforderliche Eintragung in das Handelsregifter 

hat nach der, in ber dien Beilage der Nummer 112 





5 
! 


155 


bes Deutfchen Reichs» ıc. Unzeigers vom 12. Mai er. 
enthaltenen Bekanntmachung des Amtsgerichts zu Cöln 
vom 29. April er, ftattgefunden und ift der Gefchäfts- 
betrieb eröffnet. 
— am —* 1886. © 
egierungs-Präfident. J. V.: Schwarzenberg. 
479. Unter ver Firma ö 
Frankfurter VBerfiherungs-Gefellfchaft gegen 
Bafferleitungs- Schäden 
ift zu Frankfurt a M. eine Aktien-Gefellfchaft errichtet, 
deren Statut am 3. März d. 96. von bem Herrn 
Minifter des Innern genehmigt und in Nr. 22 des 
Amtsblatts für ven Stadt» und Landkreis Frankfurt a M. 
vom 15. Mai l. 38, veröffentlicht worden ift. 

Zwed der Gefellfchaft ift: 

a. Mobilien und Immobilien gegen ven Schaben 
u verfichern, welcher an denſelben durch Aus» 
Iheömen von Waffer aus der in den Verficherungs- 
Lolalitäten befindlichen Wafferleitung entfteht; 

b. bie Kontrolirung und event. Inſtandhaltung der 
Wafferleitungs- Röhren und Krahnen in ven bei 
ihr verficherten Lofalitäten zu übernehmen. 

Eine Aenderung biefe® Zweckes und der firma 
kann, vorbehaltlich der ftaatlichen Genehmigung, auf 
Beichluß der Generalverfammlung erfolgen. 

Die erforberliche Eintragung in das Handelsregifter 
ift nach der, in der Gentral-Handels-Kegifter-Beilage 
zum Deutjchen Reichs und Königlich Preußijchen Staats» 
Anzeiger vom 28, April er. — Nr. 100 — abge 
brudten Belanntmachung des Königlichen Amtsgerichts 
zu Frankfurt aM. vom 22ften bes. Mts. bewirkt und 
bat ver Gefchäftsbetrieb begonnen, 

Caſſel am 7. Yuli 1886, 

Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg. 
480, Der Herr Ober-Präfident hat durch Erlaß vom 
19ten d. Mts. genehmigt, daß die hiefigen barmherzigen 
Schweſtern zum Beften des Fonds für die Errichtung 
eigener angemefjener Wohnungsräume eine einmalige 
Sammlung freiwilliger Beiträge bei ven Fatholifchen 
Einwohnern ver Stadt Eaffel im Laufe dieſes Jahres 
veranitalten bürfen. 

Gaffel ven 28. Juni 1886. 

Königliche Regierung, Wbtheilung bed mern, 
481. Dem Königlichen Rentmeifter Wiedemann 
zu Meichenfachfen ift vom 1. April d. 38. ab die Ver- 
waltung ber Forftlaffen für die Oberförftereien Bifch- 
haufen und Neichenfachfen (früher Langenhain) wider⸗ 
ruflih übertragen worden. 

Caſſel ven 23. Juni 1886. 

Königliche Regierung, 

Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forften. 
Berordnungen nnd Belsunimadunger andere 
Katierlicher und Königliher Behörden, 
482. Zur Vornahme ber Herbft-Prüfung der Afpi» 
ranten für ven einjährig freiwilligen Militairvienft des 
Jahres 1886 ift als Anfangstermin ver 23. Auguft 


d. J. feſtgeſetzt worden. 


Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung 


Theil nehmen wollen, haben ihr . Geſuch 

ſpäteſtens bis zum 1. Auguſt d. 9. bei ber unter⸗ 

zeichneten Commiſſion einzureichen und in demſelben 
anzugeben, im welchen zwei fremben Sprachen fie ge- 
prüft zu fein wünſchen. 

Dem Gefuche find beizufügen: 

1) ein Geburtszeugniß, 

2) ein Einwilligungs»Atteft des Vaters ober Vor⸗ 
munbes mit der Erflärung über vie Bereitwil- 
ligleit und Fähigfeit, ven Freiwilligen während 
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befleiven, 
auszurüften und zu verpflegen, 

3) ein Unbefcholtenheits-eu nih, welches für Böglinge 
von höheren Schulen (Gymnaſien, Real-Gym- 
nafien, Progymnafien, Realfchulen und Höheren 
Buͤrgerſchulen) durch den Director der Lehranftalt, 
für alle übrigen jungen Leute durch bie Polizei» 
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgefegte 
Dienftbehörde auszuftellen ift und 

4) ein von bem Apiranten felbft gefchriebener 
Lebenslauf. 

Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müffen im 

Original eingereicht werben. 

Gaffel den 21. Yuni 1886, 

Königliche Prüfungs-Commiffion 
für Einjährig- Freiwillige, 

483. Bei den Poftagenturen in Dipperz und Hofe 

bieber wird am 7ten eine ZTelegrapben » Anftalt mit 

Fernfprechbetrieb eröffnet. 

Gaffel den 3, Juli 1886, 

Der Saiferlihe Ober» Boftoirector. zur Linde. 
4854. Von jetzt ab bis zum 30. September d. 9. 
wirb eine birecte Berfonen- und Gepädabfertigung nach 
den Norpjee-Infeln: Borkum über Leer, Norderney 
über Leer und über Wilhelmshaven, und Spteferoo — 
Langeoog und Wangeroog über Wilhelmshaven ſtatt⸗ 
finden. Hierzu werden Retour» (Saifon-) Billets mit 
45 tägiger Gültigfeitspauer auf ven biesfeitigen Stationen 
— Braunſchweig, Hildesheim, Celle, Göttingen, 

aſſel, Frankfurt a M., Minden und Osnabrück aus— 
gegeben. Das Nähere iſt bei ven Billet⸗Expeditionen 
der vorgenannten Stationen — erfahren. 

Hannover den 2. Juli 1886. 
Königliche Eiſenbahn-Direction. 

485. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab- 

fate des 8. 5 des Gefekes vom 17. Mai 1884 (©. 

S. ©. 129) und ver Beftimmungen ber betreffenden 

Privilegien kündige ich hiermit 

bie Aprogentigen Prioritäts- Obligationen II. Emiffion 

ver Thüringifchen Eifenbahn (Privilegien vom Iſten 

März 1852 und 26. Juni 1861), 
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be— 
fanntmachung vom 1. Mai d. 38. angebotenen Umtaufch 
gegen 34prozentige Staatsfchulbverjchreibungen einge: 

angen find, oder in ber weiter unten bewilligten Nach« 
ft noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung 

am 2. Januar 1887, 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün- 


— 


bigten Obligationen erfolgt vom 2. Ianttar 1887 ab 

der Königlichen Eifenbahn- Hauptkaffe zu Erfurt 
gegen Ausahtwortung ber Obligationen felbft und ber 
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupens und 
ber Talons. 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird 
von dem Betrage der zu leiftenben Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen 
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886. 

Uebrigens will ih, ba nach zahlreichen mir zuges 
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli- 
gationen thatſächlich verhindert gewefen find, biefelben 
zum Zwede des bemmächftigen Umtanfches gegen 3}, pro- 
zentige Schuloverfchreibungen der confolibirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilfigten, mit dem 31. Mai 
d. 38, abgelaufenen Frift zur Abftempelung zu bringen, 
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen zu dem mämlichen Zwede eine weitere 
legte Friſt bis zum 31. Juli d. 98, einfchließlich unter 
den in meiner Belanntmachung vom 1. Mai d. 38, 
angegebenen Bedingungen rn 

Der Finanz» Diniftr. Scholz. 

Indem wir vorftehende Belanntmachung des Herrn 
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig 
die in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung 
bes genannten Herrn Minifterd vom 1. Mat d. 36., 
fowie unfere zujägliche Befanntmadhung vom 3. Mai 
d. 38. nochmals zur Kenniniß. 

Erfurt den 24. Yuni 1886. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 


Dur $. 5 Abſatz 2 und 3 des Geſetzes vom 17ten 
Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8.5 Abfag 2 des Ge- 
feßes vom 23, Februar 1885 (Gef. ©. S. 11) umb 
8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar 
1885 (Gef. S. ©. 43) ift ber Finanz » Minifter er- 
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen ver veritaat- 
lichten Eifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwiſchen 
ger fen zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch 
ben Inhabern ber Schulpverfchreibimgen diefer Anleihen 
bie Rüdzahlung der Schulpbeträge oder den Umtauſch 
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und bie 
Bebingungen bed Angebots feftzufegen. 

Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff 
der nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber 
Thüringifchen Eifenbahn, nämlich: 

der vierprozentigen, unterm 1. November 1851 aus» 

geftellten Prioritäts-Obligationen II. Emiffion (Pris 

bilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861) 

dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtaufch 
ihrer Schuldverfchreibungen gegen Schuldverfchreibungen 
der 34 progentigen tonfofidirten Staatsanleihe jegt 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für bie umzutanfchenden Schulpverfchreibungen 
wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen 
ber 34prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
— 

b. Den Inhabern werben vie umzutauſchenden Schuld⸗ 
verfchreibungen mit ben bisherigen Zinsanfprüchen 


noch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligfeitstermine 
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887. 
Diejenigen Inhaber, welche diefes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre viesbezügliche Erklärung bis ein- 
fchlieglih den 31. Mai d. 36. fchriftlich oder münblich 
bei ber Königlichen Gifenbahn-Hauptfaffe zu Erfurt oder 
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a. ber Königlichen vereinigten Eijenbahn »Betriebs- 
faffe zu Berlin — Ascanifher Pla 5 — oder 
bei den Königlichen Eifenbahn - Betriebsfaffen zu 
Deffau, Halle, Weißenfels und Gaffel B. M., 

b. bei ver Königlichen General- Staatslaffe (Hinter 
dem Giefhaufe Nr. 2) zu Berlin, 

ec. der Königlichen Eifenbahn- Haupflaffe in Frant- 
furt a / M. (Sachſenhauſen) 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu⸗ 
geben. Berlin ven 1. Mai 1886. 
Der Finanz Dinifter. von Scholz. 


Borftehende Bekanntmachung des Herm Finanz⸗ 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent- 
—* daß ben Erklärungen über bie Annahme des An— 
gebots außer ven Schulpverfchreibungen —— 
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert 
der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
beſonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen iſt. 
Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangebefchei- 
nigung verfehen, dem Einſender fofort wieder ausge 
bänbigt und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieber- 
ausantwortung der von ber Annahmeftelle mit einem 
Bermerk zu verfehenven Obligationen zurückzugeben. 

Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtanfch 

egen 34prozentige Staatsfchulbverfchreibungen wird 
—* das Erforderliche veranlaßt werden. 
Erfurt den 3. Mai 1886. 
Königliche Eifenbahn»Direction. 
486. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab— 
ſatze des $. 5 bes Geſetzes vom 17. Mai 1884 (G. 
S. S. 129) und der Beſtimmungen der betreffenden 
Privilegien kündige ich hiermit 
1) die vierprozentigen Berlin⸗Anhalliſchen Eiſenbahn⸗ 
Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion (Privilegium 
vom 4. Februar 1856) und 
2) die vierprozentigen Berlin-Anhaltiſchen Eiſenbahn⸗ 
Prioritäts » Obligationen Lit. B. (Privilegium 
vom 1. Juli 1865), 
foweit nicht deren Inhaber auf den burch meine Belannt- 
machung vom 1. Mai d. 3. angebotenen Umtaufch gegen 
3tprozentige Staatsfchuloverfchreibungen eingegangen 
find, oder in ver weiter unten bewilligten Nachjchrift 
noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung 
am 2. Yanuar 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gelün—⸗ 
bigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab 
bei der Königlichen Eijenbahn » Hauptfaffe zu Erfurt 
gegen Ausantwortung der Obligationen felbft und ber 
dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und 
ber Talons. 


157 


Der Gelpbetrag etwa — Zinsſcheine * 
von dem Betrage gi zu leiftenben Sehlung gekürzt 
blig onen 


Die Verpflichtung zur | ber 
erlifcht mit dem 31. Dezember 
Uebrigens will ich, da nach el; mir zuge- 
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli- 
gationen thatfächlich verhindert gewefen find, biefelben 
zum Zwecke des demnächſtigen Umtaufches gegen 34 pro= 
zentige Schuldverſchreibungen der fonfolibirten Anleihe 
nerbalb ber von mir bewilligten, mit dem 31. Mai 
d. I. abgelaufenen Frift zum Abftempelung zu bringen, 
hierdurch für bie gr bezeichneten Prioritaͤts⸗ 
Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere 
letzte Friſt Bis zum 31. Juli d. 9. —— unter 
den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. J. 
angegebenen a bewilligen. 
Der Finanz» Minifter., Scholz. 


“ Yubem wir vorftehende Bekanntmachung des Heren 
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig 
die im berfelben in Bezug genommene, Bekanntmachung 
ded genannten Herrn Minifters vom 1. Mai d. 9, 
x unfere zufägliche Belanntmachung vom 3. Mai 
d. 9. nochmals zur Kenntniß. 

Erfurt ben 24. Juni 1886. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 


Durch 8. 5 -. 2 A = bes Geſetzes nom 17ten 
Mai 1884 (Gef. S ‚$5 Abſatz 2 des 
Geſetzes nom 23. — x (Gef. ©. ©. 11) 
und $. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefeges vom 2öften 
Februar 1885 ef ©. S. 43) ift ver Finanz-Minifter 
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen der verftaat- 
Fichten Eifenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen 
getilgt find, zur Rückzahlung zu kündigen, fowie auch 
den Inhabern der Schulpverfchreibungen biefer Anleihen 
die Rüdzahlung der Schulobeträge over den Umtaufch 
gegen Staatsfchulbverfchreibungen anzubieten umb bie 
Bebingungen des Angebots feftzufegen. 

Bon biefen Ermäcdtigungen mache ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber 
Bertiin-Ynpattifchen Eifenbahn, nämlich: 

1) ver vierprozentigen Priorität » Obligationen I. 

Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und 

2) ber vierprogentigen tg Lit, B. 

(Privifegium vom 1, Yult 
dahin Gebrauch, daß ich ben ——— den Umtauſch 
ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schuldverſchreibungen 
der 3prozentigen konſolidirten Staatsanleihe jetzt 
unter folgenden Bedingungen anbiete; 

a. Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen 

wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibun Bye 
ber 33 progentigen fonfolidirten Saiten be 


gem 
b. Den —— werden die umzutauſchenden Schuld⸗ 
verſchreibungen mit den bisherigen Zinsanſpruͤchen 
noch bis zum zweitnächften — — 
belaſſen, alſo bis zum 2. Januar1 
Diejenigen, Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen 
wollen, haden ihre diesbezügliche Erklaͤrung bis ein⸗ 


ſchließlich den Bl. Mai d. 8, ſchriftlich oder mündlich 
bei der Königlichen Eifenbahn- »Hauptlafje zu Erfurt ober 
einer ‚ver nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 
a. 5 eg Königlichen Eiſenbahn -Betriehg- 
Bela anlagen Gifenbkn. Sean —* 
* iſenhahn⸗ J 
Dei. ga Weißenfels und C 
b. ber K —— le dem 
ie . 2) zu Berlin, 
e. ber Königlichen — in Fank· 
furt a / M. — Sachſenhauſen 
unter vorläufiger — der Obligationen ab zu⸗ 
geben. —— den 1. Mai 1886 
Der Finanz « Minifter, von Scol;. 


Vorſtehende Belanntmachung bes Herrn Finanz · 
—5** wird hierdurch mit dem Bemerlen veröffent⸗ 
* daß ben Erllarungen über bie Annahme des An⸗ 

ots außer den — ——— en 
—* ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert 
ber letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
beſonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift. 
Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbefchei« 
nigung verfehen, dem Einfender fofort wieder ausge⸗ 
bändigt und iſt von bemfelben bei einftweiliger Wieder⸗ 
ausanfwortung der von der Annahmeftelle mit einem 
Bermerk zu Mr Obligationen zurüczugeben. 

Wegen ern Av Obligationen zum Umtaufch 
egen 34prozentige Staatsſchuldyerſ van mirb 
—* das ig — werden 

Erfurt den 3. Mai 1886. 
Rönigliche Eifenbabn-Direction. 

mmunal Be 


Be co tänd. Behörden. 
487. Für das Winterfemefter 1886/87 fteht den 
unterzeichneten Behörden bie Präfentation für einen 
Breitifch an. der Univerſität Marburg zu. Geeignete 
Bewerber haben fich unter Anfügung. ver erforberlichen 
Zeugniſſe zc. bis zum 15. Auguſt an eine ber untgr- 
ne Behörden zu wenden. 

Hofgeismar ven 3 Zuli 1886, 


Das geiftliche Minifterium. Der Stabtrath. 
Für dasfelbe: Für venjelben: 
Srande, ——— —— Buͤrgermeiſter. 
Bacanun 


488. Die Pfarrſtelle zu Merz er en, Claſſe Ziegen- 
bain, ift in Folge Ublebens ihres bisherigen zu. 
erledigt. Geeignete Bewerber um biefelbe haben 
Meldungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes i 
Claſſenvorſtandes biunen 4 Wochen anher einzureichen. 
Caſſel den 29. Juni 1886. 
Königliches Sonfiftorium, Weyrauch. 

489, Die Pfarrſtelle zu Heiligenrode in ber Elaffe 
FKaufungen ift im Folge Verſetzung ihres — 
Inhabers erledigt. Geeignete Bewerber um viejelbe 
haben ihre dun —* eſuche unter Beifügung eines 

F* worſtandes binnen 4 Wochen 


ben 30. Yuni 1886. 
Königliches Conſiſtorium. Wehrauch. 


158 


490. Die IV. Lehrerftelle zu Oberlaufungen foll 
am 19. Auguft 1886 anderweit befegt werben. Das 
mit verfelben verbundene Einfommen beträgt jährlich 
neben freier Wohnung und 90 Marf für Feuerung 
850 Mark nebjt 108 Mark für Ertheilung des Turn» 
unterrichts, 90 Mark freiwillige Zuwendung und Bes 
nugung eines Schulgartens, 
Geeignete Bewerber wollen binnen 4 Wochen ihre 
Geſuche zc. bei dem Königlichen Lokaljchulinfpector, 
Pfarrer Brand daſelbſt einreichen. 
Caſſel am 24. Juni 1886. 
Der Königliche Schulvorftand, Dörnberg, Lanprath. 
491. Die 2te Echulftelle zu Kirchbitmolp, -mit 
einem Einkommen von 900 Mark nebit freier Wohnung 
und 90 Mark für Feuerung, fol am 1. Auguſt d. 9. 
anberweit befegt werben. 
Geeignete Bewerber wollen ihre Gefuche bis zum 
15. Yuli d. 3. an ven Königlichen Lokalfchulinfpector, 
Herrn Pfarrer Armbröfter in Wehlheiden einjenven. 
Gaffel am 2. Yuli 1886. 
Der Königliche Schulvorftand. Dörnberg, Lanbrath, 
492. Bewerber um bie neugegrünbete 2te Schulftelle 
in Petersberg, mit welcher neben freier Wohnung 
und 90 Mark Feuerungsentſchädigung ein jährliches 
Einkommen von 750 Mark verbunden ift, werben auf- 
—— ihre mit den nöthigen Zeugniſſen verſehenen 

eldungsgeſuche binnen 4 Wochen bei dem Lokalſchul⸗ 
infpector, Heron Pfarrer Dr. Kircher in Petersberg, 
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen. 

Fulda den 2. Yuli 1886, 

Der Königlide Schulvorftand, 

Für den Lanprath: Köhler, SKreisfecretair. 
495. Die Etelle des Stadtlämmerers unferer Stabt 
ift durch den Tod des feitherigen Inhabers vacant ge⸗ 
worben und alsbald anderweit zu bejegen. 

Mit der Stelle ift ein Gehalt von 1650 Mark 
jährlich verbunden, fteigend von 6 zu 6 Yahren um 
je 150 Mark bis zum Marimalfage von 2400 Mark, 

Der Anzuftellende bat eine Amtscaution von 
10000 Mark zu geftellen und tft verpflichtet, außer 
der Führung der Stabtfaffe aud die Führung aller 
ihm durch die ſtädtiſchen Behörben überwiefen werdenden 
Nebentaffen zu übernehmen, fowie alle etwaigen fonftigen 
Aufträge derjelben zu erledigen und zwar ohne befonbere 
Vergütung. 

Dagegen ift ihm bie Uebernahme von Privat- 
Nebenämtern unterſagt. 

Die Anftellung erfolgt vorerft auf Probe. 

Dualifizirte Bewerber, und nur folche, wollen ihre 
Meldungsgefuche mit den erforberlichen Zeugniffen ver- 
fehen bis zum 10. Auguft er. an uns einreichen und 
zugleich angeben, wann fie den Dienft eventuell an- 
treten können. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 55. 


Bemerkt wird noch, daß die etwa im gleicher Stellung 
auswärts zugebradhte Dienftzeit bei Berechnung bes 
biefigen Dienſtalters voll in Anrechnung gebracht wird. 

Eſchwege am 8. Yuli 1886, 

Der Stadtrath. Gebhard. 


Perſoual⸗Chronil. 

Ernannt: ver Regierungsrath Dr. Franz Log bei 
ber Landeskreditkaſſe in Gaffel zum Direktor berfelben, 

der Gonfijtorial-Affeffor Guſtav Stölting bei dem 
Eonfiftorium in Caſſel zum Gonfiftorialrath, 

ber bisherige Gerichts-Neferendar Wilhelm Melior 
. — zum Referendar bei der Regierung in 

aſſel, 

bie Referendare Bode und Heer zu Gerichte 
Aſſeſſoren, 

der Rechtscandidat Bertram zum Referendar, 

die Hülfsgerichtsdiener Schäfer in Melſungen und 
Stellenanwärter Pulver zu Gerichtsdienern, Erſterer 
beim Amtsgericht in Niederwildungen und Letzterer bei 
dem Oberlandesgericht in Caffel. 

Berfegt: der Königl. Kreisbauinfpeftor Hendrichs 
zu Hofgeismar zum 1. Auguſt d. 9, in die Kreisbau— 
infpeftorftelle zu Coblenz und 

der Königliche Kreisbauinſpeltor Löbell in Saar 
brüden in bie zu Hofgeismar, 

ber Steuerinfpeltor Döhrmann von Hanau nad 
Hannover und 

ber Satafter- Kontroleur Te von Diepholz nad 
Hanau zur Uebernahme der Verwaltung des Katajter- 
amts I vafelbft, i 

der außerorbentliche Brofeffor Lie. theol. Dr. phil. 
Eornill an der Univerfität Marburg zum 1. Oftober 
d. I. in gleicher Eigenſchaft in die theologifche Facultät 
ber Univerfität Königsberg, i 

der Amtsrichter Dr. Brandt von Hilders an ba? 
Amtsgericht in Meerholz, 

der etatsmäßige Gerichtöfchreiber-Gehülfe, Affiftent 
Heimroth in Netra an das Amtsgericht in Caſſel, 

der Gerichtsfchreiber, Secretair Wieckl ow in Kirch⸗ 
bain und ver etatömäßige Gerichtsfchreiber »Gehülfe 
Schröder in Oberaula an das Amtsgericht in Caffel, 

ber Förfter Hirfch zu St. Ditilien nach Alten 
brunslar, Oberförfterei Felsberg, 

ber Förfter Lipphardt zu Bottendorf nach Breiten 
born, Oberförfterei Bieber. 

Penfionirt: der Förfter Engelbach zu Widenrobe. 

Verlieben: dem in ven Ruheſtand getretenen Polizel- 
Inſpeltor Böpider in Gaffel der Charakter als 
Polizeirath und 

dem in den Ruheſtand getretenen Gerichtsjchreiber, 
Secretair Wolfvam in Feldberg der Rothe Aoler- 
Orden Ar Glaffe. 


R ben R einer Drau .— Bogen 5 
(Infertionsgebühren file aum en ? Behen 10 Reihupnies Belagsblätter für } uub $ Bogeu 
Redigirt bei Abniglicher Regierung. 


Safjel. — Gedruckt in ber Hofs und Waifenhbans-Buhbruderei, 


Amtsblatt 


Zr neniaticden 


M 33. 


Ausgegeben Mittwoch den 21. Juli. 


1886, 





Yuhalt der Seelen für die Königlichen 
Bilden Staaten. 

Die — 8 der Geſetz⸗ Sammlung, welche 
vom 15. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
Langte, enthält unter 

Nr. 9140 das Gefek für die Provinz Heffen-Naffau 
mit Ausſchluß der ehemals bayeriſchen Gebietstheile, 
betreffend. vie Verlegung der Dienftpflichten des Ge- 

. Bom 27. Yuni 1886; unter 

Nr. 9141 das Geſetz, betreffen bie Errichtung 
legtwilliger Berfügungen in vem Bezirk des Ober⸗Landes⸗ 
— zu Fran —* a. M. Vom 28. Juni 1886; 
und unter 

Nr. 9142 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
. Bezirks des Amtsgerichts Heide. Vom 8. Yuli 


Belauutmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
dom St betober 1878. 
494. Die im Drud und Berlag von Woerlein & 
Eomp. zu Nürn 1886 erſchienene Druckchrift: 
„Die wirthſchaftlichen Kriſen und die Sozial— 
reform Nach einem Vortrag (gehalten in einer 
Nürnberger Arbeiterverſammlung) von Dr. Bruno 
Schoenlank“, wird hierdurch auf Grund von 8. 11 
des Geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen 
der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 verboten. 
Erfurt ven 12, Juli 1886. 
Der reger I B.: von Tzſchoppe. 


ngen und Belanntmachungen der 
Yen Brobinzial= Behörden. 
495. Im Gemäfpeit des $. 30 Nr. 4 des Reiche» 
Militair» Gefeges vom 2. Mai 1874 find von bem 
Provinzial-Lanptage für die Wahlperiove vom 1. Januar 
1887 bis dahin 1890 gewählt worben: 
für den Bezirk der 42, Infanterie » Brigade 
(Regierungsbezirk Gafjel) 
zum bürgerlichen Mitgliede: 
Gutsbefiger Herrlein zu Margretenhaun, 
zum Stellvertreter: 
Dürgermeifter Ruth zu Bellnhaufen; 
für den: Bezirf der 43. Infanterie » Brigade 
(Regierungsbezirk Caſſel) 
zum bürgerlichen Mitgliede: 
Major a. D. von ver Malsburg zu Gichenberg, 
zum Stellvertreter: 
Rentner Haßenkamp zu Frankenberg; 





für den Bezirk der 44. Infanterie» Brigade 
(Regierungsbezirt Caſſel) 
zum bürgerlichen Mitgliebe: 
Obeworſteher und Kammerherr Bode Trott zu Solz 
zu Imshaufen, 
zum Stellvertreter: 
Gutsbefiger Pfannftiel zu Weidebrunn. 
Caſſel ven 9. Juli 1886. 

Der Ober-Präfivdent. Graf zu Eulenburg. 
496. Bon der Königlichen General- Commiffion zu 
Gajfel ift vom 1, Juli d. J. ab in Rinteln, ohne Ab⸗ 
grenzung eines beftimmten Bezirks, eine zweite Spezial- 
Commiſſion errichtet und deren Leitung dem Gerichts» 
Affeffor Korb übertragen. Die von dem Deconomie 
Gommiffar von Lengerke daſelbſt verwaltete 
Spezial» Gommiffion wird bie Bezeichnung „Spezial⸗ 
Commiffion I zu Rinteln“, diejenige des ıc. Korb bie 
Bezeichnung " Spezial-Eommiffion I zu Rinteln« führen. 
Als Bermeffungsbeamte bei der neuen Spezial» Com- 
miffion II werden ver Bermeffungs- Reviior Edarbt 
und ber Landmeſſer Trautmann zu Rinteln, unb 
— neben ihrer weiteren Befchäftigung bei ber Spezial⸗ 

a I vafelbft Ar 
el ven 8. Zuli 18 
Königlihe General-Gommiffion. 
Berardn und Belsuntmachungen ber 


Regierung, 
497. In der Anlage wird die Verordnung bes Herrn 
Reichslanzlerd vom Älten,d. Mts., Abänderungen beeN 
im biefigen Amtsblatt vom 13. October 1880 unter N 
Nr. 790 publicirten Telegraphen ⸗-Ordnung für das 
Deutfche Reich vom 13. Auguft 1880 betreffend, zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gafjel ven 20. Yuli 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 
498. Des Könige Majeftät Haben mitteljt Allerhöchiten 
Grlaffes vom 23jten v. Mis. auf Grund des $. 4 der 
Kurheſſiſchen Gemeinde- Drbnung vom 23. October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß bie bisher zu dem 
fietatifepen Gutsbezirte „Domaine en ge= 

börige Brumpftüdsparzelle Blatt 15 31. in dem 
Flächenumfange von 0,0768 ha von bem genannten 
—— abgetrennt und mit dem Gemeinbeverbanbe 

hafungen, SKreifes BEN, vereinigt werbe. 

fiel ven 10. Yuli 1886, 

Der Regierung Bräfident. J. V.: Schwarzenberg. 
499. Des Könige Majeftät Haben mitteljt Aller- 
höchften Exrlaffes vom 16ten v. Mts. auf Grund bes 
$. 4, ver Kurheſſiſchen Gemeinde-Orbnung vom 2äften 


October 1834 zu ee gerußt, a bası 
Robemann, Kartenblatt 9, 
Band IV. rtikel 127. 
Wiefengrundftüd in ver Größe von 0,5877 ha aus dem 
Gemeindeverbaude Schellbach ausgeſchieden und dem 
in demſelben Kreiſe belegenen fiskaliſchen Gutsbezirke 
Oberförſterei Allmuthshauſen einverleibt werde. 
el am 3. Juli 1886. 

Der Regierungs⸗Präſident. 
500. Nachweiſ der gemäß bes 8. 9 Nr. 3 
bes Gejehes über Die  Raharel«eifungen. für die be» 
—58 Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 


bie Lieferungs» Verbände des Wegierungsbezirts 
Gere —— Durchſchnittspreiſe, —— für die 
— der —— Fourage pro Monat 

u 1 maßgebend find 


Durchſchnittspreis 
pro tner 


Hafer.] Hen. Stroh. 
—4 










1] Stadtkreis Gafjel | Eaffel . 6170| 2177| 1188 
2] Landkreis Cafjel | dal. .] 6170| 2/77] 1188 
ZI Kreis Ejchwege „| Efhmwege. .| 671] i—| 2|— 
4 -® fen) dgl. 71] 3—| 2/— 
bi » slar . .[Friglar „ „| 622] 2144| 2/— 
65 » Homberg bl. » . „1 6122] 2144| 2|— 
71 » Biegenhain | bel... .| 6122] 2144] 2)/— 
8 » feld „| Hersfeld 675] 3138| 1/95 
9] - Rotenburg. | Rotenburg .| 6771| 2150| 175 
10] +» Deelfungen | bel. . . .| 6171| 2150| 1175 
1j — a —— 6165| 2145| 170 
12] » olfhagen | bgl. «1 6165| 2145] 1/70 
13] — a ...Fulda 624 3/26] 2/30 
14] + Hünfeld. bel. . . .] 6/24] 3126] 2/30 
15] » Gersfelb bal. . . .] 6124] 3/26] 2/30 
16) - Schlüdtern] bal. .. .| 6/24] 3/26] 2130 
17] Stabtkreis Hanau | Hanau. . „| 7107] 3160| 2118 
18] Landkreis Hanau | vgl... .| 7107| 3160| 2/18 
19] Kreis Gelnhaufen | vgl. ... „| 7107| 3160| 2/18 
201 » Marburg „| Marburg „| 7150| 3150| 230 
21] - Kirchhain bel. „ . „| 7150] 3/50] 230 
22] - Franfenbergl bol. .] 750] 3/50] 2|30 
23] - Ninteln.. „| Rinteln 738] 2175| 1175 
24] ⸗ Schmalfalve Schmaltalden is 325 1187 


—— bes passus 6 alin. 5 m Suftenction zur 
bes — * Geſetzes vom 2. Sep⸗ 
ler nr: 5 werben bie vorftehenden Durchfchnitts- 
preife hiermit zur —— Kenntniß gebracht. 
Caſſel den 13. Juli 1886. 

Der Regierungs- Präfident. J. B.: Althaus. 
501. Des Königs Majeftät er mittelft Aller⸗ 
höchſten Erlafies vom 16ten v. Mts. auf Grund bes 
8. 4 ber Kurheſſiſchen Gemeinbe-Orbnung vom 2dften 
October 1834 zu genehmigen geruht, daß die Grund» 
ftädsparzelle Karte 10, Ir. 51, 25. im Umfange von 





— —*28 


15, Pa, * —— Gutsbezirle Ober- 


Kreiſes Sgefchieben und 
N e Beifeförth, Kies Melfungen, 
einnerleibt werbe, 


ſſel am 3, Yuli 1886; 
Der Regierungs-Präfibent. 


Ber und Belanntmad aud 
—— und Küniglicher Behörıen. * 


. KA HEN der — va Berl 235 


lichen ran 
Nr. 42, im nn — er 
1) Sandwirthfchaft, Forftwirtäfgaft und 
Gartenban, 

Geheimer Regierungs-Rath, Profeffor Dr. Sette 
gaft: Zucht, Haltung und Ernährung des Fleiſchſchafes. 
Allgemeine Thierzucht. — Profeſſor Dr. Orth: Allge⸗ 
meine Aderbaulehre, Theil I.: Bodenkunde, Urbar- 
machung, Ent- und Bewäflerung. Landwirthſchaftliche 
Betriebslehre, Praktiſche Uebungen im agronomiſch— 
pebologifchen Laboratorium. Leitung agronomifcher und 
agrifulturschemifcher ir za für Vorgerückte. 
— Delonomieraty Dr. iherr von Ganjtein: 
Specieller Pflanzenbau. — — Grahl: Landwirth⸗ 
Ru T ationöfehre. Prinzipien und Methoden ver 
—— Pa Landwirthſchaftliches 

Seminar. — Hartmann: Rindviehzucht. Zucht 
des —— PR Wollkunde. — Dr. Lehmann: 
Landwirthfchaftliche Fütterungslehre, Theil J. (Lehre 
von den Nährftoffen, ven Futtermitteln, und die Grund» 
lagen für die Entwidelung der Fütterungsnormen). 
Mollereiweſen, Theil I. (Die Mil, ihr Weſen, Be 
handlung unb Verwerthung durch Butterfabrilation). 
Schweinezudt. Curſus im Unterfuchen von Mild, 
Molkereiproducten und einigen im Molfereibetriebe wich: 
tigen Stoffen (Lab, Butterfarbe ꝛc.) — Ingenieur 
Schotte: Landwirthſchaftliche Mafchinenkunde. Prin- 
zipien der Mechanik und theoretifchen Maſchinenlehre. 
gehen und Conſtructions⸗ Uebungen. — Forſtmeiſter 

rieger: Waldbau. — roch ren u ni 
Garten-Infpector Yindemuth: O 
2. atawitfearaetien 

a) Botanik und Pflanzenphyfiologie. 
En: Anatomie und Entwidelungsgefchichte ver Pflanzen 
in Einführung 1 mit milroffopifchen Demonftrationen, 

führung in ven Gebrauch des Mikroſkops. Arbeiten 
jr ——— im botaniſchen Inftitut. — Prof. 

r. Frank: Krankheiten ber Gulturpflangen, Ernährung 
der Pflanzen. Uebungen im pflangenpöpftologifchen Ins 
ftitut. Arbeiten für Fortgefchrittenere daſelbſt. — Prof. 
Dr, Wittmack: Syſtematiſche Botanik, mit befonberer 
Berüdfichtigung ber Tandiwirtgfchaftlichen und office 
nellen Pflanzen. Verfälſchung ver Nahrungs» und 
Futtermittel. — Privatvocent Dr. Tſchirch: Botaniſch⸗ 
mifroffopifche Uebungen mit fpecieller Berüdfichtigung 
praftifcher Fragen. Repetitorium der gefammten Botanik 
(Morphologie, Anatomie, ——e— Botanik). Ans 
gewandte Pflanzenanatomie. 

b) Chemie und Technologie. Geheimer Regierungs⸗ 


Profeffor Dr. 






| 


- Analyfis und barfte 


Rath, Prof. Dr. Landolt: Anorganiſche Erperimental- 
Ehemie, Großes chemifches Prafticum. Kleines chemiſches 
Pralticum. — Dr. Degener: Grundzüge ber Chemie. 
Chemiſche Verwerthung der landwirthſchaftlichen Abfall: 
ſtoffe. — Prof. Dr. Delbrüd: Brennerei, Brauerei, 
Stärke und Effig + Fabrikation nebft Uebungen. — 
Privatvocent Dr. Hayduck: Ueber die analytifchen 
Methoden, die in den ig ee ar zur Anwendung 
kommen. Ghemie und Phyfiologie ver Gährung. 

€) erispäinge pre. und Geognofie. Profeffor 
Dr. Gruner: Bodenkunde und Bonitiren. Geognofie 
und Geologie. Mineralogifchpebologifches Prafticam. 

d) Phyſik. Profeffor Dr. Börnftein: E en⸗ 
talphufit, I. Theil. Wetterkunde. Phyſilaliſche Uebungen. 

e) Zoologie und Thierphyſiologie. Profeſſor Dr. 
Nehring: Zoologie und vergleichende Anatomie mit 
beſonderer Berüdfichtigung ver Wirbelthiere. Zoologifches 
Eolloguium. — Dr. Karfch: Ueber die der Land— 
wirthfchaft ſchädlichen und nüglichen Infelten — Prof. 
Dr. Zung: Phyſiologie des thieriſchen Stoffwechfels. 
Gefunpheitspflege der Hausthiere. Thierphyſiologiſches 
Pralticum (mit Dr. Lehmann). 

3. Rechts- und Staatswiffenfchaft. 

Brof. Dr. Shmoller: Agrarwefen und Agrar- 
politif Deutſchlands. — Kammergerichtsrath Keyßner: 
Reichs⸗ und preußiſches Recht, mit beſonderer Rückſicht 
auf die für den Landwirth und Landmeſſer wichtigen 
Rechtsverhältniſſe. 

4. Veterinairkunde. 

Profeſſor Dieckerhoff: Seuchen und parafitifche 
Kranlkheiten der Hausthiere. — Prof. Müller: Ana— 
tomie der Hausthiere (Eingeweide), verbunden mit 
Demonftrationen. — Ober⸗Roßarzt Küttner: Hufbe- 
fchlagslehre. 

5. Aulturtehnil und Baukunde. 

Meliorations-Bauinfpector Koehl er: Eulturtechnif. 
Gulturtechnifches Seminar. Entwerfen culturtechnifcher 
Anlagen. — Profeffor Schlichting: Wafferbau. 
Brüden- und Wegebau. Entwerfen von Bauwerken bes 
Waffer-, Wege- und Brüdenbaues. Landwirthſchaftliche 
Baulehre (Wirthfchaftsgebäude und Gebäude der land⸗ 
wirthſchaftlichen Gewerbe). 

6. Geodäſie und Mathematik, 
‘ Brofeffor Dr. Bogler: Landesvermeſſung. Aus- 
leichungsrechnung. Praltiſche Geometrie. Zeichen- und 
RR ensWebungen. Meß-Uebungen. — Brofeffor Dr. 
Börnftein: Analytifche Geometrie und höhere Analyſis. 
Mathemattfhe Uebungen. — Profeffor Dr. Reichel: 
Mathematit (Ergänzungen zur Algebra, algebraifchen 
den Geometrie), Mathematijche 
Uebungen zur Wgebra, Unalyfis und barftellenden 
Geometrie. 

Das Winter» Semefter beginnt am 15. October 
1886. — Programme find durch das Secretariat zu 
erhalten. Berlin ven 3. Yuli 1886. 

Der Rector ver Kol. en Hochſchule. 
rt. 


508. Bei der Poftagentur in Niedermeifer wird 


am IZten eine Telegraphenanftalt mit Feruſprechbetrieb 
“eröffnet. Caſſel ven 10. Juli 1886. 


Der Raiferlihe Ober-Poftoirector. zur Linde. 
504. Zu dem Gütertarif für ven Staatsbahn-BVer- 
tehr Köln (vechtsrheinifch )- Hannover tritt am 1ften 
Auguft 1886 der Nachtrag 12 — neue bezw. ander- 
weite Frachtſätze und Berichtigumgen enthaltend — in 
Kraft. Der Nachtrag Liegt bei dem betheiligten Güter- 
Erpebitionen zur Einficht und zum Kauf aus. 

- Hannover ben 15. Juli 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction, 

Namens ber on Verwaltungen. 
505. Crfahrungsgemäß tritt in den Herbftmonaten 
in Folge der alsdann ſtattfindenden Maffenbeförbe- 
rungen von Obft, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Zuder, 
Kohlen u. ſ. w. alljährlich eine bebeutende Steigerung 
bes Güterverfehrs und fomit eine erhöhte Inanfpruch- 
nahme bed Güterwagenbeftandes ber Cifenbahnen ein, 

Es veranlaßt ums dies, namentlih die Conſu—⸗ 
menten von Kohlen und Eoals fchon jet aufzuforbern, 
für thunlichjt früßzeitigen Bezug ihres Bebarfes zu 
forgen und rechtzeitig entfprechende Vorräfhe anzu- 
fammeln, damit bei etwaigen vorübergehenden Ber- 
zögerungen im Gifenbahnbetriebe feine Verlegenheiten 
entftehen. 

Im Allgemeinen erfuchen wir das verfehrätreibende 
Publitum, ſich die fchleunige Be- und Entladung ber 
Wagen angelegen fein zu laffen, um ven Eiſenbahn⸗ 
Berwaltungen zu ermöglichen, von einer Einfchräntung 
ber Ladefriſten fo lange wie irgend thunlich abzufehen. 

Frankfurt a. M. am 12. Juli 1886, 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 

e Bacanmzgen. 

506. Die Pfarrjtelle zu Shwebda mit dem Vica- 
riate Frieda in der Claſſe Ejchwege ift in Folge Ab- 
lebens ihres bisherigen Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel- 
dungsgeſuche unter eg eines Zeugniffes ihres 
Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

Gaffel den 9. Yuli 1886, 

Königliches Eonfiftorium. Weyraud, 

507. Bewerber um die neu gegründete Schulftelle in 
Almendorf, mit welcher neben freier Wohnung und 
M Mark Feuerungsentihäbigung ein jährliches Ein» 
fommen von 750 Mark verbunden ift, werben aufge 
forbert, ihre mit ven nöthigen Zeugniffen verjehenen 
Melvungsgefuche binnen 4 Wochen bei dem Lolaljchuls 
injpector, Herrn Pfarrer Dr. Kircher in Petersberg, 
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen. 

Fulda den 2. Yuli 1886, 

Der Königlihe Schulvorftand, 

Für den Landrath: Köhler, Kreisfccretair. 
508. Bewerber um die am 1. Auguſt d. 9. zur Gr- 
lebigung fommenbe, mit einem competenzmäßigen Gin» 
fommen von 750 Mark nebſt freier Wohnung und 
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schulftelfe 
zu Lippoldsberg wollen ihre mit ben vorgefchrie» 


—— 


162 


benen ſſen verſehenen Meldungsge 
en ben Schulvoritandb von Lippoldsberg zu 
Händen bes Landraths —A— einreichen. 
Hofgeismar am 13. Juli 1886. 
Der Königliche Schulvorſtand von Lippold&berg. 
Dr. Wentzel, Lanbrath, 
509. Die 4te Fatholiiche Schulftelle in Neuftapt, 
Kreis Kirchhain, ift erledigt. Geeignete Bewerber 
werben eforbert, ihre Geſuche binnen 3 Wochen 
bei dem mitunterzeichneten Schulvorftands « Mitgliebe, 
Bürgermeifter Reichenbach in Neujtabt einzureichen. 
rohhain u. Neuftabt ven 12. Juli 1886. 
Der Königlihe Schulvorjtand. 

Der commiff. Landrath J. V.: ber Bürgermeifter 
Lewald, Regier.Referendar. Reichenbach. 
510. Vom 1. November d. J. ab ſoll eine vacant 
geworbene Kommunal: Förfterfiche Hiefiger Oberförfterei, 
worauf nur Forftverforgungsberechtigte refp. auf Forſt⸗ 
verforgung dienende Anwärter gef enlien Anſpruch haben, 
wieber bejegt werben, und find beshalbige Meldungs- 
gejuche unter Deifügung ber erforberlichen Berechtigungs- 
ꝛc. Atteſte portofrei bis fpäteftens ben 12. Dectober 
d. 3. an ben Unterzeichneten zu richten. 

Schutzbezirl arrondirt und.ca. 700 ha groß; Wohnfig 
zu Kleinfchmallalden; Yahreseinfommen —. 300 Martk 
baar, ſowie Brennholgbezug gleich einem Nutzungsbe⸗ 
rechtigten ber betreffenden Gemeinden; Probejahr vor» 
behalten. 

Brotterode, Reg.Bez. Caſſel, den 12. Juli 1886, 

Der Königlich Preußifche Oberförjter Bidel. 
5ll. Bon der unterzeichneten Kaffe wird zum Iſten, 
fpäteftens 15. September d. 9. ein brauchbarer, zuver« 
taffiger Kaſſengehülfe gefucht. 
emuneration vorläufig 60 Mark monatlihd. — 
Nebeneinnahmen. Hünfeld den 16. Juli 1886, 
Königlibe Steuerfafje Hünfelp. 


Perſonal⸗ Chronit. 

Ernannt: der ordentliche Profeſſor Dr. Adolph 
Harnack in Gießen zum ordentlichen Profeſſor in der 
ſheologiſchen Facultät ver Univerſität Marburg, 

der Landrath Schreiber in Marburg zum Ober— 
Regierungsrath und der Regierung in Stettin überwieſen, 

der Referendar Ganslandt zum Gerichts-Aſſeſſor, 

ber Rechtscandidat Walpfhmidt zum Referenvar, 

ber bisher als Protofollführer für vie Laufbahn 
eines Oeconomie-Commiſſars befchäftigte Gutsbefiger 
Neuge zum Deconomie-Gommiffions-Gehülfen bei der 
Königlihen General-Commijjion in Caſſel, 

die Büreau-Affiftenten Douffaint und Schmidts» 
funz zu Secretairen und 

der Büreau-Diätar Kuhn zum Biüreau-Affiftenten 
dafelbit, 


uche binnen 


die. Eifenbaha »Secretaire- Uuguft Lübersporff, 

Carl Löhr und Ernft Allarpt umb der technifche Eiſen⸗ 

bahun⸗Secretair Carl. Hernfhild definitiv als: folche, 

ver, Schreibgehülfe Klink zu Hersfeld am Stelle 

bes auf feinen Antrag ausgefchievenen Büreaugehülfen 

Anams zum Stellvertveter des Amtsanwaltes bei dem 
Königlichen Amtsgerichte daſelbſt, 

der frühere Sergeant Andreas Baubach vom 
Thüringifchen Ulanen-Regiment Nr. 6 zum Schugmann 
bei der Königlichen Polizei-Direction in Caſſel, 

zu Standeöbeamten - Stellvertretern der 2te Lehrer 
Duehl zu Süß, das Gemeinderathamitglied George 
zu Neumorfhen und ver Stadtſchreiber C. Ochs in 
Neuftabt für die gleichnamigen Standesamtsbezirke. 

Einberufen: ber Bermeffungs-Revifor Wittfcher, 
früher in Hersfeld, in das geopätifch-technifche Büreau 
der Königlichen General-Commiffion in Caffel. 

Berfegt: ver Salineninfpeftor Wagner zu Dürren- 
berg unter Ernennung zum Salinendireltor an bas 
Salzamt in Sooden, 

der Landmeſſer Quandt von Caſſel an bie Spezial: 
Commiſſion zu Trebfa, 

bie Landmeſſer Böldner und Jörgens von Caſſel 
an die zu Wolfhagen und 

der Landmeſſer Rübſam von Rinteln am die zu 
Novenberg, 

die in Caſſel befchäftigt gewefenen Landmeſſer Reiter 
und Reis an vie Königliche General- Commiffion in 
Düffeldorf. 

Ueberwieſen: die Laudmeſſer Wolff III, Raude, 
Kunz, Lehrle, Möhring, Kabus, Volmer, 
Höfer, Streidert und Henne und zwar ꝛc. VBol- 
mer der Spezial-Gommiffion in Homberg, die übrigen 
dem geodätifchstechnifchen Büreau der Königl. Genetal- 
Commiſſion in Caſſel. 

Beſtellt: ver past. extr. Johann Carl Holy 
apfel zum Verweſer ver erledigten reformirten Pfarr— 
ſtelle zu Kleinſchmallalden, Inſpectur Schmallalden. 

Beauftragt: der Regierungs-Referendar Lewald, 
an Stelle des zu einer militairifchen Uebung einbe— 
rufenen Regierungs-Referendars von Schwergell I, 
mit der commiljariichen Verwaltung des erlebigten 
Landrathsamtes im Sreife Kirchhain und 

ber Kreisſecretait Voß mit der commiſſariſchen 
Verwaltung des erledigten Landrathsamtes im reife 
Marburg. 

Entlaffen: der Notar Ruek in Rofenthal und ber 
Schugmann Redel bei ver Königl. Polizei » Divectien 
in Gafjel, beide auf ihr Nachjuchen, 

Niedergeluffen: die praftifchen Aerzte Dr. Georg 
Wilhelm Kittfteiner in Hanau, Dr, Epuarb Ruder! 
in Wolfhagen und Dr, Eugen Mann in Debeldhein. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 57, 
(Infertiousgesühren fir deu Raum einer gemönligen Drudzeile 20 —— — — Belageblatter für } und 4 Bogen 6 
um 


ür 3 umb 1 Bogen 10 Reid) 


ennig 


Redigirt bei Königlicher Regierung, 
Caſſel. — Gedrudt im der Sof⸗ und Waiſenhaus-Buchdruckerei 


Ertra-Beilage zum Amtsblatt. 








AHbanderungen 
ber 


Telegraphenordnung vom 13. Auguft 1880, 





Die auf Grund des Artitels 48 ber Reichsverfaſſung erlaffene Telegtaphenordnung vom 18. Auguſt 1880 
wird in folgenden Punkten abgeändert: 

1. Sm $. 3, „Dienftftunbden ber Zelegrapbenanftalten“ betreffend, ift Hinter bem vorlegten 

Sate, welder mit ben Worten „3 Uhr Morgens" endigt, folgender Zufag einzu— 
ſchalten: 
Goebel An Sonn: und Feitagen wird jedoch von ber Mehrzahl biefer Anftalten beichränkter Dienft 
abgehalten. 
2. Im $. 4, „Orte, nad welchen Telegramme gerichtet werben können“ betreffend, ift im 
Abſatz ı hinter den Worten „burd die Poſt beförbert werde“ ber Sag einzufügen: 

Die Verwendung von Eilboten zur Beförberung von Xelegrammen zwiſchen Orten, in melden 
Zelegraphenanftalten beftehen, iſt dagegen ausgeſchloſſen. 

8. Im $. 5, „Eintheilung ber Telegramme* betreffend, treten folgenbe Aenderungen ein 

1. Im Abfag ww ift 
8) der Sag: „Jedes Telegramm barf nur aus Wörtern beftehen, melde einer und berjelben 
Sprade (vergl. unter mM) angehören“ zu reihen und bafür zu fegen: 

Die Telegramme bürfen nur ber beutichen, engliſchen, ſpaniſchen, frangöfifchen, italieniſchen, nieder⸗ 
ländiſchen, portugieſiſchen und lateiniſchen Sprache angehörige Wörter von höchſtens 10 Buchſtaben enthalten. 
Jedes Telegramm kann aus allen vorerwähnten Spraden entnommene Wörter enthalten. Auch bürfen in 
dem Texte ber in verabredeter Sprache abgefabten Telegramme eine oder mehrere Stellen in offener Sprache 
enthalten fein. In dieſem Falle mäüffen die Stellen in verabredeter Sprache zwiſchen Klammern gefegt 
werben, welche biejelben von dem vorhergehenden oder nachfolgenden Zert in offener Sprache jcheiden. 

b) am Scäluffe hinter den Worten „einer Prüfung zu unterziehen“ hinzuzufügen: 
und bie Rechtmäßigkeit der benugten Wörter feftzuftellen. 
2. Sm Abjag v if unter a ftatt ber Worte „geheimen Buchſtaben“ zu jegen: 
aus Buchſtaben mit geheimer Bedeutung, 
8. Der Abfak vı erhält folgende veränderte Faſſung: 

vi Der Tert der in Hiffrirter Sprache abgefaßten Telegramme darf eine ober mehrere Stellen 
in offener Sprache enthalten. In dieſem Falle müfen die Stellen in hiffrirter Sprache zwiſchen Klammern 
geſetzt werben, melde diefelben von dem vorhergehenden oder nachfolgenden Tert in offener Sprache jcheiden. 
Der Kiffrirte Tert muß ausfhließlih aus Buchſtaben des Alphabets oder ausjhließlih aus arabiſchen Ziffern 
zufammengejeßt fein. 

4. Im $. 6, „Allgemeine Erforderniffe ber zu beförbernden Telegramme” betreffend, treten folgende 

Aenderungen ein: 
1. Am Schluſſe bes Abſatzes ı if nachzutragen: 

Die Aufgabe von Telegrammen ohne Tert iſt zuläffig. 

2. Zwiſchen Abjag v und vı ift nachſtehender neue Abfat einzufdalten: 

va Als eine Abkürzung der Auffchrift wird auch angejehen, wenn der Empfänger verlangt, dab 
an ihm gerichtete Zelegranıme, ohne biesbezügliche nähere Angaben in der Aufihrift, zu gewiffen Zeiten in 
beftimmten Zofalen, 3. B. an Wocentagen in bem Geichäftslofal, an Sonntagen in der Wohnung oder zu 
gewiflen Stunden in bem Komtoir, zu anderen in ber Wohnung oder ber Börfe regelmäßig beitellt werben 





follen. Die bierfür im voraus zu entrichtende Gebühr beträgt ebenfalls 30 Mark fir bas Kalenderjahr; 
fie fommt auch dann zur Erhebung, wenn ber betreffende Korrefpondent für die an ihm gerichteten 
Telegramme mit ber Zelegraphenanftalt eine abgefürzte Auffchrift vereinbart bz. die Gebühr dafür ein: 


gezahlt Hat. 


3. Im Abfag vı find die Angaben Hinter den Worten „folgende Abkürzungen ge 
braudt werben,“ wie folgt zu ergänzen: 
(D) für „bringenbes Telegramm”, 
(ST) für „gebührenpflichtiges Dienfttelegramm", 
(RP) für „Antwort bezahlt", 
(RPD) für „dringende Antwort bezahlt”, 
(TC) für „verglihenes Telegramm“, 
(CR) für „Empfangsangeige”, 
‘(F 8) für „nacdzufenden“, 
(PP) für „Poft bezahlt”, 
(PR) für „Poft eingeſchrieben“, 
Eilboten It“ 


(EP) für „Eftafette bezahlt”, 

(RO) für „offen zu beftellendes Zelegramm“. 

5. Im $. 8, „Wortzählung“ betreffend, treten folgende Aenberungen ein: 

1. Am Schluſſe ber Angaben unter ec ift nadyutragen: 
Es werben jedoch die Namen ber Beftimmungsanftalt und bes Beftimmungslanbes, aber nur in der Telegramm: 
Aufſchrift, ohme Rückſicht auf die Zahl der gebrauchten Buchftaben als je ein Wort gezählt, (4. B. Reußgreiz, 
Frankſurtmain, Wüftewaltersdorfbzbreslau) unter der Bebingung, daß diefe Namen jo gefchrieben find, mie 
fie in den amtlichen Verzeichniſſen erfcheinen. 
2. Unter f find im zweiten Sage an Stelle ber zu fireihenden Angaben: „Titel, 
Vornamen, Rebetheilden und Eigenfhaftsbezeihnungen“ die Worte: 
Namen von Schiffen 
zu fegen. 
3. Unter | find im erften Satze die Worte: 
fowie die Worte in zuläffiger verabrebeter Sprache 
zu freien. 
Ferner ift hinter den Worten „unter e bis f entiprechend gezählt” einzufügen: 
Die Wörter in zuläffiger verabredeter Sprache dürfen nad ben im Abſatz ıv des Paragraphen 5 gegebenen 
Regeln höchſtens 10 Buchftaben enthalten. 
4. Am Schluſſe it nachzutragen: 
n) = — der Aufgabeanſtalt ift für Die Gebührenberechnung dem Aufgeber gegenüber 
ent end. 

6. Im $. 9, „Gebühren für gewöhnliche Telegramme” betreffend, erhalten bie Abſätze! 

und u folgende veränderte Faſſung: 

I Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entfernungen eine Gebühr von 6 Pfennig für 
jedes Wort, mindeftens jedoch der Betrag von 60 Pfennig erhoben. 

u Für gewöhnlihe Stabttelegramme, welche in folden Stäbten zugelaffen werben, innerhalb deren 
Weihbild mehrere unter fih durch Telegraphenleitungen verbundene Zelegraphenanftalten bem Verkehr 
geöffnet find, wird eine Gebühr von 3 Pfennig für jedes Wort, minbdeftens jedoch der Betrag von 
30 Pfennig erhoben, 

7. = s 10, „Dringende Telegramme“ betreffend, erhält der zweite Sat folgenden veränderten 

ortlaut: 

Für dringende Zelegramme wirb demnach eine Gebühr von 18 Pfennig, ba. bei Stabttelegrammen 
eine Gebühr von 9 Pfennig für das Wort, mindeftens jedoch ber Betrag von Lao bj. von 90 Pfennig 
erhoben (vergl. 8. 9). 

8. Im $. 11, „Bezahlte Antwort“ betreffend, werben die Abfäge ı, u und vw mie folgt, 

abgeändert: 

I Der Aufgeber ann die Antwort, welche er von dem Empfänger verlangt, vorausbegahlen; 





die Borausbezahlung darf inbefien bie Gebühr eines Telegramms irgend einer Art von 30 Wörtern nicht 
überihreiten. 

e u Für das vorauszubezahlende Antwortötelegramm wird, wenn ber Aufgeber die für bie Antwort 
bezahlte Wortzahl nicht angegeben hat, die Gebühr eines —— Telegramms von 10 Wörtern berechnet. 
Soll eine andere Wortzahl für bie Antwort vorausbezahlt werben, jo hat ber Aufgeber den vor ber Auf: 
ſchrift nieberzufchreibenden Vermerk „Antwort bezahlt” oder „(R P)* burd die Angabe ber vorausbezahlten 
MWortzahl zu ergänzen; 3. B. „18 Wörter Antwort begahlt“ oder „(RP 18). Der Aufgeber eines Tele⸗ 
gramms mit mehreren Aufichriften, welcher bie von ben Empfängern feines Telegramms verlangte Antwort 
bezahlen will, bat vor bie Angabe jedes einzelnen Empfängers, deſſen Antwort er vorausbgahlt, den unter 
Umftänden duch die Angabe der Wortzahl zu ergänzenden Vermerk „Antwort bezahlt“ oder „(RP)* zu 
fegen. Wenn ber Aufgeber eine dringende Antwort bezahlen will, jo bat er ben unter Umftänben burch 
die Angabe der Wortzahl zu ergänzenden Vermerk „dringende Antwort bezahlt“ ober „(BR PD)* vor ber 
Auffhrift niederzuſchreiben; es kommt alsdann die Gebühr eines bringenden Telegramms von entſprechender 
BWortzahl zur Erhebung. 

Iv Eine Rüdzahlung ber Antwortgebühr findet nicht ftatt. 

9. Im $. 12, „Verglichene Zelegramme” betreffend, erhält ber zweite Sag bes Abfages ı 

folgenden veränderten Wortlaut: 

An ——— bat er vor ber Aufſchrift den Vermerk ,Vergleichung“ ober „(TC)* nieder⸗ 
zufäreiben. Das Telegramm ift bann von ben verjchiebenen Anftalten, welche bei feiner VBeförberung mit 
wirfen, vollftändig zu vergleichen. 

Ferner ift im Abſatz u ftatt ber Angabe „gleich der Hälfte“ zu ſetzen: 
gleich einem Viertel 

10. Im $. 13, „Empfangsanzeigen“ betreffend, it am Schluffe bes Abſatzes ı nad: 

autragen: 

—— bat in dieſem Falle vor die Aufſchrift den Vermerk „Empfangsanzeige bezahlt“ ober „(C R)“ 
zu ſchreiben. 

11. Im $. 16, „Vervielfältigung von Telegrammen“ betreffend, erhält ber Abfag u hinter 

den Worten „in die Wortzahl eingerechnet werben;" folgende veränderte Faſſung: 

für die zweite und jede weitere Ausfertigung wirb bei Zelegrammen bis zu 100 Wörtern eine Gebühr 
von je 40 Pfennig und bei längeren Zelegrammen für jebe Reihe ober den Bruchtheil einer Reihe von 
100 Wörtern eine Gebühr von je 40 Pfennig mehr erhoben. In diefer Berechnung erſcheint bie Geſammt⸗ 
ahl der Wörter bes Tertes, der Unterfchrift und ber Aufſchrift, und zwar wirb bie Gebühr für jebe Auf: 
Hörift beſonders feftgeftellt. 

12. Im $. 17, „Weiterbeförberung“ betreffend, treten folgende Aenderungen ein: 

1. Der Abjag ım erhält bis zu ben Worten „l. fr Zelegramme*, folgende ander- 
weite Faffung: 

m Telegramme, melde die Angabe „Por“ vor ber Auffchrift enthalten und bemgemäß mit der Poft 
weiterbeförbert, ober welche poftlagerndb niedergelegt werden follen, werben von der Ankunftsanftalt in der 
Regel ohne Koften für den Aufgeber und für den Empfänger als gewöhnliche Briefe zur Poft gegeben. Aus: 
genommen find jedoch folgende Fälle: 

1. Zelegramme, melde als eingefchriebene Briefe zur Poſt gegeben werben follen, find mit ber 
vor der Auffchrift niederzufchreibenden Angabe „Poſt eingefchrieben* ober „(P R)” zu verſehen 
und unterliegen einer vom Aufgeber zu entrichtenden Einſchreibgebühr von 20 Pfennig. Diefe 
Einjhreibgebühr von 20 Pfennig fommt auch bei ber Auflieferung aller Zelegramme mit Em: 
pfangsanzeige, welche mit der Poſt mweiterbeförbert, ober poftlagernd niedergelegt werben follen, 
zur Erhebung, da dieſe Telegramme ftets als eingefchriebene Briefe zur Poft gegeben werben. 

In Folge der Einfhaltung diefer neuen Ausnahme find die beiden bisher mit Ar. 1 
und 2 bezeihneten Ausnahmen unter 2 und 3 aufzuführen. 

2. Am Schluſſe treten folgende neue Abfäge Hinzu: 

vi In Fällen der gleichzeitigen Abtragung mehrerer Telegramme durch benfelben Boten an benfelben 
Grmpfänger findet die vorftehende Beitimmung umter v gleichmäßig Anwendung. Werben im übrigen durch 
benjelben Botm an denfelben Smpfänger gleichzeitig ſolche Telegramm abgetragen, fir welde bas ootens 
lohn im voraus bezahlt Mt, und ſolche, bei welchen dies nicht ber Fall it, fo tft som Supfanger das em 


wachſene Botenlohn, abzüglich ber im voraus bezahlten Beträge, zu entrichten. Die auf etma gleichzeitig 
zur Abtragung gelangende Eilpofifenbungen im voraus bezahlte Beftellgebühr bleibt hierbei außer Betracht. 

vu In geeigneten Fällen werben auf befonderes jchriftliches Verlangen des Empfängers Die für ihn 
eingehenden Telegramme jeitens ber Zelegraphenanftalt nit durch Eilboten beitellt, fondern den Boten des 
Empfängers gelegentlih der jebesmaligen Abholung von Poftfenbungen mitgegeben. Unzuträglichfeiten, melde 
etwa aus biefer Einrichtung entftehen, hat die Zelegraphenverwaltung nicht zu vertreten. 

13. Im $.20, „Zurücziehung und Unterbrüdung von Telegrammen" betreffend, find im zweiten 

Satze des Abfages I die Worte „bezahlte Antwort“ zu freien; ferner ift im zweiten 
Gate des Abjages I flatt „brieflih” zu ſetzen: 
mittels unfranlirten Briefes. 
14. Im $. 21, „Behandlung ber Telegramme bei ber Beitimmungsanftalt” betreffend, ift im 
Abjag m 
1. Hinter den Worten „Die anlommenden Telegramme werben" einzufhalten: 
nad) der Reihenfolge ihrer Aufnahme und ihres Vorranges, und zwar; 
2. 9 Schluſſe Hinter ben Worten ‚zBeſchleunigung zugeführt” der Vermerk hinzu— 
zufügen: 
(Wegen Uebergabe der Zelegramme an bie Boten des Empfängers vergl. $. 17 vıL) 
15. Im 8. 22, „Beitellung ber Telegramme bei der Beitimmungsanftalt“ betreffend, erhält ber 
Be iv bis zu den Worten „injofern der Empfänger" nadftehbende anbermeite 
Falfung: 

IV SPrivattelegramme, fowie die nicht am eine Behörde oder deren Vorftand gerichteten bienftlichen 
Zelegramme find dagegen im Falle der Abweienheit des Empfängers an ein erwachſenes Familienglied ober, 
wenn auch ein ſolches nicht zur Stelle ift, an bie —— — an die Dienerſchaft, Haus: ober Wirths 
leute ober an den Thürhüter des Galthofes bz. bes Haufes zu beitellen, 

16. Der $. 25, „Berichtigungstelegramme” betreffend, wird wie folgt, abgeändert: 

ı Ale Telegramme, melde behufs Berichtigung oder Ergänzung eines beförberten oder in ber Be 
förderung begriffenen Telegramms auf Antrag des Aufgebers oder des Empfängers zwiſchen zwei Telegraphen⸗ 
anfialten gewechielt werben, find Dienfttelegramme, für welche der Antragfteller die dafür entfallenden Ge 
bühren zu entrichten bat. 

u Der Aufgeber ober ber Empfänger eines jeben Telegramms lann innerhalb einer Friſt von 
72 Stunden nad) der Aufgabe bz. Ankunft die Rictigftelung ihm etwa zweifelhaft erſcheinender Wörter fordern. 
Er hat die folgenden Beträge zu hinterlegen: 

a) wenn bas Verlangen vom Aufgeber ausgeht, den Preis eines Telegramms, welches die Zahl ber 
zu wieberholenden Wörter enthält, ferner den Preis für die Antwort, wenn er eine ſolche verlangt; 

b) wenn das Verlangen vom Empfänger ausgeht, 1. den Preis bes Telegramms, welches den Antrag 
ftellt, 2, den Preis eines Zelegramms für die Antwort. 

m Die für die Berihtigungstelegramme erhobenen Gebühren werden auf besfallfigen Antrag zurüd- 
gezahlt, wenn die Wiederholung unzweifelhaft erweift, daß das oder bie wiederholten Wörter im Uriprungss 
telegramm umrichtig wiedergegeben worden find, Wenn im Uriprungstelegramm einige Wörter richtig und 
einige andere Wörter unrichtig wiedergegeben worben find, fo wird berjenige Gebührenantheil nicht eritattet, 
welcher der Anzahl der Wörter entipricht, die im Antrags: und Antwortötelegramm gebraucht worden find, 
um die Wiederholung ber im urfprünglichen Telegramm richtig gegebenen Wörter zu erlangen. 

iv Die Gebühr für das Urfprungstelegramm, welches zu dem Antrage auf Berichtigung Anlaß ge 
geben bat, wirb nicht zurückgezahlt. 

v Dem Antrage auf Berichtigung eines beförbertem ober in ber Beförderung begriffenen Telegramımd 
darf von ben Telegraphenanftalten nur dann Folge gegeben werben, wenn der Antragiteller ſich ala Aufgeber 
ei des betreffenden Urfprungstelegramms ober als Bevollmädtigter eines derſelben aus 
gewiejen hat. 

Vorſtehende Aendberungen treten mit dem 1. Juli 1886 in Kraft. 

Berlin, den 11, Juni 1886, Der Reichökanzler. 
In Vertretung: von Stepban. 


— — — — 
Vedruct bel Fulius Gittenfelb In Berlin. 








Amtsblatt 


der KRöniglihen Negierung zu Gaffel 


Belanutmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. Detober 1878. 
512. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie regt —— ber Sozialdemokratie 
vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
ſtenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Ueber⸗ 
ſchrift: „Arbeiter, Haudwerker, Bürger!“ und 
ben Eingangsworten: „Unfere geſammte wirthſchaftliche 


Berorbunngen und 


513. Na 


Ausgegeben Mittwoch den 28. Juli. 


1886, 


Entwidelung ftvebt unmiberftehlich dahin, den Reichen 
immer reicher, ben Armen immer ärmer zu machen ꝛc.“, 
ohne Angabe des Druders und Verlegers, nach $. 11 
bes gedachten Geſetzes durch den Lnterzeichneten von 
Landespolizeiwegen verboten worden ift. 
Berlin den 21. Juli 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 


weiſun 
ber ven Communalverbänden des Regierungsbezirks Caſſel — landwirthſchaftlichen Zöllen bes 


Gtatsjahres 1885/86 zu überweifenden Beträge. 






Laufende Nr, 


1 
2 . 
3 * 
4 - 
5 * * 
6 — 
7 tee) . 
8 | Hanau (Landkreis) 
9 I Harsfb .. . 
10 | Hofgeismar . 
11 omberg 
12 ünfeld 


13 | Caſſel (Stadtkreis). 
14 | Eaffel (Landkreis) 

15 | irhhaln . . . » » 
16 | Marbrg . 2... 


21 | Schmalfalven . . 
22 | Wigenhaufen . 
23 | Wolfhagen 

24 | Ziegenhain 


“nn 8 ne 
* 
* 


793849 
Beftgeftellt, Berlin ven 8. Juli 1886. 
Der Mintfter des Innen. PButtlamer. 


Zufammen 


Sollauftommen des Gtatsjahree 
1885/86 einfchlieflich der fingixt 








1387719| 607086 


Es werben überwiefen aus 


veranlagten ber Hauptfumme 
1); 2/5 | im Ganzen 
—2 (Sp. 6.7.) 

* * 

ITC 8. 
2018 3877 5895 
1129 1984 3113 
1234 3095 4329 
2287 3349 5636 
1952 3700 5652 
3662 37427 1012 1395 2407 
50586 53494 1106 1994 3100 
21089 126666 1746 4721 6467 
18725 64150 1519 2391 3910 
17074 109011 1712 4063 5775 
12571 57685 1041 2150 3191 
11592 51533 1147 1921 3068 
175253 180912 2855 6742 9597 
29353 99950 2240 3725 5965 
11218 62323 1071 2323 3394 
31918 104437 3892 5960 
14745 75193 1319 2302 4121 
26914 124750 1900 4649 6549 
15337 65145 1436 2428 3364 
11294 63061 1378 2350 3728 
14302 40418 1480 1506 2986 
16893 69467 1395 2589 3984 
12329 79835 1139 2975 4114 
16243 99922 1574 3724 5298 
1994805 | 37758 | 74345 112103 


Der Finanz-Minifter. In Bertr.: Meinede. 





—R — 
7 


164 


514. 


Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallverfiherumgspflichtiger Baubetrieb. Dom 10. Juni 1886, 


Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reiche-Gefegblatt Nr. 17 Seite 190 Hat ver Bundesrath 
auf Grund des $. 1 Abſatz 8 des Unfallverficherungsgefege® vom 6. Yuli 1884 (Meichs - Gefekblatt Seite 69) 


befchloffen 


Arbeiter und Betriebsbeamte, — * von einem Gewerbetreibenden, deſſen Gewerbebetrieb ſich auf die 


Ausführung won Schreiuer- (Tiſch 


er-), Ginfeger-, 


Schloffer- oder Anfchlägerarbeiten bei Bauten er 


ftredt, in dieſem Betriebe beſchäftigt werben, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 an für verfide: 


rungspflichtig zu erflären. 


Gemäß $. 11 des Unfallverficherungsgefeges hat baher jeder Unternehmer eine® der vorgenannten Betriebe 
venfelben unter Angabe des Gegenjtandes und der Urt des Betriebes, fowie der Zahl ber durchſchnittlich barin 


beichäftigten verficherungspflichtigen Perfonen binnen einer vom Reichs » Verfiherungsamt zu 


bei ber unteren Berwaltungsbehörde anzumelven, 
Diefe Frift wirb hiermit auf m ee bis 


mmenben Friſt 


* 
eptember 1886 einſchließlich 


feſtgeſeg 


elche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Unfallverſicherunge⸗ 


geieges anzufehen find, ift von ben Zentralbehörben ver Bunbesjtaaten in Gemäßheit des $. 109 des genannten 
ejeges jeiner Zeit beftimmt und öffentlich befannt gemacht worven (vergl. Amtliche Nachrichten des R. V. A. 


1886 Seite 19°7f.). 


Im Uebrigen wird wegen der Anmelvung auf ven nachjtehend abgedruckten 8. 11 des genannten Geſetzes, 
jowie auf das beigefügte Anmelvungsformular hingewiefen. 


Die Anmeldungspflicht erſtreckt fich nicht auf vie 


von Betrieben, welche bereitd auf Grund 


bes $. 1 Abſatz 3 und 4 a. a. D. als Betriebe mit Motoren ober mit mindeſtens zehn Arbeitern in das Ku 


tafter einer Berufsgenoffenfhaft aufgenommen worben 
Berlin ven 10. Yuni 1886, 


8. 11 des Unfallverfiherungsgejeges. 

ever Unternehmer eines unter ven $. 1 fallenden 
Betriebes hat ven letzteren binnen einer von dem Reichs—⸗ 
BVerfiherungsamt zu beftimmenven und öffentlich befannt 
zu machenven Frijt unter Angabe des Gegenftandes und 
ber Urt deffelben, ſowie der Zahl der durchſchnittlich 
barin befchäftigten verficherungspflichtigen Perfonen bei 
ber unteren Berwaltungsbehörbe anzumelven. 

Für die nicht angemelveten Betriebe hat bie untere 
Berwaltungsbehörbe die Angaben nach ihrer Kenntniß 
der Verhältniffe zu ergänzen. 

Diefelbe ift befugt, die Unternehmer nicht angemel- 
beter Betriebe zu einer Auskunft varüber innerhalb 
einer zu beftimmenben Frift durch Gelpftrafen im Be— 
trage bis zu Cinhundert Mark anzubalten, 

Die untere Verwaltungsbehörve hat ein nach ven 
Gruppen, Elaffen und Ordnungen der Reich8-Berufs- 
jtatiftif georbnetes Verzeichniß fänmtlicher Betriebe ihres 
Bezirks unter Angabe des Gegenftandes und ver Art 
des Betriebes, fowie der Zahl der darin befchäftigten 
verficherungspflichtigen Berfonen aufzuftellen. Das Ver⸗ 
zeichniß ift der höheren Verwaltungsbehörbe einzureichen 
und von biefer erforberlichenfalls hinſichtlich der Ein- 
reifung ber Betriebe in die Gruppen, Claſſen und 
Orbnungen ber Reichs-Berufsftatiftil zu berichtigen. 

Die höhere Verwaltungsbehörbe hat ein gleiches 
Verzeichniß fämmtlicher verficherungspflichtigen Betriebe 


ihres Bezirks dem Reich6-Berficherungsamt einzureichen. 


Verordnungen und Belauntmachungen 
Königlichen Provinzial: Behörden. 

515. Mit Bezug auf 8. 2 der PVerorbnung vom 
30. Juni 1834 — Gejet- Sammlung Seite 96 — 


der 


find, 


Das Reichs» Berficherungsamt. Bödilker. 
Formular für bie Anmelbung. 











Ba re 5 Kreis (Amt)... 2. + 
Regierungsbezirt Gemeinde: (Gutes) Bazirl, » 
Anmeldung. 
auf Grunb bes $. 11 des Unfallverfiherungsgefetet. 
Zahl ber 
ne Begenftand Kr en 
eſchäftigten B en 
Unternehmers - verſichetungs⸗ — 
Betriebes.*) pflichtigeũ 
(Firma). ! 











. an He 


(Unterfärift bes zur Anntelbung Berpflicteten.) 
*) Nur ſolche Betriebe, welche fi auf die Ausführung von 


Bauarbeiten erftredten, finb anzumelven; doch ift nicht erforberfiß, 
daß die Arbeiter ausfhliehlich bei Bauarbeiten beſchäftigt werben 
**) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn mei 5 
als 10 verfiherungspflichtige Berfonen (Arbeiter und —* 
triebsbeamie, deren Jahredarbeitsverdienſt am Gehalt ober Lo 


Zweitauſend Mark nicht überfteigt) befhäftigt werben. — 


wird hierdurch befannt gemacht, daß in der Kreistagt” 
figung vom 12. Juli d. 3. 

1) Bürgermeifter Knobel B Ehlen, 

2) Oeconom Heinrich Steinmeg zu Altendorf, 





165 


3) Oeconom Chriſtoph Friedrich Müller zu Wette 
en 


gen, 
4) Bürgermeifier Gerhardt zu Oberelfungen, 
r — er Pen Elben, &6 
conom Gar einfhmidt zu Schügeberger- 
hof bei Wol 
a ber Sreisvermittelungs- Behörde bes 
ſes eg gewählt worben find, unb daß wir 
biefe Wahl beftätigt haben. 
Caſſel den 17. Yuli 1886, 
Königlide General-Gommiffion. 
516. Mit Bezug auf $. 2 der DVerorbnung vom 
30. Juni 1834 — Gefeg- Sammlung Seite — 
wird hierdurch befannt gemacht, daß in ber ſtreistags⸗ 
vom 10ten d. Mis. 

ber Bürgermeifter Kopp zu Großkrotzenburg und 
. 2) der Bürgermeijter Stroh zu Marköbel 
als weitere 2 Mitglieder in bie Sreißvermittelungs- 
Behörde für ben Yanpfreis Hanau gewählt worden 
find, da bie bisherige Anzahl von 4 Mitgliedern fich 
als nicht ausreichend erwies, und daß wir dieſe Wahl 
beftätigt haben. 

Gafjel ven 17. Yuli 1886. 

Königlide General-Eommiffion. 

517. Nach Artikel II. $. 3 des Gefekes vom 1. Juni 
biefes Jahres, betreffend bie Beftenerung bes Zuders, 
find die Inhaber von Zuderraffinerien, von Melaſſe— 
und Saftentzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung, 
von Stärkezucker- oder Stärkefprupfabrifen und von 
Maltofe» oder Maltofefyrupfabrifen, jowie von gewerb- 
lichen Betrieben, in denen aus unverftenerten Rüben 
Säfte und zuderhaltige Producte gewonnen werben, 
verpflichtet, bis zum 1. Auguſt dieſes Jahres, fofern 
aber die Anftalt erſt fpäter errichtet wirb, innerhalb 
14 Tagen vor der Eröffnung des Betriebes, ver Steuer» 
bebejtelle des Bezirks jchriftliche Unzeige von dem Be- 
ftehen der Anftalt zu machen. Deögleichen ift ein 
Wechfel in der Perfon des Beſitzers ober eine Ver— 
legung des Betriebes in ein anderes Lokal oder an 
einen anbern Ort binnen 14 Tagen fchriftlic anzu- 
zeigen, und zwar im Falle eines Drtswechjels mit 
Uebergang in einen andern Steuerbezirk, auch ber 
Hebeftelle des legteren. 

Indem ich die Inhaber von Betriebsanftalten ber 
bezeichneten Art hierdurch aufforbere, ber Steuerhebe- 
ftelle ihres Bezirks vechizeitig bie vorgefchriebene An- 
zeine zu erftatten, mache ich zugleich darauf aufmerffam, 
daß bie Nichtbeachtung dieſer Beftimmung gefeglich eine 
Ordnungsſtrafe von dreißig bis breihundert Mark nach 
fi zieht. Caſſel den 23. Yuli 1886. 

Der Provinzial-Steuerbirector. Peine, 
518. Auf Grund des 8. 19 des Gefekes über bie 
Errichtung der Rentenbanfen vom 2. März; 1850 
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß bie 
Deutfche Ferner » Verficherungs - Aktien » Gefellfchaft zu 
Berlin unter die Zahl derjenigen von uns conceffio- 
nirten Societäten aufgenommen worben ift, bei welchen 
rentenpflichtige Gebäude der Provinz Hefjen -Nafjau 


gegen Feuersgefahr verfichert werben bürfen, 
Münfter ven 20. Juli 1886, 
zu. Direktion ber Rentenbanf 
für die Provinz Weſtfalen, die Rheinprovinz und bie 
Provinz Heffen-Naffan. 
und Hungen ber 


Berordn Belcuntmadgun 
init Regierung, 
519. Des Königs —* haben mittelft Allerhöchſten 


Erlaſſes vom 2ten I, Mts. auf Grund des 8. 4 ber 
Kurheffifchen Gemeinde-Orbnung vom 23. October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß die Grunbftädspar- 
elfen: Karte 52. Nr. 33/21, 35/22, 36/22, 37/22, 

/22, 39/22 u, 40/22 mit 2,5004 ha aus dem Stabt« 
bezirfe Allendorf a W., Kreifes Witzenhauſen, au 
ſchieden und dem Gemeindebezirte Ahrenberg, Kreifes 
Witzenhauſen, einverleibt, ſowie daß die Grundſtücks⸗ 
Parzellen: Karte 52. Nr. 29, 168/15, 170/15 und 
172/15 mit 2,5004 ba aus bem Gemeinde » Bezirke 
Ahrenberg ausgefchievden und bem Stadtbezirke Allen⸗ 
borf a / W. einverleibt werben. 

Gafjel am 17. Juli 1886, 
Der Regierungs-Präfipdent. 

Berord 


un 
icher und Königlicher Behörden, 
520. Bei der Poftagentur in Schemmern wirb am 
19ten eine Telegraphen » Unftalt mit Fernfprechbetrieb 
eröffnet. Gaffel ven 15. Juli 1886, 
Der Saiferlihe Ober - Poftpirector. 
Im ee de 

gen com Behörden, 
521. Durch Beihluß des Stabtraths und Bürger: 
Ausſchuſſes iſt der Zinsfuß für Einlagen in die hiefige 
ftäptifche Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab von 34 
auf 3 Procent herabgefegt, was hierdurch zur öffent« 
lien Kenntniß — wirb. : 

Denjenigen Gläubigern ver Sparkaffe, welche zu 
dieſem Zinsfuße ihr Guthaben nicht ftehen laſſen wollen, 
wird basfelbe andurch zum Abtrag bis 2. Januar 
1887 gefünbigt. 

Fulda am 20. Yuli 1886, 

Der Oberbürgermeifter: 5. Rang. 
Bacanzen. 
522. Die Pfarrſtelle zu Altenhaſungen, Claſſe 
Wolfhagen, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen 
Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel— 
dungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres 
—— binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

affel ven 13. Juli 1886, 
Königliches Eonfiftorium. Weyraud. 
525. Mit dem 1. October d. 9. wirb bie Stelle 
eines Glementarlehrerd an ber hiefigen Stadtſchule 
vacant. Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre 
Meldun —— mit den vorgeſchriebenen Zeugnifjen 
binnen ochen bahier einzureichen. 
Homberg am 24. Yuli 1886, 
Die Stadtſchuldepudation. 
Winter. Schotte U. Jordan. Krüger. 


524. Bon ber unterzeichneten Kaffe wird zum 1ften, 
fpäteftens 15. September d. 3. ein brauchbarer, zuver- 
läffiger Kaſſengehülfe gefucht. 
Remuneration vorläufig 60 Marl monatlid. — 
Nebeneinnahmen. Hünfelo ben 16. Juli 1886. 
Königlihe Steuerlaffe Hünfeld. 


Berional = Chronil. 

Ernannt: ver Telegraphen» Anwärter Buße in 
Caſſel zum ZTelegraphen-Aififtenten. 

Berlieben: dem bisherigen Pfarrgehülfen zu Kirch- 
berg, past. extr. Abel Beder vie Pjarrftelle zu 
Netra, Claſſe Ejchwege, 

dem bisherigen Pfarrgehülfen in Marburg, past. 
extr. Carl Friedrich Adolph Heermann auf erfolgte 
Wahl bezw. Präjentation bie erfte lutheriſche Pfarr» 
ftelle in Frankenberg, 

bem Bolizei - Comiffarius Kallmeier bei ber 





166 







Königlichen Poligei-Direction in Gaffel ver E 
als Eriminal-BolizeisInfpector. 

Uebertragen: bem Ober-Poft-Secretair S 
aus Marburg bie Vorfteherftelle des Poſtamts im 
vorerſt probeweife. i 

Geftattet: dem Fürftlih Ifenburg’fchen Fabrit- 
Direltor und Mitglied der Fürftlihd ISfenburg‘ 
Rentlammer Mar Rösler in Schlierbach All 
bie Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit bem 
ea. von Sachjen - Weimar - Gifenach ihm ver- 
liehenen Ritter» Infignien 2r Abthl. des Hausorvens 
ber Wachfamfeit und vom weißen Falten. 

Berfegt: Der Boftfecretair Böhmer von Bebra 
nah Gaffel, 

ber Förſter Beder in Breitenborn auf die Förfter- 
ftelle zu Thalhof in der Oberförfterei Marjoß. 

Benfionirt: der Poft-Direltor Rehwald in Bebra, 

der Stations-Vorſteher 2r Clafje Wagner I in 
Beifeförth. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 59. 


(Iufertiomsgekühren fiir den Raum einer — 


Drudheile ennig. — Belogebfitten und } Bogen b 
nen 10 — m; j 


Rebigirt bei Kouiglicher Regierung. 
Cafſel. — Gedrudt iu der Hofs und Waifenhaus: Buhhruderei, 





Amtsblatt 


Der Röniglihden Negierung zu Gaffel, 


M 35. 
tmta Grund des Ne es 
zur re 187 —.—n 


525. Das von der Königlich fächfifchen Kreishaupt⸗ 
mannfchaft zu Zwidau unter dem 29, Mai d. 9, er- 
lafjene Verbot ver Drudjcrift: 

„Nürnberg im März 1886. Die vereinigten 

Schuhmacher Deutfchlands entbieten allen Kollegen, 

. die diefes Blatt empfangen, ven beiten Gruß!“ 
iſt durch Entfcheivung der Reihslommiffion aufgehoben 
worben. Berlin.ven 19. Juli 1886. 

Die Reichskommiſſion. Herrfurth. 
526. Auf Grund des 8. 12 tes Neichögefehes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. Öftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das 4 Seiten umfaſſende Flug- 
blatt mit ver Ueberfchrift: 

„Die Befreiung der arbeitenden Volks— 

Haffen aus dem Joche der Lohnſklaverei“. 

Drud von C. Eonzett, Zürich, 
nach 8. 11 des gebachten Gefege® durch ben LUnter- 
zeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ift. 

Berlin ven 20. Juli 1886, 

Der Königliche Polizei» Präfivent. 

von Richthofen. 
527. Auf Grund des $. 11 des Reichsgeſetzes vom 
21. October 1878 gegen bie — Be⸗ 
ſtrebungen der Sozialdemokratie iſt die Nr. 172 von 
1886 des „DOffenbaher Tageblatts, Organ für 
öffentliches Leben, locale und provinzielle Angelegen- 

iten“, ſowie weiter die Nr. 89 von 1886 defjelben 

lattes verboten und zugleich da® fernere Er— 
feinen des gedachten Blattes, welches bisher 
von Mar Jahn dahier verlegt wurde, unterfagt worben. 

Offenbach ven 27. Juli 1886, 

Das Großherzogliche Kreisamt Offenbach. 
In Vertretung: Fuhr. 
a eg und Belanntmadhungen der 
eri. und KRönigl, Gentralbehörben. 
528. Das nad Diafigabe des Gefekes vom 27jten 
Juli 1885 (G. ©. ©. 327), betreffend Ergänzung und 
Abänderung einiger Beitimmungen über Erhebung ver 
anf das Einfommen gelegten directen Kommunalabgaben, 
von der unterzeichneten Behörde feftgefegte lommunal⸗ 
ftenerpflichtige Reineinlommen aus dem Betriebejahre 
1885 beträgt: zc. 2) für bie Preußifchen Streden ver 
Heffifhen Lubwigs-Eifenbahn 10 244,22 Mark, 
Berlin ven 22. Juli 1886. 
Königliches Eifenbahn-Commiffariat. Kofcel. 


529. Im Abänderung ber Beſtimmung unter A. I. 


Ausgegeben Mittwoch den 4. Auguft. 


1886, 


ber Ren vom 29. December 1883 zur Aus— 
führung des Reichsgeſetzes vom 1. Yuli 1883, betref- 
fend Ubänderungen ber Gewerbeorbnung, wird hierdurch 
beftimmt, daß unter ver Behörde, welche Ausnahmen 
bon bem Berbot, im Umberziehen Waaren zu verfteigern, 
ober im Wege des Glüdfpield oder der Ausfpielung 
(Lotterie) abzufegen, zulaſſen darf ($. 560 a. a. D.), 
die Ortspolizeibehörde zu verftehen ift, 

Berlin den 13. Juli 1886. 

Der Minifter des Innern. Für den Minifter für Handel 

Puttkamer. u. Gewerbe. v. Boetlicher. 
530, Vorſchriften über bie Ausbildung und Prüfung für 
den Staatsbienft im Baufache. 

8. 1. Allgemeine Beftimmungen über bie Prüfungen 
ber Baubefliffenen und ben Bang ihrer Ausbildung. Die 
Befähigung zur Unftellung als Baubeamter im höheren 
Staatsrienft wird durch das Beftehen einer Borprüfung 
und zweier Haupiprüfungen erlangt. 

Es unterfcheiden fich biefe Prüfungen nach ben 
Fachrichtungen: 

A. des Hochbaufachs, 
B. des Ingenieurbaufachs, 
C, des Maſchinenbaufachs. 

Für bie Anftellung von Mafchinenbaubefliffenen im 
höheren Staats-Eifenbahnvienft ift außer der Ablegung 
biefer Prüfungen diejenige der Lofomotivführerpräfung 
erforderlich ($. 29). 

8. 2. Borausfegung für die Zulaffung zu ben 
Prüfungen ($. 1 Abf. 1 u. 2) ift der Befik bes Reife 
zengniffes von einem Gymnaſium bes deutſchen Reichs 
ober einem preußifchen Real-Gymnafium. 

Inwieweit die Reifezeugniffe außerdeutfcher Gym 
nafien bezu außerpreußifcher Neal» Gymnafien benen 
der gedachten Anftalten gleichzuftellen find, wird von 
den Miniftern der öffentlichen Arbeiten und ver geifts 
lichen, Unterrichts- und Medizinals Angelegenheiten im 
einzelnen Falle entjchieven. 

k Es hat voranzugehen: 

ber Borprüfung ein zweijähriges Studium — bei ben 
Kandidaten des Mafchinenbaufahs ein Elevenjahr 
(88. 6 bis 13) und ein barauf folgendes zweijähriges 
Studium —; 

ber erften Hauptprüfung ein an bie beftanbene Bor- 
prüfung ſich anſchließendes weiteres zweijähriges 
Stubium; 

ber zweiten Hauptprüfung bei den Kandidaten bes Hoch» 
und Ingenieurbaufachs eine an bie beftanbene erfte 
Hauptprüäfung ſich anfchließenve dreijährige praftifche 
Ausbildung, bei ven Kandidaten des Mafchinenbau- 
fachs eine folche von zwei Jahren, 


8.4. Das Stubium kann auf ben technifchen 
Hochſchulen in Berlin, Hannover und Wachen, fowie 
auf denjenigen außerpreußifchen Lehranftalten zurücgelgt 
werben, welche die Minifter der öffentlichen Arbeiten 
und der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal» Ange- 
legenheiten für dazu geeignet erklären. 

8.5. Für die Abnahme der Vorprüfung unb ber 
erſten Hauptprüfung bejtehen technifche Prüfungsämter 
in Berlin, Hannover und Wachen. 

Die Ablegung der zweiten Hauptprüfung findet in 
Berlin bei dem technifchen Ober: Prüfungsamte ftatt. 

8. 6. Befondere Beflimmungen. Elevenjahr der Maſchi- 
nenbaubefliffenen. Dem Beginne des Stubiums geht 
bei den Mafchinenbaubeflijjenen eine praftifche Thätig« 
feit von mindeftens einem Jahre unter der Leitung 
eines Wajchinentechnifers ($. 13) voran. 

$. 7. Behufs Aufnahme in dieſe Thätigfeit ($. 6) 
bat fih der Meafchinenbaubeflifjene an den Präfidenten 
berjenigen Königlichen Eifenbahn-Direftion zu wenden, 
in deren Bezirk er die praftifche Vorbilduͤng zu er» 
fangen wünfcht. 

Dem Gefuche ift beizufügen: 

1) Der Lebenslauf, weldyer auch über die Militair- 
verhältniffe Auskunft zu geben hat. 
Geſuch und Lebenslauf find in deutfcher Sprache 
abzufaffen und eigenhändig zu ſchreiben. 
2) das Reifezeugniß der Schule nad) Mafgabe ver 
Beftimmungen des $. 2, 

8. 8. Liegen gegen die Zulafjung bes Mafchinen- 
baubefliffenen feine Bedenken vor, jo orbnet ber Bräfivent 
feine Ueberweifung an einen Mafchinenbaubeamten an, 

Die Ablehnung des Gefuches um Ueberweiſung fann 
auch erfolgen, wenn es in dem betreffenden Bezirke an 
Gelegenheit zu zwedentjprechender Bejchäftigung fehlt. 

$. 9. Wünſcht ein Mafchinenbanbeflifjener bei 
einem bejtimmten Staatsbaubeamten oder einem Privat- 
technifer zu feiner Vorbildung einzutreten, fo bat er 
dies in dem an den Präfidenten zu richtenven Gefuche 
($. 7) zum Ausdruck zu bringen und bie Erklärung 
des betreffenden Baubeamten oder Privattechnifers über 
feine Bereitwilligkeit, ven Baubefliffenen nach Maßgabe 
der Beitimmung im $. 10 Abfag 2 auszubilvem, beizufügen. 

Ob ein folder Wunſch Berüdfichtigung finden lönne, 
hängt vom Ermeſſen des Präfiventen ab. 

5. 10. Die Mafchinenbau-Eleven find verpflichtet, 
den Anweijungen des Präfiventen, fowie des Baube— 
amten, welchem fie zur praftifchen Vorbildung über» 
wiejen find, Folge zu leijten. 

Während des für die praktiſche Beſchaäftigung be 
ftimmten Jahres follen viefelben in einer Mafchinen- 
werfjtätte arbeiten und dabei mit ver Handhabung ber 
Werkzeuge der Miovellichreiner, Former, Schmiede, 
Dreher und Schloffer ſich vertraut machen. 

$. 11. Zeigt fih ein Mafchinenbau»Gleve wegen 
Mangels an natürlichen Anlagen, wegen förperlicher 
Schwäche oder Gebrechen, wegen Unfleiges, Unzuver- 
läffigkeit oder wegen unwürbiger Führung ungeeignet 
für den Staatsbaubienft, fo lann Seitens des Präfi- 





168 


benten ber Behörbe ver Ausſchluß deſſelben von ber wei- 
teren Borbildung für ven Staatsbaubienft verfügt werben. 

Dem Eleven fteht hiergegen binnen drei Monaten bie 
Berufung an ven Minifter ver öffentlichen Arbeiten offen. 

8.12. Die Zeit, während welcher ein Mafchinenbau- 
Eleve durch Krankheit oder militärifche Dienftleiftungen 
dem Borbilodungsdienft entzogen war, ift auf bie vor- 
gefchriebene Dauer verfelben in Anrechnung zu bringen, 
joweit biefelbe ben Zeitraum von vier Wochen nicht 
überfteigt. 

Daffefbe gilt, wenn der Gleve in Folge von Beur⸗ 
laubung ober aus anderen Grünven dem Borbilbumge 
bienft entzogen war, foweit die Dauer der Unterbrechung 
nicht mehr als zwei Wochen beträgt. 

In keinem Fall ift jedoch aus Anlaf ber vorbe 
zeichneten Urſachen ein Anſpruch auf Anrechnung von 
mehr als im Ganzen vier Wochen begründet. 

Soweit die aus vorbezeichneten Urfachen eingetreten 
Unterbredung die Dauer von vier Wochen überjchritten 
bat, kann eine Ergänzung ber praftifchen Borbildungszeit 
während ber Sommerferien ver Stubienjahre ftattfinven. 

$. 13. Bei ven MafchinenbausEleven, welche jeht 
Monate vor dem Beginn des Stubienjahres die Schule 
verlaffen haben, Kann eine Unterbrechung der Eleven 
zeit nach Ablauf von ſechs Monaten eintreten. 

In diefem Falle hat die Ergänzung ver Vorberei⸗ 
tungszeit vor eng Na erjten Hauptprüfung ($. 2), 
fpäteften® jevoch vor Ernennung zum Regierungs-Bau- 
führer und Aulaffung zur weiteren praftifchen Aus 
bildung (88. 29 bis 31) zu erfolgen und Tann aud 
während der Sommerferien der Stubienjahre ftattfinven. 

8. 14. Der Mafchinenbau-Eleve hat ein Gefchäftt- 
verzeichniß zu führen, in welchem eine Ueberficht ſeiner 
Thätigkeit unter Hervorhebung ber einzelnen beveuten: 
deren Gefchäfte zu geben ift. 

Daffelbe ift allmonatlich dem mit ver befonberen 
Leitung des Vorbildungsdienſtes Betrauten vorzulegen 
und von biefem zum Zeichen genommener Einficht mit 
einem Vermerle zu verfehen. 

$. 15. Der Maſchinenbau-Eleve erhält über bie 
Dauer unb bie Art der praftifchen Befchäftigung, fiber 
feine Führung und über die erlangte Vorbildung durch 
ben vorgefegten Präfidenten ein Zeugniß, welches von 
dem mit der Leitung des Vorbildungspienftes Betrauten 
ausgeftellt und von einem ber technifchen Räthe ber 
betreffenden Behörde bejtätigt wird. 

E Erftes zweijähriges Stublum Mor ber Zur 
laffung zur VBorprüfung hat ver Stubirende eine ber 
im $. 4 bezeichneten Technifchen Hochfchulen mindeftens 
zwei Jahre zu befuchen. 

. 17. Vorprüfung. Früheſtens am Schluffe des 
vierten Halbjahrs nach Beginn des Studiums, umd 
zwar im Laufe des Monats März oder des Monats 
September, fann der Etubirende fich bei einem ber 
betreffenden im $. 5 genannten Prüfungsämter unter 
Ungabe der Fachrichtung, in welcher er geprüft werben 
will, zur Vorprüfung melden. 

Der Meldung find beizufügen: 





Seitens ber Stubirenden des Mafchinenbaufachs: 

Das Zeugniß über die Ablegung der Elevenpraris 
88. 6 bis 15) und das während berfelben geführte 

efchäftsverzeichniß. 

Seitens der Stubirenden aller Fachrichtungen: 

1) Ein Lebenslauf, in welchem auch die Militär 
verhältniffe darzulegen find, Meldung und Lebenslauf 
find in deutſcher Sprache abzufafen und eigenhändig 
reiben. 

2 Das Reifezeugniß der Schule nad Maßgabe 
ber Beitimmungen des $. 2. 

3) Die Zeuguifie der Techniſchen Hochſchule, auf 
welcher ver Kandidat ſtudirt hat. 

Diefelben müffen über die Dauer ber zurücgelegten 
Stupvienzeit und über pie während derſelben befuchten 
Borlefungen und Uebungen Auskunft geben. 

2 Stubienzeichnungen. ü 

arunter müfjen fich befinden: 
A. Für das Hochbaufach. 

a. Darftellungen aus dem Gebiete ver Projeltions⸗ 
lehre, Schattenkonftruftion und Berfpeltive, unter An— 
deutung der Konftruftionglinien, 

b. Darftellungen aus dem Gebiete ver Graphoftatif. 

ec, Darftellungen aus dem Gebiete der Baufon- 
ftruftionen in einfachfter Behandlung. 

d. Freihandzeihnungen, insbefonvere don Drna- 
menten. 

e, Darſtellungen aus ber Formenlehre der antiken 
Baukunſt. 

f. Ein Höhen» und Lageplan nach eigener, entweder 
allein oder unter Aufficht des Lehrers gemachter Auf- 
nahme, unter Beachtung der für die Darftellung be» 
ftehenven amtlichen Vorfhriften und Beifügung der 
zugehörigen Feldbücher. 

B. Für das Ingenieurbanfad). 

a. Darftellungen aus vem Gebiet ver Projeftionss 
lehre, Schattenkonftruftion und Perfpeftive, unter Ans 
beutung ber Konftruftionslinien. 

b. Darftellungen aus dem Gebiete ber Graphoftatif. 

c. Darftellungen von konftruftiven Einzeltheilen und 
einfachen Eonftruftiven Gefammtanorbnungen aus bem 
Gebiete des Hochbaues, 

d. Freihandzeichnungen, insbefondere von Orna⸗ 

en. 


ment 
e. Zeichnungen von einfachen Mafchinentheilen, 
t Für das Yalhinenbaufad, 

a. Darftellungen aus dem Gebiete der Projektiong- 
lehre und Scattenkonftruftion. 

b. Darftellungen von konſtruktiven Einzelteilen und 
einfachen Eonftruftiven Gefammtanorbnungen aus dem 
Gebiete des Hochbaues. 

c. Freihandzeichnungen, insbefondere von Orna⸗ 
menten, 

d. Konftruftionszeichnungen von Mafchinenelementen 
und zeichnerifche Darftellung von ftatifchen Ermittlungen, 

e., Darftellung einer Mafchine oder von Mafchinens 
theilen nach eigener Aufnahme unter Beifügung der 
Aufnahme-Handzeichnungen. 

Die Zeichnungen müffen, fofern fie aus dem Unter⸗ 


richt an einer Techniſchen Hochichule hervorgegangen 
find, mit einer Ungabe über den Zeitpunkt ihrer Voll- 
enbung, wenigften® nach dem Stubienhalbjahre, und 
mit einer Befcheinigung des Lehrers, unter deſſen Leitung 
fie ausgeführt worden find, verfehen fein. Solche 
Zeichnungen, zu welchen aus befonberen, näher anzu— 
gebenden Gründen die Befcheinigung des Lehrers nicht 
beigebracht werden kann, müjlen mit einer eidesjtatt- 
lichen Erklärung des Kandidaten verjehen fein, welche 
dahin lautet, daß die Zeichnungen eigenhändig von ihm 
gefertigt find, und amgiebt, ob ein Vorbild und welche 
Urt an (Zeichnung, Mobell u. ſ. w.) babei be— 
nutzt iſt. 

Werden die Vorlagen von dem Prüfungsamte als 
genũgend befunden, fo erfolgt die Zulaſſung zur Prüfnng 
unter Unfegung ber Prüfungstage, anberenfall® wird 
biefelbe unter Ungabe ver Gründe verfagt. 

. 18. Die Vorprüfung findet in den Monaten 
April und Mai bezw, Oltober und November ftatt. 
Diefelbe dauert zwei Tage und befteht in einer münd— 
TR welche fich auf folgende Gegenjtände 

eckt: 


A. Für das — 
I. Phyſit: 
Die wichtigſten phyſilaliſchen Erſcheinungen und 
Geſetze 


I. Chemie, Mineralogie und Geologie: 

Grundzüge der anorganifchen Chemie, der Mineras 
logie und Geologie. 

III. Reine Mathematik: 

a. Ulgebra und Trigonometrie, 

b. Analytiſche Geometrie der Ebene und des Raumes, 

o. Differential» und Integralrehnung mit Uns 
wendung auf Neihenentwidelungen, Marima und Mi- 
nima, unbeftimmte Formen und geometrifche Probleme 
ber Ebene und des Raumes, 

IV. Darftellende Geometrie: 
Projeltionglehre, Schattenfonftruftion und Perſpeltive. 
V. Mechanik: 

a, Statif und Dynamik des materiellen Punktes, 
ber ftarren, elaftifchen und flüffigen Körper. 

b. Elemente ver Feftigkeitslehre: Theorie ber elafti- 
ſchen Linie, fowie der Ketten» und Stüglinien; Theorie 
bes Erbbrudes; Grundzüge ber Graphoftatif, 

VI #elomeffen und Höhenmeſſen: 

Befchreibung, Prüfung, Berichtigung und Gebrauch 
ber einfacheren Inftrumente zum Längen, Winfel- und 
Höhenmefjen. Die einfacheren Fälle des Feldmeſſens, 
fowie ver Höhenmeffung von Linien und flächen, 

VII Elemente ver Baufonftruftionslehre: 

Die Einzelanordnungen der wichtigeren Baugewerbe, 
insbefondere Holz- und Steinverbände. 

VIII. Formenlehre ver antifen Baufunft: 

Die Einzelformen und vie Glieverfolge ber griechi- 
ſchen und römischen Baukunft. 

B. Für das Na 
I. Phyſit: 


. Bhnfi 
Ueberficht über bie erperimentelle PHyfil, fowie über 
bie zur Erfenntniß der phufifalifchen .. erforder» 


170 


lichen elementar-theoretifchen Entwidelungen. 
II. Chemie, Mineralogie und Geologie: 

Grundzüge der anorganifchen Chemie, der Minera- 

logie und der Geologie, 
III. Reine Mathematik: 

a, Algebra und Trigonometrie, 

b. Analytifche Geometrie ber Ebene und des Raumes, 

o. Differenzial- und Jutegralrechnung mit An— 
wendung auf Reihenentwidelungen, Marima und Mi— 
nima, unbeftimmte Formen und geometrifche Probleme 
ber Ebene und bes Raumes, 

d. Gewöhnliche Differentialgleichungen ter Iſten 
und 2ten Orbnung und deren Anwendung auf geome- 
trifche und mechanifche Probleme. 

IV. Darftellende Geometrie: 
Projektionslehre, Schattenkonftruftion und Perfpeftive, 
V. Mechanik: 

a. Statik und Dynamik des materiellen Punltes, 
der ſtarren und elaſtiſchen Körper; Geſetze der Bewegungen 
eines Syſtems von materiellen Puntten, 

b. Feftigfeitslehre: Theorie der elaftifchen Linie für 
ben geraben und krummen Balfen, fowie ver Ketten- und 
Stüglinien; Theorie des Erddrucks; Graphoftatif. 

e. Gleichgewicht der tropfbar » flüffigen und gas» 
förmigen Körper. Gleichförmige und ungleichförmige 
Bewegung ber Flüſſigleiten. 

VI Geodäſie: 

Feldmeſſen und Flächenberechnung, Höchenmeffung 
und Tachymetrie, Ueberficht einer Landesvermeffung und 
Beurtheilung der Genauigleit durch mittlere Fehler. 

VII Baufonftruftionsfehre: 

Die einfacheren Konftruftionen des Hochbaues ein⸗ 

fchließlih der wichtigften Einzelheiten des inneren 


Ausbaues, 
VII. Mafchinenelemente: 
Kenntniß der für den Bau-Ingeniene wichtigften 
einfachen Mafchinentheile, 
C. Für das Meiäinentanfeh. 


. Phyſilk. 

Ueberſicht über die experimentelle Phyſik, ſowie über 
bie zur Erkenntniß ber phyſilaliſchen Geſetze erforder⸗ 
lichen elementar⸗theoretiſchen Entwickelungen. 

U. Chemie: 

Grundzüge der anorganiſchen Chemie. 

III, Reine Mathematik: 

a, Algebra, 

b. Analytifche Geometrie ver Ebene und des Raumes, 

c. Differential» und Integralrehnung mit Uns 
wendung auf Reihenentwidelungen, Marima und Mi— 
nima, unbejtimmte Formen und geometrifche Probleme 
der Ebene und des Raumes, 

d. Gewöhnliche Differentialgleichungen ver Iſten 
und 2ten Orbnung und deren Anwenbung auf geomes 
trifche und mechanifche Probleme. 

IV. Darftellende Geometrie: 

Projektionslehre, Schattenkonftruftion und Perſpektive. 

V. Mechanik: 


a. Statif und Dynamik des materiellen Punktes, 


ber ftarren und elaftifchen Körper, Ableitung und Uns 


Ausfall aus, 


wenbung ber allgemeinen Grunbfäge ver Mechanik für 
ein beliebiges Syſtem von materiellen Punkten. 

b. Feſligleitslehre: Feſtigleit der chlindriſchen und 
fugelförmigen Gefäße. Theorie der elaftifchen Linie 
für ven geraden und frummen Balfen, ſowie ver Ketten: 
und Stüglinien. 

e. Gleichgewicht der tropfbar- flüffigen und gas 
förmigen Körper. Gleichförmige und umgleichförmige 
Bewegung ber Flüffigkeiten. 

VI. Mechaniſche Technologie: 

Eigenfchaften ver technifch wichtigen Materialien, 
bie verfchiedenen Verfahren ihrer Bearbeitung auf Grund 
der Schmelzbarkeit, ver Dehnbarkeit und ver Theil: 
barfeit nebft den dazu erforberlichen Werkzeugen und 
fonftigen Hülfsmitteln. 

VII Baufonftruftionsfehre: 

Die einfacheren Konftruftionen des Hochbanes, int 
befonvere Stein-, Holz⸗ und Eifenverbände, fowie bie 
einfacheren Dachverbände und Dachdeckungen. 

VII. Mafchinenelemente: 

Ronftruftion und Berechnung ver Mafchinenelemente 
unter Mitbenugung zeichnerifcher Verfahren. 

$. 19. Wenn der Kandidat ohne triftige, von bem 
Prüfungsamte als ausreichend erkannte Gründe bie 
Prüfung verfäumt oder unterbricht, fo gilt dieſelbe 
als nicht beftanben, 

. 20. Das Prüfungsamt benachrichtigt den Kan 
bidaten von dem Ergebniß ber Prüfung und ftellt ihm, 
falls er dieſelbe beſtanden hat, ein Zeugniß über deren 


. 21. Die Borprüfung kann bei ungünftigen 
Ausfalle nur einmal und nicht vor Ablauf von min 
deftens vier Monaten nach Ablegung der nicht bejlan- 
benen Prüfung wiederholt werben, Die Meldung hierzu 
muß fpäteftens ein Jahr nach Ablegung ber erftmaligen 
Prüfung erfolgen; eine fpätere Meldung ift nur mit 
Genehmigung des Minifters ver öffentlichen Arbeiten 


utäffig 
as Prüfungsamt theilt dem Kandidaten mit, in 
welchen Gegenftänden die Prüfung ungenügend ausge 
falfen, und bejtimmt, ob dieſeibe ganz oder nur theil- 
weife zu wieberholen ift, fowie ob bie Wiederholung 
ſchon nach Ablauf von vier Monaten oder erjt fpäter 
ftattfinden barf. 

8. 22. Zweites zweijähriges Stublum, Nach be 
ftandener Vorprüfung hat ver Studirenbe auf einer 
ber im 8. 4 bezeichneten technifchen Hochſchulen mim 
deſtens zwei Jahre, einfchließlich des Halbjahres, IN 
welchem vie Vorprüfung abgelegt ift, feine Studien 
fortzufegen. 

8. 23. Erſte Hauptprüfung. Nach Vollenduug bed 
Stubiums auf der technifchen Hochſchule (g. 22) fann 
bei Stubirenbe ſich zur erften Hauptprüfung melben. 

Die Meldung zu diefer Prüfung muß bei einem 
ber betreffenben im $. 5 genannten technifchen Prüfunge⸗ 
ämter mittel8 eigenhändig gefchriebenen Antrages unter 
Angabe der Fachrichtung, in welcher der Kandidat 9% 
prüft werben will, erfolgen. 





BR 
Br 
* 


11 


Der Meldung find beizufügen: 

Seitens der Stubirenden des Mafchinenbaufachs: 
das Zeugniß über die Elevenpraris und das während 
berfelben geführte Gefchäftsverzeichniß. 

Seitens der Stubirenden aller Fachrichtungen: 

1 bie Zeugniffe über den Beſuch ber technifchen 
Hochſchule während eines Zeitraumes von minbeftens 
zwei Jahren nach dem Beftehen ver Borprüfung ($. 22). 
Diefelben müfjen über vie innerhalb dieſes Zeitraumes 
88 Vorleſungen und Uebungen Auskunft geben. 

2) Studienzeichnungen. 

Darunter müſſen ſich befinden: 

A. Für das Hochbaufach. 

a. Die perſpeltiviſche, mit Schatten verſehene Dar- 
ftellung eines Bauwerks, in einem für die Deutlichkeit 
der Einzelformen geeigneten Maßſtabe Eonftruirt. 

b, Darftellungen aus dem Gebiete der Baufon- 
firuftionen unter Beifügung ver graphoftatifchen Be- 


— 

c. Darſtellungen einzelner Bautheile und ganzer 
Gebäude aus der antiken, mittelalterlichen und Re— 
naiffance-Baufunit. 

d. Darftellungen von Ornamenten, einfchließlich 
farbiger Deforationen. 

e. Die Dorftellung eines ganzen Gebäudes ober 
erheblicher Theile eines umfangreihen Bauwerks nach 
eigener Aufnahme, 

f. Einfache und reichere Entwürfe, aus denen bie 
eingehende Befchäftigung mit ben verfchieneuen Stil- 
richtungen, fowie pas Verſtändniß für verfchievenartige 
Gebäubegattungen ———————— Gebãude, Wohn⸗ 
und öffentliche Gebäude) hervorgeht. 

g. Darſtellung einer Eiſenkonſtruktion mit ben dazu 
gehörigen ſtatiſchen Ermittelungen. 

Für das Ingenieurbaufach. 

a. Ein Höhen⸗ und Lageplan nach eigener, entweder 
allein oder unter Aufſicht des Lehrers gemachter Auf⸗ 
nahme, unter Beachtung ber für bie Darftellung be— 
ftehenden amtlihen Borfchriften und Beifügung der 
zugehörigen Feldbücher. 

b, Zeichnungen aus der Formenlehre der Baufunft. 

c. Die Doarftellung eines Bauwerfes ober einer 
Mafchineneinrichtung nach eigener Aufnahme. 

d. Entwürfe aus dem Gebiete des Ingenieurhoch⸗ 
baues, barımler der Entwinf eines einfachen Wohn» 
gebäubes, 

e. Entwürfe aus dem Gebiete des Wafferbanes, des 
Straßen- und Eifenbahnbaues, fowie des Brückenbaues. 

Die Entwürfe, welchen ftatifche Berechnungen beis 
ulegen find, follen eine genügende Fertigkeit des Kon- 
—22 in Stein, Holz und Eiſen darthım. 

f. Zeichnung einer auf Bauftellen gebräuchlichen 
Hülfsmafchine, 

. gi das Mafhinenbanfad). 

a. Der Entwurf einer Dampfmafchine mit Einzel- 
darftellungen von Steuerung, Regulator und Schwungrab, 

b. Der Entwurf einer Dampfteffelanlage. 

c. Der Entwurf einer Wafferlraftmafchine. 


d. Der Entwurf einer Waffer- over Lafihebemafchine 
oder eines Gebläfes, 

e, Der Entwurf einer Werkzeugmafchine ober einer 
anderen Arbeitsmafchine, 

f. Der Entwitrf einer Mafchine aus dem Gebiete 
des Eiſenbahnmaſchinenweſens. 

. Der Entwurf einer eifernen Brüde, 

Die Zeichnungen müffen, fofern fie aus bem Unter» 
riht an einer technifchen Hochfchule hervorgegangen 
find, mit einer Angabe über ven Zeitpunkt ihrer Boll 
enbung, wenigftens nach dem Stubienhalbjahre, und 
mit einer Befcheittigung des Lehrers, unter beffen Leitung 
fie ausgeführt worden Be verfehen fein. Solche 
—— welche überhaupt nicht unter Leitung eines 

ehrers angefertigt werden lönnen (z. B. Aufnahmen), 
ober zu welchen aus befonveren, näher anzııgebenven 
Gründen die Befcheinigung bes Lehrers nicht beigebracht 
werben kann, müfjen mit einer eivesftattlichen Erklärung 
des Kandidaten verfehen fein, welche dahin lautet: 

a. bei Aufnahme von Bauwerken, Mafchinen u. ſ. w., 
daß bie Aufnahme vom Kandidaten ſelbſtſtändig bewirkt 
und daß bie Zeichnungen von ihm eigenhänbig ge= 
Ten find ; 

. bei Perfpeftiven, daß fie vom Kandidaten felbft 
fonftruirt und gezeichnet find; 

c. bei Entwürfen, daß bie bargeftellten Gegenftänbe 
vom Kandidaten entworfen und daß bie Zeichnungen 
von ihm eigenhändig angefertigt find; 

d. bei ven übrigen Zeichnungen, daß fie vom Kans 
bivaten eigenhänbig gefertigt find und ob ein Vorbild 
und welche Art vefjelben (Zeichnung, Mobell u. f. w.) 
dabei benutzt ift. 

Werben die Vorlagen von bem Prüfungsamte als 
genügend befunben, fo erfolgt vie Zulaffung zur Prüfung 
unter Unfegung ver Prüfungstage, anberenfalls wirb 
biefelbe unter Angabe ver Gründe verfagt. 

$. 24. Die erften Haupfprüfungen werben ber 

Negel nach während des ganzen Jahres, mit Ausnahme 

ver Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Oftober, abgehalten. 
Die erfte Hauptprüfung umfaßt: 

1) Die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufficht 
(Klauſur) während dreier Tage. 

Die zu ftellenden Aufgaben follen dem Kandidaten 
Gelegenheit geben, feine Fähigkeiten im Entwerfen ein⸗ 
facher Bauten bezw. Mafchinenanlagen einfchließlich 
ihrer Ginzeltheile (für die Kandidaten bes Hochbau— 
faches au im Darftellen von architeltoniſchen Einzel- 
formen und Ornamenten) zu zeigen, 

2) Eine mündliche Prüfung, welche zwei Tage dauert 
und fich auf folgende Gegenſtände erftredt: 


A. Für das Hochbaufach. 
I. Statit ver Baufonftruftionen. 

a. Statifch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab» 
fofteme. Anwendung auf Dad und Dedentonftrufs 
tionen. Grmittelnng der Grenzfpannungen auf rechne⸗ 
rifchem und zeichnerifchem Wege. Stabilität der Mauern 
und Pfeiler gegen Wind», Waffer-, Erd: und Gewölbe 


172 


druck. Statifhe Unterſuchung von Gewölben bes 
— 
.Statiſch beſtimmte räumliche Stabſyſteme in 


Anwendung auf Dach» und Deckenlonſtrultionen, ſowie 
auf Pfeilerbauten. 

c. Verbindungen bei Holz⸗ und Eiſenkonſtrultionen. 

II. Baulonſtrultionslehre. 

Die einfacheren Konſtruktionen des Hochbaues in 
ihrem ganzen Umfange einſchließlich der Gründungen 
und des inneren Ausbaues. 

III. Land- und Stadtbau. 

Die üblichen Grundrißanordnungen, der konſtruktive 
Aufbau und die Einrichtung ven einfachen lanbwirth- 
ſchaftlichen Baulichkeiten, von Wohngebäuden und von 
öffentlichen Gebäuden Heineren Umfanges. Die Grund» 
Iete und bie allgemeine Anorbnung ber Heizung und 


ung. 
V. Elemente des Waffer-, Wege, Brüden- und 
Mafchinenbaues. 

Die in diefen Fächern vorlommenden einfachen Kon- 
ftiruftionen und Anorbnungen im Allgemeinen, wie bie 
Gefällverhältniffe, die Entwäfferung unt die Querfchnitte 
ber Straßen, bie Befeftigung ihrer Fahrbahnen, bie 
Stauwerle, Buhnen und Deckwerke, die Heineren Brücken 
und Durchläffe, die Mafchinenelemente, Allgemeine 
Anordnung einfacher Dampfmafchinen, ver Dampfleſſel 
nebſt Armaturen, fowie vie auf Bauftellen gebräuchlichen 
Hülfsmafchinen zur Wafferhaltung, zum Ginrammen 
von Pfählen und zum Beförbern und Heben von Laften, 
(Die Berechnung ber Diafchinen wird nur in allge 
meinen Grundzugen in Bezug auf bie Leiftung und 
nicht in Bezug auf die Abmeffungen einzelner ‘Theile 


aeforert) 
V. Formenlehre und Geſchichte der Baufunft. 

Die Einzelformen ver antiken, mittelalterlichen und 
Nenaiffance-Baumweife. Die gefhichtlihe Entwidelung 
ber Baufkunft in ihren Hauptabfchnitten. Die allgemeine 
Geſtaltung des Grunbriffes und des Aufbaues ber 
wichtigeren Bauwerke aller Zeiten, fowie die bazu ges 
börigen Konftruftionen. 

VI. Baumaterialienlehre und Bautechnologie, 

Gewinnung, Herftellung, Bearbeitung und Ber- 
wendung aller wichtigen Baumaterialien und beren 
weſentliche Eigenfchaften. 

B. Für das Yngenieurbaufad). 
I. Statif ver Baufonftruftionen. 

a. Statifch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab- 
fofteme und Blechträger. Anwendung auf Balken-, 
Bogen- und Hängebrüden, fowie auf Dach- und Deden- 
fonftruftionen. Grmittelung ber Grenzfpannungen auf 
rechnerifchem und zeichneriichem Wege. Nebenfpan- 
nungen. Stabilität der Mauern und Pfeiler gegen 
Wind, Waffer-, Erb- und Gewölbedruck. Statifche 
Unterfuchung gewölbter Bauwerfe. 

b. Statifh beftimmte räumliche Stabfyfteme in 
Anwenbung auf Dad» und Dedenkonftruftionen und 
Pfeilerbauten. 

c. Berbinbungen bei Holz» und Eifenfonftruftionen. 


I. Ingenieurhochbauten. 

Die üblihen Grundrißanordnungen, der Lonftruftive 
Aufbau und die Einrichtung einfacher Wohngebäude, 
fowie der in dem Gebiete des Eifenbahn- und Waſſer⸗ 
baues vorkommenden Hochbauten. 

Ill. Wafjerbau. 

Vorarbeiten. Wafferleitungen. Ent» und Bewäſſe⸗ 
rungen, Gründungen. Uferbauten, Flußregulirungen. 
Stauwerke. Cinveihungen. Kanäle, Schleufen und 
fonftige Schifffahrtsanlagen. 

IV. Brüdenbau. 

Vorarbeiten, Stein«, Holz und Eifenbrüden mit 
Einſchluß ber Pin beweglichen Brüden. 

V. Straßen» und Eifenbahnbau. 

Vorarbeiten. Erdarbeiten. Stuͤtz⸗ und futter 
manern. Tunnel. Straßenoberbau. Straßenbahnen. 
Eifenbahnoberbau, Weichen, Kreuzungen, Drebfcheiben, 
Sciebebühnen, Wegeübergänge. Allgemeine Anorbnung 
ber Bahnhöfe und Signale, 

VL Maſchinenbau. 

Allgemeine Anordnung der Motoren (einſchließlich 
ber Dampffeffel), der Baumafchinen, fowie ver Eifen- 
babnbetriebsmittel, 

VII Baumaterialienfunde und Bautechnologie. 

Gewinnung, Herftellung, Bearbeitung und Ber- 
werbung aller wichtigen Baumaterialien und beren 
wejentlihe Eigenfchaften. 

C. Für das Mafhinenbanfad. 
I. Statif der Baufonftruftionen. 

Statiſch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab: 
ſyſteme und Blechträger. Anwendung auf eijerne 
Balken», Bogen» und Hängebrüden. erg he 
ungänftigften Belaftungsweife. Ginflußlinien. Rec 
nerifche, zeichnerifche und gemifchte Verfahren. Br 
ee. einfacher Dachkonſtrultionen. Berbinbungen 
bei Holz» und Eiſenkonſtruktionen. Ausbildung der 
Knotenpunlte. 

II. Theoretiſche Maſchinenlehre. 
a. Dynamiſcher Theil. 

Meffung ver Arbeit. Theorie der Regulatoren und 
der Schwungräbder. Theorie ber Vaffertraftmafhinen 
und Pumpen. Hauptfäge und Grundlehre der mecha⸗ 
nifhen Wärmetheorie. Anwendung auf Gafe und ge⸗ 
fättigte Dämpfe. Anwendung auf Wärmelraftmafghinen. 

b. Sinematifcher Theil, 

Grundzüge ber finematifchen Geometrie der Ebene. 
Kinematifhe Elementenpaare, finematifche Ketten. 

Leitung der Bewegung: Führungen in Kurven, IN 
geraber Linie, in parallelen Lagen, in beliebigen Lagen. 

Uebertragung der Bewegung: Kurbelgetriebe, Räder: 
getriebe, Kurvengetriebe, Geſperrwerle. 

III. Hebemaſchinen und Kraftmaſchinen. 

Berechnung und Konſtrultion der Laſthebemaſchinen. 
Pumpen und Gebläfe, ver Dampfmafchinen und ihrer 
Steuerungen, der Dampfkeffel, ver Waiferfraftmafchinet 
und ber für letztere erforberlichen Wafjerleitungen und 
Abſchlüſſe. 








IV. Mechaniſche Technologie. 

Konftruftion ber gebräuchlichiten — — 
und Zerkleinerungsmaſchinen. Allgemeine Grundſätze 
für die Anordnung von Werkſtätten und Fabrilen. 

V. Grundzüge ver Eiſenhüttenkunde. 

Darftellung des Roheifens und ſchmiedbaren Eiſens. 
Chemische und phyſilaliſche Eigenfchaften des Eifens 
für die Verwendung im gefammten Baufache, 

VI Eiſenbahnmaſchinenweſen und Gifenbahnoberbau. 

Einrichtung, Konftruftion und Arbeitsberechnung ver 
Lokomotiven. Ginrichtung und Konftruftion der Dreh» 
ſcheiben, Schiebebühnen, Weichen und Wafferftationen, 
Grundzüge des Wagenbaues, Die wichtigeren Syiteme 
bes Eifenbahnoberbaues. 

8. 25. Wenn ver Kandidat ohne triftige, von dem 
Prüfungsamte als ausreichend anerkannte Gründe bie 
anberaumte Klaufur oder die münbliche Prüfung ver- 
fäumt ober einen dieſer beiden Theile der Prüfung 
unterbricht, jo gilt diefelbe als nicht beftanven. 

$. 26. Das Prüfungsamt benachrichtigt ven Kan- 
bibaten von dem Ergebnig der Prüfung und ftelit ihn, 
fall8 er dieſelbe beftanden hat, ein Zeugniß über deren 
Ausfall aus, 

$. 27. Die erfte Hauptprüfung kann bei ungün- 
ftigem Ausfalle nur einmal und nicht vor Ablauf ven 
minbeftens vier Monaten nach Ablegung der nicht bes 
ftandenen Prüfung wiederholt werben. Die Meldung 
zu ber zu wiederholenden Prüfung muß fpäteften® zwei 
Jahre mach ter erjtmaligen Prüfung erfolgen; eine 
jpätere Meldung ift nım mit Genehmigung des Minifters 
ber öffentlichen Arbeiten zuläffig. 

Das Prüfungsamt teilt dem Kandidaten mit, in 
welcher Gegenftänden die Prüfung ungenügend ausge» 
fallen, und beftimmt, ob vie Prüfung ganz ober in 
Beihränfung auf die Klauſur oder die mündliche Prüfung 
ober einzelne Gegenftände der letzteren zu wiederholen 
ift, und ob bie Wiederholung ſchon nach Ablauf von 
vier Monaten oder erſt fpäter ftattfinden darf. 

8. 28. Prahifche Ausbildung als Bauführer. Nach 
beftanpener erfter Hauptprüfung haben die Hoch- und 

Ingenieurbaubefliffenen behufs ihrer weiteren Ausbildung 
auf die Dauer von mindeſtens drei Jahren in bie 
Praxis einzutreten. 

Bei der praftifchen Befchäftigung im erften Jahre 
ift insbeſondere darauf zu fehen, daß die Baubefliffenen 
mit den Vorbereitungen eines Baues, mit dem Bau« 
betriebe in ven wefentlichiten Einzelheiten, fowie mit 
der Heritellung der Bauarbeiten, foweit erforverlich, 
in ben MWerfftätten ber Handwerker und Fabrifanten 
vertraut werben. Daneben find biefelben mit ver Auf⸗ 
ftellung von Entwürfen, Unfchlägen, Abrechnungen und 
anderen Bureauarbeiten, besgleichen mit ver Ausführung 
von Flächen» und — — zu beſchäftigen. 
Dieſe Mefinngen müſſen für die Ingenieurbaubefliſſenen 
die ſelbſtaͤndige Aufnahme und Auftragung einer Fläche 
von mindeftens 5 ha Größe mit verfchievenen Kulturen 
und Baulichfeiten und bie felbjtänbige Aufnahme eines 
Höhenplans von mindeftend 2 km Länge umfaffen. 


173 


Während ber beiden legten Jahre follen bie Bau- 
befliffenen mindeſtens achtzehn Monate bei ver befon- 
beren Leitung von Bauausführungen befchäftigt werben 
und im Uebrigen je drei Monate in dem Bureau einer 
Bauinfpeftion oder eines Eifenbahn-Betriebsamtes und 
bei einer Provinzialbehörbe arbeiten. 

Die achtzehnmonatliche Thätigkeit des Baubefliffenen 
bei der Leitung von Bauausführungen ift fo zu regeln, 
daß er —— in allen Abſchniften der Ausführung 
eines Baues bejchäftigt und unbefchabet der Grünb- 
lichkeit möglichft vwielfeitig gefchult wird. 

Während der in dem Bureau einer Bau⸗ 
infpeftion over eines Gifenbahn » Betriebsamtes ijt der 
Baubefliffene in alle Zweige ber Verwaltung biefer 
Stelle einzuführen und ihm insbefondere Gelegenheit 
I geben, mit den Ginzelheiten des gefchäftlichen Ver- 
ehrs, der Urt des Schriitwechfels, der Einrichtung der 
Regiftratur und dem Verbingungs- und Rechnungswefen 
fi) vertraut zu machen. 

In ähnlicher Weife foll der Baubefliffene während 
ber Zeit feiner Bejchäftigung bei einer Provinzialbe- 
hörde bie Einrichtung und Glieverung berfelben kennen 
lernen und ift in der Regiftratur, in ber Erpebition 
und bei ben bautechnifchen Räthen mit Urbeiten ver 
Berwaltung und ber technifchen Prüfung zu befchäftigen. 

8. 29. Die Mafchinenbaubefliffenen haben nach 
beftandener erfter Hauptprüfung ($. 23) bezw. nad 
Ergänzung der Elevenpraris ($. 13 Abf. 2) noch auf 
bie Dauer von mindeftend zwei Jahren in die Praris 
einzutreten. 

Während biefer Zeit follen diefelben, fofern fie im 
höheren Staats » Eifenbahndienfte angeftellt zu werben 
wünfchen, drei Monate auf der Rofomotive fahren, worauf 
fie die Lofomotivführerprüfung nach Maßgabe der dar⸗ 
* beſtehenden beſonderen Beſtimmungen abzulegen 

aben, 

mindeſtens ſechs Monate im Werkſtätten⸗Aufſichts⸗ 
dienſt und beim Werkſtätten-Rechnungsweſen und 

mindeftens neun Monate bei dem Entwerfen und 
der Ausführung von Mafhinen und Mafchinenanlagen, 
fowie bei ver Abnahme von Materialien befchäftigt werben. 

Die übrige Zeit haben biefelben in dem Bureau 
einer Mafchinenwerkftätte oder eines Eifenbahn-Betriebs« 
amtes und bei einer Provinzialbehörbe zu arbeiten, 

Den Mafchinenbaubefliffenen ift es geftattet, ben 
Lolomotivfahrdienft auh in den Sommerferien ber 
Stuvienjahre abzuleiften, ohne daß jedoch in biefem 
Valle eine Verkürzung ver zweijährigen praftifchen Be- 
Ihäftigung als Bauführer eintritt. 

- 30. Zum Behufe der praftifchen Befchäftigung 
haben fich vie Baubefliffenen, welche vie erjte Haupt« 
prüfung beſtanden haben, an ven Präfidenten berjenigen 
Königlichen Regierung (in Berlin an den Dirigenten 
ber Königlichen Minifterial- Baufommiffion), an ben 


° Chef derjenigen Königlichen Strombauverwaltung oder 


an ben Präfidenten berjenigen Königlichen Eifenbahn- 
Direltion zu wenden, in deren Bezirk fie bie praftifche 
Ausbildung zu erlangen wünſchen. 


Dem Gefuche find beizufügen: 

Seitens der Mafchinenbaubefliffenen: 

Das Zeugniß über vie Ablegung ver Elevenpraris 
und das während derſelben geführte Gefchäftsverzeichniß. 
Seitens der Studirenden aller Fachrichtungen: 

1) Der Lebenslauf, welcher auch über die Militär- 
verhältniffe Auskunft zu geben hat. 

Geſuch und Lebenslauf find in beutfcher Sprache 
abzufaffen nnd eigenhändig zu fehreiben. 

2) Die Zeugniffe über vie Ablegung der VBorprüfung 
und der erften Hauptprüfung. 

. 31. Sofern Beventen nicht vorligen, ernennt 
ber Präfident ver betreffenden Behörde ($. 30) den 
Baubefliffenen zum Königlichen Regierungs- Bauführer 
und orbnet feine Vereidigung fowie feine Ueberweifung 
an einen Baubeamten an. 

Nah dem Ermefjen des Präfivdenten kann der Bau⸗ 
führer mehreren Baubeamten nach ‚einander zur Be— 
Ihäftigung überwiefen werben. j 

Die Reipenfolge der Bejchäftigungen des Bauführers 
(58. 28 u. 29) wird ven dem Präfiventen angeoronet. 
Für dieſe Anorbnung ift — neben ber Rückſicht auf 
die Jahreszeit, das Vorhanvenfein geeigneter Bauftellen 
u. f. w. — bauptfächlich die Rüdficht auf Planmäßigkeit 
= Bielfeitigleit der Ausbildung des Bauführers maf- 

b 


end. 

Die Ablehnung des Gefuchs um Ueberweifung kann 
erfolgen, wenn es in dem betreffenden Bezirfe an Ge— 
legenheit zu zwedentfprechender Befchäftigung fehlt. 

$. 32. Wünfcht ein Baubefliffener für den Zeit- 
raum, während deſſen er bei ver Ausführung von Bauten 
ober Mafchinenanlagen befchäftigt fein muß ($$. 28, 
29), ober für einen Theil diefes Zeitraumes bei einem 
beftimmten Staatsbaubeamten over nicht in der Staats- 
verwaltung ſtehenden Baubeamten oder Privattechniler 
zu feiner Ausbildung einzutreten, fo hat er bies in 
dem an ben Präfidenten der Behörde zu richtenden 
Geſuche (8. 30) zum Ausdruck zu bringen und bie 
Erkläung des betreffenden Baubeamten over Privat 
technifers über feine Bereitwilligfeit, den Bauführer 
beitimmungsgemäß auszubilden, beizufügen, 

Ob und für welchen Zeitraum ein folder Wunfch 
Derüdfichtigung finden könne, hängt vom Ermefjen des 
Präfidenten ab. 

Ob und inwieweit der Beſuch bes Meifterateliers 
auf die Zeit der praftifchen Befchäftigung ver Hochbau 
befliffenen in Anrechnung zu bringen ift, entſcheidet ver 
Präfident im einzelnen Falle nach Benehmen mit dem 
Ober-Prüfungsamte. 

8. 33. Wünfcht ein Bauführer während der Zeit 
ber praltifchen Ausbilvung in ben Bezirk einer anderen 
Behörde überwiefen zu werben, jo hat er fein an ben 
Präfidenten dieſer Behörbe zu a yo Geſuch dem 
Präfidenten derjenigen Behörbe, in deren Bezirk er 
befchäftigt wird, einzureichen. 

Erklärt ſich der erftere mit dem ihm zu übermit- 
telnden Gefuche eimverftanden, fo ift der Bauführer 
von bem legteren zu entlaffen. 


174 


$. 34. Während feiner praftifchen Ausbildungs- 
zeit ift der Bauführer dem Präfidenten ber Behörde 
und bem Beamten, weldem er zu feiner Ausbildung 
überwiefen ift, visziplinarifch unterjtellt. 

Die Ungaben des Bauführers haben in Bezug auf 
Maß und Zahl öffentlichen Glauben. 

Die Ausführung von Staatsbauten kann demfelben 
nur unter Leitung und technifcher Verantwortlichkeit 
eined angeftellten oder zur Anftellung bevechtigten Bau- 
beamten übertragen werben. j 

Eine Befoldung des Bauführers findet im dem Hoch: 
mb Jugenieurbaufach während des erften Jahres ber 
praftifchen Befchäftigung nicht, im Uebrigen infoweit 
ftatt, als es fih um die Ausführung von Urbeiten 
handelt, für welche vie foftenpflichtige Annahme eines 
Bauführers nothwendig und vorgefehen ift. 

$. 35. Der Bauführer hat ein Gefchäftsverzeichnif 
zu führen, in welchem eine Weberficht feiner Thätigleit 
unter Hervorhebung der einzelnen bedeutenderen Ge 
fchäfte zu geben ift. 

Dasfelbe ift allmonatlich dem mit ber befonberen 
Leitung des Ausbildungsvienftes Betrauten vorzulegen 
und von biefem zum Zeichen genommener Einſicht mit 
einem Bermerfe zu verfehen. 

Während der Beichäftigung bei einem nicht in ber 
Staatsverwaltung ftehenden Baubeamten ober einem 
Privattechnifer hat der Bauführer dem Präfidenten 
vierteljährlich das von feinem zeitigen Vorgefegten bes 
glaubigte Geſchäftsverzeichniß a 

. 36. Die Zeit, während welder ein Bauführer 
burch Krankheit oder militärifche Dienftleiftungen dem 
Ausbildungsdienfte entzogen war, ifl auf bie vorge 
fehriebene Dauer vesfelben in Anrechnung zu bringen, 
joweit viefelbe bei bem Bauführer des Hoch- und 
Ingenienrbaufahs den Zeitraum von zwölf, bei dem 
Yauführer des Mafchinenbaufach® denjenigen won act 
Wochen nicht überfteigt. 

Dasfelbe gilt, wenn der Bauführer in Folge von 
Beurlaubung oder aus anderen Gründen dem YAus- 
bildungsbienfte entzogen war, foweit die Dauer ber 
Unterbrechung bei bein Bauführer des Hoch» und In: 
genieurbaufach® nicht mehr als ſechs, bei dem Bau- 
führer des Mafchinenbaufache nicht mehr als vier 
Wochen beträgt. 

In feinem Falle ift jedoch aus Anlaß der vorbe- 
zeichneten Urſachen ein Anfpruch auf Anrechnung von 
mehr als im Ganzen zwölf bezw. acht Wochen begründet. 

8. 37. Führt ein Bauführer fich fo tadelhaft, daß 
er zur Verwenbung im Staatsvienft nicht geeignet er- 
ſcheint, oder vernachläffigt er feine Ausbildung durch 
fortgefegten Mangel an Fleiß, oder wird er für ben 
Staatsdienft im Baufach körperlich unbrauchbar, fo 
kann Seitens bed Präfidenten der Behörde ver Aus— 
ſchluß defjelben von ver weiteren Ausbildung für ben 
Staatsbaudienft bei dem Minifter der äffentlichen Ar 
beiten in Antrag gebracht werben. 

Mit dem Ausjchluß, ſowie mit dem Verzicht auf 
weitere Beichäftigung im Staatsvienft verliert ber 


175 


Regierungs - Bauführer das Recht „ „fine das 
Beiwort »Königlicher“ Hinzuzufügen: — 

8. 38. _ Ueber, bie prattiſche —2 bes Bau·⸗ 
führers wird von dem Baubeamten u. few. ein Zeug- 
niß ausgejtellt, welches von einem. ber technifchen R 
ber Provinzialbehörbe beftätigt unb zu den Akten. ber- 
felben genommen wird, 

Aut Antrag wirb bem. Banführer Abſchrift des 
Zeugniſſes ausgefertigt. 

8. 39. Zweite Hauptprüfung. Nach Beendigung der 
vorgeſchriebenen Ausbildung ift das Geſuch um Zus 
lafjung zur zweiten Hauptprüfung an ben vorgefegten 
Präfidenten zu richten.  . 

Im dem Geſuch ift machzuweifen, baf ber Baus 
führer feiner Militärpflicht genügt habe ober nom 
Militärbienft ganz oder theilweife befreit fei. 

‚ Dem Gefude ijt das Geſchäftsverzeichniß ($. 35) 
beizufügen. 

Grgiebt die Prüfung des Gefuches, daß der Bau- 
führer den Vorſchriften genügt habe, fo ift taffelbe 
von dem Präfidenten unter Angabe ‚ver Bejchäftigung 
des Bauführers in ben einzelnen AUbfchnitten des Aus- 
bildungsdienftes und mit einer Befcheinigung, daß ber 
DBauführer auf Grund ver beigebrachten Zeugniffe und 
nach bem pflihtmäßigen Ermeflen des Präfiventen und 
des technischen Raths der Behörbe zur Ablegung ber 
zweiten Hauptprüfung für vorbereitet zu erachten jei, 
dem technifchen Ober-Prüfungsamte einzufenven. 

Das Ober- Prüfungsamt beichließt auf Grund ver 
Vorlagen, ob die Zulaffung zur zweiten Hauptprüfung 
erfolgen könne. Der hierüber gefaßte Beſchluß ift dem 
Bauführer durch den vorgefegten Präfidenten mitzutheilen, 

$. 40. Das Gefuh um Zulaffung zur zweiten 
Hauptprüfung ijt Seitens der Bauführer des Hoc- 
und Imgenieurbaufaches jpäteftens binnen vier, Seitens 
ver Bauführer des Mafchinenbaufaches fpäteftens 
binnen brei Jahren nah Ernennung zum Regierungs- 
Bauführer zu ftellen. 

Fällt in den gedachten Zeitraum bie Ableitung bes 
Militärdienftjahres, jo kann die Meloung zur Prüfung 
unter Einreihung des darauf bezüglichen Nachweifes 
noch bis zum Ublaufe eines ferneren Jahres ftattfinden. 

Im Uebrigen iſt eine fpätere Meldung nur mit 
Genehmigung des Minifterd der Öffentlichen Arbeiten 
zuläſſig. Br 
$. 41. Die zweiten Hauptprüfungen werben ber 
Regel nach während des ganzen Jahres, mit Aus- 
nahme ber Zeit vom 1. Juli bis 1. October, abgehalten. 

Die zweite Hauptprüfung umfaßt: 

1) Die Bearbeitung eines durch Zeichnungen bar« 
geftellten und eingehend begründeten Entwurfs nad 
gegebenem Programme. 

2) die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufficht 
(Klaufur) während dreier Tage, 

3) Eine mündliche Prüfung. 

8, 42. Die häusliche Ürbeit, welche ver Kandidat 
mit der felbjtgefchriebenen eibesftattlichen Erflärung zu 
verfehen Hat, daß er diefelbe ohne fremde Hülfe anges 
fertigt habe, ift binnen einer Frift von neun Monaten, 


welche von bem Ober» Prüfungsamte aus erheblichen 
Gründen auf zwölf Monate verlängert werden fann, 
abzuliefern. 

Eine weitere Verlängerung biefer Frift bevarf ber 
Genehmigung bes .Minifters der äffentlichen Arbeiten. 

:Wirb die gewährte Friſt 'verfäumt, fo kann dem 
Kandidaten auf feinen Antrag eine neue Aufgabe er» 
theilt werden. Bei wiederholter Friftverfäumäng gilt 
bie Prüfung als nicht beſtanden. 

Fit eine Arbeit für ungenügend erachtet, fo wird 
biefelbe zur Vervollſtändigung unter Stellung einer 
Friſt zurückgegeben ober eime neue Aufgabe ertheilt. 
Wird die Bearbeitung auch diefer Aufgabe für unges 
nügenb erachtet, fo ift ver Kandidat zur zweiten Haupt» 
prüfung nicht weiter zuzulaſſen. Genügt vie Arbeit, 
fo ift dies dem Kandidaten mitzutheilen; derſelbe hat 
ſodann binnen einer Friſt von drei Monaten, welche 
von dem Ober-Prüfungsamte aus erheblichen Gründen 
bis zu 6 Monaten verlängert werben kann, zur weiteren 
a Ai x melden. 

ie zwei Tage dauernde mündliche Prüfung 
Be * auf folgende Gegenſtände: 
Für das —B 
L Aeſthetiſche Durchbildung der Gebäude. 

Anwendung der architektoniſchen Formlehre auf 
äußere und innere Bautheile. 

U. Land» und Stabtbau. 

Grundrißanorbnung, Konfteuftion und Einrichtung 
der in biefes Gebiet fallenden Baulichfeiten, insbe» 
fonvere ver Gebäudearten der Staatsnerwaltung. An— 
orbnung ſtädtiſcher Straßen und Plätze. Gntwerfen 
und Skizziren von größeren auf biefem Gebiete vor- 
kommenden Gefammtanlagen. 

III. Anlagen bautechnifcher Zweiggebiete. 

Die Einzel- und Sammelheizungen, fowie bie Lüftung 
in Bezug auf Unoronung und Berechnung. Wajjer- 
verforgung und Wafferableitung. Beleuchtungseinrich- 
tungen, Bligableiter. Abortanlagen. 

IV, Berwaltung, Bau- und Gefchäftsführung. 

DOrganifation ber Staatsverwaltung und Refjort- 
verhältniffe im Allgemeinen, die Organifation ber 
Bauverwaltung im Beſonderen, namentlid bie wich“ 
tigften auf biefelbe bezüglichen gefeglihen und Ber- 
waltungsvorfähriften und die weſentlichſten baupolizeilichen 
Beſtimmungen. 

Einrichtung der Koſtenanſchläge, Verdingung, Be— 
auffichtigung, Abnahme und Abrechnung der Arbeiten 
und ar Buchführung und Bauleitung. 

Für das Ingenieurbaufach. 
I. Eiſenbahnweſen. 

Einrichtung und Konftruftion aller dahin gehörigen 
Baus und Betriebsanlagen, einfchlieglich der praftifchen 
und theoretifchen Ermittlungen, Entwerfen und Skizziren 
von größeren, auf dieſem Gebiete vorfommenben Ge— 
fammtanlagen, fowie bie wichti Iften den Eifenbahn- 
betrieb betreffenden — eſtimmungen. 

I. Waſſerbau. 

Einrichtung und Konſtruktion aller dahin gehörigen 

Bauanlagen, Hülfsmaſchinen und u a 


176 


tungen, einfchließlich ber —— und theoretiſchen 
Ermittelungen. Entwerfen und Slizziren ber auf dieſen 
Gebieten vorlommenden Geſammtanlagen. 

IIL Brüdenban. 

Anordnung, Konſtruktion und Berechnung von feften 
unb beiveglichen DBrüden jeder Art und deren Ausführung. 

IV, Mafcinenbau, 

Konftruftion und Leiftungsberechnung ber Motoren, 

er onbere ber Dampfmafchinen und Dampffeffel, 

flerräder, ver Mafchinen zur Waflerförberung, 
ud Heben und Befördern von zu. fowie Kon- 
fkruftion ver GEifenbahnbetriebsmittel. 

V. Verwaltung, Bau- und Gefchäftsführung. 

DOrganifation ver Staatsverwaltung und Reffortver- 
hältniffe im Allgemeinen, die Organifation der Staats- 
Bamverwaltung, und Staats - Gifenbahnverwaltung im 
Befonderen, namentlich bie wichtigften auf biefelben 
bezüglichen gefeglichen ımb VBerwaltungsporfchriften und 
die wefentlichiten baupolizeilihen Beitimmungen. 

Einrichtung der Koftenanfchläge, Verbingung, Be- 
auffichtigung, Abnahme und Abrechnung der Urbeiten 
und Lieferungen, Buchführung und Bauleitung, 

C. Für das Mafchinenbaufad). 

I. Allgemeiner Mafchinenbau; =. und Betrieb 

von Werfftätt 

Konftrultion und —— der Hebemaſchinen, 
Motoren und Werkzeugmafchinen. 

Einrichtung und Betrieb der mechaniſchen Werk- 
ftätten, insbefondere ber Eiſenbahnwerkſtätten und 
Gießereien. Kenntniß der Eigenſchaften und der Her⸗ 
ſtellung der im Maſchinenbau und im Eiſenbahnweſen 
gebräuchlichen Materialien. 

U. Eiſenbahnmaſchinenweſen und Eiſenbahnbetrieb. 

Konſtrultion, Berechnung und Unterhaltung der 
Eiſenbahnbetriebsmittel, ver Drehſcheiben, Schiebebühnen, 
Weichen und Waſſerſtationen, ſowie die wichtigſten, den 
Eiſenbahnbetrieb er allgemeinen Beftimmungen. 


Schiffbau. 

Einrichtung, Konſtrultion und Berechnung der 

Dampfſchiffe, Trajelte und Bagger. 
IV. Verwaltung und Geſchäftsführung. 

Organifation der Staatsverwaltung und Reffort- 
verhältniffe im Wllgemeinen, vie Organifation ber 
Staats Cifenbahnverwaltung im Befonderen, namentlich 
die Buchführung im Werkftättenbetriebe und die wich- 
tigften auf die Eifenbahnverwaltung und das Fabrik⸗ 
weſen bezüglichen gefeglichen und Berwaltungsvorjchriften. 

8. 44. Wenn der Kandidat fich innerhalb ber 
vorgejchriebenen Frift ($. 42) zur weiteren Prüfung 
nicht melvet, ober ohne triftige, von dem Ober-Prüfunge- 
amıte ale ausreichend anerfannte Gründe bie anberaumte 
Klaufur oder mündliche Prüfung verfäumt oder einen 
biejer beiden Theile der Prüfung unterbricht, fo gilt 
diefelbe als nicht beſtanden. 

$. 45. Das Ober-Prüfungsamt benachrichtigt den 
Kandidaten von dem Grgebnif ber Prüfung und ſtellt 
ihm, falls er dieſelbe beitanden hat, ein Zeugniß über 
deren Ausfall aus, 


. 46. Die zweite Hauptprüfung laun Bei un | 
gün tigem —*8 nur einmal und nicht vor 
von mindenftens vier Monaten nach Ablegung ber 
—— Prüfung wiederholt werben. Die M 

ber zu twieberholenben Prüfung muß fpäteftens zwei 
Sabre nad Ablegung ber erftmaligen — —* 
eine ſpaͤtere Meldung iſt nur mit Genehmigung bes 
Minifters der öffentlichen Arbeiten zuläffig- 

Das Ober-Prüfungsamt theilt dem Kanbivaten mit, 
in welchen Gegenftänben die Prüfung ungenügend aut 
Be ift, und beftimmt, ob bie ung ganz ober 

Beſchränkung auf die Klauſur ober die mündliche 
Prüfung oder einzelne Gegenftlände ver letzteren ju 
wieberholen ift, umb ob die Wieberholung ſchon nad 
Ablauf von vier Monaten over erſt fpäter ftattfinden 
barf, und ob ber Nachweis einer weiteren praktifchen 
Ausbildung beizubringen iſt. 

8. 47. Nach beftanbener zweiter — — 
wirb der Regierungs-Bauführer auf Grund bes Prü⸗ 
fungszeugniffes von dem Minifter ver —2 
Arbeiten N er Königlichen Regierungs - Baumeifter er 
nannt, Ernennung ift unter VBorlegung des Zeug. 
nifjes Seitens des —— die Ueberſendung 
ber Ernennungsurkunde Seitens des Kandidaten ſelbſt 
zu beantragen. 

In dem Antrage auf Ueberſendung dieſer Urkunde 
find zugleich etwaige Wünſche hinſichtlich ber weileren 
Beihäftigung im Staatsdienft zum Ausdruck zu bringen. 

8. A Hülfsmittel bei ben Prüfungen unb Angaben 
über die ſelbſtſtändige Anfertigung von Zeichnungen und 
Arbeiten. Zur Benugung bei den unter Aufficht anzu 
fertigenden Urbeiten ($$. 24 und 41) werben dem Kan 
didaten die für zuläffig erachteten Hilfsmittel zur 
Verfügung geitellt. 

Kandidaten, welche fih anderer Hülfsmittel be 
bienen, oder welche vie Verficherung über vie felbft- 
ftändige Anfertigung der Zeichnungen und Arbeiten 
nicht wahrheitsgemäß abgegeben haben, werben ven 
dem Minifter ver öffentlichen Wrbeiten je mach bem 
Grade des Verſchuldens auf Zeit oder für immer von 
den Prüfungen ausgejchloffen. 

8. 49. NReifeprämien der Pröfungsfanbidaten. Die 
jenigen Kandidaten, welche im Laufe eines Jahres bie 
erſte oder die zweite Hauptprüfung am beften beſtanden 
haben, lönnen ven dem technifchen Ober-Prüfungsamt 
dem Minifter ver öffentlichen Urbeiten zur Verleihung 
von Reifeprämien empfohlen werben. 

. 50. Wechſel der Fachrichtung. Tritt ein Wedel 
ber Fachrichtung vor ber erften Hauptprüfung ein, je 
beftimmt das Prüfungsamt, ob und immwieweit eine 
Ergänzung der Vorprüfung vor oder bei ber erften 
Hauptprüfung ftattzufinden hat. 

Findet der Wechjel der Fachrichtung nach der erſten 
Hauptpfüfung ftatt, fo muß bie braftifihe Ausbildung 
als Bauführer in der neuen Fachrichtung nachgemiefen 
werben, und das Ober» Prüfungsamt bejtimmt, 
welchen Fächern eine Ergänzung ber erften — 
prüfung vor oder bei ber zweiten Hauptprüfung zu er⸗ 
folgen hat. 


| 


| 


— 3 
rn Ze ’ 


AIm letzteren alle kann das Ober- Prüfungsamt 
Untrag des Ranbivaten eine —— ber — 
dorgeſchriebenen · Friſten zulaffen. 

8. 51. Befſchäftigung und Dienſtverhältniſſe der Re- 
gierungs-Baumeifter. Db und wann ein Megierungs- 
Baumeifter vemmäcft in etatsmäßigen Stellen res 
Siaalsdienſtes angeftellt wird, bleibt, abgefehen von 
bem Vorhandenſein freier Stellen, von dem Fortſchreiten 
feiner Ausbildung, von ber Bethätigung eines lebendigen 
Intereffes für fein Fach, von Tüchtigkeit und Aus- 
—— g durch Fleiß, gute Leiſtungen und Führung 


Dis zur etatsmäßigen Anftellung wird ber Regie 
zungs-Baumeifter, foweit fih dazu Gelegenheit findet, 
egen Tagegelder befchäftigt und ift verpflichtet, jeber 
norbnung bed Minifters ber öffentlichen Arbeiten in 
Beziehung auf feine vorläufige Verwendung im Staate- 

e Folge zu leiften. 

Anſpruch auf dauernde entgeltliche Beichäftigung 
fleht dem Regierungs » Baumeifter nicht zu, doch kann 
er auf feinen Antrag ben Provinzialbehörden zur un⸗ 
entgeltlichen — ſoweit ſich zu ſolcher eine 
Gelegenheit bietet, überwieſen werden. 

Zur Uebernahme einer ihin nicht vom Miniſter der 

Öffentlichen Arbeiten angewieſenen Beſchäftigung bedarf 
der Regierungs-Baumeifter eines Urlaubs, und iſt ver⸗ 
pflichtet, vem Minifter ver öffentlichen Arbeiten am 
Schluffe eines jeden Jahres eine Nachweifung feiner 
Beſchäftigung einzureichen, auch von dem Beginne und 
bem Aufhören einer jeben ihm nicht von dem Minifter 
überwiejenen Befchäftigung, vesjleichen von ber Ein- 
ziehung zu militärifchen Dienftleiftungen Unzeige zu 
machen. 
Lehnt ein Negierungs » Baumeijter eine ihm im 
Staatsbienfte angebotene, wenn auch nur vorübergehende 
Beſchäftigung ab, orer fommt er feinen fonftigen Ber- 
pflichtungen nicht nach, oder führt er fich fo tabelhaft, 
daß er zur Verwendung im Staatsbienfte nicht geeignet 
erſcheint, fo fann er nach der Entfcheidung des Minijters 
ber öffentlichen Arbeiten von der Anwärterlifte geftrichen 
werben und verliert bamit, ebenfo wie mit dem Verzichte 
auf Beihäftigung im Staatödienfte, das Recht, dem 
Zitel „Regierungs-Baumeifter« das Beiwort „König. 
lither» Binzuzufügen. 

&. 52. Zeitpunft ber Einführung unb Uebergangsbe- 
fimmungen. Die vorftehenden Borfchriften finden auf 
alle diejenigen Anwendung, welde die Laufbahn für 
den Staatsdienft im Herbſte des Jahres 1886 ober 
jpäter beginnen. 

Auf diejenigen Stubirenden des Baufaches, welche 
bei Erlaß der gegenwärtigen Vorfehriften das Studium 
bereits begonnen, bie bisherige Bauführerprüfung aber 
noch nicht abgelegt haben, finben, fofern nicht auf fie 
nad) ihrem eigenen Wunfche die Borfchriften im ganzen 
Umfange Anwendung finden follen, nur biejenigen der⸗ 
felben Unwenbung, welche ſich auf ven praftifchen 
Ausbildungsdienſt als Bauführer und die Ablegung 
ber zweiten Hauptprüfung beziehen; besgleichen finden 
die Vorfchriften über die Bearbeitung des Entwurfs 


177 


zur zweiten Hanptprüfung auf alle diejenigen Anwen - 
bung, welche noch nicht auf Grund ber bisherigen 
Vorſchriften eine anderweitige Aufgabe zu einem folchen 
Entwurfe erhalten haben. 

$. 53. Eine Ablegung der Bauführer- ımb ber 
Baumeifterpräfung nah Maßgabe der Borfchriften 
vom 27. Yunt 1876 darf nur bis zum Wblaufe bes 
Sahres 1891, eine Ablegung ber — ne. 
nah Maßgabe ver Vorfchriften vom 3. September 186 
nur bis zum Ablaufe des Jahres 1887 ftattfinden. 

8. 54. Die den Abiturienten ber Ober-Realfchulen 
eingeräumte Berechtigung, nach dem alademifchen Stubium 
zu den Prüfungen im Bau» und Mafchinenfache zuge 
laffen zu werben, bleibt nur noch für biejenigen in 
Kraft, welche ihr Neifegeugniß vor Ende des Jahres 
1889 erworben haben. 

Berlin, ven 6. Juli 1886. 
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Mayba 


ybad. 

531. Seine Majeftät der Kaifer und König haben 
in Folge der in legter Zeit vorgefommenen zahlreichen 
Fälle, daß neu Fonzeffionirte Apothefer unmittelbar 
oder doch nur ganz kurze Zeit nach der Eröffnung ihrer 
Apothele dieſe veräußerten, durch Allerhöchſte Ordre 
vom 7ten d. Mis. auf meinen Antrag zu genehmigen 
erubt, daß bie in der Allerhöchften Ordre vom Ödten 
Sctober 1846 ber Regierung ertheilte Ermächtigung 
bis zur anderweiten gefeßlichen Regelung bes Apothelen- 
weſens nur bei benjenigen Apothefen in Anwendung 
zu bringen ift, feit deren Errichtung zehn Jahre ver- 
floffen find, und mich gleichzeitig ermächtigt, die Re— 
gierungen entjprechend mit Anweiſung zu verjehen, 

Auf Grund dieſer Allerhöchſten Ermächtigung be- 
ftimme ich Hiermit unter Abänderung ber biesjeitigen 
Eirkular-Berfügung vom 21. October 1846 (Eulen- 
berg, das Mebdizinal- Wefen in Preufen ꝛc. ©. 476 
und 477), daß bis zur anderweiten Regelung des Apo- 
thelenweſens innerhalb der nächſten zehn Jahre nach 
der Errichtung einer neuen Apothele der Inhaber ver 
Gonzeffion ohne befondere Genehmigung der Aufjichte- 
behörde nicht befugt ift, der Regierung nach Mafgabe 
ber Allerhöchften Ordre vom 5. Detober 1846 eine 
qualificirte Berfon mit dem Rechte der Nachfolge zu 
präfentiren; die Regierung foll vielmehr, wenn ein 
Apotheker innerhalb dieſer Frift fein Gefchäft aufgeben 
will, ermächtigt fein, die Conzeffion anderweitig zu 
verleihen. Ausnahmsweiſe und unter ganz befonberen 
Umftänden wird dem abgehenden Apotheker die Ver— 
äußerung geftattet werben können, bies inveffen nur 
nach ganz genauer Prüfung ber obwaltenden Berhält- 
niffe und unter Feftftellung von Bedingungen gefchehen 
dürfen, welche ven bisherigen Inhaber bezw. deſſen 
Erben zwar ſchadlos Halten, jedoch eine gewinnfüchtige 
Berwerthung der Conzeſſion ausſchließen. 

Die Ertheilung ver Genehmigung in allen vergleichen 
Fällen bleibt meiner Entfchließung vorbehalten. 

Berlin ven 21. Yuli 1886. 
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- u. Mebizinals 

Ungelegenheiten. v. Goßler. 


178 


Berorbunngen und Belsuntmadungen ber 
Königlichen R zn 
532. Des Königs Majeftät haben mittelft Allerhöchſten 
ige vom 25. Juni d. 98. auf Grund des $. 4 
der Kurheſſiſchen Gemeinde Ordnung vom 23, October 
1834 zu genehmigen gerubt, daß 

1) aus bem forjtfisfalifchen Gutsbezirfe Oberförfterei 
Thiergarten Parzellen im Umfange von 8,3840 ha 
ausgejchieden und dem bomänenfistalifchen Gutsbezirke 
Domäne Weiershof einverleibt und 

2) aus den vomänenfisfalifchen Gutsbezirfe Domäne 
Weiershof Parzellen im Umfange von 1,3013 ba aus» 
ejchieden und dem forjtfisfalifchen Gutsbezirke Ober- 
Brfterel Thiergarten einverleibt werden, 

Caſſel den 20. Yuli 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 

533. Nachdem ver bisherige Vorfigende der Ein- 
ſchätzungskommiſſion für die Hafjifizirte Einfonumenftener 
für ven Stadt» und Landkreis Gaffel, Ober-Negierungs- 
rath Schwarzenberg, den Vorfig in beiden Kom— 
miffionen niedergelegt hat, iſt für den Staptkreis Caſſel 
vom 1. Juli 1886 ab ver Königliche Polizei-Direltor 
Kehler hier zum Vorfigenden ver gebacdhten Kom— 
miffion ernannt und für ven Landkreis Caſſel ver Vorſitz 
auf Grund bes $. 21 des Gefeges vom 1. Mai 
1851/28. Mai 1873 auf ben Herrn Yanbrath Freiheren 
von Dörnberg übergegangen. 

Gafjel ven 27. Juli 1886, 

Königlihe Regierung, 

Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forſten. 
Beroranungen und Belauntmahungen anderer 
ſtaiſerlicher und Königlicher Behörden, 
534. Dei ver Boftagentur in Oberzell (Bz. Caſſel) 
wird am 23ſten eine Telegraphenanftalt mit Fernfprech- 

betrieb eröffnet. 

Caſſel am 20. Juli 18836. 

Der Kaiferlihe Ober: Poftvirector. 
3. B.: von Rumohr. 

535. Am 25. Juli d. Is. wird bei der Poftagentur 
in Fuhlen eine Telegraphenanftalt mit Fernſprechbe— 
trieb mit befchränftem Tagesdienſte in Wirlſamkeit treten. 

Minden (Weftfalen) ven 21. Juli 1886, 

Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirector. Tybuſch. 
Betanntmachuugen communalitänd. Behörden. 
536. Vom Ijten d. M. ab, werden bei der hiejigen 
Sparfajje für auszuleihende Darlehen folgende Pro— 

zentjäße feſtgeſetzt: 
1) Für Beträge bis zu 1000 Marf —* bis 30/ 
2) „ „ Darüber u. bis zu 3000 | — %f., 
3) „ alle höheren Beträge 41/, bis 41/, 0/, und 
für Nr. 3 vom 1. Januar 1887 an 4 bis 41/, 0/,. 
Gudensberg den 29. Juli 1886. 
Der Bürgermeijter Beder. 





Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 6. 


Becanzem 
687. Die Tatholiiche Schuljtelle zu Dörmbach, 
deren jährliches Einkommen neben freier. Wohnun 
jedoch einjchließlich einer Entichädigung von 90 M 
I freie ‚jenerung 840 Mark beträgt, wird in Folge 
Verſetzung des jeitherigen Inhabers vom 1. Augujt 
er. ab vacant. 

Bewerber um diejelbe wollen ihre desfalljigen 
Gejuche binnen 14 Tagen unter Anſchluß der er- 
forderlichen Zeugniffe bei dem Königlichen Local— 
Ichulinipector — Pfarrer Krapf in Kleinſaſſen 
oder bei dem Unterzeichneten anbringen. 

Gersfeld den 24. Juli 1886. 

Der Königliche Schulvorſtand Krekeler. 

538. Vom 1. November d. J. ab ſoll eine vacant 
gewordene Communagl-Förſterſtelle hieſiger Oberförſterei, 
worauf nur Forftverjorgungsberechtigte reſp. auf Forſt⸗ 
verjorgung dienende Anwärter gefeglichen Anſpruch haben, 
wieder bejegt werben, und find beshalbige Melvungs- 
gejuche unter Beifügung der erforderlichen Berechtigung» 
ıc, Atteſte portofrei bis jpätejten® ben 12, October 
d. 9. an den Unterzeichneten zu richten. 

Schutzbezirk arrondirt und ca. 700 ha groß; Wohnfig 
zu Slleinjchmalfalven; Yahreseinfommen — 800 Marf 
baar, fowie Brennholzbezug gleich einem Nutzungsbe— 
rechtigten ber betreffenden —9 Probejahr vor⸗ 
behalten. 

Brotterode, Reg.Bez. Caſſel, den 12. Juli 1886. 

Der Königlich Preußiſche Oberförſter Bickel. 


Berional = Chronil. 

Ernannt: der Königliche Oberförfter Schuppius 
in Naumburg zum Forjtamtsanwalt bei dem Amtsge- 
richt dafelbft, 

der Vicebürgermeijter H. Böſſer zum Stanbes- 
beamten für den Stanbesamtsbezirt Ziegenhain und 
das Stadtrathsmitglied H. Stübing zu deſſen Stell- 
bertreter, 

die Referendare Hirfchfeld und Gegenbauer 
zu. Gerichts-Aſſeſſoren, 

ber etatsmäßige Affiftent bei ver Staatsanwaltfchaft 
in Gafjel Köpfe bei dem Amtsgericht zu Langenfelbolv, 

die etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen, Affiftenten 
Neccius in Homberg bei dem Amtsgericht zu Neus 
firchen, Weber in Rotenburg bei vem daſelbſt, Stegr 
mann in Eſchwege bei dem in Feldberg und Nieles 
bod in Caſſel bei dem Amtsgericht in Nieveraula zu 
Gerichtsfchreibern. 

Verlichen: dem Pfareer zu Heiligenrove, Metror 
politan Lohr die erlevigte Pfarrftelle zu Oberfaufungen. 

dem Deconomie-Gommiffar Softmann zu Hersfeld 
Allerhöchſten Orts ver Charakter als Deconomies 
Eommifjiong- Rath. 


— men 


(IufertiousgebD) ben R et uli 20 Re — b 
u usgebühren flir aum ... ih a 2 —— Belagsblätter für $ unb 4 Bogen 


Rebigirt bei Königliher Regierung, 
Cafſel. — Gebrucdt in ber Hof⸗ und Waiſenhane-Buchdrucereil 





Amtsblatt 


der Königlichen Negierung zu Gaffel 





% 36. 
Juhalt des Reichs: Gejegblattes. 
Die Nummer 24 des Reichd-Gefegblattes, welche 
vom 23, Yult 1886 ab in Berlin zur Wusgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1677 die Verorbnung, betreffend die Errichtung 
einer befonderen Kommiſſion für bie Herftellung bes 
Nord» Dftfee-Ranals, Vom 17. Yuli 1886, 

Die Nummer 25 des Reichs-Gefegblattes, melde 
vom 3. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
fangte, enthält unter 

Nr. 1678 die Verorbnung, betreffend nähere Feft- 
fegungen über die Gewährung von Tagegeldern unb 
Fuhrkoſten an bie Beamten ver Militär- und Marines 
Verwaltung. Bom 27. Juli 1886; und unter 

Nr. 1679 die Bekanntmachung, betreffenb ven Uns 
theil der Reichsbank an dem Gefammtbetrage bes ſteuer⸗ 
freien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886, 


Inhalt der Geiegiammlung für die Königlichen 
Breußiſchen Staaten. 

Die Nummer 25 ver Gefeg- Sammlung, welde 
vom 22, Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
langte, enthält unter 

Nr. 9143 das Geſetz, betreffend vie Heranziehung 
von Militärperfonen zu Abgaben für Gemeinvezwede, 
Bom 29, Juni 1886: und unter 
“Nr. 9144 das Gefeg, betreffend den Beitrag des 
Staates zu den durch den Unjchluß der Stadt Altona 
an das Deutſche Zollgebiet veranlaßten Koften. Vom 
30. Juni 1886, 

Die Nummer 26 ver Gefeg- Sammlung, welche vom 
27. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 
enthält unter 

Nr. 9145 das Gefeg, betreffend die Anftellung und 
das Dienftverhältnig der Lehrer und Lehrerinnen an 
den öffentlichen Vollsſchulen im Gebiete der Provinzen 
BPofen und Weitpreußen. Vom 15. uli 1886; und unter 

Nr. 9146 vie Verfügung des Juſtiz-Miniſters, bes 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
ber Bezirke der Amtsgerichte Göttingen und Reinhaufen. 
Vom 19. Juli 1886, 

Die Nummern 27 und 28 ver Gefeg-Sammlung, 
welche vom 3. Auguſt 1886 ab in Berlin zur Aus— 
gabe gelangten, enthalten unter 

Nr. 9147 vie Verorbmung, betreffend die Aus» 








hrung bes WFijchereigefeges in der Rheinprovinz. Vom. 


fü 
23. Juli 1886; unter 
Nr. 9148 die Berordnung, betreffend vie Aus- 


1886. 


führung des Fifchereigefeges im Regierungsbezirt Wies⸗ 
baben. Yuli 1886; unter 

Nr. 9149 den Allerhöcften Erlaß vom 26. Yult 
1886, betreffend den Sit der Anfievelungstommiffior 
für Weftpreußen unb Pofen; unter 

Nr. 9150 vie Verfügung bes Juſtiz⸗-Miniſters, be 
treffend bie bg bed Grundbuchs für einen Theil 
bes Bezirks des Amtsgerichts Diepholz. Vom 22ften 
Yuli 1886; und unter 

Nr. 9151 das Geſetz, beireffend bie Berechnung 
ber Dienftzeit von Beamten des Kunſtgewerbe Muſeums 
zu Berlin. Vom 19. Juli 1886, 

Die Nummer 29 der Gefek- Sammlung, welche 
vom 6. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
langte, enthält unter 

Nr. 9152 das Geſetz, betreffend den Bau neuer 
Scifffahrtsfanäle und die Verbeſſerung vorhandener 
Scifffahrtsftraßen. Vom 9. Juli 1886; und unter 

Nr. 9153 das Geſetz, betreffend die Gewährung 
eines befonveren Beitrages von 50000000 Mark im 
Voraus zu den Koften ver Herjtellung des Nord⸗Oſt⸗ 
ſee⸗Kanals. Vom 16. Yuli 1886, 

Die Nummer 30 ver Gejek- Sammlung, welde 
vom 9. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
langte, enthält unter 

Nr. 9154 das Gefeg, betreffend vie Bewilligung 
von Staatsmitteln zur Befeitigung der im unteren 
Weichfelgebiete durch vie biesjährigen Frühjahrshoch- 
—— herbeigeführten Verheerungen. Vom 14. Juli 
1 * 








Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. Detober 1878. 
539. Auf Grund 'ves $. 11 des Reichsgeſetzes vom 
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Beftre- 
bungen ver Sozialdemokratie iſt die Nr. 1 des „Offen— 
bacher Localanzeigers“, Unzeige- nnd Yocalaus- 
abe des „Dffenbacher Sonntagsblatts" (Verlag von 
Gar Ulrich in Offenbach) verboten und zugleich das 
fernere Erfheinen bes gebachten Blattes unter- 
jagt worben. Offenbach am 3. Auguſt 1886, 
Großerzogliches Kreisamt Offenbach. 
3. E.: Fuhr, Amtmann. - 
Berordnungen und Belauntmachungen der 
Kaijerl. und Königl. Centralbehürden. 
540. In Berfolg unferer Bekanntmachung vom bien 
October 1885 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß 
an ver Börfe zu Magveburg für Rohzucker L Pro⸗ 
buft und zwar Tranfitopreife, Bafis 88 %/, Ren⸗ 


— 


dement, an Bord burg bie Zulaſſung en thierärztlichen Prüfungen in 
vom 1. At 38. 2 Zemingee notirt werben. Dalai Hit —— 
D int In % ee “a Der Finanz » Min * Direction b * lichen Thierarz — 
und er ⸗ rection der m e. 
5 ——— — Im a 544. Um 29. September d. %. tritt die Roms 


Im Auftrage: Wendt. Gr mifion ur ee Frifung über bie Behigmg 
Berorbuungen und Belsunimadungen ber sum e u aggewerbes zuſammen. 
Di bi unt 
Königlihen Wegierung, — nee 0 dljr Prüfung amterichen 


541. Durch Minifterial-Erlaß vom 22, April 1886 
N - db. 9. umter Beifigung bes m und 
it dem Allgemeinen Deutſchen Berficherungs » Verein fwaiger Beugniffe über. bie erlangte technifche % 


in Stuttgart die Eonceffion zum Gefhäftsbetriebe in 
Preußen ertheilt worben, was ich mit vem Vermnerfen pn, Mn er we 10 — — 
zur öffentlichen Kenntnif bringe, daß bie Goncefjton —— 8 .. en gen vo 
und bie Statuten des Vereins im der Anlage abgebrudt Pr x.) au richten, worauf benjelben 
find. Gaffel ven 2, Auguſt 1886. m inarhen win. 1886. 

Der Regierungs- ae I. 8.: Kane aſſe — un —— 
Berorbunngen und Belauntmachun N gi, * —* nes Piece 

Reiterlicher und Königlicher —* 545. Die nächſte Prüfung fl ufſchmiede (f. Geſeh 
542. Am 1dten d. Mts. treten ermäßigte — vom 18. Juni 1884) fol am Dienstag den 28ften 
tarife für Nobzuder von Deutſchland nah Stalin Geptember d. 9., Vormittags 8 Uhr, im ber 
unter Aufhebung ver bisher gültigen gleichartigen Tarife Merkftätte bes verftorbenen Schmiebemeifters. Wilhelm 


in Kraft. = “ | Schädla am Grün hierſelbſt abgehalten werben. 
Die betheiligten Güter-Grpeditionen ertheilen nähere Die Meldungen zu der Prüfung find mindeſtens 
Auskunft. Hannover den 3. Auguſt * vier Wochen vorher unter Einreichung eines Geburis⸗ 
Königliche Eifenbahn-Direction. feines und etwaiger Zeugniffe "über bie erlangte 
543. Borlefungen an ber Königlichen Zement in  technifche Ausbildung, fowie unter Einſendung ber 
Hannover. — Winter» Semefter 1886/87. Beginn: Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an ven unterzeichneten 


4. October 1886. — Director, Medicinalcath Dr. Vorſitzenden zu richten. 

Dammann: Enchelopäbie und Methobologie der Thier- Das erforderliche Handwerkszeug hat ber Prüfling 
heilkunde; Specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheil- ſelbſt —— 

kunde; Uebungen im Anfertigen von ſchriftlichen Gut» Zum Anſchaffen und fleißigen Leſen wird Den 
achten und Berichten. — Profeſſor Dr. Luſtig: Spe- jenigen, welche die Prüfung ablegen wollen: „Anleitung 
zielle Pathologie und Therapie; Propäbeutifche Klinik; e Beftehen der Huffchmieveprüfung von Profeſſor 
Spital-Klinik für große Hausthiere. — Profeffor Dr. Möller (Preis 1 — empfohlen. 


Rabe: Spezielle pathologifche Anatomie; Phyfiologifch- Marburg den 27. Yuli 1 
biftologifcher Kurfus; Bathologifch-anatomifche Uebungen Der Borfigende ber Prifungt-ommiffen. 
und Obvuctionen; Spital» Klinik für Heine Hausthiere, Kümmell, Königl. Kreisthierarzt. 


— ®rof. Dr. Kaifer: Erterienr des Pferdes und ber Belauutmachungen des Laudes⸗Directors. 

übrigen Arbeitsthiere; Thierzuchtlehre und Geſtütskunde; 546. Im einer Extra-Beilage wird der Bericht über 
Operations· Uebungen; Ambulatoriſche Klinil. — Lehrer den Gefchäftsbetrieb der Heffiichen Branbverficherung® 
Tereg: Phyſiologie, I. Theil. — Lehrer Dr. Arnold: Anftalt nebft Bilance — Anlage A — und einem nad) 
Anorganifche Chemie; ga Pharmaceutiſche Kreifen abgetheilten Verzeichnig der ſämmtlichen Brand 
Uebungen. — Gommiff. Lehrer Boether: Anatomie fchadens-Berwilligungen — Anlage B — vom Jahre 


der Hausthiere; Anatomifche Uebungen; Zoologie — 1884 veröffentlicht. 
Dberlehrer Ehrlenholg: Phyſik. — Veichlaglefrer Gaffel den 13. Yuli 1886. 
Geiß: Theorie des — — Repetitor Dr. Der Landes-Director: von Hundelshauſen. 


zu. Anatomifch-phyfiologifche Repetitorien. — Repes Belauntmachnngen commmnal 
Dr. Schmieder: Böyfitalifch + cpemifche — ** 547. Kündigung und Umtauſch von Schulbdverſchreibungen 
— — ber Landeskredittaſſe zu Caſſel. — Zum Zwece ber 
Ju ur Aufnahme al Studirender ift der Nachweis bemmächftigen Herabfegung des Zinsfußes ber von. ber 
ber Reife für bie Prima eines Gymnafiums oder eines Landeskreditlaſſe mittelft 4procentiger uldverſchrei⸗ 
Real» Gymnaſiums, bei welchem das Latein obligato- bungen gewährten 41/, procentigen Darlehen kündi 
riſcher Unterrichts- Gegenftand iſt, ober einer durch wir mit tech g bes Lanbesausfchuffes des 
die zuftänbige Gentralbehörve als gleichſtehend aner- — jel, unter Zuftimmung des Rönigliden 
Kannten höheren Lehranftalt erforverlich. Der Oberpräfibenten, hiermit bie ſaͤmmilichen noch u | 
Ausländer und Hospitanten lönnen auch mit ge» —— —— Seitens der Inhaber um | 
ringeren Borkenntniffen aufgenommen werben, wenn fie 


Ounbestreitafen-Chfigtione er Serien 
ns m 


bevin — 
ber Gere KIN 
“* A März 1887 
Mü 

— ern se ben — Umtauſch 


dieſer 
————— procentige 
Seitens der ns unfünpbare Schuloberfchreibungen 
ber Serie XI 
Diefer 25 erfolgt unter nachſtehenden Bes 


}. Die Anmelvung zum Umtaufch ift in ber Zeit 
vom 3. bis einſchlie ri 24. Auguſt d. 9. bei der 
Landeskreditlaſſe und zwar in dem dazu beftimmten 
Büreau im Landeskrebitfaffen-Gebäube gleicher Erbe 
— Nr. 5 Vormittags zwiſchen 9 und 12 Uhr, 


in Gaflet bei dem Bankhaufe Dinner & Plant, 

in Berlin: bei ver Dresbmer Bant 

in ranffurt a, M. bei ver — — 

in Haunover bei der Haunoverſchen Baut, 
—— bei jeder Stelle üblichen Gefchäftsftunden zu 


2. Bei den Anmeldungen find bie umutaufchenben 
vierprocentigen Schulbverjchreibungen in — 
Zuſtande ſammt den zu denſelben gehörigen am ärz 
1887 und ſpüter * Zinscoupons nebſt Talons 
und einem jormularmäßigen Verzeichniß ber umzu⸗ 
tauſchenden Schulbverfchreibungen nad Serie, Betrag 
umb Nummer georbnet zu übergeben. 

Formulare hierzu können bei den Umtauſchſtellen 
koftenfrei in —— genommen werden. 

Für jeden fehlenden Coupon iſt der Betrag alsbalbd 
baar zu erlegen. 

Die überreichten Schuldverſchreibungen werden bei 
der Umtauſchſtelle auf „vom 1. September 1886 ab 
mit 31/, °/, verzinslich“ abgeftempelt und alsbald 
zurüdgegeben; bie Zinscoupons und Talons, bezw. bie 
für ed fehlenden oupons erlegten Beträge, zurück · 

behalt 


Gegen bie vergeftalt abgeftempelten. Stüde ohne 
Eoupons werben balbthunlichit in befannt zu machenver 
Friſt die neuen 31/, procentigen Schulpverfchreibungen 
der Serie XIV nebjt Coupons über die vom 1. Sep» 
tember 1886: ab laufenden Zinfen ohne —— 
der Umtauſchſtelle zur Prüfung der Legitimation der 
Umtauſchenden ausgereicht. 

3. Den Inhabern von Schuldverſchreibungen der 
Serie XII wird bei der Abftempelung verjelben eine 
— von ein Viertel Protent des Nennwerths 


4. Der Umtaufch der über je 150 Mark lautenden 
Obligationen (Lit. E.) fann, da Schulbverfchreibungen 


548. Die Einlöfung ver am 1. September d. 9. fällig 
werbenben Zins» Abfchnitte ber —— wirb 
bei verfelben vom 24. Auguſt d. 9. am, fowie aufer- 
dem in biöheri a Weiſe bei allen — Steuer⸗ 
laſſen * Reg A er Gaffel erfolgen. 
el am 6. Aug 
Die Direction Pe Landeskredittaſſe. 


0% 

549. Zum Zwecke vemnächftiger Herabfegun 
insfußes von den aus der hiefigen Spar» und * 
aſſe auf Hypotheken und Handſcheine ausgeliehenen 
Kapitalien um je 4 Procent iſt durch — chluß des 
Stadtrathes im Einverſtãndniß mit dem Bürger⸗Aus⸗ 
ſchuſſe der Zinsfuß für die bei der Sparkaſſe be— 
ſtehenden Einlagen vom 1. October d. J. ab von 34 
auf 3 Procent herabgeſetzt worden. 

Die bis zum vorgedachten Termine nicht zur Er- 
hebung gelangten Einlagen werben bemgemäß von ba 
an nur zu 3.9/, verzinft. 

Garlöhafen ven 5. Auguſt 1886. 

Die Berwaltungs-Commiffion. 
Shpow Brandes. E. Wend. 
Bacaunzen. 
550. Die zweite Pfarrſtelle zu Schlüchtern iſt 
buch Beförderung deren feitherigen Inhabers auf bie 
daſige erfte Pfarrftelle erledigt worden. 

Geeignete Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre 
Geſuche unter Anſchluß eines Zeugniſſes ihres Claſſen⸗ 
vorſtandes binnen 4 Wochen bei uns einreichen. 

Wir bemerken hierbei, daß der zu beſtellende Pfarrer 
reſcriptmäßig verpflichtet werben wird, eine ber Ge⸗ 
meinben bes Sirchfpiels Hohenzell bis auf Weiteres 
zu paftoriren. Gaffel ven 3. Auguſt 1886. 

Königliches Eonftftorium. Weyrauch. 
551. Die Schufftelle zu Hebel, mit welcher Kirchen- 
bienft verbunden, ift infolge Ablebens des feitherigen 
Inhabers zur Erledigung gelommen. 

Dewerber um biefe Stelle werben aufgeforbert, 
ihre Gefuche mit ven nöthigen Zeugniffen innerhalb 
3 Wochen unter der Adreſſe des unterzeichneten Land⸗ 
raths einzureichen, 

u | den 5. Auguſt 1886, 

nn Schulvorſtand von Hebel. 

Gehren, Lanbrath. 

552. Die einge Lehrerſtelle A Bösge ib, 
mit welcher ein Einkommen —— ch 750 
nebſt freier Wohnung und 90 Mark für —— * 
bunden iſt, ſoll mit dem 1. October or. anderweit be⸗ 
ſetzt werden. Bewerber um dieſelbe wollen ihre mit 
ben nöthigen Zeugniſſen verſehenen Meldungsgeſuche 
an den Lolalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Waas zu 


Kirchbracht, oder am bem Unterzeichneten innerhalb brei 
Wochen einreichen. Gelnhaufen am 26. Yuli 1886. 
Der Königlihe Schulvorftand. 

Frhr. Riedeſel, Landrath. 

553. An der evangeliſchen Schule zu Langen— 
ſchwarz iſt die men gegründete 2te Lehrerſtelle, mit 
welcher neben freier Wohnung ein jährliches Gehalt 
von 750 Mark und 90 Mark Fenerungs-Entfchäbigung 

verbunden ift, zum 1. October d. 3. zu befegen. 

Bewerber um viefe Stelle wollen ihre mit ben er- 
forberlichen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche 
binnen 3 Wochen an ben Königlichen Lokalſchulinſpector, 
Heren Pfarrer Hartmann zu Langenſchwarz, oder 
an den Unterzeichneten einreichen. 

Hünfeld den 27. Yuli 1886. 

Der Königliche Schulvorftand. 
v. Wegnern, Lanbrath. 
554. Die Schuljtelle zu Beuern ift vom 1. October 
db. 3. ab neu zu befegen. Das Einkommen beträgt 
jährlich neben freier Wohnung und Feuerung 780 Marl. 

Bewerber wollen ihre Gefuche mit Zeugniffen binnen 
3 Wochen an den Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer 
Iffland zu Genfungen einfenden. 

Der Königl. Schulvorftand von Beuern. 
von Negelein, commiffarifcher Landrath. 
555. Die neugegrünbete Lehrerftelle zu Hafte, mit 
welcher außer freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung 
ein Gehalt von 750 Mark verbunden ift, ſoll zum 
1. October d. 3. bejegt werben, 

Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche nebft Zeug- 
niffen bis zum 1. September d. 3. bei Herrn Pfarrer 
Meine zu Hohnhorſt einreichen. 

Ninteln ven 2. Auguſt 1886. 

Der Königliche Schulvorftand. Kröger, Lanbrath. 
556. An der hiefigen katholifchen Schule ift die erfte 
Lehrerftelle, mit welcher ein Gehalt von 1350 Marf, 
90 Mark Vergütung für freie Fenerung und 150 Mark 
Miethsentſchädigung verbunden tft, zum 1. September 
d. 3. zu bejegen. 

Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit ben er» 
forverlihen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche 
binnen 14 Tagen an ben Unterzeichneten einreichen. 

Hünfeld ven 3. Auguſt 1886. 

Der Königliche Schulvorſtand. 
v. Wegnern, Landrath. 
557. Die katholiſche Schulſtelle zu Soisdorf, mit 
welcher neben freier Wohnung ein jährliches Einkommen 
von 930 Dark, einſchließlich 90 Mark Vergütung für 
freie Feuerung, verbunden ift, ift zum 1. October d. 9. 
zu befegen. Bewerber um biefe Stelle wollen ihre 
mit den erforberlichen Zeugniffen verfehenen Meldungss 
gefuche innerhalb 3 Wochen an ven Königlichen Lokal⸗ 
fchulinfpector, Herrn Pfarrer Pilgrim zu Großentaft, 





oder an ben Unterzeichneten 
Hünfeld den 4. Auguſt 1886. 
Der Königlihde Schulvorftand. 
v. Wegnern, Lanbrath. 

558. Durch das Ubleben des Lehrers Chriſtoph 
Hohmann zu Dietershaufen, Kreifes Fulda, ift bie 
bortige Schulftelle, mit der ein jährliches Einkommen 
von 840 Mark Gehalt und 90 Mark für Feuerung 
verbunden ift, vacant geworben. 

Dewerber um biefelbe werben aufgeforbert, ihre 
bezüglihen Meldungsgefuche nebft ben erforverlichen 
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 4 Wochen bei 
dem Lolal- Schul-Infpector, Herrn Pfarrer Gies zu 
Dietershaufen, oder dem unterzeichneten Landrathe ein- 
zureichen. Fulda ben 4. Auguſt 1886. 

Der Königliche Schulvorftand. Trott, Landrath. 


Berjonal = Chronil. 

Ernannt: der Geheime Kegierungsrath Althaus 
zum lanvesherrlichen Commiſſar bei dem Stift Kan 
fungen mit Wetter, 

der Regierungs-Baumeifter von ben Berden zum 
Königlichen Kreisbauinfpector in Homberg, 

der Königliche Oberförfter Kaufholz in Orb mm 
der Stabtlämmerer Pfaff in Salmünfter zu Amts 
anmwälten bei ven Amtsgerichten ihres Wohnortes und 

der Bürgermeifter Johann Hermann Hode zu 
Zennern zum Standesbeamten für ben dafigen Bezirh, 

ber Förfter auf Probe Rehder zu Münchhaufen 
in ber Oberförjterei Wetter vefinitiv zum Förſter. 

Berlieben: dem Regierungsrathe von Eſchwege 
bei der Regierung in Caſſel der Charakter als Ger 
heimer Regierungsrath. 

Beauftragt: mit der commiſſariſcheu Verwaltung 
bes erlebigten Yandrathsamtes im Kreiſe Marburg 
ver Landrath Dr. Wengel in Hofgeismar und 

mit ver des Yanbrathsamtes im Kreiſe Hofgeismar 
der Regierungs-Aſſeſſor Bedhaus. 

Verſetzt: vie Gerichtsfchreiber Floret in Niever- 
aula und Sobolewsti in Aroljen, Erſterer an bas 
Amtsgericht in Kirchhain, Letzterer an das zu Lichtenau, 

ber Förfter Nogag zu Mottgers, Oberförftegei 
Sterbfrig, auf die Föriterftelle für ven Schugber 
Biedebach zu Gittersdorf, Oberförjterei Hersfelv. 

Berzogen: der concejfionirte Markſcheider Eduard 
Schülbe vom Meisner nach Frankershaufen bei Ab» 
terode, 

Penfionirt: ver Gerichtsfchreiber, Sekretär Wendt 
in Gafjel und 

der Saalwärter Schmidt zu Wilhelmsthal. 

Entlaffen auf Nachſuchen: ver Pfarrer Hübner 
in Altenhafungen behufs Uebernahme eines Pfarramts 
in Schwerin a/Warthe. 


gdierʒu als Beilage ber Der, ntliche Anzeiger Nr. 63, 
(Imfertiousgebühren für ben Raum einer Aue Drudzeile 20 Neichepfenmi 


— Belagsblätter für 4 und 4 Bogen 5 


und 1 Bogen 10 Reidhepfennig. 
Rebigirt bei Königliher Regierung. 


Eaffel. — Gebrudt in der Hofr und Waiſenhaue⸗Buchdruckerei 


Ertra-Beilnge sum „Amtsblatt.“ 


Heriht 


über den Gefchäftsbetrieb der Heſſiſchen Brandverficherungs-Anftalt vom Yahre 1884. 





I. Das Berfihernngsfapital, welches am Schlufie 
des Jahres 1883: 746,604,630 Mark betrug, ift Ende 
1884 auf 756,362,100 Mark feſtgeſtellt worden, alfo 
im Yaufe des Nahres 1884 um 9,757,470 Mart geitiegen. 

Ha. Die Zahl der Brände betrug im Jahre 1884: 
353 und die dafür zur Berwilligung gelommenen Brand- 
entihädigungen berechneten fich auf 915,816 Det. 80 Br. 

In der vorhergehenden fiebenjährigen Periode, in 
welcher: 

in 1877: 173 Brandfälle mit 499,321 DM. 61 Bi. 


„1878: 20 , „101516 „7a, 
„1879:292 , „140143 „ 30, 
„1880: 398 „1033389 „ 07, 
„18831:33  , „1145710 „ 40 „ 
„is2:22 „ „1027952 „ 26 
„1883: 61 „ „161706 „ 9. 


aljo zufammen: 7,740,010 Mt. 17. Bi. 


verzeichnet worden find, berechnet ſich der Durdichnitt 
pro Jahr auf 1,105,715 Mt. 74 Pf., gegen welchen 
die pro 1884 verwilligte Entihädigungsijumme um 
189,898 Mt, 94 Pf. geringer iſt. 

Ib. Nach Kreifen abgetheilt, vertheilen fich die 
jämmtlichen Branbdfälle in 1884 mie folgt: 


Mt. Bi. 
1. Stadtkreis Gaffel . 23 Brände 1512 78 
2, Landkreis Eaflel . . . 24 „ 100262 25 
3. Kreis Eihwege . . . 9 , 18481 68 


x 


Kreis Frankenberg . 


Friblar 


. Stabt Fulda . 
. Kreis Fulda . 


(ohne die Stadt) 
Kreis Gelnhaufen 
Kreis Gersfed . 


. Stadt Hanau 
. Kreis Hanau 


(ohne bie Stadt) 


. Stadt Herefelb . 
. Kreis Heräfeld 


(ohne die Stadt) 
Kreis Hofgeismar 
„  Domberg 
„  Dünfelb. 
„ Sirhbain 


. Stadt Marburg. 
. Kreis Marburg . 


(ohne die Stadt) 
Kreis Meliungen 
Bezirk Orb 
Kreis Rinteln 
"Rotenburg 


„ Sclüdten . 


Pr Schmaltalden 
Bezirt Vöhl . 


8 Brände 
4 " 
8 " 
27 2. 
6 " 
id- 
2 * 
5, 
3 ” 
13 a 
20 ” 
8 " 
3 „ 
0, 
4. 
13 — 
19 
1 " 
3 n 
13 re 
10 — 
14 = 
4 “ 


Mt. Br. 
13056 40 
26526. 96 
40430 62 
34380 55 

5106 60 
46540 30 
8184 50 
52418 78 
5269 96 
16825 41 
33971 17 
17040 06 
2345 30 
11637 69 
3632 05 
16717 36 
68507 61 
8943 — 
76156 08 
61219 56 
14741 25 
53765 34 
7552 77 


1 


Me Br. 
23. Kreis Wigenhaufen . 11 Brände 4991 28 
24, „ Wolfhagen . . 11 — 38082 55 
25. „ Biegenhbain . . 12 „ 113995 9 


IIc. Bon den vorbezeichneten Brandentſchädigungen 
von überhaupt 915816 Mt. 80 Pf. tommen 
a. auf die Stadtgemeinden 30°/, mit 273003 ME. 03 Pf. 
b. auf die Landgemeinden 70°/, mit 642813 ME. 77 Bf. 
An der gefammten Verjicherungsiumme der Anſtalt 
von 756362100 Mi, Ende 1884 participiren 
a. die Stadtgemeinden mit 4179,00 Yo 
— 311311530 Marf, 
b. die Landgemeinden mit 58/00 %o 
— 445050570 Mt. 


IId. Die Brände find entftanden: 
A. in ben Städten: 

67 in Wohnhäufern, 
12 ın Scheuern, 

1 im Stall, 

5 in anderen Nebengebäuden, 

1 in der Kirche, 

8 in gewerblichen Gebäuden, 

1 in einem unverficherten Gebäude, 

1 in außerhalb der Gebäude befindlichen Gegenjtänden. 


B. in den Landgemeinden, 
143 in Wohnbäufern, 
64 in Scheuern, 
15 in Ställen, 
13 in anderen Nebengebäuden, 
9 in Kirchen, 
9 in gewerblichen Gebäuden, 
1 im einem unverficherten Gebäude, 
3 in außerhalb der Gebäude befindlichen Gegenftänden. 


Ile. Nad der Zeit ihrer Entftehung kommen 


auf das 1. Quartal 1884 — 75 Brände, 
u r a 689 . 

” ” 3. ” " — 150 " 
wei % „ = 5 ” 


4 


IIf. Die Entfichungsurjaden der Schadenfälle 
waren 

in 110 Fällen Blitzſchlag, darunter in 26 Fällen 
zündender Blig, 

„ 12 Fällen vorfägliche Brandftiftung aus Gewinn⸗ 
jucht, darunter 2 erwieſene Fälle, 

„ 417 Fällen vorſätzliche Branditiftung aus anderen 
Motiven, darunter 3 erwieſene Fälle, 

„ 19 Fällen Fabrläffigkeit incl. Rauchen, darunter 
5 erwiejene Fälle, 

„ 24 Fällen Spielen der Finder mit Streid- 
bölzchen, darunter 13 erwiejene Fälle, 

» 4 Fällen Spielen der Kinder mit jonjtigen 
Bündftoffen (2 Fälle erwiefen), 

„ 30 Fällen vorfchriftawidrige oder ſchadhafte 
Schornjteine, 15 Fälle erwiejen, 15 muth— 
maßlich, 

"» 7 Fällen jonjtige vorfchriftswidrige,oder mangel- 
bafte Bauart (4 Fälle erwiejen, 3 muth- 
maßlich), 

„ Füllen unmittelbar durch den Gewerbebetrieb 
(3 Fälle erwiejen, 2 mutbmaßlich), 

„ 1 Falle Erplojion, 

1 „ Selbſtentzündung, erwiejen, 

„ 13 Fällen Gardinenbrände ꝛc. (LO Fälle eriwiejen, 
3 muthmaßlich), 

„110 Fällen unermittelte Urjachen. 

II. Un Brandjtenern wurden im Jahre 1884 
ausgejchrieben 5 Simpeln, d. h. 5 Pfennige von je 30 ME. 
Verficherungsfapital mit überhaupt 1,244,341 Mt. 
05 Pig, wonach ſich die Steuer auf 5 Mt. pro 
3000 Mk. Berficherungsfapital (1?/, 
berechnet. 


pro mille) 


IV. Das Berwaltungsjahr 1884 wurde nad der A, 


beigefügten Bilance abgeſchloſſen auf: 
Activa 701563 Mt. 95 Pfg. 
Ballıva . 45429 „ 24 „ 
V. Die Verwaltungsfoften der Anftalt haben — 
mit Ausnahme der durch die Ueberführung der verjicherten 


5 


Gebäude in dad Klaſſifications-Syſtem entjtandenen 
Koften —- betragen: 71681 Mt. 23 Pig, mithin von 
der ausgeſchriebenen Brandſteuer 5°/, %.. 


Die vorerwähnten Koften der Weberführung ber 
Unftalt in die neuen Einrichtungen haben fich berechnet 
auf 92710 ME. 96 Pig. 


Da die nad) dem Gejeke vom 18. März 1879 und 
dem Reglement vom 19. März 1880 zur Durchführung 
ber Claſſification der Gebäude nach ihrer Feuergefähr- 
fichteit erforderlihen Einrichtungen ꝛc. mit Ablauf des 
Jahres 1884 vollendet worden find, fo iſt die feit ber 
Einrichtung der hiefigen „Brandfaffe* durch die Ver— 
ordnung vom 27. April 1767 beitandene Grund-Be- 
ftimmung, die Jahresbeiträge von ſämmtlichen verficherten 
Gebäuden nur nach Verhältnik der Verficherungsfumme, 
ohne Rückſicht auf die hühere oder mindere Feuer— 
gefährlichteit und den größeren oder geringeren Grab 


6 


ber muthmaßlichen Zerftörbarkeit der verficherten Objecte 
zu berechnen, mit dem Schluffe des Jahres 1884 außer 
Gültigkeit gefommen. 

Die auch nach dem am 1. Januar 1880 erfolgten 
Mebergang der Anftalt auf den Communal-Berband des 
Regierungsbezirks Caſſel nach $. 1 Sat 5 des erwähnten 
Geſetzes für die laufende Anftaltsverwaltung zuftändig 
gebliebene General-Brandverficherungs-Commiffion hat 
zu dem gleichen Zeitpunkt aufgebört. (confr. Belannt- 
madhung des Königlichen Herrn Oberpräfidenten vom 
24. December 1884, Amtsblatt Nr. 59.) 


Caſſel, 31. Mai 1886. 


der Sandes-PDirector: 


E. von Hundelähaufen. 


ir 


Bilance 


der 


Heſſiſchen Brandverfiherungs-Anitalt 


vom Iahre 1884. 


m U —— — 























Einnahme 


Beitand Ende 1883 
a. in baar 
b. in Werthpapieren 803236 Mt. 42 BP. 

















I. Einnahme-Rüdftände aus den Jahren 1883 uud rüdwärts . 9309 
II Brandfteuern und Gebühren vom Jahre 1884 . 1260222 
IV. Zinſen vom Refervefonds . 37324 
V. Miethzinſen 2100 
VI. Insgemein . . 
vo. Einnahme aus dem Kapitaljtod des Mejervefonds . 


Summa der Einnahme 





Die Summa der Ausgabe beträgt - 
Mithin bleibt Beitand Ende 1884 
Zugang durch den Berfauf von Obligationen 
Summa 
Abgang durch Anlauf von Obligationen inel. Rüdzahlung von 300000 Mark Darlehen 
Baarbeitand Ende 1884 


Der Beitand an Werthpapieren betrug Ende 1883 — 803236 Mt. 42 Bf. 
Im Laufe des Jahres 1884 find neun angelegt . = 443 „ 7 


Summa — 1208200 Mt. 17 Pf. 
Hiervon find in 1884 wieder eingezogen 683936 Mt. 74 Bi. 











r 






Der Beltand beträgt mithin Ende des Jahres 1884 532770 | 72 








13 14 

Titel. Ausgabe, Betrag. 
Marl. | Big. 

J. Ueberzahlung 

I. a, von den verwilligten Brandentſchädigungen find gezahlt . | 1124726 | 22 
b. Prämien für Befeitigung der Feuersgefahr 5100 | — 
II. Beioldungen und Penſionen 2336 | 75 
IV, GErhebegebühren 36855 | — 
V. Dienftloften . . 744) | 36 
VI. Bibliothel 64 20 
vo Utenfilien 56 92 
VII. Porto 936 | 90 
IX. Bau- und Reparaturkoſten. 49 | 65 
X. Prozeßloſten 1258 40 
XI. Steuern und Abgaben . 1212 | 70 
XI. Insgemein . ON ; ER BAR 487,92 
XIH. Verlag zu den Koften der Ueberleitung der Anftalt in das Glaffifications-Syftem . 92710 96 
XIV. Einnahme-Rüditände 1793 | 23 
Summa der Ausgabe 7 


1301494 21 











15 16 
Gefammtes Bermögen am Schluſſe des Jahres 1884. 
| | ee i 7 Mart. vjſo. 
Activa. | Vaſſiva. 
Beſtand Ende 1884 | NRüdjtändige Brandichadensvergätungen 454149 | 24 
a. in baar Sonftige rüdjtändige Ausgaben . . . 150 | — 


b. in Wertbpapieren . 
Einnahme-Rüdjtände . 
Werth der Orundftüde und bes Inventar 


Summa der Activa 





Summa ber Paſſiva 








Der Ueberichuß der Activa beträgt mithin 247264 Det. 71 Pig. 





17 





im Megierungsbezirk Gaufel. 


Stadtkreis Caſſel. 


18 


Ueberficht der im Jahre 1684 verwilligten Brand-Entfhädigungen 








20. 


23. 


Namen der Stadt 
und der Straße. 


Caſſel. 

Holl. Straße 
Hohenthorſtraße 
Hinter dem Marſtall 
Weinbergsſtraße 
Marienitraße . 
Holl. Straße 
Wolfhageritraße 
Wilhelmsſtraße 
Grüner Weg 
Untere Müblengafie . 
Holl. Straße 

daielbit . 
Bahnhofsſtraße 
Oberſte Gafie . 

dafelbit . 
Obere Carlsſtraße 
Frankfurter Straße . 
Frankfurter Chanfiee . 
Maritällerplat 
Unt. Mühlengaſſe 
Kl. Friedrichsitr. . 
Spohrſtraße 
Unt. Bahnhof. 
Oberſte Gaſſe. 


22. Sept. 
7. Febr. 
20. Der. 
15. Ian. 
7. San. 
7. Febr. 
28. Jar. 
28. März 
19. März 
16. Mai 
30, Mai 
22. Juni 
22. Juni 
3. Aug. 
3. Aug. 
20. Aug. 
21. Sept. 
11. Aug. 
30. März 
23. Nov. 
23. April 
12. Nov. 
9. Der. 
8 Der. 


Gebäude 
mit Nr. und Littr, 


des Brandes. 


1883 | Wohnhaus Rr. 
1883 — 
1883 " " 
1884 n er 
1834 ” " 
1884 — 
1884 
1884 
1884 
1884 
1884 — 
1884 | Anbau . 
1884 | Wohnhaus „ 
1884 — — 
1884 " " 
1884 " " 
1884 | Fabrifgebäude . 
1884 

1834 | Wohnhaus Nr. 
1884 — = 
1883 5 = 
1834 = " 
1884 P n 
1884 " " 


38 D 


10. 
20 


Tlügelgebäude Nr. 19 A. 


2 
18 


Eigentbümer. 


Conrad Bechtel und Frau 
Dean Mille und Frau 
Heinrich Hederoth u. Frau 
Georg Thon. 

Julius Eubel . 

Dr. L. Schotten 

Carl Friedrich Has . 
Rudolph Gümpell u. Frau 
Peter A. C. Schnellu. Frau 
Alphons Börſch 

die Stadt Eafiel . 
Heintih Stod und Frau 
Julius Kehm und Frau . 
Carl Friedrih Nana. 
Wilhelm Himmelmann 
Gebrüder Schüßler 

C. Keerl und D. Schmidt 
der Fiskus... 
Fräulein Gertrude Röſe. 
Alphons Börſch 

Marie Cahn 

Auguſt NRebentiich . 
Israel Mond . 
Johannes Müller . 


Summa Stadtkreis Caſſel 





Verwilligte 


Summe 
Marl. IM 
| 
| 
60 — 
48 80 
34 50 
34 50 
115 03 
42 20 
90 — 
39 | — 
48 — 
74 50 
78 175 
21 | — 





1512 


Anmerlung Da mo mehrere Gebäude zu gleicher Zeit beichädigt find, iſt mit einem * dasjenige bezeichnet, in welchem der Brand aus 


gebrochen ift. 


2 











19 20 
Landhreis Cafel. 
amen der Stabdt- ode ä Vermilligte 
M — RE 1 Zeit des Brandes. —— — Eigenthümer. Summe 
Mark, Bi. 
1. | Oberkaufungen 10.u.11.0ct.1883 | Veühlengebäude Nr. 191* | Hermann Euler | 
Waſſerrad 
Serinne . N 
Müblengerätbichaften . 
Schneidemühle Litt. D | 
Wohnhaus 424 — 50937 | — 
2. | Obervellmar.. „19. Dec. 1883Wohnhaus Nr. 101, . | Ehrijtian — und 
Frau 250 | — 
3. | Bettenhaufen 21. Dec. 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 3 Ferdinand Breitbarth 217 73 
4. | Oberfaufungen 20. Aug. 1883 | Schener zc. Nr. 122 B* . | Adolph Hubenthal . | 
Wagenremiſe „ € | 
Wohnhaus „i ————— 9010 78 
5.1 Wahlershauſen 8. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 56 «| Robert Komede u. Frau 142 | 48 
6. | Simmershaufen 21. Dec. 1883 | Wohnhaus zc. Nr. 51 Die Ehefrau des — 
Anbau ꝛc. Litt. A* Seeger II. . 
Schweineftälle Litt. B * 2385 | — 
Wohnhaus Nr. 51'/s Georg Langmann u. Frau 70 — 
44 Georg Jütte 12 — 
Spaliere . Zuftus Schweinsberg . n|— 
7. | Waldau . 23. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 28 Andreas Malmus . 
Stallgebäude Litt. A. 
Holzbebälter „ B. | 
Statetenwand . — 17343 80 
Wohnhaus Nr. 29 Johannes Neumann . | 
Stallgebäude Litt. A* 
Scheuer BR 19 
Stofetemvand 22202. 6097 50 
8. | Walbau . Gebäude Nr. 3U u. Litt. A | Wilhelm Beder’s Ehefrau BU | 60 
Stafetenwand Carl Zufchlag . 42 — 
Löſchungskoſten. Gemeinde Waldau | — 
Zu übertragen 86653 | 89 





21 


22 


DE ————————— nn ———— — 


24. 





Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


Rotbenditmold 


Niedervellmar . 
Niedervellmar . 
Oberfaufungen. . 
(Stiftögemeinde) 
Wattenbach 
Bettenhauſen 
Obervellmar 
Wahlershaufen 
Rothenditmold 
Niederfaufungen . 


Frommersbaufen . 
Sandershauſen. 


Oberlaufungen . 
Heiligenrobe 


Wahlers hauſen 
Oberkaufungen. 


Wattenbach. 


21. 


Jan. 


Zeit des Brandes. 


1884 


1884 
1884 
1884 


1884 
1884 
1884 


. 1884 


1884 
1884 


1884 
1884 


1884 
1884 


1884 


. 1884 


Gebäude 
mit Wr. und Littr. 


Wohnhaus Nr. 53%, . 
Gartenjpalier 


Wohnhaus Nr. 
. „ 27 
. a). 


Scheuer Litt. A 
Wohnhaus Nr. 22 

" „ 26'%. 
Billa Nr. 132°/, . 
Wohnhaus Nr. 53°/s . 
Scheuer Nr. 12 A. 


.„ı12ı. 
Wohnhaus Nr. 42'/,* 


r RE : Ge 
”" " 84 
— wur 
Stallgebäude Litt. A. 


Schmweineitall „ B. 
Wohnhaus Nr. 1. 
Scheuer Nr. 174 A*. 
Schweineftälle Nr. 174 B 
Wohnhaus Nr. 174 . 
Brunnen . 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


Wittwe Burhenne zu Caſſel 


Bierbrauer Loih . f 


Schneider Korngiebel . 
Andreas Perſch 

Andreas Sinning u. Frau 
Auguft Rode 


Georg Lopgeielle u. Frau 
Conrad Damm und Frau 
Heinrich Rudolpf u. Frau 
Heinrich Schmidtmann . 
Gebr. Sumpf zu Caſſel 


Earl Fr. Hildebrand und 
Gau . 2» 220% 


Ehriftian Range u. Frau 
W. J W. Albrecht's Wine. 
und Kinder 
Conrad Bourdon . 
Jobs. Hildebrand u. Frau 
Simon Semmelroth . 


Otto Kühnemann . 
Heine. Friedrich Batz u. 
FE: 2 a 


Iuitns Berthel : 


Summa Landkreis Caſſel 





Verwilligte 
Summe 
et TE 
86653 | 89 
733 | 92 
is — 
3'50 
302 | 07 
133 | 95 
273 | 60 
220 | 39 
161 | 0 
118 | 25 
5 — 
115 20 
88 71 
| — 
3066 | 27 
6|— 
68 | 70 
6173 | 40 
82 | 50 
1716 | — 
20 — 
100262 | 35 

















23 24 
Kreis Eſchwege 
Namen der Stadt- oder _ . Gebäude . Berwilligte 
* Dorfgemeinde. —————— mit Nr. und Littr. Gigdutbämer. Summe 
Mart. Bi, 
1. | Netra r 25. Febr. 1884 | Gebäude Nr. 97 A die Gemeinde f 10 | — 
— WWichmannshauſen. 23. Sept. 1882 ie „ TACE. | Conrad Meeifter u. Frau 224 | 75 
2. | Germerode . 20, San. 1884 | SchuppengebäudeNr.102B | Heinrich Marth und Frau 
ET: 2) Sen D— 3282 | 50 
3. | Grandenborn 7. San. 1884 | Scheuer Nr. 41 B I Wilhelm Führer . 892 | 50 
4. | Röhrda . 27. März 1884 | Wohnhaus Nr. 25* . Garl Claus und Frau . 
Stallgebäude Litt. A. 
Scheuer. . „ B. 
Antu . . „ D.. 4680 | 92 
5. | Röhrda . 18. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 23C* . „I Heintih Achler u. Frau 
Thorfahtt „ D 01697 | 50 
6. Unhauſen 14. Juli 1884 | Wohnhaus Wr. 5.. ‚1 Wilhelm ITeöll. . | 
Stallgebäude Litt. A. 
Scheuer . . „ B* 
Scheuer c. . „ C. 
Stafetenzaun 2 5353 | 35 
Scheuer x. Nr. 4B. . Johannes Hederoth . 
Schweinettall „ C. — — | — 
7. | Hoheneiche . 20. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 40 Heinrih Stranz u. Frau 319 | 76 
81 Wamfried . 2. April 1884 | Anbau Nr. 187 D Carl 3. Rerrodt's Erben 35 | 50 
9.1 Renda 15. April 1884 I Wohnhaus Nr. 11 Georg Stüber’3 Wittwe 35 | — 
Summa Kreis Eſchwege. 18481 | 68 
Kreis Frankenberg. 
— | Haubern . 6. Juni 1883 | Scheuer Nr. TA. Adam Seibel und Frau. 300 | — 
1. | Roienthal 1. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 4. Heinrich Minfe und Frau 19 | 90 
2. | Dainrode 17, Febr. 1881 5 —“ Meier Katzenſtein. 
Scheuer Litt. A — 13905 — 
Zu übertragen 5314 90 


Namen der Stadt- oder 


Dorfgemeinde. 





3. | Röddenau 14. Juli 1884 
4. | Franfenau . 14, Juli 1884 
5.4 Mohnbaujen 16. Juni 1884 
6. | Sompflar 28, Juni 1884 
7. | Dörnholzbaufen . . | 3 ug. 1884 
8. | Birtenbringhaufen. . | 9. Aug. 1884 
1. | Stirchberg 24. März 1884 
2. | Wabern . 11. Aug. 1884 
3. | Grifte 2, Sept. 1884 


Gebäude 
mit Nr. und Littr, 


Scheuer Nr. 69 A 


Kirchengebäude Nr. 165 . 
2. 


Wohnhaus 
Scheuer Nr. 9A. 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 26* , 
J 10 
Scheuer Nr. 24 
Stallgebäude Nr. 3B 
Backhaus Nr. 3IA . 


Kreis Fritzlar. 
Wohnhaus Nr. 221/,* 
Stafete ꝛc 

Scheuer Nr. 23 A 
Stallgebäude Nr.23 B. 
Kellerüberbau Nr. 23 C 
Wohnhaus Nr. 23 
Scheuer ꝛc. Nr. 94 A*. 
Stallung B 
Scheuer Nr. 96 A 
Schuppen „ B 
Wohnhaus Nr. 96 
95 
- „® 
Stallgebäude Nr. 93 
Gartenbejhädigung 
Wohnhaus Nr. 35* 
Scheuer Litt. A 
Kubitall „ B 


r ” 


A. 













Bu übertragen | 18918 


26 
Bermilligte 
Eigenthümer. Summe 
Hartl TB 
Mebertrag 5314 99 
Heinrich Knatz u. Mutter 79 80 
die Stadtgemeinde 0 — 
Joh. Joſt Wanzel u. Frau 188 | — 
ob. Peter Grebing u. Frau 351 — 
Daniel Mein und Frau | 7193 | 50 
Johann Peter Dalwig . 39 — 
Johann Adam Hefie . 1 — 
Heinrich Ochſe und Frau 74 — 
Georg Kahl und lau . 27 | 20 
Summa Kreis Frankenberg | 13056 | 40 
| 
Heinrich Rothe und Frau 
—— 114 — 
.Johannes Schade . 
— 5150 | 60 
Heinrich Wigel u. Frau 
— — 5579 80 
. | Earl Jacob Tielepape 
7648 | 70 
. | Major v. Diemar's Wine. 451 | 80 
Georg Ri... .» | 
173 | 70 
. | Conrad Werner | 
__ 
| 60 





27 28 
= Namen der Stadt- oder Beit bes Brandes Gebäude PR F — 
* Dorfgemeinde. —— mit Nr. und Littr. a A N 
Marl. | Br. 
Uebertrag 18918 | 60 
Badhaus Litt. C . 
Doljremiie „ D. | 
Gartenland . 
Stafetenzaun . — 5986 | 32 
i F . | Heinrich Froit . 3 | — 
4. | Grifte Wohnhaus Nr. 58 Tobias Ulmbach 1619 | 04 
Summa Kreis Fritlar . | 26526 | 96 
Areis Fulda. 
1. | Eller 11. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 49 Leonhard Trapp 5 1221| — 
2. | Müs 1. Dee. 1883 B EIER: | „00 Anton Keller und Frau. 
Nebenbau ꝛc. Litt. A. 
Widerleger .' B; 
Holjremije ..-BD, _ 2282 | 25 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 38 . | Anton Hajenau . 
Nebenhaus Nr. 38 Litt. B 
Holzremiſe J —F — 1194 | 50 
3. | Fulda 5, Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 452 . . | Mich. Iofeph Haudu. Frau 94 — 
4. | Stleinfüder . 25. Aug. 1883 | Biegelei Nr. 8A. Anjelm Reuß 47165 
5. | Müs 22. Yan. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 64* , | Ludwig Schäfer 
Schmweineftälle Nr.64 Litt.A 
Gartenitafet . 2811 | 35 
6. | Stiliansberg 19. Jan. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 12 Lorenz Dad. 5 888 | 70 
7. | Bilgerzell 16, Febr. 1884 ı Anbau Nr. 24 A. Sebaftian Hagemann - 1377| — 
8. | Opperz . 23. Juni 1883 | Wohnbau: Nr, 24 Anichel Adler II 15 | — 
9, | Niefig 12. März 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 19'/, | Ludgerus Sauer 246 | 45 
10. | Fulda 26. Febr. 1884 | Brauerei Nr. 654°, A . | Franz Wilhelm Giejel 5086 | 25 
11. | Fulda . . 26. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 371 . Joſeph Sichel . 40 | 35 
12. | Salzidlirf . 9. Dct. 1883 B „me. Bonifazius Würz . 
Scheuer ꝛc. Litt. B 
Schweineftall „ A 2939 | 25 
Wohnhaus Nr. 39, Fridolin Reuß . 302 | 50 
Zu übertragen 16206 | 25 
























29 30 








Namen der Stadt: oder| _ . Gebäude Verwilligte 
* Dorfgemeinde. ne mit Nr. und Littr. SABERTHEmMER: Summe 
Marl. | Bf. 
Uebertrag . | 16206 | 25 
13. | Schweben . . . .1 23. Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 3 . . | Wilhelm Gärtner . . . 35, — 
14. | Großenlüder . . „| 8. April 1884 | Scheuer ze. Litt. A* . . | Clemens Weismüller . . | 
. Nebenbauun „ B.. | 
Schweineſtälle Litt. .|_ u 6562 | 45 
15. | Dirloa . . -» .» .| 3. Duni 1884 | Stallbau ꝛc. Nr. 2B . Adolf Barthels. . . . 171 — 
16. | Fulda.. .» . 118. März 1884 | Wohnhaus Nr. 742 . .Frauz Anton Neuß . . 96 | 30 
Scheuer x. „ 742, .] Joh. Gg. SchultheisWitwe 3.60 


Wohnhaus „ 743. . | Georg Flri . -». . 288 | 25 


’ „ 74 Fr. Carl Thom. Schultheis 407 | 33 
“0 75. Hofe Ihn »...| 12110 
a 774. Joſeph Welle . . . . 166 | 38 
2 1908, Gejchwilter Heil . . . 33 — 
i „ 776 . . 130. Joſeph Keil . | 


Hinterbau Lit. A. . . 
Mbtiitt „Bo... | 


Gartenzaun . © > 2 3531 | 61 
Scheuer ꝛc. Nr. 777. . | Theod. Fröhlich's Ehefrau 

x 778*. 
Jauchepumpe a 
Gartenzaım . . .». . 4208 43 
Scheuer ze. Nr. 779. . I Fr. Carl Thom. Schultheis 52 85 
Wohnhaus Nr. 780 . „ | Damian Rübjam . . . | 


Anbau Lit. A. . 
Hinterban Litt. B. 


EEE 
Stalbu „D... — 14131 50 
Wohnhaus Ar. 781 . . | Theodor Frohlich | 


Hinterban Yıtt. A . 
Wohnhaus Nr. 782 . 





Gartenzaın . . 2... — 3217 63 
— [Fubda ... 0. 0.f,19 März 1884 | Wohnhaus Nr. 733. .Liſette Schuliheis . . . 
Gartenftalt . . 2. 58 |: 20 


Zu übertragen . | 54236 18 
































31 32 
Namen der Stadt ⸗ oder a Gebäude —— Verwilligte 
Dorfgemeinde. — mit Nr. und Littr. Ne Same 

Marf. Bi. 
Uebertrag 54236 | 18 
17. | Dipperz . 16. März 1884 | Wohnhaus Nr. 38 Ehrijt. Laurentius es 
18. | Bromberg bei et tomm . 
ode. »- . 17. März 188 z a Ferdinand Gerf 
Nebenbau Litt. A - 
Gartenſtaket —— 
19. | Nieberfalbah . 15. April 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 19 Franz Möller . 
" n„ 20 Ludwig Dejoi . 
Nebenhaus ze. Litt. A F RR 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 21 Kilian Müller i 

20. | Wolferts 2. Juli 1884 | Scheuer Nr. 61, A Wendelin Nüchter . | 
21. | Opperts . 10, Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 6 . . Auguſtin Heil . | 

22, | Horas 26 .u.27. Mai 1884 Wohnhaus zc. Nr. 70* . | Anguft Koch. 

Werkitätte ze. Pitt. A 
Sartenitafet . — 
Wohnhaus Nr. 69* . Nicolaus Gehring . 
Gartenſtaket 
Gemüſegarten Valtin Koch. 
23. | Neuenberg . 14. Zuli 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Magnus Schmidt . 
4. | Fulda 30. Zuli 1884 | Anbau Pr. 426 A Kathinka Siebert . 
Wohnhaus Nr. 427* . — 
25.Fulda 14. Juli 1854 | Orangeriegebäude . Landgraf Friedrich von 
Heſſen, Königl. Hoheit 
26. Uffhauſen 13. u. 14. Juli 1884| Wohnhaus Nr. 28 Sojoh 3 Johann Dümmer- 
ing j i 

27.1 Marbadı. 20. Aug. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 51 Joſeph Bernhard 
28. Horas 14. Aug. 1884 — „ 210% J.G.Kramm u. Adam Elm 

29. | Fulda 11. Aug. 1884 | Färbereigebäude Nr. 1074 | 8. E. U. Müller — 

B und C A. Müller 
Danvifächerigehünbe 

Litt. D : ; 
Keſſelhaus Litt. 
Fabrikjaal Litt. G — 

30. dajelbit . 14. Aug. 1884 | Mittelbau Ar. 1E. 


; rn 


rub 


Zu übertragen 











33 34 
Namen der Stabt ober Gebäude Berwilligte 
Dorfgemeinde. mit Nr. und Littr. SLRERENAMEN Summe 
Dart. I MH. 
Uebertrag 67589 | 70 
31. | Uffhaujen 17. Sept. 1884 | Nebenbau ꝛc. Nr. 30 B. | Bonifacius Beder . 966 | 52 
32. | Edelzell . 22. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 1. Sirus Alt 896 | — 
33. | Künzell . 25. Oct. 1884 ö „12 Franz Diegelmann 
Anbau Litt. A* 
Knüppelzaun s 903 | 50 
— I Fulda 11. Aug. 1884 | Baun ꝛc. . | Simon Heßdörffer . . 20 | — 
Stnüppelzaun Joh. Friedr. Hornung 9 | 20 
34. | Niederfalbah . 23. März 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Ioh. Georg Günther . er 
“ „ 20 Ludwig Defjoi . 
Dede . ; a oe 21 — 
Wohnhaus Nr. 30 Paul Had . 
Hede . —— 1793 | 75 
Wohnhaus Nr. 31* . Ottomar Kremer . 
Schweineſtall Litt. B. 
Gartenſtaket . 2405 | — 
Wohnhaus Nr. 29 - | Bincenz Müllers Ehefrau 12 | 50 
35. | Kerzell 26. Nov. 1884 | Bräuhaus Nr. IE. David Diegelmann 191°) — 
Summa $reis Fulda 74811 | 17 
Kreis Gelnhanfen, 
1. | Unterreihenbadh 25. Det. 1883 | Wohnhaus ze. Nr. 74 Baltbajar Wahn und Frau 30 


2. | Kempfenbrunn . 
3. | Somborn 


27. März 1884 | Wohnhaus Nr. 58'/, . 


5. Juli 


1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 208 . 


Biegeltrodenbau Litt. A . 


Caspar Heinbah . 
Heinrich Schilling . 





Zu übertragen 







36 








3u. 





Namen der Stabt- oder 
Dorfgemeinbe. 


Lohrhaupten 
Wettges. 


Wäctersbah . 


Neuſes 


Geräfeld . 
Neuswarts . 
Hilders . 


Simmershaufen 













Gebäude 
mit Wr. und Littr, 






Beit ded Brandes. Eigenthbümer- 


Uebertrag 
Joh. Peter Lindenberg . 
Heinrih Schneider 

Carl Fran . 

Johannes Benzing VII. 







Scheuer Litt. A bei 27. 
Wohnhaus Nr. 19 

" ” 79 
Scheuer Nr. 91 A 








Summa Kreis Gelnhaufen 


Kreis Gersfeld, 
7.u.8. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 139 . 
2. Juni 1883 | Grund und Sodelmauer 
4. an. 1884 | Wohnhaus Nr. 87 

Scheuer 0. „ Litt.A 


Nicolaus Richter . 
Michael Marth 
Joſeph Heumüller . 


Kattenzaun . ann 
Wohnhaus Nr. 86 Johann Herget. 
Scheuer Litt. A 

Schweineſtall 28 


Yattenzaun . 2 
Scheuer Litt. A bei Nr.88 
Zattenzaun . 


Alerander Kirchner 
Carl Hohmann I. 
Valentin Klüber 
Franz Herget 


Scheuer ꝛc. Nr. BA. — 
29. Febr. und 3. | Wohnhaus „ 54 Kilian Dad. 
Marz 1884 Scheuer Litt. A* . 
Lattenzaun . 
Rnüppelzaun R 
Wohnhaus Nr. 53, . 
Scheuer Litt. A 
Wagenhalle Litt. C 
Abtritt 
Knüppelzaun 


Adam Bey — 


Verwilligte 
Summe 



















Zu übertragen 












25 


28 
62 

















37 38 
Namen der Stadt oder || . Gebäude j Vermilligte 
Dorfsrmeeine, IS A]. it Mir. ab Like BIBERINEMER, Summe 
Mart, Bf. 
Uebertrag 7637 | 62 
Zattenzaun . Wilhelm Gilbert 14 — 
Knüppelzaun Johann Schmidt . 6 | 60 
Wohnhaus . Otto Müller 181 — 
Schweineſtall Iſidor Schafſteck 41 — 
5.Maiersbach 12. Febr. 18831Scheuer Nr. 41 B* . Johann Gutmann . 1788 | — 
Wohnhaus Nr. 40 Nicolaus Jahn . 5 !80 
6. | Habel 23. Febr. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 9* Johannes Dänner . 
Anbau Litt. A. 
Lattenzaun . eu 801 | 20 
Wohnhaus Nr. 15 . } Georg Klüber . 
Scheuer „ Kt. A__ 1413 | — 
Wohnhaus Nr. 16 Johann Adam Dietrih . 
Scheuer ꝛc. Litt. A . 
Schmweineftall „ C . 
Holzitall 2: I; 
Knüppelzaun i Be ce ee, 1838 | 50 
Dachdeckung Haus Nr. 14 Johann Förget . 12 | — 
Wohnhaus Nr. 178 . Joh. Joſeph Faulftich . 8 | — 
7. | Hilders . 4. Zuli 1884 | Schener Nr. 8 A. Peter Sörges . 2979 | — 
8. Mur. . . 4 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 74 Adolph Romais 
9. | Rodenbad . 29. Mai 1884 | Scheuer Litt. A* . 
Laubſchuppen Xitt. B. 
Schweinetall „ C. 
Lattenzaun . : 2704 | 44 
10. | Tann : 10. Mai 1884 | Scheuer Nr. 211 or. J. —* ——— Juns I 
und Cons. 2095 
F 1020. Gebr. Koch, Georg Hof. 
mann und — 
Fleichmann 2094 | 60 
— 1, Carl Bohl's Ehefrau und 
I. Sorge . . 29 | 60 
Gartenlaube . Friedrich Weijenborn . 25 — 
11. | Stleinjafien . 3, April 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 391, Joſeph Steinberger u. Frau 694 | 23 
Zu übertragen 24144 | 59 








Namen der Stadt- oder 


it des Brandes. 
Dorfgemeinde. Zeit des Brande 


12, | Wenderähaufen 21. Det. 1884 


13. | Lahırbad) 17. Sept. 1884 


14. | Tann. 27. Febr. 1884 


Gebäude 


mit Nr. und Littr. 


Wohnhaus Nr. 27% . 


Scheuer Litt. A 
Lattenzaun . 
Bienenhaus . 
Wohnhaus Nr. 26 
Scheuer Litt. C 
Kuüppelzaun 
Wohnhaus Nr. 54 
Scheuer Litt. A* . 
Stall BB ; 
Holzlager Litt. C . 
Knüppelzaun 
Wohnhaus Nr. 52 
Scheuer Litt. A 
Holzlager, B 


Schweineſtall Litt. C. 


Lattenzaun . 
Wohnhaus Nr. 51 
Holzlager Litt. A . 
Wohnhaus Nr. 50 
Lattenzaun . 
Knüppelzaun 
Wohnhaus Nr. 42 
Scheuer Litt. A 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Adam Bohn 





‚| Fridolin Ewald 


| Hyronimus Rehm 


.JJoſeph Müller u. Frau 


i Georg Schlereth's Wwe. 


Hyronimus Niedling .. 





Delonomiegebbe. Nr.263C*] Freiherr von ber Tann . 


Schafitall ze. Pitt. D. 


Wohnhaus Nr. 44 


Stallung Lit. A . 
Holzremiſe, B. 


— — — 


Carl Bräutigam u. Georg 
Mattb. » . 2... 


40 
Verwilligte 
Summe 
ar. TE 
24144 | 59 
2789 | 95 

28 | 40 
4257 9 
| 
2534 | — 
| 
2549 | 76 
58 | 80 
11 | 40 
9416 | — 
630 — 


Zu übertragen 








41 


42 






















Dorfgemeinde. 


1. | Erbitabt 
Hanau 


(Bogenftrafe) 
3. | Niederborfelden 


4. | Bodenheim 
(Ginnb, "Bandftraße) 


5. | Bodenheim . 
(Marktplatz) 


6. | Biſchofsheim 
7.| Rüdingen 


81 Seckbach 


Ramen der Stadt- oder 











19, 
16, 


18. 


28. 


17, 
12. 


31. 


Sept. 


Derbr. 
. Febr. 


Jan. 


Febr. 


Zuli 
Juli 


Juli 





Zeit des Brandes. 


1883 
1883 


1884 


1884 


1884 


1884 
1884 


1884 


Gebäude 
mit Nr. und Littr. 


Wohnhaus Nr. 46 
Stall Lit. A . 

Stallung Litt.B . 
Üenjterjcheiben . 


Kreis Hanan. 


Wohnhaus Nr. 85 
Anbau Nr. 4B 


Scener ꝛc. Nr. BLA* . 
Stall . . .» B 
Scheuer Nr. 52 A 


Fabrikgebäude Nr. 1* 
Kefjelhaus Nr. 1 Litt. A 
Lattenzaun . 

Hof ꝛc. Einfriebiaung 
Wohnhaus Nr. 7. 


Kirche Nr. 84, . 
Wohnhaus Nr. 68 A 
Majchinenhaus „ 
Gartenbeete x... 
Sartenzaun . 
Zattenzaun . i 
Wohnhaus ꝛc Nr. 2. 


Philipp Fürft . 


| Philipp Koch II 
Schweineftall Nr. 52B.|L 


Be. 





Eigentbümer. 


Uebertrag 


Philipp Orf 






Summa Kreid Gerafeld . 


Joh Heinv. Schäfer u. Frau 
Carl Wild zu Keſſelſtadt 


Earl Jacob Raufcer . 


Ferb, Heuer zu Frankfurt 








Guſtav Mühl . 
Johannes Roth 


die Hirchengefeinde . 
Peter u. Wilh. Biffert - 





Wilhelm Hübener I . 
Ludwig Edert . 
Jeremias Gerhardt 
Selmar Kühn . 


Zu übertragen 


Summe 
















39 
335 





1996 





30857 | 80 


Bermilligte 


44 











10. 


12, 


13. 
14. 


17, 


n B.. 
Remiſe Er 0 SM 
Wohnbau „ D. 
Yattenzaun . 








Namen der Stadt: oder | _ . Gebäude Berwilligte 
} — Zeit des Brandes. a a TE Eigentbümer. Summe 
Mart. 
Uebertrag 
Edenheim 3. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 112*. ob. Casp. Schwab zu 
Frankfurt — 
„19. Jacob Wilhelm Webert . 
Kirche Nr. 95. die Gemeinde ’ 
Großauheim 22. Sept. 1884 | Halbes Wohnhaus Nr.138* Martin Fey's Ehefrau . 
J „ 139 | Johannes Neeb Wittwe . 
Seckbach 12. Aug. 1884 Wohnhaus 0. Nr. 55 Gerhard Grmmer . 
Oberiffigheım . 28. Sept. 1884 | Scheuer zc. Nr. 48 A* . I Jobs. Uhrig's Ehefrau . 
Stall Litt. B 
Schmeineftälle Litt. D nn 
Schweineftall Nr. 47 D. | Heinrich Georg Sind . 
Lattenzaun . 3 
Bhilippsruh 19. März 1834 | Hauptieitenflügel Nr. 1c Yandgraf v. Heffen, Hob. 
Rodenheim - - 31. Det. 1884 | Wohnhaus Nr. 52. Carl Deval . 
Franff. Straße) 
Dftbeim . 27. März 1883 | Scheuer Nr. 123 A . Carl Schuffert . 
MWachenbuchen . 13. Ian. 1883 | Wohnhaus Nr. 62 Garl Lotti i 
Dftheim 7”, 7. 2, Er März | Nebengebäube Peter Brodt und Frau. 
Hanau . 16. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 13* . Ernit Kunzemann u. Frau 
(Mtgaffe) Hinterhaus A . 
a ———— 
Wohnhaus Nr. 11 Johann Auguſt Wörner i 
= „ 15 . . | Ebrift. Glöckler's Ehefrau 
Bodenheim . . .1 28. April 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 24* Joh. Nicolaus Eichmann 
(Ginnheimerftraße) Stallung Litt. A . 


Zu übertragen 











* 


—* 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


Heimboldshaujen . 


Willingdhain . 


Philippsthal 
Frielingen . 
Gethiemane 


Biedebach 
Friedewald . 
Philippsthal 


Zeit des Brandes. 


29. 


Dee. 


Sept. 


Aug. 
Jan. 
Dct. 


Mai 
Juli 


. Aug. 


Gebäude 
mit Nr. und Littr. 


Wohnhaus Nr. 26 
Anbau Litt. A. 
Lattenzaun . , 
Seitenbau Nr. 2 A. 


Kreis Hersfeld. 


1883 | Wohnhaus Nr. 50% . 


1883 


1883 
1884 
1883 


1884 


1884 


1884 


ö „ BON. 
Viehftall Litt. A 
Stallbau „ B h 
Wohnhaus Nr A8* . 
Schuppen Nr. 48 Litt. A 
Battenzaun . . 
Stallgebäude Nr. 6A . 
Wohnhaus Nr. 6. 
Scheuer Nr. 41 D* . 
Schweineftall Nr. 41 E. 
Wohnhaus Nr. 17%, 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 101% 
Wohnhaus Nr. 1* 
Stallgebäude Litt. A. 
Wohnhaus Nr. 2. 
Hintergebäude Litt. A 
Wohnhaus Nr. 3. 
Scheuer Litt. A 
Stallgebäude Litt. B. 
Backhaus „D. 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


die Erben des Peter Harth 





Jacob Görbert . 


Summa frei Hanau 


Conrad Radid . 
Heinrih Roth und Frau 


- | Eonrad Vaupel 


. | Johannes Schmibt 2 R 


die Gemeinde 
Lorenz Müller und Frau 
Ludwig Daafe . 


Georg Conrad Scheuch 


Anton Reinmüller. 
Philipp Schäfer u. Frau 


. | Ludwig Büfterfeld u. rau 


Heinrich Beder’s Ehefrau 


Bu übertragen 











46 
Bermilligte 

Summe 
Dart. I Bi 
57319 | 53 
3276 25 
715 
60603 | 28 
424 | 30 
760 | 20 
1738| — 
15| — 
39 | 33 
292 | 50 
7362 | 70 
149 21 
28 | 50 
1041 | — 
1495 | 50 
24 














47 48 
. * Verwilligte 
pn egates Bene] eier Eise ntha mer. Summe 
Hart. V 
Uebertrag 14504 | 24 
Wohnhaus Nr. 4 Philipp Scott. 
Stafet i —— — 24 — 
9.1 Hersfeld. 17. Sept. 1884 | Fabrikgebäude Nr. 5 Eduard Braun. 
Petersthor) Maſchinenhaus Litt. A*. 
Trockenhaus u 00000 DO | — 
10. | Hersfeld 9. Aug. 1884 | Stallung Nr. 436", A Jean Sauer und Frau ; 157 | 80 
Fenſterſcheiben . . | Wilhelm Maus 17 | 40 
11, | Meiſebach 3. Det. 1884 | Borrathähaus Nr. 1A . | franz Noll . 168 | 78 
12, | Heringen 1. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 46* . Georg Braun . 
Anbau Litt. A. 
Gartenjtafet . — 422 39 
Wohnhaus Nr. 461.. .Johs. Hartmann Frank. 
Gartenſtaket. Be — 42 — 
13. | Kirchheim 23. Nov. 1884 | Nebengebäude Nr. 69 A. | die Erben der Ehefrau des 
Adam Henning . ; 45 | — 
14. | Zengers . 7. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 40* . Georgisr. Deijenrothu Frau 
Stall Litt.A . 
Viehitall Litt. B ne 1589 | — 
15, | Heringen 24. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 119 . . | Georg Heller und Frau . 30 — 
16, | Herafeld . 21. Nov. 1884 > „632. Heinr. Herm. — u. 
Frau . . 33 76 
Summa Kreis Hersfeld. | 22095 F 37 
Kreis Hofgeismar, 
1. | Trendelburg 12. Det. 1883 | Scheuer Nr. 61'/, E* Albert Knochenhauer . 
Gebäude . D 
2, | Bederhagen 13, Febr. 1884 | Halbes Wohnhaus Nr. 79%, Georg Albrecht. 
3. | Helmarshaufen 19, Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 62 Sohannes Schulze. 
4, | Stammen 13. Mai 1884 Mr „Bi. Martin Juſtus Tauber . 





Zu übertragen 

















5. 


b. 


10. 
11. 


Namen ber Stadt- oder 


Dorfgemeinde. 


Hombrefien 


Helmarshaufen 


Galden 


Hofgeiöntar 
Garläbafen . 
Hümme . 
Immenbaujen . 


Beit des Brandes. 


16. März 1884 


19. Oct. 1883 


7. Mai 1884 
26. Juli 1884 
23. März 1884 
3. Juli 1884 
7. April 1884 


‘ 


Gebäude 
mit Nr. und Littr, 


Wohnhaus Nr. 67',,* 
Stallgebäude Litt. A. 
Halbes Wohnhaus Nr. 67 
Stallgebäude Litt. A. 
Wohnhaus Nr. 68 
Stallgebäude Litt. A . 
Stallung B. 
Wohnhaus Nr. 66',,. 
Stafetenzann ꝛc. 
Wohnhaus Nr. 69 

— „33. 
Nebengebäude Litt. A 
Angebäude „ B 
Stallung „cc 
Wohnhaus Nr. 35 
Anbau Pitt. A. 

— er ee ze 
Stallgebäude Litt. C. 
Wohnhaus Nr. 37 
30 
2 — — 
Stallgebde.Litt.A b.Nr.127 
Kirche Nr. 46 . 
Fenſterſcheiben . 
Wohnhaus Nr. 40 
Anbau Nr. 23B . 
Wohnhaus Nr. 29 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 129* 
Angebäude Litt. A 
Wohnhaus Nr. 124 . 
Stafeten . 


” „ 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 


Wilhelm Sceffer . 


Samuel Boppe’s Ehefrau 


Johannes Glänzer 


Georg Neth 
Johannes Hampe . 
Johannes Schäfer 
Heinrich May . 








Philipp und Carl Kühne: | 


mann - 


.  Ehriftian Kothe * 


Eduard Deiiel . 
Heinrich Straßmann , . 
Julius Schindemolf 

die Gemeinde 

Wittwe Kanngießer 

Joh. Chriſtoph Kohlſtädt 
Simon Königsthal 
Conrad Ludwig Laubert 
Hans Georg Waldeck. 


. } Heinrich Röſſel und Frau 


Zu übertragen 


50 


Bermilligte 
Summe 


4428 


2590 


6660 


24305 | 








5 | 


5l 


12, 
13. 
14. 
15, 
16. 


17, 


18. 


19. 


Beit des Brandes, 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 

Awergen . 31. 

Gottöbüren 17, 

Helmarshaufen 20. 

Gottsbüren 19. 

Gieſelwerder 13, 


Grebenftein » . .} 3. 


Weltuffeln . 26. 
Bederhagen 21. 
Deldesheim . 13, 


Galden . » .»..1 7 


Dberappenfeld . 


25. 


. 1884 
1884 
1884 

i 1884 

. 1884 


. 1884 
. 1884 
1884 


1884 


ı 1884 


u. 26. Nov, 
1883 


Gebäude 


mit Nr. und Littr. 





Wohnhaus Nr. 130 . 
Schweinftallgebäude B 
Wohnhaus Nr. 67 

Werkftätte Nr. 116 D 
Wohnhaus Nr. 116 . 
2. 
0. 


Mühlengeräthe . 
Wohnhaus Nr. 229* . 
Hinterhaus Litt. A 

Wohnhaus Nr. 228 . 


oe. 


Stallung Litt. A . 
Wohnhaus Nr. 89 


Badhaus Nr. 114 A. 
" „ 66 B* 
" „ 67B. 


Orgel der Kirde . 


Kreis Homberg. 


Wohnhaus ꝛc. Nr. 2* . 


Scheuer ꝛc. Litt. A 


Wagnerwertitatt Litt.B . 


Unterfahrt ze. Litt. C 
Wohnhaus Nr. 45 
Gartenbeichädigung 


Wohnhaus Nr. 8 


u 





























52 
Verwilligte 
Eigenthümer. Summe 
art. 77 
| 
Uebertrag 24305 | 17 
1 
Johann und — EM: 
mann .. : 192 50 
Werner Lippert i 80 — 
Friedr. Wilh. Euler . 170 — 
Bürgermeiſter Hille . 118| — 
Heinrih Beckmann ß 240 | — 
Juſtus 3. C. Ilfe u. Frau 
—— 4230 — 
Andreas Wilh. aacer 
Kinde a 480 | — 
Heinrich Carl Henberg . 140 | — 
Wittwe BBeißgecber geb. | 
Raßmann 3223 | — 
doh. Georg Groß 37 — 
Jakob Deibel und Frau 235 — 
Gg. Conſtantin Schrader 180 — 
Gg. Fr. Wilh. Schrader 8 — 
die Gemeinde 402 | 50 
SummaKreisHofgeismar | 33971 17 
Joh. Friedr. — 
und Kinder . . | 
nn FE BT > 
. | Conrad Sielih u. Frau | 
20 — 
Heinrich Mand und Frau 16 | 50 
Heinrich Hein und Frau | 
Zu übertragen 5 





53 54 
Namen der Stadt: oder] _. Gebäude N Verwilligte 
beuag· it Mr. und Like. BIIERISAMEN Summe 
Mart. 
| 
Uebertrag . 9271 | 50 
2. | Reuenhain . 14. Mai 1884 | Scheuer Nr. 13 A Conrad Danube . . . 72 | 36 
3. | Mühlbach 2. Juli 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 13* . | Gerhard Heß 
Schweineftall Litt. A DS 2656 | — 
Wohnhaus Nr. 14 I Ruftus Siehl . . . . 5 50 
4. | Holzhaufen . 13.u.14.Fuli1884 | Wohnhaus ze. Nr. 7'/, . | Joſeph Löwenftein . . 4 — 
5. | Falkenberg . 30. Juli 1884 | Stallung Nr. 59 B Joſeph Burbaum . . . 438 | — 
6. | Zeuderode 11. Aug. 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 20 Hein. Kaiſer's Wwe. und | 
Sinber. : . : .. BI — 
7. | Gombeth 11. Uug. 1884 | Scheuer Litt,B bei Nr. 15 | Heinrich Stiefel . . . 7 0 ge 
8. | Bölferahain 3. Sept. 1880 | Wohnhaus Nr. 21 Hein. Kein zu Remsfeld 4443 | 70 
Summa Kreis Homberg . | 17040 | 06 
Kreis Hünfeld. 
1. | Eiterfeld 11. Ian. 1884 | Nebenbau Nr. 37 A. Sacob Helfer 
Scheuer x. „ 37B*, 
Holzremiie „ 37C. 
3 Schweineftall Nr.37D.| __ — 2097 | — 
Gartenftafet - . . [Ottmar Rudolph . — 
2. | Oberfeld 9. Dec. 1883 | Scheuer ꝛc. Nr. 1A. Caspar Michel | — 
3. | Nüft . 10. Dec. 1883 | Scheuer Nr. 17 B. Anton Franfe . 70 
4, | Wehrda . 8. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 7. Ruben Plautu. S. Simon | 
Anbau Litt. A. ———— 60 
5. | Rimmels 25. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 1. . 1 3ojeph Start . | 26 
6. | Dammersbad . 14. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 27 Carl Hohmann | — 
7.1 Großenbah . 14. Juli 1884 R 60 Ludwig Hentel . \ 50 
8. | Nült . 10. Juli 1884 " - Raphael Häuſer -- 
9. | Sargenzell . 14. Juli 1884 | Kapelle Nr. 21 die Gemeinde | 
Glocke. — — 
Zu übertragen 06 














4* 








65 Te 
Namen der Stadt- oder Gebäude Berwilligte 
it des des. i thü 
Dorfgemeinde. BREUER mit Nr. und Littr. Eigentbümer Summe 
Marl. | Pi. 
Uebertra@ . 8565 | 06 
10, | Seßebahb . . . . 19. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 7. .„ „| Conrad Hahn . 


Sceuer Litt. A 

| Schweineftälle Litt. B 
Remiſe Litt. C. _ 3997 60 
Wohnhaus Nr. 8. . . I BalentinFojeph Reinhardt 
Scheuer Xitt. A 
Anbau Litt. B. 
Remiſe Lit. C. . . .L nn I 2595 | 81 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 9* . | Ehriftian Flügel u. Frau 
Scheuer Litt. A | 
Unbauu „ B... | 











Holzremije Litt. C 

Schwerneftälle Litt. ,I. 5108 24 

Wohnhaus Nr. 10 . .Wittwe Hahn - . . . 43 0 
11.1 Hünfeld . ». » » . 12. Aug. 1884 | Scheuer Nr. BD . . JAuguſt Marihall. . . 246 | 9 
12. | Schlogau . .» » .7 20. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 47° . . | Heinrich Didert IT . . PT 
13. | Michelaromba . . | 16. Sept. 1884 „ 86* . . | Franz Förle. 


Scheuer Litt. A 

MWohnhausanbau Litt. C | 

Remiſe Litt. D | 

Schweineftall Lit. E. . — | 3072 90 
— | Sepelbah . -» » „| 14. Aug. 1881 | Scheuer ꝛc. Litt. Ab. Nr. 111 Heinrich Rik . 


Schweineftall Litt. B. 290 — 


Summa Kreis Hünfeld . | 23945 | 30 


. Kreis Kirchhain. 
1.1 Roßdorf. . - . | 2. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 66 . . | Anton Luzius . 
2. | Schweinsberg . . . | 17. März 1884 ö „ 27. .|Henih Mann 


2 „ 2. . | Samuel Kat 


Zu übertragen 











10. 


von 


u RE 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


Allendorf 
Schweindberg . 


Momberg 
Emdbdof . 


Mardof . 
Kirchhain 


Mardof . 
Neujtadt 


Hermershaujen 
Marburg 
Wollmar 
Hermershauſen 
Michelbach. 


Niederwalgern . 
Elnhauſen 
Marburg 
Münchaufen . 


13.u.14.3u111884 


2, Zuli 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 84 . 
22, April 1884 | Wohnhaus Nr. 335 . 
14, Juli 1884 " er, 


März 
Juni 


Aug. 
. WUng. 


Aug. 
. Sept. 


. April 


u. 14. 
1884 


Mai 
Mai 
Juli 
Juni 


Jul 


Gebäude 
mit Nr. und Littr. 


Beit des Brandes. 


1884 
1884 


Scheuer Nr. 97 A 
Pachterhaus. 


Scheuer Nr. 129 A. 
Siedehaus Litt. B 
Wohnhaus Nr. 8* 
Wohnhaus Nr. 24 
1884 | Wohnhaus Nr. 170 . 
1884 " „49, 


” " 


1884 


1884 


48. 
1884 


Juli | Scheuer Nr. 19 


Kreis Marburg. 
Scheuer Nr. 22 A 
Wohnhaus Nr. 221 . 

" r 2, 

= „ 7. 

Sceuer Nr. 26 B* 


1884 
1884 
1884 
1884 
1884 


Stallgebäude Nr. 26 C., 
Schweineftäle „ D. 
ni. Erbin 
. | Hans Jacob Heufer . 


Holzremije 
Wohnhaus Nr. 45 


Scheuer Litt. A 


Schmiede zc, Nr. 10B, 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 


Conrad Weigel 


Alerander von Schent zu 
hweindberg . . . 


Hellwig Franz und Frau 


„N 30feps Start . 


Joh. JoſephWeitzel u. Frau 
Anton Gockel und Frau 
Ludwig Kamm . 

Wittwe Stürmer . 
Johannes Deubert 

Wilh. Heinrich Ritler 
Carl Theodor Rubl . 


Summa Kreis Kirchhain 


Iohannes Barth 

Joh. Heinrich Prediger . 
Andreas Engelbach n. Frau 
Johannes Fehler u. Frau 
FohannesSiegfriedu. Frau 


Iohs. Löwer II Wittwe 
Chriſtoph Fiſcher u. Frau 
Jacob Holzapfel u. Frau 


Bu übertragen 





Berwilligte 





Summe 


Dart. 


868 


1. 
17 


























59 60 
indie . Bermilligte 
ri nn Beit des Brandes. it Pi = — Eigentbümer. Summe 
Marl. TH 
Uebertrag 13368 | 21 
10. | Hestem . 14. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 4* Rupertus Grau u. Frau 67.8 
Scheuer Litt. A bei Nr. 5 | Gotthard Beil und Frau 20 ' — 
11. | Roth 2. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 31 Heinrich Rühl und Frau 48 | 5 
12, | Wollmar 3. Aug. 1884 > 4 Johannes Seip 78 — 
13. | Sarnau . 9. Aug. 1884 — „ 10 Johs. Wiederhold's Wine. 24 | _ 
14. | Habdamshaufen 2. Sept. 1884 E „ 13 Heinrich Schneider 80 — 
15, | Marburg . 31. Det. 18% > „65 Carl Hänfchen . | 
(Weibenhäuferftr.) Anbau Litt. A* | 
Lagerhaus Litt. B — 2516 | 30 
Wohnhaus Nr. 63 Joh. Georg Ludw. Wide 
Hinterbau Litt. A. u 189 | 75 
Wohnhaus Nr. 67 - | Georg Schmidt’ Wine. . 27 — 
16. | Münchhaufen . 30. Sept. 1884 > Be; Nicolaus Belzer 
Nebengebäude A 
. B . BEE 3225| — 
Wohnhaus Nr. 55 Johannes Holzapfel . 62 5 
17. | Marburg . 28. Juni 1884 J 29 Pfarrer Ernſt's Ehefrau 33 30 
(Bilgeimftein) — 
Summa Kreis Marburg | 20349 | 41 
Kreis Melfungen. 
1. | Spangenberg 4, Sept. 1883 | Wohnhang Nr. 40 Johannes Jakob 
Stallgebäaude „ Mitt. Al... 3900 | — 
Wohnhaus Nr. 41 Susmann Goldſchmidt 
Stallung Litt. A . 
Scheuer „ B : et or IR | — 
Wohnhaus Nr. 19# } Conrad Stüdrath . | 
Anbau Pitt. A. — 3600 — 
Wohnhaus Nr. 43 ei Anierim mb i 2700 — 
Geſchwiſter — — 
Zu übertragen 1470 | — 


—ee e ñ ⸗—ñ nñ 


61 





male | 





Namen der Stadt- oder 


Dorfgemeinde. 


Büchenwerra 
Weidelbach. 
Schwarzenberg 
Meljungen . 
Röhrenfurth 
Spangenberg 
Landefeld 
Melfungen . 


Beit des Brandes. 


1. Dee. 
10, Dec. 
8. Febr. 
8. Nov, 
13. Jan. 1884 
. 117. Ian. 1884 
- . j10.u.11.März1884 
14. Febr. 1884 


1883 
1883 
1881 
1883 


Gebäude « 


mit Nr. und Littr. 





Wohnhaus Nr. 45 
Anbau Litt. A. 

Stallunn„ B. . 
Wohnhaus Nr. 46 


Werkſtätte Litt. A. 
Wohnhaus Nr. 47 
Stallung Litt. A . 
Wohnhaus Nr. 48 
Anbau Litt. A. . 
Halbes Wohnhaus Nr. 49 
Anbau Litt A . 
Scheuer „ B. . . 
Wohnhaus Nr. 49, 
Stallung Litt. A. 
Wohnhaus Nr 39 

m > 3 
Scheuer Nr. 50',, A. 
Anbau Nr. 78 B. 
Wohnhaus Nr. 11 

" " 5 . 
Wohnhaus zc. Nr. 34 
Wohnhaus Nr. 390 . 

” .„ 23. 
Grenzzaun 
Wohnhaus Nr. 38 
Wohnhaus Nr. 245 u. 246 
Scheuer Litt. A bei 245* 

" "” A ” 246 
Stall „ B. 3 
Stallgebäube Litt. B 6.246 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Heinrich Almeroth 


Wilhelm Salzmann und 
ml . - 2 2...“ 


. 1 Yohannes Schmidt . . 


Conrad Weppner u. Frau 


Hein. Zung’s Ehefrau . 


Ehriftian Fr. Kraft . . 


. 1 Wilhelm Collmann 


Heinr. Adam Siebert 
Morig Martin Siebert . 
Wilhelm Kleinſchmidt 
Juſtus Hartung 

Ruben Spangenthal . 
Johs. Entzeroth's Wwe. 
Ferd.Schreiber u. Earl Lotz 
Chriſtian Nodel's Kinder 
Johannes Mauſehund 
Juſtus Gundelach's Wwe. 
Heinr. Hilgenberg u. Frau 





Zu übertragen 


6: 
Berwilligte 
Summe 
Marl. | Bi. 
14700 | — 
1110 | - 
6000 | — 
2220| — 
1800 | — 
2100 | — 
750 — 
125 | 13 
127 | — 
33 | 58 
15 — 
100 | — 
20 — 
2550 | — 
148 | 77 
150 | — 
Il _ 
314 | 9 
13004 | 79 
45275 | 17 





65 64 
9 Stabt- r Berwilligte 
J an Zeit des Brandes. u on Eigenthbümer. Summe 
Mar. Br. 
Uebertrag 45275 | 17 
Stallgebäude Nr. 248 A | Chriftian Schanze 131 — 
Wohnhaus Nr. 351 . Heinrich Fiſcher . « 34 — 
— „ 253 . .] Georg Zimmermann . 
Schweineftall Ar.253Litt.A| _ EEE F 222 — 
Wohnhaus Nr. 285 u. 286 David Wilhelm Eu 
Stallgebäude „ Litt. A. 
Stall ea ch ca — 998 | 45 
7. | Melfungen 7. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 137*. Shriftoph Bubenheim . 1433 | — 
Scheuer Nr. 127 A . Lorenz Beinhauer u. Frau 112 | 50 
Wohnhaus Nr. 136 . Wilhelm Hachemeiſter III 2 | — 
Scheuer Nr. 138 . Bartb.Eafielmann u. Frau 25 — 
8. | Meljungen . 13. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 30%, . Wilh. Bär und Frau 
Scheuer Litt. A PIERRE 149 | — 
9. | Landefeld 15. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 34 Chriſtian Knierim u. Frau 190 — 
10. | Beieförtb . 4 Mai 1884 ir =. 78 Georg Ritter 55 — 
11. | Melfungen . 13. Mai 1884 | Schener Nr. 146 A Friedrich Steinbach 31 | 50 
Wohnhaus Nr. 147*, Engelhard Rohbadı 132 | 50 
— | Meljungen . 14. Febr. 1884 | Scheuer x. Nr. 254 . Davıd Wilhelm Gijel 113 | 50 
12. | Binsförtb . 1. Juni 1884 | Schulhaus ꝛc. Nr. 48 die Gemeinde 195 | — 
13. | Meljungen . 13. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 141 . Juſtus Eyſel und ef 
Stall Nr. MIA. Rinder 306 | 75 
Scheuer Nr. 141'/,* Katharine Manch 6230 | — 
Holzichuppen Nr. 140 C | Wilhelm Bilgenberg . 16 | — 
Wohnhaus Nr. 141, . [Wilhelm Kellner 412 | 50 
u „4342. Conr. Sauermann u. Fran 94 — 
. „183. Georg Kruhm und rau 211 — 
14, | Albshaujen . 1. Juni 1884 . . g,, Johann Carl — u. 
Frau 80 — 
15, Körle 13. u. 14. Juli | Kirche Nr. 47, B die Gemeinde | 
1884 Thurmuhr 5 1072 | 04 
Zu übertragen 57349 | 91 




















65 66 































Gebände 
mit Nr. und Littr. 


Verwilligte 
Summe 


v 







Namen der Stadt- oder 
Dorfigemeinde, 










Beit des Brandes. Eigentbümer. 


Marl, | 














Uebertrag 91 
16. | Altmorihen . . . 21. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 39 . . | Heineich Euler und Frau — 
17.1 Kirchhof.. . 115. Oect. 1884 A „ 14* . „I Ehrijtian Schomberg . 
n „4 
Anbau Lit. A.» » » » — 
Wohnhaus Nr. 15 . .|die Wittwe Juſtus Hof: 
: af, 1 Re — 
Scheuer Litt. A rl WEB u 
Wohnhaus Nr. 38 . . [| Yuftus Dittmar = 
a „ 38%. . [| Gemeinde Kirchhof — 
18. J Spangenberg . . 417. Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 141*. . | Heine. Luckhardt u. Frau 
Nebenhaus Litt. A ; — — 
Wohnhaus Nr. 140 . .Ch. H. Aug. Rojenblatt 
und Sal. .» 2... 36 
z „142 . „| Caspar Ludhardt . 39 
Nebenhaus Nr. 151 A . [von Müldner — 
— | Spangenberg . - . 4 Sept. 1883 | Bäume.BGeorg Weiſel 50 
Gartenzaun . -» » Wilh. Enberoth ı 50 
Rn >. RIO. Entzeroth 25 
J ... . Iſaak Rojenbaum . 55 
.. . Meartba Sandrock. 80 
Sartengemile » - . Jacob Markus. 40 
a 2. Wilhelm Simon 20 
— 0.0» Michael Ellrich ı 50 
: >... | Gottfried Sinning — 
19. ] Neumorihen . . .111. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 29°. „| Ludwig Stöhr . | 25 
Summa Kreis Melfungen | 68507 | 61 


67 68 
Bezirk Orb. 























Verwilligte 
Summe 


Namen der Stabt- oder 
Dorfgemeinde. 


Gebäude 
mit Mr. und Littr. 










Beit de3 Brandes. Eigentbümer. 

















Mernes . 8 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 28* . 


Scheuer Lit. A . 


Peter Deich . 


Summa Bezirk Orb. . 


Kreis Binteln. 
1. | Segelhorft . . . . 12. — uni | Wohnhaus Nr. 5 . . | Earl Wilh. Küder 







Anbau Litt. A . 
Awetichenbäume 
Leibzuchthaus Nr. 11 B* | Gonrad Beißner 
E Stall Sitt.D . ö 
Schafftall Litt.A . 
2. | Eichenbruch .. - 10. Det. 1883 | Wohnhaus Nr. 1. . .| Heinrich Wilh. —— 
Stallung Litt. a“ . „| Gau... 
Vorbau ꝛc. Litt. B = 
— I Oberdorf . . . . 120. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 58 . „| Auguft Deidert. 


2568 | 94 


3.1 Beddorf . . . „U. De. 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 79 . | Friedrich Meier : 50 
Stalin. - » - ..» — Heinrich ge 
hirmer . . — 
4. | Hattendorf . .. . | 20. u. 21. Nov. | Wohnhaus Nr. 71 . . Son. — Bricei 
1883 Görling . . 47 


— JPFriedrichshagen . . 24 Mär, 1882 . „ 38 . .| Heinrich Grabbe . 
Viehſtall Ar. BA > 0.00.0200, 
5. | Rinteln . ». » 2.720. Det. 1883 | Wohnhaus Nr. 317%. . Heine. Ch Chrift. Höffcher i 
Thorfahrtt „ 317C 
Binterhbaus „ 317 E ., 
Stallgebäude Nr. 317 B. 
Gartenbeihädiqung 





29 


Zu übertragen . | 14128 | 50 


69 


70 











Namen der Stadt oder 


Dorfgemeinde, 

6. | Oldendorf . 
7. | Sadhjjenhagen . 
8. | Rumbed 

9. | Hoheneode . 
10, | Sadjenbagen . 
11. | Catbhrinbagen . 
12. | Oldendorf 

13. | Großemieden . 
14. | Möflenbed . 
15. | Sadjenhagen . 


Gebäude 


i des. 
deit bed Bram mit Nr. und Littr, 


Wohnhaus Nr. 316 . 
Schweinehbaus Nr. 316 B 
Wohnhaus Ar. 318 . 
Gartengewächſe. 


20. Dec. 1883Wohnhaus Nr. 170 * 
2 . 169 .. 

Statet. . 

10. Aug. 1883 | Schloßbau Nr. Dar. 
Wohnhaus Nr. 122 . 
Gartenfrüchte 

12, Jan. 1884 | Leibzuchtshaus Nr. 74 
Stallung Rr. 7 E 
Stafet 
Wohnhaus Nr. 0 
Stallgebäude Pitt. A . 
Stallung u. 
Lattenzaun . 
Haus Ar. 19 B 
Wagenſchuppen Nr. 22 B 

23. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 58 

19. Dec. 1883 R: „ 38 

13. Dec. 1883 n „ 36 
Anbau Litt.B . 
Nebenhaus Litt. A 

12.0.13.April1884 | Hinterhaus Nr. 36 A 

14. Febr. 1884 F Wohnhaus Nr. 56 


1. Juni 1884 | Bierbeitall Nr. 27 II 
14. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 29 





Eigentbümer. 


Uebertrag 


Geo iebrich Brandt's 
— 


.Georg Brandt's Ehefrau 


A. Ble ... e 
Kupferihmied Weidner A 
Heinrih Zwirnemann 
Auguft W. Wilfening 
Tifchlermeifter Lange . 
Stadt Sachjenhagen . 
Andreas Himftebt 
Heinrich Franke 

Carl Friedrih Fauth 


Ferdinand Sölte . 


. | Heine. Gottfhalt's Wre— 


Wilhelm Büttemann . 
Friedrich Wild. Rehling 
Conrad Stüntel 


Hein. ®. F. Bartels . 





Carl Hoppe u. Frau. 

Barl 3. W. — 
Wittwe 

der Fiskus 

Philipp Wilhelm — 


Zu übertragen 


Verwilligte 
Summe 


Marl. | P 
14128 | 50 


or 
Bl 58 1 


ZEN 


35740 | 85 


5* 











Berwilligte 


Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude , 2 
MR. ——— Zeit des Brandes. ee die Eigentbümer. Summe 
Mark. | Bi. 
\ Uebertrag 35740 
16. | Rinteln . 1. Sum 1884 | Wohnhaus Nr. 406 . Carl Wilh. — 
Frau 51168 
— | Dfdendorf 7.0.8. Wug.1883 | Stallung Nr. 200F . Aug. Herb. v. — 86 | 50 
17. | Friedrichsburg. 6. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 5* Adolf Köhne 
Mahlmühle Nr. 5 Litt. A | 
Pilaumenbäume er 4540 | — 
18, } Pößen 23. April 1884 | Wohnhaus Nr. 4* . . | Heine. F. W. Wellner . 
Anbau Litt. A. 
Stallung „ C. 
Ballhaus „ D. EIER 3941 | 50 
Wohnhaus Nr. 43 Friedrich Wilh. Wette 
Zwetichenbäume — 20 — 
19. | Obernlirchen 19. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 139. . | Carl W. L. Schäfer . | 
Anbau Litt. A. ——— 6255 4 
Schulhaus Litt. A Pfarrer Müller zu Rinteln 37 80 
20. | Reinsdorf 27. Fan. 1884 | Wohnhaus Nr. 31* . Heine. Chrijtian EIN 
Schuppen Xitt. B. Remers | 
n „ A. — — 4123 6 
Gartenbeſchädigung Wilhelm Wehrhahn . . 4 _ 
21. | Liekwegen 4. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 6. Ernit Ludw. —— | . 
Wittwe 107 60 
22, | Rinteln . 15. Mat 1884 | Wohnhaus Nr. 163 . Louis Feuerrohr 45 — 
23. | Fiſchbeck. 13. Juli 1884 | Scheuer Nr. 4 B. Georg Wellhaujen 25 | 50 
24. | Rumbed . 13. Mai 1884 | Wohnbaus Nr. 71 . Friedrich Kohlwig . 194 | 3 
25. | Lyhren 2. Juli 1884 re „ı1# . Dans 9. W. Grieße. 
Stall Litt. A . 
Öralerei . — a 1801 ı — 
Gartenfrüchte . | Heinr. Friedr. Seggebrok 6 | — 
26. | Engern . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Earl Heine. Wilh. Rinne 102 i — 
27. | Auhagen. 16. Juli 1884 | Scheuer Litt. C Joh. Heine. Wilh. Senne 136 50 











Zu übertragen 








57219 01 


73 











74 
er Stadt oder ä Berwilligte 
M — Zeit des Brandes. a a — Eigenthümer. Summe 
Dart. Sp. 
Uebertrag 67219 | 01 
28. | Dldenborf 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 79 Heinrich Wilhelm a 
Wiltening . 106 | — 
29. | Rinteln . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 399 . Friedr. Wilh. Beriman 32 | — 
30, | Rehren . 13. Juli 1884 | Nebenhaus Nr. 27 A* Johann Ph. W. REES 
Wohnhaus Nr. 27. „| Witwe . 
Pumpe 
Stafetenzaun 10849 | 16 
Zattenzaun . Hans Heinrich Bremer . 3 — 
Stafet . Johann Philipp Bremer 9 — 
Scheuer Nr. 15 A. Johann H. E. Lurjen 
Sartenfrüchte 
ein Baum 5 46 Fi 
Sattenzaun . . | Einwohner Bade . 116 
31. | Haite 19. Sept. 1883 | Badhaus Nr. 5 B* Hand Heinr. — — 
Backofen Frau 810 — 
Gartenzaun . Wittwe Nade . 
Sartenfrüchte — 7— 
32. | Stleinhoftenjen . 30. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 17*, . Garl Hüder, . 
Gartenfrüchte ; j 2473 | 06 
Wohnhaus Nr. 16 j oh. Heinrich) ——— 
Ackmann . 37 — 
Gartenfrüchte Chriſtian Held . 4 — 
s — Friedrich Krebs ch Sa 
33. | Exten 1. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 39* . Fritz Teigler 
Stallung Litt. A . 
Birnbäume . i — 4440 | 25 
Wohnhaus Nr. 31 . | Friedrich Aug. Bünte . 42:50 
Statete uud DObjtbäume . — 42 | 60 
34. | Exten 15. en Nov. | Badhaus Nr. 6 B . | Wilhelm Kretzer | — 
Summe Kreis Rinteln . | 76156 | 08 


75 * 
Kreis Rotenburg. 








Namen der Stadt · oder Gebäude Bermilligte 
. it d des. Ei tbü 3 
Dorfgemeinde. ———— mit Nr. und Littr. igenthümer Summe 
Marl. Bf, 


1. | Oberthalhaufen . . 1 28. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 18* . . [Werner Schmiding und 
Scheuer it. A... .| Gm... 
Stallung Litt.B . 
Schuppen „ CC... 2830 | 20 
Scheuer Nr. 9A . „| Hartmann Manns und 
Frau 891 — 
2.1 Bebra. 7. Ian. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 147 . | Abraham Apfel 
Schweineftall Litt. A. 478 — 
Wohnhaus zc. Nr. 148* 
Anbau Litt. A. 4 2973| — 
3. | Gerterode . . . . [19 m. 2%. Ian. | Wohnhaus ꝛc. Nr. 23* . | Jacob W. Brand u. Frau 
1884 Sceueranbau Litt. A 
Holzremife x. „ B 
Schuppen Fa, © Dr 3880 — 
4. | Silfershaufen . . . | 14. Ian. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr.8. . | Andreas Edhardt u. Frau 
Scheuer Nr. 8 Litt. A*. 
Anbau „ B 
" ” ” D 
Schuppen „ — 12441 | — 
Stallgebäude Nr. 13E . | Paulus Mohr. . . . 1 
5. | Ronshaufen . . »| 7. Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 63 . . | Dietrich Funk's Ehefrau 42|— 
Ersrode . » » + + 8 April 1884 | Siedehaus Nr. 21B. . | Wittwe Schneider und 
| 7 140 | — 
— I Bern . . .. 0.47 Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 147 . . | Abraham Apfel . . . 84 32 
7.1 Oberfubll . . „E11. Juni 1884 e „ 3. .I| Georg Frieder. Witzel. 
Scheuer Litt. A 
Wohnungsanbau Litt. B* 
Schweineftall Litt. C . 
Holzihuppen „ E. . I 3067 — 
— | Breitau . » 130. Jan. 1884 | Staketenzaun . | Beter Reimuth . 
Gemüje = 
Zu übertragen . 52 

















77 78 
Namen der Stabt- oder | _ . eh Gebäude j Verwilligte 
Dorfgemeinde. ———— mit Mr. und Littr. PARERINEMIE Summe 
Uebertrag 26687 | 52 
8. | Breitau . 30. Ian. 1884 | Scheuer Nr. 45 A* . Martin Iba und Finder 
Stallgebäude Nr. 46 B. 
Stall Nr. 45 D i 4663 | 38 
Schafitall Nr. 4A. Eonrad Diegel und Frau 
Scener „.B. 
Schweineftall „ C 
Stallgbäude „ D. 
Schmweineftall„ E 5634 | 88 
Scheuer Nr. 42 A die Gemeinde i 35 | 79 
Wohnhaus Nr. 48 Johann Görke's Bittwe 24 — 
Bi „43 . .| Peter Reimuth. 16 | 40 
= „ 61 . .} Eonrad Hosbach u. Frau 
Schener x. „ 61 Litt. 
Stallung Rr.61 Litt.B u. C 
Badtau „ D. 2 _ 10354 | 32 
Wohnhaus Nr. 60 . [| Gonrad Iba u. Frau 
Rferdbeftall „ Litt. A 
Scweineftall Litt. B. 
Badhaus a 5867 | 30 
Stall Nr. 1C. . | Deinrid Heech und Frau 17 20 
9. | Heyerode 16. Juli 1884 | Kirche Nr. 41. die Gemeinde . ; 149 | 30 
10. | Berneburg . 17. Juli 1884 | Anbau Nr. 23. Friedr. Hoſe's Wittwe . 
Stall Litt. B 
Scheuer Litt. C* 1485 | 64 
11. | Bofierode 17. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 58* . . | Johannes Köhler u. Frau 
Anbau Litt. A —— 1779 — 
Scheuer Nr. 57 A Johannes Schab I II. 
Stall. „ Litt. B. sıa | 00 
12. | Naufis . 13. u. 14. Juli | Kirche Nr. 24 . die Gemeinde | 
1884 Orgel . ) 219 50 
Zu übertragen 57248 | 32 














80 
Namen der Stadt- oder Gebäude Verwilligte 
Br; j eit des Brandes. Eigentbümer. S 
Dorfgemeinde. 8 : mit Nr. und Littr. INEREAARER Summe 
Marl. ı BE 
Hebertrag 57248 | 32 
13. | Sornel 20. Juli 1884 | Stallgebäude Nr. 13* . | Carl Schmauch | 
Waſchhaus Nr. 13 Litt. C 
Bolziduppen „ „m DI 3361 | 9 
— | Nenterode 12. u. 13. April | Wohnhaus Nr. 19 . | Sriedrich Krüger u. Frau 
1879 Scheuer „ Ritt. A 609 | 
Summa Kreis Rotenburg | 61219 | 56 
Kreis Schlüdhtern. 
1. | Bellings 20. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 21 A* . Johannes Söffert . | 


2, } Breitenbach 


4. | Zündersbadh 
3. | Sieinau . 


5. | Deubad) . 
6. | Schlüdten . 
7. | Umbad 


8. | Vollmerz 
91 Mottgerd 
10, | Marjoß . 


Wohnhaus Nr. 21 
Garteneinfriedigung 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 28* , 
EStallgebäude Nr. 29 A. 
Wohnhaus Nr. 50 u. 51 
Scheuer Nr. 50 u.51 Litt.A 
Schener Ar. 9A. 
Wohnhaus Nr. 300 . 


14. Juni 1883 


15. Ian. 1884 
23. Febr. 1884 


20. März 1884 m 

8. April 1884 = PRBEr: 

17. Juli 1884 = a Br, 
Scheuer Litt. A 

14, Juli 1884 | Wohnhaus ze. Nr. 54 

14. Juli 1884 | irde Nr. 76 . ; 

27. Sept. 1854 | Wohnhaus ze. Nr. 134 . 





Man Möller . 
Conrad oft und Frau . 
Mam Nüffer und Frau 


Johannes Müller u. Frau 


Sean Pierre Roußelle 
Wittwe Ei * 


Conrad Höhn 
Johannes Baiſt Wittwe . 
Amand Reining 


Johann Georg Roth. . 
die Kirchengemeinde 
Johs. Walther's Wittwe 


Summa Kreis Schlüchtern 





14741 25 











81 82 
Breis Schmalkalden. 
Namen ber Stadt: ober | _. Gebäude Berwilligte 
Dorfgemeinbe. DER DE Dramen, mit Nr. und Littr. BIDEHThAmEr Summe 
Mart. Bf. 
— | Oberfchöran 29, Juni 1883 | Gartenbejhädigung Earl Auguft Gebauer 4 — 
1. | Schmalfalden . 8. Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 673 . die Erben des Bhilipp 
BEE, 2295, ; 66 | 32 
" „ 674* Friedr. Wenzel u. Frau 105 | 19 
2. 1 Usbah . 7. Det. 1883 E „ 30 Georg Bilfenberg . 
Anbau Litt. A 
} Backhaus Litt. B. 
Scheuer Litt. C* . 
Schweineſtälle Litt. P 
Stangenſtaket En RE 4519 — 
3. | Schmalfalden . 24, März 1884 | Werkftätte Nr. 1040 D . | Burkhardt, Kaupert & Eo.. 82 | 20 
4. | Steinbad-Hallenberg 5. Mai 1884 | Anbau Nr. 160'/, A Wittwe it — 
Bretterverſchlag ſchuſſel 45 75 
5. j Floh 16. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 20 . 1 Iob. Wilhelm Jung am 
Nemije Litt. A Frau . . 
Stangen-Stafet 1787 | 50 
Gartenitafet . Georg Eberhard 
Bretterdach . ; — 16 02 
6. | Oberſchönau 25. Juni 1884 | Wohnhaus Wr. —8 Seitens — 
Schmiede Litt A - und Frau. 
Stafete : : 
Wiejenbeihädigung . | Mathias Bauroth. . . 
7. | Brotterode . 3. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 289 — Caspar — und 
wa... 
— | DOberjchönan 20. Juni 1884 | Gartenbejhädiqung Nagelichmied J Weisheit 
. j Auguſt Neujes . i 
8. | Schmalfalden . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 144* Friedr. Gottlieb Marfteller 


; 148. 
Nebengebäude Litt. 4 
Schweineſtall D 
Stafeten . 


Ehrift. Recknagel's Ehefrau 


Bu übertragen 














Verwilligte 













Namen der Stadt oder |_. Gebäude i J 
* Dorfgemeinde. BEN DRIN, mit Nr. und Littr. EERTITERER —— 
Mare. Bf. 
Uebertrag . | 33515 | 73 
Wohnhaus Nr. 145 . Rudolph Reichhardt . 
Anbau Litt. A 
Nebengebäude B i 725 | 74 
Wohnhaus Nr. 142 . . | Georg Ad. Wiß u. Frau 401 | 70 
" „ 141. .} Franz Heine. Fülle. . 48 | — 
Nebengebäude Nr. 939 D | Stadt Schmallalden . . 9|73 
Wohnhaus Nr. 129 . . | Hugo Bauer 48 | 02 
9. | Brotterode . - . . | 14. Juli 1884 — „ 181* 3Joh. Andreas Brandts 
Witwe . » 182 | 79 
E „ 182. .| Caspar Neidbard u. Frau 7150 
R „ 213. .Ludhold Brad .. . 34 | 50 
Lattenthor . .» » » . | Auguft Robus . 8| 46 
10. | Mittefftille. . . . | 20. März 1884 | Wohnhaus Nr. 4. . . | Gottreich Herdmann . . 101 | 05 
11. | Brotterode . . . .| 2. April 1884 J 306. .Chriſt. Gottlieb ade 
Wittwe . . | — 
12. | Schmallalden . . . | 27. Sept. 1884 „ „ 1069 . | Michael Danz J Frau 768 | 56 
13. daſelbſt. . . . 15. Dec. 1884 | Scleiflothe Nr. 1010* . | Ernjt Frieder. Merkel - 264 | — 
R „ 1020 .I Earl Ehrijt. Clemen . . 897 | — 
r „ 1013 .Adam Georg Roßbadh . Mi 
R „ 1020',, . Johann Michael Werner 21/3 
P „ 1009 .| Carl Wiegand . . . . 8| MW 
d „ 101 . David Wenzel . . - . 11 | 40 
— | Brotterode . . . „ [14 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 182 . . | Caspar Neidhardt u. Frau 7:1 
14. | Steutb . . . . .[19 u. 20. Det. . „ 14 . .|die Gemeinde 
1884 Nebengebäude A 
ScweineftalB . . . — 7627 40 
Halbe Scheuer Nr. 16 A | Jacob Langbein 
Stat -. . .» 2.2. 70 19 


Zu übertragen . | 48550 57 





Stall Lit. A . . 
Wohnhaus Nr. 36 





Daniel Wolf IT . . . 


Summa Bezirk Vöhl 


85 86 
Namen der Stabt- ober Zeit deb Brandes Gebäude Ein tba Verwilligte 
Dorfgemeinde. * — mit Nr. und Littr. ur — Summe 
Dart. _] Bi. 
Uebertrag 48550 | 57 
Wohnhaus Nr. 13 Caspar Weißheit . 
Stallgebäube A 
Scheuer B 
Stafet 3 2524 | 88 
Scheuer Nr. 15 A Georg Weisheit 
Schweineftäle B . 
Wohnhaus Nr. 15 . . 1894 | 30 
Scheuer Nr. 11 B* . . [| Martin Anding u. Frau 
Schuppen C i 
Statet ; 766 | 59 
SummaKrei3Schmaltald. | 53736 | 34 
Bezirk Vöhl. 
1. | Höringhaufen . 29, u. 30. April | Wohnhaus Nr. 93* . Jacob Löwenftein . . 
1883 Scheuer Litt. A 
0: Heinrich Schütz 
Garteneinfriedigung Abraham Bickhardt . . 
2. | Herzhauien . 14. Febr. 1884 | Branereigebäude - [| Ludwig Blöcher 
3. | Harbahanjen 16. Der. 1883 | Badhaus Nr. 12B. Daniel Schneider . 
4. | Bıurhenberg 24. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 35* . Heinrich Schäfer IT. | 























87 88 
Kreis Wihenhanfen. 
Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude j i Berwilligte 
Dorfgemeinde. —— mit Nr. und Littr. ——— Summe 
Marl. Pf. 
| 
1. | Allendorf 22.u.23. Dec.1883 | Wohnhaus Nr. 21'/, August Eymer . . - . 91 | 37 
2. | Allendorf 19. Dec. 1883 " „ 416. . | Ehriftian Sippel’s Wie. 23 | 18 
E „ 417* Milbelm Eorvei | 
Dinterhaus Litt. A Ei 303 | 80 
Wohnhaus Nr. 418 . . | Yohannes Sippel's Ehefr. | 
Scweineftall Lit. A. —— 834 — 
Wohnhaus Nr. 419 . . Auguſt Gauler . 
Wohnhausangebäude . 
Dede . i ; — 1044 80 
3. | Widenrode . 9. April 1884 | Wohnhaus Nr. 16 . 1 Zuftinus Wenzel’3 Wie. 17 — 
4. | Eichenberg . 14. Mai 1884 z u || die Erben des Schuhmachers 
Stall Litt. A* Johann Peter Vellmer 533 — 
Wohnhaus Nr. 19 Johs. Wilhelm Arend . 45 — 
5. | Ellingerode . 4, Auli 1884 | Kirche Nr. 48 . die Gemeinde i 214 | 25 
6, dajelbit . 10. Aug. 1884 | Stallung Nr. 36 B. Earl Füllgraf’s Bittwe 36 50 
7. | Biſchhanſen 17. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 16 Hriedrih ECälar . . . g1|— 
8. | Ellingerode . 19. Aug. 1884 - „al Carl Bertling's Ehefrau 73 — 
9. | Ermſchweed 13. Aug. 1884 2 „ 86 der Fiscus. 172 | 38 
10. | Belmeden 17. Mai 1884 . „58. Conrad Apel 
Schoppen ꝛc. Litt. A 
Scheuer Litt. B*. 1975 | — 
11. | Witenhaufen 23. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 261* „| Georg Degenhardt . . 12 — 
n „ %2. Heinrich Hering's Wwe. 8— 
SummaßtreisWitzenhauſen) 4991 | 28 
Kreis Wolfhagen. 
— [| Boltmarjen 15. Febr. 1882 | Wohnhaus zc. Nr. 248 . | Heinrich Beder . 70 | — 
1. | Dörnberg 13. Febr. 1884 | Wohn- und —— 
bäude Nr. 77*. Heinrich Lappe 





Schlagmühle Pitt. A 
Schmweineftall B 







Bu übertragen 


89 










2. | Wolfhagen . 


3. | Dörnberg 
4. | Balborn 
5. | Balborn 
6. | Dörnberg 


7. | Martinhagen . 


8. | Elberberg 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 





Zeit des Brandes. 


28. u. 29. Sept. 
1883 


29. April 1884 


17, 


Juni 1884 


Juli 1884 
Aug. 1884 


März 1884 


. YUug. 1884 


Gebäude 


mit Nr. und Littr. 





Wohnhaus Nr. 255 . 


Wohnhaus ıc. Nr. 52* , 


Glasſcheiben 
Wohnhaus Nr. 51 
" „ 53 
Stafetenwand 
Gemüje 
Wohnhaus Nr. ude 
Gartenbeihädigung 
Wohnhaus Nr. 109'/ı 
107* 
wY; 
" " 31 
ẽ— 51 
„ 60 


"” ” 


Stafetenzaun 
Wohnhaus Nr. 3. 
Stallgebäude Litt. A 
Badhaus Litt.C . 
Stafetenzaun 
Gartenſtalet 
Wohnhaus ꝛc. Nr 3* 
Anbau ze. Litt. A 
Sartenzaun . 
Wohnhaus Nr. 4. 


„ ” 


" „sh. 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Adam Caſimir * * 
a. . 


Ludwig Lappe er Frau 








- | die Gemeinde 


Garl Daniel Förael R 
Friedrich Carl . 


. 1 Sacob Reig II Kinder . 


Ludwig a Schaub 
Ernft Martin Grede . 
Chriſt. Degenhardt II 
Heinrich Wille . 
Garl Daniel Jörael . 
Ludwig Behrend 





Jobs. Vierede und Frau 


Chriſtoph Rüppel . 


Ludwig Herzog 


Johs. Wiegang's Ww.. 

Johannes Helferich 

Conrad Burghardt und 
DER: ea 


Zu übertragen 


90 





Verwilligte 
Summe 


31674 





91 





10. 
11. 


Namen d z 
amen der Stabt- oder Zeit des Brandes. 


Dorfgemeinbe. 


Gebäude 
mit Nr. und Littr. 


Wohnhaus Nr. A 
Anbau Litt. A 
J B 
Dbjtbäume . 
Wohnhaus Nr. 93 
Sartenzaun . 
Wohnhaus Nr. 67 
* 47 


Kreis Ziegenhain. 


Fppinghaufen . . .[ 31. Juli 1884 
Dörmberg . » . „15. Aug. 1884 
Oberelfungen . . .| 3. Aug. 1884 
Gilferberg -. » . .] 13. Nov. 

Wafenberg . . » .I 9. Jan. 1884 
Shredbah . . . | 24 Nov. 1883 
Teyia » » . ..7]10 Jan. 


1883 | Wohnhaus Nr. 46 


Scheuer x. Litt. A* 
Wohnhaus ꝛc. Nr. 45 . 
Scheuer x. Litt. A . 
Wohnhaus Nr. 51 


Scheuer „ A* 
Anbau —— 
Holzremiſe „ D. 
Lattenzaun . 

Scheuer ıc. Nr. 47 c 
Stall Nr. 52 B 


Auszugshaus Nr. 85 A* 


Pferdeſtall ec. „ B 


1884 | Wohnhaus Nr. 303 . 


. | Eontad Schlemmer'3 Erb. 


92 


Vermilligte 

Eigentbümer. Summe 
_ Dart. _| $i. 
Uebertrag 31674 | 20 

Ehrift. Ritter und Frau | 

| 
I___ 0000| 482 — 
. | Martin Klapp . - . .» 43 | 35 
Friedr. Keßler und Frau 15 | — 
Wilhelm Ludwig Schäfer 1402 | — 
Hans von der Malsburg 166 | — 
Summa Kreis Wolfhagen | 38082 | 55 


Juſtus Engeland . 











BEER 1801 | — 
Hermann Schneider 
— 6018 | 50 
. | Fobhannes Alles 
20066 | 75 


Heint. Schmidt'3 Wine. . 
Joh. Georg George und 


rau . ı 26 

Nicolaus Weiting RN 
grau . . je: 
Valentin Jungllas 18 
Bu übertragen 69 











93 94 
Namen der Stadt oder | __ Gebäude Verwilligte 
Dorfgemeinde. ne mit Nr. und Littr. IRERFDEREN Summe 
Rat | 
Uebertrag . | 38892 | 69 
5. | Todenhaufen 25. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 38* . . | Conrad Haas . 
Scheuer Litt. A 
Schweineftall Litt. B 
Scheuer ıc. Litt. C r 6962 | 85 
Wohnhaus Nr. 39 . } Conrad Schmidt . 
Scheuer Litt. A ; 
Schmeineftälle Litt. D 5032 | 75 
Wohnhaus Nr. 8. Friedrich Daube I 
Scheuer Litt. A 2989 | 50 
— | Neufirchen . 9. März 1883 | Objtbäume zc. . Elias Bachrach 20 — 
6. | Ziegenhain . 2. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 29 Fräulein Staubejand 6 | 50 
7. | Wajenberg . 14. Yug. 1884 “ a Hans a 2 und 
Scheuer Litt. B Frau 
Holzremiſe E. — 9084 | — 
Grad . . , Hans Heinrich Kraus 20 | _ 
8. | Schönborn . 11. Aug 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 1 Joh. Joſt Fenner u. Frau 1470 — 
9. | Spiestappel 11. Dct. 1883 | Mühlengebäude Nr. 26* | Franz Gramm . ; 
Farbenmühle Litt. A 
Majchinenhaus „ B 
Keſſelhaus 0 
Wohnhaus „ F 12793 | 35 
— daſelbſt 11. Det. 1883 | Anbau Litt. A . | Franz Gramm . 
Majchinenhaus Litt.B . 1800 | — 
10. | Loshaujen . 26. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 68 - | Bohannes Schmidt 276 50 
11. | Neufichen . 8. u. 9. Aug. — „ 1%. Conrad Roß und Frau . 
1881 Scheuer x. Litt. A*. . 7872| — 
Wohnhaus zc. Nr. 171 . | Levi Sonn I und Frau. | 5388 | — 
„ 172.1 Raul Bernhardt 4141 | — 
Wohnhaus Nr 160 . Georg Kaufmann . 2240 | — 
" „1%. Jacob Manz und Frau . 5952| — 
Zu übertragen 104741 | 04 





95 % 














Namen der Stadt ober Gebäude Vermilligte 
it des Brandes. Eigentbümer. S 
—— mit Nr. und Littr. ig 5 Summe 


Dorfgemeinde. 





Marl. | Gi 


Uebertrag . | 104741 04 


Wohnhaus Nr. 161 . . | Wittme Raabe u. Kinder 2388 | — 





Scheuer Nr. 156 E. . | Heinrich Spohr u. Frau 
Menghaus Litt. A i 0000 301 — 
Wohnhaus Nr. 163 . . [| Wittwe Happel . . . 234 | 9 
0 „ 154. .| Daniel Nußbaum . . . 84 — 
„15. . Noah Nußbaum . . . 325 
n „186% . I Duftus Molis und Frau 4 50 
12. | Wahlshauſen . . . | 10. Aug. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 12* . | Georg Bode's Wittme . 2048 — 
A a ah on 0 14b62 — 


Summa Kreis Ziegenhain | 113995 | 4 
| 


Zuſammenſtellung 



































Mat. 8 

Kreis (Stadt-) Cafjel . 1512 | 7 Uebertrag 443953 | 3 
„ Mand-) Gaflel 100262 | 25 | Kreis Hirdhhain . . 11637 | 69 
„ Eihwene . . 18481 | 68 » Marburg . 20349 | 4 
Frantenberg 13056 40 | „ Meljungen 68507 61 
„ ritlar 26526 | 96 | Bairtörb . . . 893 | — 
F Zulde in 74811 | 17 | Kreis Rinteln . 76156 | 08 
2 einhaujen . 5106 | 60 „ Rotenburg 61219 | 56 

„ Gersfeld . 46540 | 30 „ Schlüdtern . 14741 3 
„ Banau. . . 60603 | 28 „. Schmaltalden 53736 3 
ü eröfeld . . 22095 | 37 | Bezirt®ähl - . . . 7552 | 7 
= ofgeiömar . 33971 | 17 | Kreis Witzenhauſen 4991 | 38 
„ sBomberg . 17040 | 06 „ Wolfhagen 38082 | 55 
„ Hünfeld 23945 | 30 „ Biegenhain 113995 
Zu übertragen 443953 | 32 | Summa 915816 | 30 






Drud von Weber & Weidemeyer in Eaffel. 


RER T 
— » 5 


Minifterium des Innern. 


Per unter ber Firma: 
Allgemeiner Dentfber Derfiberungs-Derein in Stuttgart 


In genannter Stadt bomicilirten Verſicherungs-Geſellſchaſt auf Gegenfeitigleit wirb die Eonceljion zum Geichäftsbetriebe in 
den Sönigli Preußifchen Staaten auf Grund ber unterm 29, Mai 1885 von dem Höniglih Würtiembergifcden Minifterium 
des Junern genehmigten Statuten hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt: 
1) Jede Veränderung der bei ber Zulaffung gültigen Statuten muß bei Verluft ber Conceffion angezeigt und, che nad 
berielben verfahren werden darf, von ber Preußiſchen Staats:Negierung genehmigt werben. 
2) Die Veröffentlichung der Conceſſion, der Statuten und ber etwaigen Aenderungen berfelben, ſowie ber bezüglichen 
Genehmigungsurtunden erfolgt in ben Amtsblättern rejp, amtlichen Publifationsorganen für diejenigen Regierungs— 
bezirke, in welchen der Verein Geſchäfte zu betreiben beabfichtigt auf Koſten bes Wereins. 
+ Der Verein hat wenigitens an einem beftimmten Orte in Preußen eine Haupt-Niederlaffung mit einem Geſchäfts— 
Lolale und einem bort dbomicilirter Generalbevollmädjtigten zu begründen. 

Derſelbe ift verpflichtet, derjenigen Königlichen Negierung, in deren Bezirk fein Wohnfig belegen, in ben erfien 
ſechs Monaten eines jeden Gefchäftsjahres neben dem Verwaltiumgsberichte, dem Rechnungsabſchluſſe und der General- 
bilanz des Vereins eine ausführliche Ueberfiht ber im verfloffenen Jahre in Preußen betriebenen Gefhäfte ein- 
zureihen und binnen berfelben Friſt nachzuweiſen, daß die Bilanz, ber Rechnungsabſchluß und bie gedachte Heberficht 
durch den Deutihen Reichs- und Preußifchen Staatsanzeiger veröffentlicht worben find. 

Su biefer Meberfiht — für deren Aufftellung von der betreffenden Regterung nähere Beſtimmungen getroffen 
werben können — tft das iu Preußen befiubliche Aetivum von dem übrigen Activum gefondert aufzuführen. 

Für die Nichtigkeit der Bilanz, des Rechnungsabſchluſſes (Gewinn und Berluft:Gonto) und ber lleberficht, 
ſowie ber von ihm geführten Bücher einzuftehen, hat ber Generalbevollmädhtigte ſich perlönlih und erforderlichen 

- Falls unter Stellung zulängfiher Sicherheit zum Vortheile fänmitliher Preußlicher Gläubiger zu verpflichten. Außer: 
bem muß berfelbe auf amıtliches Verlangen unmeigerfih alle diejenigen Mittheilungen machen, welche fih auf ben 
Beicäftsbetrieb des Vereins ober auf den der Preußiſchen Gefhäftsnicherlafiung bezichen, auch bie zu dieſem Behufe 
etwa nöthigen Schriftftücde, Bücher, Rechnungen ꝛc. zur Einfiht vorlegen, 

Dur; den Generalbevollmächtigten unb von dem inlänbifchen Wohnorte beffelben aus find alle Verträge bes Vereins 
mit ben Preußiſchen Staatsangehörigen abzuſchlieſten. 

Der Berein hat wegen aller aus feinen Geſchäften mit Preußifhen Staatsangehörigen entftehenben Verbind— 
lichkeiten, je nad Berlangen bes Breußifchen Verſicherten, entweder in dem Gerichtäftande des Generalbevollmächtigten 
ober in demjenigen bed Agenten, welcher bie Werficherung vermittelt ht, als Bellagter Recht zu nehmen und biefe 
Verpflichtung in jeder für einen Preuhifcen Staatsangehörigen auszuftellenden Werjicherungspolice ausdrücklich 
anszufpreden. 

Sollen bie Streitigkeiten durch Schiebsrichter gefchlichtet werben, fo müſſen bieje letzteren, mit Einihluß bes 
Dbmannes, Preußiſche Staatsangehörige fein. 

5) Alle ftatutenmäßigen Belanntmahungen bes Vereins find auch durch den Deutfchen Reichs- und Preußiſchen Staate- 
anzeiger zu veröffentlichen. 

Die vorliegende Conceſſſion — melde übrigens bie Befugnis zum Erwerbe von Grundeigenthum in ben 
Preußifhen Staaten, wozu es ber in jebem einzelnen Falle beſonders nachzuſuchenden Tandesherrlichen Erlaubnis 
bedarf, nicht in fich ſchließt — kann zu jeber Zeit, und ohne daß es ber Angabe von Gründen bedarf, lediglich nad 
dem Ermeflen ber Preukiihen Staats-Regierung zuräcdgenommen und für erlofhen erflärt werben, 

Berlin, den 22, April 1886. 


[> 


4 


— 


(Siegel) 
Ben Miniten für Handel uud Hemerbe. Den Minifter den Innern. Der Fritgüminiſter. 
Am Anftrage: Im Auftrage: An Vertretung: 
Wendt. von Zaſtrow. bon Grolman. 


Conceſſion 
zum Gefchäftsbefriebe in den Königlich Preußiſchen Staaten 


für 
den Allgemeinen Deutſchen Derfiberungs-Verein 
tm 


Handel ꝛc. 5363. Slulfnarl 
$. 1A 2706. 


m. f. 
M. d. 
Br. R. 2284 A 1. 


Htafuten 
des 
Allgemeinen Deutſchen Verſicherungs-WBereins 
Stunt t gart. 


J. Allgemeine Beſtimmungen. 


51. Zee und Sig. Der auf Grund gegenmwärtiger 
Statuten gebildete Verein ift eine auf Gegenfeitigleit ihrer Mit: 
glieder gegründete Berfierungs-Gefellicaft, bat feinen Sig in 
Stuttgart, genieft die Rechte einer juriſtiſchen Perjon und führt 
die Firma: „Allgemeiner Deutſcher VBerficherungs s Berein in 
Stuttgart”, 

52. Swed bes Vereins. Der Berein ben Zwech 
bie im nachbenannten fieben Abtheilungen (I—VIl) näher be: 
zeichneten Verſicherungs⸗Geſchäfte zu betreiben, 

Abideilung J. Saftpffiht- Berfiherung,. Berfiherung 
bes Betriebdunternehmer ober fonftiger felbftändiger Perfonen 
gegen diejenigen Schubenserfaganfprüche, welche ihre Arbeiter, 
Bebienftete oder dritte Perfonen oder deren Erben nad) ben 
Reichs⸗ oder Landesgeſehen infolge von Körperlichen Unfällen 
gegen fie zu erheben berechtigt find, G 6—16.) 

Abtheifung II. Alfgemeine 2 af-Berfiherung. Ber: 
fiherung Selbftändiger Perjonen, Corporationen, 
Sefellihaften oder Bereine für fih und ihre Ar 
beiter oder Mitglieder gegen Ermwerböverlufte, melde fie, 
ihre Arbeiter oder Mitglieder bei äußeren Unfälln, überhaupt 
oder nur während und in Folge ber Ausübung ihres in ber 
Verfiherungs:Urfunde näher bezeichneten Berufs, durch körper: 
lie Verlefungen unfreiwillig erleiden, G arg. 


Adtheifung III. —— — Col⸗ 
leftin-Berficherung ber Arbeitgeber, Corporationen, Geſellſchaften 
ober Vereine für ihre Arbeiter oder Mitgliever gegen Erwerbs⸗ 
verlufte, welche die beiden Letzteren in Folge von Krankheit (in: 
nerer Kranfheit oder Körperverletzung) erleiden. ($ 34—43.) 

Adtdeilung IV. Sterbe- Kaffe. eine ber 


—— 

ſtimmten Gelbbetrags, 100 bis 900 Mark, zahlbar bei Erreichung 
73 beſtimmten Alters oder nach dem Ableben des Verſicherten. 
($ 58-68.) 

Abtheifung V. Berforgungs- Aafe. Berfiherung eines 
beftimmten Geldbetrag, zahlbar bei Erreichung eines beftimmten 
Alters, G 69-75.) 

Abtbeifung VI. — Derkderung. Verſicherung 
e 


eines beftimmten een zahlbar an die Verſicherten im 
Falle der Einjtellung berfelden in das beutiche Heer oder bie 
deutſche Flotte, ($ 76—82.) 


Abtheilung VII. Straufen-Aafe. Einzel: Berjides 
rung für Jeden ohne Unterfchied des Berufs und Geſchlechts 
als felbftändiges Vereinsmitglied gegen Ermwerbsverlufte in Folge 
* — (innerer Krankheit und Körperverlehungh. E 84 
bis 104, 

5 3. Gegenfeitigkeit und Saftdarkeit. Der Verein bes 
rubt auf Gegenfeitigfeit feiner Mitglieder. Derſelbe ift nah 52 
in fieben Abteilungen eingetheilt. 

Sämmtliche fiebe 
Verwaltung. 

Die Mitglieder einer Abtheilung bilben je eine Geſammtheit 
für fid) und haften für die im ihrer Abtheilung ftatutengemäf 


n Abtheilungen haben eine gemeinfhaftlicde | Vereinslaſſe zu 


zu gewährenden Entichäbigungen unb zu tragenden Laften und 
zwar in ber in ben SS 8, 11, 20, 30, 32, 35, 4, 60, 67, 75 
und 82 näher bezeichneten Weiſe. 

Jede Abtheilung hat ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben, 
ſowie ihre fperiellen Reſerve- und Sicherheitsfonds. 

Eine getrennte Verwaltung ber Vermögenstheile ber ver: 
ſchiedenen Abtheilungen findet nicht ftatt; es genügt überall die 
buchmäßige Abfonderung. 

Die Koften ber Verwaltung des Bereind werben ben jähr: 
lien Prämien:Einnahmen fämmtlicher Abtheilungen nad gleichen 
Procenten entnommen. 

Ein Mitglied kann nur aus dem Vermögen derjenigen Ab: 
teilung bed Vereins, der es angehört, Entſchädigung verlangen 
und es fteht feinem Mitglied ein Anſpruch auf dad Vermögen 
einer andern Abtheilung zu. 

Jeder Gewinn oder Verluſt, welcher ſich für eine Abtheilung 
ergibt, fällt dieſer allein zu, 

Leber andere Gewinn ober Berluft gebührt den fieben Ab: 
theilungen qemeinfam nad bem Verhältniß ihrer in bem be: 
treffenden nungöiabe erzielten Brutto-Prämien:Einnahmen. 

Für die Berbinblichleiten bed Vereins gegen Dritte haftet 
bas gefammte Vermögen des Vereins. Die einzelnen Mitglieder 
tönnen von den Gläubigern deöfelben nie perfönlih in Anſpruch 
genommen werben, 

$ 4. Dauer. Die Dauer bed Bereins wird auf unbe 
ſtimmte Zeit feftgefept. Näheres über Muflöfung und Liquiba 
tion des Vereins fiehe 8 148’ bis 156. 

Fi 5. Geridishand, Der Berein hat feinen allgemeinen 
Gerichtsſtand vor den Königl. württembergijhen Gerichten zu 
—— gibt aber auch Recht an denjenigen Orten bed Deuts 
En eih3, an welchen Generalagenten vom Verein aufgeftellt 
ind, fowie in benjenigen auferbeutigen Staaten, in welchen bie 
Eoneeffion zum Gefcäftsbetrieb davon abhängig gemacht wird, 
daß der Verein in denſelben Recht gibt. 


Allgemeine Beflimmungen fün ſämmtlicht Bitglieder. 

8 105. Allgemeines üder die Ausjabfung der Ber- 
fiherungsfummen. Die Mitglieder Ri berechtigt: 

1) Die Auszahlung ber verficherten Summen von bem 
Verein nad) Mabgabe diefer Verfiherungsbedingungen und Eta: 
tuten und nach den in ihren Berficerungsverträgen bejonders 
vereinbarten Beitimmungen zu verlangen. 

Die Sjahlungen werden gegen Quittung entweder an ber 

tuttgart oder durch die de geleiftet. 

2) Zur Prüfung der Legitimation bed Zahlungsempfängers 
ala Mitglied oder Erbe des Entihäbigungsberechtigten ift ber 
Verftand dann nicht verpflichtet, wenn erjterer Inhaber der Police 


3 


ober ber a. Prämienquittung ijt oder zulegt vor Uebergabe 
diefer Urkunde an den Vorſtand war. 

5) Geht eine Berfiherungs:Urfunde verloren, fo ift bie 
Amortijation derfelben nad Maßgabe und in den Formen ber 
allgemeinen gefeglihen Vorſchriften zuläffig. 

$ 106. Allgemeines über die Pflichten der Mitglieder. 
Diefelben find verpflichtet: 

1) Die in den Nufnahmes und fonftigen Formularen des 
Bereind an fie gejtellten Fragen wahrheitsgetreu und qemijjen- 
haft zu beantworten; 

2) den Beftimmungen ber jeweild beftehenden Bereind-Sta- 
tuten, fowie den laut ihrer Berfiherungs-Urfunden befonders 
vereinbarten Bedingungen, welche fie durch Annahme dieſer Ur: 
kunden ald rechtsverbindfich Für jich anerkannt haben, überall 
nachzufonmen ; 

3) die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu entrichten und zwar 
je nad) ber —— des Vorſtandes birelt an die Vereins— 
faffe zu Stuttgart oder an die von Erfterem zur Empfangnahme 
ber Gelber legitimirten Organe. 

Die Beiträge werden bei viertels, halbs ober ganzjähriger 
Zahlung ftetS auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli ober 1. Di: 
tober berechnet. Für new eintretende Mitglieder wirb daher bie 
Prämie von Beginn der Berfiherung an bis zu einem diefer 
Tage fetgeftellt, wogegen von da an bie meiteren Zahlungen 
regelmäßig in Viertel:, Halb: oder Jahres-Naten erhoben werben. 

107. Befondere Befugniffe des Perwaltungsratös. 
Der Lerwaltungsrath ift ermächtigt: 
1) Die Geruhrentlaffen feftzuftellen, zu vermehren und zu 
verändern, und die Prämientarife auf der Grundlage ber in ben 
Statuten aufgenommenen Tarife zu vermehren; 

2) im Falle ein Mitglied feine Anſprüche an ben Berein 
wegen Verlegung der Statuten verwirkt hat, ftatt dieſes Per: 
luſtes dem Mitgliede eine unter dem gefchägten Betrage feines 
—— ſtehende Conventionalſtrafe nad feinem Ermeſſen an: 
zuſeen; 

3) im Falle ganze Corporationen, Geſellſchaften, Vereine 
ober Stlaffen von Perjonen bei dem Verein nah einer ber in 
x 2 feftgeftellten Berficherungsformen ſich betheiligen wollen, 

uönahmebejtimmungen, infofern biejelben die Aufnahmefähig: 
feit ber Einzelnen, bie ärztlihe Unterfuhung der Antragfteller 
für Abtheilung IV ($ 61 Ziff. 4) die Art und Weiſe der Prä— 
mienzahlung und bie Erhebung ber Aufnahmegebühr ee 
eintreten zu laffen; 

4) mit andern wel sehe —— Rüdverfiherungen 
auf Grund der Beftimmungen diefer Statuten abzufchließen. 


Il. Verfaſſung. 
Organe, Vermögensperwaltung, Rebnungsablage, 
Fiquidation und Veröffentlichung. 


8 108. Gefelffhaftsorgane. Die Organe der Gefell: 
fait find: . 
A, bie Generalverfammlung der Mitglieber, 





B. ber Berwaltungsrath, 
C, der Borftand, 

D. der Rechtsrath, 

E. ber Bereindarjt. 


A. Die Generalverfanmmlung. 


$ 109. ®rdentfihe nnd aukerordenilidi‘. Die General: 

Verſammlungen ber Mitglieder zerfallen in orbentliche und außer: 

ordentliche. Beide werben von bem Vermwaltungsrathe einberufen 
unb n Stuttgart abgehalten. 

ie ordentlichen General:Berfammlungen finden jedes Jahr 

im April ober Mai nad) vorheriger öffentlicher Einladung ftatt. 

ERROR — — ungen werden zuſammen⸗ 

en: 

a) wenn die Generalverſammlung oder der Verwaltungs 

rath es für nöthig erachtet und beſchließt; j 

b} wenn ber Vorſtand darauf anträgt; 


ec) wenn mindeftend ein Zehntel der jtimmberedjtigten 
Mitglieder, ohne Nüdficht auf die Zahl der dem Einzelnen zu: 
fommenden Stimmen, unter Angabe ber Gegenftände, melde zur 
Verhandlung fommen follen, einen friftlihen Antrag bierauf 
ftellt, In diefen Fällen ift der Verwaltungsrath verbunden, bie 
Generalverfammlung innerhalb zmeier Monate vom Tage bed 
Beſchluſſes oder vom Gingang bes ſchriftlichen Antrages an ge 
rechnet einzuberufen. 

$ 110. —— zu der Generalverſammlung. An- 
fräge. Die Einlabung zu derjelben erfolgt unter Angabe ber 
Tagesorbnung durch zweimalige Belanntmahung in ben in $ 157 
bezeichneten Vereinöblättern und zwar fo, daß die erfte mindeftent 
14 Tage vor ber Verfammlung veröffentliht wird, 

MWünfhen Mitglieder bei Generalverfammlung Anträge 
zu ftellen, fo haben fie ſolche fpäteftend am 1. März bes be: 
treffenden Jahres fhriftlich bei dem VBermwaltungsrathe einzu: 
reichen. Diefer hat biefelben, wenn er fie den Bereindı Sniereflen 
nicht zumiberlaufend und nad den Statuten für zuläffig erachtet, 
auf bie Tagesordnung der nächften Generalverſammlung zu jegen. 
Gegen ben abweifenden Beſchluß des Verwaltungsraths fteht-den 
Antragftellern über die Zulaffung bes Antrags bie Berufung an 
die Generalverfammlung zu und ift bei Annahme des Antrags 
die Berathung desſelben auf die Tagesorbnung ber folgenden 
Generalverfammlung zu bringen. 

Eine Beihlußfaffung über Gegenftände, welche nicht auf ber 
Tages ordnung ftehen, ift unzuläffig. 

8 111. Theitnahme an der Generalverfammlung. Zur 
perfönlichen Theilnahme an ber Generalverfammlung, den Ber: 
bandlungen und Nbftimmungen in berjelben find ſämmtliche 
männliche volljährige Mitglieder des Vereins berechtigt, welche 
feit einem halben Jahre demjelben angehören. 

Jedes ſtimmberechtigte Vereinsmitglied kann fih burd ein 
zur perfönlihen Theilnahme berechtigtes Mitglied vertreten laffen. 

Die Bezahlung von 10 Mark jährlihem Mitglieböbeitrag ge: 
währt das Recht einer Stimme und von je 10 Marl mehr eine 
Stimme mehr, Bruchtheile diefer Normalzahl werden nicht gerechnet. 

Mitglieder der Abtheilung I haben als ſolche ?/, ſoviel Stim- 
men alö bie Zahl der von ihnen verficherten Arbeiter und Be: 
bienfteten beträgt; der Betrag ihrer jährlichen Prämie für Ab— 
ge I tommt dagegen bei ber Feſtſtellung ber Stimmen: 
zahl nicht in Betracht. 

Die von den anwefenden Mitgliedern vertretenen Stimmen 
abwefender Mitglieber zählen nur die Hälfte. Eine einzige halbe 
ober eine überjhießende Stimme zählt gar nit. Es kann jedod) 
ein Mitglied nicht mehr als Hundert Stimmen für abmwejenbe 
Mitglieder vertreten und ſonach nicht mehr als fünfzig Stimmen 
für fie führen. 

8 112. Legitimation, Die Mitglieber haben ihre Verech— 
tigung zur perfönliden Theilnahme an der Generalverfammlung 
dem zur Prüfung berfelben bevollmädtigten, am Ort ber Ber: 
fammlung anweſenden Beamten beö Vereins nachzuweiſen. Diele 
Legitimation hat auf Verlangen biefes Beamten durch bie 
Vorlage ber Berfiherungs:Urfunde und Iehtbezahlten Prämien: 
quittung zu erfolgen. 

Die Vertreter abwefender Mitglieber haben ihre Bollmad: 
ten direct an den Pereindvorftand fo zeitig einzufenden, bafı 
derfelbe fie mindeftens einen Tag vor der Gencralverfanmlung 
erhält, außerdem haben fie auf Berlangen bed bevollmäd): 
tigten Beamten die in Abſatz 1 bezeichneten Urkunden ihrer Vol: 
— ber vor Beginn der Generalverfammlung vorzulegen. 

N erfolgter Prüfung der Legitimationen werden von bem 
bevollmädhtigten Beamten Cintrittsfarten, welde bie Angabe ber 
berechtigten Stimmen enthalten, abgegeben. Nur ber Beſitz von 
Eintrittöfarten ermächtigt zur perjönlihen Theilnahme an bei 
Generalverfammlung. 

Streitigkeiten über Führung ber Legitimation entjheibet bie 


re —*8 —* N 
113. Befhlupfäßigkeit un efhlußpfaffung dei 
Heneral-Berfammflung. Jede nah Mafgabe diefer Statuten 


sufammenberufene Generalverfammlung it ohne Nüdficht auf bie 
ahl ber erfchienenen und vertretenen Mitglieder und ohne Rüd: 
iht auf die Zahl der dem Einzelnen zufonmenden Stimmen be: 
Hlupfähig. 


—— 


Eine Ausnahme hievon findet nur bei der Beſchlußfaſſung 
über die Auflöfung ftatt, wobei die Anmefenheit oder die Der: 
tretung von mindbeftens einem Viertel der fiimmberechtigten Mit: 
glieder erforberlid ift ($ 148 lit. a.) 

Die Beichlüffe der Generalverfammlung werden mit abfo: 
Iuter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, gleichviel, ob 
fie die Rechte und Intereffen aller Mitglieder oder nur derjenigen 
einer einzelnen Abtheilung betreffen. Zu einem Beſchluſſe über 
Abänderung der Statuten, ſowie über die Auflöfung des Bereind 
ift eine Mehrheit von zwei Drittheilen der abgegebenen bered: 
tigten Stimmen erforderlih, Im Falle der Etrmmengleichheit 
entſcheidet in der Regel der Borfigende durch eine weitere ihm 
in folhen Fällen zuftiehende ausfdlaggebende Stimme, bei Wah- 
len das 2008. (f. 8 117. 

Die nach Mafgabe der Statuten gefaßten Beichlüffe find 
für ſämmtliche Mitglieder des Bereind rechtäverbindlid. 

Es fteht den einzelnen Mitgliedern ein Einſpracherecht gegen 
diefe Beichlüffe unter feinen Umftänden zu, Diejelben treten jos 
fort und, falls fie die Abänderung der Statuten oder die Auf: 
löfung des Vereins betreffen, fobald fie von der Königlich Würts 
tembergifhen Staatsregierung genehmigt find, in Kraft. 

114, Gegenſlände der Berathung und Zeſchlußſaſſung. 
Die Gegenftände, über welche die Generalverfammlung verhandelt 
und beſchließt, find nachfolgende: . 

1) der jährliche * des Vorſtands, 

D der jährlide Rechnungsabſchluß und die Bilanz, ſowie 
die Entlaſtung des Verwaltungsrathz und des Vorftands, 
($ 145—147 und 118 und 156), 

3) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes ($ 123), 

4) die Wahl der Nevifions-Commiffion ($ 118), 

5) Anträge auf Ergänzung oder Abänderung ber Statuten, 

6) die Auflöfung des Vereins (8 148), 

alle andern Anträge, welche auf ber Tagesordnung ſtehen, 

. 9 Vefhlußfaffung über die Verwendung eines bei der 
Liquidation des Vereins nad) $ 155 etwa noch Übrigen Bereind: 
vermögens, 

$ 115. Gefhäftsfeitung in der Generafverfammlung. 
Den Vorfig in der Generalverfammlung führt der Borfitende 
des Verwaltungsraths ober ein anderes vom Bermwaltungsrath 
ernanntes Mitglied, 

Er ernennt aus der Mitte der anmefenden Mitglieder zur 
Auszählung der Stimmen zwei Stimmzähler, welde wenn nöthig 
auch bie Loofe anfertigen, 

$ 116. Profokoffe. Die Protofolle der Generalverfamm: 
fung werben womöglich durch einen Notar aufgenommen, von 
dem Borfigenden und mindeftens 2 Mitgliedern des Verwaltungs: 
raths, den Stinmzählern, dem Vorſtande oder deſſen Stell: 


vertreter unterzeichnet. 

2: Adflimmung. Die Abjtimmung ($ 113) erfolgt 
bei Wahlen durch Stimmzettel, in anderen Fällen ohne folde, 
fofern bie Generalverfammlung nicht anders beſchließt. 

Bei Wahlen genügt die relative Mehrheit, im alle ber 
Stimmengleichheit entſcheldet das Loos, welches ber Vorfitende 
aus der Hand eines ber Stimmzähler zieht ($ 113). 

$ 113. Mevifionscommiffien. Die ordentliche General: 
verfammlung jedes Jahres wählt in der in $ 113 angegebenen 
Weife 3 rechnungsverjtändige Commiſſäre —— aus der 
Zahl der in Stuttgart wohnenden Vereinsmitglieder, melde 
weder Mitglieder des Verwaltungsraths, noch Vereinsbeamte 
find, mit vem Auftrage, die Rechnungen und Bilanzen, melde 
der Generalverfammlung des nächſten Jahres vorzulegen — 
zu revidiren und ſich von dem Vorhandenſein der in dem Ned): 
nungsabjäluß und der Bermögensüberficht ausgewiefenen Gelber 
und Werthpapiere Ueberzeugung zu verichaffen. Die Aufgabe 
dieſer Reviforen beginnt je ſpäteſlens 12 Wochen vor jeder ordent: 
lichen Generalverfammlung und endigt mit dem Schluffe ber: 
felben. Im Falle der Nechinderung eines gewählten Nenifors 
önnen die beiden andern Neviforen einen Dritten, der hiezu 
geeignet ift, beimählen, 

Die Nevifionscommiffion ift berechtigt und verpflichtet, im 
Gerhäftsiorale des Vereins die Nehnungen, Bücher und Kaſſen— 
beftände und alle fonftigen Theile und Einricytungen des Ge: 
ſchäfts, ſaweit fie es für nöthig findet, zu unterfuchen, eher 


ihren Erfund erftaitet fie der Generalverſammlung Bericht. Dieſer 
muß jebocd mindeſtens 14 Tage vor der Generalverfammlung 
dem Vorfigenden des Verwaltungsraths fchriftlich mitgetheilt werden. 

Die Generalverfammlung hat auf Grund dieſes Revifiond: 
berichts über die etwa unerledigt gebliebenen Ausftellungen der 
Neviftonseommiffion zu entiheiden und, wenn gegen bie Ge 
Ichäftsführung Nichts zu erinnern ift, dem Verwaltungsrath und 
Vorſtande die Entlaftung zu ertheilen ($ 156). 


B. Der Derwaltungsrath. 


8 119. Alfgemeine Stellung. Der Berwaltungsrath ift 
zur Wahrnehmung der Interefien des Vereins in jeder Hinficht 
und zur Ueberwahung ber Gefhäftsführung besfelben in allen 
Zweigen der Verwaltung berufen. Alle Angelegenheiten, melde 
nicht ausdrüdlih der eralverfammlung oder dem Borftand 
zugewieſen find, fallen in ben Gefchäftäfreis des Verwaltungsraths. 

$ 120. Aufgaben des Berwaltnngsratßs. Demſelben 
liegen insbeſondere nachftehende Functionen ob: 

1) Die Anftelung des Borftands, des Vereinsarztes und 
der Stellvertreter beider, ebenfo die Wahl bes deputirten Mit 
glieds des Verwaltungsraths und feined Stellvertreter®, ſowie 
bes Rechtsrathes ($ 131, 133, 139 und 141). 

2) Die Ertheilung von Inftructionen an den Vorſtand umd 
feine Stellvertreter, fowie die Aufficht über die ftatutengemäße 
Gefhäftsführung derfelben ($ 136). 

3) Die Suipenfion des Vorftands und feiner Stellvertreter 
megen ger Pflihtverlegung in ihren Functionen und bie 
fonftige Vertretung des Vereins dem Borftande gegenüber ($ 136). 

4) Die Prüfung und Feftftellung bes vom Borftand zu über: 
558 jährlichen Geſchäftsberichts und der Jahresrechnung 


5) Die Controlirung und Reviſion der Bücher, Kaffe, Cor: 
refpondenzen und anderer Schriftftüde, 

6) Die Beſtimmung bed Gehalt, der Tantiemen oder fon: 
ftigen Bezüge für: 

a) den Vorſtand und deſſen Stellvertreter ($ 133 u. 186), 
b) das beputirte Mitglied des Berwaltungsratl;3 und feinen 

Stellvertreter (8 131 und 132), 

c) den Vereinsarzt, den Rechtsrath und beren Stellvertreter 

($ 139, 140 und 141), 

d) folde Beamte, welche einen jährlichen Gehalt von 1800 N. 

oder mehr beziehen ($ 137 8. 1). 

T) Die Beftinumung der fortlaufenden Mitgliedöbeiträge, ber 
jährlihen Dividenden und der etwa nöthigen Nachichüffe für die 
einzelnen Berfiherungs:Abtheilungen, ſowie die Erhöhung ber 
Mitgliedsbeiträge oder die Herabminberung der Entjchädigung. 
(8, 11, 28, 30, 35, 41, 52, 67, 75, 82 und 102.) 

8) Die Befhlußfaffung über die Abänderung oder 1chr 
rung der Gefahrentlaffen und die Berechnung der Beiträge für 
dieſelben. 

9) Die Feſtſetzung der Tagesordnung für die Generalver⸗ 
ſammlung und deren Einberufung ($ 109), die Entſcheidung über 
die Buläffigfeit eine von Mitgliedern an bie Generalverjammt: 
lung geftellten Antrages ($ 110), ſowie erforderlichen Falls bie 

[ eines BVorfigenden für die Generalverfammlung ‘ 115). 

10) Die Beihlußfaffung über die Verwendung, indbejondere 
bie verzinslihe Anlage ber bisfponiblen Gelder und über Er: 
werbung und Beräußerung von Jmmobilien nah Mafgabe ber 
im $ 143 enthaltenen Vorſchriften, fowie bie Contrahirung von 
Anlehen für den Verein. 

11) Die Entſcheidung über Schadenserſatzanſprüche, melde 
den Betrag von 6000 Marl überfteigen ($ 137 3.3). 

8 121. Iufammenfehung des Berwaltungsraißs. Der 
Verwaltungsrat befteht aus act von der Generalverjammlung 
zu wählenden und nad $ 122 hiezu qualificirten in Stuttgart 
wohnenden Mitgliedern; berfelbe kann durch Beiwahl weiterer 
Mitglieder bis zur Zahl von zwölf ſich verjtärfen, 

Mitglied des Verwaltungsraths ift ferner der Rechtsrath bei 
Vereins ($ 139). 

8 122. MNothwendige Elgenſchaften der Mitglieder des 
Bermallungsratßs. Zu dem altungsrath find nur fi 
Mitglieder des Bereind wählbar, melde im Befige ber 


—.r. | 


lien Ehrenrechte ſich befinden und weder Beamte des Dereind 
noch Mitglieder der Verwaltung einer Concurrenzanftalt find, 

Ein Mitglied des Vermaltungsraths, welches die zur Wähl⸗ 
barkeit erforderlihen Cigenfchaften verliert, ift daburd feiner 
—— als Mitglied des Verwaltungsraths ohne Weiteres ent: 

oben. 

Ebenfo ift ein foldes Mitglied, übrigens unbefchabet feiner 
Rechte aus den beitehenden Verträgen, verpflichtet, fein Anıt 
nieberzulegen, wenn die Generalverfammlung dies beſchließt oder 
wenn basjelbe in Concurs geräth. 

8123. Wahl und Austritt der Mitglieder des Ber- 
waltungs-Haihs. Diefelben werden von der Generalverfamm: 
fung für die Dauer von vier Jahren aus der Zahl der Ber: 
— welche die in $ 122 bezeichneten Eigenſchaften beſitzen, 
gewählt. 

Von dem Verwaltungsrat fcheidet alle zwei Jahre die 
Hälfte aus; dieſe wird das erfte Mal burd das Loos, ſpäter 
durch die Reihenfolge des Eintritts beftimmt. 


5 


Die Auögefhiedenen fürmen alöbald wieder gemählt werben. | 


Die gewählten Mitglieder treten mit der Wahl in ihre 
Stellung ein und fungiren bis zur Neumahl in der General: 
a besjenigen Jahres, mit welchem ihre Wahlperiode 
abläuft. 

Jedes Mitalied des Verwaltungsraths ift betechtigt, fein 
Amt nah vorhergegangener breimonatlider Kündigung nieber: 
zulegen. 

Eine Ausnahme findet jedoch im Falle der Auflöfung und 
Liquidation des Vereins ftatt, foferne Hier die Mitgliever des 
Berwaltungsraths bis zur Beendigung der Liquidation fungiren 
müflen ($ 150). 

$1 Jeitung und Legitimation des Berwaltungs- 
ratds. Der Verwaltungsraih ermählt in der erften auf Die 
ordentliche Beneralverfammlung jedes Jahres folgenden Sitzung 
in ber in $ 126 beftimmten Weiſe aus feiner Mitte einen Bor: 
figenden und einen Stellvertreter beöfelben. Xetterer hat, fo 
fange er in biefer Eigenfhaft fungirt, ganz biefelben Rechte und 
Pflichten wie der Vorſitzende. 

Seine Legitimation führt ber Bermaltungsrath durch dieſe 
Statuten, durch feine Protofolle und diejenigen der Generals 
»erfammlung. 

125. Sibungen des Verwaltungsratßs. Der Ber: 
waltungsrath verfanmelt fi, fo oft die Geſchäfte dies erfordern, 
auf die fchriftliche die Tagesordnung enthaltende Einladung des 
Borfigenden oder feines Stellvertreterd zu Stuttgart. 

Eine Zufammenberufung ded Bermaltungsrathes muß cr: 
folgen, wenn brei Mitglieder desſelben oder ber Borftanb darauf 
antragen. Letzterer hat das Recht und die Pflicht, den Sigungen 
bed Verwaltungsraths anzuwohnen. Biebei führt berfelbe eine 
Berathende Stimme und hat in allen Angelegenheiten der Ger 
fhäftsführung den Vortrag zu erflatten. 

Soweit über perfönliche Angelegenheiten des Vorſtands ver: 
banbelt wird, iſt feine Anmefenbeit ausgeſchloſſen. 

3 126. Reſchlußſählgleit und Zeſchlußſaſſung des Ver · 
wallungsratds. Zur Faſſung eines gültigen Beſchluſſes ift bie 
Anweſenheit des Vorfikenden oder deflen Stellvertreterd und 
von vier weiteren Mitgliedern des Vermaltungsraths erforderlich 
und genügend. 

Die Beihlüffe werben mit abfjoluter Stimmenmehrheit der 
anmejenden Mitglieder gefaßt. Bei Wahlen findet gewöhnlich 
fehriftlihe Abftimmung ftatt; e8 finden hiebei die Beftimmungen 
des 8 117 finngemäfe Anwenbung. 

Stimmengleichheit entfcheidet der PVorfitende burd eine 
meitere ihm in foldyen Fällen zuftchende ausſchlaggebende Stimme, 

Bei minder wichtigen Gegenftänden, welche dringlicer Natur 
iD. kann die Abjtimmung der Mitglieder ausnahmsweiſe im 

e der Girculation eingeholt werden. Auf Antrag ift jedoch 
—* ber Verwaltungsrath einzuberufen. 

$ 127. Protofofle, Ansſerligungen und Zeſtauntmach- 
ungen. Ueber die Verhandlungen und Beſchlüſſe des Bermalt: 
ungsraths find Protofolle abzufaffen. 

Diefelden find von den Anmwejenden zu unterzeihnen und 
mit den fonftigen Acten, Urfunden und Scriftftüden des Ver: 
waltungaratha non biefem aufzubewahren. 


Die Ausfertigungen und Belanntmahungen des Berwau— 

ungsrath8 werden von dem Borfigenden an beffen Stell⸗ 
vertreter für den Verwaltungsrath verbindlich unterzeichnet, 
‚ 3 128. Wahl Befonderer Eomitös. Der Verwaltungsrath 
ift be ugt, fomohl zu tung ar —— einzelner ihm nach 
dieſen Statuten zuſtehenden Geſchäfte oder Geſchäftszweige, als 
zur Vorbereitung für feine Verathungen unter eigener Verant⸗ 
mortung aus feiner Mitte Comite'3 zu mäßlen. Insbeſondere 
fann bie felbftändige Berathung und Beichlußfaffung über die 
Verwendung, namentlich das Ausleihen ber bisponibeln Gelber 
G 120 Ziff. 10) nad Mafigabe des R 143 einem foldhen Comité 
übertragen werden, Mitglied dieſes Comitéo's ift ber Rechtsrath 
bed Vereins. 

8 129. Fortfehung. Den Situngen diefer Comits's Hat 
regelmäßig der Borftand mit berathender Stimme anzumohnen. 
Sind Gefhäfte einem Comits zu felbftändiger Behandlung und 
Erledigung zugemiefen, fo hat im Falle von Meinungsverſchieden ⸗ 
beit zwiſchen Gomits und Borftand auf Antrag eines berfelben 
der Verwaltungsrath zu entfcheiden, . 

Auf die Berathung und Befhlußfaffung ber Comito's finden 
bie für den Vermaltungsrath gegebenen Beſtimmungen finngemäfe 
Anwendung ($ 126 Abjag 2, 3 u. 4). 

8 130. Wemmneration des Berwaltungsratfis. Der 
Bermwaltungdrath bezieht außer dem Erfaße der durch feine 
Function etwa veranlaften baaren Auslagen für feine Mühe: 
maltung ein Procent der jährlichen Brutto-PrämiensEinnahmen; 
überfteigen Ieftere die Summe von 600000 Mark, fo wird aus 
dem Mehrbetrag nur ein Halb Procent vergütet. Die Vertheis 
lung dieſes Betragd unter feinen Mitgliedern bleibt ihm überlafjen. 

$ 131. Das deputirte Mitglied des Bermwaltungs- 
rafds. Der Verwaltungsrath Tann aus feiner Mitte ein Mit— 
or ernennen, welches bie Aufgabe bat, nah Maßgabe der 

tatuten eine fortmwährende eingehende Gontrole ber Gefchäftös 
führung des Vorftands zu üben und mit diefem in geeigneten 
* des lauſenden Dienſtes Berathung zu pflegen und thätig 
zu fein. 

Der Deputirte ded Verwaltungsraths bat hienach von dem 
efammten laufenden Gefcäfte täglich Kenntnik zu nehmen, bie 
affe und das Wortefeuille mwenigftens monatlich einmal zu 

repibiren und über den Beltand von Beidem ein Protofoll aufs 
zunehmen. Für Verbinderungsfälle ift ein Stellvertreter des 
en zu wählen, Die Ramen biefer Beiden find in ben 

elihaftsblättern befannt zu machen. Bu ihrer Legitimation 
dient bad Wahlprotokoll. 

A Femuneration des Pepulirfen. Der Deputirte 
bezieht neben feiner Remuneration al® Mitglied des Verwaltungs: 
raths einen feften Gehalt, Auch der Stellvertreter genießt eine 


angemeffene Entihäbigung ($ 120 Biff. 6). 


C. Der Dorfkand. 


8 133. Beflefung nnd Scgifimation. Die unmittelbare 
Zeitung der Geſchäfte wird einem Borjtand übertragen. Derjelbe 
wird von dem Berwaltungsrath gewählt und befteht aus einer 
oder zwei Perfonen, melde den Titel „Director“ führen. Die 
Ramen der Vorftandsmitglieder und jeder Wechſel in ihrer Perfon 
find von bem Bermaltungdrath in den Vereimsblättern befannt 
zu machen. Die Legitimation bed Vorſtands mwirb durch eine 
u Tg bes Wahlprotofolls dargethan. 

8 134. Motdwendige Kinenfhaften des Borflands, 
Hierüber fonımen die bezüglich der Mitglieder des Verwaltungs: 
raths in $ 122 getroffenen Beftimmungen zur Anwendung. 

$ 135. Stieffvertrefung des Borflands. In Fällen ber 
Verhinderung des Borftands werben für diefen ein, rejp. zwei 
Stellvertreter ($ 133) aus ber Zahl der höheren Beamten bes 
Vereins gewählt, Die Stellvertreter haben als folde die gleichen 
dienftlihen Befugniffe und Verpflichtungen, wie fie dein Vorjtand 
ſelbſt dur die Statuten oder die Inftruction des Berwaltungs« 
raths zugewieſen find. Zur Legitimation der Stellvertreter bient 
eine Ausfertigung ded Wahlorotofolls. P 

$ 136. Anftellungededingungen. Die Amtsbauer, Ge— 
baltös, Kündigungds mb fonftigen Dienjtverbältniffe des Bor: 
ſtandes werben hr befonderen Vertrag pwiſchen ihm und hew 


Verwaltungsrath feftgeftelt ($ 120). Durch diefen Bertrag muß 
bem Vorftand eine feite jährlihe Befolbung und ein Antheil an 
den jährlihen Drutto-Prämten-Einnahmen des Vereins zugefichert 
werben, Andererſeits muß in dem Bertrag dem Verwaltungss 
rathe ausdrücklich das Necht eingeräumt werben, ben Borftand 
wegen grober Bflichtverlegung in feinen Amtöverrichtungen jeber: 
geit auf Grund eines Befehfuffes, bei welchem wenigitens °/, aller 
Stimmen bes Verwaltungsraths fih für die Sufpenfion aus: 
geſprochen haben, zu fufpendiren. In diefem Falle enticheibet 
eine innerhalb zwei Monaten einzuberufende General:Berfamm: 
fung darüber, ob die Sufpenfion aufzuheben ober der Vorſtand 
zu entlaffen fei. Menn die Entlaffung ausgeſprochen wird, fo 
verliert der Vorſtand von dem Zeitpunfte der Sujpenfion an 
alle nach dem Bertrage oder den Statuten ihm fonft juftehenden 
Anfprühe an den Berein auf Befoldung und fonftige Bezüge, 
foweit biefelden von dem Verwaltungsrath nicht ausdrücklich an⸗ 
erlannt werben. 
$ 137. Berfrefung und Geſchäſtsleilung des Vereins. 
Inſoweit die Zeitung der Gefchäfte nicht ausdrücklich der General: 
Berfammlung ober dem Verwaltungsrath vorbehalten ift, führt 
der Vorftand die Geſchäfte des Vereins und vertritt denſelben 
nah Außen, den Gerichten und Berwaltungsbehörben, dem 
zen und ben einzelnen Bereinsmitgliedern gegenüber, in 
entäßheit der Statuten, der ihm vom Xerwaltungsrath zu er: 
eilenden allgemeinen Gefhäftsinftruction und ber befonberen 
chlüſſe der General:Berfammlung und des Berwaltungsrathö ; 
er ift auch der Borgefehte der Berwaltungäbeamten. 
nöbefondere find es nachſtehende Funktionen, zu melden 
der Vorſtand berechtigt und verpflichtet if H 
1) Die Anftelung und Entlaffung von Beamten, Agenten, 
Agenturärzten und Bevollmächtigten des Vereins. Er darf je 
doch Beamte, welhe einen jährlihen Gehalt von 1800 Mi. ober 
mehr beziehen, nur mit Genehmigung bes Verwaltungsraths ans 
Rellen und entlaffen ($ 120 Ziff. 6). 
Es fteht ihm aber teren einftweilige Suſpenſion zu. 
2) Der Abſchluß und die Ablehnung von Verſi . 
—* ebenſo die Kündigung gegenüber von Mitgliedern G. 53 
und 97 


3) Das Beftreiten und die Anerkennung von Schadenserfag- 
anſprüchen an den Verein bis zum Vetrage von 6000 Mark eins 
—— ($ 120 Ziff. 11), ſowie die Zahlungsanweiſung für 
dieſelben 


4) Die Abfaſſung des jährlichen Geſchäftsberichts. 

5) Die Aufftelung Halbjährliger Rechnungsüberſichten und 
kurzer Berichte Über den Stand bes Unternehmens, fowie der 
äbrlihe Hauptabichluß der Rechnungen und die Anfertigung der 

ilanzen, melde ag rg dem Verwaltungsrathe zur 
Beſchlußfaſſung vorsufegen find, 

6) Der Vortrag bei dem Bermaltungsrath über bie Ges 

Häftsführung deö Vereins ($ 125). 

er Antrag an den DBerwaltungsrath ober das Ausleih: 
—12* wegen Ausleihung der Gelder. 

ie Prozeßführung für den Verein, unbeſchadet der Ber: 
tretungsbefugnifje des Rechtsraths ($ 139). 

Die dem Vorftand vom Berwaltungsrath ertheilte Geſchäfts 
inftruction ift dritten Perfonen gegenüber wirkungslos und es 
tann diejen eine etwaige Verfehlung des Vorftands gegen biefelbe 
nicht entgegengehalten werben. 

138. WUnterfhrift des BVorſtands. Der Borftand oder 
befjen Stellvertreter unterzeihnen alle vom Verein ausgehenden 
Shriftftüde und Velanntmahungen, fu veit fie nicht dem Vers 
mwaltungsrathe vorbehalten find, insbejondere Berfiherungs:Urs 
lunden, Verträge, Rehnungsauffielungen und Vollmachten. 

Die Unterjcrift im Namen des Vereins lautet! 
Allgemeiner Deutfher Berfiherungd-VBerein in 

tuttgart, 
Borftand: RN. 
Im Falle der Stellvertretung weiter: 
n Bertr : 


etung: MN. 
Sobald ber Porftand aus 2 Perfonen ($ 133) befteht, Tön: 
nen verbinblice Erflärungen nur im Zufammenwirfen beider 
Rorftanbs ieber oder deren Stellvertreter durch Colleftiv: 
——— 


7) 
tomite 
8) 


eben werben, 


6 


— 


D. Der Rechtsrath. 


8 139. uction deffefden. Zur Prüfung ober Ausfüh- 
rung aller enigen Geſchäfte, welche in rechtlicher Beziehung 
eine bejonbere Behandlung erfordern, wirb ein in Stuttgart anı 
fähiger Rechtsanwalt als „Rechtsralh des Vereins” vom Ber: 
waltungsrath gewählt. 

Derfelbe vertritt den Berein als beffen Syndikus vor ben 
Gerichten, Verwaltungs: und Bermaltungsjuftizbehörben unb if: 
Mitglied ded Berwaltungsraths und bed etwa gemählten Aus: 
leihcomitis ($ 121 u. 128), Er bat mit Buftimmung bed Ber. 
einen Stellvertreter für Verhinderungsfälle auf: 


echtsralhs. Der Rechts 
rt alle dem Bereine geleiteten Dienſte zu honoriren 
Er genießt außerdem DMitantheil an der Nemuneration des Ber 
waltungsraths, 


E. Die Aerzte des Vereins. 


F 141. Function der Aerıfe, Bon dem Verwaltungsrait 
mwirb zur Unterftügung bes Vorſtands mindeftens ein Bereins- 
arzt und ein Stellvertreter deffelben gemählt, fowie das Hono- 
rar derjelben mit ihnen vereinbart —— 

Der Vereinsarzt hat die eingehenden ärztlichen Zeugniſſe 
und fonftigen Schriftftüde, ebenfo die Schabenanmeldungen und 
bie hierauf bezüglichen ärztlichen Attefte und fonftigen Papier. 
vom ärztlihen Standpunkte aus zu prüfen und nöthigenfalle 
ſchriftlich zu begutachten, ebenjo alle anderen einer ärztlichen Be- 
urtheilung bebürftigen Angelegenheiten zu beiorgen. Im falle 
eines Anttandes darf gegen den Antrag des Vereinsarstes ohne 
Genehmigung des Verwaltungsraths eine Verfiherung nit ab: 
gefhloffen und eine Berfiherungsfumme nicht ausbezahlt werben. 

Für die Agenturen beftelt der Vorftand zur Ausführung 
ber nöthigen ran Unterfucdungen und Behandlungen, fo: 


mie zur Aus der erforberlihen ärztlihen Beugnifie 
Agenturärjte, 
142. Infpection,. Zur Einleitung und Beauffichtigung 


der General-Agenten und Agenten des Vereins, fowie zur Be: 
forgung von Reifen, welche in Angelegenheiten bes Vereins fonfi 
nötbig werben, find Inſpectionsbeamte vom Vorſtand anzujtellen. 
Die Beſoldung derjelben wird vom Berwaltungsrath feftgeftelt. 


Bermögens-Perwaltung, Mehnungs-Ablage, Lignidatien 
und Beröffentfi 0. 

8 143. Anfage des Bereins-Permögens. Die verfüg: 
baren Geldmittel des Vereins find jo weit möglich verzinslich 
anzulegen. Die Geldanlage erfolgt: 

1) durch Ausleihen auf Unterpfänder, welde den Borfchrif: 
ten für Bormünder entſprechen, 

2) durch den Anfauf von Inhaberpapieren, welche von dem 
Deutigen Neiche oder von einem deutſchen Bunbesftante ausge: 

eben ober garantirt oder melde von einer in gutem Erebit 
enden Corporation oder Gemeinde bed Deutſchen Nei aus: 

geitelt und zu einem feſten Zinsfuß verzinslich find; biefelben 

müflen auf den Namen des Vereins eingetragen werben, 

8) durch Belehnung der in Ziff. 2 genannten Papiere und 
dur‘ Discontirung von Wechſeln nad ben für die Württem: 
bergiſche Notenbanf geltenden Vorfchriften und zwar mit ber 
näheren Beftimmung, baß bie angegebenen Papiere nicht höher 
als zu 80 Procent ihred Nominalwert5d und, wenn ber Kurs: 
werth niedriger ift, zu 80 Procent bed Kurbwerths als Fauſt⸗ 
pfand angenommen werben bürfen. Auch muß der Schuldner 
fi ausdrücklich verbindlich machen, wenn die von ihm verpfän: 
deten Papiere unter biefen Kurs berabfinfen, ben Betrag ber: 
felben verhältnißmäßig zu erhöhen, 

4) Die Erwerbung von Liegenfchaften ift nur injomeit zu- 
läffig, als die Beſchaffung von Gefchäftslocalitäten oder die Ber: 
wmeibung von Berlufien an auöftehenden Forberungen des Vereins 
ed nöthig madt. ($ 120 8. 10.) 

144. Berwaltungskoflen. Die Koften ber Verwaltung 
des eind werden ben jährlichen Prämieneinnahmen fänmt: 
licher Abtheilungen ($ 2, Abt. I—VII) nad gleichen Brocenten 


‚ entnonmen, 


7 


& 135. — — Das Rechnungsjahr des Vereins 
ht das Kalenberfähr, Die Inventur des Vereinsvermögens wirb 
auf den 31. Dezember jeden Jahres aufgenommen. 

$ 146. Adtefinung und Bilanz. Die Gefhäftsbücer des 
Rereind werben nad den Negeln ber kaufmänniſchen doppelten 
Buchhaltung geführt und A ben 31. Dezember jeden Jahres 
abgeſchloſſen. Auf Grund derſelben wird die Jahresrechnung und 
die Bilanz über das Vereinsvermögen auf dieſen Tag von dem 
Vorfiande fpäteflens bis legten März bes nächſtfolgenden Jahres 
aufgeftellt, zunädft von dem Berwaltungsrathe und dann von 
ber Reviffionscommiffion ( 
Generalverfanndung Entlaftung ertheilt ($ 

Eine getrennte Bermaltun ; 
theile des Vereins findet micht fat, es genügt überall die bud): 
mäßige Abſcheidung ($ 15, 32, 41, 67, 75, 82, 96, 101, 103 
und 104), 

Der Verwaltungärath Tat zu beftimmen, wie viel an dem 
Ro h der im Befig des Bereins befindlichen Immobilien 
und Mobilien abzufchreiben ift, Es darf jedoch die Abfchreibung 
für Immobilien nicht unter 1 Procent, für jebe andere Kate- 
gorie nicht unter 5 Procent betragen, wobei dem Verwaltungs: 
rath zur Pflicht gemacht wird, einen höheren Anſatz zu beftim: 
men, wenn bied nad den Umftänden, insbefondere nach Maß: 
gabe der Abnukung angemeffen erſcheint. 

Die Vergleihung der Einnahmen und Ausgaben ergibt ben 
Ueberſchuß oder das Deficit des Nechnungsjahres;, dieſes Ergeb» 
niß ift am Schluffe der Bilanz befonderd austumerfen. 

ad Ausfheibung der Einführung‘ "after find unter ben 
Ausgaben ftet? die vollen Drganifationsfofien Des laufenden 
Sahres aufzuführen. 
8 147. Fortfegung. Bei Ziehung ber Bilanz find auf: 
n: 





156). 


1) Unter die Activa: 


a) der baare Kaffenbeftand am Jahresſchlufſe; 

b) ber Beftand an Effecten und Werthpapieren, inc. ber 
laufenden Binfen; biefelben müſſen nad Gattungen fpecificirt 
und bürfen nie höher als zum jsranffurter oder nöthigenfalls 
Berliner Tageslurſe des betreffenden 31. December in Anfat ge: 
bracht werben; 

c) die auöftehenden forderungen bes Vereins, Zinſen eins 

23 


— De - —* Immobilien und der Mobilien aller Art, 
omeit dieſelben nicht bis zum Schluſſe des betreffenden Jahres 
bereits amortifirt find. ’ * 
2) Unter die Paſſiva: 
a) bie für fpätere Jahre vorausbezahlten Prämien (Prämien: 
rg 
) bie Referven für ſchwebende, noch nicht bezahlte Schäden 
(SchabensReferve) ; —— * 
ec) der Betrag ber Rentenfonds; 

d) der Betrag bed Deckungskapitals, ber Sicherheits: und 
ber Divibendenfonds; 

e) der Betrag ber Allgemeinen Referven; 

f) das Guthaben fonftiger Gläubiger. 

Bei ber Anlage der Rentenfonds ift ſtets bie Höße bes für 
ben einzelnen Schabendfall nothwendigen Dedungsfapitald nad 
der in 5 22 gegebenen Nententabelle zu berechnen, das volle 
Dedungsfapital zu rejerviren und gemäß $ 143 3.1 und 2 ans 
anlegen (& 15 —* 32). 

: ven vorftehenden Beftimmungen gemäß aufzuftellende 
jährlie Bilanz muß im Auszug durd) bie Wereinesfätter (8 157) 
und burh den Staatdanzeiger für Württemberg nad erfolgter 
Prüfung der Revifionscommiffion öffentlih befannt gemadt 


werben. 
5 148. Won der Aufföfung des Vereins. Die Aufs 
Löjung des Bereind be —* v 
wenn bie Generalverfammlung, bei welcher mindeftens 
ein Diertheil ber flimmberechtigten Bereinsmitglieber anweſend oder 
vertreten ift, biefelbe mit #5, der abgegebenen Stimmen beichlieht 
(5 113, Ab. 2), und bie ng MWürttembergifche Staats: 

ene 


zegierung biefem Befchluffe ihre hmigung ertheilt. 
b) wenn bad Eoncursverfahren gegen den Berein eröffnet wird. 


118) ſpeciell geprüft und von ber | 











149. Belanntmehung der Anflöfung. Die Auflöfung 
bes Dereind muß, wenn fie nicht eine Folge des Eoncuröverfahr 
rens iſt, zu drei verfchiebenen Malen in Zwilgenräumen von 
8 Tagen durch bie Blätter des Vereins ($ 157) von bein Ber: 
waltungsrath befaunt gemacht werden. In dieſer Velanatmach⸗ 
ung muſſen gugleich Die Gläubiger bes Bereind aufgefordert 
werden, ihre forderungen bei dem Borftand des Vereins anzus 
melben. 

8 150. Liquidation. Die Liquibation des Bereind er 
folgt, wenn nicht ein gerichtliches Goncuräverfahren eröffnet wor« 
ben ift oder die Generalverfammlung etwad Anderes beſchließt, 
durch den Vorſtand unter Mitwirkung bed Berwaltungsraths 


der verſchiedenen Nermögens: \nad Maßgabe biefer Statuten. 


Ordentliche Generalverfammlungen ($ 109) finden, nachdem 
die Nuflöfung bed Vereins beſchloſſen ift, nicht mehr ftatt. 

$ 151. Fortſetzung. Bom Augenblid der beſchloſſenen 
Auflöfung an dürfen neue Mitglieder in den Berein nicht mehr 
aufgenommen werben. 

Im Falle der Eröffnung des Concursverfahrens gegen ben 
Verein verlieren bie Mitglieder oder deren Erben alle Rechte 
auf Endſchädigung für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, von 
denen die Verficherten nah dem Zeitpunkt, der Concurderöffnung 
etwa betroffen werden ; desgleichen werden auch Die von diefem Zeit» 
punkt an fällig werdenden Berfiherungsfummen ber Abtheilungen 
V und VI nidt mehr ausbezahlt, 

Dagegen find die von den Mitgliedern früher erworbenen 
Anfprüche auf Entfhädigung fowie alle andern Auſprüche an 
den Verein unb an das Vermögen ber einzelnen Abtheilungen 
deffelben von den Berechtigten bei Gericht anzumelben, 

Im Falle der freiwilligen Liguibation des Vereins wird fiir 
die von bemfelben eingegangenen Berfiherungsverträge ein Ends 
termin mit ber Mafgabe beftinmt, daß die Mitglieder ober 
deren Erben alle Anfprüde auf Entjhädigung für Krankheiten, 
Unfälle oder Tobesfälle, von welchen die Berfiherten nad biefem 
Termin betroffen werben, verlieren, Diefer Endtermin tritt mit 
dem Ablauf von vierzig Tagen nah Faffung des Auflöfungss 
beſchluſſes durch die Generalverfammlung, falls is bahin bie 
fol. württ. Regierung diefen Veſchluß genehmigt hat, andernfalls 


erft am Tage diefer Genehmigung ein. » 
beginnt am Tage nad 


Die angegebene Frift von 40 Tagen 
dem Beihlufe der Generalverfammlung. 

Ebenfo werden aud an die Mitglieder der Mbtheilungen V 
und VI Berfiherungsfummen, melde nad biefem Endtermin 
fällig werben, nicht mehr ausbezahlt. 

Die Mitglieder ſämmtlicher Abtheilungen haben bis zum ans 
gegebenen Endtermin ihre Mitgliedöbeiträge ftatutengemüß zu 
entrichten, 

$ 152. Zeſondere Belimmung für die Mitglieder der 
———— I, II, IIZ und VII. Der Verwaltungsralh bat 
n ber in den 8$ 11, 29, 30, Abf. 2, $ 40 und 41 Hit. d und 
’ 102 beftinnmten Weife von ben Mitgliedern ber Abtheilungen 
‚I, II und VII diejenigen Beträge nod zu erheben, welche 
nad Verwendung des betreffenden Sicherheitd:, Divibenbens unb 
Allgemeinen Referve: Fonds dieſer Abtheilungen noch nothmentig 
find, um die vor dem Endtermin begrürbetin und rechtzeitig ans 
gemeldeten Entjchädigungsanfprüche requliren zu Tönnen. 

Hierbei find für die Nentenfonds biefer Abtheilungert dies 
jenigen Summen zu berechnen, welche zur Befriebigung aller 
een Anſpruche der Mitglieder an diefe Fyondt erjorber: 
ich find, 

8 153. Mentenfonds. Die Rentenfonds bürfen aud) im 
Falle der Liquidation lediglich zur Sicherftellung und Bezahlung 
der Renten verwenbet werben. ($ 15, 22 und 32.) 

Die Verwaltung dieſes Fonds, ebenfo die fernere Ausbe⸗ 
sahlung ber Renten wird von der leften aufierorbentlichen Ges 
neralverfammfung ($ 155) einem aus fünf Berfonen befiehenden 
Ausſchuß von Mitgliedern übertragen, welcher berechtigt und vers 
pflichtet ift, bis zur völligen Auszahlung diejer —— bei ets 
waigem Ausſcheiden eines ober mehrerer Mitglieber aus dem 
Ausſchuſſe fih dur Beiwahl geeigneter Perſonen wieder zu er« 
änzen, ſich ſelbſt zu conftituiren und feine Gefchäftsordnung 


eſtzuſtellen. 
Dieſem Ausſchuß ſtehen die dem Verwallungsrath nad 


ER 


21 lit. b und e und $ 157 zufommenden Rechte zu; berfelbe 
st entfprechend zu bonoriren. 





—— und ſolche dem Verwaltungsrath wie ber Nevifiont. 
commilfton ($ 118) zur Prüfung und Feſiſtellung vorzulegen. 
Ueber die Verwendung des nad Tilgung aller Verbindlich: | Hierauf ift von dem Verwaltungsrath eine außerordentliche General: 
teiten des Vereins etwa verbleibenden Ueberſchuſſes diefes Nenten: | verfammlung zu berufen. Diefe fpricht auf Grund der Schluß 
fonds entfcheibet ebenfall® die lehte außerordentliche Generalvers | abrechnung nach Befund die Entlaftung der Berwaltungsorgane, 
fanımnlung. welche nunmehr aufer Funktion treten, aus, wählt den nad $ 155 
154. Vertheilung des Bereins-Vermögens. Nachdem | zur Verwaltung der Rentenfonds beftimmten Ausſchuß und faht 
alle Berbindlichfeiten des Vereins gegen Dritte erfüllt find, über die Verwendung des etwa fi) ergebenden Rentenfonde- 
werben: Ueberſchuſſes zu Gunften einer gemeinnügigen deutſchen Anftalt 
a. die im Boraus über ben Enbternin hinaus bezahlten Beſchluß. 
Prämien zurüdvergütet und dadurch ſämmtliche Gontis | Die Ausfolgung dieſes Ueberfhuffes an die zu beflimmende 
der Prämienreferven entlaftet; ' Anftalt darf jedoch erft nach erfolgter breimaliger Belanntmadung 
b. an die Mitglieder der Abtheilung IV, V und VI nad in den Blättern des Vereins und nad) Ablauf eines Jahres, vom 
erfolgter Auszahlung ber vor dem Endtermin fällig ger | Tag ber letzten Bekanntmachung an gerechnet, durch den Aus ſchuß 
wordenen Verſicherungsſummen die Deckungskapitalien, zur Ausführung gelangen. 
melde für den einzelnen refervirt find, ferner bie Sicher» 156. Wirkung der Enflaflung. Die Entlaftung N 118, 
beits:, Dividenden: und allgemeinen Referve-Fonds in Se: | 146 und 155) befreit fämmtliche Berwaltungsorgane des 8 
mäßbeit der ihnen ftatutarifch zuſtehenden Nechte und nad | von allen Berbindlichleiten aus ihrer Gefafisfüß an den 
ber Höhe bed Gefammtbetragd der von ihmen geleifteten | Verein, —— daß die Entlaftung nicht durch betrügliche 
Mitgliedöbeiträge ausgefolgt; Aufſtellungen oder Veranſtaltungen herbeigeführt worden iſt. 
©. dagegen werben in ben Abtheilungen I, IT, II und VII 157. ®effentlihe Behanntmahungen des Base 
Ber: 





erſt, nachdem alle rechtmäßigen Entſchädigungs-Anſprüche Alle öffentlichen Einladungen, Aufforderungen und fon 

der Mitglieder befriedigt find, die Beträge der Sicherheits:, | Tanntmahungen des Vereins erfolgen, foweit fie nicht 

Dividenden: und allgemeinen Referve; Fonds an diejenigen | waltungsrath fpeciell zugewieſen find ($ 11, 31, 41, 109, 110 

Mitglieder, welche dem Verein am Tage ber beſchloſſenen und 149), durch den Borftand und gelten als den Mitgliebern 

Auflöfung nod angehört Haben, und zwar je nad ihrer | und Dritten geſetze und orbnungsmäßig behändigt, wenn diefelben 

Zugehörigkeit zu den einzelnen Abtheilungen nad Ber: | im folgende Zeitungen aufgenommen worden find: 

bältnik ber Gefammtfumme ihrer bisherigen Einlagen Schwäbiiher Merkur, 

vertheilt, Mitglieder, denen in ben letztverſloſſenen 12 Mo; Deutfcher Reichs- und Preuß. Stantdanzeiger in Berlin, 

naten vom Tage des Beſchluſſes der Auflöfung ab ge: —— Zeitung, 

rechnet die Mitgliedſchaft gekündigt wurde ($ 53), erhalten nchener Neueſte Nachrichten, 

von diefem übrigen Vermögen, wenn fie dem Verein mins Kölnische Zeitung. 

deſtens 5 Jahre angehört hatten, verhältniimäßig gleid-| Der Berwaltungsrath ift übrigens befugt, außer biefen Blättern 

viel vergütet, wie bie noch Betheiligten. oder an Stelle berjelben andere geeignete Blätter bie Be 

$ 155. Schlußadrehuung und Entlafung. Nachdem ale kanntmachungen deö Vereins nad) — Ermeſſen zu beſtimmen. 

Verbindlichleiten des Vereins mit Ausnahme der Rentenzahlung Solche Aenderungen find jebodh in den übrigen Vereinsblättern 
($ 153) erfüllt find, hat der Borjtand eine Schlußabrechnung an: | zu veröffentlichen. 





Orſbuchdruckterei Breiter & Pieiffer in Stuttgart, 


Amtsblatt 


der KRöniglihden Negierung zu Gaffel 


MM 37. 
des Reid: & 


‚ „Jabalt eſetzblattes. 

Die Nummer 26 des Neich8-Gefegblattes, welche 
vom 11. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
langte, enthält unter 

Nr. 1680 die Uebereinkunft zwifchen Deutfchland 
und Großbritannien, betreffend ven gegenfeitigen Schuß 
ber Rechte an Werfen der Literatur und Kunft. Vom 
2. Sumi 1886. 


au 
som 21. . 


8. 

559. Die Königliche Kreishauptmannfchaft ald Lanbes- 
Polizeibehörbe hat bie ale eriodiſche Drudicrift: 

„Sozialvemofratijhe Bibliothel. VIIL Der 

todbte Schulze gegen ven lebenden Laffalle. 

Aus dem Berliner „Sozialdemokrat“ 1868. Hot- 

ingen-Zürich. Verlag der Bolfsbuchhanblung 1836“ 
auf Grund von 88. 11 und 12 bes Reichsgeſetzes 
gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen ber Sojlal- 
demofratie vom 21. October 1878 verboten. 

seihaig ben 11, Auguſt 1886, 

Königliche Kreishauptmannfhafl. Gumprecht. 

Die Königliche Kreishauptmannfhaft hat auf 
Grund von $. 11 und $. 12 des Reichsgeſetzes vom 
21. October 1878 das am 1. beziehungsweije 2. Dfter- 
feiertage d. I. in Auerbach und Umgegenb als Flug— 
blatt verbreitete, mit ven Worten: 
„Weißt Du wie viel Sternlein ſtehen“ 
beginnenbe 
„Lieb für Alt und Jung“ 
boten. Zwickau am 11. Auguſt 1886. 
Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft. 
Leonhardi. 


561. Auf Grund des 8. 11 des Reichsgeſetzes vom 
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Beſtre⸗ 
bungen ber Sozialvemokratie ijt die Ng. 1 des „DOffen- 
bader Abendblattes“ Ken von Julius Fritfche 
dahier) verboten und zugleih das fernere Erſcheinen 
bes — Blattes unterfagt worben. 

ffenbach ven 14. Auguſt 1886. 

Großherzoglich heſſiſches Kreisamt Offenbach. 

J. B.: Fuhr. 


Raiierl. und 

562. Die Zinsfcheine Reihe II Nr. 1 bis 8 zu ben 

ulbverfchreibungen ber Deutfchen Reichsanleihe von 
1882 über bie Zinfen für bie vier Jahre vom 1. October 
1886 bis 30. September 1890 nebft ven Anweifungen 
zur Abhebung ver folgenben Reihe werben von ber 
Königlich Preußiſchen Kontrolle der Staatöpapiere hier- 
felbft, Oranienftrage 92 unten vechts, vom 1. Sep- 


Ausgegeben Mittwoch den 18. Auguft. 


1886. 


tember d. 93. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit 
Ausnahme der Sonu- und Feſttage und ber legten drei 
Gefhäftstage jedes Monats, außgereicht werben. 

Die Zinsjcheine fönnen bei ver Kontrolle felbft in 


—* zu haben ſind. 
— eine num 
beſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er 
eine ausprüdliche Befcheinigung, fo ift es boppelt vor⸗ 


den gebachten Ausreichumgäftellen unentgeltlich zu haben. 

Einreichung der Schulpverfehreibungen bebarf 
e8 zum Erlangung ber neuen Zinsfheine mur bann, 
wenn bie — 


enannten Bankanſtalten und Ober⸗-Poſtlaſſen mittelft 
——— Eingabe einzureichen. 


— — 9. —— an ieh. 
ri und Gans 
—— Phllologie, welche ſich dieſer Prüfung 
en, haben ſich bis zum Iften 


Theo 
unterziehen be 
— dr bei uns zu melben, 


September er. ſch 


Der Meldung find beizufügen: 

1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beffen Titel- 
blatt der vollftänbige Name, der Geburtsort, 
das Alter, die Confeffion und das amgenblidliche 
Amtsverbältniß des Candidaten angegeben ift; 

2) die Zeugniffe über bie bisher empfangene Schul- 
ober Univerfitätsbildung und über bie bisher ab» 
fchen, philologifchen. oder Seminar» 


gen; 

Zeugniß bes zuftändigen Vorgefegten über 
bie bisherige Thätigleit de8 Graminanden im 
Öffentlichen Schulbienit. 

Diejenigen, welche kein öffentliche Amt bes 
Heiven, haben außerdem einzureichen: 
ein amtliches Führungsatteft und 
ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels 
berechtigten Arzte ausgejtelltes Atteſt über nor⸗ 
malen unbbeitszuftand, 

Die Prü t im Gigungsfaal des unter» 
zeichneten Gollegiums ftatt, und haben ſich die Erami- 
nanden, fofern ihnen nicht anberweite Weifung zugeht, 
am 8. December cr., Mittags 12 Uhr, bei bem Vor— 
figenben ber Prüfungs-Commiffion, Herrn Provinzial» 
Schulrath Kannegiefer (in deſſen Gefchäftszimmer 
am Rondel Nr. 1) perjönlich zu melden. 

Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf bie Prüfungs- 
Orbnung für Rectoren vom 15. October 1872 (fiehe 
Gentralblatt für die gefammte Unterrichts-Berwaltung 
in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 644 fl.) 

Caſſel den 11. Auguft 1886. 

Königlihes Provinzial-Schul-Eollegium. » 
564. Zur Abhaltung der Prüfung ver Lehrer 
an MWittelfchulen haben wir Termin auf den 
3. December er,, an welchem bie Unfertigung ber 
ſchriftlichen Clauſurarbeiten beginnen ſoll, angefegt. 

Diejenigen Geiſtlichen, Candidaten der Tbeologie 
oder der Philologie, und Volksſchullehrer, welche ſich 


5 


r x rg s: — — 
> — — En EEE EEE u A nn — — 


184 
biefer Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben fih 
bis zum 15. September er. ſchriftlich bei uns zu 
melden, und zwar die wiffenfchaftlich gebildeten, noch 
nicht als Lehrer fungirenden Candibaten unmittelbar, 
bie im Amte ftehenden Lehrer aber durch Vermittelum; 
ihrer Herren Ober» refp. Kreis» Schul. Ynfpecteren. 

Der Meldung find beizufügen: z 

1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beifen Titel, 
blatt der volftänbige Name, ber Geburtsort, 
das After, die Eonfeffion und das augenblidlic 
Amtsverhältnig bes Candidaten angegeben ift; 

2) die Zeugniffe über die bisher empfangene Sal. 

oder Univerfitäts- Bildung und über bie 
abgelegten theologifhen , philologiſchen oder Semi. 
narprüfungen ; 

3) ein Zeuaniß des zuftändigen Vorgeſetzten über be 
.. Thätigleit des Eraminanben im öffent 
lichen Schulvienfte. 

Diejenigen, welche noch fein öffentliches Ant 
befleiven, haben außerdem einzureichen: 

4) ein amtlihes Führungsatteft und 

5) ein von einem zur Führung eines Dienjtfie;ds 
berechtigfen Arzte ausgeftellte® Atteſt über vor 
malen Gefundheitszuftand. 

Die Prüfung findet im Sitzungsſaal des wter- 
zeichneten Colleglums ftatt und haben fich die Erami- 
nanben, fofern ihnen nicht anderweite Weifung zugeht, 
am 3, December er., Vormittags 8 Uhr, bei kn 
Borfigenden ver Prüfungs.-Eommiffion, Herrn Provinzial 
Schulrath Kannegießer (in deffen Gefchäftszimmr 
am Ronvel Nr. 1), perfönlich zu melden. 

Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf bie Prüfunzt 
Ordnung für Yehrer von Mittelfchulen vom 15. Octoker 
1872 (j. Centralbl. für die geſammte Unterriätt 
Verwaltung in Preußen, Octoberheft 1872 S. 640 fl) 

Eafjel den 11. Auguft 1886. 

Königlihes Provinzial-Schul-Kolflegium. 
























2 ngen und Belauntmahungen der Königlichen Regierung. 
565. Durchſchnitts — über die Markt» und Ladenpreiſe an den Barntfonsorten In dem 
Regierungs » Bezirte Eaffel für den Monat Juli 1886, 
.... Dardfdnittd-WPB reis | 
a. für 100 Kilogramm. b. für 1 Silogrammt. : 
; B "Alıen|l . | $ E elsl: |E]» |] € f 
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Friglar 16,50 2 2— 4 464 1.30] 120 129—2—0 an 
3 Fuba. „| iss 3 — 420] 18] 122] 1:04] 1,30— 75 30 19 2 
4 Sanau 18.19 3 — 406] 438] 132] 104] 1140| 108 96] 377 
5] Serefeld „| 16 16 38 — 390) 5/—1 135] 1—] 1/20)—'80) so 1,907 2,40 
61 Hofgeismar | 17— 23 — 330) 3805 1.30] 1'207 1! —IM J 5 
7| Marburg . | 16% 4— —15—} 130] 1.10] 1,20— % —* 
Rotenburg | 17 40 — 360] 5 130] 130) 1 %0 er D D 240 
Summa . |133 57Ju16j67Jtau doſios a5]t73 aiſees seloso alas 35]30 73 36/rzjıo 15] a uzltolıs] rIas] 8) 3lkslıswahaıs 
Durdfänitts] | | | | —4— 
betrag 16.70] 1458| 1387| 1331| 21/66] 28/36] 35.05 alsalosies 4.60 ılaı 11a] 127-9 Ar 170) 1 

















— — — 





185 
 Rabdben-PBreife 






























Bezeichnung — pro 1 Kilogramm z: 
". be Mehl Berfen · Bud- Reis _ Kaffee Es Speife 
' “oe 3 
Wetzen.|Roggen weizen Hirſe. Japa-,| alter | 85 
Markt⸗Orte. [gr 1.19. 1. Graupel Grübe, grüße. Java. — — SE ſalz. 
“aa 
11 Cafe! ...... _ 1/50 
2 | Friglar . _ 1:50 
3 Bor 4> — 1:86 
41 Hanau .....- — 1 
5 sfelb ...4.* = 1 | 
6 faeismar — 1 
7 arburg 2... J— 81-141 01-1 —— —— 1! 
Bi Rotenburg ... . | 1 
Summa .| 245] 1er] 3/88 ine 18 |zo|24 |a9| 11 | 
Durdfänittspreis J— 31] —123] — | 4] — | 421 — | 49]— 401 - 49) 234] 3105| 1144| — 19 


Gafjel am 7. Auguft 1886. 


566. Des Kaiſers und Königs Majeftät Haben mit« 


telft Allerhöchfter Orbre vom 2Bjten v. Mis. ver Willi- 
brorbi Kirchenbau Kommiffion zu Wefel, Regierungs- 
if Düffelvorf, auf die Dauer von 4 Yahren bie 
erhöchite —— zu einer Prämien-Kollekte, 
deren Reinertrag zum Ausbau des Thurmes und zur 
Bollendung ber Reſtauration ber Wilfibrorbi- Kirche 
beftimmt ift, fowie zum Vertriebe der Looſe im ganzen 
Umfange des Preuftfchen Staates zu ertheilen geruht. 
Die Zahl der Loofe ift, für jede Ziehung auf 
80000 feitgefekt. 
Der Preis des einzelnen Looſes beträgt 3 Marl. 
Gafjel ven 13. Auguſt 1886. 

Der Regierungs-Präfivdent. I. B.: Althaus - 
567. Dem Rentmeifter auf Widerruf Fengefiſch 
zu Bierenberg ift die Verwaltung der Forftlaffe für die 
Dberförfterei Ehlen vom 1. Juni d. I. ab übertragen 
worben. Gaffel ven 6, Auguſt 1886. 

u — —— 
Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forſten. 


we ferlider und Ränigiiäer Behören. 


568. Königliche landwirt iche Afabemie Poppelsb 
a 88 Brpeint —* — Wilpeimelnser, 
onn. 


Das Winter⸗Semeſter 1886/37 beginnt am Ibten 
October d. 3. mit den Borlefungen an der Univerfität 
Bonn. Der jpeciele Lehrplan umfaßt folgende mit 
Demonftrationen verbundene wiffenfchaftliche Vorträge: 

Einleitung in die lanbwirtbfchaftlihen Studien: 
Geheimer Regierungs- Rath, Director Profeffor Dr. 
Düntelberg. Beiriebslehre 2. Theil: Derfelbe, 
Eulturtechnit: Derfelbe. Culturtechniſches Conver⸗ 
fatorium und Seminar: Derfelbe. Specieller Pflanzen- 

: Brof. Dr. Werner. Rindviehzucht: Derjelbe. 
Demonftrationen am Ninde: Derjelbe Schafzucht 
und Wolltunde: Derjelbe. Allgemeiner Pflanzenbau: 
Dr, Dreiſch. Demonjtrationen im Laboratorium des 


Der Regierungs-Präfident, .®,. 


Verſuchsfeldes: Derfelbe. Forftbenugung: Forftmeijter 
Sprengel. Forſteinrichtung: Derfelbe. Obftbau: 
Garten ⸗Inſpector Herrmann. Landeöverfchönerung : 
Derfelbe. Anorganiſche erimentals&hemie: Brof. 
Dr. Freytag. Landwirthſchaftliche Technologie: Der» 
felbe. Chemiſches Practilum: Derfelbe. Apricultur- 
chemie: Prof, Dr. Kreuster. Pflanzgen- Anatomie und 
Phnfiologie: Prof. Dr. Körnide. Phyſiologiſche und 
mifrostopifhe Uebungens Derfelbe. Naturgeſchichte 
der Wirbeithiere: Profeffor Dr. Bertlau. Wllgemeine 
Geſetze des thierifchen Stoffwechfele: Prof. Dr. Finkler. 
Thierphhfiologifches Practitum: Derfelbe. Minera- 
logie: Prof. Dr. Laspayres, Minerafogifche Uebungen : 
Derfelbe. Erperimental-Phnfit: Brof. Dr. @iefeler. 
Phyfilaliſches Practitum: Derfelbe. Landwirthſchaft⸗ 
lie Mafhinenkunde: Derfelbe. Elemente ver Mechanil 
und Hydraulik mit Uebungen: Derfelbe. Lanbwirth- 
ſchaftliche Baukunde: Regierungs-Baumeifter Hupperp. 
Wege⸗- und Wafferbau: Derfelbe. Baumaterialien- 
kunde und Banconftructionslehre: Derjelbe. Uebungen 
im Entwerfen von culturtechnifchen Anlagen: Der ſelbe. 
Praktifche Geometrie: Docent Koll. Landesvermeffung: 
Derjelbe. Geopätifche Zeichnen, Rechnen» ober Meß⸗ 
übungen: Derfelbe. Geobätifche Lebungen: Derfelbe, 
Theorie der Beobachtungefehler und Ausgleichung ber- 
wen nad ber Methode der Heinften Quadrate: Der- 
elbe. Analytiſche Geometrie und Analyjis: Dr, Belt- 
mann. Glementar-Mathematit: Derjelbe, Mathe- 
matiſches Zeichnen und Rechnen: Derſelbe. Bolls⸗ 
wirthihaftsiehre: Geheimer Regierungs» Rath, Prof. 
Dr. Naffe. Landwirthſchaftsrecht: Gerichts » Afleffor 
Dr. Shumader. Fiſchzucht: Profeſſor Dr. Frhr. v. 
la Balette St. George. Anatomie und Phyſiologie 
ber Hausthiere: Departements » Thierartt Schell. 
Pferdezucht, Geburtehütfe und Hufbeſchlag: Derfelbe, 
Außer den ber Alabemie eigenen wiffenfchaftlichen 
und practiſchen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für 
chemiſche, phyſilaliſche, pflanzen- und thierphyſiologiſche 


Practita —— Inſtitute, neben ber landwirth⸗ 
ſchaftlichen Verſuchsſtation und dem thierphhſiologiſchen 
Laboratorium eine weſentliche Vervollſtändigung in ber 
Neuzeit erfahren haben, ſteht derſelben durch ihre Ver⸗ 
bindung mit ber Univerſität Bonn die Penugung ber 
Sammlungen und Apparate ber leßteren zu Gebote. 
Die Alademiter find bei der Univerfität immatritulirt 
und haben beshall das Recht, noch alle anderen für ihre 
allgemeine wiſſenſchaftliche Ausbildung wichtigen Bor- 
kefungen zu hören, über welche der Univerfitäts-Ratalog 
das Nähere mittheilt. 

Der feit 1876 verfuchsweife eingerichtete cultur⸗ 
tehnifche und ber feit 1880 beftehende geopätifche 
Eurfus find nunmehr definitiv an der Alademie einges 
richtet und beren Beſuch für die zufünftigen preußifchen 
Landmeſſer obligatorifch geworben. Ebenſo Haben 
die bier ſtudirenden Landmefjer und die Eulturtechnifer 
ihre Diplomeramen mit amtlicher Geltung an der hie» 
figen Alademie abzulegen. 

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Alabemie ift 
ber Unterzeichnete gern bereit, jepwebe gemünfchte nä- 
here Auskunft zu ertbeilen. 

Poppelsdorf bei Bonn im Auguſt 1386. 

Der Director der landwirthſchaftlichen Akademie: 
Geh. Reg.⸗Rath, Prof. Dr. Dünkelberg. 
569. Eine weitere Prüfung der Hufſchmiede nach dem 
Gefege vom 18, Juni 1884 foll Hierjelbft ven 10ten 

September d. 9. ftattfinben. 

Meldungen hierzu find, unter Beilegung des Ge» 
burtsfcheines, etwaiger Zeugniffe über bie Erlernung 
bes Hufbefchlages und 10 Marl Prüfungsgebühren, 
fpäteftens bis zum 23. Auguft d. 3. an den Unterzeich» 
neten abzugeben unb wirb bann ben Prüflingen das 
weiter Nöthige mitgetheilt werben. 

Fulda den 14. Auguſt 1886, 

Eberhardt, Kreisthierarzt. 
Buacanzen. 

570. Die evang. Iuth. Pfarrftelle zu Brotterode mit 
Kleinſchmalkalden ift erledigt. Bewerber um biejelbe 
werben hierdurch veranlaft, ihre besfallfigen Geſuche 
nebft erforverlichen Zeugniffen an das lutherifche geift- 
lihe Minifterium bahier, zu Händen bes geiftlichen 
Infpectors Wiss, binnen 14 Tagen gefälligſt einzu- 
fenden. Schmallalven ven 12. Yuguft 1886. 

Wiss, geiftliher Infpector. 
571. Die Pfarftelle zu Walburg in ver Claſſe 
Lichtenau ift in Folge Verfegung ihres feitherigen In⸗ 
habers erlebigt. 

Geeignete Bewerber um biefelbe werben veranlaßt, 
ihre Melpungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes 
ihres Claffenvorftanbes binnen 4 Wochen anher einzu- 
reichen. 


Bemerkt wird, daß der meu zu beftellenbe Pfarrer 
von Walburg vorausfichtlich verpflichtet werben wird, 
fih, ſobald dies feitens des Kirchenregimentes für er- 
forberlich erachtet werben follte, die Uebertragung einer 
benachbarten Filial» ober Bilariat-Gemeinde zur Pafto- 
rirung neben feinem eigentlichen Pfarramte gefallen zu 
Laffen, ohne einen Anfprudp auf Erhöhung feines Di 
einkommens über bie ihm gebührende Minimalbefoloung 
hinaus erheben zu lönnen. 

Gaffel den 12. Auguft 1886, 

8 Weyrauch. 


‚Königliche Confiftorium. | 
572. Die dur Verſetzung bes Inhabers erlevi 
2te Schuljtelle zu Wohra fol zum 1. Septem 
db. J. wieber befegt werben. Bewerber um biefelbe 
wollen ihre Geſuche an den Lolalfchulinfpector, Herrn 
Pfarrer Maus in Gemünden binnen 14 Tagen ein 
reichen. Kirchhain den 10. Yuguft 1886. 
Der Königliche a. von Wohre. 


ewa 
commiſſ. Lanbrath und Regierungs-Referenbar. 


Berfonal = Chronil. 

Uebertragen: dem Allerhöchft zum Lanbrathe er» 
nannten Regierungs-Affefjor von Negelein das Land» 
rathsamt im reife Melfungen. 

Berliehen: ven bisherigen Pfarrverweſern 

Ludwig Adam Brand in Oberfaufungen auf erfolgte 
Präfentation die Pfarrftelle zu Hoof mit dem Vicariate 
Elmshagen in der Claſſe Wilhelmshöhe und 

Guſtav Julius Fliegenfhmidt die Pfarritelle 
zu Rengershaufen in ver lutherifchen Claſſe Frankenberg. 

Ernannt: der bisherige Forftauffeher Otto in 
Eiterhagen zum Förſter auf Probe für ven Schupbezir! 
Mottgers:Weft in Mottgers, Oberförfterei Sterbfri, 

der Rechtsanwalt Aulig in Rotenburg zum Notar 
für den Bezirl des Oberlandesgerichts Caſſel, 

ber Stellenanwärter Heller zum etatsmäßigen 
Gerichtsfchreiber » Gehülfen bei dem Amtsgericht in 
Nieveraula, . 

das Stadtrathsmitglied, Schreinermeifter Weiffen- 
bach in Walbfappel zum Stanbesbeamten für bein 
Standesamtsbezirt gleihen Namens, 

ber bisherige Pfarrgehülfe in Jesberg, past. extr. 
Emft Quehl bis * Weiteres zum Verweſer der 
erſten Pfarrſtelle zu Neulirchen, Claſſe gleichen Namens, 

der bisherige Büreau⸗Hülfsarbeiter Freund zum 
ee bei ber Königlichen Polizei-Direction 
n Caſſel. 

Geftorben: ber Gerichtsbiener Lange in Friglar, 

der Ober-Bibliothefar an ver Randes-Bibliothel in 
Gaffel, Dr. Dunder. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 65. 
ertio ben Raum einer mlichen D 20 Rei _ — 
(Sufertiousgebühren file aum Run 8 u —* Belagsblatter für } und 4 Bogen 


Rebigirt bei Abniglicher Megierung, 
GaffelL — Sebrudt in der Hof» und Waiſenhane⸗Buchdrukcerei 


— 


Amtsblatt 


der KRöniglihen Negierung zu Eaffel 


NM 38. 


Inhalt des Reichs⸗ Geſetzh 
Die Nummer 27 des ——— welche 
vom 13. Auguſt 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge 
, enthält unter 
Nr. 1681 die Belanntmachung, betreffend den Auf- 
ruf und die Ginziefung ver Einhundert + Mark - Noten 
der Kommerzbant in Lübeck. Vom 8, Auguft 1886, 
Die Nummer 28 des Reiche-Gefegblattes, welche 
dom 18, Auguſt 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 
Nr. 1682 den Freundfchafts-, Handels, und Schiff- 
fahrtövertrag zwiſchen dem Deutjchen Reich und dem 
—— — Zanzibar. Vom 20. December 1885; 


und unt 
Nr. foss bie Bekanntmachung, betreffend die Er» 
mößigung bes in dem Handeldvertrage mit Zanzibar 
in a ve 2 —— zu erhebenden 
t1 






nd Rünigl. Ceutralbehörden. 
Im Reichs⸗Poſtamt iſt die Ueberſichtskarte der 
überſeeiſchen Poſt⸗ Dampfſchiffslinien im Weltpoſtver⸗ 





r, unter Berüdfichtigung der neuen Deutſchen Poft- 
Dampferlinien nach Aſien und Wuftralien, in einer 
neuen Auflage bearbeitet worden, welche ein Bild des 

genmwärtigen Umfanges bes Weltpoftvereing unb ber 
— * den außereuropäiſchen Deutſchen 

onſulatsorten liefert. 
Der Karte iſt ein Verzeichniß der in Betracht lom⸗ 
menden Poft-Dampfichiffslinien unter Angabe ver ven 
Betrieb wahrnehmenden Schifffahrtsgefellichaften, ver 
— der Entfernungen in Seemeilen von Hafen 
afen und der Ar ar Ueberfahrtsvauer bei- 
En en. Die Dampferlinien find je nach der Natio- 
nalität der Schiffe mit verfchiedenartigen Zeichen an- 
eben, und zwar diejenigen der Deutfchen Reichs⸗ 
— a. roth, die der fremden Schiffe ſchwarz. 
ne Parte kann durch Bermittelung der Poftanftalten 
DeB Neichs- Poftgebiets von bem Kurobüreau bes Reichs⸗ 
er —* ie im Wege des Buchhandels von der 
obuchhandlun - in8 Springer ih Berlin 
onbijouplag 3, zum Preife von 1 ME, für 
or Eremplar' be; ogent iverben. 
Berlin W. —* — 55 1886. 
Der er x des Reichs⸗Poſtamts. 


Verordnungen ob 23 Bananen der 
Ba 4 eg hierburch zur öffentlichen Kenutniß, 


en Mittwoch den 25. Augufl. 


1886. 


fr das Steuer- Amt H, Glaffe zu Lichtenau am Iſten 
October d. 3. bei gleichzeitiger Leberweifung des Hebe⸗ 
bezirfes vesfelben an das Steuer- Amt IL. Elaffe zu 
Wigenhaufer au gehoben wird, 


Gafjel ven 14. Auguſt 1886. 


Der Provinzial» Steuer + Director, 
In Vertretung: Bernpt. 


Bers en und Belcunimediungen ber 
ar 3. Regierung, 
575. Nachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr. 3 


des Geſetzes über die. Natuwal»Leiftungen für bie be 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirks 

Gafjel feftgeitellten Durchſchnittspreiſe, welche für bie 
Bergütung der berabreichten Fourage pro Monat 
Juli 1886 maßgebend fin. 









Durchſchnittspreis 


Bezeichnung pro Gentner 


bes Yieferungs- 
verbanbes. 


mer, 






Num 











1] Stabtfreis Gaffel 186 
2] Landkreis Caſſel 1186 
3 Kreis Cichwege . 2 — 
4| » Aa & ra 2|— 
5 Friglar . . 2ı— 
6I| - Homberg . 2 
7» —** 2 
81 » zum . 1195 
9] = Wotenburg. 1/80 
105 + Melfungen 1/80 
1} — ——— 1165 
127 » olfhagen 1165 
13] — Aula. 2110 
144 » Hünfeld 2.10 
15] + Gersfelb 210 
16] +» Schlüchtern 2110 
17] Stabt- und Land» | Hanau 2103 
freid Hanau 

18 } reis Gelnhaufen 2103 
19] » Marburg . 22 
201 +» Kirchhain . 2 — 
21] » Franfenberg| dal. . 2 — 
22] » Rinteln... Rinteln . Ye 7156 2 
23] ⸗ Schmaltald Schmaltalden| 704 1 


Gemäß des passus 6 alin. 5 det Inftenction zur 
Ausführung‘ des obengebachten Gefeges vom 2. Sep» 


tember 1875 werben bie vorftehenben Durchichnitts- 
m. hiermit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, 
Caſſel den 21. Auguft 1886, 

Der, Regierungs - » Präfident, 9. ©: Altbans. 
5965 Die legten Zinsſcheine zw den Schulpverfchrei- 
bungen ver Preußischen —S vom Jahre 1850 

Soil — Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1852 Reihe 
X Nr. 1 bi 7 über bie Zinfen für vie Zeit vom 
1, October 1886 bis 31. Mär; 1889 bezw. bis. 3ljten 
März 1890 werben vom 13. September d; 9. ab von 
ber, Kontrolle der Staatspapiere bierjelbft, Oranien- 
ftraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, 
mit Ausnahme ver Sonn» und Feſttage und der legten 
drei Gejchiftstage jeven Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in 
Empfang genommen, ober burch die Regierungs-Haupt- 
kaffen, jowie durch die Streisfaffe in Frankfurt a/Main 
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ber 
Kontrolle ſelbſt wünfdht, bat verfelben perfönlich oder 
dur einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen 
Neihe berechtigenden Zinsicheinamveifungen mit einem 
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenba 
und in Hamburg bei dem Katferlichen Poftamte Pr. 2 
unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Ginreicher 
eine numerirte Marfe als Empfangsbeſcheinigung, fo 
ift das Verzeichniß einfach, wünjcht er eine ausdrückliche 
Beſcheinigung, fo ift es doppelt vorzulegen, Im letz⸗ 
teren Falle erhalten die Cinreicher das eine Fremplar, 
mit einer Empfangsbefcheinigung verſehen, jofort zurüd, 
Die Marke oder Empfangsbefcheinigung ift bei ver Aus- 
reichung ber neuen Zinsſcheine zurüdzugeben. 

In Schriftwediel kann die Kontrolle der 
Staatspapiere fib mit ven Inbabern der 
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen. 

Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten 
Provinzialsflaffen beziehen will, bat verfelben pie Ans 
weifungen mit einem boppelten Verzeichniſſe einzureichen. 

Das eine Verzeihnif wird mit einer Gmpfangsbe- 
fheinigung verfeben fogleih zurüdgegeben und ijt bei 
Aushändigung der Zinsjcheine wieder abzuliefern. For— 
mulare zu biefen Berzeichniffen finb bei ben gebachten 
Provinzial» Kafjen und den von den Königlichen Re— 
gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven jonjtigen 
Kaſſen unentgeltlich zu haben, 

Der Einreihung ver Schulpverjchreibungen bedarf 
e8 zur Grlangung ber neuen Zindfcheine nur dann, 
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen 
find; in dieſem Falle find die Schuloverfchreibungen 
an bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der ge— 
nannten Provinzial-Kaffen mitteljt beſonderer Gingabe 
einzureichen. 

Berlin ven 6. Auguſt 1886. 

Hauptverwaltung der Stantsfgulben. 


Die vorftehende Belanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß die Formulare zu den VBerzeichniffen über vie zur 
Empfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebſt Zinsſchein⸗ 


ei igen Anwei bei 
Br re ri 
unferes Bezirks „unentgeltlich“ zu 


haben find. 

Caſſel ven 12. Auguſt 1386. 

Königliche Regierung. 9. B.: Schwarzenberg. 
577. Im ber ————— die Ausführungs · Be 
ſtimmungen — dem —— vom 1. Juni 1886, vie 
Beſteuerung Zuckers betteffend, zur öffentlichen 
— —— 


23. 4 1886. 

Der Negierung äfident. I. B.: Althaus. 
578. Nachdem der Patron des Hilchen’fchen Familien- 
beneficiume, Staaterath a. D. von Meder zu Wolfs- 
anger, wegen feines hohen Alters um Entbindung von 
dem Patrenat gebeten hat, fordern wir alle ——— 
welche auf dasſelbe Anſprüche geltend machen wollen 
auf, ihre desfallſige Bewerbung unter Einlieferung ber 
nöthigen NRacweifungen binnen 4 Wochen bei uns ein» 
ureichen. Gaffel ven 12. Auguft 1886, 

Rönigl, — Abth. für Kirchen⸗ u. Schulſachen. 
Vertretung: Callenberg. 


Senn Sieden ae 


579. Auf Grund des $. 2 des Gefeges über bie 
Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 refp. 
auf Grund des $. 107 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 
1. Auguſt 1883 wird bierburch beftimmt, daß die Jagd 
auf Rebhühner ven 31. Auguft und die Jagd auf 
Hafen den 15. September v. rg ihren Anfang nimmt. 


Caſſel ven 49. Auguft 188 


Namens des —— — — — 
Der Vorſitzende, i. V.: Göbel, 
580. Am 1. September d. I. fommen für die Beförbe- 
rung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren zwifchen 
Stationen des Eiſenbahn-Directionsbezirls Hannover 
et ber Hoha⸗Eyſtruper und der Unter-Elbefchen 
bahn einerjeits und Stationen des Cifenbahn- 
Directionsbezirts Berlin andererfeits bezw. zwifchen 
Stationen der Olvenburgifchen Staats» Eifenbahnen 
einerfeits und Stationen des Gifenbahn: Directionsbezirts 
Berlin andererfeits directe Tarife zur —*— durch 
welche gleichzeitig die Beſtimmungen und Beförderungs- 
preife ber Zarife, nebjt Nachträgen 
a. für Renn- und Mutter-Pferde zwifchen Hannover 
— und ben Berliner Bahnhöfen via Magde⸗ 
burg und via Stendal anbererfeits vom Iſten 
September 1875, 

b. für den Vich- ıc. Verkehr zwifchen Stationen 
ber ag u ge rn Hannover unb 
ern - 1. Bertehe hai 1882, 

c. für den B 
—52* 





dem Tarif » Büreau unterzeichneten Gifen 
Direction Auskunft eeiheilt — Dom 1, Septembe 


d. 9. ab find die neuen Tarife bei dem betreffenben 


Berbanvsftationen Läuflich zu haben. 
Dannover den 17. Auguſt 1886. 
Königlihe Eifenbahn-Direction,  -— 
Namens ber betheiligten Verwaltungen. 
581. Zu Mitglievern der an ber hiefigen Univerfität 
unter bem Borfig des Decans der mebicinifchen Facultät 
und in Behinderungsfällen des Stellvertreterz im De- 
canat beftehenben Gommiffion für die ärztliche Vor- 
prüfung find für das Prüfungsjahr 1. October 1886/87 
ernannt worben, unb zwar für das Fach: 

I ver Anatomie: ver orbentlihe Profeffor in ber 
rer ge — Geheime Medicinal⸗Rath 
Dr. Lieberfühn, 

L. ver Phyſiologie: der ordentliche Profeffor in der- 
felben Facultät, Dr. Külz, 

II. ver Phyſik: der orbentliche rg in ber phi⸗ 
Rene Facultät, Dr. Meld 

V. ver Chemie: der orbentliche Brofefferi in derfelßen 
Bacultät, Dr. Zinde, 

V. der Botanik: der ordentliche Profeffor im verjelben 
Bacultät, Geheime Regierungsrath Dr. Wigand, 
und auf die Dauer ver Behinberung beöfelben in 
Folge feiner Erkrankung als deſſen ® Stellvertreter 


m 


den Privatbocenten Dr. Kohl, 
VL ver Zoologie: ver * Profeſſor in der⸗ 
ſelben Facultät, Dr. Gree 
Marburg den 21. Auguſt —X 
Konigliches Univerfitäts-Guratorium. 
58%. Die hierorts nach dem Gefeg vom 18, Juni 


1884 Bbeftellte Prüfungscommiffion für Hufſchmiede 


wirb bie biesjährigen Ge am 27. Sep 
tember, Bormittage 8 Uhr beginnend, in ber Werl. 
ftätte des Huffchmiebes M. Bil ch eck babier abhalten. 

Meldungen zu ven Prüfungen find bis zum 1iten 
September d. I. unter‘ Gimreishung bes Geburtsſcheines 
umb eimaiger Zeugniſſe über bie erlangte technifche Aus» 
bildung, mw ie unter Einfenbung ber Prüfungsgebühr, 
welche 10 Mark beträgt, am den Linterzeichneten zu 
richten, worauf dann die Prüflinge von bier aus Direct 
zur Prüfung einberufen werben. 

Das erforverlihe Handwerkszeug haben bie Prüf- 
finge ſelbſt mitzubringen, 

ur Vorbereitung auf bie Prüfung empfehle ich das 
Bud: „Anleitung zum Beftehen ber ee 
von Brofefior Dr. Möller. Berlin, bei Paul Pareh. 
Preis 1 Marf,* 

Hanau den 9. Auguft 1886. 

Der Vorfigenbe der Prüfungs- Commiffton. 

Collmann, Königl. Kreisthierarzt. 





Belauntmachungen des Landes: Directors. 


588. In Gemäßheit des 


. 4 der Berorbnung vom 29. Juli 1871 werben nachftehend die Ergebnifje ver 


Berwaltung in Bezug auf die !andarmenpflege und das Gorrigendenwefen in dem communalftänvifchen Verband 
bes Regierungsbezirts Caſſel im Jahre 1885 zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Il. Für ba Zandbarmenmwefen 
A. Einnahme 


2) Rüdftände aus den Vorjahren 


Zufhüffe aus der ftändifchen Schattaffe, darunter die Rente aus. der Rönigti 
ber — mit > er . . 


* Breußifchen —— Im — 
3) Sonftige Einnahme 


— Mt. — Pf. 
122587 27 
1635 „ 85 ⸗ 


— der — 124223 Mt. 12 pf. 


B. —— 


37* NRüdftände aus ven Vorjahren 


Gorrection tions ıc. und Sandarmenanftalt Breitenau, Zuſchuß i : i r . 


3) Zahlımgen an Armen-Berbänbe und zwar: 
a. Erſatz für Verpflegung Armer — 


ausſchließlich der Verpflegung von 228 landarmen Per⸗ 


ſonen in 
12938 DE 


b. Beihülfen an unvermögende Ortsarmenverbände . . 


4) Unt 
5). 
6) Bon der Gabinetslaffe übernommene 


Beitr den Koften ber Deputation für das —— 
en Heffifgen Dep für das Heimathwefen 


8 0 . [7 7 op 8 


hen wie vor nach dem Dotationsgefek vom 8. Yuli 1875 


= ftändifchen Unftalten mit zufammen 


.... — Mt. — pf. 
30171 „ 10 = 

ne Unterſtũtzungswohnſitz 48471 Mi. 02 Pf. 
ne 
ungen für. Zwede der Armenpflege nach dem Gefeh vom 25. März 1869. 31597 „ 73 , 
; 0.0. .:'2849 1 4 
re ARE 925 n dm 
640 „ 13 4 
. nn 08 8 8 he 66 ” 20 " 
Summa ber Ausgabe . . 124223 Mt. 12 Pf. 
Die Einnahme beträgt . . 1294223 „ 12 » 
Be. — RE Pi. 


DT. Für das Gorrigenpenwefen. 
(Eorrections- und Lanbarmenanftalt zu Breitenau.) 


A. ae 


1) Beſtand und Rüdftänve aus bem ae 1884 .. .... tt MM 
Se area ben, me ee ee ee 2179 „ 68 * 
8) Arbeitswerbienft vom ben en ee ter. BR » AM. 
4) Zuſchufſe aus der ftänbifchen Schatz ⸗ bezw. Landarmenkaffe ee Be 10 
5) Verpflegungstoften: 
a für Rechnung ber verpflichteten Armenverbände in bem Subörmerunfe unterge · 
brachter Inbivipuen . - 391 „ 21 u 
b. der aus den Hoh een La Sande, jonie "aus dem  Birflenigum Baltet 
und Phrmont kette & ln 20 u 
De interlafjenes Vermögen ne la — Be 84 nm 42 m 
7 e Einnahme . -. 2... Pa {ER 
Summa ber Einnahme . . 52776 Mt. 80 Pf. 
B. Uusgabe 
1) Rüdftände aus dem Jahre 1884. et retro . . » > 2 0 mr nr nr — 390 — pf. 
2) Perfönlide Ausgaben: 
Befolvungen, Vergütungen und — —⸗ der — und * 
Aufſichts⸗Perſonals .. ... 2460 „ Ol u 
3) Sächliche Ausgaben: 
a. Büreankoften, als: Schreibmaterialien, Drud-, Porto⸗ und fonftige Koften . . 593 „ 05 * 
b. Zur Unterhaltung des Haushalts, als: Speifungs-, Kur-, Belleivungs-, Reini- 
gungs- und Beleuchtungsfoften, fowie Koften des Inventar, der Oekonomie⸗ 
wirthſchaft u. f.w. . . . 218300 „ 32 u 
4) Zur Unterhaltung der Gebäude * Grunpftücte und Deren Orenen, fowie a an Steuern 
und Abgaben von biefen 4673 » 57 u 
5) Sonftige Ausgaben: Gultus- und Pegräbnißfoften, "für Gebet: "und Erbauungsbücher 989 » 85 n 


Summa der Ausgabe . „ 52776 Mt. 80 vr. 
Die Einnahme beträgt . . 52776 „ 80 


Vergleicht ſch ». — ME — 3 
Aus den Refultaten ver Verwaltung der Gorrectiong und — wird —— hervorgehoben: 


männliche, * männliche, zen f 
. 143 12 

200 8 18 
343 100 t 
145 41 
16 2 
161 43 


182 57 15 
143 62 i 











Am 31. December 1884 befanden fich in ver Anftalt . 
Während des Jahres 1885 wurden eingeliefert 5 


gibt zuſammen 





Der Abgang betrug 
a. durch Entlaffung . 
b. durch Tod . . . 











11 
4 












zufammen . 


Mithin- bleiben am Yahresfchluffe 1885 im — . 
ung gegen ben. Beitand Ende 1884 von . . . 
—* Zunahme von . 
eine Abnahme von . . 
Die tägliche Diräfänitiebelermn RR ven.» 1684 
mit ;Berpflegungstagen von.. . . “+. [60386 
Die legteren zerfallen in 

. Tage mit· voller Bejchäftig 

b. Tage ohne Beſchäftigung ein FR — 








5 
- 60,24 
21987 


468064 | 17549 
13579} | 4438 












191 


Die Unterhaltungstoften befragen für 


1) Generalloſten (Berwaltungs- und Büreaufoften) 4 


oder pro Tag und Kopf . 
2) Specialfoften (Speifung, Arznei, Kleidung 
u. ſ. w.) überhaupt 


oder pro Tag und Kopf a. . . : . rn Br. 
u jufammen „ 71,46 Pf. 


Unter dieſen Gejammtloften find 11520 ME. 38 Pf. Werth ver 
Erträguiffe der Feld⸗ und Gartenwirthſchaft enthalten. 


Bon den Gejammtkoften find: 

a. durch Arbeits-Verbienft aufgebracht 
ober pro Tag und Kopf - » + 

b. 
wonnen worden . . 
11520 Mt, 33 Bf. Wert, der Erträgniffe 
3779 41 » Baar-Einnahme 
15299 Mt. 79 Bi. 
ober pro Tag umb Kopf . 


. 21488 Pf. 
aus ber feld» und Gartenwirthfchaft ge- 







„Däuslinge | Zufammen. 
— N 





17,00 ®f. 


| 
c. der Lanbarmentaffe ie Laft gefallen Be 30171 | 10 
oder pro Tag und Kopf A 33,58 Bi. | 
d. durch die für auswärtige Corrigenden ge⸗ | 
ablten Verpflegungsloſten und die fonftigen . 
& WEM . 0 5881 | 88 
ober pro Tag mb Hopf . . . _654 Bf. ! 
AZufammen wie oben . 71,46 Pi. 
Bon dem Arbeitsverbienft ift qutgefchrieben worden . . 


Unter den überhaupt vetinirten 343 männlichen (Gorzigeuben find 11 
welche aus den Hohenzollern'ſchen Landen, ſowie 9 Eorrigenven aus dem 





en einbegriffen, 
deck / Pyrmont auf 


Sau 


Grund von mit den betreffenden Verwaltungen dieſer Bezirke abgeſchloſſenen Verträgen feit dem 1. Dectober 


1877, bezw. 1. December 1882 und zwar gegen Zahlung eines 


Kopf eingeliefert worben find 
Gaffel am 14. per 1886. 


Setanmutmachungen commuualſftũud. Bchörben. 
584. Nachdem der Stadtrath und Bürger-Ausfchuf 
der Stadt Fulda die Herabfegung des Zinsfußes des 
ftäbtifchen Gas-Anlehens de 1863 von 4 ®/, auf n /s 
beichloffen und Kun —— die Zuſtimmun 
Koͤniglichen —— Ben zu Cap 
nah Beſchlu gr = Auguſt 1886 A. L Kr. 7677 
erhalten bat, werben bie — der vorgenannten 
Obligationen von dieſer Zinsermäßigung mit der Auf- 
—— in Kenntniß geſetzt, bie ———— zur 

Umftempelung in 34 /ige um fo gewiſſer bei der hie» 
figen Stabtlaffe bis zum 1. October 1886 einzu- 

safe als bezüglich der nicht angemeldeten Schulv- 


— hiermit die a, mit der Maf- 
gb ausgefpr wird, a d nfeng biefer 
bligationen mit br Ss gl. 886 aufhört 


unb bie — der — in Baar zum 
1. Yanuar 1887 —— 


Die Aushandigung 
coupons nebft Talons — 4 en ans 
Januar 1887 durch die 

Den zur Con eingereicht werbenden Gat- 


erpflegungsgelves von 80 Pig. pro Tag und 


Der Lanbes-Director in Heſſen. v. Hundelshanfen. 


anlehens » Obligationen A: ein formularmäßiges Ber- 
— nah Serie, Nummer und Betrag georbnet 


Fulda: am 6. Auguft 1886. 
Der Oberbürgermeifter: $. Rang. 
585. Durch Beſchluß des Stabtrathes und Bürger 
ausſchu es iſt ber Zinsfuß m alle Einlagen in 
die biefige Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab auf 
34 %/, berabgefegt worben, was hierdurch mit bem 
Bemerlen zur —— Kenntniß gebracht wird, daß 
denjenigen Glaͤubigern der Sparlaſſe, welche zu biefem 
insfuße ihr Guthaben nicht ftehen laſſen wollen, das⸗ 
— in zum 31. December d. 9. ge» 


u. von ausgeliehenen 
. fjeine vom 1fien 





192 


u —— Ihr Inhaufen, Ci 
einbau fen, a 

en ze wirb mit vem 1. Januar 1887 in und 

— ihres ee . bacant werben. 


um biefe Pfarrftelle wollen 


ihre M Meldung ade unter Anfchluß eines Zeugaifiee 
ihres. Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einreichen. 


Wir bemerken ——— daß der zu beſtellende Pfarrer 
ſeinem Amtsvorgänger auf deſſen Lebenszeit den 
von 1800 Mk. aus dem Pfründeneinlommen ver Pfarr⸗ 
ſtelle abzugeben verpflichtet werden wird, wogegen ihm 
der entſprechende Beſoldungszuſchuß zur Erei ung bes 
feinem Dienftalter entſprechenden Normaleintommens 
zu Theil erg * 


am 18. Auguſt 1886. 

—8* — Weyrauch. 
587. Die evangeliſche Pfarrſtelle zu Langenfhwarz, 
Infpectur Fulda, wird durch Verfegung ihres feitherigen 
Inhabers vacant. 

Geeignete Bewerber um biefe Stelle wollen ihre 
Gefuche unter Anfchluß eines Zeugniffes ihres Claſſen⸗ 
vorftanbes binnen 4 Wochen anher einreichen, 

Gaffel den 20. Auguft 1886. 

Königliches Eonfiftorium. Weyrauch. 
588. Die Pfarrftelle in Wolferborn, Claſſe Geln- 
haufen, wirb in Folge VBerfekung ihres bisherigen In- 
habers vom 16, October d. I. am erlebi 

Geeignete Bewerber um bdiefelbe * ihre Ge⸗ 
ſuche bei dem Patron der gedachten Pfarrei, Seiner 

Durchlaucht dem Fürſten zu Yenburg und Büdingen 
in Wächtersbach, binnen 6 Wochen einreichen. 

Wächtersbah am 18, Auguft 1886. 

Fürftlih Yſenburgiſche Rentlammer. Prejer. 
589. Die neugegründete Lehrerftelle zu Halge- 
banfen, mitwelder außer freier Station Wohnung 


und 90 Mark für Feuerung ein Gehalt von 750 Mt, 

verbunden ift, foll alsbald 1 Bee werben. 
Bewerber um biefe Stelle wollen ihre Melbungs- 

gefuche — Zeugniſſen binnen 3 Wochen bei dem 
Unterzeichneten einreichen. 


ken 23. 1886. 
Der Ringe — Kick, Sutil 


Berfonal = Ehronit, 

Beftellt: der bisherige Pfarrgehülfe zu Merzhauſen, 
un extr. Louis Dapvin zum ülfen des Pfarrers, 

etropolitans a. D. Altmülfer in Breitenau, Claſſe 
Melfungen. 

— bie Poſtpraltikanten Ströhmer in Mar 
burg und Möller in Caffel zu Boftfefretären, 

an Stelle des nach Wehlheiden verfetten Lehrers 
Giefe der Bürgermeifter Trinkaus in Kirchditmold 
zum Stanbesbeamten für den bafigen Standesamtsbezirh. 

Beftätigt: die Wahl des orventlichen Profeflors 
ber Rechte Dr. v. Lift im Marburg zum Rektor ver 
dortigen Univerfität für das Amtsjahr 1886/87. 

Webertragen: vem Allerhöchſt zum Lanbrathe er- 
nannten Regierungs- Aſſeſſor Grimm das Lanbrathe 
amt. im "reife Eſchwege, 

ba® Nebenamt eines lUniverfitäts- Michters an br 


Univerfität Marburg dem Profeffor, Geb. Fuftizrth 


Dr. Ubbelohde daſelbſt. 

Hebernommen: bie Stanbesamtögefchäfte für den 
Standesamtsbezirt Höringhaufen der Bürgermeifter 
Falke bafelbit. 

Verſetzt: vie Boftinfpeltoren Schärffenberg von 
Caſſel nach Berlin und Römmich von Met nach Caſſel. 

Penfionirt: ver Poftjelretär Koſteletz ky in Fulda 

Berlieben: dem Steinbruder Peter Ritter zu 
Caſſel Allerhöchſt das Allgemeine Ehrenzeichen. 


| Hierzu als Beilage der Deffentliche — Nr. 67. 
Ooufetwungeiähren für den Rem ein, genäte ide Drug 30 Maderlenie — Belagsöfätten für } und } Bogen 
an bei Römiglider Regierung; 
GSaflel — Gedrudt in der Hofs und Weilenfans-Buäsbrnderei 


Eu u m EU nme 





RT a — 


Ertra-Beilage zum Amtsblatt. 





Dar Bunbesrath bat in feiner Situng vom 17. Juli 1886 zur Ausführung bes Geſetzes, bie Befteuerung 
bes Zuders betreffend, vom 1. Juni 1886 (Reichs-Geſetzblatt Seite 181) die nachſtehend abgebrudten Bes 
fimmungen beſchloſſen. 


Ausführungsbeſtimmungen 
zu 


dem Geſetze vom 1. Juni 1886, die Beſteuerung des Zuckers betreffend, 


’ A. Zum Artifel IS. 2. 

1. Die Steuervergütung nad dem Sabe b bes Artilels I 8. 2 wird auch gewährt für bie foges 
nannten Crystals und andere weiße, harte, durchſcheinende Zuder in Kryſtallſorm von mindeftens 991/, Pros 
zent Polarifation, insbefondere die im Handel als granulirte oder granulated bezeichneten Zuder. 

Die Feftftelung des Zudergehalts derartiger Zuder im Wege ber Polarifation ift nicht von ber 
Amtss oder einer anderen Zoll: oder Steuerftele, fondern von einer feitens ber oberften Laudes-Finanz-⸗ 
be hörde zur Ausführung folder Unterjuchungen bezeichneten Perion oder Anftalt (vereibigte Hanbelschemifer 
u. f. mw.) auf Koſten ber Anmelder vorzunehmen, 

2, Zur Abfertigung bes mit Anſpruch auf Steuervergütung ausgehenden ꝛc. Zuders find bes 
rechtigt, und zwar: 

a) zur unbefchräntten Abfertigung von Zuder aller Art 


in Preußen 
; bie Hauptzollämter Danzig, Stralfund, Swinemünbe, Kiel, Flensburg, Altona, Harburg, 
} Eleve, Aachen, die Hauptfteuerämter für ausländifche Gegenftände zu Berlin und Cöln, 


| die Hauptfteuerämter Königsberg in Ditpr., Stettin, Breslau, Görlig, Halle, Magdeburg, 
Itzehoe, Hannover, Uerbingen, 
in Bayern: 
bie Sauptzollämter Münden, Regensburg und Lubwigshafen a. Rh., jowie das Nebenzollamt 
Frankenthal, 
in Sachſen 
die Hauptzollämter Zittau und Leipzig, bie Hauptſteuerämter Dresden und Meißen, 
1 





in Württemberg 
das Hauptzolamt Zriebrihähafen, 
in Baben 
ig — Mannheim und bie Zollabfertigungsſtelle am badiſchen Bahnhof in Baſel 
meis), 
in Seffen 
das Sauptfleueramt Mainz, 
in Medlenburg Schwerin 
bas Hauptzollamt Roftod und bas Nebenzollamt I Wismar, 
: in Oldenburg 
bas Sauptzollamt Brafe, 
in Braunſchweig 
das SHauptfieueramt Braunjchweig, 
in Anhalt 
bas Sauptfteueramt Deffau und die Zollabfertigungsftelle Walwighafen bei Deffau, 
in Zuremburg 
bas Hauptzollamt Luxemburg, 
in ben Sanjefltäbten 
bie Sauptzollämter Lübech, Hamburg und Bremen; 


b) zur Abfertigung von Kandis und von Zuder in weißen, vollen, harten Broben, Böden, Platten, 
MWürfeln oder Stangen ober in Gegenwart ber Steuerbehörbe zerkleinert, ferner von andern, 
vom Bunbesrath bezeichneten Zudern von minbeftens 991, Prozent Polarifation (Art, I $. 2 
bes Geſetzes), 

alle Hauptzoll: und Sauptiteuerämter und die von ben oberften LandesFinanzbehörben bajs 
ermächtigten Unterämter; 


€) zur Abfertigung ber unter a und e des gedachten $. 2 fallenden Zuder mit ber Maßgabe, daß 
von dem angemeldeten Zuder Proben zu entnehmen und auf Koften bes Anmelbers behufs ber 
Polarifation und Feſtſetzung des der weiteren Abfertigung zu Grunde zu Iegenden Befundes ein 
zur Polarifation des Zucders befugten Amtsjtelle zu üherfenden find, 
fänmtlihe nit unter a genannte Hauptzoll- und Hauptiteuerämter und bie von den 
oberften Landes: Finanzbehörden mit dieſer Befugniß verfebenen Unterämter. 


3. In der nach bem vorgefchriebenen Schema aufzuftellenden Deklaration (Ausfuhranmelbung) it 
der mit dem Anſpruch auf Eteuervergütung auszuführende Zuder im Anſchluß an bie unter a, b und c bet 
$. 2 und oben unter 1 angegebene Klailifitation feiner Gattung nach dergeftalt zu bezeichnen, baß ſich danach 
die Kaffe, deren Vergütungsiag in Anspruch genommen wird, mit Beltimmtheit erkennen läßt. Bertglid 
der in die Klaſſen a und c des $. 2 fallenden und ber von dem Bundesrath zur Gewährung der Steuer 
vergütung nad dem Satze ber Klaſſe b deffelben Paragraphen zugelaffenen Zudergattungen von mindeſtens 
991), Prozent Polarifation ift der Zudergehalt nach dem Grade der Polarifation in vollen Prozenten und 
beren Bruchtheilen, legtere minbeftens in halben Progenten, anzugeben. 


4. In Betreff des Verfahrens der Zoll- und Steuerftellen bei ber Revifion bes mit Anſpruch auf 
Steuerpergütung zur Ausfuhr oder zu öffentlihen ıc. Niederlagen angemeldeten Zuckers bleiben bie bisherigen 
Vorſchriften, fomweit fie nicht dur das Geſetz oder diefe Beftimmungen eine Aenderung erlitten haben, auch 
weiter in Kraft. 

Das Gleiche gilt bezüglich der Beſtimmungen in Betreff der Kontrole der Ausfuhr, ſowie der Be— 
ſcheinigung und weiteren Behandlung ber Ausfuhraumeldungen. 


— MT 


B. Zu Artikel J 8. 3, 8. 4 Abſatz 4 und 5. 


5. Den Inhabern von Rübenzuderfabrifen wird zur Entrichtung der Steuer für bie verarbeiteten 
Rüben gegen Sicherbeitsbeitellung ein fehsmonatlicher Kredit mit ber Maßgabe bewilligt werben, daß bie 
Steuer für die während ber Zeit von Anfang März bis zum Enbe bes Betriebsjahres verarbeiteten Rüben 
im Monat Auguft fällig wird. 

Den Inhabern von Zuderraffinerien, einfhließlih der die Herſtellung von raffinirten Zudern be 
treibenden Rübenzuderfabrifen und Melaffe-Entjuderungsanftalten, kann zur Entrihtung der Steuer (Ers 
fattung der Steuervergütung) für ben gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt zu Raffinerie: 
zweden aus ber Nieberlage entnommenen Rohzuder ein fechsmonatlicher Kredit mit der Maßgabe bewilligt 


werden, daß bie Steuer für den während der Zeit von Anfang März bis Ende Zuli aus ber Niederlage 


entnommenen Rohzuder im Monat Auguft fällig wird. Für die Höhe bes Krebits ift die regelmäßige, 
bezüglich neu entitandener Betriebe zunähft durch Schägung feitzuftellende, jährliche Verbrauchsmenge der 
Raffinerie an Rohzucker maßgebend, vorbehaltlih einer etwaigen bei außerorbentliher Verſtärkung bes 
— vorübergehend zu bewilligenden Erhöhung. Eine Kreditirung von Beträgen unter 50 Mark findet 
nicht ftatt. 

Bei der Berehnung der Krebitfrift wird ber Monat, in welchem bie Verarbeitung ber Rüben be 
—— bie Entnahme bes Rohzuckers aus der Niederlage ſtattgeſunden hat, nicht mitgerechnet. Die 

ebitirten Beträge find bis zum fünfundzwanzigften Tage des Monats, mit welchem die Krebitfrift abläuft, 

einzuzahlen oder durch fällige Steuervergütungsfheine abzuldjen. 

Die Krebitirung erfolgt für Rechnung des Reis unter Haftung der Zandesregierungen, von welchen 
bie näheren Beftimmungen, insbejondere rüdfichtli der zu beftellenden Sicherheit getroffen werben. 


6. Die Steuervergütung für ausgeführten oder gegen Steuervergütung niedergelegten Zuder wird 
am fünfundzwanzigften Tage des fechsten Monats nach dem Monat der Ausfuhr ober Niederlegung fällig, 
wenn es fih um — der im Artikel I $. 2 des Geſetzes vom 1. Juni 1886 unter a ober o bezeichneten 
Klaffen Handelt, dagegen am fünfundzwanzigiten Tage des fünften Monats nad bem angegebenen Monat, 
wenn es fih um Zuder der ebenbafelbit unter b bezeichneten Klaſſe handelt. Indeſſen wird die Steuer 
vergütung für den von Anfang März beziehungsmweife April bis Ende Juli zur Ausfuhr oder Nieberlegung 
gelangten Zuder ſchon am nächſten 25. Auguft fällig. 

Die Annahme nicht fälliger Steuervergütungsſcheine ift auch in Anrehnung auf nicht kreditirte Zuders 
fteuer unzuläffig. 

7. Die Steuervergütungsfcheine über den ausgeführten ober gegen Steuervergütung niebergelegten 
Zuder werben von ben Direftivbehörben nach dem anliegenden Mufter A ausgeftellt. Jede Direktiobehörde 
führt über bie von ihr ausgefertigten Steuervergütungsicheine fomie über die Erledigung derfelben ein den 
Zeitraum eines Etatsjahrs umfaſſendes Regiiter nach dem anliegenden Mufter B.*) Die fortlaufende Nummer 
biefes Regilters wird auf ben betreffenden Scheinen zur rechten Seite des Landeswappens vermerkt. 

8. Sobald bie Vergütung, über melde der Steuervergütungsihein lautet, fällig geworben ift, 
fieht es dem Inhaber bes letzteren frei, unter Ruckgabe defjelben den Betrag der Stenervergütung ents 
weber bei einer beliebigen Steuerftelle im beutjchen Zollgebiet auf bei berfelben einzuzahlende Zuderfteuer 
in Anrehnung zu bringen oder bei der in bem Steuervergütungsfhein genannten Steuerftelle baar zu 
erheben. Diefe Eteuerftele muß dem Bunbesftaate angehören, deſſen Direftivbehörde ben Steuervergüitungss 
fchein auegeftellt hat. 

Jeder Steuervergütungsfchein wird nur mit dem vollen barin genannten Betrage entweder ans 
gerechnet oder aber durch Baarzahlung eingelöft. Die Anrechnung eines Theils diefes Betrags unter Baars 
zahlung bes Reftes ift unzuläffig. 

Je nachdem der Betrag der Vergfitung angerechnet oder baar erhoben wird, bat ber Inhaber bie 
auf der Rückſeite des Scheins vorgebrudte erfte oder zweite Beſcheinigung auszufüllen und zu unterichreiben. 
Diefe Beiheinigungen dienen als Kaſſenquittungen. 

9. Der Inhaber mehrerer fälliger Steuervergütungsfcheine hat, wenn er bie angemwiefenen Ber 
gütungen zu gleicher Zeit baar erheben will, die Scheine nad Ziffer 2 der darauf abgebrudten Zahlungs: 
bedingungen ber betreffenden Steuerftele mit einem nah dem anliegenden Mufter C aufguftellenden Vers 
zeichniß vorzulegen. Es genügt dann eine Quittung bes Empfängers über ben Gefammtbetrag ber bezüg- 


) Mufter B ift bier nicht abgebrudt. 
. 1° 


. 


4. 


— 


C. 





RT ie er — — — — nd ie — 


— —— 


lichen Vergütungen, welche auf ber letzten Seite des Verzeichniſſes unter Benutzung bes Vordrudks auszuſtellen 
iſt; der Vordruck auf der Rückſeite der einzelnen Steuervergütungsſcheine bleibt in dieſem Falle unausgefüllt. 
Unmittelbar nach der Befriedigung des Zahlungsempfängers ſind von den Kaſſenbeamten die zu dem 
Verzeichniß gehörigen Steuervergütungsſcheine auf der Vorderſeite mit ſchwarzer Tinte kreuzweiſe zu durch— 
ſtreichen. Sodann erfolgt die Ausfüllung bes Buchungsvermerks auf ber letzten Seite des Verzeichniſſes. 
10, Ebenſo bat derjenige Inhaber von Steuervergütungsfcheinen, welder mehrere fällige Scheine 
auf fchuldige Zuderfieuer zu gleicher Zeit in Anrechnung bringen will, biefelben der betreffenden Steuerftelle 
_ mittelit Verzeichniſſes vorzulegen. Sole Verzeichniffe find nach dem anliegenden Mufter D aufzuftellen. Die 


—Beſtimmungen unter Ziffer 9 finden hierbei entipredjende Anwendung. 


11. Gleich nah Ablauf jedes Rechnungsmonats haben die Hauptämter über bie im Laufe defjelben 
bei ihnen ſelbſt und bei den Unterftellen ihres Bezirks in Anrechnung genommenen beziehungsmweife durd 
Baarzahlung eingelöiten Steuervergütungsiceine an die vorgefegte Direktivbehörbe Nachweiſungen nad dem 
anliegenden Mufter E*) einzureichen, in welchen die Scheine nah dem Etatsjahr ihrer Ausftellung, und zwar 
die im gleichen Etatsjahr ausgeitellten nach der Neihenfolge der Ausfertigungsnummern aufzuführen find. 
Wenn die betreffenden Scheine von verſchiedenen Behörden ausgefertigt find, ift für jede biefer Ausfertigungs— 
ftellen eine befondere Nahmweifung aufzuftellen. Die Nachweifung über die von der vorgeſetzten Direktivbehörbe 
er Scheine ift mit A zu bezeichnen, bie übrigen Nachmweifungen erhalten bie Bezeichnung B, 

u. |. m. 
In jeder der Nachmeifungen find bie in der Spalte 8 angefegten Vergütungasbeträge zu fummiren 
Demnächſt werben die Schlußſummen berjelben in der Nachweiſung A zufammengeftellt und dort aufgerechnet 
Dak die fo ermittelte Sauptjumme der Vergütungen mit der betreffenden Angabe in der Reichsſteuer-Uebet 
ſicht übereinjtimmt, hat ber Sauptamtedirigent unter der Nachweiſung A zu befceinigen. 

Mo Hauptamtsbezirke nicht beftehen, find die Nachweilungen von den Steueritellen aufzuftellen und 
von ben Bezirks-Oberkontrolören zu bejcheinigen. 

12. Die Direltivbehörde hat bie richtige Aufrechnung ber Nachweiſungen prüfen und befcheinigen, 
auch davon Ueberzeugung nehmen zu laffen, bat die Schlußfumme der Nahmeifung A fih mit ber Reichs— 
fteuer-Ueberficht des betreffenden Amts in Uebereinftimmung befindet. Nachdem von jäümmtlihen Haupt 
ämtern beziehungsweiſe Steuerftellen bes Direftivbezirts die in ihren Reichsſteuer-Ueberſichten angejegien 
en —— für Zucker in der vorgedachten Art ſpeziell nachgewieſen worden find, werben bie 
Nahweifungen B, C u. ſ. w. nach den Ausfertigungsitellen geordnet und dieſen letzteren behufs Löſchung ber 
eriebigten Steuervergütungsfcheine in ihren Ausfertigungsregiftern überfandt. Gleichzeitig find bie in ber 
— A verzeichneten Steuervergütungsſcheine in dem eigenen Ausfertigungsregiſter ber Direktivbehörde 
zu löſchen. 

13. Die für den gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt aus ben Niederlagen in 
ben freien Verkehr entnonmenen Zuder zu entrichtende Steuer ift in einer beſonderen Spalte der Zuder- 
ſteuer⸗Heberegiſter (ſiehe Ziffer 15) zu buchen. 

14. Das Gleiche gilt von den nah Artikel I $. 4 Abſatz 4 des Geſetzes zu erhebenden Zinien. 

Bei der Berechnung diefer Zinfen wirb das Jahr zu 360 Tagen, jeder Kalendermonat zu 30 Tagen 
gerechnet; hierbei bleibt ber. Tag der Zurüdnahme des Zuders in ben freien Verkehr außer Anſatz. Die 
Binsbeträge werden in der Weife abgerundet, daß Beträge unter fünf Pfennigen außer Betracht gelaflen, 
höhere Pfennigbeträge aber nur, foweit fie durch 5 ohne Reſt teilbar find, unter Weglaffung ber über 
ſchießenden Piennige erhoben werben. (Vergl. Bunbesrathsbeihluß vom 13. November 1875.) j 

Auf jeder Abmeldung, mitteljt welder gegen Steuervergütung niebergelegter Zuder in ben freien 
Verkehr zurüdgenommen wird, find amtlih ber Tag ber Niederlegung des Zuders unb der Tag ber Zurüds 
nahme beffelben in den freien Verkehr, der Betrag der zu verzinienden Steuervergütung, die Zeit, für melde 
Zinfen zu erheben find, und der Betrag ber erhobenen Zinfen feftzuitellen beziehungsmweie anzugeben. 

Wird gegen Steuervergütung niebergelegter Zuder unter Steuerfontrole auf eine andere zur Auf 
nahme ſolchen Zuders beftinmmte Niederlage gebracht, fo ift bei der etwaigen Berechnung ber Zinfen die 
geſammte Dauer ber Lagerung bes Zuders einichließlih ber auf die Weberführung deſſelben in bie andere 
Niederlage verwendeten Zeit in Betracht zu ziehen; zu biefem Zwed ift auf dem betreffenden Abfertigung® 
papier der Tag ber erften Nieberlegung anzugeben. 








) Wufter E ift Hier nicht abgebrudt. 


15. Die Einrihtung der von ben Steuerftellen zu führenden Seberegifter über bie Einnahmen aus 
der Beiteuerung bes Rübenzuders wird von den oberften Landesfinanzbehörden beitimmt. Das anliegende 
Mufter F*) dient dabei als Vorbild. 5 

16. In den Reichsſteuer-Ueberſichten der Haupt: und Unterämter find die Steuerbeträge für den — 
gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt aus ben Niederlagen entnommenen Zuder, ſowie bie 
Zinfen für die fraglihen Steuerverglitungen (Ziffer 13 und 14) auf befonderen Linien unter ber Nüben- 
zuderfteuer nachzuweiſen. r 

Zu den von ben Direftivbehörden an ben Ausfhuß bes Bundesraths für Rechnungsweſen einzus 
fendenden Weberfihten der Einnahmen an Rübenzuderfteuer ꝛc. kommt vom 2. Quartal des Etatsjahres 
1886/87 ab bas anliegende Mufter G**) in Anwendung. — 


— 


C. Zum Artikel I. 5. 4 Abſatz 1 und 2. 
(Siehe das anliegende NRegulativ für die fleuerfreien Nieberlagen für Zuder.) 


D. Zu Artikel IL 


17. Auf Grund ber nad $. 3 erftatteten Anzeigen über das Beftehen und ben Befiges- ober Orts: 
wechſel von Zuderraffinerien, von Melaffe und Saftentzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung, von 
Stärkezuders oder Stärkefyrupfabrifen, von Maltoſe- oder Maltojeiyrupfabrifen, ſowie von gewerblichen Be 
trieben, in benen aus unverfteuerten Rüben Säfte und zuderhaltige Produkte gewonnen werben, ift von ben 
Steuerhebeftellen ein nad den bezeichneten Klafjen georbnetes Verzeihniß ber Betriebsanftalten zu führen, 
welches für jede ber letteren den Inhaber und ben Ort angiebt. 

Die unteren Steuerftellen haben bis Mitte September 1886 dem Hauptamt eine Abfchrift des Vers: 
zeichniſſes einzureichen und demfelben fobann fortlaufend Mittheilung von ben Zugängen, Abgängen und 
fonftigen Veränderungen zu machen. Bei den Hauptämtern wird danad ein Hauptverzeihniß geführt. 

Den oberiten Landesfinangbehörben bleibt es bis auf Weiteres überlaffen, Inhaber gewerblicher Be 
triebe, welche aus unverfteuerten Rüben Säfte oder zuderhaltige Produkte gewinnen, ausnahmsweife von ber 
Anzeigepfliht nad $.:3 Abjag 1 zu befreien. 

Die im $. 3 Abjag 4 vorgefehene Kontrole über die nah Abſatz 1 dafelbft anzeigepflichtigen Be: 
triebsanftalten ift unter Vermeidung von Störungen ‘des Betriebs und nur in dem Umfange auszuüben, 
welcher durch den Zmwed ber Kenntnißnahme vom Betriebe bedingt if. (S. auch unter II. 5.) Die näheren 
Anordnungen werden nad Bedürfniß bis auf Weiteres von ben oberiten Lanbesfinanzbehörben erlaffen. 


18, Bezüglich der ſiatiſtiſchen Nachweiſungen wird für das Betriebsjahr Ben 1886/87 das 


Folgende beftimmt: 
1, Ueber bie am 31. Juli 1886 vorhandenen Beſtände an Zuder find Nahmeifungen aufzuitellen 
a) von ben Inhabern von Rübenzuderfabrifen, Zuderraffinerien oder Melafje-Entzuderungs: 





anftalten ohne Rübenverarbeitung — nad dem anliegenden Mufter 1, _Mufe 
b) bezüglich des Zuders in öffentlichen Niederlagen und Privattranfitlagern unter amtlichen 
Mitverihluß von den Niederlageämtern — nad dem anliegenden Mufter 2,**) Muſter 
2. Zur Aufſtellung monatlicher Betriebsnachweiſungen ſind verpflichtet: — 
a) die Inhaber von Rübenzuckerfabriken — nach Maßgabe des anliegenden Muſters 8, Luſter 


b) die Inhaber von Zuckerraffinerien — nah Maßgabe des anliegenden Muſters 4, = 
e) die Inhaber von Melaffe-Entzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung — nah Maßgabe 
des anliegenden Mujters 5. Mufter z 
Die Aufftelung der Nahweifungen zu a geihieht auf Grund der nad den bisher gelten: — 
ben Vorſchriften in den Rubenzuckerfabriken fortlaufend zu führenden ſtatiſtiſchen Anſchreibungen 
Pr der Fabrifbücher, die Aufftellung der Nachweifungen zu b und c auf Grund der Fabrik: 
ücher. 


ufter Z 


®) he F ift bier nicht abgedrudt. 
*) Multer G f hier nicht abgedruckt. 
») Mujter 2 ijt hier nicht abgedruckt. 


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3. Je ein Exemplar der unter 1a gedachten Beſtandes-Nachweiſungen und ber unter 2a, b, e ge 
dachten monatlihen Betriebs-Rachweiſungen ift bis zu. dem in ber Anleitung auf ben For 
mularmuftern vorgefchriebenen betreffenden Termin der bafelbit bezeichneten Amtsftelle (Steuer 
teren Hauptamt) einzureichen, das andere Exemplar aber in ber Betriebsanftalt aufzu 
ewahren, 

An die Stelle der Nachweiſungen treten, wenn Einträge nicht zu machen find, Fehlanzeigen 
nad) der Vorſchrift auf den Formularen. 

4. Von ben unteren Steuerftellen bezw. ben Hauptämtern ſind bei Einſendung ber ſtatiſtiſchen 
Nahmweilungen (1a, b, 2a, b, c) und Fehlanzeigen an das Hauptamt bezw. das Kaiſerliche 
Statifiifhe Amt die auf den Formularen bezeichneten Einfendungstermine zu beachten. Den Ein 
fendungen an das Kaiſerliche Statiftifche Amt ift ein binfichtlih der Vollſtändigkeit befcheinigtes 
Verzeichniß der Nachweiſungen und Fehlanzeigen beizufügen. 

. Die Dberbeamten der Steuerverwaltung haben beim Befuch der Betriebsanftalten Kenntniß von 
ben bajelbft befindlichen Duplifaten der Beſtandes- und Betriebs:Nahmweifungen zu nehmen, die 
Einträge zu prüfen und nad Befinden eine Berichtigung zu veranlaffen. Zum legteren Zmed: 
ift auch von ber Befugniß zur Einficht der Fabrikbücher über ben Verbrauch an Zuderftoffen und 
bie Produktion an Zuder Gebrauch zu machen, wenn es fih um Zweifel von Bedeutung handelt 
und eine genügende Aufklärung durh Benehmen mit dem Fabrifinhaber ober deſſen Vertreter 
nicht erreicht wird. 

6. Vom Kaiferlihen Statiſtiſchen Amt find die hauptſächlichen Ergebniffe der unter 1 und 2 & 
zeichneten Beſtandes- und Betriebs-Nachweiſungen thunlichſt bald in geeigneter Weile zu ver 
Öffentlihen. In der Veröffentlihung dürfen die Angaben ber einzelnen Fabriken nicht e— 
fennbar fein. 

. Die bisher vorgefchriebenen periodifhen Nahmeifungen der Steuerflelen zur Statiftit der Rüben 
zuderprotuftion und Veſteuerung, insbefondere die monatlihen Nachweiſungen über die Zahl 
ber im Betriebe gemwejenen Rübenzuderfabrifen und bie verfteuerten Rübenmengen (Bunbesrati% 
beihluß vom 9. Juni 1882), ſowie die vorläufige Weberjiht über die Ergebnifje der Rüben 
zuderfabrifation im Betriebsjahr (Bundesrathsbefhluß vom 7. Dezember 1871), find bis aul 
Weiteres auch ferner aufzuftellen und einzufenden. 


an 


1 


—— | 


Regulatir 
für 
die ſteuerfreien Niederlagen für Zucker. 





§. 1. 

Für inländiſchen Zuder iſt bie Niederlegung gegen Steuervergütung in ſteuerfreien Niederlagen mit 
der Maßgabe geſtattet, daß der Zuder binnen zwei Jahren gegen Erſtattung der Steuervergütung mit Zus 
pblung fünfprogentiger Zinfen von dem auf den Tag ber Nieberlegung zunähft folgenden 1. Oktober ab in 

freien Verkehr zurüdgenommen werden darf. Als fleuerfreie Nieberlagen können ſowohl ausſchließlich 
für diefen Zwed eingerichtete, wie auch für umverzollte Waaren beftimmte öffentlihe ober unter amtlichen 
Mitverichluß ftehende Privatläger zugelaffen werben. | 

Ueber die Bewilligung einer fteuerfreien Niederlage für Zucker, welche jederzeit widerruflich if, ent- 

fcheibet die Direktivbehörbe. 


» 5. 2. 
Steuerfreie Privatniederlagen für Zucker werden lediglich an Gewerbtreibende bewilligt, welche ord⸗ 
nungsmäßige kaufmänniſche Bücher führen und das Vertrauen ber Verwaltung genießen. Handelsgeſellſchaften 


und Diejenigen Perfonen, welche nicht felbft am Lagerorte wohnen, haben einen dort wohnhaften geeigneten 
Vertreter zu beftellen, 


$. 3. 

Falls die Niederlage fi nit am Sitz einer Amtsftelle befindet, welche ermächtigt if, Zuder ber 
zur Niederlage gelangenden Art mit Anfpruh auf Steuervergütung abzufertigen, find die Koften, welche 
durch die amtliche Kontrole des Lagers, die Abfertigung bes Zuders bei der Ein: und ber Auslagerung und 
bie Polarifation der Proben des zur Niederlage angemeldeten Zuders bei auswärtigen Amtsſtellen entitehen, 
von den Lagerinhabern nach FFeftitellung ber Direktivbehörde zu erjegen. 

Für Niederlagen, welche fih am Sig einer zur Abfertigung befugten Amtaftelle befinden, bewendet 
es hinſichtlich der Ueberwachungskoſten bei der Beſtimmung im $. 9 Abſatz 5 bes Privatlager-Regulativs. 


8. 4. 
Der Lagerinhaber haftet für ben Betrag der gewährten Steuervergütung und bie davon zu ent 


richtenden Zinfen, ſoweit nit die Nüdzahlung der Steuervergütung nebft etwaigen Zinfen oder die Auf: 


nahme bes Zuders in eine andere fteuerfreie Niederlage, eine öffentliche Niederlage oder ein unter amtlichen 
Mitverſchluß ſtehendes Privattranfitlager unverzollter Waaren oder endlich die Ausfuhr beifelben in ber vor: 
geſchriebenen Art nachgewieſen wird. Mit der Aufnahme in ein Lager für zollpflichtige Waaren nimmt ber 
Zuder die Eigenfhaft einer unverzollten ausländiſchen Waare an, 


8.5. 
Bei ber Anmelbung von Zuder zur Niederlage, ber amtlichen Revifion besfelben, der Liquibation 
ber Steuervergütung, ber Ausfertigung ber über leßtere auszuftellenden Vergütungsicheine unb ber Anmeifung 


— 
7 
— 
"wu, Dr 


ber Steuervergütung iſt nad; denjenigen Vorſchriften zu verfahren, bie in Betreff des zur Ausfuhr mit An- 
ſpruch auf Steuervergütung angemeldeten Zuders gelten. 

Zur Anmeldung des auf eine andere fteuerfreie Niederlage an dem nämlichen Ort übergehenden 
Zuders dient ein Duplifat ber Abmeldung, welches von bem Anmelder zur Anerkennung bes Zugangs bet 
Zuders auf fein Lager mitvollgogen wird. 

8. 6. 

Der Zuder ift in ben Nieberlageräumen bergeftalt aufzubewahren, baß bie Identität jedes einzelnen 
Rollo, oder bei Einlagerung einer größeren Menge von Kolli gleicher Verpadungsart, gleihen Inhalts und 
wenigitens annähernd gleichen Gewichts bie Ibentität der Gefammtpoft während der Lagerung erhalten bleibt. 
Der Lagerinhaber ift verpflichtet, den zu biefem Zwed von der Steuerbehörde getroffenen Anorbnungen 
nachzukommen. A 

Die Umpadung, auch bie Zerfleinerung bes eingelagerten Zuders kann nad zuvoriger Anmeldung 
von dem Nieberlageamt geftattet werden und hat innerhalb des Lagers oder in benachbarten Räumen unter 
amtlicher Ueberwadhung zu erfolgen. Die Waarenpoſt wird dann im Nieberlageregifter ab» und nad ber 
neuen Feſtſtellung wieder angeſchrieben, wobei als das Gefammt:Nettogewicht der neuen Poſt das Einlagerung 
gewicht der alten feitgehalten wird, 

Die aus dem freien Verkehr auf die Niederlage gebraten Umſchließungen behalten ihre Eigenschaft 
als zollinländiſche Waaren. Ausländifche unverzollte Umfchliefungen dürfen nur zur Verpadung von Zuder 
welcher für bie Ausfuhr beftimmt if, auf die Niederlage gebracht werben und find zollvormerkflich zu behanbeli 


8.7. 

Zur Abmeldung von Zuder aus ber Niederlage find Formulare nad anliegendem Mufter pu 
benugen. Jede Abmeldung bat fih auf Mengen von mindeſtens 500 kg Nettogewidht zu eritreden. 

Bei der Verjendung des abgemeldeten Zuders, foweit derfelbe nicht in den freien Verkehr treten 
fol, finden die Vorſchriften des Begleitichein:Regulativs finngemäße Anwendung. 

Die Abjhreibung und die Feftitellung der zu erftattenden Steuervergütung erfolgt nad dem ur 
ſprünglichen Einlagerungsgewiht. Eine Berwiegung des Zuders bei der Auslagerung it baher regelmäßig 
nur dann nötbig, wenn derielbe auf Begleitſchein J verfendet werden fol, oder wenn Theilpoften zur Ab- 
meldung gelangen. Auch im erfteren Falle kann auf Antrag des Abmelders von ber Verwiegung abgejehen 
und das im Nieberlageregiiter angejchriebene Einlagerungsgewicht in den Begleitichein übernommen werben, 
. ” anzunehmen ift, dab der Zuder mährend feiner Lagerung eine wejentlihe Gewichtsänderung 
erlitten hat. 

Bei der Abmeldung einer unter einem Gefammtgewicht angeichriebenen Waarenpoit in Theilmengen 
erfolgt die Abjchreibung und eintretendenfalls die Berehnung der zurüdzuzahlenden Steuervergütung nad 
dem jedesmal zu ermittelnden Auslagerungtgewicht. Ergiebt fich dabei im Ganzen ein Mindergewicht gegen 
das Cinlagerungsgewicht, fo ift bei der Abfertigung der legten Theilpoft dieſes Mindergewicht abzufchreiben, 
und zwar, wenn auch nur eine der Theilpoiten in den freien Verkehr zurücdgenonmen oder auf eine andere 
fteuerfreie Niederlage für inländifhen Zuder übergeführt ift, unter Einziehung des darauf entfallenden Steuer: 
vergütungsbetrages und der etwaigen Zinſen. Ergiebt fih dagegen ein Mehrgewicht der abgemelbeten Theil: 
mengen, fo if, wenn bie ſämmtlichen Theilmengen der ganzen Pot in dem freien Verkehr gebracht oder auf 
eine andere fteuerfreie Niederlage für inländifhen Zuder übergeführt find, bei der zulept abgefchriebenen 
Theilpoſt, fofern diefelbe in den freien Verkehr zurüdgenommen wird, von dieſem Mehrgewicht eine zu er 
ftattende Steuervergütung nicht zu berechnen, fofern diejelbe aber in eine andere ſteuerfreie Nieberlage über: 
geht, das Einlagerungsgewicht in dem Negifter der letzteren Niederlage mit einem entſprechend verminderten 
Betrage unter nachrichtlicher Vermerkung des wirklihen Gewichts anzujchreiben. 


8. 8. 

Im Fall der Abfertigung des aus der Niederlage abgemeldeten Zuders auf Begleitſchein I hat der 
Begleitieinertrahent durch Volziehung der Annahmeerflärung die in den $$. 44 und 46 des Vereinszoll— 
geleges bezeichneten Verpflichtungen mit der Maßgabe zu übernehmen, daß er für den Betrag ber zurüdzu: 
erfiattenden Steuervergütung nebjt ben davon geichuldeten Zinjen zu haften hat. 





— 9 — 


$. 9. ; 
Bei ber Berechnung der zweijährigen Lagerfrift kommt ala Anfangstermin der Tag ber erften Gin- 
lagerung bes Zuders in eine fteuerfreie Niederlage in Betracht. Die Dauer des Transports von einer ber- 
artigen Niederlage zu einer anderen wird nicht in Abzug gebracht. 


8. 10. 
Im Uebrigen finden auf bie fleuerfreien Niederlagen für inländifhen Zuder bie Beſtimmungen bes 
allgemeinen Niederlage-Regulativs und des Negulativs für Privatläger finngemäße Anwendung. 


Ab 


von gegen Steuervergütung 


Develase DE. ne ne 
aus der 
unter amtlihem Mitverſchluß ftehenden Privatniederlage dei... 













I. Ungabe bes Abmelberd nach Juhalt bes Nicderlageſcheins. Ti, Revifions 















































N ederlageRegifter. | Der Kolli Des Zuders Angabe Der Kolit || Angabe 
— — —ñ N — — VUntrage be 
| | I Menge. | ! 
| — Betrag 1 dor 
| | Datum Zahl ı  @inlagerungs- eb = | Zahl fundenen 
| | gewicht, Der und mir! mie Bemer: [BeTaMDENEN 
| F | Bemer u. ! 
der Zeichen und | — ans Bei lange Zeichen! und Ber 
N f ' | gewährten | weisen | bet Fugen 5 
| 8 Num- Igioperg ab | Art ı I Pi et i und | Met || jchlufjes 
Kento. Blatt. | Satttmg. Steuer Krach | im bed ' 
wer. | Num- | ber ı Pirutio- | Meito B anriegt | Rleder · Num- | ber ! umb 
legung. | \ vergutung.] iR, umb; lagen 3. ' Zahl 
| mem. | Per nam t der Zahl | atlagert mern, , Ber ’ 
) | ! ‚ gewicht. gewicht. der Biete] bat, melber# 
| pacun: hm! : 
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| | 
H 4 
| | | | 


Mit dem Sederiageegiiter übereinſtimmend. 





meldung Ä ee. 


Die Revilion übernehmen: 


niedergelegten Zucker 


dur Zurüũcknahme in den freien Verkehr gegen Er— 
ftattung der Stenervergütung. 


JJIJJ zur Verendong .. ;; PNRRSEREENER 








| vı. Weiterer Nadweis | 

























befund. IV. V. Berechnung des Zuckert vn. 
ber zu erjtattenben ber zu erbebenben Iemerfun 
DER Tas | — | “nen ber Geber teren] Bemertungen 
— I — m jan) üte 
Menge nach | vorhandenen 
Zurũcknahme 
— — 2 = für Beirag Kentrolregifter Pr beibehaltenen. 
i gütungsjap oder 
Zuderd . | Kalender- 
Gattung. Brutto | Wetto- j N gütunge sn Be angelegten 
ate ! 
ewicht betrag | men Binfen | Blatt 
8 % | gewicht ben freien 100 kg nen- " Verſchluß 
Vertehr nung. |" Fiaufenpej Sabl der Biete 
| Ganze und u. ſ. w. 
* amd Kr 1 — u Marl Marl. Seeishne) _ Matt. BEER — 
17 18. I 19. 20 21 22 23. 24. 25. 26, 28. 





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9. 











A. 
Steuervergütungsichein, 
Nummer (Landeswappen.) 
F ETEREPESETE ng tür — 
18 344 Kilogramm Rohzucker von 91 Progent Polarisaliccnnn, welche Für 
) Die Rülenzuckerfabrik des :- TREE ISSFEHIIERSEER 4 7, ı SERSERBSIEESEUEN = 
ü am It Novemher 1886 (NE ** — C(Or — | worden find, 


“ beträgt bie Steuervergütung 





Diejelbe * vom 25. Mai 1887 ab in vom en Betrage von jedem — dieſes 

Scheins gegen Abgabe des letzteren entweder bei einer beliebigen Hebeſtelle im deutſchen Zollgebiet auf bei 

derſelben zu entrichtende Zuckerſteuer in Anrechnung gebracht, oder auch baar bei dem Haupt - Steuer - Amt 

r zu (Ort)... erhoben werben. Jedoch findet die Annahme des Sceins feitens ber Steuer 

' Helfen zur Anrechnung bezw. Einlöfung nur innerhalb Jahresfrift, von dem auf bie Ausfertigung folgenden 
* Monat an gerechnet, ftatt. 


.. (Ort) den 9ten Dezember 1886. 


Firma ber Direftivbehörbe. 
Schwarzſtempel.) (Unterichrift.) 





hr Bahlungsbedingungen. 

1. Der Inhaber dieſes Steuervergütungsfcheins bat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichtbankanſtalt zur 
Gutſchrift auf Girokonto zu übermeifen beabfichtigt, die von ihm gewünſchte Urt der Realifirung des Scheins und ben Tag 
der Erhebung bezw. der Ueberweilung mindeftend ige Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden. 

2. Bei gleichzeitiger Erreichung mehrerer fälliger Steuervergütungsfcheine ift dem genannten Hauptamt ein nad dem vor- 
geſchriebenen Mufter aufzuftellended Verzeichnih vorzulegen. 





Befcheinigemg fiber erfolgte Anrechnung der Vergütung. 


Umſtehender Betrag von ............. Dei ____.. DM, in Wodm: nm. nn — 
iſt ER von ion. — — ——— et er * von wer Pr an daſelbe 


zu zahlende gaaerſtuer — werben. 
en N et 





Auittung über empfangene Baarzahlung. 
Umftehender Betrag von .  .......... Marl... .... Pf., im Worten: u... 


iR mie (uns) v von — — ——— ZEN baar gezahlt worden, worüber 
biefe Quittung. 
ten 


e TEENS 6 


Buchungsvermerk. 


Der Vergutungsſchein iſt bei d en Amt... am, ten18 
in Zahlung gegeben und gebucht 


in Einnahme: 
im Rübenzuckerſteuer⸗Hebe⸗Regiſter Seite Nr... 
Nim Kredit⸗Journal für 18... Seite. N... 
Cm Kredit: Manual für 18. Seite... Konto... 


in Ausgabe: 
im Haupt⸗Journal Seit F—— 


im Haupt⸗Manual Seite —— 


| 
| im Kaſſen⸗Journal. Abth II Seite......... Nr. 


une en 


D.... Raffenbeante_.. 


*) Diefer Borbrud lann nad Maßgabe der Raflenvoricriften in den einzelnen Bunbesftaaten geändert werben. 


Verzeichniß 


BE DEM ven Amt u _.... am — 18... 


—“ ern: * 


VOR — — — — — — zur Einldſung vorgelegten 
Steuervergütungsſcheine für Zucker. 





















Des 
Steuervergutungs⸗ 
fheins 


Des 
Steuervergütungs: 
ſcheins 








Datum. | Nr. Datum. 







Zufammen Seite I 





| Bufanmen Seite 2 


| 
| 







Seite 3. = 
Des Ni 
Betra 
Steuervergütungs- 8 
gib. feheins Derfelbe der i 
Nr. iſt fällig am 
Datum. | Nr FEAR 
—————— Martk. 





2. 4° FÜ —AI 


| 
h 


Zuſammen Seite 3 


| 
.1 
! 


i 





| 
| 
| 


Des 





Seite 4, 


Steuervergütungs: 
fcheins Derielbe 


iſt fällig am 
Nr. 





|. 

| an. 

| Nr. 

| Datum. 
IE 





I 
{1} 


! 


Zuſammen Seite 4 





FRA VER EEN Eee 





Des 
Gteuervergütun 
ſcheins 


Zuſammen Seite... 


ge · | Derfelbe 














Datum. 





es 
Steuervergütungs⸗ 
ſcheins 





Betrag 
Derſelbe — 
iſt fallig an ) Vergutung 
mr Mart. 
4. 5. 
Zufammen Selte...... 
3 


. Ba A 








Betrag 
ber 
Vergütung. 
Marl, 


Name, Stand und Wohnort 
bes 
Empfängers der Vergütung. 











Bieberhalung 
ber 
Seitenfummen. 


Bemerkungen, 





Summe der Seite 1 


Amtliche Feſtſtellung. 

Die Richtigkeit bes vorſtehenben, 
nah ben Belägen geprüften Ber 
zeichniſſes wird befcheinigt und bie 
Befammtfumme der BVergfitung wuf 

— 
feſtgeſtellt. 


Quittung Aber empfangene Bezahlung”). 
a EEE EIERN SERAISSEET EREORR-OSSEGAIRLSERESSANESPPRSGIEIR EP BLESRRETERIERE: 
find mir (uns) heute von den Amt ne 
worüber biefe Quittung. 


\ 


— — baar gezahlt worden, 


ae u ne U 


Buchungsvermerf. 


Die Ausgabe ift gebucht im Haupt-Fournal Seite _ Nr. ........ | .. 
2 SW ee? 


Die Rafienbeamten. 


— Die Ueberweiſung der Bergütung auf ein Girokonto wird der baaren Erhebung derſelben gleichgeachtet. 
**, Diefer Berbrud klann nach Mahgabe ber Raffenworfchriften” tn dem einzelnen Bunbesflaaten geändert werben. 


D. 

Verzeichniß 
der bei den — e 6666 
von — ———— in Anrechnung gegebenen 


Steuervergütumgsfcheine für Zuder. 


Des Steuer 
vergütungsfcheins 





Zufammen Seite 1 







Name, Stand und Wohnort Wiederholung 
bes ber Bemerlungen. 
Empfäugerd der Vergütung. Seitenjummen, 


















Summe ber Seite 1 


Amtliche Feftfiellung. 


Die Richtigkeit des vorſtehenden, 
ben Belägen geprüften 
wird beſcheinigt und bie Gefanmb 
fumme ber Vergütung auf 


feftgeftellt. 





Befrheinigung über erfolgte Anrechnung der Bergütung. 





Vorſtehende * 2 6 
ſind heute von mir (uns) pr bien an das. ng Hand * — — — u 
Zuckerſteuer angerechnet worden. 
— DR. yascns DEN manner Mrs 
Buchungsvermerk. 
Die zu dieſem Verzeichniß gehörigen Steuervergütungeſcheine find bei u... is 
a a an am ten — — 18 in Zahlung gegeben. Der oben feftgefet 
Geſammtbetrag ift gebucht 
in Einnahme: in Ausgabe: 
im Rübenzuderfteuer-Sebe-Regifter Seite ....... Rr....... im Haupt « Journal Seite ............. Nr. —V —— 
*) im Kredit⸗ Journal für 18....... Seite... . Mt... im Haupt: Manual Seite ........... Nr. 
im Krebit- Manual für 18... Seite ........ Konto... im Raffen-Fournal, Abth. II Seite .........- Re. — 


D......... Kaffenbeamte 





*) Dieler Vordrud kann nah Makgabe der Kaflennorjchriften in ben einzelnen Bundesftnaten geändert werben. 


= 28 — 
Mufter 1. 
Einfenbungstermine: Direltivbezirk: .............. 
für die Hebeftellen an das Hauptamt: 
10. Auguft 1886, Hauptamtäbezirt: ....................... 
für die Hauptämter an das Kaiferliche ftatiftifche Amt: 
15. Auguſt 1886, Hebebezirxf.. 


Aachweiſung 


Beftandes an Zucker 
ber 


Cꝛubenzuckerfabrit) (Buderraffinerie) __—— in 


am 31. Juli 1886. 


Anleitung. 


1. Das Formular if beftimmt für Rübenzuderfabriten, gleichniel ob im denjelben nur Robzuder oder auch Konſumzucker her · 
geftellt wird, für Buderraffinerien und für Melaffe-Entzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung. 
Nachrichtlich wird bemerkt, baß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be- 
börben, zur Beröffentlihung aber nur Zufammenftellungen gelangen. 
2. Die Nachweiſung ift nach dem Stande vom 31. Juli 1886 in zwei, von bem Yabrilinhaber oder befien ermädhtigtem Ver ⸗ 
treter zu vollziehenden Eremplaren aufauftellen, von welden dad eine bid zum 6. des nädhftfolgenden Monats 
ber Steuerhebeftelle bed Bezirld einzureichen, bad andere in ber Fabrik zur Einſichtnahme der Stenerbeamten aufzu- 
bewahren ift. 
Sollte ed an Einträgen gänzlich fehlen, jo if ein entſprechender Vermerk in zwei Gremplaren bed Formular zu machen 
und mit dieſen nach der Vorſchrift im Abfag 1 zu verfahren. 
Ausgeſchloffen von der Nachweiſung iſt ber in öffentlichen Ricberlagen für unverzollte Gegenftände oder in Privattranfitlagern 
unter amtlichen Mitverſchluß, desgleichen ber außerhalb des Zollgebiets won ber Fabrik gelagerte Zuder. 
Siehe die Rüdfelte, 





Beftand am 31. Juli 1886 


2. Raffinirte und Conſumzu 
1. Rohzuder und Farine. (mit Ausihluß der —— 
a) Rohzucker. a) Zuder ber höchſten 
bb) Nachprodutte „Amp grnt % ir * 
tt. | , 
aa) erftes b) Farine vom 1. Yunt 1886, dur zweiten Vergtitungäflafje 


' nah Art. I $ 20 bes 


vom 
unb dritten Produkt einschließlich der vom 
ab Bundesrath diefer Kaffe Geſetzes vom 1. Auni 1886 
; Ben (bereits abgeſchleudert) zugewiefenen Zucker. gehörig. 
2 100 kg 100 100 kg 100 k 


a En a 66666 


Bemerlungen 


— — — —— — — — — 
— — — — — — —— — —— — — 





(Unterſchrifti. 


4. 


5. 


6. 


Hiervon abgeſehen hat jebe Fabrik nachzuwelſen 
a) ihren geſammten eigenen Beftand an ben im Formular bezeichneten Zudern, gleihviel wo dieſelben lagern, 
insbefondere auch einfchlieklih des Zuders in Kommiffiond- oder Lombardlagern, jedoeh mit Ausnahme ber- 
jenigen Buder, welche bei einer anderen zur Ausfülung bes Formulars verpflichteten Fabrik (vergl. Ziffer 1) 
auf Lager find, 
b) bie auf ihren Ragern befindlichen Zucker anderer Eigenthümer, indbejondere bie bereitö verkauften, aber noch 
nicht abgejendeten Mengen eigener Yabrifate. 
Die Nachweiſung erftredt ſich nicht auf die im Fabrifationdlaufe befindlichen Zudermengen, Jusbeſondere find in Spalte 2 
nur bie bereits abgejchleuberten Nachprodukte nachzuweiſen. 
Sofern die Einträge ber Spalten 1 bis 5 ausländifchen Zuder enthalten, ift deffen Menge in Spalte 6 befonderd zu 
vermerken. 
Die Zudermengen find entweber nach dem für dieſen Zweck buch Verwiegung befonberd ermittelten Gewicht ober nad 
demjenigen Gewicht nachzuweiſen, mit welchem die betreffenden Fabrikate in ben Fabrikbüchern angefchrieben find ober, 
falls eine ſolche Anſchreibung micht ftattgefunden bat, mit melden fle mach ber Ueblichteit der Fabrik berechnet zu 
werben pflegen. 
Das für jede ber Spalten 1 bi8 5 ermittelte Geſammtgewicht ift in der Art abzurunden, daß überſchießende Mengen 
unter 50 ke geftrichen, von 50 kr ab für volle 100 kg gerechnet werben. In gleicher Weiſe find die überhaupt 100 kg 
nicht erreichenden Geſammtgewichte abzurunben. 





Mufter 3. 
Einjenbungstermine: rikinkt: — — 
für die Hebeſtellen an das Sauptamt der 12te, 
für die Hauptämter an bas Kaiſetliche ftatiftifche Amt Sanptamtöbegiet: nun... 
der 15te bes auf ben Monat ber Nachweiſung 
zunächſt folgenden Kalendermonats. DIE nee 


Betriebs-Nahweilung 


ber 
NRübenzuderfabrif ne ee 
für 
Anlsitung. 


1. Das Formular ift beftimmt für die Rübenzuderfabriten, d. b. die Fabriken, in welchen Rüben auf Rohzuder oder Konfum- 
auder verarbeitet werden, fei ed ohne oder mit Melafie-Entzuderung, ohne oder mit Einwurf von Buder. 

Es dient zur Nachricht, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Renntniß ber Behörben, 
zur Beröffentlihung aber nur Bufammenftellungen gelangen. 

2. Die Nachweiſung ift für jeden Kalendermonat in zwei, von bem Fabrilinhaber ober befien ermächtigtem Bertreter zu voll- 
ziehenden Exemplaren aufzuftellen, von welchen bad eine biö zum 1Otem bed nächftfolgenden Monats ber Gteuerhebeftelle 
bed Bezirks einzureichen, das andere in ber Fabrik zur Einfitnahme der Steuerbeamten aufzubewahren iſt. 

Fehlt e8 für einen Monat an Einträgen, jo tft ein entiprechender Vermerk in zwei Eremplaren bed Formular& zu 
machen und mit diefen nad ber Vorſchrift im Mbfap 1 zu verfahren. 
Siehe die Rüdfeite. 


4* 


l, Berwenbete Zuderftoffe 


B. Denge bes als Einwurf ober zum Deden C 
N verwendeten Buders. g 






Denge |1- Rohzuder, einfchliehlich 2. Raffinirte 
i ber Nachprobufte, und Ronfumzuder, 
er 






















verarbeis * — * 
teten — — Elution 
Rüben. Jfelbſt Sie vente jelbſt Dpmofe.| und 
produzirt. ae | probugiet. Fälung. 
100 kg 100 kg 
1. 6. 7 





ENT . —— 











Melaſſe⸗Entzuclerung. 


6 d. 8. 


Strom 
Sub⸗Ausſchei⸗ tian⸗ 
ſtitution. bung. | ver 
fahren. 











1. Bezeichnung bes angewendeten Verfahrens. 


d 


II. Zugang und Abgang von Melaſſe 
zu ber unb von ber Fabrif, 


B. Menge ber abgegangenen 
Melaſſe. 


2. Eigene Melaſſe 





IL Probuzirte Zuder. 













Raffinirte 
und 
Menge ber | Erſtes Ronfums 


Bernerkungen. 






genommenen 
Melaffe. 


10 2 _ 
12. 








RER ini — — 





— U — 

. Die Einträge ber Rübenmengen in Spalte 1 find mit den Monatsabfhlüffen im fteueramtlichen Verwiegungsregiſter In 

Uebereinftimmung zu halten. Die Uebereinftimmung wirb in Spalte 20 von einem Auffihtsbeamten beicpeinigt. 

. Hat ein Bezug von Füllmaſſe aus anderen Yabrifen ftattgefunden, fo ift bie ald Einwurf verwendete Menge folder Füll— 
mafje in Spalte 3 unter ber Linie anzugeben, und zwar nach dem vollen Gewicht. 

. Bezüglih der mit Melafje-Entzuderung betriebenen Fabriken ift bad angewendete Verfahren durch Eintragung einer Eins 
{1) in bie zutreffende Epalte (6 bis 11) zu bezeichnen. Sollten In einem Monat mehrere Berfahren angewendet fein, fo 
ift der Betrieb für jedes derſelben auf einer bejonderen Linie nachzuweiſen. Zu Spalte 11 ift ba8 betreffende Berfahren 
unter „Bemerkungen“ näber zu bezeichnen. 

Unter Melafle (Spalte 6 bid 12, 16 biß 19) find die Mbläufe aller Urt, einſchließlich derjenigen vom erften und 
zweiten Probuft, verftanden. 

. In Spalte 15 find die aus bem Rübenſaft (bezw. mit Einwurf oder Dedung) unmittelbar bergejtellten raffinitten und 

Konfumzuder aller Art nachzuweiſen, nicht aber auch bie durch weitere mechanische Bearbeitung, intbelondere Zerkleinerung, dieſer 

urfprünglichen Produkte jhlieglich gewonnenen Fabrikate (4. B. Würfel. oder gemahlener Zuder aus Broden, Platten u. f. w.). 

. In Spalte 16 ift namentlich aud die aus einer anderen Fabrik deffelben Eigentümers bezogene Melafie nachzuweiſen. 

Spalte 17 betrifft die Hälle, in welchen aus irgend einem Grunde von der Eutzuderung einer Menge zugegangener 
frember Melafje Abſtand genommen und diejelbe ber Fabrik wieder in Abgang geftellt ift, 

. In Spalte 18 und 19 ift ber Speifefprup nicht mit nachzuweiſen. 

. Die Gewichtömengen (Spalte 1 bis 5, 12 bi 19) find auf Grund der Yabrilbüder ober, foweit in benfelben das be 

treffende Gewicht nicht angeſchrieben ift, nah Maßgabe ber Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen. 


Mufter 4, 


Einfendungstermin | Dei: 
für bie Hauptämter an das Kaiferliche ftatiftiiche Amt: : 
ber 10te bes auf ben Monat ber Nachweiſung Ganptamißbeirt:_____—__—— 


zunächft folgenden Ralendermonats, . Sebebeiitl: ___............. 


non an nn nme en 


Betriebs-Nachmweilung 


ber 


Anleitung. 


1. Das Fermular iſt beſtimmt für die Zuckerraffinerien, audſchliehlich der die Herſtellung raffinirter Zuder betrelbenden Rüben- 
zuckerfabriken und felbftändigen Melafſe⸗Entzuckerungsanſtalten. 

Nachrichtlich wird bemerkt, daß bie Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be- 
börden, zur Beröffentlihung aber nur Iufammenftellungen gelangen. 

2. Die Nachweiſung ift für jeden Kalendermonat in zwei, von dem abrifinhaber oder defien ermächtigtem Vertreter zu voll- 
ziebenden Eremplaren aufzuftellen, won melden daß eine bis zum 6ten bed nächftfolgenden Monats dem Hauptfteuer- 
(Zell-Jamt bes Bezirks einzureichen, dad andere in ber Fabrik zur Einfihtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ift. 

Fehlt e& für einen Monat an Einträgen, fo ift ein entſprechender Vermerk in zwei Eremplaren bes Yormulard zu 
machen und mit biefen mach der Borichrift im Abſaß 1 zu verfahren. 

3. In Epalte 1 und 2 find, bem Vorbrud entfpredhend, die auß der eigenen Fabrikation ftammenden, wieder zur Umfchmel- 
zung u. f. w. gelangenden Produkte nicht mit nachzuweiſen. 

Hat ein Bezug von Füllmaffe aus anderen Fabriken ftattgefunden, fo ift bie ald Einwurf verwendete Menge ſolcher 
Füllmaſſe in Sralte 1 unter ber Linie anzugeben, und zwar nad dem vollen Gewicht. 
Eiche bie Rüdlelte. 








1. Verwenbung von fremden, db. 5. nicht t 
in ber Fabrik ſelbſt probuzirten Zudern. 11. Melaſſe-Entzuderung. IL Peotairn Inte 











An ſolchen Zudern find eingemorfen 1 2. 
1. 2. Raffinirte 
Robzuder, Angabe Robzuder 
enficlich ber raffinirte und 
Nachprodukte. Konſumzucker aller Art. 
(Unter der Linie die verwendete * angewendeten Verfahrens. genommenen aller Art. 
Menge freinder Füllmaffe, | Konfumguder. Melaſſe. 
vergl. Anleitung Ziffer 3). 
100 kg 100 kg 100 kg 1006 
1. | 2. 5. 6. 











IV, Zugang und Abgang an Melafje zu ber und von ber Fabrik. 








A. B. 
Menge ber. abgegangenen Melaſſe. 


Nenge ber zum 


Swed ber 1, 2, Bemerlungen 
Entzuderung Fremde jur Eigene Melafle 
zugegangenen — 
ezogene 
wunben Melaſſe. Melaſſe. entzuckerte. nicht entzuderte. 
BD O3 10 100 KE___ — —— 





T. 8. 9, 10 ! 1. 





— — — — — — 


NER ae ne 


-i 


— 34 — 


Das Verfahren der Melaffe-Entzuderung (Spalte 3) iſt nah Maßgabe der folgenden Eintheilung anzugeben: Osmoſe; 


Elution; Fällung; Subſtitution; Ausiheibung; Strontianverfahren. Iſt ein vorjtehend nicht benanntes Verfahren an 
gewendet worden, fo ift baffelbe nad; feiner Eigenart zu bezeichnen und erftmals in Spalte 11 kurz zu beichreiben. 

Sollten in einem Monat mehrere Verfahren ber Melaffe-Entzuderung angewendet fein, fo ift der Betrieb für jedes 
derfelben auf einer befonderen Linie nachzuweiſen. 

Unter Melafie (Spalte 3, 4, 7 bis 10) find bie Abläufe aller Art, eimichließlich derjenigen vom erften und zweiten 
Produkt, verftanben. 
In Spalte 5 find die aus den Füllmaffen unmittelbar bergeftellten raffinirten und Konſumzucker aller Art nachzuweiſen, 
nicht aber auch bie Durch weitere mechaniſche Bearbeitung, insbeſondere Zerfleinerung, dieſer urſprünglichen Produkte ſchließ ⸗ 
lich gewonnenen Fabrikate (z. B. Würfel- oder gemablener Zuder aus Broben, Platten n. ſ. w.). 
In Epalte 7 ift namentlich auch bie aus einer anderen Fabrik beffelben Eigenthümers bezogene Melaffe nachzuweiſen. 

Spalte 8 betrifft die Fälle, in welden auß irgend einem Grunde von ber Entzuderung einer Menge zugegangener 
fremder Melafie Abftand genommen und diejelbe ber Fabrik wieber in Abgang geftellt ift. 

In Spalte 9 und 10 ift der Speifefprup nicht mit nachzumeiien. 
Die Gewichtsmengen (Spalte 1, 2, 4 bis 10) find auf Grund der Fabrikbücher oder, joweit im bemfelben bas betreffende 
Gewicht nicht angeichrieben ift, nach Maßgabe der Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen. 





Einfendungstermin Dieeltinbegiel: _.... 
für die Hauptämter an bas Kaiferliche ſtatiſtiſche Amt: Hauptamtäbegirt: ...... 
ber 10. bes auf ben Monat ber Nachweiſung 

zunächſt folgenden Kalendermonats. 


Varmertmest en tnetnne mn nennen rn 


DER: ne 


Detriebs-Nachweilung 


der 
Melafje-Entzuderungsanftalt _______. ea: J BR 
für 
den Monat ____........ TENNIS ÜER EEE 
Anleitung. 


f. Das Formular ift beftimmt für die MeinffeEntzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung. 

Nachrichtlich wird bemerkt, daß bie Angaben ber einzelnen Fabriken nur zur Kenntnik ber Be— 
börben, zur Berdffentlihung aber nur Zufammenftellungen gelangen. 

2. Die Nachweiſung iſt für jeden Kalendermonat in zwei, von dem Fabrilinhaber oder deſſen ermäcdhtigtem Bertreter zu voll. 
ziehenden Eremplaren aufzuftellen, von, welchen bad eine bis zum 6ten bed nädftfolgenden Monats dem Hauptftener- 
(Zoll-Jamt bes Bezirk einzureichen, daß andere in der Fabrik zur Einfihtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ift. 

Fehlt «8 für einen Monat an Einträgen, fo ift ein entiprechenber Bermerk in zwei Eremplaren bed Kormulard zu machen 
und mit diefen nad ber Vorſchrift im Abſaß 1 zu verfahren. 

3. Dad Berfahren ber Melafie-Entzuderung (Spalte 1) ift nach folgender Eintheilung anzugeben: Odmofe; Elution; Yällung; 
Subſtitution; Ausſcheildung; Strontianverfahren. Iſt ein vorftehend nicht benannted Berfahren angemenbet worden, fo ift 
bafjelbe nad feiner Eigenart zu bezeichnen und erftmald in Spalte 12 kurz zu beſchreiben. 

Sollten in einem Monat mehrere Berfahren ver Melafie-Entzuderung angewendet fein, fo iſt der Betrieb für jedes 
derſelben auf einer beſonderen Linie nachzuweiſen. 
Unter Melaffe (Spalte 2, 9 bis 11) find die Abläufe aller Art, einſchließlich derjenigen vom erften und zweiten 


Froduft, verftanden. 
Siehe die Rüdfelte. 
5* 





U. Berwenbete Zuderftoffe, 
























1 B. Rohzucker, einfhliehlid | C. Raffinirte und Konſum⸗ 
Angabe der Nachprodulte. Zucker. 
2. fremden 
angewendeten Verfahrens 1. in ber Urfprungs 1. in der | 2. fremden 
ber Fabrik jelbit | (unter der Linie Fabrik ſelbſt 
Melaffe-Entzuderung. probugirt. lb ee produirt. ——— 
Fülmafe). 
10 kg _ 


ı ERS... .2: GERN DEU A DEE 


4, 6. 

















I. Produzirte Zuder. IV. Zugang und Abgang von Dielaffe 


au der und von ber Fabrik. 
B. Menge der abgegangenen 











A. Menge Melaſſe. 
1. Raffinirte der 
2. 8 1. Fremde 
und Roh⸗ | zum Zwed der | 1. Fremde | 2. Melaffe - Bemertungen. 
uder Entzuderung sur 
Konfumzuder s zugegangenen | Entzuderung en 
aller Art. aller Art. fremden bego dem eigenen 
gene 
Melaſſe. Melaffe. Betriebe. 
— |, Ole | WO | — 





11. 


VTLWESTTRTETEE NE 5, Res Bea a a a a SE 





. Hat ein Bezug von Füllnaffe aus anderen Fabriken ftattgefunden, jo ift die ald Einwurf verwendete Menge folder Fülle 
mafle in Spalte 4 unter der Linie anzugeben, und zwar nad dem vollen Gewicht. 
. In Spalte 7 jind die aus der Melafje (bezw. unter Mitverwendung von Zuder aldE Einwurf u. ſ. w.) unmittelbar ber- 
gejtellten raffinirten und Konſumzucker aller Art nachzumeifen, nicht aber auch Die durch weitere mechanifche Bearbeitung, 
insbefondere Zerfleinerung, dieſer uriprünglichen Produkte jcplieblic gewonnenen Fabrikate (4. B. Wirfel- oder gemahlener 
Zuder aus Broden, Platten u. f. w.). 
. In Spalte 9 ift namentlich auch die aus einer anderen Fabrik vefjelben Eigenthümers bezogene Melafle nachzuweiſen. 
Spalte 10 betrifft die Fälle, im welchen aus irgend einem Grunde von der Entzuckerung einer Menge zugegangener 
fremder Melaffe Abſtand genommen und diejelbe der Fabrik wieder in Abgang geftellt ift. 
In Spalte 11 ift der Speifefprup nicht mit nachzuwelſen. 
- Die Gewichtömengen (Spalte 2 bis 11) find auf Grund der Fabrikbücher oder, ſoweit in denſelben das betrjfende Gewicht 
nicht angejchrieben ift, nah Maßgabe der Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen. 


— — 


Gedeuck! bei Inlied Bitter in Lelia. 


EEE — 


Amtsblatt 


der Röniglihen Negierung zu Gaffel, 





a3. 


Ausgegeben Ritwoch den 1. September. 


1886. 





Belauntmachuugen ————— des ——e— 
vom 21. Detober 1878 

590. Das von U. Bogel & Co, in Braunſchweig 
verlegte und gebrudte Flugblatt mit der Ueberſchrift: 
„An die KReihstagswähler im Herzogthum 
Lauenburg* ift auf Grund bes 8, 11 des Reichs⸗ 
gefekes gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen der 
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 von ber unter- 
zeichneten Yandes-Bolizeibehörde verboten worben. 

Schleswig den 19, Auguſt 1886, 

Königliche Regierung, Abtheilung bes Imern. 

von Udro, 
591. Das im Verlage von W, Blos und im Drurd 
von Georg Bahler zu Stuttgart erfchienene Flug- 
blatt mit der Ueberſchrift: 
„L. Brauuſchweigiſcher Reihstagswahlfreie, 
An meine Wähler!“ 
und mit ber Unterſchrift; 

„Stuttgart, im Auguſt 1886, Wilhelm Blos“ 
ift auf Grund des $. 11 des Reichsgeſetzes gegen bie 
gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialvemofratie 
vom 21. October 1873 durch die unterzeichnete Be» 
hörde, als zuftändige Yandes-Polizeibehörbe, verboten. 

Braunfhweig den 22, Auguft 1886, 

Herzoglihe Polizei-Direltion. Proegel, 
Verordnungen und Belauntmachungen der 
Kaiferl. und Königl. Centralbehörden. 
592. Bür die Turnlehrerinnen » Prüfung, welche im 
Herbſte 1886 zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Ter- 
min auf Donnerstag den 18. November b. 9. 

und folgende Tage anberaumt, 

Meldungen der in einem Lehramte flehenden Be— 
werberinnen find bei ber vorgefegten Dienftbehörve 
fpäteftens 6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen 
unmittelbar bei mir fpäteftens 4 Woden vor dem 
Prüfungstermine unter Ginreihung ver im $. 4 des 
Prüfungs» Reglements vom 21. Auguft 1875 bezeich- 
neten Schriftftüde anzubringen. 

Berlin ven 12, Au uguft 1886, 

Der Minifter ver geiftlichen, Unterrichts: und Medizinal⸗ 

Angelegenheiten. Im Auftr.: Barkhaufen. 
598. Durch die Ammweifung vom 19, Juli 1884, betref- 
fenb das Verfahren bei ver Errichtung ober Veränderung 

— Anlagen, iſt den Behörden unter Nr. 43*) 
ohlen, die Genehmigung nur unter dem Vorbehalte 
"% len, daß die bei der Gonceffionirang geftelften 
ngen abgeändert ober ergänzt werben können, 
falls ſich eim Bebürfniß dazu ergeben follte. Im Ab» 
Sene 144 bes Amteklatts pro 1884. 


Anderung biefer WVorfchrift wird hierdurch beſtimmt, 
daß ein Vorbehalt ber beregten Urt nur ausnahms⸗ 
weiſe in denjenigen Fälfen in ben Beſcheid aufzunehmen 
ift, in denen eine gewerbliche Anlage Gefahren für bie 
Nachbaren in befonderem Maße mit jich bringt und 
bie conceffionirende Behörde beim Mangel ausreichender 
Erfahrung eine Sicherheit darüber nicht fofort gewinnen 
fanır, ob vie zunächſt vorgefchriebenen Bedingungen 
ausreichend ſein werden, um auch nur bem zur Seit 
ber Gonceffionirung fon vorhandenen Arjacenten hin⸗ 
(änglihen Schuß gegen erhebliche Gefahren, Nachtheile 
oder Beläftigungen zu gewähren. In berartigen Aus⸗ 
nabmefälfen ift aber ber Unternegmer auf dem beab- 
fichtigten Vorbehalt und deſſen mögliche, den Fortbetrieb 
feiner Anlage vielleicht in Frage ftellende Folgen im 
Voraus und in actenmäßig nachweisbarer Form auf- 
merffant zu machen, 
Berlin den 8. Unguft 1886. 


Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel 
In Bertretung: und Gewerbe. 
Serrfurth, Im Auftrage: Wendt. 


594. Bom 1. September ab können nah Bue 
no8-Aires Zahlungen bis zum Betrage von 100 Peſos 
Solo im Wege der Poftanweifung durch die beutfchen 
Poftanftalten vermittelt werben. 

Auf den Poſtanweiſungen, zu deren WUusftellung 
Formulare der für ber imternationalen Bojtanwelfungs- 
verfehr vorgefchriebenen Art zu verwenden find, äft ber 
dem Empfaͤnger zu zahlende Betrag vom Abjender in 
Pefos und Centavos (Geldgeld, oro sellado) am- 
zugeben; die Umrechnung auf dem hierfür in der Marl» 
währum einzuzahlenben Betrag wirb durch die Auf⸗ 
gabe-Poitanftalt bewirkt. 

Die Boftanweifungsgebühr — ——— 
für je 20 Marl, mindeſtens jedoch 40 Pfennig. Der 
Abſchnitt kann zu ſchriftlichen Mittheilungen jeder 
Art benutzt werben. Ueber die ſonſtigen endungs⸗ 
Bedingungen ertheilen die zu. auf ——— 
Ausfunft. Berlin W, ven 26 er 1886. 

Der Staatsjecretair des eich » Boftamte. 
von Stephan. 
und 


x 
Königl Provinzial: Behörden. 

595. Zuſolge Beſtimmung des Finanz Miniftere 

follen die zum Amtsgericht Bodenbheim 

—* ften: Stadt Bodenheim, Ecenheim, Eſchers 


‚ Praunheim, fowie die zum —— 
eye * Gemeinden: Preungesheim, 
beim u von dem Bezirk des hiefigen Erb⸗ 


⸗ 


ſchaftsſteueramtes und Stempelfisfalats abgezweigt und 
dem Bezirke des Erbſchaftsſteueramtes und Stempel⸗ 
fisfalats zu Frankfurt a / M. zugeteilt werben, 

Ich bringe viefes mit dem Bemerlen zur öffentlichen 
Kenntnißnahme, daß die Zuteilung mit vem 1, October 
db. J. in Wirkjamteit tritt und daß von biefem Zeit- 
punkte ab-alle die Erbichafte- und Stempelfteuer be» 
treffenden Gingaben und Anzeigen aus den vorbezeich- 
neten Ortfchaften an — —— Erbſchaftoſteueramt 
und Stempelfisfalat zu Frankfurt a / M., alte Mainzer 
Gaffe Nr. 47, zu richten find. 

Gaffel ven 23, Auguft 1886. 

Der YProginzial» Stener + Director, 

—— tung: Berndt. 
en Aeniernug. 
596. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachung 
vom 19. Juni 1868 (Amtsblatt von 1868 Seite 360) 
werben in ber Anlage vie Grunpbeftinnmungen ber Leib» 
renten-Wnftalt ver Baperifchen Hupothelen- und Wechſel⸗ 
bank zu München zur öffentlichen ſtenntniß gebracht. 

Gaffel am 23. Auguft 1836. 

Der Regierungs-Präfident. I. D.: Althaus. 
597. Um ven praftijchen Werth der amtlichen Mit- 


und 
ich 


theilungen aus ben Jahresberichten der Fabrik⸗Aufſichts⸗ 


beamten für weitere ſtreiſe zu erhöhen, iſt für bas 
Jahr 1885 ver Verſuch gemacht worden, die Wieber- 
gabe ber einzelnen Berichte durch einen dem wefentlichen 
Inhalt verfelben zufammenfaffenvden Gefammtbericht zu 
erfegen und in biefem Gefammtberichte die Die einzelnen 
Gegegenftänbe betreffenden Mittheilu im Zuſam ⸗ 
menhange zu behandeln. Hierdurch iſt der Umfang 
der Amilichen Mittheilungen für 1885 und der Preis 
bes Werks, welches wie bisher in dem Berlage ber 
Perg Fr. Korttampf zu Berlin W., Lüsow- 
fteaße Nr. 61, erfdeinen wird, erheblich geringer ge- 
worden. 

Unter Bezugnahme auf die Amtsblattsbelannt⸗ 
machungen vom 25. Juli 1882 (Amtsbl. S. 164) und 
30. Iımi 1885 (Umtsbl. S. 131) wire bemerkt, daß 
der Preis ver bis zum Erfcheinen der Amtlichen Mit» 
theilungen von Behörden oder Gorporationen direct bei 
— beſtellten Exemplare des Jahrganges 
1 


4 Marf für ein gebeftetes und 
5 Mark für ein gebumbenes Eremplar 
beträgt. Gaffel am 23. Auguſt 1886, 

Der Regierungs Präfident. I. V.: Schönian. 
598. Nachitehendes Statut wird hierdurch in 
Gemäßheit Des $. 58 des Geſetzes vom 1. April 1879, 
be d die Bi von Waſſergenoſſenſchaften, 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 

Caſſel den 25. Auguſt 1886. 

Der Regierungs » Präfident. Im Bertr.: Althaus, 


Statut 
i li des l 
für die ———— pe a * aa Seen uſſes 


8. 1. Die Eigenthümer der in dem von dem Spe— 


194 


ialkommiſſar, Regierungs- Aſſeſſor — tröm in 
Fulda, unterm 17. October 1885 auf tellten und 
beglaubigten Verzeichniß — aſelbſt näher 
bezeichneten Grundſtücke werden mit den politiſchen 
— Wiſſels und Böckels zu einer öffentlichen 
—— vereinigt, um durch Regulirung der 
daun in den Gemeinde-Bezirken von Wiſſels und 
öckels nach Maßgabe des von dem Meftdrations- 
Bauimipector, Baurath Schmidt zu Caſſel unterm 
19. September 1835 aufgeftellten und zufolge mimifte 
riellen Erlajjes vom 16. März; 1886 unterm 20jten 
April 1886 umgenrbeiteten Meliorationsplanes umd 
Ktoftenanichlages eine Ausuferung der gewöhnlichen 
Hochfluthen zu verhüten und die angrenzenden Grund: 
ftüde und Wege gegen Ueberſchwemmungen zu jchüßen. 
Abänderungen des Projektes, welche im Laufe der 
Ausführung fich als erforderlich herausstellen, fünnen 
vom Genoifenichaftsausichuffe beichloffen werden. 
Derartige Beichlüfjfe bedürfen jedoch der Genehmigung 
der Auffichtsbehbrde. 

Bor Ertheilung der Genehmigung find die Ge 
meinden, beziehentlich die Genoſſen, deren Grundjtüde 
durch die veränderte Anlage berührt werden, zu hören. 

$. 2. Die Genofjjenichaft führt den Namen: 
„Genoſſenſchaft zur Regulirung des Haunfluffes“ und 
hat ihren Sitz in Bödels. 

$. 3. Das Eigenthum an dem neuen Ueberfall- 
wehre ſteht laut bejonderen Vertrages der DBefigerm 
der Mühle zu Rex an, an den übrigen gemeinjchaft: 
lichen Anlagen aber der Genofjenichaft. 

Die Pflicht zur ordnungsmähigen Unterhaltung 
dieſes neuen Ueberfallwehres" ſowie Desieni * Tpels 
des alten Flußbettes, welcher zwijchen diejem neuen 
Ueberfalliwehre und dem alten Hehe fiegt, im Eigen: 
thum des bisherigen Beſitzers verbleibt und künftig 
nur als Mühlgraben dient, liegt dem Beſitzer der 
ir = a Ner ob. . 

m Uebrigen werden die Koſten der Herftellung 
und Unterhaltung der gemeinichaftlichen Anlagen, ſo 
wie Die —— überhaupt, von den Gr 
meinden zu Wiſſels und Böckels zu drei Vierten, 
bon den in obengedachtem Verzeichnig aufgeführten 
Grundſtücksbeſitzern aber zu einem Viertel getragen, 
und zwar participiren die Gemeinden von Biles 
und Böckels am dieſen drei Bierteln nach Maßgabe 
der Länge des Flußlaufs in der betreffenden Gemar: 
fung, während die einzelnen Grumdjtüdbefiger zu dem 
einen Viertel Pa aßgabe des ‚slächenraums ber 
in dem Verzeichniß aufgeführten Parzellen beitragen. 

Dieſen a gr rg haben jämmtliche Ge; 
nojjen ausdrücklich genehm t. 

Die Genoſſen find gehalten, den im Jntereſſe der 
ge en Melioration getroffenen Anordnungen des 

orſtehers Folge zu leiften. 


Wohnung des Vorſtehers zur Einficht der Genoffen 
auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Beitrags- 
liſten find an feine Friſt geb f 
8.5. Im Falle ———— ſind die Ge⸗ 
noſſenſchaftslaſten auf die Trennſtücke nach dem Ver⸗ 
Hi tniß des Flächenraumes — den Genoſſenſchafts⸗ 
orſtand zu vertheilen. Anträge auf Berichtigun 
diefer Feſtſetzung des Borftandes find an feine Friſi 
gebunden. 
$. 6. Die gemeinjchaftlichen Anlagen werden unter 
der oberen Leitung des zujtändigen Meliorationg- 
Bauinſpektors durd) einen von diejem zu bezeichnenden 
Melivrations: Techniker ausgeführt, —— die Unter⸗ 
ltung derſelben der Aufſicht des Genoſſenſchafts— 
ofen unteriteht. 
$. 7. Die Genofjen find verpflichtet, die Beiträge 
in den von dem Vorjtande jeitzujegenden Terminen 
ur Genoſſenſchaftskaſſe abzuführen. Bei verjäumter 
Snptung hat der Borlteher die fälligen Beträge bei- 
zutreiben. 
8. 8. Jeder Genoſſe hat fich die Einrichtung der 
nad dem Meliorationg - Plane in Ausficht 
menen Anlagen, dieje Anlagen jelbjt und deren Unter: 
haltung, joweit fein Grundjtüd davon — 
oder dauernd betroffen wird, gefallen zu laſſen. Dar— 
über, ob und zu welchem Betrage dem einzelnen Ge— 
noſſen hierfür, unter Berückſichtigung der ihm aus 
der Anlage erwachſenden Vortheile, eine Entſchädigung 
ebjhrt, entſcheidet, falls fid 
Borfteher nicht gütlich verjtändigen follte, das nach 
* 16 zu bildende Schiedsgericht mit Ausſchluß des 
tsweges. 

. 9. Bei Abſtimmungen hat jeder —— flich⸗ 
tige Genoſſe mindeſtens eine Stimme. Im Üebrigen 
richtet ſich das Stimmverhältniß nad) dem Verhältniß 
der Theilnahme an den ger a ii jedo 
darf fein Genofje mehr ald 3 aller Stimmen in ji 


vereinigen. 
Die Stimmlifte iſt demgemäß von dem Vorftande 
u entwerfen und nach vorgängiger — Be⸗ 
anntmachung der Auslegung ($. 17) vier Wochen 
Lang zur Einficht der Genoſſen m der Wohnung des 
Vorſtehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung 
der Stimmlifte And an keine Friſt gebunden. 
$. 10. Der Genofjenjchafts-Vorftand bejteht aus 
einem Borjteher, welchen em Ausſchuß der Genofien 
‚ von zivei Mitgliedern zur Seite jteht. Der Vorſteher 
umd die Ausihuß-Mitglieder befleiden ein Ehrenamt. 
Als Erſatz = Auslagen und Zeitverſäumniß erhält 
jedoch-der Vorſteher eine jährliche, von der General: 
Verjammlung von 3 zu 3 ven feſtzuſetzende Ent- 


chädigung. 
Im — öfalle wird der Vorſteher durch 
Das an Lebenszeit ältejte Ausihup-Mitglieb vertreten. 
Der Vorjteher und die Mitglieder des —— ſes 
er 2 eg — von der General: * 
ammlung auf 3 Jahre nach abſoluter Mehrheit 
abgegebenen Falun gewählt. Die Wahl des Vor: 


enom⸗ 


ein Genoſſe mit dem 
Angabe der Gegenftände der 


3 bed ber äti der Auffi örde. 

t rt 
ne De a Bert 
und der Ausſchuß⸗ itglieder wie der Stellvertreter 


‘erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mit- 


lied. Wird im erſten Wahlgange eine abfolute 
Stiummemuchrieit nicht erreicht, 5 erfolgt eine, engere 
Wahl zwiſchen denjenigen beiden Perſonen, welche die 
meijten Stimmen erhalten haben. i Stimmengleich- 
heit enticheidet das vom —— zu ziehende Loos. 
an Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde: 
wabhlen. 

Die erite General-Berjammlung beruft der Kreis⸗ 
landrath, die folgenden der Genofjenjchafts-Vorfteher. 

8. 11. Die Gewählten werden von dem Kreis— 
landrath durch Handichlag an Eidesjtatt verpflichtet. 

Zur Legitimation des Vorjtehers und des Gtell- 
vertreterd dient das von dem Streislandrath aufge 
nommene Berpflichtungs-Protocoll. Soll der Stell- 
vertreter fich darüber ausweifen, daß der Fall der 
Stellvertretung eingetreten it, jo dient Dazu ein 
Zeuglis des Kreislandraths. 

er Ausſchuß hält ſeine Sitzungen unter og 
des Vorſtehers, der gleiches Stimmrecht hat, wie die 
Ausichur- Mitglieder, und dejjen Stimme im Falle 
der Stimmengleichheit entjcheidet. 

Zur Gültigkeit der gefahten Beichlüffe ift es er- 
orderlich, dah jämmtliche Ausſchuß-Mitglieder unter 
erhandlung geladen 
und da mindeitens zwei Drittel anweſend find. Wer 
am Erjcheinen verhindert ift, hat dies umverzäglich 
dem Vorsteher anzuzeigen. Diejer hat alsdann eınen 
Stellvertreter zu laden. 

$. 12. Soweit nicht in diejem Statute einzelne 
Verwaltungs = Beiugnifje dem Ausſchuſſe oder der 
General:Berjammlung vorbehalten find, hat der Vor- 
ſteher die jelbjtitändige Leitung und Venvaltung aller 
Angelegenheiten der Genofjenichaft. 

Insbeſondere liegt ihm ob: 

a. die Ausführung der gemeinjchaftlichen Anlagen 
nach dem —— Meliorations⸗Plan zu 
veranlaſſen und zu beaufſichtigen; 

b. über die Unterhaltung der Anlagen die nöthigen 
Anordnungen zu treffe und die etwa erforder- 
lichen Ausführungs-Vorſchriften zu erlaffen; 

e. die vom Ausſchuſſe feſtgeſetzten Beiträge aus— 
—— und einzuziehen, die em auf 

ie Kafje anzumeijen und die Kajjenverwaltung 
mindeſtens zweimal jährlich zu revidiven; 

d. die Voranjchläge und Jahresrechnungen dem 
Ausichuffe zur Feſtſetzung und Abnahme vor- 


zulegen ; 

e. die Genoffenfchaft nach Außen zu vertreten, Den 
Schri el für die —— — zu führen 
und die Urkunden derſelben zu unterzeichnen. 

zur Abſchließung von Verträgen hat er die 
ehmigung des Ausichuffes einzuholen. Zur 





Gültigkeit der Verträge it diefe Genehmigung 

nicht erforderlich; 

f. die nach Maßgäabe diejes Statut? und der Aus— 
———— (8. 12b) von ihm ange- 
drohten und kat ten Ordnungsitrafen, die 
den Betrag von 30 Mark jedoch nicht überjteigen 
dürfen, zur Genoſſenſchaftskaſſe einzuziehen. 

. 13. Die Verwaltung der Kaſſe führt ein 
Rechner, welcher von dem Ausſchuſſe auf drei Jahre 
wählt und defjen Remuneration vom Ausſchuſſe 
—* tellt wird. Die Aufſichtsbehörde kann jederzeit 
die Entlaſſung des Rechners wegen ——— 
Dienſtführung anordnen. 

8. 14. Der gemeinſamen Beſchlußfaſſung der Ge— 
noſſen unterliegen: 

1) die Wahl des Vorftchers, der Ausichußmitglieder 
und deren Stellvertreter .($. 10), 

2) die Feſtſetzung der dem Borjtcher zu gewährenden 
Entichädtgung (5. 10), 

3) die Wahl der‘ Schiedsrichter und deren Stell: 
vertreter ($. 16), 

4) die Abänderung des Statuts. 

8. 15. Die General-Berfammlung iſt in den ge- 
ſetzlich vorgeichriebenen Fällen ($. 60 des Geſetzes dom 
1. —— 1879), mindeſtes aber alle drei Jahre durch 
den Vorſteher zuſammenzuberufen. 

Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegen— 
ftände der Verhandlung durch ein Ausſchreiben in 
dem für die Veröffentlicyungen der Genoſſenſchaft be: 
jtimmten Blatte ($. 17) und außerdem durch orts— 
übliche Bekanntmachung in den Gemeinden Wiſſels 
und Bödels. Zwiſchen der Einladung und der Ver: 
jammlung muß ein Zwiſchenraum von mindejtens 
14 Tagen liegen. 

Die Verfammlung it ohne Nüdjicht auf die Zahl 
der Erſchienenen beichluffähig. 

Der Vorſteher ut den Borfib. 

Die General: Berfammlung kann auch von dem 
Kreislandrath zulammenberufen werden, welcher in 
dieſem Falle den Vorſitz zu führen hat. 

$. 16. Die Streitigfeiten, welche zwiichen Mit: 
liedern des Verbandes über das Eigenthum an 
Srunbftüden, über die Bufläkigfeit oder den Umfang 
von Grundgerechtigfeiten oder anderen Nußungsrechten 
oder über bejondere, auf —— Rechtstiteln be— 
ruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien 
entjtchen, gehören zur Enticheidung der ordentlichen 
Gerichte. 

Dagegen werden alle anderen Beichwerden, welche 
die gemeinjamen Angelegenheiten des Verbandes oder 
die vorgebliche Beeinträchtigung einzelner Genojjen 
in ihren durch das Statut begründeten Rechten be- 
treffen, von dem Vorfteher er und entſchieden, 
joweit nicht nach Maßgabe diejes Statuts oder nad) 
geiepligjer Vorſchrift eime andere Inſtanz zur Ent: 
ſcheidung berufen. it. 

Gegen. die Enticheidung des Vorſtehers ſteht, jo- 


In es fich nicht um eine der ausſchließlichen Zu- 
tändigfeit anderer Behörden unterliegende Angelegenheit 
handelt, jedem Theile die —— der Entſcheidung 
eines ——— frei, welche binnen 14 Tagen, 
von der Belanntmachung des Beſcheides an gerechnet, 
bei dem Vorſteher angemeldet werden muß. Die Koſten 
des Verfahrens ſind dem unterliegenden Theile auf⸗ 
zuerlegen. 

Das Schiedsgericht beſteht aus einem Vorſitzenden, 
welchen die Auffichtsbehörde ernennt, und aus zwei 
Beifigern. Die Legteren werden nebſt zwei Stellver- 
tretern von der General = Berjamlung nach Mafgabe 
der Vorichriften des $. 10 gewählt. Wählbar ift 
Jeder, der in der Gemeinde jenes Wohnorts zu den 
eg Gemeinde - Aemtern wählbar und nicht 

itglied des Verbandes ift. Wird ein Schiedsrichter 
mit Erfolg abgelehnt, jo it der Erſatzmann aus 
gewählten Stellvertretern oder erforderlichen Falls 
aus den wählbaren Perjonen durch) die Aufſichtsbehörde 
zu beitimmen. 

$. 17. Die von der Genoſſenſchaft ausgehenden 
Br eng 3 find unter der Bezeichnung „Ge 
noſſenſchaft zur Regulirung des Haunfluffes zu Bödels“ 
zu erlajjen und vom Vorſteher zu unterzeichnen. 

Die für die Deffentlichteit beftimmten PBefannt: 
machungen der Genoffenjchaft werben in das Fuldaer 
Kreisblatt aufgenommen. 

$. 18. Someit die Aufnahme neuer, Genojjen 
nicht auf einer, dem $. 69 des Geſetzes vom 1. April 
1879 entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht, 
fann jie auch als ein Alt der Vereinbarung auf den 
Antrag des Aufzunchmenden Durch einen, der du 
ſtimmung der Aufichtsbehörde bedürftigen Vorſtande— 


bejchluß erfolgen. 


Es wird hierdurch amtlich beicheinigt, daß das 
vorjtchende Statut von jämmtlichen Genoſſen, nämlich 
den in der beglaubigten Nachweiſung vom 17. October 
1885 aufgeführten beteiligten Grundſtücksbeſitzern 
und von der Gemeindevertretung von Wijjels. und 
Bödels durchweg, ſowie bezüglich des $. 3 von der 
Beligerin der Mühle zu Rex genehmigt üft. 

Fulda den 6. Mat 1886. 

Der Königliche Spezialtommijjar. 

ablitroem, 
(L. 8.) Regierungs - Affejfor. 
Genehmigung. 
Vorſtehendes Statut wird, — jämmtliche 
Betheiligte demjelben zugeitimmt haben, auf Grumd 
der 88.57 und 82 des Geſetzes, betreffend die Bildung 
von Waſſergenoſſenſchaften, vom 1. April 1879, hier 
mit .genchmigt. 
erlin den 6. Juli 1886. 


(L. 8.) | 
Der Minifter für Landwi ‚ Domänen u. Forſten. 
. u Se aa 


197 
Laubigtes 
Haun 














Berzeichni 
der. „zur 2 Senffennt jur egulivung des: Haunfluffes zu Bödels“ — —— 
2 * 6. a j . | D 
| 
N | | 
Kg de ——— Grund; | Zeit und | Sin: Namen und a 


fteuer- 
der teiner- | 
Lage. 



































| Gemarkung 
Wijiels. 
ar 101 * Im der Unteran | Wieſe 0152) 6| 67 |. Vertr. vom! I | 16 Adam Philipp Schick⸗ 
" 9 ” " 10 69 N 
ıt "| | — —33 33 5/4. —*9 von ling, verheirathet mit 
„1271 I. 8I621 — | 60 A2/12. 65 u. -- Maria Anna, geb. 
12128 | Y 1685. 1179 ) 12/2. 66. | Köhler, zu Wiſſeis 
! 1129 | Im der Unterau 2 34071 3 56 Il ertrag 3 | Augujtin Aſchenbrücker 
2! N N vom * von —* Sabine, geb. | 
I „| 801 | 15137) 1| 21 '\17/2. 1862 amm, ui 
"1 134 | Im der Oberau ı 31128) 3) 20 I Auflaffjung) I |. 12 Bonifaqz Rothmann zur | 
3 . k. vom von Wiſſels und Ehefrau, | 
I „1304 r P 21300 2 36 1 22/9. 81. eher ! Sophie, geb. Be tein. | 
4 1 36 | Pr „4 1201674.12] 65 5 Staufver- | —* 11 Clemens Schramm, ver: 
N ' i trag dom ! zause mit Maria 
h BD 8/1. 1869. weis a, geb. Kramm, 4 
| Wiſſels. 
Gemarkung | | ! 
| | _ Bödels. 
51 2 52) Das Bornſtück Wieſe 596 46 49 | Auflaſſung I | 14 Ferdinand Scheel, 
I | | | v.18. Juli v. Böckels Bauer zu Bodeis. 
| 2139) Die Unterau „ 1.181182] 1| 34} — I i 13 Joſeph Sauer, Bauer 
| | N | Pr Böckels zu Böckels, verheira- 
6 | | N | vom thet und in allgemeiner 
| 7 Juli ehelicher Gütergemein 
N : i jchaft lebend mit Jo- 
| 4 6219| am Wolfögraben „har 57] 2) 38 1878. | | se —28 geb. Birken⸗ 
71 06 „28197 1]50) Naufver- | I | 83 IA ah ae 
| ll trag dom v. Böckel Sabine, geb 
h 17/2.1862 | Schramm, zu Biitels, 
si a1) 2 „. elıl 2128 Rtuflaffungl 2 ‚Franz Bug und Ehe- 
| | | vom vb. eis) + fr frau, Victoria, geb. 
| i | | 9/12. 1200; r Aſchenbrůder zu 
| f | Wiflele, 


Die Richtigkeit "Seier 1885 Nachweifung bejcheinigt 
ur 5 17. October 1 
Der igliche Specialkommiſſarius. Dahlſtroem, Regierungs-Aſſeſſor. 


Die Ri ei der vorstehenden Abjchrift wird beicheinigt. 
er den 4. Auguſt 1886. 


599. Die im Gebrauch befindlichen Gasmeſſer follen 


Königliche Generallommiſſion. Pomme. 
darauf zu achten, daß die tung für den Verbrauch 





aichamtlich geprüft und vorſchriftsmäßig geſtempelt ſein. 
Der Gebrauch ungeſtempelter ober nicht gehörig ger 
ftempelter Gasmefjer ift in hohem Grade geeignet, bie 
Interefien des das Leuchtgas verwendenden Publicums 
zu ſchädigen. Das legtere Hat daher allen Anlaf, 


an Gas nur nad gehörig geftempelten Gasmeſſern be⸗ 
rechnet wird. Stempelung eines Gasmeſſers kann 
nur dann für zureichend erachtet werben, wenn jeber 
girl ff in das Innere bes Umfclußgehäufes ohne 

egumg eines Aichftempels unmöglich ift. Bei den 


198 


leineren Gasmeffern, bei welchen das Gehäuſe meiften- 
theils aus mehreren durch Löthung zufammengefügten 
Theilen befteht, find ſoviel Aichſtempel möthig, daß 
feiner jener Theile ohne Vernichtung eines Stempels 
— werben fann. Bei ven naffen Gasmefjern 
follen fich in ver Regel wenigftens drei, bei ben trodenen 
Gasmefjern wenigftens fünf Michftempel vorfinden. Bei 
ben in neuefter Zeit geaichten Gasmeſſern bleiben hierbei 
diejenigen Stempel außer Rechnung, welche bas vie 
Herkunft, den Faffungsraum uw. ſ. w. bezeichnenbe 
Schild gegen Abtrennung fchügen. 

Das betheiligte Publikum wird wohl daran thun, 
die im feinem Gebrauch befindlichen Gasmeſſer nad 
diefen Anhaltspunften zu prüfen und in Zweifelsfällen 
eine amtliche Unterfuchung herbeizuführen. 

Gaffel den 23. Auguft 1886. 

Der Regierungs-Präfident. I. B: Althaus, 
600. Durch Ernennung des Mitgliedes des Haufes 
der Abgeorbneten, des früheren Königlichen Landrathes 
Schreiber zu Marburg zum Oberregierumgsrathe ift 
das Mandat desſelben für ven 10. Wahlbezirk bes bies- 
feitigen Regierungsbezirfs erloſchen. Demzufolge ift 
von dem Herm Minifter des Innern die Vornahme 
der baburch nothwendig geworbenen Erfagwahl in dem 
gedachten Bezirke angeorpnet und mir die Beitimmung 
des Wahltermins überlaffen worben. 

Ich ſetze daher ald Tag der Vornahme ber noth- 
wendig geworbenen Ergänzungswahlen von Wahl« 
männern unb zwar: 

1) eines Wahlmannes ber II. Abtheilung des Sten 
Urwahlbezirts (Fronhauſen), 
2) eines Wahlmannes der II. Abtheilung des ten 
Urwahlbezirts (Sarnau), 
3) eines Wahlmannes der II, Abteilung deg, 3ten 
Urwahlbezirts (Marburg), 
4) eines Wahlmannes der III. Abtheilung des 7ten 
Urwahlbezirls (Marburg), 
5) je eines Wahlmannes in ven drei Abtheilungen 
des 21. Urwahlbezirts (Odershaufen), 
ben 28. October d. 3. und als Tag ber Wahl bes 
Abgeorbneten ven 4. November d, J. feit. 

Als a gg er ift der Königliche Landrath 
Dr. Wengel zu Marburg beftellt worden. 

Gafjel ven 27. Auguſt 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 
601. Bekanntmachung, betreffend bie Ausreihung neuer 
Zinseoupons, Serie IV, zu den Schulbverfihreibungen bes 
vormals kurheſſiſchen Staatsanlehns vom 1. Junt 1863, 

» Die bis zum 1. September er, nicht in Empfang 
genommenen Zinecoupons, Serie IV, zu den Schulb- 
verfchreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom 
1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebft Talons 
werben von. jenem Zeitpunfte ab von der Königlichen 


Regierungs ⸗ Hauptlaffe Hier nur noch jeven Montag 
und Donnerstag, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, 
ansgereicht werben. 


Die in umferer, anf bie Ausreichung ber fraglichen 
Coupons bezüglichen Bekanntmachung vom 16. April 
d. 9. außerbem genannten Kafjen, fowie das Bankhaus 
M.U von Rothſchild & Söhne zu Frankfurt a/M. 
übernehmen bie Bermittelung der Yusreichung der neuen 
Coupons auch ferner in ng Weiſe. 

aſſel den 24. Auguſt 1886. 
Der Regierungs⸗Präſident. J. V.: Schwarzenberg. 
602. Nach einer Mittheilung bes Herrn Miniſters 
ber ausw Angelegenheiten ift der Kaufmann 
Behrende-Sumibt in Frankfurt am Main zum 
Königlich Belgiſchen Vice-Conſul in Frankfurt a/M. 
ernannt worben. 

Ich * dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß, 
damit derſelbe in feiner gedachten Amtseigenſchaft An- 
erfennung und Zulaſſung finde, 

Gaffel am 24. Auguſt 1886. 

Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Althaus. 

Bacauzen. 
603. Un der hiefigen Stabtfchule wird die Stelle 
einer Lehrerin zum 15. October d. I. vacant. 

Tas Gehalt diefer Stelle beträgt jährlih 200 Mt. 

Bewerberinnen wollen ſich unter Beifügung ihrer 
Zeugniffe bis zum 20. September d. 3. bei uns 


melden. Rinteln am 26. Auguſt 1886, 


Der Königliche Stadtſchulvorſtand. 
Kröger. 


Berjonai = Ghrantt. 

Ermannt: der Gerichtsaffeffor Kleemann zum 
Amtsrichter in Steinbach Hallenberg, 

ber Rechtsanwalt Aulig in Rotenburg zum Notar 
für ven Bezirk des Oberlandesgerichts Caſſel mit Ar 
weifung feines Wohnfiges in Rotenburg alF., 

der. etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Affiftent 
Heik in Corbach zum Gerichtsfchreiber bei bem 
Amtsgericht vafelbit, 

ber biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Dauz enroth 
bei vem Landgericht in Gafjel zum etatsmäßigen Gerichtd- 
fehreibergehülfen bei vem Amtsgericht in — 

der Stellenanwärter Tapp zum etatsmäßigen 
Gerichtsſchreibergehülfen bei 
Steinbach⸗Hallenberg, 

der Stellenanwärter, 


bem Umtsgericht im 
ülfsgerichtöbiener Wagener 


‚in Gelnhaufen zum Gerichtspiener bei dem Amtsgericht 


in Langenfelbolv. — 

ber Deconomie⸗ Commiſſionsrath Martineit, 
Mitglied des Kollegiums der a General» 
tommiffion zu Gaffel Allerhochſt zum Regierungs- und 
Landes » Oeconomie⸗ Rath. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 69. r 
Oniatlontgeslien für Von Bann Ge Ve a en ER BEN 


— Weed ie 534 — 
EafjelL — Gebrndt in der Hof» und Waillentgaus Bnäbruderel, 


rn 


vn. 


Den nachſtehend abgebrudten, von dem Königlih Bayerifchen Etaatsminifterium des Innern genehmigten Grundbeſtimmungen 
ber Leibrenten: Anftalt der Bayerifchen Hppotheken: und Werhfelbanft zu München bom ‘ Sanuar 1886, welche an die 
Stelle ber Grundbeftimmungen vom 1. Dezember 1846 treten, wird die unter Nr. I der Eonceifion vom 12. October 1867 vorbehaltene 


— hierdurch ertheilt. 
erlis, ben 29. Mai 1886. 


(L. 


Der Minifter bes Innern. 


S.) Im Auftrage: v. Zaſtrow. 


Grundbefimmangen der Leibrenten-Anftalt der Bayerifchen Kypofſieken- und Wechfelbonk 


vom 1. Januar 1SS6. 


Die Baperifche Hnpothefen. und MWechfelbant führt den im 
Sahre 1846 eröffneten 
vom 1. Januar 1886 an nad folgen 
tetterten, von ber königlichen Staatöregierung genehmigten Grund» 
beſtimmungen ber Leibrenten-Anftalt. 


Geidjäftsplan. 
$ 1. Die Abſchlüſſe von Leibrenten-Verfiherungen erfolgen in 
ber 2. nad ben im Anhange dieſer Grunbbeitimmungen befinb- 
lichen ey in folgenden Formen: 
A. auf das Leben einer Berfon 
1. gegen (einmalige) Sapitalseinzahlımg als 
i3 zum Tode zahlbare Leibrente; (Tarif 
2. gegen (einmalige) Sapitalseinzahlung als fofort beginnende, 
auf beftimmte Zeit, längftens bis zum Tode zahlbare Keib- 
rente; (Tarif A 2.) 
8. gegen (einmalige) enge eig ober gegen jährliche 
ämien als aufgefchobene, bei Bollendung eines voraus 
beftimmten Lebensalters beginnende Leibrente 
a) ohne Kapitals: reſp. Prämien-Nücdgemähr bei Ableben 
ber verfiherten Perſon vor Benin der Rente, (Tarif A 3a.) 
b) mit Kapitals refp. Brämien-Nücdgewähr, (Tarif A 3b.) 
B) auf das Leben Pet onen gegen (einmalige) Stapitals- 
—— als ſofort beginnende, bis zum Tode beider Perſonen 
zahlbare Leibrente 
1. mit Ermäßigung des urſprünglichen Betrages auf bie Hälfte 


fofort beginnende, 
Al. 


einerſeits, bie beabfichtigte Kapitalseinzahlung ober Höhe und Dauer 


eſchäftsbetrieb ber Leibrenten-Verficherumgen | der zu zahlenden Prämien andererfeit3, anzugeben, die —— 
den abgeänderten und er⸗zur Zahlung etwaiger Steuern oder Stempelkoſten für ben 09% 
8 


abſchluß, fowie ber Gebühr für die Ausftellung des Verſicherung 

fcheines (Nufnahmegebühr), endlich für ben Fall jährlicher Prämien- 
ahlung aud bie flihtung zur Zahlung von minbeftens einer 
ahresprämie zur Übernehmen ift. 

Der Antragfteller hat zugleich mit bem Antrage legale Geburts: 
ausweife für diejenigen Perjonen, von beren Leben oder Alter ber 
Nentenbezug abhängen foll, einzureichen. 

84. Unträge auf Leibrentenverficherngen können bei ber Bank 
birelt an bie Leibrentenanftalt oder durch Vermittelung eines Agenten 
geftellt werben; eine Vergütung irgend welcher Art, außer auf Ber- 
langen bes Agenten Borto-Erfaß, ift babei nicht zu leiften. 

8 5. Stapitalseinzahlungen auf Leibrentenverficherumgen find 
portofrei direlt an die Leibrentenanftalt zu leiften. Im Falle ber 
Vermittelung burch eine andere Perfon trägt der Einzahler Gefahr 
und aftung für ben richtigen Eingang ber Zahlung bei ber Banf. 

inzahlungen anf Zeibrentenverficherungen find in Baarem zu 
feiften; bei Kapitalseinzahlungen können jedoch nad) vorheriger Ver- 
einbarıng Werthpapiere unter Berechnung bes Kturſes vom Tage 
des Eingangs bei ber Bank fubftituirt werden. 

$ 6. i Anwenbung ber ed ge wirb das Alter ber Ber: 
fonen, von beren eben die Nentenzahlımg abhängt, nad) ben zurüd- 
gelegten vollen Altersjahren ——— 

Wenn Leibrentenverfiherungen mit reg 


— ia beim Tode ber zuerft fterbenden Perſon, (Tarif B 1.) beantragt werden, fo bärf leßtere im Minimum nicht unter 1 


2. mit bauernb gleichem Betrage, (Tarif B 2). 

82. Der Bank bleibt vorbehalten, and nach anberen als ben 
in $ 1 bezeichneten Modalitäten und Tarifen auf Grund befonberer 
Bereinbarungen LZeibrentenverträge abzufdließen, 3. B. Wittweun⸗ 
penfionen, gegenfeitige Meberlebenärenten, aufgeſchobene Renten mit 
befchräntter Dauer und dergleichen. 

Wenn hierbei die Prämien Tängften® bis zum Tode einer 
anberen Berfon als derjenigen, auf deren Lebensbauer die Renten- 
zahlung zu leiften ift, entrichtet werben, oder bie Rentenzahlung 
beim Tode einer Perfon beginnen fol, ſei es mit beichränfenden 
Bebingungen oder ohne folde, fo ſind bezüglid; bes Leibrenten- 
Antrages, deſſen Behandlung und Beiceidbung, des DVertragsab- 
ſchluſſes und der beiberfeitigen Nechte umb Verpflichtungen aus bem- 
m. ſtets bie Vorſchriften und Bedingungen maßgebend, welche 

den zur Zeit ber Antragftellung piligen Grun —— — 
ber Lebensverſicherungsanſtalt der Bank für Verſicherungen auf den 
Tobesfall enthalten find. 

Erft mit dem Tage, an welchem die erfte Nentenzahlung erfolgt 
ober eine Kapitals reſp. Prämien-Nüdgewähr einzutreten hat, treten 
fe os Zahlungen die Grunbbeftimmungen ber Leibrentenanftalt 


Vorftehende Beſtimmung bildet einen Theil ber allgemeinen 
Berfiherungsbebingungen ſolcher Reibrentenverfiherungen und wird in 
bie über biefelben auszuſtellenden Verfiherungsicheine aufgenommen. 

. Wer einen Zeibrentenvertrag mit ber Bank abſchließen 
will, hat bei berfelben einen fchriftlichen Antrag*) einzureichen, in 
welchem bie Art ber Verfi zu bezeichnen, bie urtsdaten 
berjenigen Perſonen, von beren Leben oder Alter ber Rentenbezug 
abhängen foll, bie Bor- und Zunamen biefer Verfonen, wie auch der- 
jenigen, welche bie Rente beziehen follen, und ber Betrag ber Rente 


v Zus werben Formulare außgegeben, melde bireft vom 
ber — ober bur — ed Agenten u kur tonnen. 





und im Maximum in der Regel nicht über 100,000 Mark betragen. 
Bei Anträgen auf Leibrentenverfiherung mit jährliden Prämien 
barf bie zu verfichernde jährliche Rente im Minimum nicht unter 


150 ME, im Marimumt in ber Negel nicht über 10,000 ME. betrageıt. 


8 8. Der Abſchluß eines Leibrentenvertrages wird durch bie 
Ausftellung bes Leibrentenverſicherungsſcheines dokumentirt, in welchem 
die allgemeinen Verfihyerungsbedingungen nad) dem Inhalte biefer 
Grundbbeftimmungen eingebrudt und die etwaigen befonberen Ber- 
ſicherungsbedingungen eingeſchrieben find. 

Allgemeine Verſicherungsbedingungen. 

8 9. Der Verſicherungsnehmer, das heißt diejenige Perſon, 
welche eine Leibrentenverſicherung bei der Bank beantragt und mit 
derſelben abſchließt, reſp. der von der Bank anerfannte und legiti» 
mirte Rechtsnachfolger diefer Perſon tritt allein mit der Anftalt in 
ein Vertragsverhältniß, zu welchem weder bie Zuftimmung des Der- 
ficherten, b. i. derjenigen Perfon, von deren Leben bie Rentenzahlung 


abhängt, noch des Bezugsberechtigten, d. i. Verlage erfon, 
welche bie Rente ober bie Stapitald- refp. Prämien-R 7* r zu 
beziehen hat, nothwendig erſicherter 


5 falls Berfiherungsnehmer, 
und Bezugsberechtigter verfchiebene Perfonen find. 

Der Verfiherungsnehmer iſt ausſchließlich bis zu dem Leit- 
punkte, an welchem ber Anftalt ber Eintritt ber ben Beginn bes 
Nentenbezuges oder bie Verpflichtung zur Stapitals- reſp. Prämien- 
Rüdgewähr bebingenden Umstände nachgetwiefen ift, ber Anftalt gegen- 
über zur Verfügung über die Verſicherung beredjtigt; vom genannten 
Zeitpunkte ab find, falls ber alien ug nr on bi3 dahin feine 
anderweitige, der Anftalt nachgetwiefene Verfügung getroffen hat, 
ausſchließlich bie benannten Bezugsberedhtigten zum ange ber 
Ben beziehungsweife der Kapitald« reſp. Prämien-Rüdgemähr 


10. Nur bei Leibrentenderficherungen, welche bie 
mien  Tängfiene bis zum Tode einer ja * lan 


—0 —— — — — 


Perſon entrichtet werden, oder die Renkenzahlnng beim Tode einer 
Perſon beginnen foll, fei e8 mit befchränfenden Bebingungen ober 
ohne foldye, ift die Zuſtimmung dieſer Berfonen zum vollen Inhalte 
des Vertrages, ſowie zu allen fpäteren —— deſſelben, ins · 
beſondere auch au einer Ceſſion oder Verpfändung der aus demſelben 
entjpringenben Mechte erforberlic. 

& 11. Eine Geffion ober Verpfändung ber ans einer Leibrenten- 
verfiherung jeder Art entfpringenden Rechte erlangt ber Anſtalt 
gegenüber rechtliche Geltung nur dann, wenn fie von allen Bethei« 
ligten in beweisfähiger Form unter Einreihung bes Verficherungs- 

eines — im Falle der Verficherung gegen Brämienzahfung mit 

er Angabe, wer fortan die Prämien bezahlen wird — ber Anftalt 
angezeigt und von biefer durch Vermerk auf bem Berfiherungsicheine 
anerfanıt wirb. 

Die Anftalt darf die Anerkennung ohne Angabe von Grünben 


gern. 

8 12. Die vom Verſicherungsnehmer * ebenen ſchriftlichen 
Erklarungen und beigebrachten Beſcheinigungen bilden die Grundlage 
des ——— —— deſſen Inhalt lediglich durch ben bon 
ber Anſtalt ausgeſtellten Verſicherungsſchein beurkundet wird. 

Fir die Nichtigkeit und Vollſtändigkeit aller dieſer Angaben 
unb ärungen ift ber Verficherungsnehmer allein verantwortlich, 
auch wenn jene bon einem Vertreter ber Anftalt ober fonft einem 
Dritten niedergeichrieben find. 

Mimblidie oder fchriftliche Erklärungen, melde ber Verficherte 
oder ber Verficherungsnehmer neben ben vorftchend erwähnten De 
flarationen oder außerhalb berfelben eigem MWertreter der Anftalt 
oder anderen Perſouen —— haben, find für den Verſichernugs 
vertrag ohne rechtliche Bedeutung und können niemals gegen bie 
Unftalt geltenb gemacht werben. 

523. Ber Lerficherungen mit (einmaliger) Sapitalseinzahlung wirb 
ber Verfiherungsfcein von dem Tage datirt, am welchen die Zahlung 
bei ber Bank eingeht und tritt an bemfelben —* Mittags 12 Uhr 
bie Verſicherung in Kraft. Die Anſtalt hat darauf dem Verſicherungs 
nehmer ben Verfiherungsichein auf befien Gefahr zu übermitteln. 

Dei Verſicherungen mit jährlicher Prämienzahlung wird ber 
Berfiherungsichein von dem Tage batirt, an welchem ber Antrag 
bei ber Bank eingeht und tritt bie Verficherung an bem Tage in 
Kraft, am welchem gegen Ausfolgung des Verficherungsicheines bie 
Zahlung der eriten Prämie oder Brämienrate und eimaiger Steuern 
ober Stempelkoften, fowie ber Aufnahmegebühr bewirkt wurde. 

814. Henberungen ober Mobififationen ber in dem Berfiherungs- 
Scheine getroffenen Beſtimmungen bebürfen zu ihrer Giltigleit eines 
ausbrüdlichen Vermerls der Direltion der Anftalt in dem Ber 
ſicherungsſcheine über deren Zuftimmung. 


15. Menn in einem Leibrentenvertrage, nad welchem ber 
Rentenb: 12 anf beftimmte Zeit aufgefchoben ift, jährliche Prämien 
zahlung bedungen wird, fo fönnen bie jährlichen Prämien auf Antrag 


des Verfihermgsnchmers mit Genchmigun 
bezahlt werben, doch ift in biefem Falle 
mehrte Verwaltungsfoften die bon der Direltion feftgefekte Ent 
jhbigung au — Auch bei ſolcher Ratenzahlung ber Prämlen 
ft ber Verſicherungsnehmer ſtets verpflichtet, die volle Jahresprämie 
bis zum Ende bes Verſicherungsſahres zu entrichten, ba bie noch 
nicht age Naten Tebiglich als geftundet gelten. 

uch lann der O cherungsnehmer bie Art ber Prämien, 
sahlung mit Zuftimmung ber Direktion verändern, hat dieß aber 
mindeftens vier Wochen vor dem nächſten Fälligleitstermine ber 
Brämie ober ber Mate zu erflären. 

Die Zahlung ber erften Prämie oder Prämienrate nebit 
Steuer- ober Stempelloften und Mufnahmegebühr kann rechtsgiltig 
nur innerhalb 30 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an tweldyem 
bie Direltion der Anftalt den Verficherungsfhein nad) ben Datum 
deſſelben ausgefertigt hat, geleiftet werben. 

Für Die — ber folgenden Prämien iſt ebenfalls eine 
Friſt von 30 Tagen geftattet, innerhalb welcher die am fälligfeits- 
tage verfäumte Zahlung ce Ya werben kann (Mefpelizeit),. Werben 


der Auftalt in Maten 
fhr Zinsverluſt und ver 


die Prämien innerhalb dieſer Friſt nicht vollftändig berichtigt, ſo ift 
die Unftalt nach Ablauf derfelben zwar noch drei Monate lang ver- 
pflichtet die nachträglich 
jedoch nur gegen 84 
P. o. berechnet für bie fe 


| Prämienzahlung anzunehmen, 
pe richtung von Verzugszinfen mit 5 pGt. 
t dem Yälligkeitstermine verflofiene Zeit. 





2 


|, , Wird die berfäumte Prämienzahlung aud innerhalb dieſer 

dreimonatlichen Friſt nicht vollftändig uud unter i der 

Verzugszinjen nachgeholt, fo ift bie Anstalt aller durch ben Ler 

fiherungsvertrag übernommenen Verbindlichkeiten entledigt, ohme dah 

es bon ihrer Seite irgenb einer Benachrichtigung an ben em 
oder ben Verſicherungsnehmer ober fonft Jemauben bedarf. 

Dei Verficherungen mit jährlichen Vrämien wirb über jede Ari. 
mienzahlung eine Prãmienrechnung ertheilt. Die Zahlung ber Pri- 
mie ift rechtsgiltig nur erfolgt, wenn fie durch ben Verſicherung 
nehmer ober deflen bon ber Direktion ber Anftalt anerlannten, Ic 
timirten Rechtsnachfolger genen eine von ber Direktion der Anftalt 
ausgeftellte und vollzogene Prämienrechmung, welche bei ber eriter 
Prämienzahlung fih auf dem Berficherungsicdeine befindet, innerhalt 
der feftgeicsten Friſten geleiftet wurde, bie lektfällig gervejene Prümte 
rechtzeitig bezahlt war und der die fragliche Prämtenrechnung aut 
hänbigende Beauftragte der Anftalt auf derfelben quittirend befceimigt 
hat, an welchem Tage und durch wen bie Zahlung der Prämie erfolgte 

Die Prämienzahlung ift foftenfrei zu leiſten und foll in der 
Regel an den Agenten, ber das Geſchäft vermittelte, ober ben La 
ſicherungsſchein aushänbigte, refp. befien Nachfolger erfolgen, wohl 
die Anftalt für den Agenten haftet, fie nıuß aber, wenn bieh au 
irgend einer Urſache Anftand findet, ober ber Agent nicht im Bafise 
der von der Direktion vollzogenen Prämienrechnung ift, unmiltelber 
an bie Direktion der Anftalt innerhalb ber feſtgeſetzten Friſten erfolgen 

Wünſcht der Verfiherumgsnehmer an einen anderen als de 
bisherigen Agenten zu zahlen, J muß er dieß ber Auſtalt mindeſtent 
einen Monat vor dem nächſten Fälligkeitstermine feiner Prüm 
ſchriftlich anzeigen. * 

Die Anftalt iſt nicht verpflichtet am Entrichtung ber fällige 
Prämie zu mahnen oder die Prämien einziehen zu laſſen und «+ 
fann_gegen die Folgen verfäunter Prämienzahlung in feinem alt 
ber Einwand erhoben werden, daß bie Anftalt im anderen Aula 
ober bei früheren Fälligkeitsterminen an Entrichtung ber Praut 
gemahnt oder bie lebtere eingezogen habe. 

$ 16. Bei allen Leibrentenverträgen, nach welchen der Merten 
begug auf beſtimmte Zeit aufgeſchoben und Kapitals reſp. Präni 
Ruͤckgewaͤhr bedungen jſt, geſtatiet die Anſtalt dem Werficherung® 
nehmer oder dem von ihr anerkamıten, legitimirten Rechtenachfelze 
beffelben auf fchriftlihen Antrag ben Rückkauf unter folge 
Bedingungen: 

1. Zt für die Verfiherung eine einmalige Stapitalseinablem 

geleitet worben, jo kann der Nüdkauf mur während bt 

auer bes Auffhubs und zwar fpäteftens eim halbes Jahr 

vor dem erften Rentenzahlungstermine beivirkt werden und 

es zahlt bie Auftalt als Nüdlaufspreis das eingelegte u 
pital ohme Zinfen unter Abzug von 10 Prozent beffelben. 

2. Iſt die Verficherung mit jährliher Prämienzahlung abe 
ſchloſſen worden, fo fann der Rücktauf früheſtens nad Ablur 
von zwei Jahren nadı dem Datum bes Verficherungsicein 
und fpäteftend ein halbes Jahr vor dem erften Nenta 
ehlunestermine betvirft werben und es gabıt die Anftalt ol 

rüdktaufspreis die Summe ber bezahlten SJahrespräntm 
ohne Binfen, unter Abzug zweier Jabresprämien. 

. Der Nüdtauf kann auch auf einen Theil der verficertee 
Mente befchräntt werden, doch muß der verbleibende Reit di 
Rente mindeftens fünfzig Mark betragen (Nebuftion). 

4. Die Zahlung der Rückkaufsſumme erfolgt nur gegen Nüdgukk 

bes Berficherungsfcheines ſammt Coupons. DEN 
817. Sft nad Kr Beltimmungen des $ 16 für eine Lab 
‘rentenverfiherung ber Rcklauf geftattet, jo zahlt bie Anftalt dem 
| Verftcherungsuehmer oder deffen von ber Anftalt anertannten legil 
| mirten —— gegen Nüdgabe des Verficherungsihein! 
| jet Coupons den Rückkaufspreis auch dann, wenn mad Ablau 
der in $.15 feftgefegten Friſten bie Brämie nicht entrichtet wurd“ 
doch muß in bieiem alle ber Nüdkaufspreis binnen Jahresict 
nad) dem Fälligkeitstermine ber verfäumten Prämienzahlung vor 

ber Anftalt fchriftlicd, reflamirt werben. 4 

| 8.18. ei Leibrentenverficherungen mit beftimmter Auffhubj‘ 

und jährlicher Prämienzahlung kann der Verſicherungsnehmer * 

| der von ber Anjtalt anerkannte, fegitimirte Mechtsnachfolger deſſe * 

nach mindeſtens zweijaͤhriger Verſicherungsdauer Befrelung Pan 
| weiterer Prämienzahlung gegen Reduktion der bebungenen 








n, wenn bie redugirte Renle mindefteus noch 50 ME. jähr- 


Biebuttion wird in ber Art borgenommen, baß bie neue 
Mente nad) ben geleifieten Jahresprämien, biefe als einmalige 
Ktapitalseinzahlungen angenommen, unter fonft gleichen Umſtänden, 
inöbefondere nad) bem Alter, das ber Werficherte an ben Fälligkeits- 
terminen ber gezahlten Sahresprämie hatte, berechnet wird. 

$ 19. Der Leibrentenvertrag ift ohne Weiteres aufgehoben, bie 
durch ben Verſicherungsſchein beurkundete Verfiherung gilt deshalb 
ohne Weiteres und ohne eine befondere Erklärung von bem Abfchluffe 
refp. ber Wieberinkraftfegung am für nichtig und jeber Anſpruch auf 
bie Rente und bie Kapitals. reip. Prämten-Nüdgewähr ift verloren, 
wenn eines ber Schriftftüüde, welche bem Vertrage zu Grunde Iiegen, 
ober auf Grund beren bie Rente erhoben wirb, umrichtige Angaben 
enthält, welche auf ben Entſchluß der Anftalt, ſich überhaupt ober 
unter ftipulirten $apitals- ober Prämienzahlungen, ober unter 
ben ftipulirten Rentenzahlungen auf ben Vertrag einzulaffen, bon 
Einfluß waren ober fein kounten. 

In biefen Fällen find bie ber Anftalt bereits bezahlten Be- 
träge verfallen und bie etwa bereits bezahlten Renten mit Verzugs ⸗ 
zinfen von 5 Prozent p. a. berjelben aurüczuerftatten. 

Wird jebod) ber Beiweis erbradht, daß bie unrihtigen Angaben 
ohne Verfchulben beffen, ber fie gemacht, borgebradjt wurden, fo 
findet bie Fortſetzung bes Vertrages ftatt, wenn die zum Nachtheile 
der Anftalt eniftandenen Kapitals refp. Prämienbifferensen und bei 
eingetreienem Nentenbezuge auch die zum Nachtheile ber Anftalt eu» 
ftanbenen Rentenbifferenzen — beibes nebſt Zinfen und Zinfeszinfen 
u 5 Pan F a. — ſpäteſtens binnen dreißig Tagen nach ber 
von ber Anftalt ergangenen Aufforderung zurüdvergltet werben. 

8 20. Iſt eine WVerfiherung mit Kapitals refp. Prämten- 
Nüdgemähr abgeſchloſſen, fo twirb Diefe mit dem Tode der verficherten 

erfon, falls er vor Eintritt bes ben Nentenbezug bedingenden Zeit. 
punttes erfolgt, fällig und bei jährlicher Prämienzahlung aus ber 
Summe ber bezahlten Jahresprämien (exfl. Stunbungszinfen bei 
Ratenzahlung) unter Abzug nur einer Jahresprämie und zinfenfrei 
dagegen bei einmaliger Kapitalseinzahlung aus biefer unter Abzug 
von 2 Prozent —* und zinfenfrei berechnet. 

Die Ki er Kapitald- reip. Prämien-Nücgewähr erfolgt 
an ben hi benannten Bezugsberechtigten und wenn ein foldher nicht 
benannt, oder wenn deſſen Tob nachgewieſen ift, an ben Verfiherungs- 
uchmer, reſp. deſſen legitimirten Rechtsuachfolger, jedoch in allen 
Fällen nur gegen Rüdgabe bes Verfiherungsfcheines fammt Coupons. 

$ 21. Zur Erhebimg ber Rente werden Coupons, höchſtens 
zwanzig Stüd bei fofort beginnenden Zeibrenten bem Leibrentenfcheine 
beigegeben, bei aufgeihobenen Leibrenten dem Bezug&bercchtigten 
auf deſſen Anmeldung bei Beginn des Nentenbezuges ausgehändigt 
md bei Erfchöpfung durch den Nentenbezug — ebenfalls auf An—⸗ 
melbung bes Bezugẽberechtigten — jedesmal emeuert. 

Ueber den Empfang des Leibrentenſcheines und ber Coupons 
ift der Bank eine Beicheinigung zu geben. 

Die Coupons enthalten einerfeits die Vorfchrift für die Quittung 
über ben Empfang ber jeweiligen Nentenzahlung, anbererfeits bie 
Vorſchrift für die Beglaubigung der Unterichrift bei der Quittung. 

$ 22. Die tarifmäßigen jährlidyen Menten kommen in zwei 
ga Raten am 1. Januar und 1. Jult eines jeben Jahres zur 

uszahlung, bdoch Föunen auch andere Raten und andere Termine 
mit der Anſtalt befonder8 vereinbart werden. 

Bei fofort beginnenden Leibrenten wird bie erfte Mente aus ber 
Hahresrente nad) bem Verhältniffe der zwischen dem Datum des Ver 
fiherungsicheines und dem erften Nententermine liegenden Anzahl 
Tage zum ganzen Jahre als Theilrente berechnet und am erften 
Rententermine bezahlt; bei Renten, welche auf Vebensbauer zu zahlen 
find, wird als Iehte Mente ebenfalls eine Theilrente nad) Verhältnig 
ber zwifchen dem legten reg und bem Todestage bes 


—— liegenden Zeit berechnet (Sterberente). 
enn der Renten eaug bis nad Vollendung eines beftimmten 
Lebensalterd aufgefchoben tft, fo beginnt bie Mente nach Vollendung 
biefes Altersiahres mit dem Jahrestage des Verfiherungsabichluffes 
(Datum des Verficherungsfcheines) umb wird erftmals am nächſt⸗ 
folgenden Nententermine als Thellrente begabt, welche aus ber 
Jahresrente nach Verhältniß ber feit bem Beglnne ber Rente ver- 
enen Anzahl von Tagen zum ganzen Jahr beredjnet wird. 


8 23. Jede ber Anftalt obliegende Zahlung, re bie 
Eouponseinlöfung, db. i. bie Zahlung ber Mente gegen Nüdgabe ber 
Coupons findet bei der Caſſa ber Bayeriſchen Hypotheken. unb 
Wechſelbank in Münden ftatt. Auf ben fchriftlichen Antrag bes 
Bezugsberechtigten kann bie Zahlung — jebod auf Gefahr umb 
Koften defielben — auch burch Baarfenbung, Wechſel ober durch 
einen Agenten geleiftet werben; in Ichterem alle kann ber Agent 
a verlangen. 

Werden fällige Renten und * e Beträge verſpätel erhoben, 
fo lann eine Zinszahlung für bie 8 nicht beaniprucht werben. 

5 24. Die Zahlung ber Nente erfolgt an ben Präfentanten 
der bom Bezu Sberechtigten orbnungsmäßig abaquittirten und mit 
aa aubigung erfehenen Goupons gegen deren Müdgabe. 

ft ber Serge erechtigte zugleich ber Verficherte, fo wirb bie 
Sterberente an deſſen legitintirten rg ge nur n NRüd- 
gabe bes Verſicherungsſcheines unb ber noch nicht eingelöften Cou⸗ 
Pond ni nteeirifisp Taubi t ei 

e Unte eg gung kann bom einer zur —— 
eines Dienſtſiegels berechtigten Perſon oder Behörde unter Beiſetz 
des Siegels, nad) vorherigem Uebereinkommen mit ber Anftalt au 
bon einem Agenten berfelben, ferter von einem Beamten ber Bank 
bewirkt werben. 

Außerdem ift die Anftalt berechtigt, vg Anszahlung der Rente 
die Vorlage eines amtlichen Atteftes darüber, daß ber Verſicherte 
ſich noch am Leben befindet (Lebensatteft), zu verlangen. 

Alle Zahlungei jeder Art, welche gegen Nüdgabe bes —— 
eg nebft Goupons zu Teijten find, erfolgen an ben Präfentanten 

es Verſicherungsſcheines mit Coupons, welcher ebenfo wie ber Prü- 

fentant ber Coupons als Empfangsberedhtigter ober als bon biefem 
zur Feftftellung und Annahme der Zahlung bevollmächtigt angefehen 
wird; die Bank ift berechtigt, aber nicht verpflichtet, ben Nachweis 
ber Legitimation des Präfentanten zu forbern uud, wenn biefer 
nicht vollftändig geführt wird, bie Zahlung zu verweigern. 

$ 25. Wird eine Mente ober Sterberente binnen brei Jahren 
nad) ihrer Trälligkeit ober wird eine Kapitals: refp. Prämien-Nüdgewähr 
ober eine Rückkaufsſumme binnen brei Jahren nad) ihrer Fäalligkeit 
refp. Rellamation nicht erhoben, fo ift fie der Unftalt verfallen. 

Wird die Erhebung der Renten während eines Zeitraumes bon 
fünf Sahren unterlaffen, fo ift bie DVerficherung zu Gunften ber 
Anftalt erlojchen ımb die Anftalt zu einer Zahlung irgend welcher 
Art nicht verpflichtet. 

8 26. Zu Verluſt gegangene Berfiherungsfheine und Coupons 
werden bon der Anftalt erneuert, werm auf Antrag und often bes 
Verfiherungsnehmers refp. bes Bezugsberechtigten von ber zuftändigen 
Behörde die Amortifation bewirkt worben ift. 

8 27. Die für den Leibrentenvertrag geſetzlich beftimmte Abgabe 
an ben Stant trägt ber Verfiherungsuehmer; für bie Ausftellung 
des Verfiherungsicheines ift eine Gebühr von fünf Mark an bie 
Anftalt zu entrichten. 

28. Walls die Auftalt eine Zahlung verweigert, fo tft jeber 
Auſpruch an die Bank erloſchen, wenn nicht binnen brei Monaten 
nad erflärter Weigerung die Mage beim zuftändigen Gerichte er- 
hoben und ber Anstalt zugeftellt wird. 

8 29, Die Giltigfeit der Verfiherung ſowie bie aus berfelben 
entfpringenben Rechte und — beiber Theile find nach 
ben Verficherungsfcheine und fubfidär nah ben am Site der An— 
Beil Bu * des Vertragsabſchluſſes in Kraft beſtehenden Geſetzen 
zu beurtheilen. 

Alle Streitigleiten zwiſchen ber Anſtalt und ben bei einer Ver ⸗ 
ſicherung betheiligten Perſonen, gleichdiel ob bie Anftalt Klägeri 
oder — iſt, gehören ausſchließlich vor bie Gerichte zu Münden, 
fowelt bie Anftalt nicht gegenüber einzelnen Staatöregierungen bie 
Gerichte bes Wohnortes des betreffenden Generalagenten, eventuell 
der Hauptftabt bes betreffenden Landes mit ber W als com« 
petent anerfannt hat, daß fie dort bei allen Streitigkeiten mit Ans 
a bes betreffenden Landes Recht zu nehmen und zu geben hat. 

reinbarungen über bie Bildung von GSchiebsgeridhten zur 
Entfcheibung entftanbener Differenzen find zutäfie 

$ 30. Diefe Grundbeftimmungen finden ihre Anwendung auf 
bie feit 1. Januar 1886 abgeſchloſſenen Leibrentenverträge und haben 
anf frühere Leibrentenverfiherungen keine rückwirlende Saft. 





ae | 
4 | 


Tarife 
der Peibrenten-Anftalt der Bayeriſchen Hypotheken- um Wechſel-Bauk. 


Tarif A ı. 


Bär feiert beginnende, Di * Tode des Verſicherten — Leibrenien. 





A herliche Lelb · Rapttals- Jährlie Lelb · Raplials« Jahrlicht Lelb · Aapitals · 

rente aus einer einzablung für I W}elteitis. | rente aus einer eimzahlung für rente aus elner elnzahlung für 
Ropitals- eine Zelbrente Ropltals- eine Leidrente Rapitali- eine Beibrente 

einzahlung von bon jährlich Alter einzablung bon bon jährlich einzablung von von jährlich 
Mart 100 Darf 100 Mart 100 Darf 100 Mark 100 Mark 100 


Mm. Pf. . BE. M. A .Pf. m. BE 
1779.16 1472.15 i 1038.43 
1763.er . 1447.18 . 1011.13 
1748.25 ’ 1420.45 i 984.» 
1733.10 { f 1392.16 . 956 4 
1715.97 j 1364.26 . 931.10 


1697.79 A 1335.11 d 904.98 
1677.85 X 1305 4 . 879.51 
1658,37 P 1275,51 
1636.86 . 1245. 
1615.51 . 1215.07 


154.» . 1183.43 
1572.33 ? 1153 0 
1547.59 . 1123.60 
1524.39 9, 1095.29 
1499.35 . 1066,10 








Einmalige Kapitalseinzahlung für eine fofort — —J Vollendung eines beſtimmten Aliers⸗ 
jahres oder bei früher eintretendem Todesfall auſhörende Leibrente von jährlich Mark 100. 





M. Vf. M. MF. M. Pf. M. Pf. M. Pf.. M. Vf. nem vſ. M. Pf. M. Pf. M. Pi M. Pf. M. Pf.. M. Pf. 
1 444.03 | 519.17! 590.01 657. | 722.65] 784.33) 844 44] 901.3 | 056,50 | 1009,17 1059.72 | 1154.87 | 1242.59 | 1433.31 1 
8 452.22 529.01 | 602 20 672.12 | 738.97 | 802,91 | 864.10 | 922.66 978. 23 1032.01 | 1138.03 | 1225.28 | 1423.12 2 
a 455.30 | 533.44 | 608.00 | 679.45 | 747.11 | 813.02 | 875.53) 9935.37! 902,87 | 1100.04 | 1198.48 | 1410,24 8 
1 459.45 | 538.86 } 614.77 | 687.37 | 756.63) 823,31) 886.05) 947,sr | 1062.03 | 1166.68 | 1391.70 4 
5 Aura 542. | 618.07 | 692.02 | 762,11) 829,40 | 893.71 | 1014.23 | 1124,67 | 1362.12 6 
6 ; 163.28 | 543.92 | 621,06 | 694.88 | 765.53) 833.16) 959,87 | 1075.98 | 1325.53 6 
7 | | 464.23 | 545.18 | 622.63| 696.17) 767.72) 00.65 | 1022,44 | 1284.13 7 
8 | 464,87| 546.03) 623.1 | 698.05 | 837.31 | 964.83 | 1238.02 8 
9 465,32| 546.03) 624.5 | 770.21! 903.72! 1190.44 9 
10 465.83° 547.03] 699,50 839,141 / 1138. ] 10 
11 46532) 625.4| 77123/108400] 1 
12 547.a2 700.01 1027.47] 12 
13 F 465.98| 625.44) 967.20) 18 
14 | 5475| 904.66) 14 | 
15 | i 465.941| 839.9] 15 
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sg |ws | mar | swrz Jen | ng | 38 | 88 Jurccı 
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18 [es jepı [erg Jorın joran 18 | 18 Jerım 
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63 | mr [ser | wız | see | Me6g 801 65 | 65 jersaı 
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Amtsblatt 


der Röniglichen Negierung zu Gaffel, 


A 40, 


Belanntmadhungen Grund des Reichsgeſetzes 
som 3 Detober 1878. 
604. Auf Grund ver $$. 11 und 12 des Reichsge⸗ 
feges gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber 
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 (R.-G.BL. 
©. 351) werden hierdurch folgende Drudjchriften, 
«beginnend mit den Worten: 
1) Aufruf! 
An die Maurer Königsbergs! 
Schon feit geraumer Zeit u. |. w.; 
2) Aufruf! 
An die Metallarbeiter aller Branchen Königs: 
Ss bergs! 
on jeit geraumer Zeit u. f. w; 
3) Aufruf! — 
An die Schneider Königsbergs! 
Schon jeit geraumer Zeit u. f. w.; 
4) Aufruf! 
An die Zimmerer Königsbergs! 
Schon feit geraumer Zeit u, f. w. 
Berantwortlih G. Stomte, Hinter-Roßgarten61B,, 
rud von H. Suter Nachfolger, Königsberg i. Pr.), 
durch die unterzeichnete Landes⸗Polizeibehoͤrde verboten, 
Gleichzeitig wird die von dem Polizei-Bräfivium in 
Königsberg vorgenommene Beſchlagnahme ver bereits 
gebrudten Exemplare obiger Zlugblätter, fowie des 
Mannferipts zu einem gleichen Aufruf am die Tape: 
äirer, Schuhmacher und Tifchler Koͤnigsbergs aufrecht 
erhalten. Königsberg i. Pr. den 24. Yugujt 1886, 
Der Königliche Regierungs- Präfipent. 
In Vertretung: Höpter. 


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Ben Reg 5 


‘605. Der Herr Minifter des Innern hat dem ge- 
ſchäftsführenden Ausſchuß für den Lurus- Pferdemarkt 
in Schneivemühl die Erlaubniß ertheilt, in Berbindung 
mit dem für ven Monat Mai künftigen Jahres in Auss 
ficht genommenen qu. Pferdemarkte eine öffentliche Ver- 
loofung von Wagen, Pferden, Fahr- und Reitgegen- 
ftänden und Münzen, zu welcher 100000 &osfe 
& 1 Mark ausgegeben werben bürfen, zu veranftalten 
und bie betreffenden Loofe in dem ganzen Bereiche ver 
Monarchie abzufegen. 
Der Regierungs-Präfivent. J. B.: Althaus, 
Berordunngen nud Belaunimadungen anderer 
ſtaiſerlicher und Küniglicher Behörden, 
606. Zu dem Ausnahme-Tarif vom 1. October 1884 
‚für die Beförderung von Steinkohlen zc. von rheinifch- 
wejtfälifchen nach biesfeitigen Stationen tritt am Iften 








Ausgegeben Mittwoch den 8. September. 


Gaffel ven 6. September 1886, 


1886. 


October d. 9. der Nachtrag 3 im ſtraft, welcher neben 
Uenderungen und Ergänzungen auch Frachtſätze für 
den Verkehr mit den Stationen Caſſel (Rangirbahnhof), 
Einbed, Vechelde und Wierthe enthält, s 

Der Nachtrag liegt bei unfern Güter-Erpebitionen 
zur Einficht und zum Kauf aus, - 

Hannover ven 31. Auguft 1886, > 

Königliche Ciſenbahn-Direction. 

607. Die ärztliche Prüfungs - Commiffion dahier ift 
von dem Herrn Minifter der geiftlichen, Unterrichts- 
und Mebicinal- Angelegenheiten für das Prüfungsjahr 
1886/87 folgendermaßen zufammengejegt worben: 

Vorjigender: Geheimer Medicinal-Rath, Profeffor 
Dr. Naſſe, 

Stellvertreter bes Borfigenven: Profeffor Dr. Mann- 
fopff. 

en Eraminatoren: 

I. für die anatomifhe Prüfung: Geheimer 
Mevicinal-Rath, Profeffor Dr. Lieberfühn; 
II. für die phyfiologifhe Prüfung: Profejfor 


.xul), i 

II. jür die Prüfung in der pathologiſchen 
Anatomie und in ver allgemeinen Pathologie: 
Profeffior Dr. Marchand; 

IV. für bie chirurgiſch-ophthalmiatriſche 
Prüfung: ß 

A. in ven brei chirurgifchen Theilen: 

Geheimer Mebicinal-Rath, Profefjor Dr. Rofer 
und Privatdocent Dr. von Heufinger, 

B. im ophthalmiatrifchen Theil: 

Profeffor Dr. Shmidt-Rimpler; 

V. für die mebicinifhe Prüfung: Profeffor 
Dr. Mannkopff und Privatvocent Dr. Frerichs 
und für bie Prüfung in der Pharmakologie und Toxi— 
fologie Brofefior Dr. Meher; 

VI für vie geburtshäfflich-gunäfologifche 
Prüfung: Profeffor Dr, Ahlfeld und Privatoocent 
Dr. Hüter; 

IL. für die Prüfung in der Hygiene: Profeilor 
Dr. Rubner, 


Dr 


was bierburch veröffentlicht wird. 
Marburg ven 26. Auguft 1836, 
Königliches Univerfitäts-Euratorium, 

608. Der Herr Minifter der geiftlichen, Anterrichts= 
und Medicinal-Angelegenheiten hat zu Mitglievern ber 
pharmaceutifchen Prüfungs-Commiffion dahier für das 
Prüfungsjahr 1886/87 die Profefjoren Dr. E. Schmipt, 
zugleich Borfigenver, Geheime Negierungs-Rath Dr. 
Wigand, Dr. Melde und den Apothefer Siebert 
ernannt und zugleich beftimmt, daß bei fortpauernder 


Berhinderung des Geheimen Regierungs-Ratho, Pro- 


fefiors Dr. Wigand db 


erjelbe durch den Upothefer 


Siebert und ben Privatbocenten Dr. Kohl ver 





609. 


Die nachſtehende 


Nadhweifun 
über ven Stand und die Anlage des, von ber Frau Gräfin Bofe 


treten werte, was hierdurch veröffentlicht wird. 


Marburg den 26. Auguſt 1886, 


Köonigliches Univerfitäts-Curatorium 


— Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz, 


der mebicinifchen unb ber chirurgifchen Univerfitäts-Klinit bahier zugewendeten Vermächtniffes, fowie bie Art‘ 


der Verwendung ber Zinfenerträge desſelben 
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die hierdurch 
das Stiftungs⸗ die zu der die lder | £ 
im —* | Art der Anlage \ Verpflegung Ä —— (pro Tag 6081) 
Kapital im | beten I fen) „Twachfenen 
Sabre | # desſelben. verwendeten tage ber fran Berpflegungs- 
| Nennwerth: Zinſen: Kinder: | —*8 
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1883/54 44 149,18 Mt. Hypothelariſch auf land- Mark | 1542,41 Mt. 4699 Tage | 2819,40 Mt, 
| lihen Beſitz .... . 28800 | | 
j Staatspapiere ..... 15100 f 
| Sparkaſſe ....... 249,18 N 
1884/85 46249,18 „| Hhpothelarifch auf länd⸗ 1596,67 „ | 4183 „ | 2509,89 „ 
lichen Beſiiz ..... 16800 | 
Staatöpapiere . .... 200 \ | 
N Sparlafle ....... 249,18 . | 
1885/86 47249,18 „| Shpothefarifch auf länd⸗ ‚1944,66 „| 5234 „ 314040 „ 
lichen Beſißz ..... 16800 | i | 
Staatspapiere ..... 30 400 | | ! 
Sparlafie 2.2... 249,18) | | 
wirb hiermit, ver beftchenden Beſtimmung gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Marburg den 3. September 18%6, Königliche Univerfitäts-Deputation. Mannkopff. 


Belanntmahnngen des Landes-Directors. 
610. Im Gemäßheit des $. 15 ver Ordnung ber commmalftändifchen Witwen» und Waifen » Berforgungs- 
Anftalt des Regierungsbezirts Gafjel (Wilhelm-Augusta-Stiftung) vom 25. Mai 1880 wird im Nachſtehenden 


ber Rechnungs» Abſchluß, ſowie die ſummariſche Ueberſicht des Vermögens dieſer Anſtalt vom Jahre 1885 zur 
Ktenntniß der Betheiligien gebracht. 


Caſſel den 3. September 1886. 


Der Landes» Director in Heſſen. J. ®.: Dr. Knorz. 











Soll. Bemerkungen. 


AM 











j I Einnahme, 

Beſtand aus ber Rechnung von 184 . . . . 
I. | Beiträge der Mitgliever . — 
II. Zinſen von Kapitalien . 














* * 











IM. Eingegangene Kapitalien u. Griös für Verthpapiere | 6229054 6229054 - m 
‚IV. Sonftige Einnahmen 2 2 2 2 2 2 re.) 166) 166065 — — 
Summa I, Ginnahme . 10653258 — 

II. Ausgabe. Enns 
Ueberzahlung aus der Rechnung von 1884 . . .| — 1! — — — —— 

L | Benfiomen 7: :1D565 38 1780 10 79,28 
II. | Büreaufoften . —— —— 20241 20241 — |— 
II. Angelegte Kapitalien . 2 2 2 2 22.2.2. 94200 4200| —_ |. 
IV. | Sonftige Ausgaben . BR REN | — 
— — — — 

| Summa IL Ausgabe . |106370,79 10629156 7923. 

| Die Einnahme beträgt „| — —1065439 — —— 





! Bleibt Beitand . | — 2328| — — 


li 


— 


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BDBermdgenslage, 
. Das Vermögen betrug am Schluffe des Jahres 1884 ... - 


1 

2. Demfelben find in 1885 zugefchrieben worben 
3. Die Einnahme» Rüdftände betragen . . » » 
4. Der Kaffenbeftanb beträgt -. » «+... 


5. Davon ab die Ausgabe- Rüftände . . » » 


Belanutmachungen communalftäud, Behörden. 
611. Nachftehender 
Nadtra 8, 
zum Gemeinbebefchluß vom 27/29. März 1882: 
Die durch Nachtrag vom 8/24. Juni 1883 abge- 
änderten Beſtimmungen des Gemeindebefchluffes vom 
27/29. März 1882, betreffend die Benugung bes öffent⸗ 
lichen Schlahthaufes uud das Feilbieten von Fleiſch 
in Gafjel, fowie die Unterfuchung des bafelbjt zum 
Berfauf oder Verbrauch kommenden Fleiſches, finden 
vom 1, April 1887 an au auf Pferde und Fleif ch 
von Pferden Anmwenbung. 
Caſſel — Juli 1886. Caſſel den — 5 1886. 
Der Stadtrath der Reſidenz. Der Bürgerausſchuß der 
Weiſe. Reſidenz. Hupfeld. 


Vorſtehendem Gemeindebeſchluſſe wird hiermit auf 
Grund des 8. 3 des Geſetzes vom 18. März 1868, 
betreffend die Errichtung Öffentlicher, ausfchlieglich zu 
benugenver Schlachthäufer, refp. des 8. 131 pos. 1 
des AZujtänbigfeitsgefeges vom 1. Auguſt 1883 vie 
Genehmigung ertheilt. 

Gajfel ven 18, TEE on 


Namens des Bezirks» Unsfchuffes. 
Der Vorſitzende. 
I. V.: Göbell. 
wird, unter Bezugnahme auf $. 3 des Geſetzes vom 
18. März 1868 und bes Art. 2 des Geſetzes vom 
9. März 1881, betreffend die Errichtung öffentlicher, 
ausfchließlich zu benutzender Schlachthäujer, Hierdurch 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Gaffel den 25. Auguft 1886, 
Der Oberbürgermeifter der Refivenz. 
Weiſe. 


612. Nachſtehender 
Nachtra 


8 
zu ben Beitimmungen für die Unterfuchung frifchen 
Fleiſches, welches in die Reſidenzſtadt Caſſel eingeführt 
wird, vom 8. September 1882: 
Die Beitimmungen vom 8. September 1882 für 
die Unterfuchung frifchen Fleiſches, welches in vie Refi- 
denzſtadt Caſſel eingeführt wird, finden vom 1. April 


Ergibt Bermögen Ende 1885 
Mithin gegen das Jahr 1884 eine Zumahme von 













Betrag. 
Mark. ! Pf. 





352952 | 52 
40126 48 


8 } 
232 | 
393320 | 
79 | 23 


393240 | 79 
40288 | 27 


1887 an au auf Fleifch von Pferden Anwendung. 
Caſſel vn u Juli 1886. Gaffel den a ao 1886, 


Der Stabtrath der Refidenz. Der Bürgerausfhuf der 
Weife, Reſidenz. Hupfeld. 


Vorſtehendem Gemeindebeſchluſſe wird hiermit auf 
Grund des $. 3 des Geſetzes rom 18, März 1868, 
betreffend die Errichtung öffentlicher, ausſchließlich zu 
benugender Schlachthäufer, refp. des $. 131 pos. 1 
des Buftändigfeitsgefeges vom 1, Auguſt 1883, vie 
Genehmigung ertheilt. 

Gaffel den 18, Auguft 1886, 

Namens des Bezirks » Ausfchuffes, 
Der Borfikende. 
(L. S.) I. B.: Göbel. 
wird in Gemäßheit des Art. 1 des Gefeges vom Pen 
März 1881, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus- 
ſchließlich zu benugender Schlachthäufer, hierdurch zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Gafjel den 25. Auguft 1886. 
Der Oberbürgermeifter ber Reſidenz. 
Weife, 
613. Die hieſige ftäptifche Sparkaffe verzinft vom 
1. Januar 1887 am alle Einlagen mit 34 Prozent. 
68 wird dieſes unter Hinweifung auf ben $. 16 ver 
Statuten vom 28. October 1882 Hiermit zur allge 
meinen Kenntniß gebracht. 
Gubensberg ven 1. September 1886. 
Der Bürgermeifter Beder. 
614. Nachdem die SKreisverfammlung bie Herab- 
fegung des Zinsfußes fänmtlicher bei ber Kreisfpar- 
laſſe Hr ben Landkreis Caſſel beftehenden Spareinlagen 
vom 1. October 1886 ab auf 34 °/, befchloffen hat, 
wird folches hierdurch nach $. 20 ver Statuten mit 
dem Bemerfen zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß 
bie bis zum angegebenen Termine nicht zur Abhebung 
gelangten Einlagen von da an nur zu 34 °/, verzinft 
werben. Gaffel am 4. September 1886, 
Die Dirction der Kreisfparfaffe. 
615. Bei ver dem Plane gemäß am geftrigen Tage 
vom Stabtrath vollzogenen Auslooſung der am 2ten 
Januar 1887 einzuziehenden Obligationen des Aulehns 
der Stabt Gelnhaufen vom 1, April 1878 find von 





Summa 













202 


Lit. A. die Nummern 19 unb 118 
Lit. B. » " 33 u 54 
gezogen iworben. 

Es wird dies der VBorfchrift entfprechend zur Kenntniß 
gebracht und werben zugleich vie außgelooften Obligationen 
anf den 2, Januar 1887 
zum Wiebderabtrage durch die Stadtkämmerei dahler 
biermit gekündigt unter dem Anfügen, daß die gedachten 
Obligationen mit den Talons und Zinscoupons zurüd- 


zuliefern find und von legterem Tage ab die Verzinfung , 


aufhört. Gelnhaufen ven 3. September 1886. 
Der Bürgermeifter Schöffer. 
Bacanzgenm. 

616. Durch Berfegung des Lehrers Hammerjchlag 
zu Flieden wird vie dortige Schulftelle, mit welcher 
ein jährliches Einfommen von 750 Marl neben freier 
Wohnung und eine Feuerungsentjchäbigung von 90 Mark 
verbunden ijt, vacant, 

Bewerbir um biefelbe werben aufgeforbert, ihre 
bezüglichen Meloungsgefuche nebjt den erforberlichen 
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei 
dem Lofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Kraiger zu 
Flieden, oder dem unterzeichneten Landrathe einzureichen, 

Fulda den 21. Auguſt 1886. 

Der Königl. Schulvorftand. Brott, Lanprath. 

17. Die Fatholifche Schulftelle zu Dörmbad, 
deren jährliches Ginfommen neben freier Wohnung, 
jedoch einfchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark 
für freie Feuerung, 840 Mark beträgt ift in Folge 
Verſetzung des feitherigen Inhabers feit dem 1. Auguft 
c. vacant, Bewerber um biefelbe wollen ihre desfallſigen 
Geſuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß der erforder» 
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Localſchulinſpector 
Herrn Pfarrer Krapf zu Kleinſaſſen, oder bei dem 
Unterzeichneten anbringen. 

Gersfeld ven 27. Auguft 1886. 

Der Königliche Schulvorjtand. 
J. V.: Kämpf. 

618. Die erſte Lehrerſtelle an der evangeliſchen Schule 
zu Waldau, deren jährliches Einkommen neben freier 
Wohnung und 90 Mark für Feuerung 900 Mark be— 
trägt, wird durch Penſionirung des ſeitherigen In— 
habers vom 1. October er. an vacant. 

Bewerber um dieſelbe wollen ihre Geſuche unter 
Anſchluß der erforderlichen Zeugniſſe binnen 8 Tagen 
bei dem Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Schuch ardt 
zu Waldau einreichen, 

Gafjel ven 31, Auguft 18836, 

Der Königliche Schulvorjtand. Dörnberg, Landrath. 
619. Bewerber um die am 1. October d. J. zur 
Erledigung kommende Schuljtelle zu Gilfershaufen 
werben aufgefordert, ihre mit den nöthigen Zeugniffen 
verfehenen Gejuche binnen 14 Tagen bei dem König— 


lichen Localfchulinfpector, Herrn Pfarrer Zimmer- 
mann zu ba, oder bei bem unterzeichneten Landrathe 
einzureichen. Rotenburg ven 31. Yugujt 1886, 

Der Königlihe Schulvorſtand. 

von Altenbodum, Landrath. 
620. Zum 1. October d. 3. ift beim hiefigen Amtes 
gericht eine Kanzleigehälfenftelle zu befegen. 

Bewerber haben fich bis zum 20. September d. I. 
zu melden. Steinbach-Hallenberg am 29. Auguſt 1886, 
Königlihes Amtsgericht. 


Berjonal = Chronil. 

Beftellt: der past. extr. Julius Steinbod aus 
Rengershanfen zum Gehülfen des Pfarrers, Metropo- 
litans a. D. Theys zu Jesberg, Claſſe Borken, uud 

der Trompeter im 1. Heſſiſchen Hufaren:Regiment 
Nr. 13 Hermann Riehl zum Kreisboten auf Wider 
ruf beim Königlichen Landrathsamte in Schlüchtern. 

Ernannt: ver etatsmäßige Gerichtsjchreibergehülfe, 
Affiitent Mertens I in Jesberg zum Gerichtsfchreiber 
bafelbit. 

Mebertragen: dem Förfter Bornemann zu Als 
berg interimiftifch vie Nevierförfterftelle in Ulmbach, 
Oberförfterei Steinau, und 

dem Forſtaufſeher Scherg in Niefte, unter Er 
nennung zum Förſter auf Probe, die Förfterftelle zu 
Alsberg, Oberförjterei Salmünjter. 

Beauftragt: an Stelle des NegierungssReferendars 
Lewald ver Negierungs « Referendar Schenf zu 
Schweinsberg mit ver commiffarifchen Verwaltung 
bes Landrathsamtes des Kreiſes Kirchhain. 

Verſetzt: der Neferendar Opig in dem Bezirk des 
Oberlandesgerichts zu Caſſel, 

der Ober-Telegraphenaffijtent Gärtig von Fran 
furt a M. nach Caſſel, 

die Gerichtsſchreiber Jahrmärker von Jesberg 
und Kleikamp von Corbach an die Amtsgerichte in 
Gafjel bezw. Arolfen und 

bie etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen, Affiftenten 
Malkmus von Raufchenberg an das Amtsgericht in 
Gaffel und Madenroth von Hilvers als etatsmägiger 
Affiitent an vie Staatsanwaltfhaft in Eaffel. 

Niedergelaffen: in Hanau der practifche Arzt Dr. 
med. Carl Siebert. 

Penfionirt: der Ober-Telegraphenaffiitent Bürge 
in Caſſel, 

ber Waldwärter Stallknecht in Kelze. 

Entlaffen: auf Nachſuchen ver Pfarrer Keßler 
in Seckbbach aus feinem Pfarramte, behufs Uebernahme 
der VBorjteherjtelle ver Beljerungs-Anftalt in Wabern und 

in Folge rechtsfräftigen Disciplinar » Urtheild ber 
etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Aſſiſtent Belau 
in Gubensberg. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 71. 


und 1 Bogen 10 Reich 


(Iufertiousgebüßren für ben Raum einer gewöhnlichen Drucheile 20 Reichopf — Belageblätter für } und } Bogen 5 
j un fite 2 —— 2 s ı 


Rebigirt bei KRönigliger Regierung, 
Caſſel. — Sedrudt im ber Hof» und Waiſenhaue⸗Buchdrucerei. 


Amtsblatt 


Ber Rönigliden 
RM 4. 


Zudhalt des Reihe Gefephlattes. 
— ———— R Age welche 
. in ur Ausgabe ge 
an, a wre 
Ä ben Allerhochſten Erlaß, betreffend bie 
Abänderung des Zinsfußes für die auf Grund des 
Allerhöchften Erlajjes vom 30. März 1885 aufzu- 
nehmenbe Meichd- Anleihe. Bom 4. Iuni 1886. 

Die Nummer 30 des Reich8-Gefegblattes, welche 
vom 6. ii er 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, It unter 

Nr. 1685 bie Verorbnung, betreffend bie Einbe- 
zufung des Reichstages. Bom 5. September 1886. 


Juhalt d —En die Königli 
= vreußiſchen — —— 


Die Nummer 31 ver Geſetz Sammlung, welche 
bom 25, Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge» 
langte, enthält unter 

Nr. 9155 die Verorbnung, betreffend die Zuftän- 
bigleit ber Verwaltungsgerichte und den Inftanzenzug 
für Streitigkeiten, welche nach reichögefeglicher Borfchrift 
im gern ygpeirnng zu entjcheiven find. Bom 


26. Yuli 1886; und unter 

Nr. 9156 die Verfügung des Juftiz- Minifters, be- 
treffend die Unlegung bes bbuchs für einen Theil 
—* te Amtsgerichts Göttingen. Vom 18ten 

Die Rumuner 32 der Gefeg-Sammlung, welche vom 
8. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte, 

* — die Krei Provinz Weft- 

3 Sorbnum bie 

falen. Bom 31. Yuli 1886, 5 

Nr. 9158 das Gefeg über die Einführung der 
Provinzielorunung vom 29. Juni 1875 in ver Provinz 
Weſtfalen. Bom 1. Auguſt 1886, und unter 

Nr. 9159 die Bekanutmachung, betreffend die . 
a aaa für bie Provinz Weftfalen. Vom Ihe 


Belauntmachungen wu des Reichsgeſetzes 











u vom 21. Detober 1878, 

+. Yuf Grund bes 8. 6 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemei Beftrebungen der Hlafpemofratie 
bom 21. ber 1878 wirb Öff 


uch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die benannten Bereine: 
1) der Arbeiter-Bezirfsnerein der Orauien- 
burger Vorſtadt und des Wevbbing, 


Ausgegeben Mittwoch den 15. September. 


Negierung zu Gaffel, 


1886. 


2) ver Arbeiter-Bezirköverein ber Rofen- 
thaler Borftabt, . 
3) der Louiſenſtädtiſche Bezirksverein 
„Vorwärts«, 
4) der Bezirksverein des werkthätigen 
Bolkes der Schönhauſer Vorſtadt, 
5) ver Bezirksverein „Süd-⸗Oſt« 
nad 8. 1 Abſatz 2 des —— Geſetzes durch die 
unterzeichnete Landes⸗Polizeibehörde verboten worden 
find. Berlin ven 1. September 1886. 
Der Königliche Polizei-Präfident, 
von Richthofen. 
622. Auf Grund des 8. 12 des Neichögefeges geoen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 (R. G.Bl. ©. 351) wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bas 
in polnifcher Sprache gebrudte Flugblatt, welches 
mit der Ueberfhrift: „Robotnioy (Arbeiter)« und 
der Unterfhrift: „Komitet robotniezy (Arbeiter 
Eomite)« verfehen ift, und auf welchem weder ber 
Ort, noch ber Druder und Berleger angegeben find, 
nach $. 11 des gedachten Gefeges burch bie umter- 
zeichnete Landes-Polizeibehörve verboten worben iſt. 
Bofen ven 3. September 1886. 
Königliche — ne bes Innern. 
aebe 


623. Auf Grund des 8. 12 des Meichsgefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ber Soi tie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der 
Ueberſchrift: 
Arbeiter! Bürger! und ben Anfangsworten: 
Nun ſchon 8 Jahre verfucht eine wüthende Reaktion 
Schlußworten: „Hoc die Sozial» 
angebli gebrudt in ber Vereine. 
bruderei Hottingen-Zürich, 
nach 8. 11 des gebachten Geſetzes durch ben Unter⸗ 
zeichneten von Landespolizelwegen verboten worben iſt. 
Berlin den 7. September 1886. 
Der Königliche Boligei-Präfivent. 
ve n Richthofen. 
Berordunngen und Belanntmadhungen der 
ſtaiſerl. uud Abnigl. Gentraibehörben. 
624. Die am 1. October 1886 fälligen Zinsfheine 
ber Breußifhen Staatsfhulben werben bei ber 
Staatsfehulden -Tilgun e — W. Taubenftrafe 29 
hierſ Hauptlaſſe/ ſowie bei 


in Cinldſung dennien Königlichen 8 
er ee Ben 24ften d. Mte. em 


4 


204 


den gewöhnlichen Geſchäftsſtunden eingelöft. 

ie Zinsfcheine find, nach ben einzelnen Schuld» 
attungen und Werthabfchnitten geordnet, ben Cin- 
Cöfun oͤſtellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches 
bie Stüdzahl und ben Betrag für jeden Werth» 
abjchnitt angiebt, aufgerechnet ift und bes Einliefernden 
Namen und Wohnung erfichtlic macht. 

en Zahlung der am 1. October fälligen Zinfen 

für bie in das Staatsſchuldbuch eingetragenen Forde- 
zungen bemerken wir, baß bie Zuſendung biejer 
Zinfen mittelft ver Poft, fowie ihre Gutſchrift auf 
den Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten 
zwifchen dem 17. September und 8, October er» 
folgt; die Baarzahlung aber bei der Staats— 
ſchulden-Tilgungskaſſe am 17. September, 
bei ven Regierungs-Hauptlajfen am 24. Sep 
tember und bei ven mit der Annahme birefter Staats» 
fteuern außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am 1jten 
Detober beginnt. 

Die Staatsfhulden-Tilgungstaffe ift für die Zins 
zahlungen werktäglih von 9 bis 1 Uhr, mit Aus- 
Schluß des vorlegten Tages in jevem Monat, am legten 
Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 

Die Imbaber Preußifcher Konſols erfuchen wir, 
von ben durch uns veröffentlichten „AUmtlichen Nach» 
richten über das Preußiſche Staatsſchuldbuch“, von 
welchen vie zweite Ausgabe vor Kurzem erfchienen und 
durch jede Buchhandlung für 40 Pfennig oder von dem 
Berleger I. Guttentag (D. Collin) in Berlin durch 
die Poſt für 45 Pfennig franco zu beziehen ift, Kenntniß 
zu nehmen. 

Das Staatsſchuldbuch kann feit vem 1. Juli 1836 
ſowohl von den Befigern 3} procentiger, wie von benen 
Aprocentiger Konjols benugt werben. 

Berlin ven 3. September 1886, 
Haupt-Verwaltung der Staatsſchulden. 
625. Bei der heute in Gegenwart eines Notare 
öffentlich bewirkten 2. Verloofung von 34 procentigen, 
unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsſchuldſcheinen 
find die im der Unlage verzeichneten Nummern ge— 

‚zogen worben. 

Diefelben werben den Beſitzern mit ber Auffors 
derung gekündigt, die in den ausgeloojten Nummern 
verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1887 ab, 
gegen Quittung und Rückgabe der Staatsjhulpjcheine 
nebit Zinsjcheinanweifungen, bei der Staatsſchulden⸗ 
Tilgungslaſſe, Taubenftraße Nr. 29 hierſelbſt, zu erheben, 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn» und 
Fefttage und der legten drei Gefchäftstage jeven Monats. 

Die Einlöfung gejchieht auch. bei ven Regierungs- 
Hauptlafjen und bei der Kreislaſſe zu Frankfurt iM, 

Zu diefem Zwede können die Effekten einer biejer 
Kaffen ſchon vom 1. December d. J. ab eingereicht 
werben, welche fie ver Staatsfchulven » Tilgungstafie 
zur Prüfung vorzulegen hat und nad erfolgter Feſt⸗ 
ftellung die Auszahlung vom 1. Januar 1837 ab bewirft. 

Mit den verlooften Staatsfchulpfcheinen find die 


Anweifungen zur Abhebung ver Zinsfcheine Reihe XX 
abzuliefern. 
Mit dem 1. Januar 1887 Hört die Verzin— 
fung der verlooften Staatsfhulpfheine auf. 
Die Staatsfhulden-Tilgungskaffe kann fich in einen 
Schriftwechjel mit den Inhabern der Staatsſchuld⸗ 
ſcheine über die Zahlungsleiſtung nicht einlaſſen. 
Formulare zu den Quittungen werden von ſaͤmmt⸗ 
lichen obengedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt. 
Berlin den 3. September 1886. 
Hauptverwaltung der Staatsſchulden. 
Beroranungen uud Belsunimahnngen ver 
Königlichen Regierung. 
626. Nahweilung ver gemäß des $. 9 Nr. 3 
des Gefeges über die Natural»Leiftungen für bie bes 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 


für bie Lieferungs- Verbände bes — 
x bie 
Monat 


Eaſſel fejtgeftellten Durchſchnittspreiſe, welche 
Vergütung ber verabreichten Fourage pro 
Augujt 1886 maßgebend find. 






Durdfchnittspreis 
entner 











Bezeichnung 
bes Lieferungs⸗ 



































167 

1167 
3| Kreis Eſchwege . 1160 
4 Witzenhauſe 1160 
5 o » Friklar.. 1172 
6] »- Homberg 1/72 
7 >» 1172 
81 - 1% 
9) — otenburg . 180 
10] - Mieljungen | dgl. . . . 1/80 
11j — —— —* 160 
12] » PER 1160 
13| — 2102 
14| » 202 
15] - 202 
16] — 20 
17] Stadt» und Land⸗ 1/8 

freis H | 

18 | Kreis Gelnhaufen 1/98 
191 - Marb 224 
20| - 2- 
21] — 5 _ 
2 187 


| : 
Gemäß bes passus 6 alin. 5 ver Inftructiom zur 
Ausführung bes obengevachten Gefeges vom 2. Sp 
tember 1875 werben bie vorftehenven Durchſchnitis 
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gaffel den 11. September 1886, 
Der Regierungs- Präfident. 9. B.: Althaus. 


—B 





205 


Durchſchnitts Berechnung über die Markt- und Labenpreife am den Garuniſonsorten in bem 
Regierungs » Bezirke Eaffel für den Monat Auguft 1886. 


- Durhihnitts-P reis 


627. 



























a. fär 100 Kilogramm. b, für 1 Kilogramm, Sy 
=T „I. Trahbecdi „ 181-1 12TEh JR 13 Bi 
- & | 8 Js2e82] 8 |8|8|.|&| 8 |E8l Ss |Eslye].8l®s 
8 | 3 jg8l28e2] 8 |2|5|812 1828] 2 |E2]52|52]8 
uni #5 zI&|s |8 Je] "ls 
DEZE RI EEE FI ZI ZIELE & 
3475| 3844] 391] 334] 4—] 136 1130 | 
25 22 -| 344] 3143| 4,35] 15 N 
2351| 32] 4/60] 4.03] 440] 1 22 1106 
35 —] 46 —] a18| 396] 435] 132 1 
30 40 4450 3/90] 425] 1.35 1\‘ 
3011 30:1 450] 320] 394 1/30 1% 
261] 48] 5|— N |] 130 {; 
40 -] 0 —] 6—| 3/50] 4-1] 1% 1 
















rltnoashio2loslıso 2 —1 36 16/29 46 33125 10 30) 892]t0lı3 
N | N) 


5 
| 
16.37] 1431| 1381] 19397 am 29/4 36 56 452] 3,637 4161 1129] 1/12] 127 


Kaden-P reife —_ 


759 a I 
| | 
bs 115] u7ul 207] 2198 





























Bezeichnung Se» ar pro 1 Kilogramm 
Mebi Gerften- Kaffee, 22 
Mr. ber w tee Bua- Sirte. | Ret® |Sasa —— €3 love 
Weizen. Roggen] @ weizen Hirſe. —8* gel el 28 
_ k * I ®@ als, 
; Markt-Orte, (mr 4.[ar. ı.| m] rübe-| grüge. a ra ar 1 
PP Zur u De? GR Dr? Ge Ten EP IAAIA-IAIL⸗AAAI2A21— 4 
11 Call ...... — | 4|— | 10|— 60] 2’ au] 303 N 1 her 18 
2 1 Fritlar u... — —!—-1—-!40f —- 4012 4013 —11601320 
3, Fulda ...... — — /54]— 441-3 511 2.301 316] 1801 — | 18 
4 | Hanau ...... _ —|—1—1381— 58] 2/40) 3) —| 1j404— |2%0 
5 | Hersfeld . ’ — 0 | —[— |401— 50] 2 -| 3) —-| 1,90] — | % 
6 | Hofgeismar... . . 1361 -'—-]- #8] — 48] 2 00] 2|/80f 1) 10]— | % 
74 Marburg... .. — — —! -/0]—- 6012 —| 2/80f 1160] — |% 
8 | Rotenburg .... — 1501 — —— 150] — 54] 3! —| 3|40| 150) — |18 
Summa „| 245] 187] 4,08] 3/16 — 3'338] a,11J18,90|24 10I11 60] 1,54 
Durchſchnittspreis 4 31] — 23] — 51] — 145] — 19] —|42]— 521 2 3656| 3.02] 145] — 19 








Ü_ Gaffel am 8. September 1886. 2 

628, Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete 
Iandwirtbicbaftlihe Winterichule Hat vie Aufgabe, 
in zwei Wintercurfen Bauernföhne und andere junge 


Leute, welche fich ver Landwirthſchaft widmen wollen, 
zu benfenden Yandwirthen zu erziehen und für ben 
landwirthſchaftlichen Beruf derart auszubilven, daß jie 
befähigt find, ein Landgut rationell zu bewirtbichaften, 
um baraus den möglichit höchſten Ertrag zu ziehen, 
Diefer Aufgabe Hat die Schule bisher durchaus 
entjprochen, Die Schüler haben nad Erledigung eines 
zweijährigen Wintercurfus bei Wiebereintritt in .bie 
väterliche Wirthſchaft zu deren Hebung wefentlich mit« 
gewirkt und diejenigen berfelben, welche wegen aus 
reichender Hülfsfräfte oder aus ‚anderen uden in 


dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne 
in den lanbwirtbichaftlicden Yehrgegenftinden Sorge zu 
tragen, und zu biefem Zweck ihnen ven Beſuch ver 
landwirthichaftlichen Winterfchule in Marburg für ihre 
Söhne empfehlen. Wir hoffen umfomehr auf einen 
zahlreichen Beſuch dieſer Anjtalt, als die diesjährige 
Ernte ven Landwirthen neuen Muth zur Verbefferung 
ihrer Wirthichaft geben wird. 

Dank der Fürforge des. legten hohen Communal» 
Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr⸗ und Hülfe- 
mittel dur Gineiötung einesLaboratoriums fürchemifche, 


die väterlihe Wirthf nicht wieber etreten find, fifaliche und mikroſtopiſche Arbeiten wefentlich ver— 
haben durch —— 1 —— * le nen fönnen und. ix weiter durch ben fu 


ala Verwalter ö Gutswirt 
—— — Furl, len an fie —* * 


irten Wirthſchaft N) Lanbiwirthe, 
Zuderfabriten, en ee . ae ve 


jungen Leuten Gelegenheit — das von ihnen 
—— Erlerute in praltiſcher Ausführung kennen 


Der Unterricht des nächften Wintercurfus beginnt 
J den 15. October d. I, Vormittags 
Uhr. Anmeldungen zur har re find zeitig vorher 
an ben Direktor der landwirthſchaftlichen Winterfchule 
Heren Dr. R. Heffe in Marburg, zu richten, welcher 
etwaigen weiteren Aufſchluß über die Schule geben 
wird, Derfelbe, welcher auch außerhalb ver Schulzeit 
die Schüler ftreng überwacht, ift gern bereit, für ein 
paſſendes Unterfommen der Schüler in gut beleumumn« 
beten Familien zu I en. Für Wohnung, Verlöſtig —5 
Feuerung und Licht Bat ein Schüler monatlich "2 
45 Mark zu zahlen. Das Schulgelo beträgt 45 Mar 
Pr ben Winter, wovon bie Hälfte am 15. October 
d. 3. und bie anbere Hälfte am 5. Januar 1887 zu 
entricht en ift. 
unehmenden Schüler müffen das 15. Lebens⸗ 
jahr überjchritten Haben und fi burch ein Zeugniß 
über ben bisherigen Schulbefuch ausweifen, außerdem, 
wenn fte über ein Iahr vie Schule bereits verlaffen 
haben, ein Atteſt ber Ortsbehörde über ihre Unbe- 
ſcholtenheit beibringen. 

Gafjel am 11, — 1886. 

Das Direktorium 9 — le Central· 
ereins 

Wird veröffentlicht. 
Seite! am 13. September N 
eglerungs-Präfident. 9. V.: Althaus. 

629. Mm ber Beilage werben bie ne über 

ben Gejchäftsbetrieb und die Refultate der Sparkaffen bes 

v4 biesfeitigen Regierungsbezirtd pro 1885 veröffentlicht. 

Gafjel vew 25. Auguft 18 

Der Regierungs-Präfident. 2. B.: Althaus. 

Bon dem Pfarrer Obſtfelder zu Steinbadh- 

ein alphabetiſch geordnetes Verzeichniß 
ber —*— Bornamen nn eben werben. Ich 
empfehle dieſes Werk, welches geeignet ift, die häufig 
vorlommenden weifel über bie Rechtſchreibuug ber 
Namen zu bejeitigen, insbefonbere ben Herren Stanbes« 
beamten mit dem Bemerfen, daß dasjelbe im Selbft- 
verlag bed DVerfafjers und im Gommiffionsverlag von 
Wiliſch's Buchhandlung (Mar Weftphal) zu Schmal- 
ke — iſt und ber Preis für das Exemplar 

ennig be 

er ben 7. N sat 1886. 

Der Regierungs-Präfivent. I, B : Althaus. 
631. Die BWaldwärterjtelle zu Hülfa in ber Ober- 
förfterei Wallenftein geht vom 1. October d. I. ab 
ein unb wirb Foͤrſterſielle. 

Gaffel den 1. September 1886, 

iche id, 


632. 1. October d. 9. wird in Wabern bie 
neu errichtete ftaatliche Erziehungs. und Befferungs- 
Anftalt eröffnet —— 

Diefelbe dient zur 


ahıne jugenbficer v$ 


im Alter vom —— zwölften biẽ zum vollendeten 


achtzehnten Lebensjahre ſtehenden Perſonen männlichen 
Geſchlechtes und evangeliſcher Confeſſion, welche eine 
ſtrafbare Handlung begangen haben, aber wegen Man- 
geld der zur Erfenntni * Strafbarkeit der begangenen 
Handlung erforderlichen Einficht freigeſprochen und in 
Gewmaßheit des $. 56 des Strafgeſetzbuches durch ge 
richtliches Urtheil zur Unterbringung in eine Erzieh 
oder Befferungs » Anftalt beftinmt find. Sie foll 
eine Belegung mit 180 —— eingerichtet werben. 
Gaffel den 10, Septem 
Der Königliche Regierungs-Präfident. 

6585. Im dem Seas, von Carl Heymann in 
Berlin, Mauerftraße 63/65, ift unter dem Titel: 

„Sozialdemotratifche Drudichriften und Bereine, ver 
boten auf Grund bes Reichsgeſetzes über bie gemein- 
gefährlichen — der Sozialdemokratie vom 

21. October 1878*, 

ein von bem Polizeiſekretair Ayrott in amtlichen Auf⸗ 
trage zufammengeftellte® neues Verzeichniß ver biäher 
durch ben Meichsanzeiger veröffentlichten bezüglicen 
Berbote erfchienen. 

den 10. September 1886. 
Der Regierungs Präfident. I. B.: Althane. 
und 


en amberti 
Raiierliher und Königlicher 
634. Mit Genehmigung des Herrn Minifters ber 
geiftlichen zc. Angelegenheiten werben bie feither von 
und herausgegebenen „Amtlichen Mittheilungen« vom 
1, October d. 3. ab unter dem Titel: 
ſtirchliches Amtsblatt, 
Gefeg- und Verorbnungsblatt für ben Amits— 
bezirk des Königliden Eonfiftoriums 


zu Gaffel 
einen, 


Diefes Blatt wird außer ben Ausfchreiben und 
fonftigen Publifationen des Königlichen Confiftoriums, 
wie ſolche feither in den Amtlihen Mittheilungen zur 
Kenntniß ver uns unterjtellten —— gebracht worden 
find, auch diejenigen kirchlichen Geſetze und — 
nungen enthalten, welche gemäß der Borſchrift in 
Artikel 10 Abſ. 3 des Gefeges vom 19. Waͤrz d. 3, 
betreffend die Kirchenverfaffung ver Beiden 
im Bezirke des Conſiſtoriums zu Gaffel, — .S.79ff. 
in einem unter unferer Verantwortlichteit .. 
kirchlichen Gefeg- und Verordnungsblatte zu veröffent- 
lichen find. 

Das Amtsblatt, welches wir in zwanglofen Rum 
mern je na verurfniß herauszugeben Ener 
wird den lichen unferes Bezirkes und den übrigen 

Empfängern ver feitherigen Amtlichen Mitteilungen 
lich zugefendet werben, während im Uebrigen 
Sen von Jedermann durch die Verl ung 
en reformirten Baifenhaufes, im beren 
Era basfelbe erfcheint, bezogen werden kann, 
= Abonnementspreis für den ganzen 
wird bis auf Weiteres, bei portofreier Jufenbung 
der: Nummer alebald nach deren 
jahrlich feftgefegt. Einzelne Nummern tönmen, 


Ar ee 


207 


foweit der Vorrath reicht, von ber genannten Verlags⸗ 
banblung auf beſondere Beftellung gar ben Preis 
von 12 Pfennig bezogen werben, as Abonnement 
des gegenwärtigen Jahres umfaßt nur die drei Monate 
von October an bis zum Ablaufe desſelben zum Preife 
von 25 Pfennig. Alle Beftellungen und Geldzufendungen 
find portofrei an bie genannte Verlagshandlung zu 


richten. Gaffel ven 31. Auguft 1886, 
Königliches Conſiſtorium. Wehrauch. 
635. Im Gemäßheit des 8. 4 des Gefetzes vom 


27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung 
einiger Beftimmungen über Erhebung ber auf das Ein- 
fommen gelegten birecten Gommunalabgaben, haben 
wir dad commumalftenerpflichtige Reineinfommen pro 
1885 resp. 1886086 mehrerer unjerer Aufſicht unter- 
ftellten Gijenbahnen feftgefegt und hat fich babei er- 
eben, daß aus bem Betriebe ver Schmalfalden-Werns- 
—2 Eiſenbahn ein commımalftenerpflichtiges Rein⸗ 
einkommen pro 1885 resp. 18856 nicht erzielt worden ift, 
Berlin den 5. September 1886. 

Königlihes Eifenbahn-Eommifjariat. 
636. Die Interefjenten ber Berliner allgemeinen 

Witwen» Penfions- und Unterftägungstaffe werben be» 

nachrichtigt, daß zum Erjage der reglementsmäßig aus« 

ſcheidenden Mitglieder des Guratoriums und ihrer 

Stellvertreter zum 1. Januar 1887 nad $. 23 litr. d 

bis g des Neglements vom 3. September 1836 vie 

Neuwahl zweier Euratoren und zweier Stellvertreter 

zu vollziehen ift. 

Zu dieſem Behufe werben wir bie erforberlichen 
Wahlzettel den Intereffenten bei Ausreihung der Bei— 
trag®Uuittungen in dem mit dem 1, December d. J. 
beginnenden nächften Zahlungs-Termine zugehen Laffen. 

Berlin ven 4. September 1886, 

Direktion der Berliner allgemeinen Witwen - Penfions- 
und Unterſtützungs⸗Kaſſe. J. V.: Winiker. 

Belanutmahungen commungalftünd. Behörden. 
. 637. In Gemäßheit der Vorfchrift des $. 21 des 
Geſetzes vom 25. December 1869, die Landeskreditkaſſe 
in Caſſel betreffend, wird in der Anlage die Darftellung 
ber Betriebs - Ergebniffe und der Vermögenslage ber 
Landeskreditkaſſe für das Nechnungsjahr 1885, nebft 
zwei weiteren Ueberfichten: 

A. über bie in jevem Monat des Jahres 1885 nadh- 
gefuchten, bewilligten und ausgezahlten Darlehen, 
fowie ausgegebenen Schulpverjchreibungen ber 
Anftalt, 

B. über die zu Ende des Rechnungsjahres 1834 ver- 
bliebenen und über bie im Jahre 1885 neu ausge» 
liehenen und zurüdbezahlten Darlehen verfelben, 

Hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gaffel am 8. September 1886, 

Die Direction der Ranbeskrebitfaffe. Lo £. 
638, Dei der hiefigen re Spar» und Leibe 
Kaffe wird vom 1. Januar 1887: ab ver Zinsfuß für 
Darlehen — auch für folche, welche bereits beftehen — 
auf 44 °/, und für Einlagen, infoweit für ſolche bisher 


noch 4 °/, gezahlt würden, auf 34 9/, herabgejeht, 


was bierburch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 

Kirchhain am 10. September 1836. — 

Die Verwaltungs-Commiſſion. 

639. Nachdem ver Stadtrath und Bürger⸗Ausſchuß 
der Stadt Fulda die Herabſetzung des Zinsfußes des 
ſtädtiſchen Gas⸗Anlehens de 1863 von 4 %/, auf 339/ 
befchloffen und dieſe Herabfegung bie Zuftlmmun bes 
Königlichen Herrn Regierungs - Präfiventen zu Baftel 
nah Beſchluß vom 2, Auguft 1886 A. L Nr. 7677 
erhalten hat, werben bie Inhaber ber vorgenannten 
Obligationen von dieſer Zinsgermäßigung mit der Aufe 
forderung in Kenntniß gefegt, die Obligationen zur 
Umſtempelung in 33 °/,ige um fo gewiſſer bei ver hie⸗ 
figen Stabtlaffe bis zum 1. October 1886 einzu- 
reihen, als bezüglich der nicht angemeldeten Schulb⸗ 
verfhreibungen hiermit die Kündigung mit der Maß- 
gabe ausgefprochen wird, daß bie Verzinſung biefer 
Obligationen mit dem 31. December 1886 aufhört 
und die Rüdzahlumg der Obligationen in Baar zum 
1. Januar 1887 ftattfindet. 

Die Aushändigung der neuen 34 9/,igen Zins“ 
coupons nebft Talons gefchieht im Laufe des Monats 
Sanuar 1887 durch die Stadtkaſſe dahier. 

Den zur Gonverfion eingereicht werbenben Gas—⸗ 
anlehens » Obligationen ift ein formularmäßiges Ver⸗ 
zeihnig nah Serie, Nummer und Betrag georpnet 
—— 

Fulda am 6. Auguſt 1886. 

Der Oberbürgermeiſter: F. Rang. 


Bacanzen. 
640. Die Pfarrftelle zu Ottrau in ber Claſſe 
Neukirchen ift in Folge DVerfegung ihres bisherigen 
Yuhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mels 
bungsgefuche unter Bee rg eined Zeugnifjes ihres 
Glafjenvorjtandes binnen 14 Fee anher einzureichen. 

affel den 6. September 1886. 
Königliches Eonftftorium. Weyrauch. 

641. Bewerber um bie am 1. October d. 9. zur 
Erlebigung kommende, mit einem competenzmäßigen 
Einkommen von 900 Mark nebjt freier Wohnung und 
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schuls 
ftelle zu Bederhagen wollen ihre mit ben borges 
ſchriebenen Zeugniffen verjehenen Meldungsgefuche binnen 
3 Wochen an den Schulvorjtand von Vederhagen zu 
Händen des Lanbraths zu Hofgeisinar einreichen, 

Hofgeismar am 8. September 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand von Veckerhagen. 

Bedhaus, 

642. Bewerber um die am 1. October d. 9. zur 
Erledigung kommende Schulftelle zu Gerterobe 
werben aufgeforbert, ihre mit ben möthigen Zeugnifjen 


verfehenen Gefuche binnen 14 bei dem König- 
lichen Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Kempf zu 
Beenhaufen, oder bei dem unterzeichneten Rambratte 


einzureichen, Rotenburg ven 2. September 1886. 
Der Königliche ulvorſtand. 
von Altenbockum, Landrath. 


au 


208 


643. Zum 1. October d. 9. ift beim hiefigen Amtes 
gericht eine Kanzleigehülfenftelle zu beſetzen. 
Bewerber haben fich bis zum 20. September d. I. 
zu melden. Steinbad- Hallenberg am 29. Auguft 1886. 
Öniglihes Amtsgericht. 
644. Zum 15. October dieſes Jahres ift bei dem Hie- 
figen Amtsgericht eine Sanzleigehülfenftelle zu bejegen. 
Bewerber haben fich bis zum 6. October d. J. zu 
melven. Giterfeld ven 10. September 1886. 
Königliches Amtsgeriht. Grohne. 


Berional = Ehromil, 

Ernannt: der Gerichts» Affeffor Dr. Schotten 
zum Amtsrichter beim Königlichen Amtsgericht in Hilders. 

der Pfarrer Kefler in Secbach zum Direltor der 
Erziehungs» und Befjerungs-Anftalt in Wabern, 

ber Hauswärter Heife, bisher bei ber Strafan- 
Ralt in Wehlheiden, zum Hausvater und 

bie Auffeher Fege und Kleinfeld, bisher bei ber 
Strafanftalt in Moabit, zu Führern bei biefer Gr» 
ziehungs- ıc. Anftalt. 

Uebertragen: dem Odlar von Schmube, bisher 
bei der Grziehungs- ꝛc. Anftalt St. Martin bei Pop 
parb, commiſſariſch die Stelle eines Selretärs und Ken- 
danten und 

dem Vorfteher Goricke, bisher in ber Rettungd- 
anftalt in Sagan, auf Probe die Stelle eines zweiten 


Lehrers 
bei ber Erziehungs unb Beflerungs-Anftalt in Wabern, 


dem Forſtaufſeher Seit, unter er Don 
Förfter auf Probe, die Hörfterftelle zu Hüffea in der 
Oberförfterei Walfenftein. 

Riedergelaſſen: als praktifche Aerzte haben A 
ber Dr. med. Kammers in Somborn, Kreijes Gelm 
haufen, Dr. med. Kasper in Böhl, Kreifes Franten- 
berg, unb Dr. med, Lorenz in Netra, Kreifes Eſchwege. 

Uebernommen: die Janſen'ſche Apothele in Groß 
almerobe von dem Apotheler Dito Liege. 

Berſetzt: der Oberförfter Ehrentreich zu Wolf 
gang auf bie Oberförfterftelle zu Berfenbrüd im Regie 
rungsbezirk Osnabräd und 

der Korftaffeffor und interimiftijche Revierförfter 
Giehler in Josbach unter Ernennung zum Oberförfter 
auf bie Oberförfterei Ebersbach im Regierungabezirt 
Wiesbaden. 

Entlaffen: ver Gerichts-Affeffor Gegenbaur zu 
Fulda im Folge feiner Zulafjung zur Rechtsauwaltſchaft 
bei dem Amtsgericht daſelbſt und 

auf Nacfuchen ber Pfarrverweſer Ludwig Eiter 
zu Gelnhaufen aus feinem bisherigen Amte behufs 
Uebernahme eines Pfarramtes in Ruhrort. 

Penfionirt: der Nevierförfter Schüge in Ulmbad 
in ber Oberförfterei Steinau, 

ver Boligei-Wachtmeifter Schwalm bei der König- 
lichen Polizei-Berwaltung in Hanau und 

der Waldwärter Raabe in Niederhülſa. 

Geſtorben: der Amtsgerichtöratg Rübfam in Hann. 


BER u ges der Deffentliche Anzelger Ar. 73, 

(Sufertionsgebühren Kızu Drudjeile 20 Rei — Beogebfätier Bogen 5 

nn u ah 
Rebigirt bei Rönigfiäer Regierung. 


Galjel. — Gebrudt in der Hefr und Baifenfans-Buhbruderel 


EEE TE er — em PT | 





Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel. 


Ueberfichtlihe Darftellung 


ver 


Betriebs » Ergebnifje und der Vermögenslage der Laudeskreditkaſſe 
(Soden - Aredit- Bank) | 


für das Rechnungsjahr 
1885. 


2 Kapital: Conto. 







Beſtand 
Ende 1885. 


Marl. War. Dr. 













Beftand 
Ende 1884. 


Mark, PM. 





A. Paſſiva. Zugang. 























Mar. BP. 








Sparkaſſen x. . - 

Staatskaſſe ( Raudemialfonds ) 

Staatskaſſe (VBorihüffe) - 

Deponirte Ablöfungsfapitale j 

Kapitale auf kurze Kündigung 

Gegen Obligationen aufgenommene 
Kapitale, und zwar: 


14.251.290 






15.001.290 | — 










"159.883 70 "159,883 70 












wor tem Jahre 1870 ausgegekene: j: a 5 150 — 
1.317.300 |— | 1.615.200 — 
2.312.700 — 40.500 — 





































































” l 
Summa Tit. VII | 5.285.850 — 3.630.000 — | 1.655.850 — 
VIL. | vom Jahre 1870 am ansgegebene: A. 0 ee -. . . 40.050 — 
Aa.| 4.259.550 — Il 2 2... 1»] 4+259.550 | — 
B. | 3.225.150 — ® 1.950 — | 3.223.200 — 
C. Serie I. 1.800 — 300 — 1.500 — 
11 4050 — 2.850 — 1.200 — 
® . 1 1.519.800 |, — 4 70.200 /-| 1.449.600 - 
N 1.699.050 | — — I 70.650 |— | 1.628.400 , — 
a 9.000 | — 9 8.700 — 300 — 
R 6.750 — el 6.150 | — 600 — 
. 1.869.450 | — 64.950 '- | 1.804.500 — 
— 2.106.450 — 39.750 —| 2.066,700 | — 
. 2.894.100 — 58.800 - | 2.835. 300 | -- 
T 4.186.250 | -| . . . |. 226.050 |- | 3.910.200 — 
„ 4.997.250 -| 2... 1. 141.750 - 4.855.500 — 
„ 10.838.850 — 352.050 |— } 10.486.800 | — 
25.677.600 | — 


3.012900 :--| 498.000 — 


2,631 900 — 


23.162.700 | — 
ee 2.631.900 | — 





















5.644.800 | — 1.542.150 | - |64,872.900 





Summa Tit. Vill. | 60.770.250 — 







5.303 43 







IX.| Deponitte Grundentihädigungen. 5.303 43 


x.| Hinterlegte Lehnskapitale 


| * + 
81.222,577 113] 5.644.800  — | 5.922.150 - 


Die Kapital- Summen den Zinfen zugefeßt mit. . 2 nn 
Sicht Haupt-Summa der Palfiva : : 2 2 nr nee 





-— — — 


80.945.227 





13 





Ueberhaupt . 











an, vr ee —— er 220 



























































Sinſen⸗Couto. 3 
Beftand Beftand . 
ugang. Abgang. sfup. 
Ende 1554. | 8ugang San | gupe 1985. Pincfuß Bemerkungen, 
Dar. 3 | Mar PM ma HB. mal, Pl rn 
| 
| 591,551 60| 591.551 60 4 
* | * “ * * . [2 . ” * ” ’ * * 
2.323 01 6.363 25 6.269 26 2.417 |— [33 bꝛw. 4 
W ————— .. — — 3 Gelindigt und außer Verzinſung. 
46,529 | — 93,050 | — 114,039 | — 25.540 — 4 
40,495 50 38.220 75 77.226 175 1.495 50] 43 | Sefntigt uud außer Verziuſung. 
87.024 50| 131.279 75 191.265 75 
639 — 1.602 — 1.557 | 4 
64,894 — 170.382 — 171.420 — 4 Kündbare Obligationen. 
47.789 04 128.898 | — 128,316 |11 4 
135 — a: a 123 75 4, Sämmilih gefünbigt für den 1. November 
84 38 — — 7763 4 5 1881, foweit nicht bereits früher verlooſt. 
22.,816 — 98.326 — 58.956 | -- 4 REED ORON 
25.089 | — 65.509 | — 65.991 — 4 Re 
1038 33] . . . 19 103 52 4] Simmtlih gefünbigt für ben 1. Kobember 
106 72 = a IE 102 |39 4 } 1881, foweit nicht bereits früher verlcoft, 
27.666 — 72.745 — 73.284 | — 27. 127 — 4 
31.889 — 82.730 — 82.851 — 31.768 — 4 
44,800 — 111.490 — 112,752: — 43.538 — 4 
65,149 — 159,893 — 164.064 — 60,978 — 4 
76.797 — 196.647 — 199. 440 — 74.004 — 4 Berloosbare Obligationen, 
161.480 | — 424.243 — 428.919 | — 156.804 | — 4 
339.268 — | 1,013,497 | — 975.066 — 377.699 | — 4 
rer 40, 218 50 — 30.936 50) 3} 
908.705 962.580 93 
| 
- 230 1: 300 I 4 





* * | * 

52| 992.336 54 

5.922.150 |- | 80.945.227 13 

9.183.681 152| 81.937.563 67 
| | 











998.283 |11 3.255.584 95) 3.261.531 


81.222.577 1 5.644.800 | — | 
82.220.860 24 8.900.384 95 


| 














4 Kapital: Gonto. 


Veſtand Beſtand 
Tit. B. Activa. Ende 1884. Ende 1885. 
Mart. Hl Bart Mi 3 Mal Pr, Marl. Bi. 
| 
I.| Ausgeliehene Kapitale: a. 1.515.528 73 — | . 112.777 62) 1.402,751 11 
A. Bis zum Jahre 1869 einftichlid 2 b. 10.033.936 0383| . . . \.| 836,807 31] 9.197.128 |72 
— c. | 11.947.552 74 | . | 1.290.631 '23| 10.656.921 |51 








Zugang. Abgang. 





Summa Tit. 1. A. [23.497.017 50 2.240.216 16] 21.256.801 |34 








BaarAnsleihungen 3.295.238 98 71.728 172.017 168] 3.194.949 30 
Serie IH. 1.701,371 21 — 88,890 76] 1.612.480 |45 
- IV. 1.611.726 65| . . 203.013 116|. 1.408,713 49 
- Vu 1.789.384 13] . 188.024 88] 1.601.359 25 
VIII. 2.038.389 971. 80.804 |19] 1.957.585 78 
B. Bow Jahre 1870 an IX, 2.819.137 59 ’ 130.396 |78| 2.688.740 81 
— X. 3.827.949 84) . . 283.948 75| 3.544.001 |09 
- XL. 4,.722,788 83 2 550.592 176] 4.172.196 07 
- Xu. 10.297.797 37 s w 573.043 56 
- XL 22.384,663 58] 3,012, 900 1.052.852 61 
einſchl. ber Ser. 
LI V. u. VI. 
\ MW. . . . 1.1 2.631.900 582 | — 


Summa Tit. 1. B. | 54.488.448 |15| 5.716.528 











3.324.167 |13| 56.880.809 02 





Summa Tit. I. | 77.985.465 |65| 5.716.528 |— | 5.564.383 |29 | 78.137.610 36 


I.| In angefauften ie ange 








legte Kapitae . . . .. 766.467 157) 4,480,010 110| 4.557.038 167 
III. Auf Werthpapiere erben aus⸗ 

geliehene Gelder . . . ; 450.000 |— | 1.550.000 — | 1.800.000 | — ee 
IV.| Zugeichlagenes en. 284.358 22 34,150 27 101.806 |28| 216.702 21 
V.| Landeskreditkaſſen Gebäude . . . 264.239 93| . . . |. — — 1 264.239 9 
VI. Kafendbeftad . . 2 2 202 ..] 2.531.250 185 nr Wer R 32.362 21| 2.498.888 6 


— | — nn — — — — — — 


198 
* 
Ueberhaupt . 82.281.782 22 11.780.688 37 12.055.590 |45 | 82.006.880 ’ 


Die Kapital» Summen den Zinfen zugelegt mit 
Giebt Haupt-Summa der Activa 


m — 
r 






































Beftand Beftand 
R A ins 
Ende 1884. Sugang —— Ende 1885. DIA Bemerkungen. 
Marl, Fy2 Mark. Bi. Mat. Pi. ma Pi 97, 
940 6 * 59. 890 59.789 88 1.041 4 Zu Dienft ⸗ Ablsſungszwedlen hergeliehen. 
6. ** 446.330 461 447.397 84 5.795 96| 44 | Zur klang von Zepnten, Ziuſen x. jr 
14.961 so 170 521,551 ‚96 525.378 118 11,135 57 ®, 
22.765 183] 1.027.772 e 1.032.565 90 17.972 54 
5.622 45 147.988 09 148.521 82 5.088 72 4) Baar ausgeliehen. 
3.445 11 75.684 32 77.058 |88 2.070 55| 45 | 
1.732 | — 71.797 155 71.526 36 2003 19, 4, 
8,459 35 77.123 185 85.313 08 270 12 45 
5.638 177 91.522 17 89.200 52 7.960 42| 4) 
4,445 09 125.911 83 125.459 73 4.897 19 4, 
9.604 45 166,570 |48 166.216 | — 9.958 93 4} — bligati 
9.935 17) 207.544 51] 210.404 53 7.075 15| 45 In verlooobaren Obligationen gewäßrt, 
19.395 ‚67 455.043 72 457.851 128 16,588 11 4l 
| 33.310 92] 1.072.233 |52| 1.063.870 85 41.673 59| 4 
= mes 2 23.005 |90 21.735 45 1.270 '45| 4 
101.588 98 2.514.425 94 2.517.158 50 98.856 42 
124.354 81 3.542.198 55 3.549,724 go 116,828 '96 

















9.305 50 27.188 05 27.650 130 8.843 25/3, u.4 
= | * 
er ee ee 11,891 67 33 33 134.4 
12.630 16 12.609 |78 42 80 . 
. . . Der Kaſſenbeſtand, welchenn uoch 3771 Mart 
—— — u Er 
135.774 56| 3.591.845 93| 3.601.872 15| 125.748 134 Kö pemefenen, Biß zum 1. April 1866 tene 
j | | ——— — Ri I ken nein 
$ € re inzwiſchen verwen werben 
82.281.782 22 11.780.688 |37 | 12.055.590 45 | 82.006.880 |14 find, £ 


82.417.556 78| 15.372.534 30 15.657.462 60 82.132.628 ke 


Verglichen mit dem Beſtande der Paſſiva von | 81.937.563 67 
| ergiebt ſich für das Jahr 1885 ein Ueberſchuß von 


\ 





195.064 Br ‚ welcher an den Nejerwefonds abgeltefert worben ift. 


— —— —— — — ————— ——— — —— ————— 
* — 











6 

u u Beftand 

ru. C. Neſervefonds. Ende | Abgang | gun. 1ssH. 
ne eh 


| 
1. | Kaffenbeftand . 2 2» 2 2124464 44 | 


1. | Ueberihuß aus der —— 


pro 1885 .. — — 195.064 |81 
11. | Rüdzahlung des dem — ri eng 
fändifchen Verbande dargelichenen Werihpapieren wer: 
i * * * . * . * * * . . ” * + — er J 2 
Kapitals 1.138,500 240.000] — 
1V. Zinſen-Einnahme.. 168.837 62aus ven Ueberſchü ſen 
E — — 
V.Agio-Gewinn... 2018 18 1 
Summa . . 212.464 B 1.505.020 |61| 1.495.532 42 2 
| 
Hierzu: | 
Das Wertbpapier- Gonto. . . -| 3.374.816 83] 1.312.083 | — 56,550 58) 4.6 
» Darlehne - wir, aa: I: 500 - Sr . | 1.138.500 — 


»  Binfengutbabn . -» ».. 35.224 18 177.790 01 168.837 62 
| 


Ueberhaupt . . .[ 48 
Ende 1884 beftand der Neferve- Bonds n 2 a 2 2 nee. 7 





Mithin hat fi derfelbe in 1885, neben der Ablieferung von 240.000 Mark aus 
den Ueberfhüffen an die ſtändiſche Schapfaffe, vermehrt um, . . ; 


Gaffel, am 4. September 1886. 


21.952 6 


21.952 


30,349 


44.176 5 


96.478 4 


61,005 4 





Die Buchhalterei der Landeskreditkaſſe. 


Wiegand. 


Nebſt den beigefügten weiteren Ueberſichten zu veröffentlichen. 
Caſſel, am 8. September 1886, 


Die Direction der Landeskreditkaſſe. 


Un. 










‚63 





KUREN 
# 





Anlagen. 


Aeberſicht 


der 


in jedem Monat des Jahres 1885 nachgeſuchten, bewilligten und ausgezahlten 
Darlehen, ſowie der audgegebenen Schuldverſchreibungen 


der Landeskreditkaſſe. 


A. Eingegangene Darlehnsgeſuche. 


1885. 


Jamar 2... 
Februar . 

Mir. 

“Al. . 2... 

}_ 1 
Imi ao 220. 
SE =! ii ar ca 
Ungft 2... 
Septembr . » . 
DOchber . . . » 
November 


December 


Summa . 


Summa aus den 
Rubriken 2 


Summa A, . 





979 068.509 654 ! 9.397.360 114 68.0983 | 1020 
654 | 9.397.360 — — 1020 | 7.003.950 — 
1533 10.365.929 | Summa B. 1134 | 7.072933 | Summa C. 


a 27 0) 


B. Bewilligte Darlehen. 
2, 
In Seitens des 





2. 1, 










In Seitens des 




















Baar— Inhabers unkünd⸗ Baar— Inhabers unkünd⸗ 
Darlehen. baren Schulb⸗ Darlehen. baren Schuld- 
verfchreibungen. verſchreibungen. 
Boflen. Marl. | Poren. | Matt. Voften. Mat. 
87 88.380 50 | 391.200 5 3.200 91 | 326.250 
78 78.709 4) 493.450 10 6.015 68 303.700 


104 117.970 70 629.900 27 | 12.303 95 405.300 


70 79.130 32 295.960 6 4.650 78 | 482.550 
76 94.165 56 650.250 6 3.550 68 319.500 
34 93.310 66 657.200 11 7575 | 113 727.650 
79 77.210 50 742.050 13 8370| 93 524.850 


53 59.160 53 | 1.225.600 5 2.920 86 | 635.250 
53 59.130 63 | 1.006.950 5 3.610 | 108 | 1.410.450 
66 | 78.740 48 861.150 9 4,370 75 | 351.300 
57 58.210 54 | 1.020.600 10 6.940 73 764.100 
72 84.455 58 822.450 7 4.030 12 748.00 








7.003.950 















Zn Le nn LI 


C. Ansgezahlte Darlehen. D. Ausgegebene Schuldveriäreibungen auf den Inhaber. 
1, 2. 1. % 






4 
In Seitens des Inhabers ** icher 





ogentig mit) Verloosbar, Seitens bes Inhabers unkündbar. 








— uulinbberen Schuld⸗ ee in s — T — — 
verſchreibungen. gegenteitig a, zu 40/,. | b. zu 34°/,. 
Voten | Met | won | wat | short — 
Zn "lo 
12 8.610 66 353.250 450.000 |102,50- 102,75) — — 
1 590 72 242.700 489.000 1102,75 — 10 | _ _ 
13 8.027 84 266.850 _ — — — 
22 9,316 73 340.350 308.850 103 | = — 
13 9.305 70 364.800 279.000 103 | u — 
8 6.495 87 400.800 300.000 103 195.000 | 96,15 
6 3.125 96 574.950 405.000 103 201.000 | 96,15 — 97 
10 5.860 68 372.900 — — 5 167.700 97 
6 3.800 79 736.200 309.000 102,50 | 527.400 | 97 — 98 
7 5.640 97 791.550 150.000 102,500 | 594.600 196,75 — 97 
9 4.660 69 405.000 — — 313800 9 
6! 6.300 75 795.450 322.060 | 10250 | 632.400 97 
13| 71728 | 936 | 5.644800 zu 3.012.900 — J268631900,0 — 


936 | 5.644.800 — — — 2.631.900 — 
— — —— — 


1049 | 5.716.528 — Summa D,. 2... 5.644.800 — 


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Weberficht 


der 


Ende des Rechnungsjahred 1884 verbliebenen und der im Jahre I885 neu 
auödgeliehenen, fowie der in demfelben Zeitraum abgetragenen Darlehen 


der Landesfreditfafle. 


Ansſtand Ende 1884. 





A. Bor dem Jahre 1870 ausgelichene 


Kapitale. 
1) Zu Ablöſungen, und zwar: 
zu Dienft- Ablöfungen & 49), . 
zu Zehnt⸗ ꝛc. Ablöfungen A 41, P/, . 


überhaupt zu Ablöfungszweden. . . . 
2) auf Hypotheken A A, I, ı 2 2 


Summa A, 


B. Im Sabre 1870 und fpäter 
ausgelichene KRapitale, 
1) in Baar a 41], 2 0 0 00 


2) in unfünbbaren Schulpverfchreibungen: 
ber Serie IIL,& 41), 9, » 


” " IV., » ” . 0.0. 
LE ng 
.. Vi... 

en, De 
un SS 

⸗ ⸗ XL, » “ ⸗ 
— V ———— 

⸗ ⸗ XIII. » * ⸗ 


Ua 
überhaupt in unkündbaren Schuloverfchreibungen 


. KW, 4 


Summa B. 
Hierzu „ A 


Ueberhaupt 


Die unter der Rubrik „Abgang“ aufgeführte Poſtenzahl ſtellt die Anzahl der gänzlich abgetragenen 
Darlehen dar, während die unter derjelben Rubrik aufgeführten Mark: ıc. Summen nicht nur die Beträge 
diejer zurüdgezahlten Darlehen, jondern auch die Beträge der auf die noch ausjtchenden Darlehen 


4.781 
23.315 


« 1 23.096 
.4 11.781 


. . 1 89,877 
.. 4.412 


. 





8.326 


12,738 


. . 1 39.877 


52,615 


1.515.528 
10.033.936 


11.549.464 
11.947.552 


23.497.017 


3.209.238 


1.701.371 
1.611.726 
1.789.384 
2.038.389 
2.819.137 
3.827.949 
4,722.788 
10.297.797 
22.384,663 





51.193.209 


54.488.448 
23.497,017 





77.985.465 





Zugang in 1885, 





71.728 | 


3.012,00 
2.631.000 


5.644.800 | 


5.716.528 








5.716.528 


1.049 


65 





geleiſteten außerordentlichen Kapital-Rüdzahlungen und ordentlichen Kapital-Abträge umfaſſen. 










en nn un a Era 


Sumura. Abgaug in 1885. Ansftand Ende 1885, 














Betrag. Betrag. 
Poſten. 9 R 
Mat. | Br. a. | 
4,781 1.515 528 | 73 344 112,777 r 62 4.437 1.402.751 | 11 
23.315 10.033.936 | 03 1.669 836.807 E 31 21.646 9.197.128 | 72 
23.096 11.549.464 | 76 2.013 949,584 26.083 10.599,879 | 83 
11.781 11.947.552 | 74 753 1.200.631 z 11.028 10.656.921 | 51 





m — ⸗ 


39.377 | 23.497.017 50 | 2.766 2.240 216 | 16 | 37.111 | 21.256.801 | 34 


4.525 3.366.966 172.017 | 68] 4.412 3.194,949 | 30 











Bi 
176 1.701.371 21 























88.890 | 76 1.612,480 | 45 

121| 1.611.726 | 65 203.013 | 16 1.408.713 | 49 

115 | 1.789.384 | 13 188.024 | 88 1.601.359 | & 

100 | 2.038.389 | 97 80.804 | 19 1.957.585 | 78 

187 | 2.819.137 | 9 130.306 | 78 2.688.740 | 81 

354 | 3.827.949 | 84 283.948 | 75 3.544.001 | 09 

544 | 4.722.788 | 83 550,592 | 76 4.172.196 | 07 

2.273 | 10.297.797 | 37 573.043 | 56 9,724.753 | 81 
5.232 | 25.307.563 | 58 1.052,852 | 61 24.344.710 | 97 
160 aa 582 | — 2.631.318 | — 

9.262 | 56.838.009 | 17 3.152 149 | 45 53.685.859 | 72 
13.787 | 60.204.076 |ı5| wsa| 3824.107 | 13 | 13,503 | 56.880.800 | 02 
39.877 | 23.497.017 |50| 2766 | 2.240.216 | ı6 | 37.111 | 21.256.801 | 34 
53,664 | 83.701.993 3.050 | 5.564.383 | 29 | 50.614 | 78.137.610 | 36 








Gajjel, am 4. September 1886. 
Die Buchhalterei der Landeskreditkaſſe. 
Wiegand, 


Derzei. 


ber in der %, Verloofung gezogenen, durch die Bekan 
Staatöfhulden vom 3. September 1886 zur baare 
Be progentigen, unterm 2. Mai 1842 


Abzuliefern mit Anmeifungen zur MbE 








Lit. A. zu 10 


A 4. 10 bis 12, 28, 29, 42. 49, 50. 52. 54. 74. | 
12819. 12821. 12827. 12851. 17679 bis 17690. 
21201. 21202. 21206 bis 21208, 23763 bie 23763. 
37894 bis 37899, 38668. 38674. | 


Lit. V. zu —— 





Pape 2 a page um· 


X 
maniplssunge aog Bunz 
os i aaquindo 


"19 '09 09 BE VE CE TE "9% 00999 WI BlIs 86 66 
"LS vr ve SEr09 66 06 72'009 EU Br DRG I96d 











Verzeichniß 


der 1. Verlooſung noch rückſtändigen 3", progentigen Staatsſchuldſcheine von 1842, 
hyuliefern mit Zindfcheinen Reife XIX Rr, 5/8 nebft Anmwelfungen zur Abbebung ber Zinsſcheinreihe XX. 


Lit. A. zu 1000 Rthlr. 
14600. 793. 19697. 35393. 426. 30. 45288. 93. 300. 16. 5679. 841. 


Lit. B. zu 300 Rthlr. 
12. 23. 28. 56. 13589. 604. 716. 41. 17400. 1. 9. 


Lit. ©. zu 400 Riöle. 
49. 56. 65. 621. 9118. 24. 29. 391. 408. 13. 74 


Lit. D. zu 300 Rihlt. 
750. 64. 68. 800.1. 49. 50.56. 58. 61. 9953. %. 13437. 54. 70, 85. 525. 


Lit. E. zu 200 Rtöl. 


n 1624. 25. 75. 709. 37. 48. 955. 11. 2008 17. 23. 35. 36. 78.83.86. 7924. 33. 39. 40. 51.99. 8055. 
95. 800. 14. 25. 32. 37. 16426. 39. 45. 91. 509. 39. 


Lit. 8. zu 100 Rihlr. 
31 Bi6 18.26.30 AI 4867.68.72 21. 46.48.5368.60.71. _50708.3.69.70.820. 34 40 
65 { 


19887. 89. 90. 95. 97. 91: 80. 
5. 46. 140738. 42. 46. 859. 68. 95. 946. 
h 170671. 95. 733. 53. 71. 814. 22. 79. 80. 82. 93. . i . 

184243. 67. 308. 15. 22. 40. 75. 98. 405. 20. 29. 30. 33. 51. 185138. = 43. 248. 66. 91. 
„ 11. 40. 82. 97. 966 bi 68. 82. 19979. 801. 6. 29, . 49. . 
108. 51. 52. 80 bi8 84. 206. 23. 69. 78. 


Lit. &. zu 50 Rthlr. 


‘6. 32. 40. 41. 46. 55. 69. 69. 77. 1098. 100. 14. 33. 35. 50. 51. 926. 28. 41. 48. 77. 3474. 500. 4. 13. 
‚05. 15. 21. 24. 33. 38. 63. 69. 75. 80. 8077. 89. 94. 97. 100. 22. 29. 364. 65. 11031. 36. 38. 48. 55. 63. 
0 


SSHRRSSR 


on 
mr 
3 
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. 409. 27. 35. 12222. 30. 31. 809. 31. 37. 15265. 96. 312. 16222. 25. 30. 31. 35. 50. 61. 7 
‚ 47. 18436. 68. 69. 91. 19622. 28. 21471. 510. 24. 958. 76. 80. 91. 96. 24162. 63.7 
26403. 12. 13. 17. 27. 32734. 35. 57. 88. 953. 59. 63. 85. 93 biß 9%. 97. 33002. 294. 301. 3. 4 

!6. 900. 9. 16. 29. 30. 40. 50. 52. 37229. 35. 42. 55. 56. 63. 64. 89, 40276. 81. 85 bis 87. 98. 312 31. 
b. 81. 94. 342. 62. 66. 72, 502. 300. 11. 39. 51150. 62. 90. 91. 202. 5. 55404 15. —* 44 


Lit. H. zu 25 Rthlr. 


2. 65. 88. 92 711. 15. 17. 23. 32. 50. 52. 56. 59. 60. 8818. 26. 44. 50. 70. 72. 75. 908. 34. 35. 44. 12611. 
97. 711. 13571. 88. 600. 16853. 909. 10. 13. 17. 33. 44. 52. 55. 61. 75. 21019. = 56. 71. 
‚4. 10 bi8 12. 14. 16. 23. 33. 44. 28115. 16. 222. 23. 32. 29994. 30000.-11. 28. 36. 40. 4 
32502. 42, 44. 48. 50. 54. 64. 75. 82. 600.1. 9. 35005. 12. 33. 34. 84. 120. 437. 43. 54. 59. 66. W. 
2. 47. 51. 52. 72. 74. 75. 320. 769. 802. 30. 33. 50. 52. 54. 56. 88. 99. 901. 26. 48. 62. 83. 87. 37020. 
12. 33. 34. 55. 58. 60. 64. 46707. 16. 17. 21. 25. 39. 47. 50. 57. 78. 93. 97. 5303. Ba 


% 


— —— _. > ———— - |— - - — 





















































































— — — 
Einlagen: Betrag währen bes —— Ausgabe Betr 
Domieit de) HE] Gage [unseren | ent 
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I Spartaffe «ginn Rechnungs⸗ — zurlidejogene Red 
€ eines Contos |Vorjahres.| Morjahres. inlagen. jah 
A| # “ al # | F) ie 
[>27 





4. 5. 
































| Amoneburg 38 PR zi 1648 1084490 09 27009130] 100199138] - 9835459] 1113 
2} Dorfen... . 11860] — | — 11,50] 1500 | 5566021141 1042002] 21458256] 9717495] 684 
3] Gartspafen. . . 11843] — | — | 1 | 3000 | 62646124] 14566118] 9150019] 8471639] 647 
al Gafiet ..... 11832] — | —| 1 | 600 | 196181944] 5610059] 79332872] 62501258] 2186 
öl Zelsterg . ».. 11848] — | — | 1 | 1500 | 34697257] 8örelso| 6o79233l 5685170] 359 
6] Briglar . .. . [1844| — | — | 1 | 1500 | 120430469] 20858170] 21493271] 17955863] 1260 
7 Zuloa 22... 1185| — | —| 1 lunbeiäe| 288852432] 96852138] 61587275] 412802901 3188 
8] Grebenftein . . [1857| — | — | 1 | 3000 | 71295239] 21478155] 110256 9002727 | 754 
9| Großalmerede . 1859| — | — | 1 | 300 | 539679 7936| 21424 841512] 67 

Gubensberg . . 11847 — | — | 1 Junsefhr] 279964689] 66721141] 44398699] 403723501 2 
Hanau. co... 1841] — | — | 1 | 3000 | 87372885] 2464730] 26608055] 218179501 946 
Sersfelb . . . . 11825] — | —| 3 | une: | 2182809] 3420270] 60345280] 430335401 2azı 

ſchränlt 
Hofgeismar .. [1845| — | — | 1 | 1500 | 70660640) 13051l15| 90716821 9818660) 721 
Homberg... . [18511 — | — | 1 | 1500 | 45050119] 12933197] 1147950] 101891120] 476 
Bünfeld . . . . 1837| — | — | 1 Junteför] 282516297] 171748] 74558101] 389045130] 3183 
Kirchhain... . 118641 — | — | 1 | desst. | 66036623] 12197 7935091] 99985137] 651 
Darbıng. ... [1839| — | — | 1 | besst. | 310306317] 96264188] 670198175] 682548169] 3186 
Melfungen . . .|1838[ — | — | 1 | vet. | 141140981] 53547145] a28881l89] 35682118] 1837 
Neuftabt ... . [1869| — | — | 1 | 1500 | 35727508| 7340140] A0Tsol1a| 5924020 346 
Obernticchen . . [1860| — | — | 1 Junterär] 29296492] 907974] 107835179] 59091146] 350 
Oldendorf „. . [1860| — | — | 1 | besat. | 121567098] 46829116] 224675186] 227852]33| 1259 
Raufchenberg. . [1847| — | — | 1 | vesat. | 38137022] 1536842] 69a17lec| 6S06Tlısl 398 
Rinteln u... [18451 — | — | 1 | besat. | 159427764] 45072119] 439535124] 365644122] 1713 
Nobenberg . . . [1860| — | — [1,50| vesat. | 42137688] 9797351 9358772] 6262560] 462 
Rotenburg . . . [1863| — — | 1 | 1500 | 20764415] 803078] 3998056] A137ölze| 214 
Sclühtern . . [1858] — | — | 1 | 1000 | 1511329 02| 4313879] 4318777] 38735621] 1210 
Schmaltalden . [1859] — | — | 1 juntersr] 63082009] 2297786] 17171505] 13187560] 693 
Scweinsserg „ [18721 — | — | 1 1500| 14058302] 2604061 3344262] 2ırzılor] 154 
Sontra .... 11849] — | —| 1 | 900 | 18502669] 506683] TA7scieal 4226709] 222 
Spangenberg . [1882| — — | 1 | 1000 | 14588214] 298178] S877ı240l 4394901] 192 
Salmünfter . . [1882] — | — | 1 | unse- | 15831473 279252 2\6] 4060695] 222 
| ſchränlt 
Treyſa ..... 1884| — | — | 1 | 1500 | 57148374] 1343198] 9213305] 81292100] 595 
Wetter... 0... 11873] — — | 1 Imseför] 64486859] 15381 46 11134484 678 
Wigenhaufen. . [1860| — | — | 1 | teeai. | 22998470] 573430] 168g2lızl 20072] 223 
Wolfpagen . . . [1840| — | — | 1 | test. | 209367929] 68346 10] 2535361'4] 30829223] 2107 
1 | besgt. | 87525420] 3087030] 202647162] 2ıssızii] 889 
| 





Bodenheim*) . [13601 — | — 
Sa.a 36107192 43] 92668052| 7983712 m 67931235 > 


) Gehört feit dem 1, April 1886 zum Regierungsbezirl Wiesbaben, 










































geir Babl Ührer Einlagen: Dber Obligat 
nie- 
. döchſte resſchluſſ 
S — je Filial. se au en *. E ne f 
Ä m ne a. De F uber von üb 
21Sparkaſſe. * ben» 8% Murau R 3* 300 bis 
: & Kaffe. ſtaſſen. mer | eines Eontos. |Vofi, 
R = 1. 
= Gaffel ..... 11879] 1| 211 115001 A 
3 Eichwege . 1873] 5 | 1] 1 unbefcr] 34 
aufen 1878] — | 311 | vesgt. 
pe geismar . . [18691 — | — I 1 | vesgt. 
J otenburg ... 11873] 2 — | 1 | vesgt. 
N Schlüchtern ... [1881] — | — [1 | Hess. | 4 
Vollmarſen . . [1876] 3 | — | 1 | vesgt. 
— ..118741 3 — [1 | desgt. 
Ziegenhain . 1873] 1 | — [1 | vesgt. 
F Sa. b. [1152039 
1] Srantenberg 1839| — | — [1 junberhel 339 
GSersfeld . 1841] — | — [1 | desgt. 136 
2 zu 0.141842] — | — [1 | 1200 
. — 1839] — | — J2 unbeſchr 146 
SE TERN 1829] — | — | 14 | vesst. | 14 5317 
Weyhers resp. 11858] — | — | 1 700 75 
Hettenhaufen 
y Sa. c.] 36| 1317 | 1138 
1] Kleinfchmalfalden [1859| — | — | 1 600 
— — 18621 — 1 | 2500 
A ehe 0.118851 — | — [1 | 1500 
| Sa.d, 


1] Mittelbuchen. . ]1869 
2] Windeden ... . [1864 
ee) 1859 
4) Eſchersheim*) . [1859 


0,2 \unbefhr. 
0,2) desgl. 
0,2 | desgl. 
0,2 deegl. 


Sa. e, E 


Bu De a? 


II 


De A a 


Summa a. Städtifche Sparkaffen 
"»  b. Kreis» und Amtsfparkafjen 
"„ €. Berzirks- Sparlafien . . 
j "  d. Kirchſpiels-, Flecken⸗ ꝛc. Sparkaſſen 
" €. Bereind- u. Privat:Sparlaffen . . 


Hauptfumme . . 16! [19919 
*) Gehören feit dem 1. April 1836 zum Regierungsbezirk % 





JOIgIIZEO 






u =. 2 ent 





|... Zee 
— 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Gaffel 





NM 42. 


—— We den 22. —— 


1586. 





Iupalt ı des Reichs⸗ Gefepblattes. 

Die Nummer 31 des Reichs⸗Geſetzblattes, welche 
vom 20. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- 
Tangte, enthält unter 

Nr. 1686 die Verordnung, betreffend die Nechts- 
verbhältniffe in dem Schußgebiete ver Marfchall-, Brown 
und und Providence-Infeln. Vom 13, September 1886. 


"Bero ordnungen und Belauntmachungen der 
Kaiferl. und Königl. Gentraibehörden. 
645. Bei der Heute in unferem Siyungszimmer vor 
Notar und Zeugen ftattgehabten Ausloofung der am 
31. December 1886 zur Rüdzahlung gelangenden Priori- 
täts-Obligationen der Taunus-Eijenbahn find folgende 

Nummern gezogen worben: 

1) von dem Ph He Anlehen von 1844. 

— 42, Rüdjahlungsrate. — 

Lit, A, zu 1000 Fl.: Nr. 28. 71. 79. 91. 97. 107. 
116. 162. 185. 
218. 239 ... = 11 Obligationen über 11000 Fl. 

m B. A 500 = : 


F— 103. nr 
161. 164. 226. 
253. 258. 288. 
1 ..... 
Lit, ©. zu 250 Fl.: 
Nr. 13. 26, 31, 
99. 102. 109. 
189. 191. 315. 
318. 323. 400 =13 " " 


zufammen , =36 Obligationen über 20500 Fl. 
— 35142 Mark 86 Pf. 
2) von dem Aprozentigen Anlehben von 1862. 
— 24, erg _ 
Lit, A. zu 1000 Fl.: Nr. 7 193 





=13 " " 


= — ———— über 3000 FI. 
Lit. B, zu 500 $L: 
Nr. 213. 253. 264. 
266, 278. 452 —86 n " 3000 " 
zufammen „ — 9 Obligationen über 6000 Fl. 


= 10285 Marf 71 a 
Diefelben werben ven Befigern mit ber Aufforberum 
nbigt, ven Sapitalbetrag vom 31. December 1886 
ei ber tontefchulben- Tigungeafe bierfelbft, Tauben- 
ftraße Nr. 29, gegen — und Rückgabe der 
Obligationen mebjt den bazu gehörigen, nach bem 31ſten 
December 1886 fällig —— Zinsſcheinen und zwar: 


von dem Anfehen von . 1844, Reihe * Ih. 4 bis 7 
und von bem Anlehen von 1862, Reihe II Nr, 10 
bis 20 nebft Anweifungen zur Reibe II 
zu erheben. 
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Anschluß der Sonn- und 
Fefttage und ver legten drei Gejchäftstage jeden Monats, 


Die Einlöfung gefchieht auch bei ver Hauptlaſſe 
ber Königlichen Gifenbahn-Direttion zu Frankfurt a / M., 
bei der Königlichen Kreiskaſſe daſelbſt und bei ben 
Königlichen Regierungs-Hauptlaffen. 

Au dieſem Zwede —— die Effelten einer dieſer 
Kaſſen ſchon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht 
werden, welche ſie der Stantefcjulden-Tilgungetafle zur 
Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feſtſtellung 
vom 31. Dezember 1886 ab die Auszahlung bewirkt. 

Der Gelbbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich 
mit abzuliefernven Zinsfcheine wird von bem zu zahlenden 
Kapitalbetrage zurücdbehalten 

Bom 1. Januar 1887 ab hört die VBerzinfung 
biefer Obligationen auf. 

Formulare zu den Quittungen werben von ben ges 
— —— unentgeltlich verabfolgt. 

in den 15. — 1886. 
© Danpiserwaltung ber Staatsfhulben. 
646. Bei ver heute in Gegenwart eines Notare 
öffentlich bewirlten 32. Verlosfung der Staatsprämien- 
anleihe vom Jahre 1855 find die 55 Serien: 
Nr.2, 5, 15, 19, 53, 62, 113, 125, 138, 186, 204, 
268, 289, 347, 361, 414, 499, 531, 538, 540, 
653, 592, 620, 627, 719, 800, 823, 845, 869, 
946, 954, 967, 970, 984, 987, 1001, 1005, 
1017, 1093, 1094, 1110, 1111, 1117, 1219, 
1226, 1229, 1301, 1358, 1360, 1366, 1395, 
1445, 1460, 1476, 1491, 
gezogen worben, 

Die zu diefen 55 Serien gehörigen 5500 Stüd 
Schuldverſchreibungen werben ben Befigern mit ber 
—— gelündigt, ven Prämienbetrag von 360 ME, 
für jede Schulpverfchreibung vom 1. April 1887 ab 
gegen Quittung und Rüdgabe ber Schulpverfchreibungen 
und ber bazu gehörigen — Reihe IV Nr. 8 
über bie Zinfen vom 1. April 1886 ab nebſt An- 
weifungen, welche nach dem Inhalte der Schulbver« 
fhreibungen umentgeltlih abzuliefern find, bei ber 
Staatsfchulden » Tilgungslafje Hierfelbft, Taubenftrafie 
Nr, 29,-zu erheben. 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn» und Feſt⸗ 


210 


tage und ber legten brei Gejchäftstage jeden Monats. 
Die Einlöfung gefchieht auch bei den Regierungs- 
auptlaffen und der Kreislaſſe zu Frankfurt a / M. 
5 biefem Zwede können bie Schulpverfchreibungen 
nebft Zinsfcheinen und Anweifungen einer dieſer Kafjen 
fhon vom 1. März 1887 ab eingereicht werven, welche 
fie der Stalergulbe-Tilgungetfle zur Prüfung bor- 
zulegen hat und nach erfol ge Seftftellung die Aus» 
zahlung vom 1. April 1887 ab bewirkt, 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinefcheine wirb 
von dem zu zahlenden Prämienbetrage zurüdbehalten. 

Formulare zu den Quittungen werben von ben ger 
dachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 

Die Staatsſchulden⸗Tilgungslaſſe kann fi in einen 
Scriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfchrei- 
bungen nicht einlaffen. 

Von ven bereits früher verlooften und gefünbigten 
Serien und zwar: 

aus der 10. Berloofung (1865) 
von Ser. 870, 
aus der 11, Berloofung (1866) 
von Ser. 1114, 
aus der 17. Berloofung (1872) 
von Ser. 1433, 
aus der 18, Verloofung (1873) 
von Serie 320, 
aus ber 19. Verloofung (1874) 
von Ser. 232, 
aus ber 22. — (1877) 
von Ser. 34, 577, 
aus ber 3. Berfoofung (1878) 
von Ser. 4% 
aus der 4. —— (1879) 
von Ser. 250, 1096, 1371, 1443, 
aus ber 25. Berloofung (1880) 
von Ser. 215, 219, 440, 535, 596, 603, 685, 
709, 741, 743, 796, 899, 1029, 1135, 1254, 
1309, 


aus ber 26. Verloofung (1881) 
von Ser. 115, 131, 145, 181, 221, 224, 246, 
321, 329, 342, 388, 399, 465, 470, 481, 505, 
509, 546, 645, 689, 738, 831, 883, 917, 939, 
959, 1006, 1064, "1081, 1104, 1133, 1173, 
1206, 1270, 1273, 1287, 1413, 
aus der 27. Verlooſung (1882) 
von Ser. 194, 207, 297, 325, 373, 417, 447, 
466, 491, 510, 563, 579, 644, 674, 769, 897, 
961, 962, 1199, 1205, 1258, 1315, 1331, 1417, 
1422, 1439, 1475, 
aus ber 28. Berloofung (1883) 
von Ser. 51, 126, 213, 222, 225, 230, 333, 363, 
475, 484, 487, 591, 654, 662, 681, 716, 752, 
762, 776, 876, 896, 937, 964, 979, "1028, 
1065, 1090, 1102, 1120, 1144, 1150, 1203, 
1248, 1256, 1269, 1277, 1281, 1288, 1341, 
1355, 1384, 1385, 1469), 1490, 
aus der 29. Berloofung (1884) 
von Ser. 66, 89, 95, 122, 313, 435, 462, 478, 


597, 629, 686, 736, 744, 822, 944, 1000, 
1067, 1122, 1151, 1168, 1198, 1320) 1327, 
1352, 1410, 1431, 1455, 
aus ber 30. Berefin (1885) 
von Ser. 11, 21, 31, 72, 108, 159, 164, 172, 
226, 260, a, 288, 36h, 389, 406, 421, 422, 
439, 468, 493, 559, 594, 609, 640, 642, 677, 
682, 697, 710, 728, 751, 840, 864, 868, 885, 
898, 942, 975, 981, 983, 1034, 1149, 1155, 
1274, 1276, 1296, 1322} 1326, 1329, 1349, 
1380, 1408, 1499), 
aus ber 31. Berloofung (1886) 
von Ser. 26, 30, 47, 60, 109, 110, 135, 198, 
231, 271, 351, 404, 418, 437, 450, 473, 565, 
647, 7183, 784, 794, 826, 951, "957, 989, 1004, 
1081, 1038, 1054, 1138, 1214, 1222, 1294, 
1317, 1351, 1359, 1427, 1477, 
find viele Schulpverfehreibungen bis jetzt nicht realifirt, 
ed werben daher bie Inhaber verfelben zur Vermeidung 
weiterer Zinsverlufte an die baldige Erhebung ihrer 
Kapitalien hierdurch von Neuem erinnert. 
Berlin den 15. September 1886. 
— ———————— ber Staatséſchulden. 


und Belsuntmadungen ber 


alichen Segierung, 
647. Der Herr Ober Beäflbent hat genehmigt, daß 
bie Loofe zu der vom bem Herrn Ober » Präfidenten 
der Provinz Bommern dem Comite zur Erbauung einer 
Qutherfirhe in Stettin zunächſt für das Jahr 1886 
eftatteten Ausſpielung von Gold- und Silbergeräthen 
Kir den Reft dieſes Jahres auch innerhalb ver bies- 
jeitigen Provinz vertrieben werben bürfen. Die Zahl 
ber auszugebenden Looſe beträgt 150000 und ber 
Preis jedes Loofes 1 Marl. 
Eafjel ven 9. September 1886. 
Der Regierungs-Präfident, i. V. 
— und Tg — 
Kaiſerlicher und Königlicher 
648. Nachdem der Auswanderungs- Hauptagent 
Tertor zu Frankfurt a/M. die Zurüdgabe ver von 
ihm für dem feitherigen Auswanderungs- Unteragenten, 
Gaſtwirth Georg Wiegand in Sontra, bei ver König- 
lihen Regierung zu Gaffel Hinterlegten Gaution von 
1000 Mark beantragt hat, wird biefes in Gemäßbeit 
des $. 14 der BVerorbnumg vom 22, Februar 1853 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß Anfprüche, welche ver Rückgabe ver Caution ent- 
gegengeient werben jollen, innerhalb 6 Monaten, vom 
e ber Bekanntmachung an gerechnet, mit einer Nach» 
Eu darüber dahier anzumelven find, daß . 
folder Unfprüche bei Gericht Klage en worben ift 
Rotenburg den 14, September 
Der Königliche Lanbrath. v. ltensodam. 


commmunalftänd. Behörden. 


649, Bei der hiefigen ftäbtifchen Spar- und * 
kaſſe wird vom 1. Januar 1887 ab der Zinsfuß für 


Darlehen — auch für folche, welche bereits beftehen — 


211 


auf y; % unb nt Einlagen, infoweit für folche bioher 

wurben, auf 34 */, herabgefeht, 

was Henich u zur * —— gebracht wird. 

hain am 10. September 1 
Die Bene Ernte 

Durch Beſchluß ver General Berfammlung 

des Sparlaffenvereins des Bezirks Vöhl ift beftimmt 
worben, ba 


1) ver Zinsfuß von allen Einlagen bei hiefiger Spar- 
und Leihlaffe vom 1. Januar 1887 ab von 4 
auf 3+ l berabgefegt ift und 

2) von bem elben Zeitpunfte an ber Zins 
— auf Hypothelen von 44 auf 4 9 

von Darlehen auf Handfcheine von 6 °/, 
af 5 °/, ermäßigt worben ift. 

Die & iger ber Sparkaſſe werben von biejem 
Beſchluß Hiermit in Kenntniß gefegt, mit bein Be— 
merlen, daß bie bis zum 1, Januar 1887 nicht zur 
Erhebung 5* —— von da ab nur noch mit 


3} 
Pa ben © September 1886. 
Die Direction der Sparkaſſe. Wolff. 
u, 


Die hieſige ftäptifche —— verzinſt vom 

ar 1887 an 4 Einlagen /,, was 
unter Sasse auf 8. 5 des Ractrng- - Statut 
vom 25. Juli 1883 veröffentlicht wird. 

Bon demfelben Zeitpumkte ab werben bei pünktlicher 
Zahlung die Zinfen für die auf Hhpothel zur Aus- 
leifung lommenden Kapitalien mit 4 °/ rk 
auch wird ber Zinsfuß vom 1. April { 1887 ab 
alle übrigen Kapitalien, er biefes nicht (den je 
— ri folgt ermäßi 

4 °/, für bie Wothelamſch geſicherten und 
= 44 9/, für die gegen Bürgfchaft und auf 
Fauſtpfand gewährten Darlehen. 
Borken ven 14. September 1886, 
Der nn Eidler. 
.acau; 
652. Die Säuffelk zu Ricglotfeim, mit welcher 
ein Einfommen von 840 Mark neben freier Wohnung 
und 90 Mark für Feuerung verbunden ift, wird burch 
Penſionirung bes feitherigen Inhabers vom 1, October 
c. ab vacant. 

Bewerber um diefe Stelle wollen ihre mit den er- 
forverlichen 83 iſſen verſehenen Geſuche binnen vier⸗ 
zehn Tagen bei dem Königlichen Lolalſchulinſpector, 
ven arrer Nor 2 zu Kirchlotheim einreichen. 

enberg ven September 1886. 

de Rönigliche era Rieſch, Landrath. 
653. Durch die Verſetzung bes Lehrers Ignaz Hoh- 
mann zu Hofenfeld wird bie 2te Schulftelle dafelbft, 
mit welcher ein jährliches Einkommen von 750 Mart 
neben freier Wohnung und einer Feuerungsentſchädigung 
von 90 Mt. verbunden ift, mit dem 1. October c, vacant. 

Bewerber um biefelbe werben aufgeforvert, ihre be- 

lichen Meldungsgefuche nebft ben erforderl 

fungs- und Sittenzeugniffen binnen drei W 


650. 


bei dem Rocalfchulinfpector, mes Pfarrer Krah zu 
—— ober dem unterzeichneten Landrathe einzu⸗ 
— ben 15. September 1886, 
Der Königl. Schulvorftand, Drott, Laudrath. 

Die mit einem Sapres-Gintommmen von 870 Mt. 
Ca freier Wohnung und Feuerung) dotirte Schul- 
telfe zu Hollftein wirb zum 1. October d. I. vacant 
und wollen Bewerber um biefelbe ihre mit ben vor- 
—— Zeugniſſen verſehenen Geſuche binnen 
14 Tagen an ben Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer 
Ausfeld zu Reichenbach, oder an den Unterzeichneten 
einfenven. 

Witzenhauſen den 13, September 1886, 

Der N. Schulvorftand von Hollſtein. 

Schend, Landrat. 
655. Die Ate —8 an ber hieſigen latholiſchen 
Stabtfchule, - welcher ein jährliches Einfommen von 
1140 Mark und 150 Markt Miethsentfchäpigung ver- 
bunden ift, —* vacant. 

Bewerber um —* Stelle wollen ihre mit den er- 
forberlihen Zeugn verjehbenen Meldungsgeſuche 
binnen 14 Tagen n —* Königlichen Localſchulinſpector, 
Herrn Dechant Engel hierſelbſt, over an den Uinter- 
zeichneten einreichen. 

Hünfeld den 18. September 1886. 

Der Königlide Schulvorſtand. 
v. Wegnern, Lanbrath. 
656. Die zweite Lehrerftelle an ber fatholifchen Schule 

Giterfeld, mit welcher neben freier Wohnung und 
N enerung ein jährlihes Einkommen von 840 Mark ver- 
bunben ih, wird mit dem 1. October cr. vacant. 

Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit den er- 
forberlichen Zeugniffen verjehenen Melbungsgefuche 
binnen 14 Tagen an ben Unterzeichneten wein ah 

Hünfeld den 18, September 1886, 

* Der Königlide Schulvorſtand. 
v. Wegnern, Landrath. 


Berjonal = Chronit. 

Beftellt: ver Kaufmann Aron Birnbaum in Fulda 
zum Mitglieve des israelitifchen Vorfteheramtes daſelbſt. 

Ernannt: die Referendare Unverzagt unb Dr. 
Schmid zu Gerichtsaffefforen, 

ber biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Reidhart 
in Fulda zum etatsmäßi * ee 
bei dem Amtsgericht in Jes 

befinitiv, der it Rentmeifter Trieben- 
ftein in Borken, 

ber DBicebürgermeifter Johannes Schäfer zum 
Standesbeamten in Mengsberg, 

ber Domänenpacdhter und ftellvertretende Gutsvor⸗ 
fteher Heinrich Reinede zu Immichenhain zum Stell 
vertreter des Standesbeamten bafelbft, 

ber Lehrer .... Gerhold in Uttrihshaufen 
zum Stellvertr bes bafigen Stanbesbeamten an 
Stelle des von Uttrichshauſen verfegten Lehrers 
Seipel unb 


212 


der Hausvater Bach mann bei der Hülfs-Straf- 
anftalt in Andernach zum Hausvater bei der Straf- 
anftalt in Wehlheiden. 

Mebertragen: dem Stadtrathsmitglied Heinrich 
Braun die von bem verftorbenen Stabtjchreiber 
Bauer zu Gubendberg bisher wahrgenommenen Ge— 
ſchäfte des Stanbesbeamten-Stellvertreters. 


Berliehen: dem 2ten Pfarrer, Metropolitan Hed 
in Schlüchtern die erfte Pfarrftelle daſelbſt. 

Berfegt: ber Amtsrichter, Freiherr zu Inn- und 
Knyphaufen im Karlshafen als Landrichter an bas 
Landgericht zu Neuwied. 


Penfionirt: der Gerichtöviener Rufag in Friedewald. 


Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Ar. c—ßß 


N ben Raum einer 2 Re — 5 
(Infertiousgebühren für a Belagablätter für } und 5 Bogen 
Rebigirt bei Abniglicher Megierung. 
Saffel. — Gebrundt in der Bofs und Waiſenhane⸗Buchdruderei 


ET 


Amtsblatt 


der Königlihen Negierung zu Gaffel, 


1886. 








Inhalt des Reichs-Geſetzblattes. 

Die Nummer 32 des Reich8-Gefekblattes, welche 
von 24. Septumber 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 1687 vas Ablemmen zwifchen dem Deutfchen 
Reich und Spanien, betreffend vie Verlängerung des 
deutſch⸗ ſpaniſchen Handels: und Sciffjahrtsvertrages 
vom 12, Yuli 1883. Vom 28, Uuguit 1886. 


Belauntmahungen ”. Grund des Reichsgeſetzes 

bom 21. October 1878. 
657. Auf Grund des $. 28 des Gefeßes gegen bie 
gemeingefährlichen Beftrebungen ber Sozialdemokratie 
vom 21 October 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351 u, ff.) 
wird mit Genehmigung bes Bundesraths für bie Zeit 
vom 1. October d J. bis zum 30. September 1887 
angeorbnet, was folgt: 

$. 1, Perſonen, von denen eine Gefährbung ber 
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen tft, 
fann ber Aufenthalt in dem die Stadt Berlin, vie 
Staptlreife Potsdam und Charlottenburg, ſowie bie 
Kreife Teltow, Niederbarnim und Ojfthavelland ums 
faffenvden Bezirk für ven ganzen Umfang desfelben von 
der Landes-Polizeibehörbe verfagt werben. 

$. 2. Im dem im $. 1 bezeichneten Bezirk bebürfen 
Verfammlungen, in welchen öffentliche Ungelegenheiten 
erörtert ober berathen werben follen, ber vorgängigen 
ſchriftlichen Genehmigung ber Orts » Bolizeibehörbe, 
Die Genehmigung ift von dem Unternehmer minveftens 
achtundvierzig Stunden vor dem Beginn ber Ber: 
ſammlung nachzufuchen. 

Auf VBerfammlungen zum Zweck einer ausgefchries 
benen Wahl zum Neichstage oder zur Landesvertretung 
erſtreckt ſich dieſe Befchränfung nicht. 

8.3. In der Stadt Berlin und ben Stadtkreiſen 
Potsvum und Charlottenburg ift das Tragen von Stoß», 
Hieb» oder Schußwaffen, fowie ver Befig, das Tragen, 
die Einführung und der Verkauf von Sprenggefchofjen, 
foweit e8 fih nicht um Munition des Reichsheeres und 
der Kaiferlihen Marine handelt, verboten. 

Bon legterem Verbote werben Gewehrpatronen nicht 
betroffen. Ausnahmen von dem Verbote des Waffen- 
tragens finden ftatt: 

1) für Perſonen, welche kraft ihres Amts ober 
Derufes zur Führung von Waffen berechtigt find, in 
Betreff der legteren: 

2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen bie Be» 


Waffenfchein bei fi führen, in Betreff ver in dem⸗ 
felben bezeichneten Waffen. 

Ueber die Grtheilung bes Waffenfcheines befindet 
die Landes» Polizeibehörve. Er wirb von berjelben 
foften- und ftempelfrei ausgeftellt, und kann zu jeber 
Zeit wieber entzogen werben. 

Berlin ben 16. September 1886. 

Königliche Staats-Minifterium. 

von Bismard, von Puttkamer. Maybad, 
Friedberg. von Boettider. Bronfart 
von Scellenporff. 
658. Auf Grund des 8. 28 des Geſetzes gegen bie 
gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 (Reich8-Gefeg-Bl. S. 351) 
wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Zeit 
vom 1, October d. \. bis 30. September 1887 an- 
georbnet, was folgt: 

Perſonen, von benen eine Gefährbung ber öffent- 
lichen Sicherheit oder Orbnung zu beforgen ift, fann 
der Aufenthalt in dem 

den Stadtkreis Altona, 
die Kirchfpieloogteibezirfe Blankeneſe und Pinneberg 
und bie Städte Pinneberg und Webel bes Kreifes 
Pinneberg, 
die Kirchfpielvogteibezirfe Reinbeck und Bargteheide, 
die gutsobrigkeitlichen Bezirfe Ahrensburg, Tangſtedt, 
Hoiebüttel, Wellingsbüttel, Wulfefelde und Silf, 
fowie die Stadt Wandsbeck des Kreifes Stormarn, 
bie Landvogteibezirle Schwarzenbed und Lauenburg, 
die gutsohrigleitlichen Bezirke Bafthorft, Laufen, 
Woterjen, Müffen, Güllzow und Daldorf, fowie 
bie Stadt Lauenburg des Sreifes Herzogthum 
Lauenburg, bie Stadt und den Bezirk des vor- 
maligen Amts Harburg 
umfaffenden Bezirke von der Landes » Polizeibehörbe 
verjagt werben. Berlin ven 16. September 1886, 
Königliches Staats-Miniſterium. 
von Bismard, von Puttlamer. Maybad. 
Friepberg. von Boettider von Scholz 
Bronfart von Schellendborff. 
659, Auf Grund der nad 8. 28 des Reichsgeſetzes 


⸗ 


214 


gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen der Sozial 
demofratie vom 21, October 1878 von dem König— 
lichen Staatsminifterium unter dem 16, September 
1886 getroffenen Anordnung wird allen venjenigen 
Berfonen, welchen auf Grund ber gleichlautenden Ans 
orbnung bes Königlichen Staats » Minifteriums vom 
25 September 1835 der Aufenthalt in dem bie Stadt 
Berlin, die Stadtkveife Charlottenburg und Potsdam, 
fowie bie Kreife Teltow, Nieverbarnim und Dfthavel- 
land umfaffenven Bezirke verfagt worden ift, der Yufent- 
halt innerhalb des ganzen vorerwähnten Bezirks von 
den Unterzeichneten von Landespolizeimwegen hierdurch 
fernerweit unterfagt. 

Ausgenommen hiervon find nur diejenigen Perfonen, 
welchen ver Aufenthalt in Berlin und ven erwähnten 
reifen durch befondere Verfügungen ohne Vorbehalt 
wieber gejtattet ift. 

Berlin und Potsdam ven 22. September 1886. 
Der Königliche Der Königliche 
Polizei » Präfivent: Regierungs: Präfivent: 

Freiherr von Richthofen, von Neeſe. 
660. Auf Grund des $. 12 des Neichsgejeges gegen 
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. Dectober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodifche Drud- 
fohrift: „Anarhismus, Sozialdemofratie und 
revolutionaire Taktik," Gin Wort an Freund 
und Feind. Schweiz. Genofjenfchafts-Druderei Hot« 
fingen» Zürich, nach 8. 11 des gebachten Geſetzes durch 
den Unterzeichneten von Yanbespolizeiwegen verboten 
worben iſt. Berlin ven 23, September 1886, 
Der Königliche Poligei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Verordnungen und Belauntmadungen der 
Kaiſerl. und Königl. Gentraibehörden. 
661. Bei der heute im Gegenwart eines Notare 
öffentlich bewirkten Berlcofung von Schuloverfchreibungen 
ber Aprozentigen Staatsanleihen von 1850, 1852 und 
1853 find vie in der Anlage verzeichneten Nummern 
gezogen worben. 

Diefelben werden den Befigern mit der Auffors 
derung gefünbigt, bie in ben ausgeloejten Nummern 
verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 1387 ab 
gegen Quittung und Rüdgabe der Schulpverjchreibungen 
und ber nach dem 1. April 1887 fällig werdenden 
Zinsſcheine nebſt Zinsfcheinanmweifungen bei der Staats» 
jchulden-Tilgungstaffe, Taubenſtraße Nr. 29 hierſelbſt, 
zu erheben. 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausſchluß der Sonn und 
Fefttage und ver legten drei Geſchäftstage jeden Monats. 

Die Einlöfung geſchieht auch bei den Regierungs— 
Hauptfaffen und in Frankfurt a M. bei ber Kreiokaſſe. 

Zu diefem Zwecke können bie Effekten einer dieſer 
Kaſſen ſchon vom 1. Diärz f. 3. ab eingereicht werben, 
welche fie ver Staatsfhulven-Tilgungsfajje zur Prüfung 
vorzulegen hat und nach erfolgter Bejtitellung bie Aus— 
zahlung vom 1. April 1887 ab bewirkt, 

Mit den verlooften Schulpverfchreibungen find uns 
entgeltlich abzuliefern und zwar: von ber Anleihe von 


— 2 


1850 die Zinsfcheine Reihe X Nr. 2 bis 5, von ber 
Anleihe von 1852 die Zinsfcheine Reihe X Nr. 2 bis 7 
und von der Anleihe von 1853 die Zinsfcheine Reihe IX 
Nr. 5 bis 8 und Anweifungen zur Abhebung ver Reihe X. 
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wird 
von dem Kapitale zurüdbehalten. 
Mit dem 1, April 1587 hört die Verzinfung 
ber verlooften Schulpverfchreibungen auf. 
Zugleich werden die bereitd früher ausgelcoften, 


auf der Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld-, 7, 


verfehreibungen wiederholt und mit dem Bemerken auf \ 


gerufen, daß die Verzinfung derſelben mit den einzelnen 
Kündigungsterminen aufgehört bat. 

Die Staatsfhulden-Tilgungskaffe kann ſich in einen 
Schriftwechſel mit den Inhabern der Schulpverfchreis 
bungen über vie Zahlungsleiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Quittungen werben von ben 
ſämmtlichen obengedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt. 

Berlin den 14. September 1886, 

Hauptverwaltung ber Staatsſchulden. 

—— und Belsunimahrugen ber 

Adniglichen Henierung, 
662. Nachitehendes Statut wird hierdurch im 
Gemäßheit des 3. 58 des Geſetzes vom 1. April 1879, 
betreffend die Bildung von Wafjergenojjenichaften, 
zur öffentlichen Stenntni gebracht. 

Gajjel den 20. September 1886. 

Der Regierungs-Präſident, i. V. 


Statut 

für die Nöhrenentwäflerungsgenojjenihaft 
zu Bödels und Umgegend im Kreiſe Fulda. 

$. 1. Die Eigentyümer der in dem von dem Spe- 
ialfommifjar, Regierungs-Aſſeſſor Dahlitröm zu 
*3 unterm 16. October 1885 aufgeſtellten und 
beglaubigten Verzeichniß aufgeführten, daſelbſt ai ae 
— Grundſtücke in den Gemeindebezirken 
Boͤckels, Margretenhaun, Wieſen, Rex und Wiſſels 
werden zu einer öffentlichen Genoſſenſchaft vereinigt, 
um den Ertrag dieſer Grundſtücke nach Maßgabe des 
vom Meliorations-Bauinſpeetor, Baurath F. W. 
Schmidt zu Caſſel unterm 31. Auguſt 1885 auf— 
geſtellten und gemäß miniſterieller Anordnung vom 
11. März 1886 unterm 6. Mai 1886 abgeänderten 
Meliorationsplanes durch Drainage zu verbeſſern. 
Abänderungen des Projektes, welche im Laufe der 
Ausführung ſich als erforderlich herausitellen, fünnen 
vom Genojjenichaftsausichuffe bejchloffen werden. 
Der Beichlug bedarf jedod) der Genehmigung der 
Aufjichtsbehörde. 

$. 2. Die Genofjenjchaft führt den Namen: 
„Röhrenentwäljerungsgenofjenjchaft zu Bödels und 
Umgegend* und hat ihren Sit in Böckels. 

$- 3. Die Koſten der Herſtellung und Unter 
haltung der eigentlichen Dramirung, das heißt der 
Beichaffung und Legung der Röhren auf den einzelnen 
Grundſtücken werden don den betreffenden Eigen— 
thümern getragen. 

Zu den Genofjenichaftslaften, den Allen gemeinſam, 
3. B. für die Leitung der Arbeiten, entjtehenden Koſten 


5 > 0 0 — 2 Zee —e De u 0 00 2 ve u Ce u en A — — — 


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215 


EEE RETTET - 
tragen die Genoſſen nach Verhältniß jener für die 
Be af und Legung der Röhren ihnen erwach— 


enden Kojten, welche für die einzelnen Genoſſen vom 
zuftändigen Melivrations = Bautnipeftor feſtgeſtellt 
werden, bei. 

Die für mehrere Grumdjtüde gemeinfamen An— 
lagen entjtandenen Koſten werden von den betref- 
fenden Eigenthümern ebenfalls nad) Verhältniß jener 
Koften ei ebracht. 

8.4. Die hiernach feſtzuſtellenden Beitragsliften 
find von dem Genoſſenſchafts-Vorſtande anzufertigen 
und mach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung 
der Auslegung (8. 17) vier in lang in der 
Wohnung des Vorjtehers zur Einficht der Genoſſen 
auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Beitrags: 
liften find an feine Friſt gebunden. 

8.5. Im Falle einer Parzellirung find die Ge— 
re aftslajten auf die Trennitücde nach dem Ver: 
Mi tniß des Flächenraumes durch den Genoſſenſchafts— 

oritand zu vertheifen. Anträge auf Berichtigung 
diefer Feſtſetzung des Vorſtandes find an feine Sin 
gebunden. 

8.6. Die jämmtlichen im Brojefte und im $. 3 
gedachten Anlagen werden unter Leitung und Ober: 
aufjicht des autänbi en Meliorations- — 
ausgeführt, während die Unterhaltung derſelben der 
Aufticht des Genoſſenſchaftsvorſtehers unteriteht. 

8. 7. Die Genofjen find verpflichtet, Die Beiträge 
in den von dem Vorſtande feitzujegenden Terminen 

ur Genofjenichaftskajle abzuführen. Bei verfäumter 
Dakine hat der Vorjteher die fälligen Beträge bei- 
zutreiben. 

8. 8. Jeder Genoſſe Em fich die Einrichtung der 
nad; dem Meliorations » Plane in BT ee 
menen Anlagen, insbejondere auch die nach der 2 
des zuftändigen Meliorations » Bauinipeftors jich als 
nothwendig herausitellenden VBorfluthsanlagen auf 
jeinen Grundjtüden und zwar ohne Entichädigung 
gefallen zu laſſen. 

$. 9. Bei Abjtimmungen hat jeder —— — 
tige Genoſſe mindeſtens eine Stimme. Im Uebrigen 
richtet ſich das Stimmverhältniß nach dem Verhältniß 
der Theilnahme an den Genoſſenſchaftslaſten; Sr 
darf fein Genojje mehr als Ftel aller Stimmen in ſich 
vereinigen. Die Stimmlijte it demgemäß von dem 
Vorjtande zu entwerfen und nach vorgängiger öffent: 
licher Bekanntmachung der Auslegung ($. 17) vier 
Wochen lang zur Einficht der Genoſſen in der Wohnung 
des Vorſtehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung 
der Stimmlifte find an feine Friſt gebunden, 

8. 10. Der Genojjenichafts-Vorjtand beiteht aus 
einem Vorjteher, welchem ein Ausſchuß der Genojjen 
von zwei Mitgliedern zur Seite jteht. 

Der Vorjteher und die Ausichuf - Mitglieder be- 
fleiden ein Ehrenamt. 

Als Erjat für Auslagen und Zeitverſäumniß er: 
hält 1900 er Vorjteher eine jährliche, von der 
General-Verſammlung von drei zu drei Jahren feit- 
zujeßende Entſchädigung. 


Im Behinderungsfalle wird der Vorjteher durch 
das an Lebenszeit ältefte Ausichuß-Mitglied vertreten. 
Der Vorfteher und die Mitglieder des Ausichuffes 
nebjt zwei Stellvertretern werden von der General» 
Verfammlung auf drei Jahre nach abjoluter Mehrheit 
der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wahl des Vor- 
jtehers bedarf der Beitätigung der Auffichtsbehörde. 
Wählbar ift jeder Genoffe, welcher den — 
bürgerlichen Ehrenrechte nicht er rechtsfräftiges 
Erkenntniß verloren hat. Die Wahl des Vorftehers 
und der Ausjchufß = Mitglieder wie der Stellvertreter 
erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mit- 
lid. Wird im erſten Wahlgange eine abjolute 
timmenmehrheit nicht erreicht, % erfolgt eine engere 
Wahl zwiichen denjenigen beiden Perjonen, welche die 
meiſten Stimmen erhalten haben. 

Bei Stimmengleichheit enticheidet das vom Vor: 
figenden zu ziehende Loos. 

F Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde— 
wahlen. 

Die erſte General-Verſammlung beruft der Kreis— 
landrath, die folgenden der Vorſteher. 

$. 11. Die Gewählten werden von dem Kreis— 
landrath durch Handichlag an Eidesjtatt verpflichtet. 

Zur Legitimation des — und des Stell⸗ 
vertreters dient das von dem Kreislandrath aufge— 
nommene Verpflichtungs-Protocoll. 

Soll der Stellvertreter ſich darüber ausweiſen, 
daß der Fall der Stellvertretung eingetreten iſt, ſo 
dient dazu ein Zeugniß des Kreislandraths. 

Der Ausſchuß hält feine Sitzungen unter Dorf 

des Vorſtehers, der gleiches Stimmrecht hat wie die 
Ausschuß - Mitglieder und dejjen Stimme im Falle 
der Stimmengleichheit entjcheidet. 
. ‚Zur Gültigfeit der gefahten Beſchlüſſe ift es er: 
orderlich, daß ſämmtliche —— — unter 
Ingabe der Gegenſtände der Verhandlung geladen 
und daß mindejtens zwei Drittel anweſend ſind. Wer 
am Ericheinen verhindert it, hat dies unverzüglich 
dem Vorſteher anzuzeigen. Dieſer hat alsdann einen 
Stellvertreter zu laden. 

$. 12. Soweit nicht in Statute einzelne 
Seen Dong) e dem Ausſchuſſe oder der 
General-VBerfammlung vorbehalten find, hat der Vor— 
jteher die ea Leitung umd Verwaltung aller 
Angelegenheiten der Genofjenichaft. 

Snsbejondere liegt ihm ob: 

a. die Ausführung der gemeinjchaftlichen Anlagen 
nach dem feitgeitellten Melivrations » Plan zu 
beauflichtigen ; 

b. über die Unterhaltung der Anlagen die nöthigen 
Anordnungen zu tefen und die etwa erforder: 
lichen Ausführungs-Borjchriften zu erlafjen; 

e. die dom Ausichuffe feitgejegten Beiträge aus— 
— und einzuziehen, die —— auf 
ie Kaſſe anzuweiſen und die Kaſſenverwaltung 
mindeſtens zweimal jährlich zu revidiren; 

d. die Voranſchläge und Jahresrechnungen dem 


216 


BAHN zur Feſtſetzung und Abnahme vor— 
ulegen ; 


5 - 

e. die Senojjenichaft nad Außen zu vertreten, den 
Schriftwechjel für die Genoffenhchoft zu führen 
und die Urfunden derjelben zu unterzeichnen. 
zu Abſchließung von Verträgen hat er die 

ehmigung des Ausſchuſſes einzuholen. Zur 
Gültigkeit der Verträge iſt dieſe Genehmigung 
nicht erforderlich; 

f. die nad) Maßgabe dieſes Statuts und der Aus— 
ührungs-Vorſchriften ($. 12b) von ihm anges 
rohten und tejtgeiepten Ordnungsſtrafen, die 
den Betrag von ark jedoch nicht überfteigen 
dürfen, 2 Genofjenichaftstafje einzuziehen. _ 

8. 13. Die Verwaltung der Stafie ihre ein 
Rechner, welcher von dem Ausſchuſſe auf drei Jahre 

ewählt und deſſen Nemuneration vom Ausſchuſſe 
Peftge tellt wird. 

Die Aufſichtsbehörde fann jederzeit die Entlaffung 
* Rechners wegen mangelhafter Dienſtführung an— 
ordnen. 

8. 14. Der gemeinſamen Beſchlußfaſſung der Ge— 
nofjen unterliegen: 

die Wahl des Vorftehers, der Ausichugmitglieder 
und deren Stellvertreter ($. 10), 

2) die Feſtſetzung der dem Vorſteher zu gewährenden 
Entihädigung ($. 10), 

3) die Wahl der Schiedsrichter und deren Stell: 
vertreter ($. 16), 

4) die Abänderung des Statuts. 

8. 15. Die General-Berfammlung ift in den ge: 
jeßlich vorgejchriebenen Fällen (8. 60 des Geſetzes vom 
1. April 1879), mindeſtes aber alle drei Jahre durch 
den Borjtcher zuiammenzuberufen. Die Einladung 
erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung 
durch ein Ausſchreiben in dem für die Veröffent- 
—— der Genoſſenſchaft beſtimmten Blatte ($. 17) 
und außerdem durch ortsübliche Bekanntmachung in 
denjenigen Gemeinden, deren Bezirk dem Genoffen- 
ichaftsgebiete ganz oder theilweiſe angehört. 

Zwiſchen der Einladung und der Verjammlung 
muß ein Zwiſchenraum von mindeitens 14 Tagen liegen, 

Die ammlung ift ohne Rüdjicht ar die Aa 
ber Erſchienenen beichlußfähig. 

Der Vorſteher führt den Vorſitz. 

Die General-Verſammlung fann auch von der 
Auffichtsbehörde ——— werden. In dieſem 
—— führt der von der letzteren ernannte Kommiſſar 

en it. 
8. 16. Die Streitigkeiten, welche zwiſchen Mit: 
rear des Verbandes über das Eigenthum an 
undjtücden, über die Zuftändigfeit oder den Umfang 
von Örumdgerechtigfeiten oder anderen Nubungsrechten 
oder über bejondere, auf jpeziellen Nechtstiteln be- 
ruhende Rechte und Berbindlichkeiten der Parteien 
FA gehören zur Enticheidung der ordentlichen 
erichte. 

‚ Dagegen werden alle anderen een, welche 

die gemeinianten Angelegenheiten des Verbandes oder 


die vorgebliche Beeinträchtigung einzelner Genofien 
in ihren durch das Statut begründeten Rechten be- 
treffen, von dem Vorjteher unterjucht und entichieden, 
joweit nicht nach Maßgabe diejes Statut oder nad) 
ejeglicher Vorjchrift eine andere Inftanz zur Ent— 
—— berufen iſt Gegen die Entſcheidung des 
Vorftehers steht, jofern es fich nicht um eime der 
ausichlieglichen Zujtändigkeit anderer Behörden ynter- 
liegende Angelegenheit handelt, jedem Theile die‘ An- 
rufung der Enticheidung eines Schiedägerichtes frei, 
welche binnen 14 Tagen, von der Bekanntmachung 
des Beſcheides an gerechnet, bei dem Vorjteher ange: 
meldet werden muß. Die Koſten des Verfahrens find 
dem unterliegenden Theile aufzuerlegen. 

Das Scyiedögericht bejteht aus einem Vorjigenden, 
welchen die Aufjichtöbehörde ernennt, und aus zwei 
Beifigern. Die Yehteren werden nebſt zwei Stellver- 
tretern von der General-Verfammlung nad) Maßgabe 
der Vorichriften des 8. 10 gewählt. ählbar it 
Jeder, der in der Gemeinde jeines Wohnorts zu den 
öffentlichen Gemeinde» Aemtern wählbar umd nicht 
Mitglied des Verbandes iſt. Wird ein Schiedsrichter 
mit Erfolg abgelehnt, jo tt der Erjagmann aus den 
gewählten Stellvertretern oder estate lls 
aus den wählbaren Perſonen durch die Aufſichtsbehörde 
zu beſtimmen. 

$. 17. Die von der Genoſſenſchaft ausgehenden 
Belanntmachungen find unter der Bezeichnung: 
„Röhrenentwäſſerungs-Genoſſenſchaft zu Bödels und 
Umgegend* zu erlajjen und vom Vorjteher zu unter: 
zeichnen. 

Die für die Deffentlichfeit beitimmten Bekannt— 
machungen der Genoſſenſchaft werden in das Fuldaer 
Kreisblatt aufgenommen. 

8. 18. oweit die Aufnahme neuer Genofjen 
nicht auf einer, dem $. 69 des Geſetzes vom 1. April 
1879 entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht, 
kann fie auch als ein Akt der Vereinbarung auf den 
Antrag des Aufzunchmenden durch einen, ber du 
jtimmung der Aufſichtsbehörde bedürftigen Vorſtands— 
beichluß erfolgen. 

Es wird hierdurch amtlich beicheinigt, daß das 
vorjtehende Statut von ſämmtlichen in der beglaubigten 
Nachweifung vom 16. October 1885 aufgeführten e⸗ 
theiligten dürchweg und einſtimmig genehmigt iſt. 

sulda den 5. Juni 1886. 
Der Königliche Speziallommiljar. 
ahlſtroem, 
(L. 8) Regierungs-Aſſeſſor. 


Vorſtehendes Statut wird, nachdem ſämmtliche 
Betheiligte demſelben zugeftimmt haben, auf Grund 
der 88.57 und 82 des Öelehes, betreffend die Bildung 
von Wafjergenofjenichaften, vom 1. April 1879, hier: 
mit genehmigt. 

erlin den 2. August 1886. 
(Siegel.) _ 
Der Minister für Landwirthichaft, Domänen u. Forſten. 
m Anftrage: Michelly. 


—— ü—ñ 
e.. . 


Beglaubig 





217 


te8 Verzichniß 





der zu der „Röhren— Entwäfferungögenofjenfchaft zu Böckels und Unmgegend“ bereutigten Granbjeiktsbefiger. 





























































1. 3, ’ 3 4. B. b. u u Di | 10, 
| Nummer Grund⸗ Zeit und Einge— Nam | 
e Flächen⸗ *1* en und Wohnort |< : 

E Fi | rn Kultur: Flachen⸗ ſteuer. Grund | fragen 9 ber im — — 

> ten- — art inhalt. | en | des | —— eingetragenen Eigen- fungen. 

blat⸗ — age. | ” | meta. | suche | thümer. 

62 | te8. ha’ a | qm Thlr. s ' Bb. | Art. | | 
ld. I 1.1 | Spftem. 
1! 2 16711 Auf den Trift- Ader | 253 9022| 10 Kaufvertrag I | 11 Clemens Schramm, ver⸗ A 
| ädern | | \ dom v. Wiſſels heirathet mit Maria | 

| | 8169 Eva, geb. Kramm, zu | 

| 4 | Wifjels 
2 „1114 E „ 1255| —: 57 | sie | —— I A 
3 „| 87 Die Holzbach 327,06 16 56 | 5 er as — — i B 
4 1|13 Am Streich = 37012043 7% u 6 
& 1/1 —, 1917025 — | Auflaſſung 1 34 | Fran Bug und Ehefrau! C 

| | ‚dv. 9. Dezbr. v. Wiſſels Viltoria, geb. Ajchen- 

a | ' 1880 | | brüder, zu Wiſſels 
6 1116 Auf dem Born: 617124 78: 65 Kaufvertrag I | 11 | Elemens Schramm, ver: Cu. D 

\ stück | | dom m. Wiſſels heirathet mit Maria 

| | 8/1 64 | | Eva, geb. Kramm, u 

J | | ®illes | 
7) 1! 4 Am Fuldaer Weg -9032) 9| 85 | u — E 

adı 7 in der Gemarkung Wifjele 

8 6 18 Amerifa Acker | 640 90 10 04 Naufvertrag) I_}10a] Franz Edmund Comitti) F 

| H i | ! vom vv. ag u. Ehefrau, Therefia, 

IA — | ' |8.Mpril1856 c6. Haberland, que 

| | | | und hardsmühle 
| 5. Juli 1856 

9 6 20 | Am Baffenrain 1043,41/27. 24 | zeihl — Fu.G 

1 en 48 | Das Mengelsfeld | 609 17130 54 Stuftaffung, 1I | 53 | Carl King ebiel, Defo- H 

| — v. Böckels nom zu Böckels, und 
188 Ehefrau, ilgeimine, 
| | | geb. Witjtefel 

ı1 4 14 — 1403 02 76.93 Kaufvertra 8 Laurentius Bormann Hu.J 

| I | 17/11 — Böckels zu Böckels 

12] 6. 47 —— „147301 2 5 Suurlaffıng | 1 | 49 | tanz Bug, Bauer, und] H 

' | | \v. 9. Dezbr. v. Bödels Ehefrau, Biftoria, 
| | I 51880 I geb. Aichenbrüder, 
I | | | zu Wiſſels 
iM — P J 98] 1, 81 Kaufvertrag I | 11 Gemeinde Böckels, po) H 
|| | aa v. Böckels litiſche 
4 Sir Steinbachsfeld Weide —48 12 I 07 |Raufvertra |! | 10a | | Srang Edmund Eomitti) H 
| v. 3. Apri Bödels) u. Ehefrau, Therefia, 
1856 u. geb Haberland, zur 
| | Juli 1856 echarbämägle J 

1 „ 58 —, — Wieſe — 29.73] 1 86 | — H 

1 59 — Ader 1026 13169 13] „ r _ Hu.K 

17! , 6016 Am Wolfsgraben | Wieſe 131/90) 5 79 |taufvertrag| 1 "Laurentius Vormann | J 

73 | | v. 17/1168 —* zu Böckels 

18 b 52 Eichberg Ader | 398 05 16 85 |Staufvertra |! | 10a Franz Edmund Comittil L 

| | v. 3/4 56 u. er u. — Thereſia, 
5/7 56 —P Haberland, zur 
| | | erhardemühle 





























































































































LJ 2, WW — 74 Tu | I 7% "I18 l Bu « hl 10, 
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EB) des Bezeichnung | Kultur: Flächen⸗ ſteuer· Grund I fragen im * Arsen — 
Re | ber | * inhalt. remer— N de ken z ' B: 
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| Mat: Karte | Tage. ar q u j buche — 
ie | | j anlage] EDER | a hüme 
1 48 Eichberg ı Ader 1 130.86; &| 10) Raufver: en Sofer Herrleim, teren 
’ | | träge v. 3/9 v. Vödelel Guisbeſitzer zu Mar! L 
H | ı 1847 | gretenhaun, verheis | 
an N n rathet mit Sophie, 
I... | | | geb. Gößmann 
20) „ 194) — 1:4 14008) 5 99) a a L 
id 8 20 in der Scmarfung Bödels 
215 2 8933 In der Röth © Ader | 411/39) 12] 21! Kaufver- | I | 34 ! Franz Edmund Comittif, L 
h | | | träc ev v. 3/4. Margre: u. Ehefrau, Therefta, I qm Grund⸗ 
h | i ' 1856 u. v. | tenhaun geb. Haberland, zur Kruse nad 
ı | 28/7 1871, Gerhardsmühle — 
22 87 — — Wieſe — 280 ln | 
2 61 | Hauspları am 1 Ader 2,37) 161 09 Kaufver- ‚1 | 12 Franz Jojef  Herrlein | L 
Gerhard | träge v. 2/1w. Margre- u. Ehefrau, Sophie, | 
1848 x. tenhaun [ geb. Göhmann, zu 
| | | i Margretenhaun 
24 „ | 62 —, — Wieſe 110104 693 | ij —, L 
ad 21 — 24 in ber Gemarkung Margretenpaun 
25) 5 | 25 | Am Mehlbom N Ader | 1110197) 4 78 Kaufvertrag] I | 44 Zranz Joſef Herrlein, M 
! | v. 3/9 18470. Böckels Gulsbeſitzer zu Mars 
N l x. I | gretenhaun, verhei— 
| rathet mit Sophie, 
geb. Gößmann 
26. „ | 27 99'838, 3 58 Inufoertengl I | 11 | Gemeinde Vödels, po] M 
: v. 25/4 1854 v. Böckels litiſche 
1784 u rg Ft 1 26 F M 
1 3 cker 138 6 2| 72 | Kaufvertrag, I |10a Stang Edmund Gomittt| M 
v. 3/4 56 u.d. Bödels u. Ehefrau, Therefia, 
5/7 56 N eb. Haberland, zur 
| N | Gerhardsmühle 
21 Stückfeld Acker 13 60 41 58 Kaufvertrag | 8 | Laurentius Bormann N 
v. 17/11 68v. Böckels zu Böckels 
30 119 | Der Lannesraſen Acker 22230 6 97 1% — — OuP 
al 1 | 20 | Die Lannesraien | Ader | 1931991 618 | „ PR u “ 0 
32) „ | 27 | Die Reulodäder | Ader !— 5664| 2 55 Kaufvertrag I | 11 [| Gemeinde Böckels, po 16) 
! | ’ | v.25/41854v. Böckels litiſche 
33 „ | Am Fuldaer Weg Ader — 90132 9 85 Kaufvertrag: 11 ; Elcmens Schramm, ver 0 
| | | | | | v. 8/1 150 Wiffels heirathet mit Maria 
| i a | Eva, geb. Kramm, zu 
| | III. ‚ Rillels 
34 „ Der Lannedraſen Acker — 65 36 2 05 Kaufvertrag I | 8 I Yanrentius Bormann P 
| ale 1 RE 'v. 17/11 68. Bödels! zu Böckels 
35 „ 15 Die Horbach der 1520 04,831 35 Auflaſſung u | 53 | Carl Stlingebiel, Oclo-| Qu. R 
| | | v. 1. Dezbr. v. Boaeis nom, u. Ehefrau, Wil 
| | | 1881 | | ) helmme, geb. Wüſte— 
N | feld, sa odele 
% „| 3 —, — Weide — 92,83 1182 RE Sn ve Q 
371 „| 2 _ Wicſe 1,0310, 6) 46 a FE .—_ R 
38 „ 44 Im Denzler | der | 281/79 5, 29 | e a — 8 
30) „ 5 —, — Wieſe I-—. 614 411 2 56 wer „= 8 





ad 25 — 89 in der Gemarkung B 


öckels 


























































































1] 2 3 4. > 6. T. 8. 9% Im 
5° Numuner | ' | Se Ei 
—4 er | — Grund⸗ | Zeit und mge Tg d Mohnort 
— u ' Bezeichnung Hultur Flãchen⸗ | ftener- | Grund tragen im} — heiss Bemer— 
= | far ber | ber | ER reiner: | ; Grund PS 
Fr ten | ur inhalt. des | eingetragenen Eigen- fungen. 
> Hat: Karte) Lage. ar. trag. * buche. | ae — 
ts. | Erwerbs. | thümer. 
> | | ti | a | gm, Thr,| y J 0 J Br, | Art. I N 
40' A | 52 | Das Steinbache- Acker 63 15, 4) 45 Kaufvertrag I I Franz Joſef Herrlein Syſdem. 
ſeld | | vom 19. es; von Rer | u. Ehefrau, Sophie, | T 
| | brıtar 1857 geb. Gößmann, zu | 
J Margretenhaun 
in der Gemarkung Rer 
“ 41 | Der Brüfteger | der 2161169 20 50 I Kaufver- | I | 44 — — Tu.U 
| träge v. 3/9. Bödels 
| I II 
in der Gemarfung Bödels 
42) A J Steinbachseller | Ader — © * 1120 Kaufvertrag I | 2 — — T 
| |  10.19/21857! von Rex | 
3, | —, le 44 98 — — J — — T 
a 22 und 43 in der Semarfung Rer 
4| 2163| en am | Wieſe — 68175! 5120| Haufver | I j 121 — V 
Gerhard ‚träge v. 27/1. „Margre-, 
' 48 x. | tenhaun 
. 65 i —.— der 140|8 = 15| 51 | DI " " — — V u. V 
4 — — Wiee (—'22,13| 1| 67 y ls — v 
47) „ 169 | — — Ader 10 81 13 98 78 |» — — Xu.V 
48,170 Wieſe 50 2710 74 ——— — * 
49 „ 8 Am Margrethen- ' Ader | 8128 78 30| 14 5 1% — Zu. Aa 
h berg 
9 Wiefe 7095 306! , u _.— Aa 
51 5 |8759| In der "Sibad Ader 1194| m 1/56 " „In — Aa u. Ce 
52] „ |89c0 220116 3500| „ 1% _,— Aa u. Co 
10 | Am Datgrethen Wieſe ı 1051811 3125, u er — — Bb 
erg K 
„fit. — Ader 11451491 —|86 | „ N , Rh 
551 5 | 20 Am Walmersrain „ 3153851 6) 63 | In — — Dd 
ad 44— 55 in der t Gamarfung Margretengaun 
561 1 | 711 Am Griesrafen | Wieſe — 34 96) 2| 52 j uflaf jung] I — Dd 
und an ber Bom- ) | v. 13. Jum v. an | 
Lüde i 1878 
57 n 70 — — Acker 1191 8] 34 " " "4 — — d u. Ee 
58 * 69 — Acker 2 3D 13 72 " " 4 — TI \Ee u, Fi 
ad 6 —58 % der ige He 
59 4 | 14 Im Schwenmfeld | Wieſe — 3 Kaufver | I | 1 2 | —.—_ Gg 
| ur ev. er Margre⸗ 
tenhaun 
oo, —.— Acker BER =) 81 5 u _ Gg 
J— 16) | _ — Acker ae ls! . la — Gg 
ad 59—61 in der Gemarkung Margretenhaun. 
Die 3 tigkeit sei Er ie beicheinigt 


a den 16. October 1 


Königliche Spezial Commijjarius 
(L. 8.) 


— 
Dahlſtroem, Regierungs-Aſſeſſor. 


210 


Eerorbnangen und Belaunimachnngen andere: 
Katierliher und Höntgliher Behörden. 
66%. Unjer bereits veröffentlichter Fahrplan vom 
1. October d. I. it inzwijchen, wie folgt, geändert: 
(Abth. B.) (Abth. M.) 
158a [392 
ab Holzminden Salzderhelden an | 838 
ab LKüchtringen Einbed . . . ab | 82%, 
18 ab Höxter 
ab Godelheim 
31 au Ditbergen 
ab DOttbergen 
5 ab Brafel 
04 ab Driburg 
an Altenbefen 


Hannover den 25. September 1886. 
Königliche Eifenbahn- Direction. 
Belauntmaecdhnungen commmunalitäud. Behörden. 
664. Durch Beſchluß tes Stadtraths und Bürger: 
Ausſchuſſes ift der Zinsfuß für Ginlagen in die hiefige 
ſtädtiſche Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab von 3} 
auf 3 Procent herabgefegt, was hierdurch zur öffent: 
ligen Kenntniß gebracht wird, 

Denjenigen Gläubigern ber Sparfaffe, welche zu 
biefem Zinsfuße ihr Guthaben nicht jtehen lajjen wollen, 
wird basfelbe andurch zum Abtrag bis 2. Januar 
1887 gelündigt. 

Fulda am 20. Yuli 1886. 

Der Oberbürgermeifter: F. Rang. 
665. Bei ver hiefigen ftäptifchen Spar- und Leihe— 
faffe wird vom 1. Januar 1887 ab ver Zinsfuß für 
Darlehen — auch für folche, welche bereits beſtehen — 
auf 44 °/, und für Einlagen, infoweit für folche bisher 
noch 4 °/, gezahlt wurben, auf 34 ®/, herabgeſetzt, 
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 

Kirchhain am 10. September 1886. 

Die Berwaltungs-Commiffion. 

666. Durch Beſchluß des Stadtrathes und Bürger: 
Ausſchuſſes iſt der Zinsfuß für alle Einlagen in ver 
hieſigen Sparlaffe, welche bisher noch mit 4° „ ver- 
zinft worden find, vom 1. Januar 1887 ab auf 34 °/, 
berabgefegt worben, was hierdurch mit dem Bemerfen 
zur Öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß denjenigen 
Gläubigern der Sparkaffe, welche ihr Guthaben zu 
biefem Zinsfuße nicht ftehen lafjen wollen, vafjelbe 
zum Wbtrag bis zum 31. December dieſes Jahres 
gefündigt wird. 

Treyfa am 24. September 1886. 

Die Verwaltung der Sparlaſſe. 
Spohr, Bürgermeifter. 








. Hierzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 77. 


Bacanzenu. 
667. Die evangeliſche Pfarrſtelle zu Philippsthal, 
Infpection Hersfeld, iſt durch Verſetzung des bisherigen 
Inhabers erledigt und wollen fich geeignete Bew 
unter VBorlegung ihrer Zengniffe binnen 3 Wochen bei 
vem unterzeichneten Patrone melven. 
Schloß Horn, am Bodenſee, am 24. September 1886, 
Ernſt, Landgraf von Heſſen. 

668. Die Schnlſtelle in Wehrshauſen mit einem 
Jahreseinkeinmen von 780 Mk. neben freier Wohnun 
und Feuerungs⸗Entſchädigung von 90 Me. iſt erledig 
und jell am 1. December I, 38, wieder bejetst werben, 
Vewerber um biefslbe werben aufgeferbert, ihre mit 
den erforderlichen Zeugniffen verfehenen Gefuche bei 
dem Herrn Pfarrer Helpmann in Ellnhauſen bie 
zum 1, November v. Is. einzureichen. 

Marburg am 20, September 1886, 

Der Königlihe Schulverjtand. 9. B.: Voß. 
669. Die neugegründete 2te Lehrerftelle zu Hutten, 
mit welcher ein jäyrliches Gintommen von 750 M. 
neben freier Wohnung und einer Feuerungsentſchädigung 
von 90 M. verbunzen ift, ſoll alabald bejegt werben. 

Vewerber um tiefe Stelle wollen ihre Meldungs- 
gejuche nebſt Zeugniffen binnen 4 Wochen bei dem 
Lolalſchulinſpecter, Herrn Pfarrer Anader zu Gund⸗ 
beim, over bei dem unterzeichneten Landrathe eins 
reihen. Schlüchtern am 24. September 1886 

Der Königlihe Schulvorſtand. Roth, Lanbrath. 
670. Bewerber um bie mit dem 1. October e. zur 
Grledigung kommende Schulftelle zu Itzenhain, mit 
welcher ein Yahreseinfommen von 780 Marf nebit 
90 Mark Feuerungs-Enfchärigung und freie Wohnung 
verbunden ijt, wollen ihre deshalbigen Gejuche binnen 
14 Tagen bei dem Unterzeichneten over bei bem König— 
lichen Kolalfchulinfpector, Heren Pfarrer Hildebrandt 
zu Sachfenhaujen, einreichen, 

Ziegenhain am 24, September 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand. J. B.: Brunner. 





Berfonal = Ehronit. 

Verſetzt: der Speziallommiſſar, Regierungs-Affeflor 
Dr. Behrendt in Gafjel unter Ernennung zum 
Regierungsratd, als auferetatsmäßiges Mitglied an bie 
Senerallommiffion in Frankfurt a/Wt, 

Entlaflen: der Spezialkommiſſar, Regierungs⸗ 
Affeffor Dr. Ruhbaum in Efchwege behufs Ueber 
tritts in das Nefjort des Minijteriums des König: 
lihen Haufes, und 

Uchertragen: bie Weiterführung der Speziallom- 
miffion zu Eſchwege dem Gerichts-Afjeffor Lo nimatzſch. 


(Infertiousgebügren filr den Raum einer —— Drudheite 2 —58 — Belageblätter für f mb | Bozen b 


Redigirt bei Kbniglicher Regierung, 
Cahjel. — Gebruct im der Hofr und Waifenhbaus:Buhdruderel, 





—_ 


| 89 (6189697 „169 36909 09 LSORF _ 68 viq 


1 . 79. 

: 89. 1.12. 15. 28. 41. 50. 51. ) . . 69. 71. 

' 90. 98. 536. 38. 47. 48. 51. 68. 69. 73. 77. 81. 88. 90. 14365. 76. 78. 79. 55. 89. 90. 95. 407. 22. 25 bis 27. 31. 43. 
. 80. 84. 300. 4. 6. 11. 27. 29. 39. 45. 50. 52. 94. 95. 606. 16. 17. 26. 27. 37. 41. 44. 46. 67. 78. 84. 85. 779. 806. 8. 
"29.40. 16210. 13. 20. 22. 24. 29. 37. 38. 47. 56. 62. 93. 441. 42. 45. 51. %. 99. 500. 16. 19 bis 21. 18636. 45 
, 70. 76. 81. 93. 96. 99. 704. 7. 40. 50. 52. 64. 68. 89, 95. 802.3. 19320. 659. 61. 

‚ in ber 24. Verloofung gezogenen Schulbverfchreibungen ſiehe das Verzeichniß vom 3. März 1886.) 





II. Staatdanleihe vom Jahre 1852. 
efünbigt zum 1. April 1882, Wbjuliefern mit Zinsſchein Reihe VIIL Nr. 8 und Unmeifung zur Reibe IX. 


ündigt zum 1. April 1883. Wöguliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 2/8 und Anweiſungen zur Reihe X. 
8804. 11478. 
46. 48.521. 16546. 


abigt zum 1. Dftober 1883. Wbzuliefern mit Sinsfheinen Reihe IX Nr. 3/8 und Amveifungen zur Reihe X. 


»9. 3061. 686. 4781. 802. 6781. 957. 59. 

94. 3035.63. 4650. 701.29. 5609. 913. 6268 7929. 8021. 14268.809. 15163. 200. 42. 45. 49. 
83. 88. 91. 95. 99. 169. 77. 266. 67. 71. 73 bis 75. 79. 91. 92. 18000. 18011. 23. 25. 36. 38 bis 40. 48. 51. 55. 

91. 815. 20. 23. 46. 47. 56. 65.76. 11495. 524. 30. 670. 71. 718. 50. 14266. 72. 98. 312 17. 26. 33. 49. 54. 58. 


Andigt zum 1. April 1884, WUszufiefern mit Sinsfceinen Reihe IX Nr. 4/8 und Amweifungen zur Reihe X. 
.73. 5050. 377. 7178. 79. 82 bis 84. 388. 425. 9259. 424 10891. 906. 7. 34. 

1201. 12.13.15. 5404. 11.13. 30. 43.52.58 7607. 10.19. 711.52. 12693. 94. 701. 23. 34. 35. 51. 60. 
„52. 16875. 903.11. 18831. 34. 940. 75. 95. 
4. 59. 78.147. 16950.59. 17013. 19. 20. 22. 42. 


ıdigt zum 1. Oktober 1884. Wbzuliefern mit Zinsfeinen Reihe IX Nr. 5/8 und Unweifungen zur Reihe X. 


1853. 2636. 64. 88. 91. 92.94. 4425 bis 28. 41. 94. 7049. 50. 729.47. 8615. 9862.94. 10950. 

1. 5508 6677.90. 7808.31. 8147. 52. 59. 67. 69. 70. 72. 99. 200. 946. 64. 73. 9166. 82 92 12090. 
13034. 51. 53. 191. 92. 214. 26. 14377. 80. 436. 37. 43. 52.65. 15922. 95. 16958. 93. 17001. 54. 64 bis 68 
34. 408. 9. 41. 932. 33. 20005 


. 6. 
. 2 a 2.35. 8377.78.88 11781. 821. 30. 43. 46. 48. 71. 87. 902.12. 13. 14786. 95. 828. 33. 62 | 
. . 42. 46. 


ündigt zum 1. April 1885. Mözufiefern mit Sinsfdeinen Reihe IX Nr. 6/8 und Unmeifungen zur Reihe X. 

2 

'8. 86. 94. 2357. 3884. 922. 36. 4285. 981.89. 5833. 6020. 469. 

. 94. 303. 1263. 65. 68. 91. 99. 340. 56. 58. 64. 74. 75. 81.90. 3400. 5174. 213. 20. 30. 36. 319. 21. 68925 
bis 42. 59. 73. 10106 bis 8. 12. 18. 25. 34. 44. 45. 49. 58. 82. 203. 6. 7. 717. 12792. 837. 38. 43.53.55. 17298 
18. 26. 36. 40. 43. 53. 57. 66. 67. 75. 77. 86. 87. 904. 13. 14. 17. 38. 35. 49. 49. 62. 69. 82 bis 84. $6. 18906. 18. 

ı 10. 16. 23. 31. 52. 840. 52. 63. 66. 

— 12. 23. 27.28. 34. 46.50. 4497. 510. 12. 18. 19. 21. 29. 68. 90. 92. 653. 59. 66. 67.69. 16705. 8. 824 


idigt zum 1. Oktober 1885. Wbzuliefern mit Zinsfcheinen Neihe IX Nr. 7/8 und Anweiſungen zur Reihe X. 
3101. 


16. 47.49. 4681. 736. 7002. 8936. 42. 60. 10595. 97. 98, 618, 27. 751. 52. 57. 59 bis 61. 69. 71. 11566. 


3637. 85.86. 432. 32. 39. Al. 70. 417. 6997, 7018 MS 6 KA Rnı Ara a am na ann Ki 





Amtsblatt 


Der Königlichen 
M 44. 





Ausgegeben Mittwoch den 6. Ocotober. 


Negierung zu Gajfel, 


1886. 


a zz — —— — ——— —— ———— — — —— — — — 
WEB Der heutigen Nummer des Amtsblattes iſt die Nr. 4 des Schulverordnungsblattes pro 1886 
beigefügt. 


— — — 000 —— — — — — — — —— an — — — — — — — 


Belanntmachungen —— des Reichsgeſetzes 
etober 1878. 
671. Nachdem durch die Bekauntmachung des Konig⸗ 
lichen Staats- Minifteriums vom 16ten d. M. vie im 
8. 28 des Gefeges gegen die gemeingefährlichen Be— 
fteebungen ver Sozialdemofratie vom 21. October 1878 
unter Nr, 3 vorgefehenen Anorbnungen In die in ber 
Belanntmachung aufgeführten Theile des biefigen Regie 
rung&bezixts von Neuem auf bie Zeit vom — October 
dieſes Jahres bis 30. September 1887 getroffen ſind, 
wird allen denjenigen Perſonen, welche bei Ablauf der 
Geltungsfrift der Belanntmachung vom 25. September 
1885 auf Grunb des 8. 28 des Gefeges vom 2lſten 
October 1878 von dem Aufenthalt in den betreffenden 
Gebietstheilen ausgefchlofien find, biefer Aufenthalt 
ferner für die Zeit bis ult. September 1887 hiermit 
unterfagt. Schleswig ven 25. September 1886, 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
von Frank, 
672, Die erfte Ausgabe der Nr. 224 des in Franken⸗ 
thal erfcheinenden „Frankenthaler Tageblattes« 
v.. auch unter den SKopftiteln „Ludwigshafener 
gblatt«, „Grünftanter Tageblatts, „Lambsheimer 
Tageblatt“, „Dirmfteiner Tageblatt“, „Tageblatt für 
Oggersheim, Mlutterftapt und Umgegend“, „Anzeiger 
für Weifenheim am Sand gebrudt wird), vom 24jten 
September 1886, in welcher auf Seite 3 ein „Einges 
fandt«, unterfchrieben: Verlag und Rebaltion bes 
„Deutfchland«, enthalten ift, wurbe auf Grund bes 
8. 11 Abſ. 1 des Meichsgefeges gegen bie gemeinge- 
führlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom 2iften 
October 1878 heute von uns verboten, 
Speyer den 25. September 1886. 
Königlich bayerifche Regierung ver Pfalz, Kammer 
bes Innern. 
von Braun, Königlicher Regierungs-Präfivent. 
673. Die unterzeichnete Königlich fächfifche Kreis— 
hauptmannfhaft dat auf Grund von 8. 11 des Reichs⸗ 
gejeges gegen bie gemeingefährlichen Beitrebungen ber 
en vom 21. October 1878 die Drud- 
rift: 
„Arma parata fero! 
Ein foziales Gedicht 
von 
Sohn Henry Maday. 
Züri) 1887 


Verlags » Magazin. 
(3. Scabel je 
verboten. Dresden am 25. September 1886. 
Königlich fächfifche Kreishauptmannſchaft. 

von Koppenfel®. 
674. Auf Grund des $. 11 und 12 des Geſetzes 
vom 21. October 1878 unb $. 1 der Bolljugsver- 
orbnung vom 23, October 1878 wird die Nummer 2 
ber dahier erfcheinenden „Mittelrheinifhen Bolls- 
zeitung“ verboten. 

Karlsruhe ven 27. September 1886. 
Der m. badifche Landesfommiffär für bie 
eife Karlsruhe und Baden, 

675. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen bie 
gemeingefährlichen VBeftrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird mit Genehmigung des 
Bunbesraths für bie Zeit bis zum 30. September 1887 
angeorbnet, was folgt: 

. 1. Perſonen, von denen eine Gefährdung ber 
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen ijt, 
kann der Aufenthalt im Hamburgiſchen Staatsgebiete, 
mit Ausnahme des Amts Rigebüttel, von der Landes— 
Polizeibehörde unterfagt werben. 

$. 2. Borftehende Anorbnung tritt mit dem 1jten 
October d. I. in Kraft. 

Gegeben in ver Berfammlung bes Senats, 
Hamburg, ven 29. September 1886, 
676. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge 
bradt, daß allen denjenigen Perfonen, welchen auf 
Grund des Gefeges vom 21. October 1878 ver Aufent- 
halt in ven von bem ——— betroffenen 
Hamburgſchen und der Provinz Schleswig- Holftein 
gehörigen preußifchen Gebietstheilen für die Zeit vom 
1, October d. 3. bis 30. September k. 3. unterfagt 
bleibt, für diefelbe Zeit auch der Aufenthalt im Bezirk 
ber Stabt und des ehemaligen Amts Harburg ver- 
boten wird. Lüneburg ven 28. September 1886, 
Der Negierungs » Präfident, 
In Bertr.: Brandt. 

677. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegem 
bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber Sozialdemokratie 
vom. 21. Detober 1878 wird bierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die periobifhe Drudicrift: 
„Deutfhes Wochenblatt", rebigirt und verlegt 
unter Berantwortlichkeit von W. Eichhoff in München, 
gemäß $. 11 des gedachten Gefeges Seitens ber unter- 


222 


zu Caſſel ift vom 1. October d. 9. ab mit ber 
Speziallommiffion VII. vafelbft vereinigt und wirb bie 
durch diefe Vereinigung gebildete Speziallommiffion, 
welche die Bezeichnung „Speziallommiffion IV. zu 
Cafjel” führen wird, von dem Defonomielommiffions- 
rath Kleeberg vafelbjt geleitet. Die Spezial» 
fommiffion VII. zu Caſſel fällt als ſolche weg. 
Gaffel am 21. September 1886. 
Königlihe General-Commiffion. 


zeichneten Landes-Polizeibehörbe verboten worben ift. 
München ven 27, September 1886. 
Königliche Regierung von Oberbayern, 
Kammer des Innern. 

Freiherr von Pfenfer, Präfident, 
Berordinungen und Xielanntmachungen der 
Königlichen Provinzial= Behörden. 

78. Die von dem bisherigen Regierungsrath 
Dr. Behrendt ſeither geleitete Spezialtommiffion IV. 

Verordnungen und Belauntmachungen der Königlichen Regierung. . 
679. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchſten Erlaſſes vom 23jten v. M. zu genehmigen geruht, 
daß die in dem nachitehenden Verzeichnijfe vom 28. Mai d. 3. näher bezeichneten, im Kreife Hünfeld belegenen 
Srundjtüdsparzellen und — 

a. die unter laufender Nr. 1 — Parzelle M. 23/11. mit dem — — von 0,2031 ha aus 
dem Gemeindeverbande von Michelsrombach ausgejchieden und dem foritfisfaliichen Gutsbezirte Ober: 
förjteret Michelsrombach einverleibt und 

b. die unter laufender Nr. 2 Parzelle P. 20/13 mit dem Flächengehalte von 0,2031 ha aus 
dem forjtfisfaliichen Gutsbezirte Oberförjterei Michelsrombach ausgejchieden und dem Gemeindebezirte 
Michelsrombach einverleibt werde. 

Caſſel den 22. September 1886. 
Verzeichniß 


der Grundſtücke, welche aus dem Gemeindebezirk Michelsrombach dem Oberförſterei-Gutsbezirk Michelsrombach, 
Kreis Hünfeld, und welche aus dem Oberförſterei-Gutsbezirk Michelsrombach dem Gemeindebezirk 
Michelörombach einverleibt werden jollen. 





Der Regierungs: Präjident. 





Des Grundjtüds Bezeichnung des Gemeinde-, 


Zeitpunkt 





4 

5 nn ER ‚eig. Amtsnerichta - Nerirfa 

Bezʒeichnung are Kreis⸗ und Amtsgerichts Bezirks, deB 

El nad) Starte frũherer jehiger welchem das Grundſtück ER 

* und Grbße. er ’ eingetretenen 
2] Nummer. ha Eigenthbümer. jetst angehört. Jeinverfeist werden ſollJ Beſitzwechſels 
1. 2, 3. 4. 5, 6. 7. 8, 


1.1M.|2%/,, 2031|Der Bauer MKgl. Preußi⸗ Gemeindebezirk Gutsbezirk Ober: [Taufch » Vertrag 
| Sohannes cher Forit- | Michelsrombach, förſterei Michels] von 3, LI. 1886. 
| Schaum und | fistus. Kreis Hünfeld, | rombach, Kreis Muflaffung vom 
deiien be Amtsgerichtsbes | Hünfeld, Amts: | 10. IV. 1886, 
frau, Flora, zirk Burghaun. | gerichtsbezirk 


geb. Michel, Burghaun. 

zu Michels 

| rombach. 

2.18.12%/,, 2031. Preußi⸗ [Der Bauer Futsbezirt Ober: Gemeindebezirk 
scher Korit- | Johannes förjtereı Michels-]| Michelsrombach, 
fisfus: Schaum und] vombach, Streis | Kreis Hünfeld, 





desgleichen. 


dejjen Ehe] Hünfeld, Aınts- | Amtsgerichtsbe- 
frau, Flora, Jgerichtsbezirk zirt Burghaun. 


geb. Michel, | Burghaun. 
zu Michels 


u nu i rombach. 1* 
680. Die letzten Zinsſcheine zu den Schuldverſchrei— 
bungen der Preußiſchen Staatsanleihe vom Jahre 1850 
Reihe X Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1852 Reihe 








bezogen werden. Wer die Gmpfangnabme bei ber 





X Nr. 1 bis 7 über die Zinfen für bie Zeit vom 
1. October 1886 bis 31. März 1839 bezw. bis Zljten 
März 1890 werden vom 13. September d. I. ab von 
der Kontrolle ver Staatsyapiere hierfelbft, Oranien- 
ftraße 92 unten vechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, 
mit Ausnahme der Sonn» und Fefttage und ber letzten 
drei Gefchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben. 

Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in 


Kontrolle jelbjt wünjcht, hat derſelben perfönlich oder 
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen 
Reihe berechtigenden Zinsjcheinanweifungen mit einem 
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenba 
und in Hamburg bei dem Saiferlichen Poftamte Nr. 2 
unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Einreicher 
eine numerirte Marfe als Empfangsbefcheinigung, fo 
ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er eine ausprüdliche 


223 













































































fingen 7 fo ift e8 doppelt vorzulegen. Im letz⸗ E ; 
teren Falle erhalten bie Einreicher das eine Exemplar, ge 58 
mit einer Empfangsbefcheinigung verfehen, fofort zurück. 5 5 
= Marke over —— ift bei der Aus⸗ a 
reihung ber neuen Zins e zurüdzugeben. . — — = 
In Schriftwechſel fann die —— der 3 Po * ‘| _2EBERE8 853 
Staatspapiere fih mit ben Inhabern ber 257 Baæ ur upꝛn 
Zinsſcheinanweiſungen nicht einlaffen. 29% mu “|_2333335 NEE} 
Wer die Zinsfcheine durch eine ver oben genannten JE*5 | | 
Provinzial-Kaffen beziehen will, hat verfelben die An- — 835 J——— == 
— mit — — einzureichen. — — Eee —7 
as eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe— . : ' TS 
ſcheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei a 0] BEE 3 
mg Fa wieber abzuliefern. For- | m * 
mulare zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gedachten Jrusuuussaupsnuguang ss] Ipnäsno man 
Provinzial» Kaffen und den von ben Königlichen ee [Ra ang #5 
gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven fonftigen „u Be 0 U_RLL3I2R ge 
Kaſſen unentgeltlich zu haben. A u — —— — 
Der Einreichung der Schuldverſchreibungen bedarf SEREE N SEEEFEIG 383 
e8 zur Erlangung ber neuen Zinsfcheine nur bamm, — = — 
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen a5 2E:3, ;*_353885% 328 
find; in dieſem Falle find die Schuldverſchteibinge J35 — 
an bie Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ge- Seressse 21 — 25 
nannten Provinzial-Kaffen mittelſt beſonderer Eingadbe — — — — = 
einzureichen. Berlin den 6. Auguft 1886. rl FTp a2 u AL I Da I BER EL 
Hauptverwaltung der Staatsfhulden. ı jE213° . | ie | 1 
— — #9! H 2 
Die vorſtehende Belanntmachung wird hierdurch | Fri =. IS Il 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, | ja: e| wg ııııli Im 
daß bie Formulare zu den Verzeichniffen über bie zur | 25 = | mm man | [TAT 111 
Gmpfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebft Zinsfchen | |73&8| — | FERRSETR 7 
Anweifungen einzureichenden berartigen Anweifungen bi | |: 7| MET] = =” Im 
ber hiefgen Regierungs » Hauptlaffe nnd ben ſämmt- |=#8 ERRESER = 
* ra unferes Beziris „unentgeltlich“ zu | |°- | ET 7 —T7- — 
en ſind. ee. „A | _ 28 
Caſſel den 12. Auguſt 1886. IE DT — 
Königliche Regierung. I. B.: Schwarzenberg, 1:25) „mi, jr 311 
FE is aa Kette Br andern | 25 Be 77; 
erlidier Küntglicder Behörden ——— — — 
681. Mit dem heutigen Tage habe ich das von be Fe &| —— — — 14 
- Seiner Majeftät dem Kaifer und Könige Allerguäbigft 15 Ze Palo dab Il 
mir verlichene Amt des Kurators hieſiger Univerfität * FE A E2332*% 11 
angetreten, was ich hierdurch mit dem Bemerlen zur 1 = |* 58 5 188 
öffentlichen Kenntniß bringe, daß ich in Univerfitäte- | = a Ra — 
Angelegenheiten täglich Vormittags von 11—1I Up JS), Emmi] Semee m 1m 
im Suratorialzimmer bes Univerfitäts - Gebäudes zu | SE: m man] ST IF," 1.1 
jprechen bin. Marburg ven 1. October 1886, ı 18213 m — 3593 
Der Kurator ber a ae Geheimer Regierungs | ẽ* en 5 — 
atb Meier. BD ey: BRZRRE I | 
Belauntmachungen des Landes= Directors. ab er er Ti MESSAnE EUR 
682. Im Nachjtehenden werben einige ftatiftifhe | | — een —— 
Angaben über die Verpflegung von Kranken in ben | | E — —22 
ftändifchen Landkrankenhäuſern, ſowie der Irreuheil-J 5155333:355 
und ben Irrenpflegeanſtalten des Regierungsbggird | | „352 5|# 3 23 23528 
Caſſel während des Jahres 1885 veröffentlicht. | SE. TeElSE E35 Er.s58 
Caſſel ven 22. September 1886. s58 E ”- 2122 SER ES E58 
Der Landes» Director in Heffen. 2 > = &* —. TE 85 = 
v. Hundelshaufen, S u Pi en dag 


224 


Belanntmachnngen commmmalitänd. Behörden, 
685. Die nachjtehend bezeichneten Einlagen, welche in ven Jahren 18561866 in bie biefige ftäbtifche Spar- 
und Grebitlaffe eingezahlt worden, werben auf Grund des $. 17 ver Statuten der genannten Kaffe mit Rüdficht 
darauf, daß bie Einleger oder deren Nechtsnachfolger, fowie bie zeitigen Aufenthaltsorte derſelben umbelannt find, 


hierdurch zur Rüdzahlung am Schluſſe dieſes Jahres öffentlich gekündigt. 
Die nah Ablauf diefer Nüdzahlungsfrift nicht erhobenen Beträge werben, ohne daß eine weitere VBerzinfung 


ftattfindet, in der Sparkaffe aufbewahrt, 








ae | Beltand der Kapi- 








— Die Einlage iſt talien einfchl. ver 
Einlage: gefchehen, ber | a er —— 

Jahre 

bücher. | Jahr. Monat. Einlegen. Sn f 
I. 831 | 1856 | Februar 29 Beetibante, Bea 74 34 
I. 1028 | 1857 | October 16 Gemeinde Yangentba ei Se di N 22 03 
I. 1415 | 1860 | Februar 29 Bsamsll DE 450 2 en 8 71 
II. 261 1863 | December | 31Ebeling, Louiſe.. | 103 42 
II. 679 ! 1864 | Auguft 15 | Vogt, Jacob ; N 12 62 
I. 927 | 1865 | Mai 15 | Aunader, Hr. 1 57 
II. 1198 | 1865 | December | 15 |! Beder, N. ee are 18 25 
III. 377 | 1866 | December | 22 Fiſcher, Laufe . . —1 536 70 


Carlshafen am 21. September 1886. 

684. Bei ver hiefigen ftäptifchen Sparkaffe ift durch 
Beichluß des Stadtraths der Zinsfuß vom 1, Januar 
1887 ab für alle Einlagen auf 34 %/, und für Dar- 
lehen auf 44 %/, herabgefegt worven. 

Bei größeren Darlehen auf Hhpothefen kann ber 
Zinsfuß, bei pünktlicher Zinszahlung, auf 4, %/, er 
mäßigt werben, infofern darum nachgefucht wird. 

Der Zinefuß von 5 °/, für Darlehen gegen Bürg- 
ſchaft bleibt vworerft unveränbert, was hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird, 

Hünfeld am 27. September 1886, 

Die er er ber ſtädtiſchen Sparkaffe. 
au. 





Bacanzen. 

685. Bewerber um bie mit dem 1. October er. zur 

Erledigung kommende Schulftelle zu Mengsberg, mit 

welcher ein Yahreseinfommen von 840 Mark mebit 

N Mark Fenerungs-Entfchädigung und freie Wohnung 

verbunden ift, wollen ihre veshalbigen Gefuche binnen 

14 Tagen bei dem Unterzeichneten, oder bei dem König— 

lihen Lokalſchulinſpector, Heren Pfarrer Hartwig 

zu Mengsberg einreichen, 
Ziegenhain den 28, September 1886. 
Der Königlihe Schulvorftand. 
von Schwergell, commiff. Landrath. 

686. Die Schulftelle zu Frielingen wird in Folge 
nfienirung ihres feitherigen Inhabers mit dem Iften 
tober er, vacant, 

Etwaige Bewerber um dieſelbe wollen ihre Mel: 
bungsgefuche nebft den nöthigen Sitten- und Befähi- 


Hlerzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 9. 


Die Berwaltungs-Commiffion. 
gungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei bem unter: 
zeichneten Schulvorftande einreichen, 

Hersfelo am 28, September 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand von Frielingen. 

von Schleinig, Landrath. 

687. Die Schuljtelle zu Friemen wird im Folge 
Berfegung ihres feitherigen Inhabers mit dem Iſten 

M. vacant, Bewerber um diefelbe Haben ihre Mel- 
bungsgefuche mit ben erforverlihen Befähigungs- und 
Führungs-Atteften binnen 3 Wochen bei dem König— 
lichen Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Wepler zu 
Walplappel, oder anher einzureichen, 

Ejchwege am 23. September 1886. 

Das gefchäftsleitende Mitglied des Königlichen Schul- 
vorftanbs von Friemen. Grimm, Königl. Landrath. 
688. Die Schulſtelle an der evangelijchen Schule 
zu Norbshaufen, deren jährliches Einkommen neben 
freier Wohnung und 9O Dit. für Fenerung 840 Mt. 
beträgt, wird durch Penfionirung des feitherigen In: 
babers vom 1. October er. ab vacant. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre deshalbigen Ge- 
fuche unter Anfchluß der erforderlichen Zeugniffe binnen 
14 Tagen bei dem Lolalfchulinfpector, Herrn Pfarrer 
Niebeling zu Norbshaufen einreichen. 

Gafjel am 28. September 1886. 

Der Königl, Schulvorſtand. Dörnberg, Landrath. 
689. Zum 1. November d. 9. ift beim hieſigen Amts 





gericht eine Kanzleigehütfenftche zu befegen. 


Bewerber haben fich bis zum 15. October b. J. 
zu melden, Abterode ven 17. September 1886. 
Königliches Amtsgericht. Amelung. 


Arferriou den Raum einer nli eile 20 Rei nig. — Belagsbfätter für b } Bozen b 
— ee u Bogen a — werntns muhene 


Nebigirt bei Kbniglicher Regierung. 
Saffel. — Gebrudt in ber Hofs und Waiſenhaue⸗Buchdrucerei 


13 


Schulverordnungsblatt. 


Beilage zum Amtöblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel. 





— 


21. Der deutſche Verein zum Schutze der Vogel— 
welt hat eine ebenſo ſchön wie zweckmäßig hergeſtellte, 
der Schule und dem Haufe gewidmete „Erite Wand— 
tafel der —— deutſchen Kleinvögel“ herausge— 
eben, welche nebſt beſchreibendem Texte und Kontür— 
ogen zum Preiſe von 4,50 Mark bei dem mit dem 
Vertriebe des Bildes betrauten Buchhändler U. Hu 
in Zeig direkt bejtellt werden fan. Auch hat fi 
der Ehrenpräjident des genannten Vereins, Herr Re 
gierungd- Präfident von Diejt in Merjeburg, bereit 
erklärt, Beſtellungen entgegenzunehmen und zu be> 
—— Mit Ruͤckſicht die in vielen —2 der 
evölkerung noch herrſchende Unkenntniß, welche den 
edlen Beſtrebungen für den Schutz der Vogelwelt 
hindernd —— wünſchen wir der bezeichneten 
Wandtafel weiteſte Verbreitung in Schule und Haus. 
Gaffel den 9. Mai 1886. 
„Köni er EFT 
Abtheilung fir Kirchen⸗ und Schulſachen. 
(Zu B. 827386.) 
22. Vor Kurzem iſt im Verlage von A. Roßbach 
in Eſchwege ein von zwei praftüchen Schulmännern, 
Rektor Schanze und Lehrer Jaeger in Eſchwege, 
erausgegebened Rechen für die Handwerfer- 
Fortbildungsſchulen (Preis 35 Pig.) erichienen, 
welches einem vorhandenen Bedürfniß in — 
Weiſe abhilft. Auch die in gleichem Verlage ie⸗ 
nene „Praktiſche Geometrie mit 185 geometriſchen 
Rechenau pm: für Handwerfer  Fortbildungsjchulen 
und die Oberclajjen mehrclaffiger Volksſchulen von 
Rektor Schanze“ (Preis 30 Pig.) it ein aus der 
Schulpraris hervorgegangenes, recht brauchbares Lehr: 
bezw. Lernmittel. ir finden uns veranlaht, auf 
beide Bücher bejonders aufmerfiam zu machen. 
Eafjel den 24. Auguſt 1886. 


Königlide Regierung. 


(B. 10171.) 


23. Der Lehrer Beder zu Kappel bei Marburg 
— eine Sammlung der beſten und — * 
heſſiſchen Volkslieder nebſt Melodien zu veranſtalten 
und wünſcht die Unterſtützung der Lehrer des dies— 
eitigen Regierungsbezirks bei dieſem Unternehmen in 
Anjpruch zu nehmen. In Anbetracht der hohen Be: 
deutung des echten, edlen WVolfslieds nicht blos für 
das jittliche Volksleben, jondern insbejondere auch 


Ausgegeben Mittwoch den 6. October 


für die Volksſchule tragen wir fein Bedenken, den. 


1886. 


Wunſch des Lehrers Beder feinen Berufsgenoffen 
zur —— zu empfehlen. 

Caſſel den 6. Auguſt 1886. 

Königliche Regierung, 
Abtheilung für Kirchen: und Schulſachen. 
(J. B. Nr. 8290,) 

Nachftehende ältere Erlaſſe finden wir uns veran- 

laßt hierdurch in Erinnerung zu bringen. 
24. Es ift wieberholt bei uns Klage darüber geführt 
worden, daß Schulfinder, fei e8 in Begleitung ihrer 
Eltern, fei e8 ohne diefelben, an öffentlichen Bergnü- 
gungen und Zanzluftbarleiten Theil nehmen. Wenn 
wir auch überzeugt find, daß die Herren Schulinfpectoren 
und Lehrer im Hinblid auf die Gefahren, welchen bie 
Jugend bezüglich ihrer körperlichen, geiftigen und fitt« 
lihen Entwidelung durch dieſe Unfitte ausgefegt ift, 
ed nicht daran fehlen laffen werben, vem im Üebe 
ftehenden Unweſen entgegenzuwirken, fo fehen wir uns 
boch veranlaßt, diefelben hiermit ausbrüdlich bazu auf« 
zufordern, wo es erforberlich ift, dem Befuche öffentlicher 
Vergnügungslokale Seitens der Schulfinder mit allen 
ihnen zu Gebote ſtehenden Mitteln der Schulzucht ent« 
gegenzutreten.. Es unterliegt feinem Bedenken, von 
Seiten der Schule unbebingt zu verbieten, daß Kinder 
ohne Begleitung ihrer Eltern öffentliche Vergnügungs« 
totale bejuchen, die UWebertretung dieſes Verbots zu 
rügen und fofern fih bie Mitwirkung der Eltern un- 
thunlich erweift, die Uebertreter zu betrafen. Wenn 
auch in dem Falle, daß Schullinder Kirchweihtänze und 
antere Luftbarkeiten in Begleitung und unter Wufficht 
ihrer Eltern ober beren Vertreter befuchen, zunächſt 
biefe die Verantwortung für ven Schaben, welder ven 
Kindern daraus erwachſen kann, übernehmen unb es 
vornehmlih Sache der Herren Geiftlichen fein wird, 
in feelforgerifcher Weife auf die betreffenden Eltern ꝛc. 
einzumwirfen, fo wirb fi boch auch die Schule ber 
Aufgabe nicht entziehen Fönnen, in den genannten Fällen 
buch Vorftellung, Mahnung und Warnung dem frag- 
lichen Unwefen zu fteuern. 

Indem wir Vorjtehendes ver forgfältigen Erwägung 
und Beachtung den Herren Schulinfpectoren und Lehrern 
bringend Bose. Fir erwarten wir für die Zukunft alls 
gemein, wie dies jest ſchon theilweife gefchieht, in ben 
Bifitationsberichten unter ver Rubrik „Schulzucht“ eine 
bezügliche Bemerkung darüber, wie es in ber bevegten 
Hinficht in den betreffenden Gemeinden jteht. 

Die Herren Landräthe erhalten vorftehenven Erlaß 





zur Mittheilung an die Lofalfchulinfpectoren und Lehrer; 
den Herren Ober- ꝛc. Schulinfpectoren geht verfelbe 
direct zu. 

Gaffel den 21. Februar 1878. 


Königlihe Regierung, 
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen. 
An die Herren Panbräthe und Dber- ıc. Schulinfpectoren. 
(B. 2047.) 


25. Amtlich mitgetheilte ſtatiſtiſche Ueberfichten er- 
geben, daß die Zahl der wegen Meineides eingelei- 
teten Unterjuchungen in dem größten Theile des 
reußiſchen Staates in Beſorgniß erregender Weije 
—* vermehrt hat. 

Nach einer Mittheilung der hieſigen ——— 
Ober-Staatsanwaltſchaft gehört auch in dem Amts— 
bezirke derjelben das Verbrechen des Meineids zu den 
recht häufig vorkommenden, indem wohl der fiebente 
bis achte Theil der Verbrechen, welche jährlich zur 
Cognition der Anklagefammer des Königlichen Appel 
lattonsgerichts gelangen, ben Meineid zum Gegenjtande 
bat und außerdem die Zahl der Anzeigen, welche 
Meineid betreffen, jedoch nicht zur Erhebung der 
Anklage führen, eine bedeutende it. Im Zuſammen— 
hange damit jteht die Wahrnehmung, daß gering- 
chähige Aeußerungen über die Heiligleit des Eides 
nicht jelten vorkommen. 

Sleichzeitig macht die Königliche Ober - Staatd- 
anwaltichaft darauf aufmerffam, da ein dem Mein- 
eide verwandtes Vergehen außerordentlich häufig vor- 
fommt, nämlid) die Er $. 164 des Straf⸗Geſetz⸗Buchs 
jtrafbare wiſſentlich falſche Anſchuldigung und bös— 
willige Verleumdung. 


Wenn die bezeichneten Thatſachen einerſeits auf 
einen Mangel bezw. auf eine Abnahme der religiös— 
fittlichen Bildung der Bevölkerung jchliegen lajjen 
und es andererjeits erfahrungsmäbig meiſtens jehr 
ſchwierig ift, Die genannten Verbrechen bezw. Vergehen 
zur gerichtlichen Beltrafung zu bringen, jo ericheint 
cs um jo mehr geboten, jchon in die Herzen der 
Jugend durch entiprechende Belehrung und Mahnung 
die auf wahre Gottesfurcht gegründete Gefinnung 
der Wahrhaftigkeit und Treue einzupflanzen. 


Die Herren Ober: ꝛc. Schulinfpectoren — 
wir, dem beregten Gegenſtande Ihre Aufmerkſamkeit 
zuzuwenden und die Lehrer Ihres Aufſichtskreiſes in 
Gemeinschaft mit den Herren Lofalichulinipectoren 
dahin anzuweiſen, daß fie bei der Erflärung der be 
züglichen Gebote und fonjt bei geeigneter Gelegenheit 
die Schüler der Oberftufe über die Heiligfeit des Eides 
und die große Sünde des Meineides, ſowie des faljchen 
Zeugniſſes und die fittliche und religiöjfe Bedeutung 
und große Wichtigkeit derjelben für die ganze ftaatliche 
Gejellichaft, ſowie über das Verwerfliche der bös— 
willigen Berleumdung eingehend unterrichten. 
Auch wird es fich empfehlen, die in Frage ftehende 
Angelegenheit zum Gegenſtande von Conferenzbe— 


14 


» 


ſprechungen zu machen und die Abhaltung von Muſter— 
lectionen darüber zu veranlafjen. 

Gaffel den 3. Auguſt 1877. 

Königliche el 
Abtheilung für Kirchen: und Schuljachen. 
An die Herren Ober:, reis: und Diftricts- Schul-Infpectoren 

bes Negierungsbejirte. (B. 8435.) 

Berional: Chronik. 

Den Lehrem Gantor Fink zu Helmarshaufen, 
Keßler zu Wehlheiven und Ganter Peter zu fFrie 
lingen ijt der Arler ver Inhaber des Königlichen Haus- 
orbens von Hohenzollern mit der Zahl 50 unb bem 
Lehrer Neufel zu Willingshaufen der Königliche 
Kronenorden Ar Clafſe mit der Zahl 50 aus Anlaf 
ihres fünfzigjäßrigen Dienftjubiläums Allergnädigſt ver 
lieben worden. 


Die infolge Ernennung des kath. Pfarrers Enpres 
zu Lütter zum Pfarrer in Neuhof erledigte Dberfchul: 
infpection über die Schulen im fath. Decanatsbezirfe 
Hilvers (Gersfeld) ift dem kath. Pfarrer Helfrid 
zu Poppenhaufen übertragen worben. 

Der Dechant Engel au Hünfeld ift auf feinen 
Antrag von dem Oberfhulinfpectionsamte entbunden 
und der kath. Pfarrer Wehner zu Heofafchenbach mit 
der Oberfchulinfpection über vie Schulen im kathol. 
Decanatsbezirfe Hünfeld beauftragt worden. 


Herbener zu — ———— Modeſt zu Simmerd- 
haufen, Haas zu Wüftenfachfen, Weber zu Mar- 
bad, Hausmann zu Steinhaus, Füller zu Eichen 
zell, Dr. Kircher zu Petersberg, Helfr id zu Pop- 
penhaufen, Rhiel zu Fulda, Trapp zu Rotenburg, 
Schmelz zu Burghaun, Malkmus zu Florenberg, 
Noll zu Hofbieber, Kraiger zu lieben, Ried zu 
Schröd, Dechant Enpres zu Neuhof, Dechant Weis— 
müller zu Eiterfeld, Werner zu Wenders, Hoff 
mann zu Gersfeld, Malkmus zu Reulbach, Wehner 
zu Hofafchenbah, Ney zu Dipperz, Krah zu Hoſen— 
feld, Orth zu Bieber, Kaufholz zu Großfrogen- 
burg, Dr. Arenhohd zu Großauheim, Huhn zu 
Ulmbach, Kramm zu Uttrihehaufen, Göb zu Lütter, 
Klüber zu Hafelftein, Mallmus zu Hauswurz, 
Schäfer zu Madenzell find zu Lokalſchulinſpectoren 
über die Schulen ihres Pfarreibezirfs ernannt werben. 
Der Kaufmann Deubner zu Garlshafen ift für 


bie Dauer von drei Jahren zum Mitglieve des bafigen 
Stadtjchulvorftandes bejtellt worden. 


Holtftein, Kr. Wigenhaufen, zum Lehrer an der Stabt- 
ſchule zu Wigenhaufen und der Lehrer Hammer 


ſchlag zu Flieven, Sr. Fulda, zum Lehrer an ber 
fath. Schule in Neuftabt, Kr. Kirchhain, ernannt werben, 


Berfegt wurden bie Lehrer Gärtner zu Wel- 
lingerove, Sr. Eſchwege, als Yehrer an die ev. Schule 
zu Marköbel, Kr. Hanau, Krid zu Dörmbach, Sr. 
Gersfeld, auf Präfentation des Schulpatronats, als 
Lehrer an bie kath. Schule zu Kleinfaffen, desſ. Kr., 
Körber zu Wohra, Kr. Kirchhain, als Lehrer an bie 
ev. Schule zu Spedswinkfel, desſ. Kreifes, Dreves 
zu Soldorf, Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev, Schule 
zu Bedeborf, desſ. Kr, Rofenftod zu Bederhagen, 
Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev. Schule zu Kirch— 
bitmold, Landkr. Gaffel, Hohmann zu Hoſenfeld, 
Kr. Fulda, als Lehrer an die fath. Schule zu Almen- 
borf, desf. Kr, Siemon zu fFriemen, Hr. Eſchwege, 
als Lehrer an bie ev. Schule zu Oberfaufungen, Landkr. 
Gaffel, ferner die proviforifchen Lehrer Iber zu Lip— 
polb&berg, Kr. Hofgeismar, als provif. Yehrer an vie 
ev. Schule zu Welferode, Hr. Homberg, Kaufmann 
zu Oberfhönau, Hr. Schmalkalden, als provif. Yehrer 
an bie ev. Schule zu Rotterove, desſ. Kr., Brobmann 
zu Eiterfelo, Kr. Hünfeld, als provif, Lehrer an bie 
kath. Schule zu Soisvorf, desſ. Kr. 


Definitiv angeftellt wurden die feither proviforifch 
angeftellten Yehrer Schäfer und Freund zu Hanau 
als Lehrer an den jtädt. Elementarfchulen daſ., Stein» 
mehyer zu Gottstreu, Kr. Hofgeismar, als Lehrer an 
der ev. Schule baf., Bähr zu Oberbeisheim, Sr. Hom«- 
berg, als Lehrer an ver ev. Schule daſ., Sohl zu 
—28 Kr. Gelnhauſen, als Lehrer an der ev. Schule 
daſ., Noll zu Wolfhagen als Lehrer an der Stabt- 
Schule taf., Wagner zu Altenhafungen, Kr. Wolf- 
hagen, als Lehrer an der ew. Schule daf., Hampel 
zu Mellnau, Kr. Marburg, als Lehrer an ver evang. 
Schule daf., Liebermann zu Höringhaufen, Fr. 
Franfenberg, als Lehrer an der ev. Schule daf,, Knaus 
zu Bucenberg, Kr. Frankenberg, als Lehrer an ber 
ev. Schule daf., Creß zu Schönftapt, Kr. Marburg, 
als Lehrer an ber ev. Schule daſ., Georges zu 
zu Gölbe, Kr. Marburg, als Lehrer an ber ev. Schule 
baf., Beil zu Reddehauſen, Kr, Marburg, als Lehrer 
an ber ev, Schule daf., Engelmann zu Ohndorf, 
Kr. Rinteln, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Hahn 
zu Hilmes, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der  w. Schule 
daſ. Knobel zu Udenborn, Sr. Friglar, als Lehrer 
an ber ev. Schule daf., Peil zu Roßberg, Hr. Mar: 
burg, als Lehrer an der ev. Schule daſ. Dörbeder 
zu Raboldshaufen, Kr. Homberg, als Lehrer an ber 
ev. Schule daf., Müller zu Kolßenbitmolo, Landkr. 
Caſſel, als Lehrer an der ev. Schule daſ., Kaul zu 
Waltringhaufen, Kr. Ninteln, als Lehrer an der ev. 
Schule daf., die Lehrergehülfen Damm zu Florenberg, 
Kr. Fulda, als Lehrer an der kath. Schule daſ., Kaufe 
zu Volkmarſen, Kr, Wolfhagen, als Lehrer an der 
fath. Schule daf.; die feither proviforifch angeftellten 
Lehrerinnen Liep zu Witenhaufen als Lehrerin an 
der Stadtſchule daſ., Freckmann zu Flieden, Kr. 





15 


Fulda, als Lehrerin an der kath. Schule daſ. Ferner 
ift die definitive Anftellung ber bisher beauftragten 
Hanbarbeitslehrerinnen Siebert, Frömbling, 
Amalie Cunz, Wiederhold, Eon Mar- 
fhall, Magvalene Cunz, dv, Bardeleben, Heine 
mann, Hikeroth, Witwe Matthei, Böding, 
Witwe Nudert, Yulie Schatten, Battenberg 
als Handarbeitslehrerinnen an ben ftäbt. Schulen zu 
Caſſel beftätigt worben. 


Proviforifch amgeftellt wurben bie Lebrerge- 
hülfen Dietrich zu Hermannrobe, Kr. Witenhaufen, 
als Lehrer an der ev. Schule daf., Stüd zu Rinteln 
als Lehrer an der daſigen Staptjhule, Schmidt zu 
Marföbel als Lehrer an ber ev. Schule F— Wellinge⸗ 
rode, Kr. Eſchwege, Rompf zu Vieſebeck als Lehrer 
an der ev. Schule zu Bründerſen, Kr. Wolfhagen, 
Geb zu Unterreichenbadh als Lehrer an ber ev, Schule 
zu Bösgefäß, Sr. Gelnhaufen, Kliem zu Zwergen 
als Lehrer an der ev. Schule zu Schaden, Fr. Hofe 
geismar, Rauck zu Rückers, er. Hünfeld, als Lehrer 
an ber fath. Schule daf., Höne zu Soisporf als Lehrer 
an der kath. Schule zu Petersberg, Kr. Fulda, ber 
Sculverwefer Fenner zu Oberſchönau als Lehrer 
an der ev. Schule zu Rotterode, Kr. Schmalfalven, 
bie evang. Schulamtscanvivaten Boley aus Diemes 
rode ald Lehrer an der ev. Schule zu ger ſer. 
Rotenburg, Ho08 aus Schwarzenborn als Lehrer an 
ber ev. Schule zu Somplar, Fr. Franfenberg, Kranz 
aus Seigertöhanfen als Lehrer an der ev, Schule zu 
Elnrode, Kr. Friglar, Schade aus Altmorfchen als 
Lehrer an ver ev. Schule zu Solvorf, Kr. Ninteln, 
Knauft aus VBederhagen als Lehrer an ver ev. Schule 
zu Lippoldsberg, fr. ps er Loge aus Feldberg 
als Lehrer an der ev. Schule zu Gewiffenrub, Kr. 
Hofgeismar, Beter aus Notbfelven als Lehrer an ber 
ev, Schule zu Nehren, Amts Novenberg, Puth aus 
Techenheim als Lehrer an der ev. Schule zu Hillarts» 
haufen, Kr. Hersfeld, Opper aus Moiſcheid ald Lehrer 
an ber ev. Schule zu Halgehaufen, Kr. Frankenberg, 
Neihmeyer aus Wiera als Lehrer an der evang. 
Schule zu Langenſchwarz, Kr. Hünfeld, der fath. Schul- 
amtscandidat Burchard aus KHleinbartloff als Lehrer 
an ber kath. Schule zu Horas, Kr. Fulda. werner 
ift die proviforifche Unftellung des feither beauftragten 
Lehrers Schindewolf zu Ejchwege als Lehrer an 
der bafigen Stabtjchule beftätigt worben. 





Zu Lehrergehülfen wurden beftellt ver frühere 
Lehrer Brade aus Wangershaufen für die ev. Schule 
zu Hinterfteinau, Fr. Schlüchtern, die evang. Schuls 
amtscanbibaten Noll aus Berfa für bie ev. Schule 
zu Lenberfcheid, Sr. Ziegenhain, Herbener aus Groß— 
jeelheim für die ev. Schule zu Aua, Kr. Hersfelo, 
Bolze aus Trodenerfurth für die ev. Schule zu 
Niederweimar, Kr. Marburg Boß aus Görzhain für 
bie ev. Schule zu Röhrenfurth, Kr. Melfungen, Mildner 
aus Vockerode für die ev. Schule zu Abterode, Kr, 


Ejchwege, der kath. Schulamtscandivat Ebel aus 
Ungevanken für bie fath. Schulen zu Fulda, 


In den Ruheſtand mwurben verſetzt bie evang. 
Lehrer Cantor Reitz zu Benern, Bernhardt zu 
Gerterode, Freund zu Gilfershaufen, Cantor Bohne 
zu Waldau, Hooß zu Itzenhain, Gantor Peter zu 
Frielingen, Cantor Berneburg zu Norbshanfen, 
Theyß zu Mengsberg, Keßler zu Wehlheiden, 
die fatholifchen Lehrer Nector Wehner zu Hünfeld, 
Fröhlich zu Soisvorf, Kiel zu Vollmarſen, ber 
israel, Lehrer Neumark zu Rothenfirchen. 


Die nachgefuhte Dienkentlaffung erhielten 
der Rector, Pfarrer Biepenbrof zu Oldendorf, bie 
ev. Lehrer Breidenbach zu Oberfuhl, Maus zu 
Bösgefäß, Sander zu Homberg, die ev. Lehrerin 
Klofe zu Rinteln, 


Geftorben find die ev. Lehrer Berg zu Hebel, 
Kaletfch zu Wehrshaufen, der fath. Lehrer Hoh- 
mann zu Dietershaufen. 


Gefes vom 6. Juli 1885, 
die Penfienirung der Lehrer und Lehrerinnen an ben 
Öffentlichen Volksfchulen betreffen. 
Fortſetzung. 

Dienſtemolumente, welche ihrer Natur nach ſteigend 
und fallend find, insbeſondere Einlünfte an Schulgeld, 
werben nach ven bei Verleihung bes Rechtes auf diefe 
Dienftemolumente deshalb getroffenen Feitfegungen und 
in Ermangelung folcher Feſtſetzungen nach ihrem burch- 
fohnittlihen Betrage während ber brei legten Etats» 
jahre vor dem Gtatsjahre, in welchem die Penfion 
fejtgefeßt wird, zur Anrechnung gebradt. 

Diefe Vorſchriften gelten auch für vie Berechnung 
der Penfion eines Lehrers, mit deſſen Schulamt ein 
lirchliches Amt vereinigt ift, dergeſtalt, daß ber Bes 
rechnung das Dienfteinlommen ver vereinigten Stelle, 
ohne Rüdficht darauf, aus welchen Duellen folches 
oder einzelne Theile deſſelben fließen, als ein einheit- 
liches Stelleneinfommen zum Grunde zu legen ift. 

$. 5. Bei Berechnung der Dienftzeit fommt bie 
gefammte Zeit in Anrechnung, während welcher ein 
Lehrer im öffentlichen Schulvienjte in Preußen fich be— 
funden hat. 

Die Dienftzeit wird vom Tage der erjten eiblichen 
Verpflichtung für ven öffentlichen Schulpienft an gerechnet. 

Kann jedoch ein Lehrer nachweifen, daß feine Ver: 
elbigung erſt nach jeinem Eintritte in den öffentlichen 
Schuldienſt jtattgefunden hat, fo wird die Dienjtzeit 
von legterem Zeitpunfte an gerechnet, 

. Bei Berechnung der Dienftzeit kommt auch 
die Zeit in Unrechnung, während welcher ein Lehrer 

1) im Dienfte des Preußifchen Staates, des Nord» 

beutfchen Bundes oder des Deutjchen Neiches 
fi befunden bat, oder 

2) als anjtellungsberechtigte ehemalige Militärperfon 

nur vorläufig oder auf Probe im Givilvienfte des 


16 


Preufifhen Staates, des Norddeutſchen Bundes 
Hi des Deutjchen Reiches bejchäftigt worden 
t, ober 

3) in den von Preußen neu erworbenen Landes— 
teilen im öffentlihen Schulvienfte oder im un- 
mittelbaren Dienfte der bamaligen Landesherr⸗ 
[haft fich befunden hat. 

Ausgeſchloſſen bleibt die Unrehnung derjenigen 
Dienftzeit, während welcher vie Zeit und Kräfte eines 
Lehrers durch die ihm übertragenen Gefchäfte nur 
nebenbei in Unfpruch genommen gewejen find. 

. 7. Der Dienftzeit im Schulamte wirb die Zeit 
bes aktiven Militärdienſtes hinzugerechnet. 

8. 8, Die Dienftzeit, welche vor ven Beginn bes 
einundzwanzigſten Lebensjahres fällt, bleibt außer Be 
rechnung. 

Nur bie in die Dauer eines Krieges fallende und 
bei einem mobilen over Erfagtruppentheile abzeleiftete 
Militärdienftzeit tommt ohne Rüdficht auf das Yebend- 
alter zur Unrechnung. 

Als Kriegszeit gilt im diefer Beziehung bie Zeit 
vom Tage einer angeorbneten Mobilmachung, auf welde 
ein Krieg folgt, bis zum Tage der Demobilmachung. 

8. 9. Für jeden Feldzug, an welchem ein Lehrer 
im Preußiſchen oder im Reichsheere, oder in ver Preufi- 
fhen over Kaiferlichen Marine derart Theil genommen 
bat, daß er wirflid vor ben Feind gekommen oder in 
bienftlicher Stellung ven mobilen Truppen in das Feld 
Feig iſt, wird demſelben zu der wirklichen Dienſtzeit 

in Jahr zugerechnet. 

Ob eine militärifche Unternehmung in dieſer Be 
ziehung als ein Feldzug anzufehen ift und inwiefern 
bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre 
in Anrechnung kommen follen, dafür ift die nach $. 23 
bes Neichsgefeges vom 27. Juni 1871 (Reichs-Geſesbl. 
©. 275) in jebem falle ergebende Beftimmung bes 
Kaifers maßgebend. 

Für die Vergangenheit bewendet e8 bei ven hierüber 
durch Stönigliche Erlaffe gegebenen Vorſchriften. 

$. 10. Die Zeit 

a, eines Feitungsarreftes won einjähriger und längerer 

Dauer, 

b. ver Kriegsgefangenſchaft 
fann nur unter befonderen Umftänden mit Königlicher 
Genehmigung angerechnet werben. . 

8. 11. Bon dem Unterrichtsminifter kann zukünftig 
bei der Anftellung nach Maßgabe der Beftimmungen 
in ven 88. 5 bis 9 die Anrechnung ver Zeit zugefichert 
werben, während welcher ein Lehrer außerhalb Preußens 
im Schufvienfte oder im In» oder Auslande im Kirchen-⸗ 
bienfte geftanden, ober als Lehrer ober Erzieher all 
einer Zaubflummen-, Blinden-, Wioten-, Waifens, 
Nettungs» oder ähnlichen Anftalt im Dienfte einer 
Gemeinde oder eines fonftigen kommunalen Verbandes, 
ober im Dienfte einer Stiftungsanftalt der bezeichneten 
Art fich befunden hat. 

Fortſetzung folgt im nächſten Blatte, 








Eaffel&Gedrudt in der Hofs und Waifenhans: Bunhdruderei, 


Amtsblatt 





der Königlihen Negierung zu Gaffel, 


Ausgegeben Mittwoch den 13. Dectober. 


taaten. 

Die Nummer 33 ver Gefeg- Sammlung, welche 
vom 20, September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

r. 9160 pas Gefeg, betreffend die Abänderung 


der Königlichen Berordnung vom 17, März 1839, 
betreffend den Verkehr auf den Kunſtſtraßen (Geſetz-⸗ 
Sammtl. 1839 S. 80), und der Allerhöchſten Kabinets- 
ordre vom 12, April 1840, betreffend die Modification 
bes 8. 1 der Verorbnung vom 17. März 1839 wegen 
des Verkehrs auf ven Kunftſtraßen (Gefeg-Samml. 1840 
©. 108). Bom 8. September 1886, 

Die Nummer 34 der Gefeg- Sammlung, welche 
vom 30. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9161 vie Verordnung, betreffend bie Abänderung 
beziehungsweife Ergänzung der Beftimmungen über bie 
Umgugstoften der Beamten der Staatseifenbahnen und 
der unter der Verwaltung des Staats ſtehenden Privat» 
eifenbahnen. Vom 5. September 1886; unter 

Nr. 9162 vie Verordnung, betreffend die Abänderung 
beziehungsweife Ergänzung der Bejtimmungen über bie 
Tagegelver und Neifefoften der Beamten ber Staats- 
eifenbahnen und ber unter der Verwaltung des Staats 
ftehenden Privateifenbahnen. Vom 6, September 1886; 
und unter 
Nr. 9163 die Verfügung des Juſtiz-Miniſters, be- 





69. 











= : Jenri,: =D 
FBIESESET FE 
| 8 s |22]38€T € 
glge|e | + |s9Shstl| 
FNFLIERIELFIE BIER 
| 








15/44] 1403] 1371| 11/29 Si 
15/50] 1371| 1350| 10,75 ⸗ 
1601| 13,41] 1280| 1081 — 
16/72] 1373| 13132] 1253 — 
1617 1475| 14:50) 1272 = 
ofgelamar| 16! 14—| 14.—! 10770 = 
arburg . | 16125] 14150] 1425| 12] — = 
BI Rotenburg | 17)—| 1450 14— 1 — 
Summa . Jieo doſt ie boſt i os— 91/solıra 561235 
Duräfänitte) | | | | | 
betrag . | 1611a] 1808| 1376| arlas] 2ulro] 29 





81 zer 3alsılasıa 34196 
al 3591 ıho 352] 437 ıko 


1886. 





treffend die Anfegung des Grundbuchs für einen Theil 


September 1886, 


Verordnungen und Belauntmach 

Raijerl. und Königl. Eentralbeh 
690. Auf Grund des $. 28 des Regulativs über 
Ausbildung, Prüfung und Unftellung für bie unteren 
Stellen des Forftvienjtes in Verbindung mit dem Mili- 
tärbienfte im Jägerforps vom 15, Februar 1879 werben 
bei den Königlichen Regierungen zu Potsdam, Stettin, 
Göslin, Stralfund, Pofen, Breslau, Liegnig, Oppeln, 
Magdeburg, Wiesbaden, Cöln und Trier, fowie bei 
der Königlichen Hoflammer zu Berlin neue Notirungen 
forftverjorgungsberechtigter Jäger der Claſſe A. I. bis 
auf Weiteres dergeftalt ausgeichloffen, daß bei den ges 
nannten Behörden nur die Melpungen folcher im lau— 
fenden Jahre den Forjtverforgungsfchein erhaltenven 
Jäger angenommen werben bürfen, welche im Bezirke 
derjenigen ber vorgenannten Behörven, bei welder fie 
fi melden, zur Zeit des Gmpfangs bes Forſtver⸗ 
forgungs » Scheins im Königlichen Forſtdienſte bereits 


Ber 


Länger als 2 Jahre befchäftigt find. 


Die Zahl ver Anwärter ift gegenwärtig am ges 
ringften in den Regierungsbezirken Arnsberg, Stade, 
Gafjel, Osnabrüd und Erfurt, 

Berlin den 28. September 1886. 

Der Minifter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten. 
In Vertretung: Marcard. 


Berorduungen und VBelauntmahungen der Königlichen Regierung. 
BDurchichnitts : Berednung über die Markt» und Yadenpreije an ven Garnifonsorten in bem 
Regierungs » Bezirke Caſſel für den Monat September 1886. 


— —— — — — — —— —— —— 
Dve14 
a. für 100 Kilogramm. 






























8 92lı3)65 7 2531 


10,35 | 
l 
I; 12] er] ale] alıc 





tltı] 127 














—— 


pro 1 Kilogramm 











Beʒeichung / 
Mr, der Medl. Gerften- Bud- 
wehen 
Martt⸗Orte. Rungezenſoraurt vruvc. nein 
— —AIAIA BIT 2 
il Safe ...... 261-2 212 64 
2 Briblar ...... —-/231—|2 40 40 
- Fulda “ern m 2 mi — J 
anau........ 1- — 
5 — „00. 1] 30 — 48 40 
6 | Sofgeismar....J- 32—- 50 36 
7 Marburg .....1— 16] — 50 — 
8 Rotenburg „un. 1 30 40 50 
Summa „| 2,43] 1 91] 4/08] 3 16 —|8 
Durchſchnittspreis — 301 — 24] — 51] —|45]—|49 
Caſſel am 7. October 1886, 
692. Nach einer Mittheilung des Herrn Minifters 


ber auswärtigen Angelegenheiten ift der bisherige Bra- 
filtanifhe Generalconful in Chile, Herr Dr. Luiz 
Pires Garcia an Stelle des auf feinen Antrag zur 
Dispofitton geftellten Herrn Dr. Pedro Niberio 
Moreira zum Braſilianiſchen Generalconful für 
Preußen mit dem Sig in Frankfurt a/M. ernannt worben. 
Ih bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenutniß, 
bamit berfelbe in feiner gedachten Amtseigenfchaft Anz 
erfennung und Zulaffung finde, 
Gaffel ven 9. October 1886. 
Der en eg Aa warzenberg. 
nungen und gen auderer 
Raiferlicher und Königliher Behörden, 
693. Durch $. 5 Abfa 2 und 3 des Geſetzes vom 
17. Mai 1884 (G. ©. ©, 129), 8. 5 Abſaß 2 des 
Geſetzes vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) 
und $. 5 Abfag 2 des ferneren Geſetzes vom 23jten 
Vebruar 1885 (Gef. S. ©. 43) ift ver Finanz Minifter 
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen ver verftaat« 
lichten Eifenbahnen, ſoweit biefelben nicht inzwijchen 
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch 
den Inhabern ver Schulpverfchreibungen dieſer Anleihen 
die Rückzahlung der Schulobeträge oder ven Umtaujch 
gegen Staatsfchulpverfhreibungen anzubieten und bie 
Bedingungen des Angebots fejtzufegen. 


Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff‘ 


der nachfolgend bezeichneten Schuldverfchreibungen ber 
Halle» Sorau- Gubener Eifenbahn, nämlich: 
1) der vierprozentigen Prioritäts » Obligationen 1. 
Emifjion (Privilegium vom 18. November , 
2) ber vierprozentigen Prioritäts » Obligationen I, 
Emiffion (Privilegium vom 7. Auguſt 1872), 
3) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B. 
(Privilegium vom 17. Yuli 1872) und 
4) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. C, 
(Privilegium vom 26. Juni 1876) 
dahin Gebrauh, daß ich den Inhabern ven Umtauſch 
ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schulbverfchreibungen 











Kaffee. & 

Hirfe. Reit, | Jana-,| gm FH m. 

Java. | mittle- Isehran ss fat. 

ter, ter). —** 

MM aM aM a a a 
-10|—| 1\50|— | 
= — 11501 — 
— — 1/01 - 
— — 1/0) —- 
— — 11601 — 
-181— 110] — 
= = 160] — 
1501 — 11501 — 
3/38 414 18 | 90 219 = 1|54 
—/42]—- |52| 2’36| 3j02| 1150] -|19 





Der Regierungs- Präfident. I. B.: Kochendörffer. 


ber 34progentigen konſolidirten Staatsanleihe jegt 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für die umzutaufchenden Schulpverfchreibungen 
wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen ber 
34 grozentigen konfolibirten Staatsanleihe gewährt, 

b. Den Imbabern werben bie umzutauſchenden 
Schuldverſchreibungen mit ven bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zweitnächiten Zinfenfälligkeitstermine ber 
Obligationen belaffen, alſo rüdfichtlich der Obligationen 
unter 1, 2 und 3 bis zum 1. October 1887, rüd» 
fichtlich der Obligationen unter 4 bis zum 1. Juli 1887. 

Diejenigen Inhaber, welche biefes Angebot annehmen 
wollen, haben ihre biesbezügliche Erflärung bis ein- 
fehlieglich den 30. October 1886 fchriftlich oder mündlich 
bei der Königlichen Eifenbahn-Hauptlaffe zu Erfurt oder 
einer ber nachbezeichneten Kaffen, nämlich: 

a, ber Königlichen vereinigten Gifenbahn-Betriebstaffe 
zu Berlin — Askanifcher Plag 5 — ober bei 
den Königlichen Gifenbahn » Betriebsfaffen zu 
Deffau, Halle, Weißenfels und Gafjel B. M., 

b. bei ber Söniglichen Eifenbahn-Hauptfaffe — Ab» 
teilung für Wertpapiere — zu Berlin, Leipziger 
Plag 17, 

c, bei der Königlichen Gifenbahn » Haupffaffe in 
Frankfurt a/M. (Sacfenhaufen) 

unter vorläufiger Einreichung ber Obligationen abzu- 
geben. Berlin ven 1. October 1886. 
Der Finanz - Minifter. von Scholz. 


Borftehende Bekanntmachung des Herrn Finanz» 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent- 
fiht, daß ven Erklärungen über die Annahme des An« 

ebots außer ven Schulpverfchreibungen —— 
—* ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert 
ber legteren enthält, für jeve Gattung von Obligationen 
befonbers, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift. Das 
eine Gremplar wird, mit einer Empfangsbefcheinigung 
verfehen, dem Ginfender fofort wieder ausgehänbigt 
und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieberausant- 


227 


wortung ber von ber Annahmeftelle mit einem Vermerk 
zu verfehenven Obligationen zurüdzugeben. 

Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtaufch 
egen Syprozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird 
—0 das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erfurt ven 8. October 1886. _ 

Königlihe Eifenbahn-Direction, 
6. D 8. 5 Ubfag 2 und 3 des Gefeges vom 
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 des 
Denn vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und 
8. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefeßes vom 23, Februar 
1885 (Gef. ©. ©. 43) ift der Finanz» Minifter er- 
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verftaat- 
lichten Eijenbahnen, foweit biefelben nicht inzwiſchen 
getilgt find, zur Nüdzahlung zu fündigen, fowie auch 
ben Inhabern der Schuldverjchreibungen diefer Anleihen 
die Rückzahlung der Schulpbeträge oder den Umtaufch 
egen Staatsfchuldverfchreibungen anzubieten und bie 
Bedingungen bes Ungebots feitzufegen. 

Bon diefen Ermäcdhtigungen mache ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten Schuloverfchreibungen der 
Thüringijchen Eifenbahn, nämlich: 

1) ver vierprogentigen Prioritäts » Obligationen I. 
Emiffion, ausgeftellt am 1. Januar 1848, 

2) ber —— Prioritäts» Obligationen III. 
Emiffion (Serie LIT), ausgeftellt am 31, März 1855, 

3) der vierprogentigen Prioritäts » Obligationen IV. 
Emiffion (Serie IV), ausgeftellt am 1. Mürz 
1857, und 

4) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen V. 
Emiffion (Serie V), ausgeftellt am 1. Zult 1870, 

bahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtaufch 
ihrer Schuloverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ber 3 progentigen Eonfolivirten Staatsanleihe jetzt 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für die umzutaufchenden Schulpverfchreibungen 
wird berjelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen ver 
Shprozentigen fonfolivirten Staatsanleihe gewährt. 

b, Den Inhabern werben bie umzutaufchenben 
Schulbverfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen 
noch bis zum zweitnächiten ee er ber 
Obligationen befaffen, alfo bis zum 1. Zuli 18837. 

Diejenigen Inhaber, welche diefes Angebot annehmen 
wollen, habe ihre viesbezügliche Erklärung bis ein- 
ſchließlich den 30. October 1886 fchriftlich oder mündlich 
bei der Königlichen Eifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt 
ober einer ber nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a. der Königlichen m... Eifenbahn » Betriebs⸗ 
faffe zu Berlin — Usfanifher Pla 5 — ober 
bei den Königlichen Eifenbahn » Betriebsfaffen zu 
Deſſau, Halle, Weißenfeld und Caſſel B. M., 

b. bei ber Königlichen Eifenbahn-Haupflafje — Ab⸗ 
theilung für Werthpapiere — zu Berlin, Leip⸗ 
diger Platz 17, 

c. bei der Königlichen Eifenbahn » Hanptlaffe in 
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen) 

unter vorläufiger Einveihung der Obligationen abzu- 
geben, Berlin ven 1. October 1886, 
Der Finanz» Minifter, von Scholz. 


Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Flnanz⸗ 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent- 
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An« 
gebots außer ven Schulpverfchreibungen (Obligationen 
feloft ein VBerzeichnig, welches Nummer und Nennw 
ber letteren enthält, für jeve Gattung von Obligationen 
befonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift, 
Das eine Gremplar wird, mit einer Empfangsbeſchei⸗ 
nigung verfehen, dem Cinfender fofort wieber ausge⸗ 
handigt und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieder⸗ 
ausantwortung ber von der Annahmeftelle mit einem 
Vermerk zu verfehenden Obligationen zurückzugeben. 

Degen Einveihung der Obligationen zum Umtauſch 
gegen 3prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wirb 
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben, 

Erfurt ven 8. October 1886, 

Königliche Eifenbahn-Directiom. 
695. Zu den vom 1. October 1885 ab gültigen 
Tarifen für dem directen Güterverkehr zwifchen Stationen 
bes GifenbahnsDirectionsbezirts Hannover einſchließlich 
ber Hohaer, der Unterelbefchen und ver Warftein-Lipp- 
ſtadter Eiſenbahn einerfeitd und ben Stationen des 
Eifenbahns Directionsbezirts Berlin a eits bezw. 
zwifchen Stationen der Großherzoglich Olvenburgifchen 
Staats-Eifenbahnen einerfeits und ben Stationen des 
Eiſenbahn⸗Directionsbezirks Berlin andererfeits ‚werben 
mit Gültigfeit vom 1. October d. 9. neue Nachträge 
(II) Herausgegeben. Diefelben enthalten u. W: 

a. birecte Entfernungen bezw. Frachtſätze für bie 
neu eröffneten Stationen bezw. Halteftellen Belencin, 
Bottſchow, Clasdorf, Saaten-Neuendorf, Stefanowo, 
Tuchorze und Wollftein des Directionsbezirls Berlin, 
fowie Borgholzhauſen, Diffen-Rothenfelve, Halle i / W., 
Di Oeſede, Ottoſchacht, Steinhagen, Volpriehaufen, 

llendorf und Welſede des Directionsbezirts Hannover; 

b. directe Entfernungen bezw. Frachtſätze für den 
Verkehr zwifchen ven Stationen Dresden⸗Friedrichſtadt, 
Görlig, Großenhain B. D,, Kamenz und Zittau bes 
Dirvectionsbezirtd Berlin einerfeits und verſchiedenen 
Stationen der Oldenburgiſchen Staats - Eifenbahnen 
anbererfeits; 

e. anderweite, vielfach ermäßigte, in eingelnen Fällen 
aber auch erhöhte Stüdgutfrachtfäge im Verkehr mit 
den Stationen des Directionsbezirts Berlin, 

Soweit durch bie anderweiten Stüdzutfradhtfäge Er- 
höhungen eintreten, behalten bie bisherigen bezüglichen 
Frachtjäge noch bis zum 5. November d. I. Gültigfeit. 

Die in den Nachträgen für die Stationen Dresven, 
Goͤrlitz, Großenhain, Kamenz und Zittau vorgefehenen 
Entfernungen und Frachtfäge haben gleichzeitig auch 
für die gleichnamigen Stationen der Sächſiſchen Staatd- 
Eifenbahnen im Norddeutſch-Sächſiſchen bezw. Mittels 
beutfchen Verbande, fowie vie für die Stationen Berlin 
And. u. Dresd. Bhf.). Berlin (Hamb. Bhf.), Berlin 
Lehrter Bhf), Berlin (Potsvamer Bhf.), Berlin 

Oſtbhf.) Breslau (DO. S Bhf.), Breslau (Oberihor- 
65.) und Poſen nachrichtlich vorgefehenen Frachtſaͤtze tc. 

in ben betreffenden Staatsbahn-Verlehren ſowie im 

Niederveutfchen Verbande Anwendung zu finden, 


— — 
J a m v » 


228 


Die neuen Nachträge find von ben betreffenden 
Berbandsftationen fäuflich zu beziehen. 

Hannover ven 18. September 1886. 

. Königliche Eifenbagn-Direction, 

Namens der betheiligten Berwaltungen. 

69. Die Prüfungs -Commiffton für Huffchmiebe 
dahier bat zum Fungetage für das legte Viertel 
jahr d. 3. den 10. December d. I. gewählt, 

Meldungen Hierzu find, unter Beifügung bes Ge- 
——— etwaiger Zeugniſſe über die Ausbildung 

im Hufbejchlage und 10 Dart Prüfungsgebühren, an 
den Unterzeichneten zu richten unb zwar Fosteftene bis 
zum 12. November d. J. 

Den Prüflingen wird die „Unleitung zum Beftehen 
ber der Huffehmiebepräfung von Profefjor Dr. Möller“ 
























Ausgeliehene Kapitalien 
genen hypothekariſche 
icherheit bezw. gegen 
Schuldſcheine von Ge⸗ 
meinden .. 

2.1 In auf den Inhaber (au: 
tenden Werthpapieren 
angelegten Kapitalien. 

3.1 Ermworbenes beziv. für wie» 


2306488 93 















| I 
beroeräußertes Grund⸗ | | | | 
vermögen » — —4 239000 — — 23300-| 1514781 — — 

4.| Auf Pfänder ausgelichen | | | | | | 
Kapitalien . 105802 —] 6862315 °— — 6862315] 9484450) — I 
5.| Zinſen⸗Rückſtände — — 1268969 — 1268969 80640) — | 
6. Raflenbeftand . 3325 11] 95783 60 7661 92) 10344552] 5596 08 3682 36 
Hauptbetrag I. Activa [186249 463530721 79 509800 48 4040522 27|2927006 76.629470 20 
I. Paffiva, | | | | 
7.] Gegen ausgegebene Obli— | | | i 
gationen angelegte Ka— | | | 
pitalien . — 3525003 992922: 3 50— 





. .1 — |—13525003 99 
8.1 Nicht erhobene Zinſen . 1 275632 7542 
9. | Ueberzahlung . er | 

Hauptbetrag II. Pafjiva 


Verglichen, ergibt fich Ver- 
mögen . 








gegen 1884 . 
— * ſich vermehrt 
"gegen 1884 . 





3259 14 
4564 70 


Der Yandes- Director in Hefien, 


zur Vorbereitung empfohlen und Tönnen biefelben bei 
dem Unterzeichneten das weiter Bee mitgetheilt er- 


halten. Fulda den 10. October 
Eberhardt, Kreisthierarz 
697. Zu den Güter» Tarifen für vie Ei — 


Direckions-Bezirke Elberfeld und Köln (rechts⸗ und 
linfsrheinifh) einerſeits und Hannover andererfeits 
trıten am 10, Detober d. 938, bezügliche Nachträge 
in Kraft, welche neue bezw. anderweite fFrachtfäge, 
fowie Ergänzungen und Berichtigungen enthalten, 
Die Nachträge liegen bei den betreffenden Güter: 
Grpebitionen zur Einficht und zum Kauf aus. 
Hannover den 1. October 1886. 
Königlide Eifenbahn-Direction, 
Namens der betheiligten Verwaltungen. 


Belauntmachungen des Landes= Directors. 
698. Nachftehenb werden die VerwaltungssErgebniffe und die Vermögenslage ber brei communalſtändiſchen 
Leihanftalten des Regierungsbezirks Caſſel vom Yahre 1885 veröffentlicht. 
Caſſel ven 22. —— 1886. 












22 —2306488)03j1899867 


77122 35[1044836 42 502138 56 1546974.98] 910754 39.625787 8411586548173 


u 


v. Hundelshaufen. 












* 2 eiban tal T- 

F r Fulda Hanau 

= egenitand, Hau | | 

7 daupt - Reſerve⸗ Haupt -· Reſerve | a 
3 fonds. | fonds. | ——— ſonds. fonds, | Zufammen, 
& 


aa ee 
























08 — 














































- 2754 22 


—  512764.06 
— 48950908 





28869114 
2402928 


= B: = B: 


en commmmalftänd, Behörden. 
699. Der Umtaufch ver in Folge unferer Belannt- 
madung vom 26. Juli d. J. auf 34 ®/, Zinfen ab» 
erg Ag Ranvesfrebitfaffen-Obligationen Serien 10 
18 13 gegen ſolche ver Serie 14 mit Zinsjcheinen 
über die vom 1. September d. I, ab laufenden Zinjen 
findet in der Zeit 
dom 15. Dctober bis einſchließlich 30, No— 
bember d. J. 

ftatt. Der Umtaufch der einzelnen Stüde ift bei ber- 
jenigen Stelfe zu bewirken, bei welcher die Abftempelung 
berfelben vorgenommen ift, und zwar bei ber Landes⸗ 
frebitfaffe in dem bazu bejtimmten Büreau im 
Lanbeskrebitlaffen-Gebäude gleicher Erbe, Zimmer Nr, 5, 
Bormittags zwifchen 9 und 12 Uhr, bei ven übrigen 
Umtaufchitellen, nämlich: 

in Gaffel bei dem Bankhauſe Mauer & PBlaut, 

in Berlin bei ver Drespner Bank, 

in Frankfurt a/M. bei ver Deutfhen Ber- 

einsbant, 

in Hannover bei der Hannoverſchen Bank, 
in ben bei jeber biefer Stellen üblichen Geſchäſtsſtunden. 

Bei Heberreichung ver umzutaufchenden Obligationen, 
welche fich im coursfähigen Zuftande befinden müffen, 
ift ein Verzeichniß verfelben, nach Serien, Littera’s 
und Nummern georbnet, vorzulegen. Formulare hierzu 
Lönnen bei den Umtaufchftellen Foftenfrei in Empfang 
genommen werben. 

Die Abgabe der neuen 34 P/,igen Obligationen ers 
folgt an den Weberbringer ber abgeftempelten Oblis 
gationen, deſſen Legitimation die Umtaufchitelle zu prüfen 
berechtigt, aber nicht verpflichtet ift. 

Gaffel am 8. October 1886. 

Die Direction der Landeskreditkaſſe. Lok. 
700. Bei ver hieſigen ftädtifchen Sparfaffe ift durch 
Beichluß des Stabtrath8 der Zinsfuß vom 1, Januar 
1887 ab für alle Ginfagen auf 3, °/, und für Dars 
leben auf 4 herabgeſetzt worden. 

Bei größeren Darlehen auf Hypotheken fann ber 
Zinsfuß, bei pünkilicher Zinszahlung, auf 44 °/, er⸗ 
mäßigt werben, infofern barum nmachgefucht wird. 

Der Zinsfuß von 5 °/, für Darlehen gegen Bürg- 
ſchaft bleibt vorerft unveränbert, was hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird, 

Hünfeld am 27. Sahne 1886. 

Die Berwaltungs-Commiffion der ftäptifchen Sparkaffe. 


Hau. 
701, Bei Hiefiger Diftritts-Spar- und Hilfs - Kaffe 
ft vom Januar 1887 ab ver Zinsfuß 
a. für Einlagen von 34 auf 3) Prozent und 
b. für Darlehen gegen Hypothek von 5 auf 44 Prozent 
rebuzirt, was in Gemäßheit bes 8. 6 ber Statuten 
hierdurch veröffentlicht wird. 
Hilders den 25. September 1886. * 
Die Verwaltung: 
I. Seifert, Borftand, 
F. Hohmann, Kaffirer. 
Dsc. Seifert, Controleur. 


70%. Bei ver hiefigen Spar- und Crebitfaffe wird 
vom 1. Januar 1887 ab ber Zinsfuß 
1) für Einlagen, auch für die, welche bereits gemacht 
find, von 4°/, auf 35 %/,, 
2) für ausgeliehene und auszuleihende Kapitalien 
und zwar 
a. auf Hanbfchein von 5 auf 44 °/,, 
b. auf Hypothek und Fauftpfand von 44 auf4 ®/, 
berabgefett, was hiermit veröffentlicht wird. 
Jesberg den 1, Dctober 1886. 
Appell, Bürgermeifter. 
703. Bilanz des Simmershäufer Darlehns— 
faffenvereins, * * für das Jahr 1886. 
tiva, 


1) Raffenbeftand am Iahresfhluß ... 38,21 ME. 
5 Bei den Mitgliedern ausftehende Dar» 

l en zn er... ® . ne * 1009,19 " 
3) Werth ver Mobilien ».... +. «90,00 u 
4 Rückſtãnde [Zu Zu Zur Zur Br BE Br BE Ze Zu Er Zu} 6,00 " 
5 Stüdzinfen ... 24,96 " 


Summa .. 1168,36 Mt, 


II. —* ſſiva— 
1) Angeliehene Kapitalien 1140,27 ME, 
2) Gejchäftsantheile der 
Mitglieder 60,00 „ 1200,27 Mt. 


Mithin Verluft für 1885 .......- 31,91 Mt, 
Die Mitgliederzahl betrug Ende 1884 — 19 
Aufgenommen wirben im Jahr 1855 — 2 

Mitgliederzahl Ende 1885 alfo — 21 
Simmershaufen am 20. September 1886, 
Holzhändler F. W. Schäfer, BVereinsvorfteher. 


Bacauzen. 
704. Nachdem die Vertreter der wahlberechtigten 
Mitglieder der lutheriſchen Gemeinde zu Brotterode 
beantragt haben, die erledigte lutheriſche Pfarrſtelle 
daſelbſt in dem vorliegenden Erledigungsfalle ohne vor— 
gängige Wahl und Denomination Seitens der Gemeinde 
anderweit zu beſetzen, ſo werden geeignete Bewerber 
um bie genannte Pfarrſtelle aufgefordert, ihre des— 
falffigen Melvungsgefuche unter Beifügung der erfor 
berlichen ar nifje innerhalb 14 Tagen dahier einzus 
reichen. affel ben 4. October 1386. 
Königliches Confiftorium. 9. B.: Martin. 

705. Geeignete Bewerber um bie in Folge Ablebens 
ihres feitherigen Inhabers zur Erledigung gelommene 
Pfarrftelle zu Nöllshaufen, Claſſe Neuficchen, 
werben veranlaft, ihre Meldungsgefuche unter Bei— 
fügung eines Zeugnifjes ihres Claffenvorftandes binnen 
14 Tagen anher einzureichen. 

Gafjel den 29, September 1886. 

Königliches Confiftorium. 9. V.: Martin, 

706. An der biefigen Latholifchen Schule ift bie neu- 
gegründete 5te Stelle, mit welcher ein jährliches Gehalt 
vorn 720 Mark verbunden ift, zum 1. December d. I. 
mit einer Lehrerin zu bejeten, 

Geeignete Bewerberinnen wollen ihre mit ben er» 
forberlihen Zeugniffen verſehenen Meldungsgefuche 
innerhalb 3 Wochen bei dem Unterzeichneten, oder bem 


me. * 


230 


Rotalfchulinfpector, Dechant Engel hier einreichen, 

Hünfeld den 4. Dectober 1886, 

Der Königliche Schulvorſtand. 
v. Wegnern, Landrath. 
707. Die fünfte ehrerftelle an der evangelifchen 
Schule zu Wehlheiden, beren jährliches Einkommen 
neben freier Wohnung und 90 Mark für Fenerung 
1170 Mark beträgt, wird vacant. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen Ge» 
55 unter Anſchluß der erforderlichen Zeugniſſe binnen 

Tagen bei dem Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer 
Armbröſter zu Wehlheiden einreichen. 

Caſſel am 7. October 1886. 

Der Königl. Schulvorſtand. Dörnberg, Landrath. 
708. Eine ver hieſigen ſtädtiſchen Forſtaufſeherſtellen 
iſt alsbald anderweit zu beſetzen. 

Das Einkommen derſelben beträgt jährlich 540 ME, 
wozu noch etwa 20 — 30 Mf. Gebühren von Holz» 
verfäufen fommen, 

Geeignete Bewerber wollen fich innerhalb 3 Wochen 
von heute an unter Vorlage ihrer Zeugnilfe bei mir 
ſchriftlich melden. 

Wolfhagen am 5, October 1886, 

Der —— Wicke. 
erſonal⸗Chroni 

Ernannt: der Privatdocent Dr. — Wiſſowa 
in Breslau zum außerordentlichen Profeſſor in der 
philoſophiſchen Facultät der Univerſilät Marburg, 

bie bisherigen Gerichts-Referendare Berg, Dr 
Helmentag und Ulerander von Keudell zu Refe— 
rendarien bei ber Königlichen Regierung in Caffel, 

die Nechtscandivaten Frohwann und Kühnert 
zu Referenvarien, 

ber Königliche Oberförfter Diels in Hersfeld zum 
a für den Bezirk ver Oberförfterei Med- 
bach · Hersfelv 

der Boftpraftifant Pohleriſch in Gaffel zum 
Poftfecretair, 

ber Boftaffiftent Nöller in Großenlüber zum 
Poftverwalter, 

ber Altuar Rothenburg zum etatsmäßigen Gerichts- 
—— bei dem Amtsgericht in Corbach, 

ber Erſte Gerichtsdiener, Botenmeifter Kühn beim 
Landgericht in Caſſel zum Grften Gerichtspiener bei 
dem Dberlandesgericht dafelbft, 

ber feitherige Vice-Wachtmeifter Juftus Freud eu⸗ 
ftein vom 2. Schleswig⸗ Holſtein ſchen Ulanen-Negiment 
Nr. 15 zum Gartenauffeher in ver Carlsaue in Gaffel, 

ber feitherige Vice-Feldwebel vom Thüringen'ſchen 
Beld-Ürtillerie-Regiment Nr. 19 Heinrich Ochfe und 

ber frühere Sergeant vom 1. Heffifchen Infanteries 
Negiment Nr. 81 Wilhelm Ernft Ferdinand Ködding 
zu Aufſehern bei der Königl. Strafanftalt i in Biegenhain, 


Mebertragen: dem Berginfpector Althüſer zu 
Hobenbühren, unter Ernennung zum Bergwerfs-Director, 
bie Verwaltung ber Brauntohfen-Bergierte am Habichte- 
wald und am Meisner, 

bem Forftauffeher Huhn bie in eine Förſterſtelle 
umgewanbelte Nevierförjterjtelle Josbach, Oberförfterei 
Mengsberg, auf Probe. 

Ueberwielen: ber zum are or ernannte 
Repierungs » Referendar Oberländer in Gafjel ber 
Königlichen Regierung in Wachen. 

Uebernommen: von dem Bürgermeifter Freund 
in Lohrhanpten die Stanbesamtsgefchäfte für den Be— 
zirk Lohrhaupten im SKreife Gelnhanfen, 

von dem Beigeorbneten Georg Ferdinand Kühn 
in Fechenheim die Gefchäfte des Standesbeamten-Stell- 
vertreter® bafelbft, 

von bem Bürgermeifter Jung Ir in Roßdorf bie 
wo bes ten für den Stanbesamts- 
bezirt Roßdorf. 

Berliehen: befinitio dem bisherigen Pfarrverwefer 
Friedrich Chriftian Braunhof in Balhorn, Claſſe 
Gudensberg, die bafige Pfarrftelfe. 

Verfegt: ber Bergwerks-Director Dr, Buße am 
Habichtswald unter Ernennung zum Berka 
und Beilegung des Charakters als Bergmeifter nach 
Tortmund, 

ber Oberförfter Heller in Mottgers de bie Ober- 
förfterftelle zu Wolfgang im reife Hanau 

der Ober» Telegraphen - Affiftent Sander II von 
Caſſel nach Lübeck. 

ber Gerichtsdiener Wehnes bei dem Amtsgericht 
in Caſſel an das —— daſelbſt, 

der Gerichtsdiener Küllmer bei dem Amtsgericht 
in Marburg an das Amtsgericht in Caſſel, 

ber Erſte Gerichtspiener Claus bei bem Ober- 
Landesgericht in Caſſel als Gerichtsviener am bas 
Amtsgericht in Marburg und 

ber Gerichtspiener Hefe bei dem Amtsgericht in 
Feldberg an das Amtsgericht in Friglar. 

Riedergelaffen: in Eaffel der praftifche Arzt Dr. 
Koopmann. 

ntlaffen: auf — der Referendar v. Keudell 
behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung. 
usgeſchieden: aus dem Bezirk des Oberlandes- 
gerichts in Caſſel ver Gerichts-Aſſeſſor Hempfing II 
in Folge Beſtellung zum ſtändigen Hülfsarbeiter bei 
der Staatsanwaltſchaft des Landgerichts in Bromberg. 

Penſionirt: ver Poſtſecretair Föffer in Marburg 
und ber Poftverwalter Gutmann in Gersfelo, 

Verlieben: bei ihrem Uebertritt in ven Ruheſtand 
dem Vermeſſungs-Reviſor Gronwaldt in Büdeburg 
der Charakter als Rechnungsrath und dem Gerichts- 
— chreiber, Secretair Wendt in Caſſel ver als Kanzleirath. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger 9 Nr. 81. 


(Infertionsgebühren filr den Raum einer A Drudzeile 0 Reichopfennig. 


— Belageblätte für } unb $ Bogen 5 


unb 1 —* 10 Neihspfenmig. 
Nebigirt bei Königliher Regierung, 


"Saffer — Gebrudt in ber Hof» uub Baifenhaus-Bunädenderei. 





rn — — 


— — — — nm 





Amtsblatt 


der Röniglihen Negierung zu Gaffel, 
AM 46. 








Belauutmachungen auf Grund des Reichageſetzes 
vom 21. October 1878. 
709. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird bierburch zur öffentlichen 
Kenntnig gebracht, daß die Druckſchrift: „Sozial« 
demofratifche Bibliothek IX. Der wirthſchaft— 
lide Materialismus nah den Anfhauungen 
von Karl Mare — von Paul Lafargue — Hot- 
fingen» Züri, Verlag der Vollobuchhandiung 1886%, 
nah $. 11 des gebachten Geſetzes burch den Unter 
zeichneten von Landespolizeiwegen verboten worben iſt. 
Berlin den 16. October 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent, 
Freiherr von Richthofen. 
Serorduun uus Velsunimastungen ber 


eu 

710. Unter Aufpebung ver Bekanntmachung ber vor- 
maligen Abtheilung des Innern biefiger Stöniglicher 
—— vom 21. December 1877, betreffend den 
Erlaß a a a Vorfchriften (Amtsblatt von 1877, 
Nr. 81, S. 402), beftimme ich hierdurch auf Grund 
des 5. 144 Ubf. 2 des Gefeges über bie allgemeine 
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) 
über die Art der Verlündigung orts- und freispolizei- 
liher BVBorfchriften, fowie über die Form, von deren 
Beobachtung die Gültigkeit derſelben abhängt, für den 
Umfang des Regierungsbezirfs Caſſel Folgendes: 

— Eine jede orts⸗ oder kreispolizeiliche Vorſchrift 
m 

a. bie Ueberfchrift „Polizei-Verorbnung“ haben; 

b. im Gingang auf ven $. 5 ver Verorbnung über 
die Polizei» Verwaltung in bem neu erworbenen 
Landestheilen vom 20. September 1867 (G. ©. 
©. 1529), ſowie — je nad der anordnenden 
Behörde — auf einen der 88. 142 und 143 
ober 144 des Gefeges über die allgemeine Landes» 
verwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. ©. 195 ff.) 

au nehmen; 

ec. das Gebiet angeben, für deſſen Umfang fie in 
Sültigfeit treten foll (vergl. jeboch unten ben 
Schlußſatz von IV.) 

I. Außerdem muß im Cingange 

a. bei kreispolizeilichen, d. h. bei allen vom Land⸗ 
rathe in Gemäßheit des 8. 142 a. a. D. zu er⸗ 
laffenden Vorſchriften ver Zuftimmung bes Kreis⸗ 
ausſchuſſes; 

b. bei ortspolizeilichen Vorſchriften in ven Städten, 
fomweit fie nicht zum Gebiete ver Sicherheitöpoligei 


Ausgegeben Mittwoch den 20. Dctober. 


1886. 


gehören, ver erfolgten Zuftimmung bes Stabt- 

rathes (bezw. Magiftrats) refp. ber ** 

dieſer Zuſtimmung durch den Bezirks⸗-Ausſchu 
Erwähnung geſchehen. 

Wird in Fällen, welche feinen Aufſchub zulaſſen, 
eine Bolizei-Borfchrift der unter II b bezeichneten Art 
vor Ginholung der Zuftimmung des Stabtrathes 
(Magiftrats) erfaffen, fo ift auf ven $. 143 Abſ. 2 
a. a. O. außbrüdlich Bezug zu nehmen. Gehört aber 
eine PolizeisVorfehrift der unter II b bezeichneten Art 
dem Gebiete der Sicherheits - Polizei an, fo ift ftatt 
der erfolgten Zuftimmung die voraufgegangene Be- 
rathung mit dem Stabtrathe (Magiftrat) zu erwähnen. 

— die Polizei⸗Vorſchrift mit Rüdficht auf bie 
gewählte höchfte Strafandrohung meiner Genehmigung, 
fo ift dieſer Genehmigung ebenfalls im Eingange Er- 
wägung zu thun. j 

Il. Jede orts- over ——— Vorſchrift 
muß gegen deren Uebertretung oder eig mn eine 
Strafandrohung innerhalb des gefeglich zuläffigen Ber 
trages bergeitalt enthalten, daß als Geldſtrafe entweber 
eine beftimmte Summe, ober ein Minbeft- und Höchſt ⸗ 
Betrag, oder nur ber letztere angegeben wird. 

Sind die Handlungen oder Unterlaffungen, auf 
welde vie Polizei-Vorfchrift ſich bezieht, bereits in 
einem Reichs⸗ oder Lanbesgefege — fei es unbebingt 
oder für ven Fall eines etwa zu erlaffenden polizeilichen 
Ber» oder Gebots — mit Strafe bedroht, fo genügt 
ftatt diefer befonveren eine allgemeine Strafanbrohung 
unter Hinweis auf den betreffenden Geſetzes ⸗ Paragraphen. 

. eve kreis» oder ortspolizeiliche Vorſchrift ift 
durch Abdruck in dem Kreisblatte des betreffenden Sreifes 
bezw. vem für amtliche Bekanntmachungen beftimmten 
Lokalblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, Eine 
Ausnahme machen viejenigen Polizei-Vorfchriften, welche 
nur auf eine eng begrenzte Dertlichkeit, z. B. einen 

g, eine Brüde, eine öffentliche Aulage u. dgl. m., 
beziehen; bei dieſen genügt ftatt des Abpruds die Auf- 
ftellung einer bie Polizei-Borfchrift enthaltenden Tafel 
an Ort und Stelle bezw. die Anheftung eines ent- 
fprechenden Placats; auch bedarf es für derartige Polizei- 
— der oben unter J. e. — Angabe nicht. 

Sofern in der Polijzei⸗Vorſchrift nicht ein An- 
deres ausbrüdlich beſtimmt wirb, tritt dieſelbe mit 
dem Beginn des vierten Tages nach Ablauf desjenigen 
Tages, an welchem bie betreffende Nummer des Sreis- 
ıc. Blattes ausgegeben worben ift, in Kraft. Erfolgt 
die Bekanntmachung durch Aufftellung einer Tafel ober 
mittelft Anheftens, fo beginnt bie Rechts unter 


dem gleichen Vorbehalte fofort nach diefer Aufftellung 
ober Anheftung. 


Gaffel ven 12. October 1886, 
Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg. 
711. Nach einer Mittheilung des Herrn Minifters 
der auswärtigen Be rim ift der Niederländifche 
General-Konful in Frankfurt vn von feiner Regierung 
ermächtigt worben, n an Stelle des verftorbenen 
Sch abe in, Bee Herrn Jonkheer 9. de 

— als Bizekonſul beizuordnen. 

nge dies hiermit öffentlichen Kenntniß, 
we — Jonkheer de ——Z6 in ſeiner ge⸗ 
dachten Amtseigenſchaft Anerkennun — und Zulaſſung 

finde. Caſſel den 14. October 18 
Der Regierungs-Präfident. I. B.: Schwarzenberg, 
712. Nachdem ver Batron des Hil * en ſchen Zamilien- 
beneficiums, Staatsrath a. D. von Meder zu Wolfo— 
anger wegen feines hohen Alters um Entbindung von 
Sn Batronat gebeten hat, forbern wir alle van ung 
welche auf bafjelbe Anfprüche geltend machen wollen, 
auf, ihre desfallfige Bewerbung unter Einlieferung ber 
nöthigen Nachweifungen binnen 4 Wochen bei uns ein- 

zureichen. 
Caſſel den 7. October 1886. 
Königlihe Regierung, 
—— je ‚Bein und SeAutfachen, 


icher Behöi 
718, Mr ar 2. unb * des Geſetzes vom 
17. ar 1 (©. S 129), $. 5 Abjag 2 des 
Gefeges vom 23. Februar 1808 (or ©. ©. 11) 
und 8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23ften 
Februar 1885 (Gef. S. ©. 43) ift der Finanz. Minifter 
ermächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verftaat- 
lichten —— ſoweit dieſelben nicht inzwiſchen 
geht t find, Rückzahlung zu kündigen, fowie auch 
— der Schuldverſchreibungen dieſer Anleihen 
* Rüchzahlung der Schuldbeträge oder den Umtauſch 
en Staatsſchuldverſchreibungen anzubieten und bie 
Bed dingungen bed Angebots jeitzujegen. 

Bon biefen Grmächtigungen mache ich in Betreff 
ber nachfolgend bezeichneten S ulbverfchreibungen ber 
Halle» Soran» Gubener Eifenbahn, nämli 

1) der vierprogentigen Prioritäts « Ob gationen I. 
Emiffion (Privilegium vom 18. November 1871), 
2) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen 
Emifjion (Privilegium vom 7. Augujt 1872), 
3) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B. 
(Privilegium vom 17. Juli 1872) und 
4) ber vierprogentigen Prioritäts- Obligationen Lit. C. 
(Privilegium vom 26. Ay 1876) 
dahin Gebrauch, daß ih d abern den Umtauſch 
ihrer Schuibrer ſchreitun en — chuldverſchreibungen 
ber 34prozentigen —*8* en Staatsanleihe jetzt 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 
a. Für die umzjutaufchenben Schuldoerſchreibungen 


wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverſchreibungen der. 


—— konſolidirten Staatsänleihe gewährt. 


b. Den Imbabern werden bie umyzutaufchenden 
—— chreibungen mit den bisherigen Zinsanſpruchen 
bis zum zweitnächiten Zinfenfälligleitstermine ver 
igationen belafjen, alfo rüdfichtlich der Obligationen 

1, 2 und 3 bis zum 1. October 1 rüd- 
fichtlich der Obligationen unter 4 bis zum 1, Jufi 1887. 


are ve —* welche dieſes Angebot — 
dies 
[ei ben 30. October 1 r“ tlich ober 25 


dniglichen ige vu ggg affe zu Erfurt ober 

einer ber machbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a. ber Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebätaffe 
zu Berlin — Uslanifher Plag 5 — ober bei 
den Söniglihen Eifenbahn - Betriebslaffen zu 
Deffau, Dei. Weißenfels und Gafjel B. **8 

b. bei der Königlichen Eiſenbahn ⸗Hauptkaſſe — Ab⸗ 
— F erthpapiere — zu Berlin, Leipziger 


Plag 1 
6, bei in " Röniglichen Eifenbahn » Haupilaffe in 
Frankfurt a/M. (Sachfenhaufen) 
unter vorläufiger Einreichung ver Obligationen abzu- 
geben. Berlin den 1. October 1886. 
Der Finanz» Minifter. von Scholz. 


Borftehende Bekanntmachung des Herm Finanz- 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent- 
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An- 

ebot8 außer ben per rn (Obligationen 
Fefbft ein Berzeichniß, welches Nummer und Nennm 
der legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen 
befonbers, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift. Das 
eine Gremplar wirb, mit einer Empfangsbefcheinigung 
verfehen, dem Ginfenber fofort wieder ausgehänbig 
und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieverausant- 
wortung ber von der Annahmeftelle mit einem Vermerk 
zu verfehenven Obligationen zurüdyugeben. 

Wegen herren, Bear Obligationen zum Umtaufch 

egen 34prozentige Staatsfchulbverfchreibungen wird 
—* das Erforderliche veranlaßt werden. 
Erfurt den 8. October 1886. 
en Eifenbahn-Direction. 

714. Dur 8. 5 Ubſatz 2 und 3 des Geſetzes vom 
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 des 
... vom 23. Februar 1885 koch ©. ©. 11) un 
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefekes vom 23. Februar 
1885 (Gef. ©. ©. 9 ift der Finanz» Minijter er- 
mächtige worben, die Prioritäts- Anleihen der verftaat- 
lichten Gifenbahnen, ſoweit biefelben nicht inzwiſchen 
gefi u zur Ridzahlung zu kündigen, fowie auch 

habern ver Schulbverfchreibungen diefer Anleihen 
en Ruchahlung der Schulobeträge ober ben Umtaufch 
gegen Staatsſchuldverſchreibungen anzubieten und bie 

ebingungen bes Angebots feitzufegen. 

Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff 
ber eg bezeichneten Schuldverfreibungen ber 

üringifchen Eifenbahn, näml 

1) ber vierprogentigen Brioritäts » Obligafionen J. 
Emiſſion, ausgejtelit am 1. Januar 1848, 


233 


2) ver —— Prioritäts- Obligationen IU. 
Emiffion (Serie IIT), ausgeftellt am 31. Mär; 1856, 

8) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen IV, 
Emiffion (Serie IV), ausgeftellt am 1. März 
1857, unb 

4) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen V. 
Emiffion (Serie V), ausgeſtellt am 1. Juli 1870 

bahin Gebrauh, daß ich den Inhabern den Umtaufh 
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen 
ber 34 progentigen Tonjolibirten Staatsanleihe jett 
unter folgenden Bedingungen anbiete: 

a. Für die umzutauſchenden Schulbverjchreibungen 
wird berfelbe Nennbetrag in Schulbverfchreibungen ver 
ee fonfolivirten Staatsanleihe gewährt. 

b. ‚Den Inhabern werben bie umzutaufchenden 

a ga mit ben biäherigen Zinsanfprüchen 

bis zum zweitnächften rg ber 
Obligationen belaffen, alfo bis zum 1. Juli 188 

ejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot — 

wollen, Babe ihre biesbezügliche Erklärung bis ein« 

ſchůeßlich ben 30. October 1886 ſchriftlich ober münblich 

bei der Königlichen Eifenbahn » Hauptlaffe zu Erfurt 
ober einer ber nachbezeichneten Kaſſen, nämlich: 

a. der Königlichen vereinigten Gifenbahn » Betriebs. 
kaffe zu Berlin — Askaniſcher Plag 5 — ober 
bei den Königlichen ein zu 
Deffau, Halle, Weißenfels und Caſſel B. 

b. bei der Königlichen Gifenbahn-Hauptkaffe Iyi. 
theilung für asia ag — zu Berlin, Xeip- 
äiger Plag 17 

6, bei ber Königlichen Gifenbahn - Hauptkaffe in 
Frankfurt a/M. (Sachfenhaufen) 

unter vorläufiger Cinreihung der Obligationen abzu— 
geben. Berlin ven 1. October 1886. 
Der Finanz» Minifter. von Scholz. 

Borftehenbe Bekanntmachung des Herrn Finanz 
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent- 
kicht, daß den Erflärungen über die Annahme bes An- 

ebots außer ben Schulbverfchreibungen —— 
—* en ein ge welches Nummer und Nennwert 

eren enthält, für jeve Gattung von Obligationen 
Konten, in doppelter Wusfertigung beizufügen . ift. 


Das eine Exemplar wirb, mit einer Emp — 
nigung verſehen, dem Einſender fofort er ausge⸗ 
haͤndigt und iſt bon demſelben bei einſtweiliger Wieder⸗ 


ausantwortung ber von ber ejtelle mit einem 
Bermerk zu verfehenden Doch ationen zurückzugeben. 


en Einreihung ber 8 —** zum Umtaufch 
arm Fprogentige Staatsfcpuldverfchreibungen wirb 
—— Erforderliche veranlaßt werden. 
Ociober Be 
Königliche Eifenbahn-Direction. 
715. Nachdem an Stelle des verftorbenen Lehrers 


a. — Herwig — nach dem Ergebniſſe 
eingegangenen Stimmzettel 
Lehrer Loren Dittmar zu Blankenheim 
zum Vertreter ber Rafjenmitglieber ver Elementarlehrer- 
MWitwen- und Waifenlaffe in den ſtreisvorſtand ge 


wählt worben ift, wird foldhes in Semäfheit des 8. 40 
des Statuts vom 13, Januar 1871 hierburch befannt 
gemacht. Rotenburg dem 4, October 1886. 

Der Königliche Landrat. v. Altenbodum, 
716. Am 4. December db. 9. tritt hierorts bie 
Kommiffien zur Abhaltung der durch das Geſetz vom 
18, uni 1884 angeorbneten Prüfung über bie Befähi- 
gung zum Betriebe des Hufbeichlaggewerbes zufammen, 

Diejenigen, welche ſich diefer Prüfung unterziehen 
wollen, haben ihre Meldungen bis zum 6. November 
db. 3. umter Beifügung des Geburtsfcheines _umb 
efwaiger Zeugniffe über bie erlangte technifche Aus— 
bildung, fowie unter Einſendung ver 10 Mark betra- 
genden Prüfungsgebügren an ben Unterzeichneten (Spohr- 
weg Ar. 111 r.) zu richten, worauf benjelben bas 
Nähere von bier aus zugehen wird. 

Gaffel den 10. Detober 1886. 

Der Königliche Departementsthierarzt. 
Holzenborff. 

Belanntmahungen commmualitänd, Behörden, 
717. Durd Beſchluß des Stabtrathes und Bürger 
ausſchuſſes dahier vom heufigen Tage ift ber den 
von allen vorhandenen Guthaben und neuen Einlagen 
bei ber biefigen ftäptifchen Spar- und Vorſchußkaſſe 
vom 1. Januar 1887 ab auf 3% Procent fejtgefegt, 
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 

Schlüchtern den 14. October 1886, 

Die Berwaltungs- Deputation ver Sparkaffe: 

v. ron H. Köhler. Bolänver. 
718. Auleihe ber Stadt Hanau von 1880, 
v1. —* am 30. September 1886, Auszahlung 

am 30. März 1887. 

Litt. A. Nr. 60 und 169 à 1000 Mark, 

„ B. Re. 18. 149. 186 u, 255 & 500 Marf, 

„ €. Nr. 249. 274. 309. 398. 544. 554. 628. 

685. 695. 776 à 200 Mark. 
Hanau am 1. October 1886. 
Der Oberbürgermeifter Nau ch. 
Bacaunzen. 
719. Die Schulſtelle zu Hoheneiche, mit welcher 
ein Gehalt von 810 Mark neben freier Wohnung und 
v0 Mark für Feuerung verbunden iſt, wird in Folge 
Penfionirung ihres feitherigen Inhabers mit bem Iften 
November d. I. vacant. 

Bewerber um dieſelbe haben ihre Meldungsgefuche 
mit den erforberlichen Befühigungs- und Sittenzeugniffen 
binnen 3 Wochen bei dem Königlichen Lofalfchulinfpector, 
Pfarrer Gonnermann zu Wichmannshaufen, ober 
dahier einzureichen. 

Eſchwege am 6. October 1886. 

Das gefchäftsleitende Mitglied des Schulvorftandes 
zu Hoheneiche. 
‚Grimm, — Landrath. 


231 


unter Beifügung ver erforberlichen Zeugniffe binnen 
4 Wochen an den LRofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer 
Gigrih zu Somborn, oder an ben Unterzeichneten 
einreichen. Gelnhaufen am 8. October 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand, 

Der Landrath. I. B.: Menne, Kreisfecret. 
721. Bewerber um die meubegrünbete israelitifche 
Elementarlehrer- und Vorfängerftelle zu Merzhaufen, 
im Kreife Ziegenhain, mit welcher neben freier Dienft- 
wohnung und Feuerung ein fired Gehalt von jährlich 
750 Mark verbunden ift, werden aufgeforbert, ihre 
Meldungsgefuche mit den erforderlichen Prüfungs» und 
Führungs » Zeugnifjen verjehen binnen 3 Wochen bei 
der unterzeichneten Behörbe einzureichen. 

Bemerkt wird, daß ver Lehrer verpflichtet ift, zwei⸗ 
mal mwöchentlih den Religions» Unterricht in Schreds» 
bach zu ertheilen. 

Marburg den 5, October 1886. 

Seraelitifches Vorfteheramt. Dr. Munk. 
722. Bei der biefigen Volksſchule ift eine Tehrer- 
ftelle zu befegen, welche hiermit zur Melbung um 
diefelbe öffentlich ausgefchrieben wird. 

Bei proviforifcher Beftellung beträgt ver Gehalt 
900 Markt jährlih. Bei definitiver Beftellung beginnt 
der Gehalt mit 900 Mark und fteigt von 6 zu 6 Jahren 
um je 150 Mark refp. 240 Mark bis zum Marimals 
fag von 1680 Mark nah 24 Jahren, Definitiv bes 
ftellte Lehrer beziehen außerdem noch jährlid 270 Mark 
Entſchädigung für Wohnung und Feuerung und wird 
benfelben bei Berechnung ihres Dienftalters im aus» 
wärtigen Schuldienſt in definitiver Beftellung verbrachte 
Dienftzeit voll in Anrechnung gebradt. Der zu Be- 
ftellende hat auf Verlangen auch Kirchenbienft zu über« 
nehmen. 

Meldungsgefuche find binnen 4 Wochen einzureichen. 

Eſchwege am 4. October 1886, 

Die Stadtſchul-Deputation. J. B: Döhle. 
723. Durch das Ableben des Lehrers Kaifer zu 
Borken ift deſſen Stelle erlebigt. 

Bewerbungsgejuche jind binnen 4 Wochen unter 
Beifügung der erforverlichen Führungs- und Befähigungs- 
Attefte unter der Adreſſe des unterzeichneten Landraths 
an bie unterzeichnete Stelle einzureichen, 

Homberg und Borken ven 11. October 1886. 
Der Königliche Stadtſchulvorſtand von Borken: 
Der Landrath Der Lolalfchulinfpector 

v. Gehren. Endemann. 

Der Bürgermeifter Eichler. 
724. Bewerber um bie am 1. November d. I. zur 
Erlebigung fommende, mit einem competenzmäßigen 
Eintommen von 840 Mark nebft freier Wohnung und 
90 Mark für freie Feuerung verbundene Ifte Schul» 





ftelle zu Holzhaufen wollen ihre mit den vorge» 
fhriebenen Zeugniffen verfehenen Meldungsgeſuche binnen 
3 Wochen an den Schulvorftand von Holzhaufen zu 
Händen des Landraths zu Hofgeismar einreichen, 
Hofgeismar am 9. Detober 1886. 
Der Königlide Schulvorftand von Holzhauſen. 
au, 


Beckh 
725. Ein im Gemüfebau und Obſtzucht erprobter 
Gärtner von chriftliher Gefinnung wird für bie 
Königliche Erziehungs-Anftalt Wabern gefucht. 

Gehalt jährlid 900 Mark nebft freier Wohnung. 

Wabern den 13. October 1886, 

Der Director Keßler. 
726. ine ver hiefigen ftädtifchen Forſtaufſeherſtellen 
ift alsbald anberweit zu befegen. 

Das Einfommen berfelben beträgt jährlich 540 ME,, 
wozu noch etwa 20 — 30 ME, Gebühren von Holz- 
verfäufen kommen. 

Geeignete Bewerber wollen ſich innerhalb 3 Wochen 
von heute an unter Vorlage ihrer Zeugniffe bei mir 
fhriftlich melden, 

Wolfhagen am 5. October 1886, 

Der Bürgermeifter Wide. 


Berional - Ehronil, 

Ernannt: der bisher auf Widerruf beftellte ze 
Kontroleur Storczewsti bvefinitiv zum Katafter-Son- 
troleur für das Amt Hünfeld, 

der Hüttner Joſeph Maierhof in Dieteröhaufen 
an Stelle des Lehrers Hohmann zum Stanvesbe- 
amten für ben Stanbesamtsbezirk gleichen Namens und 

ber Vürgermeifter Siebert in Orb zum Stell- 
vertreter des Amtsanwaltes beim Amtsgerichte vafelbit. 

Berlichen: dem Pfarrer Juſtus Seelig in Ottrau 
die Pfarritelle zu Heiligenrove, Claſſe Kaufungen, 

bem Pfarrer Carl Theodor Brauns in Walburg 
die Pfarritelle zu Sontra und 

dem Pfarrgehülfen Heinrih Schilling in Bieber 
bie zweite Pfarrjtelle zu Gelnhaufen. 

Bearftragt: der Pfarrer Brauns in Sontra 
mit Verſehung der Metropolitanatsgefchäfte ver Elaffe 
gleichen Namens. 

Berfegt: der Amtsgerichtsrath Bezzenberger in 
Eſchwege an das Antsgericht in Hanau und ber 

Kreisjecretair Hartpegen in Homberg in gleicher 


Eigenſchaft an das Landrathsamt im Eſchwege. 


Penfionirt: ver Kreisfecretair Better in ing 
unter Allerhöchfter Verleihung des Charakters ale 
Ganzleirath. 

iedergelaffen: in Caſſel ver praftifhe Arzt Dr. 
med. Leo Apt. 


Hierzu als Vellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 83. 


3 ben Raum einer i D eile 20 — 
Inferttonsgebühren file — —* 2 urn Delageblätter für f und $ Bogen 5 
bei buiglicher 


EaffelL — GSedrudt im ber Hofs unb Wailenbans>Buchbruderet, 


Amtsblatt 


der Königlihden Negierung zu Gaffel, 





Die Nummer 35 ver Gefeg- Sammlung, welche 
vom 18. October 1886 ab In Berlin zur Ausgabe * 
.— STE unter 

3 bie Verfügung des Jufſtiz · Miniſters, be» 
treffend bie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
bes Bezirks des Amtsgerichts Baſſum. Vom Gten 
m — und unter 

» 9165 bie Verfügung bes Yuftiz-Miniftere, be 
treffend die Unlegung des Grundbuchs für en Theil 
der Bezirke der Amtsgerichte Pinneberg, Schlesivig und 
— un yon Fir Dom 9, October 1886. 

e Nummer er Gefeg- Sammlung, welche vom 
25. October 1886 ab in Berlin Ausg 
— 55* i zur abe gelangte, 

Nr. 9166 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes 
—* a. he - me ir ern Theil 

er De er Amtsgerichte nb Harburg. 
Bom 15. October 1886. ’ Kal * 
Belanutmahungen Grund des Reichsgeſ 
bon 21. 1878, nr 
727. Gemäß $. 6 al. 2 des Reichögefeges gegen 
bie gemeingefägrlichen Beftrebungen ver Sorlalbemokratie 
som 21. Oftober 1878 wirb hierdurch bekannt gemacht, 
daß von ber unterzeichneten Kandes-Polizeibehörbe auf 
Grund des $. 11 veffelben Geſetzes nachftehend ge 
nannte, in beuffher Sprache abgefaßte nicht perio- 
diſche Drudfchrift verboten worben ift: „Sozial« 
revolutionaire Lichtftreifen über Ehe und 
Familie von Friedrich Stadelberg, Nice 18834, 

Köln den 19. October 1886. 

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, 
728. uf ße en 

Grund bes $. 11 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Pd 
dom 21. Dctober 1878 wirb verfügt: Die Nummern 
18 und 19 ver dahier im Verlag von Alexander Krapp, 
unter verantwortlicher Revaltion von 9. Winig erſchei⸗ 
nenden Zeitung „Pionier, Südweſtveuifche 
Bolls»Zeitung* werben verboten. 

am him es ee 1886. 

er Großherzog bifche Landesfommiffär 
für die Kreife Mannheim, — und — 

e 


Frech. 
der 
729. Im Verfolg meines Fi vom 6. Juli d. J. 


Ausgegeben Mittwoch den 27. October. 






1886. 
betreffend die Einführung anderweiter „Borfchriften 
über bie Ausbildung und Prüfung für ven Staatsdienſt 
im Baufache», beſtimme ich Hinfichtfich ver zur Zeit 
bereits vorhandenen NRegierungs-Bauführer 


und Regierungs-Baumeijter des Hochbau- 
Ingenieurbau» und Mafhinenbaufahs, was 
olgt: 


1. Diejenigen a re welche 
innerhalb ber in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Friften 
die Baumeifterprüfung abzulegen beabfichtigen, haben 
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs » Bau» 
führer ımter Vorlegung der früheren Ernennungeurs 
funbe und einer Nachweifung ver in ihrem Berufe feit 
ber Bauführerprüfung ausgeübten Thätigleit bei dem 
Chef derjenigen ver im $. 30 a. a. DO, bezeichneten 
Behörben nachzufuchen, im deren Bezirk fie zur Zeit 
bejchäftigt find bezw. zuletzt befchäftigt geweſen find, 


Die Behörde prüft die perfönlichen Verhältniſſe 
des Antragftellers (vergl. auch $. 37 der Prüjungs- 
vorfchriften vom 6. Yuli 1886), insbefonbere auch, 
ob deſſen Angabe, daß er die Baumeiiterprüfung inner- 
halb der im $. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Friſten 
— beabfichtige, nach Lage feiner gefammten Ber- 
Hältniffe als zutreffend anzumehmen ijt, und verfügt 
danach geeigneten Falls defjen Ernennung zum Könige 
lichen Regierungs Bauführer und feine Aufnahme in 
bie Lifte der bei ihr zugelaffenen Königlichen Regierungs⸗ 
Bauführer. Mit der Ernennung finden vie Beſtim— 
mungen des $. 37 a. a. D. auch auf biefe Bauführer 
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet, 
nunmehr für jebe ihmen nicht von ihrer vorgeſetzten 
Behörde angewiejene Bejchäftigung um Urlaub nadzu- 
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben darf, 
weun die betreffende Stellung als eine für einen König- 
lichen Beamten geeignete anzufehen ift. 

Bom 1. April 1887 an werben mır Königliche 
Regierungs-Bauführer zur Baumeifterprüfung zugelafjen. 
Das Gefuh um Zulaffung zu derſelben ift an ben 
vorgefegten Präfidenten zu richten (vergl. $. 39 a. a. D.). 

Könizlihe Regierungs-Bauführer, welche die in 
8.53 a. a. O. beitimmten Endtermine zur Ablegung 
ber Baumeifterprüfung ungenugt verftreichen Laffen, 
oder der vorftehenden Vorſchrift über die Nachſuchung 
von Urlaub zuwider handeln, werben von ber Behörbe 
aus ber Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren 
mit der betreffenden Eräffnung zuglei das Recht, fich 
als Königliche Regierungs » Banführer zu bezeichnen 
(vergl. au $. 37 a. a. D.). 








In das alljährlich hierher einzureichende Verzeichniß 

er bei einer Behörde zugelaffenen Königlichen Regies 
ee — worüber beninächft weitere Be— 
ſtimmung ergehen wird —, find, vom bem übrigen ge- 
trennt, aud vie vor Erlaß der Vorſchriften ꝛc. vom 
6. Zuii d. J. ernannten Bauführer, ſoweit dieſelben 
denmächſt zu Königlichen Regierungs-Bauführern er» 
nannt worden find, aufzunehmen. 

2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc. 
vom 6. Juli d. 3. ernannten Regierungs-Baumeifter 
haben, jofern fie ven Wunſch hegen, demnächſt bei ver 
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in 
Berüdfichtigung gezogen zu werben, bis zum Ilften 
December d. I. unter Borlegung ber früheren Er- 
nennungsurfunde bei dem Minifter der öffentlichen 
Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs« 
Baumeiſter und ihre Aufnahme in die AUnmärterlifte 
zu erbitten. Im bem Gejuche ift unter Angabe ber 
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige ver Ber- 
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oter Mafchinenbau) 
ber betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben 
wünfcht, 

Mit der Ernennung zum Königlichen Regierungs- 
Baumeifter finden auch auf dieſe Baumeijter bie im 
8.5la. a. O. über vie Befchäftigung und bie Dienft- 
verhältniffe der gedachten Beamten getroffenen Beſtim⸗ 
mungen Anwendung. 

Berlin ven 10. October 1886, 
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad. 


BVorftehenver Erlaß des Herrn Minifters ber öffent» 
lichen Arbeiten wird hiermit veröffentlicht. 
Gafjel den 20. October 1886. 
Der Regierungs-Präſident. 
730. Meine Belanntmachung vom 27. Auguft dieſes 
Jahres, betreffend die Bornahme von Grjagwahlen der 
Wahlmänner zur Erfagwahl eines Abgeorpneten zum 
Fe der Abgeorbneten im 10. Wahlbezirfe des bie» 
en Regierungsbezirk, wird hiermit dahin ergänzt, 
be am 28jten d. Mies. ftatt eines Wahlmannes zwei 
Wahlmänner in ber erjten Abtheilung des 7. Urwahls 
bezirls (Marburg) und daß außerdem im ber erften 
Abtheilung des 8. Urwahlbezirls (Marburg) noch ein 
DWahlmann nachzumählen ift. 
Caſſel am 21. October 1886. 
Der Regierungs-Präfident. 
731. Nachdem das Mitglied des Haufes der Abge— 
orbneten für den 11. Wahlbezirk des hiefigen Regierungs» 
bezirls, Amtsgerichtsrath Rübfam zu Hanau, am 
Hten v. Mis. verftiorben und demzufolge von bem Herrn 
Minifter des Innern bie Vornahme ver dadurch noth- 
wendig geworbenen Erfagwahl in dem gebachten Bezirke 
angeorbnet, auch die Beftimmung des Wahltermins 
mir überlajjen worben ift, fege ich ald Tag zur Bor» 
nahme ver — IT 
ſtreiſe Hün 
1) im 6ten Urwahlbezirke III. Abtheilung ein Wahl- 
mann, 


2) im Iten Urwahlbezirte in allen drei Abtheilungen 
bie Wahlmänner, 
3) im l14ten Urwahlbezirke III. Abtheilung ein Wahl- 


mann ; 
im Kreife Gersfeld: 
4) im 4ten Urwahlbezirfe Il. Abtgeilung ein Wahl- 
mann 


ben 3. November d. J. 
und als Tag der Wahl des Abgeordneten 

den 10. November d. J. 
feft und ernenne zugleich ben an Landrath 
Herrn von Wegnern zum Wahlkommiſſar. 

Caſſel am 22. October 1886. 
Der Regierungs-Präfipdent. 

732. Nachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr. 3 
bes Gefeges über die Natural» Leiftungen für die bes 


waffnete Macht im Frieden vom 13, Februar 1875 
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirks 
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche für die 
Vergütung ber verabreichten Fourage pro Monat 
September 1886 maßgebend find. 







Bezeichnung 


bes Lieferungs⸗ > * 






1/75 
1175 
1/50 
1150 
1/60 
1160 
1160 
140 
1/80 
1/80 
1165 
1165 
197 
197 
1197 
16| » 1197 
17] Stabt- und Land» 191 
kreis Hanau 
18] Kreis Gelnhaufen 1191 
19] - Marburg . 2 
201 + Kirchhain . 2 
21] » SFranfenber: 2 
22] » Ninteln.. 2150 
23] - Schmaltal 1/87 


Gemäß des passus 6 alin. 5 ver Suftruction zur 
Ausführung des obengedachten Gefetes vom 2. Sep- 
tember 1875 werben bie vorftehenven Durcichnitts- 
vente | hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 

Caſſel ven 21. October 1886, 
Der Regierungs-Präfident. I. V.: Schwarzenberg. 





Zr Zu * 


237 


Berichtigung. 
In der Verordnung Königlicher — - 
12. October er. — Amtsblatt S. 231 — ei I 
in der 5. Zeile das Wort „und“ zu —— 
bei II b letter Abſatz muß es ſtatt Erwägung 
„Erwähnung“ heißen. 


a und eg 
ter und ſtäniglicher B 


733. Mit dem 1. November d. Is. wird der zwifchen 
den Stationen Gießen und Langgöns errichtete Halte 
puntt Gr. Linden eröffnet und halten daſelbſt bis 
auf Weiteres m Perfonenzüge 324, 322, 318 bezw. 
315, 319, 321 

Gine birecte Berfonen-Beförberung wirb eingerichtet 
wifchen Gr. Linden einerfeits und Gießen, Langgöns, 
Bupbac,, Bad Nauheim, Friedberg und Frankfurt a/MR. 
(Moin-Weferbahnhof) anvererfeits. Gepäd wird nur 
nad, nicht auch von Gr. Linden erpebirt werben. 

Das Nähere ift bei den betreffenden Erpepitionen 
zu erfahren, 

Hannover den 18, October 1886, 

Königlihe Eifenbahn- Direction. 

734. Im virecten Güter-Berkehr zwifchen viesfeitigen 
Stationen einerfeits und Stationen ber Großherzoglich 
eng se andererfeits treten mit dem 
1, November d. 3. verfchievene für vie Station Krei— 
enfen gegebene Frachtfäge außer Kraft, während anderer⸗ 
ſeits mehrere diesſeitige Stationen mit gedachtem Tage 
neu in ben Verkehr aufgenommen werben. Der bed» 
fall8 zum Güter-Tarif vom 1. Januar 1883 heraus. 
gegebene Nachtrag, welcher außerdem Beitimmung über 
den Berfehr mit Station Püfjelbüren enthält, fann in 
den Güter» ıc. Exrpepitionen eingefehen, auch bafelbft 
bezogen werben. 

Hannover den 17. October 1886. 

Königlihe Eifenbahn- Direction, 
755. Die .. Prüfung für Hufſchmiede (f. Geſetz 
vom 18. Yuni 1884) foll am Montag den 27ften 
December d. J., Vormittags 8 Uhr, in ver Werk— 
ftätte bes Schmievemeifters Wilhelm Schäpla am 
Grün hierfelbft abgehalten werben. 

Die Meldungen zu ber Prüfung find minbeftens 
vier Wochen vorher unter Einreichung bes Geburts» 
ſcheines und etwaiger Zeugniffe über die erlangte 
techniſche Ausbildung, fowie unter Einſendung ver 
Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an den unterzeichneten 
Borfigenven zu richten. 

Das erforverlihe Handwerkszeug hat ver Prüfling 
ſelbſt mitzubringen, 

Zum Anfhaffen und fleißigen Studium wirb Den» 
jenigen, welche die Brüfung ablegen wollen: „Anleitung 
r um Beftehen ver Huffchmiedepräfung von Brofeffor Dr. 

öller (Berlin, bei Leer Parey, Preis 1 Mark)“ 
hiermit ausprüdlich empfohlen. 

Marburg den 25. October 1886, 

Der Borfigenbe der Prüfungs-Commiffion. 
Kümmell, Königl. Kreisthierarzt. 


communalſtũnd. 
— Die laut Belanntmachung vom 10, Februar 
> zur Rüdzahlung bis (ängftens Ende September 

3. nah Maßgabe der Beftimmung unter Ziffer 9 
* "Emiffions » Befchluffes gefündigten Lanbestrebit- 
laſſen ⸗ Schuldverfchreibungen Serie 13 von zufammen 
1.751.100 Mark find fämmtlich innerhalb der bes 
ftimmten Frift zur Einlöfung nicht eingereicht worben, 
und ift bamit deren burch obige Bekanntmachung auss 
—— Kündigung * Kraft getreten. Dieſe 

ſind —— ſoweit dieſelben 
nicht nach unſerer chung vom 26. Juli d. J. 
Behufs Umtauſchs gegen 34prozentige Obligationen 
abgeftempelt worden find, mit allen übrigen nicht ab» 
geitempelten Stüden der Serie 13 auf ven 1. März 
1897 ummwiberruflich zur baaren Rüdzahlung gekündigi 
worben, und finbet beren Fortverzinfung nur bis zu 
biefen Tage ftatt, 

An Stelle fänmtlicher für ven 1. September v, 3. 
gefünbigten und nicht eingelöften Schulpverfchreibungen 
find folgende Stüde der Serie 13, nämlid: 

416 Stüd Lit. A. zu 3000 Mark: 

Nr. 632 bis 640, 774, 981 bis 1010, 1015 
bis 1023, 1075, 1076, 1193 bis 1243, 1262, 
1323 bis 1472, 1565 bie 1576, 1590 bis 1648, 
1659 bis 1706, 2387 bis 2430; 

133 Stüd Lit. B. zu 1500 Mark: 
Nr. 8955 bis 9087; 
352 Stüd Lit. C. zu 600 Mark: 
Nr. 18607 bis 18958; 
616 Stüd Lit. E. zu 150 Marl: 
PR 2535, 2536, 3624, 4254, 4745, 5985 bis 

9 
über uſammen 1.751.100 Mark zur Einlöfung ges 
langt und vernichtet worden. 

affel am 14. October 1886, 

Die Direction der Landeskreditkaſſe. Log. 
Bacamzen. 
737. Bewerber um bie erlevigte Schulftelfe zu Fries 
digerode, mit welcher ein VYahreseinlommen von 
810 Mark nebit 90 Mark für Feuerungs Entſchädigung 
und freie Wohnung verbunden ift, wollen ihre bed» 
balbigen Gefuche binnen 3 Wochen bei dem Unterzeich- 
neten, ober bei dem Königlichen Lolalſchulinſpector, 
Herrn Pfarrer Faulhaber zu —— einreichen. 
Ziegenhain ven 16. October 1 
Der Königliche Schulvorftand. 

Der commiff. Landrath. 9. B.: Brunner. 
738. Bei der biefigen Vollsfchule ift eine Lehrer- 
ftelle zu befegen, welche hiermit zur Meldung um 
biefelbe öffentlich ausgefchrieben wird, 

Bei proviforifcher Beitellung beträgt der Gehalt 
900 Mark jährlid. Bei definitiver erg beginnt 
ber Gehalt mit 900 Mark und ft eig! von 6 zu 
en je 150 Mark refp. 240 Mark bis zum M — 

at von 1680 Mark nad 24 Jahren. Definitiv bes 
I Lehrer beziehen außerdem noch jährlich 270 Marl 

ſchädigung fir Wohnung und Feuerung und wirb 


denfelben bei Berechnung ihres Dienftalters im aus» 
wärtigen Schuldienft in definitiver Beftellung verbrachte 
Dienftzeit voll in Anrechnung gebradt. Der zu Be- 
ftellende hat auf Verlangen auch Kirchenbienft zu über- 


nehmen. 
ag find Binnen 4 Wochen einzureichen. 
Eſchwege am 4. Dectober 1886. 

Die Stabtfhul-Deputation. I. B: Döhle. 
789. Die nengegründete evangelifche Schulftelle zu 
— mit welcher ein Dienſteinkommen von 

Mark nebſt freier Wohnung und Feuerung vers 
bunden ift, foll befett werben. Bewerber wollen ihre 
Melpumgsgefuche, mit ven erforberlichen Zeugnifjen 
Verfehen, binnen 4 Wochen bei dem Königlichen Lokal⸗ 
fehulinfpector, Herrn Pfarrer Orth zu Ramholz, oder 
dem Unterzeichneten einreichen. 

Schlüchtern den 23. October 1886. 
Der Königlihe Schulvorftand. Roth, Landrat. 
740. Ein im Gemüfebau und Obftzucht erprobter 
ärtner von chriftliher Gefinnung wird für bie 
Önigliche Erziehungs Anftalt Wabern gefucht. 
Gehalt jährlih 900 Mark nebft freier Wohnung. 
Wabern ven 13. October 1886. 
Der Director Kepler. 


Hlerzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Wr. 85. 


Berional = Ehronit. 

Ernennt: der Bürgermeifter Richardt zu Rölls- 
haufen zum Stand esbeamten unb ber Bice-Bürgermeifter 
Kuhn dafelbft zum Standesbeamten-Stelivertreter des 
vom 1. Januar E. 3. ab neu gebildeten Standesamts- 
bezirls Röllshaufen  Salmshaufen, 

ber Stabtlämmerer Johs. Möbus zu Gemünden 
zum Stanbesbeamten-Stellvertreter an Stelle des ver- 
ftorbenen Stadtlämmerers Höck daſelbſt und 

ber Stellenanwärter Seller zum etatsmäßigen 
Gerichtsfchreibergehülfen bei dem Amtögerichte in Borken. 

Verlieben: dem bisherigen Pfarrverwefer, past. 
estr. Ernft Friebrih Panl Ramdohr zu Viermänden 
befinitiv vie daſige Pfarrftelle und 

dem bisherigen Pfarrverwefer, past. extr. Auguft 
Sauer in Elm vie Pfarrftelle zu Kempfenbrunn, 

Beauftragt: der Pfarrer extr. Heinrich 2— 
huth aus Eſchwege bis auf Weiteres mit Berjehung 
der Pfarrftelle zu Datterove in der Glaffe Ejchwege. 

Berfegt: der Amtsgerichtörath Kellner in Neu- 
firden an das Amtsgericht in Garlshafen und 

ber Referendar Blomeher in den Bezirk bes 
Kammergerichts in Berlin. 

Die Gerichtsvollzieherftelle bei dem Amtsgericht im 
Friedewald foll anderweit bejegt werben. 


(Infertionsgehühren beu Raum einer ali ei - 8 
ET Ta — 


Rebigirt bei Königlicher Regierumg. 
Caſſel. — Sedrudt in ber Hof> und Wailenhauns-Buäbrnderei 


Amtsblatt 


Der KSöniglihen Negierung zu Gaffel 





M 48. 


Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. ber 1878. 

741. Im Gemäßheit des $. 6 des Reichsgeſetzes gegen 

bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemofratie 

vom 21. Oftober 1878 (R. G. Bl. ©. 351) wird Bier- 

durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß: 

1) ber in Eſchwege errichtete Zweigverein des Unter- 
ftügungsvereins deutfcher Schuhmacher in Nürn- 
berg und 

2) ber in Eſchwege errichtete Zweigverein des Heife- 
unterftügungsvereins beutfcher Tabakarbeiter in 
Bremen 

auf Grund des $. 1 des gebachten Geſetzes durch bie 
unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden find. 
Gaffel den 29. October 1886. 

Der Königl. Regierungs-Präfivent.. Magdeburg. 
742. Auf Grund des $. 12 des Neichögefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die nihtperiopifhe Drud- 
ſchrift: „Defterreichifcher Arbeiter-Kalender 
für das Jahr 1887. Herausgegeben von der Re— 
daltion des „Volksfreund“ in Brünn. Preis 30 Kreuzer. 
Brünn. Verlag der Redaktion, Drud ven Groaf u. 
Eller.“ nach $. 11 des gebachten Gefeges durch den 
Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden 
it. Berlin ven 26. October 1886, 

Der Königliche Polizei-Präfivent, 
Freiherr von Richthofen. 

Verordnungen und Belauntmachungen der 

Kaiferl. und Königl. Gentraibehörden. 
743. Mittels der deutichen Poitdampfer fünnen 
fortan Poſtpackete im Gewichte bis zu 3 kg nad) 
den Straits Settlement® und Hongkong, 
jowte über Hongkong nad) Amoy, Canton, %oo- 
Chow (Futſchau), Hankow, Hoihow (Siung- 
Show), Ningpo, Shanghai und Swatow, 
ferner Koftpade: im Gewichte bis zu 5 kg nad) 
Apia (Samoa-Injeln)u. Tongatabu (Konge, 
Inſeln) verjandt werden. 

Das vom Abjender im Voraus zu entrichtende 
Porto beträgt für ein Padet im vorgedachten Gewicht: 
nach den Straits Settlements 3 ME 80 Pi. 
„Hongkong und Shaghai 3 „ 40 „ 

„ AUmoy, Canton, Foo-Chow (Futſchau), 
Hankow, Hoihow (Kiung-Schow), Ningpo 
und Swatow 3 ME. 60 Bf. 
Apia und Tongatabu..3 „ 20 „ 

Padeten nad) Apia und Tongatabu ift eine 


De 


m, 
Bei 


Ausgegeben Mittwoch den 3. November. 





1886. 


Wertdangabe bis zu 400 ME. uaig Im Falle 
der Werthangabe tritt dem Porto eine Verſicherungs— 
gebühr von 16 Bf. für k 160 ME. hinzu. 

Ueber die näheren Berjendungsbedingungen er— 
theilen die — ———— auf Verlangen Auskunft. 

Berlin W., 26. October 1886. 

Der Staatsfecretair des Reichs Poftamts. 
von Stephan. 

744. Vom 1. November ab werben, zunächſt ver- 
fuchsweife, Waarenproben mit Flüffigkeiten 
im inneren Deutfchen Verkehr, fowie im Ber- 
fehr Deutſchlands mit Argentinien, Belgien, 
Britifh Indien, Chile, Dänemark, Egppten, 
Frankreich nebft Kolonien, Griechenland, 
Sapan, Italien, Luremburg, Niederland, 
Niederländifh Indien, Norwegen, Oeſter— 
reich-Ungarn, Peru, Portugal, Rumänien, 
Schweden, ver Schweiz, Serbien, Spanien 
und der Zürfei zur Beförderung mit ber 
Briefpoft zugelajfen. j 

Die Sendungen müffen Hinfichtlich ver Berpadung 
ben nachjtehenden bejonderen Bedingungen ent 
ſprechen. Die Hlüjfigfeiten dürfen nur in Fläſchchen 
von burchfichtigem, aber genügend wiverjtandsfühigen 
Material (ftarkeın Glafe) verfandt werden, welde in 
Käftchen von Holz oder ftarker Pappe verpadt find. 
Die Zwifchenräiume zwifchen Fläſchchen und Käſtchen 


müfjen in ausreichender Menge mit Sägejpänen oder 


anderen Stoffen ausgefüllt fein, welche geeignet find, 
im Falle des Zerbrechens des Fläſchchens die Flüffig- 
feit vollftändig aufzufaugen. Die Käſtchen wieverum 
find in eine Hülje vn Metall, Leder ober ſtarlem 
Holz einzuſchliehen. Der Verſchluß muß im Uebrigen 
jo hergeftellt fein, daß der Inhalt der Sendung als 
in Waarenproben bejtehend geprüft werben faun, 

Hinfihtli der übrigen Bedingungen und der Taren 
finden die allgemeinen Vorſchriften für Waarenprobens 
fendungen gleihmäßig Anwendung. 

Berlin W. ven 20. October 18836. 

Der Staatsfecretair des Reichs-Poſtamts. 
von Stephan. 
Berord en und Betcuntmachuugen ber 
glichen Regierung, 

745. Im Verfolg meines Erlaſſes vom 6. Juli d. 3, 
betreffend die Ginführung anderweiter „Vorſchriften 
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsdienſt 
im Baufache“, bejtimme ich Hinfichtlich der zur Zeit 
bereits vorhandenen Regierungs-Bauführer 
und Regierungs-Baumeifter des Hodhbaus, 


N 


210 


Ingenieurbau: und Maſchinenbaufachs, was 
folgt: 

1. Diejenigen Regierungs-Bauführer, melde 
innerhalb ber in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Friften 
die Baumeifterprüfung abzulegen beabjichtigen, haben 
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau— 
führer unter Vorlegung ber früheren Ernennungeurs 
kunde und einer Nachweifung ber in ihrem Berufe feit 
der Bauführerprüfung ausgeübten Thätigfeit bei dem 
Chef verjenigen der im $. 30 a. a. DO. bezeichneten 
Behörden nachzuſuchen, in beren Bezirk fie zur Zeit 
befchäftigt find bezw. zuletzt befchäftigt gewefen find. 

Die Behörde prüft die perfönlichen BVBerhältniffe 
bes Untragjtellers (vergl. auch $. 37 der Prüfungs- 
vorfchriften vom 6. Juli 1886), insbeſondere auch, 
ob dejjen Angabe, daß er die Baumeifterprüfung inner» 
halb ver im 8. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Frijten 
abzulegen beabjichtige, nach Lage feiner gefammten Ver- 
bältniffe als zutreffend anzunehmen ift, und verfügt 
danach geeigneten Falls deffen Ernennung zum König- 
lichen Kegierungs» Bauführer und feine Aufnahme in 
die Lifte der bei ihr zugelafjenen Königlichen Regierungs— 
Bauführer. Mit der Ernennung finden die Beftim- 
mungen bes $. 37 a. a. D. auch auf dieſe Bauführer 
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet, 
nunmehr für jede ihnen nicht von ihrer vorgefegten 
Behörde angewiefene Bejchäftigung um Urlaub nachzu— 
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben barf, 
wenn bie betreffende Stellung als eine für einen König— 
lichen Beamten geeignete anzuſehen ift. 

Bom 1. April 1887 an werben nur Königliche 
Regierungs-Banführer zur Baumeifterprüfung zugelaffen. 
Das Gefjuh um Zulaffung zu verfelben ift an ven 
vorgefegten Präſidenten zu richten (vergl. $. 39 a. a. D.). 

Königliche Regierungs » Bauführer, welche die in 
8.53 a. a. DO. beftimmten Endtermine zur Ablegung 
der Baumeijterprüfung ungenugt verftreichen laſſen, 
oder ber vorjtehenden Vorfchrift über die Nachfuchung 
von Urlaub zuwider handeln, werben von ber Behörde 
aus ver Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren 
mit der betreffenden Gröffnung zugleih das Recht, fich 
als Königliche Negierungs » Bauführer zu bezeichnen 
(vergl. auch $. 37 a. a. O.). 

In das alljährlich hierher einzureichende Verzeichniß 
ver bei einer Behörde zugelaffenen Königlichen Regie— 
rungss Bauführer — worüber demmächft weitere Be— 
ftimmung ergehen wird —, find, von ven übrigen ger 
trennt, auch vie vor Erlaß der Vorſchriften ꝛc. vom 
6. Juli d. 9. ernannten Bauführer, ſoweit biefelben 
demnächſt zu Königlichen Negierungs » Bauführern ers 
nannt worben find, aufzunehmen, 

2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc. 
vom 6. Juli d. J. ernannten Negierungs-B aumeijter 
haben, fofern fie ven Wunfch hegen, demnächſt bei ver 
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in 
Berückjichtigung gezogen zu werben, bis zum 31ſten 
December d. 3. unter Vorlegung der früheren Er— 
nennungsurfunde bei dem Minifter ber öffentlichen 


Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs- 
Baumeifter und ihre Aufnahme in die Anwärterlifte 
zu erbitten. Im dem Gefuche ift unter Angabe ber 
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige ver Ber 
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oder Mafchinenbau) 
ber betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben 
wünfcht, 

Mit der Ernennung zum Röniglichen Regierungs- 
Baumeifter finden auch | diefe Baumeifter die im 
8. 5l a. a. O. über die Beichäftigung und bie Dienft- 
verhältniffe der gedachten Beamten getroffenen Beftim- 
mungen Anwendung. 

Berlin ven 10, October 1886, 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad. 


Vorſtehender Grlaß des Herrn Minifters ber öffents 
lichen Arbeiten wird hiermit veröffentlicht, 

Gaffel den 20. October 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 
746. Nachitehenver Erlaß des Herrn Minifters ber 
öffentlichen Arbeiten: 

Des Kaifers und Königs Majeftät Haben auf meinen 
Antrag mittelft Allerhöchſten Erlaffes vom 11ten d. Mts. 
den Königlichen Wegierungsbauführern den Rang ber 
Neferendarien und ben Söniglichen Regierungsbau—⸗ 
meiftern ben Rang ber fünften Glaffe ver höheren 
Beamten der Provinzialbehörben beizulegen geruht. 

Zur Berhütung mißverftändlicher Aufſaſſung be 
merke ich im Unfchluß Hieran noch befonvers, daß 
biefes Rangverhältniß ausfchließlich für Diejenigen Negie- 
rungsbauführer und Negierungsbaumeifter gilt, welde 
auf Grund des $. 31 bezw. bes $. 47 der Vorfchriften 
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsvienft 
im Baufache vom 6. Yuli d. J., bezw. auf Grund 
ber in meinem Gircular= Grlaffe vom 10ten d. Mies. 

um) rüdjichtlih der zur Zeit bereits vor— 

bandenen Regierungsbauführer und Negierungsbaumeifter 
getroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ber 
hältniffes als Staatsbeamte und der Staatsbauner- 
waltung angehörend die Berechtigung erhalten, ihrem 
Titel das Wort „Königlicher“ beizufügen, und daß bie 
Betheiligten, fobald fie diefes Necht in Gemäßheit der 
Beitimmungen im $. 37 bezw. 8. 51 der gedachten 
Borfchriften, bezw. der Beitimmuugen des Gircular- 
Grlafjes vom 10ten d. Mis. verlieren, auch bes be 
züglihen Ranges verluftig gehen. 

Eine Beftimmung hHinfichtlich der ben Königlichen 
Negierungsbauführern bezw, Königlichen Regierungs— 
baumeiftern zu gewährenden Tagegelver und Reiſeloſten 
bleibt vorbehalten. 

Berlin den 16. October 1886. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Maybach. 
wird hiermit veröffentlicht. 
Caſſel den 27. October 1886. 


Der Regierungs⸗Präſident. I. V.: Schwarzenberg. 





241 


747. Nach einer Mittheilung bes Herrn Minifters 
der auswärtigen Angelegenheiten ift Herr Otto Braun» 
fels in Frankfurt a/M. an Stelle des verftorbenen 
Dr. Ludwig Braunfels zum Königlih Spanifchen 
Eonful in Frankfurt aM. ernannt worben. 

Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß, 
damit Herr Otto Braunfels in feiner gebachten 
Amtseigenfchaft Anerkennung und Zulaffung finde. 

Gafjel ven 29. October 1886. 

Der Regierungs- Präfivent. I. B.: Althaus, 


Belauntmadhungen commmnalftänd. Behörden. 
748. Die Sparkaffe zu Hettenhaufen im Seife 
Gersfeld — vom 1. Januar 1887 an alle Ein- 
Lagen, auch die, welche bereits gemacht find, mit 3% %/,. 
Es wird dieſes nach $. 13 der Statuten Biermit zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht. 

Hettenhaufen im October 1886, 

Die Sparkaffenverwaltung: 

Herbert, Borfigender, Richardt, Kaffirer, 

A. Knüttel, Eontroleur, 
749. Durch Beſchluß des Staptrathes und Zuftims- 
mung bes Bürger-Ausfchuffes ift der Zinsfuß für Ein- 
lagen in bie siefige ftädtifche Spar- und Vorſchußlaſſe 
vom 1. Januar 1887 ab von 4 Prozent auf 3) Prozent 
berabgefett, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht wird. 

Denjenigen Gläubigern der Spar» und Vorſchuß⸗ 
Kaffe, welche zu biefem Zinsfuß ihr Guthaben nicht 
ftehen Taffen wollen, wird basfelbe anburdh zum Ab— 
trag bis 31. Januar 1887 gefünbigt, 

Telsberg am 30. October 1886. 

Der Bürgermeifter C. Fenge. 
Bacanuzen. 
750. Die Kreiswundarztſtelle des Kreiſes Hers— 
feld mit dem Wohnſitz in Friedewald iſt erledigt und 
ſoll wieder beſetzt werden. 

Medizinal-Perſonen, welche ſich um dieſe Stelle 
bewerben wollen, haben ihre Geſuche, ſowie den ärzt- 
lichen Approbationsfchein, fonftige Zeugniffe und einen 
Lebenslauf binnen 6 Wochen mir einzureichen. 

Gafjel ven 22. October 1886. 

Der Regierungs- Präfident. I. V.: Schwarzenberg. 
751. Bewerber um vie neubegründete Lehrerjtelle zu 
Laudenbach, mit welcher neben freier Wohnung und 
einer Entfchäbigung von 90 Mark für Feuerung ein 
fires Gehalt von jährlich 780 Mark verbunden ift, 
werben aufgefordert, ihre Meldungsgefuche mit ben 
erforderlichen Prüfungs» und Führungs» Zeugniffen ver- 
jehen bis zum 10, November 1886 bei mir einzureichen. 

Schmalfalden den 22, October 1886, 

Der Königl. Schulvorftand. Fliepner, Landrath. 
752. Bewerber um bie am 1. November d. 9. zur 


Erledigung kommende, mit einem competenzmäßigen 
Einkommen von 750 Mark nebft freier Wohnung und 
90 Mark für freie Feuerung verbundene Schuljtelle 
zu Friedrichsfeld wollen ihre mit den borgefchrie- 
benen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche binnen 
14 Tagen an den Schulvorftand von Friedrichsfeld zu 
Hänven des Landraths zu Hofgeismar einreichen, 

Hofgeismar am 26. October 1886. 

Der Königlihe Schulvorjtand von Friedrichsfeld. 

Beckhaus. 


753. Ein im Gemüſebau und Obſtzucht erprobter 
Gärtner von chriſtlicher Geſinnung wird für bie 
Königliche Erziehungs-Anftalt Wabern gefucht. 
Gehalt jährlich MO Mark nebft freier Wohnung. 
Wabern den 13, October 1886, 
Der Director Keßler. 


Berjonal = Ehronit, 

Ermannt: ber Referendar C. Heher I zum 
Gerichts - Affeffor, 

zu Standesbeamten: für den Stanbesamtsbezirt 
Schmalkalden der Kaufmann Dun Merkel paf., 
zu beffen Stellvertreter der Kaufmann Carl Yacob 
Feickert daſ.; 

für den Standesamtsbezirk Remsfeld ver Lehrer 
Fauft baf., zum Stellvertreter veffelben ber Bürger- 
meifter Schmidt daſ.; 

für ven Standetamtsbezirt Holzhaufen (Kreis Hom- 
berg) der PVicebürgermeifter Philipp NEIL zu Holz« 
haufen, zum Stellvertreter defjelben ber Betriebsführer, 
Ausihußvorfteher Eiſenhuth daſ. und 

für den Standesamtsbezirk Waldensberg der jetzige 
Bürgermeifter U. Schmidt zu Waldensberg an Stelle 
des aus dem Gemeindeamt gefchievenen Bürgermeijters 
Joffroh bajelbft. 

Berlieben: dem Rechtsanwalt und Notar Lah— 
mann in Caſſel und 

dem Nechtsanwalt und Notar Hilgenberg in 
Wolfhagen 
ber Gharafter als Juſtizrath, 

dem bisherigen Verweſer ber zweiten Pfarritelle 
in Wolfhagen, past. extr. Auguſt Carl Conftantin 
Bert auf erfolgte Präfentation die Pfarrftelle zu 

eftuffeln, Claſſe Zierenberg. 

Beftellt: ver past. extr. Lubwig Kappe aus 
Rinteln zum Gehülfen im Pfarramt des erjten Pfarrers, 
Metropolitans von Roques zu Trebfa. 

Berfeßt: der Gerichts-Affejfor Cramer in ben 
Bezirk des Oberlandesgerichts zu Caſſel. 

Penfionirt: der Gerichtsfchreiber, Selretär Bäch— 
ftädt in Meerholz und 

der Förfter Planke zu Michelsberg, letzterer vom 
1. Sanuar 1887 ab, 





Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 87. 
jertio: den R ein bhuli Drudzeile 20 Reihspfennig. — ü 
(Infertionsgebühren file aum ua 8 udz a. ee Belagablätter für } und $ Bogen 5 
Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung, 


Eaffel. — Bebrudt in ber Hofs und WaifenhbanssBuudbruderei 





Be IH EEE 





Amtsblatt 


ber Rönigliden Negierung zu Gaffel, 


NM 49. 


Belanntmahungen auf Gruud des Neipögefenes 
— etober 1878. 
754. Auf Sem ber 88. 11 und 12 des Reichöge- 
ſetzes gegen bie gemein neigen Beftrebungen ber 
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 wurbe heute 
von der unterzeichneten Landes ·Polizeibehörde verboten 
das Flugblatt mit ver Ueberfchrift: 
„Arbeiter! Bürger!“ 
und beginnend mit ven Worten: 
„Nun ſchon 8 Jahre verfucht eine wüthende Reaktion 
ꝛc. ꝛc.,“ Drud der Bereinspruderei Hottingen« Zürich. 
Ellwangen ben 29. October 1886, 
Königlich württembergifche Regierung des Jagſtkreiſes. 
von Ramparter. 
255. Mit Entfchliefung vom Heutigen haben wir 
= Grund des $. 11 des Gef * gegen die —— 
gefahr —— Beſtrebungen der Santa dom 
October 1878 verboten: bie im ———— in 
(3. Schabelitz) Zürich 1886 erſchienene Drückſchrift 
von Otto Spielberg: Das Menſchenideal und 
ſeine Erfüllung. 
Ansbach den 3i. October 1886, 
Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des 
Innern 


Freiherr von Herman, 
Königlicher Regierungs - Präfident. 
756. Das von ver Köni ich preußi — Regierung 
—J Schleswig unter dem 19. Auguſt 1886 erlaſſene 
bot des Flugblatts mit ber Ueberſchrift: 
„An die Reihstagswähler bes Herzog- 
thums Lauenburg« 
ir durch Entſcheidung der Reiche-Rommiffion vom heu⸗ 
gen Tage aufgehoben worven. 
Berlin den 29. October 1886. 
Die Reichs⸗Kommiſſion. Herrfurth. 
757. Das von bem Großherzoglichen Kreisamt zu 
Offenbach unter dem 27. Juli 1886 erlafjene Verbot 
ber Nummer 172 vom 25. Yuli 1886 des „Dffen- 
bader Zageblatts, Organ für öffentliches Leben, 
Iofale und provinzielfe Ungelegenheiten«, 
ift durch Eutſcheidung der Reichs-Kommiffion vom heu- 
tigen e, jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots 
ber Nr. 89 des Jahrgangs 1886, fowie des ferneren 
Erſqheinens der ga ten en 35 — „aufgehoben worden. 
Berlin den 29 
Die ———— — — Herrfurth. 
758. Das von dem Großherzoglich heſſiſchen Kreis⸗ 
=. Offenbach unter dem 3, Augaft 1886 erlaffene 


Auögegeben Mittwoch den 10. November. 


1886. 


der Nummer 1 und des ferneren Erſcheinens bes 
„Offenbacher Lokal— Anzeigers, "Anzeige= und 
Lolal ⸗Ausgabe des Offenbacher Sonntagsblatts«, 
iſt durch Entſcheidung ber Reichs⸗-Kommiſſion vom 
heutigen Tage aufgehoben worden. 
Berlin den 29. October 1886. 
Die Neihs-Kommiffion. Herrfurth. 
759. Das von dem Großherzoglich heſſiſchen reis» 
amt zu Offenbach unter dem 14, Auguſt db. 9. er- 
lafiene Verbot 
der Nummer 1 und des ferneren Erſcheinens bes 
„Offenbacher Ubenpblatts« 
ift durch Entjcheivung ver Reichs-Kommiſſion vom 
heutigen Tage aufgehoben worben. 
Berlin den 29, Dctober 1836. 
Die Neihs-Rommiffion. Herrfurth. 
Verordnungen und Belauntmadhungen der 
Kaiferl. und Königl. Gentralbehärden, 
760. Anweifung zur Ausführung bes Abfchnitts B. bes 
Reichsgefeges, betreffend bie Unfall- und Kranfenverfiherung 
ber in land- und forftwirtbfchaftlichen Betrieben beichäf- 
tigten Perfonen, vom 5. Mai 1886 (R. 8.8. ©. 132.) 
1. Nach $. 143 des Meichögefeges vom 5. Mai 
1886 find die Bejtimmungen bed auf die Kranken— 
verſicherung bezüglichen Abſchnitts B. des Gefeges 
mit dem Tage ber Verkündigung deſſelben in Kraft 
getreten. Nach 8. 136 Ubf.6, 8.137 Abſ. 3, $. 138, 
$. 142 Abſ. 4 des bezeichneten Abſchnitts —* bie 
dafelbft vorgefehenen Streitigkeiten nach Maßgabe bes 
8. 12 Abſ. 1 bezw. 2 entjchieben werben. Für bas 
nach Maßgabe ver leßtgebachten Borjchriften eintretende 
Berwaltungsftreitverfahren ift auf Grund des Gefetes 
vom 27. April 1885 (G. ©. S. 187) durch die Aller- 
höchſte Berorbnung vom 26, Yuli dieſes Jahres be- 
ftimmt worben, daß ber Bezirks-Ausſchuß zuſtändig 
unb gegen deſſen Entjcheivung nur das Rechtsmittel 
ber gie EN ift. 
denjenigen Landestheilen, in welchen das 
Bersetungefreigahren, noch nicht befteht, tritt bis 
e n bem im $. 155 bes Gefeges über bie allgemeine 
anbesverwaltung vom 30. Juli 1883 vorgejehenen 
Zeitpuntte an Stelle des Verwaltungsftreitverfahrens 
das rg ga nah Maßgabe ber Vorfchriften 
ber 88. 20, 21 ber Gewerbe-Orbnung. 
Dementprecpenb findet gegen bie Entſcheidungen 
ber Auffichtsbehörbe, welche in den unter J. bezeichneten 
Streitigfeiten ergehen, innerhalb zwei Ran er Zus 
— der Entſcheidung der Recurs an die R 
Abtheilung des Innern, ſtatt. Die —— — 


* 


244 


der Regierung erfolgt in öffentlicher Sitzung nach er— 
folgter Ladung und Anhörung ver Parteien, 

Hat bie — als Auffichtsbehörbe im erſter 
Inftanz entſchieden, fo iſt gegen den Beſcheid innerhalb 
zwei Wochen nach der Zuftellung der Antrag auf münd⸗ 
liche Verhandlung vor derſelben Behörde oder aber 
Recurs an den Minifter für Landwirthichaft, Domainen 
und Forſten zuläffig, Wird der erftere Antrag geftellt, 
fo hat vie Negierung in öffentlicher Sigung nach er- 
folgter Labung und Anhörung der Parteien zu ent- 
fcheiden. Gegen die auf mündliche Verhandlung ber 
Negierung ergebende Entſcheidung ift innerhalb zwei 
Wochen nad) der Zuftellung der Recurs an ven Minifter 
für Yandwirthfchaft, Domainen und Forften zuläffig, 

Der Recurs kann bei der erften oder bei ver Re— 
cursinſtanz eingereicht werben, 

Hinfichtlich der mündlichen Verhandlung, fowie der 
Erhebung und Mürbigung des Beweifes, find bie Vor- 
fehriften in 88. 68, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 78 und 
79 des Gefeges über die allgemeine Yandesverwaltung 
vom 30. Yuli 1883 finngemäß zur Anwendung zu 
bringen. Die Entſcheidung ift in öffentlicher Sitzung 
zu verfünden. Die Deffentlichkeit der Sikungen Tann 
unter entjprechenver Anwendung ber 88. 173 bis 176 
bes Gerichtsverfaffungsgefeges ausgeichloffen oder be— 
[hränft werben ($. 21 Rr. 5 der Gewerbeorbnung). 
Baare Auslagen des Berfahrens (Gebühren für Zeugen 
und Sachverſtändige ꝛc.) fallen dem unterliegenben 
Theile zur Laft. 

111. Die in $. 140 des Neichsgefekes vom dien 
Mai 1886 ven unteren Verwaltungsbehörben über- 
tragene Feftfekung des Werths der Naturalbezüge nach 
den Durchfchnittspreifen erfolgt durch die Landräthe 
(Oberamtmänner), — in Stäbten von mehr als 
10000 Einwohnern durch bie Ortspolizeibehörbe —, 
in der Provinz Hannover in Städten, auf welche bie 
bannoverjche revibirte Städteordnung vom 24. Juni 
1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im $. 27 
Abf. 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeich- 
neten Städte, durch die Magiftrate. 

Berlin den 26. Yuli 1886. 

Der Minifter des Innern. Der Minifter für Landwirth⸗ 
In Bertretung: fchaft, Domainen u. Forften. 
Herrfurth, Lucius. 
Fuͤr den Miniſter für Handel und Gewerbe. 
Boetticher. 
761. Für die im Jahre 1887 zu Berlin abzuhaltende 
Turnlehrerprüfung ift Termin auf Freitag den 25ſten 
Februar f. 38. und folgende Tage anberaumt. 

Melpungen ber in einem Lehramte ftehenven Be— 
werber find bei der vorgefegten Dienftbehörbe, Meldungen 
anderer Bewerber unmittelbar bei mir unter Anſchluß 
ver im 8. 4 ber Prüfungsorbnung vom 10. September 
1880 bezeichneten Schriftftüde anzubringen, 

Die Melpungen find fpäteftens bis zum 15. Januar 
t. 38, an mich einzureichen, 

Berlin ven 30. October 1886. 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts» und Medizinal⸗ 

Angelegenheiten. Im Yuftrage: de la Croix. 


Berordunngen und Belanntmachungen der 
Königlihen Provinzial= Behörden, 
762. Mit Bezug auf $. 2 ver Verorbnung vom 
30. Juni 1834 (6. ©. S. 96) wird hierdurch befannt 
gemacht, daß in der Situng des Kreistags von Fulda 
vom 29. September d. Is. an Stelle des aus bem 
Kreife Fulda verzogenen Gutsbefigerd Bernharb zu 
Maberzell ver Domänenpächter F. Möller zu Neuen- 
berg zum Mitglieve ver ſtreisvermittelungsbehörde bes 
Kreifes Fulda gewählt worden ift und daß wir biefe 
Wahl beitätigt haben. 
Gaffel ven 29. October 1886. 
Königlihe General-Commiffion. 
eu and Belsuntmadungen ber 


ichen Regierung, 

763. Im BVerfolg meines Erlaſſes vom 6. Yuli d. $., 
betreffend die Einführung anderweiter „Borfchriften 
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsbienft 
im Baufache“, beftimme ich Hinfichtlich der zur Zeit 
bereit8 vorhandenen Regierungs-Bauführer 
und Regierungs-Baumeifter des Hochbau-, 
Ingenieurbau- und Maſchinenbaufachs, was 
olgt: 

1: Diejenigen Regierungs-Bauführer, welche 
innerhalb ver in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Frijten 
bie Baumeifterprüfung abzulegen beabfichtigen, haben 
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs - Bauı- 
führer unter Vorlegung ber früheren Ernennungsur— 
funde und einer Nachweifung ber in ihrem Berufe feit 
ber Bauführerprüfung ausgeübten Thätigfeit bei dem 
Chef derjenigen der im $. 30 a. a. D. bezeichneten 
Behörden machzufuchen, in deren Bezirk fie zur Zeit 
bejchäftigt find bezw. zulegt befchäftigt gewefen find. 

Die Behörde prüft die perfünlichen Verhältniſſe 
bes Antragftellerd (vergl. auch $. 37 der Prüfungs- 
vorfohriften vom 6. Yuli 1886), insbeſondere auch, 
ob deſſen Ungabe, daß er die Baumeifterprüfung inner« 
balb der im 8. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Friften 
abzulegen beabfichtige, nach Lage feiner gefammten Ver⸗ 
bältniffe als zutreffend anzunehmen iſt, und verfügt 
danach geeigneten Falls defjen Ernennung zum Könige 
lichen Negierungs » Bauführer und feine Aufnahme in 
bie Lifte der bei ihr zugelaffenen Königlichen Regierungs⸗ 
Bauführer. Mit ver Ernennung finden vie Beſtim— 
mungen bes $. 37 a, a. O. auch auf biefe Bauführer 
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet, 
nunmehr für jede ihnen nicht von ihrer vorgefegten 
Behörde angewiefene Befchäftigung um Urlaub nachzu⸗ 
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben barf, 
wenn bie betreffende Stellung als eine für einen König- 
lihen Beamten ‚yemeı anzufehen ift. 

Vom 1. April 1887 an werben nur Königliche 
Regierungs-Banführer zur Baumeifterprüfung zugelaffen. 
Das Geſuch um Zulaffung zu berfelben ift an den 
vorgefegten Präfidenten zu richten (vergl. 8.39 a. a. D.). 

Königliche Regierungs- Bauführer, welche bie 
8.53 a. a. O. beitimmten Enbtermine zur Mblegung 
der Baumeijterprüfung ungenugt verftreichen laſſen, 
ober ber vorſtehenden Vorſchrift über die Nachſuchung 


245 


von Urlaub zuwider Handeln, werben von ber Behörbe 
aus der Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren 
mit der betreffenden Eröffnung zugleih das Recht, fich 
als Königlihe Regierungs » Bauführer zu bezeichnen 
(vergl. au 8. 37 a. a. O.). 

Sn das alljährlich Hierher einzureichende Verzeichniß 
ber bei einer Behörbe zugelaffenen Königlichen Regies 
rungs» Bauführer — worüber demnächſt weitere Be— 
ſtimmung ergehen wird —, find, von ben übrigen ge— 
trennt, auch die vor Erlaß der Vorfchriften zc. vom 
6. Juli d. I. ernannten Bauführer, fomweit biefelben 
demnächſt zu Königlichen Regierungs - Bauführern er- 
nannt worben find, aufzunehmen, 

2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc. 
vom 6. Juli d. I. ernannten Negierungs-B aumeifter 
baben, fofern fie ven Wunfch hegen, demnächſt bei ver 
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in 
Berückſichtigung gezogen zu werben, bis zum 31ſten 
December d. I. unter Borlegung ber — Er⸗ 
nennungsurfunde bei dem Minifter ver öffentlichen 
Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs- 
Baumeifter und ihre Aufnahme in bie Anwärterlifte 
zu erbitten. Im dem Gefuche ift unter Angabe ver 
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige der Ver⸗ 
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oder Mafchinenbau) 
ver betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben 
wiünfcht, 

Mit der Ernennung zum Königlichen Negierungs- 
DBaumeifter finden auch auf dieſe Baumeijter die im 
$. 5l.a. a. O. über vie Beichäftigung und die Dienft- 
verhältniffe ber gepachten Beamten getroffenen Beftim- 
mungen Anwendung. 

Berlin ven 10. October 1886. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybach. 


Vorſtehender Erlaß des Herrn Minifters der öffent» 
lien Arbeiten wirb hiermit veröffentlicht. 

Gafjel den 20, October 1886. 

Der Regierungd-Präfivdent. 
764. Nachitehenver Erlaß des Herrn Minifters der 
Öffentlichen Arbeiten: 

Des Kaifers und Königs Majeftät haben auf meinen 
Antrag mittelft Allerhöchſten Erlaffes vom 11ten d. Mts. 
den Königlihen Regierungsbauführern den Rang ber 
Referendarien und den Königlichen Regierungsbaus 
meiftern den Rang ber fünften Glaffe ver höheren 
Beamten der Provinzialbehörven beizulegen gerußt. 

Zur Berhütung mißverftändlicher Auffafjung bes 
merke ich im Unfchluß hieran noch beſonders, daß 
biefes Rangverhältnig ausfchlieglich für diejenigen Regie 
rungsbauführer und Negierungsbaumeifter gilt, welche 
auf Grund des $. 31 bezw. des 8. 47 ver Vorfchriften 
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsvienft 
im Baufache vom 6. Yuli d. $., bezw. auf Grund 
ve in —— Gircular » Erlaffe vom 10ten d. Mts, 

11. 


II, a. a) rüdjichtlih ber zur Zeit bereits vor 
handenen Regierungsbauführer und Regierungsbaumeifter 


etroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ver⸗ 

Bälmiffes ald Staatsbeamte und der Staatsbauver- 
waltung angehörend die Berechtigung erhalten, ihrem 
Titel das Wort „Königlicher” beizufügen, und daß bie 
Beteiligten, fobald fie diefes Necht in Gemäßheit ver 
Beitimmungen im $. 37 bezw. $. 51 der gebachten 
Vorfchriften, bezw. der Beftimmungen bes Girculars 
Erlaffes vom 10ten d. Mts. verlieren, auch des be— 
züglichen Ranges verluftig gehen. 

Eine Beftimmung binfichtlih der den Königlichen 
Negierungsbauführern bezw. Königlichen Negierungs- 
baumeiftern zu gewährenden Tagegelver und Reifekoften 
bleibt vorbehalten. 

Berlin den 16. October 1886, 

Der Minifter ver öffentlichen Arbeiten, 
aybach. 
wird hiermit veröffentlicht. 

Caſſel den 27. October 1886. 

Der Regierungs⸗Präſident. J. B.: Schwarzenberg. 

Berordunngen amd eg anderer 
icher und Künigliher Behörden, 

765. Zur Gefet-Sammlung für bie Königlich Preufi« 


ſchen Staaten ift im Verlage des unterzeichneten Amts 
ein neues Hauptregifter erfchienen, welches die Jahr⸗ 
gänge von 1806 bis einfchließlih 1883 gemeinfam 
umfaßt. Daffelbe wird auf vorherige Beftellung zum 
Preife von 6 Mark 25 Pf. für das Eremplar ohne 
jede Nebenkoften durch die Poltanftalten innerhalb des 
Deutfchen Reiche-Poftgebiets geliefert werben, 

Berlin W. ven 4. November 1886, 

Königliches Gefepfammlungs-Amt. Didden. 
766. Die nächften Prüfungen ver Huffchmiede, welche 
nach dem Gefeg vom 18. Juni 1884 die Befähigung 
zum Betriebe des Hufbefchlaggewerbes erwerben wollen, 
beginnen Montag ben 27. December d. J., Bor: 
mittags 8 Uhr, und werben in ber MWerfftätte bes 
Hufſchmiedes M. Wilfhed dahier abgehalten. 

Melvungen zu ven Prüfungen find bis zum 15ten 
December d. I. unter Einreichung eines Geburtsfcheines 
und etwaiger Zeugniffe über die erlangte technifche Aus- 
bildung, ſowie unter Einfendung der Prüfungsgebühr, 
welhe 10 Mark beträgt, an ben Unterzeichneten zu 
richten, worauf dann bie Prüflinge von hier aus birect 
zur Prüfung einberufen werben. 

Das erforderliche Handwerkszeug haben die Prüf- 
linge felbjt mitzubringen. 

Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich das 
Bud: „Anleitung zum Beftehen ver Huffhmiedeprüfung 
von Brofeffor Dr. Möller. Berlin, bei Paul Parey. 
Preis 1 Mark.“ 

Hanau ben 2, November 1886, 

Der Borfigende der Prüfungs» Commiffion für 
Huffcpmiebe. 
Collmann, Königl, —— 
Belauntmahungen communalitänd. 
767. Die Sparfaffe zu Hettenhaufen im SKreife 
Gersfelo — vom 1. Januar 1887 an alle Ein- 
lagen, auch die, welche bereits gemacht find, mit 3} ®],, 


⸗ 


246 


Es wird dieſes nach $. 13 der Statuten Hiermit zur 
allgemeinen Kenntniß gebradt. 
Hettenhaufen im October 1886. 
Die Spartaffenverwaltung: 
Herbert, Vorſitzender. Richardt, Kaffirer. 
4. Knüttel, Controleur. 
768. Das beiliegende Statut der ftäptifhen Spar- 
kaffe zu Oldendorf vom 16. März 1886 wird hiermit 


veröffentlicht, 
Heff. Oldendorf am 29. September 1886, 
Der Bürgermeifter Mobrmann. 
Bacanzen. 
769. Die Pfarrſtelle zu Thurnhos bach in ber 
Claſſe Waldkappel iſt in Folge Verſetzung ihres bie- 
herigen Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel- 
bungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres 
Glafjenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

Caſſel ven 22. October 1886, 

Königliches Conſiſtorium. Wehraud. 
770, An Stelle ver 3ten Lehrerſtelle an ber katho— 
liſchen Elementarfchule in Flieden foll eine Lehrerin» 
ftelle, mit welcher eim jährliches Einkommen von 
600 Mark neben freier Wohnung verbunden ift, er⸗ 
richtet werben. 

Bewerberinnen um biefelbe werben aufgefordert, 
ihre bezüglichen Melbungsgefuche nebſt ven erforverlichen 
Prüfungs- und Sitten» Zeugnifjen binnen 4 Wochen 
bei dem Lofalfchulinfpector, Herrn Pfarrer Kraiger 
zu Flieden, ober bem unterzeichneten Landrathe einzu» 
reihen. Fulda den 4. November 1836, 

Der Königliche Schulvorftand. 
Für den Königlichen Lanprath: Köhler. 


Perſonal⸗ Chronil. 

Ernannt: ver Seminardireltor Wieacker zu 
Schlüchtern zum Mitglieve ver Prüfungslommiffion 
für die im Dezember d. 3. hier ftattfindenben Prüfungen 
der Lehrer an Mittelfchulen und ber Reltoren, 

ber Poftverwalter Heinrich aus Nennborf (Bab) 
zum Poftaffiftenten in Minden (Weſtf.). 

Berlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Langenſchwarz 
Ludwig Hartmann bie Pfarritelle zu Elm, Claſſe 
Schlüchtern, 

dem bisherigen Nector zu Oldendorf, past. extr. 
Friedrich Wilhelm Piepenbrod vie Pfarrtelle zu 
Weibeck, Elafje Oberntirchen, und 

dem feitherigen Pfarrverwefer, past. extr. Gottlob 





ermann Heibelbad je Gruspis, Ymfpechur Hart 
eld, die daſige Pfarrftelle, 

dem Domänen-Rentmeifter Horchler im Caſſel der 
Charakter als Domänenrath. 

Beauftragt: der past. extr. Heinrich Kahl aut 
Gelnhaufen bis auf Weiteres mit Verfehung der erjten 
Pfarrftelle in Wächtersbad). 

Berfegt: der Amtsrichter Schmidt im Hünfelo 
in gleicher Amtseigenfchaft an das Amisgericht zu 
Dillenburg, 

die Landmeſſer Plähn von Xrolfen und Albredi 
von Gaffel an die Speziallommiffion in Frankenberg, 
der Bermeffungs-Revifor Wiegand von Trehſa um 
ber Lanbmeffer Baach von Homberg an bie Spezial: 
fommiffion in Marburg, ver Landmeſſer Looſch von 
Gaffel an die Speziallommiffton in Treyſa, der Land⸗ 
meffer John von Marburg an bie Speziallommiſſien 
in Hersfeld, ver Landmeſſer Tetzner I von der Speyial- 
kommiſſion IV in Gaffel und der Landmeſſer Schwarz 
fopf von ber Speziallommiffion in Hanau am bie 
Spezialfommiffion III in Gafjel; 

aus dem geobätifch»technijchen Büreau zu Galle: 
bie Landmeſſer Morphorft an die Speziallommifjien ! 
in Gaffel, —8 an die Spezialkommiſſion in Homberz 
md Reinhart an die Spezialfommiffion II in Cafiel; 

ber Vermeffungs-Revifor Nüffer von Eaffel, die 
Lanbmeffer Ramann von Hersfeld, Schaafhaufen 
von Bücdeburg, Thomas und Wittner von Caſſel 
in den Bezirk der Königlichen Generallommiffion in 
Düffelvorf, 3 

ber Boftverwalter Edermann von Rahden (Weitl.) 
nach Nennborf (Bad), 

ber Waldwärter Met zu Vieſebeck auf die Wald⸗ 
wärterftelle in Dagobertshaufen, Oberförfterei Felsberz. 

Hebertragen: dem zum Förſter auf Probe er 
nannten Forftauffeher Steinmeper bie Förfterftelle 
zu Dalherba in ber Oberförfterei Gersfelt. , 

Uebernommen:: ver ald Speziallommiffar zu Rinteln 
ftationirte frühere Gerichts- Afjeffor Korb, unter Er 
nenmung zum Negierungs«Afjefjor, in bie landwirlh⸗ 
fchaftlihe Verwaltung. 

Angenommen: ber frühere Protofoliführer Fromm! 
als Eivil- Supernumerar und z 
unter Ueberweifung an das geobätifch.technifche Bi’ 
reau in Gaffel die Landmeſſer Streichert, Werner], 
Keuck, Schubbeus und Klingelhöfer 
von ber Königlichen Generaltommiffion daſelbſt. 4. 
GSeftorben: der Lanbmeffer Henrich in Call 


Hierzu als Bellage ber Deffentfiche Anzeiger Nr. 89. 


(Iufertiousgebügren file den Raum einer 


20 I und } Bogen b 
—— — 


Rebigirt bei Koniglicher Megierung. 
EaffelL — Gebrudt in der Hofr und Waiſenhause⸗Buchdruderei. 


Revidirtes Statut der „Städtiſchen 
vom 16. März 18 
S 1. a) 
Benennung und Zweck. | 
Die zufolge Beſchluß der ftädtifchen Behörde zu Oldendorf am | 
1. April rg Leben getretene —* führt den Namen: b) 
„Städtifhe Sparkaſſe zu Oldendorf.‘ 
Ihr Zwed ift hauptfächlich, Gelegenheit zu geben zur ficheren | 
und nugbaren Anlegung von Eriparniffen, fowie zur Erlangung von 
Darlehen gegen genügende Sicherheit und billige Zinfen. 
52. u 
Garantie der Stadt. | — 
Die Sparlaſſe iſt eine örtliche Einrichtung im Sinne der Ge: e 
* Obendorf. Alle Ver. | Jinsfu 


wie diefe von der Stadt getragen wenn bas eigene Vermögen ber | biefiger 
Sparkaſſe nicht et überfcig 


5 3. wider, fı 
Annahme der Einlagen. Einlagebudh. En 
Die Sparkaſſe nimmt Einlagen von 1 Darf ab an und ertheilt | Sparcaſ 

dem Einleger darüber ein mit dem ftädtifchen Siegel und der Namens: | Anzei 
unterjchrift des Bürgermeifters verfehenes Einlagebuch ($ 6) welchem | zu erfol; 
ein Abdrud diefes revidirten Statuts beigefügt wird. | gänzlich 
Der Einleger hat fich den Beitimmungen des legteren zu unters | deren I 
werfen und erkennt dies durch Annahme des Einlagebuchs an. ordentlic 
Es jteht der Direktion frei, wenn foldhes im Intereſſe der) außerber 
Kaffe nothwendig ericheint, die Annahme der Einlagen —— an ſämn 
der größeren) zeitweiſe abzulehnen. Beim Angebot von Einlagen, De 
weldye 1000 Mark überjteigen, fann fie deren Annahme von der! welcher 
Ausbedingung eines —— als des im folgenden $ feitgefegten ' zahlung 

acer und einer längeren als insel Kündigungsfrift 

$ 7) abhängig madıen. | Herabjel 
‚Als Nojten des —— find, ſobald dasſelbe vollge: geeignet 
—— oder durch Rückzahlung erledigt iſt, an die Sparcaſſe zu | 
en: 





zah 
wenn die Gefammt:Einlage des betr. Buches beträgt 
EEE 
über 30 M, doch weniger ale 5M . . 2... % 
U A en 
— * 


nn. Tssapuruy ang eace 


En us 
nöutgg 





er * dei 
geirennt zu balten. 
Na — d 
der von der Aufſich 
Rechnung aufzuſtelle 
Der Caſſirer h 
felgen. Es dienen 
eifungen zur Rich 
der Direction zu ert 
fowie eine Genehm 
des Prozeſſes zur L 
Die von der U 
ausgefchworen. Uebri 
anderen Perfonen m 
Vollmacht zur Führı 


Der Buchführer 
Eontrolbüdyer der A 
barin alle eingehender 
und dies auf allen | 
Einnahmen und Aue 
ibm von der Direct 

bufe der Caſſen⸗ 
Rechnung, u. ſ. w. ı 


Rechnungs 
Die nach dem 
esrechnung ($ 1 
elben beauftragte 
geprüft, hierauf nad) 
und Bürgerausihuß 
legt und endlich inne 
Frift dem Königlichen 
Hiernach wird 
—— Weiſe veri 
r Direction nad) V 
ertheilt. 


Verpflichtung. 
Der Caſſirer un 
meilter eidlich darau 
Statuten gewifienhaft 
Darlehnsbewilligunge 
der Anitalt wegen r 
gefe lichen * timmu 
nungsführer. 
Der Gehalt diel 
Rechnungsreviſors wi 
gelegt. Bei rn. 
meſſene Erhöhun 
Gehalts ꝛc. ift jedoch 
abhännie 


4 





parcafje find von denen anderer Kaſſen ſtets durch feine eigenen Zinfen zu ergänzender Nefervefonds zu bilder. 
— So lange derſelbe nit 10 % der Paſſiv-Maſſe der Sp 
* sjahres hat der Caſſirer — kaſſe erreicht, darf eine Verwendung von Zinsüberſchüſſen zu €: 
hörde ee Frift eine ordnungsmäßige | munalzweden nit ftattfinden. 
nd der Direction zu übergeben. Infofern und fo lange jedoch die eingelegten Sparkaſſenge 
ie Rechte der Sparkaſſe vor Gericht zu ver: | mindeftens zu %% in leicht realifirbaren Inhaber⸗ 2c. Papieren angı| 
dabei die von der Direction ertheilten |find, darf das Minimum des zu bildenden Nefervefonds auf f 
ur und ein Statutenabdrud nebjt der von | Prozent der Pafjivcapitalien herabgefegt werden und es ift fer 
enden Bel — daß er Caſſirer ſei, ftattbaft, = bis bieler 
g der ftädtifchen Behörde zur Anftellung | die Höhe von 3 Prozent der Passiva erreicht hat, minbeii: 
imation. | 3/3 des jährlichen Gewinnes bei der Kaſſe zum Reſervefer 
tt. R leiftenden Eide werden vom Caſſirer und das Uebrige zur Cämmereifalfe und 





it es der Direction unbenommen, auch fofern diefer die Höhe von 4 Prozent der Passiva em 
ewilligung der ftädtifchen Behörde jpecielle t, mindeſtens bie San des jährlichen Geminnes « 
von El en zu ertheilen. —— und das Uebrige zur Cämmereikaſſe abgeft 
Ir; wird. 
— | Sofern die Sparkaſſe von Berluften betroffen wird, mi 


I. f — 
REN , |eine Verminderung des Refervefonds zur Folge haben, hat bis 
t nad der ihm ertheilten Inſtruction die defſen Ergänzung auf den früheren Stand die Abführung vor & 
It orönungsmäßig zu führen, namentlich dern an die Gämmerei ganz zu unterbleiben. 
er auszuzahlenden Gelder pünktlich zu buchen ga 
eifungen oder fonftigen Nachweiſungen über z 
en anzumerken; auch hat er alle een) Eventuelle Aufhebung der Sparcaffe. 
aufgetragenen Arbeiten, namentlich zum | Im Falle einer nothwendigen Aufhebung des Inſtituts, wer 
fionen, der Aufitellung und Prüfung eo ſtädtiſche Behörde enticheidet, ift die Sparkaffe berechtigt, ne 


chtmäßig zu beforgen. vorgängiger mindeftens vierwöchiger Kündigung alle Einlagen nd 
2 e rg len ine — be ne — Peer ir 
; i ng unterbleiben ſollte, bei der zuſtändigen Hinterlegun 

blage, Abhörung und Dedarge. ‚fielle zu beponicen. 


ichluffe des Rechnungsjahres aufzujtellende . 
wird von ber Direction, bezw. einem von! 
Revifor hinſichtlich ihrer Nichtigkeit gründlich | 


g 22, 
Eventuelle Statuts-Acndernng. 
kledigung etwaiger Monita dem Stadtrat Eine Nenderung biefes revidirten Statuts kann nur auf da 
zufs der Duchächt und Abſchließung vorge: in $ 3 der Gemeindeordnung vorgeichriebenen Wege erfolgen. 
— — der green — g 23. 
rathsamt zur Superreviſion eingereicht. 
3 fummarifche Ergebniß der Rechnung in Schluß-Befimmung. 1596 | 
Eigen gl Bann a Sir bes gekigflig mafgpnhenee rei 
———— DOES RIDARE charge akute vom 1. October 1876. ; ei 
8 19 | Den — älterer — —— iſt ein — 
— — —————— 
jaftung und Gehalt der Keamten. auch öffentlich befannt zu machenden, revidirten Statuts zus 


effen Oldendorf, am 16. Mär; 1886. 

der YBuchführer werben durch den Bürger: ä 

——— ſie die Beſtimmungen F Der Stadtrath. Der Bürger⸗-Ausſchuß. 
olgen und namentlich auch über Einlagen und 
Te wiegenbeitbeobechten wollen. Siebleiben — 
— a und unterliegen den . — 

en hinſichtlich der öffentlichen Kaſſen- und 
— — | Das vorftehende revidirte Statut wird auf (Grund bes Sn 
beiden Beamten, fowie die Vergütung des des Gefehzes über die AZuftändigfeit der Verwaltungs: md. Pr 
bei deren — Pr Stadtrath feſt⸗ waltungsgerichtsbehörden vom 1. Nuguft 1883 hierdurd beſtütig 


Vermehrung der Gelchäfte kann eine ange: 
sten, eine jede Sröägung, des — en) Caſſel, ben 25. September 1886. 
on der Genehmigung des Bürgerausſchuſſes (L. S.) 
82 Der Ober-Präfident: 
—— dr Graf Eulenbura. 


Amtsblatt 


der Königlihen Regierung su Gaffel, 
—_Hhyr# megtierung zu Gaffel, 


M 50. 


Berordunugen und ber 


Raijerl. und —— 
271. In Gemaͤßheit des 8. 5 de⸗ Geſetzes vom Aften 
Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger 
Beitimmungen über Erhebung der auf das Ginfommen 
gelegten direkten Eommunalabgaben (®. ©. ©. 327), 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
bas im laufenden Steuerjaßre communalabgab e 
eineinlommen ber gefammten Preufifchen Staats- 
und für Rechnung des Staats betriebenen Eifenbahnen 
für das Etatsjahr 1885,86 auf 79643 152 Mark feft- 
geftellt worden ift. 
Berlin den 7. November 1886. 
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten, 
— ahbach. _ 
elauutmachungen 
önigl Probinzial= Behörden. 
772. Mit Bezug auf 8. 2 der Berorbnung vom 
30. Juni 1834 — Gefeg-Sammlung Seite 96) — wirb 
bierburch bekannt gemacht, baf in ber Sitzung bes 
Kreistages für Ziegenhain vom 29, October b, 9. an 
Stelle des Oberamtmannes Suntheim ber Domiänen- 
pädter Heidt zu Schaafhof als Mitglied der Kreis. 
vermittelungsbehörbe bes Kreiſes Ziegenhain gewählt 
worben ift und daß als weitere Mitglieber bie er Be⸗ 
hörbe ber Nittergutspächter Carl Steinme zu 
Schredsbah und der Landwirt Caspar Corel zu 
Oberjoſſa a wurben, wir aud biefe Wahlen 
fänmtlich beftätigt Haben, 
Caſſel den 8. November 1886, 
Königliche General-Gommiffion. 
uud ber 


ichen 9 
773. Unter Bezugnahme * die Betonntmagung 
der Königlichen R erung, Wbtheilung des Innern, 
vom 13. Februar 1880 (Amtsbl, 1880, Stüd 16, 
©. 70) wird hierdurch zur Kenntniß der Kreis- und 
Ortsbehörben gebracht, ba bie bafelbjt erwähnte Schrift 
über „da8 Feuerlöfchwefen im Regierungsbezirte Gaffel* 
meuerbings in zweiter Auflage im Ber bes vefor- 
mirten Waifenhaufes bierfelbft erjchienen ift. 
Caffel am 8. November 1886. 
Der Regierungs-Präfivent. 9, ©.: Schwarzenberg. 
274. Die Kirhenbuchführung in den erlebigten Pfar- 
reien Hanau und Großenbach ift den mit ber Hülfe- 
eelforge in venfelben Beauftragten, Kaplan Wilhelm 
hiel zu Hanau und Eooperator Rhaban Gutmann 
zu Großenbach, vom 1. November d. I. an übertragen 
worben, 


Ausgegeben Mittwoch den 17. November, 


1886, 


G Ertheilung von Kirchenbuchs· Auszügen 
und hen — dieſelben zu richten. 
Caffel am 10. November 1886. 
Der Regierungs-Präfident. 


Rachweii . . 
über die Ratural»Leiftungen für bie bes 
—— —ñ—* im Frieden vom 13. Februar 1875 
für bie —— it — ee 
el tellt urchſchn e, 
rn ge " berabreithten Fourage pro —* 
Dctober 1886 maßgebend find, 


1| Siabitreis Caſſel ah — 





Gemäß des passus 6 alin. 5 der Inſtruction zur 


eführung ebachten Gefees vom 2, Sep» 
ie — Wehen De denn Durdichnitte- 
preiſe hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht. 

Gaffel ven 12. November 1886. 

Der Regierungs- Präfivent. J. ©.: Althaus, 


248 


776. Nachftehender Erlaß des Herrn Minifters ber 
Öffentlichen Arbeiten: 

Des Kaifers und Könige Majeftät haben auf meinen 
Antrag mittelft Allerhöchften Erlaffes vom 11ten d. Mts. 


ben Königlichen Regierungsbauführern ven Rang "ber. 


Referendarien und ben Söniglichen Regierungsbau- 
meiftern ben Rang der fünften Glaffe ver höheren 
Beamten ber Provinzialbehörden beizulegen gernht. 
Zur Berhütung mißverftänblicher Auffaffung be— 
merfe ich im Anſchluß hieran noch beſonders, daß 
biefes Rangverhältnig ausfchließlich für diejenigen Megie- 
rungsbauführer und Regierungsbaumeifter gilt, welche 
auf Grund des $. 31 bezw. des $. 47 ver Vorfchriften 
über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsvienft 
im Baufadhe vom 6. Juli d. J., bezw. auf Grund 
der in meinem Gircular» Erlaffe vom 10ten d. Mts. 


(460) ücfictlich ver zur Zeit bereits vor- 


banbenen Regierungsbauführer und Regierungsbaumeifter 
777. 

















al cafeı . „| 15/37] 1401| 1407] 10/96] 2al7a] aajrı 
 Arislar .. | 15150] 1367] 1350| A113] 1688] 5 — 
ulda . . | 1597| 13352] 1301| 1042] 2350] 235 — 
anau „KH 1683] 13147] 13:94] 1232] 9 —I 271 — 
eröfelb . | 461 —| 1450| 14 —| 12—| 35] 30— 
ofgeismar | 16— 14—| 14 11.201 20. —| 301— 
J Marburg . | 16125] 14150] 1425| 4150 13- 16|- 
Rotenburg | 16—| 14 —| 14 11150 3- 
Summa . 1zriealıttle t10'77| sıloa IT * 
Durchfchnit E 
betrag 15199 J 13651 11} 





15133 
3552] 4 


Zaden-®Bre 


getroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ver⸗ 
hältniffes als Staatsbeamte und der Staatsbaumer- 
waltung angehörenb bie Berechtigung erhalten, ihrem 
Titel das Wort „Königlicher“ beizufügen, und daß Die 
Betheiligten, fobalb fie biefes Recht in Gemäßheit ver 
Beitimmungen im $. 37 bezw. $. 51 ber gedachten 
Borfchriften, bezw, der Beftimmungen des Circular⸗ 
Erlafies vom 10ten d. Mts. verlieren, auch bes be— 
züglichen Ranges verluftig gehen. - 

Eine Beitimmung hinſichtlich der den Königlichen 
Negierungsbauführern bezw. Königlichen Regterungs- 
baumeiftern zu gewähreuben Tagegelver und Reif etoft ten 
bleibt vorbehalten. 

Berlin den 16. October 1886. 

Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. 
Maybad, 
wirb hiermit veröffentlicht. 

Caſſel den 27, October 1886. 

Der Regierungs- Präfident. 3. V.: Schwarzenberg. 


Durchichnitts : Berednung über die Markt» und Yadenpreife an den Garntfonsorten im dem 
Regierunge - Bezirke Caſſel für ven Monat Detober 1886. 


Durdbfhnitts-P reis 
a. für 100 Kilogramm. 


| 








b. für 1 Kilogramm. * 

g IS & 

a “2128 
= 5 E 
⸗ 

Ma —2 

2120| 3163 

0 di 3,23 

an 208] 3:87 

197] 3,87 

3-13 

60] 2408 3160 

180] 370 

22% m 








93131 


aalaslarlıo inne 8sehtslsshte'rifer!oo 
zul gosl alol ılasl ılıe] 1127 N 


| 
085 1/71] 2/09 











































Bezeichnung u pro 1 filogramm 
2 
Mr, ber — 
Oi u | 
Markt⸗Orte. 188 
Pu ala ale ale a 
1 Eafel »....+1- an “u 20 3/03 11901 — 
2 Friklar ar. os. — — — 4013 20 11501 — 
3 Fu ur ee* ur — — 30 3 16 1 80 — 
4 — u — — 40 3 — 1401 — 
5 „0. + 1 — — 20 3 u 1601 — 
7 Ye 30] — |50 -_ —! 2/80f 1 6⸗ 
8 Rotenburg . »»» — 23 — 40 — u 3/40 1/50 un 
Summa „| 2/43] 1/94] 408 di Br 3/3 at ı8'9o|2a|59lı 1154 
Durchſchnitispreis | — | 30 | — |24 1 — |51 | — | 45 491 - 42] — 521 236] 3|07 is —|19 


Gafjel am 8. November 1886, Der Regierungs-Präfident. I. V.: Schwarzenberg. 


249 


anderer 


Kaiſerlicher und Königlicher Be 
778. Bei der Poftagentur in Nomsthal wird am 
10ten eine ZTelegraphenanftalt mit Fernfprechbetrieb 
eröffnet. Caſſel den 6. November 1886, 
Der Kaiferliche Ober-Poſtdirector. 
fe A 
779, Die Pfarrftelle zu Lingelbach ift in Folge 
Berfegung bes jeitherigen Inhabers anderweit zu beſetzen. 
Bewerber um bviefelbe wollen ihre Melpungsgefuche 
unter Anfchluß der Zeugniffe an bie Herren Patrone 
biefer Kirche, die Freiherren von Dörnberg, richten 
und bis zum 3Often biefes Monats an bie unterzeich- 
nete Stelle zur Weiterbeförderung einfenben. 
Breitenbach am Herzberg ven 8. November 1886, 
Freiherrlih von Dörnberg'ſche Renterei. 
Wenderoth, Oberförfter. 
780. Die Schulftelle zu Elbersporf ift vom 1ften 
December d. 3. am nem zu befegen. Das Einkommen 
beträgt jährlich 8310 Mark nebft Wohnung und Fenerung, 
Bewerber wollen ihre Gefuche mit Zeugniffen binnen 
3 Wochen an ven Lolalfchulinfpector, Herm Metro- 
politan Rothfuchs zu Spangenberg einfenben. 
Melfungen den 8. November 1886, 
Der Königl. Schulvorftand. v. Negelein, Lanbrath, 


Berfonal = Chrounil. 
Ernannt: der Poſtſekretär Bod in Eafjel zum 
Ober - Boftoirektionsjelretär, 
ber feitherige Probeauffeher, Vicefelowebel Friedrich 
Samtleben vom 6. Thüringifchen Infanterie» Regi- 
ment Nr. 95 zum Wuffeher bei ver Königlichen Straf- 


zur Linde, 


anftalt in Wehlheiden und 

ber bisherige Hülfsjäger Wiegand zum Wald« 
wärter in Biefebed, Oberförfterei Naumburg. 

Beftelt: der past, extr. Heinrih Habicht aus 
Hanau zum Berwefer der Pfarrftelle zu Dalherba, 
Infpeltur Fulda, 

Hebertragen: bem Fort» Affeffor von Harling 
zu Urneberg, unter Ernennung zum Oberförfter, bie 
Oberförfterftelle zu Nentershaufen vom 1. Januar k. 3. ab. 

Berlieben: dem bisherigen Pfarrgehülfen, past. 
extr. Joh. Lubwig Carl Theodor Heppe in Treyſa 
bie Pfarrftelle in Asbach, Claſſe Allendorf, und 

dem jeitherigen Pfarrverwefer der Pfarritelle in 
Dörnberg, Claſſe Zierenberg, past. extr. Friedrich 
Wilhelm Carl Weidenmüller dieſe Pfarritelle definitiv. 

dem Domänen-Rentmeifter Schmidt in Marburg 
ber Charakter als Domänenrath, 

Beauftragt: der Pfarrer extr. Carl Henf aus 
Dieber an Stelle des zum Militärbienfte entlaffenen 
Pfarrverwefers Wiederhold mit Verfehung der 2ten 
Pfarrſtelle in Windeden. 

Verſetzt: ver Boftverwalter Rente von Naumburg 
(Ber Gaffel) als Poftaffiftent nach Hersfeld. 

iedergelaffen haben ſich als praftifche Werzte: 
ber Dr. med. Auguft Henkel in Frielendorf, 

ber Dr. med. Achenbach in Spangenberg, 

ber Dr. med. Carl Rother in Friedewald umb 

Georg Ritter in Hersfeld. 

Penftonirt: der Bojtfefretär Fink in Caſſel. 

Entlaffen: aus feinem bisherigen Dienftverhältniß 
auf Nachſuchen der Schugmann Engelhardt bei ber 
Königlichen Polizei-Divektion in Caſſel. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 91. 
ben Raum einer nt eife 20 ennig. — ablatter Bogen 5 
(Surfertionsgebühren file An ten 2 er x Belag für 4 umb 4 Bogen 
Rebigirt bei Kbniglicher Regierung, 
Eafjel. — Gedrudt in ber Hofr unb Waifenhanss-Buäbruderet. 


— — ‚Digitized by Google 


Amtsblatt 


I 
# 


der Königlichen Negierung zu Gaffel, 





1886. 








aM 51. 


Inhalt des Reichs: Geiegblattes. 

Die Nummer 33 des Neichs-Gefegblattes, welche 
vom 9. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges 
langte, enthält unter 

Nr. 1688 die Verorbnung, betreffend bie Einbe— 
zufung des Reichstages. Vom 8, November 1886, 


Juhalt der Gelegfammlung für die Königlichen 
Preußiihen Staaten. 

Die Nummer 37 der Gejeh- Sammlung, welche 
vom 20. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 9167 die Verordnung, betreffend die Kaution 
des Wirthfchaftspirigenten bei dem Hauptgeftüt Beber- 
bed. Bom 27, October 1886; unter 

Nr. 9168 die Verorbnung über die Zuftändigfeit 
der Staatsbehörven betreffs ver Beitreibung kirchlicher 
Abgaben in der evangeliichen Kirche im Amtsbezirk 
des Konfiftoriums zu Wiesbaden. Bom 1. November 
1886; und unter 

Nr. 9169 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be- 
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil 
ber Bezirke der Aıntsgerichte Stade und Toſtedt. Vom 
12, November 1886. 


Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. October 1878. 
781. Auf Grund des $. 12 des Neichsgefeges gegen 
die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodiſche Druck— 
ſchrift: „Sozialdemofratifhe Bibliothefl X, 
Arbeiterprogramm. Ueber ven befonveren Zuſammen⸗ 
bang der gegemwärtigen Geſchichtsperiode mit der Idee 
des Arbeiterftandes. Bon Ferdinand Laffalle. Hottingen- 
Züri. Berlag der Volksbuchhandlung 1887“, nach 
8. 11 bes gedachten Gefeges durch den Unterzeichneten 
von Lanvespolizeiwegen verboten worden ijt. 
Berlin ven 13. November 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 

782. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſehzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialpemofratie 
vom 21. Dftober 1878 wirb hierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueber- 
fhrift: Arbeiter, Bürger! ven Anfangsworten: 
„Seit acht Jahren fteht Berlin u. ſ. w.“ und bem 
Schlußfag: "Hoch die internationale revolutionäre 
Sozialdemofratie!*, angeblid im Drud und Verlag 
ber Schweizeriſchen Genoffenfhafts-Druderei in Hot⸗ 
fingen» Zürich bergeftellt, nah $. 11 tes gebachten 





Ausgegeben Mittwoch den 24. November. 


Gefetes durch den Unterzeichneten von Yandespolizeis 
wegen verboten worden ift. 

Berlin ven 16. November 1886. 

Der Königliche Polizei-Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 
Allerhödite Verordnung. 
735. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutfcher 
Kaifer, König von Preußen ꝛc. 
verordnen auf Grund des Artifels 12 der Verfaſſung, 
im Namen des Reichs, was folgt: 

Der Reichstag wird berufen, am 25. November 
dieſes Jahres in Berlin zufammenzutreten, und beauf⸗ 
tragen Wir den Reichslanzler mit den zu dieſem Zweck 
nöthigen Vorbereitungen. 

Urkundlich unter Unferer Höchſteigenhändigen Unter⸗ 
ſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen Inſiegel. 

Gegeben Berlin ven 8. November 1886. 

(L. S.) Wilhelm. 
von Boettider. 
Verordnungen und Belanntmachungen der 
Katierl. und Königl. Gentraibehörden. 
7854. Fortan können Boftpadete im Gewicht bis 
zu 3 kg gegen ermäßigte Zaren nah Gibraltar, 
Labuan, Britifh- Guyana, und nad folgenden 
Infeln von Britifh Weſtindien: Antigua, Bar: 
bados, Dominica, Grenada, Montferrat, Nevis, St. 
Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Tortola und 
Trinidad auf dem Wege über England verfandt werben. 
Ueber die Verfenbungsbedingungen und Zaren erteilen 
die Poftanftalten auf Verlangen Auskunft, 
Berlin W. ven 14. November 1886. 
Der Staatsfecretair des Reichs-Poſtamts. 
von Stephan. 


Verordnungen und Velanutmachungen der 
Königlichen Provinzial= Behörden, 
785. Nachſiehende Verhandlung: 
Münſter den 17. November 1886. 
In dem heutigen Termine wurden in Gemäßheit 
der 88. 46 bis 48 des Rentenbanf» Gefeges vom 
2. März 1850 diejenigen ausgelooften Rentenbriefe 
der Provinz Heffen-Naffau, welche nad dem von 
der Königlichen Divection der Rentenbant aufge 
ftellten Verzeichniffe vom 11. d. Mts. gegen Baar» 
zahlung zurüdgegeben worden find, und zwar: 


1) 12 Stüd Litt. A. & 3000 Mt. = 36000 Mt. 
2 8 " Litt. B. ä 1500 nn = 12000 " 
R 51 " Litt, O. a 300 nn = 15300 " 
4,43 Litt. D. 75 „ = 325 » 


Sa. 114 Stüd über zufammen ..... 


vr geerrere 


252 


buchſtäblich: Einhundert und Vierzehn Stüd Renten» 
briefe über Sechsundfechszigtaufend Fünfhundert 
Fünfundzwanzig Mark nebjt ven dazu gehörigen Ein— 
taufend Fünfhundert Sechsundſechszig Stüd Zins- 
conpons und Einhundert und Vierzehn Stüd Talons, 
nachdem ſämmtliche Papiere nachgefehen und für 
richtig befunden worben, in Gegenwart ber Unter: 
zeichneten durch Feuer vernichtet. 

BVorgelefen, genehmigt und unterfchrieben, 
Dlfenius Dr Müller Meperhoff. 
Aſcher. Dransfeld. 

Diffe, Notar. 
wird nach Vorſchrift des $. 48 des Rentenbank-Geſetzes 
vom 2. März 1850 hiermit zur öffentlichen Kenntniß 

gebracht. Münfter ven 17, November 1886. 
Königlihde Direction ber Rentenbant 
für die Provinz Wejtfalen, die Rheinprovinz und bie 
Provinz Heſſen-Naſſau. 
786. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen 
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Heffen- 
Naffau für das Halbjahr vom 1. October 1886 bis 
31. März; 1887 find folgende Apoints gezogen worben: 
1) Litt. A. & 3000 Mark: 
Nr. 254, 291, 418, 638, 774; 
2) Litt. B. a 1500 Mar: 
Nr. 238, 330; 
3) Litt. €. a 300 Marf: 

Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977, 
1159, 1264, 1536, 2156, 2417; 

4) Litt. D. à 75 Mar: 

Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082, 
1199, 18:6, 2225, 

Die ausgelooften Rentenbriefe, veren VBerzinfung vom 
1. April 18837 ab aufhört, werben ben Inhabern der— 
felben mit ber Aufforderung gekündigt, ven Sapitals 
befrag gegen Quittung und Ruͤckgabe der Rentenbriefe 
im coursfähigen Zuftande mit den dazu gehörigen nicht 
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II Nr. 5 bie 16 
nebſt Zalons vom 1, April 1837 ab bei ver Renten- 
banfkafje hierjelbjt in ben VBormittagsjtunden von 9 bis 
12 Uhr in Empfang zu nehmen. 

Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten 
Rentenbriefe iſt es geftattet, dieſelben mit der Poft, 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgendem 
Vormulare: 

WERNER Mark, buchſtäblich .......» Dart 

Baluta fürd.. zuml.......18.. gelün- 

digten Hefjen-Naffauifchen Rentenbrief .. Litt... . 

habe ich aus ver Königlichen Rentenbank⸗ 

Kaffe in Münfter erhalten, worüber diefe Quittung. 

(Ort, Datum und Unterfchrift.)« 
ausgeftellten Quittung über den Empfang der Baluta, 
der"gedachten Kaffe einzufenden und die Ueberfendung 
bes Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
und Koften des Empfängers, zu beantragen. 

Schlieflich machen wir darauf aufmerkfam, daß bie 
Nummern aller gefünbigten reſp. noch rüdjtändigen 
Nentendriefe durch die Seitens ver Nebaction des 


Deutfchen Reichs- und Königlich Preußifchen Staats: 
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs+ Ta: 
belle jowohl im Monat Mai, al® auch im Monat 
November jeden Jahres veröffentlicht werben und daß 
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gedachten 
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werten 
kann. Münfter ven 17. November 1886, 
Königliche Direction der Rentenbant 
für die Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz und bie 
Previnz Heffen-Naffau. A 
— > und Belsuntmadhungen ber 
alien Henierung, 

787. Die Zinsfcheine Reihe XX Nr. 1 bis 8 zu den 
Staatsjchulpjcheinen vom Jahre 1842, fowie die Zins 
jcheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Prioritätsaktien 
Serie I und II ver Niederſchleſiſch-Märkiſchen Gijen 
bahn über die Zinfen für die Zeit vom 1. Jana 
1887 bis 31. December 1890 nebft ven Anweiſungen 
zur Abhebung ber folgenden Reihe werden vom Öten 
December d. I. ab von der Kontrolle ver Staat 
papiere hierfelbft, Oranienftraße 92 unten rechts, Bor 
mittags von 9 bis 1 Ihr, mit Ausnahme der Som: 
und Feſttage und ver legten brei Gejchäftstage jeder 
Monats, ausgereicht werden. 

Die Zinsjcheine können bei der Kontrolle jelbit in 
Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Haup 
kaſſen, fowie durch die Kreisfafje in Frankfurt Man 
bezogen werben, ug 

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle jelfi 
wünfcht, hat derfelben perfönlich oder durch einen Beauf— 
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden 
Zinsfcheirianweifungen mit einem Verzeichniffe zu über 

eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hambuz 

Bei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich 
haben find. Genügt dem Einreicher eine mummeririt 
Marke ald Empfangsbefcheinigung, fo ift das er 
zeichniß einfach, wünfcht er eine ausdrückliche Beide 
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen. Jin letzteten 
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit 
einer Empfangsbefcheinigung verſehen, ſofort zurid. 
Die Marke over Empfangsbejcheinigung ijt bei DA 
Ausreichung der neuen Zinsfcheine zurüczugeben. 

In Schriftwechfel Tann die Kontrolle ber 
Staatspapiere fih mit den Inhabern bei 
Zinsfcheinanweijungen nicht einlajfen. 

Wer bie Zinsfcheine durch cine der oben genamnien 
Provinzialfaffen beziehen will, hat derjelben die An 
weifungen mit einem boppelten Verzeichniffe einzureichen. 
Das eine wirb mit einer Empfangsbefcheinigung LT 
ſehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aushändigun 
ber Zinsjcheine wieder abzuliefern. Formulare zu dieſen 
Verzeichniffen find bei ben gedachten Provinzialfaflet 
und ben von ben Königlichen Regierungen in ben Anit 
blättern zu bezeichnenden fonjtigen Kaſſen umentgeltlid 
zu haben. 5 

Der Einreichung der Schuldverſchreibungen bed 
es zur Erlangung ber neuen Zinsfcheine nur = 
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefemm 


253 


find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an 
die Kontrolle der Staatspapiere ober an eine ber ge— 
nannten Provinziallaffen mittelft befonberer Eingabe 
einzureichen. 

Es wirb noch baranf aufmerkffam gemacht, vaß bie 
den Zinsfcheinen Reihe IX zu den vorbezeichneten 
Prioritätsaftien beigegebene Anweifung zur Abhebung 
der Zinsfcheine Reihe X auf Grund des $. 2 des 
Nachtragsitatutes vom 27. Juni 1845 (Gefegfammlung 
Seite 460) Zinsfcheine für die zehn Jahre 1891 bis 
1900 verfpricht, 

Berlin ven 11. November 1886. 
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden. 


Die vorftehende Belanntmachung wird hierdurch 
mit dem Bemerfen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß die Formulare zu den BVerzeichniffen über bie zur 
Empfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebſt Zinsfchein« 
Amweifungen einzureichenden derartigen Anweiſungen 
bei ver hiefigen Regierungs-Hauptlaffe und ven ſämmt⸗ 
lichen Steuerkaffen unferes Bezirks unentgeltlich zu haben 
find. Gaffel ven 17. November 1886. 

Königliche Regierung, Magdeburg. 

788. Der $. 6 ver für die Stadt Caſſel erlaffenen 
BVoligeis Verordnung vom 16. September 1885 (Amt⸗ 
licher Anzeiger vom 27. September 1835 Nr. 39) 
wirb, foweit berfelbe fih auf das Garlsane - Baffin 
bezieht, auf Grund des $. 145 des Gefetes über vie 
allgemeine Landesverwaltung vom 530, Yuli 1883 
G. S. S. 19%) unter Zuftimmung des Bezirfsaus- 
3 hiermit außer Kraft geſetzt. 

Caſſel den 17. November 1886. 

Der Regierungs-Präſident. 

789. Unter Bezugnahme auf meine Belanntmachung 
vom 9. September d. I. (Amtsbl. Nr. 42 ©. 210) wird 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Herr Ober- 
Präfident die Frift zum Vertriebe von Loofen zu ber 
von bem Herrn Ober-Präfidenten ver Provinz Bommern 
dem Comite zur Erbauung einer Lutherkirche in Stettin 
eftatteten Ausfpielung von Gold» und Silberfachen 
Bezüglich der Provinz Heſſen-Naſſau bis zum 23jten 
März; 1887 — als dem anderweit feſtgeſetzten Ziehungs- 
termin — verlängert bat. 

Gaffel ven 15. November 1886. 

Der Regierungsd-Präfipdent. 

a eg 
ſKaiſerlicher und Königlicher Be 
790, Am 1. Ianuar 1887 kommen für die Beför- 
derung von Leichen, Fahrzeugen uud lebenden Thieren 
zwifchen Stationen des Gifenbahn > Directionsbezirks 
Hannover einfchlieflih der Hoya -Eyftruper und ber 
Unterelbe’fchen Eifenbahn einerfeits und Stationen des 
Gifenbahn- Divectionsbezixts Breslau anvererfeits, be 
ziehungsweife zwifchen Stationen der Oldenburgiſchen 
Staatseifenbahnen einerfeits und Stationen des Gifen- 
bahn = Directionsbezirt® Breslau andererjeits birecte 
Tarife zur Einführung, durch welche gleichzeitig bie 
Beitimmungen und Beförberungspreife ver Tarife und 
deren Nachträge 





a. für die Beförderung von Gifenbahn - Fahrzeugen 
und lebenven Thieren in Wayenlabungen im 
Hanfeatifch » Schlefifchen Verbande vom 1. Mai 
1881, infoweit ſich die darin enthaltenen Be— 
ftimmungen und Zariffäge auf die Beförderung 
von Lebenden Thieren in Wagenladungen im 
Verkehr mit den Stationen Harburg, Bremen, 
Bremerhaven, Geeſtemünde und Yüneburg beziehen, 

b. für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und 
lebenden Thieren für den Verkehr zwifchen ben 
Stationen der Braunfchweigifchen Eifenbahn einer- 
ſeits und den Stationen der Directionsbezirke 
Berlin, Breslau und Bromberg andererjeits vom 
15. September 1884 bezüglih des Verkehrs 
zwijchen ven Stationen Einbeck und Vechelde ber 
Braunfchweigifchen Eifenbahn und den Stationen 
des Directionsbezirfs Breslau in der gegenwär- 
tigen Abgrenzung, fowie 

e. bie mit Gültigkeit vom 1. Mai 1885 im Staates 
bahn » Berfehr Hannover » Breslau zwifchen Otts 
madhan und Geeftemünde eingeführten birecten 
Frachtſätze für Vieh in gewöhnlichen Wagen und 
Kleinvieh in Etagewagen 

aufgehoben werben. 

Die durch ven neuen Vieh- zc. Tarif Hannover- 
Breslau für Frankfurt a/M. eingeführten Frachtfäte, 
welche ſowohl Grmäßigungen, als auch Erhöhungen 
gegenüber den zur Zeit im Staatsbahn- Verkehr Franke 
furt AM. — Breslau für Frankfurt a/M., Naffauifcher 
Bahnhof, und Frankfurt a/M. — Sachſenhauſen bes 
ſtehenden bezüglichen Frachtfägen enthalten, haben vom 
1. Januar 1887 ab auch für die legtgenannten beiden 
Stationen Anwendung zu finden, 

Die neuen Tarife find bei ben betreffenden Ver— 
bandsſtationen käuflich zu haben, 

Hannover den 14, November 1886. 

Königlihe Eifenbabn-Direction, 
Namens der beiheiligten Verwaltungen. 


Batanzen. 
791. Die Pfarrſtelle zu Lingelbach iſt in Folge 
Verſetzung des ſeitherigen Inhabers anderweit zu beſetzen. 

Bewerber um dieſelbe wollen ihre Meldungsgeſuche 
unter Anſchluß der Zeugniffe an die Herren Patrone 
biefer Kirche, die Freiherren von Dörnberg, richten 
und bis zum 3Often diefes Monats an die unterzeich— 
nete Stelle zur Weiterbeförderung einjenben. 

Breitenbach am Herzberg den 8, November 1886, 

Breiherrlid von Dörnberg'ſche Nenterei, 
Wenderoth, Oberförfter. 
792. Die Pforrftelle an der reformirten und ber 
damit vereinigten franzöfifchen Gemeinde zu Garls- 
bafen, in ver Claſſe Trenvelburg, ift in Folge Abs 
lebens ihres feitherigen Inhabers erledigt. 

Geeignete Bewerber um dieſelbe werben veranlaßt, 
ihre Meldungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes 
ihres Glafjenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzu⸗ 
reichen. Caſſel ven 18. November 1886. 

Königliches Conftjtorium, Weyraud. 
793. Durch Berfeung des Lehrers Scherer zu 


gen 


254 


Neuhof wird die Ite Schuljtelle dafelbjt, mit welcher 
ein jährliches Einfommen von 750 Mark neben freier 
Wohnung und 90 Markt Feuerungs-Entſchädigung ver- 
bunden ift, mit vem 1. December er. vacant. 

Bewerber um biejelbe werben aufgeforbert, ihre 
bezüglichen Meldungsgeſuche nebjt ven erforderlichen 
Prüfungs: und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei 
dem unterzeichneten Yanbrathe, ober dem Herrn Yofals 
fhulinfpector, Dechant Endres zu Neuhof einzureichen. 

Fulda den 13. November 1886. 

Der Königl, Schulvorftand. Trott, Landrath. 
79. Durch Berfetung des zeitigen Inhabers wirb 
bie Schulftelle zu Schiffelbach, mit welcher ein jähr« 
liches Ginfommen von 780 Mark neben freier Wohnung 
und Feuerung verbunden ift, zum 1. December d. 9. 
vacant. Bewerber um dieſelbe werden aufgeforbert, 
ihre bezüglichen Melpungsgefuche nebft ben erforber- 
lihen Zeugniffen binnen 14 Tagen bei dem Yolals 
fehulinfpecter, Heren Pfarrer Maus zu Gemünben 
einzureichen. Kirchhain ven 17. November 1886. 

Der Königlihe Schulverftand von Sciffelbach. 

Schend zu Schweinsberg, commiff. Yanprath. 
795. Im Folge Verfegung des feitherigen Inhabers 
ift die zweite Schulftelle zu Wihmannshaufen, mit 
welcher neben freier Wohnung und 90 Mark Feuerungs- 
Entſchädigung ein Einfommen von 750 Mark verbunden 
ift, vom 16ten d. Mts, an vacant, 

Dewerber um dieſe Stelle wollen ihre Meldungs- 
gefuche mit den erforberlichen Zeugniffen binnen brei 
Wochen bei dem unterzeichneten Yanbrath, over bei 
dem Stöniglichen Lolalfchulinfpector, Pfarrer Gonner- 
mann zu Wichmannshauſen einreichen. 

Eſchwege den 15. November 1886. 

Das gefchäftsleitende Mitglied des Königlichen Schuls 
voritands von Wichmannshaufen. 
Grimm, Königl. Landrath. 
7%. Die Schufftelle zu Niederbünzebad) ift durch 
PVerfegung des feitherigen Inhabers vom 1. December 
d. J. an erlebigt. 

Bewerber um dieſe Stelle, mit welcher neben freier 
Wohnung und 90 Mark Feuerungs-Entſchädigung ein 
Einfommen von 840 Mark verbunden ift, wollen Ihre 
Melpungsgefuche, verfehen mit ven erforberlichen Zeug» 
niffen, binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Land⸗ 
rath, ober bei dem Königlichen Lokalfchulinfpector, 
Pfarrer Quentel zu Niederdünzebach einreichen, 

Eſchwege den 15. November 1886, 

Das gefchäftsleitenne Mitglied des Königlichen Schul- 
vorftanbes von Niederdünzebach. 
Grimm, Königl. Landrath. 


797. Die katholiſche mit Kirchenbienft verbundene 
Schulftelle zu Anzefahr, deren jährliches Einfommen 


neben freier Wohnung und Feuerung 840 Mark bes 
trägt, wird in Folge Penfionirung des feitherigen In— 
habers mit dem 1. December d. 3. vacant. 

Bewerber um dieſelbe wollen ihre Gefuche unter 
Anſchluß der erforderlichen Zeugniffe binnen 3 Wochen 
bei dem unterzeichneten VBorfigenden des Schulver 
ftandes einreichen, 

Kirchhain den 17, November 1886. 

Der Königliche Schulvorjtand von Anzefahr. 

Schend zu Schweinsberg. 


Berional = Ehronit, 

Ernannt: der Referendar Klepper zum Gerichts 
Aſſeſſor. 

der Königliche Oberförſter Uth in Salmünſter an 
Stelle des penſionirten Oberförſters Knorr zum Forit 
amtsanwalt bei dem Stöniglichen Amtsgericht daſelbſt, 

das Gemeinderathsmitglied Anton Yeithäufer in 
DOberfaufungen zum Stellvertreter des Standesbeamten 
dafelbit, 

der Stadtſchreiber Johs. Kern in Wetter zum 
2ten Stellvertreter des bafigen Standesbeamten und 

ber bisherige Förfter auf Probe Gottlieb Scherg de⸗ 
finitiv zum Förjter in Alsberg, Oberförjterei Salmäniter. 

Beſtellt: ver past. extr. Auguft Siebert aus Hers⸗ 
feld zum Pfarrverweſer zu Wehrda, Infpectur Fulda, 

ber past, extr. Theovor Dithmar aus Homber 
zum Pfarrverwefer in Remsfeld, Claſſe Homberg, 

ber past. extr, riebrih Dörr aus Oberrosphe 
zum Pfarrverwejer in Iosbach, 

ber past, extr. Adolph Heimerich aus Guben 
berg zum Verwefer ver Pfarrei Altenhafungen, Elafle 
Wolfhagen, 

ber past, extr. Heinrih Paul aus Hersfeld bit 
auf Weiteres zum Gehülfen des Pfarrers Heife in 
Altmorſchen, Claſſe Spangenberg, und 

ber past. extr. Adolph Grimmel aus Mör 
haufen zum Pfarrverwefer in Iſtha, Claſſe Wolfhagen. 

Ertbeilt: die nachgefuchte Entlafjung aus feiner 
bisherigen Stellung dem Pfarrverwejer Werner zu 
Josbach, Claſſe Raufchenberg, behufs Uebernahme der 
Plarrjtelle zu Menterova, im Herzogtum Sachſen. 

Verſetzt: ver Umtsgerichtsraty Scheffer in Amöne 
ag | an das Amtsgericht in Gfchwege. 

eſtattet bem Geheimen Commerzienrath Henſchel 
in Caſſel die Annahme und Anlegung bes ihm ven 
Seiner Majeftät dem König von Italien verlichenen 
Offizierlreuzes des Ordens der Italienifchen Krone. 

Penfionirt: der Hoftheaterarzt Dr. Windemutd 
in Gaffel und 

ber bei der Königlichen Regierung daſelbſt ald 
Hülfsarbeiter befchäftigte Oberförſter Lomler. 

Geftorben: ber Gerichtsviener Koch in Treyſa. 


Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 98, | 
(If ben Raum einer nl eile 20 Wei _ L.) 
ertiousgebühren für en 2 as Belageblätter für 4 und 4 Bogen 
Rebigirt bei Abniglicher Regierung. 
Caſſel. — Gebrudt im ber Hofs und WaifenhanssBudhdhruderel 


— — —— — 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Gaffel, 


RE 52. u 


Belanntmachnngen Grund des Reichsgeſetzes 
bom 21 betoser 1878. 
798. Die Königliche Kreishauptmannſchaft hat auf 
Grund von $. 11 des Meichsgejeges gegen bie gemein» 
gefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie vom 
21. October 1878 die Drudfchrift: 
Slofjen zu Ydes Guyot’8 und Sigismond 
Lacroir’8 „Die wahre Geftalt des Chriſten— 
thbums« (Etude sur les doctrines sociales du 
christianisme). Nebſt einem Anhang: 
Ueber vie gegenwärtige und künftige Stellung ber 


Frau, 
Bon A. Bebel, 
Zweite Auflage. 
Hottingen- Zürih. Verlag ver Vollsbuchhandlung. 
1887 








verßoten. Dresven am 15. November 1886, 

Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft. 

von Koppenfels. 

799. Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsge— 
fees gegen bie gemeingefährlichen Beftrebungen der 
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 (R.G.⸗Bl. 
S. 351) wird hierdurch bie hier erjchienene Drud- 
fhrift: „Was wollen die Sozialdemofraten? 
Ein nicht gehaltener Vortrag von U. Godau. Berlag 
von A. Godau. Königsberg, Drud von Heinr, Thier- 
bach Nachflgr. 1836*, durch die unterzeichnete Yanbes- 
Polizeibehörde verboten. 

Königeberg i. Pr. den 17. November 1886. 

Der Königliche Regierungs-Präfivent. Studt. 
800. Auf den Grund des $. 11 des Gefeges vom 
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Be- 
ftrebungen der Sozialdemokratie wird verfügt: 

Die Druckſchrift mit der Ueberſchrift: „Den 
Junkern und Strebern“ und ver Unterfchrift: 
„Die Wacht am Main“ wird verboten, 

Mannheim ven 19, November 1886, 

Der Großherzoglih babifche Landeskommiſſär 
für die Kreife Mannheim, Heidelberg und Mosbach. 


dred. 

801. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefäßrlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie 
vom 21. October 1878 wird hierburch zur öffentlichen 
Kenntnig gebracht, daß das Flugblatt: 

„Was hat die länplihe Bevölkerung von 

der Sozialdemokratie zu erwarten?*, 
welches beginnt: „Ueberall hört man“ und fchlieft: 
„nicht mitmachen“, ohne Unterfchrift, gebrudt: Schweiz. 
Genoſſenſchafis⸗Druckerei Hottingen- Züri, nach 8. 11 


Ausgegeben Mittwoch den 1. December, 


1886 


des genannten Geſetzes von ber unterzeichneten Lanves- 
Polizeibehörbe verboten ift. 
Hamburg den 23. November 1886. 
Die Polizeibehörpe, 

802. Auf Grund ber $$. 11 und 12 des Neiche- 

gefeges gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen ver 

Sozialdemokratie vom 21. October 1878 ift das Flug- 

blatt: „Was hat die ländliche Bevölkerung 

von ber Sozialdemokratie zu erwarten? Schweiz. 

GSenofjenfchaftspruderei Hottingen- Zürich" unterm beu- 

tigen Tage von der unterzeichneten Kandespolizeibehörbe 

verboten worben. 
Schleswig den 23, November 1886, 
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. 
von Frank. 

Verordnungen und ag en er ser 
ſtaiſerl. ana Künigl. Gentraibehörden. 
803. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird 
auch im Jahre 1887 ein etwa breimonatlicher Kurfus 
in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin 
abgehalten werben. Termin zur Eröffnung befjelben ift 
auf Freitag den 1. April £. 38. anberaumt worben. 

Meldungen der in einem Lehramte ſtehenden Bes 
werberinnen find bei der vorgejegten Dienſtbehörde 
fpäteftens bi6 zum 15. Januar E, Is., Meldungen 
anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir fpäteftens 
bis zum 1. Februar k. 36, unter Einreichung ver in 

Nr. 4 der Aufnahme-Beftimmungen vom 24. November 

1884 bezeichneten Schriftftüde anzubringen, 

Berlin den 18, November 1886, 

Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts» und Mebizinal- 
Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix. 
Verordnungen und Xie en der 

König! Probinzial=® 

804. Weit Bezug auf $. 2 der Verorpnung vom 30jten 

Juni 1834 — Gejeg - Sammlung Seite 96 — wirb 

ierdurch befannt gemacht, daß in der Sigung bes 

eißtages für Marburg vom 28. October d. 9.: 

1) Bürgermeifter Gerhardt zu Giffelberg, 

— Ruth zu Bellnhauſen, 





3) Pähter Schneider zu Bürgel und 
4) Baron von Schönftadt zu Schänftabt 
zu Mitglievern der Kreisvermittelungsbehörde des Kreiſes 
Marburg gewählt worben find und baf wir biefe Wahl 
beftätigt haben. Gaffel ven 20. November 1886, 
Königlihe General-Eommiffion. 
Beroräuungen uud Belsuntmadhungen ber 


en 
805. Des Kaiſers und Könige Majejtät haben mit- 
telft Allerhächfter Orbre vom Bten d, Mies, für das 


Jahr 1887 die Erlaubniß zu erteilen gerubt, daß zu 
der in Verbindung mit der ftändigen Musjtellung für 
Kunft und Kunftgewerbe zu Weimar beabfichtigten, von 
dem Großherzoglich Sächſiſchen Staatsminifterium ges 
nehmigten Anspielung von Gegenjtänden ver Kunft 
und des Kunſtgewerbes auch im viesfeitigen Staats» 
gebiete und zwar im ganzen Bereiche deſſelben Looſe 
vertrieben werben bürfen. 

Die Yotterie beiteht aus 300000 Xoofen und 
15000 in vrei Glajien vertheilten Gewinnen, 

Die Gewinne beſtehen ausjchließlih aus Gegen- 
ftänden der Kunſt und des Kunſtgewerbes. 

Der Antrag des Borftandes ver ſtändigen Aus: 
ftellung für Kunſt und Kunftgewerbe zu Weimar, bie 
gleiche Erlaubniß auch für vie Jahre 1888 — 1892 
zu ertbeilen, ift durch bie vorermähnte Allerböchite Ordre 
abgelehnt worben. 

Indem ich den umterjtellten Verwaltungs- und 
Polizeibehörven von Vorſtehendem Kenntniß gebe, er- 
juche ich dieſelben gleichzeitig, dafür gefälligit Sorge 
zu tragen, daß der Vertrieb ver Looſe zu der im Jahre 
1887 ftattfindenden Ausſpielung in ihrem Aıntsbereiche 
nicht beanftandbet wird, auf die bezeichnete Ausipielung 
aber bejchränft bleibt, 

Gajjel ven 27. November 1886. 

Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenbetg. 
Bacamzen. 

8306. Die Pfarritelle zu Genfungen in der Claffe 

Felsberg ift in Folge Verſetzung ihres bisherigen In- 

habers erledigt. . 

Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel- 
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres 
Glaffenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen. 

Gaffel den 22. November 1886. 

Königliches Confiftorium, Weyrauch. 
807. An ver Stadtſchule dahier ift eine Yebrer- 
ftelle anderweit zu bejegen. 

Das Gehalt diefer Stelle beträgt etwa 1400 Mt. 
jährlich nebjt freier Wohnung oder Miethsentſchädigung. 

Bewerber wollen ihre Gefuche unter Beifügung der 
erforberlichen Zeugniffe bis zum 20. December d. 3. 
bei uns einreichen. 

Rinteln ven 18. Rovember 1886. 

Der Königliche Stabtfchulvorftan. 
3. B.: Rehermann. 


onai = 6hronit. 

Beauftragt nn past. extr. Alexander Traut- 
wein aus Alsfeld mit Verfehung ver Pfarrſtelle zu 
Kirchvers, Claſſe Fronbaufen, en 

der Regierungs-Supernumerar Schönfeldt mit 
Verſehung der Gejchäfte der erledigten Kreisjelretär- 
ftelle beim Königlichen Lanprathsamte in Homberg. 


Ermannt: zu etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen 
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Ar. 5. 


ber Stellenamwärter Jaeger bei dem Amtsgericht zu 
Hilders, 

ber Stellenanwärter Bormann bei dem Amts- 
gericht zu Raufchenberg, 

der Stellenanwäter Ulm bei bem Amtsgericht zu 
Gudensberg, 

der Stellenanwärter Gaärtner bei dem Amtsgericht 
zu Oberaula, 

der bisherige Förfter auf Probe Hermann Stein- 
meber befinitiv zum Förſter in Dalherda, Oberförfterei 
Gersfeld, 

zum Stellvertreter des Staudesbeamten zu Niever- 
aula das Gemeinderathsmitglied, Apothefer G. Stamm 
daſelbſt 

bie Locomotivführer Heinrich Arend und Wilhelm 
Auguſt Albrecht 2r in Caſſel definitiv als ſolche. 

Die Gemeinde Michelbach im Kreiſe Marburg iſt 
vom 1. Januar 1887 an vom Standesamt Elnhauſen 
abgetrennt und für dieſelbe ein eigenes Standesamt 
gebilpet worden, Der Bürgermeifter Sell vafelbit 
übernimmt die Gejchäfte des Standesbeamten und ber 
BVicebürgermeifter Gimbel daſelbſt vie Geſchäfte des 
Stellvertreters des Standesbeamten. 

Die Gemeinden Steinhaus und Steinau, im Kreiſe 
Fulda, find vom 1. Januar 1887 an von dem Standes⸗ 
amtebezirt Margretenhaun abgetrennt und zu eine 
befonvderen Standesamtsbezirf mit dem Sit in Stein» 
haus vereinigt worden, Zum Stanbesbeamten ift ver 
Bürgermeifter Schmitt zu Steinhaus, zum Stellver- 
treter dejjelben ver Beigeoronete Darnieder bafelbft, 
bejtellt worven. 

Beſtellt: ver past. extr. Georg Moft zum Ge- 
hülfen des Pfarrers Moft in Heinebach, Claſſe 
Spangenberg, 

ber past, extr. Peter Cichenauer zum Pfarrver- 
wejer in Lingelbach, Claſſe Neufirchen. 

Hebertragen: vem Stabtbuchhalter Heinrih Beder 
in Gaffel das Amt eines ſtändigen Stellvertreters des 
Stanvesbeamten vafelbit, 

Verlieben: dem Allerhöchit zum Metropolitan ber 
Claſſe Neukirchen 5/3. ernannten Pfarrer Gleim in 
Lingelbach vie erfte Pfarrftelle zu Neukirchen 6/3. 

Berfegt: der Förſter Kreß zu Naumburg vom 
1. Januar 1887 ab nah Ippinghaufen, Oberförfterei 
Naumburg, un 

der Gefangenauffeher Zufall bei bem Gerichts— 
gefängniß zu Hanau als Gerichtsdiener an das Amts: 
gericht zu Friedewald. 

Penfionirt: vom 1. Ianuar 1837 ab ver Förſter 
Schreiber zu Oberzell, Oberförfterei gleichen Namens, 

Berichtigung. Seite 249 d. Bl., Zeile 28 von 
oben, muß es „Georg Ritter Erdmann“, nicht „Georg 
Ritter* heißen, 





ben Raum einer u 
(Iufertionsgebühren file a ne 0 —*8 Belageblatter für 4 und } Bogen 5 
Rebigirt bei Röuigliher Regierung, 
Gaffel. — Gebrndt in ber Hofs und BaifenfanssBuährnderel 


Amtsblatt 


der Königlihen Negierung zu Gafiel, 


M 53. 


Juhalt des Reichs: Gefesblattes 

Die Nummer 34 des Reichs-Gefekblattes, welche 
vom 24. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe 
gelangte, enthält unter 

Nr. 1689 das Giefeg, betreffend die Bürgfchaft 
des Reichs für die Zinjen u. ſ. w. einer egyptifchen 
Staats-Anleihe. Vom 14. November 1886. 


Belsuntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. October 1878. 
508. Auf Grund des $. 12 des Reichegefeges gegen 
bie re eier Beitrebungen der Sozialdemotratie 
vom 21. Dctober 1878 wirb hierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die 31 Octapjeiten umfaſſende 
nit periodiſche Drudichrift: „Geſetz und 
Autoritaet* mit dem Drudvermerf: „International 
Publishing Company, 35 Newington Green Road, 
London“, nad $. 11 des gedachten Geſetzes durch 
den Unterzeichneten von Yanvespolizeiwegen verboten 
worben ift. 
Berlin den 2. December 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 
809. Auf Grund des $. 12 res Reichagejetes gegen 
die gemeingefäbrlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird bierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, va das Flugblatt mit ver Ueber» 
fchrift: „Arbeiter, Handwerker, Kleingewerb- 
treibende! Wähler bes 1. Berliner Reichstags: Wahl» 
treiſes!“ Drud von Paul Grünfe, Berlin O., Rüpders- 
dorferftraße 19. Berantwortlicher Verleger R. Frant, 
Berlin W., Mauerſtraße 9, — nad $. 11 des ge 
dachten Gejeges durch den Unterzeichneten von Yandes- 
polizeiwegen verboten worden ift. 
Berlin den 4. December 1886, 
Der Königliche Polizei-Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
Belanntme 


um» dungen ber 

ſtaiſerl. nnd Königl. Gentraibehörben. 
810. Das Reichs » Botamt richtet auch in dieſem 
Jahre an das Publikum das Erfuchen, mit den Weih- 
nachtsverſendungen bald zu beginnen, bamit 
bie Badetmaffen fi micht in ven legten Tagen vor 
dem Feſte zu jehr zufammendrängen, woburd die Püntt- 
lichkeit in der Beförverumg leidet. 

Die Padete find dauerhaft zu verpaden. 
Dünme Bappkaften, ſchwache Schadteln, Eigarrentiften 
x. find micht zu bemugen. Die Aufjchrift ber 
Badete muß deutlich, vollftänpig und haltbar 








Ausgegeben Mittwoch den 8. December. 


1886. 


bergeftellt fein. Kann die Auffchrift nicht in beutficher 
Welle auf das Padet gejegt werben, fo empfiehlt’ 
fih vie Verwendung eines Blattes weißen Papiers, 
welches der ganzen Fläche nach feſt aufgeflebt werben 
muß. Am zwedmäßigften find geprudte Auffchriften 
auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu 
Poſt⸗ Packetadreſſen für Padetauffchriften nicht verwendet 
werden. Der Name des Beftimmungsorts muß 
ftets recht groß und kräftig gebrudt ober ge— 
fchrieben fein, Die Packetaufſchrift muß ſämmtliche 
Angaben der Begleitaprefje enthalten, zutrefs 
fendenfalls alfo den Frankovermerl, den Nachnahmebe⸗ 
trag nebft Namen und Wohnung des Abſenders, den 
Bermerf der Eilbeitellung u. j. w., damit im Falle des 
Berluftes der Begleitadreſſe das Packet aud ohne bie 
felbe dem Empfänger ausgehändigt werben kann, Auf 
Padeten nah größeren Orten ift die Wohnung 
bes Gmpfängers, auf Badeten nah Berlin au 
der Buchſtabe des Poftbezirts (O., W., SO. u. f. 23 
anzugeben. Zur Bejchleunigung des Betriebes trägt 
es wejentlich bei, wenn die Padete franfirt auf» 
geliefert werben. Das Porto für Padete ohne ange 
gebenen Werth nah Orten des Deutjchen Reiche» 
Poſtgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm: 
25 Bf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Bf. 
auf weitere Entfernungen. 
Berlin W. ven 2, December 1886, 
Der Staatejecretair des Reichs - Poftamts. 
In Vertretung: Sadje. 
Berordunngen und X-efauntmachungen Der 
Köninlihen Provinzial: Behörden. 
811. Nachitebende Verleihungeurkunde: 

„Auf Grund der am 7. Juli und 6. September 
1836 präjentirten Muthungen wird dem Mühlen— 
beſitzer Ernſt Eudter zu Truſen unter dem Namen 

„euer Segen“ 
das Bergwerlseigenthum in dem Felde, befien Be- 
grenzung auf dem beute von uns beglaubigten 

Situationsrifje mit den Buchſtaben 

a, b, e, d 

bezeichnet iſt, und welches — einen Flächeninhalt 
von 2189000 (Zwei Millionen einhundertneunund⸗ 
achtzig Tauſend) Ouadratmetern umfaſſend — in 
den Gemarlungen von Herges / Vogtei und Truſen 
im reife Schmallalden, des Regierungsbezirls Caſſel 
und im Oberbergamtsbezirle Glausthal gelegen iſt, 
zur Gewinnung ber in dem Felde ib anche 
Eiſenerze und des Schwerfpates hierdurch verliehen.“ 
urlundlich ausgefertigt amı heutigen Tage, wird mit 


dem Bemerfen, daß der Situationsriß bei dem König- 
lichen Revierbeamten, Bergratb Richter in Schmal- 
falden zur Einficht offen liegt, unter Berweifung auf 
bie Paragraphen 35 und 36 des allgemeinen Bergge⸗ 
fege® vom 24. Yuni 1865 hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 

Elausthal den 8. November 1886. 

Königlihes Dberbergamt. 
812. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen 
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Hejfen- 
Naffan für vas Halbjahr vom 1. October 1886 bis 
31. März 1887 find folgende Apoints gezogen worben: 
1) Litt. A. & 3000 Mart: 
Nr. 254, 291, 418, 638, 774; 
2) Litt. B. a 1500 Marf: 
Nr. 238, 330; 
3) Litt. C. a 300 Mark: 

Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977, 
1159, 1264, 1536, 2136, 2417; 

4) Litt. D. à 75 Mar: 

Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082, 
1199, 1876, 2225. 

Die auggelooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom 
1. April 1887 ab aufhört, werben den Inhabern bers 
felben mit ber Aufforderung gekündigt, den Kapitals 
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe 
im coursfähigen Zuftande mit den * gehörigen nicht 
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II Nr. 5 bis 16 
nebjt —* vom 1. April 1887 ab bei ver Renten- 
banktafje hierfeldft in den Vormittagsſtunden von 9 bis 
12 Uhr in Empfang zu nehmen, 

Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten 
Rentenbriefe ift es geftattet, viefelben mit ber Poft, 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgendem 
Formulare: 

———— Mark, buhftäblid ....... Mart 

Baluta fürd.. zuml.......18.. gelün- 

digten Heffen-Naffauifchen Nentenbrief ... Litt. .. 

Re. oo. % habe ich aus ver Königlichen Nentenbant- 

Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung. 

(Ort, Datum und Unterfchrift.)“ 
ausgeftellten Quittung über ven Empfang ver Baluta, 
ber gebachten Kaffe einzufenvden umd bie Ueberſendung 
des Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
und Koften bes Empfängers, zu beantragen. 

Schließlich machen wir darauf aufmerkfam, daß bie 
Nummern aller gelünbigten reſp. noch rüdftänbigen 
Rentenbriefe durch die Seitens der Redaction bes 
Deutfhen Reichs» und Königlich Preußiſchen Staats- 
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs- Ta⸗ 
belle fowohl im Monat Mai, ald auch im Monat 
November jeden Yahres veröffentlicht werben und daß 
das betreffende Stüd viefer Tabelle bei der gedachten 
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben 
kann. Münfter ven 17. November 1886. 

Königlide Direction ver Rentenbant 
für vie Provinz Weitfalen, vie Rheinprovinz und bie 
Provinz Heſſen⸗ Naſſau. 


aus 8 gen ber 

alichen Megierung, 
813. Nach einer Mittheilung des Herrn Mintjters 
der auswärtigen Angelegenheiten find dem Amtsbezirk 
des Schwediih-Norwegiichen General: Coufuls Frei—⸗ 
herren Louis von Erlanger in Frankfurt a/DR. Die 
Provinz Hejjen - Nafjau und das Gebiet des Groß- 
herzogthums Hejjen zugemwiejen worden. 

Ic bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis, 
damit der Genannte in jeiner gedachten Amtseigen- 
ſchaft im biefigen Regterungsbezirke Anerkennung und 
Zulaſſung finde. 

Gajjel am 2, December 1886. 

Der Regierungs-Präfident. J. V. Schwarzenberg. 
814. Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar 
und Zeugen ftattgefundenen 83ften Serien- Ziehung des 
vormals Kurheifiichen, bei dem Bankhaufe M. U. 
v. Rothſchild & Söhne zu Frankfurt a. M. auf 
genommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845 
find folgende 120 Serien-Nummern gezogen worben: 

25. 154. 198. 211. 218. 273. 310. 353. 506. 
610. 722. 725. 747. 877. 893. 1030, 1074. 1097. 
1141. 1164. 1288. 1392. 1443. 1449. 1609. 1619. 
1636. 1746. 18304. 1819. 1864. 1935. . 2012. 
2022. 2089, 2093. 2117. 2127. 2290. 2322. 2414. 
2485. 2489. . 2518. 2537. 2594. 2634. 2638. 
2711. 2759. . 2786. 2824. 2831. . 2884. 
2898. 2909. . 2930. 3116. 3165. 3249. 3251. 
3341. 3382. 3390. 3414. 3515. 3545. 3553. 3566. 
3699. 3798. 3504. 3859. 3872. 3885. 3942. 3950. 
4131. 4207. ;. 4417. 4427. 4627, 4645. 4656. 
A686, 4687. . 4911. 4983. 4998. 5032. 512%. 
5172. 5211. 5240. 5286. 5406. 5479. 5483. 5486. 
5621. 5577. 5655. 5692. 5727. 5762. . 5909. 
6339. 6477. 6530. 6659. 6717. 6721. 

68 wird foldhes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. Caſſel ven 1, December 1886. 

Der Regierungs-Präfivent. Magdeburg. 

815. Der Herr Minifter des Innern bat auf Grund 
bed $. 5 des revipirten Bayheriſchen Ediktes vom 
pur Erlaß vom 2Often d. M igt 
1 Sur durch Erlaß vom jten d. M. genehmigt, 
daß die im Kreiſe Gelnhaufen gelegene fogenannte 
Aderwiefe — Diſtrict 161 der Oberförfterei Burgjof 
und Parzelle 215 des Kataſters — in der Größe von 
1,7183 ba aus dem Gemeindeverbanbe von Burgjof 
ausgejchieven unb dem forjtfisfaliichen Gutsbezirfe 
Oberförfterei Burgjoß eimverleibt werde. 

Caſſel ven 30. November 1886. 

Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg. 
Berord en und Belauutmadhungen anderer 
Raiierlicher und ſtüniglicher Behörken. 
816. Bei ver Berloppelung ver Gemarkung Vöhl 
find auch Theile ver benachbarten Gemarkungen Warien- 
hagen, Aſel und Obernburg in das Verfahren gezogen 
und bat bezüglich ver in dem Rezeſſe über bie Zus 
fammenlegung der Gemarkung Böhl Hierfür ausge- 
wiefenen neuen Planftüde vie theilweife erung 


Der Grundbücher von Marienhagen, Afel und Obern⸗ 
Burg und ber bazu gehörigen Parzellenfarten ftattge- 
Funden, und find biefe Grundbücher und Karten bezüglich 
der erwähnten Grumbftüde in den Gefchäftszimmern 
ver Ortsgerichtsvorfteher zu Marienhagen, Aſel und 
DObernburg offengelegt worben. 

Die Betbeiligten find befugt, diefelben während 
ver Zeit ver Offenlegung in dieſen Localen einzufehen, 
auch gegen die Gebühr von ben Bürgermeiftern der 
Gemeinden Marienhagen, Afel und Obernburg Grund 
buchsauszüge zu verlangen. Auch werben fie burch 
Legtere auf die von ben Feldgeſchworenen entdeckt 
werbenben fie betreffenben Fehler aufmerkſam gemacht 
werben. 

Allen Denen, welche fich bei ven Angaben ber 
Grundbücher rüdjichtlih des Befigitande® und ber 
Größenangaben für bejchwert erachten, fteht es frei, 
binnen einer unerjtredlichen Friitt von 6 Monaten 
ihre Anftände entweber auf gütlichem Wege bei ven 
Bürgermeiftern der Gemeinden, vor welde fie ihren 
eiwaigen Gegner vorladen lajjen fünnen, zu befeitigen 
oder, inſofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Ans 
ſprüche bei dem für Befigftreitigkeiten zuftänbigen Ge— 
richte geltend zu machen. 

Hit diefes Gericht, ein anderes als das unterzeichnete, 
jo haben fie davon, daß legteres gejchehen, binnen eben 
biefer Friſt Unzeige zu machen. Diefelbe Anzeige liegt 
ihnen binnen elben Friſt alsdann ob, wenn fie vor 
Dffenlegung der Grundbücher gegen ben daſelbſt ein- 
getragenen Befiger eine Befigklage angeftellt Hätten. 

Nah Ablauf diefer Frift wird ber Befig, wie ihn 
die Grundbücher angeben, in Bezug auf die Perjonen 
der Bejiger und bie Größenangaben in allen ven Fällen 
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche 
Befeitigung bei den Bürgermeijtern zu Protocoll ge— 
geben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und 
erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Anzeige gebracht worben ijt. 

Die umerjtredliche Frift von 6 Monaten geht mit 
dem 6. Juni 1887 zu Ende. 

Vöhl den 20. November 1886, 

Köntgliches Amtsgeriht. Theis. 
817. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht, daß das neu errichtete Grundbuch ver Gemarkung 
Dorfitter nebſt den dazu gehörigen Parzellentarten in 
dem Gejchäftszimmer des Ortsgerichtsvorſtehers zu 
Dorfitter offengelegt worben ift. 

Die Betheiligten find befugt, dasſelbe während ber 
Zeit der Offenlegung in diefem Locale einzufehen, auch) 
egen die Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde 

itter Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werben 
fie durch Legteren auf die von den Feldgeſchworenen 
entdeckt werbenven, fie betreffenden Fehler aufmerkjam 
gemacht werben, 

Allen Denen, welche ſich bei den Angaben bes 
Grundbuch rückſichtlich des Beſitzſtandes und ber 
Größenangaben für ert erachten, ſteht es frei, 
binnen einer Friſt von 


Monaten 


ihre Anftänbe entweber auf gütlihem Wege bei bem 
Bürgermeifter‘ ver Gemeinde, vor welchen fie ihren 
etwaigen Gegner vorlaben laſſen können, zu befeitigen 
oder, infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche 
bei dem für Befigftreitigfeiten zuftänbigen Gerichte 
geltend zu machen. 

Hit dieſes Gericht ein anderes ald das unterzeichnete, 
fo Haben fie davon, daß legteres gefchehen, binnen eben 
diefer Frift Anzeige zu machen. Diejelbe Unzeige liegt 
ihnen binnen derſelben Friſt aldvann ob, wenn fie vor 
Offenlegung des Grundbuchs gegen den bafelbit einge- 
tragenen Befiger eine Beſitzklage angejtellt hätten. 

Nah Ablauf diefer Friſt wird der Befig, wie ihn 
das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen der 
Befiger und vie Größenangaben in allen den Fällen 
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche 
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protocol gegeben, 
noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und ers 
forderlihen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur 
Anzeige gebracht worven ift. 

Die unerftredliche Frijt von 6 Monaten geht mit 
bem 6. Juni 1887 zu Ende, 

Böhl den 20. November 1886. 

Königliches Amtsgericht. Theis. 
818. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten Ab- 
jate des 8. 5 des Gejehes vom 23. Februar 1885 
— S. S. 43) und der Beſtimmungen der betref— 
enden Privilegien kündige ich hiermit 
a. die vierprozentigen Halle-Sorau-Gubener Eiſen⸗ 
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion (Pri— 
vilegium vom 18. November 1871), 
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
I. Emiſſion (Privilegium vom 7. Saga 1872), 
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
Lit. B. (Privilegtum vom 17. Juli 1872) und 
d, die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
Lit. C. (Privilegium vom 26. Juni 1876), 
joweit nicht deren Inhaber auf den — meine Be⸗ 
fanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um— 
taujch gegen 34 progentige Staatsjchuldverjchreibungen 
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten 
Nachfrift noch darauf eingehen werden, zur baaren 
NRüdzahlung am 1. Juli 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün- 
digten Obligationen ſowie der vierprozentigen Stück— 
infen der Obligationen unter a, b und e für die 
Zeit vom 1. April bi8 Ende Junt 1887 erfolgt vom 
1. Zuli 1887 ab bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗ 
kaſſe zu Erfurt und bei der Stöniglichen veremigten 
Eijenbahn = Betriebskaffe in Berlin — Astanitiher 
Pla 5 — gegen Yusantwortung der Obligationen 
ſelbſt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins— 
foupons und der Talons. 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsicheine wird 
von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Verzinſung der Obligationen 
ki dem 30. Juni 1887. 

rigend will ich, da nad) deshalb eingegangenen 


Bejuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen 
thatſächlich verhindert geweſen find, Diefelben zum 

twede des demnächjtigen Umtaufches gegen —— 
zentige Schuldverſchreibungen der tonſolidirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of 
tober d. J. abgelaufenen Frift zur Abſtempelnng zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori- 
tätsobligationen zu dem nämlichen Zwed eine weitere 
legte Friſt bis zum 31. Dezember d. I. einſchließlich 
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Oftober 
d. J. we Bedingungen berilligen. 

Berlin den 24. November 1886. 
Der Finanz Minifter Scholz. 


Vorjtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz— 
Miniiterd wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß 
nach der in derjelben in Bezug genommenen früheren 
Bekanntmachung vom 1. Dftober d. I. den Inhabern 
der Umtauſch ihrer Schuldverichreibungen gegen Schuld- 
verjchreibungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staats- 
anleije unter folgenden Bedingungen ange 
boten wird: 

a. Für die umzutauſchenden Schuldverichreibungen 
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen 
der 3} prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die umzutauſchenden 
Schuldverichreibungen mit den bisherigen Zinsan- 
fprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinjenfälligkeits- 
termine der Obligationen belaſſen, alſo rücjichtlich der 
Obligationen I. ımd II. Emiſſion und Lit. B. bis 
* 1. Oktober 1887, rückſichtlich der Obligationen 

it. C. bis zum 1. Juli 1887. 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverichreibungen gegen Sculdverichrei- 
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung 
bis einfhliehlid deu 31. December d. J. ſchriftlich 
oder mündlich bei der Königlichen Eifenbahn-Haupt- 
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kafjen, 
nämlich: 

a. * Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebs- 
fajfe in Berlin — Askaniſcher Plat 5 — oder 
bei den —— Eiſenbahn-Betriebskaſſen 

e, 


⸗ 


u Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel B.M., 

b. bei der u Eijenbahn = Hauptfajje ur 
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen) 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab- 


zugeben. 

Den Erflärungen über die Annahme des Ange 
bots ift außer den Schuldverichreibungen (Obligationen) 
ſelbſt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn: 
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von 
Dbligationen bejonders, in — Ausfertigung 
beugen Das eine Exemplar wird, mit einer 

angsbejheinigung verjehen, dem Einfender jofort 
wieder ausgehändigt und iſt von demjelben bei einft> 
weiliger Wiederausantiwortung der von der Annahme: 


ftelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um- 
taujch gegen 3} prozentige Staatsjchuldverjchreibungen 
wird jpäter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Ehurt den 30. November 1886, 

Königlihe Eiſenbahn-Direction. 
819. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab- 
fate des $. 5 des Gefjehes vom 17. Mai 1884 (ei. 
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden 
Privilegien fündige ich hiermit: 

a. die vierprozentigen Thüringiſchen Eiſenbahn— 
Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion, ausgejtellt 
am 1. Januar 1848, 

b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
III. Emiſſion (Serie III), ausgeitellt am 31ſten 
März; 1855, 

e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeitellt am liten 
März 1857 und 

d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
V. Emiſſion (Serie V), ausgeitellt am Iſten 
Juli 1870, 

joweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be- 
fanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um— 
taujch gegen 34 prozentige Staatsichuldverjchreibungen 
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten 
—55 — noch darauf eingehen werden, zur baaren 
NRüdzahlung am 1. Juli 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün- 
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab 
ber der Königlichen Eiſenbahn-Hauptkaſſe zu Erfurt 
und bei der Königlichen vereinigten Eiſenbahn-Betriebs⸗ 
faffe in Berlin — Askaniſcher Play 5 — gegen Aus— 
antwortung der Obligattonen jelbit und der dazu ge— 
hörigen noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talonz. 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsjcheine wird 
von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Verzinſung der Obligationen 
erliicht mit dem 30. Junt 1887. 

Uebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen 
Gejuchen viele Befiger von Prioritäts - Obligattonen 
thatfächlich verhindert geweſen find, Diejelben zum 
Zwecke des demnächjtigen Umtaufches gegen 34pro= 
zentige Schuldverichreibungen der fonjolidirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Dc- 
tober d. I. abgelaufenen Frift zur Abjtempelung zu 
bringen, hierdurch) für die Eingangs bezeichneten Priori⸗ 
täts-Obligationen zu dem nämlıchen Zweck eine wei— 
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. 3. eins 
ichließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 
1. October d. 3. angegebenen Bedingungen bervilligen. 

Berlin den 24. November 1836. 

Der Finanz» Mintitr. Scholz. 

Vorjtehende Bekanntmachung des Herm Finanz- 
Minifters wird mit dem Bemerken verd icht, daß 
nach der in derielben in Bezug genommenen früheren 


261 


Bekanntmachung vom 1. Dctober d. 3. ben Inhabern 
der Umtaufc ihrer Schuldverfchreibungen gegen Schuld- 
verjchreibungen der 34 prozentigen tonfolidirsen © Staats⸗ 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange— 
boten wird: 

a. Für die umzutaufchenden Sue) reibungen 
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen 
der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden 
Sculdverichreibungen mit den bisherigen Zinsan— 
Iprüchen noch bis zum zweitnächjten Zinjenfäll igfeit3= 
termine der Obligationen belafjen, aljo bis zum Iſten 
Suli 1887. 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtaufch 
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſchrei⸗ 
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärun 
bis einfhließlid den 31. Dezember d. 3. —— 
oder mündlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt— 
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich: 

a. der Königlichen vereinigten Eiſenhahn⸗ Betriebs⸗ 
kaſſe in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder 
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu 
Deijau, Halle, Weihenfels und Cajjel B. 

b. bei der Königlichen Eijenbahn = Hauptfafje in 
Frankfurt a/M. (Sachjenhaufen) 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab- 
zugeben. 

Den Erflärungen über die Annahme des Angebots 
it außer den Schuldverjchreibungen (Obligationen) 
jelbit ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn: 
werth ber letzteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen „Bejonberb, in doppelter Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer 
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort 
wieder ausgehändigt und iſt von demjelben bei einjt- 
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme: 
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der —— zum Umtauſch 

egen 3} prozentige Staatsſchu dverjchreibungen wird 
4 äter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erfurt den 30. November 1886. 

Königliche Eifenbahn-Direction. 
820. Zur Vornahme ver Frübjahre- Prüfung ver 
Alpiranten für den einjährig freiwilligen Militairbienft 
bes Jahres 1887 ift als Anfangstermin ver 24fte 
Februar 1887 feſtgeſetzt worben. 

Tiejenigen —— Leute, welche ſich dieſer Prüfung 
unterziehen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch ſpä— 
teſtens bis zum 1. Februar 1887 bei ber unter- 
zeichneten Gommiffion einzureichen und in vemfelben 
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ges 
prüft Au fein wünfcen, 

Dem Gefuche find beizufügen: 

1) ein Geburtszeugniß; 


3) ein Eimmwilligungs-Atteft bes Vaters ober Vor⸗ 
mundes mit ber Erklärung über vie Bereitwil- 
tigkeit und Fähigkeit, ven Freiwilligen — 
einer einjährigen activen Dienftzeit zu bekl 
auszurüften und zu verpflegen 

3) ein —— Bag, welches für 
linge von höheren Schulen ( Gymnafien, 

ymnaſien, Brogymnafien, Realſchulen und — 
—E— durch den Director der Lehranſtalt, 
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei- 
Obrigfeit des Wohnortes, ober u vorgeſetzte 
Dienſtbehörde auszuſtellen ift, und 

4) ein von dem Aſpiranten ſelbſt geſchriebener 
Lebenslauf. 

Die Atteſte müſſen im Original eingereicht werden. 

Caſſel den 6. December 1886. 

Königliche Prüfungs⸗Commiſſion 
für Einjährig-Freiwillige. 
Belauntmachungen des Landes= Directors. 

821. Die Imterefjenten ver Heffifchen Branbver- 
fiherungs » Anftalt fee ich anburd in Kenntniß, daß 
die Braudſteuer pro 1887 durch Beichluß des Landes⸗ 
Ausſchuſſes vom 17ten I, Mts. auf 15 Pfennig pro 
100 Marf des ee A iehgefest worben Ei. 

Gaffel den 30. November 1886 

Der Landes Director. 3. B.: Dr. Knorz. 

Belanutmadungen communalitäud. Behörden. 
822. Wir veröffentlichen in der Anlage das Rüd- 
jtandsverzeichniß der in ‚Folge diesſeitiger Kündigung 
fällig gewordenen und noch nicht eingelöjten Sn 
verjchreibungen der Yandeskreditfajje und fordern deren 
Inhaber zur Vermeidung weiteren Zinsverluftes wieder- 
holt zu _ Brendan —— auf. 

—. 30. November 188 

ie — der Landeskreditkaſſe. Lo. 
acanzen. 

823. Die 2te 36 an der evangelifchen Schule 
zu Ihringshaufen, deren jährliches Einfommen neben 
freier Wohnung 750 Mark und 90 Mark für Feuerung 
beträgt, wirb durch Verſetzung des feitherigen Inhabers 
mit dem 1. December cr. vacant. 

Bewerber um biefelbe wollen ihre Gejuche unter 
Anfchluß der erforberlichen Zeugniffe binnen 8 Tagen 
bei dem Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Niebeling 
zu Wolfsanger einreichen. 

Gaffel ven 29. November 1886. 

Der Königl. Schulvorftand. Dörnberg, Lanprath 
824. Die enengeläihe Schulſtelle 
mit welcher ein Dienſteinkommen von 
Pr Wohnung und Feuerung verbunden ift, wird 

en die Benflonirun des jetzigen Stelleninhabers 
mit dem 1. Januar 1887 vacant. 

Bewerber wollen ihre Meldungsgefuche nebſt den 
erforderlichen Zeu el jen binnen vier Wochen bei dem 
Königlichen Lokal weg ector, Herrn Pfarrer Kaiſer 
zu Steinau, od = nterzeichneten einreichen. 

Sen den 3. December 1886. 

un © Zr Hohenzell. 


N 


— 
bi Ef 


825. Bewerber um eine erledigte ae 
ftelle Hierjelbft, mit welcher ein Ginfommen von 
560 — 570 Mark verbunden it, wollen fich binnen 
14 Tagen dahier fchriftlich melden. 
Wolfhagen am 6. December 1886. 
, Der Bürgermeijter Wide. 


Berional = Ehronit. 

Ernannt: der Rechtskandidat Heilbrunn zum 
Referenbar, 

der etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Affiftent 
Mertens II in Großalmerode zum Gerichtsjchreiber 
bei dem Amtsgericht in Neuhof, 

der biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Göbel bei 
dem Amtsgericht in Caſſel zum etafemäfigen Gerichts- 
[hreibergehülfe bei dem Amtsgericht zu Großalmerope, 

der Stationsaffiftent Giejede in Misburg zum 
Stationsvorfteher II. Claſſe in Lollar, 

der Stationsaffiftent Setterie in Harfum zum 
Stationsvorfteher II. Elaffe in Bonames, 

ber bisherige Förfter auf Probe Heinrih Otto 
befinitiv zum Förſter in Mottgers, Oberförfterei 
Sterbfritz, 

der Bürgermeiſter Baumann nach Verlegung des 
Sites des Standesamtes Kirchlotheim nach Schmitts 
Iotheim vom 1, Januar 1887 ab zum Standesbeamten 
und der Beigeorpnete H. Schäfer zum Stellvertreter 
des Standesbeamten zu Schmittlotheim. 

Zugetbeilt: die Gemeinde Roda vom 1. Jauuar 
1887 ab dem Standesamtsbezirt Rofenthal, nah Ab- 
trennung vom Standesamtsbezirf Ernſthauſen. 

Verlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Wehrba 
Georg Heftermann die Pfarrftelle zu Kilianftäpten 
in der Claſſe Windecken, 

dem Gutspächter Wilhelm Met zu Hof Huhn— 
ſtadt, Kreis Ziegenhain, Allerhöchſt der Königliche 
Kronen⸗Orden vierter Claſſe. 

Beſtellt: der past. extr. Wilhelm Auguſt Adolf 
Carl Kraemer aus Erfurt zum Pfarrverweſer in 
Brotterode, Iutherifche Infpectur Schmallalven. 

Beauftragat: der auferordentlihe Pfarrer Guſtav 
Ganf aus Niederrovenbach mit Berjehung ver Pfarr> 
gehülfenftelle zu Bieber, Claſſe Meerholz, 





Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 97. 


der Stationsaffiftent Bolfmar, bisher in Wilhelme- 
höhe, mit der Berfehung der Stelle des Stationsauj: 
fehers zu Genfungen. 

Niedergelaffen: ver praktifche Arzt Ernft Menſch 
in Frankenau. 

Berzogen: ver praftiihe Arzt Dr. Schumann 
von Hersfeld nach Nieveraula. 

Uebernommen: von dem Apotheker Dr. phil. 
Rudolf Pitſchke Fäuflih die Hirfchapothele det 
Apothefers Lohmann zu Schmalkalden, 

Veriebt: der Regierungsratd Bed von Gumbinne 
an bie hiefige Königliche Regierung, 

ber Refrendar von Geyſo in ben Bezirk det 
Oberlandsgerichts zu Gaffel, 

ber Gerichtsfchreiber Schretär Hannemann u 
Neuhof an das Amtsgericht in Meerholz, 

der Stations » Vorfteher II. Claſſe Kyrikr 
BWigenhaufen nah Neu-Dffenbach , 

der Stations - Vorfteher II. Claſſe Zanpery 
Arenshaufen nah Wigenhaufen, 

der Stations =» Borfteher Pforr zu Hümme nad 
Dahlhauſen, 

der Stations-Vorſteher Maeßen zu Gerreshein 
nach Hümme, 

der Stationsvorſteher II. Claſſe Grau von ve 
Rangirftation Caſſel nach Paderborn, 

ber Stationsvorfteher II. Glafie Evers ma 
Lollar nach Caſſel, Rangirftation,, 

der Stationsvorfteher II. Glaffe Kromm ne 
Bad Nauheim nach Harburg, 

der Stationsvorſteher II. Claſſe 
Bonames nah Bab Nauheim, 

ber bisherige Aufſeher Schwan bei ver Emmi: 
anftalt in Wehlheiden als Führer an vie Königlich 
Erziehungs » und Bejferungs-Anftalt in Wabern, 

der Förſter Knieze zu Ippingbaufen vom lite 
Januar 1887 ab nach Wiichelsberg, Oberföritere 
Todenhauſen. 

Penſionirt: ver Stationsvorſteher I. Claſſe Crol! 
zu Genſungen. 


Schenl der 


ertiomegebühren dem Raum einer gewohnlichen Drucheile 20 Reicepfemig. — Belage umb 4 Bogen b 
u m — — —— en 


Rebigirt bei Römiglicher Regierung, 
GaffelL — Gedrudt in ber Hofs und WeifenhanssÖnädruderei. 


— — — 





Deilage zu Rr. 53 des Amteblatts ber Königlichen Regierung zu Caſſel. 


Verzeichniß 


der zur Rüdzahlung bis zum 1. September 1886 gekuͤndigten und noch rüdftändigen 
Landeökreditkaffen » Obligationen. 





A. Ubtheilung VII. Bor 1870 ausgegebene (weiße) Obligationen. 


Von diefen Obligationen find diejenigen, deren Zinsjcheinbogen abgelaufen, für den Fälligkeitstermin des 
legten Zinsſcheins gekündigt. 


B. Abtheilung VIILB. Von 1870 an ausgegebene, beiderfeits kündbare (weiße) 44 prozentige Obligationen. 
Diejelben find mit Ausnahme der von 44 auf 4 Prozent abgeitempelten für den 1. März 1883 gefimbigt. 


©. Abtheilung VIILC. Bon 1870 an ausgegebene, Seitens der Inhaber unkündbare (gelbe) 
Obligationen der Serien L bis XIL 


Serien I. und II. Serie VIL, it. C. zu 200 $ (= 600 M.): 
Sämmtliche Obligationen diejer Serien Nr. 959. 1015. 1129. 
jind, joweit jolche nicht jchon früher gefündigt Lit. D. zu 100 $ (= 300 M.): Nr. 109, 174. 
waren, für den 1. November 1881 gekündigt. 374. 598. 


Lit. E. zu 50 (= 150 Mr: Wr. 64. 88. 236, 


. 254. 527, 557. 

Serie IIL, it. D. zu 100 4 (= 30 M.): 
Nr. 233. 673. 778. 1661. 

Lit. E. zu 50 4 (= 150 M.): Nr. 341. 411. 
417. 601. 602. 604. 614. 


Serie VIIL., Lit A. zu 3000 Mark: Nr. 108, 
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 20. 128. 782, 
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 31. 50. 100. 
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 146. 148. 591. 592. 
Serie IV., Lit. B. zu 500 4 (= 1500 m): 606. 
Nr. 531. 703. 


Lit. C. zu 200 ( 600 M.): Nr. 185. 201. 
Lit. D. zu 100 $ (= 00 M.): Nr. 112. 348. 


401. 433. 674. 


Lit. E. zu 50 .$ (= 150 M.): Nr. 3. 19. 25, 


261. 262. 263. 438. 482. 489. 817. 


“ Serien V. und VI, 


Sämmtliche Obligationen diejer Serien 
iind, joweit jolche nicht ſchon früher gekündigt 
waren, für den 1. November 1881 gekündigt. 


Serie IX., Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 38. 
677. 919. 

Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 285. 565. 1062. 1065. 
1072. 1146. 1564. 1649. 1688. 1690. 1842. 
2026. 2083. 2087. 

Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 64. 77. 170. 212. 
405. 445. 513. 604. 611. 956. 967. 1481. 
1856. 1933. 1940. 2185. 2250. 2319. 3525. 

Lit. E. zu 150 Mark: Wr. 54. 80. 333. 301. 
310. 483. 560. 733. 861, 363. 865. 41. 
942. 1009. 1026. 1035. 1213. 1217. 


—— — WE 


Serie X., Lit. B. zu 1500 Dart: Nr. 84. 

Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 59, 153. 405. 1295. 
1398. 1400. 1424. 1669. 1671. 1795. 2125. 2472. 

Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 189. 294. 296. 354. 
651. 686. 782, 783. 818. 820. 1183, 1293. 
1295. 1786. 1800. 2013. 2039, 2925. 3130. 
3202. 

Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 342, 541. 589. 644. 
653. 846. 388, 1005. 1010, 


Serie XL, it. B. zu 1500 Mart: Nr. 256. 
646. 1311. 1316. 1317. 

Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 118. 120. 148. 202. 
203. 204. 1180. 1513. 2006. 2007 2008. 
2013. 2016. 2981. 2982. 2085. 2998. 

Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 262. 265. 276. 367. 
373. 378. 525. 540. 697. 710. 723. 738. 1076, 
1583. 1913. 2054. 2059. 2122. 3354. 2360. 
2956. 2957. 





Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 21. 61. 66. 73. 79.. 
582. 597. 599. 622, 629. 682, 698. 700. 741. 
0, 


Serie XI, Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 43. 
704, 1181. 1604. 1663. 


Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 363. 642. 646. 913. 
964. 969. 973. 976. 1972. 3280. 2657. 3761. 
4655, 4766. 4868. 5093. 5095. 5182. 5199, 
5274. 5646. 


Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 3. 340, 661. 668. 
748. 760. 1037. 1114. 1618. 1647. 203. 
2039. 2971. 3123. 3128, 4042. 4320. 4572, 
5042. 5056. 5079. 5472, 5568, 5855, 

Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 212. 355. 512. 520. 
656. 982. 985. 986. 998. 1109, 1124, 1125, 
1133. 


BE Anmerklungen: Ih Mit dem Tage der frülligkeit des Kapitals bört die Verzinfung auf. Für diejenigen gefündigten Schuld⸗ 
verfhreibungen, deren Einlöfung erft nach Ablauf eines Bierteljahres, vom Falligleitstage an gerechnet, 
erfolgt, wirb jedoch eine mit dem leisterem beginnende Zinfenwergütung vom zwei Procent bis zum Tage 


der Einlöfung gewährt. 


2) Die fettgedrudten Ziffern bezeichnen die Nummern der ſchon früher gelündigten Obligationen, während 
alle übrigen die Nınmmern der für dem letzten rälligfeitötermin (1. Scptember 1836) grfündigten 


Stüde enthalten. 


Hierbei wird darauf aufmerkſam gemacht, daß weiter gefündigt ſind: 
für deu 31. December 1886 


jämmtliche (gelbe) Obligationen der Serien III., IV., VII., VIII. und IX. joweit jie nicht ſchon in Folge 
Verlooſung gekündigt waren oder gegen 34 procentige umgetaujcht worden find, 


für ben 1. März 1887 
a. jämmtliche (gelbe) Obligationen der Serien X. bis XIII. joweit fie nicht jchon in Folge Verlooſung 
gefündigt waren oder auf 34 Procent Zinjen abgeitempelt worden find, 
b. diejenigen (weißen) Obligationen der Abtheilung VIII. A.a., deren letzter Coupon am 1. März 1887 


fällig wird. 
Caſſel, am 30. November 1886. 


Die Direction der Landeskreditkaſſe. 


0%. 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Gaffel 
51, 





Belanutmachuugen anf Grund des Reichsgeſetzes 
kom 1878. 

826. Die am 28. November 1886 ausgegebene 
weite Brobenummer ber — 
reien Preſſe“, verantwortlicher Redacteur Adam 
rank. Verlag von F. Niederheitmann, Druck von 
. Bimmermann, fämmtlich angeblich in Kaiſers— 

autern, wird hiermit auf Grund des $. 11 des 


Reichsgeſetzes gegen bie pemeingefäßefichen Beitre- 


bungen der Sozialdemokratie verboten. 
er, den 2. December 1886, 


niglich bayerische Regierung der Pfalz, 
—— in Del 
von Braun, 
Königlicher Regierungs » Präfident. 


au Verordnung. 
827. Auf Shen Beide vom 17, um d.%. gench- 


mige Ich hiermit das anliegende Pferde-Aushebungs- 
Reglement unter Aufhebung des gleichnamigen Regle- 
ments vom 12. Juni 1875. Sie haben hiernad) das 
bee * —— und ce Ausführung er- 
orberli eftimmungen zu en. 
Ems den 22. Sumi 1886, 
4 9%. Wilhelm. 
Für ben Minifter des Innern. 
ggez. v. Goßler. Lucius v. Scholz. 
Bronſart v. Schellendorff. 
An die Miniſter des Innern, für Landwirthſchaft, ber 
Finanzen unb des Krieges. 


Auf Grund und im Ausführung der 88. 25—27 
und des $. 36 bes Geſetzes über die Kriegsleiſtungen 
vom 13. Juni 1873 (Reichsgejegblatt Seite 129), 
lautend wie folgt: 

$. 25. "Sur Beichaffung und Erhaltung des 
kriegamäßigen Pferdebedarfs der Armee find alle 

Pferdebeſiher verpflichtet, ihre zum Kriegsdienſt für 

tauglic) erklärten Pferde gegen Erſatz des vollen 

von Sachverſtändigen unter BZugrumdelegung der 
Friedenspreiſe endgültig feftzuftellenden Werthes an 
die Militärbehörde zu überlaſſen. 

Befreit 5 find nur: 

1) Mitglieder. der regierenden. deutſchen Familien; 

2) die Sejandten fremder Mächte und das Gejandt- 
ſchaftsperſonal; 

3) Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich 
der zum Dienftgebrauch, ſowie Aerzte und Thier- 
ärzte hinfichtlich der zur Nusübung ihres Berufes 
nothwendigen Pferbe; 


Ausgegeben Mittwoch den 15. December, 


4) die 0 

welche von ihnen zur Beförderung der Poſten 
8.26. Die Sacverftändigen ($. 25) find für 

jeden Lieferungsverband durch dejjen Vertretung 

periodiſch zu wählen. R 
Das ag en irren findet unter Leitung 

eines von der Landesregierung bejtellten Kommiſſars 
ftatt. Die Koſten trägt das Reich. 

Der — Werth wird dem Eigenthümer 
aus den bereiteſten Beftänden der Kriegskaſſe baar 
vergütet, 

$, 27. Das Verfahren besüglich der Stellung 
und Aushebung der Pferde wird unter Zugrunde- 
legung der 88. 25 und 26 von den einzelnen Bundes⸗ 
ftaaten —— der dabei Hin- 
fichtlich der Anmeldung und Stellung der Pferde. 
zur Vormufterung, Mujterung oder Aushebung ge— 
troffenen Anordnungen werden mit einer Geldjtrafe 
bis zu 50 Thalern geahndet. 

$. 36. Alle — Geſetze entgegen— 
ſtehenden Beſtimmungen ſind aufgehoben.“ 

werden die nachſtehenden Anordnungen hinſichtlich der 

—— eg des Prerdebejtandes und 
affung der Mobilmachungspferde im König— 

rei reußen getroffen: 

A. Verfahren bei den periodijhen Bor: 
mufterungen des Pierdebeitandes. 

$ 1. Sur Erhaltung einer Ueberficht über den 
Rferdebeftand im Lande finden in der Regel von 10° 
u 10 Jahren, umd zwar in den auf die Reichs— 
Bichgäffung folgenden, auf jedesmalige Anordnung 
ber a race Minijterien des Krieges und Des 
Innern Bormufterungen der jämmtlichen Pferde 
durch Bormufterungstommiffionen ftatt, deren für 
jeben Kreis*) eine eingejegt wird. 

Die vorgenannten Minifterien find berechtigt, die . 
Bormufterungen über 10 Jahre hinaus für das ganze 
Staatsgebiet oder für einzelne Theile deſſelben * 
uſchieben, oder unter beſonderen erhättneffen in den _ 

wilchenjahren, allgemein oder in einzelnen Landes: 

*) Anmerkung: Was in biefem Reglement hinſichtll 
ber Landräthe und Kreife angeorbnet iſt, gilt gleihmäßig au 
hinſichtlich der Oberamtinänner und Oberamtöbejirfe in ben 
Hohenzolleruſchen Landen, 

In beit Stabtkreifen werben die Funktionen ber Landräthe 
durch die Bofigeivireftoren und, wo ſolche nicht vorhanden firtb, 
b bie Bürgermeifter (in ber Provinz Dannover dur ein 
——— wahrgenommen; in ber Gtabt Berlin durch 
ben Vorfteher der Militäirlommiffion. 


theilen, eine Bormufterung außerterminlich anzuordnen. 
Die Vormufterungsfommijfion wird aus einem 
vom fommandirenden General zu beitimmenden Dffi- 
ier — in der Regel einem Stabsoffizier — und Dem 
andrath gebildet. Die Kommandirung der Offiziere 
ah t durch dasjenige Generallommando, zu deſſen 
Is €: Geftellungsbezirt der bezüglihe Landestheil 
gehört. 

In Berlin und in den der Marine zur Dedung 
ihres —— für Die Reichs⸗Kriegshaͤfen zugewie⸗ 
jenen Bezirken finden Pferde-Bormufterungen nıcht ſtatt. 

8.2. Aus dem Ergebniß ber ig ui ie 
foll eim möglichft einheitliches Urtheil über den Pi rde⸗ 
beſtand aller zu dem Pferde-Geſtellungsbezirk eines 
Armeekorps gehörigen Landestheile gewonnen werden. 
Die kommandirenden Generale find zur Erreichung 
dieſes Zweckes ermächtigt, die als Kommiſſare fungi⸗ 
renden Offiziere zu vereinigen und der Vormuſterung 
einiger Kreiſe, die durch einen älteren Stavallerie- 
Offizier (Brigade, Regiments- ıc. Kommandeur) vor: 

unehmen ift, beimohnen zu lajfen. Bei den von ihnen 

Ihe jelbjtändi — übrigen Pferde⸗ 
ormuſterungen ind dieſel 

theilung der fer e zu Grunde zu legen. 

5. Der Oberpräſident beſtimmt im Einver— 
nehmen mit dem kommandirenden General die Orte 
und Termine, an welchen die Vormufterungen ab» 
gehalten werben. 

Die Orte find fo zu wählen, daß die Pferde ihrem 
Befiger möglichft nicht über einen halben Tag ent- 
hc werben. Es wird deshalb darauf Bedacht zu 


en Grundſätze bei Beur- 


nehmen jein, an einem Tage mehr als eine Mufterum 
und zwar an verjchiedenen Orten abzuhalten, dabei 
auch die Pferde aus den entfernt gelegenen Ort— 
Ichaften zuerjt zu muſtern. 

Die Termine find mit der befonderen Rüdjicht 
anzufegen, daß die Pferdebefiter durch entiprechende 
Wahl der Jahreszeit möglich wenig beeinträchtigt 


werden. ’ 

Die Landräthe haben dieje Orte und Termine 
jedesmal r tzeti— auf ortsübliche Weile zur 
Kenntnig der Pferdebefiger zu bringen, dabei wird 
— die —— u beſtimmen ſein, in welcher 

ie-Ortichaften zur Vorſtellung gelangen. 

Die Mitglieder der Mufterungstommiffionen ($.13) 
ind = Theilnahme an der Vormufterung einzuladen. 

in Anfpruch auf Reifetoften und Tagegelder wird 
für diefelben damit nicht begründet. 

8.4. Jeder Pferdebejiger ijt verpflichtet, zu 
diefem Termine feine jämmtlichen Pferde zu gejtellen 
mit Ausnahme: 

a. der Fohlen unter vier Jahren, 

b. der Hengite, 
e. der Stuten, die entweder hochtragend find, oder 
noch et länger als 14 Tage abgefohlt haben, 
d. der Pferde, welche auf beiden Augen blind find, 
e. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter 
Tage arbeiten. 


Außerdem find die oberen Provinzialbehörden be= 
fugt, unter bejonderen Umftänden Befreiung von ber 
—— eintreten zu laſſen. Im einzelnen drirt= 
genden Fällen ift auch der Landrath hierzu ermächtig t. 

In den unter e — e aufgeführten Fällen ijt eine vorra 
Ortsvorſtande ausgefertigte Beſcheinigung vorzulegert. 

Bon der Verpflichtung zur Vorfühuung Ger 
mn ausgenommen: 


1) Mitglieder. der regierenden beutichen Familien ; 
3 die Geſandten fr Mächte und das Geſandt⸗ 
ſchaftsperſonal; 


3) Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich 
derzum Dienftgebrauch, ſowie Aerzte und Thier- 
ärzte —5 der zur Ausübung ihres Be— 

9 die 2 fiir Sue Br Pferdehahl 
ie Poſthalter hinſichtli jenigen eza 
welche von ihnen jur Bid ng der Poſten 
fontraftmäßig F ten werden muß; 

5) die Königlichen Staatögejtüte. 

“ Größere Privatgeftüte find möglihjt an Ort 
und Stelle zu muſtern. 

.5. Die Gemeinde» und die Gutsvorſt ehet, 
im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben ſich 
au dem Vormufterungstermine einzufinden und 

mmiſſion ein mit fortlaufenden Nummern verjehenes 

Verzeichniß der in ihrem . vorhandenen Pferde 
vorzulegen, welches deren Alter, Geichlecht, 
und Abzeichen, ſowie den Namen des Beſitzers angibt. 
Sie find verpflichtet, für die Geftellung der zum Ran— 
iren und VBorführen der Pferde erforderlichen Mann- 
* und ferner dafür zu ſorgen, daß das Vor— 
ühren nad) der Reihenfolge des Verzeichniffes ftattfindet. 
8.6. Die — en Pferde find ortichafts- 
weiſe durch die Vormufterungsfommifjion zu prüfen 
— kriegsbrauchbare und kriegsunbrauchbare zu 

en. 

Die ER Pferde find ala Reitpferde, 
Stangenpferde und Vorderpferde zu jondern. 

Bei verjchiebener Anficht über die Kriegsbrauch- 
barkeit ſowie die Art der Verwendung der Pferde 
entjcheidet das militäriiche Mitglied. 

8.7, Ueber das Ergebnik der Vormuſterung 
innerhalb des Kreiſes hat die Kommiſſion eine Lieber 


icht nach dem angedrudten Schema Al in doppelter Ton 
itglied 


Ausfertigung aufzuftellen. Das militärif 
reicht davon ein Exemplar dem Generallommanbdo, 
das Givilmitglied das zweite Eremplar dem Regie 
rungspräfidenten ein; leßterer legt eine Zuſammen⸗ 
jtellung dem Oberpräfidenten na 

Die Generaltommandos haben nach gleichem Schema 
eine Zufammenftellung, welche die Ergebnifje der 
TISCHEN en. t jeden Kreis ihres ge 
fammten Bferde- — —— kenntlich macht, 
möglichſt bald nach Beendigung des Geſchäfts, ſpä— 
teſtens bis zum 15. Auguſt des betreffenden Jahres, 
dem Kriegsminiſterium einzureichen. 

Die Oberpräfidenten reichen eine gleiche Zuſammen⸗ 


Schema A 2 vor. Aula gl 


Berhältniffen den gänzlichen 
be ſſ g Hg 


tellung für ihre Provinz an die Minifterien bes 
nnern, ber — und für Landwirthſchaft. 
B. Verfahren bei Beſchaffung der Mobil— 


machungspferde. 
8. 8. Im Falle einer — der Armee 
oder einzelner Theile derſelben hat jede Provinz den 


in * der Beſtimmungen des egu 
planes auf fie repartirten Bedarf an Mobilmachungs⸗ 
pferden in natura zu ftellen, 

8. 9, Die erforderliche — jeder 
Kategorie der zum Kriegsdienſt — ferde er⸗ 
geben die in Anlage B — eſtimmungen. 

8. 10. Der Obexpräſident vertheilt im Ein— 
vernehmen mit dem kommandirenden General jchon 
im —— den Geſammtbedarf an Mobilmachungs- 
pferden auf die einzelnen Kreiſe 

Die von jedem Kreife aufzubringende Quote an 
— ——— wird den Landräthen bekannt 
gegeben. 

Die Landräthe vertheilen die von den Kreiſen zu 
ſtellenden Quoten nach Maßgabe des Pferdebeſtandes. 

. 11. Bei Eintritt einer Mobilmachung wird 
in jedem Seele ber — nad) $. 4 gejtellungs- 
pflichtige Pferdebeitand gemuftert; das erforderliche 
Kontingent wird ausgehoben und tayirt; der Tar- 
ai wird aus Reichsfonds vergütet. 

. Dem gemeinjchaftlicden Ermefjen der oberen Pro- 
vinzialbehörben bleibt —— unter beſonderen 

oder theilweiſen Ausfall 
d uordnen. 

& 12. Zur Abhaltung der Mufterung des 
Pferdebeſtandes find die Kreiſe in Dufterungsbeirte 
zu theilen, von denen jeder im der Regel nicht liber 
1200 Pferde enthalten darf. 

, Die ug Son Mujterungsbezirfe und die Be— 
—** der Muſterungsorte in denſelben erfolgt 

den Landrath. 

Als Muſterungsorte ſind ſolche Orte, an welchen 
die um ber Perde ftattfinden ſoll ($. 23), in 
ber Regel nicht zu wählen. 


. 13, Für jeden Mufterungsbezirt wird dur 
die — eine Deren —— 
gewählt. 
beftenebe muß aus drei pferbefundigen Perſonen 

en. 
‚ ‚Für jedes Mitglied der Kommiſſion ift für Bes 
binderungafälle ein Stellvertreter zu beftimmen. 

Soweit es die Umftände aelatden hat der Land- 
rath jeder Muſterungskommiſſion einen Thierarzt 
beizuordnen. 

8. 14. Die Wahl der Mitglieder der Muſte— 
rungskommiſſion und deren Stellvertreter erfolgt von 
ſechs zu jech® Jahren. 

Bei dem Ausicheiben eines Mitgliedes oder Stell- 
vertreters iſt eine Neuwahl vorzunehmen. 

Die Mitglieder der Kommiffionen und deren Stell» 
vertreter find durd den Landrath mitteljt Handſchlags 
zu verpflichten und die Namen derjelben den Einge- 


feffenen des betreffenden Bezirks befannt zu machen. 

Eined der Mitglieber it mit der Leitung ber 
Geſchäfte zu betrauen, empfängt die Aufträge bes 
Landraths und forgt unter Beihülfe der beiden an— 
deren für beren pünftliche — — 

8.1 Die Mitglieder der Muſterungskom⸗ 
mifftonen haben auch im Friedenszeiten die Ver- 
Bil tung, den Lanbräthen bei Ermitteluug des 

egsbrauchbaren Pferdebeitandes beizuftehen, und den 
an fie dieſerhalb ergebenden Aufforderungen nad 
beftem Wiffen * ommen. 

8. 16. Den Mitgliedern der Mufterungstom- 
mifftonen werden, wenn jie jolches beanfpruchen, für 
Ausübung ihrer Geichäfte Diäten und Fuhrkoſten 
nad) Maßgabe der Beitimmungen über die —— 
den Kompetenzen der bei der Abſchätzung von Flur⸗ 
ſchäden Nr. 8, a und e der am 11. Juli 1878 (Reichs⸗ 
geiegblatt Seite 239) Allerhöchſt genehmigten Abän- 
erungen der Injtruftion vom 2. September 1875 
ur Ausführung des Geſetzes über die Naturalleiftungen 
fr die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Febrüar 
1875 gewährt. 

Die den Mufterungstommiffionen beizuorbnenden 
Thierärzte erhalten Diäten und Fuhrkoften nad) den 
gleichen Säßen, wie vorjtehend angegeben. 

. 17. Die Mufterung des Perdebeftandes hat 
in allen Muſterungsbezirken eines jeden Aushebungs- 
bezirls jo frühzeitig ftattzufinden, daß die zur Vor— 
tellung vor die Aushebungskommiſſion ($. 24) be 

timmten Pferde zu den für das keerpangg nr gr 
eitgejegten Terminen im Aushebungsort ($. 23) ei 
treffen können. 

Unter befonderen Verhältniſſen fällt die Mufterung 
gemäß $. I1 aus. 

. 18. Sofort nah Eingang des Mobil» 
machungsbefehls theilt der Landrat bem mit 
Zeitung der Geſchäfte beauftragten Mitgliebe jeder 
regen kon ein Verzeichniß der zu geſtel⸗ 
Ienden Pferde nach den verſchiedenen Kategorien mit und 
bezeichnet demfelben Tag und Stunde der Mufterung, 
jowie Tag, Stunde und Drt der Aushebung ($. 23). 

Gleichzeitig beauftragt der Landrath die Ge- 
meinde- und Gutövorjteher mit jchleuniger Auffor: 
derung der Pferdebefiger zur Gejtellung üren Pferde 
unter genauer Angabe des Ortes, des Tages und 
der Stunde. 

Die dieferhalb an die Gemeindes und Gutsvor- 
jteher, jowie an die Mujterungsfommiffionen zu rich- 
tenden Verfügungen find vom —— Fa im 
Frieden bereit zu halten. Bei a es Mobil- 
machungsbefehls find fie, je nach ſchnellſter Art der 
Beförderung, entweder per Telegramm, Eijenbahn, 
Eitaffette oder reitenden Boten zu expebiren. 

. 19. Jeder Pferdebeſitzer iſt nad) erhal: 
tener —— verpflichtet, ſeine ſämmtlichen 
Pferde mit Ausſchluß der im $. 4 näher bezeichneten 
zu der er Zeit und an dem bejtimmten Orte 
vorzuführen. is 


eis 


Der Verfauf eines Pferdes vor erhaltener Gejtel- 
— orderung entbindet nicht von deſſen Ges 
ſtellung, ſofern die Ablieferung an den neuen Erwerber 
noch nicht erfolgt ift. 

Eine Ausnahme findet nur ftatt, wenn nachweislich 
der Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere, 
Milttärärzte oder «Beamte, welche I die Pferde für 
ihre Mobilmachung jelbft beichaffen müſſen, geichehen ift. 

Ebenjo fünnen den zum Dienſt emberufenen Offi— 
zieren, Militärärzten oder «Beamten des inaftiven 
und Benrlaubtenjtandes fo viele ihrer eigenen Pferde 
von der Anshebung zurüdgelaffen werden, als ihnen 
bei einer Mobilmahung etatsmäßig Kr jtellen jind. 

le, welche ihre geftellungspflichtigen 
Pferde nicht ungefäumt un vollktändig vorführen, 
haben außer der gejeglichen Strafe zu gewärtigen, 
daß anf ihre Koſten eine zwangsweiſe Herbeiſchaffung 
derjelben vorgenommen wırd. 

8. 20. Der Landrath hat die erforderlichen An: 
ordnungen zur Anfrechthaltung der Ordnung bei 
dem Mufterungsgefchäfte zu treffen und für Beor- 
derung der nöthigen Polizeimannſchaften (Gendarmen, 
Schugmänner, Polizetdiener u, f. mw.) zu jorgen. 

Die Gememde- und Gutsvorjteher find verpflichtet, 
gleichfalls bei der Mufterung zu erjcheinen, um die 
— Geſtellung der Bine zu überwachen 
und der Kommiſſion die fehlenden zu bezeichnen. 

8. 21. Die Mufterungstommijjton hat an 
dem zur Mufterung beftimmten Tage auf dem Sammel: 

er des Bezirks pünktlich zu erjcheinen und nach 
n jr der Anlage B. eme jorgfältige Prüfung 
der geitellten Pferde und Ausjonderung der Friegs- 
brauchbaren vorzunehmen. Ueber jümmtliche friegs- 


Anlage ©. brauchbaren Pferde tit ein National nad) Anlage C. 


— bei mehrtägiger Mufterung für jeden Tag ein 
befonderes — zu fertigen. 

Aus demjelben hat die Kommiſſion das Kontin— 
gent des Bezirks und außerdem auf je drei Pferde 
des Kontingents ein viertes als Zujchlag auszuwählen. 
Die Gig Kar Pferde find in dem National ſpe— 
ziell zu bezeichnen, und iſt leßteres jofort dem Land» 
rath zuzuſtellen. 

Die ausgewählten Pferde ſind von den Beſitzern 
beziehungsweiſe deren Beauftragten der Aushebungs- 
fommiflion an dem (nad) 88. 18 und 19) vom Land- 
rath beſtimmten Tage vorzuführen. 

Der Oberpräfident kann im Einvernehmen mit 
dem fommandirenden General anordnen, daß ein höherer 
Aufclag ausgewählt, oder daß alle kriegsbrauchbaren 
Pferde jämmtlicher oder einzelner Kategorien (Reitz, 
Stangen» und Worberpferde) der Aushebungstom- 
miffion vorzuführen find. 

Alle nicht ausgewählten beziehungsweiſe nicht 
friegsbrauchbaren Pferde werden gleich nach der 
Multerung in ihre Heimath entlajjen. 

Etwa nicht geftellte Pferde mb nach dem Er: 
meſſen des leitenden Mitgliedes ſofort herbeizujchaffen, 
und iſt die Beitrafung der Befiger zu veranlaffen. 


8. 22. Das leitende Mitglieb ber Mufte 
rungstommifjion hat dem Sanbrath nach Schluf | 
Mufterung eier den Berlaitf derſelben Beridt 


zu erftatten. 
$. 23. re die Aushebung und Abnahme 
der u geitellenden Pferde bildet jeber Streis ber 
Regel nach einen Aushebungsbezirk. z 
Ausnahmsweife können reife, wer deren räum: 
liche Ausbehnumg und die Höhe Des zu ftellenden 
Kontingent? an Pferden es zweckmäßig erfcheinen | 
laffen, durch den Oberpräfidenten im Einvernehmen 
mit dem fommanbdirenben General in zwei ober en 
Aushebungsbezirke getheilt werben. . , 
er Oberpräfident beftimmt ſchon im Frieden, im 
Einvernehmen mit dem kommandirenden General, an 
welchen Orten die Nushebung und Abnahme für jeder 
—— ſtattfindet, und an welchem Mobil: 
machungstage dieſelbe beginnt. tn 
. 4. Für jeden Aushebungsbezirf wird. em 
Aushebungskommiſſion gebildet. 
Diejelbe bejteht aus: 
1) dem Landrat, oder deſſen geſetzlichem Vertrer 
als Eivillommifjarius, | 
2) einem vom fommandirenden General zu ernen 
nenden Offizier als Militärtonmiffartus, den 
ein zweiter Offizier beigegeben werden Tann, 
Wenn ein Kreis im mehrere Aushebungsbezith 
etheilt iſt ($. 23), fo beftimmt der —— Ar Ida 
Bent ſchon im Frieden den Civillommifjarius für jede 
ferneren Aushebungsbezirk, 
Buzutheilen find der Aushebungsfommiljion: 
1) em militärijcherjeit3 zu fommandirender Ro 
oder vom Landrath zuzuziehender Thierarzt 
2) drei von ber Kreißvertretung von ſechs zu ſch 
Spa u wählende Taratoren. un 
$. 25. Bu Taratoren müſſen fachverftändigt 
und umnbeicholtene Perſonen, welche das volle Ber 
trauen der Eingeſeſſenen befigen, gewählt werden 
Diejelben find nach dem ald Anlage D beig 
„Eidesformular“ durch den Landrath oder beia 
Vertreter vor Beginn des Abjchäkungsgeichäftei # 
vereidigen, und X beglaubigte Abjchrift ber dacha 
aufzunchmenden Verhandlung dem National a 
Neben den drei Taratoren werben brei Stel 
treter für dieſelben gewählt, welche der Landrath m 
Bedarfsfall einberuft und vereidigt. Ir 
Die Taratoren, deren Stellvertreter, ſowie Dit 
eventuell zuzuziehenden Tpierlrgie erhalten Diäten 
und Fuhrkoſten gemäß $. 16. 
Für die Iandräthlichen Büreaugehülfen, weit 
außerhalb des Kreisortes bei der Mufterung und Au⸗ 
rg Br dürfen Diäten mit 5 Mark fur 
jeden Tag und Neifefojten mit 30 Pf. > das Milo: 
meter bei Reifen auf dem Landwege bez. 10 P} 
für das Stilometer, neben 2 Mark für jeden % 
“ ang, bei Seien, auf Eifenbahnen und Danhf 
iffen liquidirt werden. ä 
1 26. Die von den Mufterungstommillene 


267 


ausgewählten, beziehungsweije jämmtliche von den⸗ 
felben als krie — erachteten Pferde werden 
von ber Aushebungslommiſſion an den dazu beſtimmten 
Tagen ($. 23) einer nochmaligen —— unterworfen. 

Hat eine Muſterung nicht ſtattgefunden ($. 11), jo 
werben jämmtliche gejtellungspflichtigen Pferde (SS. 4 
unb 19) der Aushebungsfommijjion vorgeführt. 

Die als kriegsbrauchbar anerfannten Pferde find 
in ein National nad) Anlage C ($. 21) einzutragen 
— nach den verſchiedenen Kategorien getrennt aufs 
* —— zbrauchbaren ſind ſofort zu entlaſſen. 

Ueber die rauchbarleit und die Art der 
eng Das ber Militärtommifjar zu enticheiden 
und jeine Gründe Hierfür auf — dem Civil⸗ 
kommiſſar anzugeben. 

' Das leitende oder im Behinderungsfalle ein an- 
deres Mitglied der Mufterungetommifkon hat — jo- 
fern nicht die Mufterung noch während des Aus— 
gebungögefchäftes fortdauert, und jedenfalld nach 

eendigung berjelben, bezw. bei deren Ausfall — bei 
der Aushebung der Pferde des Mujterungsbezirfs 
petöniih egenwärtig zu fein. Daſſelbe hat dabei 

eſonders darauf zu air, daß jämmtliche ausge: 
wählten Pferde vorgeführt werden und erforderlichen- 
falls die beiihafmı der fehlenden zu veranlajjen. 

» 27. Aus den als friegsbrauchbar anerfannten 
g' den ift dad auf den Aushebungsbezirk fallende 

ntingent, jowie 3 pCt. Zujchlag ala Reſerve aus- 
zuwählen. 

Die ausgewählten Pferde 
National av Anlage C ($. 21), die Rejervepferde 
in ein befonderes National eingetragen und fommen 
ſämmtlich zur Abſchätzung. 

Die außer den —— und zur Reſerve 
beſtimmten etwa noch vorhandenen kriegsbrauchbaren 

erde werden in den von ber Mujterungsfommifjion 
eingereichten Nationalen ($. 21) bejonders verzeichnet. 

Hat eine Mufterung nicht jtattgefunden, 5 wird 
über dieje Pferde gleichfalls ein Natignal nad; Ans 
lage C angefertigt. 

Die.ald Rejerve ausgewählten Pferde werben in— 

en zunächjt nicht abgenommen, jondern nur von den 
Beſihern auf drei Wochen, vom Tage der Abnahme 
des SFontingents an gerechnet, disponibel gehalten. 

4— Bei der Abſchätzung, die von dem 
Civilkommiſſarius geleitet wird, iſt nur der Werth 
der Pferde in gewöhnlichen Friedenszeiten ins Auge 
zu faſſen und von der Preisjteigerung infolge der 
eingetretenen Mobilmachung ab N 

Jeder Tazator giebt vor der Aushebungsfommijjion 
bejonders ſeine Taxe an, welche in die betreffende 
Kolonne des National C ($. 27) einzutragen tt. 

Aus diefen drei Taxen wird der Durchſchnitt ge- 
zogen und dem Eigenthümer jofort befannt g t, 
während die einzelnen Zaren geheim bleiben. Dieſer 
Durchſchnitt bildet die den Bcigem der Pferde nach 
erfolgter Abnahme zu zahlende Taxſumme. 


werden m ein 


Sind die Pferde age welche einem Tarator 
ehören, jo hat derjelbe fich der Abichägung zu ent» 
n ten. Statt jeiner tritt einer der gewählten Stell- 
vertreter ein. 
8. 29. Bei der Abnahme müſſen die Pferde 
ſeitens des Eigenthümers verjehen fein mit: 
dalfter, Trenſe, zwei Striden und gutem Huf 


erlag. | 

Dieſe Stüde find in der Taxe mitenthalten. 

Dis zur fürmlichen Abnahme der Pferde haben 
die Beſiher oder deren Beauftragte die Pierde zu 
beaufjichtigen und auf eigene Koſten zu verpflegen. 
Wenn die Befiger den in dieſem Paragraphen ihnen 
auferlegten flichtungen nicht genügen, jo werben 
die dadurch entitehenden Koften ihnen bei Auszahlung 
der Tarjumme in Abzug gebracht. = 

Das. dieferhalb Erforderliche hat der Civilfom- 
miſſar zu veranlajjen. 

8. io. Sollten ar ausgehobener 
Pierde wünjchen, an deren telle andere dienſttaug⸗ 
liche Pferde zu ftellen, jo kann hierauf im Aus- 
nahmejällen von der rm eng sera —* 
gangen werden, wenn ſofort an Ort und Stelle die 
zum Erſatz beitimmten Pferde vorgeführt werben. 

8. 31. Nach erfolgter Abjchäpung findet Die 
Uebernahme der Pferde durch den Militärkom: 
miſſar ſtatt. 

Hierauf wird jedem Pferde die Nummer des 
Armeekorps unter der Maͤhne am der linken Seite 
des Haljes eingebrannt und dafjelbe mit einer jo 
—— Mähnentafel verſehen, auf der die Nummer, 

ie Beſtimmung (Truppentheil), jowie der Name des 
Kreiſes angegeben ift. 

8. 32. 6“ denjenigen Kreifen, wo auf Anord⸗ 
nung der oberen Provinzialbehörden Fahrzeuge 
und Geſchirre nebit Zubehör angefauft werden 
follen, findet deren Abjchägung und Abnahme in der 
Negel im Anſchluß an —— der Mobilmachungs⸗ 
pferde ſtatt. 3 Verfahren Dabei iſt dem für Aus» 
hebung der Pferde feitgejeßten analog. i 

Soweit amngängig, find die Zugpferde zugleich 
mit den Fahrzeugen und Gejchirren abzunehmen, in— 
dem hierzu der Kommiffion die vollitändigen Geſpanne 
vorgeführt werden. An die Zufammenjtellung der 
Geipanne iſt die Kommiſſion nicht gebunden und 
kann auch himfichtlich der Qualität, des Alters und 
der Größe der Zugpferde injofern von ben Beſtim— 
mungen der Anlage B abweichen, als «8 hauptjäch- 
lich darauf ankommt, ftarfe Zugpferde anszumählen. 
Die abgenommenen Pferde werden in ein. National 
nad) Anlage C eingetragen. 

Anlage ko * (ook 
affenheit der qu. Fahrzeuge un irre, ſowie 
Kler das zu einem Gejpann cher Zubehör. 


Nach Anlage F ijt die Tarverhandlung aufzunehmen. Anlage F. 


$- 33. Das Generaltommando hat jchon im 
rieden Vorjorge zu treffen, daß zum Zeitpunkt der 
örmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von 


. enthalt die Beitimmungen über Be- Anlage E. 


ben Truppen zu ftellende Transportlommandos 
in ben Wushebungsorten eintreffen. Soweit dieſe 
Kommandos von den Truppen nicht in hinreichender 
Zahl gegeben werden können, hat das Generalfom- 
manbo jchon im Frieden die Einberufung von Mann: 
ſchaften des Beurlaubtenftandes oder der Eriagreferve 
I. ale vorzufehen. Nöthigenfalld ift der Militär: 
fommijjar ermächtigt, Koppelführer zu miethen, und 
hat er hierzu die Mitwirkung der betreffenden Land- 
räthe rechtzeitig in Anfpruch zu nehmen. Die Zahl 
der Transportmannjchaften if danach zu berechnen, 
—— 1 Dann etwa 3 Pferde kommen. 
er Militärfommiffar hat die Pferde den Trans: 
portführern ordbnungmäßig zu überweijen, und werden 
vom Beitpumft der ———— Abnahme an die Pferde 
militãriſcherſeits verpflegt. 
Nah Maßgabe der bereits im Frieden aufge— 
ſtellten Mari: und Fahrtableaus werden die Pferde 
nad den Mobilmadhungsorten der Truppen trans: 


Die gemietheten Soppelführer erhalten während 
ihrer Dienfte, jowie auf den Rückmarſch nach ber 
eimath die ortsüblichen Löhne, jowie freies Uuar- 
tier und Verpflegung nach den darüber beſtehenden 
Beitimmungen auf Koften des Militärfonds. 

3 Generalfommando hat ferner jicher zu jtellen, 
daß die erg eben rechtzeitig die erforderlichen 
Marichrouten, Eifenbahn » Requifttionsfcheine, — 
Blanquets zu Quartier-Beſcheinigungen und Quit— 
tungen über Naturalverpflegung, Vorſpann und 
Fourage, letztere nach dem —* alle Gattungen der 

ferde — Rationsſatz von 5000 Gramm Hafer, 
1500 Gramm Heu und 1750 Gramm Stroh pro 
zu erhalten. 

on dem ge empfangen die Trans⸗ 
portführer Nationale, welche, über die für jeden 
ir bejtimmten Pferde gejondert, nach An— 
lage C ($. 21) aufzujtellen, von dem Militärkom- 
milfar zu vollziehen und von dem Transportführer 
an den Truppentheil —— find. 

Das Generallommando hat endlich Anordnung zu 
treffen, inwieweit der Militärfommiffar mit einem 
—— für unvorhergeſehene Ausgaben zu ver— 
ehen ijt. 

.34. Nach Erledigung des Aushebege— 
—* 8 werden die in dem National der abgenommenen 

ferde (8. 28) eingetragenen Taxen jummirt und 
wird folgendes Atteft darin eingetragen: 

„Daß nad; Inhalt des vorjtehenden Nationals die 


Anzahl von 
dr a geichrieben 
228er. Drerden mit 
einer Gefammttare von . —— 
— basti — "sei 2. 
ark, richtig abgeliefert worden it, einigt 
. Ort und Datum. . 
Die Aushebungskommiſſion. 
( Unterjchriften. ) 


Die laut beiliegender Verhandlung vereibigter 
Tarateren. 

(Unterfchriften.) 
Das mit diefer Beicheinigung verjehene National 
ift vom Civilkommiſſar als Belag der Liquidation 
über ben reis der abgenommenen Pferde bei- 
zufügen. — Die Eigenthümer der abgenommenen 
Pferde erhalten. von dem Civilkommiſſar über bie 


ihnen zuftehenden Tarjummen Anertenntniffe nach Anlag 


dem Formular G. 

In gleicher Weife erfolgt aus) die Summirung 
der Taren, welche in dem Verzeichniß der angelauften 
Fahrzeuge und —— nebſt Zubehör ($. 32) ein⸗ 
getragen jmd, und die Ausftellung eines Atteſtes 
cher er, das dem Verzeichnig als Liquidationsbelag 

eizufügen it. 

‘. 35. Der Civilkommiſſar endet die Liquidation 
über die abgenommenen Pferde, ferner die von ihm 
beicheinigten Liquidationen über die zahlenden 
Diäten und Reitefoften Ks 16 und 25), ſowie über 
ſonſt etwa entitandene enkoſten nebit den bezüig- 
lichen Belägen nac Beendigung des Aushebungs: 
geichäfts jpätejten® binnen act Tagen an bie Re: 
gierungen. 

Leptere ftellen die Koften feit und ertheilen An— 
weiſung an die Königlichen Kafjen zur vorſchußweiſen 
— Beträge für Rechnung der Generals 

Sale. 
ie Yuszahlung an die Eigenthümer ber ab- 
— Pferde erfolgt 8 en Ablieferung ber 
nerfenntniffe und Quittungs eltmg 

Die —— feſtgeſtellten Liquidationen werden 
demnächſt von den ierungen an das Kriegs— 
miniſterium (Abtheitung Hr das Remonteweſen) ein 
gejandt, welches nach Prüfung derjelben Anweifung 
im Erftattung der Beträge aus den bereitejten 

itteln der General-Kriegskaſſe ertheilt. 

Etivaige während der Mobilmachung erforderliche 
Vorſchüſſe werden den Regierungs » Hauptlafjen auf 
—— Requiſition von der General⸗Kriegskaſſe 
geleiſtet. 

8. 36. Grundſätzlich iſt jede Aushebungskom— 
miſſion verpflichtet, die auf den Aushebungsbezirk 
repartirten Pferde wirklich aufzubringen. 

Bon Störungen und Stodungen des Aushebungs— 
geihänt®, ſoweit Ik nicht durch Anordnungen der 

ushebungstommiflion befeitigt werden können, iſt 
dem Generaltommando und dem Oberpräfidenten 
telegraphifche Meldung zu eritatten. 

Sollte wider Erwarten der Fall eintreten, daß 
die Aushebungskommiſſion aus den ihr durch die 
Mufterungstommiffion zugejandten Pferden das von 
dem Kreife zu jtellende Kontingent an frie —— 
baren —— nicht vollzählig aufbringen kann, ſo 
iſt von dem Landrath, ſobald ſich dieſes überſehen 
läßt, ſofort die Vorführung der erforderlichen Zahl 
noch als kriegsbrauchbar bezeichneter, aber als über: 
zählig von den Muſterungskommiſſionen in die Heimath 


entlaffener Pferde auf Grund der Nationalliften des 


$. 21 (Anlage C.), anzuordnen. Sollte fi) auch 
aus dieſen Pferden der Bedarf ni Een laſſen 
er fehlenden Zahl 


ſo iſt dies ſofort unter Angabe 
und Oberpräſidenten und dem Gen 
fommando zu melben.. 

Der Oberpräfident im Einvernehmen mit bem 
fommanbdirenden General veranlaßt bie fofortige Ges 
jtellung des Ausfalls aus anderen Streifen der Provinz. 

Der ae een fteht es frei, hierbei 
erforderlichenfall® die —— ſämmtlicher noch 
vorhandenen Pferde anzuordnen. 

Die Beendigung des Aushebungsgejchäfts ift von 
der Aushebungsfommifjion an die oberen Provinzial- 
behörden mit dem Hinzufügen zu melden, wieviel 
friegsbrauchbare Pferde der verfchiedenen Kategorien 
ud in dem Bezirk. vorhanden find. 

8. 37. Sofern die ausgehobenen Pferde eines 
Kreije wegen na —— annter Untauglich— 
feit eines Theiles derſelben das Kontingent nicht deden, 
jo find zunächſt die 3pEt. Zujchlag heranzuziehen und 
bei deren Unzulänglichkeit die übrigen bereit# von 
der Aushebungstommi u. als friegsbrauchbar an⸗ 
erfannten Pferde (88. 26 und 27). 

Sollte aud) hierdurch das vollftändige Kontingent 
an kriegsbrauchbaren Pferden nicht erreicht werden, 
jo find —— von den Muſterungskommiſſionen 
als kriegsbrauchbar bezeichneten und noch nicht zur 
pay ser —*— eweſenen Pferde des Kreiſes 
auf Grund des Nationals ($. 21) direkt an den Aus— 
hebungsort zu beordern. 

re den Fall, daß die Aushebungskommiſſion 
BR-- auseinandergegangen. jein ee, nimmt ber 


Ueberſicht 
. bei der periodiſchen Vormuſterung im Jahre 18. . 
vorhandenen kriegsbrauchbaren Pferde. 


. (Bezirk 





Bezeihnung Ge 


bes vom .... 


mufterung b 
vorgeführt 


Landrath bezw. deſſen Stellvertreter allein unter 
Auziehum eines Thierarztes und ber drei Taratoren 
eine — und Abſchätzung nach Maßgabe 
der vorſtehend dieſerhalb gegebenen Beſtimmungen 
vor und ſorgt für Bezahlung und Ablieferung an bie 
——— Erled des Ausheb eſchã 

. 38, Na igung des Aushebun 5 
hat der Landrath dem Benierungbreiibeher ü 
den Verlauf des ganzen Gefchäfts fofort Bericht 
u *5 und demſelben eine Ueberſicht nach An⸗ 
age H. beizufügen. 

‚ Die Regterungspräfibenten ftellen dieſe Ueberfichten 
kreisweiſe — und überreichen dieſelben nebſt 
entſprechendem Berichte dem Oberpräſidenten. 

$. 39. Die erforderlichen Druckformulare 

u den nad) $. 18 vorräthig zu haltenden Verfügungen, 
en Nationalen (Anlage C.), Eidesformulare (Anlage 
D.), Berzeichnifje (Anlage F.), Anerfenntniffe (An- 
lage G.) und lleberfichten über das Aushebungs- 
eihäft Anlage H.) — die Königlichen Regierungen 
Bir Rechnung des Militäretats anfertigen zu je 
und ſchon im Frieden den Landräthen im genügender 
— zu übermachen. Die Liquibationen über bie 
Beihaffungskoften qu. Formulare find von den 
Regierungen aufzuftellen umd an die betreffenden 
Intendanturen zur Anweiſung zu überjenden. 

Für Bereithaltung der Blanquet3 zu den Marſch⸗ 
touten und Requifitionsicheinen, ſowie der den Trans- 
portführern — behändigenden ————— 
über Naturalverpflegung, Vorſpann und Fourage, 
Quartierbeſcheinigungen, ferner für Beſchaffung und 
Bereithaltung von Koppelgeug, Pferdemahen, Mähnen- 
—5— und vbae neiſen ſorgt die Militär— 
ehörde. 





Anlage A, 1 (zu $. N. 





4. 2 Bei 6 


Diejelben find 
geeignet als 


rauchbar 
bezeichnet 


270 






Anlage A. 2 (zu $. 7). Ueberfidt 
er im Prerde- Geftellungsbezirt des . Armeekorps (dev Provim . » 2» 2 2 22 nn de 
Regierimgäbezirl® . . » » . . .  .) bei der periodiichen Vormufterung im Jahre 18 . . vorhandenen 
friegsbrauchbaren Pferde. 
a u Bu 4, u Di 
Sefammtzahf det nach der| Es find | Hiervon | Diefelben find 
Lau⸗ Bezeichnung a ur Vor⸗ [werden als] geeignet als 
fende des bom .... mit usihluf nn i — | Bemer- 
Nr der —— und der muſterung brauchbar | Keit- = —* fungen 
. Kreiſes. unter 4 Jahr alten vor: | vorgeführt ; gen · 
er handenen Pferde. begeichnet 
Simme .. = SE a — 


Bufag für die Nachweiſungen der Genera 
mandos (bezw. der Ober-Präſidenten): 


Im Mobilmachungsfalle hat der Pferde-Geſiellungsbezirk des 


— a en (die DE ua ) zu ftellen: 
a. für das mte Armeeforps . Ei yore, da 
b. für das nte Armeekorps . 
Dazu 331/,0/, Rejerve . — 
Summe . . 


Mithin gegen den Bedarf: Ueberſchuß 
Man . 


[-lom- 


Anmerkung: Gehören die Kreiſe verjchiebenen Bundesſtaaten, Provingen x an, fo find dieſe durch beſondere Ueberſchriften in 
mn nenne ER 1 EEE — 


Kolonne 2 kenntlich zu machen. 


Anlage B. (zu 8. 9). 


Beftimmungen 
über die Beichaffenheit der Mobilmachungspferde. 
In Anjehung der Pferde, welche im Falle einer 
—— beſchafft werden, wird Folgendes 
tgeſetzt: 
1) Kinraffter-Pferbe ſollen nicht unter 1 m 65 cm, 
2) Pferde für die übrige Kavallerie und reitende 
rtillerie, ſowie Reitpferde überhaupt nicht unter 
1m 57 em, 
3) Artillerie: und Train⸗ Stangenpferde, ſowie die 
* olonnen geeigneten 
tu 


ür Fuhrpark- und ähnli 
chweren Zugpferde nicht unter 1 m 62 cm, 
4) Artillerie und Train-Vorderpferde nicht unter 
1 m57 cm 
groß ſein. 
Wenn u ubthigenfalls zum Theil Pferde von 
niedrigerem Maß als das angegebene angenommen 


werden lönnen, jo darf doch hierbei in der Regel 
nicht unter 1 m 55 cm herabgegangen werden. 
Aeußeritenfalls kann unter den Reitpferben ber Fuß⸗ 
truppen und des Trains bis zu einem ‘Fünftel der 
Geſammtzahl eine Größe von 1 m 53 em als geniigend 
angejehen werden. Dem Alter nad) jind Pferde zwiſchen 
6 und 14 Jahren am geeignetjten für den Kriegsdienft. 


Hengite, tragende Stuten und Mutter« Stuten, 
die unter 3 Monate alte Fohlen nähren, alle mit 
Sauptfeblern, Krankheiten oder fonftigen zum Dienft 
der Kavallerie untauglicd) machenden Mängeln, als 
. DB. Blindheit, — ſchadhaften Sufen, 
bar Voll⸗ oder nr ‚, Steingallen, Hornkluft 
oder — —— Strahlkreps u. w.), behafteten 
Pferde werden nicht genommen, einäugige zu Wagen: 
re nur, wenn der Verluſt des Auges von äußerer 

etletzung und nicht von innerer Krankheit herrühtt. 

Stuten werden ald tragend erachtet, wenn bies 
entweder ſchon durch Augenſchein bekundet, ober w 
durch einen Deckſchein in beglaubigter Form nad 
gewieſen wird, daß die Stute nach mehrfachen Verſuch 

en yengft nicht —— angenommen hat. 

Bei der Auswahl der 4 iſt im Allgemeinen 
der Grundſatz beachten, daß erſtere dem beabſichtigten 
Gebrauch möglichft entſprechen müffen, und daß alsda 
ein oder der andere unwejentliche Fehler, der um 
anderen Umftänden die Annähme eines Pl 
audfchliegen würde, feinen Grund zur Zurüditellung 
geben kann. 

Bei der infolge Landlieferung ftattgefundenen 
zwangsweifen Gejtellung haftet der lebte Beſitzer 
nicht für das B j 


denſei igen Ei t' 
beim Pferde, gung A" ben Lan — 


a1 


iwilligem Verkauf ein NRüdgängigma des 
ndels ober eine le —E 


egrimbet 
Es ift daher die Ba eined zwangsweiſe 
angefauften die Rückforderung des 


geht Tarpreifes nicht — auch wenn inner⸗ 








halb —— Hrn der uach den Landes» 

— Kr — Say ſtaufes bedingenden 

— nt bleiben i die 

ee gen der’ Gewährleiftung ‘in 
Anlage C. 21,26, 97. 28,88, 36, 87 





Nationale 
der als friegäbrauchbar anerlammten ımd ausgehobenen*) —— — aus dem Seife . ou 4 


Mufterungsbegzirf . 


Blanquets für die —* slommiſſionen fallen die orte * 


*2)1 
2) für die —— — 
‚der Ueberſchrift 


ar Nationalen ($. 33) iſt die sutgaten des ——— x.fur welchen bie 


— Pr am Schluß von den —— ⸗Kommiſſarien und Taratoren durch — — und Datum zu 





2 den für bie —— 
den Nationalen, 


den Kranspo 
der Kolonne 9 auszufüllen, 


tonmmiffionen abzudrudenden Blanquets lautet die Ueberfchrift der Rubrik 8: 
hrern zu übergeben find ($. 33), ift nur die Rubrik: 


{8 * 
———— — Bohlen“ 





Anlage D: (zu $. 25). 
——— 
für die Taxatoren der behufs einer —— Reben 
vom Lande auszuhebenden Pferde. 

Ich (Bor und Zuname) gelobe und ſchwöre zu 
nr dem Allmächtigen und Wlhvifjenden, daf, und 

ka Tarator der zur Armeer-Mobilmachung 
—* e auszuhebenden Pferde beſtellt worden bin, 
ich bei; diefem Geſchäft nach den bezüglichen Vorichriften 


unter Zugrumdelegung der vor dem Gintritt ber 
Mobilna ung ftattgehabten Friedenspreiſe und ohne 
Rückſicht auf die infolge der Mobilmachung eingetretene 
Preisiteigerung a * Wiſſen, mit aller Un— 
parteilichteit, alſo weder zum vorne noch zum 
Scjaden der SBferheeigaithlimer oder der Königlichen 
Kaffe, abſchätzen werde. 


So wahr, mir Gott helfe (Schluß je nad) der 
Konfeſſion). Amen! Be 
2 — 


2772 


Anlage E. (zu $. 32). 


über bie Beſchaffenheit der 
Be A und 





Anlage F. 


ejftimmungen 
Fr militärjchen Sweden 
ichirre nebſt Zubehör. 
1), Die gabrzeuge jollen vierrädrig und in 
Anbetracht der nothwendigen Lenfbarkeit * 
u . ebaut fein, möglichft nur 12, nicht 
ber 15, Etr. wiegen, ein ſiarkes Untergeſtell 
mit Achſen von Stahl oder Eifen und mindeſtens 
25 Etr. Tragfähigkeit haben. Sie müſſen ferner 
, eineu Songbaum befigen, mit abnehmbarer 
Wagendeichjel, zwei Steuerfetten oder zwei Auf-. 
altern von doppeltem Leder und einer Hinter: 
cke verjehen fein, Die Höhe der auf Nabe 
und Felgenkranz mit eifernen Reifen verſehenen 
Mäder foll nicht tmter 1 m und micht über 
1 m 60 em, die Breite der Felgen nicht unter 
5 und möglichft nicht über 8 cm betragen. 
Geleiſebreite landesüblich. Hemmſchuh oder 
andere Henunvorrichtung erwünſcht. 

Das Obergeſtell hat entweder aus einem 
feſten Bretterlaſien oder aus zwei Leitern mit 
Brettfüllung oder Korbgeflecht und einem Bretter: 
boden zu bejtehen, muß vorn und hinten gejchloffen, 
mit Spriegeln zum Auflegen eines Wagenplans 
und mit einem Sitzbrett bezw. Bodfit für den 
Fahrer ausgeftattet jein. Spanntetten können 
mitgeliefert werden. Der innere Beladungsraum 
von der Spriegelwölbung bis zum Wagenboden 
foll mindeitens 2,25 cbm betragen. 

Die zweifpännigen Gejchirrzüge können 
nad) Landesfitte Kummt- oder Sielengefchirre 
— letztere mit Halstoppeln — fein. Sie müffen 


u $, 32. 


2) 


Bemerkung: Die —— 
ed 


ugſtränge von Hanf oder Zugketten haben; 
erner iſt eine Kreuzleine von Hanf, Bandgurt 
oder Leder und eine Halfter nebſt ſtarkem, mit 
Zügeln verſehenem Trenſengebiß zum Einknebeln 
u liefern. Sämmtliche Gejchirrtheile müſſen 
* und in den Ledertheilen geſchmeidig 
ein. 
3) An Wagenzubehör ſind zu jedem Wagen 
zu liefern: 
1 Waffereimer aus Holz ober Blech, 
1 Adsjchmierbüchje aus Blech für etwa 1 kg 
Wagenjchmiere, 
10 Bindeftränge aus Hanf, 2 m 50 em bie 
3 m lang, 
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte), 
2 große Futterfäde aus Drillich, zu 1,5 Etr. 


afer. 
4) An Gefchirrzubehör find mit jedem Paar 
Geſchirren zu liefern: 
2 Dedengurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 em bis 
—* 70 em lang und nicht über 1 kg 
wer, 
1 neue Kardätiche, 
1 Striegel, 
1 Train (Fahr-) Peitiche, 
Geſchirre und Zubehörftüde haben 
den vorftebenden ingungen möglichft zu entfprecder. 
Ueber Abmweichungen ift mur binwegzufehen, wenn das 
—— ſonſt füt die beabſichtigten —— 
wede völlig geeignet iſt. Keinesfalls dürfen aber 
bie Bedingungen über das Gewicht des end und 
bie ertordertiche Tragfähigteit umerfüllt bleiben. — 
Für? ng zu befonberen Zwecken fönnen nöthigens 
fall$ die nforberungen ı entiprediend geändert werben. 


eichniß 


Ber 
er für militärtiche Wecke als tauglich JR IE und angefauften Fahrzeuge und Gejchirre nebjt Zubehör 


Bemerlung. 


aus dem Kreiſe 


Datum zu vollziehen. 


ee — ——⸗ 


1. 


Lanfende Nummer. 





. Mufterungsbegirt 
Die Verzeichniſſe find am Schluß von den Abnahmer Kommifjarien und Taratoren durch 


Namens » Unterfärift und 


2. 3. | 4. | 5. 16.]7.]8. 19. j20. 111.112. 113, 514.115. ] 16. la. NE u u 3 
= E = re der abgenommenen Fahrzeuge 
Bit r@E und Geſchirre nebft Zubehör. s 
Bor: und] © E»% ad 2 u. —— 
SEI. | |5 5 | Durchfänitts- 
Zuname * Es gtel le SE . — Pr 
5 |$ .el#35: ze #8 El, „le8]1-12|3. | diefer 9 | Bemerkungen. 
Euslerzarse 21 51 — — 
vw (2 Bas * SE 
Befigers. | & EFEIE*" IEIEFIE & Ele size] Ar nr 
= le221:=£ Islesıs = |8]8l8]E | Tarator deblen Worten 
BEE za 1-02 er 2e2 —— & mmm| m M. | Mar 
| Yu den Kits 
N | briten zu 17 
| | werten Beträge 
| von einer halben 
Mark und da— 
rüber für eine 
| volle Mark ges 
| rechnet; Betr * 
1 unter einer bal 
ben Mark blei⸗ 
ben außer An⸗ 
fat. 


Anlage 6. . 34). 
des Ausgebungs Rationals, 
Anertenntnif. 
zur me: —— ie | = 
von Ya un Kin 
j - i — 
—— Centimeter 


Jahren 
heute ee hat, wofür demfelben der Taxwerth 


bon . 
Abl gie Anerfenntn b 
—— ‚hl ih — 


Der Gin asehunge Gum 
(Stempel der Kueisbehörbe). 
| — ee 
ER ' 
; . Matt, habe ich ab — 
. baar und richtig * * 


u. 
auittire hiermit, _ 
" (Unterfeeift des Epfängei): 


UVeberfi &t Anlage 'H, (zu $ı 88) 
über das Reſultat des — und Auspebungs- Geſhefte bezüglich Geftellung der Deobilmachungs- 
——— 








Berorduungen * Belan —— der 
Katierl. und Königl. hörden. 
828. Die am FW —* 1887 falligen Zinsfcheine 
ber Preußiſchen Staateſchulden werben bei der 
ren Sirene © er W. Taubenſtraße 29 
bierfelbft —, bei ver Reichsbank-Haupttaffe, fowie bei 
den früher zur Ginlöfung benutzten Königlichen Kaffen 
er Reihsbankanftalten vom 24ften d. Mts. ab in 

ut, ewöhnlichen Geſchäftsſtunden eingeläft. 

ie Zinsfcheine find, nach den einzelnen Schuld⸗ 
5* und Werthabfchnitten geordnet, den Gins 

ngeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, Bone 
bie tüczahl und den Betrag für jeven Werth 
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Ginliefernden 
Namen und Wohnung erfichtlih macht. 

Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinfen 
für die I das Staatsſchuldbuch eingetragenen Forbes 
rungen bemerfen wir, daß bie auf endung biejer 
Zinſen mitteljt ber Boft, fowie ihre Gutfchrift auf 
den Reichebanf-Girofonten der Gmpfangsberechtigten 
zwiſchen dem 18, December und 8. Januar er» 
folgt; die Baarzahlung aber bei ver Staats. 


fhulden-Tilgungstaffe am 18. December, bei 


ben Renierungs-Hauptlaffen am 24, December 
und bei den mit der Annahme direkter Staatsfteuern 
außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am 3 Januar 
beginnt. 

Die Staatoſchuſden ⸗ Tilgungskaſſe it für Die Zine- 
zohlungen werktäglich von 9 bis I Ubr, mit Aus- 
ſchluß des vorlegten Tages im jebem Monat, am legten 
Monatstage abır von 11 bis 1 Uhr geöffnet. 

Die Inhaber Preußijher 4procentiger 
und 3hprocentiger Konfols mahen wir auf 
die durch uns veröffentlidten „Amtlichen 
Nachrichten über das Preußiſche Staats- 
ſchulbbuch. Zweite Ausgabe“ aufmerkſam, 
welche durch jede Buchhandlung für 40 Pfennig 
oder von dem Berleger 9. Guttentag (D. 
Gollin) in Berlin burd die Poſt für 45 Pfennig 
franco zu beziehen find. 

Berlin den 3, December 1886, 
Haupt-Berwaltung der Staatsſchulden. 
829. Im Kursbürean des Reichs - Poftamts wirb 
gegemärtig eine neue Poft- und BETEN bes 


274 


eng ua Reichs in 20 Blättern (Mafftab 1:450000) 
auf Grund ber Generalftabsfarten bearbeitet. Auf ber 
neuen Karte werben färnmtliche Poft- und Telegraphen- 
anftalten, die Eifenbahnftationen, bie beftehenven Poft- 
verbindungen und Gifenbahnlinien fowie alle Kunft- 
ſtraßen und diejenigen nicht Aunftmäßig ausgebauten 
ge der Gi ——* — fahrbar —— —— F 
—— * den einzelnen e⸗ 
Fası 1 fommenben en fein: 

on ber. neuen rg find * bie Blätter III, 
IV, 2 rd fertiggeftellt. 


das Blatt III ven norböftlichen Theil von Mecklen⸗ 
burg und den nordweſtlichen Theil. von Bommern 
(von Roftod bis Colberg), 

das Blatt se den norbäftfichen Perg von Pom-« 
mern und ben —— von. Weit 
preußen (von Göslin bis Elbin 

bas „Dlall IX ven größten ber. Bropinz 
Bofen nebft Theilen der angrenzenden Provinzen 
(von Slogan bis Marienwerber), 

bas — a bie he Bang mit Aus- 


ee ** iſt dem Berliner Litho⸗ 

— tut von i Moſer (Berlin W. 

ots 110) übertragen, von welchem die 

zum Preiſe von 2 Mt, für das unausgemalte 

Dat es von 2 ME, 25 Pf. für jedes Blatt mit 

— der Grenzen im Wege bes Buchhandels 
zu bez 

Der Preis der ganzen ‚Karte beträgt 35 ME. für 

bas —— und 40 ME. für das ansgemalte 


Die — Kartenfelder, welche von einzelnen 
Gegenden wegen erheblicher Dichtigleit ber Verkehrs⸗ 
anftalten ac. in größerem Mafftabe angefertigt worben 

‚ werben ben beireffenven ptblättern ber Karte 
ohne rag beigegeben. 

Berlin W. ven 10. December 1886. 

Der Staatsfecretair bes Reichs Poſtamts. 
von Stephan. 

830. Das Reichs» Boftamt richtet auch in dieſem 
Iahre an das Publikum pas * mit den Weih⸗ 
nachtsverſendungen bald zu beginnen, damit 
bie Padetmaffen ſich nicht in den legten Tagen vor 
bem Feſte zu jegr ing wodurch die Pünkt- 
lichkeit in der Beförverung leibet. 

Die Padete find dauerhaft zu verpaden. 
Dünne Papptaften, ſchwache = —— Eigarrentiften 
sc. find nicht zu benugen. Auffgrift ber 
— muß —8W —— db haltbar 

eftellt fein. Kann bie Auffchrift it in beutlicher 

PR auf das Packet gefeht werben, jo empfiehlt 
Fr die Verwendung eines Blattes weißen Papiers, 
welches der ganzen Fläche nach feſt aufgeflebt werben 
muß. Am zwednäßigften find geprudte Aufſchriften 
auf weißem Papier, Dagegen bürfen Formulare. zu 
Poſt ⸗ — en für Packelaufſchri * Sa verwendet 


werben. Der Name bes Beſtimmungsorte muß 
ftets recht groß und kräftig gebrudt ober ge 
fchrieben fein. —— ar fämmtlide 
Angaben der Begleitadreffe enthalten, zutref⸗ 
fendenfalf8 alfo. den’ Framlovermert, den Nachnahmebe- 
trag nebft Namen und Wohnung. des Abfenvers, ben 
Vermerk der Eilbeftellung u. ſ. w, bamit im Falle des 
Berluftes ver Begleitapreffe das Padet auch ohne die- 
felbe dem Empfänger ausgehänbigt werben: kann. Auf 
Padeten nah größeren Orten ift die Wohnung 
bes Empfängers, auf Padeten nad Berlin 
ber Buchftabe des. Poſtbezirks (C., W., SO. u. f. w 
anzugeben. Zur Bejchleunigung bes — tr 
es weſentlich bei, wenn die a ae 
—— werden. Das Porto für Packete ohne 

nach Orten des ee u 

ebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm 

25 Di. af Entfernungen bis 10 Meilen, 50 $i. 


w — 
Berlin W. ven 2. December 1886, 
Der Staatsfecretair des Reichs -Boftamts, 
In Vertretuiig:. 


Sadje. . 
Berorbuun ud 
Probinzial⸗ 


Köni Behörden, 
831. Der Herr Minifter des Innern hat-an Stelle 
bes von bier verfegten jegigen Ober - Regierungsraths 
von Stard den Regierungsrath Freiherrn von 
Reiswig-Kaderzin zum ftellvertretenben Mitglieve 
bes Provinziafrathes ber —** — —————— auf 
die Dauer ſeines Hauptamtes Sitze des Ober⸗ 
Präfiventen ernannt. 
Caſſel den 10. December 1886. 
Der Ober⸗ Ag Graf zu Enlenburg. 
elcuntmadhungen ber 


liden Regierung. 
832. Der Herr Oberpräfident ber Provinz eſſen⸗ 
Naſſau genehmigt, daß der Vorſtaud bes Heſſiſchen 
Diakoni A be Gaflel 7 ür bie Anftaltsywede auch 
während der Jahre 1887, 1888 und. 1889 alljä 
eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge 
evangelifchen Einwohnern bes Regler erungsbezirls — 
durch polizeilich zu legitimirende lleltanten oder un⸗ 
mittelbar durch die Ortögeiftlichen veranſtalten barf. 
Gafjel den 10. December 1886. 
Der Regierungs-Präfivent. I. B.: Schwarzenberg. 
838. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachungen 
* heren Regierungs-Abtheilung bed Innern vom 
ecember 1867 und vom 12. November 1879 
— von 1867 Seite 1064 und von 1879 
eite 493) werden in der A bie unter'm 17ten 
—— d. 38, genehmigten abgeänderten Statuten 
er Hamburg-Bremer Feuer: Berficperungs-Gefellfehaft 
* ng Kenntnig gebracht. 
le am ee 64 * 
Der Regierungs-Präfiven * warzen 
834. Dem Kaufmann C. 9. Tertor zu Sant 
furt a /M. i ft nachdem durch Erlaß des Herrn Minifters 
für Handel und Gewerbe vom 9. Juni 1886 bem 


215 


Director der Hamburg » Amerifanifchen Padetfahrt: 
Actien ⸗ Geſellſchaft John W, Meyer zu Hamburg, 
an Stelle des feitherigen Directors genannter Gefellfchaft 
C. D. Müller daſelbſt die Erlaubnig zum Betriebe 
des Gejhäfts ver Beförderung von Auswanderern inner- 
halb des Preußiſchen Staates ertheilt worden ift, 
unterm 22, October l. 38. — worden, eine Haupt⸗ 
—— für genannte Geſellſchaſt für den Umfang des 
egi — Caſſel zu übernehmen, 
Saffe den 9. December 1886. 
Der. Regierungs- Präfivent.. Magbeburg. 

835. Die legten Zinsfcheine zu den Schulbverfchrei« 
bungen ber Preußiſchen Staatsanleipe vom Jahre 1850 
Reihe X Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1862 Reihe 
X Wr. 1 6i8 7 über die Zinfen für bie Zeit vom 
1. October 1886 bis 31. März 1889 bezw. bie Zlften 
zu 2000 werben vom 13. September d. 3. ab von 
der Kontrolle der Staatspapiere hierſelbſt, Oranien- 
ftraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, 
mit Ausnahıne der Sonn und Feſttage und ver legten 
brei Gefchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben. 
BE sfcheine können bei ber — ſelbſt in 

genommen, ober durch vie Regierungs⸗Haupt ⸗ 
taffen, foısie durch die Kreisfaffe in Frankfurt —* 
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der 
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derſelben perſönlich oder 
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen 
Reihe berechtigenven Zinsjcheinanmweifungen mit einem 
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda 
und in Hamburg bei dem Saiferlichen Poftamte Nr. 2 
unentgeltlich zu haben find. t dem Einreicher 
eine numerirte Marke als gen ars fo 
ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er eine ausprüdliche 
Beſ g, jo iſt es doppelt vorzulegen. Im letz⸗ 
teren erhalten die Einreicher das eine Exemplar, 
mit einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, ſofort zurück. 
Die Marle oder Empfangsbeſcheinigung iſt bei ver Aus- 
reihung der neuen Zinsjcheine zurüczugeben. 

In Schriftwechſel fann die Kontrolle ber 
Staatspapiere fih mit ven Inhabern ber 
Binsfheinanweifungen nicht einlaffen. . 

Wer die Zinsfceine durch eine der oben genannten 
Provinzial-faffen beziehen will, Hat derſelben die Un» 
weifungen mit einem boppelten Verzeichnijfe einzu 

Das, eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe- 
fheinigung verjehen jogleih zurüdgegeben und ijt bei 
Aushandigung der Zinsicheine wieder abzuliefern. Fors 
mulare zu biefen DBerzeichniffen find bei ben gebachten 
Provinzial= Kaffen und den von ven Königlichen Res 
gierumgen in ben Amtsblättern zu bezeichnenven jonftigen 
Raffen unentgeltlich zu haben. 

Der Einreichung der Schulbverfchreibungen bedarf 
es zur Grlangung ber neuen Zinsfcheine nur dann, 
wenn bie Zinsfcheinanmweifungen abhanden gekommen 
find; im diefem Falle find die Schulpverfchreibungen 
an die Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ge- 
nannten Provinzial-Kaffen mittelft befonverer Eingabe 
einzurei Berlin den 6. Auguſt 1886. 

Hauptverwaltung ver Staatsſchulden. 


Die vorfiehende Belanntmach wirb hierdurch 
mit bem 5** zur ffentihen Kenntnif gebracht, 
baf die Formulare zu den Verzeichniffen über vie zur 
Eimpfangnahme der neuen Zinsfcheine nebſt Binsfden- 
Anweifungen einzureichenden derartigen Anwelfungen bei 
ber biefigen Regierungs +» Hauptlaffe nnd den fänmt- 
lichen Stenerkaffen umferes Bezirks „unentgeltlich“ zu 
haben find, 

Gaffel ven 12, Anguft 1886. 

Königliche Regierung. - I. Bi: Schwargenberg. 
Berar "und Gelauntmad auderer 


icher und Küuiglicher 
836. Im Gemäßheit des $. 4 des Geſetzes vom 
27. Yuli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung 
einiger Beftimmungen über Erhebung ber auf das Ein« 
fommen gelegten birecten Communalabgaben pro 1885 
und 1885/86, haben wir das commmnalfteuerpflichtige 
Reineinkommen mehrerer unferer Aufficht unterftelften 
Eifenbahnen feftgefegt und hat fich dabei ergeben, daß 
aus dem Betriebe ber Preußiſchen Streden Fulda⸗ 
—— und Gelnhauſen⸗ Landesgrenze der Groß ⸗ 
herzoglich Oberhefſiſchen Eiſenbahnen ein communal⸗ 
ſteuerpflichtiges Einkonimen pro 1885/86 nicht erzielt 
worden iſt. 
Berlin den 17. November 1886. 
Königliches Eiſenbahn⸗Commiſſariat. 
837. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten Ab⸗ 
Ice des 8. 5 des Gejehes vom 23. Februar 1885 
' eſ. ©. ©. 43) und der Beftimmungen ber betref- 
enden Privilegien kündige 2 hiermit 
a. die vierprozentigen Halle-Sorau-Gubener Eifen- 
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Pris 
vilegium vom 18. November 1871), 
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
II. Emiſſion (Brivilegium vom 7. t 1872), 
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
Lit. B. (Privilegtum vom 17. Juli 1872) und 
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
Lit. ©. (Privilegtum vom-26. Juni 1876), 
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be— 
kanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um: 
tauſch gegen 34 progentige Pr pen art i. n 
ingegangen find, oder in ber weiter unten bewilligten 
a ift noch darauf eingehen werden, zur baaven 
Rü Aahlung am 1. Juli 1887. 
ie Auszahlung des Nominalbetrages der gefüns 
digten Obligationen ſowie der vierprozentigen Stüds 
injen der Obligationen unter a, b und’ e für bie 
eit vom 1. April bis Ende Juni 1887 erfolgt vom 
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗ 
kaſſe Erfurt und bei der Königlichen vereinigten 
Eiſenbahn-Betriebskaſſe in Berlin — Askaniſcher 
Platz 5 — gegen Ausantwortung der Obligationen 
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins- 
foupon® und der Talons. 


Der Geldbetrag etwa — insſcheine wird 
von dem Betrage der zu leiſtenden —* gekürzt. 
fi i gatiomen 


Die Verpflichtung zur Verzinſun ob 
erlifcht —* 30. Sumi 1887. ; 


226 


Uebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen 
Geſuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen 
ee verhindert gewejen find, diefelben zum 

wecke bes —— Umtauſches gegen ae 
zentige Schuldverjchreibungen der fonfolidirten Anleih 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of- 
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelnng zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori- 
tät8obligationen zu dem ie Snet eine weitere 
letzte eift bis zum 31. Dezember d. 3. einjchliehlich 
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Dftober 
d. I. angegebenen Bedingungen bemilligen. 

Berlin den 24. November 1886. 

Der Finanz: Miniiter Scholz. 


Vorſtehende Bekanntmachung des Herr Finanz: 
Ministers wird mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß 
—* der in derſelben in Benug genommenen früheren 
Bekanntmachung vom 1. Dftober d. 3. den Inhabern 
der Umtausch ihrer Schulbverichreibungen gegen Schuld⸗ 
verjchreibungen der 34 brogentigen —— Staats⸗ 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange— 
boten wird: 

a. für die umzutaujchenden Saunen! reibungen 
wird berjelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen 
der 34 prozentigen fonfolidirten Staatsanleihe genäht, 


b. Den Inhabern werden die umzutauſchenden 
Schuldverjchreibungen mit den bisherigen — 
ſprüchen .. bis zum zweitnächiten Bintenfä igfeitö- 
termine der Obligationen belafjen, aljo rückſichtlich der 
Obligationen I. und II. Emiſſion und Lit. B. bis 
Fr 1. Oftober 1887, rüdjichtlih der Obligationen 

it. ©. bis zum 1. Juli 1887. 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverjchreibungen gegen —— 
bungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre .. Erflärun 
bis einſchließlich den 31. December d. J. —— 
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt- 
— Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich: 

a. der Königlichen vereinigten Eijenbahn-Betriebs- 
fajje in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder 
bei den Königlichen Eijenbahn » Betriebstafien 
u Deſſau, Halle, Weißenfels und Cafjel B. M., 

b. bei der —— Eiſenbahn-Hauptkaſſe in 
Frankfurt a / M. gg 

une vorläufiger Einreichung der Obligationen ab— 
zugeben. 

* Erllärungen über die Annahme des Ange— 
bots iſt außer den Schuldverſchreibungen ng 
felbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn 
werth der lehteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer 
Empfangsbejcheinigung verjehen, dem Einjender jofort 
wieder ausgehändigt und ijt von denſelben bei einjt- 


weiliger Wiederausantwortung der von ber Annahmes 
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurüdzugeben. 

Wegen Einreichung der Obligationen zum Um— 
taujch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen 
wird ſpäter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erhurt en 30. November 1886. 

Königliche Eifenbahn-Pirection. 
838. Auf Grund der ——— dritten Ab⸗ 
ſatze des $. 5 des ei vom 17. Mai 1884 (Geſ. 
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden 
Privilegien fündige ich hiermit: 

a. die vierprozentigen XThüringifchen Eijenbahn- 
Prioritäts-Obligationen I. Emi fion, ausgejtellt 
am 1. Januar 1848, 

b. die . vierprogentigen dergleichen Obligationen 
III. Emiffion (Serie III), ausgejtellt am 31jten 
März 1855, 

c. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeftellt am 1jten 
Mär; 1857 und 

d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
V. Emifjton (Serie V), ausgeſtellt am Uſten 
Juli 1870, 

ſoweit nicht deren Inhaber auf den von. meine Be: 
fanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um- 
taufch gegen 34 prozentige gr pe Bi K 
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten 
ift noch darauf eingehen werden, zur baaren 
NRüdzahlung am 1. Juli 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefüns 
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab 
bet der Königlichen Eiſen ahn-Hauptkaffe zu Erfurt 
und bei der Königlichen vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗ 
fajje in Berlin — Askaniſcher Plap 5 — gegen Aus— 
antwortung der Obligationen felbjt und der dazu ge: 
hörigen noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talons. 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsicheine wird 
bon dem Betrage der zu leijtenden Zahlung gekürzt. 
Die Verpflichtung zur Er er Obligationen 
mit dem 30. Juni 1887. 

ebrigens will ich, da ung: user Mn een 
Gefuchen viele Beier von Prioritäts - Obligationen 
thatjächlich verhindert geweſen find, diefelben zum 
Zwecke des demnächſtigen —— ‚gegen 34 pro» 
zentige Schuldverfchreibungen ber fonjolidirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Oe— 
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori⸗ 
täts-Obligationen zu dem nämlichen Zweck eine weis 
tere legte Friſt bie zum 31. —— er d. I. eins 
ichließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 
1. October d. I. —— Bedingungen bewilligen. 

Berlin den 24. November 1886 
Der Finanz-Miniſter. Scholz. 


Vorſtehende Bekanntmachung des Herm Finanz 
Miniſters wird mit dem Bemerken veröffentlicht, dab 


277 


2 der in berjelben in Beau genommenen früheren 
Bekanntmachung vom 1. October d. 3. den Inhabern 
der Umtaufc ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld- 
verjchreibungen der 34 prozentigen tonolidirten Staatd- 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange- 
boten. wird: 

a. Für die umzutaufchenden Schuldverjchreibungen 
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen 
der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe enähe 

Den Inhabern werden die umzutaujchenden 
uldverjchreibungen mit den bisherigen — 
ſprüchen noch bis zum zweitnächſten Bintenfä igfeitö« 
termine der Obligationen belafjen, aljo bis zum 1jten 
Juli 1887. — 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſ rei⸗ 
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärun 
bis einſchließlich den 31. Dezember d. I. ſchriftli 
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt- 
2 Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich: 

a. der Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebs- 
Berlin — Astkaniſcher Pla 5 — oder 
bei den Königlichen Eijenbahne a F 


zugeben. 

Den Erklärungen über die Annahme des Angebots 
ift außer. den Schuldverjchreibungen (Obligationen) 
felbjt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn— 
werth der legteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen befonderd, in doppelter Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer 
Empfangsbeſcheinigung verjehen, dem Einjender jofort 
wieder ausgehändigt und iſt von demſelben bei einjt- 
weiliger Wieberausantwortung der von ber Annahme- 
ftelle mit einem Bermerf zu verjehenden Obligationen 
— 

en Einreichung der Obligationen zum Umtauſch 
—* prozentige Staatsſchuldverſchreibungen wird 
ter das —— veranlaßt werden. 
Erfurt den 30. November 1886. 
Königliche Eiſenbahn-Direction. 
Directors. 


Belanunimadhungen ⸗ 
839. Die Interefſenten der Heſſiſchen Branbver- 
ficherungs » Unftalt fee ich andurch in Kenntniß; daß 
die Brandfteuer pro 1887 durch Befchluß des Landes- 
Ausſchuſſes vom 17ten I. Mts. auf 15 Pfennig pro 
100 Mark des Umlagelapitals feftgefegt worben ift. 
Gaffel ven 30, November 1886. - 
Der Landes: Director. 3. ®.: Dr. Knorz. 
Hungen commmmalitänd, Behörden. 
840. Landeskreditlaſſe in Caſſel. 
Nachdem zufolge der Bekanntmachungen vom 


27. Mai und 26. Juli d. I. die Einziehung ſaͤmmt⸗ 
licher vierprocentigen Landeskrebitkaffen » Obligationen 
der Serien 3. 4. 7 bis 13 und die Ausreichung drei» 
undeinhalbprocentiger Schuldverichreibungen an Stelle 
derjelben ins Werk geſetzt worden ift, Hr dutch Be- 
Ichluß des Landesausichuffes vom 19ten v. 
Zuftimmung des Herm Oberpräfidenten genehmigt 
worden, daß den Schuldnern der aus dem bezeid)- 
neten Serien gewährten Darlehen die Umwandlung 
der leßteren in mittel® 34 procentiger Schuldver- 
— gewährte Darlehen und damit die Herab- 
eBung des Zinsfußes von 44 Procent auf 4 Procent, 
jowie die Berechtigung, die Darlehen mitteld Schuld- 
ern der Serie 14 —— — ſiehe 
Poſ. 10 des Emiſſionsbeſchluſſes vom 30. April 
1885 — zugeſtanden werde. Dieſe Umwandlung und 
Zinſenermäßigung erfolgt gegen Erſatz der Behufs 
der Converſion aufgewendeten Koſten, welche auf die 
einzelnen Darlehen erg Best der Reſtbeträge 
u repartiren und an den am 31. December 18 

älligen tilgungsplanmäßigen Sapitalabträgen abzu- 
Ion find, —— gegen Entrichtung der Tilgungsplan⸗ 
mrechnungsgebühr. 

Bei der dur die Binjenermäßigung erforderten 
Aufftellung neuer Tilgungspläne wird ın den nach 
Ermejjen der Direction dazu geeigneten 
Fällen auf Antrag der Schuldner, welcher bis 
Fr 15. Januar 1887 bei der betreffenden König— 
lichen Steuerkafje mündlich oder fchriftlich zu ftellen 
ift, auch eine äbigung des —— s durch 
Reducirung auf den verbliebenen Darlehnsreſt, aus» 
nahmsweije auch durch Herabjegung des Procent- 
33 welcher jedoch mindeſtens ein —* Procent 
jährlich betragen muß, zugeſtanden werden. 

Caſſel am 4. December 1886. 

Die Direction der Landeskreditlaffe Log. 
Buatanzenm 
841. Für bie giefige —— wird eine geprüfte 
Lehrerin gefucht. Gehalt = Mark. Melvungen 
innerhalb drei Wochen an den Schulvorftand Bierfethft 
einzufenben. 
Oberntirchen den 6. December 1886, 
Der Königliche mL An neN ren 
842. Die erfte Schulitelle in Rückers, mit welcher 
ein jährliches Einfommen von 840 Mark nebft freier 
—— und 90 Mark Feuerungs-Entfchäpigung ver⸗ 
bunden, iſt mit dem 1. December er. vacant geworben, 
Bewerber um biefelbe werben aufgeforbert, ihre 
bezüglicden Wieloungsgefuche nebſt den erforberlichen 
Prüfungs» und. Sittenzeugniffen binnen 8 Wochen bei 
dem Localfchulinfpector, Herrn Pfarrer Gnau zu 
Rüders, ober bem unterzeichneten Landrathe einzureichen. 
Fulda — —— Eau: 
e ulvorſtand. Trott. 
848. ewerber um die am 1. Januar 1887 zur 
Erledigung kommende, mit einem competenzmäßigen 
Einkommen von 780 Mark nebft, freier Wohnung und 
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schulftelle 


. mit 


278 


zu Deifel wollen igre mit ben vorgefchriebenen Zeug- 
niffen verfehenen Melpungsgefuche binnen 3 Wochen 
an den Schulvorfiand von Deifel zu Händen des Land⸗ 
raths zu Hofgeismar eimreichen. 

Hofgeismar am 7. December 1886. 

Der Königl. Schulvorftand von Deifel. 
Beckhaus. 

844. Durch die Verſetzung des Lehrers Ignaz Hoh⸗ 
mann zu Hoſenfeld iſt die 2te Schulſtelle daſelbſt, 
mit welcher ein jährliches Einkommen von 750 Mark 
neben freier Wohnung und einer Feuerungs-Entſchä⸗— 
digung von 90 Mark verbunden ift, mit dem 1. Oc- 
tober er. vacant geworben. 

Bewerber um viefelbe werben wieberholt aufge» 
fordert, ihre bezüglichen Meldungegeſuche nebſt ben 
erforderlichen Prüfungs und Sittenzeugniffen binnen 
brei Wochen bei dem Königlichen Rokalfchulinfpector, 
Herrn Pfarrer Krah zu Hofenfelo, oder dem unter- 
zeichneten Landrathe einzureichen. 

Fulda den 8, December 1886, 

Der Königlide Schulvorftand. 
Trott, Landrath. 

845. Gin mit der Bearbeitung ber Sreisausfchuß- 

durchaus vertrauter Büreaubeamter (Secretair), 
welcher gleichzeitig das Amt des Kreiscommunalfaffen- 
Nendanten zu verfehen hat, wird geſucht. Antritt am 
1. Februar oder 1. März 1887. Die Remuneration 
beträgt 1500 ME. jährlich. An Caution find 1500 Mt. 
zu hinterlegen. Bewerbungen nebſt Gefuchen find an 
ben Unterzeichneten einzureichen. 

Hünfelo den 8. December 1886, 

Der Königliche Landrath. von Wegnern. 
846. Bewerber um eine erledigte Forftlaufer- 
Be bierjelbft, mit welcher ein Einfommen von 
60 — 570 Mark verbunden it, wollen fich binnen 
14 Tagen dahier ——— melden. 

Wolfhagen am 6. December 1886. 

Der Bürgermeifter Wide. 
847. Die biefige Stadtſchreiberſtelle, mit welcher 
ein Gehalt von 400 Mark verbunden ijt, wird durch 
ben Rüdtritt des jetzigen Stabtjchreibers erlebigt werben. 
Bewerber um dieſe Stelle haben ihre mit ven erfor» 
derlichen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche binnen 
vier Wochen bei dem Stabtrath hierjelbft einzureichen, 

Voltmarjen den 11. December 1886, 

Der Bürgermeifter Kiel, 
848. Die Stelle eines Stabtdiemers bierjelbft, mit 
welcher ein Gehalt von 396 Mark jährlich nebft Dienft- 
Heivung und 3,6 Rmtr. Holz verbunden, ift erledigt 
und werben geeignete Bewerber aufgeforvert, ihre mit 
den nöthigen Zeugnifjen verfehenen Meldungsgefuche 


bi® zum” 1. Januar k. I. anher einzureichen. 
Melfungen ven 6. December 1886. 
Der Bürgermeifter To. 


Berfonal = Chronit, 

Ernannt: der Gerichtsaffefjor Walther Hempfing I 
zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte zu Neufirchen, 

ber Infpections- Affiftent Richter bei der König- 
lichen Strafanftalt zu Wehlheiden zum Infpector bei 
der Königlihen Strafanftalt zu Diez vom 1. Februar 
£, 38. ab und 

die Poftpraltifanten Martens und Pape in Caſſel 
zu Poftfecretairen, 

ber Poftanwärter Kätelh ön in Wüftenfachfen zum 
Poftoerwalter. 

Verlieben: dem bisherigen Verweſer ber erften 
Pfarrftelle zu Neuficchen b/3., past. extr. Ernft Quehl 
die reformirte Pfarrtelle zu Gemünden aWohra, re- 
formirte Claffe Frankenberg. 

Eingetreten: die Gonfiftorialräthe Kratz und Dr. 
Ebert in Gaffel in die Direction ber Prinz Georg- 
Stiftung dafelbft. 

Uebertragen: dem Boftfecretair Kißeberth aus 
Frankfurt (Main) vie Vorfteherftelle des Poftamts im 
Treyſa (Bz. Caffel). 

Eutbunden: ver Regierungs-Supernumerar Schön- 
feldt in Homberg ultimo December d. 9. von ber 
Berfehung der Gefchäfte der erledigten Kreisſecretair⸗ 
ftelle daſelbſt. 

Beauftragt: ber Regierungs-Supernumerar Schön 
felot vom 1. Januar 1887 ab mit der Verſehung 
ber Gefchäfte der erlevigten Kreisfecretairftelle bei dem 
Königlichen Landrathsamte in Gersfeld. 

Berfegt: tie Gerichtsaffefjoren Kraufe und 
—X in den Bezirk des Oberlandesgerichts zu 

aſſel, 

ber Poſtmeiſter Plangemann von Treyſa (Bj. 
Caſſel) nah Corbach, 

der Kreisſecretair Hehdenreich in Hünfeld vom 
1. Januar 1887 ab in gleicher Eigenſchaft an das 
Königliche Landrathsamt in Homberg, 

ber Sreisfecretair u. in Gersfelb vom Iſten 
Januar 1887 ab in gleicher Eigenſchaft au das König- 
liche Landratsamt in Hünfelo. 

Penfionirt: ver Poftfecretaiv Walther I in Caſſel. 

Geftorben: der Rentmeifter Ebel zu Caſſel. 

Zugetheilt: die Gemeinde Hoheneiche vom 1ften 
Januar 1887 an dem Stanbesamtsbezirt Wichmanns ⸗ 
haufen, nach Abtrennung von dem Stanbesamtsbezhf 
Biſchhauſen. 


Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 99. 
— mb b 
(Iufertionsgebühren filr den Raum ie 4 mb 1 Besen 10 Reidapfammge Belageblutter für } 4 Bogen 
Rebigirt bei Abuiglicher Regierung, 
GafielL — Gebrudt in der Hofer und Waifenfans Bnädrnderel, 


Ertra-Beilage zum Amtsblatt. 





Minifterium des Innern. 
Stempel 1" M. 


Den eingebefteten, dem Beſchluſſe der Generalveriammlung vom 30. April 1886 gemäß abge: 
änderten Statuten der Hamburg-Bremer Feuer-Verfiherungs-Gefelfchaft zu Hamburg wird bie unter Nr. 1 
der Eonceffion zum Gejchäftsbetriebe in Preußen vom 7. October 1867 vorbehaltene Genehmigung hierdurch 


ertheilt. 
Berlin, den 17. September 1886. 


Genehmigungsurkunde. 


I. A. 6926. 


Statuten 


im Jahre dan Barren 
Hamburg - Bremer 
Feuer-Berfigerungs-Gefellfgaft. 


Revibirt und abgeändert 
in ber General-Berfammlung vom 30. April 1886. 


Allgemeine Beitimmungen. 

$1. Zmwed und firma. Unter der Firma „Hamburgs 
Bremer Feuer-Verſicherungs-Geſellſchaft“ ift im Sabre 1854 
eine bisher nah Maßgabe ber Gtatuten vom felben Jahre 
verwaltete, am 3. Januar 1855 zum Handeldregifter angemeldete 
Actien⸗Geſellſchaft mit kaufmänniſchen Rechten zufammens 
getreten, deren Iwed es it, Berfiherungen gegen birect und 
indirect durd Feuersgefahr herbeigeführt Schäden, ind: 
befondere auf beweglihde und unbemweglihe Gegenftände, 
lowie auf dem Sandtransporte befindliche Güter zu über: 
nehmen. Eine Abänderung bes Gegenftandes des Unternehmens 
tann nur auf Beſchluß der Generalverfjammlung erfolgen. 

8 2. Sig. Der Eik der Gefellihaft und die allgemeine 
Leitung der Geſchäfte ift in Hamburg 

83. Grundcapital. Das Grumdcapital der Ger 
jellihaft befteht jekt aus ſeche Millionen Mark, welches durd 
Zeihnung von 4000 Stud Actien, jede zu Mark 1500, zu: 
fammengebradt ift, und kann vom Berwaltungsrath in Ge: 
mäßbeit Beichluffes der Generalverfammlung vom 19. Juli 
1856 bis auf Mark 9,000,000 erhöht werden. Cine weitere 
Erhöhung des Grundcapitals bleibt dem Beſchluſſe der 
Generalverjammlung vorbehalten. j 

Bank⸗Conto. Das Bant:Eonto der Geſellſchaft 

lautet: „Hamburg:Bremer Feuer:Berfiherungs:Gejellihaft”. 
$ 5. Deffentlihe Betanntmahungen. Ale in 
Gemäßbeit diejer Statuten zu bewirkenden Öffentliben Be: 
fanntmadhungen erfolgen durch Inſertion in die Hamburgiſche 
Börienhalle, die Meier, Zeitung und den Deutihen Reichs: 
anzeiger. Alle in diefer Weile erfolgten Bekanntmachungen 
und Aufforderungen find fiir die Theilnehmer der Geſellſchaft 
verbindlich und bewirftn den Eintritt der nach diefen Statuten 
damit verbundenen Nechtswirktungen, ohne daß dagegen die 
Ausflucht der Richtlenntniß vorgeihüst oder die Wiederein: 
jebung in ben vorigen Stand in Anſpruch genommen werden 

nnte. 

86. Streitigleiten. Alle Streitigleiten zwiſchen 
ber Gejellihaft und ben —— ** vor die ordentlichen 
Gerichte, und zwar nach Wahl des Verſicherten entweder 
vor den Gerichtsſtand des Agenten, der die Verſicherung 
vermittelt hat, oder des Ortes, wo die Verſicherungsurkunde 
ausgeſtellt iſt, oder des Wohnfikes bes General: Bevoll: 
mächtigten der Gejellibaft. Die Geſellſchaft verpflichtet fich 
ausdrüdlic, die nah Maßgabe diefes Paragraphen außerhalb 





(L. S.) 


Der Minifter des Innern. 
Im Auftrage. gez. v. Zaſtrow. 


ihres Domicils gefällten rechtöträftigen Umtheile unbedingt 
anzuerlennen. 


Bon den Actionären und Actien. 

$T. Befugniffeund Verhaftung ber Actionäre. 
er Actionär nimmt an bem Gewinne und Berlufte des 
nternehmens verhältnißmäßig nad dem Betrage jene: 
Actien Antheil, doc ift er über den Nominalbetrag derſelben 
weder zu neuen Beiträgen verpflihtet, n für die Ber: 
pflihtungen und Verbindlichteiten ber Gefell daft verhaftet. 
Diefe Beitimmung kann durch keinen Geſe ihaftsbeihluß 

abgeändert werben. j } 

i 88. Einzahlung. Bon dem gezeichneten Capital 
find 20 pGt. des Nominalbetrages baar eingezablt. ver 
Actionär hat über den Reft von 80 pCt. eine Schuldur unde 
in Wechſelfotm nach dem sub Lit. A angehängten Formular 
ausjuftellen. Der Ausfteller ift verpflichtet, dieſen Neftbetrag 

an; oder theilweiſe auf ſeitens bes erwaltungsratb3 er« 
olgte Auftündigung binnen drei Monaten baar einzwzahlen. 
Auf Höbe des Betrages diefer Wechſel ift der Ausfteller 
wecielmähig verhaftet, aud wenn er nicht wechſelfãhig wäre. 
89 Actien und Actienbud. Nach beihafiter Ein: 
sablung von 20 pCt. des gegihneten Gapitald und Aus: 
—— eines Mecield über den Reftbetrag ($ 8) find ben 
ctienzeihnern auf Namen lautenbe Actienbriefe ausgebändigt 
worden, von denen die mit Lit. A begeihneten in Damburg, 
die mit Lit B. bezeichneten in Bremen domiciliren. Die 
Actien Lit. A werden von dem Vorfipenden des Verwaltungs: 
raths und dem Direktor, die Actien Lit. B außerdem noch 
von dem der Amtsdauer nad älteften Bremer Mitgliede des 
Verwaltungsraths unterzeichnet: Das Actienbuh ber Ge: 
jellihaft Über die Actien Lit. A wird in Hamburg von dem 
Direktor, das über die Actien Lit. B in Bremen von bem 
dortigen Geichäftsführer, der verpflichtet if, von jeder Um: 
ihreibung dem Direktor fofort Mittheilung zu maden, geführt, 
Jeder Anhaber einer Actie Lit. A kann zu jeder Heit 
die Auswechfelung feiner Actie gegen eine folde Lit, B. gegen 
Entrihtung einer Umfchreibungsgebühr von Mart 1,50 und 
Erfak der Ausfertigungs: und Bortotoften verlangen. Ebenio 
kann der Inhaber einer Actie Lit. B die Auswechſelung gegen 
eine ſolche Lit. A verlangen. ö 
Nur die in das Nctienbuh eingetragenen Beſiher ber 
auf Namen lautenden Aetien werden als Actionäre betrachtet. 
$ 10. Veräußerung der Actien. Actien, deren 
Betrag nicht vollftändig eingezablt ift, Munen nur mit Ge: 
nehmigung des Verwaltungsraths der Gejellihaft auf einen 
anderen Befiper übertragen werden. Gründe feiner etwaigen 
Weigerung ift der Verwaltungsrath anzugeben nicht ver: 
pflihtet. Die Genehmigung wird auf den Altien Lit. A 
durch den Borfipenden des Verwaltungsraths und den Direktor, 
auf den Actien Lit. B durd zwei Bremer Mitglieder bes 
Verwaltungsraths bemerkt, nachdem der neue Actionär den 
im $ 8 genannten Wechſei über 80 pCt. deponirt hat. Der 
ausgefhiedene Actionär erhält Ar der feinen über den 
gleihen Betrag ausgeftellten Wechjel zurüd, unbeſchadet 
ſedoch ber Haftpflicht:Beftimmung im $ 18, 


der Inhaber eiu-r Actie, deren Betrag nicht volljtändig ein: 
gezahlt it, unter Curatel geſetzt oder infolvent wird, welches 
legtere angenommen wird: bei Gröffnung des Koncurjes, 
Nachſuchung einer Moratorii, fruchtlofer Bollitredung der 
Grecution und Anesbieten eines Accordes, durch welden bie 
Gläubiger nicht vollftändig befriedigt werden, fo ift der Ver: 
waltungsrath berechtigt, ihn jeines Theilnahmerechts an der 
Geſellſchaft für verluftig zu erflären und die Actie für Rechnung 
der Mate öffentlich verkaufen zu laffen. An dem Werthe 
der Actie übt die Beiellihaft wegen ihr zuſtehender Forderungen, 
unter Vorbehalt aller Gerechtſame an die Mafle, das Ne: 
tentions: und Compenſationsrecht aus. 

12. Fall der Vererbung. Stirbt ber Inhaber 
einer Actie, deren Betrag nit volljtändig eingezahlt it, jo 
find die Erben deſſelben verpflichtet, binnen jehs Monaten 
die Actie an eine beitimmte, vom Berwaltungsratb genehmigte 
Perſon zu übertragen, widrigenfalls abjeiten des Verwaltungs: 
raths wie in dem im vorigen Baragraphen bezeichneten Falle 
verfahren wird, j 2 

13. Annullirung der Actien. Sollte in den 
Fällen der $$ 11 und 12 die Actie auf die Anforderung des 
Verwaltungsratbs nit binnen vier Wochen eingeliefert 
werden, jo ift derjelbe befugt, die Actie zu annulliren, und 
dies =. dreimalige, von vier zu vier Wochen zu wieder: 
bolende Inſertion in den im $ 5 bezeichneten Zeitungen 
befannt zu maden. Es wirb ſodann eine neue Actie unter 
derfelben Nummer ausgefertigt. j j 

8 14. Verluſt einer Actie, Verlorene Actien find 
durch ein gerichtliches Proklam zu mortificiren. Grit nad) 
Ablauf deſſelben wird dem Gigenthümer eine neue Actie 
ausgefertigt. 


Rechnungsführung. Capital-Reſervefond. Dividenden, 
Dividendenreſervefond, Beamten : Unterftügungsfond. 

s 15. Buchführung. Bud: und Rehnungsführung 
der Geſellſchaft find kaufmänniſch. Das Nehnungsiahr der 
Gejellihaft it das Kalenderjahr. Dit dem 31. Dezember 
jeden Jahres werden die Bücher abgeihloffen und die Bilanz 
gezogen. Damit dies — geſchehen könne, if 
es gejtattet, das Rechnungsſahr für überjeeiihe Agenturen 
auf ſolche 12 Monate zu legen, bab bie Abrechnungen des 
Shlufmonats zum 31. Dezember in Hamburg eintreffen 
fönnen. 

Die Jahredrehnung ift nebſt einer Bilanz vom 31. 
Deyember, jowie einem den Vermögensſtand und die Geſchäfts— 
verhältnifje der Gejellihaft erläuternden Beriht in der im 
April oder Mai ftattfindenden ordentlihen General: 
verfammlung ($ 20) vorzulegen und mindeitens 2 Wochen 
vor der Verſammlung im Geſchäftslokale der Gejellihaft zur 
Einfiht der Actionäre auszulegen. ; 

Von der Befammt:Einnahme werden die Jahres-Ausgaben 
abgelegt und von dem etwa verbleibenden Ueberſchuß fommen 
in Ausgang: j 

a) als Prämien-Reſerve eine dem laufenden Rifico an: 

gemeſſene Summe, bie wenigitens der nah dem Zeit: 
verhältniß als nicht verdient berechneten Prämie gleich: 
fommen muß; 

b) eine für die angemeldeten, nod nicht bezahlten Schäden 

der Schäkung nad) ausreidhende Summe; 

e) etwa erforderlihe AZurüdjtellung auf das Conto 

Goursrejerve; 

d) —5— Abſchreibungen für Werthverminderung von 

ctiven. 

Der nach Abzug dieſer Summen ſich ergebende Reſt— 


| 1. Bezwungener Verkauf der Actie. Sobald 





beitrag des Ueberſchuſſes bildet den Weingewinn des 
Rechnungsjahres. 
5 16. Capital-Reſervefond. Bon dem Nein: 


gewinn fließen zunädft 10 %, einem Reſervefond (Reſerve— 
Capital) zu bis daß diejer die Höhe von IU°), des Gejammts 
capıtals, alio Mark 600,000 erreicht hat. Zweck diefes Fonds 
ift, die Verlüſte und Entihädigungen zu beden, melde etwa 
den Prämienſond überjteigen jollten, dergeſtalt daß dieſe 
beiden — abjorbirt jein müffen, bevor das Stammcapital 
angegrilfen werden lan, 


$ 17. Dividenden, Dividendenrefervefond, 
Beamten:Unterftühungsfond Der Reingeminn ab— 
züglid des für den Gapital:Refervefond beftimmten Antheils 
gelangt wie folgt zur Berwendung: 

1) Solange ein zu errichtender Dividenbenrefervefond die 
Höhe von Mark 600,000 noch nit erreicht hat, werben 
zunächſt nicht mehr als Mark 45 pro Actie oder 15 % 
bes eingezablten Capitals als Dividende zur Bertheilung 
an die Actionäre beitimmt. 


2) Von dem verbleibenden Neftbetrage werden, unter 
Zurüdftellung einer für den Gewinnantbeil bes Direcs 
tor3 gemäß $ 41 zu berehnenden Summe, 50 zur 
Anjammlung des ebenerwähnten Dividendenrejerve: 
fonds und 20%, zur Errichtung eines Beamten-Unter: 
tügungsfonds (Siehe 4 umd 5) verwendet, 

er alsdann nod verbleibende Theil von 30 des 
Neitbetrages wird, fofern er die Höhe von Mark 3000 
erreicht oder überiteigt, ald weitere Dividende unter 
die Actionäre vertheilt, 

Machen dieſe 30%, weniger ald Mark 3000 aus, 
jo wird der Betrag den Einnahmen des nädjiten Jabrex 
hinzugeſchrieben. 

Hat der Dividendenreſervefand die Höhe von Mart 
600,000 erreicht, jo ift von einer weiteren Anfammlung 
abzujeben. 

Sobald jedoch ein Theil diefes Betrages von 
Mark 600,000 zur Dividenden:Aufbeflerung verwendet 
worden iſt, wird die Ergänzung wieder bis auf Mart 
600,000 in vorbeitimmter Weite angeitrebt. 

Iſt in einem Rechnungsjahre kein Neingewinn vor: 
banden oder der vorhandene nicht zur Bertheilung 
einer Dividende von Mark 45 pro Actie ausreichend, 
jo wird der feblende Betrag dem etwa vorhandenen 
Divivendenrejervefond entnommen, jedod darf nicht 
mebr als ſeines Beitandes am 31, Dezember bes 
betreifenden Rechnungsjahres zu dieiem Iwede ver: 
wendet werden. 

Die Auszahlung der Dividende fol baldthunlichkt 
nahdem die Gewinn: und Berluft:Berehnung der 
ordentlichen Generalverjammlung vorgelegt und von 
diejer genehmigt worden ift, erfolgen uno wird der 
Zermin ber Auszahlung den Actionären durch die im 
55 erwähnten Nellunsen befannt gemadt werden. 

Die Dividenden für Actien Lit, A jollen regel: 
mäßig in Hamburg, diejenigen für Actien Lit, B in 
Bremen geoen Einlieferung der den Actien beige: 
gebenen Dividendenjdeine ausgezahlt werben. 

„Dividenden, welde innerhalb 4 ‚jahren vom fällig: 
feitötage an gerechnet nicht erhoben jind, verfallen der 
Geſellſchaft. 

5) Anſammlung und Verwendung des Beam— 
ten-Unterſtüzungsfonds. Es ſoll mit ber unter 
2 erwähnten Ueberweiſung von 2U 9%, des Reſtes, 
welcher nach Dotirung ber Capitalreſerve und Feſt— 
tellung der Vordividende vom Keingewinn übrig bleibt, 

o lange fortgefahren werden, bis diejer Fond inclufive 

Zinſen, die mit 4° p. a. berechnet am 31. Dezember 
jeden Jahres demielben zuzuſchreiben jind, die Höhe 
von Mart 250,000 erreiht bat. Ob eine weitere 
Anjammlung und event. unter welden Modificationen 
diejelbe jtattfinden joll, hat der Verwaltungsrath zu 
beftimmen. 

Dieſer Fond foll dazu dienen, Beamten ber Geſell⸗ 
ihaft, melde auf irgend eine Weiſe bienftunfähig 
geworden find, oder im Zodesfalle deren hinterbliebenen 
Familien Seitens der Geſellſchaft eine Unterftügung 
reſp. eine Penſion gewähren zu lönnen. 

er VBerwaltungsrath hat in jedem einzelnen Falle 
v beftimmen, ob, wann und mit welchem Betrage eine 
nterftüßung reſp. eine Benfton zu gemwäbren iſt. 

‚ Der angejammelte Fond joll Eigentum der Ge 
fellihaft bleiben und für den Fall, daß die etwa vor: 
bandenen Reſerven, wie BDividendenrejervefond, 
Brämienrejervefond und Hejervecapital abſorbirt fein 
jollten, ald Dedungsmittel Verwendung finden, „der: 


3 


— 


4 


— 





geſtalt, dab alfo, bevor das Stammcapital ange⸗ 
griffen wird, erft diefer Fond zur Verwendung kommt. 
818. Einziehung der Wedel. Sollte durd Ver: 
dite das baar eingefhoffene Actiencapital bis zur Hälfte 
abforbirt fein, jo fordert der Verwaltungsrath von den ein: 
gelegten Wechſeln fo viele Procente ein, als zur Ergänzung 
des baaren Cinfchuffes erforderlich find. Sollte ein Actionär 
den getündigten Wechſelbetrag ungeachtet zweimaliger 
Aufforderung nit innerhalb drei Monaten einzablen, jo iſt 
eine erneute Zahlungsaufforderung mit viertwöhentlicher 
rift an ibm unter Androhung der Haduzirung zu erlalien. 
folgt die Einzahlung aud innerhalb dieſer Rachfriſt nicht, 
fo bat der Berwaltungsrath den Säumigen jeiner Nechte als 
Hefellihaftämitglied und aller feiner Anſprüche an das 
Geſellſchaftsvermögen für verluftig zu erllären und jeine 
Actie für Rechnung der Geſellſchaft zu verlaufen. (Berfahren 
gemäß Art. 154a des Geſeßes vom 18. Juli 1834, betreiiend 
die Actiengefellihaften.) Sollte jedoch der ausgeſchloſſene 
Netionär den eingeforderten Betrag nicht bezablt haben, fo 
ift für denfelben der legte und jeder frühere Nechtsvorgänger 
verhaftet, fofern diefer innerhalb der lehten 2 Jahre vor 
erfolgter Zahlungsaufforderung Inhaber der Actie geneſen 
ift (Art. 184b des Geſetzes vom 18. Juli 1884, betreifend 
die Actiengejellihaften). Bei Nichteinlieferung der von dem 
Säumigen eingeforderten Actie wird nadı $ 13 verfahren. 
19. Reviſion. Alljährlich in der ordentlichen 
Beneralverfammlung werden aus der Mitte der Achonäre 
drei Nevijoren ermwäblt, und zwar einer aus der Zahl der 
Befiger der Actien Lit. B, welche die Nichtigkeit der Bücher und 
Rechnungen zu prüfen, die im Befige der Geſellſchaft befind: 
lihen Werthpapiere nachzuſehen und die Hebereinftimmung 
der Jahresbilanz mit den Büchern zu beicheinigen haben. Die 
Vertheilung der Gejchäfte bleibt den Neviloren überlaſſen. 


Generalverfammlungen. 

$%0. Zeit und Drt. Die Generalverfammlungen 
der Netionäre werden in Hamburg gehalten. Die jährliche 
ordentlihe Generalverfammiung findet im Dlonat April oder 
Mai ftatt. Außerordentliche Generalverſammlungen können 
au jeder Zeit anveraumt werben, fobald der Berwaltungsrath 
eine ſolche für nöthig hält oder Actionäre, welche 50 Stimmen 
repräjentiren, oder deren Untheile zufammen den zwangzigiten 
Theil des Grundcapitals darjtellen, eine jolde in einer von 
ihnen unterzeichneten Gingabe unter Angabe des Zweds und 
der Gründe verlangen. 

8 21. Einladung. Die Einladung zu der General: 
verfammlung ift von dem Borfikenden des Verwaltungs: 
rathes dburd die Hamburgijche Börjenhalle, die Wejer: Zeitung 
und den Deutihen Reichs: Anzeiger wenigitens zwei Wochen 
vor dem zur Berfammlung anberaumten Tage zu erlaflen. 
Der Zwed der Generalverjammlung foll jederzeit bei ber 
Berufung belannt gemadt werden. 

Ueber Gegenfjtände, deren Verhandlung nidt in ber 
durch die Statuten oder durd Art, 237 Abſaß 3 des Geſetzes 
vom 18, Juli 1834, betreffend die Actiengeiellihaften, vor: 
gejehenen Weife mindeitens eine Wode vor dem Tage ber 
Generalverjammiung angekündigt it, fünnen Beihlüfe nicht 
gefaßt werden, — iſt jedoch der Veſchluß über den in 
einer Generalverſammlung geſtellten Antrag auf Berufung 
einer auberorbentlihen Generalveriammlung ausgenommen. 


Zur Stellung von Anträgen und zu Verhandlungen obne 


Beihlußfaflung bedarf es der Ankündigung nicht. 
8 22. Gegenftände. In der ordentlihen General: 
verjammlung find regelmäßige Gegenjtände der Verhandlung: 
a. Veridterftattung des Verwaltungsraths | über die 
Reiultate des Gejchäftsbetriebes jür das legtverfloflene 
Yahr, unter VBorlegung des Rechnungsabſchluſſes, 
b. Bericdterjtattung über die Prüfung der Nehnung des 
leptverflofienen Jahres, 
ec, Entiheidung über die von ben Neviforen bei biejer 
Prufung gemadten Monita, jofern der Berwaltungsrath 
ſich darüber mit den Keviforen nicht hat einigen können, 
d. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsraths und der 
Reviforen. 
Der Generalverfjammlung bleibt ferner die Feihlub- 
nahme vorbehalten: 


&, über Ergaͤnzungen und Abänderungen bes Oefelihafts: 
ftatuts 


f. über Aufhebung der Beihlüffe früherer Beneralver: 
fammlungen, 

g. über Erhöhung des Stammcapitals ($ 3) 

h. über Abänderung des Gegenftandes des Unternehmens 


(sl, 

i. über eine Auflöfung der Geſellſchaft (8 44). 

J. über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft, welche der 
Generalverjammlung von dem Verwaltungsrath oder 
einzelnen Actionären ($$ 20, 21, 23) zur Berathung 
und Entiherdung vorgelegt werden. 

823 Anträge einzelner Netionäre Jedem 

Actionär flieht das Recht zu, Anträge, welche die Intereflen 

und Berhältniffe der Geſellſchaft betretfen, zu ftellen.. Solche 

Anträge find jchriftlih bei dem Director einzureihen und 

von dieſem der Prüfung des Bermwaltungsrath3 zu unter: 

breiten. Sollte diejer den Antrag zur ——— nicht ge: 
eignet finden, jo ſteht es dem Anträgſteller frei, denſelben 
zur Eniſcheidung an die Generalverfammlung zu bringen. 

(fr. 88 20 und 21). 

$ 24. Beihlüfje. Der Vorfisende des Verwaltungs: 
raths leitet die Gcneralverrammlung. Die Beihlüffe werden 
in der Regel durch Stimmenmehrheit der anweienden Actionäre 
gefaßt, bei Stimmengleichheit giebt der Vorfigende den Aus: 

Ihlag. Ausgenommen biervon find erftend Beihlüffe über 

die im $ 22 sub e. f. g. i. und j. bezeichneten Gegenftände, 

indem zur Gültigfeit eines folhen Beſchluſſes eine Stimmen: 
mebrheit von wenigitens drei Viertheilen der vertretenen 

Stimmen erforderlich ift und zweitens Beſchlüſſe über eine 

Abänderung des Gegenitandes des Unternehmens ($ 22h), 

indem zur Gültigfeit eines jolhen Beſchluſſes eine Mehrheit 

von wenigitens drei Biertheilen des in ber Generalverſammlung 
vertretenen Grundcapitals erforderlich ift. Die ftatutenmäßigen 

Beſchluſſe der Generalverſammlung haben für alle Befellichafts: 

mitglieder, alio auch für die abwejenden, verbindliche Kraft, 

325. Befugnik zur Theilnahme und Stimm: 
recht. Befugt zur Theilnahme an der Generalverjammlung 
it jeder Beſiher einer Actie. In den Generalverfjammlungen 
bt derjenige Actionär, mwelder 
ı bis 5 volle Actien befikt, 1 Stimme, 


6„W „ ” „ 2 Stimmen, 
ıl ” 15 ” 43— * 3 ” 
16 „ 20 „ r a - 
1.8 „ " „5 w 
„U „ ” „ 6 D 
31, 35 „ 5 PR | F 
36 ” 40 “ „ ” 8 ” 
4,4 „ " „ 9 " 

4 10 


6 50 ” ” ” [3 
Mebr als zehn Stimmen darf- Niemand abgeben. Die 
Actionäre lönnen fih in den Generalverfammlungen durch 
Bevollmädtigte vertreten laſſen; die Bevollmächtigten haben 
jedoch ſpäteſtens 21 Stunden vor der Generalverfammlung 
ihre Vollmacht bei dem Director oder dem bazu ernannten 
Notar einzuliefern. 

. 826. Legitimation. Diejenigen Actionäre, melde 
die Öeneralve ammlung befuhen wollen, haben ſich vorher 
und ſpäteſtens 24 Stunden vor Beginn der Generalverſammlung 
im Bureau der Gejellihaft zu legitimiren und Ginlaftarten, 
auf weichen die Anzahl der Stimmen, melde fie abzugeben 
berechtigt jind, bemerkt ift, entgegenzunehmen. 

527. Wablen. Ale Wahlen werden durch geheime 
Abſtimmung volljogen 
825, Prototoll. Weber die Verhandlungen jeder 
Generalverfjammlung mwirb ein Protofoll von dem Notar der 
Gefellihaft aufgenommen und von den anweſenden Mit: 
liedern des Verwaltungsraths unterzeichnet, wovon eine 


bichrift den Bremiſchen Mitgliedern des Verwaltungsraths 
mitzutbheilen ift. 


Berwaltungdrath. 

829, Mitgliederzahl. Der Verwaltungsrath beftebt 
aus acht Actionären, von denen fünf in Hamburg und brei 
in Bremen wohnhait fein muſſen. Die eriten Mitglieder 
des Verwaltuugsraths waren die Herren: 


en Goßler, 7 


F. Lorent am Ende & Co., Louis Delius, 
Aug. Joſ. Schön & Eo., 5 Carl Tewes, : 
Guſtav Wieler, . 


9.8. Neier, | 

‘ee — pP = 8 
j . Amtsdauer. Zueritnad drei Jahren und jpäter 
jährlich tritt ein in Hamburg und ein in Bremen wohnhaftes 
Mitglied ded Verwaltungsraths nah dem Amtsalter aus. 

31, Wahl. In der jährlihen ordentlihen General: 
verfammlung werden an die Stelle der austretenden zwei 
neue Mitglieder bes Verwaltungsrath3 gewählt, und zwar 
eins aus ber Mitte ber in Hamburg, das zweite aus ber 
Mitte der in Bremen wohnhajten Actienäre. Sollte ein Er: 
wählter die auf ihn gefallene Wahl ablehnen, fo tritt der: 
jenige ein, welcher nad dem Wahlprotocoll die nächſtmeiſten 
Stimmen hatte. Sollte im Laufe des Jahres ein Mitglied 
des Verwaltungsraths jein Amt niederlegen oder jonft aus« 
fheiden, jo wirb die Stelle des Austretenben durch Wahl 
bes Berwaltungsraths erfeht. Das neu gewählte Mitglied 
tritt rudſichtlich ber Amtsdauer in die Stelle des Ausgetretenen. 
3832. Borfigender. ‚Das der Amtsdauer nad ältefte 
in Hamburg mobnbafte Mitglied des Verwaltungsratbs führt 
den Borfig. In Berbinderungsfällen fungirt ala Stellver: 
treter bes Vorfipenden das näcjt amtsältefte in Hamburg 
—— Mitglied. Der Borligende convocirt die Ber: 
fammlungen des Berwaltungsraths und leitet die Verband: 
lungen beflelben. 

33. Wirkungskreis. Der Berwaltungärath übers 
wacht und läft durch feine Mitalieder überwahen alle 
Gejhäfte und Angelegenheiten ber Gefellihaft. Namentlich 

aben die Bremer Mitglieder des Verwaltungsraths die 
usführung der Geihäfte für Bremen und den dazu zu 
fegenden Diftrict zn aberwachen und wird die Art und Meile, 
wie dies geichehen foll, durch Beichlüffe des Verwaltungs: 
raths feitgeftellt werden. Der Verwaltungsrath bat ind: 
beiondere darauf ‚zu fehen, daß die Beltimmungen dieſer 
Statuten genau inne gehalten und daß feine, ſowie die 
un ber Generalverſammlung pünktlich ausgeführt werben. 
Er bat die allgemeinen Bedingungen der Berjiherungs: 
Eontracteund die Prämien: Tarife feftzufepen und Abweihungen 
in einzelnen Fällen zu genehmigen. bat zu bejtimmen, 
ein wie großes Rifico auf einem Punkte und in einem Orte 
übernommen werben darf. Gr ift befugt, zu beitimmen, wie 
bie Bolicen, um bie Geſellſchaft zu verpflichten, — 
werben ſollen. Er ernennt auf den Vorſcolag des Directors 
die Agenten und Angeitellten der Gejellihaft und beftimmt 
deren Remuneration. Gr bejtimmt über die Anlegung ber 
bisponiblen Fonds und die allgemeinen und befonderen Ber: 
mwaltungs:Ausgaben und bat für fihere Aufbewahrung ber 
Gelber, Wechſel, Documente und a > werthvoller Begen: 
fände gehörige Sorge zu tragen. Er vertritt endlich bie 
Geſellſchaft vor Geriht und auferhalb deffelben in jeder 
Weiſe. Der Verwaltungsrath it befugt, infofern es im 
Intereffe der Verwaltung wünfhenswertb erſcheinen fellte, 
mit ber Wahrnehmung und Ausführung der ihm nad Bor: 
ftebendem zufallenden Obliegenbeiten einzelne feiner Mit: 
lieder oder den Director zu betrauen und ift berechtigt, in 
olchen Fällen feine Bertretungsbefugnik durch Subftitution 
au — 
Beſchlaſſe. In den Sikungen des Berwaltungs: 
— bat jedes Mitglied und der Director eine Stimme. 
m einen zuede luß fafſen zu tönnen, müfjen wenigitend 
drei Mitglieder des Berwaltungsratb$ und der Director an: 
weienb fein. Gtimmenmehrheit entiheidet; bei Stimmen: 
gleihheit giebt der Vorſihende den Ausichlag. 

5 35. PBrotocoll. Ueber die Verhandlungen des Ver: 
waltungsraths wirb ein Protocol geführt und von dem Bor: 
fisenden und dem Director — wovon eine Abſchrift 
den Bremiſchen Mitgliedern mitzutheilen iſt. 

36. Remuneration. Die Mitglieber des Ber: 
waltungsraths führen ihr Amt unentgeltlich, aber Loftenfrei. 
a Amt ift ein Ehrenamt. erhalten fie, ſowie der 

irector, beim Schluffe des Jahres jeder das übliche Ehren: 
aeihent eined PBortugalöfers. 


Srud von 3. Johannfens Buchdruderei. Schleswig. 


Der Director. 

837. Amtsdaner. Befähigung. Die Ausführung 
der laufenden Geihäfte ift einem Director übergeben, der 
auf — — beiden Theilen freiſtehende Kündigung 
engagirt wird. Bei gefährdetem Geſellſchafts-Intereſſe bat 
der Verwaltungsrath das Necht, diefen Beamten von feinen 

unctioneu zu ſuspendiren und in einer deshalb zu berufenden 
eneralveriammlung auf feine Kündigung anzutragen. Der 
Direktor muß wenigitens 10 Actien beſihen, welde während 
feiner Amtsdauer bei der Gefellihaftstafle Deponirt werden. 
$ 38. Vacanz. Wenn die Stelle des Directors 
—*5** wird, jo bat der Verwaltungsrath zwei dazu geeig— 
nete Männer vorzufchlagen, von denen einer in ber General: 
verjammlung dur Stimmenmehrheit erwählt wird. 

839, Vertretung. Wenn der Director durch Abweien: 
heit, Krankheit oder andere Hinderniffe von der Verwaltung 
der Beihäfte abgehalten wird, fo beftimmt der Verwaltungs: 
rath, wer feine Stelle interimiſtiſch vertreten foll. 

Wirkungskreis. Die Gefhäfte des Directors 
find im Allgemeinen: Wahl des Bureau: Perfonald und der 
Agenten, unter — * des Verwaltungsraths, Annahme 
und Abweiſung von Verſicherungs-Anträgen, er, ber 
Erpedition, der Buchführung, der Correſpondenz, des aflen: 
gefhäfts und überbaupt die Belorgung alles deffen, was 
der Verwaltungsrath und die Generalverjammlung beſchließen 
und der Beihäftsgang erfordert 

Alle die Gefellihaft verbindenden Urkunden, Accepte, 

nboffamente u. ſ. mw. werden von dem Borfikenden des 
terwaltungsratbs und dem Director unterzeihnet, ſoweit 
nicht der Berwaltungsrath in Gemäßheit des ; 33 einzelne 
feiner Mitglieder oder den Director zur Ausführung von 
Gefhäften bevollmädhtigt. Diesfällige Beſchlüſſe des Ver: 
waltungeraths find durd die im $ 5 gemannten Zeitungen 
zur öffentlihen Kunde zu bringen. 

8 Remuneration. Der Director erhält ein 
jährlihes Honorar von Mark 9000 und aus dem Reingewinn 
5 p6t. von dem Betrage, der als Dividende an die Actionäre 
ur —— gelangt. Nach feinem Tode erhalten die 

ittwe oder Erben deifelben jened Honorar noch für ein 

Jahr vom Sterbetage an gerechnet und 5 p&t. von dem, in 
der Abrechnung des Todesjahres ſich ergebenden noch nicht 
vertbeilten Ueberſchuſſe. 

Dauer und Auflöfung der Gefelihaft. 

342. Dauer. Die Dauer der Geſellſchaft iſt unbeftimmt. 

545. Auflöfung. Cine Auflöjung tritt ein: 

a. wenn die Jahresbilanz ergiebt, daß die Hälfte des 
Actien-Capitald durch Verläfte abforbirt ift, 

b. wenn eine Anzahl von wenigitens 50 Actionären, 
oder Actionäte, deren Antheile zufammen ben 
swangigften Theil des Grundcapitals darftellen, diejelbe 
beantragt und die Oeneralverjammlung dieſelbe 
beſchließt ($ 22). 

Ss 44. iquidation. Sobald die Auflöiung der 
Gejellihaft beſchloſſen wird, oder wenn ber Fall des & 43 
sub a eintritt, beitimmt die Generalverfammlung das Ber: 
—— bei Liquidirung des Unternehmens, Der Director 
erhält in diefem Falle noch das Honorar eines Jahres von 
dem Tage an, wo das Liquidationsverfahren beginnt. 





Lit. A. 
(Formular des Wechſels.) 
(Ort), ben (Datum). 

In Folge der von mir laut $ 8 der Statuten ber 
Hamburgsdremer Feuer-Verſicherungs-Geſellſchaft eingegange: 
nen Berpflihtung zahle ih genen dieſen meinen echſel 
ſpäteſtens drei Monate nach erfolgter gänzlicher oder t eil: 
weier Auflündigung an den Verwaltungsrath der gedachten 
Gejellihaft oder deiien Ordre in Hamburg (Bremen) die 
Summe von Markt Jwölfbundert oder den von dem Ber: 
waltungsrath mir getündigten minderern Betrag. Werth volls 
ftändig empfangen. 
( 

Tl 


Bor: und Zuname, ſowie Charafter bes Ausfiellers). 





Amtsblatt 


Der Königlihen Regierung zu Gaffel, 


NE 55. 


Ausgegeben Sonnabend den 18. December. 


1886, 


— — — —————— — ———— — — — ———— — 

wu Wegen des kuͤnftigen Weihnachtsfeſtes erſcheint das naͤchſte Amtsblatt 
mit dem Oeffentl. Anzeiger nicht am 22ſten, ſondern erſt am 23ften 
d, M., wogegen der Deffentl. Anzeiger am 25ften d. M. ausfällt. 


Belanutmachungen anf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. Detober 1878. 
849. Auf Grumb des 8. 11 des Reichögefeges vom 
21. October 1878 wirb verfügt: 
Das von dem Gr. Bezirksamt Mannheim unterm 
Zten d. M. mit Befchlag belegte Flugblatt des 
jozialdemofratifhen Wahlcomites mit ber 
Ueberfchrift: „Mitbürger! Wähler!* wird verboten. 
Mannheim den 5. December 1886. 
Der Großherzoglich badiſche Landeskommiſſär 
für die Kreife Mannheim, Heidelberg und Mosbach. 


Frech. 
850. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beitrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß bie vom 20. Novenber 1886 
datirte Nr. 2 der in London erfcheinenden periodi— 
ſchen Druckſchrift: „Die Autonomie. Anar— 
chiſtiſchoommuniſtiſches Organ.“ Gedruckt und heraus⸗ 
egeben von R. Gunderſon, 96, Wardour⸗Street, Soho 
ec London W., — nah $. 11 des gevachten 
Geſetzes durch ben Unterzeichneten von Yandespolizei- 
wegen verboten worben ift. 
Berlin ven 9. December 1886. 
Der Königliche Polizei» Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 
851. Die in Drud ver fchweizerifchen Genofjenfchafte- 
buchbruderei und Verlag des Aftions» Gomites des 
fehweizerifchen Arbeitertages in Hottingen- Züri er- 
ſchienene Drudfchrift, überfchrieben: „Nationale 
unb internationale Arbeits- oder Fabrifge- 
f egebung, oder: Wie kommt die beffere Zeit? Bon 
C. Gonzett*, wird auf Grumb der 88. 11 und 12 des 
Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 verboten. 
Sarleruhe den 11. December 1886, 


‚Der Großherzoglich babifche Landesfommiffär für 


die Kreiſe Earlöruhe und Baden. 
Verordnungen und Belauntmachungen der 
Kaijerl. und Königl. Gentraibehörden. 
852. Bei der heute in Gegemvart eines Notare 
öffentlich bewirkten 12. Berlsofung von Schulpverfchrei- 
bungen ber vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A 
find die in der Anlage verzeichneten Nummern ges 


‚/ jogen worben, 


+ 


Diefelben werben ben Befigern mit ber Auffor- 
berung gefünbigt, bie in ben ausgelooften Nummern 
verjchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Yuli 1887 ab 
gegen Quittung und Rüdgabe der Schulpverfchreibungen 
und ber nach dem 1. Juli F. 3. fällig werbenben Zins- 
fcheine Reihe V Nr. 8 nebft Unweifungen zur Reihe VI 
bei ver Staatsſchulden-Tilgungskaſſe hierfelbit, Tauben 
ftraße Nr. 29, zu erheben. 

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 
1 Uhr Nachmittags, mit Ausſchluß der Sonn- und 
Sefttage und ber legten drei Gefchäftstage jeden Monats, 

Die Einlöfung geſchieht auch bei den Negierungs- 
Hauptlaffen und in Frankfurt a M. bei der Kreiskaſſe. 

Zu biefem Zwede können die Schuloverfchreibungen 
nebſt Zinsjcheinen und Zinsfcheinanmeifungen einer dieſer 
Kaffen fhon vom 1. Juni k. I. ab eingereicht werben, 
welche fie ver Staatsfchulden-Tilgungstaffe zur Prüfung 
vorzulegen bat und nach erfolgter Feititellung die Aus— 
zahlung vom 1. Yuli 1887 ab bewirft. 

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wir 
vom Kapitale zurüdbehalten. 

Mit dem 1. Juli 1887 Hört die Verzinfung 
ber verlooften Schuldverfchreibungen auf. 

Zugleich werben die bereits früher ausgelooften, 
auf ver Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld⸗ 
verfchreibungen wiederholt und mit dem Bemerfen auf- 
gerufen, ba bie Verzinfung berjelben mit dem Tage 
ihrer Kündigung aufgehört hat. 

Die Staatsfchulden-Tilgungskaffe kann ſich in einen 
Schriftwechſel mit den Inhabern ver Schulpverfchrei- 
bungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen. 

Formulare zu den Duittungen werben von ben 
obengebachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt. 

Berlin ven 1. December 1886, 

Hauptverwaltung der Staatsfhulden. 
853. Das Reichs» Poftamt richtet auch in biefem 
Iahre an das Publilum das Erfuchen, mit den Weih— 
nadhtsverfendungen bald zu beginnen, bamit 
die Padetmaffen ſich nicht in ven legten Tagen vor 
dem Feſte zu ehr zufammenbrängen, woburd die Pünft- 
lichkeit in der Beförberung leidet. 

Die Badete find dauerhaft zu verpaden. 
Dünne Pappkaften, ſchwache Schachteln, Cigarrentiften 
ıc. find nicht zu benugen. Die Aufjchrift ber 


Badete muß deutlich, vollftändbig unb haltbar 
hergeftellt fein. Kann die Auffchrift nicht in deutlicher 
Weife auf das Padet gefegt werben, fo empfiehlt 
fih vie Verwenbung eines Blattes weißen Papiers, 
welches der ganzen Fläche mach feſt aufgellebt werben 
muß. Am zwedmäßigjten find gedruckte Auffhriften 
auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu 
Poft-Padetapreffen für Padetauffchriften nicht verwendet 
werben. Der Name des Beftimmungsorts muß 
ſtets recht groß und fräftig gebrudt ober ge 
ſchrieben fein. Die Padetauffhrift muß fämmtlide 
Angaben der Begleitadpreffe enthalten, zutref- 
fendenfalis alfo ven Frankovermerk, ven Nachnahmebe⸗ 
‚trag nebit Namen und Wohnung des Abſenders, ben 
Vermerk der Eilbeftellung u. f. w., bamit im Falle des 
BVerluftes der Begleitabrefie das Padet auch ohne bie- 
felbe dem Empfänger ausgehändigt werben lann. Auf 
Badeten nah größeren Orten ift vie Wohnung 
des Empfängers, auf Badeten nah Berlin au 
ver Buchftabe des Poſtbezirks (C., W., SO. u. f. w. 
anzugeben, Zur Beichlemigung des Betriebes trägt 
es wejentlich bei, wenn bie Padete franfirt J 
geliefert werben. Das Porto für Packete ohne ange⸗ 

ebenen Werth nah Orten des Deutfchen Reichs- 
Boft ebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 
25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, Pf. 
auf weitere Entfernungen. 

Berlin W. ven 2. December 1886. 
Der Staatefecretair des Reichs -Boftamts, 
In Vertretung: Sadfe. 
und 


ichen 
854. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen bie 
gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie 
vom 21. Detober 1878 (Reichsgeſetzblatt Seite 351) 
wird mit Zuftimmung bes Bundesraths für bie Dauer 
Eines Jahres angeordnet was folgt: 

8. 1. Perfonen, von benen eine Gefährbung ber 
öffentlichen Sicherheit oder Orbnung zu beforgen ift, 
fann der Aufenthalt in dem Stabt- und Lanpfreife 
Frankfurt alM., vem Stadt und Lanpkreife Hanau, 
dem Kreife Höchſt und dem Obertaunusfreife von ver 
Landespolizeibehörbe verfagt werben. 

. 2. In dem Stabt- und Landkreiſe Frankfurt 
alM., vem Stadt» und Landfreife Hanau, dem Streife 
Höchſt und dem Obertaunnsfreife find das Tragen 
von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, fowie ver Beſitz, 
das Tragen, bie Einführung und der Berfauf von 
— ** ſoweit es ſich nicht um Munition 
—* nen und der Saiferlichen Marine hanbelt, 

oten. 

Bon legterem Berbote werben Gewehrpatronen nicht 
betroffen. 

n ng ri von bem Verbote des Waffentragens 
n : 
1) für Perfonen, welche kraft ihres Amtes ober 

Berufes zur Führung von Waffen berechtigt find, 

in Betreff der legteren; 


2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen bie 
Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in bem 
Umfange diefer Befugniß; 

3) für Berfonen, welche fich im Beſitze eines Jagd⸗ 
feines befinden, in Betreff ver zur Ausübung 
der Jagd dienenden Waffen; 

4) für Perfonen, welche einen für fie ausgeftellten 
Waffenfchein bei fich führen, in Betreff der in 
demſelben bezeichneten Waffen. 

Ueber die Ertheilung des Waffenfcheines befindet 
bie Landes» Polizeibehörve. Er wird von berjelben 
Koften» und ftempelfrei ausgeftellt unb kann zu jeber 
Zeit wieder entzogen werben. 

8. 3. BVorftehente Anordnungen treten mit bem 
18, December d. Is. in Straft. 

Berlin den 16. December 1886. 

Das Staats - Minifterium. 
von Puttkamer. Mahbach. Lucius. Friebberg. 
von Boetticher. von Goßler. von Scholz. 
Bronſart von Schellendorff. 


Vorſtehende Anordnung des Königlichen Staats— 
Miniſteriums wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur 
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer dieſer Ans 
ordnuung oder den auf Grund derſelben zu erlaſſenden 
Verfügungen zuwiderhandelt, der im 8. 28 Abſatz 4 
des Reichsgeſetzes gegen die gemeingefährlichen Be— 
ſtrebungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 
(Reichs · Geſ.⸗Bl. S. 351) angedrohten Strafe — Gelb⸗ 
ſtrafe bis zu Eintauſend Mark oder Haft oder Ge— 
fäugniß bis zu 6 Monaten — verfällt. 

Zugleich wird bemerkt, daß Anträge auf Ertheilung 
von Waffenfcheinen im Stadt- und Yanbfreife Hanau 
bei ver Königlichen Polizei-Berwaltung bezw. dem König⸗ 
lihen Landrathe dafelbft anzubringen find. 

Gafjel ven 17. December 1886. 

Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenberg. 
auberer 
den, 


fenden Privilegien kündige id — Gubener Eiſen 
Sorau⸗ 


vilegium vom 18. November se 
Obligationen 

U. Emifjion (Privilegium vom 7. —— 1872), 
——— 

Lit. B. (Prwilegium vom 17. Juli 1872) und 


tauſch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſ —— 
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewi 
tn 


Na 
—5 am 1. Juli Kor, 


281 


Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün- 
digten Obligationen jowie der vierprogentigen Stüd- 
zinfen der Obligationen unter a, b und e für bie 
Zeit vom 1. April bis Ende Junt 1887 erfolgt vom 
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eiienbahn-Haupt- 
fajje zu Erfurt umd bei der Königlichen veremigten 
Eijenbahn = Betriebsfaffe in Berlin — Aslaniſcher 
Pla 5 — gegen Yusantwortung der Obligationen 
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins: 
koupons und der Talon?. 

Der Geldbetrag etwa —— insſcheine wird 
von dem Betrage der zu leiſtenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur — er Obligationen 
erliſcht mit dem 30. Juni 1887. 

ebrigens will ich, da mg: Kai, — — 
Geſuchen viele Beſitzer von Prioritäts » Obligationen 
thatfächlich verhindert geweſen —* dieſelben zum 
El des demmächjtigen Umtaujche® gegen 34 pro- 
zentige Schuldverfchreibungen der fonjolidirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. DE 
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abftempelung zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori- 
tätsobligationen zu dem nahen Seel eine weitere 
legte Friſt bis zum 31. Dezember d. 3. einſchließlich 
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Dftober 
d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen. 

Berlin den 24. November 1886. 

Der Finanz-Miniter Schol;. 

Vorftehende Bekanntmachung des Herrn Ei 
Ministers wird mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß 
nach der in derjelben in Bezug genommenen früheren 
Befanntmahung vom 1. Dftober d. 3. den Inhabern 
der Umtaufc ihrer Schuldverichreibungen gegen Schuld- 
verjchreibungen der 34 progentigen tonfolidirten Staats: 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange: 
boten wird: 

a. Für die umzutaujchenden due een 
wirb derſelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen 
der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden 
Schuldverjchreibungen mit den bisherigen Yınsan- 
iprüchen noch bis zum zweitnächjten Bintenfä igleits⸗ 
termine der Obligalionen belaſſen, alſo rückſichtlich der 
Obligationen J. und II. Emiſſion und Lit. B. bis 

um 1. Oltober 1887, ich a der Obligationen 
it. C. bis zum 1. Juli 1887. Ent 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverjchreibungen F— — rei⸗ 
bungen der 34 prozentigen tonfol irten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre *518* —— 
bis einſchließlich den 31. December d. J. ſchriftli 
oder muͤndlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗ 
faffe zu Erfurt, ober einer der nachbezeichneten Kaſſen, 


nämlıd): 
a. ber eg vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗ 
faffe in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder 


bei den Königlichen — ——— 
u Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel RB. M., 
b. bei der Köni wi Eiſenbahn-Hauptkaſſe in 
Frankfurt a/M. (Sacjjenhaufen) 
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab— 
zugeben. 
Den Erklärungen über die Annahme des Ange: 
bots ist außerden — — (Obligationen) 
jelbjt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn: 
werth der leßteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen bejonders, in —— Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer 
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort 
wieder ausgehändigt und ijt von demfelben bei einſt— 
weiliger Wiederausantwdrtung der von der Annahme: 
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurüczugeben. 
Wegen Einreihung der Obligationen zum Um— 
Bear gegen 3 prozentige Staatsfchuldverjchreibungen 
wird jpäter das Erforderliche veranlagt werden. 
Erfurt den 30. November 1886. 
Königliche Eifenbahn-DPiregtion. 
856. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab- 
ſatze des $. 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (Gef. 
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden 
Privilegien fündige ich hiermit: 
a. Die —— Thüringiſchen Eiſenbahn— 
Prioritãts⸗Obligationen I. Emiſſion, ausgeſtellt 
am 1. Januar 1848, 
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
III. Emiſſion (Serie III), ausgeſtellt am 31ſten 
März; 1855, ‚ 
e. die vierprogentigen dergleichen Obligationen 
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeftellt am 1ften 
März 1857 und 
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
V. Emifjion (Serie V), ausgejtellt am Iſten 
Juli 1870, 
joweit nicht deren Inhaber auf den — meine Be⸗ 
kanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um— 
tauſch gegen 34prozentige Staatsſchuldverſchreibungen 
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewilligten 
Na Hr noch darauf eingehen werden, zur baaren 
Rüdzahlung am 1. Juli 1887. 

ie Auszahlung des Nominalbetrages der gekün: 
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab 
bei der Köni —* Eiſenbahn⸗Hauptkaſſe zu Erfurt 
und bei der König * vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗ 
kaſſe in Berlin — Askaniſcher Platz 5 — gegen Aus— 
antwortung der Obligationen jelbft umd der dazu ge- 
e. noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talons. 

er Geldbetrag etiva er ingfcheine wirb 
von dem Betrage der zu leijtenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Berzinfung er Obligationen 
——— mit dem 30. Juni 1887. 

ebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen 
Gejuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen 


thatjächlich verhindert gewejen find, diejelben zum 


282 


Zwede des demnächjtigen Umtauiches gegen 34 pro- 
zentige Schuldverjchreibungen der konjolidirten Anleihe 
umerhalb der von mir bevilligten, mit dem 30. Oe— 
tober d. 3. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priort- 
tät3-Obligationen zu dem nämlichen Zwed eine weis 
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. eins 
ichliehlich unter den in meiner Bekanntmachung vom 
1. October d. J. angegebenen Bedingungen bewtlligen. 
Berlin den 24. November 1886. 
Der Finanz» Minifterr Scholz 





Vorjteyende Bekanntmachung des Herrn Finanz: 
Miniiters wird mit dem Bewerlken veröffentlicht, daß 
nad) der in derjelben in Bezug genommenen früheren 
Belanntmachung vom 1. Deiober d. 3. den Inhabern 
der Umtauſch ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld- 
verjchreibungen der 3} progentigen fonjolidirten Staatö- 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange: 
boten wird: 

a. Für die umzutanjchenden Schuldverichreibungen 
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen 
der 3} prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden 
Sculdverjchreibungen mit den bisherigen Zinsan— 
jprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinienfälligkeits: 
termine der Obligationen belajjen, alſo bis zum Iiten 
Juli 1887. 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſchrei— 
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung 
bis einjhließlih den 31. Dezember d. 3. jchriftlic) 
oder mündlich bei der Stöniglichen Eiſenbahn-Haupt— 
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich: 

a. der Königlichen vereinigten Eiſenbahn-Betriebs— 
fajje in Berlin — Askaniſcher Eee 5 — oder 
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu 
Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel B. M., 

b. bei der Königlichen Eijenbahn - Hauptkajje in 
Frankfurt a / M. Sachſenhauſen 

unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab— 
zugeben. 

Den Erklärungen über die Annahme des Angebots 
iſt außer den Schuldverſchreibungen (Obligationen) 
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn— 
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer 
Emptangsbejcheinigung verjehen, dem Einfender jofort 


wieder ausgehändigt und it von bemjelben bei einit- 
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme: 
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurückzugeben. 

Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtauſch 
gegen 3} prozentige Staatsichu dverjchreibungen wird 
Ipäter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erfurt den 30. November 1886. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 
Bacamıem, 

857. Durch die Verfegung des Lehrers Noll zu 
Finkenhain wird die Schulftelle dafelbft, mit welcher 
ein jährliches Einfommen von 750 Mark Gehalt neben 
freier Dienftwohnung und 90 Mark Feuerungs- Ent» 
ſchädigung verbunden ift, mit dem 1. Januar 1887 
vacant, Bewerber um viefelbe werben aufgeforvert, 
binnen 3 Wochen ihre bezüglichen Melvungsgefuche 
nebft ven erforderlichen Prüfungs und Sittenzeugnifjen 
bei dem Lofaljchulinfpecter, Herrn Pfarrer Ney zu 
Dipperz, ober bei dem unterzeichneten Yanbrathe ein- 
zureihen, Fulda den 13. December 1886. 

Der Königlihe Schulvorftand. Trott, Landrath. 


Berional = Chronit. 

Beftellt: der frühere Sergeant Julius Michael 
Herpe vom 2, Hejfifchen Hufaren-Regiment Nr. 14 
zum Schugmann bei der Königlichen Polizei-Direction 
bierfelbft. 

Ernannt: ber jtellvertretende Gutsvorſteher, In— 
fpector Burbenne zu Glashütte zum Standesbeamten 
für ven Standesamtsbezirk Ziegenhagen. 

Dom 1. Januar 1887 an werben bie Gemeinben 
Ermſchwerd, Hubenrove und Blickershauſen von ben 
Standesamtsbezirken Witenhaufen bezw. Ziegenhagen 
abgetrennt unb zu einem befonderen Standesamtsbezirk 
mit dem Sig in Ermfchwerb vereinigt. Zum Stanbes- 
beamten ift ber Bürgermeifter Mühlhaufen, zum 
Stellvertreter vejjelben ber Gemeindeerheber Am t- 
bauer ernannt worben. 

der Forftauffeger Mierze zum Förfter in Heffen- 
ftein, Oberförfterei Frankenau. ; * DM 

Berliehen: dem bisherigen Pfarrer zu Thurnhos- 
bad, Georg Friedprih Hartmann, vie zweite Pfarr- 
jtelle zu Schlüchtern. 

Beauftragt: ver Pfarrer Pfeiffer zu Meerholz 
mit Verſehung ver Gefchäfte des Metropolitans ber 
Claſſe Meerholz. 

Entbunden: der Metropolitan Bode zu Bieber 
auf fein Nachfuchen von ber Führung ber Metro- 
politanatsgefchäfte ver Claſſe Meerholz. 

Entlaffen: aus dem Staatsvienjt der Förſter 
Sohn in Heffenftein. 





Hierzu als Bellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 100, 


a ee ee — Belageblätter für } unb 4 Bogen 5 


Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung, 
Gaffel. — Gedruct in ber Hof unb Waiſenhaue-Buchdrucerei. 


7 





erzeichniß 


ver in der ISken Verlooſung gezogenen, durch die Bekanntmachung der unterzeichneten Haupt 
yerwwaltung der Staatöfchulden vom 1. December 1886 zur baaren Eintdjung am 1. Juli 1857 


gekündigten Schuldverſchreibungen der 
Stantsanleihe vom Jahre 1868 A. 


Abzuliefern mit Sinsicheinen Meibe V Nr. 8 und Unmeifungen zur Mbhebung ber Reihe VL 





Die fettgedrudte Zahl, welche bie Faufende bezeichnet, bezieht fich auch auf diejenigen Bablen, weldye bis au ben folgenben fetigebrurten Zahl 


de Hunderte, Zetzuer und Giner angeben. Die Striche zwiſchen den Zahlen bedeuten, dak fänmmtlicdhe bagwifchen liegende Nummern gekündigt find, 


N 447—452. 777—782. 863—868. 1317—322. 201722, 128—133. 265—270. 419—424. 8967. 


4 
M 4480—489. 495—503. 505. 2445—464. Summa 40 Stüd über 12000 Rthfr. — 36 000 Marf, 
“2 1265—308. 312—327, Summa 60 Stüd über 6 000 Rthlr. = 18.000 Marl. 


.A? 171-173. 175. 176. 178—198. 200 - 220. 222. 223. 225—251. 253— 259. 







N R 1 ı 
1: ; & } | N l 
— — find weiter die Martini-Durchſchnittspreiſe aus den 24 Jahren 1863 bis mit 1886 nach Hin 
jene 24jährigen Preife vollftänbig vorhanden find, wie folgt feftgeftellt: 


x 32—41. 43. 45. 726. 728—731. 733—739. 884— 888. 890— 893. 895—897. 952. 953. 961-970. 1258— 









Lit. A. zu 1000 Rthlr. F 


968. 9770 -y 972. 974. 5450-455. 704449. 158—163. 206—211. 398—403. 434 439. 636041. 
590—595. 818—823. 8202--207. 676—681. 820— 825. 892—897. 9006 11. 10089—94. | 
344— 348. 350. 657-662. 904— 909. 1202833. 430-—-435. 901—912, 946. 947. 951— 954. 18194— if 
199. 387. 388. 398—401. 837—892. Summa 210 Stüd über 210 000 Rthlr. = 630 000 Mart. if 


Lit. B. zu 500 Rthlr. 


266. 269— 271. 654—664. 667. 848-853. 855— 860. 2342—353. 414—425. 4141—152. 555—566. 
663—674. 711—722, 5323—334. 839--850. 6128—139. 236—247, 416—427.584—5%. 7154 - 
165. 426-437. 560—571. 596— 607. 710— 715. 717-734. 861—870. 872. 873. 988—8000, 8001--10, 
18. 124—132. 135. 136. 138. 142—145. 147—154. 168—179. 762-—773. 835— 846. 860—871.. 10020— || 
31. 152—163,. 500—511. 848-871. 920—931.  11328—339. > 


Summa 492 Stüd über 246 000 Rthlr. — 738 000 Marl. 
Lit. ©. zu 300 Rihlr. 


Lit. D. zu 100 Rthlr 


Lit. E. zu 50 Rtihlr. 


Summa 83 Stüd über 4 150 Rtblr. = 12450 Mark. 
Zufammen 885 Stüd über 478150 Rthlr. — 1434 450 Marl. 















































Berzeichuif 
1 ee ee yinpnee toffeln. — — Virſe. Heu Stroh 
— NP N NN MM 5 
.ı 606 489 479 2leal 1 las 9 leal ıs or — |! 14 or) | 
| 1 516 #12 = 1 168 a Po De | 58 
75 440 2 [281 1 58: 12 76 19 36 908 11 Isal 5 201 ala 
650, 5 11) 4 81) 2 73 156) 9 081 14 08, — |- 112 02 5.50 4130 
‚5195| 468 3183| 2 881 1148 6 511 17 43 — 111 40 7 50) A 75 
5 4 aam a2 2 70 1168 6 09 — |-i— 1-1 | 5 | 3 08 
| | 9 








ung ber zwei theuerſten und ber zwei wohlfeilſten Jahre, in Betreff derjenigen Fruchtarten, für welche 





— ——— __ — — —_____ <> _ = __g 2. „N 0 „Sn | 


Verzeichniß 





der aus —— — noch rückſtaändigen N Fade der Staatdanleibe vom Jahre 1868 A. 


: 2. Berloofung. 
‚ Gelünbigt zum 1. Juli 1852, Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe IV Nr. 6/8 und Unweifangen jur Reibe V. 
Lit, E. zu 50 Rthle. „AP 285.286. 


5. Verloofung. 
Gefünbigt zum}. Januar 1884. Abzuliefern mit Zinsicheinamweifung zur Abhebung ber Reihe V. 
Lit. €. zu 300 Rthle. M 1462. 


6. Verloofung. 
Gefünbigt zum 1. Juli 1884. Mbzuliefern mit Iinsfcheinen Reihe V Nr. 2/8 und Ummweifung zur Reihe VI 
Lit. E. zu 50 Rtble. M 535. 


7. Berloofung. 
Gekünbigt zum 1. Garner 1885. Abzuliefern mit Zinsicheinen Reihe V Nr. 3/8 und Unmweifungen zur Meibe v1. 
Lit. A. zu 1000 Rihle. „AS 16. 135. 237. 276. 280, 966. 
: B >» 00 >» M 416.418.782. 786. 2203 7044. 
»C. » M 661. 1837—839. 851.852, 
BE.» 50 »  .A@ 324.340. 





8. Verlooſung. 
Gelũndigt zum 1. Juli 1885. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 4/8 und Anmweifungen zur Reihe VI 
. zu 1000 Rihle. M 1020. 601. 602. 725. 3368. 5982, 10507. 12692. 694. 
» 500 » M 240. 7106. 110.113. 8559. 
» 100 » 1 431. 449. 453. 454. 469 — 473. 
» 50° » M7. 11.17. 18. 20-22. 24. 29. 30, 40. 45. 47. 48.58.59. 72. 


vV. Berloofung. 
—* zum 1. Januar 1886. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 5/8 und Anweiſungen zur Reibe VI 
t. A. zu 1000 Räte. NP I660— 662. 2258. 12544. 860. 
B. #« 500 + A 201.936: 7025. 29. 32. 641. 916. 9271— 924. 
» .38 1526 — 534.536. 537. 541. 
D. ». 100 » 18 477.478.482, 484. 494. 499. 501— 503. 518. 519. 525. 
» .A@ 138.114.148. 


Ber» 


10. Berloofung. 
Gekündigt zum 1, Juli 1886. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 6/8 und Anweiſungen jur Reihe VI. 
Lit. A. zu 1000 Rtölr. „12 111. 1577. 83180. 4920. 5354. 10334.372.376. 12594. 618. 619. 


4106. 107.111. 8273 - 278. 
‚CC. » 300 » M 568— 570.577. 582. 
» D. » 100 »  .% 211.213. 214.219. 224— 226. 243. 255. 274— 276. 282. 283. 
Er» 50 » A 86.89. 95. 97. 104. 105. 107. 109. 110, 120. 122. 127—132. 136. 360— 363. 


Wegen ber in ber 11 Verlooſung gezogenen Schuldverfchreibungen fiche das Verzeihnig vom 1. Juni 1886. 


Berlin, ben 1. Degember 1886, 


Königliche Hauptverwaltung der Siaatsſchulden. 
Sydow. 


ie 


> 2 \ 
PR E70 


» B. » 500 223. 224. 231. 422 —424. 523. 524. 533. 660. 662. 992. 993. 997 — 99. 1237. 368. 434. 


Berlin, | 


Amtsblatt 


Der Königliden We 
KM 56. 





Ausgegeben Donnerstag den 23. December. 


gierung zu 


Caſſel. 
1886. 


Du Wegen deö bevorſtehenden Neujahrsfeſtes erſcheint das naͤchſte Amts— 
blatt mit dem Deffentl. Anzeiger nicht Mittwoch den 29ften, ſondern 
Donnerstag den 3Oſten d. M., wogegen der Deffentl. Anzeiger für 


den 1. Zanuar k. 3. ausfällt. 


Belanutmachnngen ja Daten des Meichsgefeges | Drud und Verlag der Schweizerifchen Genoſſenſchafts— 
vom 21. October 1878. bruderei in Hottingen- Zürich, nach $. 11 des gedachten 
858. Auf Grund des $. 12 des Neichsgejeges gegen Geſetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeis 


bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialvemofratie 
vom 21, October 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Leber» 
fhrift: „Odpowiedz Denuneyjantom* und ber 
Unterjchrift: „Redakeyja „Przedswitu**, ohne Ans 
gabe des Druders und Berlegers, — nach &. 11 des 
gedachten Gefeges durch ven Unterzeichneten von Landes⸗ 
polizeiiwegen verboten worben ift. 
Berlin ven 17. December 1886. 
Der Königliche Polizei-Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 

859. Auf Grund des $. 12 des NReichsgefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie 
vom 21. October 18783 wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Leber: 
fhrift: „Arbeiter Berlins!» und dem Schluß: 
„Vorwärts zu rajtlofer Thätigfeit und zum endlichen 
befreienden Siege! Hoc lebe vie Sozialdemokratie! 


wegen verboten worben iſt. 

Berlin ven 20. December 1886. 

Der Königliche Polizeis Präfivent. 
Freiherr von Richthofen. 

860. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie 
vom 21. October 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen 
Ktenntniß gebracht, daß vie nichtperiodiſche Drud- 
ihrift: „Sozialdemofratifhes Liederbud. 
Neunte Auflage. Hottingen- Zürich. Verlag ver Volle: 
buchhandlung 1886. Schweizeriſche Genofjenjchafts- 
buchpruderei Hottingen » Zürich“, ſammt vem Anhange 
„Dellamationen« gemäß $. 11 des gedachten Gefeges 
Seitens ber unterzeichneten Landes-Polizeibehörde vers 
boten worben it. 

München ven 17. December 1886, 
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes 

Innern. Freiherr von Pfeufer, Präſident. 


Berordnungen uud Velanutmachungen der Königlichen Provinzial-Behörden. 
861. In Gemäßheit des 8. 5 des Geſetzes, betreffend bie Ablöfung der Reallaften im Gebiete des Regierungs⸗ 
Bezirks Caſſel, ausſchließlich der zu demſelben gehörigen vormals Großherzoglich Heſſiſchen Gebietstheile, vom 
23. Juli 1876 (Geſetz⸗- Sammlung Seite 357) werben nachſtehend die Martini-Marktpreiſe für Getreide und 
andere Felpfrüchte in den einzelnen Normal» Marktorten für das Jahr 1886 nachgewiefen: 






























































— — — Meufdeile: — "pro 100 kg 
| | | | Rarı | | Ei 

Nr. | Marktpläge. Waihen Rogoen Gerſe. Haſer. * Erſen. Linfen.  Hire Heu. | Stroh. 
pr AIR; sie 3 ale 5 see ae sl 
1 — | 606. 4 89 4 79 2 68 1 lee‘ 33 16 —2 14 o7 4 66 4 15 
2 .:l elıs; 5lıel all sea 1 lei 5 I — I 6 5185 
3 | Hanau .1 675 509, 440, 276 158 12 |zel 19 Is6 7 os, 11 8 525) 41% 
4 | Fulda 6150, 5 ill: 4 81, 2 73) 16) 9 681 14 081 — |- 12 02] 5160, 4 130 
5 | Minben 5196, 468 383) 2 881 148, 6 D1) 17 481 — | 1140) 7 60) 4 175 
5 | Bette 5a dur ae 2 1 1 eg) 6 08 — -1--j- [41 5/44 308 

| Y | i N (A N il 

iernach find weiter die Martini» Durchfchnittspreife aus den 24 Jahren 1863 bis mit 1886 nach Hin 


weglafjung ber zwei theuerften und der zwei wohlfeiliten Jahre, in Betreff verjenigen Fruchtarten, für wel 
jene 24jährigen Preife vollftändig vorhanden find, wie folgt fejtgeftellt: A : m ” 





pro Neuſcheffel: 


\ 


Waizen, | Roggen, 


R. | Marktplätze. 

AM r Aa A 
1 | Gaffel . 8 16 6114 
2 | Marburg 8 161! 6 152 
3 | Hanau . 8 150 6 |25 
4 ' Fulda 7163, 6 07 
5 ! Minden 71931 6 01 
6 | Gotha 7137| 6 |32 


a) wenn bie abgelöften Leiftungen ausweislich ber 
Ablöfungs » Kezeffe in ven General-Währfchafte- 
und Hhpothefenbüchern bezw. Grundbüchern ein- 
getragen gewefen, an bie zuftänbigen Amtsgerichte 
zur Yöfchung der bei ven liberirten Grundftüden 
in ben genannten Büchern an Stelle ver früheren 
Leiftungen eingetragenen Rentenpflichtigleits-Ber- 
merfe, dagegen 

b) foweit die abgelöften Leiftungen nach den Abs 
löſungs⸗Rezeſſen nicht eingetragen geweſen, 

an bie betreffenden Steuerfaffen zur Aushändigung an 

bie Interejjenten abgeſandt worben, wovon die Bethei- 
ligten hierdurch in Kenntniß gefett werden, 

Münfter ven 13. December 1886. 
Königlihe Direction der Rentenbank 

für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie 

Provinz Heſſen-Naſſau. 

und ber 


ichen Regierung. 
8563. Der Herr Ober-Präfident der Provinz Hefien- 
Nafjau hat genehmigt, daß ver Verloofungstermin für 
bie durch Erlaß vom 1. September d. 38. der In— 
baberin der Merkel'ſchen Kunſthandlung, Witwe Carl 
Merkel in Wiesbaden, gejtattete Lotterie vom 30ſten 
December diefes auf ven 30, Januar künftigen Jahres 
verlegt und bis dahin ber Vertrieb der betreffenden 
Yoofe in der Provinz Hefjen-Nafjau fortgefett werben 
darf. Caſſel ven 18. December 1886. 

Der Regierungs » Präfident. I. Auftr.: Althaus, 
864. Der Herr Ober-Präfident der Provinz Hefjen- 
Naſſau hat genehmigt, vaß zum Beſten des Nettungs- 
hauſes Ichannisftift bei Miet und des Baues einer 
evangelifchen Kirche für die Gemeinde Montigny-Sablen, 
Landkreiſes Meg, bei ven evangelifchen Einwohnern der 
Provinz Heſſen-Naſſau bis zum Ablauf des nächten 
Jahres eine einmalige gemeinfame Sammlung frei— 
williger Beiträge unter Yeitung des Vorſitzenden bes 
Guratoriums des Iohannisftifts, Divifionspfarrers Dr. 
Zube zu Mes, durch polizeilich zu legitimirende Col: 
lectanten veranftaltet werben barf. 

Gajjel ven 17. December 1886, 
Der Regierungs-Präfident. Im Auftr.: Althaus, 








Kar: | _.. BE - 
B Hafer. æ ı Erbi !injen. t 
Gerſte. Hafer toffeln. | Erbien | Lin] Hirf 
AM A) AM —9 AM ah | c# — | A Mi j, 
5 |44| 3 |24| 1 el 8 89 — I—I—|- 
5115| 3156 — |—| 6 192] — II — 
5 166) 3/16) 165) 11 |04 | — II —|- 
5 34 3 1251 — — 9169! — — —— 
5106. 3 I411 — — — — — — — 
5 19 31191 — |— | — — — Tl = 
| | | 
Köonigliche General-Commijfion. 
865. Nachweiſung der gemäß des $. 9 Wr. 3 


bes Gefeges über die Natural» Leiftungen für bie be 
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirls 
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche für die 
Vergütung der verabreichten Fourage pro Monat 
November 1886 maßgebend find. 













Durchſchnittspreit 






El Bezeichnung nr 
51 ves Lieferung» 2 
3 verbandes. 


























1 Stadttreis Caſſel 237120 
2Landkreis Caſſel 237] 2! 
3| Kreis Eſchwege 23—|19 
4 » Wigenhauf 23] 18 
5] » Friglar 2150| 21- 
6| - Homberg 2150| 27 
71 >» Biegenhain 250 5 
8| » Hersfelo 11) 
9] >» Rotenburg. 240] 2 
10] + Melfungen 240) 2— 
1-9 2134 A 
12] » Wolfhagen 234 * 
13] ⸗ Aula. 2170 —*3 
14] - Hünfeld. 270] 2| 7; 
15] » Gersfelo 2170| 2 1 
16] - Schlüchtern 2702, 
17 | Stabt- und Land» 266 | 
freis Hanau Al? 
18 | Kreis Gelnhaufen 2 34 
19]| » Marburg . 3 960 
20] + Kirchhain . 3 90 
21] » sSFrantenber 3— 950 
22| - Rinteln... 589] 4— 1er 
23| - Schmallalden] Shmattanen| 582] 250]! 


Gemäß des passus 6 alin, 5 ver Inftruchen HF 
Ausführung des obengebachten Gefeges vom 2. ie 
tember 1875 werben bie vorftehenven Ducih 
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrach 

Gaffel den 15. December 1886. 

Der Regterungs » Präfident. 
J. U: Althaus. 


235 
866. —— Berechnung über die Markt» und Ladenpreiſe am den Garniſonsorten in dem 





























egierungs» Bezirte Eaffel für ven Monat November 1886. 


















































a. für 100 Kilogramm, b. für 1 Kilogramm. * 
n 7 — J —M 
g . Il» 27% — = u 2 8 
—3313 —* 
a uud da ẽ A—— 
44 A| al ale ale ale ale — F 
3/90 
360 
3/98 
470 
35 
380 
— 4% 
16.50 | 01 3/60 
Summa . 128 raſtieoi 113/77] 9169lı7a oaless 19l284155|35 01]33 00] a0loafıo 30] 801 10,08] 779] 812]ı3 68lı6 solao'rs 
Durdfchnitts] | | | | | | | | | 
betrag 16.09] 14.—| 14.22] 1146| 2ular] 2ul5e] 3557] alas] ara] aaa alas) altı] 12697] 1.02] tru at 3i85 
i — ————— Er 
Bezeichnung 2 pro I Kilogramm —_ ee 
Medi. Gerften- Kaffee 22 
Mr. ber tr | zu m, | &4 Speiſe 
Welzen. Roggen weizen-| Hirfe. " [Iava-,) site | BE 
Markt-Orte. Im u ma [erme[sräne| zrüge.| — |Iara- [mirtie-foru] SE | fat 
ern e zur AIA AIA Ma 
11 Eaffel ...:.. — %1—- | 1]— #|- |41— 1 
21 Sriglar ...... — 1231 — | 21)— | 40] - 40] — fi 
31 Fulda ...... -/%1—-1221—- 156] - !s61 — 1 
41 Hanau ...... — 401 — | 81 — 164] — 156) — 
51 Hersfeb ..... — 01— 41-148] — 10] — 
6 I Hofgeismar... 1 32] — 22] — 50 1361 — 
7a Marburg .....1— 361 — 30 — 50 — — — —— 
81 Rotenburg . — 30] — |22 - 40 — 501 
Summa .| 2 13] ı 3] a 8] 3 12] — | % a 21]19 — |21 1 a0[ı2 
Durchſchnittspreis | — | 30] — | 24] — 51 |— 185] — |] — u]— 53] 2 38] 310] ı ( 
Caſſel am 8. December 1886, Der Regierungs» Präfident. 3. V.: Schwarzenberg. 
Beror. uud en anderer Meldungen werben im Sekretariat, Invalidenſtraße 
icher und Königlicher B Nr. 42, entgegengenommen. An daſſelbe find auch 
867. Die Unterrichtsfurfe für praftifche Landwirthe alle etwaigen Anfragen in Betreff ver Unterrichtsfurfe 


an der Königlichen landwirthſchaftlichen Hochſchule in 
Berlin werben im Winterfemefter 1886/87 am Diens- 
tag den 1. März 1887 beginnen und am Donnerstag 
ben 10. März gefchloffen werben. Zur Theilnahme 
an benjelben ift ever berechtigt, ver fich bei dem 
Rechnungsrath Müller im Sekretariat der landwirth— 
ſchaftlichen Hochſchule meldet und unter Nennung feines 
Namens und feiner perjönlichen Verhältniſſe das Unter- 
richts- Honorar für die won ihm gewählten Vorträge 
entrichtet. 

Wünfchenswertyg — wenn auch nicht Bedingung 
für die Theilnahme an ben Kurſen oder zu derjelben 
definitiv verpflichtend — tft eine worgängige jchriftliche 
ober mündliche Meldung mit Bezeichnung der Vorträge, 
welche der Betreffende anzunehmen wünſcht. Die 


zu richten. 
Folgende Vorträge werben angemeldet: 
1. Geh. Regierungs-Rath Profeffor Dr. Settegaft: 
a) Standpunkt, Aufgaben und Ziele der beutjchen 
» Biehzucht überhaupt und ihrer einzelnen Zweige 
insbeſondere. (8 Stunden.) b) Die Beurtheilun 
der Thiere und die Methoden des Preisrichtens Be; 
landwirthſchaftl. Thierausftellungen. (3 Stunden.) 


2. Profeſſor Dr. Orth: Ueber die neueften Fort- 
fchritte in ver Verwendung des Stallvüngers und 
der fäuflichen Dungjtoffe. (8 Stunden.) 

"3. Delonomie-Rath Dr. Frhr. v. Canjtein: a) Aus- 
nugung der Gewäffer durch Fiſchzucht. (4 Stunden. 
b) Anbau und Pflege des Getreides. (4 Stunden. 


Magerkäſe ohne und mit Zuſatz von Fett. 


10. 


11, 
12, 


13. 


14. 


15. 


16. 


. 2 nn 9 


Dr. Grahl: a) Sartoffelkultur. 
b) Moorkultur. (12 Stunden.) 
Dr. Lehmann: a) Beveutung, Entwidelung und 
Anwendung lanpwirthfchaftlicher Fütterungsnormen. 
(8 Stunden.) b) Ausgewählte Kapitel über Molfereis 
weſen (Kritif der beiten Gentrifugenfyiteme. Die 
Berwerthung der Magermilh. Bereitung = 
ie 
Unterfuchungsmethoven der Mil). (6 eg 
Ingenieur Schotte: a) Feldbahnen. (3 Stunben. 
b) Kartoffelernte-Mafchinen. (3 Stunden.) 
Garteninfpeftor Lindemuth: Obitbau. (10 
Stunden.) 
Profeffor Dr. Kup: Einführung in den Gebrauch 
des Mitroflope. (12 Stunden.) 
Profeffor Dr. Frank: Wichtige und neue Pflanzen- 
kranfheiten. (6 Stunden.) 
Prof. Dr. Wittmad: Die neueften Yortichritte 
in ber Botanif und ihre Anwendung auf bie 
Praris. (6 Stunden.) 
Geheimer Negierungs-Ratb Prof. Dr. Yanvolt: 
Spectral: Analyfe (mit Experimenten). (2 Stunden.) 
Profeſſor Dr, Gruner: J Die Bonitirung des 
Bodens. (3 Stunden.) b) Die mineraliſchen Dünges 
mittel und ihre lanpwirtbichaftliche Verwerthung. 
(3 Stunden.) ce) Die geologifhen Verhältniſſe 
bes norddeutſchen Flachlandes und vie geologifch- 
agronemifche Kartirung. (2 Stunden.) 
Brofeffor Dr. Börnjtein: a) Das Wetter und 
feine Borausfagung. (8 Stunden.) b) Die elektrifche 
Uebertragung von Arbeitskraft. (Erperimental« 
Vortrag.) (1 Stunde.) 
Profeffer Dr. Zung: Ueber neuere thierphuficlo- 
giſche Forfchungen und ihre Beveutung für bie 
Praxis, (6 Stunven,) 
Profeffor Dr. Schmoller: Ueber bie landwirth— 
ſchaftliche Kriſis. (4 Stunden.) 
Profeffor Dr. Alex. Müller: Die Behandlung 
ver hauswirthfchaftlichen Abfälle in Rückſicht auf 
Gejunpheitspflege, Landwirthſchaft und Induſtrie. 


(6 Stunben.) 


(Private und öffentliche Reinhaltung.) he Stunden.) 
17. Dr. C. Weigelt: Ueber Moftbehanvlung, Wein» 
bereitung und Weinfälfchnng. (6 Stunden.) 

Berlin den 13. December 1886, 
Der Rector der N ee Hochſchule. 
rit h. 


Bacangenm. 
868. Die 2te Lehrerftelle in Nievderasphe, mit 
welcher ein Yahreseinfommen von 750 Mk., 90 Mt. 
Feuerungsentſchädigung und eine beſchränkte Wohnung 
verbunden ift, wird wegen Verfegung des jegigen In— 
habers mit dem 1. Januar 1887 vacant und joll 
baldigſt wieber beſetzt werden. 
Bewerber wollen ihre Geſuche bei dem Unterzeich— 
neten ſpäteſtens bis zum 15. Januar 1887 einreichen. 
Marburg den 15. December 1886. 
Der Königliche Schulvorſtand. 
Dr. Wentzel, Landrath. 


Verſonal⸗ Chronil. 

Ernaunt: die Referendare Kührne, Meper, 
Alfred Wagner II und Theodor Steinhaus I zu 
Gerichtsaſſeſſoren, 

bie Kataſter-Kontroleure Eſch manu in Marburg 
und Brinfmann in Rotenburg zu Steuer » Inſpek— 
toren und 

das Gemeinderathsmitglied Auguft Pilgrim zu 
Nieveraula zum 2, Stellvertreter des Standesbeamten 
dafelbjt. 

Verlieben: dem bisherigen Bfarrverwejer Heufner 
bie Pfarrftelle in Schwabendorf, in der refermirten 
Claſſe Frankenberg. 

Niedergelaffen: die praftiihen Aerzte Dr. Franz 
Wildner in Nentershaufen und Yambert Bohle in 
Giterfelo. 

Penfionirt: ver Landgerichtsfanzlift Kraut in 

anau. 

Beſtellt: der frühere Sergeant Arnold Schirn— 
ding vom Heſſiſchen Füfilier-Regiment Nr. SO zum 
Schugmann bei der Königl. Polizei-Direction bierfelbit. 


Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 101, 
(Hrfertionsgesügren file den Raum due, genkinliden Drutudie 20 Reiääptemig. — Beagebüten für } uub } Bogen 5 


Nebigirt bei Koniglicher Regierung, 
Eaffel — Gedrudt in ber Hof⸗ und Waiſenhane⸗Buchdruderei. 


" u nn, 
ff 
* 


Amtsblatt 


Der Königlichen Negierung zu Cafſel. 


*— 


Ausgegeben Donnerstag den 30. December. 


NM 57. u 1886, 





Bu Den Abonnenten und jonftigen Empfängern des Amtsblatts zur Nachricht, daß das Gehregiher 
zum Amtsblatt für das Jahr 1886 am Öten f. M. erjcheinen wird und von da ab bei den Kaiſer— 
lichen Postanjtalten zum Preife von 50 Pfennig zu beziehen iſt. 





2 

____ _amgedbrudt. 

Belauntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes 
vom 21. October 1878. 


869. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
die gemeingefährlichen Bejtrebungen der Sozialdemo: 
fratie vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffent- 
+ Kenntniß gebracht, daß die Drudjchrift: 
„Z Pola Walki Ksiazeczka Pierwsza Genewa Wy- 
dawnietwo— Walki Klas — Organizacyja — Prole- 
tary jat. — W. Drukarni Przedswitu- Imprimerie 
de l’Aurore 1886“ — nad) $. 11 des gedachten Ge: 
jeßes durch den Unterzeichneten von Landespolizei- 
wegen verboten worden ilt. 
Berlin den 20. December 1886, 
Der Königliche Polizei» Präfident. 
Freiherr von Richthofen. 
870. Auf Grund bes $. 12 des Reichsgeſetzes gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialvemofratie 
vom 21, October 1878 wirb bierburch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß die Nummern 58 und 59 der 
periodifhen Drudjchrift: „Thüringer Wald— 
poft*, verlegt und rebigirt von W. Eichhoff in München, 
fowie das fernere Erſcheinen diefer Drudichrift gemäß 
8. 11 des gebachten Gefetes Seitens der unterzeich- 
neten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ift. 
München ven 18. December 1886. 
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes 
Innern. von Pfeufer. 


Verordnungen und Xielanntmachungen der 
Königlichen Provinzial= Behörden. 
871. Bei ver am heutigen Tage ftattgefundenen 
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Hefjen- 
Naffau für das Halbjahr vom 1. October 1886 bis 
31, März 1887 find folgende Apoints gezogen worben: 
1) Litt. A. & 3000 Marf; 
Nr. 254, 291, 418, 638, 774; 
2) Litt. B. a 1500 Mark: 
Nr. 238, 330; 
3) Litt. C. a 300 Mark: 
Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977, 
1159, 1264, 1536, 2136, 2417; 
4) Litt. D. à 75 Mark: 
Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082, 
1199, 1876, 2225. 


Auch ift der heutigen Nummer des Amtsblatts das Titelblatt zu demjelben für das Jahr 1886 


Die ausgelooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom 
1. April 1837 ab aufhört, werben den Inhabern ber» 
felben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital» 
betrag gegen Quittung und Rüdgabe ver Rentenbriefe 
im coursfähigen Zuftande mit den dazu gehörigen nicht 
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II ir. 5 bis 16 
nebſt Zalons vom 1. April 1887 ab bei ver Nenten- 
banffafje hierfelbft in den Bormittagsftunden von 9 bis 
12 Uhr in Empfang zu nehmen, 

Auswärts wohnenden Inhabern der gefünbigten 
Rentenbriefe ift es geftattet, viefelben mit ber Soft, 
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenbem 
Formulare: 

Were Mark, buhftäbih ...... . Marl 

Baluta fürd.. zum l.......18.. gekün- 

bigten Hefjen-Naffauifchen Rentenbrief ... Litt... . 

R— babe ich aus ver Königlichen Rentenbant- 

Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung. 

Ort, Datum und Unterfchrift.)« 
ausgeftellten Duittung über ben Empfang ver a, 
ber gebachten Kaſſe einzufenden und bie Ueberſendung 
bes Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr 
und ſtoſten des Empfängers, zu beantragen, 


Schlieflih machen wir darauf au am, baß bie 
Nummern aller gekündigten reſp. noch rüdftändigen 
Rentenbriefe dur) die Seitens der Rebaction bes 


Deutſchen Reichs⸗ und Königlich Preußifchen Staats⸗ 
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs-Ta- 
belle ſowohl im Monat Mai, als auh im Monat 
November jeven Jahres veröffentlicht werden und baf 
das betreffende Stüd biefer Tabelle bei der gebachten 
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben 
lann. Miünfter ven 17. November 1886, 
Königliche Direction ver Rentenbant 

für die Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz unb bie 

Previnz Hefjen-Naffau. - 

— — und Beleuutmachnuugen ber 
nigligen Regierung, 

872. Auf Grumd des $. 12 des Reichsgefeges gegen 
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ber Soylalvemokraie 
vom 21. October 1878 (R. ©. Bl. ©. 351) wirb 
hierdurch zur äffentlihen Kenntniß gebracht, daß bie 
Nummern 296, 297 und 299 ver bierfelbft im Ver—⸗ 


nn — — . 


lage von C. Teihmannn erſcheinenden periodiſchen 
Druckſchrift „Heſſiſcher Volksfreund. Unab— 
hängiges Blatt für Jedermann“ gemäß 8. 11 des ge— 
nannten Geſetzes von der unterzeichneten Landespolizei— 
behörbe verboten worben find. Zugleich wird auch das 
fernere Erſcheinen ver bezeichneten Drudjchrift hiermit 
verboten. Gafjel ven 24. December 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenberg. 
873. Da unfere Bekanntmachung vom 24. October 
1872 (Amtsblatt S. 191) nicht überall die gehörige 
Beachtung gefunden Hat, jo werben bie Herren Medi— 
zinalbeamten unferes Bezirkes hierdurch nochmals auf 
biefelbe aufmerkſam gemacht. 

Nah den in dieſer Bekanntmachung angezogenen 
Minifterialverfügungen follen die amtlichen Attejte und 
Gutachten der Medizinalbeamten d. h. ver Kreisphyſiker 
fowohl als der Kreiswundärzte, falls fie fich auf den 
— ———— von Perſonen beziehen, jedesmal 

ten: 

1) die beſtimmte Augabe der Veranlaſſung zur Aus— 
ſtellung des Atteſtes, des Zweckes, zu welchem 
daſſelbe gebraucht und der Behörde, welcher es 
vorgelegt werden ſoll; 

2) die etwaigen Angaben des Kranken oder der An— 
gehörigen deſſelben über den Zuſtand des Kranken; 

3) beſtimmt geſondert von den Angaben zu 2 bie 
eigenen thatjächlichen Wahrnehmungen des Beamten 
über ven Zuftand bes Kranken; 

4) die aufgefundenen wirklichen Srankheitserfcheis 
nungen; 

5) das thatjächlih und wifjenfchaftlich motivirte Ur— 
teil über die Krankheit, die Zuläffigkeit eines 
Transports, oder einer Haft, oder über vie fonjt 
gejtellten Fragen; 

6) die dienſteidliche Verſicherung, daß bie Mit— 
theilungen des Kranken oder feiner Angehörigen 
(ad 2) richtig in das Atteft aufgenommen worden 
find, daß die eigenen Wahrnehmungen des Aus— 
ftellerd (ad 3 u. 4) überall ver Wahrheit gemäß 
find und baf das Gutachten auf Grund ver 
eigenen Wahrnehmungen des Ausjtellers und 
nach deſſen bejtem Wiffen abgegeben ift, und 

7) Ort und Tag ber ftattgehabten ärztlichen Unter: 
fuchung. 

Außerdem müſſen die Atteſte mit vollftändigem 
Datum, vollftändiger Namensunterfchrift, insbejondere 
mit dem Amts» Charakter des Ausjtellers und mit 
einem Abdruck des Dienftfiegels verfehen fein, 

Die vorjtehenden Beitimmungen finden auch auf 
diejenigen Attejte der Mepizinalbeamten Anwendung, 
welche von ihnen in ihrer Gigenjchaft als praftifche 
Aerzte zum Gebrauch ber Gerichtsbehörben ausgejtellt 
werden. Sind ſolche Attefte aber zum Gebrauche vor 
anderen Behörben bejtimmt, und nicht nach ber vor— 
bezeichneten Form ansgeftellt, jo bleibt e8 dem Er— 
mefjen der Behörbe überlaffen, in geeigneten Fällen 
bie Austellung eines der Beitimmung ver Minifterials 
Berfügimg vom 20. Januar 1853 entſprechenden Attejtes 
zu verfügen. 


Es wird ſchließlich bemerkt, daß wir gendthigt find, 
ber genauen und forgfältigen Ausführung ber bier ge 
gebenen Vorfchriften unfere befondere Aufmerkfamfeit 
zuzuwenden. Gafjel den 9. September 1878. 

Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern. 

Vorjtehender Erlaß wird hierdurch zur Nachachtung 
in Erinnerung gebracht. 

Gafjel den 20, December 1886, 

Der Regierungs-Präfident. 

Im Auftrag: Kohendörffer 

874. Das nachſtehende Allerhöchite Privilegium 
vom 22, November d. 33. wegen Ausfertigung auf 
den Seite: lautender Anleihejcheine der Stadtge- 
meinde Marburg, im Betrage von 500 000 ME, wird 
hiermit in Gemäßheit des Gelehes vom 10. April 1872, 
| Kan die Bekanntmachung landesherrlicher Er: 
laffe durch die Amtsblätter, bekannt gemacht. 
Eajjel den 14. December 1886, 

Der Negierungs-Präfident. 


Privilegium 
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- 
teibeiheine der Stadtgemeinde Marbur: ger ⸗ 
Bezirk Caſſel, im I von 500 ME. Reic- 
währung. 

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 
Preußen ꝛc. 

Nachdem von der rg Gemeindevertretung 
zu Marburg am ten, Aten März und —* Mat 
1886 beichlojjen ift, die zum Abtrag älterer Schulden, 
zum Bau eines Srabenti ulhaufes und zum Ausbau 
des Straßennetzes der Stadt erforderlichen Mittel 
im Wege einer Anleihe zu beichaffen, fo wollen Wir 
auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung zu 
diejem Zweck 

auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsjcheinen ver- 
jehene, jeitens der Gläubiger unfündbare Anleihe: 
jcheine im Betrage von 500000 ME. ausgeben zu 
dürfen, j 
da PL. hiergegen weder im Intereſſe der Gläubiger 
noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden bat, 
in Semäßbeit des $. 2 des durch die Verordnung 
vom 17. September 1867 im Gebiete des vormaligen 
Kurfürſtenthums Heffen eingeführten Geſetzes vom 
17. Juni 1833 zur Ausitellung von Anleihejcheinen 
zum Betrage von 500000 ME, buchitäblich: Fünfmal— 
——————— Mark, welche in folgenden Abſchnitten 

100000 ME. zu 2000 Mk., 

100 000 ME. zu 1000 ME, 

250000 ME. zu 500 ME., 

50000 ME zu 200 ME — 
nach dem anliegenden Muſter auszufertigen, mit drei 
einhalb vom — jährlich zu verzinſen und nach 
dem feſtgeſtellten Tilgungsplane mittels —5 
oder freihändigen Ankaufs jährlich vom 1. April 189 
ab mit —* Eins vom Hundert des Kapitals 
unter Zuwachs der Zinſen von den getilgten Schuld— 
beträgen zu tilgen ſind, durch gegenwärtiges Privi— 
legium Unſere landesherrliche Genehmigung ertheilen. 


Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, 
daß eim jeder Inhaber diejer Anleihefcheine die dar- 
aus hervorgehenden Rechte geltend ir machen befugt 
ift, ohne zu dem Nachweije der Uebertragung des 
Eigenthums verpflichtet zu ſein. 

Durch vorjtehendes Privilegium, weldyes Wr vor: 
behaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die 
—— der Inhaber der Anleiheſcheine eine 
Gewährleiſtung ſeitens des Staates nicht übernommen. 

Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unter— 
ſchrift und beigedrucktem Koͤniglichen Inſiegel. 

Gegeben Berlin, den 22. November 1886. 

gez. Wilhelm. 


L. S.) 
995. von Puttfamer von Scol;. 


Provinz Heffen-Waffau. Regierungsbezirk Caffel. 
Anleiheſchein 
der Stadt Marburg. 

Dritte Ausgabe. Buchſtabe C. Nr... .. 
über... . ME, Reichswährung. 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Pri— 
vilegiums vom 22, November 1886 (Amtsblatt der 
aa — zu Caſſel vom... ten... 

* 8 Tr. 


... Seite... und Sejepjammlung 


für 1886 Seite... . laufende Nummer... .). 

Auf Grund der Beichlüfje des Stadtrathes vom 
3. März 1886 und des Gemeindeausſchuſſes vom 
4. März, bezw. 20. Mai 1886 wegen Aufnahme einer 
Schuld von 500000 ME. befennt ig der Stadtrath 
der Stadt Marburg Namens der Stadt Marburg 
durch dieſe, für jeden —— gültige, ſeitens der 
Gläubiger unkündbare Verſchreibung zu einer Dar— 
lehnsſchuld von...... ME, welche an die Stadt 
Marburg baar bezahlt worden und mit drei einhalb 
Prozent jährlich zu verzinſen tft. 

Die ie der ganzen Schuld von 500 000 Mt. 
erfolgt nad) Matgabe des genehmigten Tilgung: 
planes mittelft Verlooſung der Anleihefcheine in den 
Jahren 1897 bis —— 1941 einſchließlich aus 
einem Tilgungsſtocke, welcher mit wenigſtens einem 

rozent des Kapitals jährlich unter Ainnadhs der 

infen von den — Schuldverſchreibungen ge— 
bildet wird. Die Auslooſung geihieht in dem Monate 
August jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das 
Recht vorbehalten, den Tilgungsjtod zu verjtärken 
oder auch vom 1. April 1897 ab jämmtliche noch 
im Umlauf befindliche Anleihejcheine auf einmal zu 
fündigen. 

an die verjtärkte Tilgung erjparten Zinſen 
wachjen ebenfalls dem Tilgungsitode zu. 

Die ausgeloojten, ſowie die gefündigten Schuld: 
verjchreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch— 
ſtaben, Nummern und Beträge, ſowie des Termins, 
an welchen die Rüdzahlung erfolgen joll, öffentlich 
bekannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt ſechs, 
drei, ziwer und einen Monat vor dem Bahlungstermine 
in dem Deutjchen Reichs- und Preufiichen Staats— 
anzeiger, den Amtsblatt der Königlichen Regierung 
zu Gajjel, der Berloojungs-Beilage zum Frankfurter 


Journal, der Oberhefjiichen Zeitung und dem Mar: 
burger Tageblatt. Geht eins diefer Blätter ein, jo 
wird an deſſen Stelle von den ftädtiichen Behörden 
mit Genchmigung des Königlichen Negierungs-Präfi- 
denten in Gajjel ein anderes Blatt bejtimmt. 

Bis zu dem Tage, wo — das Kapital 
zu entrichten iſt, wird es in halbjährigen Terminen 
am 1. April und am 1. October von heute an ge— 
rechnet mit drei einhalb jährlich verzinft. 

Die Auszahlung der Zinjen und des ai ae 
erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen 
Zinsſcheine, bezw. dieſer Schuldverjchreibung bei der 

tadtfämmereisftaffe zu Marburg und zwar aud) in 
der nach dem Eintritt des Fi igfeitötermines fol- 
genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Ka— 
Po eingereichten Schuldverichreibungen find auch 
ie dazu gehörigen Zinsſcheine der ra Fällig- 
feitStermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zins: 
jcheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die 
efündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig 
ahren nach dem Nüdzahlungstermine nicht erhoben 
werden, ſowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf 
des Kalenderjahres, im welchem jie fällig geworden, 
nicht erhobenen Zinjen verjähren zu Gunſten der 
Stadt. Das Aufgebot und die Sraftloserflärung 
verlorener oder vernichteter Schuldverichreibungen er— 
folgt nach Borjchtiit der $$. 833 und folgenden der 
Givilprozeordnung für das Deutjche Reich vom 30ften 
Januar . Reichsgeſetzblatt Seite 83), bezw. nad) 
8. 20 des I ea gg zur deutjchen Eivil- 
prozehordnung vom 24. März 1879 (Ge. ©. ©. 281). 

Zinsjcheine fünnen weder aufgebsten, noch für 
fraftlos erflärt werden. Doch joll Demjenigen, welcher 
den Verlust von Zinsſcheinen vor Ablauf der vier- 
jährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet 
und den jtattgehabten Bejit der Zinsicheine durd) 
Vorzeigung der Schulöverjchreibung oder ſonſt in 
glaubhafter Weije dartgut, nad Ablauf, der Ver— 
jährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis 
dahin ii vorgefommenen Zinsicheine gegen Quittung 
ausgezahlt werden. Mit diejer — — 
find halbjährige Zinsſcheine bis zum 31. März 189 
ausgegeben ; die ferneren en werden für fünf- 
jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe 
einer neuen Reihe von inähheinen erfolgt bei der 
Stadtkämmerei-Kaſſe in — gegen Ablieferung 
der der älteren Zinsſcheinreihe beigedruckten Anweiſung. 
Bei dem Verluſte der Anweiſung erfolgt die Aus— 
händigung der neuen Zinsſcheinreihe an den Inhaber 
der Schuldverſchreibung, ſofern deren Vorzeigung recht⸗ 
zeitig geſchehen iſt. 

Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver— 
pflichtungen haftet die Stadt Marburg mit ihrem 
Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 

Deifen zu Urkunde haben wir diefe Ausfertigung 
unter unferer Unterjchrift erteilt. 


Marburg den... tl..2.2... 188... 
Der Oberbürgermeijter und Stadtrat der Stadt 
Marburg. 


Anmerkung. Die Anleihejcheine find außer mit den 
Unterjchriften des Oberbürgermeijters und zweier 
Mitglieder des Stadtrathe8 mit dem Siegel 
des Dierbürgermeifters zu verjehen. 
— in der Controle 

OR Nr. .... 
Der Stadtkämmereikaſſen-Rendant. 
(Eigenhändige Unterſchrift.) 


Provinz Heffen-Naffau. Regierungsbezirt Caſſel. 
Eriter (bis .... ) — (1) Reihe 


u dem 
Anleiheſchein * Stadt Marburg. 
« . . Ausgabe, Buchitabe C. Nr... „über... .. Marf 
Reichswährung zu drei einhalb Prozent Zinſen über 
M Pfennig. 


nun. ME nee 


Der Inhaber diejes Zinsicheines empfängt gegen 
.. ten 18... und 


Dee Br vr er) 


Marburg, den .. ten .. . . ... 
Der Oberbuͤrgermeiſter und Stadtrath der Stadt 


arburg. 
(Unterfchrift des Dberbürgermeiftere und eines Stadt: 
rathömitgliedes). 
Der Stadthauptkaffenrendant. 
(Unterjchrift). 

Dieſer Zinsſchein ift ungültig, wenn deſſen Geld- 
betrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit, 
vom Schluſſe des betreffenden Kalenderjahres an ge 
rechnet, erhoben wird. 

Anmerkung. Die Untericriften des Oberbürger: 
meifters und Stadtrathsmitgliedes fünnen mit 
Lettern oder Facſimileſtempeln gedruckt werden, 
doc muß jeder Zinsſchein mit der eigenhändigen 
Unteriift eines Kontrolbeamten verjehen jein. 


Provinz Heffen-Raffau. Regierungsbezirf Caſſel. 
Unmweifung 
um Anleiheichein der Stadt Marburg . . te Ausgabe, 
B C DER. Mark Neichs- 
währung. 

Der Inhaber diefer Anweiſung empfängt gegen 
deren Rüdgabe zu dem Anleihejchein der Stadt 
Marburg Buchſtabe C. Nr... . . über . . . . Marf 
Reichswaãhrung zu drei einhalb Prozent Zinſen die 
. . te Reihe Zinsicheine für die zehn Jahre vom 
1. April... .. bis 31. März... . bei der Stadt: 
hauptkaſſe zu Marburg und bei den befannt gemachten 
etwaigen weiteren mit der, Zinjenzahlung betrauten 
Stellen, jofern dagegen jeitens des als jolcher legi— 
timirten Inhabers des Anleiheicheines fein Wider: 


— erhoben iſt. 


Marburg. 
(Unterſchrift des Oberbürgermeiſters und eines 
Stadtrathsmitgliedes). 
Der Stadthauptkaſſenrendant. 

Unterſchrift). 

Anmerfu ng. Die Unterjchrift des CO herbürgermetjters 
und Stadtrathsmitgliedes fünnen mit Letten 
oder Facſimileſtempeln gedruckt werden, dad 
muß jede Anweiſung mit der eigenhändig 
Unterjchrift eines Ktontrolbeamten —— jem 

— und Belaunimadangen audern 


875. Zur Vornahme der Frübjahrs- Prüfung ve 
Alpiranten für den einjährig freiwilligen Mlilitairbieni 
bes Jahres 1887 ift als Anfangstermin der 24 
Februar 1887 feſtgeſetzt worden. 

Tiejenigen jungen Yeute, welche fich dieſer Prüfur 
unterziehen wollen, haben ihr bezügliches Gefuh in 
teftens bis zum 1. Februar 1887 bei der unte 
zeichneten Commifjion einzureichen und in bemieltw 
anzugeben, im welchen zivei fremden Sprachen fie 
prüft zu fein wünfchen. 

Dem Geſuche find beizufügen: 

1) ein Geburtszeugniß; 

2) ein Cimviligungs-Xtteft des Waters ober dr 
mundes mit der Grflärung über bie VBerim 
ligteit und Fähigkeit, ven Freiwilligen wi 
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befimm, 
auszuräften und zu verpflegen ; 
ein Unbefcholtenheits- Zeugnif, welches für di 
linge von höheren Schulen (Gymnaſien, Ru 
gumnafien, Progymnaſien, Realjchulen um höher 
Bürgerfchulen) durch den Director der Lehranftal, 
für alle übrigen jungen Leute durch die Pelize 
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgeht 
Dienjtbehörve auszuftellen ift, und j 
4) ein von dem Apiranten ſelbſt gejchrieben? 

Lebenslauf. 

Die Attefte müffen im Original eingereicht werdet. 
Gaffel den 6. December 1886, N 
Königliche Prüfungs» Commiffion für Einjährig- 
Freiwillige, 


Kodenpörffer — 
876. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten 
ſahe des S. 5 des Geſehes vom 23. Februar 1° 
(Ge. ©. ©. 43) und F Beſtimmungen der betret 
fenden Privilegien fündige ich hiermit z 
a. bie bierprozentigen Sallı-Soran-@ubenet er 
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion F 
vilegium vom 18. November 1871), . nei 
b. die vierprozentigen dergleichen Hbliganen 
IT. Emiſfion (Privilegium vom 7. Auguſt — * 
e. die vierprozentigen dergleichen Dbligatt = 
Lit. B. (Privilegium vom 17. Juli 1877, 
d. die vierprozentigen dergleichen eu) 
Lit, C. (Brivifegium vom 26. Juni 18%. 


3 


— 


foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be- 
fanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um— 
taufch gegen 34 prozentige — — 
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewilligten 
zu noch darauf — werden, zur baaren 
NRüdzahlung am 1. Juli 1887. 

ie Auszahlung des Nominalbetrages der gefün- 
digten Obligationen jowie der vierprozentigen Stück— 
zinfen der Obligationen unter a, b und e für die 
Zeit vom 1. April bis Ende Juni 1887 erfolgt vom 
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eifenbahn=Haupt- 
fajje zu Erfurt und bet der Königlichen vereimigten 
Erjenbahn » Betriebskaffe in Berlin — Askaniſcher 
Pla 5 — gegen Ausantwortung der Obligationen 
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins: 
foupons und der Talons. 

Der — etwa fehlender 
von dem —— er zu (eiftenden — gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen 
erlijcht mit dem 30. Juni 1887. 

Uebrigens will ich, da nach) deshalb eingegangenen 
Geſuchen viele Befiger von Prioritäts - Obligationen 
thatſächlich verhindert geweſen find, diefelben zum 
Zwecke des demnächſtigen Umtauſches gegen ap 
zentige Schuldverfchreibungen ber konfolidirten Anleihe 
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of: 
tober d. 3. abgelaufenen Frift zur Abjtempelung zu 
bringen, hierdurch für die Eingangs net ein Priori⸗ 


Zinsſcheine wird 


tätsobligationen zu dem nämlichen Zweck eine weitere 
letzte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. rl u 
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Oftober 
d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen. 
Berlin den 24. November 1886, 
Der Finanz. Minifter Scholz. 


BVorjtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz: 
Minijters wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß 
—— der in derſelben in —5 genommenen früheren 
Bekanntmachung vom 1. Oktober d. J. den Inhabern 
der Umtauſch ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld: 
verjchreibungen der 34 prozentigen tonlolibirten Staats: 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange 
boten wird: 

a. Für die umzutaufchenden Schuldverjchreibungen 
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen 
der 34 prozentigen konjolidirten Staatsanlerhe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden 
Schuldverichreibungen mit, den bisherigen vo. 
jprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinſenfälligkeits— 
termine der Obligationen belafjen, aljo rückſichtlich der 
Obligationen I. und II. Emiſſion und Lit. B. bis 
zum 1. Dftober 1887, rückſichtlich der Obligationen 
Lit. C. bis zum 1. Juli 1887, 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts: 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtausch 
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverjchrei- 
bungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung 


bis einfdliehlic den 31. December d. J. ſchriftlich 
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt- 
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich): 

a. bee Königlichen vereinigten Eijenbahn-Betriebs- 
fafje in Berlin — Askaniſcher Play 5 — oder 
bet den RIES Eijenbahn » Betriebstafjen 
u Defjau, Halle, Weißenfels und Eafjel BR. M,, 

b. bei der Königlichen Eijenbahn =» Hauptfafje in 
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen) 

— vorläufiger Einreichung der Obligationen ab: 
ugeben. 

i Den Erklärungen über die Annahme des Ange 
bots ift außer den — — Obligationen) 
jelbjt ein DVerzeichnig, welches Nummer und Nenn- 
wert) der legteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen bejonder®, in doppelter Ausfertigung 
—— Das eine Exemplar wird, mit einer 
Empfangsbeſcheinigung verſehen, dem Einſender ſofort 
wieder ausgehändigt und iſt von demſelben bei einſt⸗ 
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme⸗ 
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen 
zurüczugeben. 

Wegen Einreihung der Obligationen zum Um— 
taujch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen 
wird fpäter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erfurt den 30. November 1886. 

Königlihe Eijenbahn-Direction. 
877. Auf Grund der —— dritten Ab⸗ 
ſatze des 8. 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (Gel. 
©. ©. 129) und der Bejtimmungen der betreffenden 
Privilegien fündige ich hiermit: 

a. die vierprozentigen Thüringifchen Eijenbahn- 
Prioritäts-Obligationen L Emifjion, ausgeſtellt 
am 1. Januar 1848, 

b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
II. Emiſſion (Serie III), ausgejtellt am 31jten 
März 1855, 

e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgejtellt am 1jten 
März 1857 und . 

d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen 
V. Emiſſion (Serie V), ausgejtellt am Iſten 
Juli 1870, 

joweit nicht deren Inhaber auf den —— meine Be⸗ 
kanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um—⸗ 
tauſch gegen sh progentige Pe, apa at 
eingegangen find, oder ın der weiter unten bewilligten 
—— iſt noch darauf eingehen werden, zur baaren 
Rückzahlung am 1. Juli 1887. 

Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün— 
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab 
bet der Königlichen Eijenbahn-Hauptkaffe zu Erfurt 
und bei der Stöniglichen vereinigten Eiſenbahn-⸗Betriebs⸗ 
fafje in Berlin — Askaniſcher Platz 5 — gegen Aus— 
antwortung der Obligationen ſelbſt und der dazu ges 
hörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und der Talons. 

Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird 


von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt. 

Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen 

erlifcht mit dem 30. Juni 1887. 

ebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen 
Sefuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen 
thatfächlic) verhindert geweſen find, Ddiejelben zum 
Zwecke des demnächjtigen Umtaufches gegen 34 pro: 
zentige Schuldverjchreibungen der konſolidirten Anleihe 
mnerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. De: 
tober d. 3. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu 
bringen, hierburch für die Eingangs bezeichneten Priori- 
tätö-Dbligationen du dem nämlichen — eine weis 
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. ein- 
ichließlich unter den in meiner Belanntmachung vom 
1. October d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen. 

Berlin den 24. November 1886. 

Der Finanz - Minifterr Scholz. 

Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn ge 
Miniſters wird mit dem Bewerken veröffentlicht, daß 
—* der in derſelben in Bezug genommenen früheren 
Bekanntmachung vom 1. October d. J. den Inhabern 
der Umtauſch ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schuld⸗ 
verſchreibungen der 34 progentigen konſolidirten Staats⸗ 
anleihe unter folgenden Bedingungen ange— 
boten wird: 

a. Für die umzutauſchenden — — 
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverſchreibungen 
der 3} progentigen konſolidirten Staatsanleihe gewährt. 

b. Den Inhabern werden die — ** 
Schuldverſchreibungen mit den bisherigen zur 
jprüchen noch bis zum zweitnächſten Zinienfälligkeits- 
termine der Obligationen belajjen, aljo bis zum Iſten 
Juli 1887. 

Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts- 
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch 
ihrer Schuldverichreibungen gegen Scyuldverjchreis 
bimgen der 3% prozentigen fonjoliirten Staatsanleihe 
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche — 
bis einſchließlich den 31. Dezember d. J. ſchriftlich 
oder mündlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt— 
— Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, 
nämlich: 

a. der Königlichen veremmigten Eiſenbahn-Betriebs— 
fajje in Ferlin — Aslaniſcher Pla 5 — oder 
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu 
Deffau, Halle, Weihenfels und Cajjel B. M., 

b. bei der. ig Eijenbahn = Hauptfafje in 





Franffurt a / M. (Sadjjenhaufen) 
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab— 


ugeben. 

. Den Erklärungen über die Annahme des Angebots 
ift außer den Schuldverichreibungen (Obligationen) 
jelbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn- 


werth der letzteren enthält, für jede Gattung von 
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung 
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer 
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort 
wieder ausgehändigt und tt von demjelben bei einjt- 
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme: 
jtelle mit einem Vermerk zu verfehenden Obligationen 
zurüdzugeben. 

Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtauſch 
gegen 34 prozentige Staatsjchuldverichreibungen wird 
Ipäter das Erforderliche veranlaßt werden. 

Erfurt den 30. November 1886. 

Königlihe Eifenbahn-Direction. 

Belauntmachnugen des Landes= Directors. 
878. Im einer ErtrasBeilage wird der Bericht über, 
den Gefhäfts-Betrieb der Heffiihen Brandverficherungs- \ 
Anjtalt nebſt Bilance und einem nach Streifen abge- 
theilten Berzeihniß von ſämmtlichen Brandſchadens⸗ 
Bewilligungen vom Jahre 1885 veröffentlicht. 

Gaffel am 22. December 1886. 

Der Landes- Director. von Hundelshauſen. 


Beroaai > Soronil, 

Eruanut: ber Ober » Präfibialratd Boten Aller 
höchſt zum lanbesherrlihen Gommifjarius bei dem 
Stifte Kaufungen mit Wetter, 

ber Negierungs: Präfivent Magdeburg in Gaffel 
zum Wirklichen Geheimen Ober » Regierungsratbe und 
Unterjtaatsfecretair im Königlichen Miniſterium für 
Handel und Gewerbe; die bisherigen Dienftgefchäfte 
beijelben find in Folge deſſen auf den ernannten Stell» 
vertreter, Ober: Regierungerati Schwarzenberg, bie 
auf Weiteres übergegangen, 

der Hauptteneramts » Nendant von Lohberg in 
Marburg Allerhöchjt zum Rechnungsrathe, 

die Ober-Stener-Controleure Biermann in Ziegen- 
bain und Hadenberg in Fulda zu Steuer-Infpectoren, 

die Förfter auf Probe Seit zum Förfter in Hülfa 
in ber Oberförjterei Wallenftein, Kallmeyer zum 
Förfter in Franfenau, Oberförjterei Franfenau, Hart» 
mann zum Förſter in Dielfungen, Oberförfterei Mel— 
fungen, Schmidt zum Förfter in Bottenborf, Ober: 
förſterei Woltersporf, Schaufeil zum Förfter in 
Bracht, Oberförfterei Bracht, und Both zum Förfter 
in Wickenrode, Oberförfterei Rottebreite. 

Beauftragt: der Pfarrer Pfeiffer in Meerhol; 
mit Verfehung der Metropolitanatsgefchäfte ver Claſſe 
Gelnhaufen und 

Entbunden: der Metropolitan Manns in Geln- 
haufen auf fein Nachſuchen von Berfehung dieſer Ge— 
ſchäfte. 

Verlieben: dem Regierungs⸗Hauptkaſſen-Oberbuch⸗ 
halter Brehm in Caſſel Allerhöchſt der Amtscharalter 
als Rechnungsrath. 


Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 102. 


(Imfertiousgebüihren fir ben Raum einer 


Drudzeile 20 Reid) —8 — Belageblatter für } uub $ Bogen 6 


fiir J umb 1 Bogen 10 Reichspfennig. 
Rebigirt bei Koniglicher Regierung, 
Caſſel. — Gedrucdt in ber Hof» und WaifeubaussBuhbruderei 


Ertra-Beilnge zum „Amtsblatt.“ 


Bericht 


über den Gefhäftsbetrieb der Befifhen Brandveriherungs-Aufalt vom Jahre 1885. 


Era ze 


Die Heſſiſche Vrandverficherungs-Anftalt ift mit dem 1. Januar 1885 — dem Tage des Inkraft⸗ 
tretens des Reglements vom 19. März 1880 — in ein neue? Stadium gelangt, indem mit dem genannten 
Tage unter Befeitigung der dur die Verordnung vom 27. April 1767 eingeführten Grundbeitimmung, 
wonach die Jahresbeiträge von jämmtlichen verjicherten Gebäuden nur nah Verhältniß der Verficherungs- 
jumme berechnet wurden, ein Blajjificationg- Prinzip in Gültigkeit gefommen ift, gemäß befjen 
für die BVerficherungsobjecte je nad) ihrer Fyeuergefährlichfeit und dem größeren oder geringeren Grab ber 
muthmaßlichen Zerjtörbarfeit fünf Klaſſen geichaffen worden find. 

Die Jahresbeiträge werden von einem Umfagefapital berechnet, welches bei Gebäuden 

der eriten Klaſſe durch °/Ao der Verfiherungsjumme 


" zweiten " " Yo ” " 
„ dritten „ — ER J 
„ bieten „ — — — 
" fünften ” " wi n n 


gebildet wird. 

Sofern ein Gebäude duch die Benutzungsweiſe einer erhöhten Feuersgefahr ausgeſetzt ift, tritt zu 
dem nad der Bauartklaſſe berechneten Umlagelapital ein weiteres nach der Verſicherungsſumme in gleicher 
Weife zu berechnendes Umlagefapital, welches 
zu A. des Tarıfd ?/o der VBerficherungsjumme 


" B n " £; 10" " 
n Ü " u »/o " " 
" D. " ” 2/0 # " 
" E. " " wi 0 n [1 
" F .ın " “ho " " 
n G. " " vo 10» " 


beträgt. 
Beide Summen zufammengenommen bilden das Geſammt-Umlagekapital für das zu feuergefähr- 
lihem Betriebe benugte Gebäude. Der Fahresbedarf der Unftalt wird nach der Größe des Gejammt- 


Umlagetapital3 der einzelnen VBerficherten gleihmäßig ausgeichlagen. 
L 


Frag. Ge 


Die Berwaltung der Heflischen Brandverficherungs-Anftalt wird von dem Landes-Director, 
welchen nach den Beſtimmungen des Ürganijations « Regulativs vom 11. November 1868 ein oberer 
jtändischer Beamter zugeordnet worden ift, unter Aufjicht des Landes-Ausſchuſſes geführt. 

Die Berwaltungsergebnifje des Jahres 1885 find in dem gegenwärtigen Bericht zuſammengeſtellt. 


1. Verſicherungsſtand. 


a) Berjiderungsjumme. 


Die Geſammt-Verſicherungsſumme, welche am Schluffe des Jahres 1884 anf 756 362 100 Meart 
feitgeitellt worden war, hat auf Grund der bei Ueberfübrung der verficherten Gebäude 
in das Claſſificationsſyſtem vorgenommenen Nenſchätzungen einen Zuwachs von . . 61657050 „ 
erfahren, weshalb dem Brandjtener-Nusjchreiben pro 1885 eine Verfiherungsjumme von 818019 150 „ 
zu Grunde gelegt werden konute. 


Um Schluſſe des Ichres 1885 belief ſich die Berficherungsjumme auf . 827953640 „ 
ijt jonach im Laufe des Jahres 1885 um 2 2 Homo en 993414 „ 


geitiegen. 


Bon der im Anfang des Jahres 1885 vorhandenen Gejammt-Berjicherungsjumme kamen auf die: 
















Land⸗ 


— Gutsbezirlke. Im Ganzen. 


Marf. 









Mart, 





Dart, 











26 907 000 | 13.877 600 3 950 800 ) 44 715 400 


Stafie I. 
Be; 77944700 | 36141000 7979600 | 122.065 300 
„m. 114 771800 | 74278800 | 5692300 . 194742 900 
— 57 410 700 173 6904 1000 2799400 233 904 200 
v. 45933000 | 174319500 1928300 | 2221808900 + 


Abgebrannte Gebäude, deren 
Berhalte * ‚beftimmungs- 
gemäß bis zum Mieder- 
aufbau fortgeführt werden _ 
mühe ee 176250 | 228 180 6120 410 550 


323 143450 | 472539 180 22336 520 | 815019 150 





Ueberhaupt 








In Brozenten ansgedrüdt kamen auf bie: 





Städte. Land- Gutsbezirke. Im Ganzen. 









nemeinden. 
39,50 9% 57,77%, 2,73%, | 100,00%, 


und zwar in Klaſſe I. 320%, | 10%) 0,48%. 5,47%, 








> Mi: 958%, 4,42%, 0,98%, 14,08%, 

ze EI, 14,03%, ° 908% 0,00% 23,810/, 

IV. 702%, | 23% 0340, 38,59%, 

 ; 561% ' 21,31% 0,23%, 27,15%, 
Abgebrannte Gebäude 0,02%, , 0,08% 0,00%, | 0,05%, 
Ueberhaupt 39,50%, | 57,77% . 2,73%, 100000 


b) Die Zahl der Berjihernngs-übjecte, 
weiche am 31. Terember 1885 vorhanden waren, ergibt ſich ans nachſtehender tabellariicher Ueberſicht: 












Aabl der am 31. Decem- 
ber 1885 verficherten 








Dofraitheit. Gebände, 





119903 | 307078 

Davoı fommen auf: Städte . 2688 68465 
| 

# " Landgemeinden 92544 | 235851 

. " BGuisbezirke 473 2762 

Summa 307078 


Nach den Banartflaijen vertheilen jich diefe Gebäude wie folgt: 





Klaſſe J. Klaſſe II. Klaſſe III. Klaſſe IV. Klaſſe V. Jun 








(0) (0) du’ 20 Be (7 AR (1, Banzen. 
Stade > 22222... | oe 1 
Yandgemeinden . » . 2... 10292 | 340831 | 95737 94136 235851 
Gutsbezirke. 2 20. 6208384 660 439 2762- 
Ueberhaupt . . 93 | 17217 5 55540 117149 | 114280 307078 

| ; 


1* 


a — 


Wegen Gewerbebetriebs mit erböbter Feuergefährlichleit find tarifpflichtig: 
1395 Hofraithen mit 3729 Gebäuden und vertheilen fich die betrefienden Gebäude nad 
den Zufchlagäftufen wie folgt: 








I I. nz I 
AB oc | D E | au 


9 
(0) (/) ! (9/0) Dorn (90) FE (9/0) je 





Se 2222. 59 us 0 I! | 5 | 200 
Landgemeinden. . . ' 631 |) 78 | 7 | 22 — 3 1631 
Gutsbezirke... re en 2 94 





3 | | } 
Summa . . | CIE ni hl 8 370 


I. 8Seiträge 


An Branditeuern wurden pro 1885 ausgejchrieben: von je 100 Mark Umlagelapital 16 Prenmiar 
Beitrag, überhaupt: 1379478 Mt. 54 Pig. —— kamen auf die: 


— — —— 
ä 













Städte. Zanbgemeinben. | Gutsbezirke. Im Ganzen. 





Marl. Mat Pfſ. Matt. 













Si. | Man. 








| | 
Kaffe I 21525 60 11102 08, 3144 64 | 35772 | 32 
197 | | 
= 87298 |07 40477 » 7 186713 1. 
„ m. .| 1652971 5 106961 |48 8196 02 280429 | 79 
„mw. .| 101082 \as| 308001 62 4926 90 anıerı 4 
„Vv 102889 192, 300475 | 68 A310 30 407684 9 
Abgebrannte Gebäude . — |" 365 | A 79 656 —* 
Tarifirte Gebäude 07 6045 19 2353 | 76 16550 02 


— — —— 
I 


88 861129 06 20788 60 1379478 61 


J 








Ueberhaupt . 


Pro mille der Verſicherungsſumme berechnet ſich die Brandſteuer: 





in Klafe . uf .. — 80 
Fe ı 1 | 12 
1 1 50 1 4 
ea a 1 7% 
“0 Von 2 24 


Su Prozenten ausgedrückt kamen von der Gejanmt-Brandftener 





auf die Städte . -. ». » 2» ..384% 
auf die Landgemeinden . » . . 624°, und 
auf die Ontäbesire . ». . 2. 22% 
nämlich: 
Pa Land⸗ Gute⸗ Im 
Städte. 
gemeinden. bezirke. Ganzen. 
in Klaſſe J. 0,8 °% 0,2% 2,6%, 
ER ı 5 29% 07% 1% 
u ww. IE: 787 0,6%. 20,4% 
> Je 22% 0A 99% 
” " V. 28,3 "Ya 0,3 % 36,1 % 
Abgebrannte Gebäude . 0,0% 0,0%, 0,0 9%, 
Tarifzuſchlag. 0,4% 0,0% 11% 





Ueberhaupt . 62,4, 23,2%: 10,0% 





— — 


III. Brandſchäden. 


1) Zahl und Umfang der Schadensfälle. 


Die Zahl der Brände zc. betrug im Jahr 1885: 321 und der hierdurch entitandene Gejammt- 
ſchaden einjchließlich 11575 Mark 27 Pf. für Löſchbeſchädiguugen: 958369 Markt 94 Pf., hiervon kamen: 












Bahl Zahl | Betrag 
der | der 
beſchädigten Entſchädigungen. 


der 
Brände. 
Hofraithen. Mart. pi. 











| 
117 23045 | 46 
310 . 727169 | 48 
| 3 ı 755 — 
— — 
430 | 958369 | 94 


auf die Städte . 
"  " Landgemeinden 
„on Gutsbezirke 





Summa . 








Bon der Geſammt-Bran dentſchädigung fanıen auf die: 

















Städte. Yandgemeinden. Gutsbezirke. Im Ganzen. 
Mae | Maik. Mate Mi Mat 
Klaſſe 1. ı 60 58842 | — — — 58959 60 
— —— 304 |56 30802 45 _ — | 8107 |0 
| | = 
u "MIELE; 43 49932 10 DB — 158182 58 

| | | 
+» 45 59 125714 66 170 — | 179906 4 
En 64 ar || 486639 j® 
nun ug —— Bi 
Ueberhaupt . . 82 719949 85 755 — 446794 67 

Hierzu kommen noch die für Be— | 

Ichädigungen durch die Löjch- | | - I 
anftalten entjtandenen Beträge mit 64 7219 63 — — 11575 | a 
- Im Ganzen, . 230445 | 46 | 727169 48 755 958369 | 9 


— — 


In Prozenten ausgedrüdt entfielen von der Geſammt-Brandentſchädigung exel. der Vergütung 
für Löjchbeichädigungen auf die: 












24 Land⸗ * J In 
Städte. i Sutsbezirte. Im ; 
gemeinben. Gutsbezirke. Im Ganzen 















in Klaſſe I. 0,01°/, | 6,22%, es 6,8%, 








= u: 3,41, ai — 1 6,66% 
FRE 5 11,37%, 5,27% 0,06% | 16,70% 
re ı 20 5,71% 13,28%, | 0,02%, | 19,01%, 
— 3,38%, 48,09%, | — 51,40%, 
Ueberhaupt 23,88%, 76,04%, 0,08%, 100,00%, 











1. zu Hanau, große Strone, am 11. und 12, Zum 1885 Oo... 2 2 2 2 85319 | 46 





2. „ Wehlheiden, Farbenfabrik, am 28. October 185 . . » > 2 2 2 2 a. 56000 [= 
3. „ Brotterode, Kreis Schmaltalden, am 10. Jum 1885... 2 2 53847 | 35 
4. „ Herges-Hallenberg, Kreis Schmalkalden, am 10. Juni 1888. .. 46519 | 23 
d. „ Rasdorf, Kreis Hünfeld, am 20, Februar 1888. 33978 | 31 
6. „ Wibenhaufen, am 25. October 188688. nn 32405 | 70 
7. „ Floh, Kreis Schmaltalden, am 31. Mai 1888. nn nn 25104 — 


11. „ Boltmarjen, Kreis Wolfhagen, am 21. Juli 85 oo... 2 2 2 nn 17595 
12. „ Schauenjtein bei Obernfichen, am 15. Juni 185... 2 2 2 2 2. 15516 
13. „ Schmaltalden, am 3. Januar 1888. 13435 
14. „ Oberlaufungen, Kreis Caſſel, am 25. März 185°... 2 2 2 nn 11693 


F 

| 

| 
8, 
3 „ Großenlüder, Kreis Zulda, am 6. März, 12. October und 5. December 1885 59687 | 67 
10. 
15. „ Thaiden, Kreis Gersfeld, am 16. November 1888. 2 0. 11397 

| 


—— | ————— — — — 


— — 


2) Nach den Bauartklaſſen vertheilten ſich die Schadensfälle, wie folgt: 









J. Klaiſe. II. Klaſſe. III. Klaſſe IV. Klaſſe. V. Klaſſe. Im Ganzen. 
Se FU 405 ap 34 244 

2 Schaden | 2) Schaden. 133 Schaden. | >| Schaden. EE Schaden. FE Schaden. 
2 2 E 5 a“ ru 

Dart. BF Dart Bl? Mat Bil Mark Bit | Marl Bil“ ) Marl. Bi 
















A. Gebäude, in 
welchen der 
Brand ausge⸗ | 

s 589485025 5535240, 59 5537534 97 92823481125 | 198722) — 314 46122172 


brocden iſt 
B. Gebäude, auf 
welche ſich der 
Brand ver R _ J 
breitet hat 2 11 10118; 775461) 66 1102807119: 82 | 87082 66229 287917139397 45572 95 


Summe .110| 589596045. 63107011125 15818253 179 179906 14354 |486639 39711 9467.67 


C, Beichädigungen durch die Löſchanſtalten: 





1) an verlicherteun Gebäuden. > 2:20 ren 7930.93 
2) an umverficherten Gebäuden, Hof und Garteneinfriedigungen, Bäumen ꝛec. . . . 3644 34 
Ueberhaupt . . S3HN94 


3) Geht man von dem Umfang der Schadensfälle aus, je nachdem die Verſicherungs-Objeete 
gänzlich oder theilweie zerjtört worden jind, jo ergibt ich für die einzelnen Klaſſen folgendes Bild: 





Totale Schäden. Bartielle Schäden. 




















Bauart | — m 
e tlaſſe. Schaden. = | Schaden. 
ö Mat. |? Mat. Wi. 
1. 92959 | 60 
1. 27 10300 | 85 
III. 2: 93936 2 102 64246 | 32 
IV. 155096 86 24810 | 03 
V. 448289 | 57 | 139 33349 | 82 
Ueberhaupt 806128 | 05 | 363 : 140666 | 62 


Die größte Anzahl von Bränden entfallen ſonach auf die V. Bauartklafle, im welcher 215 Gebäude 
vollftändig und 139 theilweiie zerftört worden find, während in der I. Klaſſe nur 1 Totalichaden und 
9 partielle Schäden entjtanden jind. 


4) Die Benutzungsweiſe der unter 3 aufgeführten Gebäude ergibt ſich aus nachſtehender 
Ueberſicht: 










Totalſchäden Partielle Schäden 





in Städten. | auf dem Lande. in Städten. auf dem Lande. 
Ge | Betrag, Ge- Betrag, JG | Betrag. | Ger | Betrag. 
bäude bäude bäude 






bäude 
Marf. 1. | | Marf. Marl, Marf. 








Bi. 













68223 ! 711104 | 311545 | 23 


Wohnhäuſer 75 30121 27 135 45809 14 
Scheunen 13214 |— | 88 | 202164 271 1 700 — 16 1612 13 
Ställe 2422 91 56 438566 861 1 28 — 40 8897 05 
Andere Nebengebäude 59149 18 48 37427 |14| 41 27353 91 28 3647 | 08 





Kirchen und Thürme 
Gewerbliche Gebäude 
Summe: 


_ | - — 6 5206 | 24 
9100 5 59026 | 75)1 14 15776 84 3 669 | 96 


152109 | 80 301 | 654018 2351132 | 73980 02 228 | 65931 | 60 

















Suts- J Ställe ; — — 4 2 370 — 
bezirke 1 Nebengebäude . — — — — — — — || 1 | 
Sa... 23831 | 66686 | 60 


5) Nach der Zeit der Entitehung vertheilen fich die Schadensfälle des Jahres 1885 auf 
die einzelnen Monate zc. wie folgt: 





Ueber | Städte. 


gemeinben. Gutsbezirke. Im Ganzen. 


Tag. Nacht. Tag. Nacht. Tag. Nacht. Tag. Nacht. 





































































































Januar 7 / 7 1 — 15 14 
Februar 1 4 4 | 8 — 5 | 12 
März . a 3 l 9 11 — — 12 12 
I. Quartal. . | 68 9 I 1210| 11 — | 30 | 38 
April 2. 22.2... 1233 4, 3 6 9 — 1311101318 
. Mat u - 3 6 | 11 — — 6 14 
EURE cu D J 8 3 | 12 11 — 45: | 20 
I. Quartal . . 13 14 47 ı 32 1 1 61 | 47 
SE 3| 2 I BI | 7 
AYuguit . H 3 9 12 — — 2 15 
September — 2 2 11 | 6b _ — 13 7 
II. Quartal . . 2 8 7 283 | 22 — —J — 36 29 
Detober . — 658 6 | 6 N N 
November. » ı . . |: 4 5 8 12 — 1217 
Deembr. .. ..-L3# 5 6 12 | 11 — — 17 17 
IV. Quartal . . a 9 | 16 26 | 29 Be — 35 Ab 

Im ganzen Jahre. . 1321 | 39 | 49 121 | 109 2 1 !162 1159 


Die meisten Brände fanden ſonach im II. Quartal (mit 108) und im Monat Juni (mit 65) ftatt, 
während die Monate Februar und October mit je 17 in Betracht kommen. 


2 
—* 


u Mt 
6) Ort der Entftchung. 
Von den 321 Bränden find ausgebrochen: 





in anf dem euf Gut&:, Weber: 


Städten. Lande, bezirken. haupt. 





in Wohnhäufern . 134 — 201 
„ Sceuern 56 — 58 
„ Ställen . 19 2 22 
„ anderen Nebenpebäuden 7 1 18 
„ Kirchen und Thürmen . 6 — 6 
„ gewerblichen Gebäuden . 5 — 14 
„ hicht verſicherten Gebäuden —1 — 1 
„ außerhalb der Gebäude “m. 

lichen Gegenjtänden . } 1 -- 1 





Summa 229 3 321 
Nahezu der Brände des Jahres 1885 find ſonach in Wohnhäuſern entjtanden. 


Bon den unter Nr. 6 bezeichneten Gebäuden gehörten zur: 











von den 201 Wohnhäujern . - . 1'138 | 360 68 83 
„ 58 Scheuem .... — 1 5 19 33 
„ 28 Stüllen... 1 | 2 | 4 9 6 
lL8B8anderen Nebengebäuden — | —— 10 ' 2 6 
u 4 | 1 — 1 — 
„m 14 gewerblich. Gebäuden 2 3 5 3 1 











Summa 319 8 25 60 9 129 





— 1 


7) Euntſtehungsurſache. 


Die Urſache des Schadens war: 
in 47 Fällen kalter Blitzſchlag, 


” 


" 


17 
29 


25 


41 


12 


N We 


75 


" 


Blitichlag, welcher gezündet hat, 
vorjäßliche Branditiftung aus Gewinnſucht, 


vorjäßliche Branditiftung aus anderen Motiven, 
Fahrläfligkeit incl. Rauchen, 

Spielen der Kinder mit Streichhölzchen, 

Spielen der Kinder mit jonftigen Zündſtoffen, 
porjchriftäwidrige oder jchadhafte Ehen, 

ſonſtige vorſchriftswidrige oder mangelhafte Bauart, 
der Gewerbebetrieb, 


Exploſion, 


Falle durch eine Locomobile, 


Fällen Selbſtentzündung, muthmaßlich, 


Summa 321. 


Gardinenbrände, 
blieb die Urſache unermittelt. 


3 Fälle erwieſen, 


26 


1 Fall 
24 Fälle 


1 Fall 
ur 
9 Fälle 
— 
12 „ 
8 ,; 
1 Fall 
3 Fälle 


3) Der Gejammtichaden von den im Sabre 1885 entjtandenen 
Schadensfällen beirug 


Hiervon find verrechnet in 1885 


„ 1886 


Summa 


muthmaßlich; 
erwieſen, 
muthmaßlich; 
erwieſen, 
muthmaßlich; 
erwieſen, 
muthmaßlich; 


erwieſen, 
muthmaßlich; 


erwieſen, 
muthmaßlich; 
erwieſen, 
muthmaßlich; 


erwieſen, 
muthmaßlich; 


958369 Mark 94 Pf. 





623570 66 „ 
39 50, 8, 
958369, M, 


2* 


entjhädigungen mit den von ihnen aufgebrachten Brandftenern zufammengeftellt find. 


— —— 


Wie ſich dieſer Geſammtſchaden des Jahres 1885 auf die einzelnen Kreiſe vertheilt, geht aus der 
nachſtehenden Ueberſicht hervor, in welcher gleichzeitig die auf die einzelnen Kreiſe entfallenden Brand— 


Lfde. 
Nr. 


10. 


Kreis 


Stadt Eaflel . 
Land Gafjel 
Eſchwege excl. der Stadt . 
n„ . Stadt . 
Frankenberg 
Fritzlar. 
Fulda excl. der Stadt . 
„ Stadt. 
Gelnhaufen excl. der Stadt . 
F Stadt 
Gersfeld 
Hanau exel. der Städte Hanau und Bockenheim 
Hanau Stadt | 
Bodenheim Stadt 
Hersfeld excl. der Stadt . 
" Stadt . 
Hofgeismar 
Homberg 
Hünfeld 


Zu übertragen . 


| 
| 
| 











Zahl 
Brandſteuer. der | 
Schadens: 
Mar Pf. file | 
wo or ——— 
72722 |31| ® | 
4697 |64, 2 | 
16171 | 74 | 1 
0004 119 
8348 92 9 
5414 10 26 
29055 78 
3797 900 9 
5657 [02 — 
33611 112 | 14 
64750 175! 12 
50670 13 4 
22844 | 40 2 
35044 |34| 7 
11738 | ı 
64630 | 51 | 22 
41834 |13 | 10 
394038 | 19) ıı 
Bd 
816387 | 87 191 





Brand- 

entſchädigungen. 
Mari. Wi. 
6989 11 
89643 | 4 
1470 | 25 

18: | — 
14500 | 8 

29240 | 3 


126459 | 8 


53049 | ® 
10387 | 68 
955735 | hl 

457 17 
14103 | & 

36 | 
3216 | 
14203 Li 
47905 | 0 








| 1 - 
_ Zahl Brand⸗ 
vſde. ed 
= Kreis Brandjtener. | — entſchädigungen. 


Dart. pi. | fälle. are. Bi. 


[ 
| 
| | 








Uebertrag . . 846387 | 87 | 191 540658 | 54 
| N 

14. | Richten . © ........ .... .1 ala 9. 1008 | 32 
15. 4 Marburg excl. der Stadt. . . 2 2 2 2 2 0. 58318 | 13 | 12 | 18202 
v- ee te aa 4 6 
16. | Melfungen ...... . . ... . . . 47850 10 18 | 19458 
17. | Rinteln excl. der Stadt... 66103 98 |! 35 | 88914 
a7 2 | 58 
18. Rotenburgg. rei 46004 57 10 | 12330 
I. Shlüchhheeeeeee a ae 38784 | 88 5 15663 
20. | Schmaltalden excl. der Stat . 2 2 2 22. 37920 |40 | 9 136506 
.. Siadt . ...... .. . 1er 7 | 14008 
21. | Witenhaufen 220 10354 | 48 \ 4 | 38673 
22. | Wolfhagen . . ....... . . . . . 4484 63 12 | 58190 
.Ziegenhainiinn ee 57226 132 8 | 5060 
—— — — — 
Ueberhaupt. . | 1379478 | 54 | 321 | 958369 








Der Durhichnitt beträgt pro mille der Verficherungsjumme: 
- — 1 Mark 69 Pf. an Brandfteuern 
—=1 „ 17 „ „ Brandentihädigungen. 


Die Kreiſe Wolfhagen, Schmalfalden, Rinteln, Hünfeld, Gersfeld, Caſſel (Land) find fonach die 
ungünftigften für die Anftalt gemwejen, während von den Städten die Stadt Hanau an eriter Stelle in 
Betracht kommt, indem die im Jahre 1885 dortjelbft entftandenen Brandichäden nahezu den doppelten 
Betrag der von den Intereſſenten diefer Stadt aufgebrachten Gejammtbrandftener erreichen. 


9) Verwilligt jind im Jahre 1885 au Brandentſchädigungen: 


— 14 


623570 ME. 66 Wr. für die im Jahre 1885 entitandenen Schadensfälle, 
330833 „ 89 „ nachträglich für Schadensfälle aus den Jahren 1884 und rücdwärts. 





— #454 Mt. 55 Pf. 


Wie ich dieſe Brandentſchädigungs- Verwilligungen auf die einzelnen Kreiſe vertheilen, ergib: 
jih aus nachſtehender Ueberſicht: 





Ede. 
Nr. 





Namen der Kreije bezw. der Städte. 


Verwilligte 
Summe. 





SU I my vv 





Stadtkreis Caſſel 
Landkreis Caſſel 


Kreis Eſchwege erel. der Stadt Sicmene \ 


Stadt Ejchmwege. . 
Kreis Frantenberg mit Bezirk Baht. 


Kreis Friglar . 
Kreis Fulda excl. der Siadi 
Stadt Fulda 


Kreis ee mit Bert Orb sl der Stadt 


Stadt Gelnhanjen . 
Kreis Gersfeld . 


Stadt Hanau 

Stadt Bodenheim . . 

Kreis her excel. der Stndt 
Stadt Hersfeld . . . 

Kreis ofgeismar 2 

Kreis Homberg . 

Kreis Hünfeld . f 
Kreis Kirchhain. . 

Kreis Marburg excl. der" Stab 
Stadt Marburg F 
Kreis Melfungen . . 

Kreis Rinteln ercl. der Stadt. 
Stadt Ninteln . j 

Kreis Rotenburg 

Kreis Schlüchtern. 


Kreis Dei excl. der Stübte Hana und With 


Kreis Schmaltalden ercl. der © Stadt i 


Stadt Schmalkalden 
Kreis Witzenhauſen 
Kreis Wolfhagen . 
Kreis Ziegenhain . 


Zumma 


2671 | 54 
55541 | 28 
21942 | 16 
18 | — 
28725 73 
15742 36 
91281 | 76 
203 | 70 
3711 85 
ee 
34550 | 98 
12592 | 39 
87799 | 09 | 
21 34 
28341 | 66 
36 | 70 
38494 | 30 | 
8466 | 59 
84789 | 81 
12997 | 76 
16463 | 43 
136 | 07 
31018 | 83 
5451 | 78 
28 | 50 
2371 Ki 
10113 | 35 
146832 | 55 
14179 | 84 
7876 | 38 
A) J 90 


136060 
4702 27 
954454 | 56 





— 15 — 


An Prämien und Unterſtühungen 
ſind aus Anſtaltsfonds im Jahre 1885 verwilligt worden: 
a) 30 Mark Prämie für Entdeckung von Brandſtiftern, 
b) 0 „ = „  bevorragende Thätigkeit beim Löjchen, 
e) 1955 „ zur Förderung des Löſchweſens, insbejondere VBeihülfe zu den Koſten der An- 
Ihaffung neuer Feuerjprigen ꝛc. an 14 Gemeinden, 
d) 150 „ Unterftügung an 6 bei der Brandlöichung verlegte Feuerwehrmänner zc. 


Summa 275 „ movon 2225 Mark ausgezahlt find. 

Der Anjtaltöverwaltung waren für ſolche Unterſtützungszwecke 5000 Markt pro 1885 zur Ber- 
fügung geftellt. 

Der Communal-Landtag bat gelegentlich der Berathung des 1886er Etats der Anjtalt den Antrag 
des Verwaltungs-Ausſchuſſes, dab fünftigbin ſolche Beträge, welche in dem betreffenden Etatsjahr nicht 
verwilligt worden find, in Reſtausgabe weiter geführt werden jollen, genehmigt, und hierdurch die Anſtalts- 
verwaltung in die Lage gejeßt, den an fie herantretenden begründeten Unterjtüßungsgejuchen in ausreichender 
Weiſe gerecht. zu werben. 


V. Beferuefonds, 


Gemäß den Beitimmungen im $. 60 bes Neglements vom 19. März 1880 hat die Bildung eines 
Nejervefonds jtattgefunden, indem zu diefem Zwecke aus dem Betriebafonds der Anjtalt Inhaberpapiere 
im Nennwerthe von 138900 Mark mit dem Ankauföpreis von 142661 Mark 85 Pi. ausgeſchieden und der 
ſtändiſchen Schaß - Commijfion zur bejonderen Verwaltung nad den Vorſchriften im $. 61 des citirten 
Reglement überwiefen worden find. 


Derwaltungskoften. 
Die Verwaltungskoſten der Anftalt haben nach der beigefügten Bilance 
efr. Titel I. — 88658 Mark 17 Bf. 
[} " II. = 4000 " er 
u A 365594 63, 

Ueberhaupt: 128252 „ 80 „ betragen, mithin pro mille der Verſicherungsſumme 15 Pf., 
während der Jahresdurchſchnitt in den 10 Jahren von 1875 bis 1884 — 10 Pf. pro mille der Ber 
ſicherungsſumme ergeben bat. 

Hierin find u. N. begriffen: 
a) 3% Erhebegebühren von den durch die Königlichen Steuerfafjen 


l 


abgelieferten Brandjtenern . . . 2020. + 37383 Mart 91 Bi. 
b) Beiträge zu den Penſionen für die Königlichen Hentmeifter .. Bl „ —. 

e) Gebühren für Feitjtellung der Brandihäden an die Königlichen 
Landräibe. . » .» 438 „ 72, 

und d) Gebühren für Abſchahungen * Brandſchaden an die — 
ſchadens ⸗Taxatoren. 3050 „5 „ 


Summ . . 456634 „ 2 „ 


VII. SBilance, 
Die Bilance über das Geſammtvermögen der Anftalt am Schluffe des 





Jahres 1885 ergibt einen Ueberſchuß der Hetiva von . . . 2.592863 Mark 68 Wi. 

27 Hiervon kommen jedoch in Abzug die im Jahre 1886 venoilligten Ent- 
ihädigungen für Schadensfälle aus dem Fahre 1885 mit. : > 2 2 2 nn. 3379 5 BB, 
mithin verbleiben nur als reiner Ueberſchuüß .. 28064 „ WU, 


In diefem Betrage find enthalten, die nach Abtheilung V diejes Berichts 
zur Bildung eines Reſervefonds aus dem Betriebsfonds entnommenen Werthpapiere 
im Nennwertbe von . . . ...... 138900 Mark — Be 
mit dem Ankaufspreis —— voonn. a Ar a cr ERDE: . 85 


Caſſel, den 25. October 1886. 


der Tandes Director: 


E. von Hundelshauſen. 


Rilance 


der 


Heſſiſchen Branduerfihernngs-Anfalt vom Iahre 1885. 





Titel. 


IV. 


einnahbme 


Beftand Ende 1884 

a. in Baar . 

b. in Wertbpapieren 524263 Marf 43 Pig. 
Einnahme-Rüdftände aus den Jahren 1884 und rüdmwärts. 
Branditeuern und Gebühren vom Fahre 1885 . 


Binjen von Kapitalbeftänden ı.. > 2 220 un nn 


Auffommen von Grundbefigungen . 
Sonftige Einnahmen . 
Summa der Einnahme 
Die Summa der Ausgabe beträgt 
Mithin bleibt Beitand Ende 1885 
Zugang durch den Verkauf von Obligationen 
Summa 
Abgang durch Ankauf von Obligationen . De u Er are 
Baarbeitand Ende 1885 


Der Beitand an Werthpapieren betrug Ende 1884 — 524263 Mt. 43 Br. 
Im Laufe des Jahres 1885 find neu angelegt . . = 468545 „ DU „ 


Summa — 992808 Mt. 93 Br. 


Hiervon jind in 1885 wieder eingezogen 178528 Dit. 28 Bf. 
Zum Nejernefonds . . . . . . 142661 „ 8 „ 








321190 Mt. 13 Br. 





Ueberhaupt beträgt mithin der Beſtand Ende des Jahres 1885 


468 545 | 5 





Betrag. 


Deart, f. 


8507 | 29 


1746 | 29 
1387846 | 52 
32.034 | 06 
3533 | — 
131 | 21 
1433798 | 37° 
1142994 | 63 
290 803 Ey 





178528 | 28 
469 332 | 02 


786 | 52 


671.618 | 80 
672 405 | 32 

















Ausgabe, 





Verwaltungskoſten 




















a. auf die in früheren Jahren verwilligten Brand- 
entjhädigungen find geaablt . . . . . 341369 ME. 60 Pf. 
b. von den im Jahre 1885 überhaupt, aljo auch für j 
Brände x. aus früheren Jahren, verwilligten | 
Prandentihädigungen find gezahlt . - . . . 669344 „ 84 „1010714 | 44 
e. Prämten für Bejeitigung der Feuersgefahr 2225 | — 

III. Zuſchuß zu den Koſten der Central-Verwaltung 4000 — 

IV. Ablieferung an den Reſervefonds: Werthpapiere im Nominalwerth von 
138900 Mark mit einem Ankaufspreis zu 142661 Mark 85 Pf. 

V. Dispoſitionsfonds — 
VI. Verlag zur völligen Erledigung der Ueberleitungsarbeiten 63 
VII. Einnahme-Rüdjtände 

Summa der Ausgabe 





114299 | 63 





3* 












Mart. | En 
Activa. Paſſiva. 
1. Betriebsfonds: 1. Hafen Bor |< — 
a. Beitand Ende 1885 in baar 786 2. Rückſtändige Brandichadens- 
Vergütungen . » » » . | 391005 88 


b. — n 1885 in Werth⸗ 
papieren . — 


80 





671618 Sonſtige Rüdftände . — _ 
2. Rejervefonds | 
3, Einnahme-Rüdjtände 


4. Werth der Grundftüde und des 
Inventard — 








Summa der Activa . Summa der Paſſiva. . | 391005 * 


a — 


Aeberſicht 


der im 


Jahre 1885 verwilligten Brand-Entſchüdigungen im Regierungsbezirk Caſſel. 
1. Stadtkreis Caſſel. 





Namen der Stadt Gebäude Verwilligte 


AR eit des Brandes. Eigenthbümer. 
und der Straße. 3 mit Ar. und Litr. 8 5 Summe 
Mart. Bi. 
Caſſel. 
1. | Hedwigſtraße .. . | 14. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 9 . . | Berthold Schröder u. Frau 2 — 
2.1 Wilhelmsftraie . . | 2. Ian. 1885 | Hinterhbaus „ 19 B .f Wilhelm Windelneht. . 20 | 50 
3. | Am Almartt . . » | 6.0.7. San. 1885 „. „170 .|6Georg Wilhelm Engel- 
Wolfhagerftraße . . | 15. Ian. 1885 | Wohnhaus „ 2 . „| Earl Friedrich Has . . 3 — 
5.1 Steinweg . » » 4. Febr 185 | . „ „7, ..] Heinrich Wallbach u. Fran 10 | 20 


Forftmeifter Bernhard 


hardt und Frau. . . 36 " 
Weyland's Ehegattin 


6. | Königethor . 27. Ian. 1885 z „3 Regierungs «Baumeister 17 — 
5 Bein Wenland's 
Ehegattin 
Ludw. Thon's Ehegattin 
Bernhard Weyland's 
T. | Weitendftraße . . . | 12. Febr. 1885 = —8— Ehegattin 48 | — 
Heinrich Weyland's Ehe— 
gattin 
8. Holländiſche Straße . | 4. Jan. 1885 | Maſchinenhaus Rr.64',E | Witwe Julchen Oppenheim | 684 92 
91 St. Martinsplag . 125.u.26.Märzi885| Wohnhaus Nr. 3. „| Carl Georg Reh. . . 70 — 
10. Karthäuſer Strafe . | 19. April 1885 . „ 9... %ohann u. Marie Gerhardt 789 | 92 
11.] Graben . . . . .7 2 April 1885 J „ 8.Marie Dippel Witwe . 10 | — 


12. | Oberfte Gaſſe. . . | 23. April 1885 . „ 27 ,„ .[ Wilhelm Stord u. Frau 64 — 
13. | Mittelgaiie . 4. Juni 1885 F 42 Jean Mergard und Frau 45 — 
14. | Alte Leipziger Straße | 11. Juni 1885 | Anbau Lit. N bei Nr. 6 Jakob Philipp Feyll u. Frau 16 — 


Zu übertragen . | 2044 | 54 





Anmerkung. — * A Gebäude zu gleicher Zeit bejchädigt find, ift mit einem * dasjenige bezeichnet, im welchem der Brand aut: 
gebrochen i 


u 


Namen der 
Dorfgemeinde. 


Caſſel. 
Gajtenalagafie . 


Hinter der Wad' * 


Mühle 
Hohenthorſtraße 


Bahnhofsſtraße 
Neue Leipzigerſtraße. 


Garde du Corps-Platz 


Bettenhauſen 


Breitenbach. 
Weimar . 


Sedershaujen . 


Elmshagen . 


Breitenbach . 


Hoof . 


Stadt- oder 


Beit des Brandes. 


22. 


20. 


Juni 


Aug. 


Juli 


Sepi. 
Sept. 


. Nm. 


Nov. 


Sept. 


Dec 


Dt. 


Sept. 


Nov. 


Jan. 


1884 


1884 


1884 


1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 17* 


Dintergebäude Lit. B bei 
N. 19 .. 


Wohnhaus Nr. > s 
Flügelgebäude Lit. A bei 
21 Se MR 
Wohnhaus Nr. 25 
Holzichneidegebäude 17 F 
1 31 8.18 02%... 
Flügelgebände Nr. 6A. 


Landkreis Caſſel. 
Yırban Lit. A bei Ar 105 


Wohnhaus Nr 734. 
— - MW . 
Defonomiegebäude Lit. A 
Wohnhaus Nr. 7 
Stallbau Lit. A 
Mohnhaus Nr. 23* . 
— „4 . 
Stallgebäude Lit. A . 
Wohnhaus Nr. 24. 
Scener Lit. A 
Wohnhaus Nr. 113*. 
Scheuer Lit. A 
SHolzitall Lit. B. . 
Wohnhaus Nr. 7 











Eigentbümer. 


Uebertrag 


Louis Sunold . 


Johann Friedrich Bee 


und zjrau. 
Georg Freſenius Witwe 


Vitus Krauß 


Michael Lämmerhirt und 
Frau — 


Wilhelm Leiſter 
Jean Schaub und Frau. 


Summa 





Friedrich Oskar u. Ludwig 
Philipp Rocholl. 


Caspar Lieſe und Frau . 
August Köhler und Frau 
Soft Heinrih Rudolph . 
A ndrens u. 2 DanielZufchlag 
Adam Led 


Witwe Göbel . 
Iſaat Kugelmann 


Chriftoph Bimmermann i 


Zu übertragen 





Bermilhz 
Zume 


3%] 


3 


— 23 — 





3. 


* 


Rapp mr 


Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde. 


Dberfaufungen . 


Möncehof . 
Breitenbad) . 


Kirchditmold 
Shringshaujen . 
Weimar . 
Heiligenrode 
Großenritte 
Elmshagen . 


Niederkaufungen . 


Sinidhagen . 


Niederkaufungen 





Zeit des Brandes. 


25. März 1885 


26. Juni 1885 
13, März 1885 


26. Juni 
26. Juni 
26, Juni 
5. Aug 
26. Juni 
1. Mai 
5. Aug. 


1885 
1885 
1885 
1885 
1885 
1885 
1885 


18. Junt 1885 


28. Juli 1885 


Gebäude 
mit Nr. ımd Litr. 


Wohnhaus Nr. 133 . 
Kuh⸗ u. Pferdeſtall Lit. A* 
Stallgebäude Lit. B. 
Holzremife n. Waſchküche 
DEDE SS 8.0 
Wohnhaus Nr. 130 . 
Scheuer und Stallgebäude 
7 


Wohnhaus Nr. 129 . 
Stallgebäude Lit. A . 
Sartenjpalier 


Wohnhaus, Scheuer und 
Stallung Rr. 131. . 


Wohnhaus Nr. 132 . 


Stall- und — 
Lit. A. 


Sartenfpalier 
Wohnhaus Nr. 19 
Gartenſpalier 
Gartenſpalier 
Wohnhaus Nr. 33 
Scheune Lit. B bei Nr. 46 
Wohnhaus Nr. 611/,. 

" „ 9 

2 „1. 
Schulhaus Nr. 35 j 
Fabrikgebäude Lit. E bei 

Nr. 1 7 ... 

Wohnhaus Nr. 13 
Sartenjpalier 


Sartenjpalier 
Schener Lit. A bei Nr. 84 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 
Carl Rode . 


Eudwig Rabe und $ Frau . 


— — — — — — 


Friedrich Herbordt u. Frau 


Franz Staude II. u. Frau 
Gerhard Weineck 


.Ludwig Peter . 


Johann Röhle . 

Herbold Friedrid . 

Carl Koch 

Friedrich Krug . 

Joh. Hänes II. und * 
Jakob Fieberling . 
Heinrich Töpfer 

Pfarrei zu Hof 


Papier⸗ Fabrik zu RE 
faufungen . R 


Emil Hobein 

Wilhelm Flöhter . 

Jakob Barthel . 

Georg RR * 
mu... 


Zu übertragen 


Berwilligte 
Summe 

Mark, Bi. 
30504 | 84 
A778 | — 
4490 | — 
1619 | 60 
157 | 60 
648 ! 60 
27 — 
iz 
Et 
15 | 50 
313 | 79 
48 | 60 
220 | 60 
160 | — 
10 | — 
164 | 40 
170 | — 
5 — 
Ei 
200 | — 


45256 | 53 





Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


20. | Obertaufungen . 


21. } Breitenbad 


22. I Ihringshanfen . 


1. | Biihhaufen . 


2. | Netra 


3.1 Waldfappel . 


Zeit des Brandes. 


24 — 





Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Wohnhaus mit Kuhſtall 
1 
Wohnhaus Nr. 99* . 


Stallanbau Lit. A 


mann mit Stall 
Ir. LEITER 


— mit Stall Lit, A 


Bäume, Heden- u, — 
ipalier ; 


Bäume: und — 
Bäume und Gartenſpalier 


Kreis Eſchwege. 
Wohnhaus Nr. 111 
Scweineftall Lit. B* 
Wohnhaus Nr. 45 
Stallgebäude Lit. A 
Scheuer Lit. B* . 
Statetenzaun 
a Lit. B bei Wr. 1, 

Statetenzaun 
Statetenzaun 
Wohnhaus Nr. 134 . 
Stallanbau Lit. A . 
Wohnhaus Nr. 135 . 
Stallbau Lit. A 
Wohnhaus Nr. 136*. 
Stall Lit. A 
Schweineftall Lit. B 


Adam Siebald . 


Verwilligte 
Summe 
Darf. vPj. 


Eigenthümer. 


Uebertrag . | 45256 | 53 


Johann Georg — und 
Kinder. . . 69 77 


Herbold Friedrich u. * 


wir 




















Joh. Bernhard: uppach's 
Frau, AnnaM — 
geb. Schade . 

Bde ge 7589 ı — 
Georg Krug II. . . . 40 | — 
Bartholdus Krug. .. 18 — 

Summa .| 55541 | 28 
Johannes Wetzel 
— 1.196 50 
Martin Hartmann 
— — — 4198 — 
Adam Braun.... | 
B 28 90 
Menko Stern . 6| — 


Johannes Böller . 





Zu übertragen 


— — 





i 


m» 


Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude ‚ Verwilligte 
Dorfgemeinde. —————— mit Nr. und Litr. —— — Summe 
. Mart. Bi. 
Uebertrag 8002 | 14 
Wohnhaus Nr. 137 . Johannes Döring . 
Stallung Lit. A 
Schweineftälfe Lit. B — 2277 50 
Wohnhaus Nr. 138 . Chriſtoph Vöttner’3 Witwe 1488 | 40 
Wohnhaus Nr. 139 . Georg Eifenberg 105 , 44 
Backhaus Lit. A bei Nr. 90 | Johann Hartung's Witwe 
Schuppen mit Schweine 
ftall Lit. B . 433 | 66 
Schweineftall Lit. C ” dodam Concad demmerich 
Nr. 91 .. und Frau 111 — 
Waldlappel . 11. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 36 Jacob Schellhnje und Frau 621 97 
Wohnhaus Nr. 37* . Heinrich Steinfrug n. Frau | 
Stallbau Lit. A EEE TER 717246 
Wohnhaus Nr. 38 Guftav Adam Röp u. Fran 86: — 
Langenhain . 5. Det. 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Conrad Mengel 
Stalfgebäude Lit. A . 
Schweineftall Lit. B. 
Scener Lit. E* ’ — 6673 34 
Eſchwege 5. Aug. 18851 Wohnhaus Nr. 15*Neuftadt] Reinhard Saame's Wine. | 
Stallung Lit.B . REISE ESSEN 18 — 
Niederhone . 18. Juli 1885 | Holzſtall Lit. D bei Nr. 79 Heintich Mengel’ Ehefrau 191 75 
Hitzerode 18. Sept. 1885 | Wohnhaus Wr. 87 Heinrich Hupfeld u. Frau 
Scheuer und Stall Lit. A* 
Nebengebäude Lit. B. 1278 | 50 
Summa 21960 16 
4. Kreis Frankenberg. 
Roddenan 25. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 18 Conrad Neinbott . 
Ernjtaufen . 27. Dec. 1884 ” AUnE: C. Jal Schmwieder u. Kinder 
Röddenau 21. Dec. 1884 ni „89. Peter Gerle und Frau . 
Gartenzaun . Jakob Baumann 

















Zu übertragen 








9 


Namen der Stadi- oder 
Dorfgemeinde. 


Birkenbringhaujen 
Hof Eichhof b. Roſen⸗ 
Ba te 


Dberode . 
Ellershauſen 
Roſenthal 


Willersdorf 


Wabern . 


Ungedanten . 
Fritzlar, Viertel B 


Uttershauſen 


Zeit des Brandes. 


30. 


10 


Mai 
Det. 


März 


Juni 


Juli 


Aug. 


. Nov. 


Febr. 


Fan. 


Febr. 





1885 
1884 


1885 


1885 


1885 


1885 


1884 


1885 
1885 


1885 


Gebäude 


. Eigenthümer. 
mit Nr. und Litr. g h 


Uebertrag 


Wohnhaus Nr. 16 Heinrich Eckel und Frau 


Schafſtall Lit. B* bei ——— 
Nr. 209 . 2. 2... Brandau . 


Kubjtall Lit, F 
Viehſtall Lit. C 
Delonomiegebäude Lit. G 
Schmiedebau Lit. D. 
Scener Lit. A 


Schulhaus Wr. 17 Gemeinde Ober! u. Nieder 
orde . B 
Wohnhaus Nr. 24 Johannes Müller I. ER 
Frau 
Wohnhaus mit Scheuer Johannes — A. 
Nr. 74 .. und Fra. ; 
Wohnhaus Nr. 0 . . I Carl Edel 


” „ #'/* Conrad Kühling 


Summa 


5. Kreis Fritzlar. 


Wohnhaus Nr. 22* . Conrad Dito 
Stafetenzaun und Garten- 

pflanzen MR; —— 
Gartenſtalet und — 

wald . 2... . | Yobannes Ludolph 
Gartenjtalet . Witwe Hoje 


Bernhard Dicke's Witwe 
Conrad Draude's Ehefrau 
Wilhelm Dietrich u. Frau 
Heinrich Engel 


Wohnhans Nr. 57 
Wohnhaus Nr. 30% . 
Wohnhaus Nr. 24 
Wohnhaus Nr. 28 
Scheuer Lit. A* . 
Stafeten . 


Yu übertragen 





Verwilligte 
Summe 


Marl. 


2383 | 
3 


24848 


27977 | 








— 27 — 
» Namen der Stadt: vder Zeit bes Brandes Gebäude ei Hua Verwilligte 
N ä udes. 
Dorfgemeinde. — mit Mr, und Litr. REINER SEN Summe 

Marl. Bi, 

Uebertran . 7736 | 32 

Stafetn -. » » » . 3Johannes Pfannkuch . . 5 — 

Staketen . » » 2... J Rilhelm Muth 6 — 

5. | Großenenglis . . . | 19. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 7. . „Georg Koch IT, u. Frau 22 | 84 
6. | Fritzlar, Viertel A. | 9. März 1885 | Wohnhaus Nr. 142 . . | Heinrich — ——— 


Roediger . . 15 50 


7.1 Belle. » » 4113. Aug. 1885 | Wohnhaus mit Scheuer 
und Stallung Nr. 18%, | Johann Adam, Banze . | 


au * — 
Lit. Ar 


Backhaus Lit B i 
Gartenfrüchte.. — 7956 70 


Summa . 15742 | 36 


6. Kreis Fulda, 


1. | Sroßenlüder - . . 15. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 8 . . [Wilhelm Mohr. 
Nebenbau mit Stallung 
Lit.B .. 


- 








er ‚16 
Wohnhaus Nr. 9 . . | Adam Joſeph Henkel . | 
Anbau Lit. A. . . . 
Scheuer mit Stallung 
Scheuer Lit. C* 
Schweineftall Lit. E. | 
Gartenftafet . — — 70 
— JGroßenlüder . . .|15. Dec. 1884 Gartenſtaket mit Code 
mauer. . Wilhelm Mohr. ı 60 
2.1 Sauswınz . . . . Fll.u.12.Fan.1885 | Wohnhaus Nr. 21% . . j Gottfried Nau und Frau | 
Lattenzaun . — — 67 
Anbau zur Sauide ei 
Nr. 22 Nikolaus Sorg.. 10 
318uUbda . .: . 0. 0.115 Dec 1884 | Wohnhaus Nr. 320 . . | Heineich Hesdörffer — 
Fulda.. . 1410. Jan. 1885 | Anbau Lit. A bei Nr. 472 | Zacharias Heim's Witwe 30 


Zu übertragen . 7641 | 53 














Namen der Stadt- oder Gebäude Verwilligte 








Dorfgemeinde. Sigentäämer. Summe 
Marl. Bi. 
Üebertrag . 7641 ı 53 
5. | Slieden . » » . 120. Febr. 1885 | Wohnhaus Nr. 80* . „I Adam Bedr . . . . | 
Scheuer Lit. A 
Knüppelzaun 
Zwetſchenbäume — 0000. 579 90 
Wohnhaus Nr. 80'/,. . | Yohann Adam Maul. . | 
Unban Lit. A . ; j | 
Knüppeljaun . .» . . 2 — 35 30 
Nebenhaus Lit. A bei | 
Nr. 79, 0.0. [gerdinand Bagus . | 
nüppeljaun . ». 1 _ — 10 50 
6. | Sroßenlüder . . 16. März 1885 | Wohnhaus Nr. 141 . .1 Johann Georg Rehnert. 3206 | 60 
„158. .Adam Joſeph Brähler 
Scheuer Lit, A* . . . 
Viebitall Lit. B ; — 4026 | — 
Wohnhaus Nr. 159 . .Plazidus Weißmüller. . | 
Scheuer Lit. A* —F 
Anbau Lit. B. 
Holzremife Lit. C. . 
Wohnhaus Nr. 162 
Stallgebäude Lit. B. | 
Waſchhaus Lit. C. . WESEN 3952 | 45 
Wohnhaus Mr. 161 . . I Leonard Heller. . . 
Scheuer Lit. A. 
Anbau Lt.B. . . . 
gattenzaun © 2» 2 > >A_l__._ 2.2.2.2... 1 12475 | 16 
Wohnhaus Nr. 163 . .„ | Georg Henkel 
Sattenzaun © 2 > > IL ___ —— 20 | 40 
7. | Neuenberg . .» . .124.u.28. Märzi885| Wohnhaus Nr. 33. . | Mloys Klüppel. . . . 9 | 4 
8. Fulda . . 2.1430 April 1885 r „ 362 . „| Georg Blaſins Wantel’s 
Witwe.. 14 80 
9. IFulda.. . 116. April 1885 F „55. .[ Selig Wolf Hahn. . . 2 | 10 
10, J Sattenbof . . . „| 17. April 1885 R „ 837. .3ulius Harengel . . . 315 | — 
Zu übertragen . | 37587 | 20 








11. 


| 12. 


13, 


16. 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


lieden . 


Großenlüder 


Großenlüder 


Kiliansberg (Veitſtein⸗ 
bach) RN 


Kohlhaus 


Fulda 
Blantenau . 


Beit des Brandes. 


28.11.29. April1885 


10. Mat 1885 


. 113. u. 14. Juni 1885 


13. u.14. Juni 1885 


26. Yun 1885 


25. Juli 1885 


‚ 16. u. 17. Juni 1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Wohnhaus Nr. 140*, 
Nebenhaus Lit. A 
Holzhalle Lit. B 
Halle Lit. D 
Lattenzäune, Sandftein- 
pflaiter- . 
Wohnhaus Nr. 140'/, 
Garteneinfriedigung 
Grasnutzung 


Scheuer mit Stallung Lit. 
A bei Nr. 123* 


Nebenbau mit Remife 
IR. 22,8 4% 

Schmweinejtall Lit. E. 

Wohnhaus Nr. 92". 


Knüppelzaun und Garten- 
erzeugniſſe 


Wohnhaus mit Scheuer 
und Stallung Nr. 91 


Wohnhaus mit Scheuer 
Ar. Wi. ; u 


Holzremije Lit. C. 


Wohnhaus mit Heuboden 
und Stallung Nr. 47 


Wohnhaus Nr. 11 
Sceuer Lit. A 
Scheuer Lit. B* 
Schmeineftall Lit. C . 
Knüppel- und Lattenzaun 
Wohnhaus Nr. 623 . 
— mit — 
EL mit Sat 
ſtall 


SFrang Joſeph Sippel 


Eigenthümer. 


Uebertrag 
Urban Ktüh. 


Wilhelm Stupp ar 


Johann Joſeph Gaul J 


Emneſus eil 3 Witwe u u. 
Marie Justine Heil 


Ferdinand Reith . 


Georg Odenwald . 


Eduard Bachus 
Wilhelm Enders 





— 


Lothar Kropp . 


Zu übertragen 








Verwilligte 
Summe 
Mart. Bi. 
37687 | 20 
| 
| 
| 
4916 | 56 
11 — 
3669 90 
155 30 
128 — 
4500 
1084 | 75 
| 
4999 | 
15 | 10 





57067 | 71 
t 


MM 





18, 


22. 


Namen der S 










Dorfgemeinde. 


Salzſchlirf 
Kohlhaus 


Fellen Pilgerzell) 
Steinhaus . 


Kerzell 


Großenlüder 


tadt- oder 






12. 


Zeit des Brandes. 


. Dior 


Juni 
Juni 


Aug. 


. Aug. 


1885 
1885 


1885 


1885 


1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Nebenſcheuer Lit. C . 


Pattenzaun, Knüppelzaun, 
Bariteinpfeiler, Pferg 
zaın, Gartenerzeugniſſe 


Wohnhaus Nr. 58 
Schubaeländer . 


Scheuer mit Stallung 
Lit. A ber Nr. 4 


Wohnhaus mit Stallına 
v3 .... 


Scheuer Lit. B bei Nr. 10* 
Schweinejtälfe Lit. C. 
Lattenzaun 

Scheuer Lit. A bei Nr. 9 
Yattenzaun, Grasnutzung 
Latienzaun . 
Lattenzaun, Grasnutzung 


Wohnhaus mit — 
Kr. 170 .. 


Scheuer mit Sallumg 
Lit. 4 J 

Schweineſtälle, Futler— 
raum und SM 
Lit. B. . 

Nebenbau und Salund 
Lit. 


Anbau u — Lit. D 
Wagenballe Lit. E 


Lattenzaun - ur 
Scheuer mit Stallung 


Lit. A* bei Nr. 171. 


Nebenbau und — 
Lit. -. 









Eigentbümer. 


























Uebertrag 





Joſeph Schüler u. Frau 

Communalſtändiſcher Ber- 
band des R.-B. Caſſel 

Valentin Schäfer . 


(reger Duder . 
Andreas Schmelz’ Ehefrau 


Franz Wolf und Frau : 


Ferdinand Andreas Ludwig 
Anguſtin Wer . 


Anſelm Dietrich 


Athanaſius Möllern. Frau 


Zu übertragen 


Mark. 





Rermwilligte 


Summe 
PH, 










71 

6871 07 
119 
55 — 
624 50 
3854 16 
1738 
460 
19 80 
6943 31 


75513 | 46 


en: AU 





23. 


gs 


Namen der Stadt: oder 
Dorjgemeinde. 


Fulda 


Radmuühl 


Neuſes 
Hetteräroth . 
Eidengeiäh . 


Zeit des Brandes. 


23. 


Dee. 


Der. 
Sept. 
März 


1885 


7. 
1884 
1884 
1884 
1885 


Gebäude 
mit Wr. und Litr. 


Schweineftall Lit. C . 
Scwerneitall Lit. D. 
Wohnhaus Nr. 172 . 
Scheuer Lit. A. 
Scafjtall Lit. B . 
Schweineftall Lit. C . 
Holzremiſe Lit. D. 
Wohnhaus Nr. 173 . 
Scheuer Lit. A 


Nebenhaus mit —— 
ſtall Lit. B 


Knüppel- und Bullen 
Brunnenfteinplatte . 


Wohnhaus mit Scheuer u. 
Stallung Nr. 169. 


Wohnhaus Nr. 167 . 
Waſchküche Nr. 446 B 


Kreis Gelnhanfen, 


Wohnhaus Nr. 29* . 
Zwei Mühlentrichter . 
Wohnhaus Nr. 73 

A 87 

N | 
Scener Lit. A* . 


———— Lit. € 
ei Nr. 2. — 


Verwilligte 
Summe 


Mart, Bi. 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Ferdinand Brahler 








dreedui Dietrich . 


Friedrich Sofeph $ Brähler 


Engelbert Bornträger 
Franz Reith 


Witwe des * Joſeph 
Studt, Eliſe geb. Müller 





Summa 


Heinrich Kaitz und Frau 








Be a eu 298 | 33 

. 13053. Hüttel II u. Fran 654 — 

Heinrich Schauberger. 69 | 89 
Kaspar Lad u. an | 

Wegmann . 570 | — 





Jeham Friedrich ia 
und Frau. . 


Bu übertragen 


Er 


Namen der Stadt- oder 
Dorigemeinde. 


Oberſotzbach 


Oberſotzbach 
Gondsrothe. 


Lanzingen 


Somborn 


Rengersfeld 


Poppenhauſen. 
Schachen 


Zeit des Brandes. 


17. 


30. 


L1: 


11. 


16. 


Nov. 


Nov. 
Juni 


Juni 


Juli 


Nov. 


Juli 


Febr. 


1884 


1884 


1881 


1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Scheuer Lit. A* bei Nr. 15 
Scheuer Lit. A bei Nr. 16 
Wohnhaus Nr. 16 
Scheuer Nr. 14 A 
Bunpe 

Wohnhaus Nr. 34 


n „ 24,* 
Scheuer Lit. A bei Nr. 25 
Wohnhaus Nr. 83 


Kreis Gersfeld. 
Wohnhaus Yır. 17* . 
Scheuer Lit. A 
Rattenzaun . 
— Lit. C hei 


ui 9— weihhaua 


— Rr. 24 u. 95 


Scheuer und Stall Lit. B 
Wohnhaus Nr. 23 
Scheuer Lit. A 
Sattenzaun 

Wohnhaus Nr. 26 
Scener Lit, A 
Snüppel- und Yattenzaun 


Stallung Lit. A bei Nr. 29 


Schener Lit. B* 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 


Heinrich Herchenröder 
Kaspar Jung 

Johannes Schmidt — 
Heinrich Herchenröder. 


Johann Weichael Herbert 
und Johann Heinrich 
Herbert's Witwe 


Matthäus Huth u. Frau 
Johann Earl Wenzel. 
Johannes Kuntel . 


Summa 


Johann Günther u. Frau 


Johann Georg Richter 


Marimilian Hartmann . 
Auguſt Richter und Frau 


Johann Georg Baier 


Philipp Richter 


Johann Georg Simon 





Zu übertragen 















Bermillin: 
Summ: 
Marl. Fi 


3602 3 
897 - 


631 © 


So 


— 
5489 * 





6. 


12, 


Namen der Stadi- oder 
Dorfgemeinde. 


Stellberg 


Sommerbergb, Schachen 


Babel. 


Hettenhaujen 
Schmalnau . 
Stellberg 
Maiersbach 
Rengersfeld 


Gackenhof 
Hettenhauſen 


Zeit des Braudes. 


24, 


17. 


. Juni 


Juni 


Aug. 


Nov. 1884 


2. März; 1885 


Mär; 1885 


Mai 1885 
1885 


1885 


.5.Mai 1885 


Nov. 1884 


1885 


Qult 1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Scheuer Lit. A bei Nr. 27 
Wohnhaus Nr, 30b . 
Scheuer Ait. A 
Zattenzaun . 
Wohnhaus Nr. 301, 
Scheuer Lit. A 
Knüppelzaun 
Scheuer Lit A bei Nr. 4 
Knüppelzaun 
Wohnhaus Nr. 93 
Scheuer Lit. A 
Schweineſtall Lit. B. 
Scheuer Lit A. bei Nr. 94 
Wohnhaus Nr. 18 
Scheuer Lit. A. 
Zwetihenbäume 
Scheuer Lit. B bei Nr. 62 
Grasnutzung. 
Wohnhaus Nr. 78* 

; 79 


Wohnhaus mit 
Nr. 2, . 
Wohnhaus mit Stall x. 

Nr. 44. 


Durch FREE — ge⸗ 
retteten Materialien im 
mäßigſten Anjchlag . 

Wohnhaus Nr. 14 

82 


Stall 


Scheuer Lit. A* 
Holzremiſe Lit. B. 


Lattenzaun und Garten 
erzeugniſſe 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


Gottfried Günther . 
Johann Richter 











Johann Richter u. Frau 





Engelbert Müller . 


Anton Weber . 





Conrad Breitung’s Witwe 


Caspar Dietzel und Frau 


Johann Seuring . 


Pius Farnung . 
Johann Farnung . 


Joſeph Stleinhenz . 
Gottfried Niebling. 
Johann Günther u. Frau 


Chriſtian Altenbrand . 
Wilhelm Simon 


Bu übertragen 


Berwilligte 

Summe 
Mart. Pr. 
6822 | 10 

l 
1199 | 35 

| 

| 

| 
2719 | 50 
13 | — 

| 
967 — 

| 
1701 | 20 
20 | 60 

| 
2449 68 
2614 | — 
67 60 
Tim 
35 | — 
511 54 
21 | 67 
1083 | 60 





3475 | 66 
23988 60 


13, 


14. 








Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde, 


Hilders 


Batten 


Hilders . 


Zeit des Brandes. 


15, 


— 
*2* 


April 1885 


Oet. 1885 


April 1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 





Wohnhaus Nr. 83 
Anbau Lit. A. 
Scheuer Lit. B* 
Holzremiſe Lit. C. 
Stegelbahn Lit. BE. 
Yattenzaun und Garten- 

erzeugniſſe 
Lattenzaun u. Graswuchs 
Graswuchs 
Wohnhaus Nr. 25 
Scheuer Lit. A* 
Stallung Lit. B. 
Sinüppelzaun 
Wohnhaus Nr. 24 
Stallung Lit. A . 
nüppelzaun, Zwetſchen⸗ 

DRRME 6 6 % 
Anbau Lit, A bei Nr. 32 
Lattenzaun, Knüppelzaun 

und Wieſe 
Scheuer Lit. Abei Nr. 20 
Wieſe. 
Wohnhaus Nr. 23 

ra — 

Scheuer mit Stall Lit. A 
Stallung mit Halle Lit. B 
Anbau Lit. Ü . 
Yattenzaun . 


Wieie . 


Eigenthümer. 


Uebertrag 
Johann Georg Gutermuth 





Johannes Heil. . 
Andreas Magerhans . 
Johann Fiſcher's Kinder 


Conrad Klogbah . 





Victor Gutberlet 


Ludwig Ebel 
Alerander Höhl 
Leo Faulſtich 
Johann Bed 

Joh. Joſeph Krid . 


Iſidor Hohmann 


Summa 





Verwilligte 
Summe 
Matt. Bi. 
l 
23988 | 60 
| 
2945 | 96 
39 40 
10 — 
1017 | 70 
1242 | 50 
Ts 
16 | 62 
m, — 
1 — 
1 _ 

5254 | 15 
10 


Nanen der Stadt: oder 


Zeit des Brandes. 


Dorfgemeinde. 


1. J Bodenbeim, Heine 


Sandgafie 8. Dec. 1884 
— | Dijtheim . . 127. u. 28.Wtärz1883 
2. | Sedbad . 24. Aug. 1884 
3. Windeden 26. San. 1885 
— | Hanan, Altanjie 16. Nov. 1884 


* 


Rückingen 16. April 1885 


3. | Ginnheim 26. Tec. 1884 


1885 
1885 


6. | Großkeoßenburg . .| 5. Mai 
7. | Noßdorf . 30. Juni 


35 


9. Kreis Hanau. 


Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Wohnhaus Nr, 4 

SceuerLit. A bei Nr.123 

Stallgebäude Lit. B bei 
0 ı Me aeg 


Mohnhaus Nr. 216*. 
Schweineſtall Lit. B. 
Wohnhaus Nr. 15 


Graligebäube Lit. A a 
Nr. 53 ; 


Schweineſtall Lit. Be 


Stallgebäude Lit. A se 
Ne... 


Schweineltall Lit. B. 
Stalfgebäude Lit. A bei 
N. .... 


Lattenzaun, Sartengewäcf 
Sattenzaun, Gartengewächſe 


Scheuer Lit. A bei Nr. 53 
Stall Lit. Ü 


1, Scheuer Lit. 
Nr. Al. . 


Yn Stall Lit.B . 


A* be 


14, Scheuer Lit. A bei 
Nr. 54 —— 

Stall Lit, B 

Stall Lit. C 

1/7, Scener Lit. 


A bei 
Nr. 54! — 
Stall Lit. B 
Wohnhaus Nr. 137 , 
Schener Nr. 61?/, 


Eigentbümer. 


Georg Scharf 
Conrad Schuffert . 


Franz Joſeph — 
und Fran . 


Wilhelm Förter 


. 1 6hriftian Ghtöctter’s Ehefrau 


Ehriftian Franz IV. . 


Carl Schäfer’3 Witwe 





Deimich Fäner und Wil. 
helm Jäger's Witwe . 


Wilhelm Viel IV. 
Wilhelm Kolb IV. Witwe 


Johannes Henning's Witmel' 


Heinrich Stork 


Margarethe Baus 


Wilhelm Petri und Frau 


Samuel Löb und Frau 


Heinrich Keuchler's Witwe 


Zu übertragen 





Verwilligte 
Summe 
Marl. Pr. 


137 


1296 





M 


8. 


9. 





Namen der Stadt oder 
Dorfgemeinde, 


Hanau 


Hanau 


Beit des Brandes. 


26. Juni 


. 11.u.12. Sum 188 


1885 





Gebäude 


- F Ei enthbüm i 
mit Nr. und Litr. igentbümer 


lebertrag 

—— Nr.12, — 

ftraße . . . 7 
Seitenbau Lit. A 
Gallerie Lit. B 
Flügelbau Lit. C . 
Brauhaus Lit. D* 
Kegelſchuppen Lit. E 
Saalbau Lit, F 
Anbau Lit. G . 
Stallgebäude Lit. H. 
Kefielhaus Lit. K 


Vergütung für Abfuhr des 
Schuttes u. . . 


Wohnhaus Nr. 10, Keiner 
ftraße - - . . [ Earl Auguft Diugeldein . 


Seitenbau Lit. A . 
Abtrittsbau Lit. B 


Vergütung für AA des 
Schuttes x. 


Seitenbau Lit. C bei 
N. 8. 220.00. Wilhelm Lob 


Querban Lit. D . 
Lagerhaus Lit. G bei = 
Nr. 5 Hammergaffe . | Friedrich Rod . 
Lagerhalle Lit. I . — 
Wohnhaus Ar. 28 Stein: | Earl Utz's um und 
heimerjtraie . . . » Kinder 
Nebenbau Lit. A . 
Seitenban links Lit. E 
bei Nr. 4 Fahrgaſſe . | Heinrich Earl Bener . 
Anben Lit. H . 
Bergütung für Schuitab- 


fuhr, Gasleitung und 
Sartenzaım - » © ö———— 


Adolph Gauff und Frau 








Zu übertragen 





Berwilligte 
Summe 
Marl. Br. 
5522 | 86 

| 

t 

| 

1} 
79249 | 67 
5530 | — 
344 | 60 
157 | 69 

| 
37 | 50 
1742 | * 
92584 | 32 








Namen der Stadt- oder 


Br; Er 
Dorfgemeinde. 

10, | Kiltanftädten 

11. | Langendiebadh . 
12. } Rüdigheim . 

13. J Yangendiebadh . 
14. | Oftheim . 

15. ] Langendiebach - 
16. | Wachenbuchen . 


1. | Philippsthal 


2. | Steröpenhaufen . 
3. | Tann 


Beit des Brandes. 


19. 


16. 


Juni 
Mai 


Aug. 


Sept. 


Det. 


. Sept. 


Nov. 


. Non. 


Dee. 
Jan. 


Gebäude 
mit Nr, und Litr. 


Seitenbau rechts Lit. D 
bei Nr. 6 Fahrgafie . 


N * A 
fuhr. . 


Wohnhaus Nr. 1 


Scheuer und — 
Lit. A bei Nr. 66 


Holzremije Lit. C 


Scheuer mit Stallung 
Lit. A bei Nr. 68 . 


Schener mit Biehftall 
Lit. A bei Nr. 67%, 


Wohnhaus Nr. 63 
Mahlmühle Lit. A 
Scheuer Lit. C* 
Pferdeftall Lit. D. 
Scweineftall Lit. F. 
Scheuer Lit. A bei Nr. 116 
Wohnhaus Mr. 187 


Stall mit Abtritt Lit. A 
bei Nr. WO, . 


Stall mit Abtritt Lit N 
bei Nr. Wi... 


Wohnhaus Nr. 97 


1885 
1885 


1885 


1885 
1885 
1885 


1885 


10. &reis Hersfeld. 


1884 I Wohnhaus Nr. 51 
1884 10 
1885 


Wohnhaus mit Stall 
Br - 











Jakob Hartenfeller V  . 120 
Johannes Berngs IV, 
Johs. I. Sohn . 
190 
Philipp Mantel 75 
Summa 100412 92 


Conrad — und 
Frau. . . 32 


Sohannes Luchard i 69 
Adam Keidel u. Frau 106 
Zu übertragen 208 


Berwilligte 
Eigentbümer. Summe 
Mar. Pi. 
Uebertrag 92584 | 32 
Friedrih Auguft Julius 
Albert.... 
600 — 
.Andreas Vollmer u. Frau 10 — 
Johannes iR III. * 
Frau.» 
_ 12026 | — 
—— ger I II. und 
rau... 11 - 
Wilhelm Ruth II. 5 — 
Peter Diehl's Be * 
Kinder. . 
— 4762 
Deinrich V Voller III 25 


elhı 


Ir 








M 





Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde, 


Kirchhain 


Unterweraborn . 


Koblhanien . 


Dersteld . 

Friedewald (Hof Wer- 
jenborn) —F 

Niederaula . 


Neimboldahanen . 


Schenflengsfeld 


Zeit des Brandes. 


23. 


Jan. 


Fan. 


* 
Fan. 


Juni 
Juni 


Oct. 


Sept. 


1884 


1885 


1885 


1885 
1885 
1885 
1885 


1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 100 . 
Scheuer mit Stallung 
Lit. A. —— 
Fabritgebäude Lit. B* . 
Trodenhaug Lit. U 
Viehftall Lit. A bei Nr. 10 
Scheuer Lit B* 
Schweineſtall Lit. Ü . 
Wohnhaus Mr. 15 
Scheuer Lit. A* . 
Sartenitafet . 
Wohnhaus Nr. 18 


n „ti 
Sartenftater . . 
Wohnhaus Nr. 16 
artenftatet . 


16%/,. 
562 . 


Wohnhaus Nr. 


Stallgebäude Lit. B bei 
Nr. TBB... 

Kirche Nr. 23, . 

Wohnhaus mit Mühle 
1} ke DR NE 


Schweineitall Lit. A bei 
Nr. 98 — 


Eigenthümer. 
Mbertrag 
Joſeph Herbſt. 
Burghard Rüger . 
Jakob Schnake . 


Caspar 
time 


Johannes Manns, Ehefr. 


Menershänfer's 


Andreas Schade u. Frau 


George Hartwig u. Frau 


Sußmann Katzenſtein u— 
Kran . he, 


Heinrich Hoßbach. 

Kirchengemeinden Nieder- 
aula, Kleba u. Solms 

Friedrich Schornftein 


Johannes Berger m. Frau 
n. Conrad Berger . 


Zummta 


Verwilligte 





Summe 
Marl, f. 
208 | 09 
14137 | 50 
0024 | 16 
2728 16 
14 | 50 
11 | 80 
24 — 
3 90 
36 70 
33 — 
90 75 
5035 80 
sol. 
28378 | 36 


AB. 


Namen der Stadt: oder 
Dorigemeinde. 


Ealden 
Örebenftein . 


Delmarsbhaujen 


Zamerden 


UÜdenbaufen . 


Dombrejjen . 


1 Selie . 


Trendelburg 


11, 
Beit des Brandes. 
7. Mai 1884 
10. Nov. 1884 


30. Juli 1884 


16. Ian. 1885 


16. Der. 1884 


31. San. 1885 


17. Febr. 1885 


BE 


Kreis Hofgeismar, 
Gebäude 


i Gigenthbümer. 
mit Ar, und Litr. 9 5 








Stiche Nr. 46 . . . . | Gemeinde 
Wohnhaus Nr. * . . | Ludwig Müller u. Kinder 
B „ 8. . . | Dohannes Dfterberg . 
Garteneinfriedigung ns — 
Sarteneinfriedigung . . | Konrad Thöne . 
Wohnhaus Nr. 96* . . | Heinrich ——— 
Backofen Lit. A... . man 
Wohnhaus Nr. 94 . . | Georg Herwig y. Frau . 
=. „8 . .J| Ehriftian Gerland 
n Pu: ' Be Friedrich Sibein ig 
u. Fran . . 
Zwetſchenbaumn. Stateten | Heinrich Kuhlebert 
Wohnhaus Nr. 82* . . I Jakob Thöne 


4 „83 . .| Theodor Schröder . 
Zattenthor , Stafeten, 


Seitenwand . . . . | Nuguft Küchmann . 
Wohnhaus Nr. 133%. . [ Johann Conrad — 
u. Frau 
J 134..1 Juſtus Wienand 
Eee er ——— — 
Staket. . . Auguſt Siebert 
Stalket . .Johann George Knauf . 


Wohnhaus Nr. 2a . . [David Bonnet . 
Stallgebäude Lit. A . 

Stafetenwand SE a 
Staftemad . . . . Georg Homburg 
Wohnhaus Nr. 27. . [Wilhelm Pfort 
Stallung Lit. A — — 
Wohnhaus Nr. 20 . . Wilhelm. Graff. 
Staleten. — — 
Wohnhaus Nr. 27. . Zohanned Albrecht 





Zu übertragru 


Berwilligte 
Summe 
Dart, Bi. 


370 — 
1260 | — 


10 — 
10 — 


4600 — 
39 | — 
7|- 








Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde. 


Hofgeismar 


Garlähafen . 


Hofgeismar 


Immenhaufen . 


Heifebed . 


Helmarshaujen 


Grebenftein . 
Obermeifer . 
Garlshafen . 
Erien . 


Hombrefien . 
Galden 


Hohenkirchen 


Immenhanjen . 


Vederhagen . 


Relze . 


Dec. 


Der. 


. Wpril 


Det. 
Fan. 


April 


Juni 


. Juni 
. Sum 


26. Juni 


Aug. 
Aug. 


Aug. 
Aug. 
Aug. 


Der. 


— 2 — 





1884 


1884 


1885 
1884 
1885 


1885 


1885 
1885 
1885 
1885 


1835 
1885 


1885 


1885 


1885 


1884 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 322 . 
Porzellanofen 
Hinterhaus Lit. A bei Nr. 6 


Wohnhaus Nr. 279 . 
Kirchthurm bei Nr. 1 
Wohnhaus Nr. 46* . 
46',,. 

" „ 10% 
Sinterhaus Lit. B* . 
Wohnhaus Nr. 121 . 
Stafetenzaun und Ein- 

friedigung . 
Wohnhaus Nr. 307 . 
Müblengebäude Nr. 20'/, 
Wohnhaus Nr. 10 


" ” 


75 


" ” 


Wobnhaus mit Schener n. 
Stallung Nr. 51 


Wohnhaus Nr. 119 . 


„ 108. 


Babritgeäube Lit. F bei 


Nr. 20' h- 
Wohnhaus mit Scheuer 
Hr. 0°. ©. : 


Wohnhaus mit 
Nr. 0. . 


Wohnhaus mit 
x. 20. 


Scheuer 


— 


Eigenthümer. 


Uebertrag 
Philipp Heinrich Müller 


Abraham bohenbergh 
Wittwe 

Johann Heinrich Rohling 

Stadt IAmmenhaufen . 

Conrad Wehmann 


Simon Hobenberg 





Helfrich Bungenthal 
Jalob Wilhelm den 
Friedrich Pfläging 

C. Schuwicht's Witiwe . 


Wittwe Charlotte Rüdden— 
Hau u. Kinder . : 


Heinrich Kerjting . 
Auguſt Wienejen . 


Heinrich Weſt's ea 
u. Stinder . in 


Friedrich Knierim's Ww. 
Georg Friedrich Hellwig 


Anton Peter u. Frau 
Auguſt Briede . 
Carl Briede 


Georg Briede . 


Summa 


Verwilligte 
Summe 


Marl. Bi. 


24129 50 





— 
to 
Si 

| 








% Namen der Stadt- vder 


Dorjgemeinde. 
1. | Gombeth 
2.1 Gombeth 
3. | Borfen 
41 Allmuthshauſen 


5. | Remafeld 


6. | Gifierhof 


— | Remaäfeld 

7. | Niederbeisheim 
8. | Saajen 

91 Eakdorf . 


Zeit des Brandes. 


5. Febr. 
7. März 
Mai 
Juni 
26. Juni 


26. Juni 


Juni 
3. Aug. 


11. Aug. 


1885 
1885 
1885 
1885 
1885 


1885 


1885 
1885 


1584 


14. Sept. 1885 


41 


— —— 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 40 
SchenerLit. A bei Nr. 23'/, 
Wohnhaus Nr. 99 
Kirche Nr. 42. 


Wohnhaus mit Scheuer 
und Stallung* Nr. 68 


Schweinejtälle Lit. A 
Gartenzäune . £ 
Scheuer Lit. A bei Wr. 66 
Wohnhans Nr. 75 

" Pi : —— 
Schafftall Lit. B bei Nr. 1 


Gartenbejchädigungen . 
Wohnhaus Nr. 61, . 
Stallgebäude Lit. A . 
Wohnhaus mit — 
RUM na % 
Scheuer Lit. A* . 
a ns IRRE 
A . 


ar mit Scene 
5 a 


Ku mit 
Lit A bei Nr. 7 


Wohnhaus Nr. 23 
Stallgebäude Lit. A* bei 
Kr. O0. —* 


Spluns 


Wohnhaus Nr. 70 


Eigenthümer. 


Wilhelm Knöpfel . 
Fohannes Böttcher 
Simon Heinemann 
Gemeinde Allmuthshaufen 


Wilhelm Leidorf 


Gemeinde Remsfeld 
Heinrich Kurz's Wittwe . 
Juſtus Ruhleder 


Philipp Deichmann's Ww. 
und 2 Kinder, ſowie 


Louis Philipp — 
Deichmann 


Wilhelm Leidorf 
Lorenz Braunhardt 


vohnn ann deimi Gen 
berger . . 


Juſtus Schmoll u. Frau 
Caspar Ochs 


Heinrich Moog u, Frau. 
Jonas Goldichmidt 


Valentin S ——— 
u. Sohn . 





Summa 


Berwilligte 
Summe 


Dark. 





10 


50 


— 2 


13. —— Hünfeld. 

















en Namen der Stadi- oder ee Gebäude — Verwilligte 
* Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr. 8 dei Summe 
Mart. Br. 
| 
— JPͥetzelbach 2. Sept. 1881 | Scheuer Lit. B* bei Nr. 17 Franz Iofcph Sauer. | 
Schweineſtälle Lt. .. 20 | — 
1. | Grühelbad . 14. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 5. Johann Georg Henkel . | 
Scheuer Lit. A* 
Wohnhaus mit Stall Lit. B er 1906 | — 
Wohnhaus Nr. 4 Osfar Hahn 
Scheuer Lit A 
Stallbau Lit. B j 000005 11117 | 65 
Wohnhaus Nr. 3. Hermann Dahn 
Scheuer Lit. A | 
Stall Lit. B FREE | 10269 | 
Wohnhaus Ar. 2. Adam Baumbach u. Frau 
Scheuer Lit. A 
MNebenbau Lit. B . 
Scweinejtälle Lit. C. | 
Gartenjtatet . BRENNEN 2 6805 | 10 
Schener Lit. A bei Nr. 2 Ehriftoph Richter - 18 | — 
Scheuer Lit. A bei Nr. 23 | Wilhelm Denner 25 ! 30 
Scheuer Lit. A bei Wr. ; Benedict Kehl . 
Mebenbau Lit, B. ars: od 43,12 
2. | Gropentaft . 20. März 1885 | Wohnhaus Nr. 4g . . | Auguſtin Strieg . 9 — 
e „ 4ih* Sturmiud Kommer 499 | — 
3. | Rasdorf. 20. Febr. 1885 - „38 Johann Adam Schmidt . 
Mebenbau Lit. A . rer z 64 40 
Wohnhaus Nr. 9. Joſeph Hahn 
Scheuer Lit. A 
Stall Tät. B : u 1 7679 20 
Wohnhaus Nr. 10 Conrad Klee 
Scheuer Lit. A. | 
Schweineftälle Lit. B. En 4790 | 50 
Zu übertragen 61967 | 07 


[ei 


=] 


Namen der Stadt- oder 
Dorfigemeinde. 


Wölf. 
Burabaun . 
Burghaun 
Rhina 
Rhina 


Zeit des Brandes. 


1885 
1885 
1885 
1885 
1885 


— 3 — 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 11 
Scheuer Lit. A 
Holzremije Lit. B. 
Scmeineftälle Lit. C. 
Wohnhaus Nr. 12 
Scheuer Lit. A 
Stallung Lit.B . 
Schweineftälle Lit. C. 
Wohnhaus Nr. 13 
Scheuer Lit. A* 
Nebenbau Lit. B . 
Schweineſtälle Lit. C. 
Wohnhaus Nr. 14 
Scener Lit. A 

Stall Lit. B 
Schweineftälle Lit. C. 
Wohnhaus Nr. 15 
Scheuer Lit. A 
Schweineftälle Lit. B 
Wohnhaus Nr. 16 
Padhaus Lit. D bei Nr. 32 
Wohnhaus Nr. 115 . 
98%, 

& u 
Wohnhaus Nr. 11'/,. 


[23 [23 


Eigentbümer. 


Uebertrag 
Joſeph Wiegand u. Frau 


Michael Diet . . . 





. | Fohann Adanı Kiel 


Auguft Kiel. . 





Adolph Wiegand . 





Demiand Zint . 

Jacob Waider . 

Eugen Kiſter e 

Abraham Leni. - .» . 

Friedrich Fiſcher's Ehefrau 

Johannes Theodor Baum— 
gard und Frau . 


Summa 





Bermilligte 








Summe 
Mart. Bi. 
61967 | 07 

3697 | 95 
5986 | 78 
3081 ı 38 

4915 | 76 
3723 | 76 

38 | 58 
90 — 
68 | 30 
125 53 
1044 70 
| — 
84789 | 81 


—* 


2 


1, 


14 


— — 


Kreis Kirchhain. 





Namen der Stadt- oder 


Dorigemeinde. 


Neuftadt 


Hertinghanfen . 


Neuftabt 


Mardorf 
Amöneburg . 
Kirchhain 


Amöneburg . 


Schweinsberg . 


i Beit des Brandes. 


10. 


Det. 


Dct. 


» Ian. 


Juni 
Juni 


28. Juli 


Aug. 
Nov. 


1884 


1884 


1885 


1885 
1885 
1885 


1885 
1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Scener mit Stall Lit. A 
bei Nr. 292* 


Wohnbans mit Schenern- 
hälfte Nr. 57... 


Wohnhaus Nr. 258 . 
rn „ 26. 
- „24. 
P „ 244), 
= „3%. 
" „ 256'/, 
4 „ 200. 
n „238. 
5 „289 .. 


Scheuer Lit. A bei Nr. 1* 
Stallung Lit. B . 
Ejiigfabrit Lit. E bei 

BE BEL 0. = 5. 
Anbau Lit. F*, 


Wohnhaus Nr. 171. . 
i „ 130/131. 
a „ 800. 
Gartenfrüchte 
Gartenfrüchte 
Bartenfrüchte h 
Wohnhaus Nr. 10 
— 144 








Eigenthümer. 


Johann Juſtus Ruhl 


Andreas Schlitt 

Johann Conrad Kuhn 
Johannes Weißmüller 
Carl Bätz's Wittwen 
Johann Georg Kranz 


Johann Georg Kuhn's 
Wittwe 


Heinrich Kappel's Ehefrau 
Conrad Köhler's Ehefrau 
Philipp Rückershäuſer 
Carl Friedrich Ruhl . 


Wittwe Bourſein als Bor: 
münderin ihrer 4 Kinder 


Louis Schmoll's Wittwe 


Franz Joſeph Kronewald 


Johannes Müller u. Frau 
Friedrich Löchel 
Johannes Schweinsberger 
Heinrich Thielemann . 
Philipp Ruhl . 
Wilhelm Hahn 





Summa 


Verwilligte 
Summe 


Marl. 


6292 
25 


64 








Bi. 





14, 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


— ELNURR. 
jtraße . . 


Cappel 
Ellnhauien . 


Marburg, Wettergafje 
Deinnchhaufen . 
Mündhauien . 
Wehrda . 


Oberndorf . 
Haſſenhauſen 


Oberndorf . 
Nordet . 


Marburg, Hofitadt 
Schönftadt . 


Hestem . 


Dilſchhauſen 


Schönſtadt . 


15. 


Zeit des Brandes. 


21. Jan. 


13. 


16, 


Der. 


. San. 


. Dt. 


Juli 


Juli 
Febr 


Jan. 


. April 


April 


. Yan, 


Juni 
Aug. 


Sept. 


Sept. 


Aug. 


1885 
1884 
1885 


1884 


1884 


1884 
1885 
1885 
1885 
1885 
1885 


1855 
1885 


1885 


1885 


45 


reis Marburg. 





Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 1 
118 . 
= Se 
Schweineftall Lit. E* 

Wohnhaus Nr. 41 


” " 


31,8 


” " 


Zäune . 
Schulhaus Nr. 48 
Stallung Lit. C ber Wr. 18 
Wohnhaus Nr. 24* . 
Durchfahrt Lit. C 
Scheuer Lit. A bei Nr. 10 
Stallgebäude Lit. B bei 
Re aa 


Wohnhaus Nr. 22 
ı/, Wohnhaus Nr. 
Stall Lit. B* . 
, Wohnhaus Nr. 63 
Wohnhaus Nr. 62 


63%, 


Wohnhaus mit Scheuer 
Nr. 8*, ee 


Anban Lit A. 
Wohnhaus Nr. 81, 


’ „14 
" ” 6 
ö „9 


Scheuer Lit. A* . 
Wohnhaus Nr. 62 


Eigenthümer. 


Carl Peppler's Ehefrau . 
Heinrich Hermann's Win. 
Hermanı Klee u. rau . 


Otto | Wilhelm Johannes 
Papſt u. Frau . s 


Johann Jakob Holgapfel 5 
Ehefrau . . 


Jakob Berghöfer' 8 Chefran 
Jakob Berahöfer's&hefrau 
Gemeinde . » 

Ernſt Fett u. Frau 
Henrich Pih . 


Sohannes Wagner u Frau 


Löb Lion 
Vietor Schmidt u. iin 
Johannes Gimbel u Fran 


Johann Heinrich Feußner 


Anna Catharina — 
u. Tochter . . 


Eonrad Fiſcher u. Frau 


Johannes Wisker u. Frau 


Johannes Rauch u. Frau 
Nikolaus Cloos u. Frau 
Hans Jalob Eidam u. Frau 


N Yıma Catharine — 


u. Tochter 


Summa 


Verwilligte 
Summe 
Marf. Ei. 

57 | 88 
602 | 04 
7179 | 36 
Aal | 85 
1325 

3 — 
34 50 
32 | WU 

1092 | — 
4u1 | 87 
1766 | 25 
26 | 48 
26 | 34 
1849 | 75 
1758 | — 
32 — 
3077 | — 

6 | 40 

9 — 

8 — 

3646 | 25 
13 | — 
16599 | 50 











—— 


Namen der Stadt ⸗ oder 
Dorfgemeinde. 


Kuhmannsheide 
Melſungen 


Melgershauſen 


Kehrenbach. 


Felsberg 


Schnellxode . 


Altenbrunalar . 
Meljungen . 


bei 


. [10.u, 11. Aug. 1884 


Zeit des Brandes. 


2. Juli 


22. 


Du; 
Lee. 


1884 


1884 


29.10.30, Sept. 188 


17. 


5. 
1. 


März; 1885 


Mai 
Mai 


1885 
1885 


— 45 


16. Kreis Melſungen. 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 404 . 
Neubau Lit. A* 
Scheuer Lit. B 
Wohnhaus Nr. 10* . 
Scheuer Lit. A 
Stallung Lit. B 
Wohnhaus Nr. 10',,. 


Scheuer Lit. A* 
Scheuer Nr. 79° ,* 


Stallgebäude Lit. A bei 
Nr. 79. 


2 halbe Wohnhänjer Nr. 87 
Scheuer Nr. 89/,. 


Schener Lit. A bei Nr. BR 
Scheuer Lit. B bei Wr. 78 
Wohnhaus Nr, 36* . 
Stallung Lit. A 
Wohnhaus Nr. 30'/,. 
Scheer Lit. A 
Wohnhaus Nr. 20 


Schener Lit. A* bei Nr. 2 
Schweineitall Lit. B. 
Wohnhaus Nr. 4. 

Schneidemühle Lit. A 


Johannes 


Eigenthümer. 


Johannes Krug 


Wilhelm DEM Steuber 
u. Frau : 





Wenderoth's 
Ehefran Eu. 
Conrad Wenderoth un. Frau 


Tun Eckel's — 
Sohn er 


— Michael Kranz 


Frau 


Cyriacus Fenge 
Meier u. Wolf Schloß . 


Kirchentkaſten und Stadt 
Felsberge. 


Gottichalt Mark's Witte 
Heinrich Maifarth 
Georg Heinrich Möller . 


Georg Nöding . 

Johann Heinrich Lebrecht 
Wittwe 

Johannes Ranft's Bitte 


Chriſtoph Wilhelm Zilch 


Georg Huguft u u, Bein, 


Gockell. 


Zu übertragen 





Verwilligte 
Summe 


Mart. 


467 


7120 





Bi. 


1 


19768 | 91 





N 


16. 


vr 


„Namen der Stadi- oder 


Dorfgemeinde. 


Neumorjchen 


Niedervorſchütz 
Guxhagen (Breitenan) 
Biſchofferode 
Böddiger 

Harle 


Melſungen. 
Binsförth 


Senjungen . 


Wirtheim 
Alsberg . 


Dr. 
Or . 





Beit des Brandes. 


16. April 1885 


. Juni 
26. Juni 
Juli 
. Juni 


. uni 


1885 
1885 
1885 
1885 
1885 


24, Juni 1885 
3. u.4. Aug. 1885 


13. April 1885 


8. April 1885 
16. Febr. 1885 


Juni 


4. Nov. 


1885 


ot 


1885 


17. 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 27% . 
Anbau Lit. A. . 
Wohnhans Nr. 26 
Stallung Lit. B bei Nr. 11 
Wohnhaus Nr. 97 
J „ 18. 
J „55 
Wohnhaus und Scheuer 
ER 
Stallung Lit. A* . 
Holzſtall Lit. D bei Nr. 8 
Wohnhaus Nr. 340 . 
Wohnhaus mit Schener 
2 Al | EEE 
Stallgebände Lit. A . 
Scheuer Lit. A bei Nr. 1 
Schweinejtall Lit. D bei 
"Mi 


Bezirk Orb. 


Wohnhaus Nr. 139 . 
15 . 


" n 


Anbau am 
Mr. 652 . 


Wohnhauſe 


Wohnhaus mit Merkjtätte 
3 1. 


Eigentbümer. 


Uebertrag 
Louis Siebold u. Frau . 


Johannes —— u. 
Frau . .» 


Heinrich Hildebrandt ; 

Chriſtian Ehrhardt’ Mm. 
Jakob Ullrich's Ehefrau . 
Heinrich Herwig's Ehefrau 


Wilhelm Pittig u. Frau 





Garl Momberg ı N. 
Nicolaus Kruhm - 


Johannes Ludwig Pilüger 
und Frau . . 


. Sran 


Gemeinde Genjungen . 





Summa 


Friedrich Michael Wagner 


Caspar ringe und 
Stinder . — 


Philipp Reinhard's Ww. 


Michael Müller's Wittwe 
Marie, geb. Schnee— 
weiß a ee 


Summa 





Berwilligte 
Summe 
Mari. Bi. 
19768 91 
3240 | 33 
557 . 14 

18 — 
68 32 
390 — 
b1 — 
4150 
40 — 
422 41 
2070 76 
241 | 9% 
31018 | 83 





1: 


ww | 


6, 


-] 


Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde. 


Oldendorf . 


Oldendorf 
Hohenhorſt . 
Roſenthal 


Haſte 
Udtdorf . 


Krainhagen 


Strücken 


Krainhagen . 


18, 


Beit des Brandes. 


15. Sept. 1884 
25. Mai 1883 
5. Mai 1884 


. 11.0. 12.Febr. 1885 


12. Dec. 1884 
14. März 1885 


18. März 1885 


Sun 1885 


-) 


ar 


Kreis Binteln, 
Gebände 
mit Nr. und Lite. 


Hinterhaus Nr. 36 Lit, A* 
Mohnhaus Nr. 36 
Gebäude Lit. B 


Stafeten, Einfriedigung® 
maner, ——— 
Kegelbahn. 


Stafeten, Ginjidigunge 
Mauer . ; 


2 Thorflügel, —— 
einer Hundehütte 


Wohnhaus Nr. 35 
Pfarrhaus Nr. 180 . 
Wohnhaus Nr. 54 

R —J 4u 
Stallung Lit. A 
Anbau Lit. A bei Nr. 14 
Stall Lit. B 
Graswuchs und Hede. 
Wohnhaus Nr. 33 

" „ br. 
Stallung Lit. A . 
Zattenzaun und Birnbaum 
Wohnhaus Nr. 6. 
Stallung Lit. A 
Badhaus Lit, B . 
Wohnhaus Nr. 27 
Stalfung Lit. A 
Hölzernen Zaun 
Wohnhaus Nr. 16 


u „ 3 


Anguft Börtling j ö 


Heinrich Schmiebing i 


Eigentbümer. 


Heinrich Dehn u. Frau . 


von Münchhaujen . . » 


Auguft Wilhelm Grube . 
Stadt Dfdendorf 
Heinrich Emmerfe u. Frau 
Wilhelm Fahrenkamp 





Heinrich Seeljtrang 
Conrad Nacke's MWittwe . 


Heinrich — MR 
ban. . . 





Friedrich Wilhelm — 
Waltematbe . 


Heinrich Friedrich — 
Diientop . . . 


Friedrich Blume u. Frau 





Zu übertragen 











Verwilligte 
Summe 
Mark. Bi. 
5672 | 44 
I 
116 | 25 
#6 | — 
106 | 75 
184 | 9 
2583 | 08 
66 | 
2 De 
13 | — 
3179 | 82 
54! 91 
2131 | — 
6969 | 40 
305 | 04 


21430 | 59 





— “— 
Namen der Stadt- oder | _ . Gebäude j i Beriwilligte 
————— Zeit des Brandes. nit Sr. and Lite Eigenthbümer. Summe 
Mark. Bf. 
Uebertrag 21430 | 59 
9. I Helfinghaufen . 6. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 16* . Karl Heimih Schortau . 
Stall Lit. A ———— 222183945 | 22 
Sartenzann u. Garienfrucht Domeier 19 | — 
Wohnhaus Nr.8 . vo, Fauna Shrifion 
— — Hech 
Gartenfrüchte — 18 — 
10. | Fiſchbeck .. 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 129 Erben des Santor Fromme 191% 
11. | Hobenrode . 26. Juni 1885 | Stallung Lit. A bei Wr. 25 | Anguſt Rinne -» 239 | 40 
12. | Weibed . 29. Juni 1885 | Kirche Nr. 26", . Kirchſpiel Weibed . 254 | 50 
13. | Liefwegen 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 74* . Chriſtian — — 
Stallung Lit. A . ittwe 230 | 35 
14, | Bededorf 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 69 girchengemeinde Bededorf 84 | 35 
15. | Rumbed . 29. Juni 1885 | Schulhaus Nr. 72 Gemeinde Rumbed 116 | 40 
16. I Rheinjen . 29. Juni 1885 | Wohnhaus Ne. 10 Johann Friedrih Carl 
Brunkhorſt 283 | 85 
17. | Antendorf 29. Juni 1885 % „1#, Karl Heinrich Wiljen 
Viehhaus Lit. B . Wentbe . . 
Scheuer Lit. A 
Zaun- und Gartenfrüchte, — 8154 | 30 
Staket und Gras . Johann Heinrich Chiſterh 
ohmeyer .. 6\ — 
18, | Fiichbed . 6. Juni 1885 | Brennofen Lit. EheiNr.92 | Adeliges Stift zu Züüchber 485 | 86 
19. | Algesdorf 29. Juni 1885 | Schener Lit. A bei Nr. 4 | Hang Heinrich Steege 84 | 40 
20. | Rinteln . 30. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 329 . Johann Friedrich Eduard 
Schornſtein 28 | 50 
21. | Abe 4. Aug. 1885 | Wohnhaus Nr. 1. Wilhelm Wefiel’3 Ehefran 110 | 46 
22. Obernfirchen 15. Juni 1885 —— Lit. M* | Friedrich Karl Theodor 
bei Nr. 232. i Die 2 re 
Gebäude Lit. P 
Sebäude Lit. X leo 0000| 15516 | 64 
22a.| Krainhagen . 12. April 1885 | Wohnhaus Nr. 29 Carl Heinrich Deerberg 9 — 
23. | Oldendorf 29. Juni 1885 . „ 226 Carl Nedvderhut 52 Er 
Zu übertragen 51248 | 57 


z——- 














1 


24. 


25. 


Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde. 


Oldendorf 


Senelborit . 


Dberiuhl 


Oberſuhl 
Oberſuhl 


Rockenſüß 


Boſſerode 


Hönebah . 
Imshanfen . 


Zeit des Brandes. 


. Sept. 1885 


10. 


Febr. 


März ! 


Febr. 
Febr. 


Det. 
Febr. 
Inni 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 157 . 
Anbau Lit. A*. 
Stafet . 

Stafet. 


Mauereinfriedigung, 
Waſſertrog 


Brunnendeckplatte und 
Brunnenreinigung - 


— mit — 

Nr. 48 . 
Stallgebäude Lit. N B 
Birnbaum 


Kreis Rotenburg. 
Wohnhaus Nr. 49* 


" „8 
Anbau Lit. C bei Nr. 97 


Schener Lit. A bei Air. 39* 
Stallung Lit. B 
Wohnhaus mit Stall Nr.41 


Wohnhaus Nr. 58 
ie En: ee 
Schmiede Lit. E bei Nr. 5 








Gigentbümer. 


Uebertrag 


Carl Cordemann 


Simon Blumenthal 
Bürgermeijter Mohrmann 
Dekonom Holite 


Wilhelm Tegtmeier 


Summa 





Franz Friedrich Gliem ı. 
‚Frau ü 


Georg Keßler u. Kinder 


Johann Conrad Hopf N. 
Frau . . 


Sobannesgoffmenn‘ un. 
u. Kinder . 

Johannes Krüch Bitte 

. Stinder . 1*— 

— Köhler u. Frau 

Gemeinde Hönebach 

Johannes Salzmann und 
Frau RR 


Zumma 


Verwilligte 
Summe 
Dart. Bi. 
51248 | 57 
912 | 31 

3,50 

2 50 
76 | 30 
2537 | 10 
23 


54780 | 





20. — — 

















Namen der Stadt: oder Gebäude . Verwilligte 
= Dorfgemeinde. ee a in Senna Summe 
Marl. Bf. 
! 
1. J Hof Raith . . . „| 15. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 2. . . | Rettungsanftalt des Hofes | 
Maitb -. 2... 10 | — 
2.1] Steinan. . . . .]12. Mai 1884 aut Lit. D bei | 
*. RE 20050 280 | — 
3.1 Vollmer; . . . .[ 10. März 1885 | Wohnhaus Nr. 0 . . | Mam Rau u. frau . 
Scheuer Lit. A . » 0000... fh 2365 | 70 
Wohnhaus Nr. 20'%,. . | Nicolaus Böhm u. Fran 
Schmeineftall Lit. A . 
Stafetenwand . . . . enz. 2206 | 80 
Wohnhaus Nr. 21 . .| Earl Bürger u. Frau 
Gartenzaun . . - USER EN ES 158 | 14 
4 | Schlühtern . . .I14 Inli 1884 Damofmühfemi Bob 
Nr. Ehriftopb Eduard König 75 — 
— I Bollmer; - . . .[10. Mär; 1885 De + Mam Rau un. Frau. . 16 | — 
2 Birnbäume . . . . | Ricolaus Böhm u. Frau 18 | — 
>. } Hinterfteinau . -» „| 8. Juli 1885 f Wohnhaus Nr. 6 . . I Fohannes Zirkel u. Fran 1981 | — 
I Umbah . . . .110. Juli 1885 - „ .2* ...1 Heinrich Lauer . 
Schweineitall Lit. cC.. — 1 2723 96 


Wohnhaus mit Scheuer 
und Stallung Nr. 3. | Sylveſter Flach's Ehefrau 131 — 


Nebenbau mit DM 
Lit. C* bei Nr. 6. Markus Müller u. Frau 571% 


Summa .| 10113 | 35 


21. Kreis Schmalkalden. 


1. | Steinbad) - Hallenbera | 10. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 259. . | Philipp Wierer u. Frau 
ScheuerLit. A bei Nr. 258 a — 
Bretterzaun . Lech. 
Staletenzaun 


Zu übertragen 








A 


b. 


Namen der Stadt: oder 


Beit des Brandes. 


Dorfgemeinde. 
Asbach 8. Oct. 1884 
Asbach 16. Juli 1884 
Schmalkalden 27. März; 1885 
Schmalkalden . 25. Wär; 1885 
Schmalkalden 3. Sau. 1885 


Gebäude 
init Nr. und Litr. 


Schener Lit. A bei Nr. 73 
Remije Lit. B. 
Stallgebäude Lit. C* 
Schweineftall Lit. D 
Schweineftall Lit. B. 
Zaun und Stafet . 
Anbau Lit. A bei Nr. 74 
Stallgebäude Lit. B. 
Baun- u. jteinerne Pfeiler 
Aufräumungsarbeiten und 
Schuttabfuhr. i 
Wohnhaus Nr. 75 
Stallgebäude Lit. A. 
Sartenzaun . 
Aufräumungsarbeiten.. 


re 

Wohnhaus Nr. 26 

Staleten . 

Stateten . 

Wohnhaus Nr. 21 
z „22 
„3 
= „+ 
e „329 
„ 322/323”. 
n 321 
315* 


bei 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


Sigmund Endter u. Frau 





David Beier ch ud 


Frau 


Gaspar Wilbelm Weis 
heit . 


Carl Wilhelm Leifer . 


Wilhelm Simon 
Wilhelm Huhn's Wittwe 


Sohannes Valentin dirn 
lein . 


Ehriftoph F niedrich ce. 


Heinrich Kranz und die 
Stindern — 
rich Möller . 


Emannel Otto Erbe . 

Ernft Werner u. Frau . 
Johannes Friedrich Mäder 
Carl Schlaeder u. Frau 


Bu übertragen 








Berwilligte 
Summe 
Marf, Pf. 
4668 | 24 
! 

6405 | 

| 
323 | 38 

| 
768 | 64 
30 | — 
23 | 79 
5120 
8140 
6,40 
104 | 65 
76 | 46 
352 | 94 
15 | - 
1570 | — 





- 


Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde. 


Schmalkalden 


Herges Hallenberg 
Springitille 


Unterjchönan 


Schmaltalden 
Echmaltalden 
Rroiterode . 
io . 


Zeit des Brandes. 


3. Jan. 


18. 


März 
März 


Mai 


Mai 
April 
April 


31. Mai 


1885 


1885 
1835 


1883 


1885 
1585 
1585 
1885 


Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 313 . 
Anbau Lit. A . 
Scheuer Lit. B 
Gartenitafet . ; 
Wohnhaus Nr. 316 . . 
Gartenjtafet . 

Wohnhaus Nr. 312 . 
Nebengebäude Lit. A. 
Mohnhaus Mr. 317 . 
Stallgebäude Lit. A . 


Sartenjtalet . 
Wohnhaus Nr. 318 . 
“ nes. 
Nebengebäude Lit. A. 
5 Lit. C. 
. Lit. D. 
Staleten . 
Sartenthür . 
Gartengewächie . 
Wohnhaus Nr. 45 
" en, 
44 


Scheuer Lit. A bei Nr. 44 
Schaden an Pilanzung des 
Beetgartens . r 
Rahnbofsaebände Nr. 1080 

Wohnhaus Nr. 456 . 

r 111 
Scheuer Lit. D* bei Nr. 185 
Remiſe Lit. E. 


| Andreas Albrecht u. 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Abraham Hörter’s Ehefrau 


Geſchwiſter Niemeyer 





Chriſtoph Friedr. Raupe! 
u. Frau 


Eduard Winkler 


Johann Heinrich Schilling 
Reinhard Schröder 


Adam Heinrich — 
Luther. 


Frau 
Heinrich Walter u. Frau 
Jalob Walther u. Frau 


u. Johannes — 
Wittwe, je 'A 


Jakob Walther u. Frau 


Valent. Thielemann AIR 
und ‚rau. . 


Stadt Schmaltalden . 
Johann Yorenz Weigand 
Friedrich Ed u. Frau 


Johannes Eberhard I u. 
Johann ENG RR 
hardt 


Zu übertragen 


Verwilligte 
Summe 
Mart. Bi, 
| 
14688 | 10 
4445 I 
1612 | 60 
2200 
3172 
34 
330 — 
71 AU 
29 | 30 
328 17 
11 80 
4 — 
22 40 
32 | 52 
592 | 
45 
3372 | 
30451 


ı 20 





13, 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde, 


Floh. 


Protterode . 


Zeit des Brandes. 


31. 


30, 


Mat 1885 


April 1885 


Sebäude 
mit Nr. und Litr, 


Wohnhaus Nr. 186 . 
Anbau mit Stall u. Remije 
Lit. A. . . - 


Scheuer 
Lit. B 


Sctweineftälle Lit. D 
Pfarrhaus Nr. 187 
Pad. Waſchhaus Lit. A 


mit Stallung 


Wohnhaus mit Stall 
Nr. 188 = u 

Sartenzaun, Garten = Ge- 
wächſe ꝛc.. — 

Gartenzaun. 


Wohnhaus Nr. 189 . 
Sartenerndte ꝛc. 

Arbeitshaug Nr. 412, 
lügelgebände Lit. A 


An Lit. B 

= Lit. C 
Wohnhaus Nr. 391 . 
P „389 . 


Flügelgebäude Lit. A 


Anbau an der —— 
Lit. Pr . . 


Scheuer und Stall Lit. c 
Holzitall Lit. D 
Wohnhaus Nr. 388*. 
Scheuer und Stall Lit. A 
Badhans Lit. B 
Wohnhaus Nr. 381 . 
Scheuer ond Stall Lit. A 
Schmiedewerfftätte Lit, B 


Heinrich 


Chriftoph Nice . 


Bernhard & 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


Georg Carl Eberhardt u. 
Adam Valentin a 
hardt 


Gemeinde Floh 


Johannes Jung 


Caspar Friedrich Jung. 
Leffler 
Johannes Eberhardt II, 
Philipp Ullrich's Wittwe 
Georg Friedrich Schmidt 


Emil ——— — 
fra .. 


Otto Leſſer 





Carl Albert Würd ı und 
Frau 


Zu übertragen 


Verwilligte 


Summe 
Mart. 


30451 


10460 





90381 





46 





AM 


17. 


N der Stadt- oder | _ . 
amen der Sta ä Beit des Brandes, 


Dorfgemeinde. 


Brotterode . 


Unterjchönan 


Schmalfalden 


Scmalfalden . 
Schmaltalden . 


Seligenthal . 


Herges- Hallenberg 


i 26. 
Sl... . 0. .J31. 


. 16. u. 27. Juni 1885) 


20, 


10. 


Mai 
Mai 


Juli 


Juni 


1883 
1885 


. 13. u. 14. Juni 1885 
. R2. u. 23. Nov. 1884 


1885 


1885 


Gebäude 
mit Nr und Litr. 


30. April 1885 | Wohnhaus Nr. 380 . 


Scheuer Lit. A 
Holzremiie Lit. B. 
Lagerraum Lit. C. 
Zwiſchenbau Lit. D . 
Laubſtall Lit. E . 
Wohnhaus Nr. 30 . 
Nebengebäude Lit. A. 
Schener Lit. H 
Dolzremije Lit. Cbei Nr. 1 


Gartenzaun, Mauerwerk 
am Kunſigraben 


Grasnutzung 


Gartenerndte und — 
ſträucher 


Wohnhaus Nr. 504 . 


- „ 504 
e 827. 
n 0 127" /ıa 5 


Sartenzann * — 
erndte . — 


Hede . 

Hede und Gartenerndte . 
Wohnhaus Nr. 84* 
Scheuer Lit. A 
Holzjhuppen Lit. B. 
Gartenzaun . 

Wohnhaus Nr. 75 
Werkitatt Lit. A . 
Scheuer Lit. C 
Öartenzaun . 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 
Friedrich Ed's Wittwe . 


Caspar Shriftian Wehner 
u. Frau . . 


Carl Sondrod 


Wilhelm Lachmund 
Georg Balthajer N 

Wıitiwme . . 
Pfarrer Met 


Wilhelm Adolf Were 
u. Fran . - 


Diejelben . 


Chriſtian — —* 
manı .. 


Heinrich Luck u. Frau 


Chriſtoph Gottl. Rothamel 


Hermann Holland. 


Fexdinand ——— u. 
Frau 


Valentin Munt u. Frau 


Zu übertragen 


Verwilligte 


Summe 


Marl. 


jJ. 


90381 46 


6425 


3324 


119048 | ' 
| 








Namen der Stadt: oder 
Zeit des Brandes. 


Dorfgemeinde, 


Serges-Hallenberg 


10. 


Juni 


1885 





Gebäude 
mit Nr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 74 
Scheuer Lit. A 
Sartenzaun . 
Wohnhaus Nr. 83 
Stall Lit. A 
Scheuer nebjt Stall Lit. B 
Wohnhaus mit Scheuer 
Nr 7: 
Holzihuppen Lit. B. 
Gartenzaun . 


Wohnhaus mit Stall Ir. 72 
Scheuer mit Stallung Lit.A 


Holzichuppen Lit. B. 
Sartenzanı . 
Wohnhaus Nr. 71 
Stallung Lit. B 
Pferdeſtall Lit. C . 
Holzſchuppen Lit. E . 
Sartenzauu . 
Wohnhaus Nr. 76 
Sceuer Lit. A 
Gartenzaun . 
Wohnhaus Nr. 77 
Scheuer Lit. A 
Scheuer Lit. A bei Nr. 80 


Wohnhaus Nr. 70 
Schuppen Lit. E . 
Sartenzaun . 
Sartenzaun . 


Eigentbümer. 


Uebertrag 


Johannes Friedrich Munk 


R Michael Engelhardt’ Bin. 


F Friedrich Wilhelm — 
u. Frau — 


Diller 


Joſeph 


Johann Valentin Preiß. 


Caspar Georg Bickel's 
Wittwe — 


Bridrich Wilhelm ih 


Frau 


Gemeinde berges erg 


berq 
Ehrijtian Holland u. Sean 


. | August Munk u. Fran 


Gottfried Engelhardt . 


Zu übertragen 





Berwilligte 
Summe 


Mart. 
| 
119048 | 


5109 | 


3037 


5325 | 


6220 | 


6600 | 


Bi. 


76 


48 


— 


12 — 


155818 | 


9 





Namen der Stadt: oder| _. . _ Gebäude m . Verwilligte 
M Zeit des Braudes. — Eigenthäümer. 
Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr. 


Summe 
Mar. Pi. 
Uebertrag . | 155818 ‚pm 
18. | Unterfhönan . . » | 24 Juni 1885 | Wohnhaus mit Stall | Ernft Friedrich Seller u. 
no Be 
Schmiede Lt. A. . . 2.222033 
Wohnbaus Nr. 5 . .1Caspar Jäger n. Frau . 
Gartenzaun . » 22. j 1759 
Sartenzaun . ©... Ehriftiaun Wilhelm Seller 10° — 
Gartenzaun und eine 
Henfterjheibe . . . | Auguft Hoffmann. . . 4 40 


Zumma .J 161012 39 





22, Bezirk Bühl. 


. | Höringhaufen . . . | 5. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 110 , . Emil Graf... .. 24 40 
2. | Höringhanfen . . - 128. Mai 1885 | Wohnhaus Nr. 13* . . Philipp Schäſers Wittwe 1000 60 
Wohnhaus Nr. 14 . . | Earl Zimmermann . . 63 15 


Summa 





23. Kreis Witzenhauſen. 
1.1 Widenrode... .122. Oct. 1884 | Wohnhaus Nr. 4. . . [Ludwig Jung u. Frau 
Anbau Lit. A*. 
Durch Löſchanſtalten herbei- 


geführte Schäden .. u zu 10) 

Wohnhaus Nr. 2, . . | Iobann Karl Zimon's 

Stafetenwand Eheran 0... 44 
2. | Sileinalmerode . . - ]27. Det. 1884 I Stiche Nr. 3% . Gemeinde 

Orgel . 

Uhr —— 

Schulgebäude Nr. 67. 22:22:00 14082 
3. | Hübenthal . . . 118. Jan. 1885 | Wohnhaus Mr. 17. . Auguſt Hener 


Stallgebäude Lit. A* 


Ztaleten, hölzerne Waſſer 
KINUE 9... 0 5% — 1855 55 


Zu übertragen . Ist 1 
































‚| Ramen der Stadt vder | _ . 2 Gebäude . Verwilligt: 
* Dorfgemeinde. RED mit Nr. und Litr. le Summe | 
Dart, Bi 
Uebertrag. 1894 4 | 
4. | Hermanneode . . . | 21. Sept. 1885 | Wohnhaus Kr. 19% . .einrich Dede . | 
Stallung Lit- A . . . | | 
Stallgebäude Lit. B. „| 2900 41 
Scheuer Lit. © bei Nr. 9 Chriſtoph Hahns Wittwe 
Kirihbaum . ». . . . . Kinder . se 20 — 
Eiſerner Auslauf an der 
Wafjerleitung . . . | Gemeinde Hermannrode . I — 
5.1 Laudenbach. . - - [14 Aug. 1885 | Wohnhaus mit Sta Nr. 99 Juſtus Ejhitruib . 
Scheuer Lit. A* 
Stallung Lit.B . 
Staketeneinfriedigung.... 1 83082 | u 
Summa . 17876 38 
24. Kreis Wolfhagen. 
1.| Brema . . . . 3. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 103'7,* . | Heinrich —— — | 
Stallung Lit. . . .[_ ru.» 2242 — 
Wohnhaus Nr. 1054, . Sriedrich, Klepp’ 3 Ehefrau | 
Scheuer Lit. A 2241 | — 
Wohnhaus Nr. 103 . . Franz Heinrich h te u. 
Anbau mit Stallung Lit. A Srau B5220 — 
Wohnhaus Nr. 102 . .Julius Wiegand's Ehefrau | 
Stafeten . F _ a) 123 | — 
Garteneinfriedigung . . | Philipp Sälzer 18 — 
Wohngebände . . . . | Bürgermeijter Schlente 15 | — 
2.1 Wolfhagen . » » - | 22. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 376%. . | Heinrich Bogel ıı. Run 
Anbau Lit. A.» .» . erſter Ehe . . - | 1660 | 
Bohnhbaus . . .» . Hermann Slabenberg . 52 | 
Gartenthür . .» . . .» | Xudiwig Thielemann . 4 | - 
Gartenftaftt . -. - . . | Ludwig Stolzenbad) 3; — 
Zu übertragen 11609 —— 


3. 


4. 


Namen der Stadt: oder 
Dorfnemeinde. 


Merrhaufen . 


Niederelfungen 





Zeit des Brandes. 


20. Nov. 


8. Dee. 


1884 | Wohnhaus 


Sebände 
mit Nr. und Litr. 


1884 Honoratiorenhaus Lit. B 


bei Nr. 5. 


Nr. 721,,* 
Anbau Lit. A . 
Anbau Lit, B . R 
Waſch⸗ n. Backhaus Lit. C 
Staketen und Brunnen 
Wohnhaus Nr. 72" , 
Stafeten . 


.°" 


Wohnhaus Nr. 75 
Anbau Lit. A . 
Stafeten . f 
Wohnhaus Nr. 76 

" „ 78 
Stafeten . a 
Wohnhaus Nr. 781. 


Anbau Lit. A . 
Stafeten . 
Wohnhaus Nr. 79 
Hintergebäude Lit, A 


Stafetenwand und zwei 
jteinerne Ständer . 


Mohnhaus Nr. 30 
Stafetenwand u. Brunnen 
Wohnhaus Nr. 81 
Stafeten . — 
Halbes Wohnhaus Nr. 82 
Anbau Lit. A 

Stafeten . ; 
Halbes Wohnhaus Nr. 83 


mit — 


Eigenthümer. 


Uebertrag 


Landeshospital. 


Philipp — FEDER 
born 





Friedrich kindenborn u. 
Fran : 





Georg Auguſt Heinrich 
MWahmuth . — 


Johannes Gerhardt 





Yohann Heinrich Brunft. 





Johannes Ludwig Wah- 
muth's Wittwe . 


Kohannes Obermann als 
Vormund . J 


Johannes 
Ehefrau 








Obermann's 





Johannes Hof . 


dohann Ger Georg und Hein- 
rich Auguſtin 


Zu übertragen 





Verwilligte 
Summe 


Mark. Br, 


11609 | — 


60 — 


10493 


5702 | 50 





5102 50 
430 | — 
2708 ! 50 
1938 | — 
| 
| 
1655 | 50 
T1l | 50 
48123 | — 


Tree 








— 
* Namen der Stadt⸗ oder — Gebäude €; b Verwilligte 
M Zeit des Brandes. zıgentbümer. S 
Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr. EN 
Mat. © 


Uebertrag . | 48133 | — 


— f Niederelfungen . .$ 8. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 4 . . I Friedrich Heinrich Loofe. 
Anbau Lit. A. ; 
Hintergebäude Lit. B . | 
Stallung Lit. C 
Staleten . » 2 2.2. meh 6816 ı — 
Wohnhaus Nr. 87°. , | Eberwein Deffel 
Stallgebäude Lit. A . 
Geſchirrſchuppen Lit. B . 








Stalin . . 2 2... — EN 146 | 5 
Stafeten. » . . . .Levi Möller. . . . 3 50 
Wohnhaus Nr. 73 . .Johann Georg Gerhardt 
Staleten. — — 13 50 
Wohnhaus Nr. 73 ..Chriſtoph Flörke . . . 13i- 
Wohnhaus . . . . . | Ehriftoph Gante . . . 1219 
Dede. » 2 2200. | Rittme Martha uber 
Scheuermanmı . . di - 
5. | Riederelfungen . . 19. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 36* . . | Iohann Heinrich Gertb . 


Wohnhaus Nr. 35 

Stallaebäude Lit. A. 

Staketen.. — 4508 50 
* Wohnhaus Nr. 38 .. Sohann Georg Döhne 

Stalfung Lit. A . . . 


Zcuppen Lit. B. 





Staleten . » » 2... — — 3327 — 
Staketen. 0. Fran; Heinrich Döhne B, 
Wohnhaus und Staketen | Heinrich Deilel. . . . Bi- 
Stateten . . » » . . | Ehriftoph PAIR IER | 
feld. . 35|- 
Wohnhaus . . .» . . Friedrich Zöllner er" 27|- 
Anban Lit. A bei Nr. 100 | Johann Chriſtoph Löwen⸗ | 
Stateten . SB. res gi 
Stafeten . - » » . . Marie Viehmann . . . 9 50 
— 


Zu übertragen . | 63084 — 


6, 


- 


i. 


Namen der Stadt- oder 
Dorfgemeinde. 


Altenjtädt 


Altenftädt 


Beit des Brandes. 


— 61 — 


Gebäude 
mit Nr. und Litr, 


Stateten . 

Wohnhaus und Stafeten 
Stafeten . 

Stafeten . Er 
Wohnhaus Nr. 20%/,* 


Anbau mit Scheuer Lit. A 
Wohnhaus Nr. 69'/,. 


Sarteneinfriedigung und 
Sartenfrüchte 


Wohnhaus Nr. 207%. 
Wohuhaus Nr. 39%. 
Stafeten . , 
Wohnhaus Nr. 39 
Anbau Lit. A . 
Schweineſtall Lit. B. 
Garteinfriedigung . 
Wohnhaus Nr. 41 
Anbau mit Scheuer Lit. A 
Stafeten . Fe 
Wohnhaus Nr. 41'. 
Anbau mit Scheuer Lit. A 
Sartengemüje 
Wohnhaus Nr. 42 
Anbau Lit. A . 
Sarteneinfriediaung ec. 
Wohnhaus Nr. 43 
Anbau Lit. A. 
Anbau Lit. B. 
Sarteneinfriedigung 
Wohnhaus: Nr. 44 
Staketen . . 


Georg Martin Schwarz's 





Reinhard 


Hentelmann u. 
Frau — 


1576 
Johann Philipp Gabriel 


Adam Kimm 


Ehefrau u. 3 Sinder 





Johann Conrad Gerhold 


Zu übertragen 





Bi 










Verwilligte 
Eigenthümer. Summe 
Marl. Gi. 
| 
Uebertrag 63084 | — 
Philipp Heinrich Giffel: 
mann's Wittwe . 11 — 
Anna Gertrud Gerhardt. 20 70 
Eberwein Deſſel 7150 
Wittwe Marie Anguftin 8| — 
Johann Conrad Möller . 
HERE Dez 2054 | 
Heinrich Döring . 
E 1177 ı 0 
Johanues Yandan . 14 80 
Anguft Kimm . | 
2852 | 50 
Reinhardt Schluß u. Frau 
3320 


An 


8. 


9, 


Namen der Stadt: oder 
Dorfgemeinde, 


Altenftäbt 


Eſcheberg 


Volkmarſen. 


Zeit des Brandes. 


29. Det. 1884 


I. u. 2. April 1885 


15. 


Dee. 


1884 


Gebäude 
mit Nr, und Litr. 


Wohnhaus Nr. 47 
Staleten, Gemitie ıc. . 
Wohnhaus Nr. 48 
Anbau Lit. A. 
Wohnhaus Nr. 49 


Wohnhaus Nr. 
Wohnhans Nr. 
Anbau Lit. A . 
4 Wohnhaus Nr. 35 
Stafeten . er 
1: Wohnhaus Nr. 35 
EStnfeten . . 
Stafeten, Gemüje :c. . 


Stafeten, Brunnendach, 
Gemüſe sc. 


Wohnhaus Nr. 38 
Scheuer Lit. A 
Stafeten, Gemuſe :c. . 
Stafeten, Gemüſe 2. . 


Kirsch: und Apfelbäume, 
Gemüſe 


Wohnhaus Nr. 64 


49/,. 


531*. 


F „ 67 

“ „94 
GBemüſe 
Wohnhaus 
Staketen. 


Schmiede Nr. 7 


Wohnhaus Nr. 251 . 


Johann 


Eigenthümer. 


Uebertrag 
Martin 


Schäfer 


Gonrad Hahn's Ehefrau 


Georg Ritter's 
Ehefrau u. 3 Kinder . 


Itzig Katzenberg 
Martin Theis . 


Friedrich Wilhelm Heine 
mann —— 





Dittmar Wilhelm's Kinder 


Heinrich Briel . 


Conrad Rijjeler 
Wilhelm Bettinahanien . 


Ludwig Ring . 


Martin Bornemann , 

Johannes Hildebrandt 

Johannes Alheit 

Auguſt Haupt . 

Heinrich Liefe . 

Jakob Derr . ; 

Gemeinde Altenitädt . 

Kammerherr Freiherr Hans 
von der Malsburg. 

Albert, Raymund und 
Mathilde Yange 





Vermilliate 
Summe | 
Mart. 


19579 


3758 


5393 


3172 
108249 


2 


| 


“3 








1 


11. 


12. 


), 


Namen der Stadt: oder 
Dorjgemeinde. 


Burghafungen . 


Sand 


Bolfmarjen . 


Zeit des Brandes. 


18. Mai 


1885 


14. Mat 1885 


. Pl.u. 22. Juli 1885 





Gebäude 
mit Wr. und Litr. 


Wohnhaus Nr. 252 . 
Stall Lit. A 
Stafeten . 

Wohnhaus Nr. 250 . 2 
Stafeten und Bäume 
Wohnhaus Nr. 171/,* 
Sartenbejhädigung 
Wohnhaus Nr. 17'/,. 


Sartenzaun - 


Wohnhaus mit Scheuer 
und Stalfung Nr. 87* 


Stafetenwände . A 
Wohnhaus Nr. 831/,. 


Obſtbaum und here 
wände. . i 


Wohnhaus Nr. 212 . 
Nebengebäude Lit. A* 
Anbau mit Küche Lit. C 
SDinterbau Lit. B. 
Stafetenwand u. Garten- 
gemädhje ae 
Wohnhaus Nr. 243 . 
Anbau Lit. A . 
Wohnhaus Nr. 241'/, 


Holzichuppen Lit, B bei 
Nr..245 .. . 


Schweineftall Lit. c. ; 
Stall Lit. A 
Wohnhaus Nr. 244 . 
Brunnenbedahung. 


Eigenthbümer. 


Uebertrag 


Heinrich von Germeten’s 
Witwe . . 


Abraham Weinberg ud 
Frau . : 


. | 5 Stinder des — an 


wig Gieſe. 


Heinich Bilüger und 2 


Kinder . 
Wilhelm Giefe * Frau 
Wilhelm Kimm und Frau 


— Bülling’s Bm. 


u. Kinder . 


Eonrad Heinrich Shit 
u. Frau R 


Carl Anton Dide u. Frau 





Joham Heinrich Vieſchon 


Martin Büſſe's Ehefran | 


Friedrich Wilhelm Rumpf 





’ Victor Kiel . 


Johann Heinrich Vieſehon 
u. Vietor fiel . . . 


Bu übertragen 


Berwilligte 
Summe 


Marf. 


108249 


11450 


134243 


45 


EEE EIG» ie. — — — — 





Namen der Stadt- oder a Gebäude Biss Verwilligte 
h Zeit des Brandes. ER Sigenthümer. > 
Dorfgemeinde. \ mit Wr und Litr. 9 ) , Summe 
Matt. 


.Mebertrag . | 134243 | 45 


Adam Schmoll . | 
— Sonbium— Sta⸗ | 


— mit — 
100 


tetwand . . EN __ 4 1792 | 80 
Gemüſe, Statetwand, Gar- Juſtus Heinrich ae u. | 
tenftänder . 2 0. Stau... 14 65 





Summa .] 136050 | 90 





25. Kreis Ziegenhain, 


1. J Frielendorf. . . .1 1. Der. 1884 | Brennhaus Lit. A bei 
Nr. 10... . 0. | Heinrich Mittendorf 
2.1 Teya » » » . +] 3 Febr. 1885 | Wohnhaus Nr. 327 . . | riedrih Spohr u. Frau 
3. | Neutichen . . . . 725. Jan. 1885 | Werfitätte Lit. B bei Nr. 9 Johann Heinrich Sm. 
mann ; ; 
— | Stlein-Ropperhaufen . | 7. Mai 1876 | Wohnhaus Nr. 1. . . | Iohann Heinrich Diehl 
— | Stlein-Ropperhaufen . | 7. Mai 1876 | Desal. . . . . | Bohann Heinrich Diehl . 
4. | Groß-Ropperhanſen . | 8. Juli 1885 | Wohnhaus Nr. 115. . [| Mlerander u. Ferdinand 
von Baumbad) . R 
5. | Winterfhed . . „14 Aug. 1885 2 „ Mar... Milhelm Steht. 


Anbau Lit. A. 
Schweineftall Lit. D. 2 Dann 
Wohnhaus Nr. 4 . . | Fohannes Grebe u. Frau 














6. | Oberjoffa » . - . 10. Septbr. 1885 | Wohnhaus mit — RR 2 
Nr. 12 . . . [ Deinrih Böſſer 
5 . Summa 
Zufammenftellung. 
lebertrag . 355431 ME. 98 Pr. Uebertrag . 631179 ME. 41 Pi 
1, Stadtfreis Eaffel . » 271 Mt. A Pf. J 10. Kreis Heröfed . . 278 „ Mb, Kreis Motenburg . 371 „ TO, 
2. Yandfreis Gafel . . Söll „ 8, | 1. „ Hofgeismar. 3 „ 30, . „»  Schlüdtern . 10113). 30 „ 
3. reis eihwege . 2160 „ 16,12. „ Homberg . . ii „ 50 „ Er »„ Schmalfalden 161012 „ 39 „ 
Sr — 27a, 585 13. „ Bünfed . . 4789 Pe: 8 22, Bezirk Böhl . . 1145 „ 15 „ 
a u Brihlar. . . 15742 „36,114 „ Sirhhain. . 1207 „ 76. | 28. Areis Bisenbanfen 7876 „ 38 „ 
6. Bula . . 945 „6,1. „ Marburg. . N „0.24  „ Wolfhagen . 136050 „ 0 „ 
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